Kulmbacher Brauerei Aktien-GesellschaftKulmbach§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Die Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft macht für die Erfrischungs-Getränke Union Kulmbacher Gruppe GmbH, die Getränkeservice Würzburger Hofbräu GmbH, die Markgrafen-Getränkevertrieb-GmbH, die Markengrafen Heimdienst GmbH, die Keiler Bier GmbH, die Sternla Bier GmbH und die Würzburger Hofbräu GmbH, - jede von ihnen nachfolgend als "Gesellschaft" bezeichnet - bekannt: Zwischen der Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft und den Gesellschaften besteht jeweils ein oder eine Kette von ungekündigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, aufgrund dessen jeweils eine Verlustübernahmeverpflichtung der Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft gemäß § 302 AktG zugunsten der jeweiligen Gesellschaft besteht. Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaften haben jeweils beschlossen, der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB zuzustimmen. Der Beschlüsse wurden jeweils am 04.05.2023 gefasst. Sämtliche Gesellschaften werden in den Jahresabschluss der Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft zum 2023 einbezogen.
Der Vorstand |