Sternquell-Brauerei GmbHPlauen§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Die Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft macht für die Sternquell-Brauerei GmbH bekannt: Die Alleingesellschafterin der Sternquell-Brauerei GmbH, die Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft, hat den Beschluss, mit dem der Inanspruchnahme der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt wurde, am 06.05.2024 gefasst. Des Weiteren hat die Alleingesellschafterin, die Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft (AG), gegenüber der Sternquell-Brauerei GmbH (Gesellschaft) am 01.09.2017 folgende Erklärung abgegeben: (1) Die AG verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, die Gesellschaft während der Laufzeit dieser Vereinbarung finanziell in der Weise auszustatten, dass die Gesellschaft jederzeit zur Erfüllung ihrer fälligen und berechtigten Verpflichtungen gegenüber ihren jeweiligen Gläubigern in der Lage ist. Die Art der finanziellen Ausstattung erfolgt nach Wahl der AG. (2) Soweit die AG aufgrund der nach Ziffer (1) begründeten Verpflichtung Zahlungen an die Gesellschaft oder an Gläubiger der Gesellschaft leistet, verzichtet sie hiermit ausdrücklich auf sämtliche Regressansprüche gegenüber der Gesellschaft. (3) Diese Vereinbarung gilt mit Unterzeichnung und hat eine unbestimmte Laufzeit. Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres mit einer Frist von drei Monaten möglich und lässt nach Ziffer (1) entstandene oder noch bis zum Ende der Kündigungsfrist entstehende Ausgleichsansprüche unberührt. Eine Kündigung ist erstmals zum 31. Dezember 2018 möglich. (4) Die Rangrücktrittsvereinbarung und Patronatserklärung vom 19.12.2016 wird hiermit einvernehmlich aufgehoben und durch diese Patronatserklärung ersetzt. Der Jahresabschluss wird in dem Konzernabschluss der Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft zum 31.12.2024 einbezogen.
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