NCTE AG

Unterhaching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

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Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 1.392.661,07 11.997.410,13
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.258.372,07 0,00
II. Sachanlagen 134.139,00 2.172,45
III. Finanzanlagen 150,00 11.995.237,68
B. Umlaufvermögen 1.359.738,36 199.610,00
I. Vorräte 233.284,57 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 317.524,15 191.702,84
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 808.929,64 7.907,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.211,85 3.525,37
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.758.611,28 12.200.545,50
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Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 2.219.771,85 12.019.406,76
I. gezeichnetes Kapital 3.933.946,00 2.738.415,00
II. Kapitalrücklage 13.392.580,61 12.794.815,11
III. Verlustvortrag 3.513.823,35 2.092.024,55
IV. Jahresfehlbetrag 11.592.931,41 1.421.798,80
B. Rückstellungen 183.493,54 121.000,00
C. Verbindlichkeiten 355.345,89 60.138,74
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 355.345,89 59.741,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.758.611,28 12.200.545,50

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der NCTE AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss der NCTE AG zum 31. Dezember 2013 wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-278, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB erstellt.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

Aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 17. Juni 2013 wurde die NCT Engineering GmbH auf die ST Holding AG mit Wirkung zum 1. Januar 2013 verschmolzen. Seither firmiert die ST Holding AG unter der Firma NCTE AG. Aufgrund der Verschmelzung ist eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nicht gegeben.

Die Verschmelzung wurde zu Buchwerten vorgenommen, d.h. die Beteiligung der ST Holding AG an der ehemaligen NCT Engineering GmbH wurde im Zuge der Verschmelzung auf Null abgewertet. Im Gegenzug wurden sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden der NCTE Engineering GmbH in die ST Holding AG übernommen. Aus dieser Bilanzierungsmethodik (Buchwertverknüpfung) resultieren die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 10.695. Dieser Verschmelzungs-verlust hat keine Bedeutung für das operative Geschäft oder die Liquidität der Gesellschaft.

Von dem Wahlrecht, dass Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurde Gebrauch gemacht.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Sofern die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände der Abnutzung unterliegen, wurden diese um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig und wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwendungen erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 150 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als EUR 150 und bis zu EUR 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a HGB.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Entwicklungskosten

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden aktiviert. Der Gesamtbetrag der aktivierten Entwicklungskosten betrug im Geschäftsjahr 281.392,37 Euro.

Brutto-Anlagenspiegel

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die Abgänge von Anteilen an verbundenen Unternehmen sind zurückzuführen auf die Verschmelzung der NCT Engineering GmbH auf die ST Holding AG mit Vertrag vom 17. Juni 2013 rückwirkend zum
1. Januar 2013.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das Grundkapital wurde durch zwei Kapitalerhöhungen von Euro 410.757,00 sowie Euro 784.774,00 von Euro 2.738.415,00 auf Euro 3.933.946,00 erhöht und besteht aus 3.933.946 auf den Inhaber lautenden Stückaktien.

Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2013 beträgt Euro 13.392.580,61(Vj. EUR 12.794.815,11). Die Erhöhung um Euro 597.765,50 erfolgte durch entsprechende Einzahlungen.

Verlustvortrag

In die Bilanz zum 31. Dezember 2012 wurde ein Verlustvortrag in Höhe von Euro -3.513.823,35 einbezogen.

Der Jahresfehlbetrag aus dem Wirtschaftsjahr 2012 in Höhe von 1.421.798,80 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Für das laufende Geschäftsjahr entwickelte sich der Verlustvortrag wie folgt:

Stand 31. Dezember 2012 -2.092.024,55 Euro
Jahresfehlbetrag 2012 -1.421.798,80 Euro

Stand 31. Dezember 2013 -3.513.823,35 Euro

In der Hauptversammlung vom 1. August 2013 wurde der Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung angenommen.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten in Höhe von 334.675,89 € haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.



Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB

Gem. § 268 Abs. 8 HGB bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 207.808,27 Euro aufgrund aktivierter selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von 281.392,37 Euro unter Berücksichtigung der passiven latenten Steuer in Höhe von Euro 73.584,10.

Eventualverbindlichkeiten
Am Bilanzstichtag bestand eine Bonusvereinbarung gegenüber der Firma 2i international GmbH. In der Vergangenheit gewährte die 2i international GmbH, München einen Nachlass auf Beratungsleistungen gegenüber der NCTE GmbH. Im Gegenzug wurde der 2i international GmbH von der ST Holding AG zugesagt, dass sie bei teilweiser oder vollständiger Veräußerung oder Liquidierung der NCTE AG (vormals ST Holding AG) eine Bonuszahlung erhält, die vom Veräußerungserlös abhängt. Insofern besteht derzeit eine Eventualverbindlichkeit in einer geschätzten Größenordnung von rund 25 TEUR, die erst im Falle einer Veräußerung oder Liquidierung der Gesellschaft zum Tragen kommen kann.

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
  

Ralf Schöpker, Hörstel-Dreierwalde, Dipl.-Kaufmann, bis einschließlich 20. Februar 2013

Bernd von Löbbecke, Germering, Dipl.-Ingenieur, bis einschließlich 20. März 2013

Dr. Jens Müller, München, Dipl.-Chemiker, ab 21. März 2013


Die Geschäftsführer sind bzw. waren zur Einzelvertretung berechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
  

Günter Pröpster, München, Geschäftsführer der Gulf One GmbH, München (Vorsitzender)

Hartmut Groos, Bischoffen, Geschäftsführer TB&C Outsert Center GmbH, Herborn (stellvertretender Vorsitzender)

Ziyad Omar, Manama, Kingdom of Bahrain, CEO Gulf One Investment Bank


Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist

Hinsichtlich § 20 Abs. 1 und 4 AktG traten im Berichtsjahr keine Über- oder Unterschreitungen der mitteilungspflichtigen Grenzen vor. Demzufolge gab es keine Meldungen nach § 20 AktG an die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr.



Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz

Angaben über das genehmigte Kapital

In der Hauptversammlung vom 1. August 2013 wurde die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital I/2013) unter gleichzeitiger Aufhebung des Genehmigten Kapitals I/2010 beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 1.574.586,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Im Geschäftsjahr 2013 erfolgten Kapitalerhöhungen in Höhe von Euro 1.195.531,00 €, so dass zum 31. Dezember 2013 ein genehmigtes Kapital von Euro 379.055,00 verbleibt.

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Unterhaching, 04.04.2014
gez. Dr. Jens Müller
Ort, Datum
Der Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2014 festgestellt.