NCTE AG
Unterhaching
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der NCTE AG wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise
in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss der NCTE AG zum 31. Dezember 2013 wurde unter Beachtung der generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-278, und unter Beachtung
der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB erstellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern)
aufgestellt.
Aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 17. Juni 2013 wurde die NCT Engineering GmbH
auf die ST Holding AG mit Wirkung zum 1. Januar 2013 verschmolzen. Seither firmiert
die ST Holding AG unter der Firma NCTE AG. Aufgrund der Verschmelzung ist eine Vergleichbarkeit
mit dem Vorjahr nicht gegeben.
Die Verschmelzung wurde zu Buchwerten vorgenommen, d.h. die Beteiligung der ST Holding
AG an der ehemaligen NCT Engineering GmbH wurde im Zuge der Verschmelzung auf Null
abgewertet. Im Gegenzug wurden sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden der NCTE
Engineering GmbH in die ST Holding AG übernommen. Aus dieser Bilanzierungsmethodik
(Buchwertverknüpfung) resultieren die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR
10.695. Dieser Verschmelzungs-verlust hat keine Bedeutung für das operative Geschäft
oder die Liquidität der Gesellschaft.
Von dem Wahlrecht, dass Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang gemacht werden können, wurde Gebrauch gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten
(Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit
der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Sofern die selbst
geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände der Abnutzung unterliegen, wurden
diese um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Gegenstände
des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig
und wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert
unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich
die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens,
die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwendungen erfasst, wenn die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für
das einzelne Wirtschaftsgut EUR 150 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter,
deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, mehr als EUR 150 und bis zu EUR 1.000 betragen, wird ein jährlicher
Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird
über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung
des Niederstwertprinzips angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen. Soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der
bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen,
wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem
am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge
vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag
angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
angewandt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Entwicklungskosten
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden aktiviert.
Der Gesamtbetrag der aktivierten Entwicklungskosten betrug im Geschäftsjahr 281.392,37
Euro.
Brutto-Anlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Abgänge von Anteilen an verbundenen Unternehmen sind zurückzuführen auf die Verschmelzung
der NCT Engineering GmbH auf die ST Holding AG mit Vertrag vom 17. Juni 2013 rückwirkend
zum 1. Januar 2013.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
Eigenkapital
Das Grundkapital wurde durch zwei Kapitalerhöhungen von Euro 410.757,00 sowie Euro
784.774,00 von Euro 2.738.415,00 auf Euro 3.933.946,00 erhöht und besteht aus 3.933.946
auf den Inhaber lautenden Stückaktien.
Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2013 beträgt Euro 13.392.580,61(Vj. EUR 12.794.815,11).
Die Erhöhung um Euro 597.765,50 erfolgte durch entsprechende Einzahlungen.
Verlustvortrag
In die Bilanz zum 31. Dezember 2012 wurde ein Verlustvortrag in Höhe von Euro -3.513.823,35
einbezogen.
Der Jahresfehlbetrag aus dem Wirtschaftsjahr 2012 in Höhe von 1.421.798,80 Euro wurde
auf neue Rechnung vorgetragen. Für das laufende Geschäftsjahr entwickelte sich der
Verlustvortrag wie folgt:
Stand 31. Dezember 2012 -2.092.024,55 Euro Jahresfehlbetrag 2012 -1.421.798,80 Euro
Stand 31. Dezember 2013 -3.513.823,35 Euro
In der Hauptversammlung vom 1. August 2013 wurde der Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung
angenommen.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten in Höhe von 334.675,89 € haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB
Gem. § 268 Abs. 8 HGB bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 207.808,27
Euro aufgrund aktivierter selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens in Höhe von 281.392,37 Euro unter Berücksichtigung der passiven latenten
Steuer in Höhe von Euro 73.584,10.
Eventualverbindlichkeiten Am Bilanzstichtag bestand eine Bonusvereinbarung gegenüber der Firma 2i international
GmbH. In der Vergangenheit gewährte die 2i international GmbH, München einen Nachlass
auf Beratungsleistungen gegenüber der NCTE GmbH. Im Gegenzug wurde der 2i international
GmbH von der ST Holding AG zugesagt, dass sie bei teilweiser oder vollständiger Veräußerung
oder Liquidierung der NCTE AG (vormals ST Holding AG) eine Bonuszahlung erhält, die
vom Veräußerungserlös abhängt. Insofern besteht derzeit eine Eventualverbindlichkeit
in einer geschätzten Größenordnung von rund 25 TEUR, die erst im Falle einer Veräußerung
oder Liquidierung der Gesellschaft zum Tragen kommen kann.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand
an:
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Ralf Schöpker, Hörstel-Dreierwalde, Dipl.-Kaufmann, bis einschließlich 20. Februar
2013
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Bernd von Löbbecke, Germering, Dipl.-Ingenieur, bis einschließlich 20. März 2013
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Dr. Jens Müller, München, Dipl.-Chemiker, ab 21. März 2013
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Die Geschäftsführer sind bzw. waren zur Einzelvertretung berechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
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Günter Pröpster, München, Geschäftsführer der Gulf One GmbH, München (Vorsitzender)
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Hartmut Groos, Bischoffen, Geschäftsführer TB&C Outsert Center GmbH, Herborn (stellvertretender
Vorsitzender)
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Ziyad Omar, Manama, Kingdom of Bahrain, CEO Gulf One Investment Bank
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Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs.
1 oder 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist
Hinsichtlich § 20 Abs. 1 und 4 AktG traten im Berichtsjahr keine Über- oder Unterschreitungen
der mitteilungspflichtigen Grenzen vor. Demzufolge gab es keine Meldungen nach § 20
AktG an die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz
Angaben über das genehmigte Kapital
In der Hauptversammlung vom 1. August 2013 wurde die Schaffung eines neuen genehmigten
Kapitals (Genehmigtes Kapital I/2013) unter gleichzeitiger Aufhebung des Genehmigten
Kapitals I/2010 beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum
30. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar-
oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 1.574.586,00 zu
erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Im Geschäftsjahr
2013 erfolgten Kapitalerhöhungen in Höhe von Euro 1.195.531,00 €, so dass zum 31.
Dezember 2013 ein genehmigtes Kapital von Euro 379.055,00 verbleibt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2014 festgestellt.
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