NCTE AGUnterhachingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva scroll
8. AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der NCTE AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Forschungs- und Entwicklungskosten Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden aktiviert. Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr 300.821,66 Euro. Davon entfallen 300.821,66 Euro auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr Eigenkapital Das Grundkapital besteht aus 3.933.946 auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2014 beträgt Euro 13.392.580,61 (Vj. EUR 13.392.580,61). Verlustvortrag In die Bilanz zum 31. Dezember 2013 wurde ein Verlustvortrag in Höhe von Euro -3.513.823,35 einbezogen. Der Jahresüberschuss aus dem Wirtschaftsjahr 2013 in Höhe von -11.592.931,41 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Für das laufende Geschäftsjahr entwickelte sich der Verlustvortrag wie folgt: scroll
Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten in Höhe von 361.547,72 Euro haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Ausschüttungssperre Gem. § 268 Abs. 8 HGB unterliegt der Wert der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von 1.478.432,47 Euro einer Ausschüttungssperre. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestand eine Bonusvereinbarung für den Fall einer teilweisen oder vollständigen Veräußerung der NCTE AG, Unterhaching, mit der 2i international GmbH, München. Es handelt sich hierbei um eine Eventualverbindlichkeit. Sonstige Pflichtangaben Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an: scroll
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an: scroll
Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist Hinsichtlich § 20 Abs. 1 und 4 AktG traten im Berichtsjahr keine Über- oder Unterschreitungen der mitteilungspflichtigen Grenzen vor. Demzufolge gab es keine Meldungen nach § 20 AktG an die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr. Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz Angaben über das genehmigte Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt Euro 1.574.586,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Am Bilanzstichtag bestand noch ein genehmigtes Kapital von Euro 379.055,00.
Der Vorstand sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2015 festgestellt. |
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