NCTE AG
Unterhaching
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der NCTE AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des Aktiengesetzes zu beachten.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise
in Anspruch genommen.
Von dem Wahlrecht, dass Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang gemacht werden können, wurde Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern)
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 17. Juni 2013 wurde die NCT Engineering GmbH
auf die ST Holding AG mit Wirkung zum 1. Januar 2013 verschmolzen. Seither firmiert
die ST Holding AG unter der Firma NCTE AG.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten
(Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit
der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Sofern die selbst
geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände der Abnutzung unterliegen, wurden
diese um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Gegenstände
des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen
auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig und wurden nach
der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
linear vorgenommen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände
ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich
die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens,
die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwendungen erfasst, wenn die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für
das einzelne Wirtschaftsgut EUR 150 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter,
deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, mehr als EUR 150 und bis zu EUR 1.000 betragen, wird ein jährlicher
Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet.
Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst.
Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Genossenschaftsanteile sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung
des Niederstwertprinzips angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen. Soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der
bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen,
wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht
in die Herstellungskosten einbezogen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem
am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden
angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag
angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von über einem Jahr werden nach dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangen sieben
Jahr abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a HGB.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz
und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich
abbauen.
Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und
gewerbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre
eine Verlustverrechnung zu erwarten ist.
Da sich ein Aktivüberhang der latenten Steuern zum Bilanzstichtag ergibt, wird von
dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und auf eine
Aktivierung verzichtet.
Umsatzerlöse werden erfasst, sobald die Preisgefahr aus der Lieferung gemäß den verwendeten
Lieferbedingungen übergegangen ist.
Sonstige betriebliche Erträge werden mit ihrer Realisation erfasst.
Betriebliche Aufwendungen werden im Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. der wirtschaftlichen
Verursachung erfasst.
Erhaltene Zuschüsse werden ertragswirksam vereinnahmt bzw. soweit sie für aktivierungsfähige
Aufwendungen geleistet werden, von den zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten
abgezogen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
angewandt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Entwicklungskosten
Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden
aktiviert. Der Gesamtbetrag der aktivierten Entwicklungskosten betrug im Geschäftsjahr
339.000,00 Euro. Brutto-Anlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Im Vorjahr wurde laut Vereinbarung vom 05.04.2014 mit Ralf Schöpker ein Und-Konto
in Höhe von 26.513,68 Euro eingerichtet.
Die Gesellschaft hat bis 2016 keinen Zugriff auf das Konto. Erst mit dem bestandskräftigen
Beschluss der Hauptversammlung, in der auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegenüber
Herrn Schöpker verzichtet wird, kann die Gesellschaft über die Mittel verfügen. Die
Geschäftsleitung bewertet den Eintritt der Zustimmung als sehr wahrscheinlich. Das
Konto ist unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen und hat wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Die restlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2015 4.327.340 Euro (Vj. 3.993.946 Euro)
und besteht aus 4.327.340 (Vj. 3.993.946) auf den Inhaber lautenden Stückaktien.
Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2015 beträgt 13.589.277,61 Euro (Vj. 13.392.580,61
Euro).
Verlustvortrag
In die Bilanz zum 31. Dezember 2015 wurde ein Verlustvortrag in Höhe von -15.057.817,58
Euro (Vj. -15.106.754,76 Euro) einbezogen.
Der Jahresüberschuss aus dem Wirtschaftsjahr 2014 in Höhe von 48.937,18 Euro wurde
auf neue Rechnung vorgetragen.
Für das laufende Geschäftsjahr entwickelte sich der Verlustvortrag wie folgt:
Stand 31. Dezember 2014 -15.106.754,76 Euro Jahresüberschuss 2014 48.937,18 Euro
Stand 31. Dezember 2015 -15.057.817,58 Euro
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten in Höhe von 356.171,57 Euro (Vj. 361.547,72 Euro) haben
wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Rückstellungen
Die Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Ausschüttungssperre
Gem. § 268 Abs. 8 HGB besteht in Höhe des Wertes der selbst erstellten immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von 878.571,00 Euro abzüglich hierauf
entfallender passiver latenter Steuern in Höhe von 229.834,17 Euro eine Ausschüttungssperre
in Höhe von 648.736,83 Euro.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestand eine Bonusvereinbarung gegenüber der Firma 2i international
GmbH. In der Vergangenheit gewährte die 2i international GmbH, München einen Nachlass
auf Beratungsleistungen gegenüber der NCTE GmbH. Im Gegenzug wurde der 2i international
GmbH von der ST Holding AG zugesagt, dass sie bei teilweiser oder vollständiger Veräußerung
oder Liquidierung der NCTE AG (vormals ST Holding AG) eine Bonuszahlung erhält, die
vom Veräußerungserlös abhängt.
Insofern besteht derzeit eine Eventualverbindlichkeit in einer geschätzten Größenordnung
von rund 20 TEUR, die erst im Falle einer Veräußerung oder Liquidierung der Gesellschaft
zum Tragen kommen kann.
Sonstige Pflichtangaben Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand
an:
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Verena Graf, Dipl. Chemikerin, München (ab 01.06.2015)
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Dr. Jens Müller, Dipl. Chemiker, München (bis 30.06.2015)
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Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
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Günter Pröpster, Diplom Ingenieur, München, Geschäftsführer der Gulf One GmbH, München
(Vorsitzender)
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Hartmut Groos, Kaufmann, Bischoffen, Geschäftsführer TB&C Outsert Center GmbH, Herborn
(stellvertretender Vorsitzender)
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Ziyad Omar, Kaufmann, Manama, Kingdom of Bahrain, CEO Gulf One Investment Bank
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Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs.
1 oder 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist
Hinsichtlich § 20 Abs. 1 und 4 AktG traten im Berichtsjahr keine Über- oder Unterschreitungen
der mitteilungspflichtigen Grenzen vor.
Demzufolge gab es keine Meldungen nach § 20 AktG an die Gesellschaft im abgelaufenen
Geschäftsjahr.
Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz Angaben über das genehmigte Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. Juni 2018 mit Zustimmung
des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig
oder mehrmals bis zu insgesamt Euro 1.574.586,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht
der Aktionäre ausgeschlossen werden kann.
Am Bilanzstichtag bestand noch ein genehmigtes Kapital von Euro 1.181.192,00.
Der Vorstand hat am 12. Januar 2015 beschlossen, das Grundkapital der NCTE AG von
3.933.946,00 Euro um bis zu 393.394,00 Euro auf bis zu 4.327.340,00 Euro zu erhöhen.
Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss von 13. Januar 2015 den Beschlüssen des Vorstands
zur Kapitalerhöhung und zu den Bedingungen der Ausgabe der neuen Aktien zugestimmt.
Das genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital I/2013) beträgt nach der Kapitalerhöhung
1.181.192,00 Euro.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2016 festgestellt.
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