NCTE AG

Unterhaching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

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Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 1.830.602,70 1.617.126,17
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.725.113,70 1.502.606,17
II. Sachanlagen 105.189,00 114.220,00
III. Finanzanlagen 300,00 300,00
B. Umlaufvermögen 1.620.748,82 1.119.708,46
I. Vorräte 418.993,00 328.424,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 715.861,86 416.641,76
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 485.893,96 374.641,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 26.558,47 37.796,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.477.909,99 2.774.631,53
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Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 3.027.771,15 2.268.709,03
I. gezeichnetes Kapital 4.327.340,00 3.933.946,00
II. Kapitalrücklage 13.589.277,61 13.392.580,61
III. Verlustvortrag 15.057.817,58 15.106.754,76
IV. Jahresüberschuss 168.971,12 48.937,18
B. Rückstellungen 93.967,27 144.374,78
C. Verbindlichkeiten 356.171,57 361.547,72
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 356.171,57 361.547,72
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.477.909,99 2.774.631,53

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der NCTE AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.

Von dem Wahlrecht, dass Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurde Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 17. Juni 2013 wurde die NCT Engineering GmbH auf die ST Holding AG mit Wirkung zum 1. Januar 2013 verschmolzen. Seither firmiert die ST Holding AG unter der Firma NCTE AG.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Sofern die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände der Abnutzung unterliegen, wurden diese um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig und wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwendungen erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 150 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als EUR 150 und bis zu EUR 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet.

Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst.

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Genossenschaftsanteile sind zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden nach dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangen sieben Jahr abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a HGB.

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen.

Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist.

Da sich ein Aktivüberhang der latenten Steuern zum Bilanzstichtag ergibt, wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und auf eine Aktivierung verzichtet.

Umsatzerlöse werden erfasst, sobald die Preisgefahr aus der Lieferung gemäß den verwendeten Lieferbedingungen übergegangen ist.

Sonstige betriebliche Erträge werden mit ihrer Realisation erfasst.

Betriebliche Aufwendungen werden im Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. der wirtschaftlichen Verursachung erfasst.

Erhaltene Zuschüsse werden ertragswirksam vereinnahmt bzw. soweit sie für aktivierungsfähige Aufwendungen geleistet werden, von den zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abgezogen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
 

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Entwicklungskosten

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden aktiviert. Der Gesamtbetrag der aktivierten Entwicklungskosten betrug im Geschäftsjahr 339.000,00 Euro.
Brutto-Anlagenspiegel

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Im Vorjahr wurde laut Vereinbarung vom 05.04.2014 mit Ralf Schöpker ein Und-Konto in Höhe von 26.513,68 Euro eingerichtet.

Die Gesellschaft hat bis 2016 keinen Zugriff auf das Konto. Erst mit dem bestandskräftigen Beschluss der Hauptversammlung, in der auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegenüber Herrn Schöpker verzichtet wird, kann die Gesellschaft über die Mittel verfügen. Die Geschäftsleitung bewertet den Eintritt der Zustimmung als sehr wahrscheinlich. Das Konto ist unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen und hat wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die restlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr

Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2015 4.327.340 Euro (Vj. 3.993.946 Euro) und besteht aus 4.327.340 (Vj. 3.993.946) auf den Inhaber lautenden Stückaktien.

Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2015 beträgt 13.589.277,61 Euro (Vj. 13.392.580,61 Euro).

Verlustvortrag

In die Bilanz zum 31. Dezember 2015 wurde ein Verlustvortrag in Höhe von -15.057.817,58 Euro (Vj. -15.106.754,76 Euro) einbezogen.

Der Jahresüberschuss aus dem Wirtschaftsjahr 2014 in Höhe von 48.937,18 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Für das laufende Geschäftsjahr entwickelte sich der Verlustvortrag wie folgt:

Stand 31. Dezember 2014 -15.106.754,76 Euro
Jahresüberschuss 2014 48.937,18 Euro

Stand 31. Dezember 2015 -15.057.817,58 Euro

 
Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten in Höhe von 356.171,57 Euro (Vj. 361.547,72 Euro) haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Rückstellungen

Die Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Ausschüttungssperre

Gem. § 268 Abs. 8 HGB besteht in Höhe des Wertes der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von 878.571,00 Euro abzüglich hierauf entfallender passiver latenter Steuern in Höhe von 229.834,17 Euro eine Ausschüttungssperre in Höhe von 648.736,83 Euro.

Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestand eine Bonusvereinbarung gegenüber der Firma 2i international GmbH. In der Vergangenheit gewährte die 2i international GmbH, München einen Nachlass auf Beratungsleistungen gegenüber der NCTE GmbH. Im Gegenzug wurde der 2i international GmbH von der ST Holding AG zugesagt, dass sie bei teilweiser oder vollständiger Veräußerung oder Liquidierung der NCTE AG (vormals ST Holding AG) eine Bonuszahlung erhält, die vom Veräußerungserlös abhängt.

Insofern besteht derzeit eine Eventualverbindlichkeit in einer geschätzten Größenordnung von rund 20 TEUR, die erst im Falle einer Veräußerung oder Liquidierung der Gesellschaft zum Tragen kommen kann.

Sonstige Pflichtangaben
Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
  

Verena Graf, Dipl. Chemikerin, München (ab 01.06.2015)

Dr. Jens Müller, Dipl. Chemiker, München (bis 30.06.2015)


Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
  

Günter Pröpster, Diplom Ingenieur, München, Geschäftsführer der Gulf One GmbH, München (Vorsitzender)

Hartmut Groos, Kaufmann, Bischoffen, Geschäftsführer TB&C Outsert Center GmbH, Herborn (stellvertretender Vorsitzender)

Ziyad Omar, Kaufmann, Manama, Kingdom of Bahrain, CEO Gulf One Investment Bank



Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist

Hinsichtlich § 20 Abs. 1 und 4 AktG traten im Berichtsjahr keine Über- oder Unterschreitungen der mitteilungspflichtigen Grenzen vor.

Demzufolge gab es keine Meldungen nach § 20 AktG an die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz
Angaben über das genehmigte Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt Euro 1.574.586,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann.

Am Bilanzstichtag bestand noch ein genehmigtes Kapital von Euro 1.181.192,00.

Der Vorstand hat am 12. Januar 2015 beschlossen, das Grundkapital der NCTE AG von 3.933.946,00 Euro um bis zu 393.394,00 Euro auf bis zu 4.327.340,00 Euro zu erhöhen.

Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss von 13. Januar 2015 den Beschlüssen des Vorstands zur Kapitalerhöhung und zu den Bedingungen der Ausgabe der neuen Aktien zugestimmt. Das genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital I/2013) beträgt nach der Kapitalerhöhung 1.181.192,00 Euro.

  

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Unterhaching, 21.03.16
gez. Verena Graf
Ort, Datum
Der Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2016 festgestellt.