NCTE AGUnterhachingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
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ANHANGNCTE AG, Unterhaching Anhang für das Geschäftsjahr 2016 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der NCTE AG (NCTE) wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Von dem Wahlrecht, dass Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurde Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft hat die Vorschriften des BilRUG im Geschäftsjahr 2016 erstmalig angewendet. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen ist nicht erfolgt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die NCTE AG hat ihren Sitz in Unterhaching und ist unter der Nummer HRB 164384 beim Amtsgericht München eingetragen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich nicht geändert. Anlagevermögen Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Sofern die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände der Abnutzung unterliegen, wurden diese um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beläuft sich auf 15 Jahre aufgrund der technischen Verwertbarkeit. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig und wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 werden linear über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter € 150,00 werden sofort aufwandswirksam erfasst. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Genossenschaftsanteile sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten oder gesunkenen Wiederbeschaffungskosten bewertet. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich hierbei aus den unmittelbar zurechenbaren Material- und Fertigungskosten, angemessenen Teilen der Material- und Fertigungsgemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen zusammen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken wurden Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch pauschale Wertberichtigungen Rechnung getragen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Eigenkapital Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank gemäß RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben worden sind. Die Rückstellungen im Berichtsjahr haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsposten und Währungsumrechnung Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a HGB. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Da sich ein Aktivüberhang der latenten Steuern zum Bilanzstichtag ergibt, wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und auf eine Aktivierung verzichtet. Umsatzerlöse Umsatzerlöse werden erfasst, sobald die Preisgefahr aus der Lieferung gemäß den verwendeten Lieferbedingungen übergegangen ist. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen Sonstige betriebliche Erträge werden mit ihrer Realisation erfasst. Betriebliche Aufwendungen werden im Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. der wirtschaftlichen Verursachung erfasst. Zuschüsse der öffentlichen Hand Erhaltene Zuschüsse werden ertragswirksam vereinnahmt bzw. soweit sie für aktivierungsfähige Aufwendungen geleistet werden, von den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abgezogen. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Entwicklungskosten Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden aktiviert. Der Gesamtbetrag der aktivierten Entwicklungskosten betrug im Geschäftsjahr € 401.400,00 (Vorjahr: € 339.000,00). Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres 2016 belief sich auf € 706.784,33. Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen. Vorräte In den Vorräten sind Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von € 72.924,52 (Vorjahr: € 6.265,49) enthalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben alle, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist zum Abschlussstichtag eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von € 2.672,07 (Vorjahr: € 6.246,78) gebildet. Ferner wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von € 5.797,40 (Vorjahr: € 0,00) vorgenommen. Eigenkapital Das Grundkapital der Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2016 € 4.327.340,00 (Vorjahr: € 4.327.340,00) und besteht aus 4.327.340 (Vorjahr: 4.327.340) auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt € 1.574.586,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Am Bilanzstichtag bestand noch ein genehmigtes Kapital von € 1.181.192,00. Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2016 beträgt € 13.589.277,61 (Vorjahr: € 13.589.277,61). Verlustvortrag In die Bilanz zum 31. Dezember 2016 wurde ein Verlustvortrag in Höhe von € -14.888.846,46 (Vorjahr: € -15.057.817,58) einbezogen. Der Jahresüberschuss aus dem Geschäftsjahr 2015 in Höhe von € 168.971,12 wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Der Bilanzverlust hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss aus dem Geschäftsjahr 2016 in Höhe von € 93.506,92 auf neue Rechnung vorzutragen. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen: scroll
Verbindlichkeiten scroll
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Die Verbindlichkeiten sind – mit Ausnahme handelsüblicher Eigentumsvorbehalte bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – nicht besichert. Ausschüttungssperre Gem. § 268 Abs. 8 HGB besteht in Höhe des Wertes der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von € 1.227.408,00 abzüglich hierauf entfallender passiver latenter Steuern in Höhe von € 321.089,93 eine Ausschüttungssperre in Höhe von € 906.318,07 (Vorjahr: € 648.736,83). IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Bei Anwendung der neuen Umsatzdefinition gem. BilRUG hätten sich für das Vorjahr keine Änderung der Umsatzerlöse ergeben. (Art. 75 Abs. 2 Satz 3 EGHGB). Die Umsatzerlöse beinhalteten im Vorjahr Umsätze aus einer Lizenzvereinbarung in Höhe von € 500.000,00, die im Geschäftsjahr 2016 nicht wiederholt werden konnten. Dieser Vorgang war im Vorjahr von außergewöhnlicher Bedeutung. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Zuschüsse der öffentlichen Hand in Höhe von € 343.898,90 (Vorjahr: € 233.878,22) enthalten, die für die Gesellschaft von außergewöhnlicher Bedeutung sind. V. Sonstige Angaben Beschäftigtenzahl Im Jahresdurchschnitt waren folgende Mitarbeiter (ohne Vorstände) beschäftigt: scroll
Derivative Finanzinstrumente Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 bestanden keine offenen Finanzderivate. Vorstand Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Die Angabe der Bezüge des Vorstands wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2016 folgende Personen an:
Die Angabe der Bezüge des Aufsichtsrats wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Gewährte Vorschüsse und Kredite und Haftungsverhältnisse Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden weder Vorschüsse und Kredite gewährt, noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestand eine Bonusvereinbarung gegenüber der Firma 2i international GmbH. In der Vergangenheit gewährte die 2i international GmbH, München einen Nachlass auf Beratungsleistungen gegenüber der NCTE GmbH. Im Gegenzug wurde der 2i international GmbH von der ST Holding AG zugesagt, dass sie bei teilweiser oder vollständiger Veräußerung oder Liquidierung der NCTE AG (vormals ST Holding AG) eine Bonuszahlung erhält, die vom Veräußerungserlös abhängt. Insofern besteht derzeit eine Eventualverbindlichkeit in einer geschätzten Größenordnung von rund T€ 20, die erst im Falle einer Veräußerung oder Liquidierung der Gesellschaft zum Tragen kommen kann. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Finanzielle Verpflichtungen bestehen in folgendem Umfang: scroll
Vorjahr: scroll
Die Mieten betreffen die Produktions-, Entwicklungs- und Verwaltungsräume. Es handelt sich um einen üblichen Mietvertrag mit einer Laufzeit bis 31.12.2019 und einer Verlängerungsoption um zweimal je drei Jahre. Wesentliche oder unübliche Risiken existieren nicht. Der Vorteil gegenüber einer Investition besteht für die Gesellschaft neben den Liquiditätsvorteilen und der Schonung der Eigenkapitalquote darin, dass durch den Mietvertrag die notwendige Planungs- und Kalkulationssicherheit sowie Flexibilität für das weitere geplante Wachstum von NCTE gegeben ist. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist Hinsichtlich § 20 Abs. 1 und 4 AktG traten im Berichtsjahr keine Über- oder Unterschreitungen der mitteilungspflichtigen Grenzen auf. Demzufolge gab es keine Meldungen nach § 20 AktG an die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr. Unterhaching, den 07. März 2017 Der Vorstand Verena Graf Anlage zum Anhang Entwicklung des Anlagevermögens scroll
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WEITERE DATENBestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die NCTE AG, Unterhaching: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der NCTE AG, Unterhaching, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. München, den 7. März 2017 scroll
Unterhaching, den 07. März 2017 gez. Verena Graf, Vorstand Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.04.2017 |
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