NCTE AG

Oberhaching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ



AKTIVA

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Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

2.426.059,41

2.145.108,70

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2.088.194,70

2.054.027,70

II. Sachanlagen

337.564,71

90.781,00

III. Finanzanlagen

300,00

300,00

B. Umlaufvermögen

3.828.363,50

4.189.641,89

I. Vorräte

887.271,32

406.382,15

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

757.548,48

976.934,08

III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

2.183.543,70

2.806.325,66

C. Rechnungsabgrenzungsposten

10.519,67

8.791,33

Summe Aktiva

6.264.942,58

6.343.541,92



PASSIVA

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Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

5.142.605,08

5.306.453,13

I. Gezeichnetes Kapital

4.683.658,00

4.683.658,00

II. Kapitalrücklage

15.128.571,37

15.128.571,37

III. Verlustvortrag

-14.505.776,24

-14.795.339,54

IV. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss

-163.848,05

289.563,30

B. Rückstellungen

325.870,17

265.108,63

C. Verbindlichkeiten

796.467,33

771.980,16

Summe Passiva

6.264.942,58

6.343.541,92

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der NCTE AG (NCTE) wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungs­vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfah­ren gegliedert.

Von dem Wahlrecht, dass Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurde Gebrauch gemacht.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die NCTE AG hat ihren Sitz in Oberhaching und ist unter der Nummer HRB 164384 beim Amtsgericht München eingetragen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr grundsätz­lich nicht geändert.

Anlagevermögen

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahr­scheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Sofern die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände der Abnutzung unterliegen, wurden diese um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beläuft sich auf 15 Jahre aufgrund der technischen Verwertbarkeit.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig und wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraus­sichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 werden linear über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Geringwer­tige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter € 250,00 werden sofort aufwands­wirksam erfasst.

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Genossenschaftsanteile sind zu Anschaffungs­kosten angesetzt.

Vorräte

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten oder gesunkenen Wieder­beschaffungskosten bewertet.

Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstel­lungskosten setzen sich hierbei aus den unmittelbar zurechenbaren Material- und Fertigungs­kosten, angemessenen Teilen der Material- und Fertigungsgemeinkosten und durch die Ferti­gung veranlasste Abschreibungen zusammen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken wurden Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch pauschale Wertberichtigungen Rechnung getragen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrie­ben.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstel­len.

Eigenkapital

Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beur­teilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank gemäß RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben worden sind. Die Rückstel­lungen im Berichtsjahr haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsposten und Währungsumrechnung

Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a HGB.

Latente Steuern

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Da sich ein Aktivüberhang der latenten Steuern zum Bilanzstichtag ergibt, wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und auf eine Aktivierung verzichtet.

Umsatzerlöse

Umsatzerlöse werden erfasst, sobald die Preisgefahr aus der Lieferung gemäß den verwen­deten Lieferbedingungen übergegangen ist.

Sonstige betrieblic he Erträge und Aufwendungen

Sonstige betriebliche Erträge werden mit ihrer Realisation erfasst.

Betriebliche Aufwendungen werden im Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. der wirtschaft­lichen Verursachung erfasst.

Zuschüsse der öffentlichen Hand

Erhaltene Zuschüsse werden ertragswirksam vereinnahmt bzw. soweit sie für aktivierungsfä­hige Aufwendungen geleistet werden, von den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abgezogen.

III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Entwicklungskosten

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wur­den aktiviert. Der Gesamtbetrag der aktivierten Entwicklungskosten betrug im Geschäftsjahr € 187.300,00 (Vorjahr: € 211.400,00). Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungs­kosten des Geschäftsjahres 2018 belief sich auf € 400.777,64 (Vorjahr: € 511.292,87).

Anlagevermögen

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen.

Vorräte

In den Vorräten sind Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von € 66.408,60 (Vorjahr: € 130.543,10) enthalten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben alle, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist zum Abschlussstichtag eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von € 9.915,66 (Vorjahr: € 11.890,11) gebildet. Ferner wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von € 4.835,13 (Vorjahr: € 258,92) vorgenommen.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2018 € 4.683.658,00 (Vorjahr: € 4.683.658,00) und besteht aus 4.683.658 (Vorjahr: 4.683.658) auf den Inhaber lautenden Stückaktien.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 16. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt € 2.341.829,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann.

Am Bilanzstichtag bestand noch ein genehmigtes Kapital von € 2.341.829,00.

Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2018 beträgt € 15.128.571,37 (Vorjahr: € 15.128.571,37).

Verlustvortrag

In die Bilanz zum 31. Dezember 2018 wurde ein Verlustvortrag in Höhe von € -14.505.776,24 (Vorjahr: € -14.795.339,54) einbezogen.

Der Jahresüberschuss aus dem Geschäftsjahr 2017 in Höhe von € 289.563,30 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Bilanzverlust hat sich wie folgt entwickelt:

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alle Angaben in €

2018

2017

Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss

-163.848,05

289.563,30

Verlustvortrag

-14.505.776,24

-14.795.339,54

Bilanzverlust

-14.669.624,29

-14.505.776,24

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen:

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alle Angaben in €

31.12.2018

31.12.2017

Verpflichtungen Personalbereich

189.550,17

173.484,10

Ausstehende Rechnungen

66.431,00

27.868,28

Gewährleistungsverpflichtungen

41.519,00

25.129,00

Übrige Rückstellungen

28.370,00

38.627,25

Gesamt

325.870,17

265.108,63

Verbindlichkeiten

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alle Angaben in €

Gesamtbetrag zum 31.12.2018

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

davon mit einer Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren

davon mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

0,00

0,00

0,00

0,00

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

247.643,03

247.643,03

0,00

0,00

Sonstige Verbindlichkeiten

548.824,30

48.824,30

500.000,00

0,00

Gesamt

796.467,33

296.467,33

500.000,00

0,00

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alle Angaben in €

Gesamtbetrag zum 31.12.2017

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

davon mit einer Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren

davon mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

27.323,50

27.323,50

0,00

0,00

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

154.815,09

154.815,09

0,00

0,00

Sonstige Verbindlichkeiten

589.841,57

89.841,57

500.000,00

0,00

Gesamt

771.980,16

271.980,16

500.000,00

0,00

Die Verbindlichkeiten sind – mit Ausnahme handelsüblicher Eigentumsvorbehalte bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – nicht besichert.

Ausschüttungssperre

Gem. § 268 Abs. 8 HGB besteht in Höhe des Wertes der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von € 1.457.784,00 abzüglich hierauf entfallender passiver latenter Steuern in Höhe von € 358.323,31 eine Ausschüttungssperre in Höhe von € 1.099.460,69 (Vorjahr: € 1.005.407,66).

IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrech­nung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beinhalteten im Geschäftsjahr 2017 Umsätze aus einer Lizenzvereinbarung in Höhe von € 500.000,00, die im Geschäftsjahr 2018 nicht anfielen. Dieser Vorgang ist von außergewöhnlicher Bedeutung.

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Zuschüsse der öffentlichen Hand in Höhe von € 218.934,23 (Vorjahr: € 299.299,87) enthalten, die für die Gesellschaft von außergewöhnli­cher Bedeutung sind.

V. Sonstige Angaben

Beschäftigtenzahl

Im Jahresdurchschnitt waren folgende Mitarbeiter (ohne Vorstände) beschäftigt:

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2018

2017

Vollzeit

20

16

Teilzeit

5

5

Gesamt

25

21

Derivative Finanzinstrumente

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 bestanden wie im Vorjahr keine offenen Finanzderi­vate.

Vorstand

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:

Verena Graf, Dipl. Chemikerin, München

Die Angabe der Bezüge des Vorstands wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2018 folgende Personen an:

Günter Pröpster, Diplom Ingenieur, München, Geschäftsführer der Gulf One GmbH, München (Vorsitzender)

Michael Dams, Diplom Ingenieur, Fürstenfeldbruck, Partner Mgr National Instruments Germany GmbH, München (stellvertretender Vorsitzender)

Ziyad Omar, Kaufmann, Manama, Kingdom of Bahrain, CEO Gulf One Investment Bank

Die Angabe der Bezüge des Aufsichtsrats wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.

Gewährte Vorschüsse und Kredite und Haftungsverhältnisse

Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden weder Vorschüsse und Kredite gewährt, noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestand eine Bonusvereinbarung gegenüber der Firma 2i international GmbH. In der Vergangenheit gewährte die 2i international GmbH, München einen Nachlass auf Beratungsleistungen gegenüber der NCTEngineering GmbH. Im Gegenzug wurde der 2i international GmbH von der ST Holding AG zugesagt, dass sie bei teilweiser oder vollständiger Veräußerung oder Liquidierung der NCTE AG (vormals ST Holding AG) eine Bonuszahlung erhält, die vom Veräußerungserlös abhängt. Insofern besteht derzeit eine Eventualverbindlich­keit in einer geschätzten Größenordnung von rund T€ 130, die erst im Falle einer Veräußerung oder Liquidierung der Gesellschaft zum Tragen kommen kann. Aufgrund der aktuellen Aktionärsstruktur und der zugrunde liegenden Investitionsstrategie ist derzeit nicht mit einer Zahlungsverpflichtung zu rechnen, allerdings kann für die Zukunft eine Verpflichtung zur Zahlung eines Bonus nicht ausgeschlossen werden.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Finanzielle Verpflichtungen bestehen in folgendem Umfang:

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alle Angaben in €

fällig 2019

fällig 2020

fällig 2021

fällig 2022 ff.

Gesamt

Leasing

58.993,56

29.336,31

6.923,13

0,00

95.253,00

Miete

214.334,52

216.139,57

216.139,57

1.318.860,90

1.965.474,56

Gesamt

273.328,08

245.475,88

223.062,70

1.318.860,90

2.060.727,56

Vorjahr:

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alle Angaben in €

fällig 2018

fällig 2019

fällig 2020

fällig 2021 ff.

Gesamt

Leasing

70.269,59

54.170,28

24.513,03

2.319,60

151.272,50

Miete

104.914,82

203.065,92

204.758,29

1.453.956,59

1.966.695,62

Gesamt

175.184,41

257.236,20

229.271,32

1.456.276,19

2.117.968,12

Die Mieten betreffen ausschließlich die Produktions-, Entwicklungs- und Verwaltungs­räume für die Räumlichkeiten in Oberhaching. Es handelt sich um einen üblichen Miet­vertrag mit einer Laufzeit bis 31.12.2027. Wesentliche oder unübliche Risiken existieren nicht. Der Vorteil gegenüber einer Investition besteht für die Gesellschaft neben den Liquiditätsvor­teilen und der Schonung der Eigenkapitalquote darin, dass durch den Mietvertrag die notwen­dige Planungs- und Kalkulationssicherheit sowie Flexibilität für das weitere geplante Wachs­tum von NCTE gegeben ist.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist

Hinsichtlich § 20 Abs. 1 und 4 AktG traten im Berichtsjahr keine Über- oder Unterschreitungen der mitteilungspflichtigen Grenzen auf. Demzufolge gab es keine Meldungen nach § 20 AktG an die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Oberhaching, den 13.März 2019

Der Vorstand

Verena Graf

Anlage zum Anhang

Anlagenspiegel NCTE AG, Oberhaching

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alle Angaben in €

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Stand 01.01.2018

Zugang

Abgang

Stand 31.12.2018

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

1.534.014,03

187.300,00

0,00

1.721.314,03

2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

1.096.666,81

12.720,00

0,00

1.109.386,81

Summe immaterielle Vermögensgegenstände

2.630.680,84

200.020,00

0,00

2.830.700,84

II. Sachanlagen

1. Technische Anlagen und Maschinen

214.628,46

146.482,99

0,00

361.111,45

2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

96.224,84

154.352,16

4.823,73

245.753,27

Summe Sachanlagen

310.853,30

300.835,15

4.823,73

606.864,72

III. Finanzanlagen

Genossenschaftsanteile

300,00

0,00

0,00

300,00

Summe Finanzanlagen

300,00

0,00

0,00

300,00

2.941.834,14

500.855,15

4.823,73

3.437.865,56

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alle Angaben in €

Abschreibungen

Stand 01.01.2018

Zugang

Abgang

Stand 31.12.2018

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

172.411,03

91.119,00

0,00

263.530,03

2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

404.242,11

74.734,00

0,00

478.976,11

Summe immaterielle Vermögensgegenstände

576.653,14

165.583,00

0,00

742.506,14

II. Sachanlagen

1. Technische Anlagen und Maschinen

158.840,46

22.525,28

0,00

181.365,74

2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

61.231,84

31.526,16

4.823,73

87.934,27

Summe Sachanlagen

220.072,30

54.051,44

4.823,73

269.300,01

III. Finanzanlagen

Genossenschaftsanteile

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe Finanzanlagen

0, 00

0,00

0,00

0,00

796.725,44

219.904,44

4.823,73

1.011.806,15

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alle Angaben in €

Buchwerte

Stand 31.12.2018

Stand 31.12.2017

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

1.457.784,00

1.361.603,00

2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

630.410,70

692.424,70

Summe immaterielle Vermögensgegenstände

2.088.194,70

2.054.027,70

II. Sachanlagen

1. Technische Anlagen und Maschinen

179.745,71

55.788,00

2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

157.819,00

34.993,00

Summe Sachanlagen

337.564,71

90.781,00

III. Finanzanlagen

Genossenschaftsanteile

300,00

300,00

Summe Finanzanlagen

300,00

300,00

2.426.059,41

2.145.108,70

WEITERE DATEN

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die NCTE AG

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der NCTE AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NCTE AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.

München, den 15. März 2019

WirtschaftsTreuhand GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Andreas Weinberger Stefan Knab

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

 

Oberhaching, den 13. März 2019

gez. Verena Graf, Vorstand

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. März 2019