NCTE AGOberhachingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA scrollen
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ANHANGNCTE AG, Oberhaching Anhang für das Geschäftsjahr 2020 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der NCTE AG (NCTE) wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Von dem Wahlrecht, dass Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurde Gebrauch gemacht. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die NCTE AG hat ihren Sitz in Oberhaching und ist unter der Nummer HRB 164384 beim Amtsgericht München eingetragen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich nicht geändert. Anlagevermögen Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Sofern die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände der Abnutzung unterliegen, wurden diese um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beläuft sich auf 15 Jahre aufgrund der technischen Verwertbarkeit. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig und wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 werden linear über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter € 250,00 werden sofort aufwandswirksam erfasst. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Genossenschaftsanteile sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten oder gesunkenen Wiederbeschaffungskosten bewertet. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich hierbei aus den unmittelbar zurechenbaren Material- und Fertigungskosten, angemessenen Teilen der Material- und Fertigungsgemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen zusammen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch pauschale Wertberichtigungen Rechnung getragen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Eigenkapital Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank gemäß RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben worden sind. Die Rückstellungen im Berichtsjahr haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsposten und Währungsumrechnung Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a HGB. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Da sich ein Aktivüberhang der latenten Steuern zum Bilanzstichtag ergibt, wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und auf eine Aktivierung verzichtet. Umsatzerlöse Umsatzerlöse werden erfasst, sobald die Preisgefahr aus der Lieferung gemäß den verwendeten Lieferbedingungen übergegangen ist. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen Sonstige betriebliche Erträge werden mit ihrer Realisation erfasst. Betriebliche Aufwendungen werden im Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. der wirtschaftlichen Verursachung erfasst. Zuschüsse der öffentlichen Hand Erhaltene Zuschüsse werden ertragswirksam vereinnahmt bzw. soweit sie für aktivierungsfähige Aufwendungen geleistet werden, von den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abgezogen. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Entwicklungskosten Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden in den Vorjahren aktiviert. Der Gesamtbetrag der aktivierten Entwicklungskosten betrug im Geschäftsjahr € 0,00 (Vorjahr: € 63.800,00). Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres 2020 belief sich auf € 239.422,09 (Vorjahr: € 282.910,70). Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen. Vorräte In den Vorräten sind Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von € 185.556,94 (Vorjahr: € 166.551,07) enthalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben alle, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zum Abschlussstichtag eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von € 6.743,29 (Vorjahr: € 5.491,02) gebildet. Im Geschäftsjahr 2020 waren wie im Vorjahr keine Einzelwertberichtigungen notwendig. Eigenkapital Das Grundkapital der Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 € 4.683.658,00 (Vorjahr: € 4.683.658,00) und besteht aus 4.683.658 (Vorjahr: 4.683.658) auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 16. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt € 2.341.829,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Am Bilanzstichtag bestand noch ein genehmigtes Kapital von € 2.341.829,00. Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2020 beträgt € 15.128.571,37 (Vorjahr: € 15.128.571,37). Verlustvortrag In die Bilanz zum 31. Dezember 2020 wurde ein Verlustvortrag in Höhe von € -15.230.249,46 (Vorjahr: € -14.669.624,29) einbezogen. Der Bilanzverlust hat sich wie folgt entwickelt: scrollen
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen: scrollen
Verbindlichkeiten scrollen
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Die Verbindlichkeiten sind - mit Ausnahme handelsüblicher Eigentumsvorbehalte bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - nicht besichert. Ausschüttungssperre Gem. § 268 Abs. 8 HGB besteht in Höhe des Wertes der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von € 512.505,88 abzüglich hierauf entfallender passiver latenter Steuern in Höhe von € 125.973,95 eine Ausschüttungssperre in Höhe von € 386.531,93 (Vorjahr: € 1.063.370,71). IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse beinhalten im Geschäftsjahr 2020 Umsätze aus einer Lizenzvereinbarung in Höhe von € 200.000,00 (Vorjahr: € 25.000). Dieser Vorgang ist von außergewöhnlicher Bedeutung. Davon waren im aktuellen Geschäftsjahr € 75.000,00 periodenfremde Umsatzerlöse (Vorjahr: € 25.000). Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Zuschüsse der öffentlichen Hand in Höhe von € 96.733,00 (Vorjahr: € 126.343,00) enthalten, die für die Gesellschaft von außergewöhnlicher Bedeutung sind. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 1.212,62 (Vorjahr: € 1.237,39). Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens un d Sachanlagen Die Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von € 778.359,00 (Vorjahr: € 0,00). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 53,59 (Vorjahr: € 816,65). V. Sonstige Angaben Beschäftigtenzahl Im Jahresdurchschnitt waren folgende Mitarbeiter (ohne Vorstände) beschäftigt: scrollen
Derivative Finanzinstrumente Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 bestanden wie im Vorjahr keine offenen Finanzderivate. Vorstand Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an: scrollen
Die Angabe der Bezüge des Vorstands wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2020 folgende Personen an: scrollen
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Die Angabe der Bezüge des Aufsichtsrats wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Gewährte Vorschüsse und Kredite und Haftungsverhältnisse Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden weder Vorschüsse und Kredite gewährt, noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestand eine Bonusvereinbarung gegenüber der Firma 2i international GmbH. In der Vergangenheit gewährte die 2i international GmbH, München einen Nachlass auf Beratungsleistungen gegenüber der NCTEngineering GmbH. Im Gegenzug wurde der 2i international GmbH von der ST Holding AG zugesagt, dass sie bei teilweiser oder vollständiger Veräußerung oder Liquidierung der NCTE AG (vormals ST Holding AG) eine Bonuszahlung erhält, die vom Veräußerungserlös abhängt. Insofern besteht derzeit eine Eventualverbindlichkeit in einer geschätzten Größenordnung von rund T€ 130, die erst im Falle einer Veräußerung oder Liquidierung der Gesellschaft zum Tragen kommen kann. Aufgrund der aktuellen Aktionärsstruktur und der zugrunde liegenden Investitionsstrategie ist derzeit nicht mit einer Zahlungsverpflichtung zu rechnen, allerdings kann für die Zukunft eine Verpflichtung zur Zahlung eines Bonus nicht ausgeschlossen werden. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Finanzielle Verpflichtungen bestehen in folgendem Umfang: scrollen
Vorjahr: scrollen
Die Mieten betreffen ausschließlich die Produktions-, Entwicklungs- und Verwaltungsräume für die Räumlichkeiten in Oberhaching. Es handelt sich um einen üblichen Mietvertrag mit einer Laufzeit bis 31.12.2027. Wesentliche oder unübliche Risiken existieren nicht. Der Vorteil gegenüber einer Investition besteht für die Gesellschaft neben den Liquiditätsvorteilen und der Schonung der Eigenkapitalquote darin, dass durch den Mietvertrag die notwendige Planungs- und Kalkulationssicherheit sowie Flexibilität für das weitere geplante Wachstum von NCTE gegeben ist. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die andauernden Auswirkungen der Corona Pandemie und die damit verbundenen aktuell anhaltendenden Lockdown-Maßnahmen können weiterhin Auswirkungen auf die Kundennachfrage und die Sicherstellung der Lieferketten haben. Der Vorstand geht jedoch aktuell davon aus, dass die hieraus resultierenden Effekte sich geringer auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken als im Geschäftsjahr 2020. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten. Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist Hinsichtlich § 20 Abs. 1 und 4 AktG traten im Berichtsjahr keine Über- oder Unterschreitungen der mitteilungspflichtigen Grenzen auf. Demzufolge gab es keine Meldungen nach § 20 AktG an die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr. Oberhaching, den 01. März 2021 Der Vorstand Verena Graf Dr. Jürgen Uebbing Anlage zum Anhang Entwicklung des Anlagevermögens scrollen
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WEITERE DATENBESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die NCTE AG, Oberhaching Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der NCTE AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NCTE AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. München, den 1. März 2021 Wirtschafts Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft scrollen
Oberhaching, den 01. März 2021 gez. Verena Graf, Vorstand Dr. Jürgen Uebbing, Vorstand Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. März 2021 |
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