NCTE AG

Oberhaching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1.117.296,58

2.098.875,70

II. Sachanlagen

362.582,30

451.551,00

III. Finanzanlagen

300,00

1.480.178,88

300,00

2.550.726,70

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

548.111,29

698.321,11

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

501.352,04

411.805,04

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.972.176,80

3.021.640,13

1.948.865,06

3.058.991,21

C. Rechnungsabgrenzungsposten

5.531,15

9.394,55

Summe Aktiva

4.507.350,16

5.619.112,46



PASSIVA

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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

4.683.658,00

4.683.658,00

II. Kapitalrücklage

15.128.571,37

15.128.571,37

III. Bilanzverlust

-16.550.229,08

3.262.000,29

-15.230.249,46

4.581.979,91

B. Rückstellungen

374.506,00

296.965,62

C. Verbindlichkeiten

870.843,87

740.166,93

Summe Passiva

4.507.350,16

5.619.112,46

ANHANG

NCTE AG, Oberhaching

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der NCTE AG (NCTE) wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungs­vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahres­abschluss wurde nach den Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genom­men. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfah­ren gegliedert.

Von dem Wahlrecht, dass Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurde Gebrauch gemacht.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die NCTE AG hat ihren Sitz in Oberhaching und ist unter der Nummer HRB 164384 beim Amtsgericht München eingetragen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr grundsätz­lich nicht geändert.

Anlagevermögen

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahr­schein­lichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Sofern die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände der Abnutzung unterliegen, wurden diese um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beläuft sich auf 15 Jahre aufgrund der technischen Verwertbarkeit.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig und wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschrei­ten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraus­sichtlich dauernder Wert­minderung vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 werden linear über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Geringwer­tige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter € 250,00 werden sofort aufwands­wirk­sam erfasst.

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Genossenschaftsanteile sind zu Anschaffungs­kos­ten angesetzt.

Vorräte

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten oder gesunkenen Wieder­be­schaffungskosten bewertet.

Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstel­lungskosten setzen sich hierbei aus den unmittelbar zurechenbaren Material- und Fertigungs­kos­ten, angemessenen Teilen der Material- und Fertigungsgemeinkosten und durch die Ferti­gung veranlasste Abschreibungen zusammen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungs­kosten einbezogen. Soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch pauschale Wertberichti­gungen Rechnung getragen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrie­ben.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag ange­setzt.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag ange­setzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstel­len.

Eigenkapital

Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beur­tei­lung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundes­bank gemäß RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben worden sind. Die Rückstel­lungen im Berichtsjahr haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsposten und Währungsumrechnung

Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a HGB.

Latente Steuern

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbe­steuerlichen Verlustvorträge gebildet soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustver­rechnung zu erwarten ist. Da sich ein Aktivüberhang der latenten Steuern zum Bilanzstichtag ergibt, wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und auf eine Aktivierung verzichtet.

Umsatzerlöse

Umsatzerlöse werden erfasst, sobald die Preisgefahr aus der Lieferung gemäß den verwendeten Lieferbedingungen übergegangen ist.

Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

Sonstige betriebliche Erträge werden mit ihrer Realisation erfasst.

Betriebliche Aufwendungen werden im Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. der wirtschaft­li­chen Verursachung erfasst.

Zuschüsse der öffentlichen Hand

Erhaltene Zuschüsse werden ertragswirksam vereinnahmt bzw. soweit sie für aktivierungsfä­hige Aufwendungen geleistet werden, von den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abgezo­gen.

III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Entwicklungskosten

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wur­den in den Vorjahren aktiviert. Der Gesamtbetrag der aktivierten Entwicklungskosten betrug im Geschäfts­jahr € 0,00 (Vorjahr: € 63.800,00). Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungs­kosten des Geschäftsjahres 2020 belief sich auf € 239.422,09 (Vorjahr: € 282.910,70).

Anlagevermögen

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen.

Vorräte

In den Vorräten sind Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von € 185.556,94 (Vorjahr: € 166.551,07) enthalten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben alle, wie im Vorjahr, eine Rest­laufzeit von bis zu einem Jahr. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zum Abschlussstichtag eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von € 6.743,29 (Vorjahr: € 5.491,02) gebildet. Im Geschäftsjahr 2020 waren wie im Vorjahr keine Einzelwertberichtigungen notwendig.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 € 4.683.658,00 (Vor­jahr: € 4.683.658,00) und besteht aus 4.683.658 (Vorjahr: 4.683.658) auf den Inhaber lautenden Stückaktien.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 16. Mai 2023 mit Zustimmung des Auf­sichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt € 2.341.829,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlos­sen werden kann.

Am Bilanzstichtag bestand noch ein genehmigtes Kapital von € 2.341.829,00.

Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2020 beträgt € 15.128.571,37 (Vorjahr: € 15.128.571,37).

Verlustvortrag

In die Bilanz zum 31. Dezember 2020 wurde ein Verlustvortrag in Höhe von € -15.230.249,46 (Vorjahr: € -14.669.624,29) einbezogen.

Der Bilanzverlust hat sich wie folgt entwickelt:

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alle Angaben in €

2020

2019

Jahresfehlbetrag

-1.319.979,62

-560.625,17

Verlustvortrag

-15.230.249,46

-14.669.624,29

Bilanzverlust

-16.550.229,08

-15.230.249,46

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen:

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alle Angaben in €

31.12.2020

31.12.2019

Verpflichtungen Personalbereich

175.905,85

152.495,83

Rückstellungen für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften

62.992,13

13.773,98

Ausstehende Rechnungen

50.094,02

53.926,81

Gewährleistungsverpflichtungen

42.229,00

50.069,00

Übrige Rückstellungen

43.285,00

26.700,00

Gesamt

374.506,00

296.965,62

Verbindlichkeiten

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alle Angaben in €

Gesamtbetrag zum 31.12.2020

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

davon mit einer Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren

davon mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

179.674,10

179.674,10

0,00

0,00

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

90.060,72

90.060,72

0,00

0,00

Sonstige Verbindlichkeiten

601.109,05

101.109,05

500.000,00

0,00

Gesamt

870.843,87

370.843,87

500.000,00

0,00

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alle Angaben in €

Gesamtbetrag zum 31.12.2019

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

davon mit einer Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren

davon mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

1.093,00

1.093,00

0,00

0,00

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

170.848,88

170.848,88

0,00

0,00

Sonstige Verbindlichkeiten

568.225,05

68.225,05

500.000,00

0,00

Gesamt

740.166,93

240.166,93

500.000,00

0,00

Die Verbindlichkeiten sind - mit Ausnahme handelsüblicher Eigentumsvorbehalte bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - nicht besichert.

Ausschüttungssperre

Gem. § 268 Abs. 8 HGB besteht in Höhe des Wertes der selbst erstellten immateriellen Vermö­gensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von € 512.505,88 abzüglich hierauf entfallen­der passiver latenter Steuern in Höhe von € 125.973,95 eine Ausschüttungssperre in Höhe von € 386.531,93 (Vorjahr: € 1.063.370,71).

IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beinhalten im Geschäftsjahr 2020 Umsätze aus einer Lizenzvereinbarung in Höhe von € 200.000,00 (Vorjahr: € 25.000). Dieser Vorgang ist von außergewöhnlicher Bedeu­tung. Davon waren im aktuellen Geschäftsjahr € 75.000,00 periodenfremde Umsatzerlöse (Vorjahr: € 25.000).

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Zuschüsse der öffentlichen Hand in Höhe von € 96.733,00 (Vorjahr: € 126.343,00) enthalten, die für die Gesellschaft von außergewöhnli­cher Bedeutung sind. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 1.212,62 (Vorjahr: € 1.237,39).

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens un d Sachanlagen

Die Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage­vermögens beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von € 778.359,00 (Vorjahr: € 0,00).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 53,59 (Vorjahr: € 816,65).

V. Sonstige Angaben

Beschäftigtenzahl

Im Jahresdurchschnitt waren folgende Mitarbeiter (ohne Vorstände) beschäftigt:

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2020

2019

Vollzeit

29

31

Teilzeit

6

5

Gesamt

35

36

Derivative Finanzinstrumente

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 bestanden wie im Vorjahr keine offenen Finanzderi­vate.

Vorstand

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:

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Verena Graf, Dipl. Chemikerin, Vorstand Technik und Operations, München

Dr. Jürgen Uebbing, Dipl. Physiker, Vorstand Vertrieb und Finanzen, München (ab 17.08.2020)

Die Angabe der Bezüge des Vorstands wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2020 folgende Personen an:

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Günter Pröpster, Diplom Ingenieur, München, Geschäftsführer der Gulf One GmbH, München (Vorsitzender)

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Michael Dams, Diplom Ingenieur, Fürstenfeldbruck, Partner Mgr National Instruments Germany GmbH, München (stellvertretender Vorsitzender)

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Ziyad Omar, Kaufmann, Manama, Kingdom of Bahrain, CEO Gulf One Capital BSC (c)

Die Angabe der Bezüge des Aufsichtsrats wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.

Gewährte Vorschüsse und Kredite und Haftungsverhältnisse

Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden weder Vorschüsse und Kredite gewährt, noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestand eine Bonusvereinbarung gegenüber der Firma 2i international GmbH. In der Vergangenheit gewährte die 2i international GmbH, München einen Nachlass auf Bera­tungsleistungen gegenüber der NCTEngineering GmbH. Im Gegenzug wurde der 2i international GmbH von der ST Holding AG zugesagt, dass sie bei teilweiser oder vollständiger Veräußerung oder Liquidierung der NCTE AG (vormals ST Holding AG) eine Bonuszahlung erhält, die vom Veräußerungserlös abhängt. Insofern besteht derzeit eine Eventualverbindlich­keit in einer geschätzten Größenordnung von rund T€ 130, die erst im Falle einer Veräußerung oder Liquidie­rung der Gesellschaft zum Tragen kommen kann. Aufgrund der aktuellen Aktionärsstruktur und der zugrunde liegenden Investitionsstrategie ist derzeit nicht mit einer Zahlungsverpflichtung zu rechnen, allerdings kann für die Zukunft eine Verpflichtung zur Zahlung eines Bonus nicht ausgeschlossen werden.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Finanzielle Verpflichtungen bestehen in folgendem Umfang:

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alle Angaben in €

fällig 2021

fällig 2022

fällig 2023

fällig 2024 ff.

Gesamt

Leasing

34.422,28

26.982,68

18.704,58

0,00

80.109,54

Miete

217.593,96

219.431,61

219.431,61

888.899,70

1.545.356,87

Gesamt

252.016,24

246.414,29

238.136,19

888.899,70

1.625.466,41

Vorjahr:

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alle Angaben in €

fällig 2020

fällig 2021

fällig 2022

fällig 2023 ff.

Gesamt

Leasing

35.259,27

12.932,49

5.224,80

0,00

53.416,56

Miete

217.593,97

217.593,97

219.431,62

1.108.331,37

1.762.950,94

Gesamt

252.853,24

230.526,46

224.656,43

1.108.331,37

1.816.367,50

Die Mieten betreffen ausschließlich die Produktions-, Entwicklungs- und Verwaltungs­räume für die Räumlichkeiten in Oberhaching. Es handelt sich um einen üblichen Miet­vertrag mit einer Lauf­zeit bis 31.12.2027. Wesentliche oder unübliche Risiken existieren nicht. Der Vorteil gegenüber einer Investition besteht für die Gesellschaft neben den Liquiditätsvor­teilen und der Schonung der Eigenkapitalquote darin, dass durch den Mietvertrag die notwen­dige Planungs- und Kalkula­tionssicherheit sowie Flexibilität für das weitere geplante Wachs­tum von NCTE gegeben ist.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die andauernden Auswirkungen der Corona Pandemie und die damit verbundenen aktuell anhaltendenden Lockdown-Maßnahmen können weiterhin Auswirkungen auf die Kundennachfrage und die Sicherstellung der Lieferketten haben. Der Vorstand geht jedoch aktuell davon aus, dass die hieraus resultierenden Effekte sich geringer auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken als im Geschäftsjahr 2020.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.

Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist

Hinsichtlich § 20 Abs. 1 und 4 AktG traten im Berichtsjahr keine Über- oder Unterschreitungen der mitteilungspflichtigen Grenzen auf. Demzufolge gab es keine Meldungen nach § 20 AktG an die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Oberhaching, den 01. März 2021

Der Vorstand

Verena Graf Dr. Jürgen Uebbing

Anlage zum Anhang

Entwicklung des Anlagevermögens

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alle Angaben in €

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Stand am 1.1.2020

Zugänge

Abgänge

Stand am 31.12.2020

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

1.785.114,03

0,00

0,00

1.785.114,03

2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

1.232.594,81

22.646,00

0,00

1.255.240,81

3.017.708,84

22.646,00

0,00

3.040.354,84

II. Sachanlagen

1. Technische Anlagen und Maschinen

511.547,32

3.440,00

0,00

514.987,32

2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

293.068,70

7.389,85

6.052,55

294.406,00

804.616,02

10.829,85

6.052,55

809.393,32

III. Finanzanlagen

Geschäftsguthaben bei Genossenschaften

300,00

0,00

0,00

300,00

300,00

0,00

0,00

300,00

3.822.624,86

33.475,85

6.052,55

3.850.048,16

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alle Angaben in €

Abschreibungen

Stand am 1.1.2020

Zugänge

Abgänge

Stand am 31.12.2020

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

375.182,03

897.426,12

0,00

1.272.608,15

2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

543.651,11

106.799,00

0,00

650.450,11

918.833,14

1.004.225,12

0,00

1.923.058,26

II. Sachanlagen

1. Technische Anlagen und Maschinen

226.829,32

53.602,98

0,00

280.432,30

2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

126.235,70

46.195,57

6.052,55

166.378,72

353.065,02

99.798,55

6.052,55

446.811,02

III. Finanzanlagen

Geschäftsguthaben bei Genossenschaften

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1.271.898,16

1.104.023,67

6.052,55

2.369.869,28

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alle Angaben in €

Buchwerte

Stand am 31.12.2020

Stand am 31.12.2019

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

512.505,88

1.409.932,00

2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

604.790,70

688.943,70

1.117.296,58

2.098.875,70

II. Sachanlagen

1. Technische Anlagen und Maschinen

234.555,02

284.718,00

2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

128.027,28

166.833,00

362.582,30

451.551,00

III. Finanzanlagen

Geschäftsguthaben bei Genossenschaften

300,00

300,00

300,00

300,00

1.480.178,88

2.550.726,70

WEITERE DATEN

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die NCTE AG, Oberhaching

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der NCTE AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NCTE AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs­legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, den 1. März 2021

Wirtschafts Treuhand GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

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Andreas Weinberger

Stefan Knab

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer

 

Oberhaching, den 01. März 2021

gez. Verena Graf, Vorstand Dr. Jürgen Uebbing, Vorstand

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. März 2021