NCTE AGOberhachingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA scrollen
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ANHANG
Der Jahresabschluss der NCTE AG (NCTE) wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu
beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss
wurde nach den Vorschriften für mittelgroße
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB
aufgestellt. Größenabhängige
Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Von dem Wahlrecht, dass Angaben in der Bilanz, in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, wurde Gebrauch gemacht.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die NCTE AG hat ihren Sitz in Oberhaching und ist unter
der Nummer HRB 164384 beim Amtsgericht München
eingetragen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich nicht
geändert.
Anlagevermögen
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten
(Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum
Abschlussstichtag zumindest eine hohe
Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen
Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Sofern
die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände der Abnutzung unterliegen,
wurden diese um planmäßige lineare
Abschreibungen vermindert. Die voraussichtliche
Nutzungsdauer beläuft sich auf 15 Jahre aufgrund der
technischen Verwertbarkeit.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sowie Gegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig und wurden nach
der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Soweit die beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände ihren Buchwert
unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung
vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und €
1.000,00 werden linear über eine Nutzungsdauer von
fünf Jahren abgeschrieben. Geringwertige
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter
€ 250,00 werden sofort aufwandswirksam
erfasst.
Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen
Genossenschaftsanteile sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten oder gesunkenen
Wiederbeschaffungskosten bewertet.
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten
setzen sich hierbei aus den unmittelbar zurechenbaren
Material- und Fertigungskosten, angemessenen
Teilen der Material- und Fertigungsgemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen zusammen.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen. Soweit die
voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum
Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren
beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende
Abwertungen vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Für
erkennbare Einzelrisiken werden Wertberichtigungen
gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch pauschale
Wertberichtigungen Rechnung getragen; uneinbringliche
Forderungen werden abgeschrieben.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie
Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Eigenkapital
Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages. Die sonstigen
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen
abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank
gemäß RückAbzinsV ermittelt und bekannt
gegeben worden sind. Die Rückstellungen im
Berichtsjahr haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Fremdwährungsposten und Währungsumrechnung
Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt
gemäß § 256a HGB.
Latente Steuern
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber
hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden
körperschaft- und gewerbesteuerlichen
Verlustvorträge gebildet soweit innerhalb der
nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung
zu erwarten ist. Da sich ein Aktivüberhang der
latenten Steuern zum Bilanzstichtag ergibt, wird von dem
Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB
Gebrauch gemacht und auf eine Aktivierung verzichtet.
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse werden erfasst, sobald die Preisgefahr
aus der Lieferung gemäß den verwendeten
Lieferbedingungen übergegangen ist.
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
Sonstige betriebliche Erträge werden mit ihrer
Realisation erfasst.
Betriebliche Aufwendungen werden im Zeitpunkt der
Leistungserbringung bzw. der wirtschaftlichen
Verursachung erfasst.
Zuschüsse der öffentlichen Hand
Erhaltene Zuschüsse werden ertragswirksam
vereinnahmt bzw. soweit sie für
aktivierungsfähige Aufwendungen geleistet werden,
von den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten
abgezogen.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Entwicklungskosten
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden in den Vorjahren aktiviert. Der Gesamtbetrag
der Forschungs- und Entwicklungskosten des
Geschäftsjahres 2021 belief sich auf € 360.550,48
(Vorjahr: € 239.422,09).
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum
Anhang) zu entnehmen.
Vorräte
In den Vorräten sind Abwertungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von €
104.450,70 (Vorjahr: € 185.556,94) enthalten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben alle, wie im Vorjahr,
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zum
Abschlussstichtag eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von € 12.927,54 (Vorjahr: € 6.743,29)
gebildet. Im Geschäftsjahr 2021 waren wie im Vorjahr
keine Einzelwertberichtigungen notwendig.
Eigenkapital
Das Grundkapital der Aktiengesellschaft beträgt zum
31. Dezember 2021 € 4.683.658,00 (Vorjahr: €
4.683.658,00) und besteht aus 4.683.658 (Vorjahr:
4.683.658) auf den Inhaber lautenden Stückaktien.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis
zum 16. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates
durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen
einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt € 2.341.829,00
zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossen werden kann.
Am Bilanzstichtag bestand noch ein genehmigtes Kapital
von € 2.341.829,00.
Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2021
beträgt € 15.128.571,37 (Vorjahr: €
15.128.571,37).
Verlustvortrag
In die Bilanz zum 31. Dezember 2021 wurde ein
Verlustvortrag in Höhe von € -16.550.229,08
(Vorjahr: € -15.230.249,46) einbezogen.
Der Bilanzverlust hat sich wie folgt entwickelt:
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Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen:
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Verbindlichkeiten
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Die Verbindlichkeiten sind - mit Ausnahme
handelsüblicher Eigentumsvorbehalte bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - nicht
besichert.
Ausschüttungssperre
Gem. § 268 Abs. 8 HGB besteht in Höhe des
Wertes der selbst erstellten immateriellen
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens in Höhe von € 469.677,76
abzüglich hierauf entfallender passiver latenter
Steuern in Höhe von € 115.446,79 eine
Ausschüttungssperre in Höhe von € 354.230,97
(Vorjahr: € 386.531,93).
IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse beinhalten im Geschäftsjahr
2021 Umsätze aus einer Lizenzvereinbarung in Höhe
von € 175.000,00 (Vorjahr: € 200.000). Dieser
Vorgang ist von außergewöhnlicher
Bedeutung. Davon waren im aktuellen Geschäftsjahr
keine periodenfremden Umsatzerlöse zu verzeichnen
(Vorjahr: € 75.000).
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
Zuschüsse der öffentlichen Hand in Höhe von
€ 135.372,00 (Vorjahr: € 96.733,00) sowie
Erträge aus Fehlumsatzkompensation und
Entschädigung von einem Kunden in Höhe von
insgesamt € 263.643,74 (Vorjahr: € 0,00)
enthalten, die für die Gesellschaft von
außergewöhnlicher Bedeutung sind. Die
sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge
aus der Währungsumrechnung in Höhe von €
45,52 (Vorjahr: € 1.212,62).
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
Die Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens beinhalteten im Vorjahr
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von €
778.359,00.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe
von € 280,09 (Vorjahr: € 53,59).
V. Sonstige Angaben
Beschäftigtenzahl
Im Jahresdurchschnitt waren folgende Mitarbeiter (ohne
Vorstände) beschäftigt:
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Derivative Finanzinstrumente
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 bestanden wie im
Vorjahr keine offenen Finanzderivate.
Vorstand
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
· Verena Graf, Dipl. Chemikerin, Vorstand Technik
und Operations, München (bis 17.12.2021)
· Dr. Jürgen Uebbing, Dipl. Physiker,
Vorstand Vertrieb und Finanzen, München
Die Angabe der Bezüge des Vorstands wird
gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr
2021 folgende Personen an:
· Günter Pröpster, Diplom Ingenieur,
München, Geschäftsführer der Gulf One GmbH,
München (Vorsitzender)
· Michael Dams, Diplom Ingenieur,
Fürstenfeldbruck, Partner Mgr National Instruments
Germany GmbH, München (stellvertretender Vorsitzender)
· Ziyad Omar, Kaufmann, Manama, Kingdom of
Bahrain, CEO Gulf One Capital BSC (c)
Die Angabe der Bezüge des Aufsichtsrats wird
gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.
Gewährte Vorschüsse und Kredite und
Haftungsverhältnisse
Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden
weder Vorschüsse und Kredite gewährt, noch wurden
zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestand eine Bonusvereinbarung
gegenüber der Firma 2i international GmbH. In der
Vergangenheit gewährte die 2i international GmbH,
München einen Nachlass auf Beratungsleistungen
gegenüber der NCTEngineering GmbH. Im Gegenzug wurde
der 2i international GmbH von der ST Holding AG zugesagt,
dass sie bei teilweiser oder vollständiger
Veräußerung oder Liquidierung der NCTE AG
(vormals ST Holding AG) eine Bonuszahlung erhält, die
vom Veräußerungserlös abhängt.
Insofern besteht derzeit eine Eventualverbindlichkeit
in einer geschätzten Größenordnung von rund
T€ 130, die erst im Falle einer Veräußerung
oder Liquidierung der Gesellschaft zum Tragen kommen
kann. Aufgrund der aktuellen Aktionärsstruktur und der
zugrunde liegenden Investitionsstrategie ist derzeit nicht
mit einer Zahlungsverpflichtung zu rechnen, allerdings kann
für die Zukunft eine Verpflichtung zur Zahlung eines
Bonus nicht ausgeschlossen werden.
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und
sonstige finanzielle Verpflichtungen
Finanzielle Verpflichtungen bestehen in folgendem
Umfang:
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Vorjahr:
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Die Mieten betreffen ausschließlich die
Produktions-, Entwicklungs- und Verwaltungsräume
für die Räumlichkeiten in Oberhaching. Es handelt
sich um einen üblichen Mietvertrag mit einer
Laufzeit bis 31.12.2027. Wesentliche oder
unübliche Risiken existieren nicht. Der Vorteil
gegenüber einer Investition besteht für die
Gesellschaft neben den Liquiditätsvorteilen und
der Schonung der Eigenkapitalquote darin, dass durch den
Mietvertrag die notwendige Planungs- und
Kalkulationssicherheit sowie Flexibilität
für das weitere geplante Wachstum von NCTE
gegeben ist.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die andauernden Auswirkungen der Corona Pandemie
können weiterhin Auswirkungen auf die Kundennachfrage
und die Sicherstellung der Lieferketten haben. Der Vorstand
geht jedoch aktuell davon aus, dass die hieraus
resultierenden Effekte sich geringer auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
auswirken als im Geschäftsjahr 2021.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.
Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der
Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG der
Gesellschaft mitgeteilt worden ist
Hinsichtlich § 20 Abs. 1 und 4 AktG traten im
Berichtsjahr keine Über- oder Unterschreitungen der
mitteilungspflichtigen Grenzen auf. Demzufolge gab es keine
Meldungen nach § 20 AktG an die Gesellschaft im
abgelaufenen Geschäftsjahr.
Oberhaching, den 25. Februar 2022
Der Vorstand
Dr. Jürgen Uebbing
Anlage zum Anhang Entwicklung des Anlagevermögens scrollen
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WEITERE DATEN
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
An die NCTE AG, Oberhaching
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der NCTE AG - bestehend
aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der NCTE AG für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember
2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss
in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum
31. Dezember 2021 und
· vermittelt der beigefügte Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken
wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -
falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im
Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen
als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind,
um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung
des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den
gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den
Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts
mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das
von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen zu den
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
München, den 25. Februar 2022
Wirtschafts
Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
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Oberhaching, den 25. Februar 2022 gez. Dr. Jürgen Uebbing, Vorstand Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. März 2022 |
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