NCTE AGOberhachingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA scrollen
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ANHANG
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der NCTE AG (NCTE) wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes
zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde
nach den Vorschriften für mittelgroße
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB
aufgestellt. Größenabhängige
Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Von dem Wahlrecht, dass Angaben in der Bilanz, in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht
werden können, wurde Gebrauch gemacht.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die NCTE AG hat ihren Sitz in Oberhaching und ist unter
der Nummer HRB 164384 beim Amtsgericht München
eingetragen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich nicht
geän-
dert.
Anlagevermögen
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten
(Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum
Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit
der tatsächlichen Entstehung eines
Vermögensgegenstandes besteht. Sofern die selbst
geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände der Abnutzung unterliegen,
wurden diese um planmäßige lineare
Abschreibungen vermindert. Die voraussichtliche
Nutzungsdauer beläuft sich auf 15 Jahre aufgrund der
technischen Verwertbarkeit.
Entgeltlich von Driften erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sowie Gegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig und wurden
nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
linear vorgenommen.
Soweit die beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände ihren Buchwert
unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und €
1.000,00 werden linear über eine Nutzungsdauer
von fünf Jahren abgeschrieben. Geringwertige
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter
€ 250,00 werden sofort aufwandswirksam erfasst.
Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen
Genossenschaftsanteile sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten oder gesunkenen
Wiederbeschaffungskosten bewertet.
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten setzen
sich hierbei aus den unmittelbar zurechenbaren Material-
und Fertigungskosten, angemessenen Teilen der
Material- und Fertigungsgemeinkosten und durch die
Fertigung veranlasste Abschreibungen zusammen.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten
einbezogen. Soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise
abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu
einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden
entsprechende Abwertungen vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Für
erkennbare Einzelrisiken werden Wertberichtigungen
gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch
pauschale Wertberichtigungen Rechnung getragen;
uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Eigenkapital
Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages. Die sonstigen
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen
abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank
gemäß RückAbzinsV ermittelt und bekannt
gegeben worden sind. Die Rückstellungen im
Berichtsjahr haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Fremdwährungsposten und Währungsumrechnung
Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt
gemäß § 256a HGB.
Latente Steuern
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber
hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden
körperschaft- und gewerbesteuerlichen
Verlustvorträge gebildet soweit innerhalb der
nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu
erwarten ist. Da sich ein Aktivüberhang der latenten
Steuern zum Bilanzstichtag ergibt, wird von dem
Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB
Gebrauch gemacht und auf eine Aktivierung verzichtet.
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse werden erfasst, sobald die Preisgefahr
aus der Lieferung gemäß den verwendeten
Lieferbedingungen übergegangen ist.
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
Sonstige betriebliche Erträge werden mit ihrer
Realisation erfasst.
Betriebliche Aufwendungen werden im Zeitpunkt der
Leistungserbringung bzw. der wirtschaftlichen
Verursachung erfasst.
Zuschüsse der öffentlichen Hand
Erhaltene Zuschüsse werden ertragswirksam
vereinnahmt bzw. soweit sie für
aktivierungsfähige Aufwendungen geleistet werden,
von den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten
abgezogen.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden im Geschäftsjahr und in den Vorjahren
aktiviert. Der Gesamtbetrag der Forschungs- und
Entwicklungskosten des Geschäftsjahres 2023
belief sich auf € 96.846,40 (Vorjahr: €
200.859,71).
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum
Anhang) zu entnehmen.
Vorräte
In den Vorräten sind Abwertungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von €
41.954,47 (Vorjahr: € 48.326,62) enthalten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben alle, wie im Vorjahr,
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zum
Abschlussstichtag eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von € 17.568,79 (Vorjahr: € 8.030,34)
gebildet. Im Geschäftsjahr 2023 war eine
Einzelwertberichtigungen in Höhe von € 103.932,15
(Vorjahr: € 0,00) notwendig.
Eigenkapital
Das Grundkapital der Aktiengesellschaft beträgt zum
31. Dezember 2023 € 4.730.007,00 (Vorjahr: €
4.683.658,00) und besteht aus 4.730.007 (Vorjahr:
4.683.658) auf den Inhaber lautenden Stückaktien.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis
zum 24. Mai 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch
Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig
oder mehrmals bis zu insgesamt € 2.365.003,00 zu
erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossen werden kann.
Am Bilanzstichtag bestand noch ein genehmigtes Kapital
von € 2.365.003,00.
Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2023
beträgt € 15.328.799,05 (Vorjahr: €
15.128.571,37).
Verlustvortrag
In die Bilanz zum 31. Dezember 2023 wurde ein
Verlustvortrag in Höhe von € -16.881.899,09
(Vorjahr: €
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Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind - mit Ausnahme
handelsüblicher Eigentumsvorbehalte bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - nicht
besichert.
Ausschüttungssperre
Gem. § 268 Abs. 8 HGB besteht in Höhe des
Wertes der selbst erstellten immateriellen
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens in Höhe von € 435.819,64
abzüglich hierauf entfallender passiver latenter
Steuern in Höhe von € 107.124,47 eine
Ausschüttungssperre in Höhe von € 328.695,17
(Vorjahr: € 383.020,20).
IV.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse beinhalten im Geschäftsjahr
2023 Umsätze aus einer Lizenzvereinbarung in Höhe
von € 225.000,00 (Vorjahr: € 225.000,00). Dieser
Vorgang ist von außergewöhnlicher Bedeutung.
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
Zuschüsse der öffentlichen Hand in Höhe von
€ 41.182,00 (Vorjahr: € 50.312,00) sowie
Erträge aus Fehlumsatzkompensation und
Entschädigung von einem Kunden in Höhe von
insgesamt € 358.151,85 (Vorjahr: € 374.471,00)
enthalten, die für die Gesellschaft von
außergewöhnlicher Bedeutung sind. Die
sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge
aus der Währungsumrechnung in Höhe von
€ 2.399,74 (Vorjahr: € 567,93).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe
von € 258,62 (Vorjahr: € 1.073,43).
V. Sonstige Angaben
Beschäftigtenzahl
Im Jahresdurchschnitt waren folgende Mitarbeiter
(ohne Vorstand) beschäftigt:
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Derivative Finanzinstrumente
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestanden wie im
Vorjahr keine offenen Finanzderivate.
Vorstand
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Dr. Jürgen Uebbing, Dipl. Physiker, Vorstand,
München
Die Angabe der Bezüge des Vorstands wird
gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr
2023 folgende Personen an:
· Günter Pröpster, Diplom Ingenieur,
München, Geschäftsführer der Gulf One GmbH,
München (Vorsitzender)
· Michael Dams, Diplom Ingenieur,
Fürstenfeldbruck, Partner Mgr National Instruments
Germany GmbH, München (stellvertretender Vorsitzender)
· Ziyad Omar, Kaufmann, Manama, Kingdom of
Bahrain, CEO Gulf One Capital BSC (c) Die Angabe der
Bezüge des Aufsichtsrats wird gemäß §
286 Abs. 4 HGB unterlassen.
Gewährte Vorschüsse und Kredite und
Haftungsverhältnisse
Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden
weder Vorschüsse und Kredite gewährt, noch
wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse
eingegangen.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestand eine Bonusvereinbarung
gegenüber der Firma 2i international GmbH. In der
Vergangenheit gewährte die 2i international GmbH,
München einen Nachlass auf Beratungsleistungen
gegenüber der NCTEngineering GmbH. Im Gegenzug
wurde der 2i international GmbH von der ST Holding AG
zugesagt, dass sie bei teilweiser oder
vollständiger Veräußerung oder Liquidierung
der NCTE AG (vormals ST Holding AG) eine Bonuszahlung
erhält, die vom Veräußerungserlös
abhängt. Insofern besteht derzeit eine
Eventualverbindlichkeit in einer geschätzten
Größenordnung von rund T€ 130, die erst im
Falle einer Veräußerung oder Liquidierung
der Gesellschaft zum Tragen kommen kann. Aufgrund der
aktuellen Aktionärsstruktur und der zugrunde
liegenden Investitionsstrategie ist derzeit nicht mit einer
Zahlungsverpflichtung zu rechnen, allerdings kann
für die Zukunft eine Verpflichtung zur Zahlung eines
Bonus nicht ausgeschlossen werden.
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und
sonstige finanzielle Verpflichtungen Finanzielle
Verpflichtungen bestehen in folgendem Umfang:
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Die Mieten betreffen ausschließlich die
Produktions-, Entwicklungs- und Verwaltungsräume
für die Räumlichkeiten in Oberhaching. Es
handelt sich um einen üblichen Mietvertrag mit einer
Laufzeit bis 31.12.2027. Wesentliche oder
unübliche Risiken existieren nicht. Der Vorteil
gegenüber einer Investition besteht für die
Gesellschaft neben den Liquiditätsvorteilen und
der Schonung der Eigenkapitalquote darin, dass durch den
Mietvertrag die notwendige Planungs- und
Kalkulationssicherheit sowie Flexibilität für das
weitere geplante Wachstum von NCTE gegeben ist.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Geopolitische Spannungen können weiterhin
Auswirkungen auf die Kundennachfrage und die Sicherstellung
der Lieferketten haben. Der Vorstand geht jedoch aktuell
davon aus, dass die hieraus resultierenden Effekte sich
geringer auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft auswirken als im Geschäftsjahr 2023.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.
Oberhaching, den 7. März 2024
Der Vorstand
Dr. Jürgen Uebbing
Oberhaching, den 07. März 2024 gez. Dr. Jürgen Uebbing, Vorstand Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. März 2024 |
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