Brilliant AktiengesellschaftGnarrenburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20181. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft hat im Jahr 2018 insgesamt an Fahrt verloren. Während in den USA aufgrund von fiskalischen Impulsen die Konjunktur anzog, verloren der Euroraum und Japan an Wachstumsdynamik. In den Schwellenländern verlief die Entwicklung ebenfalls auf niedrigerem Niveau, insbesondere in China hatte die Verschlechterung der wirtschaftlichen Stimmung das Wachstum gebremst. Gemäß dem Internationalen Währungsfonds (IWF) nahm die globale Wirtschaftsleistung im Jahr 2018 um 3,7 % (Vj.: 3,7 %) zu. Das Wirtschaftswachstum im Euroraum schwächte sich im Jahr 2018 deutlich ab. Gemäß den Schätzungen des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Februar 2019 wurde ein Anstieg des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von 1,8 % (Vj.: 2,4 %) erwirtschaftet. Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland ging im Berichtsjahr ebenfalls zurück. Verantwortlich für diesen Rückgang waren in erster Linie Sonderfaktoren, wie u. a. temporäre Schwächen im Automobilbau im Zusammenhang mit der Einführung neuer Standards für die Abgasmessung. Gemäß den Schätzungen des Statistischen Bundesamtes vom 14. Februar 2019 ergibt sich für das Gesamtjahr 2018 eine Zunahme des kalenderbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) in Deutschland um 1,5 % (Vj.: 2,5 %). 2. Geschäftsentwicklung Wirtschaftliche Eckdaten scroll
Umsatz und Ertragslage Im Geschäftsjahr 2018 erzielte der Brilliant-Konzern Umsatzerlöse in Höhe von EUR 67,0 Mio. und verzeichnete damit einen Rückgang von 9,0 % im Vergleich zum Vorjahr (Vj.: EUR 73,6 Mio.). In Deutschland ging der Umsatz um 4,6 % auf EUR 27,6 Mio. zurück. Auf den Auslandsmärkten erreichte der Konzern Umsatzerlöse in Höhe von EUR 39,4 Mio. (Vj.: EUR 44,7 Mio.). Wie bereits im Zwischenbericht zum 1. Halbjahr 2018 dargestellt, gab es verschiedene Gründe für die insgesamt rückläufige Umsatzentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr. Wesentliche Ursachen waren die ungünstigen Rahmenbedingungen mit einem strengen Winter und einer langanhaltenden Hitzeperiode im Sommer, die das Konsumverhalten der Verbraucher insbesondere im Bereich Leuchten negativ beeinflussten. Sowohl die Baumarktbranche als auch der Möbelhandel berichteten von einem schwierigen Jahr mit einer unterdurchschnittlichen Umsatzentwicklung, der sich auch der Brilliant-Konzern nicht entziehen konnte. Zusätzlich ergaben sich im Berichtsjahr weiterhin negative Einflüsse durch anhaltende strukturelle wirtschaftliche Probleme in den südeuropäischen Ländern. Dies konnte nicht durch die positive Entwicklung einzelner anderer Absatzmärkte kompensiert werden. Der Brilliant-Konzern hatte sich bereits im Jahr 2016 aus strategischen Gründen aus dem Leuchtmittelgeschäft zurückgezogen. Auch im Geschäftsjahr 2018 waren die verbliebenen Leuchtmittelumsätze daher unwesentlich und erreichten einen Wert in Höhe von lediglich EUR 0,3 Mio. (Vj.: EUR 0,4 Mio.). Der Anteil des Leuchtensegments am Gesamtumsatz beträgt somit nahezu 100,0 % und fiel aufgrund der insgesamt gesunkenen Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr auf EUR 66,7 Mio. (Vj.: EUR 73,2 Mio.). Das Bruttoergebnis vom Umsatz lag mit EUR 24,9 Mio. korrespondierend zum Umsatzrückgang deutlich unter dem Vorjahreswert (Vj.: EUR 27,0 Mio.). Bei einem verringerten Gesamtumsatz blieb die Rohertragsmarge im Vergleich zum Vorjahr mit 37,2 % stabil (Vj.: 36,7 %). Die Vertriebskosten sanken im Berichtsjahr um EUR 0,5 Mio. auf EUR 23,3 Mio. Kostenerhöhende Effekte waren weitere Investitionen in das neue AEG-Projektgeschäft sowie die Teilnahme an der Fachmesse „Light & Building“ im Frühjahr 2018. Die Kostenreduzierung, die die Erhöhungen überkompensierte, resultierte aus verschiedenen Effekten. Als wesentliche Ursache ist die Reduktion der umsatzabhängigen Kosten zu nennen. Die Verwaltungskosten blieben mit EUR 2,6 Mio. leicht unter dem Vorjahreswert von EUR 2,7 Mio. Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren u. a. aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und Rückstellungen. Die Zinsaufwendungen sind trotz einer höheren Bankverschuldung nicht gestiegen und bewegten sich mit EUR 0,3 Mio. auf dem Vorjahresniveau. Die französische Tochtergesellschaft ist derzeit nicht in das in Deutschland betriebene Factoringverfahren eingebunden, wodurch sich in diesem Bereich der Zinsaufwand reduziert hat. Hinsichtlich der Finanzierungsstruktur gab es ebenfalls keine nennenswerten Veränderungen. Aufgrund des starken Umsatzrückganges um EUR 6,6 Mio. lag das Ergebnis nach Steuern mit einem Verlust von EUR 0,5 Mio. um EUR 1,2 Mio. unter dem Vergleichswert für das Vorjahr. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die sonstigen Steuern haben sich in Summe mit EUR 0,1 Mio. nicht nennenswert verändert. Folglich ergibt sich für den Brilliant-Konzern im Berichtsjahr ein Jahresfehlbetrag von EUR 0,6 Mio. (Vj.: Jahresüberschuss EUR 0,6 Mio.). 3. Vermögens- und Finanzlage Erläuterung der Bilanzstruktur Die Bilanzsumme des Brilliant-Konzerns zum 31. Dezember 2018 lag mit EUR 36,2 Mio. leicht über Vorjahresniveau (Vj.: EUR 35,7 Mio.). Grundlegende strukturelle Veränderungen haben sich nicht ergeben. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sanken bei planmäßigen Abschreibungen um EUR 0,5 Mio. auf EUR 2,4 Mio. (Vj.: EUR 2,9 Mio.). Das Umlaufvermögen stieg um EUR 1,1 Mio. auf EUR 33,7 Mio. (Vj.: EUR 32,6 Mio.). Zum 31. Dezember 2018 wiesen die Vorräte einen Wert von EUR 17,4 Mio. aus, der im Vergleich zum Vorjahr um EUR 2,5 Mio. gestiegen ist (Vj.: EUR 14,9 Mio.). Der Anstieg der Vorräte resultiert aus einem veränderten Produktmix mit einem erhöhten Anteil höherwertiger Artikel sowie einer gegenüber Vorjahren erhöhten Anzahl an neuen Artikeln, die nicht in die gängigen Abwertungsroutinen einfließen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sanken hingegen zum 31. Dezember 2018 um EUR 1,7 Mio. auf EUR 14,5 Mio. (Vj.: EUR 16,2 Mio.). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich um EUR 0,9 Mio. auf EUR 7,4 Mio. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen blieben mit EUR 0,5 Mio. konstant zum Vorjahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände, die im Wesentlichen die Forderungen gegen den Factoring-Partner enthalten, gingen stichtagsbezogen um EUR 0,9 Mio. auf EUR 6,6 Mio. zurück. Ein Großteil der Warenforderungen (EUR 8,3 Mio.; Vj.: EUR 8,3 Mio.) wird zur Optimierung des Working Capital unmittelbar nach deren Entstehen auf der Basis eines Factoring-Vertrages an einen Vertragspartner verkauft. Hierdurch lassen sich die Cashflows aus diesen Geschäften zeitnah realisieren. Das Eigenkapital des Brilliant-Konzerns verringerte sich zum Bilanzstichtag aufgrund des Konzernjahresfehlbetrages um EUR 0,6 Mio. auf EUR 16,3 Mio. (Vj.: EUR 16,9 Mio.). Bei einer erhöhten Bilanzsumme sank die Eigenkapitalquote im Konzern auf 45,1 % (Vj.: 47,5 %). Die sonstigen Rückstellungen reduzierten sich im Wesentlichen aufgrund des Verbrauchs einer im Vorjahr gebildeten Rückstellung für Risiken aus Devisentermingeschäften um EUR 1,3 Mio. auf EUR 5,7 Mio. Die Verbindlichkeiten beliefen sich zum 31. Dezember 2018 insgesamt auf EUR 14,1 Mio. (Vj.: EUR 11,7 Mio.). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wiesen stichtagsbezogen insbesondere aufgrund des zu finanzierenden Anstiegs des Vorratsvermögens mit EUR 4,4 Mio. einen deutlich höheren Wert aus als im Vorjahr (Vj.: EUR 1,6 Mio.), während sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (EUR 3,2 Mio.; Vj.: EUR 3,8 Mio.) nur leicht verringerten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen veränderten sich nur leicht und wiesen zum Stichtag einen Wert von EUR 5,3 Mio. aus (Vj.: EUR 5,4 Mio.). Die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich leicht auf EUR 1,3 Mio. und bewegen sich damit im üblichen Rahmen. Erläuterung der Liquiditätsentwicklung Die Kapitalflussrechnung erfolgt zur Ermittlung des Zahlungsmittelflusses, den der Brilliant-Konzern aus laufender Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit erwirtschaftet bzw. verwendet hat. Zusätzlich werden die liquiden Mittel zum Ende des Geschäftsjahres dargestellt. scroll
Der negative Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus dem Konzernjahresfehlbetrag sowie der Zunahme des Vorratsvermögens bei einem gleichzeitigen Abbau von Rückstellungen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit umfasst die üblichen Ersatzinvestitionen, insbesondere in den Fuhrpark des Konzerns. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit spiegelt ausschließlich Zinszahlungen wider. Die liquiden Mittel und die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bilden den Finanzmittelfonds, der als Ergebnis der Veränderungen der Cashflows am Bilanzstichtag stichtagsbezogen deutlich unter Vorjahresniveau liegt. 4. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2018 war für den Brilliant-Konzern insgesamt unbefriedigend. Maßgeblich für die Gesamtentwicklung im Jahr 2018 waren die ungünstigen Rahmenbedingungen, sowohl auf dem Heimatmarkt Deutschland als auch im europäischen Ausland. In Deutschland ging der private Konsum als Folge des strengen Winters und des langen heißen Sommers deutlich zurück. So meldete der deutsche Einzelhandel einen prozentualen Umsatzrückgang für den DIY-Bereich in zweistelliger Höhe. Das gewohnte Geschäft blieb aus und beeinträchtigte das Bestellverhalten einiger Handelspartner bereits im Frühjahr 2018. Zu Saisonbeginn ab September 2018 verbesserte sich die Situation, jedoch konnte der Rückgang der ersten Monate nicht mehr aufgeholt werden. Die Lage in einigen südeuropäischen Ländern ist nach wie vor schwierig. Die anhaltenden strukturellen Probleme in diesen Regionen belasten die Entwicklung, so dass die Umsatzerlöse hier weiter rückläufig sind. Der Vorstand hatte bereits Mitte des Jahres Maßnahmen zur Kostensenkung eingeleitet, ohne dass der operative Betrieb davon negativ beeinflusst wurde. Nicht alle Effekte sind im abgelaufenen Jahr wirksam geworden und die erreichten Einsparungen konnten die negative Ergebnisentwicklung nicht kompensieren. 5. Ergebnis je Aktie Das erwirtschaftete Ergebnis je Aktie beläuft sich auf EUR -1,71 (Vj.: EUR 1,60). Der Bilanzverlust des Mutterunternehmens in Höhe von EUR 8.208.967,51 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 6. Forschung und Entwicklung Eine große Herausforderung im Leuchtenmarkt ist die Entwicklungsarbeit. Einerseits gilt es mit den Produkten die eigene Designkompetenz zu betonen. Andererseits ist es das Ziel, die wachsenden Anforderungen im Bereich Funktion und Qualität mit innovativen Lösungen zu erfüllen. Alle Produktideen müssen schnell umgesetzt werden, um in der kurzlebigen, modeorientierten Leuchtenbranche rechtzeitig am Markt zu sein, sich vom Wettbewerb abzusetzen und wirtschaftlich Erfolg zu haben. Mit dem eigenen Produktmanagementteam und den bestehenden Geschäftspartnern sieht sich der Brilliant-Konzern in diesem Bereich gut aufgestellt. 7. Mitarbeiter Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl lag im Konzern im Geschäftsjahr 2018 mit 295 Mitarbeiter/-innen unter dem Vorjahresniveau (Vj.: 298 Mitarbeiter/-innen). Im gewerblichen Bereich wurden im Berichtsjahr Leiharbeitnehmer in die Stammbelegschaft übernommen, so dass insbesondere hierdurch die Mitarbeiteranzahl um 9,1 % anstieg. Im Angestelltenbereich sank der Personalbestand hingegen um 3,7 %. Die Muttergesellschaft Brilliant AG beschäftigt aktuell 16 Auszubildende im kaufmännischen Bereich. Der demografische Wandel in Deutschland ist einer der Gründe, weshalb sich das Unternehmen dem Thema Ausbildung intensiv widmet. Neben einem proaktiven Umgang mit dem sich abzeichnenden zukünftigen Personalbedarf ist es dem Vorstand auch ein Anliegen, soziale Verantwortung zu übernehmen. Um globales Wachstum und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg zu realisieren, braucht der Brilliant-Konzern qualifizierte und engagierte Mitarbeiter. Deshalb legt die Unternehmensgruppe großen Wert darauf, auch überregional als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Eine passgenaue Auswahl der Mitarbeiter und deren kontinuierliche Weiterentwicklung sowie eine individuelle Förderung sind die zentralen Aufgaben des Personalmanagements. Menschen sind am meisten motiviert, wenn sie ihre persönlichen Fähigkeiten entfalten können. Deshalb ist die Unternehmensleitung bestrebt, den Mitarbeitern ein Umfeld zu bieten, in dem sie sich ihren Talenten entsprechend weiter qualifizieren können. Der Vorstand dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im In- und Ausland für ihren hohen persönlichen Einsatz im Interesse der Unternehmensgruppe. 8. Risikobericht In Zeiten, in denen sich das gesamtwirtschaftliche Umfeld sowie die Branchensituation als besonders dynamisch erweisen, ist ein effizientes Chancen- und Risikomanagement von erheblicher Bedeutung. Dabei sind die Geschäftsbereiche des Brilliant-Konzerns im Rahmen ihrer internationalen Aktivitäten und des fortschreitenden Wettbewerbs einer Vielzahl von unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Das implementierte Risikomanagement soll die Risikofrüherkennung mit dem Ziel der proaktiven Risikosteuerung stetig verbessern und eine Optimierung des Chancen-Risiko-Profils ermöglichen. Dementsprechend spielt unser Risikomanagement-System, das systematisch in die bestehende Aufbau- und Ablauforganisation integriert ist, eine wesentliche Rolle. Daher ist es von zentraler Bedeutung, Entscheidungen vor dem Hintergrund dieses Bewusstseins und auf Grundlage einer guten Informationsversorgung zu treffen. Regelmäßig führen wir in allen Unternehmensbereichen eine Risikoinventur durch. Diese zielt auf eine systematische Identifizierung, Bewertung, Dokumentation und Kontrolle von Risiken ab. Einzelrisiken werden nach deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. Wesentliche Komponenten für unser Risikomanagement-System im Unternehmen sind unverändert die Planungs-, Reporting- und Controllingsysteme. Hieraus ergeben sich die relevanten Informationen, die uns eine risikoorientierte Steuerung unserer Geschäfte ermöglichen. Durch eine regelmäßige und transparente Berichterstattung an Vorstand, Führungskräfte und Aufsichtsrat wird sichergestellt, dass die Entscheidungsträger umfassend über die Unternehmensentwicklung informiert sind. Die Wettbewerbsfähigkeit in der weiterhin stark fragmentierten Leuchtenbranche wird bei ausgeprägter Konjunkturabhängigkeit wesentlich davon beeinflusst, wie schnell ein Unternehmen auf Veränderungen der Nachfrage in den Bereichen Design und Technik reagieren kann. Wettbewerbsentscheidend ist auch die ständige Verbesserung der Kostenstruktur. Der Flexibilisierung der Kosten durch eine Vermeidung von größeren Fixkostenblöcken kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu. Die gegenwärtigen Marktprognosen zeigen Wachstumspotentiale und damit Geschäftschancen in vielen Märkten, in denen der Brilliant-Konzern vertreten ist. Diese sind aber aufgrund der schwer zu prognostizierenden Konjunktureffekte und des erheblichen Wettbewerbs risikobehaftet. Die fortschreitende Globalisierung, der Online-Handel und die Konzentration im Handel sind eine sehr ernst zu nehmende Herausforderung. Durch den hierdurch verursachten Druck auf Verkaufspreise und Margen entstehen zum einen Risiken für den Brilliant-Konzern, zum anderen bieten sich Chancen international zu wachsen und Synergien des Handels zu nutzen. Nur mit innovativen und attraktiven Produkten und Konzepten wird ein Wachstum im Lichtmarkt zu erzielen sein. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Risiken können sich insbesondere in Perioden mit geringem wirtschaftlichen Wachstum durch allgemeine Kaufzurückhaltung ergeben. Eine kontinuierliche Risikodiversifikation soll durch weitere Expansion in existierende und neue Exportmärkte erfolgen. Dementsprechend ergeben sich hierdurch Chancen aufgrund der internationalen Präsenz. Zu den wichtigsten Chancen und Risiken gehören die Einflüsse, die sich aus der Steuerung und Weiterentwicklung der Sortimente ergeben. Der Brilliant-Konzern bewegt sich mit einem design- und trendorientierten Produktprogramm in einem sehr schwierigen Marktumfeld. Von zentraler Bedeutung ist daher die Entwicklung marktgerechter Produktideen, welche dem Zeitgeist entsprechen. Investitionen in nicht geeignete Vertriebs- und Marketingkonzepte können erheblichen negativen Einfluss auf die Ertragskraft des Konzerns haben. Wir begegnen diesen Risiken mit intensiven Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen sowie Investitionsentscheidungen auf Grundlage dynamischer Investitionsrechnungen und Sensitivitätsanalysen. Gleichwohl kann das Risiko einer nicht adäquaten Umsatzentwicklung aufgrund zusätzlicher interner und externer Einflussfaktoren nicht vollständig ausgeschlossen werden. Insbesondere in Märkten mit nur geringem Wachstum und ausgeprägtem Wettbewerb müssen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit kontinuierliche Investitionen erfolgen. Der Vorstand begrenzt Produkt-, Umwelt- und Haftungsrisiken mit Hilfe der Qualitätssicherung direkt im Beschaffungsmarkt China sowie am Standort in Deutschland. Die Prozesse sind im Qualitätsmanagementhandbuch definiert. Darüber hinaus beschränken Versicherungen die finanziellen Auswirkungen eingetretener Schäden. Hinsichtlich der EU-Richtlinie über die Einführung, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE) und der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) bezieht das Unternehmen nur von Lieferanten Ware, die sich zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen verpflichten. Aufgrund der erheblichen Importabhängigkeit aus Asien ergeben sich insbesondere Lieferanten- und Währungsrisiken. Unsere Beschaffungsaktivitäten werden von schwankenden Rohstoffpreisen, einem steigenden Lohnniveau in den Herstellerländern, dem Verhältnis der chinesischen Währung zum US-Dollar und einer ausgeprägten EUR/USD-Volatilität beeinflusst. Im Rahmen unseres Risikomanagements analysieren wir unsere Lieferanten. Dazu haben wir spezielle Risikomanagementprozesse implementiert, die eine kontinuierliche Bewertung der Lieferanten ermöglichen. Der Brilliant-Konzern bedient sich zudem derivativer Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften, um Wechselkursrisiken auf die Zahlungsströme zu reduzieren. Diese werden laufend auf deren Wirksamkeit überprüft. Da auf der Absatzseite der Großteil der Umsätze mit Kunden im Euroraum getätigt wird, bestehen hier nur geringe Fremdwährungsrisiken. Zur Vermeidung von Ausfallrisiken betreibt der Brilliant-Konzern ein konsequentes Forderungsmanagement. Dies geschieht durch die Installierung und laufende Überwachung von Kreditlimits mit dokumentierten Genehmigungsverfahren. Darauf aufbauend ist der Großteil der Forderungen angemessen versichert, was zudem die Voraussetzung zur Nutzung des Factorings als Finanzierungsinstrument ist. Der Brilliant-Konzern unterliegt innerhalb seines Geschäftsbetriebes in verschiedenen Ländern national geltenden Gesetzen und Bestimmungen. Rechtliche Risiken ergeben sich vorrangig aus Reklamations- und Garantieansprüchen sowie Rechtsstreitigkeiten. In diesem Zusammenhang muss sich der Konzern gegebenenfalls mit gerichtlichen und außergerichtlichen Ansprüchen auseinandersetzen. Es werden hieraus derzeit keine bedeutenden negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche bzw. finanzielle Lage erwartet. Aus den rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen erwarten wir ebenfalls keine nennenswerten Auswirkungen in risikotechnischer Hinsicht. Negative Veränderungen der Liquidität können für Unternehmen signifikante Risiken zur Folge haben. Das Finanzmanagement des Konzerns erfolgt zentral am Standort der Brilliant AG. Der Finanzbedarf wird in erster Linie durch eine Finanzplanung mit einem Planungshorizont von 12 Monaten ermittelt und zusätzlich durch eine rollierende kurzfristige Liquiditätsvorschau ergänzt. Der Konzern verfügt über eine gute Liquidität. Die erläuterten Risiken können in unterschiedlicher Ausprägung die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Brilliant-Konzerns negativ beeinflussen. Daher beobachtet die Konzernleitung diese Risiken laufend und nutzt ein detailliertes Controlling verbunden mit einem Risikoreporting als Steuerungssystem. Als wesentliche Kenngrößen werden die Umsatzentwicklung, die produktbezogenen Deckungsbeiträge und die Overheadkosten angesehen. Unser Berichtswesen umfasst auf monatlicher Basis sowohl qualitative als auch quantitative Größen und dient dem Vorstand als entscheidungsorientiertes Informationssystem. Aus heutiger Sicht sind keine Risiken identifiziert, die den Bestand des Brilliant-Konzerns gefährden oder die weitere Entwicklung in erheblichem Maße negativ beeinflussen könnten. Bei allen aufgezeigten Risiken bestehen auch umfangreiche Chancen für die Unternehmensgruppe. Diese ergeben sich aus der langjährigen Marktkenntnis, der Wahrnehmung als zuverlässiger Partner des Handels, des Angebotes von attraktiven und innovativen Produkten und der engen Zusammenarbeit im Brilliant- und NLC-Konzern im internationalen Umfeld. 9. Vergütungssystem Der Aufsichtsrat hat den Aufsichtsratsvorsitzenden ermächtigt, den Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden zu verhandeln und die Vorstandsvergütung zu überprüfen und festzulegen. Die Vergütung des Aufsichtsrates erfolgt gemäß Satzung der Brilliant AG zuzüglich Spesen und Reisekosten. Auf die Berichterstattung über die Vorstandsbezüge ist unter Bezugnahme auf den § 286 Abs. 4 HGB verzichtet worden. 10. Erklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG Der Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG aufgestellt; dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung: „Die Brilliant AG hat bei jedem der in dem Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Geschäft vorgenommen wurde, eine angemessene Gegenleistung erhalten. Auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens wurden im Berichtszeitraum keine Maßnahmen getroffen oder unterlassen.” 11. Ausblick Die globale Konjunktur wird sich im Jahr 2019 gemäß Prognosen der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute mit einer Wachstumsrate von 3,5 % nur verhalten entwickeln. Auch für Deutschland wird laut Internationalem Währungsfonds mit 1,3 % ein geringeres Wirtschaftswachstum als im Jahr 2018 angenommen. Der Brilliant-Konzern selbst wird im laufenden Jahr keine weiteren Investitionen in den Bereich AEG-Professional vornehmen, sondern die vorhandenen Kapazitäten weiter optimieren. Die Etablierung im neuen Geschäftsfeld AEG-Projektgeschäft gestaltet sich zwar langwieriger als ursprünglich angedacht, jedoch wurden bereits wesentliche Etappenziele erreicht und der Brilliant-Konzern erwartet auch für 2019 einen weiteren Umsatzanstieg. Der Umsatz im Kerngeschäft mit DIY-Produkten wird sich ebenfalls wieder erhöhen und auch die Möbelbranche spricht davon, dass sich die Situation stabilisiert. Da die Entwicklung im Containerdirektgeschäft volatiler ist, bleibt die Ausweitung auf neue Länder eine stetige Aufgabe, um insgesamt weiteres Wachstum und Stabilität zu gewährleisten. In diesem Umfeld konnten bereits erfolgversprechende Neukunden akquiriert werden. Mit dem verabschiedeten Kostensenkungspaket für das laufende Geschäftsjahr erwartet der Brilliant-Konzern weitere Einsparungen, die ertragssteigernd wirksam werden. Die eingeleiteten Maßnahmen werden den operativen Betrieb nicht negativ beeinflussen, sondern dazu beitragen, bei der geplanten Umsatzerhöhung, ein besseres Ergebnis zu erzielen. Sofern auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere in Deutschland und unseren europäischen Kernmärkten, stabil bleiben, geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 in seinen Planungen von einem Konzernjahresüberschuss aus, der sich in einer Größenordnung von rd. EUR 0,3 Mio. bewegen wird. Die Umsatzerlöse sollen sich im Konzern auf rd. EUR 70 Mio. erhöhen.
Gnarrenburg, 22. März 2019 gez. Thorsten A. Spengler gez. Michael Last KonzernbilanzAktiva scroll
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Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20181. Allgemeine Angaben Die Brilliant Aktiengesellschaft (im Folgenden: AG) gehört seit dem 24. September 2004 zum Konzernkreis der The National Lighting Company Limited (im Folgenden: NLC), 9 Cabot Lane, Creekmoor, Poole, Dorset, BH17 7BY, Großbritannien. Die Brilliant AG hat ihren Sitz in Gnarrenburg, Brilliantstraße 1, Deutschland, und ist unter der Nummer HRB 100776 im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt eingetragen. Die Brilliant AG ist ein international operierendes Unternehmen, das sich auf die Entwicklung, den Vertrieb sowie die Logistik von Wohnraumleuchten für den Innen- und Leuchten für den Außenbereich konzentriert. Die Konzerngesellschaften sind im selben Geschäft tätig oder üben unterstützende Funktionen aus. Der Konzernabschluss der Brilliant AG ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt worden. Ergänzend wurden die Vorschriften des Aktiengesetzes berücksichtigt. Vermerke, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringen sind, werden weitgehend im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach dem Umsatzkostenverfahren nach § 275 Abs. 3 HGB erstellt. Konzernzugehörigkeit Am 31. Dezember 2018 war die The National Lighting Company Ltd., Poole/ Dorset/Großbritannien, an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt. Gemäß Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) ist die NLC seit dem 24. September 2004 Hauptaktionär der Brilliant AG. Sie hält zum 31. Dezember 2018 über 75,0 % der Stimmrechtsanteile. Die Brilliant AG hat zum 31. Dezember 2018 einen Konzernabschluss aufgestellt, in den sämtliche Tochtergesellschaften einbezogen sind (kleinster Kreis von Unternehmen). Der Konzernabschluss der Brilliant AG wird im Bundesanzeiger offengelegt (www.bundesan-zeiger.de). Die Konzernobergesellschaft NLC stellt ihrerseits einen Konzernabschluss auf, in den die Brilliant AG einschließlich ihrer Tochtergesellschaften einbezogen wird (größter Kreis von Unternehmen). Der Konzernabschluss wird beim Handelsregister des Companies House, Cardiff, Großbritannien, unter der Registernummer 02986906 eingereicht (www.gov.uk/government/organisations/companies-house). 2. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss sind nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung neben der Brilliant AG die in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen worden, da die Brilliant AG zum 31. Dezember 2018 über die Mehrheit der Stimmrechte verfügte und daher mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Folgende Gesellschaften wurden neben der Brilliant AG in den Konzernabschluss einbezogen: scroll
Die mit *) gekennzeichnete Gesellschaft nimmt die Befreiung des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft Foshan Brilliant Lighting Technology LTD, Foshan (CHN), wurde wegen untergeordneter Bedeutung im Sinne des § 296 Abs. 2 HGB nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen und mit Wirkung zum 1. Januar 2018 entkonsolidiert. 3. Konsolidierungsgrundsätze Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach einheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2018 aufgestellten Abschlüsse der Brilliant AG und der von ihr beherrschten Gesellschaften. Einbezogene Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht oder sobald die Tochtergesellschaft aufgrund von untergeordneter Bedeutung gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen werden muss. Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach den für den Brilliant-Konzern einheitlich anwendbaren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Der Stichtag der Einzelabschlüsse entspricht dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Alle konzerninternen Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge sowie zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert. Für ein von der Muttergesellschaft an die Brilliant Russland gewährtes Darlehen ist die Rückzahlung in näherer Zukunft nicht geplant. Das Darlehen hat einen eigenkapitalersetzenden Charakter. Die entstandenen Währungskursdifferenzen aus dem konzernintern gewährten Darlehen werden dem Grundsatz der Einheitstheorie entsprechend erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Konzerns, aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Die in ausländischer Währung laufenden Geschäftsvorfälle werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Tag der jeweiligen Transaktion umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare und - in wenigen Fällen bei den Sachanlagen - degressive Abschreibungen bewertet worden. Die Abschreibungen erfolgen über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Für geringwertige Vermögensgegenstände kommen Vereinfachungsregeln zur Anwendung. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Handelswaren werden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten ausgewiesen. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten der in Fremdwährung fakturierten Bestände werden die Durchschnittskurse der Bezugsmonate zu Grunde gelegt. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit den Nominalwerten angesetzt. Währungsforderungen und -verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Wurden Kurssicherungsgeschäfte für Verbindlichkeiten getätigt, sind die Verbindlichkeiten zum gesicherten Kurs eingebucht. Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Darüber hinausgehende Risiken werden durch eine Pauschalwertberichtigung abgedeckt. Alle übrigen Aktiva sind zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen sind in der Höhe gebildet worden, die allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in ausreichendem Maße Rechnung trägt. Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 5. E inzelangaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Immaterielle Vermögensgegenstände Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen in die Software eines ERP-Systems. Der planmäßigen Abschreibung der immateriellen Vermögensgegenstände ist eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren zugrunde gelegt. Sachanlagevermögen Wesentliche Zugänge zum Sachanlagevermögen betreffen Investitionen in den Fuhrpark sowie Ersatzinvestitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Abschreibungsdauern der Sachanlagen stellen sich wie folgt dar: scroll
Finanzanlagen Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an Tochtergesellschaften ausgewiesen, die aufgrund von untergeordneter Bedeutung gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Auf den Beteiligungsansatz an die Foshan Brilliant Lighting Technology, Foshan/China, wurde im Berichtsjahr eine vollständige Wertberichtigung vorgenommen, da die Gesellschaft den Geschäftsbetrieb eingestellt hat. Entwicklung des Anlagevermögens für das Jahr 2018 scroll
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Umlaufvermögen Vorräte Unter den Vorräten werden im Wesentlichen Handelswaren ausgewiesen, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden. Die Ermittlung der Anschaffungskosten basiert auf dem Durchschnittskostenverfahren. Zum Bilanzstichtag werden die Handelswaren zum jeweils niedrigeren Betrag aus durchschnittlichen Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswerten berücksichtigt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Fremdwährungsforderungen werden mit dem Umrechnungskurs zum Bilanzstichtag bewertet. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen werden ausgebucht, wenn sie uneinbringlich sind. Ein Großteil der Warenforderungen (31.12.2018: TEUR 8.283 Vj.: TEUR 8.334) wird zur Optimierung des Working Capital unmittelbar nach deren Entstehen auf der Basis eines Factoring-Vertrages an einen Vertragspartner verkauft. Hierdurch werden die Cashflows aus den Warenverkäufen früher realisiert, während die Factoringgebühren in die Gewinnermittlung einfließen. Ansprüche gegen den Factor aus dem Verkauf der Forderungen werden unter Berücksichtigung von noch an die Kunden zu erteilende Konditionsgutschriften unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Sie beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 5.666 (Vj.: TEUR 6.185). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus gewährten Darlehen. Auf die Gesellschafterin NLC entfallen TEUR 497 (Vj.: TEUR 497). Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Brilliant AG beträgt EUR 9.205.200,00. Es ist eingeteilt in 360.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen. Sämtliche Aktien waren am Bilanzstichtag im Freiverkehrssegment Mittelstandsbörse Deutschland der Börse Hamburg zum Handel zugelassen. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage wurde aus der Einstellung des Agios gebildet, das anlässlich der Kapitalerhöhungen in den Jahren 1985, 1989, 1996 und 1997 zu leisten war. Sie beträgt am 31. Dezember 2018 unverändert TEUR 13.394. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen enthalten die gesetzliche Rücklage, thesaurierte Gewinne und Währungskurseffekte aus der Konsolidierung. Konzernbilanzverlust Der Konzernbilanzverlust enthält die kapitalmäßigen Effekte aus der Umstellung der Rechnungslegung von den IFRS auf die Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches, die zum 31. Dezember 2014 erfolgt ist. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen gebildet für ausstehende Kundenrückvergütungen in Höhe von TEUR 2.404 (Vj.: TEUR 2.003), Garantie- und Rücknahmeverpflichtungen in Höhe von TEUR 1.321 (Vj.: TEUR 1.644) sowie für den Personal- und Sozialbereich in Höhe von TEUR 1.144 (Vj.: TEUR 1.072). Zum 31. Dezember 2018 ergab sich abweichend zum Vorjahr kein Rückstellungsbedarf für drohende Verluste aus den Devisentermingeschäften (Vj.: TEUR 1.273). Verbindlichkeiten Fälligkeit scroll
Mit dem Factoring-Partner besteht eine separate Vereinbarung zur Finanzierung von Forderungen, die mit einem Abtretungsverbot versehen sind oder die aus anderen Gründen nicht in das Factoring einbezogen werden. Die gewährte Kreditlinie von TEUR 2.000 wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 679 (Vj.: TEUR 0) in Anspruch genommen. An den Factor sind Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 132 (Vj.: TEUR 34) verpfändet. Die Verbindlichkeiten des Konzerns gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 5.289 (Vj.: TEUR 5.357) resultieren im Wesentlichen aus Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der NLC. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignung des Warenlagers sowie durch Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besichert. Für die gewährten Kreditlinien werden vertragsgemäß Guthaben in Höhe von insgesamt TEUR 2.800 vorgehalten, die im Gesamtsaldo enthalten sind. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Am 31. Dezember 2018 bestanden Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von TEUR 143 (Vj.: TEUR 127), fällig in den Jahren 2019 bis 2022. In den Geschäftsjahren 2005 und 2006 wurden zwischen der Brilliant AG und der NLC Vereinbarungen getroffen, in denen die NLC jeweils einen bedingten Verzicht für einen Teil ihrer Forderungen gegen die Brilliant AG ausgesprochen hat (TEUR 1.300 in 2006 und TEUR 2.500 in 2005). Die Forderungen leben nach den aktuellen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Stand von Februar 2017 erst zu dem Zeitpunkt wieder auf, in dem das Eigenkapital der Brilliant AG TEUR 16.200 beträgt (nach Aufleben der Verbindlichkeit von TEUR 3.800). Derivative Finanzinstrumente Zur Absicherung des Währungsrisikos aus Wareneinkäufen, die in US-Dollar zu bezahlen sind, hat die Brilliant AG Devisentermingeschäfte auf Basis US-Dollar (USD) abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag wurde folgendes Fremdwährungsvolumen in Form von Devisentermingeschäften gehalten: scroll
Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktwert der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2018, der sich auf TEUR 92 (Vj.: TEUR -1.273) beläuft. Die Bewertung erfolgt nach der Mark-to-market-Methode. Latente Steuern Aufgrund der Inanspruchnahme des Bilanzierungswahlrechts für aktive latente Steuern werden keine latenten Steuern ausgewiesen. Die künftige Steuerentlastung ist im Wesentlichen geprägt durch bestehende steuerliche Verlustvorträge. Geschäfte mit nahestehenden Personen Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte mit verbundenen Unternehmen und anderen nahestehenden Personen getätigt: scroll
6. Einzelangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren aus Lieferungen und Leistungen an Kunden – vermindert um Erlösschmälerungen. Unterteilt nach Regionen und Unternehmensbereichen ergibt sich folgendes Bild: scroll
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Materialaufwand scroll
Im Berichtsjahr wurden Personalmaßnahmen innerhalb des Konzerns vorgenommen, die im Rahmen von Freistellungs- bzw. Abfindungsvereinbarungen zu einem Aufwand von TEUR 272 (Vj.: TEUR 138) geführt haben. Der Ausweis erfolgt innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung in den Vertriebs- und Verwaltungskosten. Neutrale Erträge und Aufwendungen Die nachfolgende Übersicht zeigt die in den einzelnen Posten enthaltenen wesentlichen aperiodischen Aufwendungen und Erträge und außergewöhnliche Aufwendungen: scroll
7. Sonstige Angaben Personalbestand Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten entwickelte sich wie folgt: scroll
Ergänzende Angaben Ergebnisverwendung Der Bilanzverlust des Mutterunternehmens zum 31. Dezember 2018 in Höhe von TEUR 8.209 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats Auf die Berichtserstattung über die Vorstandsbezüge ist unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB i. V. m. § 314 Abs. 3 Satz 2 HGB verzichtet worden. Die Bezüge und Kostenerstattungen des Aufsichtsrats betragen für das Berichtsjahr TEUR 43 (Vj.: TEUR 43). Angaben über eigene Aktien gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG Im Berichtszeitraum und im Vorjahr wurden von der Brilliant AG keine eigenen Aktien gehalten oder erworben. Angaben des Honorars für den Abschlussprüfer gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Das im Geschäftsjahr erfasste Honorar belief sich für die Abschlussprüfung (Einzel- und Konzernabschluss) auf TEUR 54. Für sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen belief sich das Honorar auf TEUR 4, für Steuerberatungsleistungen auf TEUR 8 sowie für sonstige Leistungen auf TEUR 6. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, über die an dieser Stelle gesondert zu berichten wäre, waren nach dem Bilanzstichtag nicht zu verzeichnen. Organe der Brilliant AG Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Torsten Köhne Vorstandsvorsitzender der swb AG Bremen - Mitglied des Aufsichtsrats der AnheuserBusch InBev Holding Germany GmbH in Bremen - - Mitglied des Aufsichtsrats der SIKORA AG (seit 11. Juni 2018) in Bremen - Meyer Maslo, stellvertretender Vorsitzender Director The National Lighting Company Ltd. London, Großbritannien - keine weiteren Mandate - Irwin Leo Weiler Director Oakriver Limited / The National Lighting Company Ltd. London, Großbritannien - keine weiteren Mandate - Als Arbeitnehmervertreter Adrianus Schijven Angestellter Gnarrenburg Ingo Bollmeyer Angestellter Gnarrenburg Mitglieder des Vorstands Thorsten A. Spengler, Vorsitzender Mit Zuständigkeit für Vertrieb, Finanzen, Produktmanagement und Design Wollerau/Schweiz Michael Last Managing Director Poole Lighting Limited/The National Lighting Company Ltd. Mit Zuständigkeit für Einkauf und Logistik Portsmouth/Großbritannien
Gnarrenburg, 22. März 2019 Der Vorstand gez. Thorsten A. Spengler gez. Michael Last scroll
* Zum Zeitpunkt der Konzernabschlussprüfung lag noch kein finaler Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vor, daher werden das Eigenkapital und das Jahresergebnis zum 31. Dezember 2017 dargestellt. Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat während des Geschäftsjahres 2018 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung zugewiesenen Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und seine Tätigkeit kontinuierlich überwacht. Dieser unterrichtete den Aufsichtsrat während der Aufsichtsratssitzungen umfassend und detailliert schriftlich und mündlich über die Entwicklung und die aktuelle Lage des Unternehmens. Zwischen den Aufsichtsratssitzungen gab es ebenfalls einen regelmäßigen Austausch von Informationen. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung erforderlich war, prüften die Mitglieder des Aufsichtsrats die Beschlussvorlagen. Strategische und andere wesentliche Entscheidungen wurden mit dem Aufsichtsrat vor Durchführung hinreichend diskutiert und dessen Empfehlungen entsprechend berücksichtigt. Es wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr vier Aufsichtsratssitzungen durchgeführt. Die Sitzungen fanden am 30. Januar, 26. April, 30. August und 27. November 2018 statt. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde verzichtet. In seiner Sitzung im April 2018 befasste sich der Aufsichtsrat neben der Prüfung des Jahresabschlusses mit der Erörterung und Beschlussfassung über die Tagesordnung der Hauptversammlung. Feste Tagungsordnungspunkte der abgehaltenen Sitzungen waren die ausführliche Beratung zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung, die Finanzlage des Unternehmens, die wesentlichen Beteiligungen des Unternehmens sowie die Risikolage. Der Jahresabschluss der AG, der Konzernjahresabschluss, die Buchführung und die Lageberichte sind durch den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, die Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft und in Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung befunden worden. Der Abschlussprüfer hat jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Jahresabschlussunterlagen und Prüfungsberichte wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzaufsichtsratssitzung am 25. April 2019 zugestellt. Die Abschlussprüfer haben an dieser Sitzung teilgenommen, die Unterlagen umfassend erörtert und Fragen des Aufsichtsrats beantwortet. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis zustimmend Kenntnis genommen. Er hat seinerseits sowohl den Jahresabschluss und den Lagebericht der AG als auch den Konzernjahresabschluss und den Konzernlagebericht geprüft. Einwendungen haben sich dabei nicht ergeben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der AG und den Konzernjahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der AG gemäß § 172 AktG festgestellt. Dem Aufsichtsrat haben der Bericht des Vorstands über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers darüber vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands geprüft. Beanstandungen haben sich dabei nicht ergeben. Der Abschlussprüfer hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen den Bericht des Vorstands erhoben und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands geprüft und auf der Bilanzaufsichtsratssitzung am 25. April 2019 erörtert. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthaltene Schlusserklärung des Vorstands. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Vorständen sowie den Arbeitnehmervertretern für ihr Engagement und die geleistete Arbeit im Geschäftsjahr 2018. Unser Dank gilt ebenfalls unseren Handelspartnern sowie Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen und ihre Unterstützung.
Gnarrenburg, im April 2019 Der Aufsichtsrat Dr. Torsten Köhne, Aufsichtsratsvorsitze BestätigungsvermerkBestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Brilliant Aktiengesellschaft, Gnarrenburg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Brilliant Aktiengesellschaft, Gnarrenburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Brilliant Aktiengesellschaft, Gnarrenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 11. April 2019 Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Heuer, Wirtschaftsprüfer gez. Schwede, Wirtschaftsprüfer |
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