Brilliant AktiengesellschaftGnarrenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 20191. Grundlagen des Unternehmens Die Brilliant Aktiengesellschaft, Gnarrenburg, zählt zu den führenden Markt-Lieferanten in Europa und bietet ein vollumfängliches Sortiment an Innen- und Außenleuchten für Wohnbereiche und Gärten. Die Produkte der Brilliant AG sind in Bau- und Heimwerkermärkten, dem Fachhandel, dem Onlinehandel sowie Möbelhäusern wiederzufinden. Das Gesamt-Portfolio der Gesellschaft umfasst ca. 8.000 verschiedene Leuchten. 2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Nach einem starken Anstieg zu Jahresbeginn hat sich das globale Wirtschaftswachstum im Verlauf des Berichtsjahres deutlich schwächer als im Vorjahr entwickelt. Gemäß der Einschätzung des Internationalen Wirtschaftsfonds vom 20. Januar 2020 wird das Wachstum der Weltwirtschaft in 2019 nur noch um 2,9 % zunehmen (Vj.: 3,7 %). Dabei waren fast alle Regionen von der Verlangsamung betroffen. Der Handelsstreit zwischen den USA und China führte zu einer anhaltenden Verunsicherung und schwächte die globalen Investitionstätigkeiten der Unternehmen. Im südamerikanischen Raum gab es aufgrund der andauernden Krise in Argentinien und der verhaltenen Entwicklung in Brasilien keine Erholung in diesem Wirtschaftsraum. In Mittel- und Südosteuropa waren u. a. die politische Krise in der Türkei sowie Wachstumsrückgänge in Russland ursächlich für eine geringe konjunkturelle Dynamik in dieser Region. Die nachlassende globale Nachfrage sowie die Diskussion über einen ungeordneten Brexit trübten die Konjunkturentwicklung auch im Euroraum ein. Gemäß den Schätzungen des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Februar 2020 wurde in 2019 ein Anstieg des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von 1,2 % (Vj.: 1,8 %) erwirtschaftet. Die weltwirtschaftliche Entwicklung belastete ebenso die Konjunktur in Deutschland. Die Verschlechterung des Investitionsklimas im Inland beeinflusste insbesondere die Industrieproduktion negativ. Gemäß den Schätzungen des Statistischen Bundesamtes vom 25. Februar 2020 ergibt sich für das Gesamtjahr 2019 eine Zunahme des kalenderbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) in Deutschland um 0,6 % (Vj.: 1,5 %). Insbesondere die Dienstleistungsbereiche und das Baugewerbe konnten starke Zuwächse verzeichnen. Demgegenüber steht jedoch eine schwache Produktion in der Automobilbranche sowie ein starker Rückgang im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe). Der Wechselkurs des US-Dollars (USD) zum Euro blieb in 2019 volatil. Während des Jahres ergab sich eine Schwankungsbreite von 1,08 bis 1,16. 3. Geschäftsentwicklung Wirtschaftliche Eckdaten scroll
Umsatz und Ertragslage Im Geschäftsjahr 2019 erzielte die Brilliant AG Umsatzerlöse in Höhe von EUR 56,7 Mio. und damit eine Erhöhung um 4,8 % im Vergleich zum Vorjahr (Vj.: EUR 54,1 Mio.). Der Umsatzanstieg wurde dabei ausschließlich im deutschen Markt erreicht. Hier stiegen die Umsatzerlöse um 13,7 % auf EUR 30,6 Mio. (Vj.: EUR 26,9 Mio.). Das Wachstum umfasste dabei alle Vertriebsbereiche, d. h. Baumärkte, Möbelhändler und Online-Kunden. Im Ausland war die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Hier fielen die Umsätze um 3,9 % auf EUR 26,1 Mio. (Vj.: EUR 27,2 Mio.). Betroffen von den Rückgängen waren insbesondere die Länder Frankreich und Italien. In Frankreich konnte nach wie vor der Wegfall eines Großkunden im Vorjahr nicht durch Wachstum mit anderen Bestands- bzw. Neukunden ersetzt werden. In Italien sind die anhaltenden strukturellen wirtschaftlichen Probleme Grund dafür, dass sich der Vertriebsbereich bislang noch nicht wieder erholt hat. Die Umsätze in den Beneluxländern haben sich hingegen auch im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv entwickelt. Dies reichte jedoch nicht aus, um die negativen Effekte anderer Bereiche im Exportsegment zu kompensieren. Das Bruttoergebnis vom Umsatz ist entgegen der positiven Umsatzentwicklung auf EUR 18,2 Mio. gesunken (Vj.: EUR 19,7 Mio.). Bei einem gestiegenen Geschäftsvolumen fiel die Rohertragsmarge im Vergleich zum Vorjahr auf 32,1 % (Vj.: 36,5 %). Der Margenrückgang resultierte u. a. aus fremdwährungsbedingten höheren Einkaufspreisen und Materialverteuerungen, da der Großteil des Einkaufs in USD erfolgt und Wechselkurssicherungsgeschäfte gegenüber dem Vorjahr nur auf niedrigerem Niveau getätigt werden konnten. Ein gestiegenes Vorratsvermögen erhöhte zudem die Lager- sowie Logistikkosten im Berichtsjahr und veranlasste das Unternehmen eine Bestands- und Sortimentsbereinigung durchzuführen. Diese schwächte insbesondere im letzten Quartal 2019 mit reduzierten Verkaufspreisen den Ertrag. Zusätzlich führte die Neuausrichtung der Sortimentspolitik zum Jahresende zu zusätzlichen Abwertungen auf das Vorratsvermögen. Die Vertriebskosten stiegen im Berichtsjahr um EUR 0,5 Mio. auf EUR 19,1 Mio. Kostenerhöhend wirkten umsatzabhängige Kosten, wie z.B. Ausgangsfrachten, Kundenkonditionen sowie verkaufsfördernde Maßnahmen am Point of Sale (POS). Des Weiteren erhöhten sich aufgrund von Abfindungsvereinbarungen, die insbesondere im Rahmen der durchgeführten Restrukturierung im Bereich „Professional“ anfielen die Personalkosten. Die Verwaltungskosten blieben mit EUR 2,6 Mio. konstant. Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen eine vertraglich vereinbarte Garantieleistung der The National Lighting Company Ltd. (NLC) in Höhe von EUR 1,2 Mio., die im Zusammenhang mit der wertberichtigten Darlehensforderung gegenüber der russischen Tochtergesellschaft - deren Liquidation im Berichtsjahr beschlossen wurde - von der Brilliant AG eingefordert wurde. Des Weiteren sind Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und Rückstellungen sowie aus der Zuschreibung auf den Buchwert der Beteiligung an der niederländischen Tochtergesellschaft enthalten. Der positive Saldo aus den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen liegt aufgrund von Sondereffekten - insbesondere aufgrund der vorgenannten Garantieleistung - in außergewöhnlicher Größenordnung von EUR 1,7 Mio. um EUR 1,4 Mio. über dem Vorjahresniveau. Die Erträge aus Beteiligungen resultieren aus einer Gewinnausschüttung der Brilliant Lighting (Asia) Ltd. in Hong Kong/China, die auch im Geschäftsjahr 2019 profitables Geschäft generiert hat. Neben der vorgenannten Schließung der russischen Tochtergesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2019 auch die Liquidation der türkischen Tochtergesellschaft beschlossen. Im Rahmen der Risikovorsorge wurden bereits im Geschäftsjahr 2018 langfristige Darlehensforderungen an die türkische Tochtergesellschaft in Höhe von EUR 0,6 Mio. wertberichtigt. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen enthalten die im Berichtsjahr vorgenommenen zusätzlichen Wertberichtigungen auf die Beteiligungen an beiden Tochtergesellschaften bzw. der Darlehensforderungen gegen die russische Tochtergesellschaft. Die Zinsaufwendungen sind mit EUR 0,4 Mio. aufgrund der höheren Inanspruchnahme der Kontokorrentkredite im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (Vj.: EUR 0,3 Mio.). Hinsichtlich der Finanzierungsstruktur gab es keine nennenswerten Veränderungen. Aufgrund der geschilderten Sondereffekte, die zum einen Bruttomarge und Vertriebskosten belastet haben, sowie der getätigten Wertberichtigungen im Rahmen der Schließungen der Tochtergesellschaften lag das Ergebnis nach Steuern mit einem Verlust von EUR 3,8 Mio. um EUR 2,7 Mio. unter dem Vergleichswert für das Vorjahr. Die sonstigen Steuern haben sich nicht nennenswert verändert. Folglich ergibt sich für die Brilliant AG im Berichtsjahr ein Jahresfehlbetrag von EUR 3,8 Mio. (Vj.: Jahresfehlbetrag EUR 1,2 Mio.). 4. Vermögens- und Finanzlage Erläuterung der Bilanzstruktur Die Bilanzsumme der Brilliant AG zum 31. Dezember 2019 lag mit EUR 29,8 Mio. um EUR 5,5 Mio. unter dem Vorjahresniveau (Vj.: EUR 35,3 Mio.). Grundlegende strukturelle Veränderungen haben sich nicht ergeben, wohl aber haben sich nennenswerte wertmäßige Anpassungen ergeben. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sanken bei planmäßigen Abschreibungen um EUR 0,3 Mio. auf EUR 2,0 Mio. (Vj.: EUR 2,3 Mio.). Der Buchwert für die Finanzanlagen ging aufgrund der Abschreibungen auf Finanzanlagen um EUR 2,2 Mio. auf EUR 0,3 Mio. zurück. Die Abschreibungen betreffen eine langfristige Darlehensforderung gegen die russische Tochtergesellschaft und die Beteiligungen an der russischen sowie der türkischen Tochtergesellschaft. Die Wertberichtigungen wurden vorgenommen, da im Berichtsjahr die Liquidation für beide Tochtergesellschaften beschlossen wurde. Insgesamt reduzierte sich der Buchwert für das Anlagevermögen bei Investitionen unterhalb des Abschreibungsvolumens um EUR 2,4 Mio. auf EUR 2,3 Mio. Das Umlaufvermögen sank um EUR 3,2 Mio. auf EUR 27,3 Mio. (Vj.: EUR 30,5 Mio.). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich zum 31. Dezember 2019 um EUR 3,2 Mio. auf EUR 11,8 Mio. (Vj.: EUR 15,0 Mio.). Die stichtagsbezogene Betrachtung zeigt dabei in allen Bereichen einen Rückgang. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sanken von EUR 1,2 Mio. auf EUR 0,8 Mio. und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gingen um EUR 0,8 Mio. auf EUR 6,9 Mio. zurück. Die sonstigen Vermögensgegenstände, die hauptsächlich Forderungen gegen den Factoring-Partner enthalten, verringerten sich ebenfalls stichtagsbezogen um EUR 2,0 Mio. auf EUR 4,1 Mio. Ein Großteil der Warenforderungen (EUR 8,0 Mio.; Vj.: EUR 8,0 Mio.) wird zur Optimierung des Working Capital unmittelbar nach deren Entstehen auf der Basis eines Factoring-Vertrages an einen Vertragspartner verkauft. Hierdurch lassen sich die Cashflows aus diesen Geschäften zeitnah realisieren. Zum 31. Dezember 2019 wiesen die Vorräte einen Wert von EUR 15,2 Mio. aus, der somit auf Vorjahresniveau lag (Vj.: EUR 15,2 Mio.). Der konstante Wert ergibt sich – trotz eines Anstiegs der Handelswaren – unter Berücksichtigung signifikanter zusätzlicher Abschreibungen bzw. Wertanpassungen in Höhe von EUR 1,6 Mio., die im Berichtsjahr vorgenommen wurden. Bereits im Vorjahr gab es eine erhöhte Anzahl an Neuartikeln; die Entwicklung im abgelaufenen Jahr veranlasste den Vorstand zu einer Überarbeitung der Sortimentspolitik und der Vorratsabwertung. Das Eigenkapital der Brilliant AG verringerte sich zum Bilanzstichtag 2019 aufgrund des Jahresfehlbetrages um EUR 3,8 Mio. auf EUR 12,4 Mio. (Vj.: EUR 16,3 Mio.). Bei einer reduzierten Bilanzsumme sank die Eigenkapitalquote um 4,3 Prozentpunkte auf 41,7 %. Die Verbindlichkeiten beliefen sich zum 31. Dezember 2019 insgesamt auf EUR 12,7 Mio. (Vj.: EUR 14,1 Mio.). Während sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Vergleich zum Vorjahr auf einen Wert in Höhe von EUR 4,1 Mio. leicht verringerten (Vj.: EUR 4,4 Mio.) erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf EUR 2,9 Mio. (Vj.: EUR 2,4 Mio.). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sanken um EUR 1,5 Mio. Ursache für diese Veränderung war im Wesentlichen die von der NLC in Anspruch genommene Garantieleistung in Höhe von EUR 1,2 Mio., die im Rahmen der Schließung der russischen Tochtergesellschaft fällig und mit Verbindlichkeiten gegenüber der NLC verrechnet wurde. Die sonstigen Verbindlichkeiten blieben mit EUR 1,0 Mio. konstant und auf üblichem Niveau. Erläuterung der Liquiditätsentwicklung Die Kapitalflussrechnung erfolgt zur Ermittlung des Zahlungsmittelflusses, den die Brilliant AG aus laufender Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit erwirtschaftet bzw. verwendet hat. Zusätzlich werden die liquiden Mittel zum Ende des Geschäftsjahres dargestellt. scroll
Der positive Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen - trotz des Jahresfehlbetrages - aus der Eliminierung der zahlungsunwirksamen erheblichen Wertberichtungen auf die Finanzanlagen und das Vorratsvermögen sowie einem Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist das Ergebnis der üblichen Ersatzinvestitionen, insbesondere in den Fuhrpark der Gesellschaft sowie der Dividende der Tochtergesellschaft in Hong Kong/China. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit spiegelt ausschließlich Zinszahlungen wider. Die Liquiden Mittel am Bilanzstichtag lagen stichtagsbezogen auf Vorjahresniveau. Die Finanzierung der laufenden Geschäfte sowie der geplanten Investitionen waren zu jederzeit sichergestellt. Neben den vorhandenen liquiden Mitteln, stehen ausreichend verbindliche und derzeit nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen zur Verfügung. Die finanzielle Lage der Gruppe ist somit als solide einzustufen. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die Brilliant AG hat das gesetzte Umsatzziel für das Geschäftsjahr 2019 zwar erreicht, jedoch war der Geschäftsverlauf auch unter Berücksichtigung der herausfordernden Rahmenbedingungen für das Unternehmen nicht zufriedenstellend. Nachdem sich in den letzten Jahren die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den Ländern Türkei und Russland weiter verschärft haben und kurzfristig keine substantielle Verbesserung der Lage erwartet wird, haben Vorstand und Aufsichtsrat in 2019 beschlossen, beide Tochtergesellschaften in den vorgenannten Ländern zu schließen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden im Rahmen der Risikovorsorge bereits langfristige Darlehensforderungen an die türkische Tochtergesellschaft wertberichtigt. Im aktuellen Berichtsjahr folgten nun die Wertberichtigungen der Beteiligungen an beiden Tochtergesellschaften sowie der Forderungen gegen die russische Tochtergesellschaft, nachdem eine Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse in beiden Fällen nicht erkennbar war und auch nicht zu erwarten ist. Es ist zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der Darlehensforderung gegen die russische Tochtergesellschaft eine Garantieerklärung in Höhe von EUR 1,2 Mio. der NLC bestand, die aufgrund der Uneinbringlichkeit des Darlehens von der Brilliant AG in Anspruch genommen wurde. Forderungen aus der Garantieerklärung wurden mit Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der NLC verrechnet. Aufgrund der Größenordnung haben die beiden Schließungen den Jahresabschluss der Brilliant AG in 2019 insgesamt maßgeblich belastet. Zudem wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr der Geschäftsbereich „AEG Professionell“ intensiv kritisch im Hinblick auf die zukünftigen Ertragserwartungen analysiert. Die daraus resultierenden Erkenntnisse führten zu einer Reduzierung des Geschäftsumfangs und einer Fokussierung auf bisher profitable Märkte. Aufwendungen aus Personalreduzierungen haben das Ergebnis 2019 belastet; soweit möglich und notwendig wurden betroffene Mitarbeiter in andere Bereiche versetzt. Im Bereich des Vorratsvermögens wurde bereits im Vorjahr ein Anstieg verzeichnet, der u.a. auf eine erhöhte Anzahl an Neuartikeln zurückzuführen war. Die Auswirkungen dieser Sortimentsausweitung haben sich im Berichtsjahr fortgesetzt. Die daraus resultierende Bestandserhöhung und der Trend hin zu größeren Leuchten hat deshalb im Berichtsjahr dazu geführt, dass in steigendem Maße zusätzliche externe Lagerkapazitäten in Anspruch genommen werden mussten, die die Lager- und Logistikkosten erhöht haben. Zur Bestandsreduzierung wurde der Abverkauf in Teilbereichen mit Preiszugeständnissen vorangetrieben, der insbesondere im letzten Quartal 2019 einen negativen Effekt auf die Marge hatte. Diese Entwicklung hatte den Vorstand zum Jahresende veranlasst, den Fokus auf eine grundsätzliche Anpassung der Strategie und Sortimentspolitik zu richten. Einhergehend mit den beschlossenen Maßnahmen wurden daher im Rahmen des Jahresabschlusses weitergehende Abwertungen auf das Vorratsvermögen vorgenommen, um eine verlustfreie Bewertung zu gewährleisten. Der Vorstand sieht die Brilliant AG im Jahr 2020 in einer Übergangsphase, in der wichtige Entscheidungen für die Zukunft und die weitere Ausrichtung des Unternehmens getroffen werden. Eine solide Kapitalstruktur sowie die strategische Partnerschaft mit der The National Lighting Company Ltd. sichern dabei die notwendige finanzielle Stabilität. 6. Ergebnis je Aktie Das erwirtschaftete Ergebnis je Aktie beläuft sich auf EUR -10,68 (Vj.: EUR -3,35). Der Bilanzverlust der Brilliant AG in Höhe von EUR 12.054.236,30 ist auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Forschung und Entwicklung Entwicklungsarbeit hat im Leuchtenmarkt einen hohen Stellenwert. In einem trendorientierten Markt ist es wichtig, kontinuierlich neue Designs zu entwickeln, die dem aktuellen Trend entsprechen und dem Kunden gefallen. Gleichzeitig gewinnt die Entwicklung nachhaltiger Produkte mit einem hohen Innovationsgrad an Bedeutung. Dabei ist die Umsetzungsgeschwindigkeit der Produktideen und -konzepte hin zu einer schnellen Marktreife entscheidend, um im Markt Wettbewerbsvorteile zu generieren und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg zu haben. In 2020 wird die Brilliant AG im Rahmen des Nachhaltigkeitsaspekts eine FSC-Zertifizierung durchführen. FSC steht für Forest Stewardship Council und ist ein Zertifizierungssystem für nachhaltige Waldwirtschaft. Hierdurch erwarten wir zudem, ein Unterscheidungsmerkmal zum Wettbewerb zu generieren. Die Brilliant AG hat ein eigenes Produktmanagementteam und wird zusätzlich von externen Partnern unterstützt, die mit Kreativität und Know-how anspruchsvolle Entwicklungsarbeit leisten, um das Unternehmen für die Zukunft erfolgreich auszurichten. 8. Mitarbeiter Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl lag im Geschäftsjahr 2019 mit 252 Mitarbeiter/-innen unter dem Vorjahresniveau (Vj.: 263 Mitarbeiter/-innen). Im gewerblichen Bereich gab es durch eine natürliche Fluktuation einen Rückgang um 8,5 %. Im abgelaufenen Jahr wurden zudem bereits im Jahr 2018 verabschiedete Maßnahmen zur Kostensenkung durchgeführt, die im Angestelltenbereich die Mitarbeiteranzahl um 4,0 % reduziert haben. Die Brilliant AG beschäftigt aktuell 17 Auszubildende im kaufmännischen Bereich in verschiedenen Ausbildungsberufen. Der demografische Wandel ist einer der Gründe, weshalb sich das Unternehmen dem Thema Ausbildung intensiv widmet. Neben einem proaktiven Umgang mit dem sich abzeichnenden zukünftigen Personalbedarf ist es der Gesellschaft wichtig, ihrer sozialen Verantwortung in der Region gerecht zu werden. Um globales Wachstum und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg möglich zu machen, braucht die Brilliant AG qualifizierte und engagierte Mitarbeiter. Deshalb legt das Unternehmen großen Wert darauf, auch überregional als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Eine passgenaue Auswahl der Mitarbeiter und deren kontinuierliche Weiterentwicklung sowie eine individuelle Förderung sind die zentralen Aufgaben des Personalmanagements. Menschen sind am meisten motiviert, wenn sie ihre persönlichen Fähigkeiten entfalten können. Deshalb ist die Unternehmensleitung bestrebt, ihren Mitarbeitern ein Umfeld zu bieten, in dem sie sich ihren Talenten entsprechend weiter qualifizieren können. Der Vorstand dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im In- und Ausland für ihren hohen persönlichen Einsatz im Interesse der Gesellschaft. 9. Risikobericht In Zeiten, in denen sich das gesamtwirtschaftliche Umfeld sowie die Branchensituation als besonders dynamisch erweisen, ist ein effizientes Chancen- und Risikomanagement von erheblicher Bedeutung. Dabei sind die Geschäftsbereiche der Brilliant AG im Rahmen ihrer internationalen Aktivitäten und des fortschreitenden Wettbewerbs einer Vielzahl von unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Das implementierte Risikomanagement soll die Risikofrüherkennung mit dem Ziel der proaktiven Risikosteuerung stetig verbessern und eine Optimierung des Chancen-Risiko-Profils ermöglichen. Dementsprechend spielt unser Risikomanagement-System, das systematisch in die bestehende Aufbau- und Ablauforganisation integriert ist, eine wesentliche Rolle. Daher ist es von zentraler Bedeutung, Entscheidungen vor dem Hintergrund dieses Bewusstseins und auf Grundlage einer guten Informationsversorgung zu treffen. Regelmäßig führen wir in allen Unternehmensbereichen eine Risikoinventur durch. Diese zielt auf eine systematische Identifizierung, Bewertung, Dokumentation und Kontrolle von Risiken ab. Einzelrisiken werden nach deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. Wesentliche Komponenten für unser Risikomanagement-System im Unternehmen sind unverändert die Planungs-, Reporting- und Controllingsysteme. Hieraus ergeben sich die relevanten Informationen, die uns eine risikoorientierte Steuerung unserer Geschäfte ermöglichen. Durch eine regelmäßige und transparente Berichterstattung an Vorstand, Führungskräfte und Aufsichtsrat wird sichergestellt, dass die Entscheidungsträger umfassend über die Unternehmensentwicklung informiert sind. Die Wettbewerbsfähigkeit in der weiterhin stark fragmentierten Leuchtenbranche wird bei ausgeprägter Konjunkturabhängigkeit wesentlich davon beeinflusst, wie schnell ein Unternehmen auf Veränderungen der Nachfrage in den Bereichen Design und Technik reagieren kann. Wettbewerbsentscheidend ist auch die ständige Verbesserung der Kostenstruktur. Der Flexibilisierung der Kosten durch eine Vermeidung von größeren Fixkostenblöcken kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu. Die gegenwärtigen Marktprognosen zeigen Wachstumspotentiale und damit Geschäftschancen in vielen Märkten, in denen die Brilliant AG vertreten ist. Diese sind aber aufgrund der schwer zu prognostizierenden Konjunktureffekte und des erheblichen Wettbewerbs risikobehaftet. Die fortschreitende Globalisierung, der Online-Handel und die Konzentration im Handel sowie die Transparenz aufgrund des Internets sind eine sehr ernstzunehmende Herausforderung. Durch den hierdurch verursachten Druck auf Verkaufspreise und Margen entstehen zum einen Risiken für die Brilliant AG, zum anderen bieten sich Chancen international zu wachsen und Synergien des Handels zu nutzen. Nur mit innovativen und attraktiven Produkten und Konzepten wird ein Wachstum im Lichtmarkt zu erzielen sein. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Risiken können sich insbesondere in Perioden mit geringem wirtschaftlichem Wachstum durch allgemeine Kaufzurückhaltung ergeben. Eine kontinuierliche Risikodiversifikation soll durch weitere Expansion in existierende und neue Exportmärkte erfolgen. Dementsprechend ergeben sich hierdurch Chancen aufgrund der internationalen Präsenz. Zu den wichtigsten Chancen und Risiken gehören die Einflüsse, die sich aus der Steuerung und Weiterentwicklung der Sortimente ergeben. Die Brilliant AG bewegt sich mit einem design- und trendorientierten Produktprogramm in einem sehr schwierigen Marktumfeld. Von zentraler Bedeutung ist daher die Entwicklung marktgerechter Produktideen, welche dem Zeitgeist entsprechen. Investitionen in nicht geeignete Vertriebs- und Marketingkonzepte können erheblichen negativen Einfluss auf die Ertragskraft des Unternehmens haben. Wir begegnen diesen Risiken mit intensiven Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen sowie Investitionsentscheidungen auf Grundlage dynamischer Investitionsrechnungen und Sensitivitätsanalysen. Gleichwohl kann das Risiko einer nicht adäquaten Umsatzentwicklung aufgrund zusätzlicher interner und externer Einflussfaktoren nicht vollständig ausgeschlossen werden. Insbesondere in Märkten mit nur geringem Wachstum und ausgeprägtem Wettbewerb müssen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit kontinuierliche Investitionen erfolgen. Der Vorstand begrenzt Produkt-, Umwelt- und Haftungsrisiken mit Hilfe der Qualitätssicherung direkt im Beschaffungsmarkt China sowie am Standort in Deutschland. Die Prozesse sind im Qualitätsmanagementhandbuch definiert. Darüber hinaus beschränken Versicherungen die finanziellen Auswirkungen eingetretener Schäden. Hinsichtlich der EU-Richtlinie über die Einführung, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE) und der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) bezieht das Unternehmen nur von Lieferanten Ware, die sich zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen verpflichten. Aufgrund der erheblichen Importabhängigkeit aus Asien ergeben sich insbesondere Lieferanten- und Währungsrisiken. Unsere Beschaffungsaktivitäten werden von schwankenden Rohstoffpreisen, einem steigenden Lohnniveau in den Herstellerländern, dem Verhältnis der chinesischen Währung zum US-Dollar und einer ausgeprägten EUR/USD-Volatilität beeinflusst. Im Rahmen unseres Risikomanagements analysieren wir unsere Lieferanten. Dazu haben wir spezielle Risikomanagementprozesse implementiert, die eine kontinuierliche Bewertung der Lieferanten ermöglichen. Die Brilliant AG bedient sich zudem derivativer Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften, um Wechselkursrisiken auf die Zahlungsströme zu reduzieren. Diese werden laufend auf deren Wirksamkeit überprüft. Da auf der Absatzseite der Großteil der Umsätze mit Kunden im Euroraum getätigt wird, bestehen hier nur geringe Fremdwährungsrisiken. Zur Vermeidung von Ausfallrisiken betreibt die Brilliant AG ein konsequentes Forderungsmanagement. Dies geschieht durch die Installierung und laufende Überwachung von Kreditlimits mit dokumentierten Genehmigungsverfahren. Darauf aufbauend ist der Großteil der Forderungen angemessen versichert, was zudem die Voraussetzung zur Nutzung des Factorings als Finanzierungsinstrument ist. Die Brilliant AG unterliegt innerhalb ihres Geschäftsbetriebes in verschiedenen Ländern national geltenden Gesetzen und Bestimmungen. Rechtliche Risiken ergeben sich vorrangig aus Reklamations- und Garantieansprüchen sowie Rechtsstreitigkeiten. In diesem Zusammenhang muss sich das Unternehmen gegebenenfalls mit gerichtlichen und außergerichtlichen Ansprüchen auseinandersetzen. Es werden hieraus derzeit keine bedeutenden negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche bzw. finanzielle Lage erwartet. Aus den rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen erwarten wir ebenfalls keine nennenswerten Auswirkungen in risikotechnischer Hinsicht. Negative Veränderungen der Liquidität können für Unternehmen signifikante Risiken zur Folge haben. Das Finanzmanagement des Unternehmens erfolgt zentral am Standort der Brilliant AG. Der Finanzbedarf wird in erster Linie durch eine Finanzplanung mit einem Planungshorizont von 12 Monaten ermittelt und zusätzlich durch eine rollierende kurzfristige Liquiditätsvorschau ergänzt. Das Unternehmen verfügt über eine gute Liquidität. Die erläuterten Risiken können in unterschiedlicher Ausprägung die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Brilliant AG negativ beeinflussen. Daher beobachtet die Geschäftsleitung diese Risiken laufend und nutzt ein detailliertes Controlling verbunden mit einem Risikoreporting als Steuerungssystem. Als wesentliche Kenngrößen werden die Umsatzentwicklung, die produktbezogenen Deckungsbeiträge und die Overheadkosten angesehen. Unser Berichtswesen umfasst auf monatlicher Basis sowohl qualitative als auch quantitative Größen und dient dem Vorstand als entscheidungsorientiertes Informationssystem. Aus heutiger Sicht sind keine Risiken identifiziert, die den Bestand der Brilliant AG gefährden oder die weitere Entwicklung in erheblichem Maße negativ beeinflussen könnten. Auf möglicherweise auftretende Risiken im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus wird noch unter dem Abschnitt „Ausblick“ einzugehen sein. Bei allen aufgezeigten Risiken bestehen auch umfangreiche Chancen für die Gesellschaft. Diese ergeben sich aus der langjährigen Marktkenntnis, der Wahrnehmung als zuverlässiger Partner des Handels, des Angebotes von attraktiven und innovativen Produkten und der engen Zusammenarbeit im Brilliant- und NLC-Konzern im internationalen Umfeld. 10. Vergütungssystem Der Aufsichtsrat hat den Aufsichtsratsvorsitzenden ermächtigt, den Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden bzw. alleinigen Vorstand zu verhandeln und die Vorstandsvergütung zu überprüfen und festzulegen. Die Vergütung des Aufsichtsrates erfolgt gemäß Satzung der Brilliant AG zuzüglich Spesen und Reisekosten. Auf die Berichterstattung über die Vorstandsbezüge ist unter Bezugnahme auf den § 286 Abs. 4 HGB verzichtet worden. 11. Erklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG Der Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG aufgestellt; dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung: „Die Brilliant AG hat bei jedem der in dem Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Geschäft vorgenommen wurde, eine angemessene Gegenleistung erhalten. Auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens wurden im Berichtszeitraum keine Maßnahmen getroffen oder unterlassen.” 12. Ausblick Aufgrund der wachsenden und weltweiten Ausbreitung des Coronavirus sind zurzeit Prognosen hinsichtlich der weltwirtschaftlichen Entwicklung in 2020 schwer zu treffen. Es ist davon auszugehen, dass die Verunsicherung der Finanzmärkte sowie die Einschränkungen vieler Unternehmen –u. a. durch die fehlende Warenversorgung aus betroffenen Regionen oder erzwungener Betriebspausen aufgrund verordneter Quarantänen – zu starken Konjunktureinbußen führen wird. Das Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) geht von einem Rückgang der Wirtschaftsleistung zwischen 1,7 % und 2,4 % aus, sollte ein kurzfristiges Eindämmen des Coronavirus nicht gelingen. Sollte die Epidemie noch zeitnah eingedämmt werden, könne noch mit einem Wachstum von 0,6 % gerechnet werden. Die Brilliant AG ist gegebenenfalls von einer Beeinträchtigung betroffen, da China zu den maßgeblichen Beschaffungsmärkten des Unternehmens gehört. Inwieweit und in welchem Umfang es zu Lieferengpässen kommen könnte, ist zu diesem Zeitpunkt nicht abzusehen. Entgegen einiger Prognosen zeigt der aktuelle EUR-USD-Kurs im Vergleich zu den Vormonaten aus Beschaffungssicht eine leichte Erholung. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, würde dies die Brilliant AG einkaufsseitig entlasten und sich positiv auf die Marge auswirken. Aber auch hier sind mögliche Auswirkungen aus der Coronakrise nicht vorhersehbar. Eine wichtige Aufgabe im laufenden Jahr wird die Optimierung der Sortimentspolitik bleiben. Einerseits ist es Ziel, unsere Wettbewerbsfähigkeit im Markt mit innovativen Produkten zu erhöhen, andererseits beabsichtigen wir, mit einem angemessenen Bestandsmanagement Lieferfähigkeit und Kostensituation in Einklang zu bringen. Des Weiteren werden durch die in 2019 durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen zusätzliche Einsparungen bei den Personalkosten erwartet. Die Brilliant AG plant für das Jahr 2020 nach der derzeitigen Unternehmensplanung einen erneuten moderaten Anstieg der Umsatzerlöse. Bei den Vertriebsaktivitäten wird das Augenmerk auf profitables Geschäft in den einzelnen Vertriebskanälen gelegt. Das angestrebte Ziel soll durch eine grundlegende Analyse der einzelnen Vertriebsbereiche und Ausarbeitung einer mehrjährigen Unternehmensstrategie des neuen Managements unterstützt werden. Die Brilliant AG wird dabei die Realisierung weiterer Einsparpotenziale im Blick behalten. Für das Jahr 2020 erwartet die Brilliant AG ein deutlich besseres Jahresergebnis als im Geschäftsjahr 2019. Auf Basis der bereits erreichten Kosteneinsparungen gehen wir von einer Verbesserung des operativen Ergebnisses aus. Jede weitere Einsparung wird sich zusätzlich positiv auf das Ergebnis auswirken. Dies setzt voraus, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere in Deutschland und unseren europäischen Kernmärkten, stabil bleiben. Der Vorstand der Brilliant AG plant deshalb für das Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss, der sich in einer Größenordnung von einem ausgeglichenen Ergebnis bis zu EUR 0,5 Mio. bewegen wird. Die Umsatzerlöse sollen sich auf rd. EUR 59,0 Mio. erhöhen. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die möglichen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen einer Verbreitung des Coronavirus bzw. der Coronakrise auch weitreichende Folgen für die Brilliant AG haben kann, wie bereits beschrieben. Diese lassen sich jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch von den volkswirtschaftlichen Experten nicht seriös einschätzen. Vor diesem Hintergrund liegen den genannten Prognosewerten vorsichtige Schätzungen zugrunde, die die angesprochenen Auswirkungen nicht berücksichtigen. Im Nachtragsbericht innerhalb des Anhangs wird ebenfalls auf mögliche Auswirkungen hingewiesen.
Gnarrenburg, 16. März 2020 gez. Michael Last BilanzAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Anhang für das Geschäftsjahr 20191. Allgemeine Angaben Die Brilliant Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Gnarrenburg. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Tostedt unter Nummer HRB 100776 eingetragen. Der Jahresabschluss der Brilliant AG (im Folgenden auch AG genannt) ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt worden. Ergänzend wurden die Vorschriften des Aktiengesetzes berücksichtigt. Vermerke, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringen sind, werden weitestgehend im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung der AG ist nach der Gliederung des Umsatzkostenverfahrens gemäß § 275 Abs. 3 HGB erstellt. Konzernzugehörigkeit Am 31. Dezember 2019 war die The National Lighting Company Ltd., Poole/Dorset/Großbritannien (im Folgenden auch NLC genannt), an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt. Gemäß Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) ist die NLC seit dem 24. September 2004 Hauptaktionär der Brilliant AG. Sie hält zum 31. Dezember 2019 über 75,0 % der Stimmrechtsanteile. Die Brilliant AG hat zum 31. Dezember 2019 einen Konzernabschluss aufgestellt, in den sämtliche Tochtergesellschaften einbezogen sind (kleinster Kreis von Unternehmen). Der Konzernabschluss der Brilliant AG wird im Bundesanzeiger offengelegt (www.bundesanzeiger.de). Die Konzernobergesellschaft NLC stellt ihrerseits einen Konzernabschluss auf, in den die Brilliant AG einschließlich ihrer Tochtergesellschaften einbezogen wird (größter Kreis von Unternehmen). Der Konzernabschluss wird beim Handelsregister des Companies House, Cardiff, Großbritannien, unter der Registernummer 02986906 eingereicht (www.gov.uk/government/organisations/companieshouse). 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare und - in wenigen Fällen bei den Sachanlagen - degressive Abschreibungen bewertet worden. Die Abschreibungen erfolgen über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Für geringwertige Vermögensgegenstände kommen Vereinfachungsregeln zur Anwendung. Der Wertansatz der Finanzanlagen erfolgt zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert, sofern eine voraussichtlich dauernde Wertminderung im Sinne des § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB gegeben ist. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Handelswaren werden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten ausgewiesen. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten der in Fremdwährung fakturierten Bestände werden die Durchschnittskurse der Bezugsmonate zu Grunde gelegt. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit den Nominalwerten angesetzt. Währungsforderungen und -verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Darüber hinausgehende Risiken werden durch eine Pauschalwertberichtigung abgedeckt. Alle übrigen Aktiva sind zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen sind in der Höhe gebildet worden, die allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in ausreichendem Maße Rechnung trägt. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 3. Einzelangaben zur Bilanz Anlagevermögen scroll
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Immaterielle Vermögensgegenstände Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen in das ERP-System. Der planmäßigen Abschreibung der immateriellen Vermögensgegenstände ist eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren zugrunde gelegt. Sachanlagevermögen Wesentliche Zugänge zum Sachanlagevermögen betreffen Investitionen in den Fuhrpark sowie Ersatzinvestitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Abschreibungsdauern der Sachanlagen stellen sich wie folgt dar: Jahre scroll
Finanzanlagen Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an Tochtergesellschaften ausgewiesen. Die Brilliant AG hält jeweils 100,0 % der Anteile. Wir verweisen auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes, die dem Anhang als Anlage beigefügt ist. Außerdem enthält der Posten Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, die Tochtergesellschaften in der Türkei und in Russland zu liquidieren, da das dortige Geschäftsmodell in beiden Fällen zu nachhaltigen Verlusten geführt hat und somit eine dauerhafte Wertminderung eingetreten ist. Auf die Ausleihungen an die türkische Tochtergesellschaft waren bereits im Vorjahr Abschreibungen in Höhe von TEUR 617 vorgenommen worden. Bezüglich der Darlehensforderung gegen die russische Tochtergesellschaft in Höhe von TEUR 1.920 bestand eine Garantieerklärung in Höhe von TEUR 1.200, die von der NLC vor einigen Jahren zugunsten der Brilliant AG abgegeben worden ist. Aufgrund der Uneinbringlichkeit des Darlehens hat die Brilliant AG die NLC in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme wurde seitens der NLC akzeptiert. Forderungen hieraus wurden mit Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der NLC verrechnet. Des Weiteren wurden die Anschaffungskosten für die Beteiligungen an beiden Tochtergesellschaften vollumfänglich abgeschrieben: Diese beliefen sich auf: scroll
Umlaufvermögen Vorräte Der unterjährige mengenmäßige weitere Anstieg des Bestands an Handelswaren in 2019 führte zu einer dauerhaften Inanspruchnahme von externen Lagerkapazitäten. Im Hinblick auf die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens und zur Reduzierung des Bestands, wird seit Ende des Geschäftsjahres eine neue Sortimentsstrategie erarbeitet, die unter anderem eine Verminderung der Anzahl der Artikel und der vorgehaltenen Mengen vorsieht. Daraus resultierende zusätzliche Wertberichtigungen haben das Ergebnis 2019 außergewöhnlich belastet (TEUR 1.587). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Ein Großteil der Warenforderungen (31.12.2019: TEUR 8.014; Vj.: TEUR 8.014) wird zur Optimierung des Working Capital unmittelbar nach deren Entstehen auf der Basis eines Factoring-Vertrages an einen Vertragspartner verkauft. Hierdurch werden die Cashflows aus den Warenverkäufen früher realisiert, während die Factoringgebühren in die Gewinnermittlung einfließen. Ansprüche gegen den Factor aus dem Verkauf der Forderungen werden unter Berücksichtigung von noch an die Kunden zu erteilende Konditionsgutschriften unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Sie beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 3.861 (Vj.: TEUR 5.449). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen sowie gewährten Darlehen. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Brilliant AG beträgt EUR 9.205.200,00. Es ist eingeteilt in 360.000 Stückaktien. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen. Sämtliche Aktien waren am Bilanzstichtag im Freiverkehrssegment Mittelstandsbörse Deutschland der Börse Hamburg zum Handel zugelassen. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage wurde aus der Einstellung des Agios gebildet, das anlässlich der Kapitalerhöhungen in den Jahren 1985, 1989, 1996 und 1997 zu leisten war. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen gebildet für Garantie- und Rücknahmeverpflichtungen in Höhe von TEUR 1.342 (Vj.: TEUR 1.211), ausstehende Kundenrückvergütungen in Höhe von TEUR 1.757 (Vj.: TEUR 2.282) sowie für den Personal- und Sozialbereich in Höhe von TEUR 670 (Vj.: TEUR 756). Verbindlichkeiten scroll
Mit dem Factoring-Partner besteht eine separate Vereinbarung zur Finanzierung von Forderungen, die mit einem Abtretungsverbot versehen sind. Dieser Kredit (TEUR 386; Vj.: TEUR 679) wird unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. An den Factor sind Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 88 (Vj.: TEUR 44) verpfändet. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 4.718 (Vj.: TEUR 6.234) resultieren im Wesentlichen aus Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der NLC. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignung des Warenlagers sowie durch Abtretung von Forderungen besichert. Für die gewährten Kreditlinien werden vertragsgemäß Guthaben in Höhe von insgesamt TEUR 2.800 vorgehalten, die im Gesamtsaldo enthalten sind. Haftungsverhältnisse Wir haben zugunsten einer Tochtergesellschaft eine Einstandspflicht im Sinne des § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB erklärt. Die bis zum Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Dritten belaufen sich auf TEUR 526. Nach unseren Erkenntnissen können die zugrunde liegenden Verpflichtungen von der betreffenden Gesellschaft in allen Fällen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Am 31. Dezember 2019 bestanden Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von TEUR 119 (Vj.: TEUR 42), fällig in den Jahren 2020 bis 2024. In den Geschäftsjahren 2005 und 2006 wurden zwischen der Brilliant AG und der NLC Vereinbarungen getroffen, in denen die NLC jeweils einen bedingten Verzicht für einen Teil ihrer Forderungen gegen die Brilliant AG ausgesprochen hat (TEUR 1.300 in 2006 und TEUR 2.500 in 2005). Die Forderungen leben nach den aktuellen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Stand von Februar 2017 erst zu dem Zeitpunkt wieder auf, in dem das Eigenkapital der Brilliant AG TEUR 16.200 beträgt (nach Aufleben der Verbindlichkeit von TEUR 3.800). Derivative Finanzinstrumente Zur Absicherung des Währungsrisikos aus Wareneinkäufen, die in US-Dollar zu bezahlen sind, hat die Brilliant AG Devisentermingeschäfte auf Basis US-Dollar (USD) abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag wurde folgendes Fremdwährungsvolumen in Form von Devisentermingeschäften gehalten: scroll
Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktwert der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2019, der sich auf TEUR -17 (Vj.: TEUR 92) beläuft. Die Bewertung erfolgt nach der Mark-to-market-Methode. Geschäfte mit nahestehenden Personen Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte mit verbundenen Unternehmen und anderen nahestehenden Personen getätigt: scroll
Die Gesellschaft hat in Vorjahren Garantien von nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von TEUR 1.200 erhalten, die zur Absicherung langfristiger Ausleihungen an Tochtergesellschaften dienen. Im Geschäftsjahr mussten diese Garantien in Anspruch genommen werden. Auf die Ausführungen zu den Finanzanlagen wird verwiesen. 4. Einzelangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse scroll
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Im Berichtsjahr wurden Personalmaßnahmen innerhalb der Organisation vorgenommen, die im Rahmen von Freistellungs- bzw. Abfindungsvereinbarungen zu einem Aufwand von TEUR 152 (Vj.: TEUR 246) geführt haben. Der Ausweis erfolgt innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung in den Vertriebs- und Verwaltungskosten. Neutrale Erträge und Aufwendungen Die nachfolgende Übersicht zeigt die in den einzelnen Posten enthaltenen wesentlichen neutralen Aufwendungen und Erträge: scroll
5. Sonstige Angaben Personalbestand Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten entwickelte sich wie folgt: scroll
Ergänzende Angaben ErgebnisverwendungsvorschlagDer Bilanzverlust zum 31. Dezember 2019 in Höhe von TEUR 12.054 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats Auf die Berichtserstattung über die Vorstandsbezüge ist unter Berücksichtigung des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet worden. Die Bezüge und Kostenerstattungen des Aufsichtsrats betragen für das Berichtsjahr TEUR 43 (Vj.: TEUR 43). Angaben über eigene Aktien gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG Im Berichtszeitraum und im Vorjahr wurden von der Brilliant AG keine eigenen Aktien gehalten oder erworben. Angaben des Honorars für den Abschlussprüfer gemäß § 285 Nr. 17 HGB Das im Geschäftsjahr erfasste Honorar belief sich für die Abschlussprüfung (Einzel- und Konzernabschluss) auf TEUR 54. Für sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen belief sich das Honorar auf TEUR 5, für Steuerberatungsleistungen auf TEUR 7 sowie für sonstige Leistungen auf TEUR 7. Nachtragsbericht Seit Beginn des neuen Geschäftsjahres zeichnet sich ab, dass sich das Coronavirus weltweit ausbreiten wird. Es ist derzeit noch nicht absehbar, welche Folgen sich hieraus für die Unternehmen ergeben. Anzunehmen ist jedoch, dass mit massiven Beeinträchtigungen in den Lieferketten zu rechnen ist. Die Beschaffung von Handelswaren in China könnte ebenso beeinträchtigt werden, wie die Umsatztätigkeit der Brilliant AG in den europäischen Ländern. Auswirkungen können sich auf die Vorräte, die Umsatzerlöse und letztendlich auch auf das Geschäftsergebnis im Jahr 2020 ergeben. Die Dauer der Coronakrise und deren Auswirkungen sind zum Zeitpunkt unserer Berichterstattung nicht verlässlich einzuschätzen. Organe der Brilliant AG Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Torsten Köhne Vorstandsvorsitzender der swb AG Bremen - Mitglied des Aufsichtsrats der AnheuserBusch InBev Holding Germany GmbH in Bremen - - Mitglied des Aufsichtsrats der SIKORA AG in Bremen - Meyer Maslo, stellvertretender Vorsitzender Director The National Lighting Company Ltd. London, Großbritannien - keine weiteren Mandate - Irwin Leo Weiler Director Oakriver Limited/ The National Lighting Company Ltd. London, Großbritannien - keine weiteren Mandate - Als Arbeitnehmervertreter Adrianus Schijven Angestellter der Brilliant AG, Gnarrenburg – keine weiteren Mandate – Ingo Bollmeyer Angestellter der Brilliant AG, Gnarrenburg – keine weiteren Mandate – Mitglieder des Vorstandes Michael Last Director Poole Lighting Limited/The National Lighting Company Ltd. Mit Zuständigkeit für Einkauf und Logistik Portsmouth/Großbritannien Thorsten A. Spengler, Vorsitzender Mit Zuständigkeit für Vertrieb, Finanzen, Produktmanagement und Design Wollerau/Schweiz (bis 31. Dezember 2019)
Gnarrenburg, 16. März 2020 Der Vorstand gez. Michael Last Anlage zum Anhang Aufstellung des Anteilsbesitzes scroll
Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat während des Geschäftsjahres 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung zugewiesenen Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und seine Tätigkeit kontinuierlich überwacht. Dieser unterrichtete den Aufsichtsrat während der Aufsichtsratssitzungen umfassend und detailliert schriftlich und mündlich über die Entwicklung und die aktuelle Lage des Unternehmens. Zwischen den Aufsichtsratssitzungen gab es ebenfalls einen regelmäßigen Austausch von Informationen. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung erforderlich war, prüften die Mitglieder des Aufsichtsrats die Beschlussvorlagen. Strategische und andere wesentliche Entscheidungen wurden mit dem Aufsichtsrat vor Durchführung hinreichend diskutiert und dessen Empfehlungen entsprechend berücksichtigt. Es wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr vier Aufsichtsratssitzungen durchgeführt. Die Sitzungen fanden am 16. Januar, 25. April, 20. August und 26. November 2019 statt. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde verzichtet. In seiner Sitzung im April 2019 befasste sich der Aufsichtsrat neben der Prüfung des Jahresabschlusses mit der Erörterung und Beschlussfassung über die Tagesordnung der Hauptversammlung. Feste Tagungsordnungspunkte der abgehaltenen Sitzungen waren die ausführliche Beratung zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung, die Finanzlage des Unternehmens, die wesentlichen Beteiligungen des Unternehmens sowie die Risikolage. In den Ländern Türkei und Russland hatten sich im Berichtsjahr die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedigungen weiter verschärft. Da auch weiterhin mit keiner Verbesserung der Lage gerechnet werden konnte, hatte der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 durch Umlaufbeschlüsse die Schließung der beiden Tochtergesellschaften in den vorgenannten Ländern genehmigt. Herr Thorsten A. Spengler hatte am 26. November 2019 den Aufsichtsrat darüber informiert, dass er seinen Vertrag nach Ablauf am 31. März 2020 nicht mehr verlängern würde. Er ist mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 aus dem Amt des Vorstandsvorsitzenden ausgeschieden. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Spengler für das Engagement und die geleistete Arbeit. Seit dem 1. Januar 2020 hat das Vorstandsmitglied Herr Michael Last interimsweise den Vorstandsvorsitz übernommen. Der Jahresabschluss der Brilliant AG, der Konzernjahresabschluss, die Buchführung und die Lageberichte sind durch den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, die Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft und in Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung befunden worden. Der Abschlussprüfer hat jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Jahresabschlussunterlagen und Prüfungsberichte wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzaufsichtsratssitzung am 30. April 2020 zugestellt. Die Abschlussprüfer haben an dieser Sitzung teilgenommen, die Unterlagen umfassend erörtert und Fragen des Aufsichtsrats beantwortet. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis zustimmend Kenntnis genommen. Er hat seinerseits sowohl den Jahresabschluss und den Lagebericht der Brilliant AG als auch den Konzernjahresabschluss und den Konzernlagebericht geprüft. Einwendungen haben sich dabei nicht ergeben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Brilliant AG und den Konzernjahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Brilliant AG gemäß § 172 AktG festgestellt. Dem Aufsichtsrat haben der Bericht des Vorstands über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers darüber vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands geprüft. Beanstandungen haben sich dabei nicht ergeben. Der Abschlussprüfer hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen den Bericht des Vorstands erhoben und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands geprüft und auf der Bilanzaufsichtsratssitzung am 30. April 2020 erörtert. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthaltene Schlusserklärung des Vorstands. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Vorständen sowie den Arbeitnehmervertretern für ihr Engagement und die geleistete Arbeit im Geschäftsjahr 2019. Unser Dank gilt ebenfalls unseren Handelspartnern sowie Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen und ihre Unterstützung.
Gnarrenburg, im Mai 2020 Der Aufsichtsrat Dr. Torsten Köhne, Aufsichtsratsvorsitzender Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Brilliant Aktiengesellschaft, Gnarrenburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Brilliant Aktiengesellschaft, Gnarrenburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Brilliant Aktiengesellschaft, Gnarrenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, 30. März 2020 Gräwe & Partner GmbH gez. Heuer, Wirtschaftsprüfer gez. Schwede, Wirtschaftsprüfer |
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