![]() Allerthal-Werke AktiengesellschaftKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bericht des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG, Köln
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| Dax | +9,6% |
| MDax | +22,7% |
| SDax | +26,6% |
| TecDax | +33,5% |
Das Geschäftsjahr 2015 war gekennzeichnet von einer sehr positiven Kursentwicklung
am deutschen Aktienmarkt. Unterjährig kam es zu starken Schwankungen. Im Vergleich
zum Vorjahr, als die deutschen Aktienindizes Steigerungen zwischen 2,2% (MDax) und
17,5% (TecDax) aufwiesen, legten diese Indizes im Berichtsjahr nochmals und deutlich
stärker zu. Die Allerthal-Werke AG hat das Berichtsjahr ergebnisseitig erfolgreich
und mit einem Rekordjahresüberschuss abgeschlossen.
Im Rahmen des langfristig orientierten Managements des Beteiligungsportfolios konnten
im Berichtsjahr saldiert Ergebnisse aus Wertpapierverkäufen in Höhe von TEUR 5.509
(Vorjahr TEUR 2.488) realisiert werden. Sie resultieren aus Verkäufen von Wertpapieren
des Anlagevermögens, Nachbesserungserträgen und Verkäufen von Wertpapieren des Umlaufvermögens.
Hierbei wurden Transaktionen mit Gewinn in Höhe von TEUR 5.605 (Vorjahr TEUR 2.675)
und Transaktionen mit Verlust in Höhe von TEUR 96 (Vorjahr TEUR 187) abgeschlossen.
Am 04.02.2015 wurde unterjährig über den Verkauf von zwei seit Jahren gehaltenen Positionen
von Wertpapieren des Anlagevermögens in Form einer Corporate News berichtet.
Der Abschreibungsbedarf auf den Wertpapierbestand des Finanzanlage- und des Umlaufvermögens
in Höhe von TEUR 2.243 (Vorjahr TEUR 608) fiel im Geschäftsjahr 2015 hingegen deutlich
höher aus. Die vorzunehmenden Zuschreibungen trugen mit TEUR 409 (Vorjahr TEUR 479)
in etwas geringerem Umfang als im Vorjahr zum positiven Ergebnis bei. Den Schwerpunkt
des Ergebnisbeitrages lieferten im Berichtsjahr erneut die realisierten Geschäfte.
Erträge aus Nachbesserungen aufgrund von abgeschlossenen Spruchverfahren konnten im
Berichtsjahr erfreulicherweise in Höhe von 1.814 TEUR (Vorjahr TEUR 165) verbucht
werden (siehe zu den hiermit verbundenen Zinserträgen auch die unter Abschnitt 4.
Ertragslage zu den Zinserträgen gemachten Ausführungen). Über die wirtschaftlich bedeutsame
Beendigung von zwei Spruchverfahren hat die Gesellschaft ebenfalls via Corporate News
am 25.08.2015 berichtet. Das Nachbesserungsvolumen hat sich im Jahr 2015 per Saldo
auf TEUR 39.300 vermindert. Sieben Abgängen mit einem Volumen von insgesamt TEUR 8.276
standen Zugänge im Jahr 2015 von insgesamt TEUR 2.923 gegenüber. Das Nachbesserungsvolumen
wird dabei abgebildet durch das Produkt aus der von der Strukturmaßnahme betroffenen
Anzahl von Aktien und der vom Hauptgesellschafter zunächst à-conto gewährten Abfindung.
Bei Verschmelzungen tritt an die Stelle des vom Hauptgesellschafter gewährten Preises
der letzte verfügbare Börsenkurs.
Aus diesen Nachbesserungsrechten erwartet die Allerthal-Werke AG auch in Zukunft wesentliche
Ergebnisbeiträge.
Die Allerthal-Werke AG hat im Geschäftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss in Höhe von
TEUR 3.563 (Vorjahr TEUR 1.927) erzielt. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
stellt sich dabei auf TEUR 3.630 (Vorjahr TEUR 1.931).
Ertragsseitig ist die Gewinn- und Verlustrechnung des Berichtsjahres geprägt durch
saldierte Ergebnisse aus Wertpapierverkäufen von TEUR 5.509 (nach TEUR 2.488 im Jahre
2014) sowie durch sonstige betriebliche Erträge von TEUR 437 (nach TEUR 515 im Jahre
2014).
Die G+V-Position "Erträge aus Wertpapierverkäufen" in Höhe von TEUR 5.605 setzt sich
zusammen aus Gewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren des Anlagevermögens von TEUR
3.790, aus Nachbesserungserlösen von TEUR 1.814 und aus Gewinnen aus dem Verkauf von
Wertpapieren des Umlaufvermögens von TEUR 1.
Die G+V-Position "Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen" resultiert ganz überwiegend
aus Verkäufen mit Verlust von Wertpapieren des Anlagevermögens.
In der G+V Position "Sonstige betriebliche Erträge" wurden in Erfüllung der gesetzlichen
Norm des § 253 Abs. 5 HGB insgesamt TEUR 409 (TEUR 479) auf in Vorjahren gebildete
Abschreibungen im Wertpapierbestand wertaufgeholt.
Die bilanzielle Vermögens- und Ertragslage 2015 ist seitens der Gesellschaft beeinflusst
durch Aufdeckung von stillen Reserven in Höhe TEUR 2.047 im Wege des Verkaufs einer
langjährig gehaltenen Aktienposition und der Neuerwerbung gleicher Aktien zu einem
etwas günstigeren Kurs in rascher Folge. Ziel des Verkaufs war dabei die absolute
Erhöhung des bilanziellen Eigenkapitals wie auch die Erhöhung dessen relativen Anteils
an der durch den Verkauf verlängerten Bilanzsumme. Auf die neuerworbenen Aktien wurden
in der Folge stichtagsbedingte Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.625 erforderlich,
die ohne die Aufdeckung der stillen Reserve nicht angefallen wären: Per Saldo ist
damit aufgrund der Aufdeckung der stillen Reserven das Vermögen zum Bilanzstichtag
und die Ertragslage für das Gesamtjahr 2015 um TEUR 422 angestiegen.
Der Personalaufwand erhöhte sich von TEUR 423 auf TEUR 540. Der Anstieg im Berichtsjahr
resultiert im Wesentlichen aus der höheren erfolgsabhängigen Vergütung.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2015 vor allem
aufgrund deutlich höherer Rechts- und Beratungskosten auf TEUR 344 (Vorjahr TEUR 282).
Im Berichtsjahr mussten "Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des
Umlaufvermögens" in Höhe von TEUR 2.243 (Vorjahr TEUR 608) vorgenommen werden, diese
entfielen mit TEUR 2.243 (Vorjahr TEUR 608) auf das Anlagevermögen.
Auf der Zinsseite stehen Erträgen in Höhe von TEUR 622 (TEUR 37) Zinsaufwendungen
in Höhe von TEUR 63 (TEUR 58) gegenüber. Der starke Anstieg der Zinserträge im Berichtsjahr
resultiert aus der Beendigung mehrerer Spruchverfahren und der sich hieraus ergebenden
Verzinsung der Nachbesserungen.
Die Zinsaufwendungen betreffen im Wesentlichen die Kosten der Finanzierung des Finanzanlagevermögens
und werden in der Position "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden auf die Wertpapiere des Anlagevermögens Dividenden
in Höhe von TEUR 254 (TEUR 264) vereinnahmt. Diese sind in der Position "Erträge aus
anderen Wertpapieren und Ausleihung des Finanzanlagevermögens" ausgewiesen.
Die sonstigen Steuern von TEUR 66 (TEUR 0) betreffen Umsatzsteuern für die Jahre 2010
und 2011, die als Ergebnis einer steuerlichen Außenprüfung für die Veranlagungsjahre
2010-2013 nachgefordert wurden.
Die Allerthal-Werke AG weist zum Bilanzstichtag einen zu Anschaffungskosten oder niedrigeren
Kurswerten des Bilanzstichtages (unter Beachtung der Zuschreibungserfordernisse des
§ 253 Abs. 5 HGB) bewerteten Wertpapierbestand im Anlagevermögen von insgesamt TEUR
13.768 (Vorjahr TEUR 13.194) aus.
Eine Aufteilung innerhalb des Anlagevermögens erfährt der Wertpapierbestand der Allerthal-Werke
AG durch die Zuordnung von Wertpapieren in die Position "Beteiligungen" oder die Zuordnung
unter die Position "Wertpapiere des Anlagevermögens". In der Position "Beteiligungen"
wird einzig die Beteiligung an der RM Rheiner Management AG ausgewiesen.
Die Position "Sonstige Vermögensgegenstände" weist im Wesentlichen eine Forderung
von TEUR 702 wegen des Squeeze-out bei der Postbank aus; diese Forderung ist am 05.01.2016
bei der Gesellschaft eingegangen. Weiters sind in dieser Position Forderungen aus
gerichtlich festgesetzten Nachbesserungen, sekundär erworbene Nachbesserungsrechte
sowie Körperschaftsteuererstattungsansprüche bilanziert.
Im Umlaufvermögen stellt sich die Position Wertpapiere auf TEUR 3.499 (Vorjahr TEUR
3.517). Der Ansatz besteht wie im Vorjahr im Wesentlichen aus der Beteiligung an der
Esterer AG.
Das ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 17.060 (Vorjahr TEUR 14.097).
Das bilanzielle Eigenkapital erhöhte sich im Berichtsjahr um den Jahresüberschuss.
Gegenläufig war hierzu die Ausschüttung der Dividende. Die bilanzielle Eigenkapitalquote
stellt sich zum Jahresultimo 2015 auf 90,6% (Vorjahr 83,4%). Die Liquiditätsposition
verbesserte sich zum Vorjahr und bei rein wirtschaftlicher Betrachtung unter Einbeziehung
der o.a. Forderung aus dem Squeeze-out Postbank (TEUR 702) von TEUR -2.214 auf TEUR
253.
Die Allerthal-Werke AG verfügt noch bis zum 17. Juli 2019 befristet über ein genehmigtes
Kapital in Höhe von € 600.000,00. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Allerthal-Werke
AG zu jedem Zeitpunkt in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts hat sich die wirtschaftliche Lage des
Unternehmens mit Ausnahme der unten unter Nummer 9 berichteten Vorgänge nicht wesentlich
verändert.
Die Volatilität der Aktienmärkte führt dazu, dass die Risiko- und Chancenpolitik der
Gesellschaft insbesondere auf die Erreichung bzw. Absicherung eines nachhaltigen Vermögenswachstums
ausgerichtet ist.
Frühzeitige Reaktionen auf die sich verändernden Marktbedingungen sind hierbei erforderlich.
Die Allerthal-Werke AG hat deshalb ein Risiko- und Chancenmanagementsystem installiert,
das sie in die Lage versetzt, die sich aus den Märkten heraus ergebenden Chancen und
Risiken zu identifizieren bzw. zu antizipieren. Unter anderem ermöglicht ein Realtime-Informationssystem
dem Vorstand der Gesellschaft schnell und effektiv Entscheidungen im Portfolio umzusetzen.
Der Reportingprozess sieht vor, das Portfolio in Risiko- bzw. Chancenkategorien einzuteilen
und mit einer Einschätzung des wahrscheinlichen Eintritts zu gewichten. Das System
basiert auf der Sichtung öffentlich zugänglicher Informationsmedien, wie Unternehmensberichten,
Bundesanzeiger, Fachzeitschriften und dem Internet. Außerdem wird das System ergänzt
durch die enge Zusammenarbeit mit externen Kapitalmarktexperten in den Banken und
regelmäßigen Besuchen von Unternehmen und Hauptversammlungen.
Die Gesellschaft erwirbt Wertpapiere sowohl durch den Einsatz ihrer Eigenmittel als
auch durch die Aufnahme von kurzfristig fälligen Bankkrediten. Der in der Bilanz zum
31.12.2015 ausgewiesene Saldo gegenüber Kreditinstituten ist unter Einrechnung einer
zum 30.12.2015 valutierenden Forderung in Höhe von TEUR 702 wegen Squeeze-out der
Postbank, welche am 05.01.2016 dem Bankkonto gutgeschrieben wurden, positiv und beträgt
TEUR 253.
Bei der Kreditinanspruchnahme wird darauf geachtet, dass der Kreditsaldo aktivisch
durch Beteiligungen an Gesellschaften unterlegt ist, bei denen Strukturmaßnahmen durchgeführt,
angekündigt oder erwartet werden. Dies soll im Ergebnis dazu führen, dass auch bei
großen und lang andauernden Kursrückgängen an der Börse derart kreditfinanzierte Beteiligungen
aufgrund ihres überschaubaren Kursrisikos ein stabilisierendes Element im Gesamtportfolio
der Allerthal-Werke AG darstellen.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2015 hält die Gesellschaft keine derivativen Finanzinstrumente.
Im Berichtsjahr wurden keine Geschäfte in Derivaten getätigt.
Durch die sogenannte "Frosta-Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs können sich börsennotierte
Gesellschaften seit Herbst 2014 mit einfachem Vorstandsbeschluss von der Börse zurückziehen.
Dies wird häufig von Gesellschaften genutzt, die sich in Übernahmesituationen befunden
haben und Strukturmaßnahmen anstreben.
Da die Allerthal-Werke AG oftmals genau in solchen Abschnitten des Lebenszyklus von
Gesellschaften investiert, ist, wie bereits im Vorjahr zu beobachten war, die Gefahr
geringerer Fungibilität von Beteiligungen schlagend.
Bei umgesetzten bzw. abgeschlossenen Strukturmaßnahmen schulden die Hauptgesellschafter
Abfindung, ggf. Ausgleich und Nachbesserung (Abfindungsergänzungsansprüche). Wegen
der Dauer von Überprüfungsverfahren im Anschluss an Strukturmaßnahmen sind Minderheitsgesellschafter
regelmäßig über längere Zeiträume einem Schuldnerrisiko ausgesetzt. Für die Allerthal-Werke
AG bestehen im Falle von Abfindungsergänzungsansprüchen in der Regel keine bilanziellen
Risiken, da die Gesellschaft bis zum Jahr 2012 ausschließlich über primäre Nachbesserungsrechte
verfügte, welche lediglich mit einem Erinnerungswert aktiviert werden. In den Vorjahren
wurden Positionen sekundärer Nachbesserungsrechte erworben. Der Buchwert beträgt TEUR
137.
Im Zeitraum zwischen der Ankündigung und dem Vollzug von Strukturmaßnahmen sind sämtliche
Schuldnerrisiken schlagend. Hierzu zählt die Allerthal-Werke AG auch das Scheitern
(passiv) bzw. den Abbruch (aktiv) von Strukturmaßnahmen.
Seit dem 01.01.2008 wird die Gesellschaft von einem einzigen Vorstandsmitglied geführt.
Ferner verfügt die Gesellschaft ab 01.01.2013 nur noch über einen Mitarbeiter mit
den erforderlichen Fachkenntnissen. Der Verlust der Dienste des einzigen Vorstands
und/oder des Mitarbeiters könnte sich negativ auf die Geschäftsentwicklung und auf
das Ergebnis der Allerthal-Werke AG auswirken.
Dies bezieht sich gleichermaßen auf die Fähigkeit der Allerthal-Werke AG, sämtliche
gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften einer im Freiverkehr gelisteten Gesellschaft
einhalten zu können.
Nach der Veräußerung der Allerthal-Wohnungsbaugesellschaft mbH im Jahr 2010 verfügt
die Gesellschaft weder unmittelbar noch mittelbar über Grundbesitz am ehemaligen Firmensitz
in Grasleben. Gegenüber der Einschätzung im Lagebericht des Jahres 2010 haben sich
im Geschäftsjahr 2015 keine Änderungen ergeben.
Passivprozesse sind zum Bilanzstichtag weder rechtsanhängig noch sind solche angedroht.
Die Gesellschaft führt als Klägerin mehrere Prozesse mit gesellschaftsrechtlichen
Fragestellungen und Hintergründen. Außerdem ist sie Antragstellerin in verschiedenen
gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit von Abfindungszahlungen.
Für die daraus resultierenden Kostenrisiken hat die Gesellschaft nach Rücksprache
mit ihrem Rechtsbeistand nach kaufmännischem Ermessen ausreichend hohe Beträge in
der Bilanz reserviert.
Steuerliche Risiken können sich auf der Ebene der Gesetzgebungsstufe ergeben. Die
Risiken könnten sich im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen
beziehen. Andererseits könnten die Nutzung bzw. Bildung steuerlicher Verlustvorträge
betroffen sein.
Steuerliche Betriebsprüfungen können ähnliche Sachverhalte unterschiedlich beurteilen.
Bei der letzten Betriebsprüfung der Gesellschaft für die Jahre 2010 bis 2013 wurde
im Bereich der Ertragssteuern den steuerlichen Einschätzungen der Gesellschaft weitestgehend
gefolgt. Seit diesen Feststellungen haben sich nach der Überzeugung des Vorstands
weder die Geschäftspolitik noch die allgemeine Aufstellung der Gesellschaft geändert.
Die im Jahr 2015 angeordnete Betriebsprüfung für die Jahre 2010 bis 2013 führte zu
einer Nachforderung von Umsatzsteuern für die Jahre 2010 und 2011 von insgesamt TEUR
66 zzgl. Zinsen.
Auch können sich die sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Geschäftstätigkeit
verändern. Wir begegnen solchen Veränderungen in wesentlichen Fällen durch die Einholung
externen Rechtsrats, um ggf. angemessen reagieren zu können.
Bei künftigen Kurssteigerungen werden stille Reserven gelegt bzw. werden Voraussetzungen
geschaffen, um höhere Gewinne zu realisieren. Bei zuvor auf einen niedrigeren Börsenkurs
abgeschriebenen Wertpapiere bewirken Kurssteigerungen zwingend eine Zuschreibung nach
§ 253 Abs. 5 HGB mit entsprechenden Auswirkungen sowohl auf die Gewinn- und Verlustrechnung
sowie auf den Eigenkapitalausweis.
Zur bilanziellen Stärkung des Eigenkapitals können auch in Zukunft Erträge aus den
Nachbesserungsrechten der Gesellschaft beitragen.
Beteiligungsunternehmen wie die Allerthal-Werke AG, welche nach HGB bilanzieren, weisen
erst im Zeitpunkt der Veräußerung ein realisiertes Ergebnis aus. Abschreibungen müssen
jedoch zum jeweiligen Bewertungsstichtag gebildet werden. Hierzu gegenläufig sind
die ebenfalls stichtagsbedingt zwingend zu bildenden Zuschreibungen gemäß § 253 Abs.
5 HGB zu sehen. Eine Ergebnisprognose abzugeben hieße, relativ genau zu wissen, wann
einzelne Positionen des Anlagevermögens zu welchem Preis veräußert werden. Hiernach
müsste eine Prognose über das voraussichtliche Abschreibungserfordernis bei denjenigen
Positionen abgegeben werden, die mutmaßlich zum nächsten Bilanzstichtag aktiviert
werden. Danach wäre spiegelbildlich das ähnlich gelagerte Prognoseproblem der Zuschreibungen
zu lösen, hier mit der Erleichterung zu vorgenanntem, dass auf unterjährig erworbene
Positionen Zuschreibungen im Jahr der Anschaffung niemals vorgenommen werden müssen.
Des Weiteren kann der Ausgang von Spruchverfahren auf die Ertragssituation der Allerthal-Werke
AG erheblich positive Auswirkungen haben. Der zeitliche Anfall und die Höhe dieser
Erträge kann von der Gesellschaft weder alleine beeinflusst noch prognostiziert werden.
Prognosefelder mit abnehmendem Komplexitätsgrad sind die voraussichtliche Zinsbelastung,
die voraussichtliche Höhe der Dividendenerträge sowie die Kalkulation der unabweisbaren
Kosten.
Bei konsequenter Umsetzung der bisherigen Anlagephilosophie der Allerthal-Werke AG
ist die Realisierung eines Ergebnisses oftmals von Faktoren abhängig, welche die Gesellschaft
selbst nicht oder nur unwesentlich beeinflussen kann. Daher ist deren zeitlicher Anfall
und erst Recht deren Höhe kaum zu prognostizieren. Erst im Laufe des Jahres, wenn
Ergebnisse in einem größeren Umfang realisiert wurden, lassen sich belastbarere Aussagen
über die Gewinnentwicklung im laufenden Jahr treffen. Dies kann aber dann für den
konkreten Prognosezeitraum wiederum nur unter dem Vorbehalt gelten, dass für den Endpunkt
dieses Prognosezeitraums, sich das Abschreibungserfordernis bzw. das Zuschreibungserfordernis
auf den Wertpapierbestand nicht wesentlich ändert.
Es ist nicht Politik der Allerthal-Werke AG, Ergebnisse zu realisieren, um in irgendeinem
Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt dieses oder jenes Ergebnis ausweisen zu können. Hingegen
ist es die Politik der Gesellschaft, dass im Rahmen des Gesamtportfolios einzelne
Positionen eine optimale Verwertung erfahren. Somit sind konkretere Prognosen zum
jetzigen Zeitpunkt für das Jahr 2016 nicht möglich. Dies gilt erst recht für Zeiträume,
die nach dem Ende des jetzt laufenden Geschäftsjahres liegen.
Vor dem Hintergrund, dass zukunftsgerichtete Aussagen stets basierend auf einer aktuellen
Datenlage abgegeben werden, kann der Vorstand der Gesellschaft wegen vorher Gesagtem
für die Jahre 2016 und 2017 zwar keine quantitative Prognose abgeben. Ziel der Gesellschaft
kann es nur sein, wieder an die positive Ergebnisentwicklung der letzten Jahre anzuknüpfen
und das bilanzielle Eigenkapital zum Ende des Geschäftsjahres mit einer überdurchschnittlichen
Rendite im darauffolgenden Jahr zu verzinsen. Dies geschieht mit dem Hinweis, dass
das Jahr 2015 mit seinem Rekordjahresüberschuss nicht Maßstab für zukünftige Geschäftsjahre
sein kann.
Aufgrund der zu Beginn des Jahres 2016 deutlich rückläufigen Kursentwicklung an den
Finanzmärkten hat sich das wirtschaftliche Eigenkapital der Gesellschaft im Vergleich
zum Jahresultimo vermindert. Daher dürfte ein Jahresergebnis auf dem Niveau des Jahres
2015 aus heutiger Sicht im laufenden Geschäftsjahr nicht erreichbar sein. Unsere Zielsetzung
für das Geschäftsjahr 2016 ist es aber dennoch, das bilanzielle Eigenkapital wiederum
mit einer überdurchschnittlichen Rendite zu verzinsen.
Ansonsten sind wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung in der Unternehmenssphäre
der Allerthal-Werke AG nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Köln, 25. Februar 2016
Alfred Schneider
Vorstand
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Geschäftsjahr | Vorjahr |
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Euro | Euro | Euro |
| A. Anlagevermögen |
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| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
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| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
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3,00 | 3,00 |
| II. Sachanlagen |
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| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
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3.110,00 | 4.739,00 |
| III. Finanzanlagen |
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| 1. Beteiligungen | 236.733,65 |
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236.733,65 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 13.531.078,46 |
|
12.957.561,02 |
| 3. Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen | 15.274,87 |
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16.200,98 |
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13.783.086,98 | 13.210.495,65 |
| B. Umlaufvermögen |
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| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
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| sonstige Vermögensgegenstände |
|
928.139,66 | 146.293,41 |
| -davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 710,96 (Euro 1.416,03) |
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| II. Wertpapiere |
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| sonstige Wertpapiere |
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3.498.752,80 | 3.516.975,46 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
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609.213,27 | 18.554,87 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
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6.500,21 | 6.371,94 |
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18.828.805,92 | 16.903.433,33 |
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Geschäftsjahr | Vorjahr |
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Euro | Euro | Euro |
| A. Eigenkapital |
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| I. Gezeichnetes Kapital |
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1.200.000,00 | 1.200.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
|
3.806.130,18 | 3.806.130,18 |
| III. Gewinnrücklagen |
|
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|
| 1. gesetzliche Rücklage | 109.664,80 |
|
109.664,80 |
| 2. andere Gewinnrücklagen | 9.745.034,00 |
|
7.963.453,00 |
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9.854.698,80 | 8.073.117,80 |
| IV. Bilanzgewinn |
|
2.199.111,11 | 1.017.529,11 |
| -davon Gewinnvortrag Euro 417.529,11 (Euro 54.074,38) |
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| B. Rückstellungen |
|
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|
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 297.747,00 |
|
305.728,00 |
| 2. sonstige Rückstellungen | 324.817,89 |
|
237.586,20 |
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622.564,89 | 543.314,20 |
| C. Verbindlichkeiten |
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|
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.057.437,34 |
|
2.232.217,71 |
| -davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 1.057.437,34 (Euro 2.232.217,71) |
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| 2. sonstige Verbindlichkeiten | 88.863,60 |
|
31.124,33 |
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1.146.300,94 | 2.263.342,04 |
| -davon aus Steuern Euro 85.810,14 (Euro 13.580,73) |
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| -davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 9,98 (Euro 4,94) |
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| -davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 88.842,11 (Euro 31.124,33) |
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18.828.805,92 | 16.903.433,33 |
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Geschäftsjahr | Vorjahr |
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Euro | Euro | Euro |
| 1. Erträge aus Wertpapierverkäufen |
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5.605.421,65 | 2.674.600,76 |
| 2. Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen |
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96.443,01- | 186.589,48- |
| 3. sonstige betriebliche Erträge |
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437.287,94 | 514.772,05 |
| 4. Personalaufwand |
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| a) Löhne und Gehälter | 489.443,46- |
|
381.282,90- |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 50.919,51- |
|
41.799,26- |
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540.362,97- | 423.082,16- |
| -davon für Altersversorgung Euro -26.432,18 (Euro -21.804,45) |
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| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
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1.629,00- | 2.395,50- |
| 6. sonstige betriebliche Aufwendungen |
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344.046,48- | 281.916,26- |
| 7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
|
254.256,85 | 263.734,80 |
| 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
|
621.919,13 | 37.292,41 |
| 9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
|
2.242.851,87- | 607.960,30- |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
62.849,13- | 57.633,75- |
| 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
|
3.630.703,11 | 1.930.822,57 |
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.746,91- |
|
3.914,84- |
| 13. sonstige Steuern | 65.793,20- |
|
0,00 |
|
|
|
67.540,11- | 3.914,84- |
| 14. Jahresüberschuß |
|
3.563.163,00 | 1.926.907,73 |
| 15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr |
|
417.529,11 | 54.074,38 |
| 16. Einstellungen in Gewinnrücklagen in andere Gewinnrücklagen |
|
1.781.581,00- | 963.453,00- |
| 17. Bilanzgewinn |
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2.199.111,11 | 1.017.529,11 |
Die Allerthal-Werke AG ist zum Bilanzstichtag eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne
von § 267a HGB. Gleichwohl hat sie den Jahresabschluss unter Berücksichtigung der
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB wie für große, nicht kapitalmarktorientierte
Kapitalgesellschaften aufgestellt; dies erfolgte insoweit, als dies den Informationsansprüchen
ihrer Aktionäre gem. § 131 AktG genügt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der Erfolg aus Wertpapierverkäufen
in den Posten Nr. 1 (Erträge aus Wertpapierverkäufen) und Nr. 2 (Aufwendungen aus
Wertpapierverkäufen) zusammengefasst. Diese Posten enthalten sowohl die Gewinne/Verluste
aus Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens als auch diejenigen aus Verkäufen
von Wertpapieren des Umlaufvermögens.
Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet
worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar,
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlage- bzw. Umlaufvermögens wurden grundsätzlich
mit den Anschaffungskosten bewertet; soweit für deren Ermittlung eine Verbrauchsfolge
zu unterstellen war, wurde nach der Durchschnittskostenmethode bewertet. Soweit die
Kurswerte unter die Anschaffungskosten gefallen sind, wurden jedoch entsprechende
Abwertungen nach § 253 Abs. 3 und 4 HGB vorgenommen. Bei wieder gestiegenen Kursen
wurden zur Wertaufholung Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB durchgeführt; die Obergrenze
der Zuschreibungen liegt bei den ursprünglichen Anschaffungskosten. Bei den auf fremde
Währung lautenden Wertpapieren des Anlagevermögens wurden die Anschaffungskosten unter
Beachtung des jeweiligen Devisenkassamittelkurses zum Zugangszeitpunkt ermittelt;
die Folgebewertung dieser Wertpapiere erfolgte unter Beachtung der jeweiligen Devisenkassamittelkurse
des Bilanzstichtages.
Die Beteiligungen und die Wertpapiere sind an die finanzierenden Kreditinstitute verpfändet.
In den Finanzanlagen sind "primäre" Nachbesserungsrechte enthalten. Sie sind aus von
der Gesellschaft gehaltenen Aktienbeständen des Anlagevermögens im Rahmen von Squeeze-out
Verfahren bzw. im Rahmen von Unternehmensverträgen durch Andienung entstanden. Die
Gesellschaft erwartet bei den mit Erinnerungswerten von je 1,00 Euro aktivierten Rechten
eine Nachbesserung auf die bisher gezahlten Abfindungen. Es handelt sich um mehrere
Rechte von verschiedenen Gesellschaften.
Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert oder dem niedrigeren Barwert
ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden, Wertberichtigungen waren
daher nicht vorzunehmen. Das in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltene ratierlich
zu tilgende Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 KStG wurde mit seinem Barwert bewertet.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Die Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 298 ist auf der Grundlage eines von der
AON Hewitt GmbH, Mülheim an der Ruhr, erstellten versicherungsmathematischen Gutachtens
nach den Vorschriften des HGB ermittelt und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet worden.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Wir haben als kleine Kapitalgesellschaft auf die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens
in Übereinstimmung mit § 274a HGB verzichtet.
Das Grundkapital beträgt Euro 1.200.000,00. Es ist eingeteilt in 1.200.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien.
Der Vorstand wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 18.07.2014 ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17.07.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrates
durch Ausgabe von bis zu insgesamt 600.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien
einmal oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu 600.000,00 Euro zu
erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch
ermächtigt, in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht
der Aktionäre auszuschließen.
Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
|
|
Euro |
| Gewinnvortrag zum 31. Dezember 2014 | 1.017.529,11 |
| ./. Einstellung in Gewinnrücklage durch Hauptversammlung 2015 | ./. 0,00 |
| ./. Dividende im Geschäftsjahr 2015 | ./. 600.000,00 |
| Gewinnvortrag | 417.529,11 |
| + Jahresüberschuss Geschäftsjahr 2015 | 3.563.163,00 |
| ./. Einstellung in Gewinnrücklage aus Jahresüberschuss | ./. 1.781.581,00 |
| Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2015 | 2.199.111,11 |
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Bildung der
Pensionsrückstellung erfolgte auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens.
Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren
(PUC-Methode analog den Vorschriften des IAS 19) angewandt. Zur Ermittlung des Anwartschaftsbarwerts
per 31.12.2015 wurde der durchschnittliche Marktzinssatz von 3,94% bei einer pauschalen
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechend dem Wahlrecht gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB
zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wurden als biometrische Rechnungsgrundlagen die
Sterbetafeln RT 2005 G sowie als weitere Parameter ein Rententrend von 2,00% und die
übrigen relevanten Trends mit 0,00% angenommen.
Für Personalkosten wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 213 gebildet.
Für Beratungskosten, insbesondere im Zusammenhang mit aktiv geführten Prozessen, bei
denen die Allerthal-Werke AG nicht Beklagte ist, ist ein Betrag von TEUR 59 zurückgestellt.
Es handelt sich ferner um Rückstellungen für Aufsichtsratsvergütungen, Tantieme Mitarbeiter,
Aufbewahrung/Archivierung, Kosten des Jahresabschlusses sowie für ausstehende Eingangsrechnungen.
Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen gegenüber Kreditinstituten. Die Angaben
zur Restlaufzeit und zur Besicherung sind dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel
zu entnehmen:
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|
Restlaufzeit |
|
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| Verbindlichk. | bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | über 5 Jahre | gesamt | gesichert |
|
|
€ | € | € | € | € |
| gegenüber Kreditinstituten | 1.057.437,34 | 0,00 | 0,00 | 1.057.437,34 | 1.057.437,34 |
| Sonstige | 88.863,60 | 0,00 | 0,00 | 88.863,60 | 0,00 |
| Summe | 1.146.300,94 | 0,00 | 0,00 | 1.146.300,94 | 1.057.437,34 |
Die Sicherung der Verbindlichkeiten erfolgte durch Abtretung von in Wertpapierdepots
gehaltenen Beteiligungen und Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens sowie von
Bankguthaben bei den finanzierenden Kreditinstituten.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 100 inklusive
Umsatzsteuer. Der Ausweis beinhaltet insbesondere TEUR 45 für Büromiete und TEUR 25
für Beratung, jeweils für die Zeit ab Bilanzstichtag bis zum Ende der jeweiligen vertraglichen
Grundlaufzeit.
Die Wertpapiergewinne wurden mit TEUR 3.790 aus Verkäufen von sonstigen Wertpapieren
des Anlagevermögens sowie mit TEUR 1 aus Verkäufen von Wertpapieren des Umlaufvermögens
erzielt. Weiterhin wurden Erlöse aus Nachbesserungen in Höhe von TEUR 1.814 erzielt.
Die Wertpapierverluste wurden mit TEUR -90 aus Verkäufen von sonstigen Wertpapieren
des Anlagevermögens sowie mit TEUR -6 aus Verkäufen von Wertpapieren des Umlaufvermögens
realisiert.
Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus Zuschreibungen
auf Wertpapiere des Anlagevermögens (TEUR 195) und des Umlaufvermögens (TEUR 215).
Abschreibungen auf Wertpapiere sind immer außerplanmäßig, da für Wertpapiere keine
"planmäßigen" Abschreibungen vorgenommen werden.
In der GuV-Position Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
sind TEUR 2.243 (Vj.: TEUR 608) für außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen
ausgewiesen. Nach unserer Einschätzung sind die Wertminderungen voraussichtlich nicht
von Dauer.
Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten solche aus Währungsumrechnung in Höhe
von EUR 68,03 ( Vj.: EUR 263,55). Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten
solche aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 1.831,73 (Vj.: EUR 201,80).
In dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Aufzinsungsaufwendungen zu Rückstellungen
in Höhe von Euro 12.995,00 (Vj.: Euro 14.422,00) enthalten.
Auf Basis des handelsbilanziellen Ergebnisses und vor dem Hintergrund der Regelungen
des § 8b KStG in seiner am Bilanzstichtag gültigen Fassung ist der zu erwartende Steueraufwand
(Euro 0,00) mit dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steueraufwand
identisch.
Dipl.-Kfm. Alfred Schneider, Kaufmann, Köln
Dr. Markus Linnerz, Rechtsanwalt, Bonn (Vorsitzender)
Karl-Heinz Berchter, Unternehmensberater, Düsseldorf (stellvertretender Vorsitzender)
Rolf Hauschildt, Kaufmann, Düsseldorf.
Der Anteilsbesitz umfasst 67.123 von 220.000 Aktien bzw. 30,51%. Der geprüfte Jahresabschluss
2014 weist ein buchmäßiges Eigenkapital von Euro 2.620.935,76 aus, der Jahresfehlbetrag
2014 beträgt Euro -47.653,65. Der Jahresabschluss 2015 liegt noch nicht vor.
Der Anteilsbesitz umfasst 13.738 von 16.500 Aktien, bzw. 83,26%. Der geprüfte Jahresabschluss
2014 weist ein buchmäßiges Eigenkapital von Euro 3.492.384,11 aus, der Jahresüberschuss
2014 beträgt Euro 226.038,16. Der Jahresabschluss 2015 liegt noch nicht vor.
Die Firma beschäftigte im Geschäftsjahr drei Angestellte.
Die A & B Vermögensverwaltung GmbH, Düsseldorf, hat am 14.03.2014 gem. § 20 Abs. 1
AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der Allerthal-Werke
AG, Köln, gehört.
Das für das Geschäftsjahr oder frühere Jahre als Aufwand gebuchte Honorar des Abschlussprüfers
setzt sich wie folgt zusammen:
| a) für Abschlussprüfungsleistungen | Euro | 15.000,00 |
| b) für Steuerberatungsleistungen | Euro | 15.940,90 |
| c) für sonstige Leistungen | Euro | 0,00 |
| Summe | Euro | 30.940,90 |
Anmerkung: Aufgrund neuerer Rechtsprechung des BFH zu § 249 HGB werden, anders als
in Vorjahren wegen gesetzlicher Prüfungspflicht bis 2013, seit 2014 keine Rückstellungen
für die zwar satzungsmäßigen, aber nicht mehr gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen
passiviert, sodass der hier ausgewiesene Prüfungsaufwand die Abschlussprüfung des
Vorjahres betrifft. Die Angaben sind Beträge ohne Umsatzsteuern, unabhängig von einer
umsatzsteuerlichen Nicht-Abzugsfähigkeit der in Rechnung gestellten Umsatzsteuern.
Aus der unterschiedlichen Bewertung der Pensionsrückstellungen in Handelsbilanz (Euro
297.747,00) und Steuerbilanz (Euro 247.214,00) ergibt sich bei einem angenommenen
Unternehmenssteuersatz von 30% eine aktive Steuerlatenz von 15.159,90 Euro. Weiterhin
bestehen steuerliche Verlustvorträge, die dem Grunde nach zu aktiven Steuerlatenzen
führen können. Aufgrund der Regelungen des § 8b KStG wird die Gesellschaft bei gleich
bleibender Unternehmenspolitik jedoch auch in Zukunft mit keinen Ertragssteuern belastet
sein, die durch die genannten Steuerlatenzen entlastet werden könnten. Mithin besteht
zum Bilanzstichtag keine werthaltige aktive Steuerlatenz.
Köln, den 25. Februar 2016
- Der Vorstand -
An die Allerthal-Werke AG, Köln:
Wir haben den Jahresabschluss -bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
Anhang -unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Allerthal-Werke
AG, Köln für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen
in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Unsere Aufgabe
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen
der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Köln, den 25. Februar 2016
Formhals
Revisions- und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Harald Formhals
Wirtschaftsprüfer
Die Hauptversammlung der Allerthal-Werke AG hat am 11. Juli 2016 beschlossen, aus
dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 von EUR 2.199.111,11 die Ausschüttung einer
Dividende von 1,15 EUR je Stückaktie, insgesamt EUR 1.380.000,00 vorzunehmen, einen
Betrag von Euro 819.111,11 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und Euro 0,00
auf neue Rechnung vorzutragen.