![]() Allerthal-Werke AGKölnJahresabschluss 2016Bericht des Aufsichtsrats
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| Dax | + 6,9% |
| MDax | + 6,8% |
| SDax | + 4,6% |
| TecDax | - 1,0% |
Das Geschäftsjahr 2016 war gekennzeichnet von einer per Saldo positiven Kursentwicklung
am deutschen Aktienmarkt. Unterjährig kam es zu starken Schwankungen. Im Vergleich
zum Vorjahr, als die deutschen Aktienindizes Steigerungen zwischen 9,6% im Dax und
33,5% im TecDax aufwiesen, legten diese Indizes im Berichtsjahr, mit Ausnahme vom
TecDax, moderat zu. Die Allerthal-Werke AG hat das Geschäftsjahr ergebnisseitig erfolgreich
abgeschlossen, konnte jedoch, wie erwartet, nicht an das Rekordergebnis aus dem Jahr
2015 heranreichen.
Im Rahmen des langfristig orientierten Managements des Beteiligungsportfolios konnten
im Berichtsjahr saldiert Ergebnisse aus Wertpapierverkäufen in Höhe von TEUR 2.662
(Vorjahr TEUR 5.509) realisiert werden. Sie resultieren aus Verkäufen von einer Beteiligung,
von Wertpapieren des Anlagevermögens, Nachbesserungserträgen und Verkäufen von Wertpapieren
des Umlaufvermögens. Hierbei wurden Transaktionen mit Gewinn in Höhe von TEUR 2.683
(Vorjahr TEUR 5.605) und Transaktionen mit Verlust in Höhe von TEUR 21 (Vorjahr TEUR
96) abgeschlossen.
Der Abschreibungsbedarf auf den Wertpapierbestand des Finanzanlage- und des Umlaufvermögens
in Höhe von TEUR 770 (Vorjahr TEUR 2.243) fiel im Geschäftsjahr 2016 hingegen deutlich
niedriger aus. Die vorzunehmenden Zuschreibungen trugen mit TEUR 239 (Vorjahr TEUR
409) in geringerem Umfang als im Vorjahr zum positiven Ergebnis bei. Den Schwerpunkt
des Ergebnisbeitrages lieferten im Berichtsjahr erneut die realisierten Geschäfte.
Erträge aus Nachbesserungen aufgrund von abgeschlossenen Spruchverfahren konnten im
Berichtsjahr in Höhe von 50 TEUR (Vorjahr TEUR 1.814) verbucht werden (siehe zu den
hiermit verbundenen Zinserträgen auch die unter Abschnitt 4. Ertragslage zu den Zinserträgen
gemachten Ausführungen). Das Nachbesserungsvolumen hat sich im Jahr 2016 per Saldo
auf TEUR 38.880 leicht reduziert. Sieben Abgängen mit einem Volumen von insgesamt
TEUR 1.395 standen Zugänge im Jahr 2016 von insgesamt TEUR 974 gegenüber. Das Nachbesserungsvolumen
wird dabei abgebildet durch das Produkt aus der von der Strukturmaßnahme betroffenen
Anzahl von Aktien und der vom Hauptgesellschafter zunächst à-conto gewährten Abfindung.
Bei Verschmelzungen tritt an die Stelle des vom Hauptgesellschafter gewährten Preises
der letzte verfügbare Börsenkurs. Aus diesen Nachbesserungsrechten erwartet die Allerthal-Werke
AG auch in Zukunft wesentliche Ergebnisbeiträge.
Die Allerthal-Werke AG hat im Geschäftsjahr 2016 einen Jahresüberschuss in Höhe von
TEUR 1.689 (Vorjahr TEUR 3.563) erzielt.
Ertragsseitig ist die Gewinn- und Verlustrechnung des Berichtsjahres geprägt durch
saldierte Ergebnisse aus Wertpapierverkäufen von TEUR 2.662 (nach TEUR 5.509 im Jahre
2015) sowie durch sonstige betriebliche Erträge von TEUR 271 (nach TEUR 437 im Jahre
2015).
Die G+V-Position "Erträge aus Wertpapierverkäufen" in Höhe von TEUR 2.683 setzt sich
zusammen aus Gewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren des Anlagevermögens von TEUR
1.427, aus Nachbesserungserlösen von TEUR 50 und aus Gewinnen aus dem Verkauf von
Wertpapieren des Umlaufvermögens von < TEUR 1.
Außerdem wird in dieser Position der Gewinn aus dem Verkauf der Bilanzposition "Beteiligungen"
in Höhe von TEUR 1.206 ausgewiesen. Dieser resultiert aus der kompletten Abgabe der
Beteiligung an der RM Rheiner Management AG.
Die G+V-Position "Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen" resultiert überwiegend aus
Verkäufen mit Verlust von Wertpapieren des Anlagevermögens.
In der G+V Position "Sonstige betriebliche Erträge" wurden in Erfüllung der gesetzlichen
Norm des § 253 Abs. 5 HGB insgesamt TEUR 239 (TEUR 409) auf in Vorjahren gebildete
Abschreibungen im Wertpapierbestand wertaufgeholt.
Der Personalaufwand reduzierte sich von TEUR 540 auf TEUR 463. Der Rückgang im Berichtsjahr
resultiert im Wesentlichen aus der niedrigeren erfolgsabhängigen Vergütung.
Die "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" konnten im Geschäftsjahr 2016 vor allem
aufgrund niedrigerer Rechts- und Beratungskosten auf TEUR 257 (Vorjahr TEUR 344) gesenkt
werden. Im Berichtsjahr mussten "Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere
des Umlaufvermögens" in Höhe von TEUR 770 (Vorjahr TEUR 2.243) vorgenommen werden,
diese entfielen mit TEUR 735 (Vorjahr TEUR 2.243) auf das Anlagevermögen.
Auf der Zinsseite stehen Erträgen in Höhe von TEUR 7 (TEUR 622) Zinsaufwendungen in
Höhe von TEUR 36 (TEUR 63) gegenüber. Der starke Rückgang der Zinserträge gegenüber
Vorjahr resultiert aus der vorjährigen Beendigung mehrerer Spruchverfahren und der
sich hieraus ergebenden Verzinsung der Nachbesserungen, die im Berichtsjahr in der
Form nicht stattgefunden hat. Die Zinsaufwendungen betreffen im Wesentlichen die Kosten
der Finanzierung des Finanzanlagevermögens und werden in der Position "Zinsen und
ähnliche Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Im Berichtsjahr
wurden auf die Wertpapiere des Anlagevermögens Dividenden in Höhe von TEUR 282 (TEUR
254) vereinnahmt. Diese sind in der Position "Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihung des Finanzanlagevermögens" ausgewiesen.
Die sonstigen Steuern von TEUR 66 des Vorjahres betrafen Umsatzsteuern für die Jahre
2010 und 2011, die als Ergebnis einer steuerlichen Außenprüfung für die Veranlagungsjahre
2010-2013 nachgefordert wurden.
Die Allerthal-Werke AG weist zum Bilanzstichtag einen zu Anschaffungskosten oder niedrigeren
Kurswerten des Bilanzstichtages (unter Beachtung der Zuschreibungs-erfordernisse des
§ 253 Abs. 5 HGB) bewerteten Wertpapierbestand im Anlagevermögen von insgesamt TEUR
14.977 (Vorjahr TEUR 13.768) aus.
Eine Aufteilung innerhalb des Anlagevermögens erfuhr der Wertpapierbestand der Allerthal-Werke
AG durch die Zuordnung von Wertpapieren in die Position "Beteiligungen" oder die Zuordnung
unter die Position "Wertpapiere des Anlagevermögens". In der Position "Beteiligungen"
wurde im Vorjahr einzig die Beteiligung an der RM Rheiner Management AG ausgewiesen.
Die Position "Sonstige Vermögensgegenstände" bildet im Wesentlichen sekundär erworbene
Nachbesserungsrechte sowie Körperschaftsteuererstattungsansprüche gegenüber dem Fiskus
ab.
Im Umlaufvermögen stellt sich die Position Wertpapiere auf TEUR 3.746 (Vorjahr TEUR
3.499). Der Ansatz besteht wie im Vorjahr im Wesentlichen aus der Beteiligung an der
Esterer AG.
Das ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 17.369 (Vorjahr TEUR 17.060).
Das bilanzielle Eigenkapital erhöht sich im Berichtsjahr um den Jahresüberschuss.
Gegenläufig war hierzu die Ausschüttung der Dividende. Die bilanzielle Eigenkapitalquote
stellt sich zum Jahresultimo 2016 auf 89,06% (Vorjahr 90,6%). Der Finanzsaldo gegenüber
den die Gesellschaft finanzierenden Banken weist zum 31.12.2016 einen Schuldsaldo
von TEUR 956 aus. Im Vorjahr hatte sich der Saldo unter Einrechnung eines transitorischen
Postens auf ein Guthaben von TEUR 253 gestellt.
Die Allerthal-Werke AG verfügt noch bis zum 17. Juli 2019 befristet über ein genehmigtes
Kapital in Höhe von € 600.000,00.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Allerthal-Werke AG zu jedem Zeitpunkt in der
Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Zum Zeitpunkt der Erstellung
des Lageberichts hat sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht wesentlich
verändert.
Die Volatilität der Aktienmärkte führt dazu, dass die Risiko- und Chancenpolitik der
Gesellschaft insbesondere auf die Erreichung bzw. Absicherung eines nachhaltigen Vermögenswachstums
ausgerichtet ist. Frühzeitige Reaktionen auf die sich verändernden Marktbedingungen
sind hierbei erforderlich. Die Allerthal-Werke AG hat deshalb ein Risiko- und Chancenmanagementsystem
installiert, das sie in die Lage versetzt, die sich aus den Märkten heraus ergebenden
Chancen und Risiken zu identifizieren bzw. zu antizipieren. Unter anderem ermöglicht
ein Realtime-Informationssystem dem Vorstand der Gesellschaft schnell und effektiv
Entscheidungen im Portfolio umzusetzen. Der Reportingprozess sieht vor, das Portfolio
in Risiko- bzw. Chancenkategorien einzuteilen und mit einer Einschätzung des wahrscheinlichen
Eintritts zu gewichten. Das System basiert auf der Sichtung öffentlich zugänglicher
Informationsmedien, wie Unternehmensberichten, Bundesanzeiger, Fachzeitschriften und
dem Internet. Außerdem wird das System ergänzt durch die enge Zusammenarbeit mit externen
Kapitalmarktexperten in den Banken und regelmäßigen Besuchen von Unternehmen und Hauptversammlungen.
Die Gesellschaft erwirbt Wertpapiere sowohl durch den Einsatz ihrer Eigenmittel als
auch durch die Aufnahme von kurzfristig fälligen Bankkrediten. Der in der Bilanz zum
31.12.2016 ausgewiesene Saldo gegenüber Kreditinstituten ist negativ und beträgt TEUR
956.
Bei der Kreditinanspruchnahme wird darauf geachtet, dass der Kreditsaldo aktivisch
durch Beteiligungen an Gesellschaften unterlegt ist, bei denen Strukturmaßnahmen durchgeführt,
angekündigt oder erwartet werden. Dies soll im Ergebnis dazu führen, dass auch bei
großen und lang andauernden Kursrückgängen an der Börse derart kreditfinanzierte Beteiligungen
aufgrund ihres überschaubaren Kursrisikos ein stabilisierendes Element im Gesamtportfolio
der Allerthal-Werke AG darstellen.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2016 hält die Gesellschaft keine derivativen Finanzinstrumente.
Im Berichtsjahr wurden keine Geschäfte in Derivaten getätigt.
Durch die sogenannte "Frosta-Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs können sich börsennotierte
Gesellschaften seit Herbst 2014 mit einfachem Vorstandsbeschluss von der Börse zurückziehen.
Dies wird häufig von Gesellschaften genutzt, die sich in Übernahmesituationen befunden
haben und Strukturmaßnahmen anstreben.
Da die Allerthal-Werke AG oftmals genau in solchen Abschnitten des Lebenszyklus von
Gesellschaften investiert ist, ist, wie bereits im Vorjahr zu beobachten war, die
Gefahr geringerer Fungibilität von Anteilen das entscheidende Kriterium.
Bei umgesetzten bzw. abgeschlossenen Strukturmaßnahmen schulden die Hauptgesellschafter
Abfindung, ggf. Ausgleich und Nachbesserung (Abfindungsergänzungsansprüche). Wegen
der Dauer von Überprüfungsverfahren im Anschluss an Strukturmaßnahmen sind Minderheitsgesellschafter
regelmäßig über längere Zeiträume einem Schuldnerrisiko ausgesetzt. Für die Allerthal-Werke
AG bestehen im Falle von Abfindungsergänzungsansprüchen in der Regel keine bilanziellen
Risiken, da die Gesellschaft im Wesentlichen ausschließlich über primäre Nachbesserungsrechte
verfügte, welche lediglich mit einem Erinnerungswert aktiviert werden. In den Vorjahren
wurden daneben Positionen sekundärer Nachbesserungsrechte erworben. Der Buchwert beträgt
TEUR 137.
Im Zeitraum zwischen der Ankündigung und dem Vollzug von Strukturmaßnahmen sind sämtliche
Schuldnerrisiken schlagend. Hierzu zählt die Allerthal-Werke AG auch das Scheitern
(passiv) bzw. den Abbruch (aktiv) von Strukturmaßnahmen.
Seit dem 01.01.2008 wird die Gesellschaft von einem einzigen Vorstandsmitglied geführt.
Ferner verfügt die Gesellschaft über einen Mitarbeiter mit den erforderlichen Fachkenntnissen.
Der Verlust der Dienste des einzigen Vorstands und/oder des Mitarbeiters könnte sich
negativ auf die Geschäftsentwicklung und auf das Ergebnis der Allerthal-Werke AG auswirken.
Dies bezieht sich gleichermaßen auf die Fähigkeit der Allerthal-Werke AG, sämtliche
gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften einer im Freiverkehr gelisteten Gesellschaft
einhalten zu können.
Nach der Veräußerung der Allerthal-Wohnungsbaugesellschaft mbH im Jahr 2010 verfügt
die Gesellschaft weder unmittelbar noch mittelbar über Grundbesitz am ehemaligen Firmensitz
in Grasleben. Gegenüber der Einschätzung im Lagebericht des Jahres 2010 haben sich
im Geschäftsjahr 2016 keine Änderungen ergeben.
Passivprozesse sind zum Bilanzstichtag weder rechtsanhängig noch sind solche angedroht.
Die Gesellschaft führt als Klägerin mehrere Prozesse mit gesellschaftsrechtlichen
Fragestellungen und Hintergründen. Außerdem ist sie Antragstellerin in verschiedenen
gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit von Abfindungszahlungen.
Für die daraus resultierenden Kostenrisiken hat die Gesellschaft nach Rücksprache
mit ihrem Rechtsbeistand nach kaufmännischem Ermessen ausreichend hohe Beträge in
der Bilanz reserviert.
Steuerliche Risiken können sich auf der Ebene der Gesetzgebungsstufe ergeben. Die
Risiken könnten sich im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen
beziehen. Andererseits könnten die Nutzung bzw. Bildung steuerlicher Verlustvorträge
betroffen sein.
Steuerliche Betriebsprüfungen können ähnliche Sachverhalte unterschiedlich beurteilen.
Bei der letzten Betriebsprüfung der Gesellschaft für die Jahre 2010 bis 2013 wurde
im Bereich der Ertragssteuern den steuerlichen Einschätzungen der Gesellschaft weitestgehend
gefolgt. Seit diesen Feststellungen haben sich nach der Überzeugung des Vorstands
weder die Geschäftspolitik noch die allgemeine Aufstellung der Gesellschaft geändert.
Die im Jahr 2015 durchgeführte Betriebsprüfung für die Jahre 2010 bis 2013 führte
zu einer Nachforderung von Umsatzsteuern für die Jahre 2010 und 2011 von insgesamt
TEUR 66 zzgl. Zinsen.
Auch können sich die sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Geschäftstätigkeit
verändern. Wir begegnen solchen Veränderungen in wesentlichen Fällen durch die Einholung
externen Rechtsrats, um ggf. angemessen reagieren zu können.
Bei künftigen Kurssteigerungen werden stille Reserven gelegt bzw. werden Voraussetzungen
geschaffen, um höhere Gewinne zu realisieren. Bei zuvor auf einen niedrigeren Börsenkurs
abgeschriebenen Wertpapiere bewirken Kurssteigerungen zwingend eine Zuschreibung nach
§ 253 Abs. 5 HGB mit entsprechenden Auswirkungen sowohl auf die Gewinn- und Verlustrechnung
sowie auf den Eigenkapitalausweis.
Zur bilanziellen Stärkung des Eigenkapitals können auch in Zukunft Erträge aus den
Nachbesserungsrechten der Gesellschaft beitragen.
Beteiligungsunternehmen wie die Allerthal-Werke AG, welche nach HGB bilanzieren, weisen
erst im Zeitpunkt der Veräußerung ein realisiertes Ergebnis aus. Abschreibungen müssen
jedoch zum jeweiligen Bewertungsstichtag gebildet werden. Hierzu gegenläufig sind
die ebenfalls stichtagsbedingt zwingend zu bildenden Zuschreibungen gemäß § 253 Abs.
5 HGB zu sehen. Eine Ergebnisprognose abzugeben hieße, relativ genau zu wissen, wann
einzelne Positionen des Anlagevermögens zu welchem Preis veräußert werden. Hiernach
müsste eine Prognose über das voraussichtliche Abschreibungserfordernis bei denjenigen
Positionen abgegeben werden, die mutmaßlich zum nächsten Bilanzstichtag aktiviert
werden. Danach wäre spiegelbildlich das ähnlich gelagerte Prognoseproblem der Zuschreibungen
zu lösen, hier mit der Erleichterung zu vorgenanntem, dass auf unterjährig erworbene
Positionen Zuschreibungen im Jahr der Anschaffung niemals vorgenommen werden können.
Des Weiteren kann der Ausgang von Spruchverfahren auf die Ertragssituation der Allerthal-Werke
AG erheblich positive Auswirkungen haben. Der zeitliche Anfall und die Höhe dieser
Erträge kann von der Gesellschaft weder alleine beeinflusst noch prognostiziert werden.
Prognosefelder mit abnehmendem Komplexitätsgrad sind die voraussichtliche Zinsbelastung,
die voraussichtliche Höhe der Dividendenerträge sowie die Kalkulation der unabweisbaren
Kosten.
Bei konsequenter Umsetzung der bisherigen Anlagephilosophie der Allerthal-Werke AG
ist die Realisierung eines Ergebnisses oftmals von Faktoren abhängig, welche die Gesellschaft
selbst nicht oder nur unwesentlich beeinflussen kann. Daher ist deren zeitlicher Anfall
und erst Recht deren Höhe kaum zu prognostizieren. Erst im Laufe des Jahres, wenn
Ergebnisse in einem größeren Umfang realisiert wurden, lassen sich belastbarere Aussagen
über die Gewinnentwicklung im laufenden Jahr treffen. Dies kann aber dann für den
konkreten Prognosezeitraum wiederum nur unter dem Vorbehalt gelten, dass für den Endpunkt
dieses Prognosezeitraums, sich das Abschreibungserfordernis bzw. das Zuschreibungserfordernis
auf den Wertpapierbestand nicht wesentlich ändert.
Es ist nicht Politik der Allerthal-Werke AG, Ergebnisse zu realisieren, um in irgendeinem
Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt dieses oder jenes Ergebnis ausweisen zu können. Hingegen
ist es die Politik der Gesellschaft, dass im Rahmen des Gesamtportfolios einzelne
Positionen eine optimale Verwertung erfahren. Somit sind konkretere Prognosen zum
jetzigen Zeitpunkt für das Jahr 2017 nicht möglich. Dies gilt erst recht für Zeiträume,
die nach dem Ende des jetzt laufenden Geschäftsjahres liegen.
Vor dem Hintergrund, dass zukunftsgerichtete Aussagen stets basierend auf einer aktuellen
Datenlage abgegeben werden, kann der Vorstand der Gesellschaft wegen vorher Gesagtem
für die Jahre 2017 und 2018 zwar keine quantitative Prognose abgeben.
Ziel der Gesellschaft kann es nur sein, erneut an die positive Ergebnisentwicklung
der letzten Jahre anzuknüpfen und das bilanzielle Eigenkapital zum Ende des Geschäftsjahres
mit einer überdurchschnittlichen Rendite im darauffolgenden Jahr zu verzinsen.
Köln, den 21. Februar 2017
Alfred Schneider
Vorstand
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Geschäftsjahr | Vorjahr | |
|
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Euro | Euro | Euro | |
| 1. |
Erträge aus Wertpapierverkäufen |
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2.683.062,76 | 5.605.421,65 |
| 2. | Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen |
|
21.233,78- | 96.443,01- |
| 3. | sonstige betriebliche Erträge |
|
270.807,57 | 437.287,94 |
| 4. | Personalaufwand |
|
|
|
| a) Löhne und Gehälter | 416.208,55- |
|
489.443,46- | |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen |
|
|
|
|
| für Altersversorgung und für Unterstützung | 46.917,85- |
|
50.919,51- | |
| - davon für Altersversorgung Euro -17.812,15 (Euro -26.432,18) |
|
463.126,40- | 540.362,97- | |
| 5. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
1.832,20- | 1.629,00- |
| 6. | sonstige betriebliche Aufwendungen |
|
257.161,09- | 344.046,48- |
| 7. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
|
282.492,13 | 254.256,85 |
| 8. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
|
6.503,83 | 621.919,13 |
| 9. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
|
770.265,34- | 2.242.851,87- |
| 10. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
35.537,91- | 62.849,13- |
| 11. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
|
4.455,20- | 1.746,91- |
| 12. | Ergebnis nach Steuern |
|
1.689.254,37 | 3.628.956,20 |
| 13. | sonstige Steuern |
|
0,00 | 65.793,20- |
| 14. | Jahresüberschuß |
|
1.689.254,37 | 3.563.163,00 |
| 15. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr |
|
0,00 | 417.529,11 |
| 16. | Einstellungen in Gewinnrücklagen in andere Gewinnrücklagen |
|
844.627,18- | 1.781.581,00- |
| 17. | Bilanzgewinn |
|
844.627,19 | 2.199.111,11 |
|
|
Euro | Geschäftsjahr Euro | Vorjahr Euro |
| A. Anlagevermögen |
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|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
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|
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3,00 | 3,00 | |
| II. Sachanlagen andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
2.565,00 | 3.110,00 | |
| III. Finanzanlagen |
|
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|
| 1. Beteiligungen | 0,00 |
|
236.733,65 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 14.976.839,17 |
|
13.531.078,46 |
| 3. Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen | 14.380,98 |
|
15.274,87 |
|
|
14.991.220,15 | 13.783.086,98 | |
| B. Umlaufvermögen |
|
|
|
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
|
| sonstige Vermögensgegenstände | 127.734,69 | 928.118,17 | |
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 0,00 (Euro 710,96) |
|
|
|
| II. Wertpapiere |
|
|
|
| sonstige Wertpapiere | 3.745.503,59 | 3.498.752,80 | |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 630.255,26 | 609.213,27 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 5.098,00 | 6.500,21 | |
|
|
19.502.379,69 | 18.828.784,43 | |
|
|
Euro | Geschäftsjahr Euro | Vorjahr Euro |
| A. Eigenkapital |
|
|
|
| I. Gezeichnetes Kapital | 1.200.000,00 | 1.200.000,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 3.806.130,18 | 3.806.130,18 | |
| III. Gewinnrücklagen |
|
|
|
| 1. gesetzliche Rücklage | 109.664,80 |
|
109.664,80 |
| 2. andere Gewinnrücklagen | 11.408.772,29 |
|
9.745.034,00 |
|
|
11.518.437,09 | 9.854.698,80 | |
| IV. Bilanzgewinn | 844.627,19 | 2.199.111,11 | |
| - davon Gewinnvortrag Euro 0,00 (Euro 417.529,11) |
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|
| B. Rückstellungen |
|
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| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 279.558,00 |
|
297.747,00 |
| 2. sonstige Rückstellungen | 233.583,12 |
|
324.817,89 |
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513.141,12 | 622.564,89 | |
| C. Verbindlichkeiten |
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| 1. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 1.585.809,40 |
|
1.057.437,34 |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 1.585.809,40 (Euro 1.057.437,34) |
|
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| 2. sonstige Verbindlichkeiten | 34.234,71 |
|
88.842,11 |
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1.620.044,11 | 1.146.279,45 | |
| - davon aus Steuern Euro 9.364,20 (Euro 85.810,14) |
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| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 9,98 (Euro 9,98) |
|
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| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 34.234,71 (Euro 88.842,11) |
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19.502.379,69 | 18.828.784,43 |
Die Allerthal-Werke AG hat ihren Sitz in Köln und ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Köln unter der Nummer HRB 66988 eingetragen.
Sie ist zum Bilanzstichtag eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a HGB.
Gleichwohl hat sie den Jahresabschluss wie für große, nicht kapitalmarktorientierte
Kapitalgesellschaften aufgestellt; dies erfolgte insoweit, als es den Informationsansprüchen
ihrer Aktionäre gem. § 131 AktG genügt. Da insoweit zulässig, erfolgen gem. dem erstmals
anwendbaren § 160 Abs. 3 AktG keine Angaben mehr zu den dort genannten Vorschriften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der Erfolg aus Wertpapierverkäufen
in den Posten Nr. 1 (Erträge aus Wertpapierverkäufen) und Nr. 2 (Aufwendungen aus
Wertpapierverkäufen) zusammengefasst. Diese Posten enthalten sowohl die Gewinne/Verluste
aus Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens als auch diejenigen aus Verkäufen
von Wertpapieren des Umlaufvermögens. Aufgrund erstmaliger Anwendung der durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB entfällt
in der Gewinn- und Verlustrechnung der Posten "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit";
neu eingefügt wurde dagegen der erstmals gesetzlich vorgeschriebene Posten "Ergebnis
nach Steuern".
Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet
worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar,
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Zugänge
an steuerrechtlich "geringwertigen Wirtschaftsgütern" wurden in Übereinstimmung mit
dem Steuerrecht auch in diesem Jahresabschluss im Jahr des Zugangs in vollem Umfang
abgeschrieben.
Die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlage- bzw. Umlaufvermögens wurden grundsätzlich
mit den Anschaffungskosten bewertet; soweit für deren Ermittlung eine Verbrauchsfolge
zu unterstellen war, wurde nach der Durchschnittskostenmethode bewertet. Soweit die
Kurswerte unter die Anschaffungskosten gefallen sind, wurden jedoch entsprechende
Abwertungen nach § 253 Abs. 3 und 4 HGB vorgenommen. Bei wieder gestiegenen Kursen
wurden zur Wertaufholung Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB durchgeführt; die Obergrenze
der Zuschreibungen liegt bei den ursprünglichen Anschaffungskosten. Bei den auf fremde
Währung lautenden Wertpapieren des Anlagevermögens wurden die Anschaffungskosten unter
Beachtung des jeweiligen Devisenkassamittelkurses zum Zugangszeitpunkt ermittelt;
die Folgebewertung dieser Wertpapiere erfolgte unter Beachtung der jeweiligen Devisenkassamittelkurse
des Bilanzstichtages.
Die Beteiligungen und die Wertpapiere sind an die finanzierenden Kreditinstitute verpfändet.
In den Finanzanlagen sind "primäre" Nachbesserungsrechte enthalten. Sie sind aus von
der Gesellschaft gehaltenen Aktienbeständen des Anlagevermögens im Rahmen von Squeeze-out
Verfahren bzw. im Rahmen von Unternehmensverträgen durch Andienung entstanden. Die
Gesellschaft erwartet bei den mit Erinnerungswerten von je 1,00 Euro aktivierten Rechten
eine Nachbesserung auf die bisher gezahlten Abfindungen. Es handelt sich um mehrere
Rechte von verschiedenen Gesellschaften.
Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken
waren nicht vorhanden, Wertberichtigungen waren daher nicht vorzunehmen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Die Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 280 ist auf der Grundlage eines von der
AON Hewitt GmbH, Mülheim an der Ruhr, erstellten versicherungsmathematischen Gutachtens
nach den Vorschriften des HGB ermittelt und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet worden. Die Pensionsrückstellung
wurde aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB) erstmals
mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz auf der Grundlage der letzten zehn Geschäftsjahre
(bis 2015: sieben Jahre) bewertet. Dadurch ergab sich ein um € 10.625,00 geminderter
Bilanzansatz und ein Ertrag in gleicher Höhe, der anstelle eines Ausweises im Finanzergebnis
wahlweise mit dem Aufwand aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung saldiert wurde
und daher die Aufwendungen für Altersversorgung gemindert hat.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist aufgrund der Regelungen des
BilRUG erstmals gesetzlicher Bestandteil des Anhangs und liegt diesem Anhang daher
als Anlage bei.
Die gesetzliche Rücklage blieben unverändert.
Die anderen Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt:
|
|
Euro |
| Andere Gewinnrücklagen zum 31. Dezember 2015 | 9.745.034,00 |
| + Einstellung durch Hauptversammlung 2016 | 819.111,11 |
| + Einstellung aus dem Jahresüberschuss 2016 | 844.627,18 |
| Andere Gewinnrücklagen zum 31. Dezember 2016 | 11.408.772,29 |
Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
|
|
Euro |
| Gewinnvortrag zum 31. Dezember 2015 | 2.199.111,11 |
| ./. Einstellung in andere Gewinnrücklage durch Hauptversammlung 2016 | - 819.111,11 |
| ./. Dividende im Geschäftsjahr 2016 | - 1.380.000,00 |
| Gewinnvortrag | 0,00 |
| + Jahresüberschuss Geschäftsjahr 2016 | 1.689.254,37 |
| ./. Einstellung in Gewinnrücklage aus dem Jahresüberschuss 2016 | ./. 844.627,18 |
| Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2016 | 844.627,19 |
Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge umfasst Euro 10.625,00 und resultiert
aus der Änderung der Bewertungsmethode zu den Pensionsrückstellungen (sh. nachfolgend).
Gewinne dürfen nur insoweit ausgeschüttet werden, als die nach Ausschüttung verbleibenden
freien Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl. eines Verlustvortrags dem genannten
Betrag entsprechen.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Passivierung
der Pensionsrückstellung erfolgte auf Grundlage eines versicherungsmathematischen
Gutachtens.
Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren wurde das Anwartschafts-barwertverfahren
(PUC-Methode analog den Vorschriften des IAS 19) angewandt. Zur Ermittlung des Anwartschaftsbarwerts
per 31.12.2016 wurde der durchschnittliche Marktzinssatz von 4,03% bei einer pauschalen
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechend dem Wahlrecht gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB
zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wurden als biometrische Rechnungsgrundlagen die
Sterbetafeln RT 2005 G sowie als weitere Parameter ein Rententrend von 2,00% und die
übrigen relevanten Trends mit 0,00% angenommen.
Der Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
zehn Geschäftsjahren (4,03%) und dem entsprechenden Ansatz bei Zugrundelegung von
sieben Geschäftsjahren (3,28%) beträgt € 10.625,00. Es besteht in Höhe dieses Unterschiedsbetrags
eine Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB).
Für Personalkosten wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 114 gebildet.
Für Beratungskosten, insbesondere im Zusammenhang mit aktiv geführten Prozessen, bei
denen die Allerthal-Werke AG nicht Beklagte ist, ist ein Betrag von TEUR 70 zurückgestellt.
Es handelt sich ferner um Rückstellungen für Aufsichtsratsvergütungen, Aufbewahrung/Archivierung,
Kosten des Jahresabschlusses sowie für ausstehende Eingangsrechnungen.
Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen gegenüber Kreditinstituten. Die Angaben
zur Restlaufzeit und zur Besicherung sind dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel
zu entnehmen:
| Verbindlichkeiten | Restlaufzeit |
|
|
||
|
|
bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | über 5 Jahre | gesamt | gesichert |
|
|
€ | € | € | € | € |
| gegenüber Kreditinstituten | 1.585.809,40 | 0,00 | 0,00 | 1.585.809,40 | 1.585.809,40 |
| Sonstige | 34.234,71 | 0,00 | 0,00 | 34.234,71 | 0,00 |
| Summe | 1.620.044,11 | 0,00 | 0,00 | 1.620.044,11 | 1.585.809,40 |
Die Verbindlichkeiten des Vorjahres hatten ebenfalls eine Restlaufzeit von nicht mehr
als einem Jahr. Die Sicherung der Verbindlichkeiten erfolgte durch Abtretung von in
Wertpapierdepots gehaltenen Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 154 inklusive
Umsatzsteuer. Der Ausweis beinhaltet insbesondere TEUR 73 für Büromiete und TEUR 50
für Beratung, jeweils für die Zeit ab Bilanzstichtag bis zum Ende der jeweiligen vertraglichen
Grundlaufzeit.
Die Wertpapiergewinne wurden mit TEUR 1.206 aus dem Verkauf einer Beteiligung sowie
mit TEUR 1.427 aus Verkäufen von sonstigen Wertpapieren des Anlagevermögens erzielt.
Weiterhin wurden Erträge aus Nachbesserungen in Höhe von TEUR 50 erzielt.
Die Wertpapierverluste wurden mit TEUR -15 aus Verkäufen von sonstigen Wertpapieren
des Anlagevermögens sowie mit TEUR -6 aus Verkäufen von Wertpapieren des Umlaufvermögens
realisiert.
Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus Zuschreibungen
auf Wertpapiere des Anlagevermögens (TEUR 107) und des Umlaufvermögens (TEUR 132).
Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten solche aus Währungsumrechnung in Höhe
von EUR 609,25 ( Vj.: EUR 68,03). Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten
solche aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 1.324,51 (Vj.: EUR 1.831,73).
Abschreibungen auf Wertpapiere sind immer außerplanmäßig, da für Wertpapiere keine
"planmäßigen" Abschreibungen vorgenommen werden.
In der GuV-Position Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
sind TEUR 770 (Vj.: TEUR 2.243) für außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen
ausgewiesen. Nach unserer Einschätzung sind die Wertminderungen voraussichtlich nicht
von Dauer.
In dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Aufzinsungsaufwendungen zu Pensionsrückstellungen
in Höhe von Euro 10.865,00 (Vj.: Euro 12.995,00) enthalten. Der Ermittlung des Aufzinsungsaufwands
liegt ein Zinssatz zu Beginn der Periode von 3,94% zugrunde.
Auf Basis des handelsbilanziellen Ergebnisses und vor dem Hintergrund der Regelungen
des § 8b KStG in seiner am Bilanzstichtag gültigen Fassung ist der zu erwartende Steueraufwand
(Euro 0,00) mit dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steueraufwand
identisch. Der dort ausgewiesene Ertragsteueraufwand betrifft nicht-anrechenbare ausländische
Kapitalertragsteuern.
Dipl.-Kfm. Alfred Schneider, Kaufmann, Köln
Dr. Markus Linnerz, Rechtsanwalt, Bonn
(Vorsitzender)
Karl-Heinz Berchter, Unternehmensberater, Düsseldorf
(stellvertretender Vorsitzender)
Rolf Hauschildt, Kaufmann, Düsseldorf.
Der Anteilsbesitz an der Esterer AG, Altötting, umfasst 14.027 von 16.500 Aktien,
bzw. 85,01%. Der geprüfte Jahresabschluss 2015 weist ein buchmäßiges Eigenkapital
von Euro 3.763.752,77 aus, der Jahresüberschuss 2015 beträgt Euro 271.368,66. Der
Jahresabschluss 2016 liegt noch nicht vor.
Die Firma beschäftigte im Geschäftsjahr drei Angestellte.
Das für das Geschäftsjahr oder frühere Jahre als Aufwand gebuchte Honorar des Abschlussprüfers
setzt sich wie folgt zusammen:
| a) für Abschlussprüfungsleistungen | Euro | 15.000,00 |
| b) für Steuerberatungsleistungen | Euro | 4.978,30 |
| c) für andere Bestätigungsleistungen oder sonstige Leistungen | Euro | 0,00 |
| Summe | Euro | 19.978,30 |
Anmerkung: Aufgrund neuerer Rechtsprechung des BFH zu § 249 HGB werden, wegen gesetzlicher
Prüfungspflicht anders als für die Zeit bis 2013, seit 2014 keine Rückstellungen für
die zwar satzungsmäßigen, aber nicht mehr gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen
passiviert, sodass der hier ausgewiesene Prüfungsaufwand die Prüfung des Vorjahresabschlusses
betrifft. Die Angaben sind Beträge ohne Umsatzsteuern, unabhängig von einer umsatzsteuerlichen
Nicht-Abzugsfähigkeit der in Rechnung gestellten Umsatzsteuern.
Aufgrund der Regelungen des § 8b KStG wird die Gesellschaft bei gleich bleibender
Unternehmenspolitik auch in Zukunft mit keinen Ertragsteuern belastet sein, welche
durch dem Grunde nach bestehende aktive Steuerlatenzen (aus steuerlichen Verlustvorträgen
und aus unterschiedlichen Bewertungen von Wertpapieren und Pensionsrückstellungen
in Handels- und Steuerbilanz) reduziert werden könnten. Mithin besteht zum Bilanzstichtag
keine werthaltige aktive Steuerlatenz.
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem 31.12.2016 nicht ergeben.
Der Vorstand schlägt gem. § 170 Abs. 2 AktG folgende Verwendung des Bilanzgewinns
des Geschäftsjahres 2016 vor:
| 1. Verteilung an die Aktionäre: | Euro | 600.000,00 |
| 2. Einstellung in Gewinnrücklagen: | Euro | 244.627,19 |
| 3. Gewinnvortrag: | Euro | 0,00 |
| 4. Bilanzgewinn: | Euro | 844.627,19 |
Köln, den 21. Februar 2017
- Der Vorstand -
|
|
Anschaffungskosten | Aufgelaufene Abschreibungen | ||||
|
|
01.01.2016 | Umbuchungen | Zugänge | Abgänge | 31.12.2016 | 01.01.2016 |
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|
Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
5.731,99 |
|
|
|
5.731,99 | 5.728,99 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände |
5.731,99 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 5.731,99 | 5.728,99 |
| II. Sachanlagen andere Anl., Betriebs- und Geschäftsausst. |
44.832,37 |
|
1.287,20 | 751,50 | 45.368,07 | 41.722,37 |
| Summe Sachanlagen | 44.832,37 | 0,00 | 1.287,20 | 751,50 | 45.368,07 | 41.722,37 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
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|
| 1. Beteiligungen | 236.733,65 |
|
|
236.733,65 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 16.382.514,34 |
|
6.486.524,09 | 4.466.479,30 | 18.402.559,13 | 2.851.435,88 |
| 3. Rückdeckungsansprüche | 15.274,87 |
|
|
893,89 | 14.380,98 | 0,00 |
| Summe Finanzanlagen | 16.634.522,86 | 0,00 | 6.486.524,09 | 4.704.106,84 | 18.416.940,11 | 2.851.435,88 |
| Anlagevermögen insgesamt | 16.685.087,22 | 0,00 | 6.487.811,29 | 4.704.858,34 | 18.468.040,17 | 2.898.887,24 |
|
|
Aufgelaufene Abschreibungen | Buchwerte | ||||
|
|
Änderungen iZm Umbuchungen oder Zugängen | Änderungen iZm Abgängen | Abschreibungen im Geschäftsjahr | Zuschreibungen im Geschäftsjahr | 31.12.2016 | 31.12.2016 |
|
|
Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
|
|
|
|
5.728,99 | 3,00 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 5.728,99 | 3,00 |
| II. Sachanlagen andere Anl., Betriebs- und Geschäftsausst. |
|
751,50 | 1.832,20 |
|
42.803,07 | 2.565,00 |
| Summe Sachanlagen | 0,00 | 751,50 | 1.832,20 | 0,00 | 42.803,07 | 2.565,00 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Beteiligungen |
|
|
|
|
0,00 | 0,00 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens |
|
53.752,22 | 735.124,11 | 107.087,81 | 3.425.719,96 | 14.976.839,17 |
| 3. Rückdeckungsansprüche |
|
|
|
|
0,00 | 14.380,98 |
| Summe Finanzanlagen | 0,00 | 53.752,22 | 735.124,11 | 107.087,81 | 3.425.719,96 | 14.991.220,15 |
| Anlagevermögen insgesamt | 0,00 | 54.503,72 | 736.956,31 | 107.087,81 | 3.474.252,02 | 14.993.788,15 |
|
|
Buchwerte |
|
|
31.12.2015 |
|
|
Euro |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
3,00 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
| II. Sachanlagen andere Anl., Betriebs- und Geschäftsausst. |
3.110,00 |
| Summe Sachanlagen | 3.110,00 |
| III. Finanzanlagen |
|
| 1. Beteiligungen | 236.733,65 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 13.531.078,46 |
| 3. Rückdeckungsansprüche | 15.274,87 |
| Summe Finanzanlagen | 13.783.086,98 |
| Anlagevermögen insgesamt | 13.786.199,98 |
An die Allerthal-Werke AG, Köln:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
und Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Allerthal-
Werke AG, Köln für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen
in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Unsere Aufgabe
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen
der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar."
Köln, den 21. Februar 2017
Formhals
Revisions- und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Harald Formhals
Wirtschaftsprüfer
Die Hauptversammlung der Allerthal-Werke AG hat am 10.Juli 2017 beschlossen, aus dem
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 von EUR 844.627,19 die Ausschüttung einer Dividende
von 0,50 EUR je Stückaktie, insgesamt EUR 600.000,00 vorzunehmen, einen Betrag von
Euro 244.627,19 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und Euro 0,00 auf neue
Rechnung vorzutragen.