Allerthal-Werke Aktiengesellschaft

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über die relevant erscheinenden Fragen der Unternehmensplanung und strategische Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte, die Lage des Unternehmens einschließlich der Risikolage sowie über das Risikomanagement. Gemeinsam mit dem Vorstand erörterte der Aufsichtsrat alle wichtigen Vorhaben. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets Gelegenheit, sich mit den Vorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen.

Im Geschäftsjahr 2019 haben Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats am 05.04.2019, am 10.07.2019 sowie am 13.12.2019 stattgefunden. An diesen haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Der Aufsichtsrat tagte ganz überwiegend in Anwesenheit des Vorstands, beriet sich zu Vorstandsangelegenheiten aber ohne den Vorstand. In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und die bedeutsamsten Wertpapierpositionen erörtert sowie die gebotenen Beschlüsse gefasst. Sitzungen in Form von Telefonkonferenzen wurden nicht durchgeführt. Des Weiteren haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrats bei weiteren Zusammenkünften und Einzelgesprächen mit dem Vorstand eingehend über die Situation des Unternehmens sowie über grundsätzliche Einzelfragen berichten lassen und hierüber mit dem Vorstand beraten.

Der dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegte Jahresabschluss nebst Gewinnverwendungsvorschlag zum 31.12.2019 wurde unter Einbeziehung der Buchführung sowie des Lageberichts des Vorstands auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10.07.2019 von der Formhals Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH geprüft. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung vom Abschlussprüfer zugesandt und war in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 03.04.2020 Gegenstand der Beratungen, an denen der Abschlussprüfer teilgenommen und über wesentliche Ergebnisse der Prüfungen berichtet sowie Fragen des Aufsichtsrats beantwortet hat. Auf der Basis eigener Prüfungen des Jahresabschlusses und des Lageberichts hat der Aufsichtsrat der Allerthal-Werke AG dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer sowie dem Gewinnverwendungsvorschlag zugestimmt und in der Sitzung vom 03.04.2020 den Jahresabschluss zum 31.12.2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Die Zusammensetzung des in der Hauptversammlung am 23.07.2018 neu gewählten Aufsichtsrats blieb im Berichtsjahr unverändert. Der Bericht des Aufsichtsrats nimmt an dieser Stelle Bezug auf die Angaben im handelsrechtlichen Anhang des Jahresabschlusses 2019, dort Ziffer 5.1.

Alleiniger Vorstand der Allerthal-Werke AG war im Berichtsjahr Herr Alfred Schneider. Mit Beschluss vom 29. Januar 2019 hat der Aufsichtsrat die am 31. Dezember 2019 auslaufende Bestellung des Herrn Alfred Schneider um weitere drei Jahre bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 verlängert. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für seinen unverändert intensiven Einsatz für das Unternehmen und die Führung der Allerthal-Werke AG im Geschäftsjahr 2019. Der Dank gilt auch allen Mitarbeitern für ihre erfolgreiche Arbeit und ihr hohes Engagement im Jahr 2019 sowie allen Aktionärinnen und Aktionären, die der Allerthal-Werke AG ihr Vertrauen schenken.

Köln, den 03.04.2020

Dr. Markus Linnerz
Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Allerthal-Werke AG

Lagebericht des Vorstands 2019

Vorbemerkung

Dieser Lagebericht wurde ohne gesetzliche Verpflichtung, jedoch aufgrund Satzungsbestimmung erstellt. Er wurde in dem Umfang aufgestellt, in welchem er für mittelgroße, nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften nach HGB obligatorisch ist.

1. Finanzwirtschaftliches Umfeld

Die Gesellschaft beachtet bei ihrer Geschäftstätigkeit die Entwicklung von Währungen, Anleihen und Zinsen sowie die Nachrichtenlage, welche die Entwicklungen jeweils beeinflussen.

2. Entwicklung der Finanzmärkte und ausgewählter Aktienindizes

Das Hauptaugenmerk liegt dabei in der Entwicklung von deutschen Aktienindizes.

Im Einzelnen schlossen ausgewählte Indizes im Jahr 2019 im Ultimovergleich wie folgt in Prozent ab:

Dax + 25,5%
MDax + 31,2%
SDax + 31,6%

3. Geschäftsentwicklung

Das Geschäftsjahr 2019 war gekennzeichnet von einer sehr positiven Kursentwicklung am deutschen Aktienmarkt. Im Vergleich zum Vorjahr, als die deutschen Aktienindizes Abgaben zwischen ./. 20,0% im SDax und ./. 17,61% im MDax aufwiesen, befestigten sich diese Indizes im Berichtsjahr sehr stark. Die Allerthal-Werke AG hat das Geschäftsjahr ergebnisseitig mit einem deutlich positiven Ergebnis abgeschlossen.

Im Rahmen des langfristig orientierten Managements des Beteiligungsportfolios konnten im Berichtsjahr saldiert Ergebnisse aus Wertpapierverkäufen in Höhe von TEUR 1.961 (Vorjahr TEUR 2.622) realisiert werden. Sie resultieren aus Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens und Nachbesserungserträgen. Verkäufe von Wertpapieren des Umlaufvermögens fanden in 2019 nicht statt. Transaktionen mit Gewinn wurden in Höhe von TEUR 1.922 (Vorjahr TEUR 2.762) und Transaktionen mit Verlust in Höhe von TEUR 92 (Vorjahr TEUR 158) abgeschlossen.

Der Abschreibungsbedarf auf die Anteile an verbundenen Unternehmen und den Wertpapierbestand des Finanzanlage- und des Umlaufvermögens konnte im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 1.109 (Vorjahr TEUR 3.130) begrenzt werden, wobei im Jahr 2019, anders als 2018, Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen nicht vorzunehmen waren. Die vorzunehmenden Zuschreibungen betrafen Anteile an verbundenen Unternehmen und Wertpapiere des Finanzanlagevermögens und betrugen TEUR 1.411 (Vorjahr TEUR 1). Den Schwerpunkt des Ergebnisbeitrages lieferten im Berichtsjahr sowohl die realisierten Geschäfte als auch die Zuschreibungen.

Erträge aus Nachbesserungen aufgrund von abgeschlossenen Spruchverfahren konnten im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 130 (Vorjahr TEUR 18) verbucht werden.

Unser Nachbesserungsvolumen hat sich im Jahr 2019 per Saldo auf TEUR 36.514 reduziert. Den Abgängen mit einem Volumen von insgesamt TEUR 3.629 standen Zugänge im Jahr 2019 von insgesamt TEUR 2.650 gegenüber. Das Nachbesserungsvolumen wird dabei abgebildet durch das Produkt aus der von der Strukturmaßnahme betroffenen Anzahl von Aktien und der vom Hauptgesellschafter zunächst à-conto gewährten Abfindung je Aktie. Bei Verschmelzungen tritt an die Stelle des vom Hauptgesellschafter gewährten Preises der letzte verfügbare Börsenkurs. Aus diesen Nachbesserungsrechten erwartet die Allerthal-Werke AG in Zukunft wesentliche Ergebnisbeiträge.

4. Ertragslage

Die Allerthal-Werke AG hat im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.929 (Vorjahr TEUR 100) erzielt. Mit diesem Ergebnis konnte die im Lagebericht des Vorjahres genannte qualitative Zielsetzung nach Auffassung des Vorstands der Gesellschaft deutlich erreicht werden.

Ertragsseitig ist die Gewinn- und Verlustrechnung des Berichtsjahres geprägt durch saldierte Ergebnisse aus Wertpapierverkäufen von TEUR 1.961 (nach TEUR 2.622 im Jahre 2018) sowie durch sonstige betriebliche Erträge von TEUR 1.419 (nach TEUR 189 im Jahre 2018).

Die G+V-Position "Erträge aus Wertpapierverkäufen" in Höhe von TEUR 2.052 setzt sich zusammen aus Gewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren des Anlagevermögens von TEUR 1.922 und aus Nachbesserungserlösen von TEUR 130.

Die G+V-Position "Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen" resultiert ausschließlich aus Verkäufen mit Verlust von Wertpapieren des Anlagevermögens.

In der G+V Position "Sonstige betriebliche Erträge" wurden in Erfüllung der gesetzlichen Norm des § 253 Abs. 5 HGB insgesamt TEUR 1.411 (TEUR 1) auf in Vorjahren gebildete Abschreibungen im Wertpapierbestand wiederaufgeholt.

Der Personalaufwand erhöhte sich von TEUR 343 auf TEUR 496. Die Erhöhung im Berichtsjahr resultiert im Wesentlichen aus den höheren erfolgsabhängigen Vergütungen, welche dem im Vergleich zum Vorjahr besseren Ergebnis geschuldet ist.

Die "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" konnten im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 215 (Vorjahr TEUR 341) deutlich gesenkt werden. Dies ergab sich maßgeblich auch durch die Aufwandswirksamkeit von zwei Geschäftsvorfällen im Jahr 2018 mit einmaligem Charakter in Höhe von TEUR 77.

Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen fielen im Jahr 2019 nicht an (Vorjahr TEUR 454). Es kam jedoch im Jahr 2019 zu einer Zuschreibung auf die Beteiligung an dem verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 501 (Vorjahr: Abschreibung TEUR 515).

Allerdings mussten im Berichtsjahr "Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens" in Höhe von TEUR1.109 (Vorjahr TEUR 3.130) vorgenommen werden, diese entfielen mit TEUR 1.109 (Vorjahr TEUR 3.098) auf das Anlagevermögen.

Im Berichtsjahr wurden auf die Wertpapiere des Anlagevermögens Dividenden in Höhe von TEUR 373 (TEUR 683) vereinnahmt. Diese sind in der Position "Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihung des Finanzanlagevermögens" ausgewiesen.

Auf der Zinsseite stehen Erträgen in Höhe von TEUR 30 (TEUR 9) Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 25 (TEUR 29) gegenüber. Die Zinsaufwendungen betreffen in voller Höhe die Kosten der Finanzierung des Finanzanlagevermögens und werden in der Position "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

5. Vermögenslage und Kapitalstruktur

Der Ausweis "Anteile an verbundenen Unternehmen" betrifft eine Beteiligung an der Esterer AG, Altötting, in Höhe von 86,24%. Der Buchwert wurde im Berichtsjahr um TEUR 501 erfolgswirksam auf den handelsbilanziell beizulegenden Wert von Euro 307,26/ Stück je gehaltener Aktie der Esterer AG zugeschrieben. Im Vorjahr war noch eine Abschreibung auf Euro 272,00 je Aktie notwendig gewesen.

Die Allerthal-Werke AG weist außerdem zum Bilanzstichtag einen zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Kurswerten des Bilanzstichtages (unter Beachtung des § 253 Abs. 5 HGB) bewerteten Wertpapierbestand im Anlagevermögen von insgesamt TEUR 18.314 (Vorjahr TEUR 19.197) aus.

Die Position "Sonstige Vermögensgegenstände" bildet im Wesentlichen Körperschaftsteuererstattungsansprüche gegenüber dem Fiskus ab. Außerdem werden zum Ultimo Forderungen in Höhe von TEUR 73 aus der Beendigung eines Spruchverfahrens ausgewiesen.

Im Umlaufvermögen stellt sich die Position Wertpapiere auf TEUR 69 (Vorjahr TEUR 42).

Das ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 21.302 (Vorjahr TEUR 19.373). Das bilanzielle Eigenkapital erhöhte sich im Berichtsjahr durch den ausgewiesenen Jahresüberschuss. Die bilanzielle Eigenkapitalquote stellt sich zum Jahresultimo 2019 auf 92,09% (Vorjahr 82,29%). Der Finanzsaldo gegenüber den die Gesellschaft finanzierenden Banken weist zum 31.12.2019 einen Schuldsaldo von TEUR 1.324 (Vorjahr TEUR 3.860) aus.

Die Allerthal-Werke AG verfügte noch bis zum 17. Juli 2019 befristet über ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 600.000,00. Der Hauptversammlung wurde bislang kein neues genehmigtes Kapital zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Allerthal-Werke AG zu jedem Zeitpunkt in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

6. Risiken und Risikomanagementsystem der Allerthal-Werke AG

a) Beschreibung

Die Volatilität der Aktienmärkte führt dazu, dass die Risiko- und Chancenpolitik der Gesellschaft insbesondere auf die Erreichung bzw. Absicherung eines nachhaltigen Vermögenswachstums ausgerichtet ist. Frühzeitige Reaktionen auf die sich verändernden Marktbedingungen sind hierbei erforderlich. Die Allerthal-Werke AG hat deshalb ein Risiko- und Chancenmanagementsystem installiert, das sie in die Lage versetzt, die sich aus den Märkten heraus ergebenden Chancen und Risiken zu identifizieren bzw. zu antizipieren. Unter anderem ermöglicht ein Realtime-Informationssystem dem Vorstand der Gesellschaft schnell und effektiv Entscheidungen im Portfolio umzusetzen. Der Reportingprozess sieht vor, das Portfolio in Risiko- bzw. Chancenkategorien einzuteilen und mit einer Einschätzung des wahrscheinlichen Eintritts zu gewichten. Das System basiert auf der Sichtung öffentlich zugänglicher Informationsmedien, wie Unternehmensberichten, Bundesanzeiger, Fachzeitschriften und dem Internet. Außerdem wird das System ergänzt durch die enge Zusammenarbeit mit externen Kapitalmarktexperten, mit Kapitalmarktexperten in den Banken und regelmäßigen Besuchen von Unternehmen, Hauptversammlungen sowie Kapitalmarktveranstaltungen.

b) Einschätzungsrisiko

Trotz gründlicher Abwägung der Umstände vor dem Erwerb einer Beteiligung besteht das Risiko, dass unsere Einschätzung der Zielgesellschaft zu lückenhaft oder gar falsch erfolgte. Außerdem besteht das Risiko, dass die Einschätzung zwar grundsätzlich richtig war, die Preisbildung an der Börse unserer Einschätzung jedoch nicht folgt.

c) Kreditrisiko

Die Gesellschaft erwirbt Wertpapiere sowohl durch den Einsatz ihrer Eigenmittel als auch durch die Aufnahme von kurzfristig fälligen Bankkrediten. Der in der Bilanz zum 31.12.2019 ausgewiesene Saldo gegenüber Kreditinstituten ist negativ und beträgt TEUR 1.324.

Bei der Kreditinanspruchnahme wird darauf geachtet, dass der Kreditsaldo aktivisch durch Anteile an Gesellschaften unterlegt ist, bei denen Strukturmaßnahmen durchgeführt, angekündigt oder erwartet werden. Dies soll im Ergebnis dazu führen, dass auch bei großen und lang andauernden Kursrückgängen an der Börse derart kreditfinanzierte Beteiligungen aufgrund ihres überschaubaren Kursrisikos ein stabilisierendes Element im Gesamtportfolio der Allerthal-Werke AG darstellen.

d) Finanzinstrumente

Zum Bilanzstichtag 31.12.2019 hält die Gesellschaft keine derivativen Finanzinstrumente. Im Berichtsjahr wurden keine Geschäfte in Derivaten getätigt.

e) Fungibilitätsrisiko

Durch die sogenannte "Frosta-Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs können sich börsennotierte Gesellschaften seit Herbst 2014 mit einfachem Vorstandsbeschluss von der Börse zurückziehen. Dies wird häufig von Gesellschaften genutzt, die sich in Übernahmesituationen befunden haben und Strukturmaßnahmen anstreben.

Da die Allerthal-Werke AG oftmals genau in solchen Abschnitten des Lebenszyklus von Gesellschaften investiert ist, ist, wie bereits im Vorjahr zu beobachten war, die Gefahr geringerer Fungibilität von Anteilen das entscheidende Kriterium.

f) Schuldnerrisiko

Bei umgesetzten bzw. abgeschlossenen Strukturmaßnahmen schulden die Hauptgesellschafter Abfindung, ggf. Ausgleich und Nachbesserung (Abfindungsergänzungsansprüche). Wegen der Dauer von Überprüfungsverfahren im Anschluss an Strukturmaßnahmen sind Minderheitsgesellschafter regelmäßig über längere Zeiträume einem Schuldnerrisiko ausgesetzt. Für die Allerthal-Werke AG bestehen im Falle von Abfindungsergänzungsansprüchen in der Regel keine bilanziellen Risiken, da die Gesellschaft im Wesentlichen ausschließlich über primäre Nachbesserungsrechte verfügte, welche lediglich mit einem Erinnerungswert aktiviert werden. In den Vorjahren wurden daneben Positionen sekundärer Nachbesserungsrechte erworben. Der Buchwert beträgt TEUR 42 (Vorjahr TEUR 42).

Im Zeitraum zwischen der Ankündigung und dem Vollzug von Strukturmaßnahmen sind sämtliche Schuldnerrisiken wesentlich. Hierzu zählt die Allerthal-Werke AG auch das Scheitern (passiv) bzw. den Abbruch (aktiv) von Strukturmaßnahmen.

g) Personenrisiko

Seit dem 01.01.2008 wird die Gesellschaft von einem einzigen Vorstandsmitglied geführt. Ferner verfügt die Gesellschaft über einen Mitarbeiter mit den erforderlichen Fachkenntnissen. Der Verlust der Dienste des einzigen Vorstands und/oder des Mitarbeiters könnte sich negativ auf die Geschäftsentwicklung und auf das Ergebnis der Allerthal-Werke AG auswirken. Dies bezieht sich gleichermaßen auf die Fähigkeit der Allerthal-Werke AG, sämtliche gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften einer im Freiverkehr gelisteten Gesellschaft einhalten zu können.

h) Umweltrisiken

Nach der Veräußerung der Allerthal-Wohnungsbaugesellschaft mbH im Jahr 2010 verfügt die Gesellschaft weder unmittelbar noch mittelbar über Grundbesitz am ehemaligen Firmensitz in Grasleben. Obwohl sich nach Einschätzung der Gesellschaft hieraus keine Risiken ergeben, ist es jedoch im Grundsatz so, dass eventuelle Umweltrisiken noch lang nach Verkauf der Liegenschaften existent bleiben. Eine Verböserung der Situation ist seit dem Zeitpunkt der Veräußerung sowohl in den Folgejahren wie auch im Geschäftsjahr nach Einschätzung des Vorstands nicht eingetreten.

i) Prozessrisiken

Passivprozesse:

Passivprozesse sind zum Bilanzstichtag weder rechtsanhängig noch sind solche angedroht.

Aktivprozesse:

Die Gesellschaft führt als Klägerin mehrere Prozesse mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und Hintergründen. Außerdem ist sie Antragstellerin in verschiedenen gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit von Abfindungszahlungen. Für die daraus resultierenden Kostenrisiken hat die Gesellschaft nach Rücksprache mit ihrem Rechtsbeistand nach kaufmännischem Ermessen ausreichend hohe Beträge in der Bilanz reserviert.

j) Steuerliche Risiken

Steuerliche Risiken können sich auf der Ebene der Gesetzgebungsstufe ergeben. Die Risiken könnten sich im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen beziehen. Andererseits könnten die Nutzung bzw. Bildung steuerlicher Verlustvorträge betroffen sein.

Steuerliche Betriebsprüfungen können ähnliche Sachverhalte unterschiedlich beurteilen. Bei der vorletzten Betriebsprüfung der Gesellschaft für die Jahre 2010 bis 2013 wurde im Bereich der Ertragssteuern den steuerlichen Einschätzungen der Gesellschaft weitestgehend gefolgt. Seit diesen Feststellungen haben sich nach der Überzeugung des Vorstands weder die Geschäftspolitik noch die allgemeine Aufstellung der Gesellschaft geändert. Zurzeit findet eine Betriebsprüfung für die Jahre 2014 bis 2017 statt, welche zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch andauert.

k) Sonstige rechtliche Risiken

Auch können sich die sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Geschäftstätigkeit verändern. Wir begegnen solchen Veränderungen in wesentlichen Fällen durch die Einholung externen Rechtsrats, um ggf. angemessen reagieren zu können.

7. Chancen

Obwohl grundsätzlich Einschätzungsrisiken in Bezug auf die Wertentwicklung von einzelnen Engagements existieren, besteht die Chance, dass dieses Risiko in der Gesamtbetrachtung durch die Wertentwicklung anderer Engagements ausgeglichen oder gar überkompensiert wird.

Bei künftigen Kurssteigerungen werden stille Reserven gelegt bzw. werden Voraussetzungen geschaffen, um höhere Gewinne zu realisieren. Bei zuvor auf einen niedrigeren Börsenkurs abgeschriebenen Wertpapiere bewirken Kurssteigerungen zwingend eine Zuschreibung nach § 253 Abs. 5 HGB mit entsprechenden Auswirkungen sowohl auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf den Eigenkapitalausweis.

Zur bilanziellen Stärkung des Eigenkapitals können auch in Zukunft Erträge aus den Nachbesserungsrechten der Gesellschaft beitragen.

8. Aussichten für das Geschäftsjahr 2020

Beteiligungsunternehmen wie die Allerthal-Werke AG, welche nach HGB bilanzieren, weisen erst im Zeitpunkt der Veräußerung ein realisiertes Ergebnis aus. Abschreibungen müssen jedoch zum jeweiligen Bewertungsstichtag gebildet werden. Hierzu gegenläufig sind die ebenfalls stichtagsbedingt zwingend zu bildenden Zuschreibungen gemäß § 253 Abs. 5 HGB zu sehen. Eine Ergebnisprognose abzugeben hieße, relativ genau zu wissen, wann einzelne Positionen des Anlagevermögens zu welchem Preis veräußert werden. Hiernach müsste eine Prognose über das voraussichtliche Abschreibungserfordernis bei denjenigen Positionen abgegeben werden, die mutmaßlich zum nächsten Bilanzstichtag aktiviert werden. Danach wäre spiegelbildlich das ähnlich gelagerte Prognoseproblem der Zuschreibungen zu lösen, hier mit der Erleichterung zu Vorgenanntem, dass auf unterjährig erworbene Positionen Zuschreibungen im Jahr der Anschaffung niemals vorgenommen werden können.

Des Weiteren kann der Ausgang von Spruchverfahren auf die Ertragssituation der Allerthal-Werke AG erheblich positive Auswirkungen haben. Der zeitliche Anfall und die Höhe dieser Erträge können von der Gesellschaft weder alleine beeinflusst noch prognostiziert werden. Prognosefelder mit abnehmendem Komplexitätsgrad sind die voraussichtliche Zinsbelastung, die voraussichtliche Höhe der Dividendenerträge sowie die Kalkulation der unabweisbaren Kosten.

Bei konsequenter Umsetzung der bisherigen Anlagephilosophie der Allerthal-Werke AG ist die Realisierung eines Ergebnisses oftmals von Faktoren abhängig, welche die Gesellschaft selbst nicht oder nur unwesentlich beeinflussen kann. Daher ist deren zeitlicher Anfall und erst recht deren Höhe kaum zu prognostizieren. Erst im Laufe des Jahres, wenn Ergebnisse in einem größeren Umfang realisiert wurden, lassen sich belastbarere Aussagen über die Gewinnentwicklung im laufenden Jahr treffen. Dies kann aber dann für den konkreten Prognosezeitraum wiederum nur unter dem Vorbehalt gelten, dass für den Endpunkt dieses Prognosezeitraums, sich das Abschreibungserfordernis bzw. das Zuschreibungserfordernis auf den Wertpapierbestand nicht mehr wesentlich ändert.

Es ist nicht Politik der Allerthal-Werke AG, Ergebnisse zu realisieren, um in irgendeinem Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt dieses oder jenes Ergebnis ausweisen zu können. Hingegen ist es die Politik der Gesellschaft, dass im Rahmen des Gesamtportfolios einzelne Positionen eine optimale Verwertung erfahren. Somit sind konkretere Prognosen zum jetzigen Zeitpunkt für das Jahr 2020 nicht möglich. Dies gilt erst recht für Zeiträume, die nach dem Ende des jetzt laufenden Geschäftsjahres liegen.

Allerdings und ohne zuvor Gesagtes einschränken zu wollen sind für das Geschäftsjahr 2020 grundsätzlich drei Szenarien denkbar, die im Ergebnis zu einem positiven, einem nahezu ausgeglichenen oder einem negativen Ergebnis führen können:

Ausgangspunkt sind die für das Jahr 2020 geplanten unabweisbaren Kosten des Geschäftsbetriebs in Höhe von TEUR 750. Diese setzen sich zusammen aus TEUR 400 Personalkosten (ohne erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile), TEUR 270 sonstiger betrieblicher Aufwand, TEUR 30 Zinsaufwand sowie TEUR 50 für unvorhersehbaren Aufwand.

Ein angenommenes, aus unserer Sicht positives Szenario wird dann erreicht, wenn nicht nur Erträge erwirtschaftet werden, die die Aufwendungen des Geschäftsbetriebes abdecken, sondern auch darüber hinaus entstehen. Die Ausprägung dieser Erträge kann dann je nach Ausgang des Geschäftsjahres spürbar, stark oder sehr stark sein und so das Geschäftsjahr entsprechend als befriedigend, gut oder sogar sehr gut kategorisiert werden. Hier spielt sicherlich die subjektive Sichtweise und Erwartungshaltung des Betrachters eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung eines einzelnen Geschäftsjahres.

Bei einem angenommenen zweiten, nahezu ausgeglichenen Szenario lägen die wirtschaftlichen Erträge in etwa auf der Höhe der Aufwendungen des Geschäftsbetriebes, so dass sich ein "ausgeglichenes" Geschäftsjahresergebnis ergeben würde.

Schließlich ließe sich das dritte, negative Szenario annehmen bei dem das Geschäftsjahr negativ vom nahezu ausgeglichenen Szenario abweicht. Demzufolge liegen keine ausreichenden Ertragskomponenten vor, die zu einem Jahresüberschuss oder einem nahezu ausgeglichenen Ergebnis führen und sich somit ein Jahresfehlbetrag einstellt. Auch hier gilt, dass, je nach Höhe des negativen Ergebnisses, das Geschäftsjahresergebnis dann als unbefriedigend oder schlecht zu beschreiben wäre.

Vor dem Hintergrund, dass zukunftsgerichtete Aussagen stets basierend auf einer aktuellen Datenlage abgegeben werden, kann der Vorstand der Gesellschaft wegen vorher Gesagtem für das Jahr 2020 zwar keine quantitative Prognose abgeben. Ziel der Gesellschaft kann es nur sein, erneut an die durchschnittlich positive Ergebnisentwicklung der letzten Jahre anzuknüpfen und wieder mit einem Jahresüberschuss abzuschließen.

Köln, den 14. Februar 2020

Alfred Schneider
Vorstand

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
3,00 3,00
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 44.247,50 22.534,50
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.372.002,54 3.855.328,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 18.313.582,18 19.197.315,62
22.685.584,72 23.052.643,62
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sonstige Vermögensgegenstände 188.821,28 318.130,64
II. Wertpapiere
sonstige Wertpapiere 68.904,43 42.176,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 137.666,52 104.704,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.479,91 1.898,23
23.131.707,36 23.542.091,32

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.200.000,00 1.200.000,00
II. Kapitalrücklage 3.806.130,18 3.806.130,18
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 109.664,80 109.664,80
2. andere Gewinnrücklagen 15.586.155,89 14.207.391,63
15.695.820,69 14.317.056,43
IV. Bilanzgewinn 600.000,00 49.822,72
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 75.513,00 75.513,00
2. sonstige Rückstellungen 273.955,00 112.839,50
349.468,00 188.352,50
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 1.461.444,69 3.964.708,40
2. sonstige Verbindlichkeiten 18.843,80 16.021,09
1.480.288,49 3.980.729,49
- davon aus Steuern Euro 11.386,07 (Euro 8.290,59)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 5,19 (Euro 5,05)
23.131.707,36 23.542.091,32

Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
1. Erträge aus Wertpapierverkäufen 2.052.237,57 2.780.119,11
2. Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen 91.730,89- 157.827,90-
3. sonstige betriebliche Erträge 1.419.409,37 189.125,97
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 454.558,07- 312.656,91-
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 41.266,81- 30.650,34-
- davon für Altersversorgung 495.824,88- 343.307,25-
Euro -10.820,47 (Euro -693,26)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7.302,65- 4.135,34-
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 215.111,65- 341.419,60-
7. Erträge aus Beteiligungen 0,00 453.568,00
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 373.458,04 683.493,51
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 29.824,10 9.335,03
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 1.109.107,15- 3.129.745,79-
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 24.618,59- 29.074,23-
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.291,73- 10.486,08-
13. Ergebnis nach Steuern 1.928.941,54 99.645,43
14. Jahresüberschuß 1.928.941,54 99.645,43
15. Einstellungen in Gewinnrücklagen in andere Gewinnrücklagen 1.328.941,54- 49.822,71-
16. Bilanzgewinn 600.000,00 49.822,72

Anhang zum 31.12.2019

1. Angaben zur Gesellschaft und Erläuterungen zu Bestandteilen der Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses

Die Allerthal-Werke AG hat ihren Sitz in Köln und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 66988 eingetragen.

Sie ist zum Bilanzstichtag eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a HGB. Gleichwohl hat sie den Jahresabschluss wie für große, nicht kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften aufgestellt; dies erfolgte insoweit, als es den Informationsansprüchen ihrer Aktionäre gem. § 131 AktG genügt. Da insoweit zulässig, erfolgen gem. § 160 Abs. 3 AktG keine Angaben zu den dort genannten Vorschriften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der Erfolg aus Wertpapierverkäufen in den Posten Nr. 1 (Erträge aus Wertpapierverkäufen) und Nr. 2 (Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen) zusammengefasst. Diese Posten enthalten sowohl die Gewinne/Verluste aus Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens als auch diejenigen aus Verkäufen von Wertpapieren des Umlaufvermögens.

Vor dem Hintergrund von § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB haben wir die entsprechenden Restlaufzeit-Vermerke aus der Bilanz eliminiert und sämtliche diesbezüglichen Angaben in diesem Anhang konzentriert (sh. nachfolgend Ziff. 3.4).

Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt.

2. Angaben zur Bewertung und Bilanzierung

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Zugänge an steuerrechtlich "geringwertigen Wirtschaftsgütern" wurden in Übereinstimmung mit dem Steuerrecht auch in diesem Jahresabschluss im Jahr des Zugangs in vollem Umfang abgeschrieben.

Der Posten Beteiligungen an verbundenen Unternehmen beinhaltet die Beteiligung an der Esterer AG, Altötting.

Die Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und die Wertpapiere des Anlage- bzw. Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet; soweit für deren Ermittlung eine Verbrauchsfolge zu unterstellen war, wurde nach der Durchschnittskostenmethode bewertet. Soweit die Kurswerte unter die Anschaffungskosten gefallen sind, wurden jedoch entsprechende Abwertungen nach § 253 Abs. 3 und 4 HGB vorgenommen. Bei wieder gestiegenen Kursen wurden zur Wertaufholung Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB durchgeführt; die Obergrenze der Zuschreibungen liegt bei den ursprünglichen Anschaffungskosten. Bei den auf fremde Währung lautenden Wertpapieren des Anlagevermögens wurden die Anschaffungskosten unter Beachtung des jeweiligen Devisenkassamittelkurses zum Zugangszeitpunkt ermittelt; die Folgebewertung dieser Wertpapiere erfolgte unter Beachtung der jeweiligen Devisenkassamittelkurse des Bilanzstichtages.

Die Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und die Wertpapiere sind an die finanzierenden Kreditinstitute verpfändet.

In den Finanzanlagen sind "primäre" Nachbesserungsrechte enthalten. Sie sind aus von der Gesellschaft gehaltenen Aktienbeständen des Anlagevermögens im Rahmen von Squeeze-out Verfahren bzw. im Rahmen von Unternehmensverträgen durch Andienung entstanden. Die Gesellschaft erwartet bei den mit Erinnerungswerten von je 1,00 Euro aktivierten Rechten eine Nachbesserung auf die bisher gezahlten Abfindungen. Es handelt sich um mehrere Rechte von verschiedenen Gesellschaften.

Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden, Wertberichtigungen waren daher nicht vorzunehmen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 76 sind von uns in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung schätzweise notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet worden. Unserer Schätzung wurde, für das Geschäftsjahr 2019 erstmals, aus Kostengründen kein versicherungsmathematisches Gutachten mehr zugrunde gelegt.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

3.1 Einzelposten des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) liegt diesem Anhang als Anlage bei.

3.2 Angaben zum Kapital

3.2.1 Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Rücklage blieb unverändert.

Die anderen Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt:

Euro
Andere Gewinnrücklagen zum 31. Dezember 2018 14.207.391,63
+ Einstellung durch Hauptversammlung 2019 49.822,72
+ Einstellung aus dem Jahresüberschuss 2019 1.328.941,54
Andere Gewinnrücklagen zum 31. Dezember 2019 15.586.155,89

Die anderen Gewinnrücklagen enthalten solche nach § 58 Abs. 2a AktG in Höhe von Euro 364.470,77.

3.2.2 Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:

Euro
Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt: Euro
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 49.822,72
./. Einstellung in andere Gewinnrücklage durch Hauptversammlung 2019 ./. 49.822,72
./. Dividende im Geschäftsjahr 2019 ./. 0,00
Gewinnvortrag 0,00
+ Jahresüberschuss Geschäftsjahr 2019 1.928.941,54
./. Einstellung in Gewinnrücklage aus dem Jahresüberschuss 2019 ./. 1.328.941,54
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 600.000,00

Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge umfasst ca. Euro 4.000,00 und resultiert aus der Änderung der Bewertungsmethode zu den Pensionsrückstellungen im Geschäftsjahr 2016 (sh. nachfolgend). Gewinne dürfen nur insoweit ausgeschüttet werden, als die nach Ausschüttung verbleibenden freien Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl. eines Verlustvortrags dem genannten Betrag entsprechen.

3.3. Angaben zu den Rückstellungen

3.3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Passivierung der Pensionsrückstellung erfolgte auf Grundlage einer eigenen Schätzung. Auf die Einholung eines versicherungsmathematischen Gutachtens wurde angesichts der relativen Unwesentlichkeit dieses Bilanzpostens aus Kostengründen erstmals für das Geschäftsjahr 2019 verzichtet.

Vor dem Hintergrund des Ablebens von zwei der 19 Leistungsempfänger im Geschäftsjahr 2019 einerseits und dem in 2019 weiter gesunkenen Marktzinssatz andererseits haben wir die Rückstellung im Vergleich zum Vorjahr unverändert gelassen.

Der Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (3,21%) und dem entsprechenden Ansatz bei Zugrundelegung von sieben Geschäftsjahren (2,32%) betrug zum 31.12.2018 EUR 4.140,00. Es bestand in Höhe dieses Unterschiedsbetrags zum 31.12.2018 eine Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB). Diese Ausschüttungssperre schätzen wir zum Bilanzstichtag vorsichtig mit EUR 4.000,00 ein. Da die freien Rücklagen zzgl. des Bilanzgewinns einen Betrag von mehr als EUR 16 Mio. umfassen und eine Ausschüttung in dieser Größenordnung wohl nur theoretisch denkbar ist, kommt der genannten Ausschüttungssperre ohnehin so gut wie keine praktische Bedeutung zu.

3.3.2 Sonstige Rückstellungen

Für Personalkosten wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 147 gebildet.

Für Beratungskosten, insbesondere im Zusammenhang mit aktiv geführten Prozessen, bei denen die Allerthal-Werke AG nicht Beklagte ist, ist ein Betrag von TEUR 70 zurückgestellt.

Es handelt sich ferner um Rückstellungen für die internen Kosten des Jahresabschlusses, für die Vergütungen des Aufsichtsrats, für ausstehende Eingangsrechnungen, für Steuererklärungskosten sowie für die Kosten der Archivierung aufbewahrungspflichtiger Unterlagen.

3.4 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen gegenüber Kreditinstituten. Die Angaben zur Restlaufzeit und zur Besicherung sind dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:

Verbindlichkeiten Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit Über 1 Jahr hiervon über 5 Jahre gesamt gesichert
gegenüber Kreditinstituten 1.461.444,69 0,00 0,00 1.461.444,69 1.461.444,69
Sonstige 18.843,80 0,00 0,00 18.843,80 0,00
Summe 1.480.288,49 0,00 0,00 1.480.288,49 1.461.444,69

Die entsprechenden Vorjahreswerte betrugen:

Vorjahres-Verbindlichkeiten Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit über 1 Jahr hiervon über 5 Jahre gesamt gesichert
gegenüber Kreditinstituten 3.964.708,40 0,00 0,00 3.964.708,40 3.964.708,40
Sonstige 16.021,09 0,00 0,00 16.021,09 0,00
Summe 3.980.729,49 0,00 0,00 3.980.729,49 3.964.708,40

Die Sicherung der Verbindlichkeiten erfolgte durch Abtretung von in Wertpapierdepots gehaltenen Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens.

3.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 129 inklusive Umsatzsteuer. Der Ausweis beinhaltet insbesondere TEUR 73 für Büromiete und TEUR 25 für Beratung, jeweils für die Zeit ab Bilanzstichtag bis zum Ende der jeweiligen vertraglichen Restlaufzeit.

4. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Wertpapiererträge und sonstige betriebliche Erträge

Die Wertpapiergewinne wurden mit TEUR 1.922 aus Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens erzielt. Weiterhin wurden Erträge aus Nachbesserungen in Höhe von TEUR 130 realisiert.

Die Wertpapierverluste resultierten mit TEUR -92 aus Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens.

Die Sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus der Zuschreibung zu den Beteiligungen an verbundenen Unternehmen (TEUR 501) und zu den Wertpapieren des Anlagevermögens (TEUR 910).

4.2 Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten solche aus Währungsumrechnung in Höhe von EUR 7.148,17 (Vj.: EUR 3.789,60). Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten solche aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 0,00 (Vj.: EUR 1.382,78).

4.3 Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen des Vorjahres waren gleichzeitig solche aus verbundenen Unternehmen.

4.4 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Abschreibungen auf Finanzanlagen sind immer außerplanmäßig, da für Finanzanlagen keine "planmäßigen" Abschreibungen vorgenommen werden.

In der GuV-Position Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens sind TEUR 1.109 (Vj.: TEUR 3.098) für außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen und TEUR 0 (Vj.: TEUR 32) für außerplanmäßige Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens ausgewiesen. Nach unserer Einschätzung sind die Wertminderungen in Höhe von TEUR 1.109 (Vj.: TEUR 3.130) voraussichtlich nicht von Dauer.

4.5 Aufzinsungsaufwendungen

In dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Aufzinsungsaufwendungen zu Pensionsrückstellungen in Höhe von Euro 0,00 (Vj.: Euro 8.991,00) enthalten. Wegen der Schätzung der Höhe der Pensionsrückstellungen ohne Zuhilfenahme eines versicherungsmathematischen Gutachtens war eine schätzweise Isolierung dieses Zinsaufwands aus den Altersvorsorgeaufwendungen nicht möglich; der vermutlich geringe Zinsaufwand ist daher immanent in den Altersvorsorgeaufwendungen mit enthalten.

4.6 Steueraufwand

Auf Basis des handelsbilanziellen Ergebnisses und vor dem Hintergrund der Regelungen des § 8b KStG in seiner am Bilanzstichtag gültigen Fassung ist der zu erwartende Steueraufwand (Euro 0,00) mit dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steueraufwand identisch. Der dort ausgewiesene Ertragsteueraufwand betrifft nicht-anrechenbare ausländische Kapitalertragsteuern.

4.7 aperiodische Erträge und Aufwendungen

Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten aperiodische Erträge aus der Auflösung von Sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.

5. Sonstige Angaben

5.1 Angaben zu den Unternehmensorganen Vorstand:

Dipl.-Kfm. Alfred Schneider, Kaufmann.

Aufsichtsrat:

Dr. Markus Linnerz, Rechtsanwalt (Vorsitzender)

Karl-Heinz Berchter, Unternehmensberater (stellvertretender Vorsitzender)

Rolf Hauschildt, Kaufmann.

5.2 Beteiligungen

Der Anteilsbesitz an dem verbundenen Unternehmen Esterer AG, Altötting, umfasst 14.229 von 16.500 Aktien, bzw. 86,24%. Der geprüfte Jahresabschluss 2018 weist ein buchmäßiges Eigenkapital von Euro 4.537.567,02 aus, der Jahresüberschuss 2018 beträgt Euro 30.993,48. Der Jahresabschluss 2019 liegt noch nicht vor.

5.3 Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer

Die Firma beschäftigte im Geschäftsjahr drei Angestellte.

5.4 Angaben zum Abschlussprüferhonorar

Das für das Geschäftsjahr oder frühere Jahre als Aufwand gebuchte Honorar des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:

a) für Abschlussprüfungsleistungen Euro 15.000,00
b) für Steuerberatungsleistungen Euro 6.358,66
c) für andere Bestätigungsleistungen oder sonstige Leistungen Euro 0,00
Summe Euro 21.358,66

Anmerkung: Aufgrund der Rechtsprechung des BFH zu § 249 HGB werden mangels gesetzlicher Prüfungspflicht keine Rückstellungen für die zwar satzungsmäßigen, aber nicht gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen passiviert, sodass der hier ausgewiesene Prüfungsaufwand die Prüfung des Vorjahresabschlusses betrifft. Die Angaben sind Beträge ohne Umsatzsteuern, unabhängig von einer umsatzsteuerlichen Nichtabzugsfähigkeit der in Rechnung gestellten Umsatzsteuern.

5.5 Latente Steuern

Aufgrund der Regelungen des § 8b KStG wird die Gesellschaft bei gleichbleibender Unternehmenspolitik und bei unveränderter Rechtslage auch in Zukunft mit keinen Ertragsteuern belastet sein, welche durch dem Grunde nach bestehende aktive Steuerlatenzen (aus steuerlichen Verlustvorträgen und aus unterschiedlichen Bewertungen von Wertpapieren und Pensionsrückstellungen in Handels- und Steuerbilanz) reduziert werden könnten. Mithin besteht zum Bilanzstichtag keine werthaltige aktive Steuerlatenz.

5.6 Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt gem. § 170 Abs. 2 AktG folgende Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 vor:

1. Verteilung an die Aktionäre: Euro 600.000,00
2. Einstellung in Gewinnrücklagen: Euro 0,00
3. Gewinnvortrag: Euro 0,00
4. Bilanzgewinn: Euro 600.000,00

Köln, den 14. Februar 2020

- Der Vorstand -

Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel)

Anschaffungskosten Aufgelaufene Abschreibungen
01.01.2019 Umbuchungen Zugänge Abgänge 31.12.2019 01.01.2019
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.731,99 5.731,99 5.728,99
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 5.731,99 0,00 0,00 0,00 5.731,99 5.728,99
II. Sachanlagen
andere Anl., Betriebsund Geschäftsausst. 70.803,06 29.015,65 99.818,71 48.268,56
Summe Sachanlagen 70.803,06 0,00 29.015,65 0,00 99.818,71 48.268,56
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.370.209,89 15.675,00 4.385.884,89 514.881,89
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 22.941.891,53 11.475.949,21 12.888.412,41 21.529.428,33 3.744.575,91
Summe Finanzanlagen 27.312.101,42 0,00 11.491.624,21 12.888.412,41 25.915.313,22 4.259.457,80
Anlagevermögen insgesamt 27.388.636,47 0,00 11.520.639,86 12.888.412,41 26.020.863,92 4.313.455,35
Aufgelaufene Abschreibungen Buchwerte
Änderungen iZm
Umbuchungen
oder Zugängen
Änderungen
iZm Abgängen
Abschreibungen
im Geschäftsjahr
Zuschreibungen
im Geschäftsjahr
31.12.2019 31.12.2019
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.728,99 3,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 5.728,99 3,00
II. Sachanlagen
andere Anl., Betriebsund Geschäftsausst. 7.302,65 55.571,21 44.247,50
Summe Sachanlagen 0,00 0,00 7.302,65 0,00 55.571,21 44.247,50
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 500.999,54 13.882,35 4.372.002,54
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 727.802,93 1.109.107,15 910.033,98 3.215.846,15 18.313.582,18
Summe Finanzanlagen 0,00 727.802,93 1.109.107,15 1.411.033,52 3.229.728,50 22.685.584,72
Anlagevermögen insgesamt 0,00 727.802,93 1.116.409,80 1.411.033,52 3.291.028,70 22.729.835,22
Buchwerte
31.12.2018
Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 3,00
II. Sachanlagen
andere Anl., Betriebsund Geschäftsausst. 22.534,50
Summe Sachanlagen 22.534,50
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.855.328,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 19.197.315,62
Summe Finanzanlagen 23.052.643,62
Anlagevermögen insgesamt 23.075.181,12

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln:

Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht

Wir haben den Jahresabschluss der Allerthal-Werke AG, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Allerthal-Werke AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichend geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen..

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Köln, den 14. Februar 2020

Formhals
Revisions- und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Bastian Lehmkühler M. A.
Wirtschaftsprüfer

Ergebnisverwendungsbeschluss

Die Hauptversammlung der Allerthal-Werke AG hat am 19. Oktober 2020 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 von Euro 600.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,50 je Stückaktie, insgesamt Euro 600.000,00, zu verwenden.