Allerthal-Werke AktiengesellschaftKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden
Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und
die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender
Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten
regelmäßig, zeitnah und umfassend über die relevant erscheinenden Fragen der Unternehmensplanung
und strategische Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte, die Lage des Unternehmens
einschließlich der Risikolage sowie über das Risikomanagement. Gemeinsam mit dem Vorstand
erörterte der Aufsichtsrat alle wichtigen Vorhaben. Die Mitglieder des Aufsichtsrats
hatten stets Gelegenheit, sich mit den Vorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen
und eigene Anregungen einzubringen. Im Geschäftsjahr 2019 haben Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats am 05.04.2019, am
10.07.2019 sowie am 13.12.2019 stattgefunden. An diesen haben alle Mitglieder des
Aufsichtsrats teilgenommen. Der Aufsichtsrat tagte ganz überwiegend in Anwesenheit
des Vorstands, beriet sich zu Vorstandsangelegenheiten aber ohne den Vorstand. In
den Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und die bedeutsamsten
Wertpapierpositionen erörtert sowie die gebotenen Beschlüsse gefasst. Sitzungen in
Form von Telefonkonferenzen wurden nicht durchgeführt. Des Weiteren haben sich die
Mitglieder des Aufsichtsrats bei weiteren Zusammenkünften und Einzelgesprächen mit
dem Vorstand eingehend über die Situation des Unternehmens sowie über grundsätzliche
Einzelfragen berichten lassen und hierüber mit dem Vorstand beraten. Der dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegte Jahresabschluss nebst Gewinnverwendungsvorschlag
zum 31.12.2019 wurde unter Einbeziehung der Buchführung sowie des Lageberichts des
Vorstands auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10.07.2019 von
der Formhals Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH geprüft. Der Abschlussprüfer
hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht wurde den Mitgliedern
des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung vom
Abschlussprüfer zugesandt und war in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 03.04.2020
Gegenstand der Beratungen, an denen der Abschlussprüfer teilgenommen und über wesentliche
Ergebnisse der Prüfungen berichtet sowie Fragen des Aufsichtsrats beantwortet hat.
Auf der Basis eigener Prüfungen des Jahresabschlusses und des Lageberichts hat der
Aufsichtsrat der Allerthal-Werke AG dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer
sowie dem Gewinnverwendungsvorschlag zugestimmt und in der Sitzung vom 03.04.2020
den Jahresabschluss zum 31.12.2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Zusammensetzung des in der Hauptversammlung am 23.07.2018 neu gewählten Aufsichtsrats
blieb im Berichtsjahr unverändert. Der Bericht des Aufsichtsrats nimmt an dieser Stelle
Bezug auf die Angaben im handelsrechtlichen Anhang des Jahresabschlusses 2019, dort
Ziffer 5.1. Alleiniger Vorstand der Allerthal-Werke AG war im Berichtsjahr Herr Alfred Schneider.
Mit Beschluss vom 29. Januar 2019 hat der Aufsichtsrat die am 31. Dezember 2019 auslaufende
Bestellung des Herrn Alfred Schneider um weitere drei Jahre bis zum Ablauf des 31.
Dezember 2022 verlängert. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für seinen unverändert
intensiven Einsatz für das Unternehmen und die Führung der Allerthal-Werke AG im Geschäftsjahr
2019. Der Dank gilt auch allen Mitarbeitern für ihre erfolgreiche Arbeit und ihr hohes
Engagement im Jahr 2019 sowie allen Aktionärinnen und Aktionären, die der Allerthal-Werke
AG ihr Vertrauen schenken. Köln, den 03.04.2020 Dr. Markus Linnerz Lagebericht des Vorstands 2019Vorbemerkung Dieser Lagebericht wurde ohne gesetzliche Verpflichtung, jedoch aufgrund Satzungsbestimmung
erstellt. Er wurde in dem Umfang aufgestellt, in welchem er für mittelgroße, nichtbörsennotierte
Aktiengesellschaften nach HGB obligatorisch ist. 1. Finanzwirtschaftliches Umfeld Die Gesellschaft beachtet bei ihrer Geschäftstätigkeit die Entwicklung von Währungen,
Anleihen und Zinsen sowie die Nachrichtenlage, welche die Entwicklungen jeweils beeinflussen. 2. Entwicklung der Finanzmärkte und ausgewählter Aktienindizes Das Hauptaugenmerk liegt dabei in der Entwicklung von deutschen Aktienindizes. Im Einzelnen schlossen ausgewählte Indizes im Jahr 2019 im Ultimovergleich wie folgt
in Prozent ab:
3. Geschäftsentwicklung Das Geschäftsjahr 2019 war gekennzeichnet von einer sehr positiven Kursentwicklung
am deutschen Aktienmarkt. Im Vergleich zum Vorjahr, als die deutschen Aktienindizes
Abgaben zwischen ./. 20,0% im SDax und ./. 17,61% im MDax aufwiesen, befestigten sich
diese Indizes im Berichtsjahr sehr stark. Die Allerthal-Werke AG hat das Geschäftsjahr
ergebnisseitig mit einem deutlich positiven Ergebnis abgeschlossen. Im Rahmen des langfristig orientierten Managements des Beteiligungsportfolios konnten
im Berichtsjahr saldiert Ergebnisse aus Wertpapierverkäufen in Höhe von TEUR 1.961
(Vorjahr TEUR 2.622) realisiert werden. Sie resultieren aus Verkäufen von Wertpapieren
des Anlagevermögens und Nachbesserungserträgen. Verkäufe von Wertpapieren des Umlaufvermögens
fanden in 2019 nicht statt. Transaktionen mit Gewinn wurden in Höhe von TEUR 1.922
(Vorjahr TEUR 2.762) und Transaktionen mit Verlust in Höhe von TEUR 92 (Vorjahr TEUR
158) abgeschlossen. Der Abschreibungsbedarf auf die Anteile an verbundenen Unternehmen und den Wertpapierbestand
des Finanzanlage- und des Umlaufvermögens konnte im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 1.109
(Vorjahr TEUR 3.130) begrenzt werden, wobei im Jahr 2019, anders als 2018, Abschreibungen
auf Anteile an verbundenen Unternehmen nicht vorzunehmen waren. Die vorzunehmenden
Zuschreibungen betrafen Anteile an verbundenen Unternehmen und Wertpapiere des Finanzanlagevermögens
und betrugen TEUR 1.411 (Vorjahr TEUR 1). Den Schwerpunkt des Ergebnisbeitrages lieferten
im Berichtsjahr sowohl die realisierten Geschäfte als auch die Zuschreibungen. Erträge aus Nachbesserungen aufgrund von abgeschlossenen Spruchverfahren konnten
im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 130 (Vorjahr TEUR 18) verbucht werden. Unser Nachbesserungsvolumen hat sich im Jahr 2019 per Saldo auf TEUR 36.514 reduziert.
Den Abgängen mit einem Volumen von insgesamt TEUR 3.629 standen Zugänge im Jahr 2019
von insgesamt TEUR 2.650 gegenüber. Das Nachbesserungsvolumen wird dabei abgebildet
durch das Produkt aus der von der Strukturmaßnahme betroffenen Anzahl von Aktien und
der vom Hauptgesellschafter zunächst à-conto gewährten Abfindung je Aktie. Bei Verschmelzungen
tritt an die Stelle des vom Hauptgesellschafter gewährten Preises der letzte verfügbare
Börsenkurs. Aus diesen Nachbesserungsrechten erwartet die Allerthal-Werke AG in Zukunft
wesentliche Ergebnisbeiträge. 4. Ertragslage Die Allerthal-Werke AG hat im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss in Höhe von
TEUR 1.929 (Vorjahr TEUR 100) erzielt. Mit diesem Ergebnis konnte die im Lagebericht
des Vorjahres genannte qualitative Zielsetzung nach Auffassung des Vorstands der Gesellschaft
deutlich erreicht werden. Ertragsseitig ist die Gewinn- und Verlustrechnung des Berichtsjahres geprägt durch
saldierte Ergebnisse aus Wertpapierverkäufen von TEUR 1.961 (nach TEUR 2.622 im Jahre
2018) sowie durch sonstige betriebliche Erträge von TEUR 1.419 (nach TEUR 189 im Jahre
2018). Die G+V-Position "Erträge aus Wertpapierverkäufen" in Höhe von TEUR 2.052 setzt sich
zusammen aus Gewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren des Anlagevermögens von TEUR
1.922 und aus Nachbesserungserlösen von TEUR 130. Die G+V-Position "Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen" resultiert ausschließlich
aus Verkäufen mit Verlust von Wertpapieren des Anlagevermögens. In der G+V Position "Sonstige betriebliche Erträge" wurden in Erfüllung der gesetzlichen
Norm des § 253 Abs. 5 HGB insgesamt TEUR 1.411 (TEUR 1) auf in Vorjahren gebildete
Abschreibungen im Wertpapierbestand wiederaufgeholt. Der Personalaufwand erhöhte sich von TEUR 343 auf TEUR 496. Die Erhöhung im Berichtsjahr
resultiert im Wesentlichen aus den höheren erfolgsabhängigen Vergütungen, welche dem
im Vergleich zum Vorjahr besseren Ergebnis geschuldet ist. Die "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" konnten im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR
215 (Vorjahr TEUR 341) deutlich gesenkt werden. Dies ergab sich maßgeblich auch durch
die Aufwandswirksamkeit von zwei Geschäftsvorfällen im Jahr 2018 mit einmaligem Charakter
in Höhe von TEUR 77. Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen fielen im Jahr 2019 nicht an
(Vorjahr TEUR 454). Es kam jedoch im Jahr 2019 zu einer Zuschreibung auf die Beteiligung
an dem verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 501 (Vorjahr: Abschreibung TEUR 515). Allerdings mussten im Berichtsjahr "Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere
des Umlaufvermögens" in Höhe von TEUR1.109 (Vorjahr TEUR 3.130) vorgenommen werden,
diese entfielen mit TEUR 1.109 (Vorjahr TEUR 3.098) auf das Anlagevermögen. Im Berichtsjahr wurden auf die Wertpapiere des Anlagevermögens Dividenden in Höhe
von TEUR 373 (TEUR 683) vereinnahmt. Diese sind in der Position "Erträge aus anderen
Wertpapieren und Ausleihung des Finanzanlagevermögens" ausgewiesen. Auf der Zinsseite stehen Erträgen in Höhe von TEUR 30 (TEUR 9) Zinsaufwendungen in
Höhe von TEUR 25 (TEUR 29) gegenüber. Die Zinsaufwendungen betreffen in voller Höhe
die Kosten der Finanzierung des Finanzanlagevermögens und werden in der Position "Zinsen
und ähnliche Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. 5. Vermögenslage und Kapitalstruktur Der Ausweis "Anteile an verbundenen Unternehmen" betrifft eine Beteiligung an der
Esterer AG, Altötting, in Höhe von 86,24%. Der Buchwert wurde im Berichtsjahr um TEUR
501 erfolgswirksam auf den handelsbilanziell beizulegenden Wert von Euro 307,26/ Stück
je gehaltener Aktie der Esterer AG zugeschrieben. Im Vorjahr war noch eine Abschreibung
auf Euro 272,00 je Aktie notwendig gewesen. Die Allerthal-Werke AG weist außerdem zum Bilanzstichtag einen zu Anschaffungskosten
oder niedrigeren Kurswerten des Bilanzstichtages (unter Beachtung des § 253 Abs. 5
HGB) bewerteten Wertpapierbestand im Anlagevermögen von insgesamt TEUR 18.314 (Vorjahr
TEUR 19.197) aus. Die Position "Sonstige Vermögensgegenstände" bildet im Wesentlichen Körperschaftsteuererstattungsansprüche
gegenüber dem Fiskus ab. Außerdem werden zum Ultimo Forderungen in Höhe von TEUR 73
aus der Beendigung eines Spruchverfahrens ausgewiesen. Im Umlaufvermögen stellt sich die Position Wertpapiere auf TEUR 69 (Vorjahr TEUR
42). Das ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 21.302 (Vorjahr TEUR
19.373). Das bilanzielle Eigenkapital erhöhte sich im Berichtsjahr durch den ausgewiesenen
Jahresüberschuss. Die bilanzielle Eigenkapitalquote stellt sich zum Jahresultimo 2019
auf 92,09% (Vorjahr 82,29%). Der Finanzsaldo gegenüber den die Gesellschaft finanzierenden
Banken weist zum 31.12.2019 einen Schuldsaldo von TEUR 1.324 (Vorjahr TEUR 3.860)
aus. Die Allerthal-Werke AG verfügte noch bis zum 17. Juli 2019 befristet über ein genehmigtes
Kapital in Höhe von € 600.000,00. Der Hauptversammlung wurde bislang kein neues genehmigtes
Kapital zur Beschlussfassung vorgelegt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Allerthal-Werke AG zu jedem Zeitpunkt in der
Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 6. Risiken und Risikomanagementsystem der Allerthal-Werke AGa) Beschreibung Die Volatilität der Aktienmärkte führt dazu, dass die Risiko- und Chancenpolitik
der Gesellschaft insbesondere auf die Erreichung bzw. Absicherung eines nachhaltigen
Vermögenswachstums ausgerichtet ist. Frühzeitige Reaktionen auf die sich verändernden
Marktbedingungen sind hierbei erforderlich. Die Allerthal-Werke AG hat deshalb ein
Risiko- und Chancenmanagementsystem installiert, das sie in die Lage versetzt, die
sich aus den Märkten heraus ergebenden Chancen und Risiken zu identifizieren bzw.
zu antizipieren. Unter anderem ermöglicht ein Realtime-Informationssystem dem Vorstand
der Gesellschaft schnell und effektiv Entscheidungen im Portfolio umzusetzen. Der
Reportingprozess sieht vor, das Portfolio in Risiko- bzw. Chancenkategorien einzuteilen
und mit einer Einschätzung des wahrscheinlichen Eintritts zu gewichten. Das System
basiert auf der Sichtung öffentlich zugänglicher Informationsmedien, wie Unternehmensberichten,
Bundesanzeiger, Fachzeitschriften und dem Internet. Außerdem wird das System ergänzt
durch die enge Zusammenarbeit mit externen Kapitalmarktexperten, mit Kapitalmarktexperten
in den Banken und regelmäßigen Besuchen von Unternehmen, Hauptversammlungen sowie
Kapitalmarktveranstaltungen. b) Einschätzungsrisiko Trotz gründlicher Abwägung der Umstände vor dem Erwerb einer Beteiligung besteht
das Risiko, dass unsere Einschätzung der Zielgesellschaft zu lückenhaft oder gar falsch
erfolgte. Außerdem besteht das Risiko, dass die Einschätzung zwar grundsätzlich richtig
war, die Preisbildung an der Börse unserer Einschätzung jedoch nicht folgt. c) Kreditrisiko Die Gesellschaft erwirbt Wertpapiere sowohl durch den Einsatz ihrer Eigenmittel als
auch durch die Aufnahme von kurzfristig fälligen Bankkrediten. Der in der Bilanz zum
31.12.2019 ausgewiesene Saldo gegenüber Kreditinstituten ist negativ und beträgt TEUR
1.324. Bei der Kreditinanspruchnahme wird darauf geachtet, dass der Kreditsaldo aktivisch
durch Anteile an Gesellschaften unterlegt ist, bei denen Strukturmaßnahmen durchgeführt,
angekündigt oder erwartet werden. Dies soll im Ergebnis dazu führen, dass auch bei
großen und lang andauernden Kursrückgängen an der Börse derart kreditfinanzierte Beteiligungen
aufgrund ihres überschaubaren Kursrisikos ein stabilisierendes Element im Gesamtportfolio
der Allerthal-Werke AG darstellen. d) Finanzinstrumente Zum Bilanzstichtag 31.12.2019 hält die Gesellschaft keine derivativen Finanzinstrumente.
Im Berichtsjahr wurden keine Geschäfte in Derivaten getätigt. e) Fungibilitätsrisiko Durch die sogenannte "Frosta-Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs können sich börsennotierte
Gesellschaften seit Herbst 2014 mit einfachem Vorstandsbeschluss von der Börse zurückziehen.
Dies wird häufig von Gesellschaften genutzt, die sich in Übernahmesituationen befunden
haben und Strukturmaßnahmen anstreben. Da die Allerthal-Werke AG oftmals genau in solchen Abschnitten des Lebenszyklus von
Gesellschaften investiert ist, ist, wie bereits im Vorjahr zu beobachten war, die
Gefahr geringerer Fungibilität von Anteilen das entscheidende Kriterium. f) Schuldnerrisiko Bei umgesetzten bzw. abgeschlossenen Strukturmaßnahmen schulden die Hauptgesellschafter
Abfindung, ggf. Ausgleich und Nachbesserung (Abfindungsergänzungsansprüche). Wegen
der Dauer von Überprüfungsverfahren im Anschluss an Strukturmaßnahmen sind Minderheitsgesellschafter
regelmäßig über längere Zeiträume einem Schuldnerrisiko ausgesetzt. Für die Allerthal-Werke
AG bestehen im Falle von Abfindungsergänzungsansprüchen in der Regel keine bilanziellen
Risiken, da die Gesellschaft im Wesentlichen ausschließlich über primäre Nachbesserungsrechte
verfügte, welche lediglich mit einem Erinnerungswert aktiviert werden. In den Vorjahren
wurden daneben Positionen sekundärer Nachbesserungsrechte erworben. Der Buchwert beträgt
TEUR 42 (Vorjahr TEUR 42). Im Zeitraum zwischen der Ankündigung und dem Vollzug von Strukturmaßnahmen sind sämtliche
Schuldnerrisiken wesentlich. Hierzu zählt die Allerthal-Werke AG auch das Scheitern
(passiv) bzw. den Abbruch (aktiv) von Strukturmaßnahmen. g) Personenrisiko Seit dem 01.01.2008 wird die Gesellschaft von einem einzigen Vorstandsmitglied geführt.
Ferner verfügt die Gesellschaft über einen Mitarbeiter mit den erforderlichen Fachkenntnissen.
Der Verlust der Dienste des einzigen Vorstands und/oder des Mitarbeiters könnte sich
negativ auf die Geschäftsentwicklung und auf das Ergebnis der Allerthal-Werke AG auswirken.
Dies bezieht sich gleichermaßen auf die Fähigkeit der Allerthal-Werke AG, sämtliche
gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften einer im Freiverkehr gelisteten Gesellschaft
einhalten zu können. h) Umweltrisiken Nach der Veräußerung der Allerthal-Wohnungsbaugesellschaft mbH im Jahr 2010 verfügt
die Gesellschaft weder unmittelbar noch mittelbar über Grundbesitz am ehemaligen Firmensitz
in Grasleben. Obwohl sich nach Einschätzung der Gesellschaft hieraus keine Risiken
ergeben, ist es jedoch im Grundsatz so, dass eventuelle Umweltrisiken noch lang nach
Verkauf der Liegenschaften existent bleiben. Eine Verböserung der Situation ist seit
dem Zeitpunkt der Veräußerung sowohl in den Folgejahren wie auch im Geschäftsjahr
nach Einschätzung des Vorstands nicht eingetreten. i) ProzessrisikenPassivprozesse: Passivprozesse sind zum Bilanzstichtag weder rechtsanhängig noch sind solche angedroht. Aktivprozesse: Die Gesellschaft führt als Klägerin mehrere Prozesse mit gesellschaftsrechtlichen
Fragestellungen und Hintergründen. Außerdem ist sie Antragstellerin in verschiedenen
gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit von Abfindungszahlungen.
Für die daraus resultierenden Kostenrisiken hat die Gesellschaft nach Rücksprache
mit ihrem Rechtsbeistand nach kaufmännischem Ermessen ausreichend hohe Beträge in
der Bilanz reserviert. j) Steuerliche Risiken Steuerliche Risiken können sich auf der Ebene der Gesetzgebungsstufe ergeben. Die
Risiken könnten sich im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen
beziehen. Andererseits könnten die Nutzung bzw. Bildung steuerlicher Verlustvorträge
betroffen sein. Steuerliche Betriebsprüfungen können ähnliche Sachverhalte unterschiedlich beurteilen.
Bei der vorletzten Betriebsprüfung der Gesellschaft für die Jahre 2010 bis 2013 wurde
im Bereich der Ertragssteuern den steuerlichen Einschätzungen der Gesellschaft weitestgehend
gefolgt. Seit diesen Feststellungen haben sich nach der Überzeugung des Vorstands
weder die Geschäftspolitik noch die allgemeine Aufstellung der Gesellschaft geändert.
Zurzeit findet eine Betriebsprüfung für die Jahre 2014 bis 2017 statt, welche zum
Zeitpunkt der Berichterstattung noch andauert. k) Sonstige rechtliche Risiken Auch können sich die sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Geschäftstätigkeit
verändern. Wir begegnen solchen Veränderungen in wesentlichen Fällen durch die Einholung
externen Rechtsrats, um ggf. angemessen reagieren zu können. 7. Chancen Obwohl grundsätzlich Einschätzungsrisiken in Bezug auf die Wertentwicklung von einzelnen
Engagements existieren, besteht die Chance, dass dieses Risiko in der Gesamtbetrachtung
durch die Wertentwicklung anderer Engagements ausgeglichen oder gar überkompensiert
wird. Bei künftigen Kurssteigerungen werden stille Reserven gelegt bzw. werden Voraussetzungen
geschaffen, um höhere Gewinne zu realisieren. Bei zuvor auf einen niedrigeren Börsenkurs
abgeschriebenen Wertpapiere bewirken Kurssteigerungen zwingend eine Zuschreibung nach
§ 253 Abs. 5 HGB mit entsprechenden Auswirkungen sowohl auf die Gewinn- und Verlustrechnung
sowie auf den Eigenkapitalausweis. Zur bilanziellen Stärkung des Eigenkapitals können auch in Zukunft Erträge aus den
Nachbesserungsrechten der Gesellschaft beitragen. 8. Aussichten für das Geschäftsjahr 2020 Beteiligungsunternehmen wie die Allerthal-Werke AG, welche nach HGB bilanzieren,
weisen erst im Zeitpunkt der Veräußerung ein realisiertes Ergebnis aus. Abschreibungen
müssen jedoch zum jeweiligen Bewertungsstichtag gebildet werden. Hierzu gegenläufig
sind die ebenfalls stichtagsbedingt zwingend zu bildenden Zuschreibungen gemäß § 253
Abs. 5 HGB zu sehen. Eine Ergebnisprognose abzugeben hieße, relativ genau zu wissen,
wann einzelne Positionen des Anlagevermögens zu welchem Preis veräußert werden. Hiernach
müsste eine Prognose über das voraussichtliche Abschreibungserfordernis bei denjenigen
Positionen abgegeben werden, die mutmaßlich zum nächsten Bilanzstichtag aktiviert
werden. Danach wäre spiegelbildlich das ähnlich gelagerte Prognoseproblem der Zuschreibungen
zu lösen, hier mit der Erleichterung zu Vorgenanntem, dass auf unterjährig erworbene
Positionen Zuschreibungen im Jahr der Anschaffung niemals vorgenommen werden können. Des Weiteren kann der Ausgang von Spruchverfahren auf die Ertragssituation der Allerthal-Werke
AG erheblich positive Auswirkungen haben. Der zeitliche Anfall und die Höhe dieser
Erträge können von der Gesellschaft weder alleine beeinflusst noch prognostiziert
werden. Prognosefelder mit abnehmendem Komplexitätsgrad sind die voraussichtliche
Zinsbelastung, die voraussichtliche Höhe der Dividendenerträge sowie die Kalkulation
der unabweisbaren Kosten. Bei konsequenter Umsetzung der bisherigen Anlagephilosophie der Allerthal-Werke AG
ist die Realisierung eines Ergebnisses oftmals von Faktoren abhängig, welche die Gesellschaft
selbst nicht oder nur unwesentlich beeinflussen kann. Daher ist deren zeitlicher Anfall
und erst recht deren Höhe kaum zu prognostizieren. Erst im Laufe des Jahres, wenn
Ergebnisse in einem größeren Umfang realisiert wurden, lassen sich belastbarere Aussagen
über die Gewinnentwicklung im laufenden Jahr treffen. Dies kann aber dann für den
konkreten Prognosezeitraum wiederum nur unter dem Vorbehalt gelten, dass für den Endpunkt
dieses Prognosezeitraums, sich das Abschreibungserfordernis bzw. das Zuschreibungserfordernis
auf den Wertpapierbestand nicht mehr wesentlich ändert. Es ist nicht Politik der Allerthal-Werke AG, Ergebnisse zu realisieren, um in irgendeinem
Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt dieses oder jenes Ergebnis ausweisen zu können. Hingegen
ist es die Politik der Gesellschaft, dass im Rahmen des Gesamtportfolios einzelne
Positionen eine optimale Verwertung erfahren. Somit sind konkretere Prognosen zum
jetzigen Zeitpunkt für das Jahr 2020 nicht möglich. Dies gilt erst recht für Zeiträume,
die nach dem Ende des jetzt laufenden Geschäftsjahres liegen. Allerdings und ohne zuvor Gesagtes einschränken zu wollen sind für das Geschäftsjahr
2020 grundsätzlich drei Szenarien denkbar, die im Ergebnis zu einem positiven, einem
nahezu ausgeglichenen oder einem negativen Ergebnis führen können: Ausgangspunkt sind die für das Jahr 2020 geplanten unabweisbaren Kosten des Geschäftsbetriebs
in Höhe von TEUR 750. Diese setzen sich zusammen aus TEUR 400 Personalkosten (ohne
erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile), TEUR 270 sonstiger betrieblicher Aufwand,
TEUR 30 Zinsaufwand sowie TEUR 50 für unvorhersehbaren Aufwand. Ein angenommenes, aus unserer Sicht positives Szenario wird dann erreicht, wenn nicht
nur Erträge erwirtschaftet werden, die die Aufwendungen des Geschäftsbetriebes abdecken,
sondern auch darüber hinaus entstehen. Die Ausprägung dieser Erträge kann dann je
nach Ausgang des Geschäftsjahres spürbar, stark oder sehr stark sein und so das Geschäftsjahr
entsprechend als befriedigend, gut oder sogar sehr gut kategorisiert werden. Hier
spielt sicherlich die subjektive Sichtweise und Erwartungshaltung des Betrachters
eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung eines einzelnen Geschäftsjahres. Bei einem angenommenen zweiten, nahezu ausgeglichenen Szenario lägen die wirtschaftlichen
Erträge in etwa auf der Höhe der Aufwendungen des Geschäftsbetriebes, so dass sich
ein "ausgeglichenes" Geschäftsjahresergebnis ergeben würde. Schließlich ließe sich das dritte, negative Szenario annehmen bei dem das Geschäftsjahr
negativ vom nahezu ausgeglichenen Szenario abweicht. Demzufolge liegen keine ausreichenden
Ertragskomponenten vor, die zu einem Jahresüberschuss oder einem nahezu ausgeglichenen
Ergebnis führen und sich somit ein Jahresfehlbetrag einstellt. Auch hier gilt, dass,
je nach Höhe des negativen Ergebnisses, das Geschäftsjahresergebnis dann als unbefriedigend
oder schlecht zu beschreiben wäre. Vor dem Hintergrund, dass zukunftsgerichtete Aussagen stets basierend auf einer aktuellen
Datenlage abgegeben werden, kann der Vorstand der Gesellschaft wegen vorher Gesagtem
für das Jahr 2020 zwar keine quantitative Prognose abgeben. Ziel der Gesellschaft
kann es nur sein, erneut an die durchschnittlich positive Ergebnisentwicklung der
letzten Jahre anzuknüpfen und wieder mit einem Jahresüberschuss abzuschließen. Köln, den 14. Februar 2020 Alfred Schneider Bilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum 31.12.20191. Angaben zur Gesellschaft und Erläuterungen zu Bestandteilen der Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses Die Allerthal-Werke AG hat ihren Sitz in Köln und ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Köln unter der Nummer HRB 66988 eingetragen. Sie ist zum Bilanzstichtag eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a HGB.
Gleichwohl hat sie den Jahresabschluss wie für große, nicht kapitalmarktorientierte
Kapitalgesellschaften aufgestellt; dies erfolgte insoweit, als es den Informationsansprüchen
ihrer Aktionäre gem. § 131 AktG genügt. Da insoweit zulässig, erfolgen gem. § 160
Abs. 3 AktG keine Angaben zu den dort genannten Vorschriften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der Erfolg aus Wertpapierverkäufen
in den Posten Nr. 1 (Erträge aus Wertpapierverkäufen) und Nr. 2 (Aufwendungen aus
Wertpapierverkäufen) zusammengefasst. Diese Posten enthalten sowohl die Gewinne/Verluste
aus Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens als auch diejenigen aus Verkäufen
von Wertpapieren des Umlaufvermögens. Vor dem Hintergrund von § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB haben wir die entsprechenden Restlaufzeit-Vermerke
aus der Bilanz eliminiert und sämtliche diesbezüglichen Angaben in diesem Anhang konzentriert
(sh. nachfolgend Ziff. 3.4). Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt. 2. Angaben zur Bewertung und Bilanzierung Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar,
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Zugänge
an steuerrechtlich "geringwertigen Wirtschaftsgütern" wurden in Übereinstimmung mit
dem Steuerrecht auch in diesem Jahresabschluss im Jahr des Zugangs in vollem Umfang
abgeschrieben. Der Posten Beteiligungen an verbundenen Unternehmen beinhaltet die Beteiligung an
der Esterer AG, Altötting. Die Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und die Wertpapiere des Anlage- bzw.
Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet; soweit für
deren Ermittlung eine Verbrauchsfolge zu unterstellen war, wurde nach der Durchschnittskostenmethode
bewertet. Soweit die Kurswerte unter die Anschaffungskosten gefallen sind, wurden
jedoch entsprechende Abwertungen nach § 253 Abs. 3 und 4 HGB vorgenommen. Bei wieder
gestiegenen Kursen wurden zur Wertaufholung Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB durchgeführt;
die Obergrenze der Zuschreibungen liegt bei den ursprünglichen Anschaffungskosten.
Bei den auf fremde Währung lautenden Wertpapieren des Anlagevermögens wurden die Anschaffungskosten
unter Beachtung des jeweiligen Devisenkassamittelkurses zum Zugangszeitpunkt ermittelt;
die Folgebewertung dieser Wertpapiere erfolgte unter Beachtung der jeweiligen Devisenkassamittelkurse
des Bilanzstichtages. Die Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und die Wertpapiere sind an die finanzierenden
Kreditinstitute verpfändet. In den Finanzanlagen sind "primäre" Nachbesserungsrechte enthalten. Sie sind aus
von der Gesellschaft gehaltenen Aktienbeständen des Anlagevermögens im Rahmen von
Squeeze-out Verfahren bzw. im Rahmen von Unternehmensverträgen durch Andienung entstanden.
Die Gesellschaft erwartet bei den mit Erinnerungswerten von je 1,00 Euro aktivierten
Rechten eine Nachbesserung auf die bisher gezahlten Abfindungen. Es handelt sich um
mehrere Rechte von verschiedenen Gesellschaften. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten ausgewiesen. Erkennbare
Einzelrisiken waren nicht vorhanden, Wertberichtigungen waren daher nicht vorzunehmen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 76 sind von uns in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung schätzweise notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet worden.
Unserer Schätzung wurde, für das Geschäftsjahr 2019 erstmals, aus Kostengründen kein
versicherungsmathematisches Gutachten mehr zugrunde gelegt. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz3.1 Einzelposten des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) liegt diesem Anhang als Anlage
bei. 3.2 Angaben zum Kapital3.2.1 Gewinnrücklagen Die gesetzliche Rücklage blieb unverändert. Die anderen Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt:
Die anderen Gewinnrücklagen enthalten solche nach § 58 Abs. 2a AktG in Höhe von Euro
364.470,77. 3.2.2 Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge umfasst ca. Euro 4.000,00 und
resultiert aus der Änderung der Bewertungsmethode zu den Pensionsrückstellungen im
Geschäftsjahr 2016 (sh. nachfolgend). Gewinne dürfen nur insoweit ausgeschüttet werden,
als die nach Ausschüttung verbleibenden freien Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags
und abzgl. eines Verlustvortrags dem genannten Betrag entsprechen. 3.3. Angaben zu den Rückstellungen3.3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Passivierung
der Pensionsrückstellung erfolgte auf Grundlage einer eigenen Schätzung. Auf die Einholung
eines versicherungsmathematischen Gutachtens wurde angesichts der relativen Unwesentlichkeit
dieses Bilanzpostens aus Kostengründen erstmals für das Geschäftsjahr 2019 verzichtet. Vor dem Hintergrund des Ablebens von zwei der 19 Leistungsempfänger im Geschäftsjahr
2019 einerseits und dem in 2019 weiter gesunkenen Marktzinssatz andererseits haben
wir die Rückstellung im Vergleich zum Vorjahr unverändert gelassen. Der Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
zehn Geschäftsjahren (3,21%) und dem entsprechenden Ansatz bei Zugrundelegung von
sieben Geschäftsjahren (2,32%) betrug zum 31.12.2018 EUR 4.140,00. Es bestand in Höhe
dieses Unterschiedsbetrags zum 31.12.2018 eine Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 Satz
2 HGB). Diese Ausschüttungssperre schätzen wir zum Bilanzstichtag vorsichtig mit EUR
4.000,00 ein. Da die freien Rücklagen zzgl. des Bilanzgewinns einen Betrag von mehr
als EUR 16 Mio. umfassen und eine Ausschüttung in dieser Größenordnung wohl nur theoretisch
denkbar ist, kommt der genannten Ausschüttungssperre ohnehin so gut wie keine praktische
Bedeutung zu. 3.3.2 Sonstige Rückstellungen Für Personalkosten wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 147 gebildet. Für Beratungskosten, insbesondere im Zusammenhang mit aktiv geführten Prozessen,
bei denen die Allerthal-Werke AG nicht Beklagte ist, ist ein Betrag von TEUR 70 zurückgestellt. Es handelt sich ferner um Rückstellungen für die internen Kosten des Jahresabschlusses,
für die Vergütungen des Aufsichtsrats, für ausstehende Eingangsrechnungen, für Steuererklärungskosten
sowie für die Kosten der Archivierung aufbewahrungspflichtiger Unterlagen. 3.4 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen gegenüber Kreditinstituten. Die Angaben
zur Restlaufzeit und zur Besicherung sind dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel
zu entnehmen:
Die entsprechenden Vorjahreswerte betrugen:
Die Sicherung der Verbindlichkeiten erfolgte durch Abtretung von in Wertpapierdepots
gehaltenen Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und von Wertpapieren des Anlage-
und Umlaufvermögens. 3.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 129 inklusive
Umsatzsteuer. Der Ausweis beinhaltet insbesondere TEUR 73 für Büromiete und TEUR 25
für Beratung, jeweils für die Zeit ab Bilanzstichtag bis zum Ende der jeweiligen vertraglichen
Restlaufzeit. 4. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung4.1 Wertpapiererträge und sonstige betriebliche Erträge Die Wertpapiergewinne wurden mit TEUR 1.922 aus Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens
erzielt. Weiterhin wurden Erträge aus Nachbesserungen in Höhe von TEUR 130 realisiert. Die Wertpapierverluste resultierten mit TEUR -92 aus Verkäufen von Wertpapieren des
Anlagevermögens. Die Sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus der
Zuschreibung zu den Beteiligungen an verbundenen Unternehmen (TEUR 501) und zu den
Wertpapieren des Anlagevermögens (TEUR 910). 4.2 Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten solche aus Währungsumrechnung in Höhe
von EUR 7.148,17 (Vj.: EUR 3.789,60). Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten
solche aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 0,00 (Vj.: EUR 1.382,78). 4.3 Erträge aus Beteiligungen Die Erträge aus Beteiligungen des Vorjahres waren gleichzeitig solche aus verbundenen
Unternehmen. 4.4 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Abschreibungen auf Finanzanlagen sind immer außerplanmäßig, da für Finanzanlagen
keine "planmäßigen" Abschreibungen vorgenommen werden. In der GuV-Position Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
sind TEUR 1.109 (Vj.: TEUR 3.098) für außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen
und TEUR 0 (Vj.: TEUR 32) für außerplanmäßige Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
ausgewiesen. Nach unserer Einschätzung sind die Wertminderungen in Höhe von TEUR 1.109
(Vj.: TEUR 3.130) voraussichtlich nicht von Dauer. 4.5 Aufzinsungsaufwendungen In dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Aufzinsungsaufwendungen zu Pensionsrückstellungen
in Höhe von Euro 0,00 (Vj.: Euro 8.991,00) enthalten. Wegen der Schätzung der Höhe
der Pensionsrückstellungen ohne Zuhilfenahme eines versicherungsmathematischen Gutachtens
war eine schätzweise Isolierung dieses Zinsaufwands aus den Altersvorsorgeaufwendungen
nicht möglich; der vermutlich geringe Zinsaufwand ist daher immanent in den Altersvorsorgeaufwendungen
mit enthalten. 4.6 Steueraufwand Auf Basis des handelsbilanziellen Ergebnisses und vor dem Hintergrund der Regelungen
des § 8b KStG in seiner am Bilanzstichtag gültigen Fassung ist der zu erwartende Steueraufwand
(Euro 0,00) mit dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steueraufwand
identisch. Der dort ausgewiesene Ertragsteueraufwand betrifft nicht-anrechenbare ausländische
Kapitalertragsteuern. 4.7 aperiodische Erträge und Aufwendungen Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten aperiodische Erträge aus der Auflösung
von Sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1. 5. Sonstige Angaben5.1 Angaben zu den Unternehmensorganen Vorstand: Dipl.-Kfm. Alfred Schneider, Kaufmann. Aufsichtsrat: Dr. Markus Linnerz, Rechtsanwalt (Vorsitzender) Karl-Heinz Berchter, Unternehmensberater (stellvertretender Vorsitzender) Rolf Hauschildt, Kaufmann. 5.2 Beteiligungen Der Anteilsbesitz an dem verbundenen Unternehmen Esterer AG, Altötting, umfasst 14.229
von 16.500 Aktien, bzw. 86,24%. Der geprüfte Jahresabschluss 2018 weist ein buchmäßiges
Eigenkapital von Euro 4.537.567,02 aus, der Jahresüberschuss 2018 beträgt Euro 30.993,48.
Der Jahresabschluss 2019 liegt noch nicht vor. 5.3 Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer Die Firma beschäftigte im Geschäftsjahr drei Angestellte. 5.4 Angaben zum Abschlussprüferhonorar Das für das Geschäftsjahr oder frühere Jahre als Aufwand gebuchte Honorar des Abschlussprüfers
setzt sich wie folgt zusammen:
Anmerkung: Aufgrund der Rechtsprechung des BFH zu § 249 HGB werden mangels gesetzlicher
Prüfungspflicht keine Rückstellungen für die zwar satzungsmäßigen, aber nicht gesetzlich
vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen passiviert, sodass der hier ausgewiesene
Prüfungsaufwand die Prüfung des Vorjahresabschlusses betrifft. Die Angaben sind Beträge
ohne Umsatzsteuern, unabhängig von einer umsatzsteuerlichen Nichtabzugsfähigkeit der
in Rechnung gestellten Umsatzsteuern. 5.5 Latente Steuern Aufgrund der Regelungen des § 8b KStG wird die Gesellschaft bei gleichbleibender
Unternehmenspolitik und bei unveränderter Rechtslage auch in Zukunft mit keinen Ertragsteuern
belastet sein, welche durch dem Grunde nach bestehende aktive Steuerlatenzen (aus
steuerlichen Verlustvorträgen und aus unterschiedlichen Bewertungen von Wertpapieren
und Pensionsrückstellungen in Handels- und Steuerbilanz) reduziert werden könnten.
Mithin besteht zum Bilanzstichtag keine werthaltige aktive Steuerlatenz. 5.6 Ergebnisverwendungsvorschlag Der Vorstand schlägt gem. § 170 Abs. 2 AktG folgende Verwendung des Bilanzgewinns
des Geschäftsjahres 2019 vor:
Köln, den 14. Februar 2020 - Der Vorstand - Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel)
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln: Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht Wir haben den Jahresabschluss der Allerthal-Werke AG, Köln, - bestehend aus der Bilanz
zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019
bis zum 31.12.2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Allerthal-Werke
AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung
mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und
unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -
falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichend geeignete Nachweise für
die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Köln, den 14. Februar 2020 Formhals
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