Allerthal-Werke AktiengesellschaftKölnAllerthal-Werke AG, Jahresabschluss 2020Bericht
des Aufsichtsrats
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| Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
| Euro | Euro | Euro | ||
| A. | Anlagevermögen | |||
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0,00 | 3,00 | ||
| II. | Sachanlagen | |||
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 47.601,50 | 44.247,50 | ||
| III. | Finanzanlagen | |||
| 1. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 4.404.034,89 | 4.372.002,54 | |
| 2. | Wertpapiere des Anlagevermögens | 22.102.524,02 | 18.313.582,18 | |
| 26.506.558,91 | 22.685.584,72 | |||
| B. | Umlaufvermögen | |||
| I. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| sonstige Vermögensgegenstände | 72.127,53 | 188.821,28 | ||
| II. | Wertpapiere | |||
| sonstige Wertpapiere | 43.259,43 | 68.904,43 | ||
| III. | Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 324.573,67 | 137.666,52 | |
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 9.497,19 | 6.479,91 | |
| 27.003.618,23 | 23.131.707,36 | |||
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
| Euro | Euro | Euro | ||
| A. | Eigenkapital | |||
| I. | Gezeichnetes Kapital | 1.200.000,00 | 1.200.000,00 | |
| II. | Kapitalrücklage | 3.806.130,18 | 3.806.130,18 | |
| III. | Gewinnrücklagen | |||
| 1. | gesetzliche Rücklage | 109.664,80 | 109.664,80 | |
| 2. | andere Gewinnrücklagen | 18.308.765,94 | 15.586.155,89 | |
| 18.418.430,74 | 15.695.820,69 | |||
| IV. | Bilanzgewinn | 2.722.610,06 | 600.000,00 | |
| B. | Rückstellungen | |||
| 1. | Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 75.513,00 | 75.513,00 | |
| 2. | Steuerrückstellungen | 4.403,00 | 0,00 | |
| 3. | sonstige Rückstellungen | 445.229,00 | 273.955,00 | |
| 525.145,00 | 349.468,00 | |||
| C. | Verbindlichkeiten | |||
| 1. | Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 286.610,55 | 1.461.444,69 | |
| 2. | sonstige Verbindlichkeiten | 44.691,70 | 18.843,80 | |
| 331.302,25 | 1.480.288,49 | |||
| - davon aus Steuern Euro 14.418,82 (Euro 11.386,07) | ||||
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 0,00 (Euro 5,19) | ||||
| 27.003.618,23 | 23.131.707,36 | |||
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
| Euro | Euro | Euro | ||
| 1. | Erträge aus Wertpapierverkäufen | 6.308.081,06 | 2.052.237,57 | |
| 2. | Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen | 338.051,63- | 91.730,89- | |
| 3. | sonstige betriebliche Erträge | 542.749,37 | 1.419.409,37 | |
| 4. | Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 687.682,64- | 454.558,07- | ||
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen | ||||
| für Altersversorgung und für Unterstützung | 43.890,04- | 41.266,81- | ||
| - davon für Altersversorgung Euro -10.264,44 (Euro -10.820,47) | 731.572,68- | 495.824,88- | ||
| 5. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 12.650,13- | 7.302,65- | |
| 6. | sonstige betriebliche Aufwendungen | 262.482,42- | 215.111,65- | |
| 7. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 220.139,98 | 373.458,04 | |
| 8. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.532.839,35 | 29.824,10 | |
| 9. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 1.787.514,72- | 1.109.107,15- | |
| 10. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 15.096,53- | 24.618,59- | |
| 11. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 11.221,54- | 2.291,73- | |
| 12. | Ergebnis nach Steuern | 5.445.220,11 | 1.928.941,54 | |
| 13. | Jahresüberschuss | 5.445.220,11 | 1.928.941,54 | |
| 14. | Einstellungen in Gewinnrücklagen in andere Gewinnrücklagen | 2.722.610,05- | 1.328.941,54- | |
| 15. | Bilanzgewinn | 2.722.610,06 | 600.000,00 | |
Die Allerthal-Werke AG hat ihren Sitz in Köln und
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der
Nummer HRB 66988 eingetragen.
Sie ist zum Bilanzstichtag eine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a HGB.
Gleichwohl hat sie den Jahresabschluss wie für
große, nicht kapitalmarktorientierte
Kapitalgesellschaften aufgestellt; dies erfolgte insoweit,
als es den Informationsansprüchen ihrer Aktionäre
gem. § 131 AktG genügt. Da insoweit
zulässig, erfolgen gem. § 160 Abs. 3 AktG keine
Angaben zu den dort genannten Vorschriften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der
Erfolg aus Wertpapierverkäufen in den Posten Nr. 1
(Erträge aus Wertpapierverkäufen) und Nr. 2
(Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen)
zusammengefasst. Diese Posten enthalten sowohl die
Gewinne/Verluste aus Verkäufen von Wertpapieren des
Anlagevermögens als auch diejenigen aus Verkäufen
von Wertpapieren des Umlaufvermögens.
Vor dem Hintergrund von § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB
haben wir die entsprechenden Restlaufzeit-Vermerke aus der
Bilanz eliminiert und sämtliche diesbezüglichen
Angaben in diesem Anhang konzentriert (sh. nachfolgend
Ziff. 3.4).
Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für die
Zugänge bis 2019 linear vorgenommen. Für die
Zugänge 2020 wurden vereinfachend die steuerlich
zulässigen degressiven Abschreibungen verrechnet, was
handelsrechtlich aus Gründen ihrer nur unwesentlichen
Ergebnisauswirkung zulässig ist. Zugänge an
steuerrechtlich "geringwertigen Wirtschaftsgütern"
wurden in Übereinstimmung mit dem Steuerrecht auch in
diesem Jahresabschluss im Jahr des Zugangs in vollem Umfang
abgeschrieben.
Der Posten Beteiligungen an verbundenen Unternehmen
beinhaltet die Beteiligung an der Esterer AG,
Altötting.
Die Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und die
Wertpapiere des Anlage- bzw. Umlaufvermögens wurden
grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet;
soweit für deren Ermittlung eine Verbrauchsfolge zu
unterstellen war, wurde nach der Durchschnittskostenmethode
bewertet. Soweit die Kurswerte unter die Anschaffungskosten
gefallen sind, wurden jedoch entsprechende Abwertungen nach
§ 253 Abs. 3 und 4 HGB vorgenommen. Bei wieder
gestiegenen Kursen wurden zur Wertaufholung Zuschreibungen
nach § 253 Abs. 5 HGB durchgeführt; die
Obergrenze der Zuschreibungen liegt bei den
ursprünglichen Anschaffungskosten. Bei den auf fremde
Währung lautenden Wertpapieren des
Anlagevermögens wurden die Anschaffungskosten unter
Beachtung des jeweiligen Devisenkassamittelkurses zum
Zugangszeitpunkt ermittelt; die Folgebewertung dieser
Wertpapiere erfolgte unter Beachtung der jeweiligen
Devisenkassamittelkurse des Bilanzstichtages.
Die Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und die
Wertpapiere sind an die finanzierenden Kreditinstitute
verpfändet.
In den Finanzanlagen sind "primäre"
Nachbesserungsrechte enthalten. Sie sind aus von der
Gesellschaft gehaltenen Aktienbeständen des
Anlagevermögens im Rahmen von Squeeze-out Verfahren
bzw. im Rahmen von Unternehmensverträgen durch
Andienung entstanden. Die Gesellschaft erwartet bei den mit
Erinnerungswerten von je 1,00 Euro aktivierten Rechten eine
Nachbesserung auf die bisher gezahlten Abfindungen. Es
handelt sich um mehrere Rechte von verschiedenen
Gesellschaften.
Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren
Nominalwerten ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken waren
nicht vorhanden, Wertberichtigungen waren daher nicht
vorzunehmen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 76
sind von uns in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung schätzweise
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet worden. Unserer
Schätzung wurde, wie bereits im Vorjahr, aus
Kostengründen kein versicherungsmathematisches
Gutachten mehr zugrunde gelegt.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) liegt diesem Anhang als Anlage bei.
Die gesetzliche Rücklage blieb unverändert.
Die anderen Gewinnrücklagen entwickelten sich wie
folgt:
| Euro | ||
| Andere Gewinnrücklagen zum 31. Dezember 2019 | 15.586.155,89 | |
| + | Einstellung durch Hauptversammlung 2020 | 0,00 |
| + | Einstellung aus dem Jahresüberschuss 2020 | 2.722.610,05 |
| Andere Gewinnrücklagen zum 31. Dezember 2020 | 18.308.765,94 | |
Die anderen Gewinnrücklagen enthalten solche nach
§ 58 Abs. 2a AktG in Höhe von Euro 364.470,77,
die in Vorjahren dotiert wurden.
Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
| Euro | ||
| Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 | 600.000,00 | |
| ./. | Einstellung in andere Gewinnrücklage durch Hauptversammlung 2020 | ./. 0,00 |
| ./. | Dividende im Geschäftsjahr 2020 | ./. 600.000,00 |
| Gewinnvortrag | 0,00 | |
| + | Jahresüberschuss Geschäftsjahr 2020 | 5.445.220,11 |
| ./. | Einstellung in Gewinnrücklage aus dem Jahresüberschuss 2020 | ./. 2.722.610,05 |
| Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2020 | 2.722.610,06 | |
Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten
Beträge umfasst ca. Euro 4.000,00 und resultiert aus
der Änderung der Bewertungsmethode zu den
Pensionsrückstellungen im Geschäftsjahr 2016 (sh.
nachfolgend). Gewinne dürfen nur insoweit
ausgeschüttet werden, als die nach Ausschüttung
verbleibenden freien Rücklagen zzgl. eines
Gewinnvortrags und abzgl. eines Verlustvortrags dem
genannten Betrag entsprechen.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Passivierung der
Pensionsrückstellung erfolgte auf Grundlage einer
eigenen Schätzung. Auf die Einholung eines
versicherungsmathematischen Gutachtens wurde angesichts der
relativen Unwesentlichkeit dieses Bilanzpostens aus
Kostengründen seit dem Geschäftsjahr 2019
verzichtet.
Vor dem Hintergrund des Ablebens von zwei
Leistungsempfängern im Geschäftsjahr 2020
einerseits und dem in 2020 weiter gesunkenen Marktzinssatz
andererseits haben wir die Rückstellung im Vergleich
zum Vorjahr unverändert gelassen.
Der Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 Satz 1
HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach
Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren (3,21%) und dem entsprechenden Ansatz
bei Zugrundelegung von sieben Geschäftsjahren (2,32%)
betrug zum 31.12.2018 EUR 4.140,00. Es bestand in Höhe
dieses Unterschiedsbetrags zum 31.12.2018 eine
Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB).
Diese Ausschüttungssperre schätzen wir zum
Bilanzstichtag weiterhin vorsichtig mit EUR 4.000,00 ein.
Da die freien Rücklagen zzgl. des Bilanzgewinns einen
Betrag von mehr als EUR 21 Mio. umfassen und eine
Ausschüttung in dieser Größenordnung wohl
nur theoretisch denkbar ist, kommt der genannten
Ausschüttungssperre ohnehin so gut wie keine
praktische Bedeutung zu.
Für Personalkosten wurden Rückstellungen in
Höhe von TEUR 351 gebildet.
Für Beratungskosten, insbesondere im Zusammenhang
mit aktiv geführten Prozessen, bei denen die
Allerthal-Werke AG nicht Beklagte ist, ist ein Betrag von
TEUR 64 zurückgestellt.
Es handelt sich ferner um Rückstellungen für
die internen Kosten des Jahresabschlusses, für
ausstehende Eingangsrechnungen, für
Steuererklärungskosten sowie für die Kosten der
Archivierung aufbewahrungspflichtiger Unterlagen.
Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen
gegenüber Kreditinstituten. Die Angaben zur
Restlaufzeit und zur Besicherung sind dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
| Verbindlichkeiten | Restlaufzeit
bis 1 Jahr |
Restlaufzeit
Über 1 Jahr |
hiervon
über 5 Jahre |
gesamt | gesichert |
| € | € | € | € | € | |
| gegenüber Kreditinstituten | 286.610,55 | 0,00 | 0,00 | 286.610,55 | 286.610,55 |
| Sonstige | 44.691,70 | 0,00 | 0,00 | 44.691,70 | 0,00 |
| Summe | 331.302,25 | 0,00 | 0,00 | 331.302,25 | 286.610,55 |
Die entsprechenden Vorjahreswerte betrugen:
| Vorjahres-
Verbindlichkeiten |
Restlaufzeit
bis 1 Jahr |
Restlaufzeit
über 1 Jahr |
hiervon
über 5 Jahre |
gesamt | gesichert |
| € | € | € | € | € | |
| gegenüber Kreditinstituten | 1.461.444,69 | 0,00 | 0,00 | 1.461.444,69 | 1.461.444,69 |
| Sonstige | 18.843,80 | 0,00 | 0,00 | 18.843,80 | 0,00 |
| Summe | 1.480.288,49 | 0,00 | 0,00 | 1.480.288,49 | 1.461.444,69 |
Die Sicherung der Verbindlichkeiten erfolgte durch
Abtretung von in Wertpapierdepots gehaltenen Beteiligungen
an verbundenen Unternehmen und von Wertpapieren des Anlage-
und Umlaufvermögens.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt TEUR 152 inklusive
Umsatzsteuer. Der Ausweis beinhaltet insbesondere TEUR 56
für Büromiete, TEUR 50 für Beratung und TEUR
25 für Finanzinformationsdienste, jeweils für die
Zeit ab Bilanzstichtag bis zum Ende der jeweiligen
kürzest möglichen vertraglichen Restlaufzeit.
Die Wertpapiergewinne wurden mit TEUR 3.629 aus
Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens
und mit TEUR 47 aus Verkäufen von Wertpapieren des
Umlaufvermögens erzielt. Weiterhin wurden Erträge
aus Nachbesserungen in Höhe von TEUR 2.632 realisiert.
Die Erträge aus Nachbesserungen enthalten einen Ertrag
aus einem Nachbesserungsfall mit
außergewöhnlicher Größenordnung (TEUR
2.518); in diesem Zusammenhang sind daneben
Nachbesserungszinserträge mit
außergewöhnlicher Größenordnung
entstanden (TEUR 1.482), die in dem Posten "Sonstige Zinsen
und ähnliche Erträge" ausgewiesen sind.
Die Wertpapierverluste resultierten mit TEUR -338 aus
Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens.
Die Sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im
Wesentlichen aus Erträgen aus der Zuschreibung zu den
Beteiligungen an verbundenen Unternehmen (TEUR 13) und zu
den Wertpapieren des Anlagevermögens (TEUR 518).
Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten
solche aus Währungsumrechnung in Höhe von EUR
558,31 (Vj.: EUR 7.148,17). Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung sind weder in diesem Jahr, noch im
Vorjahr angefallen.
Abschreibungen auf Finanzanlagen sind immer
außerplanmäßig, da für Finanzanlagen
keine "planmäßigen" Abschreibungen vorgenommen
werden.
In der GuV-Position Abschreibungen auf Finanzanlagen und
auf Wertpapiere des Umlaufvermögens sind TEUR 1.788
(Vj.: TEUR 1.109) für außerplanmäßige
Abschreibungen auf Finanzanlagen ausgewiesen. Nach unserer
Einschätzung sind die Wertminderungen in Höhe von
TEUR 1.788 (Vj.: TEUR 1.109) voraussichtlich nicht von
Dauer.
In dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind
keine Aufzinsungsaufwendungen zu
Pensionsrückstellungen enthalten. Wegen der
Schätzung der Höhe der
Pensionsrückstellungen ohne Zuhilfenahme eines
versicherungsmathematischen Gutachtens war eine
schätzweise Isolierung dieses Zinsaufwands aus den
Altersvorsorgeaufwendungen nicht möglich; der
vermutlich geringe Zinsaufwand ist daher immanent in den
Altersvorsorgeaufwendungen mit enthalten.
Auf Basis des handelsbilanziellen Ergebnisses und vor
dem Hintergrund der Regelungen des § 8b KStG in seiner
am Bilanzstichtag gültigen Fassung ist der
typischerweise zu erwartende Steueraufwand (TEUR 0) mit dem
in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Steueraufwand (TEUR 11) nicht voll identisch. Der dort
ausgewiesene Ertragsteueraufwand betrifft im Wesentlichen
nicht-anrechenbare ausländische Kapitalertragsteuern
sowie inländische Ertragsteuern aufgrund der
gesetzlichen Mindestbesteuerungsvorschriften, die wegen der
außergewöhnlich hohen voll steuerpflichtigen
Nachbesserungszinserträge die vollständige
Neutralisierung des steuerlichen Ergebnisses durch unsere
erheblich höheren steuerlichen Verlustvorträge
nicht zur Gänze zuließen.
Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten
aperiodische Erträge aus frühere Jahre
betreffende Kostenerstattungen in Höhe von TEUR 8 und
aus der Auflösung von Sonstigen Rückstellungen in
Höhe von TEUR 2.
Dipl.-Kfm. Alfred Schneider, Kaufmann.
Dr. Markus Linnerz, Rechtsanwalt (Vorsitzender)
Karl-Heinz Berchter, Unternehmensberater
(stellvertretender Vorsitzender)
Rolf Hauschildt, Kaufmann.
Der Anteilsbesitz an dem verbundenen Unternehmen Esterer
AG, Altötting, umfasst 14.286 von 16.500 Aktien, bzw.
86,58%. Der geprüfte Jahresabschluss 2019 weist ein
buchmäßiges Eigenkapital von Euro 4.878.332,34
aus, der Jahresüberschuss 2019 beträgt Euro
340.765,32. Der Jahresabschluss 2020 liegt noch nicht vor.
Die Firma beschäftigte im Geschäftsjahr drei
Angestellte.
Das für das Geschäftsjahr oder frühere
Jahre als Aufwand gebuchte Honorar des
Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:
| a) | für Abschlussprüfungsleistungen | Euro | 15.000,00 |
| b) | für Steuerberatungsleistungen | Euro | 22.936,00 |
| c) | für andere Bestätigungsleistungen oder sonstige Leistungen | Euro | 0,00 |
| Summe | Euro | 37.936,00 | |
Anmerkung: Aufgrund der Rechtsprechung des BFH zu §
249 HGB werden mangels gesetzlicher Prüfungspflicht
keine Rückstellungen für nicht vorgeschriebene
Jahresabschlussprüfungen passiviert, sodass der hier
ausgewiesene Prüfungsaufwand die Prüfung des
Vorjahresabschlusses betrifft. Die Angaben sind
Beträge ohne Umsatzsteuern, unabhängig von einer
umsatzsteuerlichen Nicht-Abzugsfähigkeit der in
Rechnung gestellten Umsatzsteuern.
Aufgrund der Regelungen des § 8b KStG wird die
Gesellschaft bei gleichbleibender Unternehmenspolitik und
bei unveränderter Rechtslage in Zukunft
voraussichtlich nicht mit inländischen Ertragsteuern
belastet sein, welche durch dem Grunde nach bestehende
aktive Steuerlatenzen (im Wesentlichen aus steuerlichen
Verlustvorträgen) reduziert werden könnten.
An dieser grundsätzlichen Einschätzung
ändert sich auch nichts durch das nur aufgrund
außergewöhnlicher Umstände eingetretene
positive steuerliche Ergebnis des Jahres 2020, das zu einem
bis dahin nicht vorhersehbaren, teilweisen Verbrauch der
steuerlichen Verlustvorträge geführt hat (vgl.
Ziff. 4.5.). Darüber hinaus dürfen aktive latente
Steuern ohnehin nur aus solchen steuerlichen
Verlustvorträgen bilanziert werden, die
voraussichtlich in den nächsten fünf Jahren
verrechnet werden können; für eine
Verrechenbarkeit von steuerlichen Verlustvorträgen der
Gesellschaft innerhalb der nächsten fünf Jahre
bestehen jedoch keine konkreten Anhaltspunkte.
Mithin bestehen zum Bilanzstichtag weiterhin keine
werthaltigen aktiven Steuerlatenzen.
Der Vorstand schlägt gem. § 170 Abs. 2 AktG
folgende Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahres 2020 vor:
| 1. | Verteilung an die Aktionäre: | Euro | 2.280.000,00 |
| 2. | Einstellung in Gewinnrücklagen: | Euro | 442.610,06 |
| 3. | Gewinnvortrag: | Euro | 0,00 |
| 4. | Bilanzgewinn: | Euro | 2.722.610,06 |
Köln, den 10. März 2021
- Der Vorstand -
| Anschaffungskosten | |||||
| 01.01.2020 | Umbuchungen | Zugänge | Abgänge | 31.12.2020 | |
| Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 5.731,99 | 5.731,99 | 0,00 | ||
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 5.731,99 | 0,00 | 0,00 | 5.731,99 | 0,00 |
| II. Sachanlagen | |||||
| andere Anl., Betriebs- und Geschäftsausst. | 99.818,71 | 16.011,13 | 24.784,24 | 91.045,60 | |
| Summe Sachanlagen | 99.818,71 | 0,00 | 16.011,13 | 24.784,24 | 91.045,60 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 4.385.884,89 | 18.150,00 | 4.404.034,89 | ||
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 21.529.428,33 | 16.925.550,92 | 12.424.387,17 | 26.030.592,08 | |
| Summe Finanzanlagen | 25.915.313,22 | 0,00 | 16.943.700,92 | 12.424.387,17 | 30.434.626,97 |
| Anlagevermögen insgesamt | 26.020.863,92 | 0,00 | 16.959.712,05 | 12.454.903,40 | 30.525.672,57 |
| Aufgelaufene Abschreibungen | ||||||
| 01.01.2020 | Änderungen iZm
Umbuchungen oder Zugängen |
Änderungen
iZm Abgängen |
Abschreibungen
im Geschäftsjahr |
Zuschreibungen
im Geschäftsjahr |
31.12.2020 | |
| Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 5.728,99 | 5.728,99 | 0,00 | |||
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 5.728,99 | 0,00 | 5.728,99 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| andere Anl., Betriebs- und Geschäftsausst. | 55.571,21 | 24.777,24 | 12.650,13 | 43.444,10 | ||
| Summe Sachanlagen | 55.571,21 | 0,00 | 24.777,24 | 12.650,13 | 0,00 | 43.444,10 |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 13.882,35 | 13.882,35 | 0,00 | |||
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 3.215.846,15 | 558.404,99 | 1.787.514,72 | 516.887,82 | 3.928.068,06 | |
| Summe Finanzanlagen | 3.229.728,50 | 0,00 | 558.404,99 | 1.787.514,72 | 530.770,17 | 3.928.068,06 |
| Anlagevermögen insgesamt | 3.291.028,70 | 0,00 | 588.911,22 | 1.800.164,85 | 530.770,17 | 3.971.512,16 |
| Buchwerte | ||
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| Euro | Euro | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0,00 | 3,00 |
| Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 3,00 |
| II. Sachanlagen | ||
| andere Anl., Betriebs- und Geschäftsausst. | 47.601,50 | 44.247,50 |
| Summe Sachanlagen | 47.601,50 | 44.247,50 |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 4.404.034,89 | 4.372.002,54 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 22.102.524,02 | 18.313.582,18 |
| Summe Finanzanlagen | 26.506.558,91 | 22.685.584,72 |
| Anlagevermögen insgesamt | 26.554.160,41 | 22.729.835,22 |
An die Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln:
Wir haben den Jahresabschluss der Allerthal-Werke
Aktiengesellschaft, Köln, - bestehend aus der Bilanz
zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31.12.2020 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 10. März 2021
Formhals
Revisions- und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Bastian Lehmkühler M.A.
Wirtschaftsprüfer
Die Hauptversammlung der Allerthal-Werke AG hat am 27.
Juli 2021 beschlossen, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2020 in Höhe von Euro
2.722.610,06 zur Ausschüttung einer Dividende in
Höhe von Euro 1,90 je Stückaktie, insgesamt also
Euro 2.280.000,00, und zur Einstellung eines Betrages in
Höhe von EUR 442.610,06 in die anderen
Gewinnrücklagen zu verwenden.