Allerthal-Werke Aktiengesellschaft

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

der Allerthal-Werke AG

Mit diesem Bericht informiert der Aufsichtsrat gem. § 171 Abs. 2 AktG über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses. Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2022 die ihm obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die relevant erscheinenden Fragen der Unternehmensplanung und strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte, die Lage des Unternehmens einschließlich der Risikolage sowie über das Risikomanagement. Gemeinsam mit dem Vorstand erörterte der Aufsichtsrat alle wichtigen Vorhaben. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets Gelegenheit, sich mit den Vorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen.

Im Geschäftsjahr 2022 haben Sitzungen des Aufsichtsrats am 17.01.2022, am 08.04.2022, 12.07.2022 sowie am 02.12.2022 stattgefunden. Die Sitzungen am 08.04.2022 und am 02.12.2022 wurden im Wege einer Videokonferenz abgehalten. An den Sitzungen haben stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und die bedeutsamsten Wertpapierpositionen erörtert sowie die gebotenen Beschlüsse gefasst. Des Weiteren haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrats bei weiteren Zusammenkünften und Einzelgesprächen mit dem Vorstand eingehend über die Situation des Unternehmens sowie über grundsätzliche Einzelfragen berichten lassen und hierüber mit dem Vorstand beraten.

Der dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2022 nebst Gewinnverwendungsvorschlag wurde unter Einbeziehung der Buchführung des Vorstands auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.07.2022 von der Formhals Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung vom Abschlussprüfer zugesandt und war in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 21.04.2023 Gegenstand der Beratungen, an denen der Abschlussprüfer teilgenommen und über wesentliche Ergebnisse der Prüfungen berichtet sowie Fragen des Aufsichtsrats beantwortet hat. Auf der Basis eigener Prüfungen des Jahresabschlusses hat der Aufsichtsrat der Allerthal-Werke AG dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer sowie dem Gewinnverwendungsvorschlag zugestimmt und in der Sitzung vom 21.04.2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2022 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

In der Hauptversammlung vom 12.07.2022 wurde Herr Hans Rudi Küfner, Kaufmann, Remscheid, zum zusätzlichen Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Bezüglich der Mitglieder des Aufsichtsrats sei im Übrigen verwiesen auf die Angaben im handelsrechtlichen Anhang des Jahresabschlusses 2022, dort Ziffer 5.1.

Wie mit ad hoc-Mitteilung vom 27.04.2022 bekanntgemacht, hat der Aufsichtsrat mit Wirkung vom 01.09.2022 für die Dauer von drei Jahren Herrn Thorsten Grimm zum Vorstand der Gesellschaft bestellt. Der bisherige Alleinvorstand Herr Alfred Schneider ist mit Wirkung vom 01.01.2023 als Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Schneider für seinen Einsatz für das Unternehmen und für sein langjähriges und äußerst erfolgreiches Tätigwerden als Vorstand der Gesellschaft und wünscht ihm weiterhin alles Gute. Der Dank des Aufsichtsrats gilt auch allen Mitarbeitern für ihre erfolgreiche Arbeit und ihr hohes Engagement im Jahr 2022 sowie allen Aktionärinnen und Aktionären, die der Allerthal-Werke AG ihr Vertrauen schenken.

 

Köln, den 21.04.2023

Dr. Markus Linnerz
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 - 31. Dezember 2022

der Allerthal-Werke AG, Köln

Bilanz zum 31. Dezember 2022

AKTIVA

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Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 25.476,00 36.511,50
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.597.134,89 4.408.654,89
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 23.012.829,33 25.473.532,97
27.609.964,22 29.882.187,86
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.053,66 0,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 233.926,15 587.480,25
235.979,81 587.480,25
II. Wertpapiere
sonstige Wertpapiere 51.974,37 166.255,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 131.865,55 139.857,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.394,31 6.829,78
28.068.654,26 30.819.122,68

PASSIVA

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Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.200.000,00 1.200.000,00
II. Kapitalrücklage 3.806.130,18 3.806.130,18
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 109.664,80 109.664,80
2. andere Gewinnrücklagen 21.233.887,03 20.481.298,19
21.343.551,83 20.590.962,99
IV. Bilanzgewinn 600.000,00 1.729.922,19
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 70.500,00 75.513,00
2. Steuerrückstellungen 0,00 43.805,00
3. sonstige Rückstellungen 249.522,00 419.126,00
320.022,00 538.444,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 721.727,89 2.872.297,12
2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.935,78 0,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 72.286,58 81.366,20
798.950,25 2.953.663,32
- davon aus Steuern Euro 17.522,26 (Euro 17.916,84)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 5,34 (Euro 5,34)
28.068.654,26 30.819.122,68

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2022 - 31. Dezember 2022

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Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
1. Erträge aus Wertpapierverkäufen 4.398.848,48 4.066.796,41
2. Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen 191.990,46 135.424,03
3. sonstige betriebliche Erträge 304.025,49 992.445,23
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 618.032,18 728.317,86
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 57.519,66 52.643,55
- davon für Altersversorgung Euro -2.515,66 (Euro -8.107,71) 675.551,84 780.961,41
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 18.104,60 14.506,89
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 361.048,30 299.017,78
7. Erträge aus Beteiligungen 343.128,00 0,00
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 549.916,87 406.390,96
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 26.591,07 32.535,39
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 3.421.163,92 755.277,74
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8.114,84 16.451,23
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.869,30 36.684,53
13. Ergebnis nach Steuern 942.666,65 3.459.844,38
14. Jahresüberschuss 942.666,65 3.459.844,38
15. Einstellungen in Gewinnrücklagen in andere Gewinnrücklagen 342.666,65 1.729.922,19
16. Bilanzgewinn 600.000,00 1.729.922,19

Anhang zum 31.12.2022

der Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln

1. Angaben zur Gesellschaft und Erläuterungen zu Bestandteilen der Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses

Die Allerthal-Werke AG hat ihren Sitz in Köln und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 66988 eingetragen.

Sie ist zum Bilanzstichtag eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a HGB. Gleichwohl hat sie den Jahresabschluss wie für große, nicht kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften aufgestellt; dies erfolgte insoweit, als es den Informationsansprüchen ihrer Aktionäre gem. § 131 AktG genügt. Da insoweit zulässig, erfolgen gem. § 160 Abs. 3 AktG keine Angaben zu den dort genannten Vorschriften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der Erfolg aus Wertpapierverkäufen in den Posten Nr. 1 (Erträge aus Wertpapierverkäufen) und Nr. 2 (Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen) zusammengefasst. Diese Posten enthalten sowohl die Gewinne/​Verluste aus Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens als auch diejenigen aus Verkäufen von Wertpapieren des Umlaufvermögens.

Vor dem Hintergrund von § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB haben wir die entsprechenden Restlaufzeit-Vermerke aus der Bilanz eliminiert und sämtliche diesbezüglichen Angaben in diesem Anhang konzentriert (sh. nachfolgend Ziff. 3.4).

Der Jahresabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt.

2. Angaben zur Bewertung und Bilanzierung

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für die Zugänge bis 2019 linear vorgenommen. Für die Zugänge ab 2020 wurden vereinfachend die steuerlich zulässigen degressiven Abschreibungen verrechnet, was handelsrechtlich aus Gründen ihrer nur unwesentlichen Ergebnisauswirkung zulässig ist. Zugänge an steuerrechtlich "geringwertigen Wirtschaftsgütern" wurden in Übereinstimmung mit dem Steuerrecht auch in diesem Jahresabschluss im Jahr des Zugangs in vollem Umfang abgeschrieben. Das gleiche gilt für die steuerrechtlich begünstigten Zugänge zur IT-Ausstattung.

Der Posten Beteiligungen an verbundenen Unternehmen beinhaltet die Beteiligung an der Esterer AG, Altötting.

Die Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und die Wertpapiere des Anlagebzw. Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet; soweit für deren Ermittlung eine Verbrauchsfolge zu unterstellen war, wurde nach der Durchschnittskostenmethode bewertet. Soweit die Kurswerte unter die Anschaffungskosten gefallen sind, wurden jedoch entsprechende Abwertungen nach § 253 Abs. 3 und 4 HGB vorgenommen. Bei wieder gestiegenen Kursen wurden zur Wertaufholung Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB durchgeführt; die Obergrenze der Zuschreibungen liegt bei den ursprünglichen Anschaffungskosten. Bei den auf fremde Währung lautenden Wertpapieren des Anlagevermögens wurden die Anschaffungskosten unter Beachtung des jeweiligen Devisenkassamittelkurses zum Zugangszeitpunkt ermittelt; die Folgebewertung dieser Wertpapiere erfolgte unter Beachtung der jeweiligen Devisenkassamittelkurse des Bilanzstichtages.

Die Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und die Wertpapiere sind an die jeweils finanzierenden Kreditinstitute verpfändet.

In den Finanzanlagen sind "primäre" Nachbesserungsrechte enthalten. Sie sind aus von der Gesellschaft gehaltenen Aktienbeständen des Anlagevermögens im Rahmen von Squeeze-out Verfahren bzw. im Rahmen von Unternehmensverträgen durch Andienung entstanden. Die Gesellschaft erwartet bei den mit Erinnerungswerten von je EUR 1,00 aktivierten Rechten eine Nachbesserung auf die bisher gezahlten Abfindungen. Es handelt sich um mehrere Rechte von verschiedenen Gesellschaften.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und die Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden, Wertberichtigungen waren daher nicht vorzunehmen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 71 ist von uns in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung schätzweise notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet worden. Unserer Schätzung wurde, wie bereits im Vorjahr, aus Kostengründen kein versicherungsmathematisches Gutachten mehr zugrunde gelegt.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

3.1 Einzelposten des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) liegt diesem Anhang als Anlage bei.

3.2 Angaben zum Kapital

3.2.1 Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Rücklage blieb unverändert.

Die anderen Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt:

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EUR
Andere Gewinnrücklagen zum 31. Dezember 2021 20.481.298,19
+ Einstellung durch Hauptversammlung 2022 409.922,19
+ Einstellung aus dem Jahresüberschuss 2022 342.666,65
Andere Gewinnrücklagen zum 31. Dezember 2022 21.233.887,03

Die anderen Gewinnrücklagen enthalten solche nach § 58 Abs. 2a AktG in Höhe von EUR 364.470,77, die in Vorjahren dotiert wurden.

3.2.2 Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:

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EUR
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2021 1.729.922,19
./​. Einstellung in andere Gewinnrücklage durch Hauptversammlung 2022 ./​. 409.922,19
./​. Dividende im Geschäftsjahr 2022 ./​. 1.320.000,00
Gewinnvortrag 0,00
+ Jahresüberschuss Geschäftsjahr 2022 942.666,65
./​. Einstellung in Gewinnrücklage ./​. 342.666,65
aus dem Jahresüberschuss 2022
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2022 600.000,00

Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge umfasst ca. EUR 4.000,00 und resultiert aus der Änderung der Bewertungsmethode zu den Pensionsrückstellungen im Geschäftsjahr 2016 (sh. nachfolgend). Gewinne dürfen nur insoweit ausgeschüttet werden, als die nach Ausschüttung verbleibenden freien Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl. eines Verlustvortrags dem genannten Betrag entsprechen.

3.3 . Angaben zu den Rückstellungen

3.3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Passivierung der Pensionsrückstellung erfolgte auf Grundlage einer eigenen Schätzung. Auf die Einholung eines versicherungsmathematischen Gutachtens wurde angesichts der relativen Unwesentlichkeit dieses Bilanzpostens aus Kostengründen seit dem Geschäftsjahr 2019 verzichtet.

Vor dem Hintergrund des Ablebens einer Leistungsempfängerin im Geschäftsjahr 2022 und eines in 2022 weitgehend unveränderten gesetzlichen Rechnungszinses auf 10-Jahres-Durchschnittsbasis haben wir die Rückstellung im Vergleich zum Vorjahr um EUR 5.013,00 aufgelöst.

Der Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (3,21%) und dem entsprechenden Ansatz bei Zugrundelegung von sieben Geschäftsjahren (2,32%) betrug zum 31.12.2018 EUR 4.140,00. Es bestand in Höhe dieses Unterschiedsbetrags zum 31.12.2018 eine Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB). Diese Ausschüttungssperre schätzen wir zum Bilanzstichtag weiterhin vorsichtig mit EUR 4.000,00 ein. Da die freien Rücklagen zzgl. des Bilanzgewinns einen Betrag von annähernd EUR 22 Mio. umfassen und eine Ausschüttung in dieser Größenordnung wohl nur theoretisch denkbar ist, kommt der genannten Ausschüttungssperre ohnehin so gut wie keine praktische Bedeutung zu.

3.3.2 Sonstige Rückstellungen

Für Personalkosten wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 146 gebildet.

Für Beratungskosten, insbesondere im Zusammenhang mit aktiv geführten Prozessen, bei denen die Allerthal-Werke AG nicht Beklagte ist, ist ein Betrag von TEUR 76 zurückgestellt.

Es handelt sich ferner um Rückstellungen für die internen Kosten des Jahresabschlusses, für ausstehende Eingangsrechnungen, für Steuererklärungskosten sowie für die Kosten der Archivierung aufbewahrungspflichtiger Unterlagen.

3.4 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen gegenüber Kreditinstituten. Die Angaben zur Restlaufzeit und zur Besicherung sind dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:

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Verbindlichkeiten Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit über 1 Jahr hiervon über 5 Jahre gesamt gesichert
EUR EUR EUR EUR EUR
gegenüber Kreditinstituten 721.727,89 0,00 0,00 721.727,89 721.727,89
gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.935,78 0,00 0,00 4.935,78 0,00
Sonstige 72.286,58 0,00 0,00 72.286,58 0,00
Summe 798.950,25 0,00 0,00 798.950,25 721.727,89

Die entsprechenden Vorjahreswerte betrugen:

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Verbindlichkeiten Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit über 1 Jahr hiervon über 5 Jahre gesamt gesichert
EUR EUR EUR EUR EUR
gegenüber Kreditinstituten 2.872.297,12 0,00 0,00 2.872.297,12 2.872.297,12
Sonstige 81.366,20 0,00 0,00 81.366,20 0,00
Summe 2.953.663,32 0,00 0,00 2.953.663,32 2.872.297,12

Die Sicherung der Verbindlichkeiten erfolgte durch Verpfändung von in Wertpapierdepots gehaltenen Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens.

3.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 215 inklusive Umsatzsteuer. Der Ausweis beinhaltet TEUR 174 für Büromieten sowie TEUR 13 für Finanzinformationsdienste, jeweils für die Zeit ab Bilanzstichtag bis zum Ende der jeweiligen kürzest möglichen vertraglichen Restlaufzeit. Weiterhin enthält er TEUR 21 für das Bestellobligo aus der freiwilligen Jahresabschlussprüfung 2022.

4. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Wertpapiererträge und sonstige betriebliche Erträge

Die Wertpapiergewinne wurden mit TEUR 4.182 aus Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens und mit TEUR 151 aus Verkäufen von Wertpapieren des Umlaufvermögens erzielt. Weiterhin wurden Erträge aus Nachbesserungen in Höhe von TEUR 67 realisiert.

Die Wertpapierverluste resultierten mit TEUR -192 aus Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens.

Die Sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus der Zuschreibung zu den Wertpapieren des Anlagevermögens (TEUR 295).

4.2 Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten solche aus Währungsumrechnung in Höhe von EUR 1.308,44 (Vj.: EUR 5.998,74). Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten solche aus Währungsumrechnung in Höhe von EUR 3.801,72 (Vj.: EUR 463,14).

4.3 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Abschreibungen auf Finanzanlagen sind immer außerplanmäßig, da für Finanzanlagen keine "planmäßigen" Abschreibungen vorgenommen werden.

In der GuV-Position Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens sind TEUR 3.418 (Vj.: TEUR 755) für außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen und TEUR 3 (Vj.: TEUR 0) für außerplanmäßige Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens ausgewiesen. Nach unserer Einschätzung sind die Wertminderungen in Höhe von TEUR 3.421 (Vj.: TEUR 755) voraussichtlich nicht von Dauer.

4.4 Aufzinsungsaufwendungen

In dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind keine Aufzinsungsaufwendungen zu Pensionsrückstellungen enthalten. Wegen der Schätzung der Höhe der Pensionsrückstellungen ohne Zuhilfenahme eines versicherungsmathematischen Gutachtens war eine schätzweise Isolierung dieses Zinsaufwands aus den Altersvorsorgeaufwendungen nicht möglich; der vermutlich geringe Zinsaufwand ist daher in den Altersvorsorgeaufwendungen mit enthalten.

4.5 Steueraufwand

Auf Basis des handelsbilanziellen Ergebnisses und vor dem Hintergrund der Regelungen des § 8b KStG in seiner am Bilanzstichtag gültigen Fassung ist der typischerweise zu erwartende Steueraufwand (TEUR 0) mit dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steueraufwand (TEUR 4) nicht identisch. Grund: Der dort ausgewiesene Ertragsteueraufwand betrifft nicht-anrechenbare ausländische Kapitalertragsteuern (TEUR 4).

4.6 Aperiodische Erträge und Aufwendungen

Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten aperiodische Erträge aus der Auflösung von Sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 6.

5. Sonstige Angaben

5.1 Angaben zu den Unternehmensorganen

Vorstand:

Dipl.-Kfm. Thorsten Grimm, Kaufmann (seit dem 01.09.2022)

Dipl.-Kfm. Alfred Schneider, Kaufmann (bis zum 31.12.2022).

Aufsichtsrat:

Dr. Markus Linnerz, Rechtsanwalt (Vorsitzender)

Karl-Heinz Berchter, Unternehmensberater (stellvertretender Vorsitzender)

Rolf Hauschildt, Kaufmann.

Hans Rudi Küfner, Kaufmann (seit dem 12.07.2022).

5.2 Beteiligungen

Der Anteilsbesitz an dem verbundenen Unternehmen Esterer AG, Altötting, umfasst 14.793 von 16.500 Aktien, bzw. 89,65%. Der geprüfte Jahresabschluss 2021 weist ein buchmäßiges Eigenkapital von EUR 5.609.240,76 aus, der Jahresüberschuss 2021 beträgt EUR 973.449,36. Der Jahresabschluss 2022 liegt noch nicht vor.

5.3 Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer

Die Firma beschäftigte im Geschäftsjahr drei Angestellte.

5.4 Angaben zum Abschlussprüferhonorar

Das für das Geschäftsjahr oder frühere Jahre als Aufwand gebuchte Honorar des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:

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a) für Abschlussprüfungsleistungen Euro 19.500,00
b) für Steuerberatungsleistungen Euro 12.395,40
c) für andere Bestätigungsleistungen oder sonstige Leistungen Euro 0,00
Summe Euro 31.895,40

Anmerkung: Aufgrund der Rechtsprechung des BFH zu § 249 HGB werden mangels gesetzlicher Prüfungspflicht keine Rückstellungen für nicht vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen passiviert, sodass der hier ausgewiesene Prüfungsaufwand die Prüfung des Vorjahresabschlusses betrifft. Die Angaben sind Beträge ohne Umsatzsteuern, unabhängig von einer umsatzsteuerlichen Nicht-Abzugsfähigkeit der in Rechnung gestellten Umsatzsteuern.

5.5 Latente Steuern

Aufgrund der Regelungen des § 8b KStG wird die Gesellschaft bei gleichbleibender Unternehmenspolitik und bei unveränderter Rechtslage in Zukunft voraussichtlich nicht mit inländischen Ertragsteuern belastet sein, welche durch dem Grunde nach bestehende aktive Steuerlatenzen (im Wesentlichen aus steuerlichen Verlustvorträgen) reduziert werden könnten.

Darüber hinaus dürfen aktive latente Steuern ohnehin nur aus solchen steuerlichen Verlustvorträgen bilanziert werden, die voraussichtlich in den nächsten fünf Jahren verrechnet werden können; für eine Verrechenbarkeit von steuerlichen Verlustvorträgen der Gesellschaft innerhalb der nächsten fünf Jahre bestehen jedoch keine konkreten Anhaltspunkte.

Mithin bestehen zum Bilanzstichtag trotz vorhandener steuerlicher Verlustvorträge weiterhin keine werthaltigen aktiven Steuerlatenzen.

5.6 Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt gem. § 170 Abs. 2 AktG folgende Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022 vor:

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1. Verteilung an die Aktionäre: Euro 600.000,00
2. Einstellung in Gewinnrücklagen: Euro 0,00
3. Gewinnvortrag: Euro 0,00
4. Bilanzgewinn: Euro 600.000,00

 

Köln, den 06. März 2023

- Der Vorstand -

Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) zum 31.12.2022 der Allerthal-Werke AG, Köln

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Anschaffungskosten
01.01.2022 Umbuchungen Zugänge Abgänge 31.12.2022
Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
andere Anl., Betriebs- und Geschäftsausst. 94.462,49 7.069,10 101.531,59
Summe Sachanlagen 94.462,49 0,00 7.069,10 0,00 101.531,59
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.408.654,89 188.480,00 4.597.134,89
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 28.022.549,79 14.706.992,65 14.550.886,11 28.178.656,33
Summe Finanzanlagen 32.431.204,68 0,00 14.895.472,65 14.550.886,11 32.775.791,22
Anlagevermögen insgesamt 32.525.667,17 0,00 14.902.541,75 14.550.886,11 32.877.322,81
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Aufgelaufene Abschreibungen
01.01.2022 Änderungen iZm Umbuchungen oder Zugängen Änderungen iZm Abgängen Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr 31.12.2022
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
andere Anl., Betriebs- und Geschäftsausst. 57.950,99 18.104,60 76.055,59
Summe Sachanlagen 57.950,99 0,00 0,00 18.104,60 0,00 76.055,59
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.549.016,82 506.517,46 3.418.361,04 295.033,40 5.165.827,00
Summe Finanzanlagen 2.549.016,82 0,00 506.517,46 3.418.361,04 295.033,40 5.165.827,00
Anlagevermögen insgesamt 2.606.967,81 0,00 506.517,46 3.436.465,64 295.033,40 5.241.882,59
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Buchwerte
31.12.2022 31.12.2021
Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen
andere Anl., Betriebs- und Geschäftsausst. 25.476,00 36.511,50
Summe Sachanlagen 25.476,00 36.511,50
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.597.134,89 4.408.654,89
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 23.012.829,33 25.473.532,97
Summe Finanzanlagen 27.609.964,22 29.882.187,86
Anlagevermögen insgesamt 27.635.440,22 29.918.699,36

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, den 06. März 2023

Formhals
Revisions- und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Bastian Lehmkühler M.A.
Wirtschaftsprüfer

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

Ergebnisverwendungsbeschluss

Die Hauptversammlung der Allerthal-Werke AG hat am 21. Juli 2023 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von Euro 600.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 0,50 je Stückaktie, insgesamt Euro 600.000,00, zu verwenden.