Allerthal-Werke AktiengesellschaftKölnAllerthal-Werke AG Offenlegung Jahresabschluss 2023Bericht des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Mit diesem Bericht informiert der Aufsichtsrat gern.
§ 171 Abs. 2 AktG über seine Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2023 und das Ergebnis der Prüfung
des Jahresabschlusses. Der Aufsichtsrat hat auch im
Geschäftsjahr 2023 die ihm obliegenden Aufgaben
wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des
Unternehmens beraten und die Geschäftsführung der
Gesellschaft überwacht. In alle Entscheidungen von
grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der
Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat
regelmäßig, zeitnah und umfassend über die
relevant erscheinenden Fragen der Unternehmensplanung und
strategische Weiterentwicklung, über den Gang der
Geschäfte, die Lage des Unternehmens
einschließlich der Risikolage sowie über das
Risikomanagement. Gemeinsam mit dem Vorstand erörterte
der Aufsichtsrat alle wichtigen Vorhaben. Die Mitglieder
des Aufsichtsrats hatten stets Gelegenheit, sich mit den
Vorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen
und eigene Anregungen einzubringen.
Im Geschäftsjahr 2023 haben Sitzungen des
Aufsichtsrats am 21.04.2023, 21.07.2023 sowie am 08.12.2023
stattgefunden. Die Sitzung am 08.12.2023 wurde im Wege
einer Videokonferenz abgehalten. In den Sitzungen hat der
Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und die
bedeutsamsten Wertpapierpositionen erörtert sowie die
gebotenen Beschlüsse gefasst. Des Weiteren haben sich
die Mitglieder des Aufsichtsrats bei weiteren
Zusammenkünften und Einzelgesprächen mit dem
Vorstand eingehend über die Situation des Unternehmens
sowie über grundsätzliche Einzelfragen berichten
lassen und hierüber mit dem Vorstand beraten.
Der dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegte
Jahresabschluss zum 31.12.2023 nebst
Gewinnverwendungsvorschlag wurde unter Einbeziehung der
Buchführung des Vorstands auf der Grundlage des
Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.07.2023 von der
Formhals Revisions- und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Der
Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht
wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der
bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung vom
Abschlussprüfer zugesandt und war in der Sitzung des
Aufsichtsrats vom 21.03.2024 Gegenstand der Beratungen, an
denen der Abschlussprüfer teilgenommen und über
wesentliche Ergebnisse der Prüfungen berichtet sowie
Fragen des Aufsichtsrats beantwortet hat. Auf der Basis
eigener Prüfungen des Jahresabschlusses hat der
Aufsichtsrat der Allerthal-Werke AG dem Ergebnis der
Prüfung durch den Abschlussprüfer sowie dem
Gewinnverwendungsvorschlag zugestimmt und in der Sitzung
vom 21.03.2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2023
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Die Zusammensetzung der Mitglieder des Aufsichtsrats
blieb im Berichtsjahr unverändert. Bzgl. der
Mitglieder des Aufsichtsrats sei verwiesen auf die Angaben
im handelsrechtlichen Anhang des Jahresabschlusses 2023,
dort Ziffer 5.1.
Der bisherige Alleinvorstand Herr Alfred Schneider ist
mit Wirkung vom 01.01.2023 als Vorstand ausgeschieden.
Alleiniger Vorstand im Berichtsjahr war Herr Thorsten
Grimm. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Grimm für seinen
Einsatz für das Unternehmen und für die
Führung der Allerthal-Werke AG im Geschäftsjahr
2023. Der Dank des Aufsichtsrats gilt auch allen
Mitarbeitern für ihre erfolgreiche Arbeit und ihr
hohes Engagement im Jahr 2023 sowie allen
Aktionärinnen und Aktionären, die der
Allerthal-Werke AG ihr Vertrauen schenken.
Köln, den 21.03.2024 scrollen
Jahresabschluss der Allerthal-Werke AG, Köln für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 - 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023 Allerthal-Werke AG, KölnAKTIVAscrollen
PASSIVAscrollen
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2023 - 31. Dezember 2023 Allerthal-Werke AG, Kölnscrollen
Anhang zum 31.12.2023 der Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln1. Angaben zur Gesellschaft und Erläuterungen zu Bestandteilen der Form, insbesondere der Gliederung des JahresabschlussesDie Allerthal-Werke AG hat ihren Sitz in Köln und
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der
Nummer HRB 66988 eingetragen.
Sie ist zum Bilanzstichtag eine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a HGB.
Gleichwohl hat sie den Jahresabschluss wie für
große, nicht kapitalmarktorientierte
Kapitalgesellschaften aufgestellt; dies erfolgte insoweit,
als es den Informationsansprüchen ihrer Aktionäre
gem. § 131 AktG genügt. Da insoweit
zulässig, erfolgen gern. § 160 Abs. 3 AktG keine
Angaben zu den dort genannten Vorschriften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der
Erfolg aus Wertpapierverkäufen in den Posten Nr. 1
(Erträge aus Wertpapierverkäufen) und Nr. 2
(Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen)
zusammengefasst. Diese Posten enthalten sowohl die
Gewinne/Verluste aus Verkäufen von Wertpapieren des
Anlagevermögens als auch diejenigen aus Verkäufen
von Wertpapieren des Umlaufvermögens.
Vor dem Hintergrund von § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB
haben wir die entsprechenden Restlaufzeit-Vermerke aus der
Bilanz eliminiert und sämtliche diesbezüglichen
Angaben in diesem Anhang konzentriert (sh. nachfolgend
Ziff. 3.4).
Der Jahresabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt.
2. Angaben zur Bewertung und BilanzierungDie Vermögensgegenstände und Schulden wurden
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für die
Zugänge bis 2019 linear vorgenommen. Für die
Zugänge ab 2020 wurden vereinfachend die steuerlich
zulässigen degressiven Abschreibungen verrechnet, was
handelsrechtlich aus Gründen ihrer nur unwesentlichen
Ergebnisauswirkung zulässig ist. Zugänge an
steuerrechtlich "geringwertigen Wirtschaftsgütern"
wurden in Übereinstimmung mit dem Steuerrecht auch in
diesem Jahresabschluss im Jahr des Zugangs in vollem Umfang
abgeschrieben. Das gleiche gilt für die
steuerrechtlich begünstigten Zugänge zur
IT-Ausstattung.
Der Posten Beteiligungen an verbundenen Unternehmen
beinhaltet die Beteiligung an der Esterer AG,
Altötting.
Die Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und die
Wertpapiere des Anlage-bzw. Umlaufvermögens wurden
grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet;
soweit für deren Ermittlung eine Verbrauchsfolge zu
unterstellen war, wurde nach der Durchschnittskostenmethode
bewertet. Soweit die Kurswerte unter die Anschaffungskosten
gefallen sind, wurden jedoch entsprechende Abwertungen nach
§ 253 Abs. 3 und 4 HGB vorgenommen. Bei wieder
gestiegenen Kursen wurden zur Wertaufholung Zuschreibungen
nach § 253 Abs. 5 HGB durchgeführt; die
Obergrenze der Zuschreibungen liegt bei den
ursprünglichen Anschaffungskosten. Bei den auf fremde
Währung lautenden Wertpapieren des
Anlagevermögens wurden die Anschaffungskosten unter
Beachtung des jeweiligen Devisenkassamittelkurses zum
Zugangszeitpunkt ermittelt; die Folgebewertung dieser
Wertpapiere erfolgte unter Beachtung der jeweiligen
Devisenkassamittelkurse des Bilanzstichtages.
Die Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und die
Wertpapiere sind an die jeweils finanzierenden
Kreditinstitute verpfändet.
In den Finanzanlagen sind "primäre"
Nachbesserungsrechte enthalten. Sie sind aus von der
Gesellschaft gehaltenen Aktien beständen des
Anlagevermögens im Rahmen von Squeeze-out Verfahren
bzw. im Rahmen von Unternehmensverträgen durch
Andienung entstanden. Die Gesellschaft erwartet bei den mit
Erinnerungswerten von je EUR 1,00 aktivierten Rechten eine
Nachbesserung auf die bisher gezahlten Abfindungen. Es
handelt sich um mehrere Rechte von verschiedenen
Gesellschaften.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht und die Sonstige
Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten
ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht
vorhanden, Wertberichtigungen waren daher nicht
vorzunehmen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 38
ist auf Grundlage eines von der AON Solutions GmbH,
Mülheim an der Ruhr, erstellten
Versicherungsmathematischen Gutachtens nach den
Vorschriften des HGB ermittelt und in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet worden. Die
Pensionsrückstellung wurde gern. § 253 Abs. 2
Satz 1 und 2 HGB mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz
auf der Grundlage der letzten zehn Geschäftsjahre
unter Zugrundelegung einer pauschalen 15-jährigen
Restlaufzeit bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz3.1 Einzelposten des AnlagevermögensDie Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) liegt diesem Anhang als Anlage bei.
3.2 Angaben zum Kapital3.2.1 GewinnrücklagenDie gesetzliche Rücklage blieb unverändert.
Die anderen Gewinnrücklagen entwickelten sich wie
folgt:
scrollen
Die anderen Gewinnrücklagen enthalten solche nach
§ 58 Abs. 2a AktG in Höhe von EUR 364.470,77, die
in Vorjahren dotiert wurden.
3.2.2 BilanzgewinnDer Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
scrollen
Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten
Beträge umfasst EUR 157,00 und resultiert aus der
Änderung der Bewertungsmethode zu den
Pensionsrückstellungen im Geschäftsjahr 2016 (sh.
nachfolgend). Gewinne dürfen nur insoweit
ausgeschüttet werden, als die nach Ausschüttung
verbleibenden freien Rücklagen zzgl. eines
Gewinnvortrags und abzgl. eines Verlustvortrags dem
genannten Betrag entsprechen.
3.3 Angaben zu den Rückstellungen3.3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Passivierung der
Pensionsrückstellung erfolgte auf Grundlage eines
versicherungsmathematischen Gutachtens.
Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren
wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode analog
den Vorschriften des IAS 19) angewandt. Zur Ermittlung des
Anwartschaftsbarwerts per 31.12.2023 wurde der
durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83% bei einer
pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechend dem
Wahlrecht gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB zugrunde
gelegt. Bei der Berechnung wurden als biometrische
Rechnungsgrundlagen die Heubeck-Richttafeln RT 2018 G sowie
als weitere Parameter ein Rententrend von 2,00% und die
übrigen relevanten Trends mit 0,00% angenommen.
Der Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 Satz 1
HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach
Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren (1,83%) und dem entsprechenden Ansatz
bei Zugrundelegung von sieben Geschäftsjahren (1,76%)
beträgt EUR 157,00. Es bestand in Höhe dieses
Unterschiedsbetrags eine Ausschüttungssperre (§
253 Abs. 6 Satz 2 HGB).
3.3.2 Sonstige RückstellungenFür Personalkosten wurden Rückstellungen in
Höhe von TEUR 140 gebildet.
Für Beratungskosten, insbesondere im Zusammenhang
mit aktiv geführten Prozessen, bei denen die
Allerthal-Werke AG nicht Beklagte ist, ist ein Betrag von
TEUR 60 zurückgestellt.
Es handelt sich ferner um Rückstellungen für
die internen Kosten des Jahresabschlusses, für
ausstehende Eingangsrechnungen, für
Steuererklärungskosten sowie für die Kosten der
Archivierung aufbewahrungspflichtiger Unterlagen.
3.4 VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen
gegenüber Kreditinstituten. Die Angaben zur
Restlaufzeit und zur Besicherung sind dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
scrollen
Die entsprechenden Vorjahreswerte betrugen:
scrollen
Die Sicherung der Verbindlichkeiten erfolgte durch
Verpfändung von in Wertpapierdepots gehaltenen
Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und von
Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens.
3.5 Sonstige finanzielle VerpflichtungenDer Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt TEUR 215 inklusive
Umsatzsteuer. Der Ausweis beinhaltet TEUR 145 für
Büromieten sowie TEUR 22 für
Finanzinformationsdienste, jeweils für die Zeit ab
Bilanzstichtag bis zum Ende der jeweiligen kürzest
möglichen vertraglichen Restlaufzeit. Weiterhin
enthält er TEUR 21 für das Bestellobligo aus der
freiwilligen Jahresabschlussprüfung 2023.
4. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung4.1 Wertpapiererträge und sonstige betriebliche ErträgeDie Wertpapiergewinne wurden mit TEUR 2.892 aus
Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens
und mit TEUR 4 aus Verkäufen von Wertpapieren des
Umlaufvermögens erzielt. Weiterhin wurden Erträge
aus Nachbesserungen in Höhe von TEUR 4 realisiert.
Die Wertpapierverluste resultierten mit TEUR -204 aus
Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens.
Die Sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im
Wesentlichen aus Erträgen aus der Zuschreibung zu den
Wertpapieren des Anlagevermögens (TEUR 670).
4.2 Erträge und Aufwendungen aus der WährungsumrechnungDie Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten
solche aus Währungsumrechnung in Höhe von EUR
12.386,05 (Vj.: EUR 1.308,44). Die Sonstigen betrieblichen
Aufwendungen enthalten solche aus Währungsumrechnung
in Höhe von EUR 570,72 (Vj.: EUR 3.801,72).
4.3 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des UmlaufvermögensAbschreibungen auf Finanzanlagen sind immer
außerplanmäßig, da für Finanzanlagen
keine "planmäßigen" Abschreibungen vorgenommen
werden.
In der GuV-Position Abschreibungen auf Finanzanlagen und
auf Wertpapiere des Umlaufvermögens sind TEUR 1.641
(Vj.: TEUR 3.418) für außerplanmäßige
Abschreibungen auf Finanzanlagen und TEUR 0 (Vj.: TEUR 3)
für außerplanmäßige Abschreibungen
auf Wertpapiere des Umlaufvermögens ausgewiesen.
4.4 AufzinsungsaufwendungenIn dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind
keine Aufzinsungsaufwendungen zu der
Pensionsrückstellung enthalten. Das Pensionsgutachten
war stichtagsbezogen, so dass es keine Informationen
hinsichtlich der Höhe des Zinsaufwands aus den
Altersvorsorgeaufwendungen enthielt; der vermutlich geringe
Zinsaufwand hat daher die Erträge aus der teilweisen
Auflösung der Pensionsrückstellung gemindert.
4.5 SteueraufwandAuf Basis des handelsbilanziellen Ergebnisses und vor
dem Hintergrund der Regelungen des § 8b KStG in seiner
am Bilanzstichtag gültigen Fassung ist der
typischerweise zu erwartende Steueraufwand (TEUR 0) mit dem
in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Steueraufwand (TEUR 14) nicht identisch. Grund: Der dort
ausgewiesene Ertragsteueraufwand betrifft
nicht-anrechenbare ausländische Kapitalertragsteuern
(TEUR 14).
4.6 Aperiodische Erträge und AufwendungenDie Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten
aperiodische Erträge aus der Auflösung von
Sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 33 und
aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen in
Höhe von TEUR 31.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten
aperiodische Aufwendungen aus Kosten der Lohn- und
Finanzbuchhaltung der Jahre 2021 und 2022 in Höhe von
TEUR 9.
5. Sonstige Angaben5.1 Angaben zu den UnternehmensorganenVorstand:Thorsten Grimm, Dipl.-Kfm., Kaufmann
Aufsichtsrat:Dr. Markus Linnerz, Rechtsanwalt (Vorsitzender)
Karl-Heinz Berchter, Unternehmensberater
(stellvertretender Vorsitzender)
Rolf Hauschildt, Kaufmann
Hans Rudi Küfner, Kaufmann
5.2 BeteiligungenDer Anteilsbesitz an dem verbundenen Unternehmen Esterer
AG, Altötting, umfasst 14.803 von 16.500 Aktien, bzw.
89,7%. Der geprüfte Jahresabschluss 2022 weist ein
buchmäßiges Eigenkapital von EUR 5.273.589,07
aus, der Jahresüberschuss 2022 beträgt EUR
60.348,31. Der Jahresabschluss 2023 liegt noch nicht vor.
5.3 Anzahl der durchschnittlich beschäftigten ArbeitnehmerDie Firma beschäftigte im Geschäftsjahr drei
Angestellte.
5.4 Angaben zum AbschlussprüferhonorarDas für das Geschäftsjahr oder frühere
Jahre als Aufwand gebuchte Honorar des
Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:
scrollen
Anmerkung: Aufgrund der Rechtsprechung des BFH zu §
249 HGB werden mangels gesetzlicher Prüfungspflicht
keine Rückstellungen für nicht vorgeschriebene
Jahresabschlussprüfungen passiviert, sodass der hier
ausgewiesene Prüfungsaufwand die Prüfung des
Vorjahresabschlusses betrifft. Die Angaben sind
Beträge ohne Umsatzsteuern, unabhängig von einer
umsatzsteuerlichen Nicht-Abzugsfähigkeit der in
Rechnung gestellten Umsatzsteuern.
5.5 Latente SteuernAufgrund der Regelungen des § 8b KStG wird die
Gesellschaft bei gleichbleibender Unternehmenspolitik und
bei unveränderter Rechtslage in Zukunft
voraussichtlich nicht mit inländischen Ertragsteuern
belastet sein, welche durch dem Grunde nach bestehende
aktive Steuerlatenzen (im Wesentlichen aus steuerlichen
Verlustvorträgen) reduziert werden könnten.
Darüber hinaus dürfen aktive latente Steuern
ohnehin nur aus solchen steuerlichen Verlustvorträgen
bilanziert werden, die voraussichtlich in den nächsten
fünf Jahren verrechnet werden können; für
eine Verrechenbarkeit von steuerlichen
Verlustvorträgen der Gesellschaft innerhalb der
nächsten fünf Jahre bestehen jedoch keine
konkreten Anhaltspunkte.
Mithin bestehen zum Bilanzstichtag trotz vorhandener
steuerlicher Verlustvorträge weiterhin keine
werthaltigen aktiven Steuerlatenzen.
5.6 ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt gem. § 170 Abs. 2 AktG
folgende Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahres 2023 vor:
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Köln, 28. Februar 2024 - Der Vorstand -
Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) zum 31.12.2023 der Allerthal-Werke AG, Kölnscrollen
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln:PrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der Allerthal-Werke
Aktiengesellschaft, Köln, - bestehend aus der Bilanz
zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den JahresabschlussDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des JahresabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 28. Februar 2024 Formhals
Revisions- und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
scrollen
ErgebnisverwendungsbeschlussDie Hauptversammlung der Allerthal-Werke AG hat am 17. Juli 2024 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von Euro 1.452.574,75 die Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,00 je Stückaktie, insgesamt Euro 1.200.000,00 vorzunehmen und einen Betrag von Euro 252.574,75 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. |
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