Allerthal-Werke AktiengesellschaftKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bericht des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024Mit diesem Bericht informiert der Aufsichtsrat gem. § 171 Abs. 2 AktG über seine Tätigkeit
im Geschäftsjahr 2024 und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses. Der Aufsichtsrat
hat auch im Geschäftsjahr 2024 die ihm obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand
bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft
überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen
war der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete
den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die relevant erscheinenden
Fragen der Unternehmensplanung und strategische Weiterentwicklung, über den Gang der
Geschäfte, die Lage des Unternehmens einschließlich der Risikolage sowie über das
Risikomanagement. Gemeinsam mit dem Vorstand erörterte der Aufsichtsrat alle wichtigen
Vorhaben. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets Gelegenheit, sich mit den
Vorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Im Geschäftsjahr 2024 haben Sitzungen des Aufsichtsrats am 21.03.2024, 17.07.2024,
15.08.2024 sowie am 05.12.2024 stattgefunden. Alle Sitzungen wurden als Präsenzsitzung
abgehalten. Die Teilnahmequote belief sich auf 100%. Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr
weder angezeigt worden noch erkennbar aufgetreten. In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat
die Geschäftsentwicklung und die bedeutsamsten Wertpapierpositionen erörtert sowie
die gebotenen Beschlüsse gefasst. Die Entwicklung der Finanzmärkte sowie deren Auswirkungen
auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft wurde gemeinsam mit dem Vorstand
eingehend thematisiert. Des Weiteren haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrats bei
weiteren Zusammenkünften und Einzelgesprächen mit dem Vorstand eingehend über die
Situation des Unternehmens sowie über grundsätzliche Einzelfragen berichten lassen
und hierüber mit dem Vorstand beraten. Aufgrund dessen war der Aufsichtsrat stets
über den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft informiert. Der dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2024 nebst Gewinnverwendungsvorschlag
wurde unter Einbeziehung der Buchführung des Vorstands auf der Grundlage des Beschlusses
der Hauptversammlung vom 17.07.2024 von der Fabig Formhals Lehmkühler Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurde den Mitgliedern
des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung vom
Abschlussprüfer zugesandt. In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 27.03.2025, an der
der Abschlussprüfer teilgenommen hat, wurde der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers
ausführlich erörtert. Der Abschlussprüfer hat über wesentliche Ergebnisse der Prüfungen
berichtet sowie Fragen des Aufsichtsrats beantwortet. Auf der Basis eigener Prüfungen
des Jahresabschlusses hat der Aufsichtsrat der Allerthal-Werke AG dem Ergebnis der
Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und in der Sitzung vom 27.03.2025 den
Jahresabschluss zum 31.12.2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Zusammensetzung der Mitglieder des Aufsichtsrats blieb im Berichtsjahr unverändert.
Bzgl. der Mitglieder des Aufsichtsrats sei verwiesen auf die Angaben im handelsrechtlichen
Anhang des Jahresabschlusses 2024 dort Ziffer 5.1. Alleiniger Vorstand im Berichtsjahr war Herr Thorsten Grimm, der der Gesellschaft,
wie mit Corporate News vom 17.10.2024 veröffentlicht, mitteilte, nach Ende seines
Vorstandsanstellungsvertrags mit Ablauf des 31.08.2025 aus persönlichen Gründen für
eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung zu stehen. Der Aufsichtsrat hat daraufhin
Herrn Eric Hönscheid mit Wirkung vom 01.06.2025 für die Dauer von drei Jahren zum
Vorstand der Gesellschaft bestellt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Grimm für seinen
Einsatz für das Unternehmen und für die Führung der Allerthal-Werke AG im Geschäftsjahr
2024. Der Dank des Aufsichtsrats gilt auch allen Mitarbeitern für ihre erfolgreiche
Arbeit und ihr hohes Engagement im Jahr 2024 sowie allen Aktionärinnen und Aktionären,
die der Allerthal-Werke AG ihr Vertrauen schenken. Köln, den 27.03.2025
Bilanz zum 31. Dezember 2024 Allerthal-Werke AG, KölnAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2024 - 31. Dezember 2024 Allerthal-Werke AG, Köln
Anhang zum 31.12.2024 der Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln1. Angaben zur Gesellschaft und Erläuterungen zu Bestandteilen der Form, insbesondere der Gliederung des JahresabschlussesDie Allerthal-Werke AG hat ihren Sitz in Köln und ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Köln unter der Nummer HRB 66988 eingetragen. Sie ist zum Bilanzstichtag eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a HGB.
Gleichwohl hat sie den Jahresabschluss wie für große, nicht kapitalmarktorientierte
Kapitalgesellschaften aufgestellt; dies erfolgte insoweit, als es den Informationsansprüchen
ihrer Aktionäre gem. § 131 AktG genügt. Da insoweit zulässig, erfolgen gem. § 160
Abs. 3 AktG keine Angaben zu den dort genannten Vorschriften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der Erfolg aus Wertpapierverkäufen
in den Posten Nr. 1 (Erträge aus Wertpapierverkäufen) und Nr. 2 (Aufwendungen aus
Wertpapierverkäufen) zusammengefasst. Diese Posten enthalten sowohl die Gewinne/Verluste
aus Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens als auch diejenigen aus Verkäufen
von Wertpapieren des Umlaufvermögens. Vor dem Hintergrund von § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB haben wir die entsprechenden Restlaufzeit-Vermerke
aus der Bilanz eliminiert und sämtliche diesbezüglichen Angaben in diesem Anhang konzentriert
(sh. nachfolgend Ziff. 3.4). Der Jahresabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt. 2. Angaben zur Bewertung und BilanzierungDie Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar,
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für die Zugänge bis 2019 linear
vorgenommen. Für die Zugänge ab 2020 wurden vereinfachend die steuerlich zulässigen
degressiven Abschreibungen verrechnet, was handelsrechtlich aus Gründen ihrer nur
unwesentlichen Ergebnisauswirkung zulässig ist. Zugänge an steuerrechtlich "geringwertigen
Wirtschaftsgütern" wurden in Übereinstimmung mit dem Steuerrecht auch in diesem Jahresabschluss
im Jahr des Zugangs in vollem Umfang abgeschrieben. Das gleiche gilt für die steuerrechtlich
begünstigten Zugänge zur IT-Ausstattung. Der Posten Beteiligungen an verbundenen Unternehmen beinhaltet die Beteiligung an
der Esterer AG, Altötting. Die Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und die Wertpapiere des Anlage-bzw. Umlaufvermögens
wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet; soweit für deren Ermittlung
eine Verbrauchsfolge zu unterstellen war, wurde nach der Durchschnittskostenmethode
bewertet. Soweit die Kurswerte unter die Anschaffungskosten gefallen sind, wurden
jedoch entsprechende Abwertungen nach § 253 Abs. 3 und 4 HGB vorgenommen. Bei wieder
gestiegenen Kursen wurden zur Wertaufholung Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB durchgeführt;
die Obergrenze der Zuschreibungen liegt bei den ursprünglichen Anschaffungskosten.
Bei den auf fremde Währung lautenden Wertpapieren des Anlagevermögens wurden die Anschaffungskosten
unter Beachtung des jeweiligen Devisenkassamittelkurses zum Zugangszeitpunkt ermittelt;
die Folgebewertung dieser Wertpapiere erfolgte unter Beachtung der jeweiligen Devisenkassamittelkurse
des Bilanzstichtages. Die Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und die Wertpapiere sind an die jeweils
finanzierenden Kreditinstitute verpfändet. In den Finanzanlagen sind "primäre" Nachbesserungsrechte enthalten. Sie sind aus von
der Gesellschaft gehaltenen Aktien beständen des Anlagevermögens im Rahmen von Squeeze-out
Verfahren bzw. im Rahmen von Unternehmensverträgen durch Andienung entstanden. Die
Gesellschaft erwartet bei den mit Erinnerungswerten von je EUR 1,00 aktivierten Rechten
eine Nachbesserung auf die bisher gezahlten Abfindungen. Es handelt sich um mehrere
Rechte von verschiedenen Gesellschaften. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und
die Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten ausgewiesen. Erkennbare
Einzelrisiken waren nicht vorhanden, Wertberichtigungen waren daher nicht vorzunehmen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 32 ist von uns in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung schätzweise notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet worden.
Unserer Schätzung wurde, wie bereits im Vorjahr, aus Kostengründen kein versicherungsmathematisches
Gutachten mehr zugrunde gelegt. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz3.1 Einzelposten des AnlagevermögensDie Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) liegt diesem Anhang als Anlage
bei. 3.2 Angaben zum Kapital3.2.1 GewinnrücklagenDie gesetzliche Rücklage blieb unverändert. Die anderen Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt:
Die anderen Gewinnrücklagen enthalten solche nach § 58 Abs. 2a AktG in Höhe von EUR
364.470,77, die in Vorjahren dotiert wurden. 3.2.2 BilanzgewinnDer Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge umfasst EUR 157,00 und resultiert
aus der Änderung der Bewertungsmethode zu den Pensionsrückstellungen im Geschäftsjahr
2016 (sh. nachfolgend). Gewinne dürfen nur insoweit ausgeschüttet werden, als die
nach Ausschüttung verbleibenden freien Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl.
eines Verlustvortrags dem genannten Betrag entsprechen. 3.3 Angaben zu den Rückstellungen3.3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Passivierung
der Pensionsrückstellung erfolgte auf Grundlage einer eigenen Schätzung. Auf die Einholung
eines versicherungsmathematischen Gutachtens wurde angesichts der relativen Unwesentlichkeit
dieses Bilanzpostens aus Kostengründen seit dem Geschäftsjahr 2024 verzichtet. Vor dem Hintergrund des Ablebens von zwei Leistungsempfängern im Berichtsjahr bei
in diesem Geschäftsjahr annähernd unverändertem HGB-Rechnungszins, hat der Vorstand
die Rückstellung im Vergleich zum Vorjahr erfolgserhöhend um EUR 6.292,00 vermindert. Der Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
zehn Geschäftsjahren (1,83%) und dem entsprechenden Ansatz bei Zugrundelegung von
sieben Geschäftsjahren (1,76%) beträgt EUR 157,00. Es bestand in Höhe dieses Unterschiedsbetrags
eine Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB). 3.3.2 Sonstige RückstellungenFür Beratungskosten, insbesondere im Zusammenhang mit aktiv geführten Prozessen, bei
denen die Allerthal-Werke AG nicht Beklagte ist, ist ein Betrag von TEUR 64 zurückgestellt. Es handelt sich ferner um Rückstellungen für die internen Kosten des Jahresabschlusses,
für ausstehende Eingangsrechnungen, für Personalkosten, für Steuererklärungskosten
sowie für die Kosten der Archivierung aufbewahrungspflichtiger Unterlagen. 3.4 VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen gegenüber Kreditinstituten. Die Angaben
zur Restlaufzeit und zur Besicherung sind dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel
zu entnehmen:
Die entsprechenden Vorjahreswerte betrugen:
Die Sicherung der Verbindlichkeiten erfolgte durch Verpfändung von in Wertpapierdepots
gehaltenen Beteiligungen an verbundenen Unternehmen und von Wertpapieren des Anlage-
und Umlaufvermögens. 3.5 Sonstige finanzielle VerpflichtungenDer Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 164 inklusive
Umsatzsteuer. Der Ausweis beinhaltet TEUR 98 für Büromieten sowie TEUR 25 für Finanzinformationsdienste,
jeweils für die Zeit ab Bilanzstichtag bis zum Ende der jeweiligen kürzest möglichen
vertraglichen Restlaufzeit. Weiterhin enthält er TEUR 21 für das Bestellobligo aus
der freiwilligen Jahresabschlussprüfung 2024. 4. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung4.1 Wertpapiererträge und sonstige betriebliche ErträgeDie Wertpapiergewinne wurden mit TEUR 2.634 aus Verkäufen von Wertpapieren des Anlagevermögens
und mit TEUR 121 aus Verkäufen von Wertpapieren des Umlaufvermögens erzielt. Die Wertpapierverluste resultierten mit TEUR -28 aus Verkäufen von Wertpapieren des
Anlagevermögens. Die Sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus der
Zuschreibung zu den Wertpapieren des Anlagevermögens (TEUR 294). 4.2 Erträge und Aufwendungen aus der WährungsumrechnungDie Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten solche aus Währungsumrechnung in Höhe
von EUR 572,24 (Vj.: EUR 12.386,05). Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten
solche aus Währungsumrechnung in Höhe von EUR 4.809,27 (Vj.: EUR 570,72). 4.3 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des UmlaufvermögensAbschreibungen auf Finanzanlagen sind immer außerplanmäßig, da für Finanzanlagen keine
"planmäßigen" Abschreibungen vorgenommen werden. In der GuV-Position Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
sind TEUR 4.490 (Vj.: TEUR 1.641) für außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen
und TEUR 10 (Vj.: TEUR 0) für außerplanmäßige Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
ausgewiesen. 4.4 AufzinsungsaufwendungenIn dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind keine Aufzinsungsaufwendungen
zu der Pensionsrückstellung enthalten. Wegen der Schätzung der Höhe der Pensionsrückstellungen
ohne Zuhilfenahme eines versicherungsmathematischen Gutachtens war eine schätzweise
Isolierung dieses Zinsaufwands aus den Altersvorsorgeaufwendungen nicht möglich; der
vermutlich geringe Zinsaufwand ist daher in den Altersvorsorgeaufwendungen mit enthalten. 4.5 SteueraufwandAuf Basis des handelsbilanziellen Ergebnisses und vor dem Hintergrund der Regelungen
des § 8b KStG in seiner am Bilanzstichtag gültigen Fassung ist der typischerweise
zu erwartende Steueraufwand (TEUR 0) mit dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Steueraufwand (TEUR 7) nicht identisch. Grund: Der dort ausgewiesene Ertragsteueraufwand
betrifft nicht-anrechenbare ausländische Kapitalertragsteuern (TEUR 7). 4.6 Aperiodische Erträge und AufwendungenDie Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten aperiodische Erträge aus der Auflösung
von Sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 3 und aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen
in Höhe von TEUR 6. 5. Sonstige Angaben5.1 Angaben zu den UnternehmensorganenVorstand:Thorsten Grimm, Dipl.-Kfm., Kaufmann Aufsichtsrat:Dr. Markus Linnerz, Rechtsanwalt (Vorsitzender) Karl-Heinz Berchter, Unternehmensberater (stellvertretender Vorsitzender) Rolf Hauschildt, Kaufmann Hans Rudi Küfner, Kaufmann 5.2 BeteiligungenDer Anteilsbesitz an dem verbundenen Unternehmen Esterer AG, Altötting, umfasst 14.803
von 16.500 Aktien, bzw. 89,7%. Der geprüfte Jahresabschluss 2023 weist ein buchmäßiges
Eigenkapital von EUR 5.525.338,21 aus, der Jahresüberschuss 2023 beträgt EUR 251.749,14.
Der Jahresabschluss 2024 liegt noch nicht vor. 5.3 Anzahl der durchschnittlich beschäftigten ArbeitnehmerDie Firma beschäftigte im Geschäftsjahr drei Angestellte. 5.4 Angaben zum AbschlussprüferhonorarDas für das Geschäftsjahr oder frühere Jahre als Aufwand gebuchte Honorar des Abschlussprüfers
setzt sich wie folgt zusammen:
Anmerkung: Aufgrund der Rechtsprechung des BFH zu § 249 HGB werden mangels gesetzlicher
Prüfungspflicht keine Rückstellungen für nicht vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen
passiviert, sodass der hier ausgewiesene Prüfungsaufwand die Prüfung des Vorjahresabschlusses
betrifft. Die Angaben sind Beträge ohne Umsatzsteuern, unabhängig von einer umsatzsteuerlichen
Nicht-Abzugsfähigkeit der in Rechnung gestellten Umsatzsteuern. 5.5 Latente SteuernAufgrund der Regelungen des § 8b KStG wird die Gesellschaft bei gleichbleibender Unternehmenspolitik
und bei unveränderter Rechtslage in Zukunft voraussichtlich nicht mit inländischen
Ertragsteuern belastet sein, welche durch dem Grunde nach bestehende aktive Steuerlatenzen
(im Wesentlichen aus steuerlichen Verlustvorträgen) reduziert werden könnten. Darüber hinaus dürfen aktive latente Steuern ohnehin nur aus solchen steuerlichen
Verlustvorträgen bilanziert werden, die voraussichtlich in den nächsten fünf Jahren
verrechnet werden können; für eine Verrechenbarkeit von steuerlichen Verlustvorträgen
der Gesellschaft innerhalb der nächsten fünf Jahre bestehen jedoch keine konkreten
Anhaltspunkte. Mithin bestehen zum Bilanzstichtag trotz vorhandener steuerlicher Verlustvorträge
weiterhin keine werthaltigen aktiven Steuerlatenzen. Köln, 24. Februar 2025 - Der Vorstand - Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) zum 31.12.2024 der Allerthal-Werke AG, Köln
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln: PrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Köln, - bestehend
aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2024 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung
des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den JahresabschlussDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des JahresabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt
die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen
von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen. Köln, den 24.02.2025 Fabig Formhals Lehmkühler GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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