Ad-hoc | 26 November 1997 10:10
Ad hoc-Service: Einbecker Brauhaus AG
——————————————————————
Ad hoc-Service: Einbecker Brauhaus AG
Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————
Die Martini Brauerei Beteiligungs GmbH Kassel – eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HR B 5597 – wird
die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der Martini
Brauerei Beteiligungs GmbH und der Einbecker Brauhaus AG
beschließen. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages ist zum
Handelsregister der Einbecker Brauhaus AG, Amtsgericht Einbeck,
HR B 1043, eingereicht. In den Geschäftsräumen der Gesellschaft
liegen aus die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Martini
Brauerei Beteiligungs GmbH vom 30.09.1997, 30.09.1996 und
30.09.1995 sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der
Einbecker Brauhaus AG vom 31.12.1996, 31.12.1995 und 31.12.1994
sowie der Zwischenabschluß der Einbecker Brauhaus AG vom
01.07.1997.
Aktionäre unserer Gesellschaft, deren Anteile zusammen den 20.
Teil des Grundkapitals unserer Gesellschaft erreichen, können
gem. § 62 Abs. 2 UmwG verlangen, daß eine Hauptversammlung
unserer Gesellschaft einberufen wird, in der über die Zustimmung
zu der Verschmelzung beschlossen wird.
Die Verschmelzung wird durchgeführt, damit der hohe Verlustvortrag
vom Einbecker Brauhaus übernommen werden kann. Unabhängig von dieser
Maßnahme wird die Braustätte in Kassel im bisherigen Umfang
weiterbetrieben.
Ende der Mitteilung