Ad-hoc | 9 July 1999 12:46
Ad hoc-Service: Einbecker Brauhaus AG
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Ansprüche der Einbecker Brauhaus AG gegen Brau und Brunnen AG bestätigt
Das Amtsgericht Einbeck hat mit Beschluß vom 14.10.1998 die Herren Wirtschafts-
prüfer und Steuerberater Dr. Hubertus Baumhoff und Herrmann-Josef Hürholz,
Johanna-Kinkel-Straße 2 – 4, 53175 Bonn, als Sonderprüfer für die Einbecker
Brauhaus AG bestellt, mit dem Auftrag, die Leistungs- und Lieferbeziehungen
– insbesondere im Hinblick auf Bezug von Hopfen und Malz, Datenverarbeitung,
Produktion von Handelsmarken, Beschaffung einer Entalkoholisierungsanlage und
Herstellung alkoholfreien Bieres – der Einbecker Brauhaus AG zu deren früheren
Großaktionärin, der Deutschen Brauerei Holding GmbH, Dortmund, sowie zu dem mit
dieser verbundenen Unternehmen für den Zeitraum der Geschäftsjahre 1993 bis 1997
(einschließlich) zu prüfen.
Die Sonderprüfer haben festgestellt, daß der Einbecker Brauhaus AG Nachteile
zugefügt wurden. Der Barwert der Nachteile liegt – aufgezinst (6 %) – zwischen
9,9 Mio DM und 12,3 Mio DM. Die Einbecker Brauhaus AG erwartet den Ausgleich
dieser Nachteile durch die Brau und Brunnen AG.
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