Ad-hoc | 19 April 2000 15:05
Ad hoc-Service: Einbecker Brauhaus AG
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Verschmelzung der Martini-Brauereibeteiligungs GmbH auf die Einbecker
Brauhaus AG
Der Aufsichtsrat der Einbecker Brauhaus AG hat in seiner letzten
Sitzung von dem Vorschlag des Vorstandes, die Martini-
Brauereibeteiligungs GmbH auf die Einbecker Brauhaus AG mit Wirkung zum
01. Januar 2000 zu verschmelzen, zustimmend Kenntnis genommen.
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der Einbecker Brauhaus
AG und der Martini-Brauereibeteiligungs GmbH wird dem Handelsregister
der Einbecker Brauhaus AG, Amtsgericht Einbeck, HRB 1043 eingereicht
werden. Zur Wirksamkeit des Verschmelzungsvertrages bedarf es noch der
Zustimmung der Hauptversammlung der Einbecker Brauhaus AG nach § 13 UmwG.
Aus der Verschmelzung der Gesellschaften erwartet die Einbecker
Brauhaus AG durch die Nutzung der bestehenden Verlustvorträge der
Martini-Brauereibeteiligungs GmbH erhebliche steuerliche Entlastungen.
Ende der Mitteilung