Ad-hoc | 19 April 2000 15:05


Ad hoc-Service: Einbecker Brauhaus AG

Ad hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— Verschmelzung der Martini-Brauereibeteiligungs GmbH auf die Einbecker Brauhaus AG Der Aufsichtsrat der Einbecker Brauhaus AG hat in seiner letzten Sitzung von dem Vorschlag des Vorstandes, die Martini- Brauereibeteiligungs GmbH auf die Einbecker Brauhaus AG mit Wirkung zum 01. Januar 2000 zu verschmelzen, zustimmend Kenntnis genommen. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der Einbecker Brauhaus AG und der Martini-Brauereibeteiligungs GmbH wird dem Handelsregister der Einbecker Brauhaus AG, Amtsgericht Einbeck, HRB 1043 eingereicht werden. Zur Wirksamkeit des Verschmelzungsvertrages bedarf es noch der Zustimmung der Hauptversammlung der Einbecker Brauhaus AG nach § 13 UmwG. Aus der Verschmelzung der Gesellschaften erwartet die Einbecker Brauhaus AG durch die Nutzung der bestehenden Verlustvorträge der Martini-Brauereibeteiligungs GmbH erhebliche steuerliche Entlastungen. Ende der Mitteilung