Ad-hoc | 27 December 2002 15:30
Einbecker Brauhaus AG
Einbecker Brauhaus und Brau und Brunnen beenden Rechtsstreit durch Vergleich
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
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Einbecker Brauhaus und Brau und Brunnen beenden Rechtsstreit durch Vergleich
Zwischen der Einbecker Brauhaus AG und der Brau und Brunnen AG ist seit 1999 ein
Rechtsstreit wegen Zahlung von Schadensersatz beim Landgericht Göttingen
anhängig.
Vorausgegangen war eine aktienrechtliche Sonderprüfung, in dem die Leistungs-
und Lieferbeziehungen ; insbesondere im Hinblick auf Malz und Hopfen,
Datenverarbeitung, Produktion von Handelsmarken, Beschaffung einer
Entalkoholisierungsanlage und Herstellung alkoholfreien Bieres ; der Einbecker
Brauhaus AG und deren früherer Muttergesellschaft, für den Zeitraum der
Geschäftsjahre 1993 bis einschließlich 1997 untersucht worden sind.
Die Problematik der großen Brandbreite angemessener Verrechnungspreise und
unklarer Verjährungssachverhalte haben trotz des vorliegenden Gutachtens der
Sonderprüfung die Unsicherheit der Rechtslage nicht beseitigen können. Weitere
Gutachten sind vom Gericht bestellt worden. Die Parteien erwartete ein
langfristiger Prozeßvorlauf.
Um den Rechtsstreit zu beenden und den Rechtsfrieden untereinander wieder
herzustellen, haben sich die Einbecker Brauhaus AG und die Brau und Brunnen AG
außergerichtlich auf die Zahlung von ca. 1,1 Mio. EUR an die Einbecker Brauhaus
AG verglichen.
Die Einbecker Brauhaus AG steht nun vor der Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung zwecks Herbeiführung des gemäß § 317 Absatz 4, § 309 Absatz 3
Aktiengesetz vorgeschriebenen Sonderbeschlusses.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 27.12.2002
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WKN: 605800; ISIN: DE0006058001; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Hannover; Freiverkehr in Berlin, Frankfurt und
Hamburg
271530 Dez 02