Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft
Einbeck
ISIN: DE0006058001//
WKN: 605800
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Dienstag, den 24. Juli 2012, 11.00 Uhr,
im ‘Wilhelm-Bendow-Theater’, Hubeweg 39, 37574 Einbeck,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Einbecker Brauhaus AG zum 31. Dezember 2011. Vorlage des Lageberichts
für die Gesellschaft, des Berichts des Vorstands über die Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011.
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktiengesetzlichen Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu Tagesordnungspunkt
1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits am 23. April 2012 gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Herrn Lothar Gauß wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt,
Herrn Walter Schmidt wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt,
der Beschluss über die Entlastung von Herrn Bernhard A. Gödde für das Geschäftsjahr 2011 wird vertagt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im Geschäftsjahr 2011 dem Aufsichtsrat angehörten, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Prüfungs- und Unternehmensberatungs-GmbH Pütz, Gast & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Boppard-Buchholz, zum Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die der Gesellschaft an die nachfolgende Adresse schriftlich, per Telefax oder in Textform (§ 126 b BGB) einen
von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes bis zum 17. Juli 2012 übermitteln.
Einbecker Brauhaus AG
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 30 90 37 46 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 03. Juli 2012 (Record Date) beziehen und der Gesellschaft spätestens
zum Ablauf des 17. Juli 2012 zugehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der vorgenannte Nachweisstichtag für den Anteilsbesitz (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung
des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen
im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date
erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den
Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt,
wenn sie ihre Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung
von Aktionären oder andere Personen ihrer Wahl ausüben zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Die Aktionäre können hierzu das Formular
verwenden, das ihnen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesandt wird. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber
der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht
beziehungsweise deren Widerruf steht die nachfolgende Adresse zur Verfügung:
Einbecker Brauhaus AG
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 30 90 37 46 75
E-Mail: einbecker-HV2012@computershare.de
Ausnahmen bezüglich der Form der Vollmachten können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich
der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen
mit diesen abzustimmen.
Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Zusätzlich wird den Aktionären angeboten, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen
vertreten zu lassen. Die Gesellschaft hat hierfür die Herren Werner Arzeus und Ulrich Meiser benannt. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Um die weisungsgemäße Abstimmung durch einen Vertreter zu gewährleisten, müssen
den Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht und Weisungen erteilt werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EURO 6.728.400,00, eingeteilt
in 2.520.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 2.520.000 Stück.
Rechte der Aktionäre
Aktionäre, die zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von EURO 500.000
erreichen, können von der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 23. Juni 2012 zugehen.
Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und Aufsichtsrats stellen und Wahlvorschläge
machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
Einbecker Brauhaus AG
Hauptversammlungsbüro
Papenstraße 4-7
37574 Einbeck
Telefax: +49 5561 797-311
E-Mail: Hauptversammlung@einbecker.com
Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 09. Juli
2012, der Gesellschaft zugehen, werden von der Gesellschaft auf der Internetseite unter www.einbecker.de in der Rubrik ‘Für
Aktionäre’ zugänglich gemacht.
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Weitergehende Erläuterungen
zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2 AktG (Minderheitsverlangen), § 126 Abs. 1 AktG (Gegenanträge), § 127 AktG (Wahlvorschläge)
und § 131 Abs. 1 AktG (Auskunftsrechte) finden sich zusammen mit dem Inhalt der Einberufung und der Tagesordnung, der in der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,
der Formulare zur Stimmrechtsvertretung sowie etwaiger Ergänzungen der Tagesordnung aufgrund von Minderheitsverlangen auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.einbecker.de in der Rubrik ‘Für Aktionäre’.
Einbeck, im Mai 2012
Der Vorstand
|