GBK Beteiligungen AktiengesellschaftHannoverJahresabschluss vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014Der vollständige Jahresabschluss der Gesellschaft hat nachfolgenden Bestätigungsvermerk erhalten: Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft, Hannover Wir haben den Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang — unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Durch § 8 Abs. 3 des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die Einhaltung der Vorschriften des UBGG. Verantwortung des Vorstands Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013, der ergänzenden Bestimmungen der Satzung sowie die Einhaltung der Vorschriften des UBGG liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchfiihrung und über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 47 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstands nach § 8 Abs. 3 UBGG ergeben, in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens insgesamt und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht sowie die Einhaltung der Vorschriften des UBGG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften des UBGG hat zu keinen Einwendungen geführt.
Hannover, den 6. März 2015 Deloitte & Touche GmbH gez. Ballerstein Wirtschaftsprüfer gez. ppa. Afemann Wirtschaftsprüfer Bilanzeid des Vorstands der GBK Beteiligungen AG zum Jahresabschluss 2014Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hannover, 6. März 2015
gez. Günter Kamissek gez. Christoph Schopp Anhang für das Geschäftsjahr 20141. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist als offene Unternehmensbeteiligungsgesellschaft anerkannt und hat einen Antrag bei der BaFin auf Registrierung als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 2 Abs. 5, § 44 KAGB in Verbindung mit § 353 Abs. 5 KAGB gestellt. Die Registrierung ist bislang noch nicht erfolgt. Der Jahresabschluss wurde dementsprechend erstmals nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und ergänzend nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) bzw. der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit des nach dem KAGB aufgestellten Jahresabschlusses per 31.12.2014 mit den nach dem HGB erstellten Jahresabschlüssen der Vorjahre ist damit nicht gegeben. Die Bilanz wurde gemäß § 135 Abs. 3 KAGB in Staffelform aufgestellt. Auf Gliederung, Ansatz und Bewertung der dem Sondervermögen vergleichbaren Vermögensgegenstände und Schulden (Investmentanlagevermögen) war § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KAGB anzuwenden. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach Maßgabe des § 21 KARBV. Für die Gewinn- und Verlustrechnung fand das Gliederungsschema gemäß § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KAGB in Verbindung mit § 22 KARBV Anwendung. Der Anhang enthält eine Vermögensaufstellung im Sinne des § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KAGB. § 10 KARBV war entsprechend anzuwenden. Aufgrund der zum Vorjahr abweichenden Vorschriften für die Bewertung von Beteiligungen wurden die zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Finanzanlagen zum 1. Januar 2014 neu bewertet. 2. Bilanzierung und Bewertungsgrundsätze Im Investmentanlagevermögen sind gemäß § 21 KARBV Beteiligungen auszuweisen. Mezzanine Finanzmittel wie stille Gesellschaften, Genussrechte, Gesellschafterdarlehen oder Ausleihungen werden ebenfalls unter dieser Position bilanziert. Gemäß § 168 Abs. 3 KAGB sind Beteiligungen zum Verkehrswert bzw. zu Zeitwerten anzusetzen. Hierbei sind die Regelungen der §§ 26 bis 29 KARBV anzuwenden. Für die von der GBK Beteiligungen AG gehaltenen Vermögenswerte sind Kurswerte nicht ermittelbar, da die Gesellschaften nicht zum Handel an der Börse oder einem anderen organisierten Markt zugelassen sind bzw. für sie kein handelbarer Kurs verfügbar ist. Nach den Vorschriften des § 168 Abs. 3 KAGB und § 28 Abs 1 KARBV hat der Vorstand deshalb eine sorgfältige Einschätzung der Zeitwerte nach anerkannten Bewertungsmethoden und unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten vorgenommen. Die Bewertung erfolgte auf Basis der Multiplikatormethode. Dabei wurden die zukünftig geplanten Unternehmensergebnisse (EBIT, EBITA) mit einem den aktuellen Marktgegebenheiten entsprechenden branchenbezogenen Faktor gewichtet und die Verschuldung inkl. mezzanine Finanzmittel abgezogen beziehungsweise ein Guthaben hinzugerechnet (Net Equity Value). Quelle für die Multiples sind die Veröffentlichungen in der FINANCE (FAZ-Fachverlag), die sechs Mal pro Jahr aktuelle Market Research-Daten veröffentlicht. Die Multiplikatoren spiegeln die aktuelle Marktsituation zum Bewertungsstichtag wider. Eine Realisierungswahrscheinlichkeit für eine mögliche spätere Veräußerung ist daraus nicht ableitbar. Erstmals ist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein nicht realisiertes Ergebnis, bestehend aus den Zeitwertänderungen des Geschäftsjahres auszuweisen. Nach den Vorschriften der §§ 26 bis 31 und 34 KARBV sind für Beteiligungsengagements, bestehend aus offenen Beteiligungen und mezzaninen Finanzmitteln, die jeweiligen Verkehrswerte zum Bilanzstichtag anzusetzen. Abweichend erfolgt im Jahr des Erwerbs ein Ansatz zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten. Unter den Barmitteln und Barmitteläquivalenten werden Bankguthaben gemäß § 29 KARBV zu ihrem Nennwert zuzüglich geflossener Zinsen bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennwerten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert, langfristige, unverzinsliche Forderungen mit dem Barwert angesetzt. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Das Wahlrecht zur Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde nicht ausgeübt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der im Eigenkapital ausgewiesene Posten Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung umfasst die Unterschiedsbeträge zwischen Anschaffungskosten und Verkehrswerten zum Bilanzstichtag. 3. Erläuterungen zur Bilanz Investmentanlagevermögen — Aktiva Die Entwicklung der Beteiligungen wird in Anlage 1 dargestellt. Für Zwecke des Übergangs der Bewertung der Beteiligungen nach HGB (Anschaffungskosten vermindert um Abschreibungen) auf die Bewertung der Beteiligungen nach KAGB (Verkehrswerte) wurde zum 1. Januar 2014 eine Bewertung der Beteiligungen zu Verkehrswerten vorgenommen. Hierzu wurden in einem ersten Schritt von den bis zum 31. Dezember 2013 vorgenommenen Abschreibungen in Höhe von insgesamt T€ 6.139 ein Betrag von T€ 4.950 als realisiert betrachtet, da aus diesen Beteiligungsengagements keine wirtschaftlichen Chancen mehr bestehen. Der verbleibende Betrag in Höhe von T€ 1.189 wurde erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt, um die ursprünglichen Anschaffungskosten abzubilden. Ausgehend von den Nettobuchwerten zum 31. Dezember 2013 in Höhe von T€ 28.234 sowie der Korrektur der kumulierten Abschreibungen von T€ 1.189 war zum 1. Januar 2014 eine Anpassung auf den Zeitwert in Höhe von T€ 18.948 vorzunehmen. Die so zum 1. Januar 2014 ermittelten Zeitwerte in Höhe von 'FE 48.371 haben sich durch den Saldo aus Zu- und Abgängen von T€ 762 sowie die im nicht realisierten Ergebnis erfassten Zeitwertänderungen von 'FE 5.035 zum 31. Dezember 2014 auf T€ 54.168 erhöht. Die Vermögensaufstellung per 31.12.2014 wurde gemäß § 135 Abs. 3 Satz 2 KAGB i.V. mit § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KAGB erstellt und als Anlage 2 beigefügt. Die Aufgliederung der Beteiligungen einschließlich mezzaniner Beteiligungen erfolgte nach Branchenclustern. Die Forderungen an Beteiligungsgesellschaften beinhalten ausschließlich Zins- und Dividendenansprüche. Die Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in Höhe von T€ 143 (Vorjahr: T€ 378) Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherung beläuft sich auf T€ 98 (Vorjahr: T€ 84). Die Ermittlung des Zeitwerts erfolgte auf Basis von steuerlichen Aktivwerten. Der Erfüllungsbetrag beläuft sich auf T€ 98 (Vorjahr: T€ 84). Die Verrechnung mit Aktivwerten ist nach KAGB nicht zulässig. Zur Vergleichbarkeit wurde auch der Vorjahreswert brutto dargestellt und unter den Sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Rückstellungen wurden wie folgt gebildet: 31.12.2014 scroll
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen sowohl ein aktives wie auch ein ehemaliges Vorstandsmitglied und werden auf Grundlage der „Richttafeln 2005 G" Klaus Heubeck, Köln, nach der Projected-Unit-Credit-Methode unter Berücksichtigung zukünftig zu erwartender Gehaltssteigerungen von 2,0 % bzw. 1,0 % ermittelt. Als Zinssatz wurde der von der Deutsche Bundesbank ermittelte, durchschnittliche Marktzins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 4,53 % (Vorjahr: 4,88 %) zugrunde gelegt. Die Ergebnisse aus der jährlich zu erfolgenden Anpassung des Diskontierungszinssatzes an die Marktentwicklungen werden wie auch die Aufwendungen und Erträge aus der Auf- oder Abzinsung der Pensionsverpflichtungen bzw. des Deckungsvermögens in der Position „Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. „Sonstige Aufwendungen" ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 204 (Vorjahr: T€ 193) betreffen ein ehemaliges Vorstandsmitglied (T€ 106) sowie die arbeitnehmerfinanzierte Direktzusage eines aktiven Vorstandsmitglieds. Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Provisionen, ausstehende Rechnungen, Aufsichtsratsvergütungen sowie Kosten der Verwahrstelle gebildet. Provisionen waren in Höhe von T€ 784 erstmalig zurückzustellen. Grundlage ist die zum 1. Juli 2014 abgeschlossene Vereinbarung, die den Vertrag über eine variable — vom Jahreserfolg abhängige — Geschäftsbesorgungsvergütung mit der HANNOVER Finanz GmbH ersetzt. Die Entstehung einer Provision setzt voraus, dass GBK über die Haltedauer der Beteiligung hinweg eine IRR-Rendite von mehr als 15 % p.a. erzielt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben ausschließlich Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital beträgt wie im Vorjahr T€ 33.750. Es ist in 6.750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Es besteht ein genehmigtes Kapital in Höhe von T€ 16.875 bis zum 11. Juni 2017. Gemäß § 168 Abs. 1 KAGB ergibt sich per 31.12.2014 ein Nettoinventarwert in Höhe von € 9,87 pro Aktie. Die anderen Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt: scroll
Die erfolgsneutrale Erhöhung der anderen Gewinnrücklagen nach KAGB zum 1. Januar 2014 erfolgte im Rahmen des Überganges von HGB auf KAGB. Hierbei handelte es sich um in Vorjahren erfolgte Abschreibungen auf Finanzanlagen. Die Entnahme zum 31. Dezember 2014 betrifft im Wesentlichen nach KAGB im Geschäftsjahr realisierte Verluste, für die bereits zum 31. Dezember 2013 nach HGB Abschreibungen vorgenommen waren. Gemäß § 21 Abs. 4 KARBV sind die nicht realisierten Gewinne/Verluste aus der Neubewertung im Eigenkapital gesondert auszuweisen. Diese beliefen sich per 31. Dezember 2014 auf T€ 22.146 (Vorjahr: T€ 0). Zur Ermittlung der Verkehrswerte nach KAGB war erstmalig rückwirkend zum 1. Januar 2014 eine Zeitwertermittlung durchzuführen. Die sich daraus ergebenden Zeitwertveränderungen waren ergebnisneutral im Eigenkapital zu erfassen. Das nicht realisierte Ergebnis steht nicht für Ausschüttungszwecke zur Verfügung, da es sich hierbei ausschließlich um Bewertungsergebnisse handelt. Es wird im Eigenkapital mit den nicht realisierten Gewinnen/Verlusten aus Neubewertung saldiert und gesondert vom Bilanzgewinn ausgewiesen. Der Posten Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Bilanzgewinn ergibt sich gemäß § 21 Abs. 5 KARBV wie folgt: scroll
Die Dividende in Höhe von T€ 4.050 wurde in der Hauptversammlung vom 26. Mai 2014 beschlossen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2014 T€ 7.114 (Vorjahr: T€ 79). 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Erstmals werden gemäß § 22 KARBV ein realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres bestehend aus den Erträgen und Aufwendungen der Investmenttätigkeit sowie dem Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften und ein nicht realisiertes Ergebnis aus Zeitwertänderungen aufgrund der zum Bilanzstichtag vorgenommenen Bewertung des Investmentanlagevermögens zu Zeitwerten ausgewiesen. Die Zinsen und ähnlichen Erträge beinhalten folgende Einzelpositionen: scroll
Die Sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 29 (Vorjahr: T€ 58). Im Vorjahreswert nach KAGB sind des Weiteren T€ 103 Erträge aus wertberichtigten Forderungen enthalten. Ferner sind unter der Position sonstige betriebliche Erträge auch Steuererstattungen aus Vorjahren ausgewiesen in Höhe von T€ 2 (Vorjahr: T€ 0). Der Vorjahresausweis nach HGB enthielt in Höhe von T€ 5.097 Veräußerungsgewinne, die als Vorjahresbetrag im Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften unter den realisierten Gewinnen gezeigt werden. Die im Vorjahr nach HGB noch gesondert ausgewiesenen Posten Personalaufwand, Sonstige betriebliche Aufwendungen — mit Ausnahme der realisierten Verluste aus Veräußerungsgeschäften — wurden zusammen mit den Steuern vom Einkommen nach KAGB als Aufwendungen zusammengefasst. Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Verwaltungsvergütung des Vorjahres beinhaltet die fixe und variable Geschäftsbesorgungsvergütung. Im Geschäftsjahr 2014 wird der bis zum 30. Juni 2014 für die externe Verwaltung entstandene fixe Geschäftsbesorgungsaufwand ausgewiesen. Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2014 ist GBK eine intern verwaltete Kapitalanlagegesellschaft. Die Sonstigen Aufwendungen enthalten: scroll
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die übrigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Provisionen und das Beratungshonorar für die HANNOVER Finanz GmbH sowie Wertberichtigungen auf Forderungen sowie im Vorjahr Abschreibungen auf Finanzanlagen. Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ist nach KAGB gesondert und getrennt nach realisierten Gewinnen und Verlusten auszuweisen. Im Vorjahr wurden die Veräußerungsgewinne (T€ 5.097) unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Veräußerungsverluste (T€ 1.058) unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. Abschreibungen auf Finanzanlagen erfasst. Die Gewinne und Verluste aus Veräußerungsgeschäften werden unter Abzug von Veräußerungskosten ausgewiesen. Die im nicht realisierten Ergebnis des Geschäftsjahres erfassten Erträge und Aufwendungen aus der Neubewertung betreffen die Unterschiede zwischen den Verkehrswerten zum 1. Januar und 31. Dezember 2014. 5. Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft scroll
Die Vergütung des Aufsichtsrats betrug T€ 121 (Vorjahr: T€ 161). Mitteilungen nach § 20 Abs. 1 AktG Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, hat gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der stimmberechtigten Aktien gehört. 6. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2014 zwei Vorstände und eine Mitarbeiterin. 7. Anteilsbesitz § 285 Nr. 11 HGB Die Gesellschaft hält 49 % an der Kirsch & Lütjohann GmbH & Co. KG, Hamburg. Diese hat per 31.12.2013 ein Eigenkapital in Höhe von T€ 1.200 bei einem Jahresergebnis 2013 in Höhe von T€ 296. 8. Gewinnverwendung Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: scroll
Hannover, 6. März 2015 GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft Der Vorstand Entwicklung der Beteiligungen zum 31.12.2014Buchwert Einstellung in Anpassung Anpassung Zeitwert scroll
scroll
Vermögensaufstellung nach § 135 Abs. 3 Satz 2 KAGB i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KAGB scroll
Bilanz zum 31. Dezember 2014A. AKTIVA scroll
Tätigkeitsbericht des Vorstands der GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft, Hannover für das Geschäftsjahr 2014Tätigkeitsbericht des Vorstands der GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft, Hannover für das Geschäftsjahr 2014 Der Vorstand der GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft (GBK) beschäftigte sich im Berichtsjahr neben der Weiterentwicklung des Beteiligungsportfolios unter anderem mit bedeutenden Themen der Unternehmensorganisation und Unternehmensführung zu. Im Rahmen der Umsetzung der einschlägigen Richtlinien der EU für die Verwalter von alternativen Investmentfonds in Deutschland durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bestand für GBK die Notwendigkeit, ein Registrierungsverfahren als AlF-Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen einzuleiten. Gleichzeitig waren die rechtlichen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, um den Anforderungen an diesen Status zu entsprechen. Mit Schreiben vom 3. Juli 2014 stellte GBK bei der BaFin einen Antrag auf Registrierung als interne Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 2 Abs. 5, § 44 Abs. 1 Nr. 1 des KAGB. Die Bestätigung der Registrierung durch die BaFin ist noch nicht erfolgt. Für die Organisation der Vorstandsarbeit bedeutete dies, dass neben dem Vorstand Christoph Schopp mit Wirkung zum 1. Juni 2014 mit Günter Kamissek ein zweiter Vorstand berufen wurde. Die alleinvertretungsberechtigten Vorstände sind in der Lage sich vollumfänglich zu vertreten, haben aber Tätigkeitsschwerpunkte. Bei Christoph Schopp ist dies die operative Betreuung der Beteiligungsgesellschaften, bei Günter Kamissek das Risikomanagement. Auch im Berichtsjahr 2014 haben sich die Anlagekriterien der GBK nicht verändert. Beteiligungen werden an nicht börsennotierten, mittelständischen Unternehmen im deutschsprachigen Raum eingegangen. Erworben werden Minderheitsbeteiligungen, die in der Regel mittel- bis langfristig gehalten werden. Durch die Kooperation von GBK mit der HANNOVER Finanz GmbH, Hannover kann GBK u.a. das wirtschaftliche Risiko einer Transaktion mit Co-Investoren teilen. Im Berichtsjahr konnte GBK sechs neue Beteiligungen erwerben. Bei vier bestehenden Port-foliounternehmen kam es zu Anschlussinvestitionen, drei Portfoliounternehmen wurden veräußert und bei fünf Portfoliounternehmen kam es zu Rückzahlungen. Investiert wurden insgesamt T€ 8.215. Zudem ergab sich durch eine gesellschaftsrechtliche Veränderung ein Zu-und ein Abgang in Höhe von T€ 2.453 bzw. T€ 2.260. Sämtliche Investitionen tätigte GBK aus dem Eigenkapital. Veräußerungen und Rückführungen führten zu Rückflüssen von T€ 7.640. GBK verfügt über ein eigenes Risikomanagement, das dem Vorstand obliegt. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung ist zudem der Aufsichtsrat einbezogen. Hierzu zählen insbesondere die Zustimmung zu allen Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen. Die aus der Risikoeinschätzung resultierenden Maßnahmen, Entscheidungen und Prozesse sind in einem Organisationshandbuch zusammengefasst und unterliegen umfangreichen Dokumentationspflichten. Die Abwicklung aller Transaktionen und Zahlungen erfolgt unter Einschaltung der Verwahrstelle (M.M. Warburg & CO. KGaA, Hamburg). Die Struktur des Portfolios ist auch nach den Zukäufen des abgelaufenen Geschäftsjahrs ausgeglichen. Branchenspezifischen und konjunkturellen Risiken, die einen maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der Portfoliounternehmen haben könnten, wirkt die Diversifikation des Beteiligungsportfolios entgegen. Insgesamt wuchs das Portfolio deutlich an. Der Zeitwert aller Beteiligungsengagements belief sich am 31. Dezember 2014 auf T€ 54.168. Der Wert zum 31. Dezember 2013 betrug T€ 28.234. Dabei kam eine grundsätzlich andere Methodik bei der Ermittlung dieser Werte wie folgt zur Anwendung: Zum 31. Dezember 2013 hat GBK allein nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) bilanziert. Dementsprechend erfolgte der Ansatz der mittelbar und unmittelbar gehaltenen Beteiligungen sowie der mezzaninen Finanzmittel zu fortgeführten Anschaffungskosten. Dauerhaften Wertminderungen wurde durch Abschreibungen Rechnung getragen. Zum 31. Dezember 2014 erfolgt die Bilanzierung neben den Vorschriften des HGB und AktG zusätzlich unter Berücksichtigung der Vorschriften des KAGB und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV). Diese Vorschriften sehen eine Bewertung der Beteiligungen zu Zeitwerten (Verkehrswerten) vor. Da für Beteiligungen von GBK keine Verkehrswerte an der Börse notiert werden, hat der Vorstand die Bewertung der Bestandsbeteiligungen unter Verwendung anerkannter Bewertungsmethoden bei Zugrundelegung veröffentlichter Branchenmultiplikatoren vorgenommen. Sofern Beteiligungsengagements weniger als 12 Monate im Bestand von GBK waren, wurden sie zu Anschaffungskosten bewertet. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit hat der Vorstand mit gleicher Bewertungsmethodik eine Bewertung auf den 1. Januar 2014 vorgenommen. Danach ergibt sich ein Zeitwert von T€ 48.371. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2014 beläuft sich auf T€ 5.954, davon sind T€ 919 realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres. Neben einem Gewinnvortrag steht nur dieses realisierte Ergebnis für Ausschüttungen zur Verfügung. Unter teilweiser Verwendung des bestehenden Gewinnvortrages wird der Vorstand der Hauptversammlung eine Ausschüttung von T€ 2.025 vorschlagen, das sind 0,30 € je Aktie, davon € 0,10 als Basis- und € 0,20 als Sonderdividende. Bezogen auf den Börsenkurs vom 31.12.2014 in Höhe von € 6,50 erzielen Anleger bei Zustimmung der Hauptversammlung eine Bruttodividendenrendite von 4,6%. Der Nettoinventarwert der Aktie gemäß § 168 Abs. 1 KAGB beträgt zum Bilanzstichtag € 9,87. Zum Bilanzstichtag verfügt GBK über liquide Mittel von T€ 13.227. Der Vorstand sieht diese Mittel als hinreichend an, um das Portfolio entsprechend der bisherigen Anlagepolitik um weitere Beteiligungen zu ergänzen. Verkaufsseitige Chancen sollen dabei ebenfalls genutzt werden. Der Vorstand geht davon aus, dass das Ergebnis des Geschäftsjahres 2015 gegenüber dem Berichtsjahr gesteigert werden kann.
Hannover, 6. März 2015
gez. Kamissek gez. Schopp Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014scroll
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014Die im Jahr 1969 gegründete GBK Beteiligungen AG tätigt Investitionen in Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen im deutschsprachigen Raum. Den gesetzlichen Vorgaben als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach dem UBGG entsprechend ist ihre Investitionstätigkeit auf die langfristige Wertsteigerung und Unterstützung ihrer mittelständischen Unternehmen durch Stärkung der Eigenkapitalausstattung ausgerichtet. Mit Haltedauern von teils deutlich über 10 Jahren verfolgt GBK das Ziel, ihre Portfoliounternehmen strategisch zu begleiten und deren Wachstum langfristig zu fördern. In Umsetzung der einschlägigen Richtlinien der EU — insbesondere Richtlinie 2011/61/EU — sind die Rechtsvorschriften für die Verwalter alternativer Investmentfonds im Juli 2013 in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt worden. Die GBK hat einen Antrag auf Registrierung nach § 2 Abs. 5 KAGB gestellt und wird voraussichtlich nach Durch-fiihrung einer von der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geforderten Anpassung des Unternehmensgegenstandes als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft registriert werden. Es bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Anhaltspunkte, die einer Registrierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht entgegenstehen. Die für die Registrierung nach § 2 Abs. 5 KAGB notwendigen vertraglichen und organisatorischen Änderungen wurden bis zur Jahresmitte 2014 umgesetzt. Die Zusammenarbeit mit der HANNOVER Finanz GmbH („Berater") wurde insbesondere durch einen Beratungsvertrag und eine Provisionsvereinbarung, die den vorherigen Geschäftsbesorgungsvertrag ablösen, neu geregelt. Beteiligungsmarkt Der deutsche Beteiligungsmarkt verzeichnete nach Angaben des BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. im ersten Halbjahr 2014 über 5.000 Unternehmen in Deutschland, an denen Beteiligungsgesellschaften mehrheitlich oder als Minderheitsgesellschafter beteiligt sind. Die Beteiligungsbranche stellt damit einen wichtigen Finanz- und Wirtschaftsfaktor dar. Die Investitionen der in Deutschland tätigen Beteiligungsgesellschaften beliefen sich per 30.06.2014 auf € 1,8 Mrd. (Vj: 2,0 € Mrd.) und betrafen 762 (Vj: 717) mittelständische Unternehmen. Von diesem Volumen wurden in Deutschland € 1,5 Mrd. und im Ausland € 0,3 Mrd. investiert. Wie in den Vorjahren entfielen auf Buy-Out's mit 74 % der Großteil aller Investitionen (Vj: 73 %). Frühphaseninvestiti-onen banden rund 15 % (Vj: 18 %), gefolgt von Wachstumsinvestitionen mit 11 % (Vj: 8 %) und sonstigen Investitionen, die weniger als 1 % ausmachten (Vj: 1 %). Bei den Abgängen (Divestments) nahm das Volumen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wieder ab. Im ersten Halbjahr 2014 kam es zu Divestments bei 379 Unternehmen (Vj: 343) und einem Volumen von € 1,1 Mrd. (Vj: € 1,3 Mrd.). Einen starken Anstieg verzeichneten Verkäufe über die Börse, auf die 38 % (Vj: 2 %) der Divestments entfielen — ein Zeichen für das hohe Aufnahmeinteresse der am Kapitalmarkt tätigen Investoren. Weitere 30 % (Vj: 14 %) entfielen auf Verkäufe an Beteiligungsgesellschaften. Verkäufen an andere Unternehmen (Trade Sales) wurden 15 % zuteil (Vj: 28 %), gefolgt von Totalverlusten, die mit 7 % deutlich rückläufig waren (Vj: 38 %). Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen und stillen Beteiligungen machten 6 % (Vj: 15 %) und Sonstige 4 % (Vj: 3 %) aller Abgänge aus. Die in ihrer Problematik nicht gelöste Finanz- und Wirtschaftskrise im Euroraum in Verbindung mit der von den Notenbanken initiierten Geldmengenausweitung lässt die Kapitalmärkte zu neuen Höchstständen ansteigen. Generell steigt das Risiko für einen Rückschlag, dessen Auswirkungen notierte ebenso wie privatgehaltene mittelständische Unternehmen spüren würden. Daher bleibt die Stärkung der Eigenkapitalbasis ein zentraler Punkt der Unternehmensfinanzierung. Dies gilt insbesondere für mittelständische Unternehmen, die ihre Position im internationalen Wettbewerb sichern oder ausbauen wollen. Die GBK sieht sich gut gerüstet, in ihren Geschäftsfeldern der Wachstumsfinanzierung und der Unternehmensnachfolge von dieser Situation zu profitieren. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wird erstmals ergänzend zu den Vorschriften des HGB und des AktG nach den einschlägigen Vorschriften des KAGB und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit des nach dem KAGB aufgestellten Jahresabschlusses per 31.12.2014 mit den nach dem HGB erstellten Jahresabschlüssen der Vorjahre ist damit nicht gegeben. Die im Jahresabschluss zum 31.12.2014 gezeigten Vergleichswerte für das Vorjahr wurden ermittelt, indem der nach dem HGB erstellte Jahresabschluss zum 31.12.2013 in das nach dem KAGB geforderte Format übertragen wurde. Zusätzliche Besonderheiten ergeben sich bei der Bewertung der Beteiligungen. Nach den Vorschriften des HGB waren zum 31.12.2013 die Beteiligungen mit ihren Anschaffungskosten auszuweisen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von voraussichtlich dauerhaften oder vorübergehenden Wertminderungen. Nach den Vorschriften der KARBV hat der Ausweis dagegen zu Verkehrswerten am Bilanzstichtag zu erfolgen. Der Vorstand der GBK hat dementsprechend eine sorgfältige Einschätzung der Verkehrswerte nach anerkannten Bewertungsmethoden und unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten vorgenommen. Dabei wurden die Verkehrswerte für die Beteiligungen an den Portfoliounternehmen, die länger als zwölf Monate im Bestand von GBK sind, unter Verwendung von Ergebnisgrößen für das nächstfolgende Wirtschaftsjahr und auf Basis aktuell verfügbarer Marktmultiplikatoren ermittelt. Als Verkehrswerte für Beteiligungen an den Portfoliounternehmen, die weniger als zwölf Monate im Bestand von GBK sind, wurden die Kaufpreise und bei mezzaninen Finanzmitteln die Nominalwerte angesetzt. Für die Abbildung der Erträge und Aufwendungen aus der Neubewertung wurde auch eine systematisch gleiche Bewertung auf den Stichtag 1. Januar 2014 vorgenommen. Daraus resultierende Effekte wurden unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Beteiligungsportfolio Im Geschäftsjahr 2014 nahm GBK sechs neue Beteiligungsengagements in das Portfolio auf und investierte T€ 7.912. Bei bestehenden Portfoliounternehmen kam es zudem zu vier Anschlussinvestitionen, auf die ein Volumen von T€ 297 entfiel. Sämtliche Investitionen tätigte GBK aus dem Eigenkapital. Bei einem Investment ergab sich durch eine gesellschaftsrechtliche Veränderung ein Zu- und Abgang in Höhe T€ 2.453 bzw. T€ 2.260. Verkaufsseitig wurden drei Portfoliounternehmen vollständig veräußert. Zudem wurde eine Ausleihung zurückgezahlt und auf vier bestehende Investments Rückzahlungen vorgenommen. Diese erfolgten als Teilrückführungen auf stille Gesellschaften sowie als Ausleihungen. Insgesamt wurden Verkehrswerte in Höhe von T€ 7.640 zurückgeführt. Insgesamt wuchs das Portfolio deutlich an. Der Verkehrswert aller Beteiligungsengagements belief sich am 31. Dezember 2014 auf T€ 54.168 (1. Januar 2014 nach Neubewertung: T€ 48.371). Die Struktur des Portfolios ist auch nach den Zukäufen des abgelaufenen Geschäftsjahres ausgeglichen. Branchenspezifischen und konjunkturellen Risiken, die einen maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der Portfoliounternehmen haben könnten, wirkt die Diversifikation des Beteiligungsportfolios entgegen. Risikomanagement GBK verfügt über ein eigenes Risikomanagementsystem. Zu den Aufgaben des Risikomanagements zählen die Identifikation, Analyse, Steuerung und Überwachung von Risiken. Beim Risikomanagement liegt der Schwerpunkt auf dem Erwerb, der Betreuung und dem Verkauf von Beteiligungen. Der Vorstand prüft regelmäßig die einer Entscheidung zugrunde liegende Einschätzung und ergreift im Falle einer abweichenden Bewertung erforderlichenfalls Maßnahmen. Die aus der Risikoeinschätzung resultierenden Maßnahmen, Entscheidungen und Prozesse sind in einem Organisationshandbuch zusammengefasst und unterliegen umfangreichen Dokumentationspflichten. Zusätzlich kann GBK für ausgewählte Dienstleistungen auf den Berater zugreifen. Im Vorfeld des Erwerbs, der Betreuung und des Verkaufs von Beteiligungen werden alle entscheidungsrelevanten Aspekte durch den Vorstand analysiert und gegebenenfalls in enger Abstimmung mit dem Berater optimiert. Der in das Risikomanagement von GBK eingebundene Aufsichtsrat erhält vor einer Entscheidung ausführliche Informationen über das Unternehmen, das Markt- und Wettbewerbsumfeld, das Management und den Verhandlungsstand. Investitionsentscheidungen unterliegen ebenso wie Desinvestitionsentscheidungen einem Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats, sofern die Eigenkompetenz des Vorstands überschritten wird. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats werden üblicherweise in Sitzungen, bei Bedarf auch im Wege von schriftlichen Beschlussfassungen getroffen. Die Beteiligungsunternehmen von GBK berichten grundsätzlich monatlich oder quartalsweise über die aktuelle wirtschaftliche Lage. Die Entwicklung wird in einem quartalsweise erstellten Bericht zusammengefasst. Der Aufsichtsrat erhält darin schriftliche Informationen über den Fortgang der Geschäfte von GBK und ihren Portfoliounternehmen. Sofern erforderlich berichtet der Vorstand dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates ergänzend mündlich über besondere Vorkommnisse der Geschäftsentwicklung. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Im Geschäftsjahr 2014 sind die Erträge aus der Investmenttätigkeit von GBK auf T€ 2.893 zurückgegangen (Vorjahr: T€ 4.636). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf geringere Ausschüttungen und rückläufige Vergütungen auf mezzanine Finanzierungen zurückzuführen. Die Aufwendungen liegen mit T€ 3.166 insgesamt unter dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: T€ 3.571). Die Verwaltungsvergütung betrifft die fixe Gebühr in Höhe von T€ 595 für den am 30. Juni 2014 beendeten Geschäftsbesorgungsvertrag mit der HANNOVER Finanz GmbH. Eine variable Gebühr aus diesem Vertrag ist nicht entstanden. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des KAGB fällt erstmalig eine Vergütung für die Verwahrstelle M.M. Warburg Co. in Höhe von T€ 22 an. Hinzu kommen Prüfungs- und Veröffentlichungskosten, die mit T€ 166 zu Buche schlagen. Die Sonstigen Aufwendungen enthalten unter anderem eine Vergütung in Höhe von T€ 539 für den seit dem 1. Juli 2014 gültigen Beratungsvertrag mit der HANNOVER Finanz GmbH. Die zwischen den Parteien geschlossene Provisionsvereinbarung sieht vor, dass bei einer IRR-Rendite von mehr als 15% p.a. über die Haltedauer hinweg eine Provision zu zahlen ist. Bei mehreren Portfoliounternehmen ist aufgrund der guten Entwicklung in den Vorjahren bereits eine Verpflichtung zu berücksichtigen. Dies führt erstmalig zur Bildung einer Rückstellung in Höhe von T€ 784, deren Aufwand ebenfalls unter den Sonstigen Aufwendungen erfasst ist. Ebenso sind Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von T€ 397 und Personalkosten in Höhe von T€ 232 in dieser Position enthalten. Letztgenannte umfassen die fixe und variable Vergütung des Vorstands, Aufwendungen für die Altersversorgung für ein ehemaliges Vorstandsmitglied sowie Mitarbeitergehälter. Aus der Saldierung der vorgenannten Ertrags- und Aufwandspositionen ergibt sich ein Ordentlicher Nettoaufwand in Höhe von T€ 272. Bei Bereinigung dieses Wertes um den Aufwand von T€ 784 aus der einmalig angefallenen Rückstellung für die Provision, errechnet sich ein bereinigter Ordentlicher Nettoertrag für das Jahr 2014 in Höhe von T€ 512. Der Ordentliche Nettoertrag des Vorjahres beläuft sich auf T€ 1.065. Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften macht T€ 1.191 aus und setzt sich aus Realisierten Gewinnen von T€ 2.233 und Realisierten Verlusten von T€ 1.042 zusammen. Dies entspricht einem Rückgang um T€ 2.848 verglichen mit dem von hohen Veräußerungsgewinnen geprägten Vorjahreswert. Die Realisierten Gewinne sind um Provisionen an die HANNOVER Finanz GmbH in Höhe von T€ 525 gemindert, da die IRR-Rendite von 15% p.a. aus dem Verkauf einer Beteiligung deutlich überschritten wurde. Das Realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beläuft sich auf T€ 919. Damit wird das veräußerungsbedingt sehr gute Vorjahresergebnis von T€ 5.104 um T€ 4.185 unterschritten. Das Nicht realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beträgt T€ 5.035. Es spiegelt die Zeitwertänderung aus der Neubewertung des Portfolios zum Bilanzstichtag wider. Das Nicht realisierte Ergebnis setzt sich aus Erträgen aus der Neubewertung in Höhe von T€ 10.154 und Aufwendungen aus der Neubewertung von T€ 5.119 zusammen. Die Erträge und Aufwendungen reflektieren sowohl die bei Unternehmenstransaktionen im letzten Jahr gestiegenen Ergebnismultiplikatoren als auch die Erwartungen der Portfoliounternehmen an die künftige Geschäftsentwicklung. Das Realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres und das Nicht realisierte Ergebnis aus Zeitwertänderungen führen zu einem Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von T€ 5.954. Bei Bereinigung dieses Wertes um den Aufwand von T€ 784 aus der einmalig angefallenen Rückstellung für die Provision, errechnet sich ein bereinigtes Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von T€ 5.170 für das Jahr 2014 nach T€ 5.104 im Vorjahr. In der Bilanz führen die Zugänge und Abgänge des Geschäftsjahres 2014 ebenso wie die Zeitwertänderungen zu einem Anstieg der Beteiligungen um 12 % auf T€ 54.168 (1. Januar 2014 nach Neubewertung: T€ 48.371). Die Barmittel und Barmitteläquivalente sind infolge der regen Investitionstätigkeit auf T€ 13.227 zurückgegangen. Die Liquidität ist ausschließlich bei inländischen Kreditinstituten als Fest- oder täglich verfügbares Geld angelegt. Auf der Passivseite dominiert das Eigenkapital, das durch den Bilanzgewinn und die erstmals ausgewiesenen Realisierten Gewinne aus der Neubewertung auf T€ 66.606 angewachsen ist. Gemäß § 168 Abs. 1 KAGB ergibt sich daraus per 31.12.2014 ein Nettoinventarwert von € 9,87 je Aktie, der den im abgelaufenen Geschäftsjahr von € 6,00 auf € 6,50 gestiegenen Börsenkurs der GBK-Aktie um 51,8 % übersteigt. Die Eigenkapitalquote ist mit 96,5 % weiterhin sehr hoch. Es bestehen am Bilanzstichtag keine Bankverbindlichkeiten. Ausblick Während sich derzeit die Hinweise auf eine konjunkturelle Erholung der US-amerikanischen Wirtschaft mehren, belasten schwächere Wachstumserwartungen in China, Russland und Japan ebenso wie die geopolitische Instabilität die Aussichten für die Weltwirtschaft. Für den Euroraum als Ganzes sehen viele Ökonomen für das Jahr 2015 keine Besserung, obschon die Europäische Zentralbank mit der expansiven Geldmengenausweitung intensiv um eine Stimulierung der Wirtschaft bemüht ist. Die damit verbundene Kapitalschwemme treibt Blüten, so dass die Gefahr von Preisblasen und Fehlinvestitionen weiterhin gegeben ist. Die enge Begleitung unserer Portfoliounternehmen erfordert daher ebenso wie die sorgsame Analyse neuer Beteiligungsangebote unsere besondere Aufmerksamkeit. Für das Geschäftsjahr 2015 ist aufgrund insgesamt reduzierter Ausschüttungsplanungen unserer Port-foliounternehmen von rückläufigen laufenden Erträgen auszugehen. Bei voraussichtlich höheren laufenden Aufwendungen — erstmals fallen die aus dem KAGB resultierenden zusätzlichen Belastungen für ein volles Geschäftsjahr an — planen wir für das Geschäftsjahr 2015 einen Ordentlichen Nettoertrag erkennbar unterhalb des bereinigten Ordentlichen Nettoertrags für das Geschäftsjahr 2014. Des Weiteren können Ergebnisse aus Veräußerungsgeschäften ebenso wie Nicht realisierte Ergebnisse aus der Änderung der Zeitwerte unserer Beteiligungen das Ergebnis des Geschäftsjahres unserer Gesellschaft erheblich beeinflussen. Nach dem ersten Verkauf einer Beteiligung im Geschäftsjahr 2015 sind wir zuversichtlich, weitere Beteiligungen veräußern und das Realisierte Ergebnis steigern zu können.
Hannover, 6. März 2015 GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft Der Vorstand Günter Kamissek Christoph Schopp |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||