Stowe Woodward AktiengesellschaftDürenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014A. PrüfungsauftragDer Aufsichtsrat der Stowe Woodward AG, Düren (im Folgenden kurz: „die Gesellschaft" oder „Stowe AG"), hat uns aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27. August 2014 mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Lageberichts beauftragt. Bei unserer Abschlussprüfung haben wir die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet. Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002. Wir verweisen ergänzend auf die dort in Ziffer 9 enthaltenen Haftungsregelungen und auf den Haftungsausschluss gegenüber Dritten sowie die weiteren Bestimmungen der beigefügten Anlage „Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt". Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf (IDW PS 450). B. Grundsätzliche FeststellungenI. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter Die Darstellung und Beurteilung der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung durch den Vorstand im Jahresabschluss und im Lagebericht halten wir für zutreffend. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Hervorzuheben sind insbesondere die folgenden Aspekte:
Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Stowe AG im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Wir halten diese Darstellung für plausibel. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf folgende Kernaussagen hinzuweisen:
II. Unregelmäßigkeiten Bei der Durchführung der Abschlussprüfung haben wir die im Folgenden aufgeführte Tatsache festgestellt, die einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder den Gesellschaftsvertrag darstellt oder erkennen lässt:
C. Analyse der wirtschaftlichen VerhältnisseI. Wirtschaftliche Grundlagen Unternehmensgegenstand ist die Herstellung, die Reparatur und der Vertrieb von Walzen und Walzenbeschichtungen sowie von anderen Artikeln aus Metall, Gummi, Kunststoffen und verwandten Grundstoffen. Im Wesentlichen werden Walzen und Walzenbeschichtungen für Papiermaschinen hergestellt, vertrieben und gewartet. II. Mehrjahresvergleich
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Das Jahresergebnis stellt das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung dar. D. Gegenstand, Art und Umfang der PrüfungGegenstand der Prüfung Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB die Buchführung, den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft. Beurteilungskriterien für unsere Prüfung des Jahresabschlusses waren die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie die Sondervorschriften des Aktiengesetzes. Ergänzende Bilanzierungsbestimmungen aus der Satzung ergeben sich nicht. Prüfungskriterien für den Lagebericht waren die Vorschriften des § 289 HGB. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie die uns erteilten Auskünfte und vorgelegten Unterlagen. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Art und Umfang der Prüfung Unsere Prüfung haben wir gemäß den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Unrichtigkeiten und Verstößen sind. Auf dieser Basis haben wir die Prüfung des Jahresabschlusses mit der Zielsetzung angelegt, solche Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung zu erkennen, die sich auf die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage i. 5. d. § 264 Abs. 2 HGB wesentlich auswirken. Grundlage unseres risiko- und prozessorientierten Prüfungsvorgehens ist die Erarbeitung einer Prüfungsstrategie. Diese basiert auf der Beurteilung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds des Unternehmens, seiner Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken, die wir anhand kritischer Erfolgsfaktoren beurteilen. Die darauf aufbauende Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und dessen Wirksamkeit ergänzen wir durch Prozessanalysen, die wir turnusmäßig, insbesondere aber bei organisatorischen Umstellungen und Verfahrensänderungen mit dem Ziel durchführen, deren Einfluss auf relevante Jahresabschlussposten zu ermitteln und so die Geschäftsrisiken sowie unser Prüfungsrisiko einschätzen zu können. Die Erkenntnisse aus der Prüfung der Prozesse und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir bei der Auswahl der analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) und der Einzelfallprüfungen hin-sichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes, des Ausweises und der Bewertung im Jahresabschluss berücksichtigt. Im unternehmensindividuellen Prüfungsprogramm haben wir die Schwerpunkte unserer Prüfung, Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Hierbei haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung beachtet und daher unser Prüfungsurteil überwiegend auf der Basis von Stichproben getroffen. Die Arbeit eines vom Unternehmen eingesetzten Versicherungsmathematikers wurde für unsere Prüfung der Bilanzierung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen als Prüfungsnachweis verwendet. Wir haben, soweit notwendig, unter Berücksichtigung der Bedeutung der Tätigkeit des Sachverständigen für die Ziele unserer Abschlussprüfung die Kompetenz, die Fähigkeiten und die Objektivität des Sachverständigen beurteilt, ein Verständnis von der Tätigkeit des Sachverständigen gewonnen und die Eignung der Tätigkeit des Sachverständigen als Prüfungsnachweis für die relevante Aussage beurteilt. Unsere Prüfungsstrategie für das Berichtsjahr hat zu folgenden Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt:
Weiterhin haben wir folgende Standardprüfungshandlungen vorgenommen:
Ziel unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichts war es festzustellen, ob der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt sowie ob die Chancen und die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. In diesem Rahmen waren die Vollständigkeit und - soweit es sich um prognostische Angaben handelt - Plausibilität der Angaben zu prüfen. Wir haben die Angaben unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung gewonnen haben, beurteilt. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind erteilt worden. Der Vorstand hat uns die Vollständigkeit dieser Aufklärungen und Nachweise sowie der Buch-führung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts schriftlich bestätigt. E. Feststellungen zur RechnungslegungI. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Vorjahresabschluss Der Vorjahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat am 16. Juni 2014 gebilligt und damit festgestellt. Der Vorjahresabschluss wurde offen gelegt (Bundesanzeiger vom 28. August 2014). 2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die aus weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen haben zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht geführt. Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. 3. Jahresabschluss Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss und die dafür angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Aufbauend auf der von uns geprüften Vorjahresbilanz ist der vorliegende Jahresabschluss aus den Zahlen der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen richtig entwickelt worden. Die Angaben im Anhang sind vollständig und zutreffend. Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Angaben zu der Vorstandsvergütung von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB nach unserer pflichtgemäßen Beurteilung zu Recht Gebrauch. Die Gesellschaft hat in Erwartung des Eintritts der entsprechenden Voraussetzungen von der Erleichterung des § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch gemacht und auf die Angabe und Aufschlüsselung des vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars verzichtet. 4. Lagebericht Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss und unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens. Unsere Prüfung nach § 317 Abs. 2 Satz 2 HGB hat zu dem Ergebnis geführt, dass im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sind vollständig und zutreffend. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang (Anlage 3) der Gesellschaft dargestellt. Bewertungsgrundlagen mit wesentlichem Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses betreffen insbesondere: Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Abwertungen werden anhand der Altersstruktur der Vorräte ermittelt. Die Abschläge beginnen bei 50 % bei einem Alter von über einem Jahr und betragen bis zu 100 % bei einem Alter von über 2 Jahren. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen Es bestehen bei der Gesellschaft unmittelbare Pensionsverpflichtungen aufgrund von Einzelzusagen und einer allgemeinen Versorgungsregelung. Die Versorgungszusagen werden teilweise durch unverpfändete Rückdeckungsversicherungen und insbesondere durch das Nettovermögen der Gesellschaft gedeckt. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde unverändert zum Vorjahr mit dem vollen Rückstellungswert angesetzt. Hierbei wurde vereinfachend für die Diskontierung entsprechend des § 253 Abs. 2 5. 2 HGB pauschaliert eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren zu Grunde gelegt, obwohl einige der Pensionäre mit höheren Ansprüchen schon ein Lebensalter > 75 Jahre aufweisen. Ein laufzeitadäquaterer Diskontierungssatz würde eine etwas höhte Pensionsverpflichtung implizieren. 2. Zusammenfassende Beurteilung Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir - unter Würdigung der erläuterten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen - zu der Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. F. BestätigungsvermerkZu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stowe Woodward AG, Düren, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Köln, 26. Juni 2015 Ernst & Young GmbH Senghaas, Wirtschaftsprüfer Mezger, Wirtschaftsprüfer |
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