Andritz Fabrics and Rolls AG

Düren

Niederschrift über die außerordentliche Hauptversammlung

der ANDRITZ Fabrics and Rolls AG

Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Robec Walzen GmbH mit Sitz in Düren, welche in den Konzernabschluss der ANDRITZ AG mit Sitz in Graz einbezogen ist. Zwischen ANDRITZ Fabrics and Rolls AG und Robec Walzen GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die Gesellschaft möchte von den Befreiungsmöglichkeiten für Tochtergesellschaften gemäß § 264 Abs. 3 HGB bezüglich des Jahresabschlusses 2025 Gebrauch machen.

Die Gesellschaft hat bereits erklärt, dass sie die Befreiung im elektronischen Bundesanzeiger gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB mitteilen wird. Die Gesellschafterin möchte daher ihrer Zustimmung zu der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 HGB erteilen.

Dies vorausgeschickt hat die Gesellschafterin am heutigen Tag unter Verzicht auf alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgehalten, an der das gesamte stimmberechtigte Gesellschaftskapital vertreten war. Darin wurde der folgende Beschluss gefasst:

 

„Die Gesellschafterin erteilt der Gesellschaft hiermit gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 HGB ihre Zustimmung von den Befreiungsmöglichkeiten des § 264 HGB für den Jahresabschluss 2025 und den Lagebericht 2025 Gebrauch zu machen.“

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Düren, den 20. November 2025

Für die Gesellschafterin:

Robec Walzen GmbH

Bernd Hahne, Geschäftsführer

Harald Weimer, Geschäftsführer