AGM Announcements | 9 June 2010 08:51


AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Einberufung zur 16. ordentlichen Hauptversammlung

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

09.06.2010 08:51

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Einberufung zur 16. ordentlichen Hauptversammlung der AT&S Austria
Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 7. Juli
2010, 10.00 Uhr im Congress Leoben, Hauptplatz 1, A-8700 Leoben

Die Versammlung wird im Internet unter www.ats.net öffentlich übertragen.
Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden.

Tagesordnung

 1. Bericht des Vorstandes; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
    des Lageberichtes und Corporate Governance Berichts sowie des
    Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr vom
    1. April 2009 bis zum 31. März 2010 (2009/10) mit dem Bericht des
    Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. April 2009 bis zum 31. März
    2010 (2009/10) sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung.

 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2009/10
    ausgewiesenen Bilanzgewinnes.

 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
    das Geschäftsjahr 2009/10.

 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
    für das Geschäftsjahr 2009/10.

 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder
    des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/10.

 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
    Geschäftsjahr 2010/11.

 7. Bericht des Vorstandes über den Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3
    AktG.

 8. Wahlen in den Aufsichtsrat

 9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 174 Abs 2
    AktG bis 6. Juli 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates
    Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
    100.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auszugeben, alle
    Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverhältnis der
    Wandelschuldverschreibungen festzusetzen sowie das Bezugsrecht der
    Aktionäre auszuschließen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen
    ausgeübt werden.

10. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu
    EUR 14.245.000,-- durch Ausgabe von bis zu 12.950.000 Stück neuer, auf
    Inhaber lautender Stückaktien zur Gewährung von Bezugs- oder
    Umtauschrechten an die Gläubiger der Wandelschuldverschreibungen und
    Feststellung der Erfordernisse gemäß § 160 Abs 2 AktG, über die
    Ermächtigung des Vorstandes, die weiteren Einzelheiten der bedingten
    Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen und über die
    Ermächtigung des Aufsichtsrates Änderungen der Satzung, die sich durch
    die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu
    beschließen. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung
    nehmen in gleicher Weise, wie die zum Zeitpunkt der Ausgabe an der
    Börse gehandelten Aktien am Gewinn teil.

11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes bis zum 6. Juli
    2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 14.245.000,--,
    allenfalls in mehreren Tranchen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
    durch Ausgabe von bis zu 12.950.000 auf den Inhaber lautender
    Stückaktien gegen Bareinzahlung oder Sacheinlage, auch unter teilweisem
    oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, zu erhöhen
    und die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabekurs,
    Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der
    Bezugsrechte etc) mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen. Der
    Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die
    Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

12. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur
    Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 in § 3
    (Veröffentlichungen und Mitteilungen) Abs 2 und in § 4 (Grundkapital)
    Absatz 5 sowie in § 22 (Allgemeines) Abs 3 bis Abs 11.

13. Beschlussfassung über den Widerruf der durch Beschluss der vierzehnten
    ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2008 zu Punkt 9. der
    Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von 30 Monaten ab
    Beschlussfassung erteilten Ermächtigung - soweit diese noch nicht
    ausgeübt wurde - zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien, unter
    gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG
    binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien der Gesellschaft im
    Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben,
    wobei der Erwerbskurs je zu erwerbender Stückaktie EUR 1,10 nicht
    unterschreiten und EUR 110,-- nicht überschreiten darf sowie über die
    Ermächtigung des Vorstandes, die erworbenen eigenen Aktien ohne
    weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder zur Durchführung
    des Mitarbeiterbeteiligungs- bzw. Stock-Option-Programmes der
    Gesellschaft zu verwenden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen
    der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
    beschließen.

14. Beschlussfassung über den Widerruf der durch Beschluss der vierzehnten
    ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2008 zu Punkt 10. der
    Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von fünf Jahren erteilten
    Ermächtigung - soweit diese noch nicht ausgeübt wurde - zur Veräußerung
    eigener Aktien, unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß
    § 65 Abs 1 b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung,
    sohin bis einschließlich 6. Juli 2015, mit Zustimmung des
    Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung
    erworbene eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über
    die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern,
    insbesondere zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern,
    leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstandes / der
    Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
    Unternehmens oder von allenfalls ausgegebenen
    Wandelschuldverschreibungen, zur Einziehung, als Gegenleistung für den
    Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten,
    für die Veräußerung im Wege eines Accelerated-Bookbuilding-Verfahrens,
    und zu jedem sonstigen, gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden und
    hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 169 bis
    171 AktG auszuschließen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen
    ausgeübt werden

Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab
heute bzw. spätestens ab 16. Juni 2010 folgende Unterlagen zur Verfügung:

  - Jahresabschluss mit Lagebericht,

  - Corporate Governance Bericht,

  - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

  - Vorschlag für die Gewinnverwendung,

  - Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2009/10,

  - die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats
    zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 12, 13 und 14,

  - die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6
    und 8 sowie die Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat
    vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre
    beruflichen oder vergleichbaren Funktionen und dass keine Umstände
    vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,

  - Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 170 Abs 2 und 153 Abs 4
    AktG,

  - Bericht des Vorstandes gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG,

  - Bericht des Vorstandes gemäß § 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG,

  - Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft in 8700 Leoben-Hinterberg, Fabriksgasse 13, während der
Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. Darüber hinaus
werden der Jahres- und der Konzernabschluss, jeweils inklusive Anhang, im
'Amtsblatt zur Wiener Zeitung' veröffentlicht.

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle
weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser
Hauptversammlung sind spätestens ab 16. Juni 2010 außerdem auch auf der
Website der Gesellschaft unter www.ats.net (Rubrik Investoren >
Veranstaltungen > Hauptversammlung) frei verfügbar und deren
Veröffentlichungen erfolgen, soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch
gemäß § 82 Abs 9 Börsegesetz.

Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

Aufgrund des Aktienrechts-Änderungsgesetzes (AktRÄG) 2009 findet die
Regelung in § 22 der Satzung über die Hinterlegung von Aktien als
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung keine Anwendung. An
ihre Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen in § 111 AktG. Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz
am Nachweisstichtag, das ist der 27. Juni 2010 (Sonntag), 24:00 Uhr
MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch
eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot
unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD.
Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG)
in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben
enthalten:

1.Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und
Anschrift;

2.Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;

3.Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;

4.Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder
ISIN;

5.ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am
27. Juni 2010 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

Depotbestätigungen müssen spätestens am 2. Juli 2010, um 24:00 Uhr MEZ/MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der
Gesellschaft einlangen:

- per Post, Kurierdienst oder persönlich an:

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft,  
z. H. Herrn Martin Theyer, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg;

- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail:
hv10@ats.net

- per Telefax an +43-1-68 300-19229

Gemäß § 262 Abs 20 Aktiengesetz wird die Entgegennahme von
Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) für diese
Hauptversammlung und bis auf Weiteres ausgeschlossen.

Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich
als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung.

Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. Die Aktionäre werden durch eine
Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer
Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien
auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.

Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er
vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der
Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und
in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder
ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als
Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit
diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen
Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall
nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf
wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der
Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 6.
Juli 2010, 16:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt
werden:

- per Post, Kurierdienst oder persönlich an:

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft,  
z. H. Herrn Martin Theyer, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg;

- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail:
hv10@ats.net

- per Telefax an +43-1-68 300-19229.

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich
durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
zulässig.

Als besonderen Service und gemäß unserer Corporate Governance steht den
Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA,
Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für
die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 Mobil:
+43-664-213-8740 bzw. E-Mail michael.knap@iva.or.at. Nähere Informationen
finden Sie außerdem im Internet unter www.ats.net und können unmittelbar
von der Gesellschaft kostenfrei angefordert werden. Der
Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend und über die
E-Mail-Adresse ats@hauptversammlung.at auch während der Hauptversammlung
erreichbar sein.

Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf
dieser Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr.
Michael Knap schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Die
Depotbestätigung samt schriftlicher Vollmacht ist dann vom Aktionär an
Herrn Dr. Michael Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da
die Depotbestätigung samt Vollmacht im Original rechtzeitig vor der
Hauptversammlung beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer des
Postlaufs zu berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu
erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Knap
bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Knap
übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht
ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
stattfinden, gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für jeden
einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.

Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der
Website unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Veranstaltungen >
Hauptversammlung) veröffentlicht, sobald sie Kenntnis davon hat.

Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das
Formular zu verwenden, das im Internet unter www.ats.net (Rubrik Investoren
> Veranstaltungen > Hauptversammlung) zur Verfügung steht.

Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von
mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 16. Juni 2010
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt
werden.

Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis
spätestens 28. Juni 2010 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung
anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.

Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an
die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet
unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Veranstaltungen > Hauptversammlung) 
zugänglich.

Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 8. der Tagesordnung) können
nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten,
vorgeschlagen werden. Solche Vorschläge müssen bis 28. Juni 2010 in der
oben angeführten Weise an die Gesellschaft übermittelt werden. Jeder
Wahlvorschlag hat die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände
darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Zu
jedem anderen Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der
Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.

Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die
Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und
getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden,
soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist,
dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar wäre.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG geben wir bekannt, dass die Gesellschaft
25.900.000 auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat und jede
Stückaktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält gegenwärtig 2.577.412
Stück eigene Aktien, die gemäß § 65 Abs 5 AktG nicht zur
Stimmrechtsausübung berechtigt sind; unter Berücksichtigung dieser eigenen
Aktien beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte 23.322.588. Die in diesem
Absatz genannten Zahlenangaben wurden zum Stichtag 4. Juni 2010 erhoben und
können bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch Änderungen unterliegen.

Zutritt zur Hauptversammlung

Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt um 09:00 Uhr.

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.

Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft,
weil es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre -
ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung
keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches
Interesse schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschränkt und
jedenfalls nur nach telefonischer Voranmeldung (Tel. +43 3842 200-5909)
möglich ist.

Leoben-Hinterberg, am 9. Juni 2010    
Der Vorstand



Herr Martin Theyer, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg
Email: m.theyer@ats.net, Tel: +43 3842 200 5909





09.06.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------
 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
              Fabriksgasse 13
              8700 Leoben
              Österreich
Telefon:      +43 (1) 3842200-0
Fax:          +43 (1) 3842200-216
E-Mail:       info@ats.net
Internet:     www.ats.net
ISIN:         AT0000969985, AT0000A09S02
WKN:          922230
Börsen:       Freiverkehr in Berlin, Hannover, München, Hamburg,
              Düsseldorf, Stuttgart; Open Market in Frankfurt; Wien
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
---------------------------------------------------------------------------