Carl Zeiss Meditec AG

Jena

Befreiung nach §§ 264 Abs. 3 HGB

Für die Tochtergesellschaften Carl Zeiss Meditec Asset Management Verwaltungsgesellschaft mbH, Jena und Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH, Oberkochen bestehen mittelbare oder unmittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Carl Zeiss Meditec AG, die jeweils eine Verlustübernahmeverpflichtung nach § 302 AktG (analog) zum Inhalt haben.

 

Die Geschäftsführung