Carl Zeiss Meditec AGJenaBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021GesellschafterbeschlussUnter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung hält die alleinige Gesellschafterin der Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH, Oberkochen die Carl Zeiss Meditec Asset Management Verwaltungsgesellschaft mbH, Jena hiermit eine ordentliche Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss: Die Gesellschafterin stimmt der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gern. § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich Aufstellung eines Jahresabschlusses und Lageberichts nach den maßgeblichen Bestimmungen, Prüfung und Offenlegung für den Jahresabschluss und Lagebericht der Gesellschaft zum 30. September 2021 zu. Es bestehen mittelbare oder unmittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Carl Zeiss Meditec AG, die jeweils eine Verlustübernahmeverpflichtung nach § 302 AktG (analog) zum Inhalt haben.
Jena, den 30. September 2021 Carl
Zeiss Meditec Asset Management Verwaltungsgesellschaft
mbH, Jena
Justus Wehmer Jana Diefenbacher GesellschafterbeschlussUnter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung hält die alleinige Gesellschafterin der Carl Zeiss Meditec Asset Management Verwaltungsgesellschaft mbH, Jena die Carl Zeiss Meditec AG, Jena hiermit eine ordentliche Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss: Die Gesellschafterin stimmt der Inanspruchnahme der
Befreiungsmöglichkeit gern. § 264 Abs. 3 HGB
hinsichtlich Aufstellung eines Jahresabschlusses nach den
maßgeblichen Bestimmungen, Prüfung und
Offenlegung für den Jahresabschluss der Gesellschaft
zum 30. September 2021 zu.
Jena, den 30. September 2021 Carl
Zeiss Meditec AG, Jena
Dr. Ludwin Monz Justus Wehmer |