Carl Zeiss Meditec AGJenaBefreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGBGesellschafterbeschlussUnter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung hält die alleinige Gesellschafterin der Carl Zeiss Meditec Asset Management Verwaltungsgesellschaft mbH, Jena die Carl Zeiss Meditec AG, Jena hiermit eine ordentliche Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss: Die Gesellschafterin stimmt der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gem. § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich Aufstellung eines Jahresabschlusses nach den maßgeblichen Bestimmungen, Prüfung und Offenlegung für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2023 zu. Es bestehen mittelbare oder unmittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Carl Zeiss Meditec AG, die jeweils eine Verlustübernahmeverpflichtung nach § 302 AktG (analog) zum Inhalt haben.
Jena, den 30. September 2023 Carl
Zeiss Meditec AG, Jena
Dr. Markus Weber Justus Wehmer GesellschafterbeschlussUnter Verzicht auf alle gesetzlichen und
gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen der
Einberufung und Ankündigung hält die alleinige
Gesellschafterin der
Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH Oberkochen
die Carl Zeiss Meditec Asset Management
Verwaltungsgesellschaft mbH, Jena
hiermit eine ordentliche Gesellschafterversammlung ab
und fasst folgenden Beschluss:
Die Gesellschafterin stimmt der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten gern. §264 Abs. 3 HGB hinsichtlich Aufstellung eines Jahresabschlusses und Lageberichtsnach den maßgeblichen Bestimmungen, Prüfung und Offenlegung für den Jahresabschluss und Lagebericht der Gesellschaft zum 30. September 2023 zu. Es bestehen mittelbare oder unmittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Carl Zeiss Meditec AG, die jeweils eine Verlustübernahmeverpflichtung nach § 302 AktG (analog) zum Inhalt haben.
Jena, den 30.09.2023 Carl
Zeiss Meditec Asset Management Verwaltungsgesellschaft
mbH
Justus Felix Wehmer Sebastian Frericks |