Carl Zeiss Meditec AGJenaJahresabschluss zum 30.09.2025GesellschafterbeschlussUnter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen
der Einberufung und Ankündigung hält die alleinige Gesellschafterin der Carl Zeiss Meditec Asset Management Verwaltungsgesellschaft mbH, Jenadie Carl Zeiss Meditec AG, Jena hiermit eine ordentliche Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss: Die Gesellschafterin stimmt der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gern. §
264 Abs. 3 HGB hinsichtlich Aufstellung eines Jahresabschlusses nach den maßgeblichen
Bestimmungen, Prüfung und Offenlegung für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum
30. September 2025 zu. Es bestehen mittelbare oder unmittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge
mit der Carl Zeiss Meditec AG, die jeweils eine Verlustübernahmeverpflichtung nach
§ 302 AktG (analog) zum Inhalt haben. Jena, den 20. März 2025 Die Gesellschafterin scroll
GesellschafterbeschlussUnter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen
der Einberufung und Ankündigung hält die alleinige Gesellschafterin der Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH, Oberkochendie Carl Zeiss Meditec Asset Management Verwaltungsgesellschaft mbH, Jena hiermit eine ordentliche Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss: Die Gesellschafterin stimmt der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gern. §
264 Abs. 3 HGB hinsichtlich Aufstellung eines Jahresabschlusses und Lageberichts nach
den maßgeblichen Bestimmungen, Prüfung und Offenlegung für den Jahresabschluss und
Lagebericht der Gesellschaft zum 30. September 2025 zu. Es bestehen mittelbare oder unmittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge
mit der Carl Zeiss Meditec AG, die jeweils eine Verlustübernahmeverpflichtung nach
§ 302 AktG (analog) zum Inhalt haben.
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