Ad-hoc | 4 December 2001 18:00
EVN AG
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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In der 71. ordentlichen Hauptversammlung vom 14.1.2000 wurde der Vorstand der
EVN AG ermächtigt, für die Dauer von 18 Monaten eigene Aktien bis höchstens 10
v.H. des Grundkapitals der EVN AG zu erwerben. Die Ermächtigung der
Hauptversammlung erstreckt sich auch auf den Wiederverkauf der Aktien über die
Börse. Insgesamt wurden im Rahmen des Rückkaufprogrammes zwischen 24.1.2000 und
14.7.2001 723.552 Stück EVN Stammaktien erworben.
Der Vorstand der EVN AG hat beschlossen, von der Ermächtigung zum Wiederverkauf
Gebrauch zu machen.
Angaben zum Wiederverkaufsprogramm:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Z 9
AktG ist der 14.1.2000.
2. Tag der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 65 Abs. 1a
AktG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung ist der 28.1.2000.
3. Das Programm beginnt am 10.12.2001 und endet voraussichtlich am 30.9.2002.
4. Das Programm bezieht sich auf Stammaktien der EVN AG.
5. Es wird beabsichtigt, bis zu 723.552 Stück EVN-Stammaktien, d.s. rd. 1,93 %
vom Grundkapital der EVN AG wieder zu verkaufen.
6. Der Wiederverkauf erfolgt über die Börse.
Die EVN AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 3 und 4 der
VeröffentlichungsV durch die Veröffentlichung von Angaben über eine öffentlich
zugängliche Seite im Internet (Internetadresse: http://www.evn.at) zu erfüllen.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 04.12.2001
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WKN: 074105; ISIN: AT0000741053; Index: ATX
Notiert: Amtlicher Handel in Wien; Amtlicher Handel in Frankfurt und München;
Freiverkehr in Berlin, Hamburg und Stuttgart
041800 Dez 01