![]() METRO AGDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012LAGEBERICHT DER METRO AGÜberblick über das Geschäftsjahr 2012 und Prognose 1. Konzernstruktur 2. Geschäftsverlauf 3. Ertragslage 4. Finanzlage 5. Vermögenslage 6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 7. Risikobericht 8. Ausblick 9. Vergütungsbericht 10. Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB sowie erläuternder Bericht des Vorstands 11. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 5 HGB) sowie erläuternder Bericht des Vorstands 12. Erklärung zur Unternehmensführung 13. Erklärung gemäß § 312 AktG Überblick über das Geschäftsjahr 2012 und PrognoseDie METRO AG ist als Management-Holding der METRO GROUP hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung der METRO GROUP abhängig. Ertragslage- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt 534 Mio. € gegenüber 723 Mio. € im Vorjahr - Beteiligungsergebnis beträgt 783 Mio. € nach 956 Mio. € im Vorjahr Vermögens- und Finanzlage- Vermögenslage ist überwiegend geprägt durch Finanzanlagen mit 8.552 Mio. € (Vorjahr 8.660 Mio. €), Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2.092 Mio. € (Vorjahr 1.851 Mio. €) sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit 2.088 Mio. € (Vorjahr 914 Mio. €) - Eigenkapital beträgt 5.888 Mio. € nach 5.832 Mio. € im Vorjahr - Anleihen erhöhen sich auf 3.086 Mio. € (Vorjahr 1.600 Mio. €), Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sinken auf 3.156 Mio. € (Vorjahr 3.861 Mio. €) - Bilanzsumme erhöht sich auf 13.188 Mio. € nach 12.029 Mio. € im Vorjahr Prognose der METRO GROUPÄnderung des GeschäftsjahresDie Hauptversammlung der METRO AG hat am 23. Mai 2012 beschlossen, dass das bisher dem Kalenderjahr entsprechende Geschäftsjahr der METRO AG mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 umgestellt und fortan jeweils vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Kalenderjahres dauern wird. Aus diesem Grund wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 30. September 2013 ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. UmsatzFür das Rumpfgeschäftsjahr 2013 erwarten wir - trotz des weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Umfelds - ein moderates Umsatzwachstum (bereinigt um Portfolioänderungen). Im darauf folgenden Geschäftsjahr 2013/14 gehen wir - gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum - von einer Fortsetzung des moderaten Umsatzwachstums aus. In Summe gehen wir bei dieser Einschätzung von nahezu stabilen Wechselkursverhältnissen aus. ErgebnisDie Ergebnisentwicklung wird im Rumpfgeschäftsjahr 2013 von einer unsicheren wirtschaftlichen Lage geprägt sein. Dementsprechend werden wir auch in diesem Jahr und den kommenden Jahren weiterhin einen starken Fokus auf effiziente Strukturen und strikte Kostenkontrolle legen. Beim EBIT vor Sonderfaktoren erwarten wir im Rumpfgeschäftsjahr 2013 einen Wert oberhalb des Vorjahreszeitraums (704 Mio. €). Dabei gehen wir von höheren Erträgen aus Immobilienverkäufen als im Vorjahreszeitraum aus. Operativ erwarten wir eine Entwicklung - auch aufgrund fehlender sportlicher Großereignisse - die unterhalb des Niveaus der ersten 9 Monate 2012 liegen wird. Für das Geschäftsjahr 2013/14 gehen wir - gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum - von einem Anstieg des EBIT vor Sonderfaktoren aus, sofern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht nachhaltig verschlechtern. Prognose der METRO AGDie Entwicklung der METRO AG ist in ihrer Funktion als Holding wesentlich von der Entwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen abhängig. Aus der übernommenen Funktion als Franchisegeber wird bei positiver Entwicklung der angeschlossenen Vertriebslinien mit einem Anstieg der Franchisegebühren gerechnet. Bei einem stabilen Beteiligungs- und Finanzergebnis sowie einer weitgehend unveränderten Kostenstruktur gehen wir spätestens für das nach dem anstehenden Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 30. September 2013 folgende Geschäftsjahr 2013/14 von einer weiteren Erhöhung des Jahresüberschusses aus. Für das Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres erwarten wir, dass dieses durch die Vereinnahmung von thesaurierten Gewinnen aus den Konzerngesellschaften ausgeglichen werden kann. 1. KonzernstrukturDie Struktur der METRO GROUP ist durch eine klare Zuteilung der Verantwortlichkeiten gekennzeichnet. An der Spitze des Unternehmens steht die METRO AG. Als zentrale Management-Holding nimmt sie Aufgaben der Konzernführung wahr. Dies sind insbesondere die Bereiche Finanzen, Controlling, Recht und Compliance. Die METRO AG übernimmt außerdem die Führungs- und Verwaltungsfunktionen für METRO Cash & Carry, die wir im Berichtsjahr neu organisiert haben: Die 2 bisherigen Geschäftseinheiten „Europa/MENA" sowie „Asien/CIS/Neue Märkte" haben wir zum 1. April 2012 zusammengeführt. Seitdem gibt es nur noch eine weltweit verantwortliche Geschäftsleitung für METRO Cash & Carry. Das operative Geschäft verantworten unsere 4 Vertriebslinien, die mit Ausnahme von METRO Cash & Carry über eigene Führungsstrukturen und Verwaltungen verfügen. Die Vertriebslinien sind teilweise mit unterschiedlichen Marken oder über Tochtergesellschaften am Markt vertreten, abhängig von der jeweiligen Strategie, dem Segment und dem spezifischen Wettbewerbsumfeld. METRO Cash & Carry ist in unserem Unternehmen für Selbstbedienungsgroßhandel zuständig, Real für SB-Warenhäuser, Media-Saturn für Elektrofachhandel und Galeria Kaufhof für Warenhäuser. Alle Vertriebslinien haben die ungeteilte Verantwortung für ihre gesamte Wertschöpfungskette - vom Einkauf über die Logistik bis hin zum stationären Handel und dem Online-Vertrieb. Unsere Immobilienkompetenzen, -strukturen und -funktionen haben wir in der Gesellschaft METRO PROPERTIES gebündelt. Diese betreut unser Immobilienportfolio in 29 Ländern. Die Gesellschaft agiert als eigenständiges Profitcenter und wird entsprechend als separates Segment dargestellt. Servicegesellschaften unterstützen die Vertriebslinien der METRO GROUP übergreifend mit Dienstleistungen, unter anderem in den Bereichen Einkauf, Informationstechnologie sowie Logistik. Sie werden zusammen mit der strategischen Führungsholding METRO AG als „Sonstige" ausgewiesen. METRO GROUP im Überblick![]() Die METRO GROUP im Überblick![]() METRO Cash & Carry ist international führend im Selbstbedienungsgroßhandel. Mit den Marken METRO und MAKRO ist die Vertriebslinie in 29 Ländern Europas, Asiens und Afrikas vertreten. Das Produkt- und Lösungsangebot der Großmärkte ist speziell auf die Anforderungen gewerblicher Kunden zugeschnitten. Dazu zählen vor allem Hotels, Restaurants, Cateringunternehmen, unabhängige Einzelhändler sowie Dienstleister und Behörden. ![]() Real zählt zu den führenden SB-Warenhausbetreibern in Deutschland und ist dort sowohl im stationären Einzelhandel als auch im Online-Vertrieb aktiv. Die Vertriebslinie betreibt darüber hinaus Standorte in der Türkei. Das sonstige Geschäft in Osteuropa wird die METRO GROUP voraussichtlich 2013 verkaufen. Eine entsprechende Vereinbarung hat das Unternehmen 2012 mit dem französischen Händler Groupe Auchan getroffen. Alle Märkte von Real zeichnen sich durch einen großen Anteil an hochwertigen Frischeprodukten, ein vielfältiges Sortiment an Nicht-Lebensmitteln und ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis aus. ![]() Media-Saturn ist die Nummer 1 im europäischen Elektrofachhandel. Die Vertriebslinie ist mit ihren Vertriebsmarken Media Markt und Saturn in 16 Ländern präsent. Das stationäre Geschäft ist dabei in nahezu allen Märkten eng mit den Online-Auftritten verzahnt. Der ebenfalls zu Media-Saturn gehörende reine Internethändler Redcoon vertreibt Produkte in 10 Ländern. Zu den Erfolgsmerkmalen von Media-Saturn gehören die dezentrale Organisationsstruktur, attraktive Angebote, engagierte Mitarbeiter und das innovative Marketing. ![]() Galeria Kaufhof ist eines der führenden Warenhausunternehmen Europas. In Deutschland tritt die Vertriebslinie unter dem Namen Galeria Kaufhof auf, in Belgien als Galeria Inno. Charakteristisch für die Warenhäuser und den Online-Shop sind leistungsstarke Sortimente mit internationalen Marken und hochwertigen Eigenmarken. Die Warenpräsentation in den Filialen macht den Einkauf zu einem besonderen Erlebnis für die Kunden. Galeria Kaufhof ist als moderne Marke des Einzelhandels mit einem unverwechselbaren Profil positioniert. ![]() Immobilien: METRO PROPERTIES ist das Immobilienunternehmen der METRO GROUP. Die Gesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt, den Wert des Immobilienvermögens durch aktives Portfoliomanagement langfristig zu steigern. Das Leistungsspektrum umfasst außer dem Investment die Entwicklung, den Bau, die Betreuung und die Verwaltung von Handelsimmobilien. METRO PROPERTIES steuert zudem das Energiemanagement für alle Standorte der METRO GROUP. 2. Geschäftsverlaufa) Geschäftsverlauf des Konzerns im ÜberblickIm Berichtsjahr hat die METRO GROUP den Umsatz weiter gesteigert - trotz einer Verschärfung der Marktbedingungen insbesondere in Südeuropa. Der Konzernumsatz legte um 1,2 Prozent auf 66,7 Mrd. € zu. In lokaler Währung belief sich das Wachstum auf 0,8 Prozent. Dabei war die Umsatzentwicklung durch Änderungen im Portfolio belastet. Dazu zählten der Verkauf des Großhandelsgeschäfts von MAKRO Cash & Carry im Vereinigten Königreich sowie die Veräußerung der französischen Saturn Elektrofachmärkte im Jahr 2011. Bereinigt um diese Effekte stieg der Umsatz der METRO GROUP gegenüber dem Vorjahr sogar um 2,3 Prozent. Damit haben wir unsere Prognose, die eine nachhaltige Umsatzsteigerung vorsah, voll erfüllt. Das Konzern-EBIT sank um 722 Mio. € auf 1.391 Mio. €. Vor Sonderfaktoren ging das EBIT um 16,7 Prozent auf 1.976 Mio. € zurück und entwickelte sich damit innerhalb der Prognose von rund 2 Mrd. €, die wir zuletzt abgegeben haben. b) Geschäftsverlauf der METRO AGDer Geschäftsverlauf der METRO AG ist wesentlich geprägt durch die Entwicklung und das Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen. Das Beteiligungsergebnis beträgt 783 Mio. € (Vorjahr 956 Mio. €). Das Finanzergebnis beläuft sich auf -124 Mio. € (Vorjahr -125 Mio. €). Die METRO AG agiert im Rahmen des Verrechnungspreissystems als sogenannter Franchisegeber für die Vertriebslinie METRO Cash & Carry. Die Leistungserbringung besteht hauptsächlich in der Überlassung und Weiterentwicklung von Geschäftskonzepten, Softwareanwendungen und Holdingdienstleistungen. Um diese Leistungen erbringen zu können, werden insbesondere IT-Dienstleistungen von der METRO SYSTEMS GmbH erworben, die sich innerhalb der sonstigen Aufwendungen und Abschreibungen niederschlagen. Die Leistungsverrechnung erfolgt durch Berechnung einer fremdvergleichskonformen Vergütung. Die METRO AG hat im Geschäftsjahr den nationalen und internationalen operativen Gesellschaften der Vertriebslinie METRO Cash & Carry eine sogenannte Franchisegebühr in Höhe von insgesamt 374 Mio. € (Vorjahr 397 Mio. €) in Rechnung gestellt. Die Franchisegebühr selbst ist ein in Abhängigkeit von der Nutzung der offerierten Leistungen berechneter Prozentsatz vom Umsatz der operativen Gesellschaft. Aus der Summe aller sonstigen betrieblichen Erträge, sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie der Abschreibungen der METRO AG ergab sich insgesamt ein geringfügiger Ergebnisrückgang um 7 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt des Jahres 2012 beschäftigte die METRO AG 970 (Vorjahr 988) Mitarbeiter. Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen wurden auf Vollzeitkräfte umgerechnet. Die Personalaufwendungen betragen 147 Mio. € (Vorjahr 137 Mio. €). Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus gegenüber dem Vorjahr angestiegenen Aufwendungen für Abfindungsleistungen. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 498 Mio. € (Vorjahr 698 Mio. €). 3. Ertragslagea) KonzernumsatzGemäß IFRS weisen Unternehmen Umsatzerlöse und Umsatzkosten bei dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen nur in voller Höhe aus, sofern sie die maßgeblichen Chancen und Risiken aus dem Geschäft tragen. Ist dies nicht der Fall, liegt ein sogenanntes Kommissionsgeschäft vor, bei dem Umsatzerlöse nur in Höhe der Provision ausgewiesen werden, die das Unternehmen als Vermittler erhält. Im 1. Quartal 2012 hat die METRO GROUP ihre Definition, wann ein solches Kommissionsgeschäft vorliegt, angepasst, wodurch ein höherer Anteil der Transaktionen als Kommissionsgeschäft ausgewiesen wird. Die daraus resultierende Reduzierung der Umsatzerlöse hat keine Auswirkung auf das Ergebnis, da der korrespondierende Wareneinsatz ebenfalls nicht mehr gezeigt wird. Ziel der Ausweisänderung ist, eine bessere Vergleichbarkeit mit anderen Handelsunternehmen zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die EBIT-Marge. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurden die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2011 um insgesamt 0,8 Mrd. € vermindert. Dies betrifft besonders die Vertriebslinie Galeria Kaufhof sowie das Segment Sonstige. Umsatzentwicklung im Konzern nach Vertriebslinien und nach Regionscroll
Im Geschäftsjahr 2012 stieg der Konzernumsatz der METRO GROUP um 1,2 Prozent auf 66,7 Mrd. € (Vorjahr 65,9 Mrd. €). In lokaler Währung wuchs der Umsatz um 0,8 Prozent. Dazu hat die gute Entwicklung bei unseren Vertriebslinien METRO Cash & Carry und Media-Saturn beigetragen. Bereinigt um die Abgabe von MAKRO Cash & Carry im Vereinigten Königreich und von Media-Saturn in Frankreich legte der Umsatz sogar um 2,3 Prozent zu. Konzernumsatz METRO GROUP 2012 nach Regionen![]() In Deutschland konnten wir den Umsatz um 0,6 Prozent auf 25,6 Mrd. € steigern. Im internationalen Geschäft nahm er sogar um 1,6 Prozent zu - trotz der oben beschriebenen Änderungen im Portfolio. In lokaler Währung stieg der Umsatz außerhalb von Deutschland um 0,8 Prozent. Damit erhöhte sich der internationale Umsatzanteil leicht von 61,4 Prozent auf 61,6 Prozent. In Westeuropa verringerte sich der Umsatz um 4,3 Prozent auf 19,8 Mrd. € (in lokaler Währung -4,8 Prozent). Eine Ursache hierfür war außer der schwierigen wirtschaftlichen Lage in Südeuropa insbesondere die Abgabe von MAKRO Cash & Carry im Vereinigten Königreich. Portfoliobereinigt ging der Umsatz in Westeuropa lediglich um 2,2 Prozent zurück. Der Umsatz in Osteuropa legte hingegen deutlich um 4,8 Prozent auf 17,8 Mrd. € (auch in lokaler Währung +4,8 Prozent) zu. Eine hohe Wachstumsdynamik war in der Region Asien/Afrika zu beobachten. Dort stieg der Umsatz signifikant um 26,2 Prozent auf 3,5 Mrd. € (in lokaler Währung +17,1 Prozent). Damit lag der Umsatzanteil dieser Region 2012 erstmals oberhalb von 5 Prozent des Gesamtumsatzes der METRO GROUP. b) Konzern-EBIT/EBITDADas EBIT der METRO GROUP lag 2012 mit 1.391 Mio. € 34,2 Prozent unter dem Vorjahreswert. Darin enthalten sind Sonderfaktoren in Höhe von 585 Mio. €. Dazu zählen insbesondere Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen, Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und Wertminderungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von MAKRO Cash & Carry im Vereinigten Königreich sowie mit der Beendigung der Geschäftstätigkeit von Media Markt in China und Effekte aus dem Verkauf des Real-Geschäfts in Osteuropa. Als Sonderfaktoren werden Geschäftsvorfälle klassifiziert, die nicht wiederkehrend sind, darunter zum Beispiel Restrukturierungen oder Änderungen im Konzernportfolio. Eine Darstellung vor Sonderfaktoren spiegelt die operative Entwicklung besser wider und erhöht somit die Aussagekraft der Ergebnisbetrachtung. Entwicklung des Konzern-EBITDA/EBIT und des EBITDA/EBIT der Vertriebslinienscroll
Vor Sonderfaktoren sank das EBIT der METRO GROUP um 16,7 Prozent auf 1.976 Mio. €. Dies ist vor allem auf das schwierige Marktumfeld in Südeuropa und in Teilen Osteuropas sowie auf Preisinvestitionen zurückzuführen. In Deutschland verringerte sich das EBIT um 53 Mio. € auf 320 Mio. €; vor Sonderfaktoren stieg das EBIT um 18 Mio. € auf 522 Mio. €. Das internationale EBIT lag insgesamt unter dem Vorjahresniveau. In Westeuropa (ohne Deutschland) nahm das EBIT um 423 Mio. € auf 480 Mio. € ab; vor Sonderfaktoren betrug das Ergebnis 642 Mio. €. Dies entspricht einem Rückgang um 314 Mio. €. In Osteuropa sank das EBIT von 855 Mio. € auf 731 Mio. €; vor Sonderfaktoren verringerte es sich um 78 Mio. € auf 849 Mio. €. In der Region Asien/Afrika ging das EBIT um 116 Mio. € auf -144 Mio. € zurück. Dies lässt sich vor allem auf die operativen Verluste bei Media Markt in China zurückführen. Vor Sonderfaktoren reduzierte sich das Ergebnis in der Region Asien/Afrika um 17 Mio. € auf -42 Mio. €. c) Ertragslage der METRO AG und GewinnverwendungDie Ertragslage der METRO AG wird hauptsächlich durch das Beteiligungsergebnis in Höhe von 783 Mio. € (Vorjahr 956 Mio. €) beeinflusst. Die Inhalte des Beteiligungsergebnisses ergeben sich maßgeblich aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Konzerngesellschaften. Das Beteiligungsergebnis resultiert mit 476 Mio. € (Vorjahr 960 Mio. €) aus Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sowie mit 589 Mio. € (Vorjahr 32 Mio. €) aus Erträgen von Beteiligungen ohne Gewinnabführungsvertrag. Neben Aufwendungen aus Verlustübernahmen in Höhe von 25 Mio. € (Vorjahr 33 Mio. €) ergaben sich im Geschäftsjahr mit 257 Mio. € (Vorjahr 30 Mio. €) Aufwendungen aus Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen. In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind mittelbar neben Gewinnen aus den Vertriebslinien METRO Cash & Carry, Media Markt und Saturn sowie Galeria Kaufhof auch Gewinne von Servicegesellschaften der METRO GROUP sowie Verluste aus der Vertriebslinie Real enthalten. Nachdem im Vorjahr ein Einmalertrag im Zusammenhang mit der konzerninternen Übertragung einer Beteiligung im internationalen Cash-and-Carry-Bereich in Höhe von 748 Mio. € vereinnahmt wurde, ergab sich im Berichtsjahr ein Sondereffekt aus anfallenden Aufwendungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Marktaustritt von Media Markt China. Die Erträge aus Beteiligungen ohne Gewinnabführungsvertrag resultieren im Wesentlichen aus Ausschüttungen von Immobiliengesellschaften des Konzerns. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die im Berichtsjahr erhaltenen Ausschüttungen von Immobiliengesellschaften einen Zeitraum von 2 Jahren betreffen, nachdem im Vorjahr keine Ausschüttungen aus diesem Bereich vereinnahmt wurden. Im Berichtsjahr wurden auf Basis von Ergebnisabführungsverträgen Verluste in Höhe von 25 Mio. € (Vorjahr 33 Mio. €) aus dem Bereich der Konzern-Immobilienservicegesellschaften übernommen. Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen resultieren mit 110 Mio. € aus den internationalen Cash-and-Carry-Aktivitäten, mit 41 Mio. € aus dem internationalen Bereich des Lebensmitteleinzelhandels sowie mit 106 Mio. € aus einer ausschüttungsbedingten Anpassung eines Beteiligungsbuchwertes des Immobilienbereiches. Das negative Finanzergebnis beträgt -124 Mio. € nach -125 Mio. € im Vorjahr. Bei leicht rückläufigen Zinsaufwendungen von -218 Mio. € (Vorjahr -229 Mio. €) sowie ebenfalls rückläufigen Zinserträgen in Höhe von 48 Mio. € (Vorjahr 64 Mio. €) enthält diese Position mit 80 Mio. € (Vorjahr 77 Mio. €) Erträge aus Ausleihungen sowie andere Finanzaufwendungen und -erträge in Höhe von saldiert -35 Mio. € (Vorjahr -37 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 559 Mio. € (Vorjahr 553 Mio. €). Davon entfallen 374 Mio. € (Vorjahr 397 Mio. €) auf Franchisegebühren, die die METRO AG in ihrer Funktion als Franchisegeber gegenüber den operativen Gesellschaften der Vertriebslinie METRO Cash & Carry in Rechnung gestellt hat. Erträge aus Verwaltungsleistungen für verbundene Unternehmen steigen gegenüber dem Vorjahr um 15 Mio. € an und betragen zum Stichtag 104 Mio. €. Der Personalaufwand beträgt 147 Mio. € nach 137 Mio. € im Vorjahr. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Aufwendungen für Abfindungsleistungen. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betragen 54 Mio. € nach 66 Mio. € im Vorjahr. Der weit überwiegende Teil der Abschreibungen entfällt auf die im Zuge der Einführung des Verrechnungspreismodells erworbene Software. Außerplanmäßige Abschreibungen waren im Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen. Sonstige betriebliche Aufwendungen belaufen sich auf 483 Mio. € nach 458 Mio. € im Vorjahr. Während sich die Aufwendungen aus bezogenen IT-Dienstleistungen von Konzerngesellschaften um 13 Mio. € reduzierten, ergab sich der Anstieg dieser Position mit 30 Mio. € im Wesentlichen aus der Zuführung von Rückstellungen, die im Zusammenhang mit zwischenzeitlich beendeten Spruchverfahren zu bilden waren. Unter Berücksichtigung von Steueraufwendungen in Höhe von 36 Mio. € (Vorjahr 25 Mio. €) ergibt sich ein Jahresüberschuss von 498 Mio. € (Vorjahr 698 Mio. €). Nach Einstellung von 170 Mio. € in die Gewinnrücklagen sowie unter Einbezug des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr beläuft sich der Bilanzgewinn der METRO AG auf 349 Mio. €. Der Vorstand der METRO AG schlägt der Hauptversammlung vor, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 349 Mio. € eine Dividende in Höhe von 327 Mio. € auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Die vom Vorstand vorgesehene Dividende beträgt - 1,00 € je Stammaktie und - 1,06 € je Vorzugsaktie. 4. Finanzlagea) FinanzmanagementGrundsätze und Ziele der FinanzaktivitätenÜber unser Finanzmanagement stellen wir sicher, dass unser Unternehmen dauerhaft liquide ist, reduzieren finanzielle Risiken soweit wirtschaftlich sinnvoll und vergeben Kredite an die Konzerngesellschaften. Die METRO AG erbringt und steuert diese Aufgaben zentral für den Gesamtkonzern durch Garantien und Patronatserklärungen. Ziel ist es, den Finanzbedarf der Gesellschaften in ausreichender Form kostengünstig und möglichst über die internationalen Kapitalmärkte zu decken. Dies gilt sowohl für das operative Geschäft als auch für Investitionen. Bei der Auswahl der Finanzprodukte orientiert sich die METRO AG grundsätzlich an der Fristigkeit des zugrunde liegenden Geschäfts. Durch den konzerninternen Finanzausgleich (Cash-Pooling) können wir das Fremdfinanzierungsvolumen reduzieren sowie unsere Geld- und Kapitalanlagen mit positiven Auswirkungen auf das Zinsergebnis optimieren. Das Cash-Pooling ermöglicht es uns, die Liquiditätsüberschüsse einzelner Gesellschaften zu nutzen, um den Geldbedarf anderer Konzernunternehmen intern zu finanzieren. Grundlage für unsere Finanzaktivitäten ist die monatlich aktualisierte Konzernfinanzplanung, die alle wesentlichen Gesellschaften berücksichtigt. Zusätzlich erstellt die METRO AG eine auf 14 Tage ausgerichtete Liquiditätsplanung. Das derzeitige Rating im Investment-Grade-Bereich von langfristig BBB-/Baa3 beziehungsweise kurzfristig A-3/P-3 unterstützt den Zugang zu den Kapitalmärkten. Bei sämtlichen Finanzaktivitäten gelten konzernweit die folgenden Grundsätze: Finanzielle EinheitDer Gesamtkonzern tritt nach außen als finanzielle Einheit auf und erzielt dadurch bessere Konditionen an den Finanzmärkten. Finanzieller HandlungsspielraumBei finanzwirtschaftlichen Entscheidungen wahren wir im Verhältnis zu Banken oder Geschäftspartnern stets unseren Handlungsspielraum, um unabhängig zu bleiben. Im Rahmen der Bankenpolitik sind Limits so definiert, dass der Konzern einen Finanzpartner jederzeit durch einen anderen ersetzen kann. Zentrales RisikomanagementÜber Finanzgeschäfte decken wir zum einen unseren Finanzbedarf. Zum anderen sichert das Unternehmen Grundgeschäfte ab, die mit Risiken behaftet sind. Die METRO AG überwacht zentral das Gesamtportfolio aller Finanzgeschäfte der METRO GROUP. Zentrale RisikoüberwachungVeränderte finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen, darunter beispielsweise Zinssatz- oder Devisenkursänderungen, können sich auf die Finanzierung der METRO GROUP auswirken. Die damit verbundenen Risiken quantifiziert die METRO AG regelmäßig in Szenarioanalysen. Offene Risikopositionen - wie etwa der Abschluss von Finanztransaktionen ohne korrespondierendes Grundgeschäft - dürfen nur nach entsprechender Freigabe durch den Vorstand der METRO AG gehalten werden. Ausschließlich zugelassene VertragspartnerFür Finanzgeschäfte der METRO GROUP kommen ausschließlich Vertragspartner infrage, die von der METRO AG zugelassen sind. Die Bonität dieser Vertragspartner wird anhand ihres Ratings und der Beobachtung von Kreditrisikokennziffern (im Wesentlichen Credit-Default-Swap-Analysen) täglich überprüft. Auf dieser Basis überwacht das in der Treasury der METRO AG angesiedelte Treasury Controlling fortlaufend die Einhaltung der freigegebenen Limits. FreigabepflichtFinanzgeschäfte der METRO-Konzerngesellschaften werden grundsätzlich mit der METRO AG abgeschlossen. Ist dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich, werden sie in Abstimmung mit der METRO AG im Namen der Konzerngesellschaft oder auch direkt zwischen der Konzerngesellschaft und dem externen Finanzpartner vereinbart. RevisionssicherheitIn unserem Unternehmen gilt generell das 4-Augen-Prinzip. Abläufe und Verantwortlichkeiten sind in konzernweit geltenden Richtlinien festgelegt. Der Abschluss von Finanzgeschäften ist organisatorisch von Abwicklung und Kontrolle getrennt. RatingsRatings bewerten die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Sie dienen dem Nachweis der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens gegenüber potenziellen Fremdkapitalgebern. Ein Rating erleichtert zudem den Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten. Die METRO AG hat die 2 international führenden Rating-Agenturen - Moody's und Standard & Poor's - beauftragt, die Kreditwürdigkeit der METRO GROUP kontinuierlich zu analysieren. Entwicklung des lang- und kurzfristigen Ratings der METRO GROUP der vergangenen 5 Jahre: Entwicklung von Rating und Ausblick![]() Aktuelle Bewertung des Ratings der METRO GROUP durch Moody's und Standard & Poor's: scroll
Mit diesen Ratings stehen der METRO GROUP alle Finanzmärkte offen. FinanzierungsmaßnahmenDie Deckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs erfolgt über ein kapitalmarktfähiges Daueremissionsprogramm, das über ein maximales Volumen von 6 Mrd. € verfügt. In dessen Rahmen wurden 2012 folgende Transaktionen abgewickelt. scroll
Darüber hinaus wurden 2012 Schuldscheindarlehen in Höhe von 254 Mio. € mit Laufzeiten von 2016 bis 2022 begeben. Die Deckung des kurzfristigen Finanzierungsbedarfs erfolgt sowohl über das „Euro Commercial Paper Programme" als auch über ein auf französische Investoren ausgerichtetes weiteres „Commercial Paper Programme". Beide Programme verfügen über ein maximales Volumen von jeweils 2 Mrd. €. Insgesamt wurden beide Programme 2012 im Durchschnitt mit 1.629 Mio. € in Anspruch genommen. Zum Jahresende wurden die Programme mit 587 Mio. € ausgenutzt. Außer den etablierten Emissionsprogrammen stand dem Konzern zu jedem Zeitpunkt ausreichende Liquidität durch umfangreiche, im Wesentlichen mehrjährige Kreditlinien zur Verfügung. Die Fälligkeitsstruktur der finanziellen Schulden ist in folgender Tabelle dargestellt: scroll
Die Zinsstruktur der finanziellen Schulden ist folgender Tabelle zu entnehmen: scroll
Die Zinsbindung der kurz- und mittelfristigen finanziellen Schulden und die Zinsanpassungstermine aller festverzinslichen finanziellen Schulden entsprechen im Wesentlichen den dargestellten Restlaufzeiten. Die Zinsanpassungstermine variabler Zinssätze liegen unter 1 Jahr. b) ZahlungsmittelflüsseZahlungsmittelflüsse ergaben sich im Berichtsjahr im Wesentlichen aus Finanzierungsvorgängen mit Unternehmen der METRO GROUP. Kurzfristige, zum Ende des Geschäftsjahres aus den Vertriebslinien bereitgestellte Geldanlagen betragen zum Stichtag 2.088 Mio. € (Vorjahr 914 Mio. €). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ergibt sich auch aus der nun langfristiger ausgelegten Refinanzierungsstrategie und der vorzeitigen Refinanzierung der 2013 fälligen Finanzierungen. c) KapitalstrukturDie Passivseite besteht mit 5.888 Mio. € (Vorjahr 5.832 Mio. €) aus Eigenkapital und mit 7.300 Mio. € (Vorjahr 6.197 Mio. €) aus Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Stichtag 44,6 Prozent gegenüber 48,5 Prozent im Vorjahr. Die Rückstellungen betragen zum Berichtsstichtag 375 Mio. € (Vorjahr 374 Mio. €). Im Bereich der Verbindlichkeiten aus Anleihen ergab sich aufgrund einer neuen Strukturierung der Anleihen ein Anstieg um 1.486 Mio. € auf 3.086 Mio. €, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich auf 425 Mio. € (Vorjahr 157 Mio. €). Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen reduzierte sich der Bestand auf 3.156 Mio. € (Vorjahr 3.861 Mio. €). Sonstige Verbindlichkeiten liegen zum Stichtag mit 243 Mio. € um 58 Mio. € über dem Vorjahresbestand von 185 Mio. €. 5. VermögenslageDie Aktiva betragen zum Stichtag insgesamt 13.188 Mio. € und sind überwiegend mit 8.552 Mio. € durch Finanzanlagen, mit 2.092 Mio. € durch Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie in Höhe von 2.088 Mio. € durch Guthaben bei Kreditinstituten geprägt. Die Finanzanlagen verminderten sich gegenüber dem Vorjahr um 108 Mio. € und stellen nun 64,8 Prozent der Bilanzsumme dar. Dieser insgesamt zu verzeichnende Rückgang resultiert aus Zugängen von 409 Mio. €, die sich im Wesentlichen aus dem konzerninternen Erwerb von Anteilen an MAKRO Cash & Carry Tschechien sowie METRO Cash & Carry Slowakei ergeben, sowie aus Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen mit 257 Mio. €. Weiterhin wirkte sich die Rückführung von langfristigen konzerninternen Darlehen mit einem Rückgang in Höhe von 262 Mio. € aus. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen weisen gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 241 Mio. € auf - diese Position spiegelt den kurzfristigen Finanzierungsbedarf der Konzerngesellschaften zum Stichtag wider und repräsentiert 15,9 Prozent der gesamten Aktiva. Die Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.174 Mio. € auf 2.088 Mio. €. Dieser Anstieg resultiert außer aus höheren, von den Vertriebslinien zum Jahresende kurzfristig bereitgestellten Mitteln auch aus der nun langfristiger ausgelegten Refinanzierungsstrategie und der vorzeitigen Refinanzierung der 2013 fälligen Finanzierungen. 6. Ereignisse nach dem BilanzstichtagZwischen dem Bilanzstichtag (31. Dezember 2012) und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses (1. März 2013) ist folgender Sachverhalt eingetreten, der für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der METRO AG von Bedeutung ist: Der Aufsichtsrat der METRO AG hat am 4. Februar 2013 beschlossen, den Vorstand zu erweitern. Pieter Haas, bisher Mitglied der Geschäftsführung und Chief Operating Officer (COO) der Media-Saturn-Holding GmbH, wird im zweiten Quartal 2013 neues Mitglied des Vorstands der METRO AG mit Zuständigkeit für Media-Saturn und Business Innovation. Der Vorstand umfasst damit 5 Mitglieder. 7. RisikoberichtDie METRO GROUP ist in ihrer Geschäftstätigkeit regelmäßig Risiken ausgesetzt, die das Erreichen ihrer kurzfristigen Ziele oder die Umsetzung langfristiger Strategien erschweren können. Zum Teil müssen wir beherrschbare Risiken sogar bewusst eingehen, um Chancen gezielt nutzen zu können. Als Risiken verstehen wir aus der Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung resultierende interne oder externe Ereignisse, die sich negativ auf die Erreichung der Unternehmensziele auswirken können. Chancen definieren wir als mögliche Erfolge, die über die festgelegten Ziele noch hinausgehen und unsere Geschäftsentwicklung so begünstigen können. Risiken und Chancen sind für uns untrennbar miteinander verbunden. So können beispielsweise Risiken aus verpassten oder nur schlecht genutzten Chancen entstehen. Umgekehrt ist etwa die Wahrnehmung von Chancen in dynamischen Wachstumsmärkten stets mit Risiken verbunden. In diesem Sinne verstehen wir unser Risikomanagement als ein weiteres Instrument, das uns dabei unterstützt, die Unternehmensziele zu erreichen. Es ist ein systematischer, den Konzern umfassender Prozess. Er unterstützt das Management dabei, Risiken und Chancen zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. Chancen- und Risikomanagement bilden somit eine Einheit. Das Risikomanagement macht ungünstige Entwicklungen und Ereignisse frühzeitig transparent und analysiert ihre Auswirkungen. So können wir gezielt geeignete Maßnahmen zur Bewältigung einleiten. Gleichzeitig eröffnet es uns die Möglichkeit, sich ergebende Chancen gezielt zu nutzen. Wir entwickeln das Risikomanagement kontinuierlich weiter und integrieren es verstärkt in unsere Steuerungs- und Kontrollsysteme Zentrale Steuerung und effiziente OrganisationZuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das Risikomanagement sind im Konzern eindeutig geregelt und spiegeln die Unternehmensstruktur der METRO GROUP wider. Wir verbinden die zentrale Konzernsteuerung durch die Management-Holding METRO AG mit der dezentralen Verantwortung der Vertriebslinien für das operative Geschäft. Die Gesamtverantwortung für die Effektivität des Risikomanagements trägt der Vorstand der METRO AG. Die Verantwortung für die Identifikation, die Bewertung und das Management der Risiken liegt bei den Vertriebslinien und Konzerngesellschaften. Zentrale Elemente der internen Überwachung und Kontrolle sind die Selbsteinschätzung der Wirksamkeit durch das Management sowie die Prüfung der Effektivität durch die interne Revision. Der Aufsichtsrat der METRO AG ist dafür zuständig, die Effektivität des Risikomanagements zu überwachen. Gemäß den Vorschriften des KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) unterzieht der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem als Teil des Risikomanagementsystems einer periodischen Beurteilung. Das Ergebnis dieser Prüfung legt er Vorstand und Aufsichtsrat vor. Ansatz, Methoden und Standards des Risikomanagements legt der Risikobeauftragte der METRO GROUP fest. Er koordiniert zudem den zugrunde liegenden Prozess. In diesem Zusammenhang informiert er den Vorstand der METRO AG zeitnah und kontinuierlich über wesentliche Entwicklungen im Risikomanagement, stellt den Informationsaustausch innerhalb der METRO GROUP sicher und unterstützt die Weiterentwicklung des Risikomanagements in sämtlichen Vertriebslinien und Konzernbereichen. Im Konzernkomitee für Risiken und Interne Kontrolle unter Leitung des Finanzvorstands der METRO AG erfolgt regelmäßig ein Austausch über die Methoden des Risikomanagements und über die aktuelle Risikosituation. Ständige Mitglieder sind außer dem Risikobeauftragten die Vertreter der Konzernbereiche Corporate Accounting, Corporate Controlling, Corporate Legal Affairs & Compliance, Corporate Internal Audit, Corporate Strategy sowie die Finanzvorstände (CFO) von METRO Cash & Carry und von Real. Zentrales Element der internen Risikokommunikation ist das Konzernberichtswesen. Es wird durch das Berichtswesen zum Risikomanagement ergänzt. Ziel ist es, die strukturierte und kontinuierliche Auseinandersetzung mit Risiken zu ermöglichen und gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu dokumentieren. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Konzernberichtswesens, mögliche Risiken an die Verantwortlichen zu kommunizieren. Einmal im Jahr führen wir eine Risikoinventur durch, in deren Rahmen wir unternehmensweit alle bedeutsamen Risiken systematisch erfassen und nach einheitlichen Maßstäben bewerten. Der Risikobeauftragte fasst die Ergebnisse in einem Risikoportfolio zusammen, das eine Beschreibung und Bewertung anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren in den Dimensionen Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit beinhaltet. Diese Aufstellung ermöglicht eine Gesamtbetrachtung der Risiko- und Chancensituation der METRO GROUP. Auf dieser Grundlage erstellt der Risikobeauftragte den Risikobericht. Einmal im Quartal werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie das Risikoportfolio aktualisiert und in einem Bericht zusammengefasst. Bei plötzlich auftretenden, gravierenden Risiken für unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage tritt ein Eilmeldesystem in Kraft. In diesem Fall erhält der Vorstand der METRO AG direkt und unverzüglich alle notwendigen Informationen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat beziehungsweise den Bilanz- und Prüfungsausschuss fortlaufend zum Risikomanagement. Einmal im Jahr erhält der Aufsichtsrat einen ausführlichen schriftlichen Bericht, der über Organisation und Ausrichtung des Risikomanagements sowie die aktuelle Risikosituation informiert. Risikomanagement als Regelkreislauf![]() Das Risikomanagementsystem ist als Regelkreislauf organisiert. Damit stellen wir die Wirksamkeit des Designs im Hinblick auf die definierten Regeln zum Risikomanagement sicher. Des Weiteren können wir auf diese Weise eine wirksame Umsetzung sowie die kontinuierliche Verbesserung des Systems auf Basis der erzielten Ergebnisse und gemachten Erfahrungen gewährleisten. Strikte Grundsätze für den Umgang mit RisikenUnternehmerische Risiken gehen wir grundsätzlich nur dann ein, wenn sie beherrschbar sind und aus den verbundenen Chancen eine angemessene Wertsteigerung des Unternehmens zu erwarten ist. Eine wichtige Messgröße für den Unternehmenserfolg ist der Wertbeitrag, den wir mit der Kennzahl EBITaC (EBIT after Cost of Capital) berechnen. Diese entspricht dem EBIT abzüglich der Kapitalkosten. Risiken, die mit den Kernprozessen des Groß- und Einzelhandels einhergehen, tragen wir selbst. Zu den Kernprozessen gehören: die Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsmodellen, Standortentscheidungen sowie der Ein- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Risiken aus unterstützenden Prozessen werden im Konzern gemindert oder, soweit sinnvoll, auf Dritte übertragen. Risiken, die sich weder auf Kernprozesse noch auf unterstützende Prozesse beziehen, gehen wir grundsätzlich nicht ein. Details des Risikomanagements klar definiertDer koordinierte Einsatz von Maßnahmen innerhalb des Risikomanagements ist dadurch gewährleistet, dass alle relevanten Fakten in Regelwerken zusammengestellt sind. Dazu zählen Satzungen und Geschäftsordnungen der Konzerngesellschaften, konzerninterne Richtlinien sowie die konzernweit gültige Risikorichtlinie der METRO GROUP. Sie umfasst Definitionen - zum Rahmenwerk (Begriffe, Grundstruktur, Strategie, Prinzipien), - zur Aufbauorganisation (Rollen und Verantwortlichkeiten, Risikoeinheiten), - zu Prozessen (Risikoidentifikation, -bewertung und Steuerung), - zur Risikoberichterstattung sowie - zur Überwachung und Kontrolle der Wirksamkeit des Risikomanagements. Das Rahmenwerk adressiert auf Basis des international anerkannten Standards COSO II die 3 Ebenen des Risikomanagements: Unternehmensziele, Prozesse und Aufbauorganisation. Die erste Ebene des Risikomanagements bezieht sich auf die Bündelung (englisch: Cluster) der Unternehmensziele. Die METRO GROUP hat hierfür folgende Gruppierungen definiert: - Strategische Ziele mit Bezug auf die Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen für die Zukunft - Operative Ziele mit Bezug auf die Erreichung festgelegter operativer Kennzahlen - Ziele für die Unternehmensführung mit Bezug auf die Einhaltung von Gesetzen, Normen, internen Richtlinien und Verfahrensbeschreibungen - Ziele mit Bezug auf eine adäquate Vorbereitung zur Bewältigung von Ereignisrisiken wie Störfällen, Betriebsunterbrechungen und sonstige krisenhafte Ereignisse Auf der zweiten Ebene des Risikomanagements - der Prozessebene - ist die Definition der Ziele gleichzeitig Ausgangspunkt der Risikobeschreibung. In diesem Kontext identifizieren, bewerten und steuern wir diejenigen Risiken, deren Eintritt die Erreichung unserer Ziele gefährden beziehungsweise verhindern würde. Auf der Organisationsebene bestimmen wir die Unternehmenseinheiten, die in einem klar abgegrenzten Bereich dafür verantwortlich sind, die Ziele festzulegen und die Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu managen. Das Risikomanagement der METRO GROUP grenzt diese Bereiche kongruent zur Unternehmensorganisation über eigenständige Risikoeinheiten - in der Regel Gesellschaften - sowie funktional über Kategorien ab, die jeweils für eine bestimmte operative Funktion oder Verwaltungsaufgabe zuständig sind. Identifikation von ChancenChancen frühzeitig zu erkennen und zu nutzen, ist eine grundlegende unternehmerische Aufgabe und sichert den langfristigen Erfolg. Die Erfassung und Kommunikation von Chancen ist integraler Bestandteil des Steuerungs- und Controllingsystems zwischen den Konzerngesellschaften und der METRO AG. Hierbei obliegt es dem Management der Vertriebslinien, Gesellschaften und zentralen Holdingeinheiten unmittelbar, operative Chancen zu identifizieren, zu analysieren und zu nutzen. Das jeweilige Management befasst sich dazu mit detaillierten Markt- und Konkurrenzanalysen, Marktszenarien, den relevanten Kostentreibern und kritischen Erfolgsfaktoren, auch im politischen Umfeld des Unternehmens. Darstellung der RisikosituationFür die METRO GROUP ergeben sich in erster Linie die nachfolgend dargestellten Risiken. Umfeld- und BranchenrisikenAls international agierendes Unternehmen ist die METRO GROUP abhängig von der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Länder, in denen wir tätig sind. In vielen Ländern Europas sind die Kunden infolge der Staatsschuldenkrise, der daraus resultierenden Sparprogramme zur Haushaltskonsolidierung sowie einer wachsenden Arbeitslosigkeit stark verunsichert. Kaufkraft, Verbrauchervertrauen und damit einhergehend der private Konsum werden hierdurch beeinträchtigt. Die Erreichung unseres Ziels, den Umsatz zu steigern, wird dadurch erschwert. Insgesamt gehen wir für die Länder Europas und für weitere Industriestaaten für 2013 von einer Bodenbildung aus, nachdem die konjunkturelle Abschwächung 2012 stärker ausgefallen war als zunächst erwartet. In den Wachstumsmärkten Asiens rechnen wir - trotz eines Rückgangs der hohen Dynamik früherer Jahre - damit, dass die Binnennachfrage weiter zunimmt und sich eine kaufkräftige Mittelschicht herausbildet. Das Chancen-Risiko-Profil für die kurz- und mittelfristige Entwicklung des Handelssektors und damit der METRO GROUP hat sich im Vergleich zu 2011 insgesamt nur leicht verbessert. Um mögliche Risiken aus der regional uneinheitlichen wirtschaftlichen Entwicklung zu reduzieren, bauen wir unser Engagement durch selektive Expansion in den Wachstumsregionen Asien und Osteuropa weiter aus. Dabei konzentrieren wir uns auf jene Geschäftseinheiten und Länder, in denen wir ein klares Profil und eine starke Marktposition aufbauen können. So hat die Vertriebslinie METRO Cash & Carry 2012 beispielsweise in China 12 Standorte eröffnet - mehr als je zuvor innerhalb eines Jahres in einem Land. Unsere internationale Aufstellung macht es erforderlich, mögliche volkswirtschaftliche, rechtliche und politische Risiken zu berücksichtigen. Die Rahmenbedingungen in einzelnen Ländern können sich schnell ändern. Unruhen, Wechsel in der politischen Führung, Terroranschläge oder Naturkatastrophen können die Geschäfte der METRO GROUP in einem Land gefährden. Soweit möglich und sinnvoll, versichern wir uns umfassend gegen Betriebsausfälle, die beispielsweise infolge politischer Unruhen entstehen können. Ein professionelles Krisenmanagement ermöglicht eine schnelle Reaktion und Krisenbewältigung. Die internationale Expansion unseres Geschäfts bietet gleichzeitig die Chance, volkswirtschaftliche, rechtliche und politische Risiken sowie Nachfrageschwankungen in einzelnen Ländern auszugleichen. Um die Risiken der Expansion so weit wie möglich zu begrenzen, planen wir jeden Markteintritt mit größter Sorgfalt. Die Risiken und Chancen identifizieren wir durch Machbarkeitsstudien. Nur bei einer angemessenen Chancen- und Risikosituation erfolgt die Erschließung. Die Risiken lassen sich auch durch Kooperationen mit lokalen Unternehmen verringern. Diese kennen das rechtliche, politische und wirtschaftliche Umfeld in dem jeweiligen Land. Obwohl wir unsere Expansionsentscheidungen stets auf Grundlage der besten zur Verfügung stehenden Informationen treffen, können wir nicht ausschließen, dass die Wachstumsdynamik in den kommenden Jahren in einzelnen Ländern hinter unseren Erwartungen zurückbleibt. Risiken aus dem HandelsgeschäftGerade in den saturierten Märkten Westeuropas ist der Einzelhandel von einer hohen Veränderungsdynamik und einem intensiven Wettbewerb geprägt. Dadurch entstehen Faktoren, die den Geschäftsverlauf beeinflussen und natürliche Geschäftsrisiken darstellen können. Ein grundsätzliches Geschäftsrisiko ist die schwankende Konsumbereitschaft der Verbraucher. Der Wandel des Konsumverhaltens und der Kundenerwartungen birgt Chancen und Risiken - auch vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen sowie der fortschreitenden Digitalisierung. Gehen wir nur unzureichend auf Kundentrends und Preisentwicklungen ein oder verpassen Trends im Sortiment oder im Hinblick auf neue Vertriebskanäle, kann dies die Umsatzentwicklung beeinträchtigen und die Wachstumsziele der METRO GROUP gefährden. Um dem Rechnung zu tragen, optimieren wir unsere Vertriebskonzepte kontinuierlich und passen sie den Bedürfnissen und dem Einkaufsverhalten unserer Kunden an. So erweitern wir beispielsweise unser Angebot an regional gehandelten Produkten und gehen mit unseren Sortimenten verstärkt auf die zunehmenden Erwartungen unserer Kunden hinsichtlich ökologischer, sozialer und gesundheitlicher Aspekte ein. Alle Vertriebslinien haben Wachstumsprogramme aufgesetzt, um Umsatz und Ertrag zu steigern und die Werthaltigkeit von Vermögenswerten sicherzustellen. Damit wir Markttrends und sich verändernde Ansprüche frühzeitig erkennen können, werten wir regelmäßig interne und externe Informationen aus. Die konzerneigene Marktforschung bedient sich dabei neben qualitativen Markt- und Trendanalysen auch quantitativer Verfahren wie Zeitreihenanalysen oder Prognosen zur Marktentwicklung, die auf Analysen von Verkaufsdaten und auf Ergebnissen der Panel-Marktforschung beruhen. Zu den Zeitreihenanalysen zählt auch die Beobachtung von Produktsegmenten im Markt über einen bestimmten Zeitraum. Unsere Vertriebslinien erproben innovative Konzepte zunächst in Testmärkten auf praktische Umsetzbarkeit und Kundenakzeptanz. Erst nach erfolgreichem Abschluss führen sie die Innovationen systematisch und zügig in weiteren Märkten ein. Um Vertriebskonzepte zu optimieren und Märkte zu modernisieren, stellt die METRO GROUP kontinuierlich Investitionsmittel zur Verfügung. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Wettbewerbsstärke aller Vertriebsmarken zu sichern und auszubauen. Beispiele hierfür sind die deutliche Intensivierung unserer Online-Aktivitäten und des Mehrkanalgeschäfts, der Ausbau der Belieferung, die Stärkung unserer Eigenmarken, die Investitionen in innovative Vertriebsformate sowie die Erweiterung unserer Vertriebsaktivitäten. Auf diese Weise können wir Kunden noch besser und gezielter ansprechen. Der Vertrieb über das Internet ist eine wichtige Chance und gleichzeitig ein bedeutendes Risiko für den künftigen Erfolg unseres Unternehmens. Im Handel verzeichnet das Online-Geschäft hohe Wachstumsraten. Wir gehen davon aus, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Daher ist es für die METRO GROUP unerlässlich, den Vertriebskanal Internet weiter zu stärken, um keine Marktanteile an Wettbewerber abgeben zu müssen. Wir bauen das Online-Geschäft unserer Vertriebslinien sukzessive aus. Im Geschäftsjahr 2012 haben wir mit den Online-Shops von Real, Media Markt, Saturn sowie Galeria Kaufhof wesentliche Fortschritte beim Wandel vom rein stationären Anbieter hin zu einem verzahnten Mehrkanalvertrieb erzielt. Risiken dieser Strategie ergeben sich aus den hohen Anforderungen an die Logistik und die Informationstechnik: Der Erfolg unseres Mehrkanalangebots ist davon abhängig, dass wir unsere Kunden schnell und zuverlässig beliefern und ihnen sichere, komfortable Bestellungen gewährleisten können. Ferner gilt es, den stationären und den elektronischen Handel sinnvoll miteinander zu verzahnen. Mit der Redcoon-Gruppe, einem der führenden Fach-Discounter für Elektronikprodukte, haben wir unser Portfolio unter anderem um einen reinen Online-Händler erweitert und begegnen damit dem Wettbewerb, der seine Waren ausschließlich über das Internet vertreibt. StandortrisikenDie Werthaltigkeit des Standortportfolios der METRO GROUP ist aus verschiedenen Gründen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen unter anderem - ein starker Wettbewerb um geeignete Grundstücke, - das Risiko von Fehlentscheidungen bei der Standortwahl, die sich beispielsweise darin zeigen, dass Neueröffnungen nicht so gut wie geplant von den Kunden angenommen werden, sowie - die Verschlechterung der Profitabilität eines Standorts, zum Beispiel aufgrund rückläufiger Umsätze oder von Mietsteigerungen. Weitere Risiken sind veraltete Standorte sowie die Entstehung eines Wartungs- und Reparaturstaus. Die METRO GROUP begegnet diesen Risiken durch ein aktives Immobilienmanagement, ein professionelles strategisches und operatives Investitionscontrolling sowie durch das technische Risikomanagement unserer Immobiliengesellschaft METRO PROPERTIES. In allen Ländern treffen wir unsere Standortauswahl erst nach intensiver Prüfung. Da wir die Profitabilität unseres Standortnetzes kontinuierlich beobachten, können wir negative Entwicklungen einzelner Märkte oder Filialen frühzeitig erkennen und schnell darauf reagieren. Sollte keine der eingeleiteten Maßnahmen zum Erfolg führen und ist eine nachhaltige Verbesserung der Situation des jeweiligen Markts oder der jeweiligen Filiale nicht wahrscheinlich, trennen wir uns von ihnen und stellen dadurch die permanente Optimierung des Standortnetzes sicher. Risiken aus PortfolioänderungenZiel der METRO GROUP ist es, ihr Portfolio stetig zu optimieren. Alle Änderungen und damit einhergehenden Entscheidungen zur Strategie sowie zu Investitionen beziehungsweise zu Desinvestitionen orientieren sich grundsätzlich am Beitrag zum Konzernerfolg im Sinn einer wertorientierten Steuerung. Risiken mit Bezug auf die Werthaltigkeit unseres Vermögens - sowohl für einzelne Gruppen von Vermögenswerten als auch für das Gesamtportfolio - können wir durch die wertorientierte Steuerung reduzieren. Im Berichtsjahr haben wir die Großmärkte von MAKRO Cash & Carry im Vereinigten Königreich einschließlich der gesamten operativen Vermögenswerte an die Booker Group PLC veräußert. Ebenfalls 2012 haben wir bekannt gegeben, dass wir das Osteuropa-Geschäft unserer Vertriebslinie Real verkaufen. Diese Transaktion muss noch von den zuständigen Wettbewerbsbehörden genehmigt werden und wird voraussichtlich 2013 abgeschlossen. Des Weiteren haben wir nach Ablauf einer 2-jährigen Testphase entschieden, das Engagement von Media Markt in China nicht fortzusetzen. Risiken, die aus den Portfolioänderungen resultieren, sind in der Finanzberichterstattung abgebildet. Leistungswirtschaftliche Risiken: Lieferanten und ProdukteAls Handelsunternehmen ist die METRO GROUP auf externe Anbieter von Waren und Dienstleistungen angewiesen. Bei der Auswahl der Lieferanten, speziell im Bereich der Eigenmarken, gehen wir mit größter Sorgfalt vor. Wir achten insbesondere auf die Verlässlichkeit unserer Lieferanten in Bezug auf die Produktqualität sowie die Einhaltung von Sicherheits- und Sozialstandards. Fehlerhafte oder unsichere Produkte sowie eine Ausbeutung der Umwelt oder menschenunwürdige Arbeitsbedingungen würden dem Ansehen der METRO GROUP großen Schaden zufügen und den Unternehmenserfolg nachhaltig gefährden. Deshalb kontrollieren wir unsere Eigenmarkenlieferanten kontinuierlich dahingehend, ob sie den hohen einkaufspolitischen Standards der METRO GROUP entsprechen. Dazu zählen besonders die von der Global Food Safety Initiative (GFSI) geprüften Qualitätsstandards, wie zum Beispiel der International Food Safety Standard und die GLOBALGAP-Zertifizierung für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Sie helfen, die Sicherheit von Lebensmitteln auf allen Erzeugungs-, Produktions- und Vertriebsstufen zu gewährleisten. Mit gezielten Trainingsprogrammen unterstützen wir Lieferanten in Schwellenländern außerdem dabei, Sicherheitsstandards zu erfüllen. Die Trainingsinhalte werden wir um Umweltaspekte sowie Standards für faire und menschenwürdige Arbeitsbedingungen erweitern. Unsere Anforderungen an Zulieferer sind vor allem vertraglich geregelt. Die Einhaltung überprüfen wir regelmäßig. Verstöße gegen die Auflagen können zum Ausschluss aus unserem Lieferantennetzwerk führen oder bei nicht akzeptablen Produktionsmethoden wie der gesundheitsschädlichen Sandstrahltechnik bei Jeans gar zum Einkaufsverbot für ein Produkt, wodurch wir die vorhandenen Risiken auf Lieferantenseite weiter minimieren. Sollte es dennoch zu einem Qualitätsvorfall kommen, greifen die in unserem Handbuch für Störungen und Krisen beschriebenen Prozessschritte. Priorität hat für uns dabei, den Vorfall angemessen zu bewältigen. Zusätzlich prüfen wir mögliche Verbesserungen für unsere Qualitätssicherungssysteme. Um Störungen beim Bezug von Waren oder gar Warengruppen vorzubeugen, kooperieren wir mit einer Vielzahl von Lieferanten und achten darauf, dass keine Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen entsteht. So wird sichergestellt, dass wir die gewünschte Ware in der Regel immer in ausreichender Menge und guter Qualität anbieten können und damit eine hohe Kundenzufriedenheit erzielen. Unser Erfolg ist außerdem in hohem Maße abhängig von den Einkaufspreisen der angebotenen Produkte. Unsere großen Einkaufsvolumina in zahlreichen Ländern wirken sich vielfach positiv aus. Die Produktpreise orientieren sich an der Verfügbarkeit der Rohstoffe, die sich zeitweise oder kontinuierlich verknappen können. Dies kann dazu führen, dass Einkaufspreise steigen oder eine gewisse Volatilität entsteht. Beispielsweise können sich die Einkaufspreise einer Vielzahl von Artikeln durch einen Preisanstieg im Energiebereich erhöhen. Aber auch die Produkte selbst können von einer Verknappung betroffen sein, etwa Fisch durch die Überfischung der Meere. Die METRO GROUP engagiert sich deshalb mit eigenen Maßnahmen und der Unterstützung von Initiativen für einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Im Bereich Fisch haben wir hierfür beispielsweise eine konzernweit gültige Einkaufspolitik entwickelt und engagieren uns in den Organisationen Marine Stewardship Council (MSC) und Aquaculture Stewardship Council (ASC). Diese vergeben Produktsiegel für nachhaltigen, bestandserhaltenden Fischfang beziehungsweise bestandserhaltende Aquakulturen. Bereits 2011 ist die METRO GROUP zudem dem Runden Tisch für nachhaltiges Palmöl (RSPO, Roundtable on Sustainable Palm Oil) beigetreten. Die Organisation, der Unternehmen und Nicht-Regierungsorganisationen angehören, setzt sich für nachhaltige Anbaumethoden bei der Palmölpflanze ein, einem Rohstoff, der vor allem im Kosmetik- und Süßwarenbereich eingesetzt wird. Der Versorgungsknappheit infolge des Bevölkerungsanstiegs begegnen wir unter anderem mit unseren zentralen Einkaufsbüros in wichtigen Beschaffungsmärkten. Weitere Beispiele für Produktrisiken sind Versorgungsengpässe nach Naturkatastrophen, längere Lieferzeiten und Preiserhöhungen. Das Beschaffungsmanagement der METRO GROUP schafft die erforderlichen Strukturen, um die Warenverfügbarkeit jederzeit sicherzustellen. Leistungswirtschaftliche Risiken: LogistikAufgabe der Logistik ist es, eine hohe Versorgungssicherheit mit Waren bei optimierten Kostenstrukturen und gleichzeitiger Berücksichtigung von nachhaltigkeitsrelevanten Aspekten wie Energie- und Kraftstoffverbrauch zu gewährleisten. Die große Vielfalt von Waren und Artikeln sowie der hohe Warenumschlag sind allerdings mit organisatorischen, informationstechnischen und logistischen Risiken verbunden. Diese Risiken erhöhen sich durch die internationale Ausrichtung sowie die Konzentration auf nationale, regionale und lokale Warensortimente. Mit dem Ausbau unserer Online-Aktivitäten und des Mehrkanalgeschäfts, der Belieferung sowie weiterer innovativer Vertriebsformate ergeben sich zusätzliche Herausforderungen. Störungen in der Wertschöpfungskette, etwa bei der Lieferung von Waren, können zu Betriebsunterbrechungen führen. Wir reduzieren die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten und Dienstleistungsunternehmen, indem wir den Geschäftspartnerkreis erweitern und intern dem Prinzip der effizienten Arbeitsteilung folgen. Ein weiteres logistisches Risiko ergibt sich aus den meist komplexen und gleichzeitig unterentwickelten Lieferstrukturen vor allem in Schwellenländern. Sie sind häufig gepaart mit besonders herausfordernden klimatischen Bedingungen, die im Verderb von Nahrungsmitteln auf dem Weg vom Erzeuger bis in die Märkte resultieren können. Die METRO GROUP schafft die erforderlichen Strukturen, um jederzeit eine durchgängig hohe Qualität entlang der Lieferkette sicherzustellen. Mit Qualifizierungsprogrammen bereiten wir unsere Lieferanten in Schwellenländern auf die logistischen Anforderungen vor. Bei Produktvorfällen müssen unsere logistischen Systeme darauf ausgerichtet sein, den Weg der Ware und deren Herkunft innerhalb kurzer Zeit zurückzuverfolgen. Dies geschieht mithilfe moderner Technologien und Standards für die Identifikation von Produkten. Wir setzen uns in unterschiedlichen internationalen Gremien für die Weiterentwicklung dieser Standards ein und treiben die Einführung innovativer Technologien für eine verbesserte Produktidentifikation voran. Informationstechnische RisikenDie Anforderungen an unsere Informationstechnik (IT) sind durch neue Formate und Vertriebskanäle, beispielsweise den Online-Handel und die Belieferung, deutlich gestiegen. Zu ihren Aufgaben gehören darüber hinaus Echtzeitanalysen von Geschäftsprozessen sowie eine zeitnahe Überwachung und Steuerung von Warenflüssen. Regulierungen, etwa zum Datenschutz oder bei der Verarbeitung von Kreditkarten, die damit einhergehende verstärkte öffentliche Diskussion bei Fehlverhalten sowie eine zunehmende Komplexität der IT bergen weitere Risiken für unser Unternehmen. Aus diesem Grund haben wir die organisatorischen Maßnahmen verstärkt, mit denen wir die Einhaltung interner und externer Regelungen zur Informationstechnik sicherstellen. Wir überprüfen Systeme, die an das Internet angebunden sind, regelmäßig auf Schwachstellen. Der gewachsenen Komplexität der modernen IT-Landschaft begegnen wir mit verschärften Regeln für die Unternehmensführung und einer zentralen Unternehmensarchitektur, dem sogenannten Enterprise Architecture Management. Wichtige Geschäftsabläufe wie Bestellung, Vermarktung und Verkauf beruhen seit Jahren auf IT-Systemen. Ein zentrales Kriterium bei der Entwicklung und Umsetzung unserer IT-Lösungen ist es deshalb, die Betriebsbereitschaft jederzeit zu gewährleisten. Für den Geschäftsbetrieb zwingend erforderliche Systeme in den Märkten, vor allem Kassen, sind weitgehend autark und können auch bei einem Ausfall von Netzwerken oder zentralen Systemen ohne Unterbrechung für einige Zeit weiter eingesetzt werden. Fallen Teile der Netzwerke aus, können sie automatisch auf Umleitungsstrecken oder redundante Wege ausweichen. Moderne Technologien, wie beispielsweise die sogenannte Virtualisierung von Servern, erlauben es uns, Hardware effizient zu nutzen. Darüber hinaus lassen sich zentrale IT-Systeme bei Ausfall von einem oder mehreren Servern schnell wiederherstellen. Wir unterhalten mehrere zentrale Rechenzentren und können so auch größere Ausfälle kompensieren beziehungsweise Betriebsunterbrechungen auf ein Minimum verkürzen. Diese Organisation mindert zahlreiche Risiken, darunter solche, die infolge von Naturkatastrophen und kriminellen Handlungen auftreten können. Wir sorgen außerdem dafür, dass die von uns verarbeiteten Daten korrekt sind und nur von zuständigen Mitarbeitern eingesehen werden können. Die benötigten Benutzerkonten und Zugriffsrechte verwalten wir zentral nach fest definierten und teilautomatisierten Prozessen - von der Einstellung über den Abteilungswechsel bis hin zum Ausscheiden des Mitarbeiters. Wir prüfen regelmäßig, ob bei kritischen Benutzerrechten Konzernvorgaben eingehalten werden, und berichten zentral über die Ergebnisse der Untersuchungen. Dies gilt vor allem für Systeme, die der Planung unternehmerischer Ressourcen dienen (ERP, Enterprise Resource Planning). Wesentliche Prozesse und IT-Systeme unserer zentralen IT-Gesellschaft METRO SYSTEMS lassen wir von unabhängiger Seite prüfen und zertifizieren. Zusätzlich zur Prüfung durch eine eigens auf IT-Audits spezialisierte Abteilung der internen Revision zertifizieren uns externe Prüfer nach dem internationalen Standard für Prüfberichte von Dienstleistungsunternehmen ISAE 3402 (International Standard on Assurance Engagement). Das Bewusstsein für die Relevanz des Datenschutzes ist auf allen Ebenen im Konzern vorhanden. Die Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist Bestandteil der Arbeitsverträge. Insbesondere Mitarbeiter aus Unternehmensbereichen, die mit sensiblen Daten umgehen, nehmen an Präsenzschulungen zum Thema Datensicherheit teil. Weitere Maßnahmen haben wir im Rahmen der neuen konzernweiten Datenschutzrichtlinie initiiert. Aus der dynamischen Entwicklung der Informationstechnologien ergeben sich für uns auch Chancen, die eigenen Prozesse zu optimieren und unseren Kunden neue Angebote zu machen. Die Adaptierbarkeit von Innovationen für unser Unternehmen testen wir zunächst im Rahmen von Pilotprojekten. Risiken der Machbarkeit, Sicherheit und Integration in unsere bestehenden Systeme werden so beherrschbar. Folgende Trends prüfen wir dabei derzeit vorrangig auf ihre Relevanz: - IT-Lösungen für Privatkunden werden auch im Unternehmen einsetzbar. Diese Entwicklung zeigt sich zuerst bei der Nutzung von mobilen Endgeräten. - Wir erproben, inwieweit wir Rechner- und Speicherleistung im Rahmen des sogenannten Cloud-Computing-Ansatzes in abgegrenzter Form über externe Partner via Internet zuliefern lassen können. Unser Unternehmen METRO SYSTEMS stellt ebenfalls erste Lösungen dieser Form bereit. - Kunden nutzen zunehmend verschiedene Kanäle zur Informationsbeschaffung oder zum Einkauf, darunter soziale Netzwerke und mobile Technologien. Erste Anknüpfungspunkte für uns, etwa durch eigene Facebook-Seiten oder Anwendungen für Smartphones, sind bereits etabliert. PersonalrisikenKompetenz, Engagement und Motivation der Beschäftigten bestimmen maßgeblich den Erfolg und die Wettbewerbschancen der METRO GROUP. Eine Voraussetzung für die Realisierung der strategischen Ziele sind qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Diese Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden, ist eine kontinuierliche Herausforderung, vor allem vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des intensiven Wettbewerbs um die besten Kräfte. Unternehmensinterne Qualifizierungsmaßnahmen sind deshalb unverzichtbar. Um die Fachkompetenz unserer Mitarbeiter sicherzustellen, optimieren wir die Aus- und Weiterbildung auf allen Ebenen. Schulungen und gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen fördern die unternehmerische Denk- und Handlungsweise; variable und erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile wirken unterstützend. Die direkte Beteiligung am Unternehmenserfolg stärkt die Identifikation der Mitarbeiter mit der METRO GROUP und schärft ihren Blick für Chancen und Risiken bei allen unternehmerischen Entscheidungen. Mit gezielten Ausbildungsprogrammen, die wir in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Partnern umsetzen, gelingt es uns, junge Menschen für die Arbeit bei der METRO GROUP zu gewinnen und sie ihren Stärken entsprechend zu fördern. Dazu zählt auch, dass wir beruflich wie sozial benachteiligte Jugendliche sowie junge Menschen mit Behinderung in den Arbeitsalltag integrieren. Das Prinzip der Vielfalt und Gleichbehandlung aller Mitarbeiter unterstützt uns dabei, die besten Fach- und Führungskräfte für unser Unternehmen zu gewinnen und langfristig an uns zu binden. Die Nachfolgeplanung innerhalb der METRO GROUP, insbesondere für die oberen Führungsebenen, gewährleisten wir durch maßgeschneiderte Karriere- und Entwicklungsperspektiven. UmweltrisikenDie METRO GROUP ist sich ihrer Verantwortung für die Umwelt bewusst und hat das Prinzip des nachhaltigen Wirtschaftens fest in ihrer Unternehmensstrategie verankert. Umweltschädliches Verhalten entlang der Wertschöpfungskette kann unser Ansehen nachhaltig schädigen und unsere Geschäftsgrundlagen gefährden. Wir setzen deshalb zahlreiche Maßnahmen um, mit denen wir eine ökologisch verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit gewährleisten. Als erstes deutsches Handelsunternehmen haben wir beispielsweise 2008 eine Klimabilanz für unser Unternehmen erstellt. Sie hilft uns, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Mit sogenannten Smart-Metering-Systemen erhalten wir detaillierte Verbrauchsdaten und können so unser Energiemanagement weiter optimieren. Potenziale sehen wir beispielsweise in der energetischen Sanierung von bestehenden Standorten. Angesichts der gestiegenen Anforderungen rechnen wir mit höheren Kosten bei der Erfüllung von Standards. Umgekehrt können wir mithilfe von Energiesparmaßnahmen auch Kosten reduzieren. Mittelfristig können die Auswirkungen des Klimawandels zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Rohstoffen führen, zum Beispiel beim Anbau von Getreide. Chancen und Risiken aus dem Klimawandel berichtet die METRO GROUP ausführlich im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsmanagements im Zuge der Teilnahme am Carbon-Disclosure-Projekt. Rechtliche Risiken, SteuerrisikenRechtliche Risiken resultieren vor allem aus arbeits- und zivilrechtlichen Verfahren. Daneben können sich Risiken für die METRO GROUP auch aus Ermittlungsverfahren, wie beispielsweise im Rahmen etwaiger Verstöße gegen das Kartell- oder Wettbewerbsrecht, ergeben. Die Steuerrisiken ergeben sich vornehmlich im Zusammenhang mit Außenprüfungen, in deren Verlauf Sachverhalte und Transaktionen unterschiedlich gewürdigt werden. Darüber hinaus können sich Risiken aus der Auslegung umsatzsteuerlicher Regelungen ergeben. Um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, hat der Bereich Steuern der METRO AG entsprechende Richtlinien erlassen. Die Risiken werden regelmäßig und systematisch geprüft und bewertet. Die daraus resultierenden Maßnahmen zur Risikominderung werden zwischen dem Bereich Steuern der METRO AG und den Landesgesellschaften abgestimmt. Beherrschung der Media-Saturn-Holding GmbHAuf der Grundlage des am 8. August 2012 ergangenen Schiedsspruchs sowie des Urteils des OLG München vom 9. August 2012 vertritt der Vorstand unverändert die Auffassung, dass die Konsolidierung der Media-Saturn-Unternehmensgruppe nach den einschlägigen IFRS Regelungen in der Vergangenheit und auch im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 zutreffend erfolgt ist. Ein Minderheitsgesellschafter hat im September 2012 gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OLG München vom 9. August 2012 Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH erhoben. Sollte - entgegen der Erwartung des Vorstands - der BGH die Revision zulassen und darüber hinaus nach Klärung der Zulässigkeit in einem weiteren Verfahrensschritt auch noch in der Sache zuungunsten der METRO entschieden werden, müsste die Auffassung des Vorstands bezüglich der Vollkonsolidierung der Media-Saturn-Unternehmensgruppe überprüft werden; es könnte sich die Notwendigkeit ergeben, eine Entkonsolidierung der Media-Saturn-Unternehmensgruppe vorzunehmen, soweit nicht auch dann noch von einer dauerhaften Möglichkeit der Ausübung der Beherrschung ausgegangen werden kann. Eine Entkonsolidierung der Media-Saturn-Unternehmensgruppe auf Grundlage aktueller Werte würde zu einem einmaligen nicht cash-wirksamen Entkonsolidierungsertrag führen. Die Beteiligung an der Media-Saturn-Unternehmensgruppe wäre nach der Entkonsolidierung nach der Equity-Methode zu bewerten. Aus dieser geänderten Form der Einbeziehung der Media-Saturn-Unternehmensgruppe könnten sich Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen ergeben. Compliance-RisikenDie geschäftlichen Aktivitäten der METRO GROUP unterliegen vielfältigen Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Verhaltensstandards. Die gesetzlichen Anforderungen der verschiedenen Rechtsordnungen sowie die Erwartungen unserer Kunden und der Öffentlichkeit zur Sicherstellung von Compliance im Unternehmen sind insgesamt gestiegen und komplexer geworden. Um diesen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, hat die METRO GROUP ein konzernweites Compliance-Management-System eingerichtet und kontinuierlich weiterentwickelt. Dieses zielt darauf ab, Regelverstößen im Unternehmen systematisch und dauerhaft vorzubeugen. Die METRO GROUP identifiziert regelmäßig verhaltensbedingte Unternehmensrisiken. Der inhaltliche Fokus liegt vor allem auf der Vorbeugung gegen Korruptions- und Kartellrechtsrisiken. Korruptionsrisiken bestehen sowohl im Verhältnis zu Behörden und Amtspersonen, etwa im Rahmen der internationalen Expansionstätigkeit oder bei Genehmigungsprozessen, als auch im geschäftlichen Umgang mit Lieferanten und anderen Geschäftspartnern. Kartellrechtsrisiken können im Rahmen der geschäftlichen Beziehungen zu Lieferanten der METRO GROUP auftreten, wenn etwa nicht sichergestellt wird, dass die Konditionsvereinbarungen mit den jeweils anwendbaren Rechtsordnungen im Einklang stehen. Inhaltlich umfasst das konzernweite Compliance-Management-System darüber hinaus andere relevante strafrechtliche Risiken, Datenschutz und arbeitsrechtliche Risikofelder wie Diskriminierung. Unter Berücksichtigung der identifizierten und bewerteten Compliance-Risiken werden im Rahmen des Compliance-Management-Systems die erforderlichen organisatorischen Strukturen etabliert. Die Risiken werden in den vorhandenen Strukturen konsistent durch die jeweils verantwortlichen Fachbereiche gesteuert und kontrolliert. Zur Steuerung der identifizierten Compliance-Risiken hat die METRO AG Verhaltensrichtlinien eingeführt, darunter ein Kartellrechtshandbuch, das beispielsweise Arbeitshilfen für Lieferantenverhandlungen bereitstellt. Es beinhaltet außerdem Musterformulierungen, die zur kartellrechtskonformen Kommunikation mit Lieferanten Verwendung finden. Darüber hinaus hat die METRO AG konzernweit Antikorruptionsrichtlinien eingeführt, die Verhaltenspflichten im Umgang mit Behörden und Amtsträgern einerseits und Geschäftspartnern andererseits beinhalten. Die Antikorruptionsrichtlinien setzen darüber hinaus eine Compliance-Prüfung für Geschäftspartner in risikobehafteten Bereichen vor Begründung von Geschäftsbeziehungen voraus. Hinzu kommen verpflichtende Compliance-Schulungen, systematische und adressatengerechte Kommunikationsmaßnahmen sowie ein konsistenter und konsequenter Umgang mit Compliance-Vorfällen und deren Aufarbeitung. Zudem steht den Mitarbeitern der METRO GROUP, ihren Geschäftspartnern und Kunden ein professionelles Meldesystem zur Verfügung, über das sie beobachtete oder potenzielle Verstöße - bei Bedarf auch anonym - dem Unternehmen in allen Konzernsprachen mitteilen können. Die Compliance-Funktion gewährleistet, dass diesen Hinweisen in angemessener Form nachgegangen wird. Durch die Stärkung des internen Kontrollsystems des Unternehmens werden die Compliance-Anforderungen zunehmend in die operativen Geschäftsprozesse integriert und überprüft. Die Wirksamkeit der internen Kontrollen ist regelmäßig Teil des Prüfungsplans der internen Revision. Finanzwirtschaftliche RisikenZu den finanzwirtschaftlichen Risiken zählen Preisänderungsrisiken, Liquiditätsrisiken, Bonitätsrisiken sowie Risiken aus Schwankungen der Zahlungsströme. Management der finanzwirtschaftlichen RisikenDie Treasury der METRO AG steuert die finanzwirtschaftlichen Risiken der METRO GROUP. PreisänderungsrisikenPreisänderungsrisiken resultieren für die METRO GROUP daraus, dass der Wert eines Finanzinstruments durch Änderungen der Marktzinssätze, der Wechselkurse, der Aktienkurse oder aber der Rohstoffe beeinflusst wird. Zinsrisiken entstehen durch Veränderungen des Zinsniveaus. Zur Begrenzung dieser Risiken werden Zinsswaps oder Zinsbegrenzungsvereinbarungen eingesetzt. Die METRO AG finanziert mit ihren Finanzverbindlichkeiten im Wesentlichen die Anteile an den von ihr gehaltenen verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an Konzernunternehmen. Somit stehen unverzinslichen und festverzinslichen Vermögensgegenständen Eigenkapital und kurz- beziehungsweise langfristig zinsgebundene Fremdmittel gegenüber. Dabei wird ein Teil der langfristig dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Vermögensgegenstände durch variabel verzinsliche Fremdmittel in Höhe von 412 Mio. € finanziert. Hierbei entsteht ein Ungleichgewicht von fixen Einnahmen und variablen Ausgaben, das bei einem Anstieg des Zinsniveaus zu einer Erhöhung der Zinsaufwendungen (verbunden mit einem entsprechend erhöhten Mittelabfluss) führt. Im Anhang des Konzernabschlusses wird festgestellt, dass ein nennenswertes Zinsänderungsrisiko derzeit nicht besteht. Währungsrisiken entstehen der METRO GROUP im internationalen Einkauf von Waren und aufgrund von Kosten sowie Finanzierungen, die in einer anderen Währung als der jeweiligen Landeswährung anfallen oder an die Entwicklung einer anderen Währung gebunden sind. Für daraus resultierende Fremdwährungspositionen besteht eine Sicherungspflicht gemäß der Konzernrichtlinie „Fremdwährungstransaktionen". Ausnahmen bestehen dort, wo es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, sowie bei gesetzlichen und regulatorischen Beschränkungen in den Ländern. Bei der Absicherung kommen Devisentermingeschäfte/-optionen sowie Zins- und Währungsswaps zum Einsatz. Aktienkursrisiken entstehen aus einer aktienorientierten Vergütung der Führungskräfte der METRO GROUP. Dabei orientiert sich die Vergütung (Geldprämie) im Wesentlichen an der Kursentwicklung der METRO-Stammaktie sowie an der relativen Performance der Stammaktie gegenüber definierten Indizes. Die Aktienkursrisiken aus dem Performance Share Plan wurden bisher nicht begrenzt. Zins- und Währungsrisiken sind durch die in den METRO GROUP internen Treasury-Richtlinien festgeschriebenen Grundsätze deutlich reduziert und limitiert. Darin ist konzernweit verbindlich geregelt, dass jede Absicherungsmaßnahme im Rahmen vorher definierter Limits erfolgen muss und in keinem Fall zu einer Erhöhung der Risikoposition führen darf. Die METRO GROUP nimmt dabei bewusst in Kauf, dass die Möglichkeiten, aktuelle oder erwartete Zins- beziehungsweise Wechselkursentwicklungen zur Ergebnisoptimierung zu nutzen, stark eingeschränkt sind. Zur Absicherung dürfen außerdem ausschließlich marktgängige derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, deren korrekte finanzmathematische und buchhalterische Abbildung und Bewertung in den Treasury-Systemen sichergestellt ist. LiquiditätsrisikenDie METRO AG fungiert für die Gesellschaften der METRO GROUP als finanzwirtschaftlicher Koordinator, um eine möglichst kostengünstige und betragsmäßig stets ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für das operative Geschäft und für Investitionen sicherzustellen. Die erforderlichen Informationen werden durch eine monatlich aktualisierte Konzernfinanzplanung der einzelnen Konzerngesellschaften bereitgestellt und einer monatlichen Abweichungsanalyse unterzogen. Diese Finanzplanung wird zusätzlich durch eine wöchentlich rollierende 14-Tages-Liquiditätsplanung ergänzt. Als Finanzinstrumente werden Produkte des Geld- und Kapitalmarkts (Fest- und Tagesgelder, Schuldscheindarlehen, Commercial Papers und börsennotierte Anleihen im Rahmen der Daueremissionsprogramme) sowie bilaterale und syndizierte Kredite eingesetzt. Die METRO GROUP verfügt über eine ausreichende Liquiditätsreserve, sodass Liquiditätsrisiken auch dann nicht entstehen, wenn unerwartet auftretende Ereignisse negative finanzwirtschaftliche Auswirkungen auf die Liquiditätslage haben. Zu den Finanzinstrumenten und Kreditlinien wird auf die Ausführungen unter den entsprechenden Bilanzpositionen verwiesen. Durch den konzerninternen Finanzausgleich (Cash Pooling) wird eine Reduzierung des Fremdfinanzierungsvolumens sowie eine Optimierung der Geld- und Kapitalanlagen der METRO GROUP mit positiven Auswirkungen auf das Zinsergebnis erreicht. Das Cash Pooling ermöglicht die Nutzung der Liquiditätsüberschüsse einzelner Konzerngesellschaften zur internen Finanzierung des Geldbedarfs anderer Konzerngesellschaften. Des Weiteren wird das im Treasury der METRO AG gebündelte Know-how genutzt, um die Konzerngesellschaften in allen relevanten Finanzfragen zu beraten und zu betreuen. Das reicht von grundsätzlichen Überlegungen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben bis hin zur Unterstützung der Finanzverantwortlichen der einzelnen Konzerngesellschaften in Gesprächen mit Banken und Finanzdienstleistern vor Ort. Dadurch wird sichergestellt, dass zum einen die Finanzressourcen der METRO GROUP in Deutschland und international optimal eingesetzt werden und zum anderen alle Konzerngesellschaften an der Bonität und Stärke der METRO GROUP im Hinblick auf ihre Finanzierungskonditionen teilhaben. BonitätsrisikenBonitätsrisiken entstehen durch den vollständigen oder teilweisen Ausfall eines Kontrahenten, beispielsweise durch Insolvenz, im Rahmen von Geldanlagen sowie bei derivativen Finanzinstrumenten mit positiven Marktwerten. Im Zuge des Risikomanagements von Geldanlagen in Gesamthöhe von 4.765 Mio. € (Vorjahr 2.982 Mio. €) und derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 11 Mio. € (Vorjahr 42 Mio. €) sind für alle Geschäftspartner der METRO GROUP Mindestanforderungen an die Bonität und zudem individuelle Höchstgrenzen für das Engagement festgelegt. Grundlage ist dabei eine in den Treasury-Richtlinien festgeschriebene Limitsystematik, die im Wesentlichen auf den Einstufungen internationaler Ratingagenturen, der Entwicklung des Credit Default Swap oder auf internen Bonitätsprüfungen basiert. Jedem Kontrahenten der METRO GROUP wird ein individuelles Limit zugewiesen, dessen Einhaltung fortlaufend in Treasury-Systemen überwacht wird. In der nachfolgenden Tabelle ist eine Einteilung der Geschäftspartner in Rating-Klassen dargestellt: scroll
Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass per Stichtag rund 95,1 Prozent des Anlagevolumens inklusive der positiven Marktwerte von Derivaten bei Kontrahenten mit einer Investment-Grade-Einstufung, die somit eine gute bis sehr gute Bonität aufweisen, platziert wurden. Bei Kontrahenten, die bisher noch kein international anerkanntes Rating aufweisen, handelt es sich größtenteils um renommierte Finanzinstitute, deren Bonität aufgrund eigener Analysen als einwandfrei betrachtet werden kann. Die METRO GROUP ist auch in Ländern vertreten, deren Finanzinstitute aufgrund ihrer eigenen Länder-Ratings keine Investment-Grade-Einstufung erreichen. Eine Zusammenarbeit mit diesen Instituten ist aus länderspezifischen Gründen sowie unter Kosten- und Effizienzgesichtspunkten notwendig. Der Anteil am Gesamtvolumen liegt hier bei rund 4,9 Prozent. Die METRO GROUP ist Bonitätsrisiken somit nur in sehr geringem Maße ausgesetzt. Darstellung der ChancensituationAuch über die 2-Jahres-Prognose hinaus bieten sich für die METRO GROUP vielfältige Chancen für eine zukünftige nachhaltige Geschäftsentwicklung. Dabei spielen auch globale Trends eine Rolle. Wir sehen vor allem Chancen durch neue Vertriebswege, durch die demografische Entwicklung in den reifen Märkten Westeuropas mit einer alternden Bevölkerung sowie durch eine weiterhin wachsende Bevölkerung mit vielfältigen Bedürfnissen in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Unsere Vertriebslinien analysieren diese Trends und treffen entsprechende Entscheidungen, um Chancen in der Zukunft gezielt zu nutzen. Chancen aus der Entwicklung der wirtschaftlichen RahmenbedingungenIm Gegensatz zu Südeuropa und einigen Ländern in Osteuropa haben sich viele andere Regionen und Länder nach dem Abflauen der weltweiten Finanzkrise bereits wieder erholt. Vor allem Asien, aber auch Russland zeigten 2012 wieder eine sehr positive und vielversprechende Entwicklung. Von einer weiter verbesserten Wirtschaftslage können wir bei Umsatz und Ergebnis profitieren. Insgesamt steigt die Nachfrage zudem - auch langfristig - in Ländern mit wachsender Bevölkerung. Die METRO GROUP ist in vielen Märkten vertreten, in denen wir von dieser Entwicklung profitieren können. Unternehmensstrategische ChancenUnsere Vertriebslinien besitzen in den Ländern, in denen sie vertreten sind, einen sehr hohen Bekanntheitsgrad und wir haben in den meisten Märkten führende Positionen erreicht. Diese gilt es weiter zu festigen und auszubauen. Die Entwicklung in den vergangenen Jahren hat bereits gezeigt, dass sich schwächere Marktteilnehmer zurückziehen mussten oder zum Verkauf standen. Da die entsprechenden Marktanteile neu verteilt werden, versuchen wir, diese Lücken zu füllen oder auch, sofern sinnvoll, einzelne Standorte von Wettbewerbern zu übernehmen. Eine große Chance ist der Vertrieb über das Internet. Auf diesem Weg können wir neue Kunden erreichen, für die der Online-Kauf eine bequeme Alternative ist. Alle unsere Vertriebslinien sind nunmehr in Deutschland und in vielen weiteren Ländern im Internet präsent. Gegenüber reinen Internetanbietern schaffen wir mit unserem Mehrkanalansatz für die Kunden einen echten Mehrwert. Wir gehen davon aus, dass sowohl im stationären Geschäft als auch im Internethandel Anbieter ausscheiden. Die demografische Entwicklung bietet eine große Chance für die METRO GROUP. Die Bevölkerung in Westeuropa altert, und die Kundenbedürfnisse sind davon geprägt. Unsere Vertriebslinie Galeria Kaufhof hat bereits mehrfach Auszeichnungen für ihren Ansatz erhalten, alle Altersgruppen anzusprechen und sich auch auf ältere Menschen einzustellen. Generell sind die Standorte unserer Vertriebslinien leicht und in der Regel ebenerdig erreichbar. Zudem stellen sich die Filialen mit Beratung und Warensortiment generationenübergreifend auf die Bedürfnisse der Kunden ein. Leistungswirtschaftliche ChancenZusätzlich zu allgemeinen Kosteneinsparungen schaffen Produktivitätssteigerungen die Basis für nachhaltigen Erfolg. Hierzu gehören zahlreiche Vorhaben, die wir bereits initiiert haben und nunmehr konsequent weiter umsetzen werden. Dazu zählen der Ausbau unserer Belieferungsaktivitäten und die Erhöhung des Anteils der margenstarken Eigenmarken am Gesamtumsatz. Außer der Kostenkomponente ist auch die Qualität ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal, das insbesondere bei Lebensmitteln relevant ist. Durch Mitarbeiter, die kontinuierlich die Qualität überprüfen und sicherstellen, können wir uns hier vom Wettbewerb absetzen und eine Kundenwahrnehmung schaffen, die sich positiv auf Umsatz und Ertrag auswirkt. Weitere Chancen ergeben sich aus Maßnahmen zur Reduzierung unserer spezifischen Treibhausgasemissionen. Hier haben wir uns ein Ziel gesetzt, das zwar Investitionen erfordert, aber bedingt durch niedrigere Kosten für Energie zu Einsparungen führt, die sowohl finanziell als auch ökologisch vielfältige Vorteile und Verbesserungen bieten. Bis 2020 wollen wir die Treibhausgasemissionen gegenüber 2011 um 20 Prozent je Quadratmeter Verkaufsfläche verringern. Gesamtbewertung der Risikosituation durch die UnternehmensleitungVorstand, Aufsichtsrat und weitere wichtige Gremien der METRO AG werden regelmäßig über die Risikosituation des Unternehmens informiert. Insgesamt hat sich das Chancen-Risiko-Profil der METRO GROUP vor allem aufgrund einer gewissen Stabilisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gegenüber der Berichterstattung aus dem Vorjahr leicht verbessert. Für die Beurteilung der gegenwärtigen Situation wurden die Risiken nicht nur isoliert betrachtet, sondern es wurden auch Interdependenzen analysiert und entsprechend ihrer Wahrscheinlichkeit bewertet. Die Beurteilung hat ergeben, dass die Risiken insgesamt beherrschbar sind. Es bestehen keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken. Auch künftige den Bestand gefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Diese Einschätzung spiegelt sich in den Bewertungen der 2 führenden Rating-Agenturen wider: Sowohl Moody's als auch Standard & Poor's vergeben für die METRO GROUP ein Rating im Investment-Grade-Bereich. Grundlegende Änderungen der Risikolage erwartet der Vorstand der METRO AG derzeit nicht. Die in der folgenden Grafik benannten Themenfelder bilden die Gesamtrisikosituation der METRO GROUP ab. Gesamtrisikosituation der METRO GROUP![]() Aussage zur Risikosituation der METRO AGDa die METRO AG unter anderem durch Finanzierungs- und Garantiezusagen weitgehend mit den Unternehmen der METRO GROUP verbunden ist, ist die Risikosituation der METRO AG wesentlich von der Risikosituation der METRO GROUP abhängig. Insoweit gelten die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation durch die Unternehmensleitung auch als Zusammenfassung der Risikosituation der METRO AG. 8. AusblickErwartete Ertragslage: Ausblick für die METRO GROUP 2013 und 2013/14Änderung des GeschäftsjahresDie Hauptversammlung der METRO AG hat am 23. Mai 2012 beschlossen, dass das bisher dem Kalenderjahr entsprechende Geschäftsjahr der METRO AG mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 umgestellt und fortan jeweils vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Kalenderjahres dauern wird. Aus diesem Grund wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 30. September 2013 ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. PortfolioänderungenDie Vergleichbarkeit des Rumpfgeschäftsjahres 2013 mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum ist aufgrund der im Jahr 2012 umgesetzten beziehungsweise angekündigten Portfoliomaßnahmen nur eingeschränkt gegeben. Dies betrifft insbesondere - die mit Wirkung zum 4. Juli 2012 per 30. September 2012 entkonsolidierten Aktivitäten von MAKRO Cash & Carry im Vereinigten Königreich, - den vertraglich vereinbarten, aber aufgrund ausstehender Genehmigung der zuständigen Wettbewerbsbehörden noch nicht vollzogenen Verkauf unserer Aktivitäten von Real in Osteuropa (ohne Türkei) sowie - die Nichtfortführung des Geschäfts von Media Markt in China. Voraussichtliche Umsatzentwicklung METRO GROUP 2013 und 2013/14Für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 erwarten wir - trotz des oben beschriebenen weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Umfelds - ein moderates Umsatzwachstum (bereinigt um die genannten Portfolioänderungen). Im darauf folgenden Geschäftsjahr 2013/14 gehen wir gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum von einer Fortsetzung des moderaten Umsatzwachstums aus. In Summe gehen wir bei dieser Einschätzung von nahezu stabilen Wechselkursverhältnissen aus. Voraussichtliche Ergebnisentwicklung METRO GROUP 2013 und 2013/14Die Ergebnisentwicklung wird im Rumpfgeschäftsjahr 2013 von der bereits beschriebenen unsicheren wirtschaftlichen Lage geprägt sein. Dementsprechend werden wir auch 2013 und in den darauf folgenden Jahren weiterhin einen starken Fokus auf effiziente Strukturen und strikte Kostenkontrolle legen. Beim EBIT vor Sonderfaktoren erwarten wir im Rumpfgeschäftsjahr 2013 einen Wert oberhalb des Vorjahreszeitraums (704 Mio. €). Dabei gehen wir von höheren Erträgen aus Immobilienverkäufen als im Vorjahreszeitraum aus. Operativ erwarten wir eine Entwicklung - auch aufgrund fehlender sportlicher Großereignisse - die unterhalb des Niveaus der ersten 9 Monate 2012 liegen wird. Für das Geschäftsjahr 2013/14 gehen wir - gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum - von einem Anstieg des EBIT vor Sonderfaktoren aus, sofern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht nachhaltig verschlechtern. Voraussichtliche Entwicklung des FinanzergebnissesBeim Finanzergebnis gehen wir im Rumpfgeschäftsjahr 2013 bedingt durch ein niedriges Zinsniveau von einer leichten Verbesserung aus, die sich im Geschäftsjahr 2013/14 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum weiter fortsetzen wird. Voraussichtliche SteuerbelastungFür das Rumpfgeschäftsjahr 2013 erwarten wir eine überdurchschnittlich hohe Steuerquote. Sie resultiert im Wesentlichen aus dem - aufgrund des fehlenden Weihnachtsgeschäfts - niedrigen Vorsteuerergebnis im Rumpfgeschäftsjahr. Diesem Ergebnis steht ein vergleichsweise hoher Steueraufwand gegenüber, da keine Erträge aus der Bewertung der inländischen laufenden Steuerverluste berücksichtigt werden. Eine Vergleichbarkeit der Steuerquote des 9-Monats Zeitraums 2012 mit der erwarteten Steuerquote des Rumpfgeschäftsjahres 2013 ist nicht gegeben. Ursache hierfür ist, dass die Steuer im Rahmen der Quartalsberichterstattung nach den Vorschriften der Zwischenberichterstattung mithilfe des sogenannten integralen Ansatzes ermittelt wird. Diesem Ansatz zufolge entspricht der ausgewiesene Steueraufwand der prognostizierten Jahressteuerquote und umfasst einen 12-monatigen Berichtszeitraum. Das Steuerergebnis im Rumpfgeschäftsjahr bezieht sich hingegen auf 9 Monate. Für das Geschäftsjahr 2013/14 gehen wir von einer niedrigeren Steuerquote aus. DividendenpolitikGrundsätzlich orientiert sich die Dividendenhöhe im Rahmen einer dynamischen Dividendenpolitik an der Entwicklung des bereinigten Periodenergebnisses. Wir beabsichtigen, auch in Zukunft eine wettbewerbsfähige und attraktive Dividende auszuschütten. Allerdings erwirtschaftet die METRO GROUP einen Großteil des Ergebnisses im letzten Quartal des Kalenderjahres. Dieses saisonal sehr wichtige Quartal fehlt im Rumpfgeschäftsjahr 2013. Voraussichtliche MitarbeiterentwicklungWesentlich bedingt durch die Portfolioänderungen wird sich die Zahl der Mitarbeiter der METRO GROUP verringern. Dieser Rückgang wird auch durch Neueröffnungen nur teilweise kompensiert werden können. Gesamtaussage des Vorstands der METRO AG zur voraussichtlichen Entwicklung der METRO GROUPAuch in den kommenden Jahren ist unser Ziel eine nachhaltig positive Entwicklung der METRO GROUP. Wir wollen die Position der METRO GROUP als eines der führenden internationalen Handelsunternehmen weiter ausbauen. Das Mehrkanalgeschäft bietet dabei ein großes Wachstumspotenzial. Wir haben ein erfolgreiches Vertriebslinien- und Länderportfolio, qualifizierte Mitarbeiter und eine Unternehmenskultur, die Eigenverantwortung und unternehmerisches Handeln in den Vordergrund stellt. Deshalb sehen wir die METRO GROUP für die Zukunft sehr gut gerüstet. Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung der METRO AGAuf Basis der Einschätzung zur voraussichtlichen Entwicklung der METRO GROUP gehen wir für die METRO AG davon aus, dass sie ein im Wesentlichen durch die Vereinnahmung von Ergebnissen aus Beteiligungen und Franchise-Erträgen unterlegtes Ergebnis erzielt, sodass wir damit rechnen, auch zukünftig eine angemessene Dividende ausschütten zu können. Für das Ergebnis des anstehenden Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Januar 2013 bis zum 30. September 2013 erwarten wir, dass dieses durch die Vereinnahmung von thesaurierten Gewinnen aus den Konzerngesellschaften ausgeglichen werden kann. Geplante Investitionen der METRO AGIm Rahmen der Durchführung von Investitionen der METRO GROUP wird die METRO AG die Konzerngesellschaften bei Bedarf durch Anteilserhöhungen oder Ausleihungen unterstützen. Darüber hinaus können sich im Rahmen von konzerninternen Anteilstransfers Investitionen in Anteile an verbundenen Unternehmen ergeben. 9. VergütungsberichtDer nachstehende Bericht erläutert die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der METRO AG für das Geschäftsjahr 2012 nach Maßgabe des Handelsgesetzbuchs und des Deutschen Corporate Governance Kodex. Er beschreibt das System der Vorstandsvergütung sowie seine Weiterentwicklung. Auch Informationen zur anteilsbasierten Vergütung der Führungskräfte der METRO GROUP sind im Vergütungsbericht enthalten. Das Vergütungssystem für den Vorstand wird durch den Aufsichtsrat der METRO AG beschlossen. Er wird hierbei durch den Personalausschuss des Aufsichtsrats beraten. Das bestehende Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung am 6. Mai 2011 gebilligt. Vergütungssystem für die Mitglieder des VorstandsDie Vorstandsvergütung besteht aus einer fixen Grundvergütung und 2 variablen Komponenten: der erfolgsabhängigen Vergütung (Short Term Incentive) sowie der Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Long Term Incentive). Zusätzlich gewährt das Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung und Nebenleistungen. Im Zuge der Weiterentwicklung des Vergütungssystems im Oktober 2010 wurde das Verhältnis der Komponenten Grundvergütung, Short Term Incentive und Long Term Incentive zueinander verändert. Die relative Gewichtung des Long Term Incentive wurde erhöht und das Vergütungssystem insgesamt stärker auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Um die individuelle Leistungsbezogenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen, behält sich der Aufsichtsrat der METRO AG generell das Recht vor, das individuelle Short Term Incentive nach seinem Ermessen um bis zu 30 Prozent zu reduzieren oder um bis zu 30 Prozent zu erhöhen. Seit dem 1. Januar 2012 folgen die dienstvertraglichen Regelungen aller amtierenden Mitglieder des Vorstands den Maßgaben der neuen Vergütungssystematik, sodass hinsichtlich der variablen Komponenten der Vergütung nur eine eingeschränkte Vergleichbarkeit gegenüber dem Vorjahr besteht. Das Vergütungssystem für den Vorstand der METRO AG entsprach bisher und entspricht weiterhin den Vorgaben des Aktiengesetzes und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Gesamtbezüge sowie die einzelnen Vergütungskomponenten stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Mitglieds des Vorstands sowie zur Lage der Gesellschaft und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die Üblichkeit von Vergütungen. Die Incentivierung setzt Leistungsanreize für den Vorstand, den Unternehmenswert zu steigern, und ist auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die einzelnen Komponenten der Vorstandsvergütung stellen sich im Geschäftsjahr 2012 wie folgt dar: GrundvergütungDie Grundvergütung ist fest vereinbart und wird in 12 monatlichen Raten ausbezahlt. Erfolgsabhängige Vergütung (Short Term Incentive)Das Short Term Incentive der Mitglieder des Vorstands wird im Wesentlichen dadurch bestimmt, wie sich der Return on Capital Employed (RoCE) und die Net Earnings entwickeln. Durch die Verwendung der Kennziffer Net Earnings in Kombination mit dem RoCE wird eine positive Ergebnisentwicklung der METRO GROUP honoriert. Der RoCE ergibt sich aus der Division des EBIT durch das Capital Employed, die Net Earnings entsprechen grundsätzlich dem Periodenergebnis. Der Aufsichtsrat kann eine Bereinigung um Sonderfaktoren beschließen. Die aktiven Mitglieder des Vorstands erhalten nach Maßgabe der neuen Vergütungssystematik pro 0,01 Prozentpunkte RoCE oberhalb eines Mindestwerts von 7 Prozent einen Betrag zwischen 500 € und 833 €. Hinzu kommt pro Million erzielter Net Earnings ein Betrag von 304 € bis 506 €. Der Aufsichtsrat der METRO AG legt die Höhe der Beträge auf Basis der Unternehmensstrategie und der mittelfristigen Zielsetzung fest, prüft sie regelmäßig und passt sie gegebenenfalls an. Die jährliche Auszahlung der erfolgsabhängigen Vergütung gemäß RoCE und Net Earnings ist begrenzt. Für die Vorstandsvergütung 2012 wurden individuell folgende Werte zugrunde gelegt: scroll
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Mitglied des Vorstands bis 31. März 2012 Das Short Term Incentive von Herrn Saveuse war auch von Zielen für die Entwicklung der Vertriebslinie Real abhängig (Zielwert für das EBITaC - EBIT after Cost of Capital - der Real-Gruppe). Aus dem Grad der Zielerreichung wurde ein mit der vereinbarten Grundtantieme zu multiplizierender EBITaC-Faktor ermittelt. Die EBITaC-basierte Vergütung von Herrn Saveuse war grundsätzlich auf maximal 2,7 Mio. € pro Jahr begrenzt. Die jährliche Auszahlung der Grundtantieme (900.000 €) war garantiert. Auszahlungen aus dem Short Term Incentive auf Basis des RoCE und der Net Earnings der METRO GROUP wurden auf die erfolgsabhängige Vergütung von Herrn Saveuse gemäß EBITaC der Real-Gruppe angerechnet. Die erfolgsabhängige Vergütung der Mitglieder des Vorstands wird im Regelfall im jeweils folgenden Geschäftsjahr nach Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt. Herr Saveuse, ausgeschieden aus dem Vorstand mit Wirkung zum 31. März 2012, erhielt die erfolgsabhängige Vergütung für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. März 2012, die auf Grundlage einer Schätzung fixiert wurde, bereits im April 2012. Anteilsbasierte Vergütung (Long Term Incentive)Das Long Term Incentive ist eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung. Sie zielt darauf ab, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Performance Share Plan 2009-2013Durch Beschluss des Personalausschusses des Aufsichtsrats und mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat die METRO AG 2009 einen auf 5 Jahre angelegten Performance Share Plan eingeführt. Für jedes Mitglied des Vorstands wird zunächst ein Zielwert festgesetzt. Um die Zielanzahl der Performance Shares zu ermitteln, wird der Zielwert durch den Aktienkurs bei Zuteilung dividiert. Maßgeblich ist dabei der 3-Monats-Durchschnittskurs der METRO-Aktie vor dem Zuteilungszeitpunkt. Ein Performance Share berechtigt zu einer Barauszahlung in Höhe des Kurses der METRO-Aktie zum Auszahlungszeitpunkt. Auch hier ist der 3-Monats-Durchschnittskurs der METRO-Aktie vor dem Auszahlungszeitpunkt maßgeblich. In Abhängigkeit von der relativen Performance der METRO-Aktie im Vergleich zum Mittelwert aus den Aktienindizes DAX 30 und Dow Jones Euro STOXX Retail - Total Return - wird nach Ablauf eines Performance-Zeitraums von mindestens 3 und höchstens 4,25 Jahren die endgültige Anzahl der auszuzahlenden Performance Shares bestimmt. Diese entspricht der Zielanzahl, wenn eine Gleich-Performance zu den genannten Aktienindizes erreicht wird. Bis zu einer Outperformance von 60 Prozent erhöht sich die Anzahl linear auf den Maximalwert von 200 Prozent der Zielanzahl. Bis zu einer Underperformance von 30 Prozent reduziert sich die Anzahl entsprechend bis auf 50 Prozent. Bei einer höheren Underperformance fällt die Anzahl auf 0. Die Auszahlung kann zu 6 möglichen Zeitpunkten erfolgen. Der früheste Auszahlungstermin ist 3 Jahre nach Zuteilung der Performance Shares. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Auszahlung alle 3 Monate möglich. Die Mitglieder des Vorstands haben die Wahl, zu welchem Zeitpunkt ihre Performance Shares ausgezahlt werden. Eine Aufteilung auf mehrere Auszahlungszeitpunkte ist nicht möglich. Die Obergrenze der Auszahlung (Cap) liegt beim 5-Fachen des Zielwerts. Mit dem Performance Share Plan wurden zugleich sogenannte Share Ownership Guidelines eingeführt: Als Voraussetzung für die Auszahlung der Performance Shares sind die Mitglieder des Vorstands verpflichtet, bis zum Ablauf der 3-jährigen Sperrfrist ein eigenfinanziertes Investment in METRO-Aktien aufzubauen und zu halten. Dadurch partizipieren sie als Aktionäre unmittelbar an Kursanstiegen, aber gegebenenfalls auch an Kursverlusten der METRO-Aktie. Das Aktieninvestment unterstützt die langfristige und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtete Ausgestaltung des Vergütungssystems und führt zu einer ausgewogenen Aufteilung zwischen den verschiedenen Vergütungskomponenten. Das eigenfinanzierte Investment gilt für die gesamte Laufzeit des Performance Share Plan. AltersversorgungIm Jahr 2009 wurde für die Mitglieder des Vorstands eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage mit einer beitragsorientierten und einer leistungsorientierten Komponente eingeführt. Die Finanzierung der beitragsorientierten Komponente erfolgt gemeinsam durch den Vorstand und das Unternehmen. Dabei gilt die Aufteilung „7 + 7 + 7". Sofern das Vorstandsmitglied einen Eigenbeitrag von 7 Prozent seiner definierten Bemessungsgrundlage erbringt, fügt das Unternehmen den gleichen Beitrag hinzu. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage leistet das Unternehmen darüber hinaus einen Zusatzbeitrag in nochmals gleicher Höhe. Aufgrund des gesamtwirtschaftlichen Umfelds wurde dieser Zusatzbeitrag im Berichtsjahr erneut ausgesetzt. Die beitragsorientierte Komponente ist über die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) kongruent rückgedeckt. Die Verzinsung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Überschussbeteiligung der HPR mit einer Garantie auf die eingezahlten Beiträge. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vor Eintritt eines Versorgungsfalls bleiben die Beiträge mit dem erreichten Stand erhalten. Anspruch auf Versorgungsleistungen besteht, - wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Erreichung der Regelaltersgrenze in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung endet, - als vorzeitige Altersleistung, wenn das Dienstverhältnis nach Vollendung des 60. Lebensjahres und vor Erreichen der Regelaltersgrenze endet, - als Invalidenleistung, wenn das Dienstverhältnis vor Erreichen der Regelaltersgrenze endet und die Voraussetzungen vorliegen, - als Hinterbliebenenleistung, wenn das Dienstverhältnis durch Tod endet. Die Auszahlung sieht ein Wahlrecht zwischen Kapital, Ratenzahlungen und lebenslanger Rente vor. Bei Invalidität oder Tod wird eine Mindestauszahlung gewährt. Hierbei wird das bestehende Versorgungsguthaben um die Summe der Beiträge aufgestockt, die dem Vorstandsmitglied für jedes Kalenderjahr bis zu einer Beitragszeit von insgesamt 10 Jahren, maximal jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, künftig noch gutgeschrieben worden wären. Diese leistungsorientierte Komponente ist nicht rückgedeckt, sondern wird im Versorgungsfall unmittelbar vom Unternehmen erbracht. Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der TätigkeitDie aktiven Mitglieder des Vorstands erhalten über die beschriebene Altersversorgung hinaus keine Leistungen für den Fall der Beendigung ihrer Tätigkeit. Es werden insbesondere keine Ruhegelder gewährt. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds während der aktiven Dienstzeit wird den Hinterbliebenen die Grundvergütung für den Sterbemonat sowie für weitere 6 Monate gezahlt. NebenleistungenDie den Mitgliedern des Vorstands gewährten Nebenleistungen umfassen geldwerte Vorteile aus Sachbezügen (z. B. Dienstwagen). SonstigesDie Mitglieder des Vorstands der METRO AG haben keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütungen oder besondere Leistungen aufgrund eines Wechsels der Beherrschung (Change of Control). Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 20121scroll
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Angaben nach HGB § 285 Satz 1 Nr. 9 a beziehungsweise
§ 314 Abs. 1 Nr. 6 a (ohne Altersversorgungsaufwendungen) Long Term Incentive im Geschäftsjahr 2012Der Zielwert für die Tranche 2012 beträgt für Herrn Koch 1,6 Mio. €, für die Herren Frese und Hutmacher jeweils 0,96 Mio. € und für Herrn Muller 1,2 Mio. €. Nach den Bedingungen des Performance Share Plan wurden Herrn Koch 54.832 Performance Shares, den Herren Frese und Hutmacher jeweils 32.899 Performance Shares und Herrn Muller 41.124 Performance Shares zugeteilt. Der Wert einer Share Unit betrug im Zeitpunkt der Gewährung 29,18 €. Bei den zugeteilten Performance Shares handelt es sich nicht um eine fixe Stückzahl von Rechten im Sinne der §§ 285 Satz 1 Nr. 9 a Satz 4 HGB beziehungsweise 314 Abs.1 Nr. 6 a Satz 4 HGB, sondern um eine Zielanzahl. Nach den Bedingungen des Performance Share Plan können Ansprüche hieraus im Zeitpunkt ihrer Gewährung nicht mit einer fixen Stückzahl beschrieben werden. Der Wert der im Jahr 2012 zugeteilten Performance Shares wurde durch externe Gutachter nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren (Monte-Carlo-Simulation) ermittelt. Das geforderte eigenfinanzierte Investment beträgt für Herrn Koch 0,5 Mio. €, für die Herren Frese und Hutmacher jeweils 0,32 Mio. € und für Herrn Muller 0,4 Mio. €. Außer der im Geschäftsjahr 2012 ausgegebenen Tranche des Performance Share Plan verfügen die Herren Koch und Muller über Rechte aus den Tranchen 2010 und 2011; Herr Muller auch über Rechte aus der Tranche 2009. Herr Frese verfügt aus Vordienstzeiten innerhalb der METRO GROUP vor seiner Bestellung zum Mitglied des Vorstands über Rechte aus den Tranchen 2009, 2010 und 2011. Herrn Saveuse, aus dem Vorstand ausgeschieden mit Ablauf des 31. März 2012, wurden im Jahr 2012 keine Performance Shares gewährt. Die Herrn Saveuse in den Jahren 2009, 2010 und 2011 gewährten Performance Shares wurden im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung abgefunden. Angaben zum weiteren Inhalt der Aufhebungsvereinbarung finden sich im Abschnitt „Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit im Geschäftsjahr 2012". Performance Share Plan (Tranchen 2009-2012)scroll
Aus der Tranche 2009, deren Sperrfrist im August 2012 endete, erfolgte im Geschäftsjahr 2012 keine Auszahlung an die Mitglieder des Vorstands. Im Geschäftsjahr 2012 haben sich Wertveränderungen aus den laufenden Tranchen anteilsbasierter Vergütungsprogramme ergeben. Der Aufwand für die Gesellschaft betrug betreffend Herrn Koch 0,063 Mio. €, betreffend Herrn Frese 0,021 Mio. € und betreffend Herrn Hutmacher 0,052 Mio. €. In Bezug auf Herrn Muller ist ein Ertrag von 0,042 Mio. € entstanden; betreffend Herrn Saveuse haben sich keine wesentlichen Wertveränderungen bis zu seinem Ausscheiden aus dem Vorstand ergeben. Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit im Geschäftsjahr 2012 (einschließlich Altersversorgung)Im Geschäftsjahr 2012 wurden für die aktiven Mitglieder des Vorstands der METRO AG 5,1 Mio. € für Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit aufgewendet (Vorjahr 6,0 Mio. €). Davon entfielen auf die Altersversorgung von Herrn Koch rund 0,176 Mio. €, von Herrn Frese rund 0,134 Mio. €, von Herrn Hutmacher rund 0,135 Mio. €, von Herrn Muller rund 0,139 Mio. € und von Herrn Saveuse rund 0,028 Mio. €. Mit Herrn Saveuse, der mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2012 einvernehmlich aus dem Vorstand ausschied, wurde im Geschäftsjahr 2012 eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung seines Dienstvertrags getroffen. Zur Abgeltung der Restlaufzeit seines Dienstvertrags (1. April 2012 bis 30. April 2013) wurde eine Abfindung in Höhe von 4,502 Mio. € vereinbart, die die Ansprüche von Herrn Saveuse unter Berücksichtigung der Entwicklung erfolgsabhängiger und anteilsbasierter Vergütungskomponenten auf Grundlage einer konservativen Schätzung abdeckt. Von dieser Abfindung wird ein Teilbetrag von 0,5 Mio. €, für den im Jahr 2012 eine Rückstellung gebildet wurde, erst im April des Jahres 2013 zur Zahlung fällig unter der Bedingung, dass ein vereinbartes Wettbewerbsverbot beachtet wird. Gesamtbezüge 2012 der früheren Mitglieder des VorstandsFür frühere Mitglieder des Vorstands der METRO AG und der auf die METRO AG verschmolzenen Gesellschaften sowie ihre Hinterbliebenen wurden Leistungen in Höhe von 8,3 Mio. € (Vorjahr 9,4 Mio. €) erbracht. Die für Herrn Saveuse beschriebenen Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit im Geschäftsjahr 2012 sind hierin enthalten. Der Barwert des Verpflichtungsvolumens für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen betrug 55,1 Mio. € (Vorjahr 47,8 Mio. €). Ausblick: erfolgsabhängige Vergütung (Short Term Incentive) im RumpfgeschäftsjahrGemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 stellt die METRO AG ihr Geschäftsjahr auf den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September um. Aus diesem Grund wird im Jahr 2013 ein 9-monatiges Rumpfgeschäftsjahr (1. Januar bis 30. September 2013) gebildet. Das System der erfolgsabhängigen Vergütung wurde allerdings für ein 12-monatiges Geschäftsjahr konzipiert, das einen vollen Jahreszyklus im Handelsgeschäft einschließlich des Weihnachtsgeschäfts abbildet. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand beschlossen, den Führungskräften und Mitarbeitern der METRO AG eine Übergangsregelung anzubieten. Danach wird der Kalkulation der erfolgsabhängigen Vergütung im Rumpfgeschäftsjahr ein voller Jahreszyklus (1. Januar bis 31. Dezember 2013) zugrunde gelegt. Die auf dieser Grundlage ermittelten Beträge werden sodann ratierlich auf den 9-Monats-Zeitraum des Rumpfgeschäftsjahres gekürzt. Der Aufsichtsrat hat die Übergangsregelung auf Empfehlung seines Personalausschusses auch mit den Mitgliedern des Vorstands vereinbart. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass hierdurch eine angemessene Überleitung des bestehenden Bonussystems auf das neue Geschäftsjahr erfolgt. Zudem wird das Grundprinzip eines für Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der METRO AG einheitlichen Vergütungssystems weiter gestärkt. Anteilsbasierte Vergütung der FührungskräfteEntsprechend der Empfehlung in Ziffer 7.1.3 Deutscher Corporate Governance Kodex wird im Folgenden auch über die anteilsbasierte Vergütung der Führungskräfte der METRO GROUP berichtet. Performance Share Plan 2009-2013Auch der Performance Share Plan 2009-2013 gilt nicht nur für die Mitglieder des Vorstands, sondern ebenso für weitere Führungskräfte der METRO AG sowie für Geschäftsführungsorgane und Führungskräfte der Unternehmen der METRO GROUP. Die Bezugsberechtigten erhalten entsprechend der Bedeutung ihrer Funktion einen individuellen Betrag für den Performance Share Plan (Zielwert). Die weitere Systematik entspricht den Festlegungen für den Vorstand. Mit dem Performance Share Plan wurden auch für diesen bezugsberechtigten Personenkreis Share Ownership Guidelines eingeführt. Das zu haltende Volumen beträgt in der Regel circa 50 Prozent des individuellen Zielwerts. Der Wert der im Jahr 2012 insgesamt zugeteilten Performance Shares betrug zum Zeitpunkt der Zuteilung 26,8 Mio. € (Vorjahr 18,0 Mio. €) und wurde durch externe Gutachter nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren (Monte-Carlo-Simulation) ermittelt. Es gelten folgende Bedingungen: Performance Share Plan (Tranchen 2009-2012)scroll
Aus der Tranche 2009, deren Sperrfrist im August 2012 endete, erfolgte im Geschäftsjahr 2012 keine Auszahlung. Die Vergütung der AufsichtsratsmitgliederDie Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der METRO AG geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine feste und eine erfolgsabhängige Vergütung. Die feste Vergütung beträgt 35.000 € je ordentliches Mitglied. Die erfolgsabhängige Vergütung knüpft an das Ergebnis vor Steuern (EBT) und Anteilen anderer Gesellschafter im Konzernabschluss der METRO AG als Bemessungsgrundlage an. Je 25 Mio. € EBT, das im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2012 und der 2 diesem vorangegangenen Geschäftsjahre ein EBT von 100 Mio. € übersteigt, erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine Vergütung von 600 €. Für das Geschäftsjahr 2012 beträgt die erfolgsabhängige Vergütung 28.904 € je ordentliches Mitglied. Die auf die feste und die erfolgsabhängige Vergütung in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats gemäß § 13 Abs. 5 der Satzung der METRO AG gezahlt. scroll
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Bei mindestens 2 Sitzungen/Beschlussfassungen Die individuelle Höhe der festen und der erfolgsabhängigen Aufsichtsratsvergütung berücksichtigt den Arbeitsaufwand und die Verantwortung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder aufgrund besonderer Aufgaben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Stellvertreter sowie Ausschussvorsitzende erhalten je das Doppelte und die sonstigen Mitglieder der Ausschüsse je das Eineinhalbfache der Vergütungen eines ordentlichen Mitglieds des Aufsichtsrats. Die Vergütung für eine Mitgliedschaft oder den Vorsitz in einem Ausschuss wird nur gezahlt, wenn mindestens 2 Sitzungen oder sonstige Beschlussfassungen dieses Ausschusses im jeweiligen Geschäftsjahr stattgefunden haben. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere Ämter innehat, erhält es die Vergütung nur für ein Amt, bei unterschiedlicher Vergütung für das am höchsten vergütete Amt (§ 13 Abs. 3 Satz 3 der Satzung). Individuell ergeben sich für das Geschäftsjahr 2012 folgende Werte: Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 13 der Satzung1scroll
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Jeweils zuzüglich gegebenenfalls anfallender
Umsatzsteuer gemäß § 13 Abs. 5 der Satzung Die Mitgliedschaften im Vermittlungsausschuss des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2012 nicht vergütet. Für Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften wurden einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats der METRO AG durch die Konzerngesellschaften für das Geschäftsjahr 2012 ebenfalls Vergütungen gewährt. Konzerninterne Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 20121scroll
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Jeweils zuzüglich Umsatzsteuer In den Angaben nicht enthalten sind Vergütungsansprüche eines Aufsichtsratsmitglieds aus konzerninternen Aufsichtsratsmandaten, auf deren Auszahlung das Mitglied verzichtet hat. Darüber hinaus wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats von Gesellschaften der METRO GROUP keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, im Sinne von Ziffer 5.4.6 Deutscher Corporate Governance Kodex gewährt. Ausblick: Umstellung der Aufsichtsratsvergütung auf eine reine FixvergütungVorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung 2013 der METRO AG vorschlagen, die Aufsichtsratsvergütung auf ein reines Fixum umzustellen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass eine Fixvergütung besser geeignet ist, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden Kontroll- und Beratungsfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Die Höhe der vorgeschlagenen Fixvergütung orientiert sich an einem Gesamtvergütungsdurchschnitt der letzten Jahre. Sofern die Hauptversammlung dem Vorschlag zustimmt, gelangt dieser ab dem Geschäftsjahr 2013/14 (1. Oktober 2013 bis 30. September 2014) zur Anwendung. 10. Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB sowie erläuternder Bericht des VorstandsZusammensetzung des Kapitals (§ 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB)Das Grundkapital der METRO AG zum 31. Dezember 2012 beträgt 835.419.052,27 € und ist eingeteilt in 324.109.563 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: 828.572.941 €, 99,18 Prozent) sowie 2.677.966 Stück auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: 6.846.111 €, 0,82 Prozent). Der anteilige Wert je Aktie am Grundkapital beträgt rund 2,56 €. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Stammaktien berechtigen darüber hinaus dazu, Dividenden zu erhalten. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 21 der Satzung der METRO AG ausgestattet. Hierin heißt es: „(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine Vorzugsdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie. (2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorzugsdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, daß die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. (3) Nach Ausschüttung der Vorzugsdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende von 0,06 Euro je Vorzugsaktie gezahlt. Die Mehrdividende beträgt 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende, wenn diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt. (4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil." Weitere mit den Stamm- und Vorzugsaktien verbundene Rechte sind insbesondere das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 118 Abs. 1 AktG), das Auskunftsrecht (§ 131 AktG) sowie das Recht auf Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage (§§ 245 Nr. 1-3, 246, 249 AktG). Neben dem angesprochenen Recht auf Erhalt einer Dividende besteht für die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen (§ 186 Abs. 1 AktG); sie haben zudem Ansprüche auf den Liquidationserlös nach Auflösung der Gesellschaft (§ 271 AktG) sowie auf Abfindung und Ausgleich bei bestimmten Strukturmaßnahmen, insbesondere nach den §§ 304 ff., 320 b, 327 b AktG. Stimmrechtsrelevante Beschränkungen (§ 289 Abs. 4 Nr. 2 HGB)Nach Kenntnis des Vorstands bestehen folgende Vereinbarungen, die als Beschränkungen im Sinne des § 289 Abs. 4 Nr. 2 HGB angesehen werden können: Zwischen der BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH, der Franz Haniel & Cie. GmbH, der Haniel Finance B.V., der Haniel Finance Deutschland GmbH, der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, der METRO Vermögensverwaltung GmbH, der 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG sowie der 1. HSB Verwaltung GmbH besteht eine Vereinbarung zur Koordination der Ausübung der Stimmrechte aus Aktien der METRO AG. Ferner besteht zwischen der BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH, der Franz Haniel & Cie. GmbH, der Haniel Finance Deutschland GmbH und der Haniel Finance B.V. eine Vereinbarung mit dem Zweck der einheitlichen Interessenwahrnehmung aus den den Gesellschafterstämmen Haniel und Schmidt-Ruthenbeck wirtschaftlich zuzurechnenden Aktien der METRO AG. Schließlich besteht zwischen der Otto Beisheim Betriebs GmbH, der Otto Beisheim Holding GmbH und der OB Beteiligungsgesellschaft mbH ein Pool-Vertrag, in den die von der Otto Beisheim Holding GmbH und der OB Beteiligungsgesellschaft mbH gehaltenen Aktien der METRO AG einbezogen sind. Daneben können auch gesetzliche Beschränkungen des Stimmrechts, etwa gemäß § 136 AktG oder, sofern die Gesellschaft eigene Aktien halten sollte, gemäß § 71 b AktG, bestehen. Beteiligungen am Kapital (§ 289 Abs. 4 Nr. 3 HGB)Es bestehen die folgenden direkten und indirekten (gemäß § 22 WpHG) Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten: scroll
Die obigen Angaben basieren insbesondere auf den Mitteilungen nach § 21 WpHG, die die METRO AG erhalten und veröffentlicht hat. - Durch die METRO AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Internetseite www.metrogroup.de unter der Rubrik Investor Relations abrufbar.Inhaber von Aktien mit Sonderrechten sowie Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind (§ 289 Abs. 4 Nr. 4 und 5 HGB)Aktien mit Sonderrechten gemäß § 289 Abs. 4 Nr. 4 HGB hat die Gesellschaft nicht ausgegeben. Arbeitnehmer sind nicht im Sinne des § 289 Abs. 4 Nr. 5 HGB am Kapital beteiligt. Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung des Vorstands und Änderung der Satzung (§ 289 Abs. 4 Nr. 6 HGB)Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der METRO AG sind die §§ 84, 85 AktG und §§ 30, 31, 33 MitbestG maßgebend. Ergänzend regelt § 5 der Satzung der METRO AG, dass der Vorstand aus mindestens 2 Mitgliedern besteht und im Übrigen der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt. Änderungen der Satzung der METRO AG bestimmen sich grundsätzlich nach den §§ 179, 181, 133 AktG. Daneben gibt es zahlreiche weitere Vorschriften des Aktiengesetzes, die im Fall einer Satzungsregelung zur Anwendung gelangen können und die vorgenannten Vorschriften modifizieren oder verdrängen, zum Beispiel die §§ 182 ff. AktG bei Kapitalerhöhungen, die §§ 222 ff. AktG bei Kapitalherabsetzungen oder aber § 262 AktG für die Auflösung der AG. Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, können gemäß § 14 der Satzung der METRO AG ohne Beschluss der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat beschlossen werden. Befugnisse des Vorstands (§ 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB)Befugnisse zur Ausgabe neuer AktienDie vormals bestehenden und nicht ausgenutzten Ermächtigungen des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geldeinlagen bis zum 23. Mai 2012 um bis zu 40.000.000 € (vormaliges genehmigtes Kapital I), gegen Sacheinlagen bis zum 23. Mai 2012 um bis zu 60.000.000 € (vormaliges genehmigtes Kapital II) und gegen Geld- oder Sacheinlagen bis zum 12. Mai 2014 um bis zu 225.000.000 € (vormaliges genehmigtes Kapital III) zu erhöhen, wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 in einer einheitlichen Ermächtigung zusammengefasst. Diese neu geschaffene einheitliche Ermächtigung erlaubt es dem Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Mai 2017 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 325.000.000 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Dabei haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen: - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; - sofern die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Anteilen an Unternehmen ausgegeben werden; - bei Kapitalerhöhungen gegen Geldeinlagen, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der METRO AG oder von Konzerngesellschaften, an denen die METRO AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent beteiligt ist, begebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Stammaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht zustehen würde; - bei Kapitalerhöhungen gegen Geldeinlagen, wenn der Nennbetrag dieser Kapitalerhöhungen insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt und jeweils der Ausgabepreis der neuen Stammaktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Stammaktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10 Prozent des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals (i) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG als eigene Aktien verwendet oder veräußert werden oder (ii) aus bedingtem Kapital zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits ohne Bezugsrecht in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben wurden oder werden, ausgegeben werden. Die gemäß dem vorstehenden Satz verminderte Höchstgrenze wird mit Wirksamwerden einer nach der Verminderung von der Hauptversammlung beschlossenen neuen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG wieder erhöht, soweit die neue Ermächtigung reicht, höchstens aber bis zu 10 Prozent des Grundkapitals. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen festzulegen. Das neu geschaffene genehmigte Kapital I wurde bisher nicht ausgenutzt. Es bestehen derzeit auch keine konkreten Pläne, von der Ermächtigung Gebrauch zu machen. Befugnisse zur Ausgabe von Options- und/oder WandelschuldverschreibungenDie Hauptversammlung vom 5. Mai 2010 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Mai 2015 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 127.825.000 € nach näherer Maßgabe der Options- oder Wandelanleihebedingungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Im Zusammenhang mit dieser Ermächtigung besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu 127.825.000 €. Die Schuldverschreibungen können auch durch eine Konzerngesellschaft der METRO AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden, an der die METRO AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent beteiligt ist. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für diese Schuldverschreibungen zu übernehmen und deren Inhabern Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten auf auf den Inhaber lautende Stammaktien der METRO AG zu gewähren oder aufzuerlegen. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der METRO AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, an der die METRO AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent beteiligt ist, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der METRO AG nach Maßgabe des vorstehenden Satzes sicherzustellen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit denjenigen, denen bereits zuvor ausgegebene Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten zustehen oder auferlegt sind, ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf gegen Barzahlung ausgegebene Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit einem Options- oder Wandlungsrecht oder -pflicht ausgegeben werden, mit einem Options- oder Wandlungsrecht oder -pflicht auf Stammaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte 10-Prozent-Grenze werden (i) sowohl neue Stammaktien angerechnet, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder -pflicht ausgegeben werden, (ii) als auch solche Stammaktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben und gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder -pflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden. Im Fall der Begebung von Schuldverschreibungen, die ein Options- oder Wandlungsrecht gewähren oder eine Options- oder Wandlungspflicht begründen, bestimmt sich der Options- oder Wandlungspreis nach den Regelungen in § 4 Abs. 8 der Satzung der METRO AG. Bei mit Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten verbundenen Schuldverschreibungen kann der Options- oder Wandlungspreis im Fall der wirtschaftlichen Verwässerung des Werts der Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten nach näherer Bestimmung der Schuldverschreibungen wertwahrend angepasst werden, soweit die Anpassung nicht schon durch ein Gesetz geregelt ist. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer außerordentlicher Maßnahmen oder Ereignisse (zum Beispiel ungewöhnlich hohe Dividenden, Kontrollerlangung durch Dritte) eine Anpassung der Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten vorsehen. Bei einer Kontrollerlangung durch Dritte kann eine marktübliche Anpassung des Options- oder Wandlungspreises vorgesehen werden. Ferner können die Bedingungen der Schuldverschreibungen vorsehen, dass das Umtauschverhältnis und/oder der Options- oder Wandlungspreis variabel sind und der Options- oder Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit festgelegt wird. Der Mindestausgabebetrag nach den Regelungen in § 4 Abs. 8 der Satzung der METRO AG darf auch insoweit nicht unterschritten werden. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können das Recht der METRO AG vorsehen, im Fall der Wandlung oder Optionsausübung statt der Gewährung von Aktien einen Geldbetrag zu zahlen, der für die Anzahl der anderenfalls zu liefernden Aktien dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Stammaktien der METRO AG im XETRA-Handel (oder in einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse während eines vom Vorstand zu bestimmenden angemessenen Zeitraums von Tagen vor oder nach Erklärung der Wandlung oder der Optionsausübung entspricht. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch vorsehen, dass nach Wahl der METRO AG statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Stammaktien der METRO AG oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft gewandelt oder das Optionsrecht oder die Optionspflicht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Options- oder Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem anderen Zeitpunkt) oder das Recht der METRO AG vorsehen, bei Endfälligkeit der mit einem Options- oder Wandlungsrecht verbundenen Schuldverschreibungen (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung) den Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der METRO AG oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. Der anteilige Betrag des Grundkapitals der bei Wandlung oder Optionsausübung auszugebenden Stammaktien der METRO AG darf den Nennbetrag der Schuldverschreibungen nicht übersteigen. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG sind zu beachten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen sowie Options- oder Wandlungszeitraum zu bestimmen oder im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Konzerngesellschaft der METRO AG festzulegen. Die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen wurde bisher nicht ausgenutzt und es bestehen derzeit auch keine konkreten Pläne, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Befugnisse zum Erwerb eigener AktienDie Gesellschaft ist ermächtigt, im Rahmen des § 71 AktG eigene Aktien zu erwerben. Aufgrund des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurde die Gesellschaft mit Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Mai 2010 bis zum 4. Mai 2015 ermächtigt, eigene Aktien, gleich welcher Gattung, zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien beschränkt, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals entfällt. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann ganz oder teilweise, in letzterem Fall auch mehrmals, ausgeübt werden. Sie kann auch zum Erwerb lediglich von Stammaktien oder lediglich von Vorzugsaktien ausgeübt werden. Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots erfolgen; dabei enthält die Ermächtigung Vorgaben hinsichtlich des Erwerbspreises und des Vorgehens bei Überzeichnung eines öffentlichen Kaufangebots. Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu folgenden Zwecken zu verwenden: - Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, wobei die Ermächtigung Vorgaben hinsichtlich des Einführungspreises enthält; - Übertragung von Aktien der Gesellschaft an Dritte im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; - Einziehung von Aktien der Gesellschaft, ohne dass die Einziehung und die Durchführung der Einziehung eines weiteren Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen. Der Vorstand wird in diesem Fall zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt; - Veräußerung von Aktien der Gesellschaft in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre, sofern die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf die Veräußerung von Aktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens 10 Prozent des Grundkapitals entfällt. Die Höchstgrenze von 10 Prozent des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden oder die (ii) zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder einer Options- oder Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden; - Lieferung von Aktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gemäß den Options- oder Wandelanleihebedingungen; dies gilt auch für die Lieferung von Aktien aufgrund der Ausübung von Bezugsrechten, die bei einer Veräußerung eigener Aktien durch Angebot an alle Aktionäre den Inhabern von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften in dem Umfang gewährt werden dürfen, in dem die Inhaber der Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft hätten. Insgesamt darf auf die aufgrund dieser Ermächtigung übertragenen Aktien ein anteiliger Betrag von höchstens 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung zum Zeitpunkt der Verwendung ausgegeben oder veräußert wurden. Die vorgenannten Ermächtigungen zur Verwendung eigener Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Eigene Aktien, die zur Absicherung von Verpflichtungen unter dem Performance Share Plan 2009 aufgrund der vorgenannten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien erworben wurden, können ausschließlich über die Börse veräußert werden. Bei Verwendung eigener Aktien gemäß den vorgenannten Ermächtigungen mit Ausnahme der Ermächtigung zur Einziehung von Aktien wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bisher nicht ausgenutzt und es bestehen derzeit auch keine konkreten Pläne, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen (§ 289 Abs. 4 Nr. 8 HGB)Die METRO AG ist zurzeit als Kreditnehmerin an 2 Konsortialkreditverträgen beteiligt, die im Falle eines Kontrollwechsels durch die Kreditgeber kündbar sind, sofern zusätzlich und als Folge des Kontrollwechsels das Kredit-Rating der METRO AG in einer vertraglich festgelegten Weise fällt. Erste Voraussetzung eines Kontrollwechsels ist, dass die Aktionäre, die die METRO AG zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses kontrolliert haben, diese Kontrolle verlieren. Zweite Voraussetzung ist die Erlangung der Kontrolle über die METRO AG durch eine oder mehrere Parteien. Nur wenn der Kontrollwechsel und infolgedessen das Fallen des Kredit-Ratings kumulativ eintreten, können die kreditgebenden Banken den Vertrag kündigen und einen herausgelegten Kredit zurückverlangen. Diese Regelungen sind in der beschriebenen Weise marktüblich und dienen dem Schutz der Gläubiger. Im Jahr 2012 wurden diese Kredite nicht in Anspruch genommen. Entschädigungsvereinbarungen bei Kontrollwechseln (§ 289 Abs. 4 Nr. 9 HGB)Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen nicht. 11. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 5 HGB) sowie erläuternder Bericht des VorstandsDas rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der METRO AG beinhaltet Instrumente und Maßnahmen, mit denen rechnungslegungsbezogene Risiken koordiniert verhindert beziehungsweise rechtzeitig erkannt, bewertet und gesteuert werden. Die Funktionen Compliance, Accounting Policies und Revision legen Richtlinien zur Risikoprävention beziehungsweise zu deren Aufdeckung/Kontrolle fest. Die Gesamtverantwortung für alle Prozesse zur Erstellung des Jahresabschlusses der METRO AG liegt im Ressort des Finanzvorstands der METRO AG. RechnungslegungsprozesseDer Rechnungslegungsprozess der METRO AG ist auf holdingspezifische Schwerpunkte wie zum Beispiel Bewertung von Beteiligungen, Finanzierungsfunktion, Steuern und Personal ausgerichtet. Die inhaltliche Verantwortung für diese Themen obliegt den jeweils zuständigen Fachbereichen der METRO AG. Wesentliche, für die Rechnungslegung der METRO AG relevante Informationen und Sachverhalte werden vor ihrer Erfassung mit den einzelnen Fachbereichen erörtert und durch das Rechnungswesen kritisch auf ihre Konformität mit geltenden Rechnungslegungsvorschriften gewürdigt. Regelmäßig auftretende Transaktionen (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Kostenrechnungen) werden in Nebenbuchhaltungen erfasst, wobei Teilfunktionen an Tochterunternehmen ausgelagert sind. Die Qualitätssicherung dieser Transaktionen erfolgt aufgrund der speziellen Fachkenntnisse innerhalb der einzelnen Bereiche. Die Abstimmung der Nebenbuchhaltungen mit dem Hauptbuch erfolgt durch das Rechnungswesen. Die Abschlussinhalte der METRO AG werden regelmäßig analysiert und unter Einbeziehung weiterer Fachbereiche auf Richtigkeit überprüft. Die Einzelabschlusserstellung erfolgt grundsätzlich in SAP-basierten Rechnungslegungssystemen (zum Beispiel SAP-FI). Durch die organisatorische Trennung von Haupt- und Nebenbuchhaltungen (zum Beispiel Anlagenbuchhaltung) wird zum einen die klare Zuständigkeit für die einzelnen Abschlusserstellungstätigkeiten sichergestellt, zum anderen ist eine Funktionstrennung gegeben, durch die Kontrollprozesse wie zum Beispiel ein 4-Augen-Prinzip installiert sind. Außer der Nichteinhaltung von Bilanzierungsregeln können Risiken aus der Missachtung formaler Fristen und Termine entstehen. Zur Vermeidung dieser Risiken wie auch zur Dokumentation der im Rahmen der Einzelabschlusserstellung durchzuführenden Arbeitsabläufe, deren zeitlicher Abfolge und der hierfür verantwortlichen Personen wurde ein onlinebasiertes Planungswerkzeug eingeführt. Mithilfe dieses Planungswerkzeugs werden sowohl die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitsabläufe als auch die Einhaltung vorgegebener Termine zur Abschlusserstellung überwacht. Darüber hinaus ermöglicht das Planungswerkzeug den Nutzern, im Erstellungsprozess rechtzeitig Warnungen bei terminlichen oder fachlichen Problemen bekannt zu geben. Somit wird eine Statusverfolgung ermöglicht, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Zur Gewährleistung der Einhaltung von Regeln der IT-Sicherheit sind Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen (SAP-FI) festgelegt. Diese Grundregeln sind in einer IT-Security-Richtlinie zusammengefasst, deren Einhaltung durch die interne Revision überwacht wird. Dadurch wird sichergestellt, dass die Nutzer der Systeme nur auf die Informationen und Systeme Zugriff haben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Unabhängige Prüfung/KontrolleKonzernrevisionDie Konzernrevision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsleistungen in der METRO GROUP und unterstützt den Vorstand und die Geschäftsführungen bei der Erreichung ihrer Ziele durch die potenzialorientierte Bewertung der wesentlichen Führungs- und Geschäftsprozesse. In Abstimmung mit dem Vorstand und den Konzerngesellschaften entwickelt die Konzernrevision einen risikoorientierten jährlichen Prüfungs- und Projektplan. Auf Basis der beschriebenen Grundsätze nimmt die Konzernrevision unabhängige Prüfungen der Kontrollen der Abschlusserstellungsprozesse innerhalb der METRO GROUP vor. Hierbei werden im Rahmen der risikoorientierten Jahresrevisionsplanung Schwerpunktthemen definiert. Externe PrüfungDer Jahresabschluss der METRO AG unterliegt der Pflichtprüfung und wird von den Wirtschaftsprüfern auf die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften hin überprüft und kontrolliert. Die abschließende Beurteilung über die vorgenommene Prüfung wird in Form eines Bestätigungsvermerks zum Jahresabschluss veröffentlicht. 12. Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGB ist auf der Website der Gesellschaft (www.metrogroup.de) unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance öffentlich zugänglich. 13. Erklärung gemäß § 312 AktGDer Vorstand der METRO AG hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2012 erstellt und am Schluss des Berichts folgende Erklärung abgegeben: „Der Vorstand der METRO AG erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass die Maßnahmen getroffen wurden, nicht benachteiligt wurde. Andere berichtspflichtige Maßnahmen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen." JahresabschlussBilanz zum 31. Dezember 2012Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012scroll
Anhang1. Ausweis, Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDer Jahresabschluss der METRO AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung sind verschiedene Posten zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu vergrößern. Zur Hervorhebung des Holdingcharakters der Gesellschaft ist die in § 275 HGB bestimmte Reihenfolge der zusammengefassten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise geändert worden. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Der Jahresabschluss wurde in Euro erstellt. Alle Beträge sind in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, sofern nicht auf Abweichungen besonders hingewiesen wird. Beträge unter 0,5 Mio. € werden abgerundet und als 0 berichtet. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, die Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, jeweils abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear. Hierzu unterlegte Nutzungsdauern belaufen sich im Wesentlichen auf Zeiträume zwischen 3 und 5 Jahren. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Bei geringwertigen Anlagegütern erfolgt im Zugangsjahr eine Vollabschreibung. Von dem Wahlrecht, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, wurde kein Gebrauch gemacht. Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Niedrigere Wertansätze werden beibehalten, sofern nicht wieder ein höherer Wertansatz bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten geboten ist. Ausleihungen sind zum Nennwert beziehungsweise zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die in den Forderungen liegenden Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt; bei unverzinslichen Forderungen erfolgt eine Abzinsung. Erträge aus Beteiligungen werden, soweit entsprechende Beschlüsse bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses gefasst wurden, in dem Jahr vereinnahmt, für das die Ausschüttung erfolgt. Rechnungsabgrenzungsposten werden ratierlich über die Laufzeiten der zugrunde liegenden Sachverhalte verteilt. Ungesicherte Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von weniger als 1 Jahr werden zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Ungesicherte Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr werden zum Stichtagskurs unter Wahrung des Imparitätsprinzips bewertet. Unmittelbare Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei gehen wir derzeit von jährlichen Anpassungen von 2,0 Prozent bei den Entgelten und 2,0 Prozent bei den Renten aus. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2012 auf 5,07 Prozent; es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Zuführungsbeträge zu den Pensionsverpflichtungen werden, soweit sie auf den Zinsanteil entfallen, im Finanzergebnis und im Übrigen innerhalb der Personalaufwendungen ausgewiesen. Für Unterdeckungen bei den Unterstützungseinrichtungen sind bei der METRO AG entsprechende Rückstellungen gebildet. Dabei wurden die gleichen Parameter wie bei der Berechnung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen angewandt. Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlust- und Zinsvorträge sowie etwaige Steuergutschriften in die Berechnung einbezogen. Passive latente Steuern werden nur angesetzt, wenn sie die aktiven latenten Steuern übersteigen. Von dem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, aktive latente Steuern zu bilanzieren, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit bestehende Währungs-, Zins-, Kurs- und Preisrisiken werden durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente abgesichert. Dazu gehören insbesondere Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen, Zinsswaps, Zins- und Währungsswaps, Zinsbegrenzungsvereinbarungen, Aktienoptionen sowie Dieselswaps. Derivative Finanzinstrumente, die in wirtschaftlich notwendigem und entsprechend dokumentiertem Sicherungszusammenhang mit anderen oder originären Finanzinstrumenten stehen, werden gemäß § 254 HGB gemeinsam bewertet (Einfrierungsmethode). Dies betrifft insbesondere konzerninterne und externe Finanzierungen sowie Derivate, die an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Innerhalb gebildeter Bewertungseinheiten sind nicht realisierte Verluste bis zur Höhe nicht realisierter Gewinne aufgerechnet. Übersteigende Verluste sind antizipiert (zurückgestellt), übersteigende Gewinne nicht bilanziert. Als weitere Methode zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten wird die Durchbuchungsmethode angewandt. Dies betrifft insbesondere kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an verbundene Unternehmen. Bei der Durchbuchungsmethode werden Wertschwankungen von Grund- und Sicherungsgeschäft erfolgswirksam erfasst. Voraussetzung für die Bildung von Bewertungseinheiten sind die individuelle Risikokompensation, die Kongruenz von Zinsfälligkeit und Währung, gleicher Fristigkeitstermin und Durchhalteabsicht über den Bewertungsstichtag hinaus. Für drohende Verluste aus der Einzelbewertung derivativer Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang werden Rückstellungen gebildet. Nicht realisierte Gewinne bleiben bilanziell unberücksichtigt. Erläuterungen zur Bilanz2. Anlagevermögenscroll
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus nachfolgender Übersicht: scroll
3. Immaterielle VermögensgegenständeDie Position Immaterielle Vermögensgegenstände enthält im Wesentlichen Software. Abschreibungen des Geschäftsjahres wurden ausschließlich planmäßig vorgenommen. 4. SachanlagenDie Zugänge betreffen hauptsächlich Einrichtungen sowie PC-Anlagen. Die Abgänge resultieren aus Vermögensgegenständen, die entweder veräußert wurden oder vom Unternehmen nicht mehr genutzt werden. 5. FinanzanlagenZugänge der Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 337 Mio. € resultieren im Wesentlichen aus dem konzerninternen Erwerb von Anteilen an MAKRO Cash & Carry Tschechien sowie METRO Cash & Carry Slowakei. Umbuchungen zwischen den Positionen Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 190 Mio. € resultieren aus einer konzernintern vorgenommenen Einlage durch Ausleihungsverzicht. Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen resultieren mit 110 Mio. € aus den internationalen Cash & Carry Aktivitäten, mit 106 Mio. € aus dem Immobilienbereich sowie mit 41 Mio. € aus dem internationalen Bereich des Lebensmitteleinzelhandels. Die Zugänge bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen betragen im Berichtsjahr 71 Mio. € und resultieren im Wesentlichen aus der Gewährung langfristiger Darlehen innerhalb der METRO GROUP. Abgänge bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 260 Mio. € resultieren überwiegend aus planmäßigen und vorzeitigen Tilgungen. Die Abgänge im Bereich der sonstigen Ausleihungen sind durch Tilgungen sowie durch eine konzerninterne Übertragung bedingt. 6. Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
Die Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert aus der Finanzierungsfunktion der METRO AG als Holding-Gesellschaft. Ausgewiesen werden kurzfristige verzinsliche Forderungen gegenüber Gesellschaften der METRO GROUP. Der Anstieg trägt dem aktuellen Finanzierungsbedarf der Konzerngesellschaften Rechnung. Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren mit 223 Mio. € (Vorjahr 361 Mio. €) überwiegend aus Steuererstattungsansprüchen zuzüglich 15 Mio. € (Vorjahr 40 Mio. €) Zinsforderungen auf diese Ansprüche. Darüber hinaus sind in dieser Position 144 Mio. € (Vorjahr 98 Mio. €) Forderungen gegen eine Unterstützungseinrichtung enthalten. 7. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und SchecksDie Position besteht im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten durch Cash-Pool-Einnahmen aus den Vertriebslinien gegen Ende des Jahres. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ergibt sich auch aus der nun langfristiger ausgerichteten Refinanzierungsstrategie und der vorzeitigen Refinanzierung der 2013 fälligen Finanzierungen. 8. Aktive RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält mit 7 Mio. € Disagien aus Unterschieden zwischen Rückzahlungs- und Darlehensbeträgen aus Euro- sowie CHF-Anleihen und Schuldscheindarlehen sowie mit 9 Mio. € vorausbezahlte Kosten- und Gebührenrechnungen. 9. Gezeichnetes Kapital (Eigenkapital)Das gezeichnete Kapital hat sich hinsichtlich Höhe und Zusammensetzung nach Stamm- und Vorzugsaktien gegenüber dem Stand am 31. Dezember 2011 nicht verändert und beträgt 835.419.052,27 €. Es ist wie folgt eingeteilt: scroll
Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Stammaktien berechtigen darüber hinaus insbesondere zum Erhalt von Dividenden. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 21 der Satzung der METRO AG ausgestattet. Hierin heißt es: „(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine Vorzugsdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie. (2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorzugsdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, daß die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. (3) Nach Ausschüttung der Vorzugsdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende von 0,06 Euro je Vorzugsaktie gezahlt. Die Mehrdividende beträgt 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende, wenn diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt. (4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil." Genehmigtes KapitalDie vormals bestehenden und nicht ausgenutzten Ermächtigungen des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geldeinlagen bis zum 23. Mai 2012 um bis zu 40.000.000 € (vormaliges genehmigtes Kapital I), gegen Sacheinlagen bis zum 23. Mai 2012 um bis zu 60.000.000 € (vormaliges genehmigtes Kapital II) und gegen Geld- oder Sacheinlagen bis zum 12. Mai 2014 um bis zu 225.000.000 € (vormaliges genehmigtes Kapital III) zu erhöhen, wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 in einer einheitlichen Ermächtigung zusammengefasst. Diese neu geschaffene einheitliche Ermächtigung erlaubt es dem Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Mai 2017 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 325.000.000 €, zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Das neu geschaffene genehmigte Kapital I wurde bisher nicht ausgenutzt. Bedingtes KapitalDie Hauptversammlung vom 5. Mai 2010 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 127.825.000 €, eingeteilt in bis zu 50.000.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien, beschlossen (bedingtes Kapital I). Diese bedingte Kapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit der Schaffung einer Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Mai 2015 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 € zu begeben und den Inhabern Options- beziehungsweise Wandlungsrechte auf bis zu 50.000.000 Stück neue Stammaktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen, entsprechende Options- oder Wandelpflichten zu begründen oder das Recht der Gesellschaft vorzusehen, statt einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen in bar ganz oder teilweise Stammaktien der Gesellschaft zu liefern. Es wurden bisher keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben. Erwerb eigener AktienDie Hauptversammlung vom 5. Mai 2010 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 4. Mai 2015 eigene Aktien, gleich welcher Gattung, bis zu insgesamt 10 vom Hundert des Grundkapitals zu erwerben. Von dieser Ermächtigung hat bisher weder die Gesellschaft noch ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens Gebrauch gemacht. Weitere Angaben zum genehmigten Kapital, zum bedingten Kapital bzw. zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie zum Erwerb eigener Aktien sind unter Textziffer 10 „Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB sowie erläuternder Bericht des Vorstands" des Lageberichts enthalten. 10. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2012 unverändert 2.558 Mio. €. 11. GewinnrücklagenDie unter dieser Position ausgewiesenen anderen Gewinnrücklagen weisen nach Einstellung von 170 Mio. € zum Bilanzstichtag einen Bestand von 2.146 Mio. € auf. 12. Rückstellungenscroll
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind in Höhe von 122 Mio. € (Vorjahr 126 Mio. €) für unmittelbare Versorgungszusagen und mit 24 Mio. € (Vorjahr 32 Mio. €) für Unterdeckungen von nicht voll dotierten Unterstützungseinrichtungen gebildet. Innerhalb der Position Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden Aktivwerte von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 13 Mio. € (Vorjahr 9 Mio. €) verrechnet. Die Anschaffungskosten entsprechen im Wesentlichen den Zeitwerten der Rückdeckungsversicherungen sowie dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen. Wesentliche Aufwendungen und Erträge haben sich in diesem Zusammenhang nicht ergeben. Die Veränderung der Steuerrückstellungen basiert im Wesentlichen auf den Ergebnissen der fortgeschrittenen Betriebsprüfungen der im Organkreis der METRO AG enthaltenen Gesellschaften. Sonstige Rückstellungen sind für folgende Sachverhalte gebildet: scroll
Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern enthalten im Wesentlichen Abfindungsleistungen sowie variable Vergütungsansprüche. Rückstellungen für Prozessrisiken stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit zwischenzeitlich durch gerichtlich protokollierte Vergleiche beendete Spruchverfahren. 13. Verbindlichkeitenscroll
Unter den Anleihen werden die Nominalbeträge aus der Begebung von Anleihen sowie aus Commercial Paper geführt. Zu weitergehenden Informationen verweisen wir auf die Ausführungen unter Textziffer 4 des Lageberichts. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten im Wesentlichen Nominalbeträge aus Schuldscheindarlehen. Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden Kosten- und Investitionsrechnungen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen kurzfristige Geldanlagen von Gesellschaften der METRO GROUP. Die Position Sonstige Verbindlichkeiten umfasst mit 121 Mio. € Zinsschulden, die im Wesentlichen auf Anleihen und Schuldscheindarlehen entfallen, sowie mit 104 Mio. € abzuführende Umsatzsteuer. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert wären, liegen nicht vor. 14. Passive RechnungsabgrenzungspostenIn dieser Position sind Avalprovisionen für herausgelegte Bürgschaften enthalten. 15. Haftungsverhältnissescroll
In den Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen sind im Wesentlichen Garantiezusagen der METRO AG für Finanzgeschäfte von Konzerngesellschaften enthalten. Weiterhin sind in dieser Position Gewährleistungen aus Mietverhältnissen in Höhe von 240 Mio. € (Vorjahr 237 Mio. €) enthalten. Diese Haftungsverhältnisse werden mit den jeweiligen Jahresraten der Mietverhältnisse berücksichtigt. Die Gewährung erstreckt sich auf die gesamte Laufzeit der Mietverhältnisse. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen und Bürgschaften können von den betreffenden Gesellschaften nach unseren Erkenntnissen in allen Fällen erfüllt werden; mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. Die METRO AG haftet darüber hinaus für den Ausfall konzerninterner Forderungen auf Basis von separat abgeschlossenen Vereinbarungen mit Konzerngesellschaften. Ferner bestehen Patronatserklärungen der METRO AG zugunsten einzelner Konzerngesellschaften. 16. Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Verpflichtungen aus Andienungsrechten an Gesellschaftsanteilen werden unter Berücksichtigung des erwarteten Kaufpreises bei Ausübung sowie des erwarteten Ausübungszeitpunkts bewertet. Die ausgewiesenen Verpflichtungen werden zum Stichtag nun als kurzfristig mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr ausgewiesen, da die Inhaber der Rechte zwischenzeitlich eine Ausübungserklärung abgegeben haben. Unbefristete finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen werden bis zur frühestmöglichen Kündigung berücksichtigt. 17. Derivative FinanzinstrumenteAm Bilanzstichtag sind folgende derivative Finanzinstrumente zur Risikoreduzierung eingesetzt: scroll
Von den derivativen Finanzinstrumenten sind in den folgenden Bilanzposten enthalten: scroll
Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden nach der Barwertmethode und anerkannten Optionspreismodellen ermittelt. Dabei werden die bei Reuters veröffentlichten Zinssätze und Währungskurse zugrunde gelegt. Das Nominalvolumen der derivativen Finanzinstrumente ist in absoluten Beträgen ausgewiesen. Zur Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente wird auf Ziffer 1 verwiesen. Derivative Finanzinstrumente zur Abdeckung von ZinsrisikenDie METRO AG hat ein variabel verzinsliches Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit von 5 Jahren in Höhe von 126 Mio. € im Jahr 2009 begeben. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde ein Zinsswap mit entsprechender Laufzeit abgeschlossen. Es steht in einer Sicherungsbeziehung (Mikro-Hedges) zu der bilanzierten Verbindlichkeit. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird prospektiv und retrospektiv überprüft. Da sich die gegenläufigen Zahlungsströme jeweils ausgleichen, wird der Zinsswap nur mit der bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Zinsabgrenzung bilanziert. Derivative Finanzinstrumente zur Abdeckung von WährungsrisikenZur Absicherung von Währungsrisiken bei Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten der Tochterunternehmen werden Devisentermingeschäfte mit Banken in analoger Höhe geschlossen (Mikro-Hedges). Das Nominalvolumen der Devisentermingeschäfte beträgt 350 Mio. €. Die Effektivität wird prospektiv überprüft. Die Devisenterminkontrakte weisen einen beizulegenden Zeitwert per Saldo von 0 Mio. € auf; sie sind im Wesentlichen im Jahr 2013 fällig und sind bilanziell nicht erfasst. Weitere Bewertungseinheiten (Mikro-Hedges) werden für Fremdwährungsanlagen, die die METRO AG bei Konzernunternehmen getätigt hat, und für Commercial Paper in Fremdwährung gebildet. Die Fremdwährungsanlagen werden zum gesicherten Devisenterminkurs bilanziert. Die Devisenterminkontrakte mit einem Nominalvolumen von 16 Mio. € sind im Jahr 2013 fällig und sind bilanziell nicht erfasst. Die in Fremdwährung abgeschlossenen Commercial Paper mit einem Nominalvolumen von 75 Mio. USD werden durch Devisentermingeschäfte kursgesichert und zum gesicherten Devisenterminkurs bilanziert. Die Devisentermingeschäfte werden nicht separat bilanziert. Die Devisentermingeschäfte auf Fremdwährungsanlagen und Commercial Paper weisen einen negativen beizulegenden Zeitwert von 1 Mio. € auf. Zur Absicherung des Cashflow-Risikos von Zins- und Kapitalzahlungen aus einer festverzinslichen Anleihe in Fremdwährung (225 Mio. CHF) hat die METRO AG im Jahr 2012 Zins-/ Währungsswaps mit 2 Banken abgeschlossen. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird prospektiv und retrospektiv überprüft. Da sich die gegenläufigen Zahlungsströme jeweils ausgleichen, werden die Zins-/Währungsswaps nur mit der bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Zinsabgrenzung bilanziert. Derivative Finanzinstrumente zur Abdeckung von PreisrisikenIm Commodity-Bereich schließt die METRO AG derivative Geschäfte mit externen Vertragspartnern ab, um Marktpreise von Rohstoffen (Diesel) abzusichern, die Konzerngesellschaften zur Durchführung ihres operativen Geschäfts benötigen. Diese Dieselswaps wurden prospektiv überprüft und führten zu gegenläufigen, sich ausgleichenden Zahlungsströmen; sie wurden nicht bilanziert. 18. Sonstige RechtsangelegenheitenStatus SpruchverfahrenWegen der 1996 durchgeführten Verschmelzungen der ASKO Deutsche Kaufhaus AG ("ASKO") und der Deutsche SB-Kauf AG ("DSBK") auf die METRO AG waren Spruchverfahren bei den Landgerichten Saarbrücken und Frankfurt am Main anhängig. Die Antragsteller behaupteten, dass das jeweilige Umtauschverhältnis der Anteile zu ihren Lasten zu niedrig bemessen worden sei. Beide Spruchverfahren wurden nun durch gerichtlich protokollierte Vergleiche, die jeweils am 19. Dezember 2012 wirksam wurden, beendet. In den Vergleichen hat die METRO AG sich verpflichtet, an alle ehemaligen außenstehenden ASKO- bzw. DSBK-Aktionäre, die im Rahmen der Verschmelzung ihre Aktien der ASKO bzw. DSBK in Aktien der METRO AG umgetauscht haben, eine weitere bare Zuzahlung zu leisten. Die entsprechenden Beträge sind innerhalb der sonstigen Rückstellungen erfasst. Untersuchung des BundeskartellamtsAm 14. Januar 2010 durchsuchte das Bundeskartellamt ehemalige Geschäftsräume der MGB METRO Group Buying GmbH. Am 19. Dezember 2011 hat das Bundeskartellamt die Untersuchung auf die METRO AG, METRO Cash & Carry International GmbH und METRO Dienstleistungs-Holding GmbH ausgeweitet sowie sachlich erweitert. Diese Ausweitung resultiert aus der Tatsache, dass die MGB METRO Group Buying GmbH im Rahmen der Dezentralisierung des Zentraleinkaufs in Deutschland auf die METRO Dienstleistungs-Holding GmbH verschmolzen wurde. Dies nimmt das Bundeskartellamt zum Anlass, die Untersuchung auf die Mutter- beziehungsweise Konzernobergesellschaft auszuweiten, um der Gefahr zu begegnen, dass der Verfahrensgegner infolge gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierung wegfällt. Die Untersuchung des Bundeskartellamts dauert an; die Behörde hat bislang keine konkretisierten und individualisierten Tathandlungsvorwürfe gegen eine Gesellschaft der METRO GROUP erhoben. Daher können hinsichtlich möglicher Auswirkungen dieser Untersuchung in Bezug auf den Jahresabschluss der METRO AG zurzeit keine Angaben gemacht werden. Gesellschafterstreit bei der Media-Saturn-Holding GmbHWegen des Gesellschafterstreits bei der Media-Saturn-Holding GmbH wird auf die im Rahmen des Risikoberichts unter Textziffer 7 des Lageberichts erteilten Informationen verwiesen. Übrige RechtsangelegenheitenDarüber hinaus sind Gesellschaften der METRO GROUP Partei beziehungsweise Beteiligte in weiteren gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Klageverfahren sowie behördlichen Verfahren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet die METRO AG jedoch aus den in diesem Abschnitt nicht separat dargestellten Rechtsangelegenheiten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der METRO AG. 19. Risiken und Vorteile außerbilanzieller GeschäfteZwischen der METRO AG und wesentlichen Konzerngesellschaften bestehen Gewinnabführungsverträge. Vorteile aus diesen Verträgen ergeben sich insbesondere aus der hieraus resultierenden steuerlichen Organschaft. Risiken bestehen darin, dass auch Verluste im Rahmen der Gewinnabführungsverträge übernommen werden müssen. Risiken können ebenfalls entstehen, soweit Patronatserklärungen zugunsten von Konzerngesellschaften abgegeben wurden. Weitere wesentliche Geschäfte in Bezug auf ausgegliederte Funktionen bestehen zwischen der METRO AG und ihren Tochterunternehmen hauptsächlich für IT-Dienstleistungen, die von den Tochterunternehmen in Rechnung gestellt werden. Die Vorteile dieser Auslagerung liegen in der Spezialisierung und damit in der Steigerung der Qualität sowie in der Preis- und Kostenoptimierung. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung20. Beteiligungsergebnisscroll
Die Erträge aus Beteiligungen ohne Gewinnabführungsvertrag resultieren im Wesentlichen aus Ausschüttungen von Immobiliengesellschaften des Konzerns. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die im Berichtsjahr erhaltenen Ausschüttungen von Immobiliengesellschaften einen Zeitraum von 2 Jahren betreffen, nachdem im Vorjahr keine Ausschüttungen aus diesem Bereich vereinnahmt wurden. In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind mittelbar neben Gewinnen aus den Vertriebslinien METRO Cash & Carry, Media-Saturn sowie Galeria Kaufhof auch Gewinne von Servicegesellschaften der METRO GROUP sowie Verluste aus der Vertriebslinie Real enthalten. Nachdem im Vorjahr ein Einmalertrag im Zusammenhang mit der konzerninternen Übertragung einer Beteiligung im internationalen Cash-and-Carry-Bereich in Höhe von 748 Mio. € vereinnahmt wurde, ergab sich im Berichtsjahr ein Sondereffekt aus anfallenden Aufwendungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Marktaustritt von Media Markt in China. Im Berichtsjahr wurden auf Basis von Ergebnisabführungsverträgen Verluste in Höhe von 25 Mio. € (Vorjahr 33 Mio. €) aus dem Bereich der Konzern-Immobilienservicegesellschaften übernommen. Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen resultieren mit 110 Mio. € aus den internationalen Cash-and-Carry-Aktivitäten, mit 41 Mio. € aus dem internationalen Bereich des Lebensmitteleinzelhandels sowie mit 106 Mio. € aus einer ausschüttungsbedingten Anpassung eines Beteiligungsbuchwertes des Immobilienbereichs. 21. Finanzergebnisscroll
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens entstanden mit 80 Mio. € im Zusammenhang mit langfristig gewährten Darlehen an Konzerngesellschaften. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge resultieren mit 20 Mio. € aus dem Finanzverrechnungsverkehr mit Gesellschaften der METRO GROUP sowie mit 15 Mio. € aus Zinsen auf Steuererstattungsansprüche und der Auflösung von Rückstellungen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen resultieren im Wesentlichen mit 146 Mio. € aus Zinsen für Anleihen und Schuldscheindarlehen. 22. Sonstige betriebliche Erträgescroll
Den Positionen Mieterträge sowie Investitionskostenzuschüsse stehen korrespondierende sonstige betriebliche Aufwendungen gegenüber. Zuschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände waren erforderlich, nachdem der Grund für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung auf Software weggefallen ist. 23. Personalaufwandscroll
Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 10 Mio. € angestiegen. Die Position Löhne und Gehälter ist bei leicht rückläufigem Personalbestand insgesamt höher als Im Vorjahr. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen für Abfindungsleistungen. 24. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich zum Stichtag wie folgt zusammen: scroll
Die METRO AG hat in ihrer Funktion als Franchisegeber Dienstleistungen von Konzerngesellschaften und konzernfremden Unternehmen beauftragt, die im Wesentlichen IT-Dienstleistungen umfassen. Diesen Aufwendungen stehen unter anderem Erträge aus der Abrechnung von Franchisegebühren unter der Position Sonstige betriebliche Erträge gegenüber. 25. Steuern vom Einkommen und vom ErtragZur Ermittlung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden der METRO AG als Organträgerin die steuerlich zuzurechnenden Ergebnisse der jeweiligen Organgesellschaften gemeldet. Bei den ausgewiesenen Steueraufwendungen in Höhe von 34 Mio. € handelt es sich um die Saldogröße aus gezahlten beziehungsweise geschuldeten Ertragsteuern des gesamten Organkreises. Latente Steuern werden gemäß § 274 Abs. 1 HGB auf bilanzielle Differenzen zwischen dem steuerlichen und dem handelsrechtlichen Wertansatz ermittelt. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf immaterielle Vermögensgegenstände sowie Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen. Darüber hinaus sind bei der Berechnung aktiver latenter Steuern auch Verlust- und Zinsvorträge sowie etwaige Steuergutschriften zu berücksichtigen. Der Ermittlung der latenten Steuern liegt der zum Realisierungszeitpunkt erwartete Gesamtsteuersatz von 30,53 Prozent zugrunde. Dieser setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie dem Gewerbesteuersatz von 14,7 Prozent bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 420 Prozent. Passive latente Steuern werden nur angesetzt, wenn sie die aktiven latenten Steuern übersteigen. Zum 31. Dezember 2012 bestand ein aktivischer Überhang latenter Steuern, der unter Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert wurde. 26. Verwendung des Bilanzgewinns, DividendenAus dem für das Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 462 Mio. € wurden im Geschäftsjahr 2012 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2012 Dividenden in Höhe von 1,350 € je Stammaktie und 1,485 € je Vorzugsaktie, also insgesamt 442 Mio. €, ausgeschüttet. Der Restbetrag wurde als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Zur Verwendung des Bilanzgewinns 2012 schlägt der Vorstand der METRO AG der Hauptversammlung vor, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 349 Mio. € eine Dividendenausschüttung in Höhe von 1,00 € je Stammaktie und 1,06 € je Vorzugsaktie, also insgesamt 327 Mio. €, zu beschließen und den Restbetrag als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstige Angaben27. MitarbeiterIm Durchschnitt des Jahres 2012, berechnet aus den 4 Quartalen, betrug die Zahl der Mitarbeiter der METRO AG 970 (Vorjahr 988). Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen wurden auf Vollzeitkräfte umgerechnet. 28. KonzernzugehörigkeitDie METRO AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss der METRO AG auf. Der Jahresabschluss der METRO AG ist in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss ist in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt worden. Er wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und anschließend im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 29. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenNahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die METRO AG Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die METRO AG unterliegen. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden insbesondere mit Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen abgeschlossen. Es handelt sich vor allem um Dienstleistungs-, Miet- und Finanzierungsgeschäfte. Geschäfte mit und zwischen Gesellschaften, deren Anteilsbesitz unter 100 Prozent liegt und die in den Konzernabschluss der METRO AG einbezogen sind, werden grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. 30. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGDer METRO AG ist mit Schreiben vom 17. Februar 2006, 24. Februar 2006, 7. März 2006, 26. Mai 2006, 8. September 2006, 26. Oktober 2007, 30. Oktober 2007, 2. November 2007, 5. November 2007, 3. März 2009, 4. März 2009, 21. April 2009, 22. April 2009, 1. Oktober 2009, 9. Oktober 2009, 18. März 2010, 26. März 2010, 3. Mai 2010, 10. Dezember 2010, 19. November 2012, 7. Februar 2013 sowie 8. Februar 2013 das Bestehen von Beteiligungen nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt worden. Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 17. Februar 2006 lautet wie folgt:„Die Franz Haniel & Cie. GmbH, Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg, hat uns, der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, mit Schreiben vom 17. Februar 2006 eine Mitteilung gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG mit folgendem Inhalt übersandt: ,Hiermit teilen wir, die Franz Haniel & Cie. GmbH, Ihnen gemäß § 24 WpHG i.V.m. § 21 Abs. 1 WpHG für unser Tochterunternehmen, die Haniel Finance Deutschland GmbH, Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg, mit, dass der Stimmrechtsanteil der Haniel Finance Deutschland GmbH an der METRO AG, Düsseldorf, am 13. Februar 2006 die Schwellen von 5 %, 10 %, 25 % und 50 % überschritten hat und seither 55,62 % beträgt. Davon sind der Haniel Finance Deutschland GmbH 55,62 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 S. 1 WpHG zuzurechnen, wobei 39,51 % der Stimmrechte auch nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen sind.'" Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 24. Februar 2006 lautet wie folgt:„Freshfields Bruckhaus Deringer, Taunusanlage 11, 60329 Frankfurt am Main, hat uns, der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, mit Schreiben vom 24. Februar 2006 im Namen und Auftrag nachfolgend aufgeführter Personen und Gesellschaften Mitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG und teilweise auch gemäß § 41 Abs. 2 WpHG mit folgendem Inhalt übersandt: ,Von der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf, wurden Ihnen im eigenen Namen sowie im Namen und Auftrag der nachfolgend aufgeführten Personen bzw. Gesellschaften Mitteilungen nach §§ 21 f. WpHG und teilweise auch nach § 41 Abs. 2 WpHG gemacht, die hiermit, ohne dass sich an den mitteilungspflichtigen Beteiligungsverhältnissen der nachfolgend aufgeführten Personen und Gesellschaften in der Zwischenzeit eine Änderung ergeben hat, von uns, Freshfields Bruckhaus Deringer, Frankfurt, im Namen und Auftrag der nachfolgend aufgeführten Personen und Gesellschaften ergänzt werden und vollständig wie folgt lauten: 1. METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KGGemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 22. Juli 1996 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Anschrift: Metro-Straße 1, 40235 Düsseldorf), am 22. Juli 1996, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien der METRO AG, Düsseldorf, zum amtlichen Handel, mehr als 5 %, 10 %, 25 % und 50 % der Stimmrechte und zwar zu diesem Zeitpunkt 67,16 % der Stimmrechte betragen hat. Davon hielt die METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG unmittelbar 66,97 % der Stimmrechte, weitere 0,19 % der Stimmrechte waren ihr gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 22. Juli 1996 geltenden Fassung) zuzurechnen. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 20. November 1998 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen weiterhin mit, dass der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Anschrift: Metro-Straße 1, 40235 Düsseldorf), an der METRO AG, Düsseldorf, am 20. November 1998 die Schwelle von 50 % unterschritten und zu diesem Zeitpunkt 43,34 % der Stimmrechte betragen hat. Davon hielt die METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG unmittelbar 43,20 % der Stimmrechte, weitere 0,14 % der Stimmrechte waren ihr gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 20. November 1998 geltenden Fassung) zuzurechnen. Der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Anschrift: Metro-Straße 1, 40235 Düsseldorf), an der METRO AG, Düsseldorf, hat am 28. Dezember 2000 unverändert mehr als 5 %, 10 % und 25 % der Stimmrechte und zwar zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen. Davon hielt die METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG unmittelbar 40,21 % der Stimmrechte, weitere 0,13 % der Stimmrechte wurden ihr nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) und weitere 5,49 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen weiterhin mit, dass der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Anschrift: Metro-Straße 1, 40235 Düsseldorf), an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon hielt die METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG unmittelbar 40,21% der Stimmrechte, weitere 0,13 % der Stimmrechte wurden ihr nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) und weitere 16,27 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Anschrift: Metro-Straße 1, 40235 Düsseldorf), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % der Stimmrechte betragen hat. Davon hielt sie 39,39 % der Stimmrechte unmittelbar, 16,17 % der Stimmrechte wurden ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG sowie weitere 0,13 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Anschrift: Metro-Straße 1, 40235 Düsseldorf), an der METRO AG, Düsseldorf, hat am 1. Juli 2004 unverändert mehr als 5 %, 10 %, 25 % und 50 % der Stimmrechte und zwar zu diesem Zeitpunkt 55,68 % der Stimmrechte betragen. Davon hielt sie 14,51 % der Stimmrechte unmittelbar. Weitere 41,17 % der Stimmrechte wurden ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei 25 % der Stimmrechte zuzüglich einer Einzelstimme zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet wurden. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon hält sie 14,51 % der Stimmrechte unmittelbar. Weitere 41,11 % der Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 25 % der Stimmrechte zuzüglich einer Einzelstimme zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen sind. 2. METRO Vermögensverwaltung GmbHGemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 22. Juli 1996 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH, Düsseldorf (Anschrift: Metro-Straße 1, 40235 Düsseldorf), im Hinblick auf deren Eigenschaft als Komplementärin der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf, am 22. Juli 1996, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien der METRO AG, Düsseldorf, zum amtlichen Handel, mehr als 5 %, 10 %, 25 % und 50 % der Stimmrechte und zwar zu diesem Zeitpunkt 67,16 % der Stimmrechte betragen hat. Davon waren der METRO Vermögensverwaltung GmbH, Düsseldorf, 67,16 % der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 22. Juli 1996 geltenden Fassung) zuzurechnen. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 20. November 1998 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen weiterhin mit, dass der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH, Düsseldorf (Anschrift: Metro-Straße 1, 40235 Düsseldorf), im Hinblick auf deren Eigenschaft als Komplementärin der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf, an der METRO AG, Düsseldorf, am 20. November 1998 die Schwelle von 50 % unterschritten und zu diesem Zeitpunkt 43,34 % der Stimmrechte betragen hat. Davon waren der METRO Vermögensverwaltung GmbH 43,34 % der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 20. November 1998 geltenden Fassung) zuzurechnen. Der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH, Düsseldorf (Anschrift: Metro-Straße 1, 40235 Düsseldorf), im Hinblick auf deren Eigenschaft als Komplementärin der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf, an der METRO AG, Düsseldorf, hat am 28. Dezember 2000 mehr als 5 %, 10 % und 25 % der Stimmrechte und zwar zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen. Davon waren der METRO Vermögensverwaltung GmbH 45,83 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zuzurechnen, wobei ihr 40,34 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zugerechnet wurden. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen weiterhin mit, dass der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH, Düsseldorf (Anschrift: Metro-Straße 1, 40235 Düsseldorf), im Hinblick auf deren Eigenschaft als Komplementärin der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf, an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon waren der METRO Vermögensverwaltung GmbH 56,61 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zuzurechnen, wobei ihr 40,34 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zuzurechnen waren. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH, Düsseldorf (Anschrift: Metro-Straße 1, 40235 Düsseldorf), im Hinblick auf deren Eigenschaft als Komplementärin der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf, an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % der Stimmrechte betragen hat. Davon waren ihr 55,68 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei ihr 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH, im Hinblick auf deren Eigenschaft als Komplementärin der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon sind ihr 55,62 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen sind. 3. METRO Holding AGGemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 22. Juli 1996 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der METRO Holding AG, Baar/Schweiz (Anschrift: Neuhofstr. 4, 6341 Baar/Schweiz), am 22. Juli 1996, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien der METRO AG, Düsseldorf, zum amtlichen Handel, mehr als 5 %, 10 %, 25 % und 50 % der Stimmrechte und zwar zu diesem Zeitpunkt 67,16 % der Stimmrechte betragen hat. Davon waren der METRO Holding AG, Baar/ Schweiz, 67,16 % der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 22. Juli 1996 geltenden Fassung) zuzurechnen. Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der METRO Holding AG, Baar/Schweiz (Anschrift: Neuhofstr. 4, 6341 Baar/Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 20. November 1998 unverändert mehr als 5 %, 10 %, 25 % und 50 % betrug und zu diesem Zeitpunkt 53,44 % der Stimmrechte betragen hat. Davon waren der METRO Holding AG 53,44 % der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 20. November 1998 geltenden Fassung) zuzurechnen. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 13. Oktober 2000 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen zudem mit, dass der Stimmrechtsanteil der METRO Holding AG, Baar/Schweiz (Anschrift: Neuhofstr. 4, 6341 Baar/Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 13. Oktober 2000 die Schwellen von 50 % und 25 % der Stimmrechte unterschritten und zu diesem Zeitpunkt 16,18 % der Stimmrechte betragen hat. Davon waren der METRO Holding AG 16,18 % der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 13. Oktober 2000 geltenden Fassung) zuzurechnen. Ferner teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der METRO Holding AG, Baar/Schweiz (Anschrift: Neuhofstr. 4, 6341 Baar/Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 unverändert mehr als 5 % und 10 % der Stimmrechte und zwar 10,79 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden der METRO Holding AG 10,79 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zugerechnet. Darüber hinaus teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) mit, dass der Stimmrechtsanteil der METRO Holding AG, Baar/Schweiz (Anschrift: Neuhofstr. 4, 6341 Baar/Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwellen von 10 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und seither unverändert 0 % beträgt. 4. Ligapart AGGemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 20. November 1998 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der Ligapart AG, Baar/Schweiz (Anschrift: Neuhofstr. 4, 6341 Baar/Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 20. November 1998 die Schwellen von 5 % und 10 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 10,10 % betragen hat. Davon hielt die Ligapart AG 10,10 % der Stimmrechte unmittelbar. Ferner teilen wir Ihnen mit, dass Stimmrechtsanteil der Ligapart AG, Baar/Schweiz (Anschrift: Neuhofstr. 4, 6341 Baar/ Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 unverändert mehr als 5 % und 10 % der Stimmrechte und zwar zu diesem Zeitpunkt 10,79 % der Stimmrechte betragen hat. Davon hielt die Ligapart AG 10,79 % der Stimmrechte unmittelbar. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 9. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen überdies mit, dass der Stimmrechtsanteil der Ligapart AG, Baar/Schweiz (Anschrift: Neuhofstr. 4, 6341 Baar/Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 9. Mai 2001 die Schwellen von 10 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und seither 0 % beträgt. 5. 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KGGemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, Schönefeld-Waltersdorf (Anschrift: Am Pechpfuhl 1b, 12529 Schönefeld-Waltersdorf), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. Juli 2004 die Schwellen von 5 %, 10 %, 25 % und 50 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 55,68 % der Stimmrechte betragen hat. Davon hielt die 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG 25 % der Stimmrechte zuzüglich einer Einzelstimme unmittelbar und weitere 30,68 % der Stimmrechte waren ihr gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, Schönefeld-Waltersdorf, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon hält sie unverändert 25 % der Stimmrechte zuzüglich einer Einzelstimme unmittelbar und weitere 30,62 % der Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. 6. 1. HSB Verwaltung GmbHGemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der 1. HSB Verwaltung GmbH, Schönefeld-Waltersdorf (Anschrift Am Pechpfuhl 1b, 12529 Schönefeld-Waltersdorf), im Hinblick auf deren Eigenschaft als Komplementärin der 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, Schönefeld-Waltersdorf, an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. Juli 2004 die Schwellen von 5 %, 10 %, 25 % und 50 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 55,68 % der Stimmrechte betragen hat. Davon waren ihr 55,68 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei ihr 25 % der Stimmrechte zuzüglich einer Einzelstimme zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der 1. HSB Verwaltung GmbH, Schönefeld-Waltersdorf, im Hinblick auf deren Eigenschaft als Komplementärin der 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, Schönefeld-Waltersdorf, an der METRO AG, Düsseldorf, unverändert 55,62 % der Stimmrechte. Davon sind ihr unverändert 55,62 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei ihr 25 % der Stimmrechte zuzüglich einer Einzelstimme zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen sind. 7. Haniel Finance B.V.Weiterhin teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) mit, dass der Stimmrechtsanteil der Haniel Finance B.V., Venlo/Niederlande (Anschrift: Hakkesstraat 23A, 5916 PX Venlo, Niederlande), an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen hat. Davon hielt die Haniel Finance B.V. unmittelbar 5,39 % der Stimmrechte und weitere 40,43 % der Stimmrechte waren ihr nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zuzurechnen. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der Haniel Finance B.V., Venlo/Niederlande (Anschrift: Hakkesstraat 23A, 5916 PX Venlo, Niederlande), an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon hielt die Haniel Finance B.V. unmittelbar 5,39 % der Stimmrechte und weitere 51,22 % der Stimmrechte waren ihr nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zuzurechnen. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der Haniel Finance B.V., Venlo/Niederlande (Anschrift: Hakkesstraat 23A, 5916 PX Venlo, Niederlande), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % betragen hat. Davon hielt sie 5,39 % der Stimmrechte unmittelbar und weitere 50,29 % der Stimmrechte waren ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil Haniel Finance B.V., Venlo/Niederlande, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon hält sie 5,39 % der Stimmrechte unmittelbar und weitere 50,23 % der Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. 8. Franz Haniel & Cie. GmbHWeiterhin teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) mit, dass der Stimmrechtsanteil der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg (Anschrift: Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg), an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden der Franz Haniel & Cie. GmbH 45,83 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zugerechnet, wobei ihr 5,39 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zuzurechnen waren. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg (Anschrift: Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg), an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon waren der Franz Haniel & Cie. GmbH 56,61 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zuzurechnen, wobei ihr 5,39 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zuzurechnen waren. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen überdies mit, dass der Stimmrechtsanteil der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg (Anschrift: Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % betragen hat. Davon wurden ihr 55,68 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei ihr 44,91% der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon sind ihr 55,62 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei ihr 44,91 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen sind. 9. Beisheim Holding GmbHDes weiteren teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) mit, dass der Stimmrechtsanteil der Beisheim Holding GmbH, Baar/Schweiz (Anschrift: Neuhofstraße 4, 6341 Baar, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden der Beisheim Holding GmbH 45,83 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der Beisheim Holding GmbH, Baar/ Schweiz (Anschrift: Neuhofstraße 4, 6341 Baar, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon hielt die Beisheim Holding GmbH 5,39 % der Stimmrechte unmittelbar und weitere 51,22 % der Stimmrechte waren ihr nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zuzurechnen. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen überdies mit, dass der Stimmrechtsanteil der Beisheim Holding GmbH, Baar/ Schweiz (Anschrift: Neuhofstraße 4, 6341 Baar, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % der Stimmrechte betragen hat. Davon hielt sie 5,29 % der Stimmrechte unmittelbar und weitere 50,40 % der Stimmrechte wurden ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der Beisheim Holding GmbH, Baar/Schweiz, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon hält sie 5,29 % der Stimmrechte unmittelbar und weitere 50,34 % der Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. 10. Prof. Otto Beisheim StiftungDarüber hinaus teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) mit, dass der Stimmrechtsanteil der Prof. Otto-Beisheim-Stiftung, Baar/ Schweiz (Anschrift: Neuhofstraße 4, 6341 Baar, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden der Prof. Otto Beisheim Stiftung 45,83 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der Prof. Otto-Beisheim-Stiftung, Baar/Schweiz (Anschrift: Neuhofstraße 4, 6341 Baar, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon waren der Prof. Otto Beisheim Stiftung 5,39 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) und weitere 51,22 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zuzurechnen. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen überdies mit, dass der Stimmrechtsanteil der Prof. Otto-Beisheim-Stiftung, Baar/ Schweiz (Anschrift: Neuhofstraße 4, 6341 Baar, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 5,29 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 50,40 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der Prof. Otto-Beisheim-Stiftung, Baar/ Schweiz, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon werden ihr 5,29 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 50,34 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet. 11. Suprapart AGGemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der Suprapart AG, Baar/Schweiz (Anschrift: Mühlegasse 36, 6340 Baar, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden der Suprapart AG 45,83 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der Suprapart AG, Baar/Schweiz (Anschrift: Mühlegasse 36, 6340 Baar, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon hielt die Suprapart AG 5,39 % der Stimmrechte unmittelbar und weitere 51,22 % waren ihr nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zuzurechnen. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen überdies mit, dass der Stimmrechtsanteil der Suprapart AG, Baar/Schweiz (Anschrift: Mühlegasse 36, 6340 Baar, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % der Stimmrechte betragen hat. Davon hielt sie 5,39 % der Stimmrechte unmittelbar und weitere 50,29 % der Stimmrechte wurden ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der Suprapart AG, Baar/Schweiz, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon hält sie 5,39 % der Stimmrechte unmittelbar und weitere 50,23 % sind ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. 12. Supra Holding AGGemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der Supra Holding AG, Baar/Schweiz (Anschrift: Mühlegasse 36, 6340 Baar, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden der Supra Holding AG 45,83 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der Supra Holding AG, Baar/Schweiz (Anschrift: Mühlegasse 36, 6340 Baar, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon waren der Supra Holding AG 5,39 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) und weitere 51,22 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zuzurechnen. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen überdies mit, dass der Stimmrechtsanteil der Supra Holding AG, Baar/Schweiz (Anschrift: Mühlegasse 36, 6340 Baar, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 5,39 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 50,29 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der Supra Holding AG, Baar/Schweiz, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon werden ihr 5,39 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 50,23 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet. 13. Baluba Investment S.A.Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der Baluba Investment S.A., Panama (Anschrift: c/o Arosemena Noriega & Contreras, Elvira Mendez Street No. 10, Banco do Brasil Building, City of Panama, Republic of Panama), an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 45,83 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 gültigen Fassung) zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der Baluba Investment S.A., Panama (Anschrift: c/o Arosemena Noriega & Contreras, Elvira Mendez Street No. 10, Banco do Brasil Building, City of Panama, Republic of Panama), an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden der Baluba Investment S.A. 5,39 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) und weitere 51,22 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zugerechnet. Des weiteren teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 19. Juli 2001 geltenden Fassung) mit, dass der Stimmrechtsanteil der Baluba Investment S.A., Panama (Anschrift: c/o Arosemena Noriega & Contreras, Elvira Mendez Street No. 10, Banco do Brasil Building, City of Panama, Republic of Panama), an der METRO AG, Düsseldorf, am 19. Juli 2001 die Schwellen von 50 %, 25 %, 10 % und 5 % unterschritten hat und seit diesem Zeitpunkt unverändert 0 % der Stimmrechte beträgt. 14. Baluba Investment Ltd.Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 19. Juli 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der Baluba Investment Ltd., St. Peter Port/Guernsey (Anschrift: Granary House, The Grange, St. Peter Port, Guernsey, GY1 2QQ, Guernsey), an der METRO AG, Düsseldorf, am 19. Juli 2001 die Schwellen von 5 %, 10 %, 25 % und 50 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden der Baluba Investment Ltd. 5,39 % nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 19. Juli 2001 geltenden Fassung) und weitere 51,22 % nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 19. Juli 2001 geltenden Fassung) zugerechnet. Ferner teilen wir Ihnen gemäß § 41 Abs. 2 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der Baluba Investment Ltd., St. Peter Port/ Guernsey (Anschrift: Granary House, The Grange, St. Peter Port, Guernsey, GY1 2QQ, Guernsey), an der METRO AG, Düsseldorf, zum 1. April 2002 55,68 % der Stimmrechte betrug. Davon wurden der Baluba Investment Ltd. 5,39 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 50,29 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz1 WpHG zugerechnet. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der Baluba Investment Ltd., St. Peter Port/ Guernsey, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon werden der Baluba Investment Ltd. 5,39 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 50,23 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet. 15. Supra Trust (vormals WEKA Trust)Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der CorTrust Reg. als Trustee des WEKA Trust, Vaduz/ Liechtenstein (Anschrift: Pflugstr. 10, FL 9490 Vaduz/Liechtenstein), an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 45,83 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der CorTrust Reg. als Trustee des WEKA Trust, Vaduz/ Liechtenstein (Anschrift: Pflugstr. 10, FL 9490 Vaduz/Liechtenstein), an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon waren ihr 5,39 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) und weitere 51,22 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zuzurechnen. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen überdies mit, dass der Stimmrechtsanteil der CorTrust Reg. als Trustee des WEKA Trust, Vaduz/Liechtenstein (Anschrift: Pflugstr. 10, FL 9490 Vaduz/ Liechtenstein), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 5,39 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 50,29 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen weiterhin mit, dass der Stimmrechtsanteil der CorTrust Reg. als Trustee des WEKA Trust, Vaduz/Liechtenstein (Anschrift: Pflugstr. 10, FL 9490 Vaduz/Liechtenstein), am 1. Januar 2005 die Schwellen von 50 %, 25 %, 10 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und seither 0 % beträgt. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der R& H Trust Co. (Guernsey) Ltd. als Trustee des Supra Trust, St. Peter Port/Guernsey (Anschrift: Granary House, The Grange, St. Peter Port, Guernsey GY1 2QQ, Guernsey), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. Januar 2005 die Schwellen von 5 %, 10 %, 25 % und 50 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 55,68 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 5,39 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 50,29 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der R& H Trust Co. (Guernsey) Ltd. als Trustee des Supra Trust, St. Peter Port/Guernsey, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon werden ihm 5,39 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 50,23 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet. 16. O.B. Betriebs GmbHGemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der O.B. Betriebs-GmbH, München (Anschrift: Helene-Wessel-Bogen 39, 80939 München), an der METRO AG, Düsseldorf, am 14. Februar 2002 die Schwellen von 5 %, 10 %, 25 % und 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 55,79 % der Stimmrechte betragen hat. Davon hielt sie 0,06 % der Stimmrechte unmittelbar. Die weiteren 55,73 % der Stimmrechte wurden ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei ihr 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet wurden. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der O.B. Betriebs-GmbH, München (Anschrift: Helene-Wessel-Bogen 39, 80939 München), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % betragen hat. Davon hielt sie 0,06 % der Stimmrechte unmittelbar. Die weiteren 55,62 % der Stimmrechte waren ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei ihr 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet wurden. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der O.B. Betriebs-GmbH, München, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon werden ihr 55,62 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei ihr 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. 17. O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KGGemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Anschrift: Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf), an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen hat. Davon hielt sie 0,06 % der Stimmrechte unmittelbar und weitere 45,77 % der Stimmrechte wurden ihr nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Anschrift: Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf), an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon hielt sie 0,06 % der Stimmrechte unmittelbar und weitere 56,55 % der Stimmrechte waren ihr nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zuzurechnen. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen überdies mit, dass der Stimmrechtsanteil der O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Anschrift: Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % betragen hat. Davon wurden ihr 0,06 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die weiteren 55,62 % der Stimmrechte wurden ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet wurden. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon werden ihr 55,62 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. 18. O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbHGemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbH, Düsseldorf (Anschrift: Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf), im Hinblick auf ihre Eigenschaft als Komplementärin der O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf, an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 0,06 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) und weitere 45,77 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbH, Düsseldorf (Anschrift: Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf), im Hinblick auf ihre Eigenschaft als Komplementärin der O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf, an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 0,06 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) und weitere 56,55 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen überdies mit, dass der Stimmrechtsanteil der O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbH, Düsseldorf (Anschrift: Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf), im Hinblick auf ihre Eigenschaft als Komplementärin der O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf, an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % betragen hat. Davon wurden ihr 0,06 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die weiteren 55,62 % der Stimmrechte wurden ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet wurden. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbH, Düsseldorf, im Hinblick auf ihre Eigenschaft als Komplementärin der O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon werden ihr 55,62 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. 19. Prof. Dr. Otto BeisheimGemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil des Prof. Dr. Otto Beisheim, Baar/Schweiz (Anschrift: Neuhofstr. 4, 6341 Baar, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihm 0,06 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) und weitere 45,77 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil des Prof. Dr. Otto Beisheim, Baar/Schweiz (Anschrift: Neuhofstr. 4, 6341 Baar, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihm 0,06 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) und weitere 56,55 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen weiterhin mit, dass der Stimmrechtsanteil des Prof. Dr. Otto Beisheim, Baar/ Schweiz (Anschrift: Neuhofstr. 4, 6341 Baar, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % betragen hat. Davon wurden ihm 0,06 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die weiteren 55,62 % der Stimmrechte wurden ihm nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet wurden. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil des Prof. Dr. Otto Beisheim, Baar/Schweiz, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon werden ihm 55,62 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. 20. BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbHGemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH, Essen (Anschrift: Huyssenallee 44, 45128 Essen), an der METRO AG, Düsseldorf, am 14. Februar 2002 die Schwellen von 5 %, 10 %, 25 % und 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 55,79 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 0,03 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG zugerechnet. Die weiteren 55,76 % der Stimmrechte wurden ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH, Essen (Anschrift: Huyssenallee 44, 45128 Essen), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % betragen hat. Davon wurden ihr 0,03 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG zugerechnet. Die weiteren 55,65 % der Stimmrechte wurden ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH, Essen, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon werden ihr 0,03 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG zugerechnet. Die weiteren 55,59 % der Stimmrechte werden ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen sind. 21. Gebr. Schmidt GmbH & Co. KGGemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der Gebrüder Schmidt GmbH & Co. KG, Essen (Anschrift: Huyssenallee 44, 45128 Essen), an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen hat. Davon hielt sie 0,03 % der Stimmrechte unmittelbar und weitere 45,79 % der Stimmrechte wurden ihr nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 gelten den Fassung) zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der Gebrüder Schmidt GmbH & Co. KG, Essen (Anschrift: Huyssenallee 44, 45128 Essen), an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon hielt sie 0,03 % der Stimmrechte unmittelbar und weitere 56,58 % der Stimmrechte waren ihr nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zuzurechnen. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen überdies mit, dass der Stimmrechtsanteil der Gebrüder Schmidt GmbH & Co. KG, Essen (Anschrift: Huyssenallee 44, 45128 Essen), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % betragen hat. Davon hielt sie 0,03 % der Stimmrechte unmittelbar. Die weiteren 55,65 % der Stimmrechte waren ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 39,51% der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der Gebrüder Schmidt GmbH & Co. KG, Essen, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon hält sie 0,03 % der Stimmrechte unmittelbar. Die weiteren 55,59 % der Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen sind. 22. Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbHGemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen (Anschrift: Huyssenallee 44, 45128 Essen), in ihrer Eigenschaft als Komplementärin der Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen, an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 0,03 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) und weitere 45,79 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen (Anschrift: Huyssenallee 44, 45128 Essen), in ihrer Eigenschaft als Komplementärin der Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen, an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 0,03 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) und weitere 56,58 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen überdies mit, dass der Stimmrechtsanteil der Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen (Anschrift: Huyssenallee 44, 45128 Essen), in ihrer Eigenschaft als Komplementärin der Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen, an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % betragen hat. Davon wurden ihr 0,03 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die weiteren 55,65 % der Stimmrechte wurden ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet wurden. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, in ihrer Eigenschaft als Komplementärin der Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon werden ihr 0,03 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die weiteren 55,59 % der Stimmrechte werden ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. 23. Dr. Michael Schmidt-RuthenbeckGemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil von Dr. Michael Schmidt-Ruthenbeck, Zürich/Schweiz (Anschrift: Gartenstr. 33, 8002 Zürich, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihm 0,03 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) und weitere 45,79 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil von Dr. Michael Schmidt-Ruthenbeck, Zürich/Schweiz (Anschrift: Gartenstr. 33, 8002 Zürich, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihm 0,03 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) und weitere 56,58 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen überdies mit, dass der Stimmrechtsanteil von Dr. Michael Schmidt-Ruthenbeck, Zürich/Schweiz (Anschrift: Gartenstr. 33, 8002 Zürich, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % betragen hat. Davon wurden ihm 0,03 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die weiteren 55,65 % der Stimmrechte wurden ihm nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet wurden. Am heutigen Tag, dem 24. Februar 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil von Dr. Michael Schmidt-Ruthenbeck, Zürich/Schweiz, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon werden ihm 0,03 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die weiteren 55,59 % der Stimmrechte werden ihm nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei 39,51 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Wir weisen darauf hin, dass soweit die zu den jeweiligen Zurechnungstatbeständen genannten Prozentsätze addiert nicht oder mehr als den jeweils genannten Gesamtstimmrechtsanteil ergeben, dies ausschließlich darauf beruht, dass auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet wurde.'" Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 7. März 2006 lautet wie folgt:„Die METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Metro-Straße 8, 40235 Düsseldorf, hat uns, der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, mit Schreiben vom 7. März 2006 Mitteilungen gemäß §§ 21 f. WpHG sowie gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mit folgendem Inhalt übersandt: ,Hiermit teilen wir, die METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Ihnen im Namen und im Auftrag der nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Folgendes mit: 1. Ritter und Partner Holding AnstaltGemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der Ritter und Partner Holding Anstalt, Vaduz/Liechtenstein (Anschrift: Pflugstr. 12, FL 9490 Vaduz/Liechtenstein), an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 45,83 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der Ritter und Partner Holding Anstalt, Vaduz/Liechtenstein (Anschrift: Pflugstr. 12, FL 9490 Vaduz/Liechtenstein), an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon waren ihr 5,39 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) und weitere 51,22 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zuzurechnen. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen überdies mit, dass der Stimmrechtsanteil der Ritter und Partner Holding Anstalt, Vaduz/Liechtenstein (Anschrift: Pflugstr. 12, FL 9490 Vaduz/ Liechtenstein), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 5,39 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 50,29 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen weiterhin mit, dass der Stimmrechtsanteil der Ritter und Partner Holding Anstalt, Vaduz/Liechtenstein (Anschrift: Pflugstr. 12, FL 9490 Vaduz/ Liechtenstein), am 1. Januar 2005 die Schwellen von 50 %, 25 %, 10 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und seither 0 % beträgt. 2. Praesidial StiftungGemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der Praesidial Stiftung, Vaduz/Liechtenstein (Anschrift: Pflugstr. 12, FL 9490 Vaduz/Liechtenstein), an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 45,83 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der Praesidial Stiftung, Vaduz/Liechtenstein (Anschrift: Pflugstr. 12, FL 9490 Vaduz/Liechtenstein), an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon waren ihr 5,39 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) und weitere 51,22 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zuzurechnen. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen überdies mit, dass der Stimmrechtsanteil der Praesidial Stiftung, Vaduz/Liechtenstein (Anschrift: Pflugstr. 12, FL 9490 Vaduz/Liechtenstein), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 5,39 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 50,29 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen weiterhin mit, dass der Stimmrechtsanteil der Praesidial Stiftung, Vaduz/Liechtenstein (Anschrift: Pflugstr. 12, FL 9490 Vaduz/Liechtenstein), am 1. Januar 2005 die Schwellen von 50 %, 25 %, 10 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und seither 0 % beträgt. 3. Rawlinson & Hunter LimitedGemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der Rawlinson & Hunter Limited, St. Peter Port/ Guernsey (Anschrift: Granary House, The Grange, St. Peter Port, Guernsey GY1 2QQ, Guernsey), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. Januar 2005 die Schwellen von 5 %, 10 %, 25 % und 50 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 55,68 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 5,39 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 50,29 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet. Am heutigen Tag, dem 7. März 2006, beträgt der Stimmrechtsanteil der Rawlinson & Hunter Limited, St. Peter Port/ Guernsey, an der METRO AG, Düsseldorf, 55,62 % der Stimmrechte. Davon werden ihr 5,39 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 50,23 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet.'" Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 26. Mai 2006 lautet wie folgt:„Die METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Metro-Straße 1, 40235 Düsseldorf, hat uns, der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, mit Schreiben vom 26. Mai 2006 Mitteilungen gemäß §§ 21 f. WpHG sowie gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG über die Stimmrechtsanteile an der METRO AG, Düsseldorf/eine Korrektur der Mitteilung vom 7. März 2006 betreffend die Praesidial Stiftung als Mitteilungspflichtige mit folgendem Inhalt übersandt: 'Wir, die METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, hatten Ihnen im Namen und im Auftrag der Praesidial Stiftung, Vaduz/ Liechtenstein, am 7. März 2006 (veröffentlicht am 14. März 2006) Mitteilungen nach den §§ 21 f., 41 Abs. 2 WpHG gemacht. Infolge eines Büroversehens des Mitteilungspflichtigen kam es zu einem Zahlendreher hinsichtlich der Beteiligungsverhältnisse an der ebenfalls mitteilungspflichtigen Ritter und Partner Holding Anstalt und zu den Mitteilungen durch die Praesidial Stiftung, die hiermit von uns im Namen und im Auftrag der Praesidial Stiftung und der Dr. Peter Ritter Familienstiftung, Vaduz/Liechtenstein, wie folgt geändert werden: Der Praesidial Stiftung standen am 28. Dezember 2000, am 23. Mai 2001 und 1. April 2002 keine Stimmrechte an der METRO AG, Düsseldorf, zu. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der Dr. Peter Ritter Familienstiftung, Vaduz/Liechtenstein (Anschrift: Pflugstrasse 12, FL-9490 Vaduz/Liechtenstein), an der METRO AG, Düsseldorf, am 28. Dezember 2000 die Schwellen von 5 %, 10 % und 25 % überschritten und zu diesem Zeitpunkt 45,83 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 45,83 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 28. Dezember 2000 geltenden Fassung) zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der Dr. Peter Ritter Familienstiftung, Vaduz/Liechtenstein (Anschrift: Pflugstrasse 12, FL-9490 Vaduz/Liechtenstein), an der METRO AG, Düsseldorf, am 23. Mai 2001 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Zeitpunkt 56,61 % der Stimmrechte betragen hat. Davon waren ihr 5,38 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) und weitere 51,22 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG (in der am 23. Mai 2001 geltenden Fassung) zuzurechnen. Gemäß § 41 Abs. 2 WpHG teilen wir Ihnen überdies mit, dass der Stimmrechtsanteil der Dr. Peter Ritter Familienstiftung, Vaduz/Liechtenstein (Anschrift: Pflugstrasse 12, FL-9490 Vaduz/Liechtenstein), an der METRO AG, Düsseldorf, am 1. April 2002 55,68 % der Stimmrechte betragen hat. Davon wurden ihr 5,39 % der Stimmrechte nach § 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 50,29 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen weiterhin mit, dass der Stimmrechtsanteil der Dr. Peter Ritter Familienstiftung, Vaduz/Liechtenstein (Anschrift: Pflugstrasse 12, FL-9490 Vaduz/Liechtenstein), am 1. Januar 2005 die Schwellen von 50 %, 25 %, 10 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und seither 0 % beträgt.'" Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 8. September 2006 lautet wie folgt:„Die Dr. Mutter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Metzlerstraße 21, 60594 Frankfurt am Main, hat uns, der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, namens und im Auftrag der Suprapart AG, der Supra Holding AG, der Baluba Investment Ltd. Guernsey, der R& H Trust Co. (Guernsey) Ltd. als Trustee des Supra Trust und der Rawlinson & Hunter Limited mit Schreiben vom 8. September 2006 Mitteilungen gemäß §§ 21 f. WpHG mit folgendem Inhalt übersandt: 'Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der Suprapart AG, Baar/Schweiz (Anschrift: Mühlegasse 36, 6340 Baar, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 7. September 2006 die Schwellen von 50 %, 25 %, 10 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und seither 0 % beträgt. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen weiterhin mit, dass der Stimmrechtsanteil der Supra Holding AG, Baar/ Schweiz (Anschrift: Mühlegasse 36, 6340 Baar, Schweiz), an der METRO AG, Düsseldorf, am 7. September 2006 die Schwellen von 50 %, 25 %, 10 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und seither 0 % beträgt. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen überdies mit, dass der Stimmrechtsanteil der Baluba Investment Ltd., St. Peter Port/Guernsey (Anschrift: Granary House, The Grange, St. Peter Port, Guernsey, GY1 2QQ, Guernsey), an der METRO AG, Düsseldorf, am 7. September 2006 die Schwellen von 50 %, 25 %, 10 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und seither 0 % beträgt. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen ferner mit, dass der Stimmrechtsanteil der R& H Trust Co. (Guernsey) Ltd. als Trustee des Supra Trust, St. Peter Port/Guernsey (Anschrift: Granary House, The Grange, St. Peter Port, Guernsey, GY1 2QQ, Guernsey), an der METRO AG, Düsseldorf, am 7. September 2006 die Schwellen von 50 %, 25 %, 10 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und seither 0 % beträgt. Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen weiterhin mit, dass der Stimmrechtsanteil der Rawlinson & Hunter Limited, St. Peter Port/Guernsey (Anschrift: Granary House, The Grange, St. Peter Port, Guernsey, GY1 2QQ, Guernsey), an der METRO AG, Düsseldorf, am 7. September 2006 die Schwellen von 50 %, 25 %, 10 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und seither 0 % beträgt.'" Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilungen vom 26. Oktober 2007 und 30. Oktober 2007 lautet wie folgt:„Die Franz Haniel & Cie. GmbH, Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg, hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 Folgendes mitgeteilt: I. Die Franz Haniel & Cie. GmbH hat uns, der METRO AG, mit Schreiben vom 26. Oktober 2007 eine Stimmrechtsmitteilung gemäß § 24 WpHG i.V.m. §§ 21 Abs. 1, 22 WpHG mit folgendem Inhalt übersandt: '1. Der Stimmrechtsanteil unserer Konzerngesellschaft Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG, Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg, an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, hat am 26. Oktober 2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten und beträgt seither 68,47 %. Davon hält sie 16,01 % der Stimmrechte unmittelbar. Die weiteren 52,46 % der Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 2 S. 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance B.V., Venlo/Niederlande; - Overpart GmbH, Baar/Schweiz; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, Waltersdorf. 2. Der Stimmrechtsanteil unserer Konzerngesellschaft Haniel Beteiligungs-GmbH, Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg, (in ihrer Eigenschaft als Komplementärin der Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG, Duisburg), an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, hat am 26. Oktober 2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten und beträgt seither 68,47 %. Diese Stimmrechte werden Ihr nach § 22 Abs. 2 S. 1 WpHG zugerechnet. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Beteiligungs-GmbH dabei Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance B.V., Venlo/Niederlande; - Overpart GmbH, Baar/Schweiz; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, Waltersdorf. Darüber hinaus werden der Haniel Beteiligungs-GmbH 16,01 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG über die von ihr als Komplementärin kontrollierte Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG, Duisburg, zugerechnet.' II. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2007 hat die Franz Haniel & Cie. GmbH uns, der METRO AG, eine Stimmrechtsmitteilung gemäß § 24 WpHG i.V.m. §§ 21 Abs. 1, 22 WpHG mit folgendem Inhalt übersandt: 'In Ergänzung unserer Stimmrechtsmitteilung vom 26.10.2007 teilen wir, die Franz Haniel & Cie. GmbH, Ihnen gemäß § 24 WpHG i.V.m. §§ 21 Abs. 1, 22 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil unserer Konzerngesellschaften Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG, Haniel Beteiligungs-GmbH, beide Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg, (letztere in ihrer Eigenschaft als Komplementärin der Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG, Duisburg) an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, am 26. Oktober 2007 auch die Schwelle von 20 % überschritten hat und seither 68,47 % beträgt. Alle weiteren in unserer Stimmrechtsmitteilung vom 26. Oktober 2007 gemachten Angaben und genannten Zurechnungsnormen bleiben unverändert.'" Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilungen vom 2. November 2007 und 5. November 2007 lautet wie folgt:„Die Franz Haniel & Cie. GmbH, Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg, hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750, Folgendes mitgeteilt: I. Die Franz Haniel & Cie. GmbH hat uns, der METRO AG, mit Schreiben vom 2. November 2007 eine Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21 f., 24 WpHG über Stimmrechtsanteile an der METRO AG, Düsseldorf (Korrekturmitteilung) mit folgendem Inhalt übersandt: 'Hiermit korrigieren wir, die Franz Haniel & Cie. GmbH, die am 26. Oktober 2007 abgegebene Stimmrechtsmitteilung sowie deren Ergänzung vom 30. Oktober 2007 und teilen Ihnen gemäß § 24 WpHG i.V.m. §§ 21 Abs. 1, 22 WpHG nunmehr Folgendes mit: 1. Der Stimmrechtsanteil unserer Konzerngesellschaft Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG, Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg, an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, hat am 26. Oktober 2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten und beträgt seither 65,87 %. Davon hält sie 16,01 % der Stimmrechte unmittelbar. Die weiteren 49,86 % der Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 2 S. 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance B.V., Venlo/Niederlande; - Overpart GmbH, Baar/Schweiz; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, Waltersdorf. 2. Der Stimmrechtsanteil unserer Konzerngesellschaft Haniel Beteiligungs-GmbH, Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg, (in Ihrer Eigenschaft als Komplementärin der Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG, Duisburg), an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, hat am 26. Oktober 2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten und beträgt seither 65,87 %. Diese Stimmrechte werden ihr nach § 22 Abs. 2 S. 1 WpHG zugerechnet. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Beteiligungs-GmbH dabei Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance B.V., Venlo/Niederlande; - Overpart GmbH, Baar/Schweiz; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, Waltersdorf. Darüber hinaus werden der Haniel Beteiligungs-GmbH 16,01 % der Stimmrechte zugleich auch nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG über die von ihr als Komplementärin kontrollierte Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG, Duisburg, zugerechnet.' II. Mit Scheiben vom 5. November 2007 hat die Franz Haniel & Cie. GmbH uns, der METRO AG, eine Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21 f., 24 WpHG über Stimmrechtsanteile an der METRO AG, Düsseldorf (Korrekturmitteilung) mit folgendem Inhalt übersandt: 'Hiermit korrigieren wir unsere am 26. und 30. Oktober 2007 sowie 2. November 2007 abgegebenen Stimmrechtsmitteilungen und teilen Ihnen gemäß § 24 WpHG i.V.m. §§ 21 Abs. 1, 22 WpHG nunmehr Folgendes mit: 1. Der Stimmrechtsanteil unserer Konzerngesellschaft Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG, Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg, an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, hat am 26. Oktober 2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten und beträgt seither 65,87 % (213.488.360 Stimmrechte). Davon hält sie 16,01 % der Stimmrechte (51.886.270 Stimmrechte) unmittelbar. Die weiteren 49,86 % der Stimmrechte (161.602.090 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 2 S. 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance B.V., Venlo/Niederlande; - Overpart GmbH, Baar/Schweiz; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, Waltersdorf. 2. Der Stimmrechtsanteil unserer Konzerngesellschaft Haniel Beteiligungs-GmbH, Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg, (in ihrer Eigenschaft als Komplementärin der Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG, Duisburg), an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, hat am 26. Oktober 2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten und beträgt seither 65,87 % (213.488.360 Stimmrechte). Davon werden Ihr 50,19 % der Stimmrechte (162.682.636 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 S. 1 WpHG zugerechnet, wobei darin 0,33 % (1.080.546 Stimmrechte) enthalten sind, die der Haniel Beteiligungs-GmbH zugleich über § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Beteiligungs-GmbH dabei Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance B.V., Venlo/Niederlande; - Overpart GmbH, Baar/Schweiz; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, Waltersdorf. Darüber hinaus werden der Haniel Beteiligungs-GmbH weitere 15,68 % der Stimmrechte (50.805.724 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG über die von ihr als Komplementärin kontrollierte Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG, Duisburg, zugerechnet.'" Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 3. März 2009 lautet wie folgt:„Die UBS AG, Zürich, Schweiz (Anschrift: Bahnhofstrasse 45, 8098 Zürich/Schweiz) hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.03.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland (Anschrift: Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 25.02.2009 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und 3,07 % (das entspricht 9959402 Stimmrechten) beträgt. 1,00 % der Stimmrechte (das entspricht 3249740 Stimmrechten) sind der UBS AG gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen." Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 4. März 2009 lautet wie folgt:„Die UBS AG, Zürich, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.03.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland (Anschrift: Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 26.02.2009 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und 1,21% (das entspricht 3911409 Stimmrechten) beträgt. 1,01 % der Stimmrechte (das entspricht 3259150 Stimmrechten) sind der UBS AG gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen." Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 21. April 2009 lautet wie folgt:„Die UBS AG, Zürich, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.04.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland (Anschrift: Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 16.04.2009 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und 3,04 % (das entspricht 9849727 Stimmrechten) beträgt. 1,04 % der Stimmrechte (das entspricht 3379691 Stimmrechten) sind der UBS AG gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen." Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 22. April 2009 lautet wie folgt:„Die UBS AG, Zürich, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.04.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland (Anschrift: Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 17.04.2009 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und 2,93 % (das entspricht 9497729 Stimmrechten) beträgt. 1,04 % der Stimmrechte (das entspricht 3360548 Stimmrechten) sind der UBS AG gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen." Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilungen vom 1. Oktober 2009 lautet wie folgt:„Die Otto Beisheim Betriebs GmbH, München, hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 1. Oktober 2009 Folgendes mitgeteilt: 'Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Meldepflichtige: 1. Otto Beisheim Betriebs GmbH (vormals firmierend unter O.B. Betriebs GmbH) [...] München 2. Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG (vormals firmierend unter O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG) [...] Düsseldorf 3. Otto Beisheim Verwaltungs GmbH (vormals firmierend unter O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbH) [...] Düsseldorf 4. Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim [...] Baar (Schweiz) 5. Otto Beisheim Holding GmbH (vormals firmierend unter Overpart GmbH) [...] Baar (Schweiz) 6. Prof. Otto Beisheim Stiftung [...] Baar (Schweiz) Emittent: METRO AG Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf Hiermit teilen wir, die Otto Beisheim Betriebs GmbH, Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG namens und im Auftrag der nachfolgend aufgeführten Gesellschaften und von Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim folgendes mit: 1. Otto Beisheim Betriebs GmbHDer Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Betriebs GmbH an der METRO AG hat am 1. Oktober 2009 die Schwellen von 50 %, 30 %, 25 % und 20 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 18,46 % (59.821.061 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Betriebs GmbH 13,17 % (42.690.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und weitere 5,29 % (17.130.546 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Betriebs GmbH Stimmrechte zugerechnet: - Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, - Otto Beisheim Holding GmbH. 2. Otto Beisheim Group GmbH & Co. KGDer Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG an der METRO AG hat am 1. Oktober 2009 die Schwellen von 50 %, 30 %, 25 % und 20 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 18,46 % (59.821.061 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG 13,17 % (42.690.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 WpHG und weitere 5,29 % (17.130.546 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG Stimmrechte zugerechnet: - Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, - Otto Beisheim Holding GmbH. 3. Otto Beisheim Verwaltungs GmbHDer Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH an der METRO AG hat am 1. Oktober 2009 die Schwellen von 50 %, 30 %, 25 % und 20 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 18,46 % (59.821.061 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH 13,17 % (42.690.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 WpHG und weitere 5,29 % (17.130.546 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH Stimmrechte zugerechnet: - Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, - Otto Beisheim Holding GmbH. 4. Prof. Dr. Dr. h.c. Otto BeisheimDer Stimmrechtsanteil von Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim an der METRO AG hat am 1. Oktober 2009 die Schwellen von 50 %, 30 %, 25 % und 20 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 18,46 % (59.821.061 Stimmrechte). Davon sind Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim 13,17 % (42.690.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 WpHG und weitere 5,29 % (17.130.546 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim Stimmrechte zugerechnet: - Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, - Otto Beisheim Holding GmbH. 5. Otto Beisheim Holding GmbHDer Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Holding GmbH an der METRO AG hat am 1. Oktober 2009 die Schwellen von 50 %, 30 %, 25 % und 20 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 18,46 % (59.821.061 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Holding GmbH 13,17 % (42.690.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Holding GmbH Stimmrechte zugerechnet: - Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. 6. Prof. Otto Beisheim StiftungDer Stimmrechtsanteil der Prof. Otto Beisheim Stiftung an der METRO AG hat am 1. Oktober 2009 die Schwellen von 50 %, 30 %, 25 % und 20 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 18,46 % (59.821.061 Stimmrechte). Davon sind der Prof. Otto Beisheim Stiftung 5,29 % (17.130.546 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 13,17 % (42.690.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Die der Prof. Otto Beisheim Stiftung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechneten Stimmrechte werden dabei über das folgende von Ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten: - Otto Beisheim Holding GmbH. Im Übrigen werden der Prof. Otto Beisheim Stiftung Stimmrechte von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, zugerechnet: - Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG.'" „Die Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 1. Oktober 2009 Folgendes mitgeteilt: 'gemäß § 24 WpHG i.V.m. §§ 21 Abs. 1, 22 WpHG teilen wir ihnen Folgendes mit: 1. Der Stimmrechtsanteil unserer Konzerngesellschaft Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG, [...] Duisburg, Deutschland, an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, Deutschland, hat am 1. Oktober 2009, 0:00 Uhr, die Schwelle von 50 % unterschritten und beträgt seither 47,41 % der Stimmrechte (153.667.299 Stimmrechte). Davon hält sie 16,01% der Stimmrechte (51.886.270 Stimmrechte) unmittelbar. Die weiteren 31,40 % der Stimmrechte (101.781.029 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance B.V.; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. 2. Der Stimmrechtsanteil unserer Konzerngesellschaft Haniel Beteiligungs-GmbH, [...] Duisburg, Deutschland, an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, Deutschland, hat am 1. Oktober 2009, 0:00 Uhr, die Schwelle von 50 % unterschritten und beträgt seither 47,41 % der Stimmrechte (153.667.299 Stimmrechte). Davon werden ihr 31,73 % der Stimmrechte (102.861.575 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet, wobei darin 0,33 % (1.080.546 Stimmrechte) enthalten sind, die der Haniel Beteiligungs-GmbH zugleich über § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Darüber hinaus werden der Haniel Beteiligungs-GmbH weitere 15,68 % der Stimmrechte (50.805.724 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die von ihr als Komplementärin kontrollierte Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG, Duisburg, Deutschland, zugerechnet. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Beteiligungs-GmbH dabei Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance B.V.; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. 3. Der Stimmrechtsanteil unserer Konzerngesellschaft Haniel Finance B.V., [...] Venlo, Niederlande, an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, Deutschland, hat am 1. Oktober 2009, 0:00 Uhr, die Schwelle von 50 % unterschritten und beträgt seither 47,41 % der Stimmrechte (153.667.299 Stimmrechte). Davon hält sie 5,06 % der Stimmrechte (16.400.000 Stimmrechte) unmittelbar. Die weiteren 42,35 % der Stimmrechte (137.267.299 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Finance B.V. dabei Stimmrechte zugerechnet: - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG; - Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG.'" „Die METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf, hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 1. Oktober 2009 Folgendes mitgeteilt: 'gemäß §§ 21 f. WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, [...] Düsseldorf, Deutschland, an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, Deutschland, am 1. Oktober 2009, 0:00 Uhr, die Schwelle von 50 % unterschritten hat und seither 44,91 % der Stimmrechte (145.552.090 Stimmrechte) beträgt. Davon hält sie 15,12 % der Stimmrechte (49.019.152 Stimmrechte) unmittelbar. Weitere 24,39 % der Stimmrechte (79.052.392 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen, wobei ihr hiervon 16,26 % der Stimmrechte (52.701.595 Stimmrechte) zugleich nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden. Darüber hinaus sind der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG weitere 5,39 % der Stimmrechte (17.480.546 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgendem kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet: - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance B.V.'" „Die METRO Vermögensverwaltung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 1. Oktober 2009 Folgendes mitgeteilt: 'gemäß §§ 21 f. WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH, [...] Düsseldorf, Deutschland, an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, Deutschland, am 1. Oktober 2009, 0:00 Uhr, die Schwelle von 50 % unterschritten hat und seither 44,91 % der Stimmrechte (145.552.090 Stimmrechte) beträgt. 39,51 % der Stimmrechte (128.071.544 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen, wobei ihr hiervon 26,34 % der Stimmrechte (85.381.029 Stimmrechte) zugleich nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden. Darüber hinaus sind der METRO Vermögensverwaltung GmbH weitere 5,39 % der Stimmrechte (17.480.546 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der METRO Vermögensverwaltung GmbH dabei Stimmrechte zugerechnet: - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden der METRO Vermögensverwaltung GmbH dabei Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance B.V.'" „Die 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, Schönefeld, hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 1. Oktober 2009 Folgendes mitgeteilt: 'gemäß §§ 21 f. WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, [...] Schönefeld, Deutschland, an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, Deutschland, am 1. Oktober 2009, 0:00 Uhr, die Schwelle von 50 % unterschritten hat und seither 39,87 % der Stimmrechte (129.212.373 Stimmrechte) beträgt. Davon hält sie 24,39 % der Stimmrechte (79.052.392 Stimmrechte) unmittelbar. Weitere 15,48 % der Stimmrechte (50.159.981 Stimmrechte) sind der 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet: - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - Haniel Finance B.V.'" „Die 1. HSB Verwaltung GmbH, Schönefeld, hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 Folgendes mitgeteilt: 'gemäß §§ 21 f. WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der 1. HSB Verwaltung GmbH, [...] Schönefeld, Deutschland, an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, Deutschland, am 1. Oktober 2009, 0:00 Uhr, die Schwelle von 50 % unterschritten hat und seither 39,87 % der Stimmrechte (129.212.373 Stimmrechte) beträgt. 24,39 % der Stimmrechte (79.052.392 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen, wobei ihr hiervon 16,26 % der Stimmrechte (52.701.595 Stimmrechte) zugleich nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden. Darüber hinaus sind der 1. HSB Verwaltung GmbH weitere 15,48 % der Stimmrechte (50.159.981 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgendem kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden der 1. HSB Verwaltung GmbH dabei Stimmrechte zugerechnet: - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der 1. HSB Verwaltung GmbH dabei Stimmrechte zugerechnet: - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - Haniel Finance B.V.'" Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 9. Oktober 2009 lautet wie folgt:„Die Otto Beisheim Holding GmbH, Baar (Schweiz), hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 9. Oktober 2009 Folgendes mitgeteilt: 'Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Meldepflichtige: 1. Otto Beisheim Betriebs GmbH (vormals firmierend unter O.B. Betriebs GmbH [...] München 2. Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG (vormals firmierend unter O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG) [...] Düsseldorf 3. Otto Beisheim Verwaltungs GmbH (vormals firmierend unter O.B.V. Vermögensverwaltungs GmbH) [...] Düsseldorf 4. Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim [...] Baar (Schweiz) 5. Otto Beisheim Holding GmbH (vormals firmierend unter Overpart GmbH) [...] Baar (Schweiz) 6. Prof. Otto Beisheim Stiftung [...] Baar (Schweiz) Emittent: METRO AG Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf Hiermit teilen wir, die Otto Beisheim Holding GmbH, Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG namens und im Auftrag der nachfolgend aufgeführten Gesellschaften und von Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim folgendes mit: 1. Otto Beisheim Betriebs GmbHDer Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Betriebs GmbH an der METRO AG hat am 9. Oktober 2009 die Schwelle von 15 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 13,21 % (42.821.061 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Betriebs GmbH 13,17 % (42.690.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und weitere 0,04 % (130.546 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Betriebs GmbH Stimmrechte zugerechnet: - Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. 2. Otto Beisheim Group GmbH & Co. KGDer Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG an der METRO AG hat am 9. Oktober 2009 die Schwelle von 15 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 13,21 % (42.821.061 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG 13,17 % (42.690.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 WpHG und weitere 0,04 % (130.546 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG Stimmrechte zugerechnet: - Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. 3. Otto Beisheim Verwaltungs GmbHDer Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH an der METRO AG hat am 9. Oktober 2009 die Schwelle von 15 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 13,21 % (42.821.061 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH 13,17 % (42.690.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 WpHG und weitere 0,04 % (130.546 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH Stimmrechte zugerechnet: - Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. 4. Prof. Dr. Dr. h.c. Otto BeisheimDer Stimmrechtsanteil von Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim an der METRO AG hat am 9. Oktober 2009 die Schwelle von 15 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 13,21 % (42.821.061 Stimmrechte). Davon sind Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim 13,17 % (42.690.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 WpHG und weitere 0,04 % (130.546 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim Stimmrechte zugerechnet: - Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. 5. Otto Beisheim Holding GmbHDer Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Holding GmbH an der METRO AG hat am 9. Oktober 2009 die Schwelle von 15 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 13,21 % (42.821.061 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Holding GmbH 13,17 % (42.690.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Holding GmbH Stimmrechte zugerechnet: - Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. 6. Prof. Otto Beisheim StiftungDer Stimmrechtsanteil der Prof. Otto Beisheim Stiftung an der METRO AG hat am 9. Oktober 2009 die Schwelle von 15 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 13,21 % (42.821.061 Stimmrechte). Davon sind der Prof. Otto Beisheim Stiftung 0,04 % (130.546 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 13,17 % (42.690.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Im Übrigen werden der Prof. Otto Beisheim Stiftung Stimmrechte von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, zugerechnet: - Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG.'" Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 18. März 2010 lautet wie folgt:„Die Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 18. März 2010 Folgendes mitgeteilt: 'gemäß § 24 WpHG i.V.m. §§ 21 Abs. 1, 22 WpHG teilen wir Ihnen Folgendes mit: 1. Der Stimmrechtsanteil unserer Konzerngesellschaft Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG, [...] Duisburg, Deutschland, an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, Deutschland, hat am 17. März 2010 die Schwelle von 50 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 50,01 % der Stimmrechte (162.094.148 Stimmrechte). Davon hält sie 16,01 % der Stimmrechte (51.886.270 Stimmrechte) unmittelbar. Die weiteren 34,00 % der Stimmrechte (110.207.878 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance B.V.; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. 2. Der Stimmrechtsanteil unserer Konzerngesellschaft Haniel Beteiligungs-GmbH, [...] Duisburg, Deutschland, an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, Deutschland, hat am 17. März 2010 die Schwelle von 50 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 50,01 % der Stimmrechte (162.094.148 Stimmrechte). Davon werden ihr 34,34 % der Stimmrechte (111.288.424 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet, wobei darin 0,33 % (1.080.546 Stimmrechte) enthalten sind, die der Haniel Beteiligungs-GmbH zugleich über § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Darüber hinaus werden der Haniel Beteiligungs-GmbH weitere 15,68 % der Stimmrechte (50.805.724 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Von folgendem kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Beteiligungs-GmbH dabei Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG, Duisburg Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Beteiligungs-GmbH dabei Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance B.V.; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. 3. Der Stimmrechtsanteil unserer Konzerngesellschaft Haniel Finance B.V., [...] Venlo, Niederlande, an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, Deutschland, hat am 17. März 2010 die Schwelle von 50 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 50,01% der Stimmrechte (162.094.148 Stimmrechte). Davon hält sie 5,06 % der Stimmrechte (16.400.000 Stimmrechte) unmittelbar. Die weiteren 44,95 % der Stimmrechte (145.694.148 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Finance B.V. dabei Stimmrechte zugerechnet: - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG; - Haniel Beteiligungsfinanzierungs GmbH & Co. KG. '" Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 26. März 2010 lautet wie folgt:„Die OB Beteiligungsgesellschaft mbH, München, hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 26. März 2010 Folgendes mitgeteilt: 'Hiermit teilen wir, die OB Beteiligungsgesellschaft mbH, München, Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der METRO AG, Düsseldorf, am 24. März 2010 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) beträgt. '" Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilungen vom 3. Mai 2010 lautet wie folgt:„Die METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Deutschland, hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 3. Mai 2010 Folgendes mitgeteilt: 'Korrektur der Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21 f. WpHG über Stimmrechtsanteile an der METRO AG, Düsseldorf, vom 1. Oktober 2009 Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß §§ 21 f. WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, [...] Düsseldorf, Deutschland, an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, Deutschland, am 1. Oktober 2009, 0:00 Uhr, die Schwelle von 50 % unterschritten hat und zu diesem Tag 44,91 % der Stimmrechte (145.552.090 Stimmrechte) betrug. Davon hielt sie 15,12 % der Stimmrechte (49.019.152 Stimmrechte) unmittelbar. Weitere 24,39 % der Stimmrechte (79.052.392 Stimmrechte) waren ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen, wobei ihr hiervon 16,26 % der Stimmrechte (52.701.595 Stimmrechte) zugleich nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet wurden. Darüber hinaus waren der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG weitere 5,39 % der Stimmrechte (17.480.546 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Zum heutigen Tag beträgt der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG an der METRO AG 34,34 % der Stimmrechte (111.288.424 Stimmrechte). Davon hält sie 10,08 % der Stimmrechte (32.679.435 Stimmrechte) unmittelbar. Darüber hinaus sind der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG weitere 24,25 % der Stimmrechte (78.608.989 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen, wobei ihr 16,26 % der Stimmrechte (52.701.594 Stimmrechte) zugleich nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen sind. Von folgendem kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, wurden der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG am 1. Oktober 2009 und werden zum heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, wurden der METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG am 1. Oktober 2009 und werden zum heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG; - Haniel Finance B.V. '" „Die METRO Vermögensverwaltung GmbH, Düsseldorf, Deutschland, hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 3. Mai 2010 Folgendes mitgeteilt: 'Korrektur der Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21 f. WpHG über Stimmrechtsanteile an der METRO AG, Düsseldorf, vom 1. Oktober 2009 Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß §§ 21 f. WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH, [...] Düsseldorf, Deutschland, an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, Deutschland, am 1. Oktober 2009, 0:00 Uhr, die Schwelle von 50 % unterschritten hat und zu diesem Tag 44,91 % der Stimmrechte (145.552.090 Stimmrechte) betrug. 39,51 % der Stimmrechte (128.071.544 Stimmrechte) waren ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen, wobei ihr hiervon 26,34 % der Stimmrechte (85.381.029 Stimmrechte) zugleich nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet wurden. Darüber hinaus waren der METRO Vermögensverwaltung GmbH weitere 5,39 % der Stimmrechte (17.480.546 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Zum heutigen Tag beträgt der Stimmrechtsanteil der METRO Vermögensverwaltung GmbH an der METRO AG 34,34 % der Stimmrechte (111.288.424 Stimmrechte). Diese Stimmrechte sind der METRO Vermögensverwaltung GmbH nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen, wobei ihr 26,34 % der Stimmrechte (85.381.029 Stimmrechte) zugleich nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, wurden der METRO Vermögensverwaltung GmbH am 1. Oktober 2009 und werden zum heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, wurden der METRO Vermögensverwaltung GmbH am 1. Oktober 2009 und werden zum heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG; - Haniel Finance B.V. „Die 1. HSB Verwaltung GmbH, Schönefeld, Deutschland, hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 3. Mai 2010 Folgendes mitgeteilt: 'Korrektur der Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21 f. WpHG über Stimmrechtsanteile an der METRO AG, Düsseldorf, vom 1. Oktober 2009 Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß §§ 21 f. WpHG teilen wir Ihnen gemäß §§ 21 f. WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der 1. HSB Verwaltung GmbH, [...] Schönefeld, Deutschland, an der METRO AG, Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf, Deutschland, am 1. Oktober 2009, 0:00 Uhr, die Schwelle von 50 % unterschritten hat und zu diesem Tag 39,87 % der Stimmrechte (129.212.373 Stimmrechte) betrug. 24,39 % der Stimmrechte (79.052.392 Stimmrechte) waren ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen, wobei ihr hiervon 16,26 % der Stimmrechte (52.701.595 Stimmrechte) zugleich nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet wurden. Darüber hinaus waren der 1. HSB Verwaltung GmbH weitere 15,48 % der Stimmrechte (50.159.981 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Zum heutigen Tag beträgt der Stimmrechtsanteil der 1. HSB Verwaltung GmbH an der METRO AG 34,34 % der Stimmrechte (111.288.424 Stimmrechte). Diese Stimmrechte sind der 1. HSB Verwaltung GmbH nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen, wobei ihr 16,26 % der Stimmrechte (52.701.594 Stimmrechte) zugleich nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von folgendem kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, wurden der 1. HSB Verwaltung GmbH am 1. Oktober 2009 und werden zum heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, wurden der 1. HSB Verwaltung GmbH am 1. Oktober 2009 und werden zum heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - Haniel Finance B.V. '" Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 10. Dezember 2010 lautet wie folgt:„Die Otto Beisheim Holding GmbH, Baar (Schweiz), hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 10. Dezember 2010 Folgendes mitgeteilt: 'Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Meldepflichtige: 1. Otto Beisheim Betriebs GmbH [...] München (Deutschland) 2. Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG [...] Düsseldorf (Germany) 3. Otto Beisheim Verwaltungs GmbH [...] Düsseldorf (Deutschland) 4. Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim [...] Baar (Schweiz) 5. Otto Beisheim Holding GmbH [...] Baar (Schweiz) 6. OB Beteiligungsgesellschaft mbH [...] München (Deutschland) 7. Prof. Otto Beisheim Stiftung [...] Baar (Schweiz) Emittent: METRO AG Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf Hiermit teilen wir, die Otto Beisheim Holding GmbH, Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG namens und im Auftrag der nachfolgend aufgeführten Gesellschaften und von Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim folgendes mit: 1. Otto Beisheim Holding GmbHDer Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Holding GmbH an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Holding GmbH 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Holding GmbH am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 2. Otto Beisheim Betriebs GmbHDer Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Betriebs GmbH an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Betriebs GmbH 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Betriebs GmbH Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Holding GmbH, - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von dem folgenden kontrollierten Untenehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Betriebs GmbH Stimmrechte zugerechnet: - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 3. Otto Beisheim Group GmbH & Co. KGDer Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Group GmbH § Co. KG an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Group GmbH § Co. KG 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Group GmbH § Co. KG Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Holding GmbH, - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von folgenden kontrollierten Untenehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Group GmbH § Co. KG Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Betriebs GmbH, - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 4. Otto Beisheim Verwaltungs GmbHDer Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Holding GmbH - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von folgenden kontrollierten Untenehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Group GmbH § Co. KG, - Otto Beisheim Betriebs GmbH, - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 5. Prof. Dr. Dr. h.c. Otto BeisheimDer Stimmrechtsanteil von Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 4,81% (15.585.515 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Holding GmbH, - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von folgenden kontrollierten Untenehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Verwaltungs GmbH, - Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG, - Otto Beisheim Betriebs GmbH, - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 6. OB Beteiligungsgesellschaft mbHDer Stimmrechtsanteil der OB Beteiligungsgesellschaft mbH an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 5 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der OB Beteiligungsgesellschaft mbH 5,16 % (16.728.208 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der OB Beteiligungsgesellschaft mbH Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Holding GmbH. 7. Prof. Otto Beisheim StiftungDer Stimmrechtsanteil der Prof. Otto Beisheim Stiftung an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Prof. Otto Beisheim Stiftung 5,16 % (16.728.208 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Prof. Otto Beisheim Stiftung Stimmrechte zugerechnet: - OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von dem folgenden kontrollierten Untenehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Prof. Otto Beisheim Stiftung Stimmrechte zugerechnet: - Otto Beisheim Holding GmbH.'" Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 19. November 2012 lautet wie folgt:„Die FRANKLIN MUTUAL ADVISERS, LLC, Wilmington, Delaware, USA hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.11.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtanteil an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,06 % (das entspricht 9926360 Stimmrechten) betragen hat. 3,06 % der Stimmrechte (das entspricht 9926360 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen." Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 7. Februar 2013 lautet wie folgt:„Die Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, Deutschland hat uns gemäß §§ 21 f. WpHG - im Hinblick auf ihre Konzerngesellschaften zudem i.V.m. § 24 WpHG - am 7. Februar 2013 Folgendes mitgeteilt: 1. Der Stimmrechtsanteil der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, Deutschland, an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, hat am 5. Februar 2013 die Schwelle von 50 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 45,78 % der Stimmrechte (148.382.643 Stimmrechte). Diese Stimmrechte werden der Franz Haniel & Cie. GmbH nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet, wobei ihr 43,18 % der Stimmrechte (139.955.794 Stimmrechte) zugleich nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Franz Haniel & Cie. GmbH Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance Deutschland GmbH; - METRO Vermögensverwaltung GmbH; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Verwaltung GmbH; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Franz Haniel & Cie. GmbH Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance Deutschland GmbH; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. 2. Der Stimmrechtsanteil ihrer Konzerngesellschaft Haniel Finance Deutschland GmbH, Duisburg, Deutschland, an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, hat am 5. Februar 2013 die Schwelle von 50 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 45,78 % der Stimmrechte (148.382.643 Stimmrechte). Davon hält sie 16,84 % der Stimmrechte (54.573.765 Stimmrechte) unmittelbar. Die weiteren 28,94 % der Stimmrechte (93.808.878 Stimmrechte) werden der Haniel Finance Deutschland GmbH nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet, wobei ihr 26,34 % der Stimmrechte (85.381.029 Stimmrechte) zugleich nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Finance Deutschland GmbH Stimmrechte zugerechnet: - METRO Vermögensverwaltung GmbH; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Finance Deutschland GmbH Stimmrechte zugerechnet: - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. 3. Der Stimmrechtsanteil ihrer Konzerngesellschaft Haniel Finance B.V., Venlo, Niederlande, an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, hat am 5. Februar 2013 die Schwelle von 50 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 45,78 % der Stimmrechte (148.382.643 Stimmrechte). Davon hält sie 0,0003 % der Stimmrechte (1.000 Stimmrechte) unmittelbar. Die weiteren 45,78 % der Stimmrechte (148.381.643 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Finance B.V. Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance Deutschland GmbH; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG." Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilungen vom 8. Februar 2013 lautet wie folgt:„Die Schwarz & Körner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat uns am 8. Februar 2013 namens und in Vollmacht des Herrn Dr. Michael Schmidt-Ruthenbeck, Zürich, Schweiz, gemäß §§ 21 f. WpHG Folgendes mitgeteilt: Der Stimmrechtsanteil des Herrn Dr. Michael Schmidt-Ruthenbeck, Zürich, Schweiz, an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, hat am 5. Februar 2013 die Schwelle von 50 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 45,78 % der Stimmrechte (148.382.643 Stimmrechte). Diese 45,78 % der Stimmrechte (148.382.643 Stimmrechte) werden Herrn Dr. Michael Schmidt-Ruthenbeck nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet, wobei ihm 28,94 % der Stimmrechte (93.807.878 Stimmrechte) zugleich nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden Herrn Dr. Michael Schmidt-Ruthenbeck dabei Stimmrechte zugerechnet: - Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH; - Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG; - BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - METRO Vermögensverwaltung GmbH; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Verwaltung GmbH. Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden Herrn Dr. Michael Schmidt-Ruthenbeck dabei Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance Deutschland GmbH; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG." „Die BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH, Essen, Deutschland hat uns am 8. Februar 2013 gemäß §§ 21 f. WpHG Folgendes mitgeteilt: Der Stimmrechtsanteil der BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH, Essen, Deutschland, an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, hat am 5. Februar 2013 die Schwelle von 50 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 45,78 % der Stimmrechte (148.382.643 Stimmrechte). Davon hält sie 2,6 % der Stimmrechte (8.426.849 Stimmrechte) unmittelbar. Weitere 43,18 % der Stimmrechte (139.955.794 Stimmrechte) werden ihr nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet, wobei ihr hiervon 26,34 % der Stimmrechte (85.381.029 Stimmrechte) zugleich nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH dabei Stimmrechte zugerechnet: - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - METRO Vermögensverwaltung GmbH; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Verwaltung GmbH. Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH dabei Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance Deutschland GmbH; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG." „Die Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland, hat uns am 8. Februar 2013 gemäß §§ 21 f. WpHG Folgendes mitgeteilt: Der Stimmrechtsanteil der Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland, an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, hat am 5. Februar 2013 die Schwelle von 50 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 45,78 % der Stimmrechte (148.382.643 Stimmrechte). Diese 45,78 % der Stimmrechte (148.382.643 Stimmrechte) werden der Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet, wobei ihr 28,94 % der Stimmrechte (93.807.878 Stimmrechte) zugleich nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet: - BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - METRO Vermögensverwaltung GmbH; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Verwaltung GmbH. Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance Deutschland GmbH; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG." „Die Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH hat uns am 8. Februar 2013 gemäß §§ 21 f. WpHG Folgendes mitgeteilt: Der Stimmrechtsanteil der Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland, an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, hat am 5. Februar 2013 die Schwelle von 50 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 45,78 % der Stimmrechte (148.382.643 Stimmrechte). Diese 45,78 % der Stimmrechte (148.382.643 Stimmrechte) werden der Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet, wobei ihr 28,94 % der Stimmrechte (93.807.878 Stimmrechte) zugleich nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH dabei Stimmrechte zugerechnet: - Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG; - BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - METRO Vermögensverwaltung GmbH; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Verwaltung GmbH. Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH dabei Stimmrechte zugerechnet: - Haniel Finance Deutschland GmbH; - METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; - 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG." 31. Vorstand und AufsichtsratVergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2012Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands setzt sich im Wesentlichen zusammen aus der Grundvergütung, den erfolgsbezogenen Ansprüchen (Short Term Incentive) sowie der im Geschäftsjahr 2012 gewährten anteilsbasierten Vergütung (Long Term Incentive). Die erfolgsabhängige Vergütung der Mitglieder des Vorstands wird im Wesentlichen durch die Entwicklung der Net Earnings und des Return on Capital Employed (RoCE) bestimmt und berücksichtigt darüber hinaus die Erreichung individuell gesetzter Ziele. Durch die Verwendung der Kennziffer Net Earnings in Kombination mit dem RoCE wird eine positive Ergebnisentwicklung der METRO GROUP honoriert. Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 beträgt 9,3 Mio. € (Vorjahr 11,0 Mio. €). Davon entfallen 3,8 Mio. € (Vorjahr 3,8 Mio. €) auf die Grundvergütung, 0,5 Mio. € (Vorjahr 5,3 Mio. €) auf erfolgsbezogene Ansprüche, 4,5 Mio. € (Vorjahr 1,6 Mio. €) auf anteilsbasierte Vergütung und 0,5 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €) auf sonstige Vergütungen. Die im Geschäftsjahr 2012 gewährte anteilsbasierte Vergütung (Performance Shares) ist mit dem Fair Value zum Zeitpunkt ihrer Gewährung angegeben. Im Geschäftsjahr 2012 haben sich Wertveränderungen aus den laufenden Tranchen anteilsbasierter Vergütungsprogramme ergeben. Der Aufwand für die Gesellschaft betrug betreffend Herrn Koch 0,063 Mio. €, betreffend Herrn Frese 0,021 Mio. € und betreffend Herrn Hutmacher 0,052 Mio. €. In Bezug auf Herrn Muller ist ein Ertrag von 0,042 Mio. € entstanden; betreffend Herrn Saveuse haben sich keine wesentlichen Wertveränderungen bis zu seinem Ausscheiden aus dem Vorstand ergeben. Die Mitglieder des Vorstands erhielten 161.754 Performance Shares. Die sonstigen Vergütungen entfallen auf geldwerte Vorteile aus Sachbezügen. Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des VorstandsFür frühere Mitglieder des Vorstands der METRO AG und der auf die METRO AG verschmolzenen Gesellschaften sowie ihre Hinterbliebenen wurden Leistungen in Höhe von 8,3 Mio. € (Vorjahr 9,4 Mio. €) erbracht. Der Barwert des Verpflichtungsvolumens für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen für diese Personengruppe betrug 46,7 Mio. € (Vorjahr 47,8 Mio. €). Die Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 bis 9 HGB finden sich im ausführlichen Vergütungsbericht unter Textziffer 9 des Lageberichts. Die Vergütung der AufsichtsratsmitgliederDie Gesamtvergütung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 beträgt 1,7 Mio. € (Vorjahr 1,7 Mio. €). Weitere Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im ausführlichen Vergütungsbericht unter Textziffer 9 des Lageberichts. 32. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2012 eine Erklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben und auf der Homepage der METRO AG (www.metrogroup.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Organe der METRO AG und ihre Mandate1Mitglieder des AufsichtsratsFranz M. Haniel (Vorsitzender)Vorsitzender des Aufsichtsrats der Franz Haniel & Cie. GmbH scroll
Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender)Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der METRO AG Stellv. Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der real,- SB-Warenhaus GmbH scroll
Prof. Dr. oec. Dr. iur. Ann-Kristin AchleitnerWissenschaftliche Direktorin des Center for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) an der Technischen Universität München scroll
Dr. Wulf H. BernotatEhemaliger Vorsitzender des Vorstands der E.ON AG Geschäftsführer der Bernotat & Cie. GmbH scroll
Ulrich DaliborBundesfachgruppenleiter Einzelhandel der Gewerkschaft ver.di scroll
Jürgen FitschenCo-Vorsitzender des Vorstands und des Group Executive Committee der Deutsche Bank AG scroll
Hubert FrielingBereichsleiter Entgeltabrechnung der real,- SB-Warenhaus GmbH scroll
Dr. Florian FunckSeit 23. Mai 2012 Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH scroll
1
Stand der Mandate: 1. März 2013 beziehungsweise
jeweils das Datum des Ausscheidens aus dem Organ der METRO AG Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Erich GreiplGeschäftsführer der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG scroll
Andreas HerwarthVorsitzender des Betriebsrats der METRO AG scroll
Uwe HoepfelStellv. Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der METRO AG Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Galeria Kaufhof GmbH scroll
Peter KüpferSelbstständiger Unternehmensberater scroll
Rainer KuschewskiGewerkschaftssekretär ver.di Bundesverwaltung scroll
Prof. Dr. Klaus MangoldVorsitzender des Aufsichtsrats der Rothschild GmbH scroll
Dr.-Ing. e. h. Bernd PischetsriederBis 23. Mai 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft scroll
Mattheus P. M. (Theo) de RaadMitglied des Aufsichtsrats der CSM N.V. scroll
Gabriele SchendelStellv. Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Galeria Kaufhof GmbH scroll
Xaver SchillerGesamtbetriebsratsvorsitzender METRO Cash & Carry Deutschland GmbH Vorsitzender des Betriebsrats des METRO Cash & Carry Großmarkts München-Brunnthal scroll
Dr. jur. Hans-Jürgen SchinzlerEhrenvorsitzender des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft scroll
Peter StiegerVorsitzender des Gesamtbetriebsrats der real,- SB-Warenhaus GmbH scroll
Angelika WillVorsitzende des Betriebsrats des METRO Cash & Carry Großmarkts Düsseldorf scroll
Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren BesetzungAufsichtsratspräsidiumFranz M. Haniel (Vorsitzender) Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender) Dr. Wulf H. Bernotat Peter Stieger PersonalausschussFranz M. Haniel (Vorsitzender) Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender) Dr. Wulf H. Bernotat Peter Stieger Bilanz- und PrüfungsausschussDr. jur. Hans-Jürgen Schinzler (Vorsitzender) Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender) Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Erich Greipl Franz M. Haniel Xaver Schiller Peter Stieger NominierungsausschussFranz M. Haniel (Vorsitzender) Jürgen Fitschen Dr. jur. Hans-Jürgen Schinzler Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestGFranz M. Haniel Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Erich Greipl Werner Klockhaus Peter Stieger Mitglieder des VorstandsOlaf Koch (Vorsitzender)scroll
Mark Fresescroll
Heiko Hutmacher (Arbeitsdirektor)scroll
Frans W. H. Mullerscroll
Joël SaveuseBis 31. März 2012 scroll
33. Anteilbesitz der METRO AG zum 31.12.2012 gemäß § 285 HGBKonsolidierte Tochterunternehmenscroll
Beteiligungen (mindestens 20 % Anteilsbesitz)scroll
Beteiligungen (5 % bis unter 20 % Anteilsbesitz)scroll
1. März 2013 Der Vorstand OLAF KOCH MARK FRESE HEIKO HUTMACHER FRANS W. H. MULLER VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
1. März 2013 Der Vorstand OLAF KOCH MARK FRESE HEIKO HUTMACHER FRANS W. H. MULLER BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERSWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der METRO AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse im Hinblick die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen im Hinblick auf mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 1. März 2013 KPMG AG LURWEG, Wirtschaftsprüfer MÜNSTERMANN, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Geschäftsjahres 2012 waren zunehmend schwierig. Die Entwicklung in vielen Ländern, in denen Ihr Unternehmen aktiv ist, war von Staatsschuldenkrisen und einer hohen Arbeitslosenquote geprägt. Diese erreichte in der Eurozone einen neuen Rekordstand. Verschärfte Konsolidierungsanstrengungen seitens der Regierungen zur Eindämmung der Krise haben die Konsumstimmung erheblich eingetrübt. Die METRO GROUP konnte sich dem generellen Markttrend nicht vollkommen entziehen; es gelang ihr allerdings, einen Teil der Belastungen durch erfolgreiche Maßnahmen zur Umsatz- und Effizienzsteigerung auszugleichen. Der Konzernumsatz stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Prozent auf 66,7 Mrd. €. Das EBIT vor Sonderfaktoren beträgt 1.976 (2011: 2.372 Mio. €). Vor dem Hintergrund der hohen Unsicherheit über die weitere konjunkturelle Entwicklung stand die zukunftsgerichtete Beratung des Vorstands im Mittelpunkt der Aufsichtsratsarbeit 2012. Wir haben mit dem Vorstand intensiv über die 2012 getätigten Investitionen in neue Kompetenzen, Absatzkanäle und die Preispositionierung diskutiert. Gemeinsam mit dem Vorstand sind wir der Überzeugung, dass die METRO GROUP damit an Attraktivität für ihre Kunden gewinnen und in vielen Ländern weitere Marktanteilszuwächse erzielen kann. Auch die Intensivierung der Anstrengungen, mit denen die METRO GROUP ihre Kosteneffizienz steigern und den Cashflow verbessern will, haben wir mit dem Vorstand wiederholt erörtert. Es ist weiterhin das Ziel, die Nettoverschuldung des Konzerns zu senken. Wir haben daher auch der fokussierten Strategie des Vorstands für 2013 zugestimmt. Ohne das Expansionstempo in den strategischen Wachstumsmärkten der METRO GROUP zu drosseln, werden die Investitionen im Jahr 2013 zunächst begrenzt. Dies dient der Absicherung der finanziellen Zielsetzungen und Spielräume. Wir sind davon überzeugt, dass die METRO GROUP gestärkt aus dieser herausfordernden Phase wirtschaftlicher Unsicherheit hervorgehen wird. Wir danken den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren persönlichen Einsatz. Beratung und Überwachung der GeschäftsführungDer Aufsichtsrat hat auch 2012 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung der METRO AG und des Gesamtkonzerns ausführlich beraten und die Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle wesentlichen Entwicklungen der METRO GROUP unterrichtet. Die Berichterstattung des Vorstands beinhaltete insbesondere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, die Rentabilität des Unternehmens, die laufende Geschäftsentwicklung (einschließlich Abweichungen von der Planung) sowie Geschäfte von erheblicher Bedeutung. Der Aufsichtsrat hat alle ihm unterbreiteten Berichte und Unterlagen im gebotenen Maß erörtert und geprüft. Es gab keine Zweifel an der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandstätigkeit. Zu einzelnen Geschäftsvorfällen haben wir unsere Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder selbst getroffenen Festlegungen notwendig war. Vom Einsichts- und Prüfungsrecht des Aufsichtsrats nach § 111 Abs. 2 Satz 1 und 2 Aktiengesetz (AktG) haben wir nicht Gebrauch gemacht, da es keine klärungsbedürftigen Sachverhalte gab. Im Geschäftsjahr 2012 fanden 10 Aufsichtsratssitzungen statt. Davon wurden 3 Sitzungen außerordentlich einberufen. Eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats erfolgte in einem schriftlichen Verfahren. In meiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich zwischen den Sitzungsterminen in kontinuierlichem Austausch mit dem Vorsitzenden des Vorstands. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt einen Vermerk in diesem Bericht, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats in einem Geschäftsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen hat. 2012 fand eine personelle Veränderung im Aufsichtsrat der METRO AG statt. Herr Dr. Bernd Pischetsrieder schied im Mai 2012 aus dem Gremium aus. Aufgrund des frühen Zeitpunkts seines unterjährigen Austritts konnte er nicht an mindestens der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtsjahr teilnehmen. Von den aktiven Mitgliedern des Aufsichtsrats war niemand in weniger als der Hälfte der Sitzungen anwesend. Die Präsenz in Sitzungen des Aufsichtsrats (persönlich und telefonisch) betrug durchschnittlich 92 Prozent. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind, sind im Geschäftsjahr 2012 nicht aufgetreten. Wesentliche Inhalte der Aufsichtsratssitzungen und -beschlüsse im JahresüberblickMärz 2012 -Schwerpunkte unserer Bilanzsitzung am 15. März 2012 waren der Jahres- und Konzernabschluss 2011, die Lageberichte der METRO AG und des Konzerns 2011, der Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung 2012 für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 2011. An der Erörterung nahm der Abschlussprüfer teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen. Wir befassten uns zudem intensiv mit der vom Vorstand initiierten Neuausrichtung von METRO Cash & Carry. Besprochen wurden die Fokussierung auf strategische Prioritäten, neue Organisationsstrukturen sowie die Notwendigkeit eines kulturellen Wandels, der die Offenheit und den Dialog im Unternehmen fördert. Wir haben den Vorstand in seinen Planungen für die Neuausrichtung bestärkt. Weitere Themen der Sitzung am 15. März waren die Vorstandsvergütung, die Vorbereitung der Hauptversammlung 2012, die Geschäftsentwicklung und der Abschluss eines Auftragsvertrags mit einem ehemaligen Mitglied des Vorstands. Vorbehaltlich der Prüferwahl durch die Hauptversammlung 2012 beschloss der Aufsichtsrat die Prüfungsaufträge für den Jahres- und Konzernabschluss 2012 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts des ersten Halbjahres 2012. In der zweiten Hälfte des Monats März fand eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats statt. Sie diente der Erörterung von Personalangelegenheiten des Vorstands. Hieran anknüpfend beschlossen wir Ende März in einem schriftlichen Verfahren, die Bestellung von Herrn Joël Saveuse zum Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2012 einvernehmlich aufzuheben. Hintergrund war die eingeleitete Neuausrichtung vieler Geschäftsbereiche des Konzerns. Nach der gemeinsamen Überzeugung des Aufsichtsrats und Herrn Saveuse geschah sein vorzeitiges Ausscheiden im besten Interesse des Unternehmens. In weiterer Folge befasste sich der Aufsichtsrat auch mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit Herrn Saveuse und stimmte einem neuen Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand zu. Mai 2012 -Der Schwerpunkt einer Sitzung unmittelbar vor Beginn der Hauptversammlung am 23. Mai war die Information des Vorstands über die Geschäftsentwicklung und die Fortschritte der Neuausrichtung von METRO Cash & Carry. Eine zweite Sitzung fand unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung statt, die die Herren Franz M. Haniel und Dr. Florian Funck zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt hatte. Das Plenum bestimmte Herrn Haniel für die Dauer seiner neuen Amtszeit zum Aufsichtsratsvorsitzenden. Darüber hinaus entschied der Aufsichtsrat über die Besetzung des Nominierungsausschusses. In einer außerordentlichen Sitzung Ende Mai 2012 stimmten wir der Veräußerung der Großmärkte von MAKRO Cash & Carry im Vereinigten Königreich einschließlich der gesamten operativen Vermögenswerte an die Booker Group plc zu. Im Gegenzug hat die METRO GROUP 9,99 Prozent des zum damaligen Zeitpunkt ausgegebenen Aktienkapitals von Booker erhalten (Anteil nach der Transaktion entspricht 9,08 Prozent). Dies war aus der Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats ein wichtiger Schritt zur Konzentration der METRO GROUP auf ihre strategischen Kernmärkte. Juli 2012 -Unter Beteiligung von Führungskräften der Vertriebslinien des Konzerns fand im Juli eine Strategiesitzung statt. Die durch den Aufsichtsrat befürwortete Strategie des Vorstands stellt den Kundenmehrwert ins Zentrum. Durch die absolute Fokussierung auf den Kunden soll der Konzern zu profitablem Wachstum zurückkehren. Hierbei liegt die erste Priorität auf dem Wachstum auf vergleichbarer Fläche. Die zweite Priorität liegt auf der Sicherung der Ertragssituation und des Cashflows. In einer zweiten Sitzung des Aufsichtsrats beschäftigten wir uns mit der Geschäftsentwicklung, der Entwicklung des Aktienkurses sowie den Erwartungen des Kapitalmarkts. Weitere wesentliche Themen waren der Bericht des Vorstands zur Personalentwicklungsstrategie und eine Beschlussfassung zur Umsetzung von Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die 2012 neu eingeführt wurden. Oktober 2012 -Mit Unterstützung durch einen unabhängigen Sachverständigen diskutierten wir in der turnusgemäßen Herbstsitzung die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Weitere Schwerpunkte bildeten der Bericht des Vorstands über die Geschäftsentwicklung und die Governance-Funktionen im Konzern, insbesondere das Risikomanagement, die internen Kontrollsysteme sowie das Compliance-System. November 2012 -In einer außerordentlichen Sitzung stimmten wir der durch den Vorstand angestrebten Veräußerung des operativen Geschäfts von Real International in den Ländern Polen, Rumänien, Russland und der Ukraine inklusive eines damit verbundenen Immobilienportfolios zu. Damit kann sich die Vertriebslinie Real auf die erfolgreiche Weiterentwicklung des Deutschlandgeschäfts konzentrieren. Zugleich sinkt durch den Verkauf die rating-relevante Nettoverschuldung der METRO GROUP signifikant. Der Verkauf bedarf der Genehmigungen der zuständigen Wettbewerbsbehörden, die voraussichtlich 2013 erteilt werden. Dezember 2012 -In der letzten Sitzung des Berichtsjahres erörterten wir mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung und die Strategie für Real Deutschland. Der Vorstand berichtete über den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Stand der Überlegungen zu den Aktivitäten von Media Markt in China, zur strategischen Entwicklung von Media-Saturn in Europa sowie über den Status des Gesellschafterstreits bei der Media-Saturn-Holding GmbH. Weitere Schwerpunkte der Sitzung waren die Beschlussfassung über die vom Vorstand vorgelegte Budgetplanung und die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Aufbauend auf der Erörterung im Oktober 2012 beschlossen wir eine Regelung zur erfolgsabhängigen Vergütung des Vorstands im 9-monatigen Rumpfgeschäftsjahr 2013. Ferner fassten wir den Beschluss, der Hauptversammlung eine Umstellung der Aufsichtsratsvergütung auf ein reines Fixum vorzuschlagen. Wir sind der Meinung, dass eine Fixvergütung besser geeignet ist, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden Kontroll- und Beratungsfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Die Höhe der von uns vorgeschlagenen Fixvergütung orientiert sich an einem Gesamtvergütungsdurchschnitt der Jahre 2009-2011. Die Arbeit der Ausschüsse- Aufsichtsratspräsidium:Franz M. Haniel (Vorsitzender), Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender), Dr. Wulf H. Bernotat, Peter Stieger - Personalausschuss:Franz M. Haniel (Vorsitzender), Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender), Dr. Wulf H. Bernotat, Peter Stieger - Bilanz- und Prüfungsausschuss:Dr. jur. Hans-Jürgen Schinzler (Vorsitzender), Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender), Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Erich Greipl, Franz M. Haniel, Xaver Schiller, Peter Stieger - Nominierungsausschuss:Franz M. Haniel (Vorsitzender), Jürgen Fitschen, Dr. jur. Hans-Jürgen Schinzler - Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG:Franz M. Haniel (Vorsitzender), Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender), Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Erich Greipl, Peter Stieger Stand: 15. März 2013 Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat 5 Ausschüsse gebildet: Aufsichtsratspräsidium, Personalausschuss, Bilanz- und Prüfungsausschuss, Nominierungsausschuss sowie Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG). Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse und Erörterungen des Aufsichtsrats vor. Darüber hinaus haben wir innerhalb des gesetzlichen Rahmens Entscheidungszuständigkeiten auf einzelne Ausschüsse übertragen. Eine detaillierte Beschreibung der Arbeitsweise der Ausschüsse ist in der jährlichen Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 a HGB enthalten. Sie ist auf der Website www.metrogroup.de unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance abrufbar. Den Vorsitz in allen Ausschüssen mit Ausnahme des Bilanz- und Prüfungsausschusses führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Über die Inhalte und Ergebnisse der Ausschusssitzungen wird im Aufsichtsrat jeweils zeitnah berichtet. Bilanz- und Prüfungsausschuss -Die Aufgaben des Bilanz- und Prüfungsausschusses umfassen vor allem Fragen der Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie die Themen Risikomanagement und Compliance. Im Geschäftsjahr 2012 fanden insgesamt 7 Sitzungen statt, davon wurden 2 außerordentlich einberufen. Der Vorsitzende des Vorstands und der Finanzvorstand haben an allen Sitzungen teilgenommen. Zu ausgewählten Sitzungen beziehungsweise Tagesordnungspunkten wurden der Abschlussprüfer sowie Leiter der zuständigen Fachbereiche der METRO AG hinzugezogen. Zu Beginn des Berichtsjahres hat der Vorstand Gespräche mit Kaufinteressenten über die Warenhaustochter Galeria Kaufhof eingestellt. Es bestand keine realistische Aussicht, dass die Verhandlungen zu einem für die METRO GROUP akzeptablen Ergebnis führen würden. Diese Einschätzung des Vorstands wurde im Bilanz- und Prüfungsausschuss intensiv erörtert. Die Ausschussmitglieder haben insoweit ihr Beratungsmandat wahrgenommen und den Vorstand in seiner Entscheidungsfindung unterstützt. Wie in jedem Jahr bereitete der Bilanz- und Prüfungsausschuss auch 2012 die Bilanzsitzung des Aufsichtsrats vor. Der Ausschuss prüfte den Jahres- und Konzernabschluss 2011, die Lageberichte sowie den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 2011. In Anwesenheit des Abschlussprüfers wurden ferner die Ergebnisse der Abschlussprüfungen erörtert. Auf dieser Grundlage sprach der Bilanz- und Prüfungsausschuss konkrete Beschlussempfehlungen an den Aufsichtsrat aus; dazu zählte insbesondere, den Jahres- und Konzernabschluss 2012 zu billigen und sich dem Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns anzuschließen. Ein weiterer Schwerpunkt der Ausschussarbeit war die Vorbereitung der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 durch die Hauptversammlung. Der Bilanz- und Prüfungsausschuss bereitete außerdem die zur Umsetzung des Wahlbeschlusses erteilten Aufträge für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2012 sowie für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts des ersten Halbjahres 2012 vor. Vor der Wahl beziehungsweise bei der Beauftragung des Abschlussprüfers sorgte der Ausschuss für die Einhaltung der einschlägigen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Jeweils vor ihrer Veröffentlichung erörterten die Mitglieder des Bilanz- und Prüfungsausschusses die Quartalsfinanzberichte und den Halbjahresfinanzbericht 2012. Vor dem Hintergrund einer sich verschlechternden Konjunkturlage wurde mit dem Vorstand im Verlauf des Geschäftsjahres intensiv und wiederholt über die Chancen und Risiken der Planung sowie eingetretene Abweichungen diskutiert. Weitere Themen der Ausschussarbeit waren die internen Kontrollsysteme des Konzerns, das Risikomanagement, die Compliance und die interne Revision. Diese Funktionen wurden in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt; 2012 erfolgte insbesondere die Risikoberichterstattung auf Basis einer neuen unternehmensinternen Richtlinie. Der Überprüfung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems kam daher im Berichtsjahr besonderes Gewicht zu. Der Ausschuss bereitete ferner die turnusgemäße Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Budgetplanung des Vorstands vor, erörterte die mittel- und langfristige Fremdfinanzierung des Konzerns, die beabsichtigte Umstellung des Geschäftsjahres der METRO AG und eine Anfrage der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung. Der Ausschuss befasste sich des Weiteren mit dem Status rechtlicher Verfahren (wie zum Beispiel des Gesellschafterstreits bei der Media-Saturn-Holding GmbH), der Weiterentwicklung internationaler Rechnungslegungsstandards, der Konzernsteuerplanung, der Vergabe von Spenden und der Corporate Governance des Unternehmens. Der Bilanz- und Prüfungsausschuss bereitete auch die Entsprechenserklärung 2012 gemäß § 161 AktG vor. Personalausschuss -Der Personalausschuss befasst sich im Wesentlichen mit den Personalangelegenheiten des Vorstands. Im Geschäftsjahr 2012 fanden insgesamt 3 Ausschusssitzungen statt: 2 ordentliche gemeinsam mit dem Aufsichtsratspräsidium sowie eine außerordentliche. Ein Beschluss wurde mittels eines schriftlichen Verfahrens gefasst. Der Ausschuss bereitete im Berichtsjahr überwiegend Entscheidungen des Aufsichtsrats vor. Unter anderem hat der Personalausschuss die Bestimmung von individuellen Leistungsfaktoren erörtert, die Einfluss auf die Höhe der erfolgsabhängigen Vorstandsvergütung 2011 hatten. Zur Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Leistungsfaktoren 2012 wurden Anfang des Jahres die persönlichen Zielsetzungen der Mitglieder des Vorstands und im Sommer 2012 ein Zwischenstand der Zielerreichung diskutiert. Begleitend hierzu hat der Ausschussvorsitzende Gespräche mit den Mitgliedern des Vorstands geführt. Im Berichtsjahr hat der Personalausschuss zudem Empfehlungen an den Aufsichtsrat zur Änderung von vertraglichen Vereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands ausgesprochen. Dies betraf insbesondere die vorübergehende Anpassung der erfolgsabhängigen Vorstandsvergütung an das 9-monatige Rumpfgeschäftsjahr 2013 (1. Januar bis 30. September 2013). Hierüber haben sich die Mitglieder des Ausschusses auch mit einem unabhängigen Sachverständigen beraten. Weitere wesentliche Themen der Ausschussarbeit waren der Abschluss eines Auftragsvertrags mit einem ehemaligen Mitglied des Vorstands, der Corporate-Governance-Bericht 2011 einschließlich des Vergütungsberichts sowie die Überprüfung der Altersversorgung für die Mitglieder des Vorstands. Aufsichtsratspräsidium -Das Aufsichtsratspräsidium befasst sich mit der Konzern- und Regionalstrategie, der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften und der Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex. Unter Beachtung von § 107 Abs. 3 Satz 3 AktG beschließt das Präsidium über eilige Angelegenheiten und solche, die ihm der Aufsichtsrat zur Beschlussfassung übertragen hat. Im Geschäftsjahr 2012 tagte das Aufsichtsratspräsidium 2-mal, jeweils gemeinsam mit dem Personalausschuss. Wesentliche Themen der Sitzungen waren die 2012 begonnene Neuausrichtung des Konzerns und die Corporate Governance der METRO GROUP einschließlich der Vorstandsvergütung. Die Entsprechenserklärung 2012 des Aufsichtsrats gemäß § 161 AktG wurde durch das Präsidium vorbereitet. Beschlussfassungen über eilige oder durch den Aufsichtsrat übertragene Angelegenheiten waren nicht erforderlich. Nominierungsausschuss -Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu nennen. Im Geschäftsjahr 2012 tagte der Nominierungsausschuss 4-mal, wovon 2 Sitzungen außerordentlich einberufen wurden. Themen der Ausschussarbeit waren die Aufsichtsratswahlen 2012 und 2013. Auf Empfehlung des Nominierungsausschusses hat das Plenum der Hauptversammlung 2012 die Wahl der Herren Franz M. Haniel und Dr. Florian Funck in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. Beide Vorschläge wurden angenommen. Über die Wahlvorschläge zur Hauptversammlung 2013 entscheidet der Aufsichtsrat im März 2013. Vermittlungsausschuss -Der Vermittlungsausschuss erarbeitet Vorschläge für die Bestellung oder Abberufung von Mitgliedern des Vorstands in den nach § 31 MitbestG vorgesehenen Fällen. Eine Sitzung des Vermittlungsausschusses war auch im Geschäftsjahr 2012 nicht erforderlich. Corporate GovernanceÜber die Corporate Governance der METRO GROUP berichten Vorstand und Aufsichtsrat im Corporate-Governance-Bericht für das Jahr 2012. Der Bericht wird zusammen mit der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 a HGB auch auf der Website www.metrogroup.de unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG haben ihre jüngste Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG im Dezember 2012 abgegeben und den Aktionären auf der Website www.metrogroup.de dauerhaft zugänglich gemacht. Die Erklärung ist ferner im Corporate-Governance-Bericht 2012 vollständig wiedergegeben. Jahres- und Konzernabschluss 2012, Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 2012Den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss der METRO AG für das Geschäftsjahr 2012 unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht 2012 der METRO AG sowie den von der METRO AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind - aufgestellten Konzernabschluss 2012 und den Konzernlagebericht 2012 hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer berichtete schriftlich über das Ergebnis der Prüfung. Wir, der Aufsichtsrat, haben den Jahresabschluss der METRO AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012, den Lagebericht der METRO AG und den Lagebericht des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 sowie den Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung 2013 für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Diese Unterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden uns hierfür rechtzeitig vorgelegt und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 15. März 2013 eingehend erörtert und geprüft. Der an der Sitzung teilnehmende Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand uns auch in Abwesenheit des Vorstands für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, wurden durch den Abschlussprüfer nicht berichtet. Der Prüfer informierte auch über Leistungen, die er zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbracht hat. Umstände, nach denen die Besorgnis der Befangenheit bestehen könnte, lagen nach Information des Abschlussprüfers nicht vor. Wir haben uns dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers angeschlossen und auf der Grundlage unserer eigenen Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Wir teilen insbesondere die in den Lageberichten der METRO AG und des Konzerns enthaltenen Beurteilungen des Vorstands und haben die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse gebilligt, womit der Jahresabschluss der METRO AG festgestellt worden ist. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns haben wir uns nach Abwägung der Interessen der Aktionäre an einer Ausschüttung und der Interessen der Gesellschaft an einem Gewinnvortrag angeschlossen. Gemäß § 312 AktG hat der Vorstand der METRO AG einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2012 (kurz „Abhängigkeitsbericht") erstellt. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Der Abhängigkeitsbericht lag uns zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers rechtzeitig vor und wurde in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 15. März 2013 eingehend erörtert sowie insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Der an der Bilanzsitzung teilnehmende Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts und stand uns auch in Abwesenheit des Vorstands für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Wir haben uns dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers angeschlossen. Als Ergebnis unserer eigenen Prüfung haben wir abschließend festgestellt, dass keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts zu erheben sind. Die vorstehend beschriebenen Prüfungen der Abschlussunterlagen 2012 durch den Aufsichtsrat sind durch seinen Bilanz- und Prüfungsausschuss in einer Sitzung am 13. März 2013 intensiv vorbereitet worden. Der Abschlussprüfer nahm auch an dieser Ausschusssitzung teil, erläuterte seine wesentlichen Prüfungsergebnisse und stand für Fragen zur Verfügung. Der Bilanz- und Prüfungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat, die durch den Vorstand aufgestellten Abschlüsse zu billigen und sich dem Gewinnverwendungsvorschlag anzuschließen. PersonaliaDas Mandat von Herrn Franz M. Haniel als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats endete mit Ablauf der Hauptversammlung der METRO AG am 23. Mai 2012. Am gleichen Tag trat Herr Haniel durch Wahl der Hauptversammlung in eine neue Amtsperiode ein. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der METRO AG wählten ihn erneut zum Vorsitzenden des Gremiums. Herr Dr. Bernd Pischetsrieder legte sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung der METRO AG am 23. Mai 2012 nieder. Als Nachfolger trat durch Wahl der Hauptversammlung am 23. Mai 2012 in unmittelbarem Anschluss Herr Dr. Florian Funck in den Aufsichtsrat ein.
Düsseldorf, 15. März 2013 Der Aufsichtsrat Franz M. Haniel, Vorsitzender Vorschlag des Vorstands der METRO AG an die ordentliche Hauptversammlung am 8. Mai 2013 für die Verwendung des BilanzgewinnsDer Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 348.627.333,85 € wie folgt zu verwenden: scroll
JahresüberschussDer Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2012 beträgt 497.909.944,95 €. Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der METRO AG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der METRO AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 15. Mai 2012 entsprochen wird und beabsichtigt ist, ihnen auch zukünftig zu entsprechen. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2011 wurde allen Empfehlungen der Regierungskommission in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen.
Düsseldorf, im Dezember 2012 Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat Olaf Koch Vorsitzender des Vorstands Franz M. Haniel Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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