![]() CENIT AG SystemhausStuttgartJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009![]() CENIT AG SYSTEMHAUS INDUSTRIESTRASSE 52-54 D-70565 STUTTGART PHONE: +49.711.78 25-30 FAX: +49.711.78 25-4000 NET: WWW.CENIT.DE INVESTOR RELATIONS: PHONE: +49.711.78 25-3185 FAX: +49.711.78 25-44-4185 E-MAIL: AKTIE@CENIT.DE scroll
KOMPAKT 2009CENIT Kennzahlen 2005 - 2009 scroll
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COMPACT 2009CENIT Key Data 2005 - 2009 scroll
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VORWORT DES VORSTANDSSEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, die CENIT AG steht nach Erwartung des Vorstands im laufenden Geschäftsjahr vor großen Herausforderungen. Und nicht sie allein: Die gesamte IT-Branche hat sich für ein schwieriges Jahr gerüstet. So haben die Auswirkungen der Finanz- und Weltwirtschaftskrise die Hauptabsatzmärkte der CENIT - Finanzdienstleister und Fertigungsunternehmen - sehr stark getroffen. Gegen diesen negativen Trend müssen wir uns behaupten. CENIT ist jedoch ein finanziell gesundes, ein starkes und vor allem ein innovatives Unternehmen. Deshalb sind wir der festen Überzeugung, dass CENIT die gegenwärtigen Aufgaben erfolgreich bewältigen und gestärkt aus der Situation hervorgehen wird. Als Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise sind unsere wichtigsten Märkte von Investitionszurückhaltung geprägt. Dabei zeigte sich im Jahresverlauf 2009 ein Auf und Ab. In für uns wichtigen Marktsegmenten wie der Automobilindustrie kam hinzu, dass die Nachfragestruktur zu Überkapazitäten und damit zu Kurzarbeit und Investitionsstopps führte. Der Zeitpunkt und die Intensität einer wieder einkehrenden Nachfragebelebung sind derzeit nur schwer abzuschätzen. Im Zuge der augenblicklichen Marktlage bleiben wir zwar vorsichtig, aber optimistisch. Auch unter den gegenwärtig äußerst ungünstigen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen besitzen wir ausreichend Liquidität, um unsere Marktstellung auszubauen. Die Prüfung möglicher Übernahmekandidaten im In- und Ausland ist Teil dieser Strategie. Ausgangspunkt und Bedingung unserer Einschätzungen für die nächsten zwei Jahre sind insgesamt stabile politische Rahmenbedingungen sowie die Annahme, dass der Tiefpunkt der weltweiten Krise im Jahr 2009 erreicht und durchschritten worden ist. Besondere Chancen und Risiken können sich aus der Entwicklung der Automobil- und Luftfahrtindustrie sowie der Finanzdienstleistungsbranche ergeben. Wesentlicher Garant einer positiven Entwicklung der CENIT ist dabei die erfolgreiche Verwirklichung unserer Prognosen zum Markterfolg der CENIT Softwareprodukte. Darüber hinaus wollen wir auch die Chancen nutzen, die sich aus ersten Kundenprojekten im öffentlichen Sektor ergeben. Dabei spielen unsere Softwareprodukte eine Vorreiterrolle bei innovativen Technologien und Prozessen für eine nachhaltige und effektive öffentliche Verwaltung. In den von uns adressierten Märkten wird es wichtig sein, vor allem die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Investitionen und Geschäftspotenziale für CENIT genau zu bewerten. Dies betrifft insbesondere das internationale Geschäft. Mit einer soliden Auslastung im Servicebereich und einer deutlichen Steigerung im Softwareproduktgeschäft lassen sich Ertragssteigerungen erreichen. Diesen Ansatz gilt es zu fördern und auszubauen. Dazu benötigen wir eine höchstmögliche Flexibilität im Finanzierungsbereich. Unternehmerisches Handeln verlangt unter anderem auch die Freiheit, schnell und unabhängig agieren zu können, um mögliche Chancen nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Mit unseren ausgezeichnet ausgebildeten Mitarbeitern und dem erfahrenen Management konnten wir selbst die aktuelle Wirtschaftskrise bewältigen und Erfolge verbuchen - und genau das wollen wir auch in Zukunft anstreben und verwirklichen. Im Geschäftsjahr 2010 zählen insbesondere die vertriebliche Weiterentwicklung unseres Softwaregeschäftes und der Ausbau unseres Servicegeschäftes zu unseren Schwerpunkten. Darüber hinaus sind wir auf Basis unseres starken Cashflows dafür gerüstet, auch in Zukunft Akquisitionen zu tätigen, die uns technologisch oder in der Marktstellung verstärken. Sehr geehrte Aktionäre und Kunden, wir möchten nicht versäumen, uns für Ihr Vertrauen im abgelaufenen Geschäftsjahr zu bedanken. Unser Dank gilt auch einer hoch motivierten und qualifizierten Belegschaft, der wir an dieser Stelle auch im Namen des Aufsichtsrates unsere Anerkennung für die geleistete Arbeit aussprechen möchten. Begleiten Sie uns weiter auf unserem spannenden Weg! Ihr Vorstand der CENIT AG Christian Pusch Kurt Bengel BERICHT DES AUFSICHTSRATSSEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE, der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2009 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Wir überwachten die Geschäftsführung der Gesellschaft und berieten den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurden wir eingebunden. Im Rahmen unserer Überwachungs- und Beratungstätigkeit ließen wir uns vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend berichten, sowohl schriftlich als auch mündlich. Der Vorstand informierte uns über den Gang der Geschäfte, die wirtschaftliche und die finanzielle Entwicklung der CENIT. Weitere Hauptpunkte der Berichterstattung waren die Risikosituation und das Risikomanagement, Compliance-Themen sowie grundsätzliche Fragen der Unternehmensstrategie. Auf der Grundlage der Berichterstattung des Vorstands erörterten wir in den Aufsichtsratssitzungen ausführlich die Geschäftsentwicklung sowie für das Unternehmen wichtige Entscheidungen und Vorgänge. Außerdem befassten wir uns mit der Planung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 und der mittelfristigen Planung sowie mit den Abweichungen des tatsächlichen Geschäftsverlaufes von den Planungen. Außerhalb der Sitzungen unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat darüber hinaus durch monatliche Berichte über die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und legte zustimmungspflichtige Angelegenheiten dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Die Vorstandsberichte zur Geschäftslage und Referate zu besonderen Themen waren von schriftlichen Präsentationen und Unterlagen begleitet, die jeweils vor der Sitzung zur Vorbereitung an jedes Aufsichtsratsmitglied verschickt wurden. Der Aufsichtsrat hat sich im vergangenen Jahr in fünf ordentlichen Sitzungen und vier Telefonkonferenzen eingehend mit der wirtschaftlichen Lage, der strategischen Weiterentwicklung und der langfristigen Positionierung des CENIT Konzerns auseinandergesetzt. Bei sämtlichen Terminen waren alle Mitglieder des Aufsichtsrats anwesend. Der Aufsichtsrat verfügt nach seiner Einschätzung über eine angemessene Zahl von Mitgliedern, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu Mitgliedern des Vorstands stehen, die einen Interessenkonflikt begründen könnte. Wie im vergangenen Jahr hielt der Aufsichtsrat die Bildung von Ausschüssen aufgrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht für notwendig. Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder traten im Berichtszeitraum nicht auf. THEMENSPEKTRUM IN DEN AUFSICHTSRATSSITZUNGENIn allen Aufsichtsratssitzungen des Berichtsjahres 2009 erläuterte uns der Vorstand, wie sich Umsatz und Ergebnis im Konzern entwickelten, ferner ging er auf den Verlauf in den einzelnen Geschäftssegmenten näher ein und berichtete über die Finanzlage. Besonderes Augenmerk richteten wir dabei auf die möglichen Konsequenzen für die Risikosituation und die Liquiditätsausstattung. Wir erörterten mit dem Vorstand auch die Bewertungsfragen und den aus der Wirtschaftskrise abzuleitenden weiteren Handlungsbedarf. FINANZBERICHTE/PRÜFUNGENIn der Bilanzsitzung am 6. März 2009 befasste sich der Aufsichtsrat in Anwesenheit des Abschlussprüfers bzw. des Konzernabschlussprüfers mit den Jahresabschlüssen der CENIT. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der CENIT AG Systemhaus und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2008 sind unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie des Konzernlageberichtes von der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, die in der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2008 zum Abschlussprüfer gewählt wurde, geprüft worden. Der Aufsichtsrat prüfte im Einzelnen und in eingehenden Erörterungen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer sowohl den vorgelegten Jahresabschluss und Konzernabschluss als auch den AG- und Konzernlagebericht und erörterte dabei die zugrunde gelegte Bilanzpolitik. Ferner prüfte der Aufsichtsrat anhand der Prüfungsberichte und in Einzeldiskussionen die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung. Die Prüfung und die Prüfungsberichte entsprachen nach Überzeugung des Aufsichtsrats den Anforderungen nach §§ 317, 321 HGB. Die vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehenen Abschlüsse für 2008 wurden in dieser Sitzung und in einer Telefonkonferenz abschließend erörtert. Der Jahresabschluss 2008 der CENIT AG Systemhaus wurde am 16. März 2009 durch den Aufsichtsrat festgestellt und der Konzernabschluss 2008 zustimmend zur Kenntnis genommen. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schloss sich der Aufsichtsrat nach Prüfung an. Wie im Vorjahr widmeten wir unsere besondere Aufmerksamkeit in der Sitzung am 6. März 2009 den Fragen der Strategie der CENIT Gruppe. Auf der Grundlage eines ausführlichen Referates des Vorstands befassten wir uns mit der strategischen Ausrichtung der CENIT und der verschiedenen Geschäftsbereiche und vertieften dabei vornehmlich die Perspektiven des PLM- und EIM-Marktes in Deutschland und auf internationaler Ebene. WEITERE THEMEN IN DEN SITZUNGEN UND TELEFONKONFERENZENIm Jahresverlauf ließ sich der Aufsichtsrat fortlaufend über die periodischen Finanzergebnisse informieren und erörterte mit dem Vorstand ausführlich den Halbjahresabschluss 2009 sowie die Zwischenberichte der einzelnen Quartale. Dabei stand die Durchsprache der Ergebnis- und Umsatzerwartungen für 2009 nachhaltig im Mittelpunkt der Unterredungen. Der Aufsichtsrat befasste sich auf der ordentlichen Sitzung vom 29. Mai 2009 unter anderem mit dem Gang der Geschäfte und der Entwicklung der Auslandstöchter und Beteiligungen. Besonders wurden der Einfluss des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds auf das laufende Geschäft und die eingeleiteten Maßnahmen des Vorstands zur Gegensteuerung beraten. Im Hinblick auf die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beriet der Aufsichtsrat in der Sitzung vom 6. August 2009 ausführlich über die notwendigen Maßnahmen zur Ergebnisabsicherung. Ebenso stand die wirtschaftliche Betrachtung der Büroimmobilie in Stuttgart auf der Tagesordnung. Der Mietvertrag der Büroimmobilie in Stuttgart läuft Ende 2011 aus und bietet die Möglichkeit der Neuausrichtung. In der Sitzung am 2. November 2009 wurde über den Gang der Geschäfte und weitere Möglichkeiten der Ertragsverbesserung beraten. In der letzten ordentlichen Sitzung des Jahres am 3. Dezember 2009 stand schließlich die Planung der CENIT für 2010 im Vordergrund. Dabei wurde die Entwicklung der einzelnen Geschäftsfelder vor dem Hintergrund der im Umbruch befindlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehr genau betrachtet. RISIKOMANAGEMENTEin wichtiges Thema mehrerer Sitzungen war das Risikomanagement der Gruppe. Der Vorstand berichtete über die wesentlichen Risiken und das Risikoüberwachungssystem des Unternehmens. Der Aufsichtsrat überzeugte sich, in vielfachen Erörterungen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer, von der Wirksamkeit der Risikoüberwachungssysteme. CORPORATE GOVERNANCELaufend diskutierten wir im Einzelnen die Corporate Governance in der CENIT Gruppe und setzten uns namentlich mit den von der Regierungskommission beschlossenen Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes auseinander. Der Aufsichtsrat beschloss nach eingehender Beratung, diese Änderungen in die Tat umzusetzen. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage für Erfolg, Reputation und Selbstverständnis des Unternehmens dar- stellt. Deswegen hat der Aufsichtsrat die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards sowie deren Umsetzung im Unternehmen fortlaufend beobachtet. Dazu zählte unter anderem auch die regelmäßige Überprüfung der Effizienz der eigenen Tätigkeit. Besonders - auch in Diskussionen mit dem Abschlussprüfer - wurden die kontinuierliche Rechtmäßigkeit der Unternehmensführung und die Effizienz der Unternehmensorganisation erörtert. Das Bewusstsein für ein stets verantwortungsbewusstes und gesetzmäßiges Handeln und dessen existenzielle Bedeutung für das Unternehmen sind im Unternehmen und in seinen Gremien gut verankert. Über Corporate Governance bei der CENIT berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodexes im Corporate-Governance-Bericht. In der Sitzung vom 6. August 2009 hat der Aufsichtsrat seine Entsprechenserklärung 2009 nach § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 abgegeben und diese den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. PERSONELLE VERÄNDERUNGENEs gab keine Veränderungen. BILANZSITZUNG 2010 FÜR DEN JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS 2009Die Buchführung, der Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 sowie der Konzernabschluss mit Erläuterungen und der Konzernlagebericht für das Jahr 2009 sind von der durch die Hauptversammlung vom 29. Mai 2009 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählten BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leonberg, geprüft worden. Entsprechend den Aufgaben des Aufsichtsrats wurde die Qualifikation, Unabhängigkeit und Effizienz des Abschlussprüfers überprüft. Der Prüfer hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der CENIT einschließlich Lagebericht und Konzernlagebericht 2009 mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Der Abschluss der CENIT AG Systemhaus wurde nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt, der Konzernabschluss folgt den International Financial Reporting Standards (IFRS). Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats lagen die Abschlussunterlagen und Prüfungsberichte vollständig vor. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Abschlussprüfers intensiv mit Vorstand und Abschlussprüfer erörtert, um sich von der Ordnungsmäßigkeit zu überzeugen; die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Jahr 2009 entsprachen nach Überzeugung des Aufsichtsrats den gesetzlichen Anforderungen. Vor den Sitzungen wurden zudem umfassende Berichte des Vorstands, Auszüge aus Schriften der Gesellschaft, insbesondere Unterlagen aus dem Rechnungswesen, versandt. Auf Basis dieser sowie weiterer vom Aufsichtsrat in und außerhalb der Sitzungen angeforderter Informationen konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungsaufgabe ordnungsgemäß und zeitnah nachkommen. In der Bilanzsitzung vom 5. März 2010 berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen des Einzelabschlusses der CENIT AG Systemhaus in Deutschland und stand für ergänzende Auskünfte sowie die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Dabei konnten sich alle Aufsichtsratsmitglieder davon überzeugen, dass die Prüfung den gesetzlichen Anforderungen entsprach und in adäquater Weise durchgeführt wurde. Als abschließendes Ergebnis seiner eigenen Prüfungen nach § 171 Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand für die CENIT AG Systemhaus aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 in seiner Sitzung vom 17. März 2010 gebilligt und damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009 hat der Aufsichtsrat ebenfalls am 17. März 2010 gebilligt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat nach Prüfung an. Wir danken dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr. Ihr Engagement und ihr Arbeitsergebnis sind beachtlich vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Für ihren Einsatz dankt der Aufsichtsrat.
Stuttgart, März 2010 Für den Aufsichtsrat Dipl.-Ing. Andreas Schmidt, Vorsitzender des Aufsichtsrats BERICHT ÜBER DIE LAGE DES KONZERNS 2009GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGENDEUTSCHLANDDie deutsche Wirtschaft erholte sich Ende 2009 schneller als gedacht. Darauf deuten neue Daten zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) hin. Steigende Exporte haben die deutsche Wirtschaft im 3. und 4. Quartal 2009 erstmals wieder wachsen lassen. Dennoch, in jeweiligen Preisen gerechnet, war das BIP 2009 mit 2.404 Mrd. EUR um 3,7% niedriger als im Vorjahr. Allerdings werden wieder erste optimistische Prognosen getroffen. So soll das BIP 2010 in Deutschland wieder schneller wachsen als bisher vermutet. Zu diesem Schluss kommt jedenfalls der Internationale Währungsfonds (IWF), der seine Wachstumsprognosen für die Weltwirtschaft deutlich angehoben hat. Im Falle Deutschlands erhöhte der IWF seine Prognosen im Vergleich zu anderen Industrienationen mit am stärksten. So erwartet der IWF ein Wachstum von 1,5% des deutschen BIP 2010. Das ist deutlich mehr als der Fonds noch vergangenen September 2009 prognostiziert hatte. Damals hatte er lediglich ein Wachstum des deutschen BIP 2010 von 0,3% vorausgesagt. Für den Euro-Raum insgesamt wird ein Wachstum des BIP 2010 von 1,0% und im nächsten Jahr eines von 1,6% erwartet. Damit liegt Deutschland deutlich über dem Euro-Raum-Durchschnitt. Für 2011 rechnet der IWF sogar mit einem BIP-Anstieg in Deutschland von 1,9%. Bereits im Frühjahr 2009 war die Wirtschaft nach einem Jahr Rezession erstmals wieder gewachsen: Das Plus wurde nachträglich von 0,3% auf 0,4% angehoben. Zu Jahresbeginn hatte es mit minus 3,5% den stärksten Rückgang seit Beginn der Statistik 1970 gegeben, weil die globale Finanzkrise dem Exportweltmeister Deutschland besonders zusetzte und die Nachfrage nach deutschen Produkten einbrechen ließ. Ein stärkeres Wachstum verhinderte die Kaufzurückhaltung der Verbraucher. Die privaten Konsumausgaben gingen zurück. Experten machen dafür das Ende der staatlichen Abwrackprämie für den Kauf eines neuen Autos und die steigende Arbeitslosigkeit verantwortlich. Viele Experten sehen die deutsche Wirtschaft nunmehr auf Erholungskurs. Die Bundesregierung hatte mit milliardenschweren Konjunkturprogrammen die Wirtschaft angeschoben, während die Notenbank frisches Geld zu niedrigen Zinsen in den Markt gab. Allerdings wird auch vor übertriebenem Optimismus gewarnt. Wie stark die Wirtschaft trotz der Erholung immer noch unter den Folgen der weltweiten Finanzkrise leidet, zeigt der Vergleich mit dem 3. Quartal 2008: Hier brach das Bruttoinlandsprodukt - die Summe aller in Deutschland hergestellten Waren und erbrachten Dienstleistungen - um 4,7% ein. Die fünf Wirtschaftsweisen rechnen ebenso wie die Bundesregierung für das Gesamtjahr 2009 mit einem Minus von 5,0%. Das wäre der stärkste Einbruch in der Geschichte der Bundesrepublik. Für 2010 sagen die Wirtschaftsweisen ein Wachstum von 1,6% voraus und sind damit etwas optimistischer als die Regierungsprognose von 1,2%. EUROPAAuch die Wirtschaft in der Euro-Zone hat die Rezession hinter sich gelassen. Nach vorläufigen Berechnungen wuchs das Bruttoinlandsprodukt von Juli bis September 2009 um 0,4% im Vergleich zum Vorquartal, wie die Statistikbehörde Eurostat am 13. November in ihrer Pressemeldung mitteilte. Verglichen mit dem Vorjahr brach die Wirtschaftsleistung dagegen um 4,1% ein. In den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union legte das Bruttoinlandsprodukt insgesamt um 0,2% zu. USAMit einem mächtigen Schlussspurt hat die US-Wirtschaft das Krisenjahr 2009 beendet. Das Bruttoinlandsprodukt wuchs im 4. Quartal mit - auf das Jahr hochgerechneten - 5,7% so kräftig wie seit Sommer 2003 nicht mehr. Dennoch verzeichnete die Wirtschaft im Gesamtjahr mit 2,4% den stärksten Einbruch seit 1946. Für 2010 erwarten Experten wegen der hohen Arbeitslosigkeit und dem Auslaufen der Konjunkturprogramme eine holprige Erholung. Die US-Notenbank (Federal Reserve) setzte ihre Konjunkturprognose für das kommende Jahr leicht herauf. Das Bruttoinlandsprodukt der USA werde 2010 voraussichtlich um 2,5% bis 3,5% wachsen, heißt es in der Prognose der Federal Reserve. Im Juli 2009 waren die Notenbankexperten noch von einem Plus im Spielraum zwischen 2,1% und 3,3% ausgegangen. Die US-Konjunktur werde sich in gemäßigtem Tempo von der Rezession erholen, hieß es weiter. BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGENAllgemein ist die Fertigungsindustrie besonders hart von der Wirtschaftskrise betroffen. Das wirkt sich natürlich auch auf das IT-Investitionsverhalten der Fertigungsbranche aus. IT-Budgets werden in wirtschaftlich angespannten Zeiten in zunehmendem Maße einer Überprüfung unterzogen. Dementsprechend wird auch in der Finanzdienstleistungsbranche nur in solche Bereiche investiert, in denen dies entweder nicht zu vermeiden ist, wie etwa im Bereich Compliance, oder in denen sich Finanzunternehmen in einer starken Wettbewerbssituation befinden, die durch innovativere Technologien, Geschäftsabläufe und Produkte verbessert werden kann. Dennoch: Der IT-Markt wird sich im kommenden Jahr europaweit stabilisieren. Das berichtet der Hightech-Verband BITKOM auf Basis aktueller Daten des European Information Technology Observatory (EITO). Nach der aktuellen EITO-Prognose wird der Umsatz mit Produkten und Diensten der Informationstechnik, Telekommunikation und Consumer Electronics in der EU im Jahr 2010 um 0,5% auf rund 714 Mrd. EUR zurückgehen. Im Jahr 2009 beträgt das Minus noch 2,2%. Die globale Wirtschaftskrise trifft den IT-Sektor weniger als viele andere Branchen, schätzt die BITKOM. Der Aufschwung der Gesamtwirtschaft im kommenden Jahr wird auch zu einer Belebung der Hightech-Märkte und damit zu einer steigenden Nachfrage führen. Demzufolge wird der IT-Markt (IT-Hardware, Software, IT-Services) in 2010 nach der EITO-Prognose in den EU-Ländern wieder um 0,6% wachsen und die Marke von 300 Mrd. EUR übersteigen. Nach Einschätzung des EITO ist ein Investitionsstau in der Informationstechnik entstanden, der sich in den kommenden zwei Jahren auflösen wird. Nach einem Plus von über 3% im Jahr 2008 wird der IT-Markt 2009 um 2,6% auf rund 299 Mrd. EUR schrumpfen. Die BITKOM erwartet, dass stark von der Wirtschaftskrise betroffene Unternehmen, zum Beispiel aus dem Maschinen- oder Fahrzeugbau, mit dem Start neuer IT-Projekte abwarten, bis sich die Lage bessert. Demgegenüber wird der Umsatz mit Outsourcing-Services in der EU bereits im Jahr 2009 gegen den Trend um 4% auf 66 Mrd. EUR steigen. POSITIONIERUNG DER CENITDie CENIT ist im Product Lifecycle Management (PLM) und im Markt für Enterprise Information Management (EIM)-Lösungen aktiv. Abgerundet wird unser Angebot durch Application Management Services (AMS). Dabei leistet der Konzern für seine Kunden mit seinem Gesamtangebot einen entscheidenden Mehrwert hinsichtlich Innovation und Prozessoptimierung. Wir sind der Spezialist für die Kernprozesse unserer Kunden und konzentrieren uns dort auf die Fertigungsindustrie und die Finanzdienstleistungsbranche. Das Beratungs-, Service- und Softwareangebot des CENIT Konzerns beruht auf Standardprodukten unserer Softwarepartner sowie darauf basierenden CENIT-eigenen Lösungen. Führende Softwareanbieter sind unsere Partner. Zudem strebt CENIT die Marktführerschaft im Produktumfeld dieser Partner an. Die Mitarbeiter/innen im CENIT Konzern verfügen über ein hohes Prozess- und Technologieverständnis der Zielbranchen und unterstützen unsere Kunden so branchengerecht bei der Planung, Implementierung und Optimierung ihrer Geschäfts- und IT-Prozesse. Damit die Kunden sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, übernimmt der CENIT Konzern zudem das Management der Applikationen und der damit verbundenen IT-Infrastrukturen. Neben Niederlassungen in Deutschland ist CENIT auch in Frankreich, USA, Rumänien und der Schweiz aktiv. Unser übergeordnetes Ziel ist die Steigerung unserer Profitabilität sowie ein nachhaltiges Umsatzwachstum. BETEILIGUNGEN/TOCHTERUNTERNEHMENDie CENIT hat ihren Stammsitz in Deutschland (Stuttgart) und ist dort in den wichtigsten Ballungszentren vertreten. Darüber hinaus wird der amerikanische Markt durch eine Niederlassung in der Nähe von Detroit betreut. Ein weiteres Standbein hat CENIT in der Schweiz und ist seit 2006 ebenfalls in Rumänien vertreten. Mit der Gründung der Tochtergesellschaft in Toulouse unterstreichen wir unsere Reputation in der Luft- und Raumfahrtindustrie. Die in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den CENIT Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konsolidiert. Bei den Unternehmen legen wir dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde wie in der AG. Die Tochterunternehmen sind auf Services und Software, Dienstleistungen und Verkauf spezialisiert. CENIT (SCHWEIZ) AG, FRAUENFELD/SCHWEIZDie CENIT (Schweiz) AG konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 3,3 Mio. EUR (2008: 4,9 Mio. EUR) erwirtschaften, bei einem EBIT von 0,76 Mio. EUR (2008: 2,4 Mio. EUR). Die Konzentration in der Schweiz liegt auf PLM-Lösungen von Dassault Systemes und EIM-Lösungen von IBM. Insgesamt 5 Mitarbeiter betreuen vorrangig Kunden der Fertigungsindustrie und Finanzdienstleistungsbranche. Die CENIT Schweiz ist eine 100%ige Tochter der CENIT AG. CENIT NORTH AMERICA INC., AUBURN HILLS/USADie CENIT North America Inc. konnte bei einem Umsatz in Höhe von 6,2 Mio. EUR (2008: 6,1 Mio. EUR) ein EBIT in Höhe von -0,2 Mio. EUR (2008: -0,1 Mio. EUR) erwirtschaften. In den USA liegen die Schwerpunkte auf der Vermarktung der CENIT Softwareprodukte im SAP-PLM- und PLM-Bereich. Hierbei werden vorrangig Kunden der Luft- und Raumfahrtindustrie und der Fertigungsindustrie adressiert. 25 Mitarbeiter sind in Service- und Vertriebseinheiten aufgeteilt. CENIT SRL, IASI/RUMÄNIENDie CENIT SRL konnte bei einem Umsatz in Höhe von 0,5 Mio. EUR (2008: 0,7 Mio. EUR) ein EBIT in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2008: 0,2 Mio. EUR) erwirtschaften. Mit 21 Mitarbeitern werden Servicedienstleistungen erbracht und Softwareentwicklungen vorangetrieben. CENIT FRANCE SARL, TOULOUSE/FRANKREICHIm Geschäftsjahr 2007 hat CENIT eine Tochtergesellschaft in Frankreich gegründet. Die Gesellschaft ist nach wie vor im Aufbau und betreut vorrangig unseren Kunden EADS Airbus in Toulouse. Die CENIT France SARL hat bei einem Umsatz in Höhe von 0,47 Mio. EUR (2008: 0,3 Mio. EUR) ein EBIT von 0,06 Mio. EUR (2008: 0,02 Mio. EUR) erwirtschaftet. Die 4 Mitarbeiter betreuen EADS in Projektberatungen und Ausschreibungen. JAHRESERGEBNISSEERTRAGSLAGE IM KONZERNDie Auswirkungen der Finanzmarkt- und der Weltwirtschaftskrise haben die Hauptabsatzmärkte der CENIT, Finanzdienstleister und Fertigungsunternehmen, sehr stark getroffen. Deswegen arbeitet die Gesellschaft mit Nachdruck daran, die Konjunkturabhängigkeit zu verringern. Gleichzeitig wird das Softwarelösungsangebot weiter ausgebaut und auch zukünftig auf den Markt abgestimmt. Auch die hohe und umfangreiche Service- und Beratungskompetenz der CENIT Mitarbeiter in allen adressierten Branchen und Regionen wird dabei weiterhin gewährleistet und erweitert. Das Jahr 2009 war geprägt durch eine rückläufige Auslastung. Im Jahresschnitt betrug sie 70% im Servicebereich. Wesentliche Ursache hierfür war die Kurzarbeit im CENIT Kundenbereich Automobilindustrie, die mehr als 100 Mitarbeiter bei CENIT betraf. Auch die Investitionszurückhaltung vieler Kunden aus der Fertigungsindustrie ließ unser Produktgeschäft nicht wachsen. Der CENIT Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2009 Umsatzerlöse in Höhe von 86,5 Mio. EUR (2008: 83,4 Mio. EUR). Die Umsätze mit Fremdsoftware stiegen dabei deutlich um rund 33% an. Hintergrund war das Value-Added-Reseller-Geschäft unseres Partners Dassault Systemes. Der Umsatz mit CENIT-eigener Software konnte von 9,25 Mio. EUR auf 9,71 Mio. EUR gesteigert werden (5%). Der Rohertrag (Betriebsleistung abzüglich Materialaufwand) betrug 59,4 Mio. EUR (2008: 61,1 Mio. EUR). Die CENIT erreichte ein EBITDA in Höhe von 5,29 Mio. EUR (2008: 6,19 Mio. EUR/-14%) und ein EBIT von 3,89 Mio. EUR (2008: 4,78 Mio. EUR/-18%). CAD SCHEFFLER GMBH, OELSNITZAn dieser Stelle weist die CENIT darauf hin, dass die cad scheffler GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, als übertragende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG) auf der Grundlage eines Verschmelzungsvertrages unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme auf die CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus als übernehmende Gesellschaft verschmolzen wurde und nun in der Bilanz der CENIT AG in Deutschland enthalten ist. AUFGLIEDERUNG DER UMSÄTZE NACH GESCHÄFTSSEGMENTENMehr als 90% des Umsatzes werden im deutschsprachigen Raum erzielt, der Rest erstreckt sich auf die Kernregionen der Tochterunternehmen in Europa und in den USA. Dabei wurden 90% der Umsätze im Inland, 3% im EU-Ausland und 7% in den übrigen Ländern erzielt. FIG. A: AUFGLIEDERUNG DER UMSÄTZE NACH GESCHÄFTSSEGMENTEN IM KONZERN scroll
VORGESCHLAGENE DIVIDENDEDer Vorstand und der Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 28. Mai 2010 vorschlagen, eine Dividende von 0,30 EUR je Aktie auszuschütten. Es hat sich gezeigt, dass eine langfristige Sicherung der Liquidität und das Bewahren der finanziellen Unabhängigkeit in Krisenzeiten sinnvoll sind. Letztendlich ist diese gute finanzielle Situation der CENIT auch bei Auftragsvergaben ein entscheidender Wettbewerbsvorteil, der den Investitionsvorhaben unserer Kunden, unter anderem mit Blick auf die Dienstleistungen und Softwareprodukte des CENIT Konzerns, die notwendige Sicherheit verleiht. Die übrigen bestehenden liquiden Mittel sollen CENIT die Möglichkeit eröffnen, im Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre, soweit dies zweckmäßig erscheint, auch zukünftig am Wachstum der von uns adressierten Märkte teilzunehmen. Hierzu zählt zum Beispiel der Ausbau der Service- und Softwareaktivitäten. Interessante Akquisitionen werden daher fortlaufend gesichtet und geprüft. Aber auch der weitere Technologieausbau hinsichtlich neuer Themen und der Softwareentwicklung benötigt Kapital. Vor diesem Hintergrund ist unsere Finanzstrategie weiterhin auf die Beibehaltung einer guten und langfristigen Bonität ausgerichtet, die jedoch auch die Interessen der Aktionäre an einer Dividende berücksichtigt. AUFTRAGSENTWICKLUNGDer Auftragseingang im Konzern lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2009 bei 84,0 Mio. EUR (2008: 105 Mio. EUR). Der Auftragsbestand per 31. Dezember 2009 belief sich auf 27,7 Mio. EUR (2008: 30,2 Mio. EUR). Dabei war der Auftragseingang in der Fertigungsindustrie und dort im Besonderen bei der Automobilindustrie rückläufig. Im Finanzdienstleistungssektor konnten dagegen wichtige Neukunden gewonnen werden. Ein Trend ist jedoch nicht absehbar. VERMÖGENS- UND FINANZLAGEDas Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 28,1 Mio. EUR (2008: 25,4 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 64% (2008: 64%). Der Bestand an Bankguthaben beträgt zum Bilanzstichtag 18,6 Mio. EUR (2008: 12,3 Mio. EUR). Neben den liquiden Mitteln stehen weiterhin ausreichend Kontokorrentlinien in Höhe von 2,4 Mio. EUR zur Verfügung. Sowohl die Forderungen mit 14,7 Mio. EUR (2008: 18,0 Mio. EUR) als auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 4,3 Mio. EUR (2008: 5,1 Mio. EUR) entsprechen dem Geschäftsverlauf und trugen zu der Erhöhung des Cash-Bestandes bei. Diese finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht eine, dem Geschäftsverlauf entsprechende, Innenfinanzierung, die unter dem Aspekt restriktiver Kreditvergaben in Zukunft für CENIT einen Wettbewerbsvorteil darstellt und unseren Kunden die notwendige Investitionssicherheit bietet. Der operative Cashflow erreichte 9,3 Mio. EUR (2008: 2,5 Mio. EUR). FINANZIERUNGEs bestehen gegenüber Kreditinstituten keinerlei Verbindlichkeiten - weder kurzfristiger noch langfristiger Natur. Eingeräumte Kreditlinien in Höhe von 2,4 Mio. EUR werden derzeit nicht in Anspruch genommen. Die zur Finanzierung des operativen Geschäftes zwischenzeitlich nicht benötigten liquiden Mittel werden im kurzfristigen und mitunter im mittelfristigen Bereich mit einem angemessenen Rendite-/Risikoverhältnis angelegt. Die Investitionen in das Sach- und Finanzanlagevermögen wurden im Berichtsjahr vollständig eigenfinanziert. Die gute Finanzsituation lässt eine nachhaltige Innenfinanzierung zu. LIQUIDITÄTSSICHERUNGNeben der Finanzplanung verfügt CENIT über eine monatliche Liquiditätsplanung. Liquiditätsüberschüsse werden gezielt für die Finanzierung von Projekten, Softwareentwicklungen, Investitionen und den Ausbau der Ländergesellschaften genutzt. INVESTITIONENInvestitionen in Sachanlagen spielen bei der CENIT in der Regel eine untergeordnete Rolle. Dies sind im Wesentlichen Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Vertriebsniederlassungen sowie der Verwaltungszentrale. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens lagen 2009 bei 1,0 Mio. EUR (2008: 1,3 Mio. EUR). Der größte Teil der Investitionen wurde als Ersatzinvestition in die technische Infrastruktur und in die Betriebs- und Geschäftsausstattung getätigt. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte lagen bei 1,4 Mio. EUR (2008: 1,4 Mio. EUR). Die Investitionen (immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) teilen sich folgendermaßen nach Segmenten auf: Fig. B: INVESTITIONEN DER CENIT NACH GESCHÄFTSSEGMENTEN scroll
Die Investitionen wurden in voller Höhe aus dem operativen Cashflow finanziert. DEVISENMANAGEMENTDie hohe Volatilität an den Devisenmärkten und die daraus resultierende Ungewissheit über die Wechselkursentwicklung haben nur einen minimalen Einfluss auf CENIT. Die Geschäftstätigkeit des CENIT Konzerns generiert unter anderem auch Zahlungsmittel in US-Dollar und in Schweizer Franken (CHF). Damit ist CENIT einem gewissen Währungsrisiko ausgesetzt, auch wenn nur relativ geringe Anteile der Erlöse und Umsätze des Konzerns in diesen Fremdwährungen anfallen. Unser Risikomanagement beobachtet und beurteilt die jeweiligen Devisenschwankungen bei Bedarf und gewährleistet eine zeitnahe Absicherung. Im Wesentlichen wird jedoch in Euro fakturiert. INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS § 315 ABS. 2 NR. 5 HGBDie wesentlichen Merkmale des bei CENIT bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagements in Bezug auf den Konzernrechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden: Es gibt bei der Gesellschaft eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Rechnungswesen und Steuern, Konsolidierung und Controlling sowie Investor Relations sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet. Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugten Zugriff geschützt. Es wird im Finanzbereich soweit möglich Standardsoftware eingesetzt. Über ein adäquates Richtlinienwesen wird die einheitliche Behandlung im Unternehmen/Konzern sichergestellt und laufend aktualisiert. Die an dem Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen und Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet. Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z. B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewandt. Im H inblick auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sind entsprechende Überwachungsgremien (Aufsichtsrat) implementiert. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben sind, stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell stets richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung übernommen werden. Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software sowie klare gesetzliche sowie unternehmensinterne Vorgaben stellen die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess dar. Die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überwachungsmechanismen stellen eine konkrete und verantwortungsbewusste Rechnungslegung sicher. Im Einzelnen wird so erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Vermögensgegenstände und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen vollständig und zeitnah bereitgestellt werden. ANGABEN GEMÄSS DEM ÜBERNAHMERICHLINIE-UMSETZUNGSGESETZZu § 315 Abs. 4 Nr. 1 HGBDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006 8.367.758,00 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber, und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien. Zu § 315 Abs. 4 Nr. 6 HGBDie Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern ist in § 84 AktG geregelt. Darüber hinaus bestimmt § 7 Ziffer 1 und 2 der Satzung, dass der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder bestellt und ihre Zahl bestimmt. Nach § 7 Ziffer 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Vorschriften zur Änderung der Satzung sind in den §§ 133, 179 AktG geregelt. Ergänzend hierzu ist in § 21 Ziffer 1 der Satzung geregelt, dass Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit nicht eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben. Zu Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, ist der Aufsichtsrat nach § 16 der Satzung ermächtigt. Zu § 315 Abs. 4 Nr. 7 HGBDer Vorstand wurde unter Aufhebung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 30. Mai 2008 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30. November 2010 einmalig oder mehrfach eigene Stückaktien (Stammaktien) der Gesellschaft zum Zwecke der Einziehung für die Gesellschaft zu erwerben. Die Einziehung bedarf keines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30. November 2010 einmalig oder mehrfach eigene Stückaktien (Stammaktien) der Gesellschaft zum Zwecke der Weiterveräußerung für die Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb von eigenen Stückaktien im rechnerischen Betrag von höchstens 10% des jeweils aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft wurde erneuert. Mit dieser Ermächtigung wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, von dem Instrument des Erwerbes eigener Aktien Gebrauch zu machen, um die mit dem Erwerb von eigenen Aktien verbundenen Vorteile im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu realisieren. Die Ermächtigung des Vorstands sieht vor, dass dieser mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Weiterveräußerung der zuvor erworbenen eigenen Aktien auch unter Ausschluss eines Bezugsrechtes der Aktionäre vornehmen kann. Mit dieser Ermächtigung wird von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG durch entsprechende Anwendung des § 186 Abs. 3 AktG zugelassenen Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss bei Weiterveräußerung über die Börse dient der flexiblen und schnellen Ausgestaltung von Situationen, in denen es für die Gesellschaft von Vorteil ist, den Eigenbestand an Aktien zu reduzieren. Nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 4 AktG steht die Weiterveräußerung über die Börse im Einklang mit dem Gleichbehandlungsgebot aus § 53a AktG. Die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss bei Verwendung eigener Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen soll die Gesellschaft im Rahmen des vorgeschlagenen Ermächtigungsbeschlusses in die Lage versetzen, flexibel, schnell und kostengünstig beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen handlungsfähig zu sein. Verglichen mit der Inanspruchnahme von genehmigtem Kapital können eigene Aktien noch schneller und unkomplizierter als "Akquisitionswährung" bei derartigen Maßnahmen eingesetzt werden. Die vorgeschlagene Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss soll daher den Vorstand in die Lage versetzen, eigene Aktien der Gesellschaft kurzfristig für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zur Verfügung zu haben. Zur Sicherung und Stärkung der Wettbewerbsposition der Gesellschaft ist dies erforderlich. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, bis zum Ablauf des 13. Juni 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 4.183.879 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu 4.183.879,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten sowie einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital, insbesondere den weiteren Inhalt und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung nach teilweiser oder vollständiger Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals und, falls das genehmigte Kapital bis zum Ablauf des 13. Juni 2011 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. RISIKOBERICHTMit einem konzernweiten Chancen- und Risikomanagementsystem identifizieren wir frühzeitig mögliche Risiken, um diese richtig zu bewerten und so weit wie möglich zu begrenzen. Indem wir die Risiken kontinuierlich betrachten, können wir den mutmaßlichen Gesamtstatus stets systematisch und zeitnah einschätzen sowie die Wirksamkeit entsprechender Gegenmaßnahmen besser beurteilen. Dabei beziehen wir sowohl operative als auch finanzwirtschaftliche, konjunkturelle und marktbedingte Risiken mit ein. Chancen ergeben sich aus der komplementären Sicht der operativen und funktionalen Risikostruktur in allen Risikofeldern. Für erkennbare und bilanzierbare Risiken bilden wir frühzeitig eine geeignete Risikovorsorge. Währungs- und Ausfallrisiken überwachen wir systematisch auf Basis von Richtlinien, in denen die grundsätzliche Strategie, die Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Kompetenzregelung festgelegt sind. Der Vorstand der CENIT AG hat in den Konzerngesellschaften ein systematisches und effizientes Risikomanagementsystem installiert. Das operative Risikomanagement beinhaltet die Früherkennung, die Kommunikation und die Nachhaltigkeit der Steuerung der Risiken. Zur Risikoberichterstattung gehört, dass die Geschäftsfeldverantwortlichen den Vorstand kontinuierlich über die aktuelle Risikolage informieren. Darüber hinaus werden kurzfristig auftretende Risiken und Risiken mit Ausstrahlung auf den Gesamtkonzern bei Eilbedürftigkeit unabhängig von den normalen Berichtswegen direkt an die zuständigen Risikomanager der CENIT AG kommuniziert. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wird dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der CENIT AG die Risikosituation der Unternehmensbereiche ausführlich dargestellt. Diese Berichte werden durch aktuelle Meldungen ergänzt, sobald Risiken sich verändern oder entfallen beziehungsweise neue hinzukommen. Damit ist die kontinuierliche Information des Vorstands und des Aufsichtsrates gewährleistet. Die Einhaltung des Risikomanagementsystems durch die Konzerngesellschaften und deren Risikosteuerung werden durch interne Qualitätsprüfungen geprüft. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse dienen zur weiteren Verbesserung der Früherkennung und Steuerung von Risiken. CENIT ist in seinen Zielmärkten gut positioniert. Im Product Lifecycle Management, im Enterprise Information Management sowie bei Application Management Services verfügt CENIT bei mittleren und größeren Kunden über eine starke Marktstellung. Die Risikopolitik bemisst sich daran, die vorhandenen Chancen bestmöglich zu nutzen und die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur dann einzugehen, wenn die Chancen zur Schaffung eines entsprechenden Mehrwertes überwiegen. CENIT trägt diesen Maximen Rechnung, indem es innerhalb der Unternehmensgruppe regelmäßig und kontinuierlich Risiken bei allen wesentlichen Geschäftsvorgängen und -prozessen identifiziert, bewertet und überwacht. Das Risikomanagement ist Bestandteil der Unternehmensführung und berichtet direkt an den Vorstand. Angesiedelt ist es im Bereich Management Systeme. Mit dem vorhandenen Risikomanagementsystem ist die Basis geschaffen, die Risiken zu beobachten, zu bewerten und gegebenenfalls korrigierend einzugreifen. In regelmäßigen Abständen wird die Funktionsfähigkeit des Systems überprüft. Es erfolgt keine Beurteilung, ob die erkannten Risiken richtig bewertet wurden, vielmehr, ob das System in der Lage ist, Risiken rechtzeitig zu erfassen. Zudem wird regelmäßig eine Risikoinventur durchgeführt. Die halbjährliche oder jährliche Risikoberichterstattung dokumentiert und bewertet die aufgetretenen Risiken. Ein Risiko-Ad-hoc-Bericht steht zur schnellen und unbürokratischen Reaktion ebenfalls zur Verfügung. Ein Detailbericht über den Status der wesentlichen und zu überwachenden Risiken erfasst die Bewertung, die bestehenden und geplanten Maßnahmen sowie die verantwortlichen Personen. Der Vorstand kontrolliert mit den Bereichsleitern und Geschäftsfeldverantwortlichen die klassifizierten Risiken. Auch der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Risikolage informiert. Der Forderungsbestand kann Risiken hinsichtlich der Realisierbarkeit der Forderungen in sich bergen (Ausfallrisiko). Durch ein straffes Forderungsmanagement, Bonitätsprüfungen, der Anforderung von Anzahlungsrechnungen und eine frühzeitige Risikokategorisierung begegnet CENIT diesem Risiko. Das Unternehmen ist von der Finanzierung durch Geschäftsbanken unabhängig. Daher besteht aus Sicht des Vorstands auch kein Liquiditätsrisiko. Für die Tochtergesellschaften in den USA, der Schweiz, Frankreich und Rumänien bestanden keine Kreditlinien und wurden auch keine benötigt. Zur Sicherung und Stärkung der Kompetenzen und des Engagements der Führungskräfte wird sich CENIT auch weiterhin als attraktiver Arbeitgeber positionieren und eine langfristige Bindung der Führungskräfte an das Unternehmen anstreben. Elemente der konsequenten Managemententwicklung sind insbesondere die Eröffnung von Perspektiven, eine zielgruppenorientierte Betreuung und Beratung, frühzeitige Identifikation und Förderung von Potenzialträgern sowie attraktive Anreizsysteme für Führungskräfte. CENIT beschäftigt Spezialisten für alle Geschäftsfelder mit mehrjähriger Berufserfahrung. Der Ausbau und Erhalt des US-Geschäftes birgt unternehmerische Risiken. Da die Ausweitung des Geschäftes durch organisches Wachstum vollzogen wird, sind diese Risiken jedoch überschaubar beziehungsweise kontrollierbar. RISIKOMANAGEMENT ZUM THEMA IT-SICHERHEITEin zentrales Thema im Unternehmen betrifft die IT-Sicherheit und ihre ständige Kontrolle. Dadurch kann CENIT jene Werte ermitteln, die die größten Werte für das Unternehmen und seine Kunden darstellen und deshalb die größte Aufmerksamkeit und den höchsten Grad an Sicherheit hinsichtlich der spezifizierten Sicherheitsziele, Maßnahmen und Überwachung erfordern. Der erforderliche Grad an Sicherheit spiegelt sich in den eingeführten "Politiken" und Prozeduren wider, die zum Management der zugehörigen Risiken verwendet werden. Sobald ein Risiko identifiziert ist, es aber aus finanziellen, umweltbedingten, technologischen, kulturellen, zeitlichen oder anderen Gründen nicht angebracht ist, Maßnahmen oder Verfahren einzuführen, wird diese Entscheidung als Teil der Sitzung des IT-Sicherheitsforums dokumentiert und zur Sicherstellung, dass die Entscheidung angemessen war und Bestand hat, regelmäßig überprüft. Ausgehend von den in der Risikoanalyse ermittelten Sicherheitsanforderungen wird ein Sicherheitskonzept erstellt. Dies erfolgt durch die Auswahl geeigneter Maßnahmen, die die Risiken auf ein akzeptables Maß reduzieren und unter dem Gesichtspunkt von Kosten und Nutzen eine optimale Lösung darstellen. RISIKOMONITORINGDas Risikomonitoring ist Aufgabe des dezentralen und des zentralen Risikomanagements. Dazu werden für die kritischen Erfolgsfaktoren Frühwarnindikatoren vom dezentralen Risikomanager definiert. Aufgabe des zentralen Risikomanagements ist die Überwachung der definierten Frühwarnindikatoren. Sobald die definierten Schwellenwerte erreicht werden, wird ein Risikoreporting vom dezentralen Risikomanager erstellt, d.h. eine Prognose der zu erwartenden Auswirkungen des Risikoeintritts für CENIT. Diese Prognosen werden idealerweise durch Szenarioanalysen ergänzt, die unterschiedliche Datenkonstellationen berücksichtigen. Das Risikomonitoring dient so als eine Art Wissensverstärker für Managemententscheidungen, da versucht wird, die Unsicherheit bezüglich der zukünftigen Unternehmens- bzw. Risikosituation zu reduzieren. Anhand dieser Informationen und der Maßnahmenvorschläge der dezentralen Risikomanager sowie des zentralen Risikomanagements entscheidet der Vorstand, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Risikobewältigung zu ergreifen sind oder ob sogar eine Anpassung der Unternehmensziele erforderlich ist. Sowohl die Verfolgung der Frühwarnindikatoren, die Überwachung der zugehörigen Schwellenwerte als auch die Durchführung der Szenarioanalysen obliegen dem dezentralen Risikomanagement. Abschließend gilt festzuhalten: Zur Messung, Überwachung und Steuerung von Risiken nutzt die Gesellschaft eine Vielzahl von Steuerungs- und Kontrollsystemen, die laufend weiterentwickelt werden. Dazu gehört unter anderem auch ein unternehmenseinheitlicher Strategie-, Planungs- und Budgetierungsprozess, der sich im Wesentlichen mit den operativen Chancen und Risiken befasst. Die identifizierten Risiken sowie die innerhalb des Strategie-, Planungs- und Budgetierungsprozesses festgelegten Maßnahmen zur Risikokontrolle werden überwacht. Die Verfolgung und Bewältigung von Risiken zeigt Erfolge, wie beispielsweise im Change-Request-Prozess für Sicherheit bei Terminen und technischen Risiken. Insbesondere wird bei Großprojekten die Vertragssicherheit geprüft. Das weitere Wachstum und damit der langfristige wirtschaftliche Erfolg hängen neben den konjunkturellen Risiken in den weltweiten Märkten wesentlich von der erfolgreichen Vermarktung des CENIT Lösungs- und Beratungsangebots sowie unserer IT-Dienstleistungen ab. Dies soll unter anderem durch den Ausbau des eigenen Vertriebs- und Beratungs-Know-hows sowie durch strategische Partnerschaften erfolgen. Zwei Drittel der Kunden kommen aus der Fertigungsindustrie. Konjunkturelle Schwankungen in der Fertigungsindustrie könnten sich unter Umständen auf die Geschäftslage auswirken. Für mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken hat die Gesellschaft Versicherungen abgeschlossen, die sicherstellen, dass sich finanzielle Folgen von möglicherweise eintretenden Risiken in Grenzen halten. Deren Umfang wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Auch hinsichtlich der notwendigen IT-Sicherheit verfügt CENIT über eine umfassende Risikovorsorge und entwickelt diese permanent weiter. RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNGDie Überprüfung der gegenwärtigen Risikosituation hat ergeben, dass im Berichtszeitraum keine existenzgefährdenden Risiken bestanden haben und auch für die Zukunft keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken erkennbar sind. Des Weiteren bestanden zum Bilanzstichtag keine Risiken, die voraussichtlich einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Das gemäß den Anforderungen des KonTraG eingeführte strategische Risikomanagement und Frühwarnsystem erlaubt eine transparente Unternehmenssteuerung und Risikofrüherkennung. Aufgrund größtenteils auf Euro-Basis abgewickelter Einkaufs- und Verkaufskontrakte sowie der bestehenden Finanzierungsstruktur sind derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken zurzeit nicht im Einsatz. Die Gesamtbetrachtung der Risiken ergibt, dass CENIT im Wesentlichen von Marktrisiken betroffen ist. Diese umfassen insbesondere konjunkturelle Preis- und Mengenentwicklungen sowie die Abhängigkeit von der Entwicklung bei wichtigen Kunden beziehungsweise in wichtigen Branchen. Die Prozesse der Leistungserbringung werden insgesamt sehr gut gesteuert und sind daher weniger risikobehaftet. Insgesamt sind die Risiken begrenzt, überschaubar und gefährden nicht den Fortbestand des Unternehmens. Es sind auch keine Risiken erkennbar, die zukünftig eine Bestandsgefährdung darstellen könnten. BESCHAFFUNGS- UND EINKAUFSPOLITIKWir setzen Vertrauen in unsere Partner sowie Lieferanten und erwarten eine faire und langfristige Zusammenarbeit. Leistungen, Gegenleistungen und Risiken stehen dabei in einem ausgewogenen Verhältnis. Von unseren Partnern und Lieferanten erwarten wir, dass sie gemeinsam mit uns erkennen, wo Potenziale für Kostensenkungen vorhanden sind. Daher verfolgt CENIT eine exakt auf den konkreten Bedarf eines Projektes zugeschnittene Einkaufspolitik. Unsere Einkäufer/innen verfügen über eine umfassende Erfahrung in der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen für unsere Kundenprojekte. Wir arbeiten in der Beschaffung mit namhaften Partnern zusammen, die Markt- beziehungsweise Branchenführer in ihrer Produktsparte sind. Währungsrisiken aus der Beschaffung entstehen kaum, da überwiegend auf dem europäischen Markt eingekauft wird. Der Aufwand für Waren und bezogene Leistungen betrug im Jahr 2009 27,5 Mio. EUR (2008: 23,3 Mio. EUR). Der Lagerwert und damit die Kapitalbindung wird aufgrund der projektbezogenen Beschaffung mit einem Wert zum Geschäftsjahresende von 0,9 Mio. EUR (2008: 1,1 Mio. EUR) auf niedrigem Niveau gehalten. Dies erlaubt, flexibel auf Marktanforderungen zu reagieren. Das Risiko einer Veralterung des Lagerbestandes ist unwesentlich. QUALITÄTSSICHERUNGIm Bereich der Geschäftsprozessberatung wollen wir die Kunden mit qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Lösungen überzeugen. Durch die Übernahme von Betriebstätigkeiten für den Kunden oder beim Kunden vor Ort wollen wir die Effizienz der übernommenen Prozesse steigern. Dies gilt auch für unsere Softwarelösungen. Die Zielsetzung des Kunden zu übertreffen, ist unser Ansporn. Daher ist die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung die Grundlage unseres Qualitätsmanagementsystems. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir unsere Prozesse dahin gehend gestaltet, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Alle Mitarbeiter/innen sind aufgefordert, diese Prozesse umzusetzen und durch methodisch festgelegtes Vorgehen ständig zu verbessern. Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser aller Erfolg. Die Mitglieder des Vorstands der CENIT AG sind gemeinsam verantwortlich für die Leitung des Konzerns. Die Leitung des Qualitätsmanagements wird durch ein Mitglied des Vorstands gestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Vorstand direkt Einfluss und Kontrolle auf das Qualitätsmanagementsystem des Konzerns hat und bei Fehlleitung dies sofort erkannt und abgestellt werden kann. Der Vorstand legt die Konzernpolitik, -strategie und -ziele fest und sorgt dafür, dass sie auf allen Unternehmensebenen bekannt und umgesetzt werden. Weiterhin legt der Vorstand die Organisation und die Verantwortungsbereiche fest und stellt die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung. Jährlich werden im Führungskreis Ziele für das nächste Jahr im Detail und für die nächsten drei Jahre als Orientierung erarbeitet. Die Jahresziele werden dann auf die Ebene der einzelnen Mitarbeiter/innen überführt. Ziele, die der Überwachung der ständigen Verbesserung von Prozessen und des Gesamtkonzerns dienen, werden in den jeweiligen Prozessbeschreibungen definiert. Der Vorstand überprüft, ob die vereinbarten Ziele eingehalten beziehungsweise über- oder unterschritten werden und ob die Prozessbeschreibungen, Gesetze und Normen eingehalten werden. Die kontinuierliche Verbesserung ist Grundlage unseres Qualitätsmanagementsystems. Jede/r Mitarbeiter/in ist aufgefordert, daran mitzuarbeiten. Durch den kontinuierlichen Verbesserungsprozess werden Verbesserungspotenziale aufgezeigt, bewertet und umgesetzt. Durch regelmäßig durchgeführte interne Qualitätsprüfungen wird der Fortschritt des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses erfasst und dokumentiert. Im Berichtsdokument werden Maßnahmen und die Verantwortlichen für die Umsetzung der Maßnahmen dokumentiert. CENIT hat in einem Managementhandbuch Regelungen für das Qualitätsmanagement aufgestellt. Es berücksichtigt die Normen ISO 9001:2000. Weiterhin hat CENIT wichtige, und für den Konzern in der Gesamtheit geltende, Prozessbeschreibungen erarbeitet und in Kraft gesetzt. Ergänzt werden diese Prozessbeschreibungen um Gesetze und Normen, die das Unternehmen befolgt und einhalten muss. Die Mitarbeiter/innen werden in vierteljährlichen Informationsveranstaltungen über aktuelle Entwicklungen des Unternehmens informiert. In diesen Veranstaltungen finden auch notwendige bereichsübergreifende Schulungen im Bereich des prozessorientierten Managementsystems statt. Für das Tagesgeschäft notwendige Informationen werden entweder in turnusmäßigen Regelmeetings oder in Einzelbesprechungen kommuniziert. Es wird auf eine offene, dialogorientierte Kommunikation Wert gelegt. Im Jahr 2009 wurde durch die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS) ein System-Audit durchgeführt. Die Begutachtung war erfolgreich, und der CENIT wurde das Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2000 erteilt. CENIT ist nach der international anerkannten Norm ISO/IEC 27001:2005 erfolgreich zertifiziert. Die ISO 27001:2005 ist eine Norm der International Organization for Standardization (ISO) und damit der nun international gültige Standard und anerkannte Nachfolger des britischen Standards BS 7799-2:2002. Die Norm berücksichtigt alle Aspekte der Unternehmens-, IT- und Informationssicherheit, aber auch gesetzliche Rahmenbedingungen. MITARBEITER/INNENAufgliederung der Mitarbeiter nach Ländergesellschaften: Fig. C: AUFGLIEDERUNG DER MITARBEITER/INNEN NACH LÄNDERGESELLSCHAFTEN scroll
Am 31. Dezember 2009 betrug die Anzahl der Mitarbeiter/innen im Konzern 695 (2008: 721). Der Personalaufwand beläuft sich im Berichtszeitraum auf 40,6 Mio. EUR (2008: 38,8 Mio. EUR/ 6%). Mehr als 75% der Mitarbeiter/innen verfügen über einen qualifizierten Hochschulabschluss. Die Fluktuation lag bei rund 6,5% (2008: 10%). Wir verzeichnen weiterhin einen sehr niedrigen Krankenstand. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit lag bei sechs Jahren bei einem Durchschnittsalter von 38,5 Jahren. Seit Jahren bildet CENIT erfolgreich aus. Unter den Auszubildenden befinden sich Berufsaka-demiestudenten/-studentinnen und Auszubildende im Bereich der Informationstechnik. Darüber hinaus stellen wir kontinuierlich Hochschulabsolventen/-absolventinnen sowie Studenten/Studentinnen, die Ihre Diplom-, Master- oder Bachelor-Arbeit schreiben, sowie Praktikanten und Praktikantinnen ein. Wir sehen dies als Teil unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit ist es uns wichtig, jungen Menschen den Start ins Berufsleben durch eine qualifizierte Ausbildung zu erleichtern. Im Jahr 2009 bildete CENIT Deutschland zum Jahresende insgesamt 59 junge Menschen in einem der verschiedenen Berufe aus. Das entspricht einer Ausbildungsquote von 9%. WEITERBILDUNGUm die Mitarbeiter/innen auf die ständig zunehmenden Anforderungen durch Innovationen und Marktwettbewerb vorzubereiten und ihre Qualifikation zu erhöhen, bietet CENIT ein umfassendes Weiterbildungsprogramm an. Im Berichtsjahr nutzten zahlreiche Mitarbeiter/innen unterschiedliche Weiterbildungsveranstaltungen und besuchten Kurse und Seminare, um sich beruflich weiter zu qualifizieren. Schwerpunkte bildeten die Themen Qualitätsmanagement, Daten- und Informationsverarbeitung und Führungskräfteschulungen. VERGÜTUNGSSYSTEM / BETEILIGUNG AM UNTERNEHMENSERFOLGNeben leistungsorientierten Aufstiegschancen und frühzeitiger Übernahme von Verantwortung bietet CENIT allen Mitarbeitern eine attraktive Vergütungspolitik. Außer dem festen Gehalt, das durch den individuellen Arbeitsvertrag geregelt ist, gibt es teilweise an Ergebnis und Aktienkurs ausgerichtete Vergütungsbausteine. Mit der Ausgabe von Aktienoptionen an ausgewählte Führungskräfte wurde die erfolgsorientierte Vergütungspolitik um ein zusätzliches Instrument erweitert. Das Vergütungssystem des Vorstands der CENIT AG setzt sich aus einem erfolgsunabhängigen und einem erfolgsabhängigen Teil zusammen. Der erfolgsabhängige Teil orientiert sich am operativen Konzernjahresergebnis. Wir verweisen hier auf die Ausführungen im Konzernanhang. Weiterhin besteht für die Vorstände als langfristige Anreizwirkung ein Aktienoptionsrecht, insgesamt in Höhe von 39.000 Aktienoptionen. Die Vergütung des Aufsichtsrates ist laut Satzung eine fixe Vergütung. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 15.000,00 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält den doppelten Betrag, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache des Betrages. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGUnser Ziel ist es, unsere Innovationskraft weiter zu stärken. Daher hat CENIT im Geschäftsjahr 2009 seine Aufwendungen in Höhe von 4,8 Mio. EUR für Forschung und Entwicklung (FuE) leicht erhöht. Die Geschäftsfelder der CENIT konzentrieren sich mit ihren FuE-Anstrengungen auf die nächste Generation ihrer Produkte und Lösungen und bereiten deren erfolgreiche Markteinführung vor. Durch die enge Zusammenarbeit mit den produkt- und kundennahen Unternehmenseinheiten und durch den intensiven Austausch gelingt es CENIT zudem, technisch kundenorientierte Lösungen anzubieten. Neben der Anpassung von Standardsoftware entwickelt der CENIT Konzern daher eigene Programme zur Ergänzung und Erweiterung von bestehender Standardsoftware, die von unseren Kunden gefordert werden. Die Softwarelösungen des Konzerns basieren auf IT-Lösungen von SAP und IBM/FileNet oder auf Produkten von Dassault Systèmes, wie der PLM Software CATIA oder DELMIA. CENIT Lösungen ergänzen diese Standardsoftware mit wichtigen Funktionen, die zu höherer Produktivität oder besserer Datenqualität führen. So ermöglichen einige Produkte das durchgängige Design von Geschäftsprozessen, eine konsistente Datenhaltung sowie frühzeitige Simulationen der Prozessschritte. Insgesamt bietet der CENIT Konzern über 20 Lösungen aus den Geschäftsfeldern an. ENTWICKLUNG DER CENIT AKTIE IM FINANZMARKTUMFELDAktienkursentwicklung: AKTIENKURSENTWICKLUNG 2009Quelle: Bloomberg/CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, Stuttgart Fig. D: ![]() Die CENIT Aktie startete ins Börsenjahr 2009 mit einem Kurs von 3,40 EUR und schloss das Jahr mit 4,44 EUR. Das durchschnittliche Handelsvolumen betrug in den 52 Wochen des Jahres 23.078 Aktien pro Tag. Der Jahresdurchschnittskurs lag 2009 bei 3,86 EUR. Das Jahreshoch erreichte die CENIT Aktie mit 5,00 EUR, das Jahrestief mit 2,40 EUR. Insgesamt wurden mehr als 5,4 Mio. Aktien gehandelt. Daten zur Aktionärsstruktur können aufgrund des hohen Free Floats nur annäherungsweise ermittelt werden, sodass sich folgender Überblick über die Größe und Zusammensetzung des Aktionärskreises ergibt: Fig. E: VERTEILUNG DER AKTIEN AUF DEN AKTIONÄRSKREIS ZUM 31. DEZEMBER 2009 scroll
Momentan erscheinen aus vier Banken- und Analystenhäusern Researchberichte zur CENIT AG. Es handelt sich hierbei um Empfehlungen von SES Research/M.M. Warburg & Co., Hamburg, equinet AG, Frankfurt am Main, GBC AG, Augsburg, und Mirabaud Securities, London. Die CENIT Aktie ist im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet und erfüllt die gültigen internationalen Transparenzanforderungen. AUSBLICK AUF DIE AKTIENMÄRKTEDie von der Redaktion "Dow Jones Newswires" im Dezember 2009 befragten Banken erwarten den deutschen Aktienmarkt Ende 2010 im Durchschnitt bei 6.219 Punkten, was einer Rendite von 7% gegenüber dem aktuellen Kurs entspräche. Die einzelnen Schätzungen liegen in einer Bandbreite von 5.500 bis 6.800 Punkten. Fast alle Aktienstrategen sind sich darüber einig, dass die Schwankungen am Aktienmarkt im kommenden Jahr deutlich zunehmen werden. Ein Blick zurück auf 2009 zeigt, dass es nur zwei große Bewegungen im DAX gab. Von Anfang Januar bis zum Jahrestief am 9. März gingen die 30 deutschen Standardwerte zunächst nach unten, um dann in eine Hausse überzugehen. Wer zum Jahresbeginn gekauft hatte und die Aktien bis zum Jahresultimo hielt, erzielte einen Kursgewinn von 20%. Wer sich dagegen Anfang März von seinen Beständen trennte, fuhr ein Minus von rund 24% ein. Wer aber alles richtig gemacht hat und Mitte März eingestiegen ist, hat bei einem Investment in den DAX-Index rund 54% verdient. Dies verdeutlicht, wie wichtig das richtige Timing am Aktienmarkt ist. Die sich seit dem Spätsommer abzeichnende wirtschaftliche Erholung steht zum einen auf dem Fundament staatlicher Konjunkturprogramme. Zum anderen hilft ein einfacher rechnerischer Basiseffekt, der bei einem niedrigen Vergleichswert aus dem Vorjahr nun ein kleines Plus aufzeigt. Die Aktienmärkte profitierten 2009 zudem von einer zuvor kaum gesehenen Liquidität, die nach Anlagemöglichkeiten suchte. NACHTRAGSBERICHT UND BESONDERE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAGZum Zeitpunkt der Aufstellung des Berichtes lagen keine besonderen Ereignisse vor, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hätten haben können. PROGNOSEBERICHT 2010Der Aufschwung gewinnt an Fahrt - und könnte länger andauern, als die Mehrheit der Ökonomen bisher annimmt. Das legen die November-Umfrage des Münchner Ifo-Instituts zum Geschäftsklima und die Deails zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) im 3. Quartal 2009 nahe. Laut Ifo-Institut sind die Geschäftserwartungen der Unternehmen für die kommenden sechs Monate deutlich gestiegen. Auch die aktuelle Geschäftslage wird nun endlich von den Unternehmen als deutlich verbessert eingeschätzt. Vor allem die Exportwirtschaft profitiert von einer anziehenden Auslandsnachfrage. Zudem stabilisierten Bankenrettungen, Konjunkturprogramme und Niedrigzinsen die Erwartungen der Haushalte und Unternehmen. Auf Basis dieser Erwartungen ergibt sich für CENIT folgendes Bild: ERWARTETE ERTRAGSLAGEDie CENIT hat in den vergangenen Jahren eine gute Basis für eine weiter anhaltende positive Geschäftsentwicklung geschaffen. Auf dieser Grundlage werden wir auch in den kommenden Jahren aufbauen. Im Geschäftsjahr 2009 haben wir bewiesen, dass wir auch angesichts der immer schwieriger und unsicherer werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein solides Ergebnis erreichen können. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Produkte, die kontinuierliche Weiterentwicklung des Service-und Softwareangebots, der Marktbedarf für Prozessoptimierungen, die Integration der Anwendungen und die Integration mit Geschäftspartnern sowie die erforderliche Effizienzsteigerung der Prozesse bei unseren Kunden - all das verschafft der CENIT gute Möglichkeiten, das angestrebte Ziel, marktgerecht in ihren Segmenten zu wachsen, zu erreichen. Nicht zuletzt verfügen wir zudem über eine sehr kompetente Belegschaft mit einer kundenorientierten Unternehmenskultur, die auch in schwierigen Zeiten auf den Mehrwert für den Kunden fokussiert ist. Selbst eine anhaltende negative Entwicklung der weltweiten Wirtschaft bietet uns Chancen. Im Rahmen unserer Strategie werden wir Gelegenheiten zur Akquisition konsequent nutzen und den Markt dahin gehend permanent beobachten. Dabei haben wir kleinere Unternehmen im Blick, deren Services und Produkte entweder eine technologische Ergänzung darstellen oder die über ein Produkt verfügen, das unserem Produktportfolio nahe steht, oder aber Beratungshäuser, die CENIT im Bereich Services verstärken könnten. Des Weiteren steigt auch durch die Wirtschaftskrise der Bedarf für prozessoptimierende Softwareanwendungen. Diesen können wir mit unseren kundenorientierten Lösungen abdecken. Für das Geschäftsjahr 2010 gehen wir von einer positiven Entwicklung auf Basis der in 2009 erzielten Ergebnisse aus. Trotzdem können wir auch für 2010 Kurzarbeit nicht ausschließen, um uns an die Nachfragesituation unserer Kunden anzupassen und die Stammbelegschaft zu erhalten. Spätestens für 2011 erwarten wir, dass die Weltwirtschaft die Rezessionsphase verlassen und sich das Wachstum wieder moderat bechleunigen wird. Somit gilt festzuhalten: Sofern nicht anhalten de konjunkturelle Einbrüche unser Geschäft beeinträchtigen, wollen wir 2010/2011 auf den langfristig angelegten Wachstumspfad zurückkehren. Grundvoraussetzung unserer Einschätzungen für die nächsten zwei Jahre und der damit erwarteten Steigerung der Ertragskraft der CENIT sind insgesamt stabile politische Rahmenbedingungen sowie die Annahme, dass der Tiefpunkt der weltweiten Krise im Jahr 2009 erreicht und durchschritten worden ist. Mit einer soliden Auslastung im Servicebereich und einer deutlichen Steigerung im Softwareproduktgeschäft lassen sich die Ertragssteigerungen realisieren. Zusätzliche Chancen und Risiken können sich aus der Entwicklung der Automobil- und Luftfahrtindustrie sowie der Finanzdienstleistungsbranche ergeben. Wesentlicher Garant unserer positiven Entwicklung wird die von uns unterstellte Einschätzung zum Markterfolg unserer eigenen Softwareprodukte sein. Darüber hinaus wollen wir auch die Chancen nutzen, die sich aus ersten Kundenprojekten im öffentlichen Sektor ergeben. Dabei spielen unsere Softwareprodukte eine Vorreiterrolle bei innovativen Technologien und Prozessen für eine nachhaltige und effektive öffentliche Verwaltung. Zu unseren Umsatz- und Ergebniszielen sollen folgende Faktoren beitragen: Wir werden die Aktivitäten in den USA und Europa fortsetzen. Wir wollen von dem Wachstum in den relevanten Marktsegmenten profitieren und neue Kunden gewinnen. Die Geschäftseinheit PLM wird sich zunehmend auf Dassault Systèmes konzentrieren und sich als strategisches PLM-Beratungs- und Softwareunternehmen positionieren. Damit verfügen wir über alle notwendigen Voraussetzungen, um wie geplant mittelfristig der Marktführer für PLM-Projekte zu werden. Der Enterprise Information Management (EIM)-Bereich bietet uns Chancen im Verwaltungsbereich und öffentlichen Sektor. Unter anderem mit unserem Partner IBM können wir dort wichtige Chancen nutzen und wachsen. MITARBEITER/INNENDie Belegschaft ist wesentlich an die konjunkturelle Entwicklung angepasst. Unverändert wichtig bleibt für uns die Ausbildung von Jugendlichen. Wir wollen deshalb in den nächsten Jahren die Ausbildungsintensität beibehalten und Ausbildung als einen Baustein unserer langfristigen Personalpolitik beibehalten. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGInnovative Technologien sind für den CENIT Konzern von zentraler Bedeutung. Deshalb verstärken wir kontinuierlich unsere Anstrengungen auf diesem Gebiet. Unsere Innovationsaufwendungen werden im Geschäftsjahr 2010 leicht ansteigen. ERWARTETE FINANZ- UND LIQUIDITÄTSLAGEZur Liquiditätslage gilt festzustellen, dass die sehr gute finanzielle Situation des CENIT Konzerns auch bei Auftragsvergaben einen Wettbewerbsvorteil darstellt, der den Investitionsentscheidungen unserer Kunden, unter anderem in die Dienstleistungen des CENIT Konzerns, die notwendige Sicherheit verleiht. Die Finanzierung der CENIT steht auf einer gesicherten Basis. Die Beibehaltung einer guten und langfristigen Bonität und die kurz- und mittelfristige Bereitstellung ausreichender Liquidität für eine positive Unternehmensentwicklung sind Ausdruck unserer seit Jahren konservativ ausgerichteten Finanzpolitik. Die Investitionen werden sich im Geschäftsjahr 2010 auf dem Niveau von 2009 bewegen, in erster Linie sind Erhaltungsinvestitionen geplant. Diese werden aus dem operativen Cashflow finanziert. Die durch die Dividendenzahlung abfließende Liquidität kann aus dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand bzw. ebenfalls aus dem operativen Cashflow finanziert werden.
Stuttgart, im Februar 2010 CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus Der Vorstand Christian Pusch, Sprecher des Vorstands Kurt Bengel KONZERNBILANZ (nach IFRS) zum 31. Dezember 2009CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, StuttgartAKTIVA scroll
KONZERN-GEWINN- und VERLUSTRECHNUNG (nach IFRS) für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2009CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, Stuttgartscroll
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG (nach IFRS) für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2009CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, Stuttgartscroll
GESAMTERGEBNISRECHNUNG (nach IFRS) zum 31. Dezember 2009CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, Stuttgartscroll
EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG (nach IFRS) zum 31. Dezember 2009CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, Stuttgartscroll
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Konzernanhang für 2009A. Handelsregister und Gegenstand des UnternehmensDie Konzernmuttergesellschaft, die CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, hat ihren Sitz in der Industriestraße 52-54, 70565 Stuttgart, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 19117 eingetragen. Die Aktien der CENIT AG werden öffentlich gehandelt. Der Gegenstand der Tätigkeit der Konzerngesellschaften ist jedwede Art von Dienstleistungen im Bereich der Einführung und des Betriebs von Informationstechnologien sowie der Vertrieb und Handel von Software und Anlagen der Informationstechnologie. Mit einem Schwerpunkt auf Product Lifecycle- und Dokumenten-Management-Lösungen sowie IT-Outsourcing bietet CENIT in ihren zwei Business Units, PLM (Product Lifecycle Management) und EIM (Enterprise Information Management), maßgeschneiderte Beratungsleistungen aus einer Hand an. Die Hauptschwerpunkte der CENIT liegen auf Geschäftsprozessoptimierung sowie computerunterstützten Konstruktions- und Entwicklungstechnologien. B. RechnungslegungsgrundsätzeDer Konzernabschluss der CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, Stuttgart, wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Normen aufgestellt und veröffentlicht und wird vom Vorstand zur Billigung an den Aufsichtsrat weitergegeben. Damit ist der Konzernabschluss zur Veröffentlichung freigegeben. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die Darstellung, soweit nichts anderes angegeben ist, in Tausend Euro (TEUR). Bilanzstichtag ist der 31. Dezember eines Jahres. Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Anhang teilweise detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgte unter Heranziehung der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Anschaffungskostenprinzip), mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und der finanziellen Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte eingestuft wurden und daher zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Stichtag des Abschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt. Geänderte oder neue IFRS und sich hieraus ergebende Ausweis-, Ansatz- oder BewertungsänderungenGegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008 haben sich folgende Standards und Interpretationen geändert beziehungsweise waren aufgrund der Übernahme in EU-Recht oder des Inkrafttretens der Regelung erstmalig verpflichtend anzuwenden: IFRS 8 "Operating segments"IFRS 8 wurde am 30. November 2006 veröffentlicht, am 21. November 2007 in EU-Recht übernommen und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. IFRS 8 ersetzt IAS 14 "Segment Reporting" und ist nahezu identisch mit SFAS 131. Das bisherige primäre und sekundäre Berichtsformat, welches nach Geschäftssegmenten und geografischen Segmenten unterscheidet, wird aufgegeben und in ein einziges Berichtsformat überführt, welches Segmente auf Basis der Informationen abbildet, nach denen das Management das Unternehmen steuert. Darüber hinaus ist eine Überleitungsrechnung jedes berichtspflichtigen Segmentes in Bezug auf den segmentspezifischen Gesamtgewinn/-verlust sowie aller dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden entsprechend der korrespondierenden Beträge des Jahresabschlusses des Unternehmens erforderlich. Daneben sind Angaben zu geografischen Bereichen, zu Produkten und zu wesentlichen Kunden zu machen. Zudem werden jetzt vertikal integrierte Lieferprozesse, bei denen eine Komponente eines Unternehmens, die vorrangig oder ausschließlich andere operative Segmente des Unternehmens beliefert, in die Definition eines operativen Segmentes integriert, falls das Unternehmen in dieser Weise geführt wird. Die Regelungen des IFRS 8 sind für den CENIT Konzern relevant und werden entsprechend dem Standard angewandt. Amendments to IAS 39 and IFRS 7: "Reclassification of Financial Instruments"Im Oktober 2008 wurden Änderungen zu IAS 39, "Financial Instruments: Recognition and Measurement", und IFRS 7, "Financial Instruments: Disclosures", zusammengefasst in "Reclassification of Financial Assets" veröffentlicht und am 15. Oktober 2008 in EU-Recht übernommen. Die Änderungen zu IAS 39 und IFRS 7 treten rückwirkend zum 1. Juli 2008 in Kraft. Die Änderungen zu IAS 39 erlauben Umklassifizierungen nicht derivativer finanzieller Vermögenswerte (ausgenommen derer, bei denen die Fair-Value-Option gezogen wurde) aus der Kategorie "at fair value through profit or loss" sowie unter bestimmten Bedingungen Umklassifizierungen von Vermögenswerten der Kategorie "available for sale" in die Kategorie der "loans and receivables". Dies betrifft insbesondere solche Finanzinstrumente, die bei fehlen der Handelsabsicht bzw. bei fehlender Designation als "available for sale" ursprünglich die Definition von "loans and receivables/Kredite und Forderungen" erfüllt hätten. Die Änderungen zu IFRS 7 sehen erweiterte Offenlegungsvorschriften für Unternehmen vor, die Umklassifizierungen von finanziellen Vermögenswerten in Übereinstimmung mit den Änderungen von IAS 39 vorgenommen haben. Amendments to IAS 23 "Borrowing Costs"Die Änderungen zu IAS 23 wurden am 29. März 2007 veröffentlicht, am 10. Dezember 2008 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Änderungen eliminieren das Wahlrecht, Fremdkapitalzinsen im Rahmen der Anschaffung oder Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten unmittelbar als Aufwand zu erfassen. In Zukunft sind solche Fremdkapitalzinsen in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten einzubeziehen. Die Änderungen zu IAS 23 sind für den CENIT Konzern nicht relevant, da die Gesellschaft nicht fremdfinanziert ist. Amendments to IFRS 2 "share-based Payment: Vesting Conditions and Cancellations"Die Änderungen zu IFRS 2 wurden am 17. Januar 2008 veröffentlicht, am 16. Dezember 2008 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Ziel der Überarbeitung war es, die Begriffe "Ausübungsbedingungen" und "Annullierungen" genauer zu definieren. Demnach umfassen Ausübungsbedingungen lediglich erfolgs- und leistungsabhängige Bedingungen. Andere Aspekte einer anteilsbasierten Vergütung stellen keine Ausübungsbedingung dar und sind in den Fair Value der anteilsbasierten Vergütung zum Bewilligungszeitpunkt einzubeziehen. Sämtliche Annullierungen, obgleich sie durch das Unternehmen oder andere Parteien erfolgen, sollten die gleiche Bilanzierungsweise erfahren. Die Änderungen zu IFRS 2 sind für den CENIT Konzern derzeit nicht relevant. IFRIC 13 "Customer Loyalty Programmes"IFRIC 13 wurde am 5. Juli 2007 veröffentlicht, am 16. Dezember 2008 in EU-Recht übernommen und ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen. IAS 18.13 regelt grundsätzlich die separate Anwendung der Ansatzkriterien für die Erfassung von Umsatzerlösen für jeden einzelnen Geschäftsvorfall. Um den wirtschaftlichen Gehalt einzelner Geschäftsvorfälle zutreffend abzubilden, ist es in bestimmten Fällen erforderlich, die Ansatzkriterien auf einzeln abgrenzbare Bestandteile eines Geschäftsvorfalls anzuwenden. Solche Transaktionen werden dann auch als Mehrkomponentenverträge bezeichnet und die entsprechenden Umsätze zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfasst. IFRIC 13 stellt nun klar, dass Kundenbindungsprogramme, bei denen später einlösbare Prämiengutschriften wie z. B. Treuepunkte oder Prämienmeilen vergeben werden, als Mehrkomponentenverträge zu bilanzieren sind. Die Regelungen des IFRIC 13 sind für den CENIT Konzern nicht relevant. Amendments to IAS 1 "Presentation of Financial statements: A Revised Presentation"Die Änderungen zu IAS 1 wurden am 6. September 2007 veröffentlicht, am 17. Dezember 2008 in EU-Recht übernommen und sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen geänderte Bezeichnungen für Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Kapitalflussrechnung, die Einführung eines Rechenwerkes für bestimmte Eigenkapitalveränderungen ("Statement of Comprehensive Income") und die Verpflichtung zur Offenlegung einer Eröffnungsbilanz für die erste von einer rückwirkenden Bilanzierungsänderung betroffene dargestellte Periode. Die Änderungen zu IAS 1 sind für den CENIT Konzern teilweise relevant. Amendments to IAS 32 and IAS 1 "Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation"Die Änderungen zu IAS 32 und IAS 1 wurden am 14. Februar 2008 veröffentlicht, am 21. Januar 2009 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Infolge dieser Änderungen werden einige Finanzinstrumente, die bisher die Definition einer finanziellen Verbindlichkeit erfüllten, künftig als Eigenkapital klassifiziert, weil sie den nachrangigsten Anspruch auf das Nettovermögen des Unternehmens darstellen. Hierfür ist jedoch detaillierten Anforderungen zu genügen. Die Änderungen zu IAS 32 und IAS 1 sind für den CENIT Konzern nicht relevant. Amendments to IFRS 1 and IAS 27 "Cost of an Investment in a Subsidiary, Jointly-controlled Entity or Associate"Die Änderungen zu IFRS 1 und IAS 27 wurden am 22. Mai 2008 veröffentlicht, am 23. Januar 2009 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Anlass der Überarbeitungen war es, dass die rückwirkende Bestimmung der Anschaffungskosten und die Anwendung der Anschaffungskostenmethode nach IAS 27 bei erstmaliger Anwendung der IFRS in manchen Fällen nur mit unverhältnismäßigen Kosten erreicht werden kann. Daher dürfen IFRS-Erstanwender in Zukunft zur Bemessung der Anschaffungskosten einer Investition in Tochterunternehmen, Jointly-controlled Entities i. S. v. Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen angenommene Anschaffungskosten verwenden. Des Weiteren wurde die Definition der Anschaffungskostenmethode aus IAS 27 entfernt und durch die Anforderung ersetzt, Dividenden als Erträge im separaten Abschluss des Investors darzustellen, womit eine Unterscheidung zwischen Dividenden vor bzw. nach Erwerb entfällt. Ebenso wird eine Ausnahmeregelung für Konzernumstrukturierungen eingefügt, nach der ein neues Mutterunternehmen zur Bestimmung des Wertansatzes die Buchwerte des bestehenden Unternehmens als Anschaffungskosten verwenden muss, sofern sich keine Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen und dem Eigenkapital sowie Vermögenswerten und Schulden ergeben. Die Änderungen zu IFRS 1 und IAS 27 sind für den CENIT Konzern derzeit relevant. Improvements to IFRS durch das Annual Improvements ProjectAm 22. Mai 2008 veröffentlichte der IASB im Rahmen seines ersten Annual Improvements Projects Änderungen zu einer Reihe bestehender IFRS. Eine Übernahme in EU-Recht erfolgte am 23. Januar 2009. Die Änderungen umfassen sowohl Anpassungen von Formulierungen in einzelnen IFRS zur Klarstellung der bestehenden Regelungen (terminologische oder redaktionelle Korrekturen), als auch Änderungen verschiedener IFRS mit Auswirkung auf den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Geschäftsvorfällen. Die meisten der Änderungen treten für die Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, sofern im jeweiligen Standard nicht gesondert geregelt. Eine prospektive Anwendung ist zulässig. Mögliche Auswirkungen durch entsprechende Umsetzung sind durch den CENIT Konzern geprüft worden. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen. IFRIC 12 "Service Concession Arrangements"IFRIC 12 wurde am 30. November 2006 veröffentlicht, am 25. März 2009 in EU-Recht übernommen. Das verpflichtende Datum der erstmaligen Anwendung wurde durch das EU-Endorsement von Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, auf Geschäftsjahre, die nach dem 29. März 2009 beginnen, geändert. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Gegenstand der Interpretation ist die Bilanzierung von Dienstleistungsvereinbarungen bei Unternehmen, die im Auftrag von Gebietskörperschaften öffentliche Leistungen, z. B. den Bau von Straßen, Flughäfen oder Energieversorgungsinfrastruktur, anbieten. Während die Verfügungsmacht über die Vermögenswerte bei der öffentlichen Hand verbleibt, ist das Unternehmen vertraglich zum Bau, zum Betrieb und für die Instandhaltung verpflichtet. IFRIC 12 behandelt die Frage, wie die sich aus derartigen vertraglichen Vereinbarungen ergebenden Rechte und Pflichten zu bilanzieren sind. Die Regelungen des IFRIC 12 sind für den CENIT Konzern nicht relevant. IFRIC 16 "Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation"IFRIC 16 wurde am 3. Juli 2008 veröffentlicht, am 4. Juni 2009 in EU-Recht übernommen und ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen. Die Interpretation nimmt Bezug auf IAS 21 "The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates" und IAS 39 "Financial Instruments: Recognition and Measurement" und behandelt die Thematik der Absicherung von Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf drei Fragestellungen. Zum einen wird angeführt, dass eine Fremdwährungsdifferenz lediglich als abgesichertes Risiko designiert werden darf, wenn die funktionale Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs von der funktionalen Währung des Mutterunternehmens abweicht. Durch die Darstellungswährung im Konzernabschluss des Mutterunternehmens hingegen entsteht keine Risikoposition. Des Weiteren darf ein Sicherungsinstrument zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb von jedem Unternehmen innerhalb des Konzerns gehalten werden. Wird die Investition vom Unternehmen veräußert, so erfolgt die Umgliederung der Beträge aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung zwar für das Sicherungsinstrument nach IAS 39, im Hinblick auf das Grundgeschäft ist jedoch IAS 21 anzuwenden. Die Regelungen des IFRIC 16 sind für den CENIT Konzern nicht relevant. Revised IFRS 3 "Business Combinations" and Amendments to IAS 27 "Consolidated and separate Financial statements"Die Überarbeitung von IFRS 3 erfolgte zusammen mit einer Änderung von IAS 27 im Rahmen der zweiten Phase des Projektes Business Combinations. Die Überarbeitung von IFRS 3 sowie die Änderungen zu IAS 27 wurden am 10. Januar 2008 veröffentlicht, am 3. Juni 2009 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Danach erweitert sich der Anwendungsbereich auf Unternehmenszusammenschlüsse von Gegenseitigkeitsunternehmen und solche ohne Gegenleistung. Zusammenschlüsse von Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle sind ausgenommen. Zukünftig werden die mit einem Unternehmenserwerb verbundenen Kosten für die Ausgabe von Schuld- bzw. Eigenkapitaltiteln in Übereinstimmung mit IAS 39 bzw. IAS 32 erfasst. Alle anderen erwerbsbezogenen Aufwendungen werden als Aufwand erfasst. Des Weiteren wird das Wahlrecht zur "Full Goodwill-Methode" eingeführt, wonach ein Unternehmen 100% am Geschäfts- oder Firmenwert des erworbenen Unternehmens und nicht nur den Anteil des Erwerbers bilanzieren darf, mit einem entsprechend höheren Ausweis nicht kontrollierender Anteile am erworbenen, neubewerteten Nettovermögen. Bei sukzessivem Erwerb finden Goodwillbestimmung und Neubewertung der Nettovermögenswerte erst zum Zeitpunkt der Beherrschung statt. Sämtliche darauf folgenden Transaktionen zwischen dem Mutterunternehmen und den nicht kontrollierenden Anteilen werden als reine Eigenkapitaltransaktionen behandelt. Die Regelungen des IFRS 3 und IAS 27 sind für den CENIT Konzern derzeit nicht relevant. IFRIC 15 "Agreements for the Construction of Real Estate"IFRIC 15 wurde am 3. Juli 2008 veröffentlicht, am 22. Juli 2009 in EU-Recht übernommen und ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. IFRIC 15 vereinheitlicht die Bilanzierungspraxis in allen Rechtskreisen hinsichtlich der Erfassung von Erträgen aus dem Verkauf von Einheiten (z. B. Wohnungen oder einzelne Häuser) seitens der Errichtungsgesellschaft, noch bevor die Errichtung abgeschlossen ist. Hierbei werden Leitlinien zur Verfügung gestellt, die eine eindeutige Zuordnung der jeweiligen Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien zum Anwendungsbereich von IAS 11 "Construction Contracts" oder aber IAS 18 "Revenue" gewährleisten soll. Je nach Zuordnung werden auf diese Weise die Erträge aus der Errichtung zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfasst. Die Regelungen des IFRIC 15 sind für den CENIT Konzern nicht relevant. Amendment to IAS 39 "Reclassification of Financial Assets: Effective Date and Transition"Das IASB veröffentlichte am 27. November 2008 eine überarbeitete Fassung des am 13. Oktober 2008 veröffentlichten "Amendments to IAS 39 and IFRS 7: Reclassification of Financial Instruments". Die Änderungen wurden am 9. September 2009 in EU-Recht übernommen. Die am 13. Oktober 2008 herausgegebenen Änderungen betrafen die Umklassifizierung einiger Finanzinstrumente. Der Hintergrund der erneuten Überarbeitung ist die Klarstellung des Anwendungszeitpunktes der zum 13. Oktober 2008 veröffentlichten Änderungen. Hiernach treten Umklassifizierungen, die am oder nach dem 1. November 2008 vorgenommen werden, ab dem Zeitpunkt der Umklassifizierung in Kraft und dürfen nicht zurückbezogen werden. Wurden die Umklassifizierungsregelungen vor dem 1. November 2008 angewendet, können diese bis zum 1. Juli 2008 oder einem späteren Datum zurückgezogen werden. Allerdings können die Umklassifizierungsregelungen nicht vor dem 1. Juli 2008 angewendet werden. Die Änderungen zu IAS 39 sind für den CENIT Konzern nicht relevant. Amendments to IAS 39 "Financial Instruments: Recognition and Measurement - Eligible Hedged Items"Die Änderungen zu IAS 39 wurden am 31. Juli 2008 veröffentlicht und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Die Übernahme in EU-Recht fand am 15. September 2009 statt. Grundgedanke der Änderungen ist es, zusätzliche Anwendungsleitlinien für die Designation von Sicherungsinstrumenten zur Verfügung zu stellen, da insbesondere bei der Behandlung eines einseitigen Risikos sowie der Berücksichtigung von Inflation innerhalb eines Sicherungsgeschäftes Uneinheitlichkeiten in der Praxis existieren. Die Änderungen zu IAS 39 sind für den CENIT Konzern nicht relevant. Revised IFRS 1 "First Time Adoption of IFRS"Am 27. November 2008 wurde vom IASB die überarbeitete Version von IFRS 1 "First Time Adoption of IFRS" veröffentlicht. Eine Übernahme in EU-Recht erfolgte am 25. November 2009. Der überarbeitete IFRS 1 ersetzt den gegenwärtigen IFRS 1 und ist für Unternehmen anwendbar, die ab dem 1. Juli 2009 erstmalig einen IFRS-Abschluss erstellen. Die Veränderungen betreffen ausschließlich den formalen Aufbau von IFRS 1, der Inhalt bleibt hingegen unverändert. Es werden die allgemeinen und die spezifischen Regelungen des Standards voneinander getrennt, da zahlreiche Änderungen anderer bzw. neuer Standards den bisherigen IFRS 1 (rev. 2003) zunehmend komplexer und weniger übersichtlich gemacht hatten. So sind nun im Hauptteil die allgemeinen Regelungen wie z. B. Anwendungsbereich, allgemeine Ansatz- und Bewertungsvorschriften zusammengefasst, die spezifischen Regelungen zur Befreiung und Ausnahmen von Regelungen einzelner IFRS sind hingegen in den verschiedenen Anhängen am Ende von IFRS 1 dargestellt. Ziel ist es, durch die neue Struktur die Klarheit und Anwendbarkeit des Standards zu verbessern. Eine frühere Anwendung ist zulässig. IFRIC 17 "Distributions of Non-Cash Assets to Owners"IFRIC 17 wurde am 27. November 2008 veröffentlicht, am 26. November 2009 in EU-Recht übernommen und tritt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen, in Kraft, eine frühere Anwendung ist zulässig. IFRIC 17 regelt Themen, wie ein Unternehmen andere Vermögenswerte als Zahlungsmittel zu bewerten hat, die es als Gewinnausschüttung an die Anteilseigner überträgt. Demnach ist eine Dividendenverpflichtung anzusetzen, wenn die Dividende von den zuständigen Organen genehmigt wurde und nicht mehr im Ermessen des Unternehmens steht. Diese Dividendenverpflichtung ist zum beizulegenden Zeitwert der zu übertragenden Nettovermögenswerte anzusetzen, die Differenz zwischen der Dividendenverpflichtung und dem Buchwert des zu übertragenden Vermögenswertes ist erfolgswirksam zu erfassen. Zusätzlich sind erweiterte Anhangsangaben notwendig, wenn die für die Ausschüttung vorgesehenen Vermögenswerte der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereiches (IFRS 5) entsprechen. Die Regelungen des IFRIC 17 sind für den CENIT Konzern nicht relevant. IFRIC 18 "Transfers of Assets from Customers"IFRIC 18 wurde am 29. Januar 2009 veröffentlicht, am 27. November 2009 in EU-Recht übernommen und tritt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen, in Kraft, eine frühere Anwendung ist unter bestimmten Bedingungen zulässig. IFRIC 18 beinhaltet zusätzliche Hinweise zur Bilanzierung der Übertragung eines Vermögenswertes durch einen Kunden. Hiervon ist nach Ansicht des Boards besonders der Energiesektor betroffen. Die Interpretation stellt klar, wie mit Vereinbarungen im Rahmen der IFRS zu verfahren ist, bei denen ein Unternehmen vom Kunden Vermögenswerte übertragen werden (Objekt, Anlage oder Betriebsmittel), die in einem solchen Verwendungszweck stehen, diesen Kunden entweder mit einem Leitungsnetz zu verbinden oder eine permanente Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewährleisten. Davon angesprochen sind ebenso Fälle, in denen Barmittel gewährt werden, die dem Erwerb oder der Herstellung besagter Vermögenswerte durch das Unternehmen dienen. Zusammengefasst wird erläutert, wann bzw. unter welchen Umständen ein Vermögenswert vorliegt, der erstmalige Ansatz sowie Bewertung, die Identifizierung der jeweilig bestimmbaren Dienstleistungen im Austausch für den übertragenen Vermögenswert, die Frage des Zeitpunktes der Umsatzrealisierung und wie die Übertragung von Zahlungsmitteln durch Kunden bilanziert werden soll. Die Regelungen des IFRIC 18 sind für den CENIT Konzern nicht relevant. Amendment to IFRS 7 "Improving Disclosures about Financial Instruments"Die am 5. März 2009 veröffentlichte Änderung behandelt Angaben zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes sowie zum Liquiditätsrisiko. Eine Übernahme in EU-Recht erfolgte am 27. November 2009. Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wurden die Angabepflichten dahingehend erweitert, dass eine tabellarische Aufgliederung für jede Klasse von Finanzinstrumenten durchzuführen ist. Diese richtet sich an der der dreistufigen Fair Value-Hierarchie gem. US-GAAP SFAS 157 aus. Angaben hinsichtlich des Liquiditätsrisikos wurden dahin gehend ergänzt, dass eine Klassifizierung der Angaben zur Fälligkeit von finanziellen Verbindlichkeiten nach derivativen und nicht-derivativen Verbindlichkeiten gefordert wird. Außerdem wurden die qualitativen Angaben zum Liquiditätsrisiko-Management überarbeitet. Die Regelungen treten rückwirkend für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine frühere Anwendung ist möglich. Im ersten Jahr der Anwendung sind jedoch noch keine Vergleichsangaben notwendig. Amendments to IFRIC 9 and IAS 39 "Embedded Derivatives"Die Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 wurden am 12. März 2009 vom IASB veröffentlicht, mit der Absicht einer Klarstellung zur Bilanzierung von eingebetteten Derivaten bei Umklassifizierungen von Finanzinstrumenten. Eine Übernahme in EU-Recht erfolgte am 30. November 2009. Nach den Änderungen ist zu prüfen, ob ein in einen Basisvertrag eingebettetes Derivat zu separieren ist und dementsprechend separat im Abschluss erfasst werden muss, wenn das gesamte hybride Finanzinstrument aufgrund der Anwendung der Änderungen an IAS 39 vom Oktober 2008 aus der Kategorie "at fair value through profit or loss" ("erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert") umklassifiziert wird. Ausschlaggebend für die Prüfung sind die Verhältnisse zu dem Zeitpunkt, als das Unternehmen erstmals Vertragspartner des Finanzinstrumentes geworden ist, oder, sofern später erfolgt, zu dem Zeitpunkt, zu dem Vertragskonditionen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Cashflows geändert wurden. Ergibt die Prüfung zwar die Notwendigkeit einer Separierung des Derivats, aber dessen beizulegender Zeitwert ist nicht verlässlich bestimmbar, so verbleibt das gesamte hybride Instrument in der Kategorie "at fair value through profit or loss". Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen die Prüfung nicht durchführen kann. Die Änderungen sind rückwirkend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 30. Juni 2009 enden. Die Änderungen sind für den CENIT Konzern nicht relevant. Amendment to IAS 32 "Classification of Rights Issues"Am 8. Oktober 2009 hat der IASB eine Änderung an IAS 32 veröffentlicht, die am 23. Dezember 2009 in EU-Recht übernommen wurden. Diese betrifft die Bilanzierung beim Emittenten von Bezugsrechten, Optionen und Optionsscheinen in Fremdwährung auf den Erwerb einer festen Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten. Während nach den bisherigen Bilanzierungsvorschriften derartige Fälle als derivative Verbindlichkeiten zu klassifizieren waren, sind solche Bezugsrechte, die zu einem festgelegten Währungsbetrag anteilig an die bestehenden Anteilseigner eines Unternehmens ausgegeben werden, jetzt als Eigenkapital zu klassifizieren. Die Währung des Ausübungspreises hat hierbei keine Bedeutung. Die Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Februar 2010 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Änderung zu IAS 39 ist für den CENIT Konzern nicht relevant. Ausblick auf IFRS-Änderungen in 2010Folgende IFRS wurden bis zum Bilanzstichtag vom IASB beziehungsweise IFRIC veröffentlicht, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden beziehungsweise wurden bisher nicht in EU-Recht übernommen. Der CENIT Konzern hat sich bei den erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen dazu entschlossen, von einem möglichen Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung keinen Gebrauch zu machen. Improvements to IFRs durch das Annual Improvements Project 2007-2009Am 16. April 2009 veröffentlichte der IASB die Annual Improvements 2007-2009, die die Änderung von zehn IFRS und zwei Interpretationen (IFRIC) vorsehen. Die Mehrheit der Änderungen tritt für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich. Um einen Anpassungsaufwand zu vermeiden, enthalten die Annual Improvements 2007-2009 als Zusammenfassung neben den vorgeschlagenen Änderungen aus dem Exposure Draft "Proposed Amendments to IFRS" (August 2008) auch Änderungen, welche bereits im Exposure Draft "Proposed Amendments to IFRS" vom Oktober 2007 sowie teilweise im Exposure Draft "ED 2009/01" (Januar 2009) behandelt wurden. Ausgenommen bzw. verschoben worden sind die Überarbeitung zweier Sachverhalte zu IAS 39, die noch im Entwurf vom August 2008 enthalten waren. Mögliche Auswirkungen durch entsprechende Umsetzung werden durch den CENIT Konzern geprüft, eine Übernahme in EU-Recht stand allerdings bis zum Bilanzstichtag noch aus. Amendments to IFRS 2 "Group Cash-settled share-based Payment Transactions"Die am 18. Juni 2009 veröffentlichte Änderung, die eine Klarstellung der Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich im Konzern vorsehen, treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Eine rückwirkende Anwendung ist geboten, eine frühere Anwendung zulässig. Ansatzpunkt der Änderung war die Klarstellung, wie eine einzelne Tochtergesellschaft in einem Konzern bestimmte anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen in ihrem eigenen Abschluss bilanzieren soll, wobei in diesem Rahmen das Tochterunternehmen Güter oder Dienstleistungen von Arbeitnehmern oder Lieferanten erhält, aber das Mutterunternehmen oder ein anderes Konzernunternehmen diese Arbeitnehmer oder Lieferanten bezahlen muss. Es wurde klargestellt, dass ein Unternehmen, das Güter oder Dienstleistungen im Rahmen einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erhält, diese zu bilanzieren hat, unabhängig davon, welche Konzerneinheit für die Erfüllung der zugehörigen Verpflichtung zuständig ist oder ob diese in Anteilen oder in bar erfüllt wird. Hierbei wird insbesondere herausgestellt, dass der Begriff "Konzern" in IFRS 2 synonym mit dem in IAS 27 "Konzern- und Einzelabschlüsse" gestellt ist (Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen). Durch Übernahme von Leitlinien aus IFRIC 8 und IFRIC 11 in den Anwendungsbereich des IFRS 2 wurden beide Interpretationen zurückgezogen. Eine Auswirkung für den CENIT Konzern wird noch geprüft, eine Übernahme in EU-Recht stand allerdings bislang noch aus. Amendments to IFRS 1 "Additional Exemptions for First-time Adopters"Die Änderungen am IFRS 1 wurden am 23. Juli 2009 veröffentlicht und gelten der rückwirkenden Anwendung auf bestimmte Situationen. Es soll gewährleistet werden, dass bei nach IFRS bilanzierenden Unternehmen keine unnötigen Kosten oder Belastungen beim Übergangsprozess entstehen:
Der ursprüngliche Entwurf dieser Änderungen enthielt auch Vorschläge in Bezug auf preisregulierte Geschäftsvorfälle. Diese wurden jedoch in den Entwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen aufgenommen. Ein EU-Endorsement steht bislang noch aus. Revised IAS 24 "Related Party Disclosures"Das IASB hat am 4. November 2009 den geänderten IAS 24 veröffentlicht. Die Änderungen erleichtern die Angabepflichten für Unternehmen unter staatlicher Kontrolle oder bedeutender staatlicher Einflussnahme. Waren bislang Informationen zu allen Geschäftsvorfällen mit Unternehmen, die vom gleichen Staat kontrolliert oder bedeutend beeinflusst werden, offenzulegen, werden nun nur die Angaben erforderlich, die für den Abschlussadressaten von Bedeutung sind. Eine Ausnahme zur Angabe von Geschäftsvorfällen besteht, sofern die Informationen nur mit hohem Kostenaufwand zur Verfügung gestellt werden können oder wenig informativ für den Adressaten sind. Weiterhin wurde die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person verdeutlicht. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, eine frühere Anwendung ist zulässig. Zum jetzigen Zeitpunkt steht ein EU-Endorsement noch aus. IFRS 9 "Financial Instruments" (Issued 12 November 2009)Der am 12. November 2009 veröffentlichte Standard ist der erste Teil des Projektes, den Standard IAS 39 zu ersetzen. IFRS 9 regelt die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Regelungen zur Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten sind ausgeklammert. Die bisherigen Kategorien "loans and receivables", "held to maturity", "available for sale" und "at fair value through profit or loss" sollen durch die neuen Kategorien "fair value" und "at amortised cost" ersetzt werden. Eine Einstufung eines Finanzinstrumentes in die Kategorie "at amortised cost" richtet sich dabei sowohl nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens als auch nach den Produktmerkmalen des einzelnen Finanzinstrumentes. Eine Nichterfüllung der Kriterien führt zur erfolgswirksamen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert. Ausnahmsweise dürfen ausgewählte Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Jegliche Änderungen im Zeitwert sind allerdings im sonstigen Gesamtergebnis einzufrieren und werden nicht mehr erfolgswirksam. Die Änderungen sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine frühere Anwendung in 2009 ist zulässig, allerdings bedarf es für Europa der Anerkennung in EU-Recht (Endorsement). Dieses ist bis auf weiteres verschoben. Amendment to IFRIC 14 "Prepayments of a Minimum Funding Requirement"Die Änderung zu IFRIC 14 ist am 26. November 2009 veröffentlicht worden und betrifft den Fall, wenn ein Unternehmen Mindestdotierungsverpflichtungen unterliegt und zur Erfüllung dieser Verpflichtungen Beitragsvorauszahlungen leistet. Die Änderung erlaubt dann, diesen Vorteil aus der Vorauszahlung als Vermögenswert anzusetzen. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, eine frühere Anwendung ist zulässig. Zum jetzigen Zeitpunkt steht ein EU-En-dorsement allerdings noch aus. IFRIC 19 "Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments" (Issued 26 November 2009)IFRIC 19 ist am 26. November 2009 veröffentlicht worden und erläutert die Anwendung der IFRS für den Fall, dass ein Unternehmen teilweise oder vollständig eine finanzielle Verbindlichkeit durch Ausgabe von Aktien oder anderen Eigenkapitalinstrumenten tilgt (sog. "debt for equity swaps"). Es wird klargestellt, dass a) die Eigenkapitalinstrumente, die zur Tilgung einer finanziellen Verbindlichkeit an einen Gläubiger ausgegeben werden, Bestandteil des gezahlten Entgelts gem. IAS 39.41 sind, b) entsprechende Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind (ausnahmsweise zum beizulegenden Zeitwert der getilgten Verbindlichkeit, sofern nicht verlässlich ermittelbar) und c) eine Differenz zwischen Buchwert der auszubuchenden Finanzverbindlichkeit und dem erstmaligen Ansatz der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente erfolgswirksam zu erfassen ist. Die Interpretation tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen, eine frühere Anwendung ist zulässig. Zum jetzigen Zeitpunkt steht ein EU-Endorsement allerdings noch aus. Der CENIT Konzern erwartet, dass die Anwendung der am Stichtag herausgegebenen, aber noch nicht in Kraft getretenen Standards in künftigen Perioden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben wird. Änderungen in der Darstellung des KonzernabschlussesFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren mit Ausnahme der nachfolgenden Ausweisänderungen unverändert die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres maßgebend. Im Geschäftsjahr 2009 werden erhaltene Anzahlungen auf Lizenzgebühren zukünftiger Perioden in Höhe von TEUR 1.596 (Vj. TEUR 1.380) im Rechnungsabgrenzungsposten unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in den Vorjahren in den sonstigen Verbindlichkeiten. Der Ausweis erfolgt analog des Ausweises der geleisteten Lizenzzahlungen als Rechnungsabgrenzungsposten unter den kurzfristigen Vermögenswerten. Einen Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage hat der geänderte Ausweis nicht. C. Konsolidierungsgrundsätze1. Konsolidierungsgrundsätze und -kreisDer Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihm kontrollierten Unternehmen (seine Tochterunternehmen). Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Anteile des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt und das weder ein Tochterunternehmen noch eine Beteiligung an einem Joint Venture ist. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden eliminiert. In den Konzernabschluss der CENIT AG sind gemäß IAS 27 bzw. IAS 28 die folgenden Unternehmen einbezogen: Fig. 1: ANTEILSBESITZ scroll
2. Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder FirmenwertUnternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbes bemessen sich gemäß den zum Tauschzeitpunkt beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte, emittierten Eigenkapitalinstrumente und eingegangenen oder übernommenen Schulden zuzüglich der dem Unternehmenserwerb direkt zurechenbaren Kosten. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei dem Erwerb eines Tochterunternehmens oder eines Unternehmens unter gemeinschaftlicher Führung entsteht, wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventual-schulden des erworbenen Unternehmens bemessen. In den Folgeperioden wird der Geschäfts- oder Firmenwert mit seinen Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Übersteigt der Anteil des Erwerbers an der Summe der beizulegenden Zeitwerte der angesetzten identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden die Anschaffungskosten der Unternehmenserwerbes, so wird der verbleibende Überschuss nach einer erneuten Beurteilung (sog. reassessment) sofort erfolgswirksam erfasst. Es bestehen im Konzernabschluss keine Geschäfts- und Firmenwerte. Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens oder eines Unternehmens unter gemeinschaftlicher Führung wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt. 3. Anteile an einem assoziierten UnternehmenDie CENIT AG Systemhaus ist seit 16. November 2007 an einem assoziierten Unternehmen, der CenProCS AIRliance GmbH (CenProCS), mit 33,33% der Anteile beteiligt. Danach besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern, der CENIT AG Systemhaus, Stuttgart, der PROSTEP AG, Darmstadt, und der CS SI LePlessis Robinson, Frankreich, zur zusammenfassenden Zurverfügungstellung von Dienstleistungen der Gesellschafter im Bereich der Informationstechnologie sowie der Koordination und Vermarktung dieser Dienstleistungen der Gesellschafter. Der CENIT Konzern bilanziert seinen Anteil an der CenProCS unter Anwendung der Equity-Methode. Nach der Equity-Methode wird der Anteil an der CenProCS in der Bilanz zu Anschaffungskosten, zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des CENIT Konzerns am Reinvermögen der CenPRoCS, erfasst. Die CENIT AG Systemhaus hat im Rahmen der Gründung Zahlungsmittel i. H. von TEUR 50 eingelegt. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des CENIT Konzerns am Erfolg der CenProCS. Unmittelbar im Eigenkapital ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und, sofern zutreffend, in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil an der CenProCS eliminiert. Der Abschluss der CenProCS wird zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen. Für den Anteil des CENIT Konzerns an der CenProCS (assoziiertes Unternehmen) ermittelt das Mutterunternehmen nach der Anwendung der Equity-Methode, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für diesen Anteil zu erfassen. Der Konzern ermittelt dabei an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an dem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Anteils an der CenProCS und den Anschaffungskosten für diesen Anteil als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst. 4. FremdwährungsumrechnungDie Darstellungswährung entspricht der funktionalen Währung des Mutterunternehmens. Bei der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften wird das Konzept der funktionalen Währung angewandt. Die funktionale Währung der Konzernunternehmen entspricht dabei der jeweiligen lokalen Währung. Die Umrechnung von Abschlüssen in funktionaler Währung in die Darstellungswährung des Konzerns erfolgt unter Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode. Danach werden Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs, das Eigenkapital zu historischen Kursen und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Der sich aus der Umrechnung der einzelnen Abschlüsse ergebende Unterschiedsbetrag wird ergebnisneutral im Eigenkapital verrechnet. Bei Veräußerung von Tochterunternehmen werden die aus diesen Gesellschaften im Eigenkapital erfassten Währungsdifferenzen erfolgswirksam aufgelöst. Transaktionen in Fremdwährung werden grundsätzlich zum aktuellen Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Am Ende des Geschäftsjahres werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung zum Jahresstichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, und nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig war. Die sich aus der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Differenzen werden erfolgswirksam erfasst. Für die Fremdwährungsumrechnung kamen folgende Umrechnungskurse zur Anwendung: Fig. 2: UMRECHNUNGSKURSE IN EUR scroll
D. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeErworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten inklusive Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Sie werden um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert, die in der Regel drei Jahre beträgt. Bei erworbenen immateriellen Vermögenswerten im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss entsprechen die Anschaffungskosten dieses immateriellen Vermögenswertes seinem beizulegenden Zeitwert. Sie werden um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert. Die Nutzungsdauer beträgt bei identifiziertem Kundenstamm sieben Jahre und für den identifizierten Auftragsbestand ein Jahr sowie für weitere immaterielle Vermögenswerte in der Regel drei Jahre. In der Bilanz waren zu beiden Abschlussstichtagen keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer vorhanden. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aufgrund der Nichterfüllung der kumulativen Kriterien von IAS 38.57 nicht aktiviert. Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 4.759 (Vj. TEUR 3.648) wurden im Aufwand erfasst. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger linearer Abschreibungen und/oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Instandhaltungs- und Wartungskosten werden direkt als Aufwand erfasst. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt bei anderen Anlagen drei bis fünf Jahre sowie bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung fünf bis zehn Jahre. Die Bauten auf eigenem Grund und Boden werden über 33 Jahre, Außenanlagen über 8-15 Jahre abgeschrieben. Die Bauten auf fremden Grundstücken (Mietereinbauten) werden über die Dauer der Mietverträge abgeschrieben. Die Mietverträge laufen bis 2011. Wesentliche Restwerte waren bei der Bemessung der Abschreibungshöhe nicht zu berücksichtigen. Restwerte, Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden jährlich überprüft und bei entsprechenden Änderungen angepasst. Die erforderlichen Änderungen werden grundsätzlich als Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswertes resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Positionen "sonstiger betrieblicher Ertrag" oder "sonstiger betrieblicher Aufwand" erfasst. Bei allen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen wird die Werthaltigkeit des Buchwertes am Ende jedes Geschäftsjahres überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände dar- auf hinweisen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielbar sein könnte. Immer, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt worden sind, ein Wertminderungsaufwand als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der durch einen Verkauf des Vermögenswertes erzielbare Betrag aus einer marktüblichen Transaktion zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien, abzüglich der Verkaufskosten. Der durch Verkauf erzielbare Betrag wird durch Marktpreise, Bewertungsmultiplikatoren oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren ermittelt. Unter Nutzungswert wird der Barwert des geschätzten künftigen Cashflows verstanden, der aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet werden kann. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt, auf ihre Barwerte abgezinst. Der erzielbare Betrag ist für den einzelnen Vermögenswert zu schätzen, falls dies nicht möglich ist, für die Zahlungsmittel generierende Einheit. Eine Aufhebung eines in früheren Jahren für einen Vermögenswert erfassten Wertminderungsaufwands wird als Wertaufholung erfasst, wenn ein Anhaltspunkt vorliegt, dass der Wertminderungsaufwand nicht länger besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Betrag der Wertaufholung darf nicht den Betrag übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. LeasingverhältnisseDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt. Eine erneute Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis beinhaltet, ist nach dem Beginn des Leasingverhältnisses nur dann vorzunehmen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: a.es erfolgt eine Änderung der Vertragsbedingungen, sofern sich die Änderung nicht nur auf eine Erneuerung oder Verlängerung der Vereinbarung bezieht, b.eine Erneuerungsoption wird ausgeübt oder eine Verlängerung gewährt, es sei denn, die Erneu-erungs- oder Verlängerungsbestimmungen wurden bereits ursprünglich in der Laufzeit des Leasingverhältnisses berücksichtigt, c.es erfolgt eine Änderung der Feststellung, ob die Erfüllung von einem spezifischen Vermögenswert abhängt, oder d.es erfolgt eine wesentliche Änderung des Vermögenswertes. Wird eine Neueinschätzung vorgenommen, so hat die Bilanzierung des Leasingverhältnisses zu beginnen bzw. ist die Bilanzierung des Leasingverhältnisses zu beenden: im Fall von Buchstaben a), c) oder d) ab dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung der Umstände eintritt, die eine erneute Beurteilung hervorgerufen hat, im Fall des Buchstabens b) ab dem Beginn des Erneuerungs- oder Verlängerungszeitraums. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger betrieblicher Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Berichtszeitraum waren keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse gegeben. Der Konzern tritt zudem nicht als Leasinggeber in Erscheinung. FinanzinstrumenteEin Finanzinstrument gemäß IAS 39 ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstrumentes führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt angesetzt, sobald die CENIT Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstrumentes wird. Finanzinvestitionen und sonstige finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswertes zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Die Kategorisierung hängt von der Art und dem Verwendungszweck der finanziellen Vermögenswerte ab und erfolgt grundsätzlich bei Zugang. Die Designation der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien erfolgt nach ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig sind und erforderlich erscheinen, zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, d. h. zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswertes eingegangen ist ("trade date accounting"). Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle VermögenswerteDie Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte eingestuft werden. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivative Finanzinstrumente werden auch als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, es handelt sich hierbei um Derivate, die als Sicherheitsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Der erfasste Nettogewinn oder -verlust schließt etwaige Dividenden und Zinsen des finanziellen Vermögenswertes mit ein. Bis zur Endfälligkeit gehaltene FinanzinvestitionenNicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder zumindest ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festem Fälligkeitstermin werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte eingestuft, wenn der Konzern beabsichtigt und in der Lage ist, diese Vermögenswerte bis zur Fälligkeit zu halten. Finanzinvestitionen, die für einen nicht definierten Zeitraum gehalten werden sollen, sind in dieser Klassifizierung nicht enthalten. Sonstige langfristige Finanzinvestitionen, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dies ist der Betrag, mit dem ein finanzieller Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz bewertet wurde, abzüglich Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode. In diese Berechnung fließen alle zwischen den Vertragspartnern gezahlten oder erhaltenen Gebühren und sonstige Entgelte ein, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes, der Transaktionskosten und aller anderen Agien und Disagien sind. Gewinne und Verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzten Finanzinvestitionen werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Finanzinvestitionen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Kredite und ForderungenKredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind, sowie im Rahmen von Amortisationen. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteZur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind jene nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und nicht in eine der drei vorstehend genannten Kategorien eingestuft sind. Nach dem erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Gewinne oder Verluste in einer separaten Position des Eigenkapitals erfasst werden. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Finanzinvestition ausgebucht wird oder an dem eine Wertminderung für die Finanzinvestition festgestellt wird, wird der zuvor im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in der Gewinn-und Verlustrechnung erfasst. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch Bezugnahme auf den an der Börse notierten Geldkurs am Bilanzstichtag ermittelt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, für die kein aktiver Markt besteht, wird anhand anerkannter Bewertungsmodelle von den Hausbanken ermittelt. Solche Verfahren stützen sich auf kürzlich zu marktüblichen Bedingungen getätigte Transaktionen oder auf den aktuellen Marktwert eines anderen Instrumentes, das im Wesentlichen das gleiche Instrument ist, oder die Analyse der diskontierten Zahlungsströme sowie Optionspreismodelle. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller SchuldenDie finanziellen Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder es den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Wenn der Konzern weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt noch behält und weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, erfasst der Konzern seinen verbleibenden Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge. Für den Fall, dass der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines übertragenen finanziellen Vermögenswertes zurückbehält, hat der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert sowie ein besichertes Darlehen für die erhaltene Gegenleistung zu erfassen. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglich genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Wertminderung von finanziellen VermögenswertenDer Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Etwaige Wertminderungen, welche sich durch einen im Vergleich zum Buchwert geringeren beizulegenden Zeitwert ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Vermögenswerte, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werdenGibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlustes als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes (d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Zinssatz). Der Buchwert des Vermögenswertes ist entweder direkt oder unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos zu reduzieren. Der Verlustbetrag wird ergebniswirksam erfasst. Der Konzern stellt zunächst fest, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Stellt der Konzern fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, nimmt es den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Eine anschließende Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der Buchwert des Vermögenswertes zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht die fortgeführten Anschaffungskosten übersteigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in der Regel eine Laufzeit von 30-90 Tagen haben, werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag abzüglich einer Wertberichtigung für uneinbringliche Forderungen angesetzt. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substantieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Forderungen einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind. Ausfallrisiken bei Forderungen werden durch Einzelwertberichtigungen in ausreichender Höhe berücksichtigt. Vermögenswerte, die mit ihren Anschaffungskosten angesetzt werdenBestehen objektive Hinweise darauf, dass eine Wertminderung bei einem nicht notierten Eigenkapitalinstrument, das nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt wird, weil sein beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, oder bei einem derivativen Vermögenswert, der mit diesem nicht notierten Eigenkapitalinstrument verknüpft ist und nur durch Andienung erfüllt werden kann, aufgetreten ist, ergibt sich der Betrag der Wertberichtigung als Differenz zwischen dem Buchwert des finanziellen Vermögenswertes und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die mit der aktuellen Marktrendite eines vergleichbaren finanziellen Vermögenswertes abgezinst werden. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteIst ein zur Veräußerung verfügbarer Vermögenswert in seinem Wert gemindert, wird ein im Eigenkapital erfasster Betrag in Höhe der Differenz zwischen den Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen) und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger, bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen dieses finanziellen Vermögenswertes, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft sind, werden nicht im Periodenergebnis erfasst. Wertaufholungen bei Schuldinstrumenten werden ergebniswirksam erfasst, wenn sich der Anstieg des beizulegenden Zeitwertes des Instrumentes objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der ergebniswirksamen Erfassung der Wertminderung aufgetreten ist. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zur Renditesteigerung und zu Sicherungszwecken eingesetzt. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der entsprechende Vertrag abgeschlossen wird, zunächst mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt und nachfolgend mit ihren beizulegenden Zeitwerten neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Wenn derivative Finanzinstrumente nicht die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, werden Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes sofort erfolgswirksam erfasst. Die ausgewiesenen Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bilanziert. Die Herstellungskosten werden auf Basis produktions-bezogener Vollkosten ermittelt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Veräußerungserlös abzüglich noch anfallender geschätzter Aufwendungen, die für die Fertigstellung und Veräußerung notwendig sind. Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern. Die im Rahmen von beitragsorientierten Plänen zu zahlenden Beträge werden aufwandswirksam erfasst, wenn die Verpflichtung zur Zahlung der Beträge entsteht, und als Bestandteil des Personalaufwands ausgewiesen. Vorauszahlungen auf Beiträge werden aktiviert, sofern diese Vorauszahlungen zu einer Rückerstattung oder einer Verringerung künftiger Zahlungen führen werden. Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen bestehen nicht. Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten werden entweder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kategorisiert. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Rückstellungen sind in Höhe der bestmöglichen Schätzung des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrages ausgewiesen und werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen gebildet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führt und eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Rückstellungen werden abgezinst, sofern der Effekt aus der Abzinsung wesentlich ist. Als Zinssatz wird ein Zinssatz vor Steuern gewählt, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung der Rückstellung wird im Zinsaufwand erfasst. Als Eventualschulden werden im Anhang Verbindlichkeiten ausgewiesen, die aus einer möglichen Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen. Eventualschulden können auch aus einer gegenwärtigen Verpflichtung entstehen, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wurde, weil
Wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen für die Gesellschaft unwahrscheinlich ist, wird keine Eventualverbindlichkeit offengelegt. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 "Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand" nur erfasst, sofern mit angemessener Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Erhaltene Investitionszuwendungen werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Investitionen abgesetzt. Personalkostenzuschüsse werden in der Periode aufwandsmindernd erfasst, in der sie ausgezahlt werden. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und SteuerschuldenDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode entsprechend IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen den Ansätzen in der Steuerbilanz und den Ansätzen im Konzernabschluss angesetzt. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Die latenten Steuern auf temporäre Differenzen werden mit einem konzerneinheitlichen Steuersatz ermittelt, dessen Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind aufgrund der zum Bilanzstichtag gültigen Gesetze und Verordnungen berechnet. Zukünftige Steuergesetzänderungen werden berücksichtigt, sofern am Bilanzstichtag materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind. Ein Aktivposten für steuerliche Verlustvorträge wird nur in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung zur Verfügung stehen wird. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird zu jedem Abschlussstichtag auf Wertminderung überprüft und um den Betrag gemindert, für den es nicht länger wahrscheinlich ist, dass ausreichende steuerliche Gewinne zum Verbrauch zur Verfügung stehen. Ertragsteuerliche Konsequenzen, die im Zusammenhang mit Positionen stehen, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. UmsatzsteuerUmsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet wird oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Schulden in der Bilanz erfasst. ErtragserfassungErträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Erträge sind zum beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung zu bemessen. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein:
Erträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode, d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des FinanzInstrumentes auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes abgezinst werden). Gezahlte oder erhaltene Zinsen werden als Zinserträge und Zinsaufwendungen ausgewiesen. Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenDie folgenden Ermessensentscheidungen hatten nach Ansicht des Vorstands den wesentlichsten Einfluss auf die im Konzernabschluss erfassten Beträge.
Auf Schätzungen beruhende Entscheidungen bestehen hauptsächlich bei den Rückstellungen, für die jeweils die bestmögliche Schätzung des zu erwartenden Betrages zur Erfüllung der Verpflichtung passiviert wird, und bei der Wertberichtigung auf wertgeminderte Forderungen und bei der Aktivierung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge. Erläuterungen hierzu finden sich in Abschnitt F 6 bzw. F 13. Aktienbasierte VergütungenAusgewählte Mitarbeiter (einschließlich des Vorstands) des Konzerns erhalten aktienbasierte Vergütungen im Rahmen des Aktienoptionsplans 2002/06, wobei die Mitarbeiter als Vergütung für ihre Leistungen Eigenkapitalinstrumente erhalten ("Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente"). Gemäß IFRS 2 "Aktienbasierte Vergütungen" ist der Gesamtwert der den Vorständen und Führungskräften gewährten Aktienoptionen zu ihrem Ausgabetag mit Hilfe eines Optionspreisbewertungsmodells zu bestimmen. Der errechnete Gesamtwert der Aktienoptionen zum Ausgabetag ist über den Zeitraum als Personalaufwand zu verteilen, in dem das Unternehmen die Gegenleistung des Mitarbeiters in Form seiner Arbeitsleistung erhält (sogenannter Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum entspricht regelmäßig der vereinbarten Sperrfrist. Die Gegenbuchung erfolgte direkt im Eigenkapital. Werden die Vertragsbedingungen einer eigenkapitalbasierten Vergütungsvereinbarung geändert, so werden mindestens Aufwendungen in der Höhe erfasst, die angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Außerdem hat das Unternehmen die Auswirkungen von Änderungen zu erfassen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, wie dies zum Zeitpunkt der Änderung bemessen wird. E. Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Aufteilung der Umsatzerlöse erfolgt nach Unternehmensbereichen und Regionen und ist in der in Erläuterung H dargestellten Segmentberichterstattung wiedergegeben. Die ermittelten Umsatzerlöse resultieren aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die Umsatzerlöse setzen sich aus den wesentlichen Ertragsposten wie folgt zusammen: Fig. 3: UMSATZERLÖSE IN TEUR scroll
In den Umsatzerlösen sind Umsätze aus Fertigungsaufträgen (PoC) in Höhe von TEUR 644 (Vj: TEUR 979) enthalten. Auf diese Erlöse sind Auftragskosten in Höhe von TEUR 364 (Vj: TEUR 388) entstanden. 2. Forschungs- und EntwicklungskostenGemäß IAS 38 sind nicht auftragsbezogene Entwicklungskosten, sofern sie nicht für Grundlagenforschung oder nicht auftragsbezogen anfallen, aktivierungspflichtig, wenn die Voraussetzungen des IAS 38.57 erfüllt sind. Im Jahr 2009 wurde ausschließlich nicht auftragsbezogene Produktentwicklung betrieben. Die angefallenen Entwicklungskosten der Projekte in Höhe von TEUR 4.759 (Vj. TEUR 3.648) sind als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst worden. 3. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: Fig. 4: SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE IN TEUR scroll
Die Erträge aus Währungsdifferenzen ergaben sich insbesondere aus der Umrechnung von z. B. US-Dollar und Schweizer Franken. 4. MaterialaufwandEs handelt sich um Aufwand für bezogene Waren TEUR 17.739 (Vj. TEUR 15.428) sowie um Aufwand für Fremdleistungen TEUR 9.753 (Vj. TEUR 7.822). 5. PersonalaufwandDer Ausweis betrifft im Wesentlichen Gehälter, freiwillige soziale Leistungen, Zuführungen zur Urlaubsrückstellung, Erfolgsbeteiligungen und Vorstandstantiemen sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung: Fig. 5: PERSONALAUFWAND IN TEUR scroll
Die Aufwendungen für Altersversorgung setzen sich zusammen aus einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung bei der ehemaligen cad scheffler GmbH sowie aus dem Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beitragszahlungen sind als Aufwendungen für Altersversorgung des jeweiligen Jahres in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und betrugen 2009 TEUR 9 (Vj. TEUR 26). Bei der arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung gewährt die Konzerngesellschaft ihren Mitarbeitern eine beitragsorientierte Zusage. Bei diesem beitragsorientierten Versorgungsplan geht der Arbeitgeber über die Entrichtung von Beitragszahlungen an eine externe überbetriebliche Versorgungskasse (Direktversicherung) hinaus keine weiteren Verpflichtungen ein. Die Höhe der zukünftigen Pensionsleistungen richtet sich ausschließlich nach der Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an den externen Versorgungsträger gezahlt hat, einschließlich der Erträge aus der Anlage dieser Beiträge. Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ist in Deutschland als beitragsorientierter staatlicher Plan ausgestaltet. In den Aufwendungen für Altersversorgung sind TEUR 179 (Vj. TEUR 172) für Beiträge zur Pensionskasse einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft enthalten. Im Jahresdurchschnitt waren 703 (Vj. 702) Mitarbeiter beschäftigt, davon 62 (Vj. 62) Auszubildende. Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 belief sich die Beschäftigtenzahl auf 695 Personen (Vorjahr: 721). Davon waren 640 Mitarbeiter in Deutschland tätig, 25 in sonstigen Mitgliedsländern der Europäischen Union sowie 30 in anderen Nationen. Im Personalaufwand werden Aufwendungen aus dem Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von TEUR 458 (Vorjahr: TEUR 167) ausgewiesen. Davon werden zum Bilanzstichtag TEUR 402 unter den Verbindlichkeiten dargestellt, da diese noch nicht zahlungswirksam geworden sind. Diese Aufwendungen stehen im Zusammenhang mit der Anpassung des Personalbestandes an die allgemeine konjunkturelle Entwicklung. In den Personalaufwendungen sind öffentliche Zuwendungen in der Form von Kurzarbeitergeld in Höhe von TEUR 189 (Vorjahr: TEUR 0) aufwandsreduzierend enthalten. 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und SachanlagenDie Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens, das in der Erläuterung F 1 und F 2 dargestellt ist. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen:Fig. 6: SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN IN TEUR scroll
8. ZinsergebnisDie Gesamtzinserträge und Gesamtzinsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet wurden, stellen sich wie folgt dar: Fig. 7: SONSTIGE ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE IN TEUR scroll
9. Ergebnis aus Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden:Fig. 8: ERGEBNIS AUS FINANZINSTRUMENTEN IN TEUR scroll
Die Nettoverluste aus den als sonstige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesenen Wertpapieren belaufen sich auf TEUR -8 (Vj. TEUR -40). 10. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Ertragsteuern umfassen die inländische Körperschaftssteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags sowie die Gewerbesteuer. Vergleichbare Steuern der ausländischen Tochtergesellschaften sind ebenfalls unter dieser Position ausgewiesen. Durch das Gesetz zur Unternehmenssteuerreform 2008 wurden die nominalen Unternehmenssteuersätze für deutsche Gesellschaften deutlich gesenkt. Zum Veranlagungszeitraum 2008 wurde der Körperschaftssteuersatz von 25% auf 15% abgesenkt. Die Gewerbesteuermesszahl wurde von 5% auf 3,5% reduziert. Allerdings entfällt die Möglichkeit, die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzuziehen. Der Aufwand aus Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen: Fig. 9: ERTRAGSTEUERN IN TEUR scroll
Im laufenden Steueraufwand sind weitere periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 2 enthalten (Vj. TEUR 778). Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte mit einem Steuersatz von 30,99% (Vj. 31,03%). Bezüglich der Veränderung der latenten Steuern wird auf die Erläuterungen F 4 verwiesen. Die erwartete Steuerbelastung auf das steuerliche Ergebnis beträgt zum Abschlussstichtag 30,99% (Vj. 31,03%) und errechnet sich wie folgt: Fig 10: ERWARTETE STEUERBELASTUNG IN % scroll
Der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand und dem rechnerischen Steueraufwand, der sich bei einem Steuersatz für die CENIT AG von 30,99% (Vj. 31,03%) ergeben würde, setzt sich wie folgt zusammen: Fig. 11: ERWARTETE STEUERBELASTUNG IN TEUR scroll
11. Ergebnis je AktieDie Ermittlung des Ergebnisses je Aktie erfolgt nach den Vorgaben des IAS 33 ("Earnings per Share") mittels Division des Konzernergebnisses durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der während des Geschäftsjahres ausgegebenen Aktien. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie berücksichtigt keine Optionen und ergibt sich, indem das auf die Aktien entfallende Nettoergebnis nach Anteilen Dritter durch die durchschnittliche Zahl der Aktien dividiert wird. Ein verwässertes Ergebnis je Aktie liegt dann vor, wenn aus dem Stammkapital neben Stammaktien auch Eigenkapitalinstrumente ausgegeben werden, die zukünftig zu einer Erhöhung der Aktienzahl führen könnten. Optionen oder Optionsscheine werden dabei nur berücksichtigt, wenn der durchschnittliche Börsenkurs der Stammaktien während der Berichtsperiode den Ausübungspreis der Optionen oder Optionsscheine übersteigt. Dieser Effekt wird entsprechend ermittelt und angegeben. Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zugrunde gelegten Beträge: Fig. 12: UNVERWÄSSERTE UND VERWÄSSERTE ERGEBNISSE JE AKTIE IN TEUR scroll
Da die vereinbarten Erfolgsziele zum Bilanzstichtag nicht erfüllt waren, ergab sich kein Verwässerungseffekt. Zum Bilanzstichtag weisen wir keine eigenen Aktien aus. In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden. Nach IAS 33 par. 49 ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von EUR 0,33 (Vj. EUR 0,40) verwässert und unverwässert. 12. Gezahlte und vorgeschlagene DividendenWährend des Geschäftsjahres beschlossen und ausgeschüttet: Fig. 13: GEZAHLTE DIVIDENDEN IN TEUR scroll
Auf der Hauptversammlung wird zur Genehmigung vorgeschlagen (zum 31. Dezember nicht als Schuld erfasst): Fig. 14: VORGESCHLAGENE DIVIDENDEN IN TEUR scroll
Aus der Ausschüttung von Dividenden durch die CENIT AG an die Anteilseigner ergeben sich keine ertragsteuerlichen Konsequenzen. F. Bilanz1. Immaterielle AnlagewerteIm Jahr 2009 entwickelte sich der Bestand der immateriellen Vermögenswerte wie folgt: Fig. 15: IMMATERIELLE ANLAGEWERTE scroll
Die planmäßige Abschreibung wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem "Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" erfasst. Der ausgewiesene Kundenstamm hat zum Bilanzstichtag noch eine Restlaufzeit von 5 Jahren. 2. SachanlagenIm Jahr 2009 entwickelte sich der Bestand der Sachanlagen wie folgt: Fig. 16: BESTAND DER SACHANLAGEN scroll
3. Anteile an einem assoziierten UnternehmenDie CENIT AG Systemhaus besitzt einen Anteil von 33,3% an der CenProCS AIRliance GmbH, einem in Stuttgart ansässigen Unternehmen. Die Gesellschaft ist auf die zusammenfassende Zurverfügungstellung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie sowie die Koordination und Vermarktung dieser Dienstleistungen spezialisiert. Der dem Konzern zuzurechnende Anteil an den Vermögenswerten, Schulden, Erträgen sowie am Ergebnis des assoziierten Unternehmens stellt sich zum 31. Dezember 2009 wie folgt dar: Fig. 17: ANTEILE AN EINEM ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN IN TEUR scroll
Zum 31. Dezember 2009 weist die CenProCS AIRliance GmbH einen Verlust von TEUR 4 (Vj. TEUR 4) aus. 4. Latente Steuern Die ermittelten Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen den Ergebnissen der Steuer- und Handelsbilanzen sowie den Anpassungen der Handelsbilanzen an IFRS der einbezogenen Unternehmen führten in folgenden Positionen zu latenten Steuern in folgender Höhe: Fig. 18: LATENTE STEUERNscroll
Die latenten Steuern aus der Erstkonsolidierung der cad scheffler im Geschäftsjahr 2008 wurden in Höhe von TEUR 374 ergebnisneutral eingebucht. Die weiteren Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern waren im Berichtsjahr sowie im Vorjahr, abgesehen von unwesentlichen Fremdwährungsumrechnungseffekten, erfolgswirksam. Zum 31. Dezember 2009 waren latente Ertragsteuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte Gewinne von drei Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 43 (Vj. TEUR 43) erfasst (sog. outside basis differences). Für die weiteren Tochtergesellschaften waren zum 31. Dezember 2009 keine latenten Ertragsteuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte Gewinne von Tochtergesellschaften erfasst, weil die Unternehmensleitung festgelegt hat, dass in absehbarer Zukunft die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne der Tochtergesellschaften nicht ausgeschüttet werden. Die temporären Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert worden sind, belaufen sich auf TEUR 11 (Vj. TEUR 11). Zum Bilanzstichtag existieren im Konzern keine steuerlichen Verlustvorträge, für die aktive latente Steuern angesetzt werden könnten. 5. VorräteIm Geschäftsjahr 2009 und im Vorjahr wurden keine Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert vorgenommen. Fig. 19: VORRÄTE IN TEUR scroll
6. ForderungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von TEUR 10.517 (Vj. TEUR 15.065) gegen Dritte sowie in Höhe von TEUR 4.161 (Vj. TEUR 2.977) gegen assoziierte Unternehmen. In den Forderungen sind Forderungen aus Fertigungsaufträgen (PoC) in Höhe von TEUR 644 (Vj: TEUR 979) enthalten. Auf diese Forderungen sind Auftragskosten in Höhe von TEUR 364 (Vj: TEUR 388) entstanden. Kunden wird üblicherweise ein Zahlungsziel von 30 bis 60 Tagen gewährt. Für die ersten 60 Tage, beginnend mit dem Rechnungsdatum, werden keine Zinsen berechnet, anschließend werden, konditionsabhängig, Zinsen im einstelligen Prozentbereich auf den ausstehenden Betrag erhoben. Es werden fristenunabhängig Einzelwertberichtigungen vorgenommen, sofern ein konkretes Ausfallrisiko bekannt wird (Vergleich, Insolvenz). Konkret sind in den Forderungen aus Lieferungen am Bilanzstichtag keine Einzelwertberichtigungen (Vorjahr TEUR 0) enthalten. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wurden keine Wertminderungen gebildet, da keine wesentliche Veränderung in der Kreditwürdigkeit dieser Schuldner festgestellt wurde und mit einer Tilgung der ausstehenden Beträge gerechnet wird. Der Konzern hält keine Sicherheiten für diese offenen Posten. Zum Ende des Geschäftsjahres ergibt sich folgende Aufstellung über die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegen assoziierte Unternehmen: Fig. 20: FORDERUNGEN scroll
Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 7) wertgemindert. Das Wertberichtigungskonto hat sich wie folgt entwickelt: Fig. 21: WERTBERICHTIGUNGSKONTO scroll
Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität seit Einräumung des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen. Es besteht keine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos, da der Kundenbestand breit ist und keine Korrelationen bestehen. Die Struktur der Forderungen nach Ländern ergibt sich wie folgt: Fig. 22: FORDERUNGEN NACH LÄNDERN scroll
7. Übrige ForderungenDie übrigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen: Fig. 23: ÜBRIGE FORDERUNGEN scroll
Die sonstigen Forderungen sind kurzfristiger Natur, sind nicht überfällig und wurden nicht wertberichtigt. 8. Sonstige finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werdenDie sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: Siehe Fig. 24 Fig. 24: SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE scroll
CENIT hat zum 8. März 2007 bei einem Kreditinstitut TEUR 1.000 in variabel verzinsliche Inhaber-Teilschuldverschreibungen erstklassiger Bonität angelegt. Die Verzinsung beträgt 3-Monats-EURIBOR +0,3%. Dieser finanzielle Vermögenswert wurde bei Zugang als zu Handelszwecken gehalten eingestuft. Daneben werden unter den langfristigen Aktiva Schuldverschreibungen mit einem Betrag von TEUR 2.000 ausgewiesen. Diese wurden bei Zugang als zum beizulegenden Zeitwert bewertet kategorisiert. Jedes Finanzinstrument wurde in die Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft. Die Gewinne bzw. Verluste wurden erfolgswirksam erfasst. Zum Bilanzstichtag waren keine wesentlichen Ausfallrisiken ersichtlich. Das maximal mögliche Ausfallrisiko besteht in Höhe des ausgewiesenen Buchwertes. 9. Laufende ErtragsteueransprücheBei den langfristigen Ertragsteuerforderungen handelt es sich um das aktivierte Körperschaftssteuerguthaben. Dieses wird mit seinem Barwert angesetzt. Bei der Ermittlung des Barwertes wurde ein Diskontierungszinssatz von 4,0% zugrunde gelegt. Bei den laufenden Steuererstattungsansprüchen handelt es sich im Wesentlichen um Ansprüche aus Vorauszahlungen für Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Ertragsteueransprüche aus Doppelbesteuerungsabkommen sowie um den kurzfristigen Anteil am aktivierten Körperschaftssteuerguthaben. Sie haben sich wie folgt entwickelt: Fig. 25: LAUFENDE ERTRAGSTEUERANSPRÜCHE scroll
10. ZahlungsmittelDie Zahlungsmittel setzen sich wie folgt zusammen: Fig. 26: ZAHLUNGSMITTEL scroll
Guthaben bei Kreditinstituten werden variabel verzinst bei Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel beträgt TEUR 18.599 (Vj. TEUR 12.265). Zum Bilanzstichtag verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von TEUR 2.409 (2008: TEUR 2.409). Die Zahlungsmittel sind Bestandteil des Finanzmittelfonds gemäß IAS 7. Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds ist in Abschnitt G dargestellt. 11. RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten setzt sich wie folgt zusammen: Fig. 27: RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN scroll
Bei den abgegrenzten Lizenzzahlungen handelt es sich um Vorauszahlungen des CENIT Konzerns für den Leistungszeitraum 2010, die im Folgejahr aufwandswirksam werden. 12. EigenkapitalGrundkapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit der am 13. Juni 2006 beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006 EUR 8.367.758,00 und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je EUR 1,00. (Vj. 8.367.758 Stückaktien zu je EUR 1,00). Die Aktien lauten auf den Inhaber, und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien. Die Gesellschaft hält unverändert keine eigenen Anteile. Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist ermächtigt, bis zum Ablauf des 13. Juni 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 4.183.879 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.183.879,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten sowie einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital, insbesondere den weiteren Inhalt und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung nach teilweiser oder vollständiger ger Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals und, falls das genehmigte Kapital bis zum Ablauf des 13. Juni 2011 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Bedingtes KapitalDas bedingte Kapital setzt sich zum Stichtag wie folgt zusammen: Fig. 28: BEDINGTES KAPITAL scroll
Aktienoptionsplan 2002/2006Durch Beschluss der Hauptversammlung am 13. Juni 2006 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 520.000,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 520.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu je EUR 1,00 (Stammaktien) bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Bezugsrechten, zu deren Ausgabe der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2002 in der Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 13. Juni 2006 ermächtigt wurde. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. Juni 2002 in der Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 13. Juni 2006 gewährt wurden, diese Bezugsrechte ausüben. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Konditionen des Aktienprogramms 2002 in der Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 13. Juni 2006Die Bezugsrechte dürfen ausschließlich einem Kreis von Mitarbeitern des CENIT Konzerns, bestehend aus Vorständen der CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus (Gruppe 1), Mitarbeitern der CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus (Gruppe 2), Mitgliedern der Geschäftsführungsorgane der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Gruppe 3) sowie Mitarbeitern von mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Gruppe 4), zum Erwerb angeboten werden. Insgesamt können an die Gruppe 1 bis zu 20%, an die Gruppe 2 bis zu 50%, an die Gruppe 3 bis zu 10% und an die Gruppe 4 bis zu 20% der Bezugsrechte ausgegeben werden. Die Bezugsrechte können erstmals nach Ablauf von 2 Jahren nach ihrer Ausgabe vollständig ausgeübt und gegen Zahlung des Bezugspreises in Aktien "umgewandelt" werden, wenn eines der Erfolgsziele erreicht ist. Bezugsrechte können nur ausgeübt werden, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Nach Ablauf der Wartefrist ist die Ausübung von Bezugsrechten sowie der Verkauf der durch die Ausübung von Bezugsrechten erworbenen Aktien jeweils nur am 4. und den 14 folgenden Bankarbeitstagen nach der Veröffentlichung eines Quartalsberichtes, Halbjahresberichtes oder Jahresabschlusses der Gesellschaft zulässig. Maßgeblich für den Wert der CENIT Aktie zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte ist der Schlussauktionspreis der Stammaktie der Gesellschaft des im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) Technology-All-Share-Index am Tage des Vorstandsbeschlusses bzw. des Aufsichtsratsbeschlusses über die Ausgabe. Die Bezugsrechte sind nicht übertragbar, sondern können nur durch den Bezugsberechtigten ausgeübt werden. Sie sind allerdings im Todesfall auf die gesetzlichen Erben des Bezugsberechtigten vererbbar. Die Laufzeit eines Bezugsrechtes beträgt 6 Jahre. Sofern Bezugsrechte bis zum Ende ihrer Laufzeit nicht ausgeübt werden können, verfallen sie mit dem Ende der Laufzeit ohne weiteres, insbesondere, ohne dass es eines entsprechenden Vertrages der Verfallserklärung seitens der Gesellschaft bedarf. Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Gratisaktien), einer Neuaufteilung des Grundkapitals der Gesellschaft (Aktiensplit) oder einer Kapitalherabsetzung werden die Zahl der dem Bezugsberechtigten gewährten Bezugsrechte, der Ausübungspreis und das Erfolgsziel entsprechend dem Verhältnis der Erhöhung bzw. Verringerung der Zahl der Stückaktien angepasst. Der neue Ausübungspreis wird unverzüglich nach Wirksamwerden der Maßnahme ermittelt und dem Bezugsberechtigten mitgeteilt. Für die Behandlung der Bezugsrechte für den Fall eines Verfahrens nach den §§ 327a ff. AktG für nicht ausgeübte Bezugsrechte dieses Aktienoptionsplans gelten die Vorschriften der §§ 327a ff. AktG nach folgender Maßgabe entsprechend: Mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen die Bezugsrechte auf den Hauptaktionär über. Dem (bis dahin) Bezugsberechtigten steht ein Anspruch auf Barabfindung zu. Der Anspruch entsteht unabhängig davon, ob die Bezugsrechte ausübbar waren oder nicht. Der Wert dieses Abfindungsanspruchs bemisst sich nach der Höhe des Barabfindungsanspruchs der Aktionäre gemäß den §§ 327b, 327f AktG abzüglich des Bezugs- bzw. Ausübungspreises. Die folgende Tabelle veranschaulicht die Anzahl und die gewichteten durchschnittlichen Ausübungspreise (GDAP) der gewährten Aktienoptionen: Fig. 29: DURCHSCHNITTLICHE AUSÜBUNGSPREISE (GDAP) scroll
Die gewichtete durchschnittliche Vertragsrestlaufzeit für die zum 31. Dezember 2009 ausstehenden Aktienoptionen beträgt 2 Jahre (2008: 3 Jahre). Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwert der gewährten Optionen beträgt TEUR 640 (Vj. TEUR 640) und wurde verteilt über die Wartezeit von 2 Jahren als Erhöhung der Kapitalrücklage verbucht. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktienoptionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente wird zum Zeitpunkt der Gewährung mittels Anwendung eines Black-Scholes-Optionspreismodells und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Optionen gewährt wurden, geschätzt. Der Berechnung lagen folgende Parameter zu Grunde: Fig. 30: BLACK-SCHOLES-OPTIONSPREISMODELL scroll
Die antizipierte Laufzeit der Optionen basiert auf historischen Daten und muss nicht in Übereinstimmung mit dem tatsächlich eintretenden Ausübungsverhalten der Berechtigten stehen. Die erwartete Volatilität basiert auf der Annahme, dass von historischen Volatilitäten auf künftige Trends geschlossen werden kann, wobei die tatsächlich eintretende Volatilität auch hier von den getroffenen Annahmen abweichen kann. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes wurden keine weiteren Faktoren, die im Zusammenhang mit der Ausgabe der Optionen stehen, berücksichtigt. Erläuterung der Bestandteile des EigenkapitalsDie Kapitalrücklage enthält den bei der Ausgabe von Aktien der Muttergesellschaft über den Nennbetrag hinausgehenden erzielten Betrag. Übersteigen die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1-3 HGB zusammen nicht den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals, so dürfen diese gemäß § 150 AktG nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages oder eines Verlustvortrages aus dem Vorjahr verwendet werden, sofern dieser nicht durch einen Jahresüberschuss bzw. Gewinnvortrag gedeckt ist und nicht durch Auflösung anderer Gewinnrücklagen ausgeglichen werden kann. Im Geschäftsjahr 2007 wurde die Kapitalrücklage letztmalig in Höhe von TEUR 195 durch die zeitanteilige Verbuchung der gewährten Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2002/2006 erhöht. Die anderen Gewinnrücklagen sowie die gesetzliche Rücklage gemäß § 150 AktG enthalten in die Rücklagen eingestellte Gewinne. Die Währungsumrechnungsrücklage enthält die erfolgsneutral verrechneten Unterschiedsbeträge aus der Umrechnung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften. Durch den Restanteilserwerb von 10% der Anteile an der CENIT (Schweiz) AG in 2008 bestehen zum Bilanzstichtag keine Anteile von Dritten am Eigenkapital. 13. Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten und übrige Rückstellungen:Fig. 31: LAUFENDE ERTRAGSTEUERVERBINDLICHKEITEN UND RÜCKSTELLUNGEN scroll
Die laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt: Fig. 32: LAUFENDE ERTRAGSTEUERVERBINDLICHKEITEN scroll
Die übrigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten entsprechend IAS 37 ab. Sie haben sich wie folgt entwickelt: Fig. 33: ÜBRIGE RÜCKSTELLUNGEN scroll
Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgt im Wesentlichen in der folgenden Berichtsperiode. Die Inanspruchnahme der Rückstellungen ist sehr wahrscheinlich und beinhaltet nur hinsichtlich der Höhe eine gewisse Unsicherheit. 14. VerbindlichkeitenFür die Verbindlichkeiten bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen: Fig. 34: VERBINDLICHKEITEN scroll
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind TEUR 4.279 (Vj. TEUR 5.108) innerhalb eines Jahres fällig. Diese sind nicht verzinslich. 15. Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: Fig. 35: SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN scroll
Bei den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich vorwiegend um noch nicht eingegangene und verbuchte Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 1.819 (Vj. TEUR 2.041), Vorfakturierungen TEUR 1.362 (Vj. TEUR 2.911) und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht verzinslich und werden in den ersten Monaten des folgenden Geschäftsjahres verbraucht. Die abgegrenzten Schulden decken alle erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten ab. Sie sind in Höhe des wahrscheinlichen Betrages angesetzt. Die abgegrenzten Schulden haben sich wie folgt entwickelt: Fig. 36: ABGEGRENZTE SCHULDEN scroll
In der Position "Sonstige" sind unter anderem Einmalaufwendungen für Personalanpassungsmaßnahmen in Höhe von TEUR 402, Aufwendungen für Jubiläumszuwendungen in Höhe von TEUR 192 und Aufsichtsratsvergütungen mit TEUR 68 enthalten. 16. Zielsetzungen und Methoden des FinanzrisikomanagementsDie Zielsetzung der gemäß IFRS 7 geforderten Anhangsangaben sind die Vermittlung von entscheidungsrelevanten Informationen über die Höhe, den Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von künftigen Cashflows, die aus Finanzinstrumenten resultieren, sowie eine Abschätzung der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen neben den liquiden Mitteln vor allem unverbriefte Forderungen, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen und Darlehensforderungen, sowie verbriefte Forderungen, wie Schecks, Wechsel oder Schuldverschreibungen. Ebenso können unter dem Begriff "finanzielle Vermögenswerte" auch bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und zu Handelszwecken gehaltene Derivate verstanden werden. Finanzielle Verbindlichkeiten hingegen begründen in der Regel eine vertragliche Verpflichtung zur Rückgabe liquider Mittel oder anderer finanzieller Vermögenswerte. Dazu zählen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anleihen, Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel sowie geschriebene Optionen und derivative Finanzinstrumente mit negativem Fair Value. Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente - mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente - umfassen Bankdarlehen und Kontokorrentkredite, Schulden aus Lieferungen und Leistungen. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Wertpapierbesitz sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Für die Forderungen und Verbindlichkeiten ergeben sich aufgrund ihrer kurzen Laufzeit keine signifikanten Unterschiede zwischen Buch- und beizulegenden Zeitwerten. Im Rahmen der operativen Tätigkeit ist der Konzern Bonitäts-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Zins- und Währungsschwankungen ausgesetzt. Die generellen Regelungen für konzernweite Risikopolitik sind in konzerninternen Richtlinien festgelegt. Die konzernweite Risikopolitik sieht dabei auch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten vor. Die entsprechenden Finanztransaktionen werden nur mit bonitätsmäßig erstklassigen Kontrahenten abgeschlossen. MarktrisikoMarktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstrumentes aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen die drei folgenden Risikotypen: Wechselkursrisiko, Zinsrisiko und sonstige Preisrisiken, wie beispielsweise das Aktienkursrisiko. Ein wesentliches Marktpreisrisiko wird von der Gesellschaft nicht gesehen. Zu den übrigen o. g. Marktrisiken verweisen wir auf folgende Ausführungen. Bonitäts- oder AusfallrisikoDas Bonitäts- oder Ausfallrisiko ergibt sich aus der Gefahr, dass Geschäftspartner bei einem Geschäft über ein Finanzinstrument ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können und dadurch Vermögensverluste verursacht werden. Vor Aufnahme eines neuen Kunden nutzt der Konzern eine externe Kreditwürdigkeitsprüfung, um die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden zu beurteilen und deren Kreditlimits festzulegen. Bonitätsanalysen werden bei Neukunden über die Creditreform e.V. getätigt. Bei Neu- und auch Bestandskunden wird das Ausfallrisiko u. a. auch durch die Stellung von Anzahlungsrechnungen reduziert. Bei Bestandskunden wird das Zahlungsverhalten laufend analysiert. Die Kreditrisiken werden darüber hinaus über Limits je Vertragspartei gesteuert, die jährlich überprüft werden. Für die von Vertragspartnern vermittelten Kundenaufträge wird auf eine Bonitätsanalyse verzichtet, da diese bereits auf Ebene der Vertragspartner vorgenommen wird. Darüber hinaus werden die Forderungsbestände von uns laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Da wir mit unseren Kunden keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen treffen, stellt die Gesamtheit der bei den Aktiva ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar. Eine Konzentra-tion von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist nicht erkennbar. Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente. Neben üblichen Eigentumsvorbehalten verfügt der Konzern nicht über Sicherheiten oder sonstige Kreditverbesserungsmaßnahmen, welche dieses Ausfallrisiko vermindern würden. WährungsrisikoWährungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen bzw. bei planmäßigem Geschäftsverlauf entstehen werden. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen, aus denen Währungsrisiken resultieren könnten, sind im Konzern von untergeordneter Bedeutung. Des Weiteren bestehen Währungsrisiken aus Kassenbeständen in USD. Die daraus resultierenden Risiken entsprechen bei einem Bestand von TUSD 59 (Vj. TUSD 23) sowie einer Veränderung von +/- 10% TEUR 6 (Vj. TEUR 2). Das Risiko ist als von untergeordneter Bedeutung einzuschätzen. Andere Risiken aus Währungen bestehen nicht. ZinsrisikoEin Risiko aufgrund schwankender Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, ergibt sich grundsätzlich nicht, da keine langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz in Anspruch genommen werden. Ein Zinsrisiko wird aus Konzernsicht nur bei der Anlage von flüssigen Mitteln gesehen. Dieses Risiko wird als nicht materiell eingeschätzt. Die Steuerung des Zinsertrages des CENIT Konzerns erfolgt durch eine Kombination von festverzinslichen und variabel verzinslichen Anlagen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung schließt der Konzern, wenn notwendig, Finanzinstrumente ab. Zu beiden Bilanzstichtagen ergibt sich kein Bestand an derivativen Finanzinstrumenten zur Zinssteuerung. LiquiditätsrisikoDer Konzern benötigt ausreichende liquide Mittel zur Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen. Liquiditätsrisiken entstehen durch die Möglichkeit, dass Kunden nicht in der Lage sind, etwaige Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen im Rahmen der normalen Handelsbedingungen zu erfüllen. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Kreditlinien bei Banken sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Kreditwürdigkeit der Gruppe erlaubt die Beschaffung von liquiden Mitteln in ausreichendem Maße. Darüber hinaus sind noch nicht in Anspruch genommene Kreditlinien vorhanden in Höhe von TEUR 2.409 (Vj. TEUR 2.409). Wegen des hohen Bestandes an liquiden Mitteln und börsentäglich veräußerbaren Wertpapieren bestehen auf Konzernebene derzeit keine Liquiditäts- oder Refinanzierungsrisiken. Die finanziellen Verbindlichkeiten weisen alle eine Restlaufzeit von maximal einem Jahr auf. KapitalsteuerungVorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es, sicherzustellen, dass es zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine maximale Eigenkapitalquote aufrechterhält. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. Zum 31. Dezember 2009 bzw. 31. Dezember 2008 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen. Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe des Verhältnisses zur Bilanzsumme. Das Eigenkapital umfasst das auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Eigenkapital. Die Bilanzsumme umfasst die sich in der Konzernbilanz (nach IFRS) ergebende Bilanzsumme: Fig. 37: BILANZSUMME scroll
17. FinanzinstrumenteDie nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente: Fig. 38: BUCHWERTE UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE SÄMTLICHER IM KONZERNABSCHLUSS ERFASSTER FINANZINSTRUMENTE scroll
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten entspricht dem Buchwert, weil es sich hierbei ausschließlich um kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten handelt. Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, ergibt sich aus am Markt gebildeten Preisen. G. KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Finanzmittelfonds des CENIT Konzerns im Berichtsjahr und Vorjahr durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert hat. Dabei wurden Zahlungsströme entsprechend IAS 7 nach dem Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die von den ausländischen Gesellschaften ausgewiesenen Beträge werden grundsätzlich zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Hiervon abweichend wird die Liquidität, wie in der Bilanz, zum Stichtagskurs angesetzt. Der Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel wird gesondert gezeigt. Die Veränderungen aus Anpassungen der aktiven und passiven latenten Steuern werden separat ausgewiesen. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber ausgehend vom Konzernjahresergebnis indirekt abgeleitet. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit um Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen bereinigt. Dabei entstehen Unterschiede im Vergleich zu den Veränderungen der betreffenden Bilanzpositionen in der Konzernbilanz. Die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge setzen sich im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden zusammen. Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Finanzanlagen sind im Mittelabfluss aus investiver Tätigkeit enthalten. In den Finanzmittelfonds werden ausschließlich Vermögenswerte einbezogen, die jederzeit ohne wesentliche Wertabschläge in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Schwankungen unterliegen. Der Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, soweit sie eine ursprüngliche Fälligkeit von weniger als drei Monaten haben. Zum Bilanzstichtag setzt sich der Finanzmittelfonds wie folgt zusammen: Fig. 39: FINANZMITTELFONDS scroll
H. SegmentberichterstattungDer Konzern hat IFRS 8 "Geschäftssegmente" mit Wirkung zum 1. Januar 2009 angewandt. Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung von Konzernbereichen abzugrenzen, die regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesem Segment und der Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden. Demgegenüber wurde gemäß dem bisherigen Standard (IAS 14 "Segmentberichterstattung") von Unternehmen gefordert, zwei Segmentebenen (Geschäfts- und geografische Segmente) unter Anwendung des "Risks and Returns Approach" zu identifizieren, wobei das Management-Informationssystem für Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens nur als Ausgangspunkt zur Identifizierung dieser Segmentebenen diente. Insoweit hat sich grundsätzlich die Identifizierung der berichtspflichtigen Segmente des CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus Segmentberichterstattung nach Business Units (nach IFRS) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 scroll
EIM = Enterprise Information Management; PLM = Project Lifecycle Management CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus Segmentberichterstattung nach Ländern (nach IFRS) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 scroll
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Konzerns durch die Anwendung von IFRS 8 verändert. Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäftseinheiten organisiert und verfügt über folgende zwei berichtspflichtige Geschäftssegmente:
Die Darstellung orientiert sich an der internen Berichterstattung. Das Segment Product Lifecycle Management (PLM) konzentriert sich auf Industriekunden und entsprechende Technologien. Ihre Branchenschwerpunkte liegen bei Automotive, Aerospace, Maschinenbau und Schiffbau. Im Vordergrund stehen Produkte und Dienstleistungen im Product Lifecycle Management, wie z. B. CATIA, Dassault oder SAP. Das Segment Enterprise Information Management (EIM) konzentriert sich auf das Kundensegment Handel, Banken, Versicherungen, Versorger und Logistikunternehmen. Das Leistungsspektrum umfasst Lösungen für Imaging, Workflow-, Dokumenten- und Content-Management mit FileNet, Groupware-Lösungen auf der Basis von Lotus Notes/Domino, effektives Systemmanagement mit TIVOLI sowie IT-Outsourcing für IT-Infrastrukturen und Applikationen. Bei der Segmentierung nach Geschäftsbereichen und nach Regionen werden in der Spalte "nicht zugeordnet" im Segmentvermögen Finanzbestände und Steuererstattungsansprüche sowie in den Segmentverbindlichkeiten laufende und latente Ertragsteuerverbindlichkeiten sowie sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen, die nicht den jeweiligen Geschäftsbereichen zugeordnet werden konnten. Die Segmentierung nach Regionen wird nach dem Standort der Vermögenswerte des Konzerns bestimmt. Verkäufe an die externen Kunden, die in den geografischen Segmenten angegeben werden, werden entsprechend dem geografischen Standort des Kunden den einzelnen Segmenten zugewiesen. Im Geschäftsjahr 2009 wurden 22% des Umsatzes mit einem einzigen Kunden getätigt (Vj: 17%). Diese Umsätze sind vorwiegend dem Geschäftssegment PLM zuzuordnen. Die Segmentierung nach Geschäftsbereichen sowie nach Regionen stellt sich wie folgt dar: Siehe Tabellen links. Das nicht zugeordnete Segmentvermögen setzt sich wie folgt zusammen: Fig. 40: NICHT ZUGEORDNETES SEGMENTVERMÖGEN scroll
Fig. 41: NICHT ZUGEORDNETE SEGMENTVERBINDLICHKEITEN scroll
Im Berichtsjahr und im Vorjahr waren außer Abschreibungen und Rückstellungszuführungen keine wesentlichen, nicht zahlungswirksamen Aufwendungen gegeben. I. Sonstige Angaben1. Eventualschulden und sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu vermerkenden oder im Anhang anzugebenden Eventualschulden. Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingverträgen. Die sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen sind in der nachfolgenden Darstellung berücksichtigt: Fig. 42: MIET- UND LEASINGVERPFLICHTUNGEN scroll
Im Wesentlichen setzen sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus den eingegangenen Mietverhältnissen für die angemieteten Bürogebäude in Deutschland in Höhe von TEUR 4.498 (Vj. TEUR 5.535) zusammen. Es bestehen geschäftsübliche Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln. Für das Gebäude am Hauptsitz des Konzerns wurde ein Mietvertrag für einen festen Mietzeitraum von 9 Jahren und 11 Monaten eingegangen. Daneben wurde ein zweimaliges Optionsrecht vereinbart, bei dessen Ausübung sich das Mietverhältnis um jeweils drei Jahre verlängert. Es wurde in diesem Zusammenhang keine marktunübliche Miete für den Fall einer Optionsausübung vereinbart. Erträge aus Untermietverhältnissen fallen in künftigen Perioden voraussichtlich wie folgt an: Fig. 43: ERTRÄGE AUS UNTERMIETVERHÄLTNISSEN scroll
2. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenNahe stehende Personen und Unternehmen des CENIT Konzerns im Sinne von IAS 24 stellen ausschließlich Vorstände und Aufsichtsräte sowie deren Angehörige dar. Transaktionen mit "related parties" wurden von der CENIT AG Systemhaus mit einem Mitglied des Aufsichtsrates und dessen Angehörigen getätigt. Hieraus entstanden im Geschäftsjahr 2009 Beratungsaufwendungen in Höhe von TEUR 32 (Vj. TEUR 42). Die Geschäftsbeziehungen werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt. Zum Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber "related parties" in Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 19) und wurden in den ersten Januartagen ausgeglichen. Dem Vorstand der Gesellschaft gehörten folgende Herren an:
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten folgende Herren an:
Im Berichtsjahr betrugen die Bezüge der Vorstände: Fig. 44: BEZÜGE DER VORSTÄNDE scroll
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um kurzfristig fällige Vergütungen für die laufende Tätigkeit des Geschäftsjahres. Zum Bilanzstichtag hielt der Vorstand keine Aktien am Grundkapital der Gesellschaft (Vj. 0). Aus dem Aktienoptionsprogramm bestand für Herrn Christian Pusch unverändert eine Zusage von 24.000 Aktienoptionen. Für Herrn Kurt Bengel bestand unverändert eine Zusage von 15.000 Aktienoptionen. Als Aufwand entstanden im Berichtsjahr keine Aufwendungen (Vj. TEUR 0). Für das Vorstandsmitglied Herrn Kurt Bengel besteht ein zusätzlicher Anspruch auf Abfindung nach Beendigung der Tätigkeit in Höhe von 50% der letzten Jahresvergütung, sofern die Bestellung zum Vorstand nicht über das Jahr 2011 hinaus verlängert wird. In den Anstellungsverträgen von Herrn Pusch und Herrn Bengel sind Entschädigungszahlungen nach § 74 HGB für die Dauer eines einjährigen Wettbewerbsverbots sowie Entgeltfortzahlungen für sechs Monate zugunsten von Hinterbliebenen der Vorstände im Todesfall vereinbart. Weitere Versorgungszusagen und Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden nicht zugesagt. Die Bezüge des Aufsichtsrates betragen für das Jahr 2009 nach § 14 der Satzung: Fig. 45: BEZÜGE DES AUFSICHTSRATES scroll
Für die Mitglieder des Vorstands, Aufsichtsrates sowie für weitere leitende Angestellte bestand weiterhin im Jahr 2009 eine D&O-Versicherung. Die Beiträge in Höhe von EUR 24.544 (Vj. EUR 22.312) wurden von der Gesellschaft übernommen. Mitglieder des Aufsichtsrates halten 193.392 Aktien und damit 2,29% des Grundkapitals der Gesellschaft. 3. Veränderungen auf Anteilseigner-EbeneMit Schreiben vom 21.02.2007 teilte die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte mit, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 3% überschritten hat. Die Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG lautet wie folgt: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Gartenstraße 63, 72074 Tübingen, an der Cenit AG, Industriestraße 52 - 54, 70565 Stuttgart, am 20.02.2007 die Schwelle von 3% überschritten hat und nunmehr 3,94% (330.000 Stimmrechte) beträgt. Hiervon sind uns nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG 2,99% von der Baden-Württembergischen Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, sowie 0,95% von der Universal Investmentgesellschaft mbH, Frankfurt zuzurechnen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Hepp Stv. Geschäftsführer" Während des Geschäftsjahres 2008 ging eine Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG von der UNIVERSALINVESTMENT-GESELLSCHAFT mbH ein. Die letzte Mitteilung datiert vom 02. April 2008 und lautet wie folgt: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1, 22 Abs. I Satz I Nr. 6 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der CENIT AG Systemhaus, Industriestraße 52-54, 70565 Stuttgart, Deutschland (ISIN: DE0005407100) am 02.04.2008 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,92% (244.341 Stimmrechte) beträgt. Wir halten 0,51% (42.415 Stimmrechte) direkt und nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (Spezialfonds), werden uns 2,41% (201.926 Stimmrechte) zugerechnet. Ein gleich lautendes Schreiben haben wir der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen UNIVERSAL-INVESTMENT-GESELLSCHAFT MBH Dr. Jäger Tamme" Mit Schreiben vom 07. Oktober 2008 teilte die Axxion S.A. mit, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 3% überschritten hat. Die Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG lautet wie folgt: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der Cenit Systemhaus AG (ISIN:DE0005407100) am 2. Oktober 2008 die Schwelle von 3% überschritten hat und nun 3,05% beträgt. scroll
Mit freundlichen Grüßen Axxion S.A. Sinan Narin" Mit Schreiben vom 13. November 2008 teilte die Highclere International Investors Limited, London mit, dass ihr Stimmrechtsanteil 5% überschritten hat. Die Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG lautet wie folgt: "Dear Sir/Madam, Highclere International Investors Limited of 2, Manchester Square, London, UK, herewith gives the fol lowing notice: Notification pursuant to Sec. 21(1), 22 WpHG, Highclere International Investors Smalle Companies Fund, 353 Bayberry Lane, Westport; CT 06880, USA, Cenit AG Systemhaus, Industriestraß« 52 - 54, D-70565, Stuttgart, Germany. We hereby give notice, pursuant to sec.21 para. l of the WpHG that on 12 November, 2008 our voting interest in Cenit AG Systemhaus exceeded the threshold of 5% ant amounts to 5.09% (426,053 voting rights in relation to the total of 8,367,758) on this day. Yours faithfully, Fergus Gilmour Chief Operating Officer" "Dear Sir/Madam, Highclere International Investors Limited off 2, Manchester Square, London, UK herewith gives the following notice: Notification pursuant to Sec. 21(1), 22 WpHG, Highclere International Investors Limited, 2 Manchester Square, London, UK, Cenit AG Systemhaus, Industriestraße 52 - 54, D-70565, Stuttgart, Germany. We hereby give notice, pursuant to sec. 21 para. of the WpHG, that on 12 November, 2008 our voting interest in Cenit AG Systemhaus exceeded the threshold of 5% and amounts to 5.21% (436,268 voting rights in relation to the total of 8,367,758) on this day. All voting rights are attributable to us in accordance with sec. 22 para.1 Sent. 1 No.6 of the WpHG. Voting rights are attributed to us by The Highclere International Investors Smaller Companies Fund and The Highclere (Jersey) International Smaller Companies Fund. Yours faithfully, Fergus Gilmour Chief Operating Officer" Während des Geschäftsjahres 2009 gingen mehrere Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG von der UBS ein. "Die UBS AG, Zürich, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.05.2009 mitgeteilt, dass der StimmrechtsanteilanderCENITAG Systemhaus,Stuttgart,Deutschland;ISIN:DE0005407100,WKN: 540710 am 13.05.2009 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,96% (das entspricht 164318 Stimmrechten) beträgt. 1,79% der Stimmrechte (das entspricht 149525 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. WpHG zuzurechnen. Die UBS Fund Holding (Switzerland) AG, Basel, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.05.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG Systemhaus, Stuttgart, Deutschland, ISIN: DE0005407100, WKN: 540710 am 13.05.2009 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,79% (das entspricht 149525 Stimmrechten) beträgt. 1,79% der Stimmrechte (das entspricht 149525 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die UBS Fund Management (Switzerland) AG, Basel, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs 1 WpHG am 26.05.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtanteil an der CENIT AG Systemhaus, Stuttgart, Deutschland, ISIN: DE0005407100, WKN: 540710 am 13.05.2009 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,79% (das entspricht 149525 Stimmrechten) beträgt." Mit Schreiben vom 02. November 2009 teilte die Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH. mit, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 5% unterschritten hat. Die Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG lautet wie folgt: "Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Industriestraße 52 - 54, 70565 Stuttgart am 27.10.2009 die Schwelle von 5% unterschritten hat und per diesem Datum 4,91% der Gesamtmenge der Stimmrechte der genannten Gesellschaft (dies entspricht 410.548 von insgesamt 8.367.758 Stimmrechten) beträgt. Von unserem Stimmrechtsanteil sind uns 1,22% der Gesamtmenge der Stimmrechte (dies entspricht 102.109 von insgesamt 8.367.758 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Mark Geitzenauer Ulrich Lind" Während des Geschäftsjahres 2009 gingen mehrere Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG von der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH ein. Die letzte Mitteilung datiert vom 30. Oktober 2009 und lautet wie folgt: "Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH an der CENIT AG Systemhaus, Industriestraße 52 - 54, 70565 Stuttgart, Deutschland am 28.10.2009 über alle unsere Sondervermögen hinweg die Schwelle von 3% unterschritten hat und nun insgesamt, mit einer Aktienanzahl von 183.000,00 Stück, 2,187% beträgt, bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte. Davon sind uns 1,195% (100.000,00) Stück nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Mit freundlichen Grüßen LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH Corinna Krüger Carmen Teufel" Mit Schreiben vom 16. November 2009 teilte die Ratio Asset Management LLP mit, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 3% überschritten hat. Die Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG lautet wie folgt: "Dear Fabian, Re: Ratio Asset Management LLP- Notification pursuant to § 21 (1) WpHG Interest in: CENIT AG, located at Industriestraße 52 - 54, 70565 Stuttgart, Germany We hereby give notice, pursuant to § 21 para. 1 of the WpHG, that on 13th November 2009 the voting interest held in CENIT AG Systemhaus (located at Industriestraße 52 - 54, 70565 Stuttgart, Germany) exceeded the threshold of 3% amounting to 3.13% (262,128 of the voting shares) on this day. 3.13% of the voting rights (262,128) are attributable to us in accordance with sec 22 para. 1 sent. 1 No. 6 of the WpHG. Yours sincerely, Paul Brunsden" Verteilung der Aktien auf den Aktionärskreis zum 31. Dezember 2009:Fig. 46: FOLGENDE INVESTOREN HALTEN EINEN MELDEPFLICHTIGEN AKTIENANTEIL scroll
4. Prüfungs- und Beratungsgebühren des Abschlussprüfers:Fig. 47: PRÜFUNGS- UND BERATUNGSGEBÜHREN DES ABSCHLUSSPRÜFERS scroll
5. Ereignisse nach dem StichtagNach dem Bilanzstichtag haben sich keine Sachverhalte ereignet, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnten. 6. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2009 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft (www.cenit.de) zugänglich gemacht.
Stuttgart, 26. Februar 2010 CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus Der Vorstand Christian Pusch Kurt Bengel Sprecher des Vorstands J. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERSWir haben den von der CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, Stuttgart, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapi-talveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Stuttgart/Leonberg, 3. März 2010 BDO Deutsche Warentreuhand Andreas Müller, Wirtschaftsprüfer ppa. Martin Helmich, Wirtschaftsprüfer BILANZEID IM JAHRESFINANZBERICHT(Konzernabschluss)Hinsichtlich des Bilanzeides gem. § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 3 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB einigte sich der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) in seiner 114. Sitzung unter Berücksichtigung eingegangener Anmerkungen auf die folgende Formulierung für den Konzernabschluss: "Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind." Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresfinanzberichts gem. § 37v Abs. 1 und 2 WpHG zusätzlich die Vorgaben der §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Einzelabschluss) zu beachten sind.
Der Vorstand Christian Pusch Kurt Bengel Sprecher des Vorstands ENTSPRECHENSERKLÄRUNGgemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 18. Juni 2009Vorstand und Aufsichtsrat der CENIT AG Systemhaus erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen wurde und wird. Bisherige und künftige Abweichungen vom Kodex sind im folgenden dargestellt, wobei der entsprechende Text des Kodex kursiv wiedergegeben ist
Die CENIT AG Systemhaus entspricht dieser Empfehlung nicht, da die Hauptversammlung bisher keine entsprechende Satzungsänderung beschlossen hat, die die Übertragung in Bild und Ton erlaubt.
Schließt die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung ab, so soll ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden. Die CENIT AG Systemhaus hat dieser Empfehlung in der Vergangenheit nicht entsprochen. Die für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft und Leitungsorgane der konsolidierten Mehrheits-Tochterunternehmen abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (D&O-Versicherung) deckt keine vorsätzlichen, sondern nur fahrlässig begangene Pflichtverletzungen ab. Ein Selbstbehalt für Fälle fahrlässig begangener Pflichtverletzungen ist aktuell nicht vorgesehen. Dieser Selbstbehalt wird jedoch 2010 entsprechend gesetzlicher Bestimmungen angepasst.
Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Der Aufsichtsrat bildet regelmäßig keine Ausschüsse, sondern eventuell nach den Erfordernissen der Sachverhalte.
Der Aufsichtsrat bildet aufgrund der geringen Anzahl der Mitglieder keinen gesonderten Prüfungsausschuss. CORPORATE GOVERNANCE KODEX Der aktuelle Aufsichtsrat der CENIT verfügt über mindestens ein unabhängiges Mitglied, das den geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung mitbringt. Damit ist das Gremium in der Lage, im Einzelnen und in eingehenden Erörterungen mit dem Abschlussprüfer und dem Vorstand sowohl den vorgelegten Jahresabschluss und Konzernabschluss als auch den zusammengefassten Konzernlagebericht zu erörtern.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. Die CENIT AG Systemhaus hat dieser Empfehlung in der Vergangenheit insoweit entsprochen, als die erste Satzung der Gesellschaft in § 14 Abs. 1 neben einer festen auch eine erfolgsabhängige Vergütung vorgesehen hat. Die Hauptversammlung der CENIT AG Systemhaus am 31.05.2000 hat § 14 Abs. 1 der Satzung geändert, die seitdem nur noch eine feste Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats vorsieht. Eine Änderung dieser Satzungsregelung ist nicht vorgesehen. Aufsichtsrat und Vorstand der CENIT AG Systemhaus
Stuttgart, im August 2009 Andreas Schmidt, Vorsitzender des Aufsichtsrats Hubert Leypoldt, Mitglied des Aufsichtsrats Andreas Karrer, Mitglied des Aufsichtsrats Christian Pusch, Sprecher des Vorstands Kurt Bengel, Mitglied des Vorstands AUSZUG EINZELABSCHLUSS DER CENIT AG SYSTEMHAUS NACH HGBBILANZ zum 31. Dezember 2009CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, StuttgartAKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung 2009CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, Stuttgartscroll
Bestätigungsvermerk(Aktiengesellschaft)Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Stuttgart/Leonberg, 26. Februar 2010 BDO Deutsche Warentreuhand gez. Andreas Müller , Wirtschaftsprüfer gez. ppa. Martin Helmich, Wirtschaftsprüfer BILANZEID IM JAHRESFINANZBERICHT(Aktiengesellschaft)Hinsichtlich des Bilanzeides gem. § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 3 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB einigte sich der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) in seiner 114. Sitzung unter Berücksichtigung eingegangener Anmerkungen auf die folgende Formulierung für den AG Jahresabschluss: "Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der AG Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im AG Jahresbericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind." Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresfinanzberichts gem. § 37v Abs. 1 und 2 WpHG zusätzlich die Vorgaben der §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Einzelabschluss) zu beachten sind.
Der Vorstand Christian Pusch Kurt Bengel Sprecher des Vorstands GLOSSARAMS: Abkürzung für Application Management Services. Application Management Services ist die Form des Outsourcings, bei der die Lizenz und die Infrastruktur beim Anwender bleiben und der Dienstleister auf Basis fest definierter Service Level Agreements (SLA) Leistungen wie beispielsweise Entwicklung, Implementierung, Support und Migration der Anwendung erbringt. Outtasking erweitert diese Definition noch um die Aufgaben des Infrastruktur- oder/und Applikationsbetriebes. CAD: Abkürzung für computer-Aided Design. Softwarelösungen für das Produktdesign. CAE: Abkürzung für computer-Aided Engineering. Softwarelösungen zur Simulation des physikalischen Verhaltens eines zukünftigen Produktes. CAM: Abkürzung für computer-Aided Manufacturing. Softwarelösungen zur Definition von Fertigungsabläufen. CATIA: PLM-Lösung von Dassault Systemes. Mit Hilfe von CATIA können Nutzer die gesamte Palette industrieller Designprozesse, angefangen vom Marketing und dem ursprünglichen Konzept über Produktdesign, Analyse und zusammenbau bis hin zur Wartung, verwalten. Collaborative Workspace: Kollaborative Arbeitsumgebung. Verknüpfte Arbeitsumgebung, in der alle am Produktlebenszyklus Beteiligten (Konstruktion, Marketing, Vertrieb, Fertigung, OEMs, zulieferer und Kunden) auf die laufenden Arbeiten zugreifen und sich an der Konstruktion beteiligen können. CRM: Abkürzung für Customer Relationship Management (Verwaltung der Kundenbeziehungen). Geschäftsstrategie, die Unternehmen bei der Verwaltung von Kundenbeziehungen unterstützt. So ermöglicht eine CRM-Datenbank den zugriff auf individuelle Kundeninformationen und bietet Unternehmen die Möglichkeit, Kundenanforderungen durch Produktpläne und -angebote zu erfüllen, auf spezielle Serviceanforderungen einzugehen und frühere Einkäufe des Kunden zu kennen. DELMIA: PLM-Lösung von Dassault Systemes. DELMIA bietet Herstellern die Möglichkeit, Produktions- und Wartungsprozesse digital zu planen, zu entwickeln, zu überwachen und zu steuern. Digital Factory: Digitale Fabrik. Dreidimensionale grafische Simulation einer Fabrik durch digitale integrierte Systeme (z. B. DELMIA) Digital Manufacturing: Digitale Fertigung. Planung und Simulation von Fertigungsprozessen durch Vernetzung mit digitalen integrierten Systemen (z. B. DELMIA). Konzipiert zur Optimierung von Produktionskosten, Ergonomie, Anordnung am Montageband, Produktivität und Terminplanung. DMF: Abkürzung für Digital Manufacturing, also Digitale Fertigung. DMU: Abkürzung für Digital Mock-Up (digitale Modellierung). Virtuelles Design und Simulation in 3D eines Produktes und aller seiner Bauteile. Durch die digitale bzw. virtuelle Modellierung erübrigt sich der Bedarf für kostspielige, reale Prototypen. ECM: Abkürzung für Enterprise Content Management. Enterprise Content Management (ECM) ermöglicht einem Unternehmen, alle relevanten Informationen nicht nur aufzubewahren, sondern diese außerdem zu verwalten und wieder zu verwenden. Dadurch können einerseits Ausfallzeiten reduziert und zum anderen die Qualität der angebotenen Produkte und Dienstleistungen erhöht werden. EIM: Abkürzung für Enterprise Information Management. EIM umfasst alle Lösungen und Beratungsdienstleistungen, die strukturierte und unstrukturierte Daten unternehmensintern und auch extern zur Verfügung stellen. EIM gewährleistet die Hochverfügbarkeit und Sicherheit von Daten und optimiert ihren Austausch zwischen Anwendern. EIM ist ein ganzheitliches Konzept zur Datenverwaltung, das für eine durchgängige, transparente und verlässliche Informationsstruktur sorgt. Dazu gehören alle bisherigen Lösungen und Beratungsdienstleistungen für Enterprise Content Management, Groupware, Infrastruktmanagement und Application Management Outsourcing, Systems Management, Hotline-Service oder Fernwartung der Hard- und Software. ENOVIA: PLM-Lösungsportfolio von Dassault Systemes. ENOVIA unterstützt eine kooperative unternehmensweite Produktentwicklung - ganz im Sinne des ganzheitlichen Product Lifecycle Management (PLM). ERP: Abkürzung für Enterprise Resource Planning (unternehmensweite Ressourcenplanung). Geschäftsstrategie, die Unternehmen bei der Verwaltung ihrer Hauptgeschäftsfelder unterstützt: Einkauf, Lagerbestand, Zulieferer, Kundendienst und Auftragsverfolgung. ERP lässt sich außerdem für Finanzen und Personalverwaltung einsetzen. Ein ERP-System basiert in der Regel auf einer Reihe von Softwaremodulen, die mit einer relationalen Datenbank verknüpft sind. Erweitertes Unternehmen: Begriff, der zur Beschreibung aller an der Produktentwicklung beteiligten Akteure dient. Neben dem Personenkreis, der üblicherweise zu einem Unternehmen gehört (Mitarbeiter, Manager, Vorstand), schließt das erweiterte Unternehmen auch Geschäftspartner, Zulieferer, Hersteller (OEMs) und Kunden ein. Damit dieses erweiterte Unternehmen effizient funktioniert, müssen seine Akteure in der Lage sein, miteinander Produktdaten auszutauschen und gemeinsam zu bearbeiten. Knowledgeware: Wissensmanagement. Werkzeuge, die das Unternehmen dabei unterstützen, Wissen problemlos zu erfassen, auszutauschen und wiederzuverwenden. Durch die konsistente Wiederverwendung wertvoller, bereits vorhandener Informationen optimieren Unternehmen das Product Lifecycle Management und erleichtern die automatisierte Konstruktion. NC: Abkürzung für Numerical Control (numerische Maschinensteuerung). Steuerung einer Maschine oder eines Verfahrens über numerische Steuerbefehle. PDM: Abkürzung für Produkt Daten Management. Konzept, welches zum Gegenstand hat, produktdefinierende und -präsentierende Daten und Dokumente als Ergebnis der Produktentwicklung zu speichern, zu verwalten und in nachgelagerten Phasen des Produktlebenszyklus' zur Verfügung zu stellen. PLM: Abkürzung für Product Lifecycle Management. Geschäftsstrategie, die Unternehmen dabei unterstützt, Produktdaten auszutauschen, einheitliche Verfahren anzuwenden und den Wissensstand des Unternehmens in der Produktentwicklung, von der Konzeption bis zur Aussonderung, im gesamten erweiterten Unternehmen zu nutzen. Durch die Einbindung aller Beteiligten (Unternehmensabteilungen, Geschäftspartner, Zulieferer, OEMs und Kunden) bietet PLM diesem ganzen Netzwerk die Möglichkeit, als Einheit zu operieren und gemeinsam Produkte zu konzipieren, zu entwickeln, zu bauen und zu warten. SCM: Abkürzung für Supply Chain Management (Verwaltung der Lieferkette). Geschäftsstrategie, die Unternehmen bei der Koordination der Güter-, Informations- und Finanzströme zwischen den einzelnen Unternehmen der Wertschöpfungskette unterstützt. SLA: Abkürzung für Service Level Agreements. SLA definieren die qualitativen und quantitativen kundenspezifischen Zielsetzungen im Bereich AMO vor, um damit eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit zu ermöglichen. GESCHÄFTSBERICHT 2009CENIT AG SYSTEMHAUSBERICHT DES AUFSICHTSRATSSEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE, der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2009 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Wir überwachten die Geschäftsführung der Gesellschaft und berieten den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurden wir eingebunden. Im Rahmen unserer Überwachungs- und Beratungstätigkeit ließen wir uns vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend berichten, sowohl schriftlich als auch mündlich. Der Vorstand informierte uns über den Gang der Geschäfte, die wirtschaftliche und die finanzielle Entwicklung der CENIT. Weitere Hauptpunkte der Berichterstattung waren die Risikosituation und das Risikomanagement, Compliance-Themen sowie grundsätzliche Fragen der Unternehmensstrategie. Auf der Grundlage der Berichterstattung des Vorstands erörterten wir in den Aufsichtsratssitzungen ausführlich die Geschäftsentwicklung sowie für das Unternehmen wichtige Entscheidungen und Vorgänge. Außerdem befassten wir uns mit der Planung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 und der mittelfristigen Planung sowie mit den Abweichungen des tatsächlichen Geschäftsverlaufes von den Planungen. Außerhalb der Sitzungen unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat darüber hinaus durch monatliche Berichte über die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und legte zustimmungspflichtige Angelegenheiten dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Die Vorstandsberichte zur Geschäftslage und Referate zu besonderen Themen waren von schriftlichen Präsentationen und Unterlagen begleitet, die jeweils vor der Sitzung zur Vorbereitung an jedes Aufsichtsratsmitglied verschickt wurden. Der Aufsichtsrat hat sich im vergangenen Jahr in fünf ordentlichen Sitzungen und vier Telefonkonferenzen eingehend mit der wirtschaftlichen Lage, der strategischen Weiterentwicklung und der langfristigen Positionierung des CENIT-Konzerns auseinandergesetzt. Bei sämtlichen Terminen waren alle Mitglieder des Aufsichtsrats anwesend. Der Aufsichtsrat verfügt nach seiner Einschätzung über eine angemessene Zahl von Mitgliedern, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu Mitgliedern des Vorstands stehen, die einen Interessenkonflikt begründen könnte. Wie im vergangenen Jahr hielt der Aufsichtsrat die Bildung von Ausschüssen aufgrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht für notwendig. Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder traten im Berichtszeitraum nicht auf. Themenspektrum in den AufsichtsratssitzungenIn allen Aufsichtsratssitzungen des Berichtsjahres 2009 erläuterte uns der Vorstand, wie sich Umsatz und Ergebnis im Konzern entwickelten, ferner ging er auf den Verlauf in den einzelnen Geschäftssegmenten näher ein und berichtete über die Finanzlage. Besonderes Augenmerk richteten wir dabei auf die möglichen Konsequenzen für die Risikosituation und die Liquiditätsausstattung. Wir erörterten mit dem Vorstand auch die Bewertungsfragen und den aus der Wirtschaftskrise abzuleitenden weiteren Handlungsbedarf. Finanzberichte/PrüfungenIn der Bilanzsitzung am 6. März 2009 befasste sich der Aufsichtsrat in Anwesenheit des Abschlussprüfers bzw. des Konzernabschlussprüfers mit den Jahresabschlüssen der CENIT. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der CENIT AG Systemhaus und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2008 sind unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie des Konzernlageberichtes von der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, die in der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2008 zum Abschlussprüfer gewählt wurde, geprüft worden. Der Aufsichtsrat prüfte im Einzelnen und in eingehenden Erörterungen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer sowohl den vorgelegten Jahresabschluss und Konzernabschluss als auch den AG- und Konzernlagebericht und erörterte dabei die zugrunde gelegte Bilanzpolitik. Ferner prüfte der Aufsichtsrat anhand der Prüfungsberichte und in Einzeldiskussionen die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung. Die Prüfung und die Prüfungsberichte entsprachen nach Überzeugung des Aufsichtsrates den Anforderungen nach §§ 317, 321 HGB. Die vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehenen Abschlüsse für 2008 wurden in dieser Sitzung und in einer Telefonkonferenz abschließend erörtert. Der Jahresabschluss 2008 der CENIT AG Systemhaus wurde am 16. März 2009 durch den Aufsichtsrat festgestellt und der Konzernabschluss 2008 zustimmend zur Kenntnis genommen. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schloss sich der Aufsichtsrat nach Prüfung an. Wie im Vorjahr widmeten wir unsere besondere Aufmerksamkeit in der Sitzung am 6. März 2009 den Fragen der Strategie der CENIT-Gruppe. Auf der Grundlage eines ausführlichen Referates des Vorstands befassten wir uns mit der strategischen Ausrichtung der CENIT und der verschiedenen Geschäftsbereiche und vertieften dabei vornehmlich die Perspektiven des PLM- und EIM-Marktes in Deutschland und auf internationaler Ebene. Weitere Themen in den Sitzungen und TelefonkonferenzenIm Jahresverlauf ließ sich der Aufsichtsrat fortlaufend über die periodischen Finanzergebnisse informieren und erörterte mit dem Vorstand ausführlich den Halbjahresabschluss 2009 sowie die Zwischenberichte der einzelnen Quartale. Dabei stand die Durchsprache der Ergebnis- und Umsatzerwartungen für 2009 nachhaltig im Mittelpunkt der Unterredungen. Der Aufsichtsrat befasste sich auf der ordentlichen Sitzung vom 29. Mai 2009 unter anderem mit dem Gang der Geschäfte und der Entwicklung der Auslandstöchter und Beteiligungen. Besonders wurden der Einfluss des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes auf das laufende Geschäft und die eingeleiteten Maßnahmen des Vorstands zur Gegensteuerung beraten. Im Hinblick auf die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beriet der Aufsichtsrat in der Sitzung vom 6. August 2009 ausführlich über die notwendigen Maßnahmen zur Ergebnisabsicherung. Ebenso stand die wirtschaftliche Betrachtung der Büroimmobilie in Stuttgart auf der Tagesordnung. Der Mietvertrag der Büroimmobilie in Stuttgart läuft Ende 2011 aus und bietet die Möglichkeit der Neuausrichtung. In der Sitzung am 2. November 2009 wurde über den Gang der Geschäfte und weitere Möglichkeiten der Ertragsverbesserung beraten. In der letzten ordentlichen Sitzung des Jahres am 3. Dezember 2009 stand schließlich die Planung der CENIT für 2010 im Vordergrund. Dabei wurde die Entwicklung der einzelnen Geschäftsfelder vor dem Hintergrund der im Umbruch befindlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehr genau betrachtet. RisikomanagementEin wichtiges Thema mehrerer Sitzungen war das Risikomanagement der Gruppe. Der Vorstand berichtete über die wesentlichen Risiken und das Risikoüberwachungssystem des Unternehmens. Der Aufsichtsrat überzeugte sich, in vielfachen Erörterungen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer, von der Wirksamkeit der Risikoüberwachungssysteme. Corporate GovernanceLaufend diskutierten wir im Einzelnen die Corporate Governance in der CENIT-Gruppe und setzten uns namentlich mit den von der Regierungskommission beschlossenen Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinander. Der Aufsichtsrat beschloss nach eingehender Beratung, diese Änderungen in die Tat umzusetzen. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage für Erfolg, Reputation und Selbstverständnis des Unternehmens darstellt. Deswegen hat der Aufsichtsrat die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards sowie deren Umsetzung im Unternehmen fortlaufend beobachtet. Dazu zählte unter anderem auch die regelmäßige Überprüfung der Effizienz der eigenen Tätigkeit. Besonders - auch in Diskussionen mit dem Abschlussprüfer - wurden die kontinuierliche Rechtmäßigkeit der Unternehmensführung und die Effizienz der Unternehmensorganisation erörtert. Das Bewusstsein für ein stets verantwortungsbewusstes und gesetzmäßiges Handeln und dessen existenzielle Bedeutung für das Unternehmen sind im Unternehmen und in seinen Gremien gut verankert. Über Corporate Governance bei der CENIT berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Corporate-Governance-Bericht. In der Sitzung vom 6. August 2009 hat der Aufsichtsrat seine Entsprechenserklärung 2009 nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 abgegeben und diese den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Personelle VeränderungenEs gab keine Veränderungen. Bilanzsitzung 2010 für den Jahres- und Konzernabschluss 2009Die Buchführung, der Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 sowie der Konzernabschluss mit Erläuterungen und der Konzernlagebericht für das Jahr 2009 sind von der durch die Hauptversammlung vom 29. Mai 2009 zum Abschlussprüfer und KonzernabschlussprüfergewähltenBDODeutscheWarentreuhand Aktiengesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leonberg, geprüft worden. Entsprechend den Aufgaben des Aufsichtsrates wurde die Qualifikation, Unabhängigkeit und Effizienz des Abschlussprüfers überprüft. Der Prüfer hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der CENIT einschließlich Lagebericht und Konzernlagebericht 2009 mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Der Abschluss der CENIT AG Systemhaus wurde nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt, der Konzernabschluss folgt den International Financial Reporting Standards (IFRS). Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats lagen die Abschlussunterlagen und Prüfungsberichte vollständig vor. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Abschlussprüfers intensiv mit Vorstand und Abschlussprüfer erörtert, um sich von der Ordnungsmäßigkeit zu überzeugen; die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Jahr 2009 entsprachen nach Überzeugung des Aufsichtsrats den gesetzlichen Anforderungen. Vor den Sitzungen wurden zudem umfassende Berichte des Vorstands, Auszüge aus Schriften der Gesellschaft, insbesondere Unterlagen aus dem Rechnungswesen, versandt. Auf Basis dieser, sowie weiterer vom Aufsichtsrat in und außerhalb der Sitzungen angeforderter Informationen, konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungsaufgabe ordnungsgemäß und zeitnah nachkommen. In der Bilanzsitzung vom 05. März 2010 berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen des Einzelabschlusses der CENIT AG Systemhaus in Deutschland und stand für ergänzende Auskünfte sowie die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Dabei konnten sich alle Aufsichtsratsmitglieder davon überzeugen, dass die Prüfung den gesetzlichen Anforderungen entsprach und in adäquater Weise durchgeführt wurde. Als abschließendes Ergebnis seiner eigenen Prüfungen nach § 171 Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand für die CENIT AG Systemhaus aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 in seiner Sitzung vom 17. März 2010 gebilligt und damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009 hat der Aufsichtsrat ebenfalls am 17. März 2010 gebilligt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat nach Prüfung an. Wir danken dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr. Ihr Engagement und ihr Arbeitsergebnis sind beachtlich vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Für ihren Einsatz dankt der Aufsichtsrat.
Stuttgart, März 2010 Für den Aufsichtsrat Dipl.-Ing. Andreas Schmidt, Vorsitzender des Aufsichtsrats BERICHT ÜBER DIE LAGE DER GESELLSCHAFT IN DEUTSCHLAND 2009DEUTSCHLANDDie deutsche Wirtschaft erholte sich Ende 2009 schneller als gedacht. Darauf deuten neue Daten zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) hin. Steigende Exporte haben die deutsche Wirtschaft im 3. und 4. Quartal 2009 erstmals wieder wachsen lassen. Dennoch, in jeweiligen Preisen gerechnet, war das BIP 2009 mit 2.404 Mrd. EUR um 3,7 Prozent niedriger als im Vorjahr. Allerdings werden wieder erste optimistische Prognosen getroffen. So soll das BIP 2010 in Deutschland wieder schneller wachsen als bisher vermutet. Zu diesem Schluss kommt jedenfalls der Internationale Währungsfonds (IWF), der seine Wachstumsprognosen für die Weltwirtschaft deutlich angehoben hat. Im Falle Deutschlands erhöhte der IWF seine Prognosen im Vergleich zu anderen Industrienationen mit am stärksten. So erwartet der IWF ein Wachstum von 1,5 Prozent des deutschen BIP 2010. Das ist deutlich mehr als der Fonds noch vergangenen September 2009 prognostiziert hatte. Damals hatte er lediglich ein Wachstum des deutschen BIP 2010 von 0,3 Prozent vorausgesagt. Für den Euro-Raum insgesamt wird ein Wachstum des BIP 2010 von 1 Prozent und im nächsten Jahr eines von 1,6 Prozent erwartet. Damit liegt Deutschland deutlich über dem Euro-Raum-Durchschnitt. Für 2011 rechnet der IWF sogar mit einem BIPAnstieg in Deutschland von 1,9 Prozent. Bereits im Frühjahr 2009 war die Wirtschaft nach einem Jahr Rezession erstmals wieder gewachsen: Das Plus wurde nachträglich von 0,3 Prozent auf 0,4 Prozent angehoben. Zu Jahresbeginn hatte es mit minus 3,5 Prozent den stärksten Rückgang seit Beginn der Statistik 1970 gegeben, weil die globale Finanzkrise dem Exportweltmeister Deutschland besonders zusetzte und die Nachfrage nach deutschen Produkten einbrechen ließ. Ein stärkeres Wachstum verhinderte die Kaufzurückhaltung der Verbraucher. Die privaten Konsumausgaben gingen zurück. Experten machen dafür das Ende der staatlichen Abwrackprämie für den Kauf eines neuen Autos und die steigende Arbeitslosigkeit verantwortlich. Viele Experten sehen die deutsche Wirtschaft nunmehr auf Erholungskurs. Die Bundesregierung hatte mit milliardenschweren Konjunkturprogrammen die Wirtschaft angeschoben, während die Notenbank frisches Geld zu niedrigen Zinsen in den Markt gab. Allerdings wird auch vor übertriebenem Optimismus gewarnt. Wie stark die Wirtschaft trotz der Erholung immer noch unter den Folgen der weltweiten Finanzkrise leidet, zeigt der Vergleich mit dem 3. Quartal 2008: Hier brach das Bruttoinlandsprodukt - die Summe aller in Deutschland hergestellten Waren und erbrachten Dienstleistungen - um 4,7 Prozent ein. Die fünf Wirtschaftsweisen rechnen ebenso wie die Bundesregierung für das Gesamtjahr 2009 mit einem Minus von 5,0 Prozent. Das wäre der stärkste Einbruch in der Geschichte der Bundesrepublik. Für 2010 sagen die Wirtschaftsweisen ein Wachstum von 1,6 Prozent voraus und sind damit etwas optimistischer als die Regierungsprognose von 1,2 Prozent. EUROPAAuch die Wirtschaft in der Euro-Zone hat die Rezession hinter sich gelassen. Nach vorläufigen Berechnungen wuchs das Bruttoinlandsprodukt von Juli bis September 2009 um 0,4 Prozent im Vergleich zum Vorquartal, wie die Statistikbehörde Eurostat am 13. November in ihrer Pressemeldung mitteilte. Verglichen mit dem Vorjahr brach die Wirtschaftsleistung dagegen um 4,1 Prozent ein. In den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union legte das Bruttoinlandsprodukt insgesamt um 0,2 Prozent zu. USAMit einem mächtigen Schlussspurt hat die US-Wirtschaft das Krisenjahr 2009 beendet. Das Bruttoinlandsprodukt wuchs im 4. Quartal mit - auf das Jahr hochgerechneten - 5,7 Prozent so kräftig wie seit Sommer 2003 nicht mehr. Dennoch verzeichnete die Wirtschaft im Gesamtjahr mit 2,4 Prozent den stärksten Einbruch seit 1946. Für 2010 erwarten Experten wegen der hohen Arbeitslosigkeit und dem Auslaufen der Konjunkturprogramme eine holprige Erholung. Die US-Notenbank (Federal Reserve) setzte ihre Konjunkturprognose für das kommende Jahr leicht herauf. Das Bruttoinlandsprodukt der USA werde 2010 voraussichtlich um 2,5 bis 3,5 Prozent wachsen, heißt es in der Prognose der Federal Reserve. Im Juli 2009 waren die Notenbankexperten noch von einem Plus im Spielraum zwischen 2,1 und 3,3 Prozent ausgegangen. Die US-Konjunktur werde sich in gemäßigtem Tempo von der Rezession erholen, hieß es weiter. BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGENAllgemein ist die Fertigungsindustrie besonders hart von der Wirtschaftskrise betroffen. Das wirkt sich natürlich auch auf das IT-Investitionsverhalten der Fertigungsbranche aus. IT-Budgets werden in wirtschaftlich angespannten Zeiten in zunehmendem Maße einer Überprüfung unterzogen. Dementsprechend wird auch in der Finanzdienstleistungsbranche nur in solche Bereiche investiert, in denen dies entweder nicht zu vermeiden ist, wie etwa im Bereich Compliance, oder in denen sich Finanzunternehmen in einer starken Wettbewerbssituation befinden, die durch innovativere Technologien, Geschäftsabläufe und Produkte verbessert werden kann. Dennoch: Der IT-Markt wird sich im kommenden Jahr europaweit stabilisieren. Das berichtet der Hightech-Verband BITKOM auf Basis aktueller Daten des European Information Technology Observatory (EITO). Nach der aktuellen EITO-Prognose wird der Umsatz mit Produkten und Diensten der Informationstechnik, Telekommunikation und Consumer Electronics in der EU im Jahr 2010 um 0,5 Prozent auf rund 714 Mrd. EUR zurückgehen. Im Jahr 2009 beträgt das Minus noch 2,2 Prozent. Die globale Wirtschaftskrise trifft den IT-Sektor weniger als viele andere Branchen, schätzt die BITKOM. Der Aufschwung der Gesamtwirtschaft im kommenden Jahr wird auch zu einer Belebung der Hightech-Märkte und damit zu einer steigenden Nachfrage führen. Demzufolge wird der IT-Markt (IT-Hardware, Software, IT-Services) 2010 nach der EITO-Prognose in den EU-Ländern wieder um 0,6 Prozent wachsen und die Marke von 300 Mrd. EUR übersteigen. Nach Einschätzung des EITO ist ein Investitionsstau in der Informationstechnik entstanden, der sich in den kommenden zwei Jahren auflösen wird. Nach einem Plus von über 3 Prozent im Jahr 2008 wird der IT-Markt 2009 um 2,6 Prozent auf rund 299 Mrd. EUR schrumpfen. - Die BITKOM erwartet, dass stark von der Wirtschaftskrise betroffene Unternehmen, zum Beispiel aus dem Maschinen- oder Fahrzeugbau, mit dem Start neuer IT-Projekte abwarten, bis sich die Lage bessert. Demgegenüber wird der Umsatz mit Outsourcing-Services in der EU bereits im Jahr 2009 gegen den Trend um 4 Prozent auf 66 Mrd. EUR steigen. Positionierung der CENITDie CENIT ist im Product Lifecycle Management (PLM) und im Markt für Enterprise Information Management (EIM)-Lösungen aktiv. Abgerundet wird unser Angebot durch Application Management Services (AMS). Dabei leistet der Konzern für seine Kunden mit seinem Gesamtangebot einen entscheidenden Mehrwert hinsichtlich Innovation und Prozessoptimierung. Wir sind der Spezialist für die Kernprozesse unserer Kunden und konzentrieren uns dort auf die Fertigungsindustrie und die Finanzdienstleistungsbranche. Das Beratungs-, Service- und Softwareangebot des CENIT Konzerns beruht auf Standardprodukten unserer Softwarepartner sowie darauf basierenden CENIT-eigenen Lösungen. Führende Softwareanbieter sind unsere Partner. Zudem strebt CENIT die Marktführerschaft im Produktumfeld dieser Partner an. Die Mitarbeiter/innen im CENIT Konzern verfügen über ein hohes Prozess- und Technologieverständnis der Zielbranchen und unterstützen unsere Kunden so branchengerecht bei der Planung, Implementierung und Optimierung ihrer Geschäfts- und IT-Prozesse. Damit die Kunden sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, übernimmt der CENIT Konzern zudem das Management der Applikationen und der damit verbundenen IT-Infrastrukturen. Neben Niederlassungen in Deutschland ist CENIT auch in Frankreich, USA, Rumänien und der Schweiz aktiv. Unser übergeordnetes Ziel ist die Steigerung unserer Profitabilität sowie ein nachhaltiges Umsatzwachstum. CENIT (SCHWEIZ) AG, Frauenfeld/SchweizDie CENIT (Schweiz) AG konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 3.3Mio. EUR (2008: 4,9 Mio. EUR) erwirtschaften, bei einem EBIT von, 0,76 Mio. EUR (2008: 2.4Mio. EUR). CENIT NORTH AMERICA Inc., Auburn Hills/USADie CENIT North America Inc. konnte bei einem Umsatz in Höhe von 6,2 Mio. EUR (2008: 6,1 Mio. EUR) ein EBIT in Höhe von -0,2 Mio. EUR (2008: -0,1 Mio. EUR) erwirtschaften. CENIT SRL, Iasi/RumänienDie CENIT SRL konnte bei einem Umsatz in Höhe von 0,5 Mio. EUR (2008: 0,7 Mio. EUR) ein EBIT in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2008: 0,2 Mio. EUR) erwirtschaften. CENIT France SARL, Toulouse/FrankreichIm Geschäftsjahr 2007 hat CENIT eine Tochtergesellschaft in Frankreich gegründet. Die Gesellschaft ist nach wie vor im Aufbau und betreut vorrangig unseren Kunden EADS Airbus in Toulouse. Die CENIT France SARL hat bei einem Umsatz in Höhe von 0,47 Mio. EUR (2008: 0,3 Mio. EUR) ein EBIT von 0,06 Mio. EUR (2008: 0,02 Mio. EUR) erwirtschaftet. JAHRESERGEBNISSEErtragslage CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, DeutschlandDie Auswirkungen der Finanzmarkt- und der Weltwirtschaftskrise haben die Hauptabsatzmärkte der CENIT, Finanzdienstleister und Fertigungsunternehmen, auch in Deutschland sehr stark getroffen. Deswegen arbeitet die Gesellschaft mit Nachdruck daran, die Konjunkturabhängigkeit zu verringern. Gleichzeitig wird das Softwarelösungsangebot weiter ausgebaut und auch zukünftig auf den Markt abgestimmt. Auch die hohe und umfangreiche Service- und Beratungskompetenz der CENIT Mitarbeiter in allen adressierten Branchen und Regionen wird dabei weiterhin gewährleistet und erweitert. Das Jahr 2009 war geprägt durch eine rückläufige Auslastung. Im Schnitt betrug sie 70 Prozent im Servicebereich. Wesentliche Ursache hierfür war die Kurzarbeit im CENIT Kundenbereich Automobilindustrie, die mehr als 100 Mitarbeiter bei CENIT betraf. Auch die Investitionszurückhaltung vieler Kunden aus der Fertigungsindustrie lies unser Produktgeschäft nicht wachsen. Die CENIT AG erwirtschaftete in Deutschland im Geschäftsjahr 2009 Umsatzerlöse in Höhe von 81,6 Mio. EUR (2008: 75,6 Mio. EUR). Die Umsätze mit Fremdsoftware stiegen dabei deutlich um rund 45 Prozent an. Hintergrund war das Value-Added-Reseller-Geschäft unseres Partners Dassault Systemes. Der Umsatz mit CENIT-eigener Software konnte von 6,4 Mio. EUR auf 8,2 Mio. EUR gesteigert werden. Der Rohertrag betrug 55,5 Mio. EUR (2008: 54,3 Mio. EUR) Die CENIT erreichte ein EBITDA in Höhe von 4,4 Mio. EUR (2008: 3,3 Mio. EUR/36 Prozent) und ein EBIT von 3,3 Mio. EUR (2008: 2,2 Mio. EUR/49 Prozent). cad scheffler GmbH, OelsnitzAn dieser Stelle weist die CENIT darauf hin, dass die cad scheffler GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, als übertragende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG) auf der Grundlage eines Verschmelzungsvertrages unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme auf die CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus als übernehmende Gesellschaft verschmolzen wurde und nun in der Bilanz der CENIT AG in Deutschland enthalten ist. Die Aufwendungen und Erträge sind ab dem 1. Mai 2009 in der Gewinn- und Verlustrechnung der CENIT enthalten. Dabei entstanden Einmalaufwendungen. Aufgliederung der Umsätze nach GeschäftssegmentenMehr als 80 Prozent des Umsatzes werden im Inland erzielt, der Rest erstreckt sich auf die Kernregionen der Tochterunternehmen in Europa und in den USA. Aufgliederung der Umsätze der CENIT nach Geschäftssegmenten in Deutschlandscroll
Vorgeschlagene DividendeDer Vorstand und der Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 28. Mai 2010 vorschlagen, eine Dividende von 0,30 EUR je Aktie auszuschütten. Es hat sich gezeigt, dass eine langfristige Sicherung der Liquidität und das Bewahren der finanziellen Unabhängigkeit in Krisenzeiten sinnvoll sind. Letztendlich ist diese gute finanzielle Situation der CENIT auch bei Auftragsvergaben ein entscheidender Wettbewerbsvorteil, der den Investitionsvorhaben unserer Kunden, unter anderem mit Blick auf die Dienstleistungen und Softwareprodukte des CENIT Konzerns, die notwendige Sicherheit verleiht. Die übrigen bestehenden liquiden Mittel sollen CENIT die Möglichkeit eröffnen, im Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre, soweit dies zweckmäßig erscheint, auch zukünftig am Wachstum der von uns adressierten Märkte teilzunehmen. Hierzu zählt zum Beispiel der Ausbau der Service- und Softwareaktivitäten. Interessante Akquisitionen werden daher fortlaufend gesichtet und geprüft. Aber auch der weitere Technologieausbau hinsichtlich neuer Themen und der Softwareentwicklung benötigt Kapital. Vor diesem Hintergrund ist unsere Finanzstrategie weiterhin auf die Beibehaltung einer guten und langfristigen Bonität ausgerichtet, die jedoch auch die Interessen der Aktionäre an einer Dividende berücksichtigt. AuftragsentwicklungDer Auftragseingang in Deutschland lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2009 bei 78,0 Mio. EUR (2008: 90,8 Mio. EUR). Der Auftragsbestand per 31. Dezember 2009 belief sich auf 24,5 Mio. EUR (2008: 28,0 Mio. EUR). Dabei war der Auftragseingang in der Fertigungsindustrie und dort im Besonderen bei der Automobilindustrie rückläufig. Im Finanzdienstleistungssektor konnten dagegen wichtige Neukunden gewonnen werden. Ein Trend ist jedoch nicht absehbar. Vermögens- und FinanzlageDas Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 24,7 Mio. EUR (2008: 20,9 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 63 Prozent (2008: 60 Prozent). Der Bestand an Bankguthaben beträgt zum Bilanzstichtag 16,3 Mio. EUR (2008: 9,0 Mio. EUR). Neben den liquiden Mitteln stehen weiterhin ausreichend Kontokorrentlinien in Höhe von 2,4 Mio. EUR zur Verfügung. Sowohl die Forderungen mit 13,3 Mio. EUR (2008: 16,3 Mio. EUR) als auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 4,3 Mio. EUR (2008: 5,0 Mio. EUR) entsprechen dem Geschäftsverlauf und trugen zu der Erhöhung des Cash-Bestandes bei. Diese finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht eine dem Geschäftsverlauf entsprechende Innenfinanzierung, die unter dem Aspekt restriktiver Kreditvergaben in Zukunft für CENIT einen Wettbewerbsvorteil darstellt und unseren Kunden die notwendige Investitionssicherheit bietet. Der Operative Cashflow erreichte 8,9 Mio. EUR (2008: 0,3 Mio. EUR). FinanzierungEs bestehen gegenüber Kreditinstituten keinerlei Verbindlichkeiten - weder kurzfristiger noch langfristiger Natur. Eingeräumte Kreditlinien in Höhe von 2,4 Mio. EUR werden derzeit nicht in Anspruch genommen. Die zur Finanzierung des operativen Geschäftes zwischenzeitlich nicht benötigten liquiden Mittel werden im kurzfristigen und mitunter im mittelfristigen Bereich mit einem angemessenen Rendite-/Risikoverhältnis angelegt. Die Investitionen in das Sach- und Finanzanlagevermögen wurden im Berichtsjahr vollständig eigenfinanziert. Die gute Finanzsituation lässt eine nachhaltige Innenfinanzierung zu. LiquiditätssicherungNeben der Finanzplanung verfügt CENIT über eine monatliche Liquiditätsplanung. Liquiditätsüberschüsse werden gezielt für die Finanzierung von Projekten, Softwareentwicklungen, Investitionen und den Ausbau der Ländergesellschaften genutzt. InvestitionenInvestitionen in Sachanlagen spielen bei der CENIT in der Regel eine untergeordnete Rolle. Dies sind im Wesentlichen Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Vertriebsniederlassungen sowie der Verwaltungszentrale. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens lagen 2009 bei 0,8 Mio. EUR (2008: 1,1 Mio. EUR). Der größte Teil der Investitionen wurde als Ersatzinvestition in die technische Infrastruktur und in die Betriebs- und Geschäftsausstattung getätigt. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte lagen bei 1,1 Mio. EUR (2008: 1,0 Mio. EUR). Die Investitionen (immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) teilen sich folgendermaßen nach Segmenten auf: scroll
Die Investitionen werden in voller Höhe aus dem operativen Cashflow finanziert. DevisenmanagementDie hohe Volatilität an den Devisenmärkten und die daraus resultierende Ungewissheit über die Wechselkursentwicklung haben nur einen minimalen Einfluss auf CENIT. Die Geschäftstätigkeit des CENIT Konzerns generiert unter anderem auch Zahlungsmittel in US-Dollar und in Schweizer Franken (CHF). Damit ist CENIT einem gewissen Währungsrisiko ausgesetzt, auch wenn nur relativ geringe Anteile der Erlöse und Umsätze des Konzerns in diesen Fremdwährungen anfallen. Unser Risikomanagement beobachtet und beurteilt die jeweiligen Devisenschwankungen bei Bedarf und gewährleistet eine zeitnahe Absicherung. Im Wesentlichen wird jedoch in EURO fakturiert. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess§ 289 Abs. 5 HGBDie wesentlichen Merkmale des bei CENIT bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagements in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden: Es gibt bei der Gesellschaft eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Rechnungswesen und Steuern, Konsolidierung und Controlling sowie Investor Relations sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet. Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugten Zugriff geschützt. Es wird im Finanzbereich soweit möglich Standardsoftware eingesetzt. Über ein adäquates Richtlinienwesen (z. B. Reisekostenrichtlinien etc.) wird die einheitliche Behandlung im Unternehmen sichergestellt und laufend aktualisiert. Die in den Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen und Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet. Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z. B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt, z. B. im Rahmen von Zahlungsläufen. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet. Im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sind entsprechende Überwachungsgremien (Aufsichtsrat) implementiert. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, dessen wesentlichen Merkmale zuvor beschrieben sind, stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell stets richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung übernommen werden. Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software sowie klare gesetzliche sowie unternehmensinterne Vorgaben stellen die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungsprozess dar. Die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überwachungsmechanismen stellen eine konkrete und verantwortungsbewusste Rechnungslegung sicher. Im Einzelnen wird so erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Vermögensgegenstände und Schulden im Jahresabschluss zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen vollständig und zeitnah bereitgestellt werden. Angaben gemäß des Übernahmerichtlinie-UmsetzungsgesetzesZu § 289 Abs. 4 Nr. 1 HGBDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006 8.367.758,00 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien. Zu § 289 Abs. 4 Nr. 6 HGBDie Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern ist in § 84 AktG geregelt. Darüber hinaus bestimmt § 7 Ziffer 1 und 2 der Satzung, dass der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder bestellt und ihre Zahl bestimmt. Nach § 7 Ziffer 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Vorschriften zur Änderung der Satzung sind in den §§ 133, 179 AktG geregelt. Ergänzend hierzu ist in § 21 Ziffer 1 der Satzung geregelt, dass Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit nicht eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben. Zu Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, ist der Aufsichtsrat nach § 16 der Satzung ermächtigt. Zu § 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB Genehmigtes KapitalDer Vorstand wurde unter Aufhebung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 30. Mai 2008 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30. November 2010 einmalig oder mehrfach eigene Stückaktien (Stammaktien) der Gesellschaft zum Zwecke der Einziehung für die Gesellschaft zu erwerben. Die Einziehung bedarf keines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30. November 2010 einmalig oder mehrfach eigene Stückaktien (Stammaktien) der Gesellschaft zum Zwecke der Weiterveräußerung für die Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb von eigenen Stückaktien im rechnerischen Betrag von höchstens 10 Prozent des jeweils aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft wurde erneuert. Mit dieser Ermächtigung wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, von dem Instrument des Erwerbes eigener Aktien Gebrauch zu machen, um die mit dem Erwerb von eigenen Aktien verbundenen Vorteile im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu realisieren. Die Ermächtigung des Vorstands sieht vor, dass dieser mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Weiterveräußerung der zuvor erworbenen eigenen Aktien auch unter Ausschluss eines Bezugsrechtes der Aktionäre vornehmen kann. Mit dieser Ermächtigung wird von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG durch entsprechende Anwendung des § 186 Abs. 3 AktG zugelassenen Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss bei Weiterveräußerung über die Börse dient der flexiblen und schnellen Ausgestaltung von Situationen, in denen es für die Gesellschaft von Vorteil ist, den Eigenbestand an Aktien zu reduzieren. Nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 4 AktG steht die Weiterveräußerung über die Börse im Einklang mit dem Gleichbehandlungsgebot aus § 53a AktG. Die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss bei Verwendung eigener Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen soll die Gesellschaft im Rahmen des vorgeschlagenen Ermächtigungsbeschlusses in die Lage versetzen, flexibel, schnell und kostengünstig beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen handlungsfähig zu sein. Verglichen mit der Inanspruchnahme von genehmigtem Kapital können eigene Aktien noch schneller und unkomplizierter als "Akquisitionswährung" bei derartigen Maßnahmen eingesetzt werden. Die vorgeschlagene Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss soll daher den Vorstand in die Lage versetzen, eigene Aktien der Gesellschaft kurzfristig für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zur Verfügung zu haben. Zur Sicherung und Stärkung der Wettbewerbsposition der Gesellschaft ist dies erforderlich. § 289a HGB - Erklärung zur UnternehmensführungDie Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 18. Juni 2009 ist auf unserer Homepage unter folgendem Link einzusehen: www.cenit.de/de/corporate/investor-relations/corporate-governance.html sowie im Anhang aufgeführt. Die Strukturen der Unternehmensleitung und Überwachung der CENIT stellen sich wie folgt dar: Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Der Vorstand von CENIT führt das operative Geschäft. Das Handeln ist eng mit den operativen Aktivitäten verbunden. Die Leiter der Geschäftsbereiche berichten an den Vorstand. Steuerungsaufgaben werden vom Vorstand, den jeweiligen Geschäftsbereichsleitern und Controlling wahrgenommen. Die Geschäftsverteilung zwischen beiden Vorstandsmitgliedern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Der Vorstand nimmt an allen ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. ComplianceNachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist für CENIT unverzichtbares Element der unternehmerischen Kultur. Hierzu gehört auch die Integrität im Umgang mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Aktionären und der Öffentlichkeit, die durch vorbildliches Verhalten zum Ausdruck kommt. Als Dienstleistungskonzern ist CENIT darauf angewiesen, durch untadeliges Verhalten das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner zu gewinnen und zu erhalten. Ziel ist es, glaubhaft, seriös und zuverlässig zu handeln und entsprechend aufzutreten. CENIT versteht deshalb unter Compliance die Einhaltung von Recht, Gesetz und Satzung, die Einhaltung der internen Regelwerke sowie der freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen. VerhaltenskodexUm ein einheitliches vorbildliches Handeln und Verhalten zu gewährleisten, wurde für den gesamten Konzern ein Leitbild entwickelt, der für alle, das heißt für den Vorstand, für die Geschäftsführungen, Führungskräfte und für alle Mitarbeiter im Konzern, gleichermaßen gelten soll. Das Leitbild setzt Mindeststandards und beinhaltet Hinweise, wie alle Mitarbeiter bei deren Einhaltung zusammenwirken können. Es soll helfen, ethische und rechtliche Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen und für Konfliktsituationen eine Orientierung geben. Verstößen wird im Interesse aller Mitarbeiter und des Unternehmens auf den Grund gegangen und deren Ursachen werden beseitigt. Dazu gehört auch die konsequente Verfolgung von Fehlverhalten im Rahmen der jeweils geltenden nationalen Vorschriften. Compliance OrganisationDie Compliance Organisation hilft, die oben genannten Werte in die Konzernstruktur hinein zu vermitteln und nachhaltig zu verankern. Die im Leitbild aufgezählten Unternehmenswerte werden Führungskräften und Mitarbeiter vermittelt. Die zentrale Compliance-Abteilung unterstützt die Einhaltung des Corporate Governance Kodex im Konzern und beantwortet Fragen. Aktionäre und HauptversammlungUnsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die jährliche Hauptversammlung bei CENIT findet in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (u. a. Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen). AufsichtsratDie zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat der CENIT AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Zwei Mitglieder wurden von den Aktionären in der Hauptversammlung und ein Mitglied von den Arbeitnehmern gewählt. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. VorstandDer Vorstand - als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft - führt die Geschäfte des Unternehmens und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsabhängigen und fixen Bestandteilen zusammen. RisikoberichtMit einem konzernweiten Chancen- und Risikomanagementsystem identifizieren wir frühzeitig mögliche Risiken, um diese richtig zu bewerten und so weit wie möglich zu begrenzen. Indem wir die Risiken kontinuierlich betrachten, können wir den mutmaßlichen Gesamtstatus stets systematisch und zeitnah einschätzen sowie die Wirksamkeit entsprechender Gegenmaßnahmen besser beurteilen. Dabei beziehen wir sowohl operative als auch finanzwirtschaftliche, konjunkturelle und marktbedingte Risiken mit ein. Chancen ergeben sich aus der komplementären Sicht der operativen und funktionalen Risikostruktur in allen Risikofeldern. Für erkennbare und bilanzierbare Risiken bilden wir frühzeitig eine geeignete Risikovorsorge. Währungs- und Ausfallrisiken überwachen wir systematisch auf Basis von Richtlinien, in denen die grundsätzliche Strategie, die Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Kompetenzregelung festgelegt sind. Der Vorstand der CENIT AG hat in den Konzerngesellschaften ein systematisches und effizientes Risikomanagementsystem installiert. Das operative Risikomanagement beinhaltet die Früherkennung, die Kommunikation und die Nachhaltigkeit der Steuerung der Risiken. Zur Risikoberichterstattung gehört, dass die Geschäftsfeldverantwortlichen den Vorstand kontinuierlich über die aktuelle Risikolage informieren. Darüber hinaus werden kurzfristig auftretende Risiken und Risiken mit Ausstrahlung auf den Gesamtkonzern bei Eilbedürftigkeit unabhängig von den normalen Berichtswegen direkt an die zuständigen Risikomanager der CENIT AG kommuniziert. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wird dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der CENIT AG die Risikosituation der Unternehmensbereiche ausführlich dargestellt. Diese Berichte werden durch aktuelle Meldungen ergänzt, sobald Risiken sich verändern oder entfallen beziehungsweise neue hinzukommen. Damit ist die kontinuierliche Information des Vorstands und des Aufsichtsrates gewährleistet. Die Einhaltung des Risikomanagementsystems durch die Konzerngesellschaften und deren Risikosteuerung werden durch interne Qualitätsprüfungen geprüft. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse dienen zur weiteren Verbesserung der Früherkennung und Steuerung von Risiken. CENIT ist in seinen Zielmärkten gut positioniert. Im Product Lifecycle Management, im Enterprise Information Management sowie bei Application Management Services verfügt CENIT bei mittleren und größeren Kunden über eine starke Marktstellung. Die Risikopolitik bemisst sich daran, die vorhandenen Chancen bestmöglich zu nutzen und die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur dann einzugehen, wenn die Chancen zur Schaffung eines entsprechenden Mehrwertes überwiegen. CENIT trägt diesen Maximen Rechnung, indem es innerhalb der Unternehmensgruppe regelmäßig und kontinuierlich Risiken bei allen wesentlichen Geschäftsvorgängen und -prozessen identifiziert, bewertet und überwacht. Das Risikomanagement ist Bestandteil der Unternehmensführung und berichtet direkt an den Vorstand. Angesiedelt ist es im Bereich Management Systeme. Mit dem vorhandenen Risikomanagementsystem ist die Basis geschaffen, die Risiken zu beobachten, zu bewerten und gegebenenfalls korrigierend einzugreifen. In regelmäßigen Abständen wird die Funktionsfähigkeit des Systems überprüft. Es erfolgt keine Beurteilung, ob die erkannten Risiken richtig bewertet wurden, vielmehr, ob das System in der Lage ist, Risiken rechtzeitig zu erfassen. Zudem wird regelmäßig eine Risikoinventur durchgeführt. Die halbjährliche oder jährliche Risikoberichterstattung dokumentiert und bewertet die aufgetretenen Risiken. Ein Risiko-Ad hoc-Bericht steht zur schnellen und unbürokratischen Reaktion ebenfalls zur Verfügung. Ein Detailbericht über den Status der wesentlichen und zu überwachenden Risiken erfasst die Bewertung, die bestehenden und geplanten Maßnahmen sowie die verantwortlichen Personen. Der Vorstand kontrolliert mit den Bereichsleitern und Geschäftsfeldverantwortlichen die klassifizierten Risiken. Auch der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Risikolage informiert. Der Forderungsbestand kann Risiken hinsichtlich der Realisierbarkeit der Forderungen in sich bergen (Ausfallrisiko). Durch ein straffes Forderungsmanagement, Bonitätsprüfungen, der Anforderung von Anzahlungsrechnungen und eine frühzeitige Risikokategorisierung begegnet CENIT diesem Risiko. Das Unternehmen ist von der Finanzierung durch Geschäftsbanken unabhängig. Daher besteht aus Sicht des Vorstands auch kein Liquiditätsrisiko. Für die Tochtergesellschaften in den USA, der Schweiz, Frankreich und Rumänien bestanden keine Kreditlinien und wurden auch keine benötigt. Zur Sicherung und Stärkung der Kompetenzen und des Engagements der Führungskräfte wird sich CENIT auch weiterhin als attraktiver Arbeitgeber positionieren und eine langfristige Bindung der Führungskräfte an das Unternehmen anstreben. Elemente der konsequenten Managemententwicklung sind insbesondere die Eröffnung von Perspektiven, eine zielgruppenorientierte Betreuung und Beratung, frühzeitige Identifikation und Förderung von Potenzialträgern sowie attraktive Anreizsysteme für Führungskräfte. CENIT beschäftigt Spezialisten für alle Geschäftsfelder mit mehrjähriger Berufserfahrung. Der Ausbau und Erhalt des US-Geschäftes birgt unternehmerische Risiken. Da die Ausweitung des Geschäftes durch organisches Wachstum vollzogen wird, sind diese Risiken jedoch überschaubar beziehungsweise kontrollierbar. Risikomanagement zum Thema IT-SicherheitEin zentrales Thema im Unternehmen betrifft die IT-Sicherheit und ihre ständige Kontrolle. Dadurch kann CENIT jene Werte ermitteln, die die größten Werte für das Unternehmen und seine Kunden darstellen und deshalb die größte Aufmerksamkeit und den höchsten Grad an Sicherheit hinsichtlich der spezifizierten Sicherheitsziele, Maßnahmen und Überwachung erfordern. Der erforderliche Grad an Sicherheit spiegelt sich in den eingeführten "Politiken" und Prozeduren wider, die zum Management der zugehörigen Risiken verwendet werden. Sobald ein Risiko identifiziert ist, es aber aus finanziellen, umweltbedingten, technologischen, kulturellen, zeitlichen oder anderen Gründen nicht angebracht ist, Maßnahmen oder Verfahren einzuführen, wird diese Entscheidung als Teil der Sitzung des IT-Sicherheitsforums dokumentiert und zur Sicherstellung, dass die Entscheidung angemessen war und Bestand hat, regelmäßig überprüft. Ausgehend von den in der Risikoanalyse ermittelten Sicherheitsanforderungen wird ein Sicherheitskonzept erstellt. Dies erfolgt durch die Auswahl geeigneter Maßnahmen, die die Risiken auf ein akzeptables Maß reduzieren und unter dem Gesichtspunkt von Kosten und Nutzen eine optimale Lösung darstellen. RisikomonitoringDas Risikomonitoring ist Aufgabe des dezentralen und des zentralen Risikomanagements. Dazu werden für die kritischen Erfolgsfaktoren Frühwarnindikatoren vom dezentralen Risikomanager definiert. Aufgabe des zentralen Risikomanagements ist die Überwachung der definierten Frühwarnindikatoren. Sobald die definierten Schwellenwerte erreicht werden, wird ein Risikoreporting vom dezentralen Risikomanager erstellt, d.h. eine Prognose der zu erwartenden Auswirkungen des Risikoeintritts für CENIT. Diese Prognosen werden idealerweise durch Szenarioanalysen ergänzt, die unterschiedliche Datenkonstellationen berücksichtigen. Das Risikomonitoring dient so als eine Art Wissensverstärker für Managemententscheidungen, da versucht wird, die Unsicherheit bezüglich der zukünftigen Unternehmens- bzw. Risikosituation zu reduzieren. Anhand dieser Informationen und der Maßnahmenvorschläge der dezentralen Risikomanager sowie des zentralen Risikomanagements entscheidet der Vorstand, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Risikobewältigung zu ergreifen sind oder ob sogar eine Anpassung der Unternehmensziele erforderlich ist. Sowohl die Verfolgung der Frühwarnindikatoren, die Überwachung der zugehörigen Schwellenwerte als auch die Durchführung der Szenarioanalysen obliegen dem dezentralen Risikomanagement. Abschließend gilt festzuhalten: Zur Messung, Überwachung und Steuerung von Risiken nutzt die Gesellschaft eine Vielzahl von Steuerungs- und Kontrollsystemen, die laufend weiterentwickelt werden. Dazu gehört unter anderem auch ein unternehmenseinheitlicher Strategie-, Planungs- und Budgetierungsprozess, der sich im Wesentlichen mit den operativen Chancen und Risiken befasst. Die identifizierten Risiken sowie die innerhalb des Strategie-, Planungs- und Budgetierungsprozesses festgelegten Maßnahmen zur Risikokontrolle werden überwacht. Die Verfolgung und Bewältigung von Risiken zeigt Erfolge, wie beispielsweise im Change-Request-Prozess für Sicherheit bei Terminen und technischen Risiken. Insbesondere wird bei Großprojekten die Vertragssicherheit geprüft. Das weitere Wachstum und damit der langfristige wirtschaftliche Erfolg hängen neben den konjunkturellen Risiken in den weltweiten Märkten wesentlich von der erfolgreichen Vermarktung des CENIT Lösungs- und Beratungsangebotes sowie unserer IT-Dienstleistungen ab. Dies soll unter anderem durch den Ausbau des eigenen Vertriebs- und Beratungs-Know-hows sowie durch strategische Partnerschaften erfolgen. Zwei Drittel der Kunden kommen aus der Fertigungsindustrie. Konjunkturelle Schwankungen in der Fertigungsindustrie könnten sich unter Umständen auf die Geschäftslage auswirken. Für mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken hat die Gesellschaft Versicherungen abgeschlossen, die sicherstellen, dass sich finanzielle Folgen von möglicherweise eintretenden Risiken in Grenzen halten. Deren Umfang wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Auch hinsichtlich der notwendigen IT-Sicherheit verfügt CENIT über eine umfassende Risikovorsorge und entwickelt diese permanent weiter. Risiken der künftigen EntwicklungDie Überprüfung der gegenwärtigen Risikosituation hat ergeben, dass im Berichtszeitraum keine existenzgefährdenden Risiken bestanden haben und auch für die Zukunft keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken erkennbar sind. Des Weiteren bestanden zum Bilanzstichtag keine Risiken, die voraussichtlich einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Das gemäß den Anforderungen des KonTraG eingeführte strategische Risikomanagement und Frühwarnsystem erlaubt eine transparente Unternehmenssteuerung und Risikofrüherkennung. Aufgrund größtenteils auf Euro-Basis abgewickelter Einkaufs- und Verkaufskontrakte sowie der bestehenden Finanzierungsstruktur sind derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken zurzeit nicht im Einsatz. Die Gesamtbetrachtung der Risiken ergibt, dass CENIT im Wesentlichen von Marktrisiken betroffen ist. Diese umfassen insbesondere konjunkturelle Preis- und Mengenentwicklungen sowie die Abhängigkeit von der Entwicklung bei wichtigen Kunden beziehungsweise in wichtigen Branchen. Die Prozesse der Leistungserbringung werden insgesamt sehr gut gesteuert und sind daher weniger risikobehaftet. Insgesamt sind die Risiken begrenzt, überschaubar und gefährden nicht den Fortbestand des Unternehmens. Es sind auch keine Risiken erkennbar, die zukünftig eine Bestandsgefährdung darstellen könnten. Beschaffungs- und EinkaufspolitikWir setzen Vertrauen in unsere Partner sowie Lieferanten und erwarten eine faire und langfristige Zusammenarbeit. Leistungen, Gegenleistungen und Risiken stehen dabei in einem ausgewogenen Verhältnis. Von unseren Partnern und Lieferanten erwarten wir, dass sie gemeinsam mit uns erkennen, wo Potenziale für Kostensenkungen vorhanden sind. Daher verfolgt CENIT eine exakt auf den konkreten Bedarf eines Projektes zugeschnittene Einkaufspolitik. Unsere Einkäufer/innen verfügen über eine umfassende Erfahrung in der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen für unsere Kundenprojekte. Wir arbeiten in der Beschaffung mit namhaften Partnern zusammen, die Markt- beziehungsweise Branchenführer in ihrer Produktsparte sind. Währungsrisiken aus der Beschaffung entstehen kaum, da überwiegend auf dem europäischen Markt eingekauft wird. Der Aufwand für Waren und bezogene Leistungen betrug im Jahr 2009 26,8 Mio. EUR (2008: 22,4 Mio. EUR). Der Lagerwert und damit die Kapitalbindung wird aufgrund der projektbezogenen Beschaffung mit einem Wert zum Geschäftsjahresende von 0,3 Mio. EUR (2008: 0,8 Mio. EUR) auf niedrigem Niveau gehalten. Dies erlaubt, flexibel auf Marktanforderungen zu reagieren. Das Risiko einer Veralterung des Lagerbestandes ist unwesentlich. QualitätssicherungIm Bereich der Geschäftsprozessberatung wollen wir die Kunden mit qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Lösungen überzeugen. Durch die Übernahme von Betriebstätigkeiten für den Kunden oder beim Kunden vor Ort wollen wir die Effizienz der übernommenen Prozesse steigern. Dies gilt auch für unsere Softwarelösungen. Die Zielsetzung des Kunden zu übertreffen, ist unser Ansporn. Daher ist die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung die Grundlage unseres Qualitätsmanagementsystems. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir unsere Prozesse dahingehend gestaltet, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Alle Mitarbeiter/innen sind aufgefordert, diese Prozesse umzusetzen und durch methodisch festgelegtes Vorgehen ständig zu verbessern. Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser aller Erfolg. Die Mitglieder des Vorstands der CENIT AG sind gemeinsam verantwortlich für die Leitung des Konzerns. Die Leitung des Qualitätsmanagements wird durch ein Mitglied des Vorstands gestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Vorstand direkt Einfluss und Kontrolle auf das Qualitätsmanagementsystem des Konzerns hat und bei Fehlleitung dies sofort erkannt und abgestellt werden kann. Der Vorstand legt die Konzernpolitik, -strategie und -ziele fest und sorgt dafür, dass sie auf allen Unternehmensebenen bekannt und umgesetzt werden. Weiterhin legt der Vorstand die Organisation und die Verantwortungsbereiche fest und stellt die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung. Jährlich werden im Führungskreis Ziele für das nächste Jahr im Detail und für die nächsten drei Jahre als Orientierung erarbeitet. Die Jahresziele werden dann auf die Ebene der einzelnen Mitarbeiter/innen überführt. Ziele, die der Überwachung der ständigen Verbesserung von Prozessen und des Gesamtkonzerns dienen, werden in den jeweiligen Prozessbeschreibungen definiert. Der Vorstand überprüft, ob die vereinbarten Ziele eingehalten beziehungsweise über- oder unterschritten werden und ob die Prozessbeschreibungen, Gesetze und Normen eingehalten werden. Die kontinuierliche Verbesserung ist Grundlage unseres Qualitätsmanagementsystems. Jede/r Mitarbeiter/in ist aufgefordert, daran mitzuarbeiten. Durch den kontinuierlichen Verbesserungsprozess werden Verbesserungspotenziale aufgezeigt, bewertet und umgesetzt. Durch regelmäßig durchgeführte interne Qualitätsprüfungen wird der Fortschritt des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses erfasst und dokumentiert. Im Berichtsdokument werden Maßnahmen und die Verantwortlichen für die Umsetzung der Maßnahmen dokumentiert. CENIT hat in einem Managementhandbuch Regelungen für das Qualitätsmanagement aufgestellt. Es berücksichtigt die Normen ISO 9001:2000. Weiterhin hat CENIT wichtige, und für den Konzern in der Gesamtheit geltende, Prozessbeschreibungen erarbeitet und in Kraft gesetzt. Ergänzt werden diese Prozessbeschreibungen um Gesetze und Normen, die das Unternehmen befolgt und einhalten muss. Die Mitarbeiter/innen werden in vierteljährlichen Informationsveranstaltungen über aktuelle Entwicklungen des Unternehmens informiert. In diesen Veranstaltungen finden auch notwendige bereichsübergreifende Schulungen im Bereich des prozessorientierten Managementsystems statt. Für das Tagesgeschäft notwendige Informationen werden entweder in turnusmäßigen Regelmeetings oder in Einzelbesprechungen kommuniziert. Es wird auf eine offene, dialogorientierte Kommunikation Wert gelegt. Im Jahr 2009 wurde durch die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS) ein System-Audit durchgeführt. Die Begutachtung war erfolgreich und der CENIT wurde das Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2000 erteilt. CENIT ist nach der international anerkannten Norm ISO/IEC 27001:2005 erfolgreich zertifiziert. Die ISO 27001:2005 ist eine Norm der International Organization for Standardization (ISO) und damit der nun international gültige Standard und anerkannte Nachfolger des britischen Standards BS 7799-2:2002. Die Norm berücksichtigt alle Aspekte der Unternehmens-, IT- und Informationssicherheit, aber auch gesetzliche Rahmenbedingungen. Mitarbeiter/innenAm 31. Dezember 2009 betrug die Anzahl der Mitarbeiter/innen 640 (2008: 635). Der Personalaufwand beläuft sich im Berichtszeitraum auf 37,4 Mio. EUR (2008: 35,3 Mio. EUR/6 Prozent). Der Altersdurchschnitt liegt bei 38 Jahren. Mehr als 75 Prozent der Mitarbeiter/innen verfügen über einen qualifizierten Hochschulabschluss. Die Fluktuation lag bei rund 6,5 Prozent (2008: 10 Prozent). Wir verzeichnen weiterhin einen sehr niedrigen Krankenstand. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit lag bei sechs Jahren bei einem Durchschnittsalter von 38,5 Jahren. Seit Jahren bildet CENIT erfolgreich aus. Unter den Auszubildenden befinden sich Berufsakademiestudenten/-studentinnen und Auszubildende im Bereich der Informationstechnik. Darüber hinaus stellen wir kontinuierlich Hochschulabsolventen/ -absolventinnen, sowie Studenten/Studentinnen, die Ihre Diplom-, Master- oder Bachelor-Arbeit schreiben, sowie Praktikanten und Praktikantinnen ein. Wir sehen dies als Teil unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit ist es uns wichtig, jungen Menschen den Start ins Berufsleben durch eine qualifizierte Ausbildung zu erleichtern. Im Jahr 2009 bildete CENIT in Deutschland zum Jahresende insgesamt 59 junge Menschen in einem der verschiedenen Berufe aus. Das entspricht einer Ausbildungsquote von 9 Prozent. WeiterbildungUm die Mitarbeiter/innen auf die ständig zunehmenden Anforderungen durch Innovationen und Marktwettbewerb vorzubereiten und ihre Qualifikation zu erhöhen, bietet CENIT ein umfassendes Weiterbildungsprogramm an. Im Berichtsjahr nutzten zahlreiche Mitarbeiter/innen unterschiedliche Weiterbildungsveranstaltungen und besuchten Kurse und Seminare, um sich beruflich weiter zu qualifizieren. Schwerpunkte bildeten die Themen Qualitätsmanagement, Daten- und Informationsverarbeitung und Führungskräfteschulungen. Vergütungssystem / Beteiligung am UnternehmenserfolgNeben leistungsorientierten Aufstiegschancen und frühzeitiger Übernahme von Verantwortung bietet CENIT allen Mitarbeitern eine attraktive Vergütungspolitik. Außer dem festen Gehalt, das durch den individuellen Arbeitsvertrag geregelt ist, gibt es teilweise an Ergebnis und Aktienkurs ausgerichtete Vergütungsbausteine. Mit der Ausgabe von Aktienoptionen an ausgewählte Führungskräfte wurde die erfolgsorientierte Vergütungspolitik um ein zusätzliches Instrument erweitert. Das Vergütungssystem des Vorstands der CENIT AG setzt sich aus einem erfolgsunabhängigen und einem erfolgsabhängigen Teil zusammen. Der erfolgsabhängige Teil orientiert sich am operativen Konzernjahresergebnis. Wir verweisen hier auf die Ausführungen im Konzernanhang. Weiterhin besteht für die Vorstände als langfristige Anreizwirkung ein Aktienoptionsrecht, insgesamt in Höhe von 39.000 Aktienoptionen. Die Vergütung des Aufsichtsrates ist laut Satzung eine fixe Vergütung. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 15.000,00 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält den doppelten Betrag, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache des Betrages. Forschung und EntwicklungUnser Ziel ist es, unsere Innovationskraft weiter zu stärken. Daher hat CENIT im Geschäftsjahr 2009 seine Aufwendungen in Höhe von 4,8 Mio. EUR für Forschung und Entwicklung (FuE) leicht erhöht. Die Geschäftsfelder der CENIT konzentrieren sich mit ihren FuE-Anstrengungen auf die nächste Generation ihrer Produkte und Lösungen und bereiten deren erfolgreiche Markteinführung vor. Durch die enge Zusammenarbeit mit den produkt- und kundennahen Unternehmenseinheiten und durch den intensiven Austausch gelingt es CENIT zudem, technisch kundenorientierte Lösungen anzubieten. Neben der Anpassung von Standardsoftware entwickelt der CENIT Konzern daher eigene Programme zur Ergänzung und Erweiterung von bestehender Standardsoftware, die von unseren Kunden gefordert werden. Die Softwarelösungen des Konzerns basieren auf IT-Lösungen von SAP und IBM/FileNet oder auf Produkten von Dassault Systemes, wie der PLM Software CATIA oder DELMIA. CENIT Lösungen ergänzen diese Standardsoftware mit wichtigen Funktionen, die zu höherer Produktivität oder besserer Datenqualität führen. So ermöglichen einige Produkte das durchgängige Design von Geschäftsprozessen, eine konsistente Datenhaltung sowie frühzeitige Simulationen der Prozessschritte. Insgesamt bietet der CENIT Konzern über 20 Lösungen aus den Geschäftsfeldern an. Entwicklung der CENIT Aktie im FinanzmarktumfeldGraphik: Aktienkursentwicklung 2009![]() Quelle: Bloomberg CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, Stuttgart Die CENIT Aktie startete ins Börsenjahr 2009 mit einem Kurs von 3,40 EUR und schloss das Jahr mit 4,44 EUR. Das durchschnittliche Handelsvolumen betrug in den 52 Wochen des Jahres 23.078 Aktien pro Tag. Der Jahresdurchschnittskurs lag 2009 bei 3,86 EUR. Das Jahreshoch erreichte die CENIT AG Aktie mit 5,00 EUR, das Jahrestief mit 2,40 EUR. Insgesamt wurden mehr als 5,4 Mio. Aktien gehandelt. Daten zur Aktionärsstruktur können aufgrund des hohen Free Floats nur annäherungsweise ermittelt werden, sodass sich folgender Überblick über die Größe und Zusammensetzung des Aktionärskreises ergibt: Verteilung der Aktien auf den Aktionärskreis zum 31. Dezember 2009:Folgende Investoren halten einen meldepflichtigen Aktienanteil scroll
Quelle: CENIT AG Systemhaus, Stuttgart Momentan erscheinen aus vier Banken- und Analystenhäusern Researchberichte zur CENIT AG. Es handelt sich hierbei um Empfehlungen von SES Research/M.M. Warburg & Co., Hamburg, equinet AG, Frankfurt am Main, GBC AG, Augsburg, und Mirabaud Securities, London. Die CENIT AG Aktie ist im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet und erfüllt die gültigen internationalen Transparenzanforderungen. Ausblick auf die AktienmärkteDie von der Redaktion "Dow Jones Newswires" im Dezember 2009 befragten Banken erwarten den deutschen Aktienmarkt Ende 2010 im Durchschnitt bei 6.219 Punkten, was einer Rendite von 7 Prozent gegenüber dem aktuellen Kurs entspräche. Die einzelnen Schätzungen liegen in einer Bandbreite von 5.500 bis 6.800 Punkten. Fast alle Aktienstrategen sind sich darüber einig, dass die Schwankungen am Aktienmarkt im kommenden Jahr deutlich zunehmen werden. Ein Blick zurück auf 2009 zeigt, dass es nur zwei große Bewegungen im DAX gab. Von Anfang Januar bis zum Jahrestief am 9. März gingen die 30 deutschen Standardwerte zunächst nach unten, um dann in eine Hausse überzugehen. Wer zum Jahresbeginn gekauft hatte und die Aktien bis zum Jahresultimo hielt, erzielte einen Kursgewinn von 20 Prozent. Wer sich dagegen Anfang März von seinen Beständen trennte, fuhr ein Minus von rund 24 Prozent ein. Wer aber alles richtig gemacht hat und Mitte März eingestiegen ist, hat bei einem Investment in den DAX-Index rund 54 Prozent verdient. Dies verdeutlicht, wie wichtig das richtige Timing am Aktienmarkt ist. Die sich seit dem Spätsommer abzeichnende wirtschaftliche Erholung steht zum einen auf dem Fundament staatlicher Konjunkturprogramme. Zum anderen hilft ein einfacher rechnerischer Basiseffekt, der bei einem niedrigen Vergleichswert aus dem Vorjahr nun ein kleines Plus aufzeigt. Die Aktienmärkte profitierten 2009 zudem von einer zuvor kaum gesehenen Liquidität, die nach Anlagemöglichkeiten suchte. Nachtragsbericht und besondere Ereignisse nach dem BilanzstichtagZum Zeitpunkt der Aufstellung des Berichts lagen keine besonderen Ereignisse vor, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hätten haben können. Prognosebericht 2010Der Aufschwung gewinnt an Fahrt - und könnte länger andauern, als die Mehrheit der Ökonomen bisher annimmt. Das legen die November-Umfrage des Münchner Ifo-Institutes zum Geschäftsklima und die Details zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) im dritten Quartal 2009 nahe. Laut Ifo-Institut sind die Geschäftserwartungen der Unternehmen für die kommenden sechs Monate deutlich gestiegen. Auch die aktuelle Geschäftslage wird nun endlich von den Unternehmen als deutlich verbessert eingeschätzt. Vor allem die Exportwirtschaft profitiert von einer anziehenden Auslandsnachfrage. Zudem stabilisierten Bankenrettungen, Konjunkturprogramme und Niedrigzinsen die Erwartungen der Haushalte und Unternehmen. Auf Basis dieser Erwartungen ergibt sich für CENIT folgendes Bild: Erwartete ErtragslageDie CENIT hat in den vergangenen Jahren eine gute Basis für eine weiter anhaltende positive Geschäftsentwicklung geschaffen. Auf dieser Grundlage werden wir auch in den kommenden Jahren aufbauen. Im Geschäftsjahr 2009 haben wir bewiesen, dass wir auch angesichts der immer schwieriger und unsicherer werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein solides Ergebnis erreichen können. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Produkte, die kontinuierliche Weiterentwicklung des Service-und Softwareangebotes, der Marktbedarf für Prozessoptimierungen, die Integration der Anwendungen und die Integration mit Geschäftspartnern sowie die erforderliche Effizienzsteigerung der Prozesse bei unseren Kunden - all das verschafft der CENIT gute Möglichkeiten, das angestrebte Ziel, marktgerecht in ihren Segmenten zu wachsen, zu erreichen. Nicht zuletzt verfügen wir zudem über eine sehr kompetente Belegschaft mit einer kundenorientierten Unternehmenskultur, die auch in schwierigen Zeiten auf den Mehrwert für den Kunden fokussiert ist. Selbst eine anhaltende negative Entwicklung der weltweiten Wirtschaft bietet uns Chancen. Im Rahmen unserer Strategie werden wir Gelegenheiten zur Akquisition konsequent nutzen und den Markt dahingehend permanent beobachten. Dabei haben wir kleinere Unternehmen im Blick, deren Services und Produkte entweder eine technologische Ergänzung darstellen oder die über ein Produkt verfügen, das unserem Produktportfolio nahe steht, oder aber Beratungshäuser, die CENIT im Bereich Services verstärken könnten. Des Weiteren steigt auch durch die Wirtschaftskrise der Bedarf für prozessoptimierende Softwareanwendungen. Diesen können wir mit unseren kundenorientierten Lösungen abdecken. Für das Geschäftsjahr 2010 gehen wir von einer positiven Entwicklung auf Basis der in 2009 erzielten Ergebnisse aus. Trotzdem können wir auch für 2010 Kurzarbeit nicht ausschließen, um uns an die Nachfrage-Situation unserer Kunden anzupassen und die Stammbelegschaft zu erhalten. Spätestens für 2011 erwarten wir, dass die Weltwirtschaft die Rezessionsphase verlassen und sich das Wachstum wieder moderat beschleunigen wird. Somit gilt festzuhalten: Sofern nicht anhaltende konjunkturelle Einbrüche unser Geschäft beeinträchtigen, wollen wir 2010/2011 auf den langfristig angelegten Wachstumspfad zurückkehren. Grundvoraussetzung unserer Einschätzungen für die nächsten zwei Jahre und der damit erwarteten Steigerung der Ertragskraft der CENIT sind insgesamt stabile politische Rahmenbedingungen sowie die Annahme, dass der Tiefpunkt der weltweiten Krise im Jahr 2009 erreicht und durchschritten worden ist. Mit einer soliden Auslastung im Servicebereich und einer deutlichen Steigerung im Softwareproduktgeschäft lassen sich die Ertragssteigerungen realisieren. Zusätzliche Chancen und Risiken können sich aus der Entwicklung der Automobil- und Luftfahrtindustrie sowie der Finanzdienstleistungsbranche ergeben. Wesentlicher Garant unserer positiven Entwicklung wird die von uns unterstellte Einschätzung zum Markterfolg unserer eigenen Softwareprodukte sein. Darüber hinaus wollen wir auch die Chancen nutzen, die sich aus ersten Kundenprojekten im öffentlichen Sektor ergeben. Dabei spielen unsere Softwareprodukte eine Vorreiterrolle bei innovativen Technologien und Prozessen für eine nachhaltige und effektive öffentliche Verwaltung. Zu unseren Umsatz- und Ergebniszielen sollen folgende Faktoren beitragen: Wir werden die Aktivitäten in den USA und Europa fortsetzen. Wir wollen von dem Wachstum in den relevanten Marktsegmenten profitieren und neue Kunden gewinnen. Die Geschäftseinheit PLM wird sich zunehmend auf Dassault Systemes konzentrieren und sich als strategisches PLM-Beratungs-und Softwareunternehmen positionieren. Damit verfügen wir über alle notwendigen Voraussetzungen, um wie geplant mittelfristig der Marktführer für PLM-Projekte zu werden. Der Enterprise Information Management (EIM)-Bereich bietet uns Chancen im Verwaltungsbereich und Öffentlichen Sektor. Unter anderem mit unserem Partner IBM können wir dort wichtige Chancen nutzen und wachsen. Mitarbeiter/innenDie Belegschaft ist wesentlich an die konjunkturelle Entwicklung angepasst. Unverändert wichtig bleibt für uns die Ausbildung von Jugendlichen. Wir wollen deshalb in den nächsten Jahren die Ausbildungsintensität beibehalten und Ausbildung als einen Baustein unserer langfristigen Personalpolitik beibehalten. Forschung und EntwicklungInnovative Technologien sind für den CENIT Konzern von zentraler Bedeutung. Deshalb verstärken wir kontinuierlich unsere Anstrengungen auf diesem Gebiet. Unsere Innovationsaufwendungen werden im Geschäftsjahr 2010 leicht ansteigen. Erwartete Finanz- und LiquiditätslageZur Liquiditätslage gilt festzustellen, dass die sehr gute finanzielle Situation des CENIT Konzerns auch bei Auftragsvergaben einen Wettbewerbsvorteil darstellt, der den Investitionsentscheidungen unserer Kunden, unter anderem in die Dienstleistungen des CENIT Konzerns, die notwendige Sicherheit verleiht. Die Finanzierung der CENIT steht auf einer gesicherten Basis. Die Beibehaltung einer guten und langfristigen Bonität und die kurz- und mittelfristige Bereitstellung ausreichender Liquidität für eine positive Unternehmensentwicklung sind Ausdruck unserer seit Jahren konservativ ausgerichteten Finanzpolitik. Die Investitionen werden sich im Geschäftsjahr 2010 auf dem Niveau von 2009 bewegen, in erster Linie sind Erhaltungsinvestitionen geplant. Diese werden aus dem operativen Cashflow finanziert. Die durch die Dividendenzahlung abfließende Liquidität kann aus dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand bzw. ebenfalls aus dem operativen Cashflow finanziert werden.
Stuttgart, im Februar 2010 CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus Der Vorstand Christian Pusch Kurt Bengel JAHRESABSCHLUSS AGBILANZ zum 31. Dezember 2009CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, StuttgartAKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2009CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, Stuttgartscroll
Entwicklung des AnlagevermögensCENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, Stuttgartscroll
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ANHANG FÜR 2009A. Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Standards des Deutschen Rechnungslegungs- Standards Committees e.V., Berlin, (DRSC) wurden beachtet, soweit sie für den Jahresabschluss der Gesellschaft einschlägig sind. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Mit Wirkung zum 1.5.2009 wurde die bisherige Tochtergesellschaft cad scheffler GmbH, Oelsnitz in das Vermögen der CENIT AG Systemhaus fusioniert. Die Bilanzierung und Bewertung der übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte gemäß § 24 UmwG zu Buchwerten. Die Vergleichbarkeit der Vermögens- und Ertragslage der CENIT AG wurde hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt. B. RechnungslegungsgrundsätzeFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren, mit Ausnahme der nachfolgenden Ausweisänderung, unverändert die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres maßgebend. Im Geschäftsjahr 2009 werden die erhaltenen Anzahlungen auf Lizenzgebühren zukünftiger Perioden in Höhe von TEUR 1.596 in den Passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Im Vorjahr betrugen die erhaltenen Anzahlungen TEUR 1.380. Der Ausweis erfolgte in den Vorjahren in den Verbindlichkeiten. Der Ausweis erfolgt analog des Ausweises der geleisteten Lizenzzahlungen als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Einen Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage hat der geänderte Ausweis nicht. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung auf Zugänge erfolgt zeitanteilig. Geringwertige immaterielle Vermögensgegenstände bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 (bis zum 31. Dezember 2007 EUR 410,00) sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Der Sammelposten für die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wird nach Handelsrecht über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 (bis zum 31. Dezember 2007 EUR 410,00), sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Der Sammelposten für die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wird nach Handelsrecht über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben. Die Übernahme des Anlagevermögens im Rahmen der Fusion mit der cad scheffler GmbH erfolgte zu Buchwerten. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Angaben zum Anteilsbesitz ergeben sich aus der Anlage1 zum Anhang. Unfertige Leistungen sind zu Herstellungskosten bzw., sofern es sich um Fremdleistungen handelt, zu Anschaffungskosten bewertet. Die eigenen Leistungen umfassen neben Personaleinzelkosten anteilige Gemeinkosten für Administration, Abschreibungen und Mieten. Soweit Bestandsrisiken vorliegen, sind angemessene Abschläge vorgenommen worden. Waren werden zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Marktpreisen zum Bilanzstichtag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1% (Vorjahr 1%) gebildet. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Soweit die zugrunde liegende Verpflichtung einen Zinsanteil enthält oder eine Rentenverpflichtung ohne Gegenleistung (Altersteilzeit) darstellt, wurde die Rückstellung zum Barwert mit einem Zinsfuß von 4,5% bzw. 5,5% angesetzt. Die Rückstellung für Allgemeine Gewährleistungen wird im Berichtsjahr mit 0,5% des Umsatzes (Vj. 0,5%) berechnet. Für Einzelgewährleistungsfälle wurde eine Rückstellung in Höhe von TEUR 25 (Vj. TEUR 0) gebildet. Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag bilanziert. Anteilsbesitz 31.12.2009scroll
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WährungsumrechnungBei der Ermittlung der Anschaffungskosten der verbundenen Unternehmen wurden Beträge in fremder Währung zum Kurs im Anschaffungszeitpunkt umgerechnet. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens umgerechnet; falls der Kurs zum Bilanzstichtag für Forderungen niedriger bzw. für Verbindlichkeiten höher ist, erfolgt die Bewertung zum Wechselkurs des Bilanzstichtags. Umsatzerlöse sind im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit anfallende Erlöse. Die Umsatzerlöse werden netto, d. h. ohne Umsatzsteuer und abzüglich Erlösschmälerungen ausgewiesen. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn bei einer Lieferung der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist oder bei Leistungen die vertraglich geschuldete Leistung erbracht worden ist. Die Realisierung von Umsatzerlösen aus Lizenzgeschäften ist abhängig davon, ob ein zeitlich befristetes oder unbefristetes Nutzungsrecht gewährt wird. Werden Lizenzgeschäfte getätigt, die dem Lizenznehmer ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht einräumen, werden die Umsatzerlöse über den Leistungszeitraum linear vereinnahmt. Räumen die Lizenzen ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ein, wird die regelmäßig zu entrichtende einmalige Lizenzgebühr (PLC) im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und die jährliche Lizenzgebühr (ALC) zeitanteilig als Umsatzerlöse ausgewiesen. C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz1.AnlagevermögenDie gesondert dargestellte Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel (Anlage 2). 2.FinanzanlagenDie Angaben zum Anteilsbesitz ergeben sich aus der Anlage 1 zum Anhang. 3.VorräteDie in den unfertigen Leistungen enthaltenen eigenen Leistungen umfassen ausschließlich auftragsbezogene Beratungs- und Dienstleistungen, die zu Herstellungskosten bewertet wurden. Diese enthalten neben den direkt zuordenbaren Einzelkosten auch die darauf entfallenden Gemeinkosten und Abschreibungen. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden anteilig aktiviert. Die Waren beinhalten projektbezogen erworbene Software. Einzelne Warenpositionen wurden wegen hoher Lagerdauer bzw. aufgrund fehlender oder beschränkter Einsatzmöglichkeiten abgewertet. 4.Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 207 (Vj. TEUR 351) sowie die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von TEUR 4.112 (Vj. TEUR 2.953) resultieren vollständig aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen mit TEUR 708 (Vj. TEUR 1.371) aus Steuererstattungsansprüchen. Darin beinhaltet sind mit TEUR 101 (Vj. TEUR 701) Steuererstattungsansprüche aus Doppelbesteuerungsabkommen, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer sowie das Guthaben aus dem Moratorium in Höhe von TEUR 606 (Vj. TEUR 670). Das Guthaben aus dem Moratorium ist i.H. von TEUR 520 langfristig mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Das Guthaben aus dem Moratorium ist zum 31.12.2006 entstanden, ist unverzinslich und mit 4 % auf den Barwert abgezinst. Die Auszahlung erfolgt ab 2008 bis 2017 in 10 gleichen Jahresbeträgen. 5. Rechnungsabgrenzungspostenscroll
Es handelt sich im Wesentlichen um Abgrenzungen von Lizenzentgelten, sowie für Nutzungsrechte und Kfz-Versicherungen. 6. Eigenkapital GrundkapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006 EUR 8.367.758,00 und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je EUR 1,00. Die Aktien lauten auf den Inhaber und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien. Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 13. Juni 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 4.183.879 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.183.879,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten sowie einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen - für einen Teilbetrag von insgesamt bis zu EUR 1.945.600,00 bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen. Der Erwerb eines Unternehmens oder einer Beteiligung darf nur erfolgen, wenn der Gegenstand des Zielunternehmens im Wesentlichen im Rahmen des Unternehmensgegenstands der Gesellschaft gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung liegt; - für einen Teilbetrag von insgesamt bis zu EUR 836.775,00 bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital, insbesondere den weiteren Inhalt und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung nach teilweiser oder vollständiger Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals und, falls das genehmigte Kapital bis zum Ablauf des 13. Juni 2011 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Bedingtes KapitalDas bedingte Kapital setzt sich zum Stichtag wie folgt zusammen: scroll
Aktienoptionsplan 2002/2006Durch Beschluss der Hauptversammlung am 13. Juni 2006 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 520.000,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 520.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Bezugsrechten, zu deren Ausgabe der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2002 in der Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 13. Juni 2006 ermächtigt wurde. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. Juni 2002 in der Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 13. Juni 2006 gewährt wurden, diese Bezugsrechte ausüben. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Anbeginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Konditionen des Aktienprogramms 2002 in der Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 13. Juni 2006 Die Bezugsrechte dürfen ausschließlich einem Kreis von Mitarbeitern des CENIT-Konzerns, bestehend aus Vorständen der CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus (Gruppe 1), Mitarbeiter der CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus (Gruppe 2), Mitgliedern der Geschäftsführungsorgane der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Gruppe 3) sowie Mitarbeitern von mit der Gesellschaft im Sinn der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Gruppe 4) zum Erwerb angeboten werden. Insgesamt können an die Gruppe 1 bis zu 20%, an die Gruppe 2 bis zu 50%, an die Gruppe 3 bis zu 10% und an die Gruppe 4 bis zu 20% der Bezugsrechte ausgegeben werden. Die Bezugsrechte können erstmals nach Ablauf von 2 Jahren nach ihrer Ausgabe vollständig ausgeübt und gegen Zahlung des Bezugspreises in Aktien "umgewandelt" werden, wenn eines der Erfolgsziele erreicht ist. Bezugsrechte können nur ausgeübt werden, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Nach Ablauf der Wartefrist ist die Ausübung von Bezugsrechten sowie der Verkauf der durch die Ausübung von Bezugsrechten erworbenen Aktien jeweils nur am 4. und den 14 folgenden Bankarbeitstagen nach der Veröffentlichung eines Quartalsberichts, Halbjahresberichts oder Jahresabschlusses der Gesellschaft zulässig. Maßgeblich für den Wert der CENIT-Aktie zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte ist der Schlussauktionspreis der Stammaktie der Gesellschaft des im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) Technology-All-Share-Index am Tage des Vorstandsbeschlusses bzw. des Aufsichtsratsbeschlusses über die Ausgabe. Die Bezugsrechte sind nicht übertragbar, sondern können nur durch den Bezugsberechtigten ausgeübt werden. Sie sind allerdings im Todesfall auf die gesetzlichen Erben des Bezugsberechtigten vererbbar. Die Laufzeit eines Bezugsrechts beträgt 6 Jahre. Sofern Bezugsrechte bis zum Ende ihrer Laufzeit nicht ausgeübt werden können, verfallen sie mit dem Ende der Laufzeit ohne Weiteres, insbesondere ohne dass es eines entsprechenden Vertrags der Verfallserklärung seitens der Gesellschaft bedarf. Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Gratisaktien), einer Neuaufteilung des Grundkapitals der Gesellschaft (Aktiensplit) oder einer Kapitalherabsetzung werden die Zahl der dem Bezugsberechtigten gewährten Bezugsrechte, der Ausübungspreis und das Erfolgsziel entsprechend dem Verhältnis der Erhöhung bzw. Verringerung der Zahl der Stückaktien angepasst. Der neue Ausübungspreis wird unverzüglich nach Wirksamwerden der Maßnahme ermittelt und dem Bezugsberechtigten mitgeteilt. Für die Behandlung der Bezugsrechte für den Fall eines Verfahrens nach den §§ 327a ff. AktG für nicht ausgeübte Bezugsrechte dieses Aktienoptionsplans gelten die Vorschriften der §§ 327a ff. AktG nach folgender Maßgabe entsprechend: Mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen die Bezugsrechte auf den Hauptaktionär über. Dem (bis dahin) Bezugsberechtigten steht ein Anspruch auf Barabfindung zu. Der Anspruch entsteht unabhängig davon, ob die Bezugsrechte ausübbar waren oder nicht. Der Wert dieses Abfindungsanspruchs bemisst sich nach der Höhe des Barabfindungsanspruchs der Aktionäre gemäß den §§ 327b, 327f AktG abzüglich des Bezugsbzw. Ausübungspreises. Die folgende Tabelle veranschaulicht die Anzahl und die gewichteten durchschnittlichen Ausübungspreise (GDAP) der gewährten Aktienoptionen: scroll
Die dafür gebildete Rücklage erfährt keine Änderung. Die gewichtete durchschnittliche Vertragsrestlaufzeit für die zum 31. Dezember 2009 ausstehenden Aktienoptionen beträgt 2 Jahre (2008: 3 Jahre). Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwert der gewährten Optionen beträgt 640 TEUR (Vj. TEUR 640) und wurde verteilt über die Wartezeit von 2 Jahren als Erhöhung der Kapitalrücklage verbucht. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktienoptionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente wird zum Zeitpunkt der Gewährung mittels Anwendung eines Black-Scholes-Optionspreismodells und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Optionen gewährt wurden, geschätzt. Der Berechnung lagen folgende Parameter zu Grunde: Black-Scholes-Optionspreismodellscroll
Die antizipierte Laufzeit der Optionen basiert auf historischen Daten und muss nicht in Übereinstimmung mit dem tatsächlich eintretenden Ausübungsverhalten der Berechtigten stehen. Die erwartete Volatilität basiert auf der Annahme, dass von historischen Volatilitäten auf künftige Trends geschlossen werden kann, wobei die tatsächlich eintretende Volatilität auch hier von den getroffenen Annahmen abweichen kann. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wurden keine weiteren Faktoren, die im Zusammenhang mit der Ausgabe der Optionen stehen, berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2009 wurden keine Aktienoptionen an Mitarbeiter ausgegeben. 7. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt im Geschäftsjahr unverändert EUR 1.058.017,90. 8. Gesetzliche RücklageDie gesetzlichen Rücklagen sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert mit EUR 418.387,90. 9. Andere GewinnrücklagenDie anderen Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt: scroll
10. Bilanzgewinnscroll
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von EUR 92.996,33 enthalten. 11. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 1.982, Rückstellung für allgemeine Gewährleistungen in Höhe von TEUR 415, Rückstellung für ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von TEUR 1.680, Rückstellung für Jubiläumszuwendungen in Höhe von TEUR 192. Die Steuerrückstellung beinhaltet eine Rückstellung für Gewerbesteuer für Vorjahre in Höhe von TEUR 4 und aus dem laufenden Geschäftsjahr von TEUR 1 und TEUR 385 für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag. 12. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Im Geschäftsjahr 2009 werden die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen aus dem Lizenzgeschäft für zukünftige Perioden in die Passive Rechnungsabgrenzung umgegliedert. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis innerhalb der Verbindlichkeiten (Vj. TEUR 1.380) ohne Einfluss auf die Vermögenslage. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 116 (Vj. TEUR 202). Die Verbindlichkeiten aus Liquiditätsüberlassung wurden im Jahr 2009 getilgt (Vj. TEUR 1.884). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 38 (Vj. TEUR 40). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten erhaltene Anzahlungen in Höhe von TEUR 40 (Vj. TEUR 82). II. Gewinn- und Verlustrechnung1. Umsatzerlösescroll
Dabei wurden 80% der Umsätze im Inland, 15% im EU-Ausland und 5% in den übrigen Ländern erzielt. 2. Sonstige betriebliche ErträgeBei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich u. a. um Erträge aus weiterberechneten Gehaltskosten, Versicherungserstattungen, Mieteinnahmen aus der Untervermietung und aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 69 (Vj. TEUR 63). 3. Personalaufwandscroll
Die Aufwendungen für Altersversorgung belaufen sich auf TEUR 9 (Vorjahr TEUR 1). 4. Sonstige betriebliche AufwendungenDie gesamten sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind durch eingeleitete Sparmaßnahmen um 13% auf TEUR 13.643 gegenüber dem Vorjahr (TEUR 15.753) gesunken. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Raumkosten, Kfz-Kosten, Reisekosten, Provisionszahlungen und Marketingkosten. 5. Finanz- und ZinsergebnisDas Finanz- und Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
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6.Periodenfremde Erträge/AufwendungenPeriodenfremde Erträge und Aufwendungen sind keine wesentlichen entstanden. 7.Außerordentliches ErgebnisIm Rahmen einer Verschmelzung wurden die Aktiven und Passiven der bisherigen Tochtergesellschaft cad scheffler GmbH zum 1.5.2009 auf die CENIT AG Systemhaus übertragen. Der Beteiligungsbuchwert am 30.04.2009 in Höhe von TEUR 2.647 wurde im Rahmen der Fusion gegen das Eigenkapital verrechnet. Es entstand ein Verschmelzungsverlust in Höhe von TEUR -473. 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertragscroll
Die Steuern beinhalten im Wesentlichen die im laufenden Geschäftsjahr entstandene Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag von TEUR 614 und Gewerbesteuer TEUR 658. Der Verschmelzungsverlust der cad scheffler GmbH in Höhe von EUR 473.357,07 ist nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG steuerlich nicht abzugsfähig und führte damit zu keiner Entlastung des steuerpflichtigen Ertrags. 9. Sonstige SteuernDie sonstigen Steuern beinhalten Grundsteuern in Höhe von TEUR 1 sowie Kfz Steuern in Höhe von TEUR 53 (Vj. TEUR 51). 10. GewinnverwendungsvorschlagVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen der Hauptversammlung folgende Bilanzgewinnverwendung vor: scroll
11. Prüfungs- und Beratungsgebühren des Abschlussprüfersscroll
D. Sonstige Angaben1. PersonalWährend des Geschäftsjahres wurden durchschnittlich 644 (Vj. 618) Angestellte beschäftigt, davon 62 (Vj. 60) Auszubildende. 2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von Mio. EUR 6,6 (Vj. Mio. EUR 7,6). 3. Organe der Gesellschaft Zu Vorständen sind bestellt:Dipl.-Wirt.-Ing. Christian Pusch, Waldachtal, Sprecher des Vorstands der CENIT AG, Aufgabenbereich: Finanzen, Organisation, Personal, Marketing, Investor Relations Dipl.-Ing. Kurt Bengel, Waiblingen, Aufgabenbereich: Operatives Geschäft Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Dipl.-Ing. Andreas Schmidt (selbständiger Unternehmensberater), Ahrensburg, Vorsitzender Dipl.-Kfm. Hubert Leypoldt (selbständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand), Dettingen/Erms, stellvertretender Vorsitzender Dipl.-Ing. Andreas Karrer, Leinfelden-Echterdingen, Vertreter der Arbeitnehmer Die Aufsichtsräte haben keine weiteren Aufsichtsratspositionen. Für das Berichtsjahr betrugen die Bezüge der Vorstände: scroll
Aus dem Aktienoptionsprogramm bestand für Herrn Christian Pusch unverändert eine Zusage von 24.000 Aktienoptionen. Für Herrn Kurt Bengel bestand unverändert eine Zusage von 15.000 Aktienoptionen. Als Aufwand entstanden im Berichtsjahr TEUR 0 (Vj. TEUR 0). Für den Vorstand Herrn Kurt Bengel besteht ein zusätzlicher Anspruch auf Abfindung nach Beendigung der Tätigkeit in Höhe von 50% der letzten Jahresfestvergütung, sofern die Bestellung zum Vorstand nicht über das Jahr 2011 hinaus verlängert wird. An den Anstellungsverträgen von Herrn Pusch und Herrn Bengel sind Entschädigungszahlungen nach § 74 HGB für die Dauer eines einjährigen Wettbewerbsverbots sowie Entgeltfortzahlung für sechs Monate zugunsten von Hinterbliebenen der Vorstände im Todesfall vereinbart. Weitere Versorgungszusagen und Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden keine zugesagt. Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2009 nach § 14 der Satzung: scroll
Für die Mitglieder des Vorstands, Aufsichtsrats, sowie für weitere leitende Angestellte bestand weiterhin im Jahr 2009 eine D & O Versicherung. Die Beiträge in Höhe von EUR 24.544 (Vj. EUR 22.312) wurden von der Gesellschaft übernommen. Zum Bilanzstichtag hielt der Vorstand keine Aktien. Mitglieder des Aufsichtsrats halten 193.293 Aktien und damit 2,31% des Grundkapitals der Gesellschaft. 4. Veränderung auf AnteilseignerebeneMit Schreiben vom 21.02.2007 teilte die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte mit, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 3% überschritten hat. Die Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG lautet wie folgt:"Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Gartenstraße 63, 72074 Tübingen, an der CENIT AG, Industriestraße 52 - 54, 70565 Stuttgart, am 20.02.2007 die Schwelle von 3% überschritten hat und nunmehr 3,94% (330.000 Stimmrechte) beträgt. Hiervon sind uns nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG 2,99% von der Baden-Württembergischen Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, sowie 0,95% von der Universal Investmentgesellschaft mbH, Frankfurt, zuzurechnen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Hepp Stv. Geschäftsführer" Während des Geschäftsjahres 2008 ging eine Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG von der UNIVERSAL-INVESTMENT-GESELLSCHAFT mbH ein. Die letzte Mitteilung datiert vom 02.04.2008 und lautet wie folgt:"Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1, 22 Abs. I Satz I Nr. 6 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der CENIT AG Systemhaus, Industriestraße 52 - 54, 70565 Stuttgart, Deutschland (ISN: DE0005407100) am 02.04.2008 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,92% (244.341 Stimmrechte) beträgt. Wir halten 0,51% (42.415 Stimmrechte) direkt und nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (Spezialfonds) werden uns 2,41% (201.969 Stimmrechte) zugerechnet. Ein gleich lautendes Schreiben haben wir der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zukommen lassen. Mit freundlichen Grüssen UNIVERSAL-INVSTMENT-GESELLSCHAFT MBH Dr. Jäger Tamme" Mit Schreiben vom 07.10.2008 teilte die Axxion S.A. mit, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 3% überschritten hat. Die Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG lautet wie folgt:"Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der CENIT Systemhaus AG (ISIN:DE0005407100) am 02.10.2008 die Schwelle von 3% überschritten hat und nun 3,05% beträgt. scroll
Mit freundlichen Grüßen Axxion S.A. Sinan Narin" Mit Schreiben vom 13.11.2008 teilte die Highclere International Investors Limited, London, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil 5% überschritten hat. Die Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG lautet wie folgt:"Dear Sir/Madam, Highclere International Investors Limited of 2, Manchester Squater, London, UK, herewith gives the following notice: Notification pursuant to Sec. 21(1), 22 WpHG Highclere Interantional Investors Smaller Companies Fund, 353 Bayberry Lane, Westport; CT 06880, USA CENIT AG Systemhaus, Industriestraße 52 - 54, D-70565, Stuttgart, Germany We hereby give notice, pursuant to sec. 21 para. I of the WpHG, that on 12 November, 2008 our voting interest in CENIT AG Systemhaus exceeded the threshold of 5% and amounts to 5.09% (426,053 voting rights in relation to the total of 8,367,758) on this day. Yours faithfully, Fergus Gilmour Chief Operating Officer" "Dear Sir/Madam, Highclere International Investors Limited off 2, Manchester Square, London, UK herewith gives the following notice: Notification pursuant to Sec. 21 (1), 22 WpHG. Highclere International Investors Limited 2, Manchester Square, London, UK CENIT AG Systemhaus, Industriestraße 52 - 54, D-70565, Stuttgart, Germany We hereby give notice, pursuant to sec. 21 para. 1 of the WpHG, that on 12 November, 2008 our voting interest in CENIT AG Systemhaus exceeded the threshold of 5% and amounts to 5,21% (436,268 voting rights in relation to the total of 8,367,758) on this day. All voting rights are attributable to us in accordance with sec. 22 para. 1 Sent. 1 No. 6 of the WpHG. Voting rights are attributed to us by The Highclere International Investors Smaller Companies Fund and The Highclere (Jersey) International Smaller Companies Fund. Yours faithfully, Fergus Gilmour Chief Operating Officer " Während des Geschäftsjahres 2008 gingen mehrere Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG von der UBS ein."Die UBS AG, Zürich, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.05.2009 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der CENIT AG Systemhaus, Stuttgart, Deutschland; ISIN: DE0005407100, WKN: 540710 am 13.05.2009 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,96% (das entspricht 164318 Stimmrechten) beträgt. 1,79% der Stimmrechte (das entspricht 149.525 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die UBS Fund Holding (Switzerland) AG, Basel, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.05.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG Systemhaus, Stuttgart, Deutschland, ISIN: DE0005407100, WKN: 540710 am 13.05.2009 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,79% (das entspricht 149.525 Stimmrechten) beträgt. 1,79% der Stimmrechte (das entspricht 149.525 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die UBS Fund Management (Switzerland) AG, Basel, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.05.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG Systemhaus, Stuttgart, Deutschland, ISIN: DE0006407100, WKN: 540710 am 13.05.2009 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,79% (das entspricht 149.525 Stimmrechten) beträgt." Mit Schreiben vom 02.11.2009 teilte die Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH mit, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 5% unterschritten hat. Die Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG lautet wie folgt:"Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der CENIT AG Systemhaus, Industriestraße 52 - 54, 70565 Stuttgart am 27.10.2009 die Schwelle von 5% unterschritten hat und per diesem Datum 4,91% der Gesamtmenge der Stimmrechte der genannten Gesellschaft (dies entspricht 410.548 von insgesamt 8.367.758 Stimmrechten) beträgt. Von unserem Stimmrechtsanteil sind uns 1,22% der Gesamtmenge der Stimmrechte (dies entspricht 102.109 von insgesamt 8.367.758 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Mark Geitzenauer Ulrich Lind" Während des Geschäftsjahres 2009 gingen mehrere Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG von der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH ein. Die letzte Mitteilung datiert vom 30.10.2009 und lautet wie folgt:"Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH an der CENIT AG Systemhaus, Industriestraße 52 -54, 70565 Stuttgart, Deutschland, am 28.10.2009 über alle unsere Sondervermögen hinweg die Schwelle von 3% unterschritten hat und nun insgesamt mit einer Aktienanzahl von 183.000,00 Stück, 2,187% beträgt, bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte. Davon sind uns 1,195% (100.000,00) Stück nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Mit freundlichen Grüßen LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH Corinna Krüger Carmen Teufel" Mit Schreiben vom 16. November 2009 teilte die Ratio Asset Management LLP mit, dass ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 3% überschritten hat. Die Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG lautet wie folgt:"Dear Fabian, Re: Ratio Asset Management LLP-Notification pursuant to § 21 (1) WpHG Interest in: CENIT AG Systemhaus, located at Industriestraße 52 - 54, 70565 Stuttgart, Germany. We hereby give notice, pursuant to § 21 para. 1 oft the WpHG, that on 13 November 2009 the voting interest held in CENIT AG Systemhaus (located at Industriestraße 52 - 54, 70565 Stuttgart, Germany) exceeded the threshold of 3% amounting to 3,13% (262,128 of the voting shares) on this day. 3.13% of the voting rights (262,128) are attributable to us in accordance with sec 22 para. 1 sent. 1 No. 6 of the WpHG. Yours sincerely, Paul Brunsden" E.KonzernverhältnisseDie Gesellschaft erstellt gemäß § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS). F.Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2009 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft (www.cenit.de) dauerhaft zugänglich gemacht.
Stuttgart, 19. Februar 2009 CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus Der Vorstand Christian Pusch, Sprecher des Vorstands Kurt Bengel G. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersJahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 der CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus Stuttgart: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der CENIT Aktiengesellschaft Systemhaus, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Stuttgart/Leonberg, 26. Februar 2010 BDO Deutsche Warentreuhand gez. Andreas Müller, Wirtschaftsprüfer gez. ppa. Martin Helmich, Wirtschaftsprüfer BILANZEID IM JAHRESFINANZBERICHT(Aktiengesellschaft)Hinsichtlich des Bilanzeids gem. § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 3 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB einigte sich der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) in seiner 114. Sitzung unter Berücksichtigung eingegangener Anmerkungen auf die folgende Formulierung für den AG Jahresabschluss: "Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der AG Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im AG Jahresbericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind." Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresfinanzberichts gem. § 37v Abs. 1 und 2 WpHG zusätzlich die Vorgaben der §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Einzelabschluss) zu beachten sind.
Der Vorstand Christian Pusch Kurt Bengel CORPORATE GOVERNANCE KODEXEntsprechungserklärung CENIT AG Systemhaus gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 18. Juni 2009Die nachfolgende Entsprechenserklärung bezieht sich auf das am 29.05.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG).Vorstand und Aufsichtsrat der CENIT AG Systemhaus erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen wurde und wird. Bisherige und künftige Abweichungen vom Kodex sind im Folgenden dargestellt, wobei der entsprechende Text des Kodex kursiv wiedergegeben ist.
Die CENIT AG Systemhaus entspricht dieser Empfehlung nicht, da die Hauptversammlung bisher keine entsprechende Satzungsänderung beschlossen hat, die die Übertragung in Bild und Ton erlaubt.
Schließt die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung ab, so soll ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden. Die CENIT AG Systemhaus hat dieser Empfehlung in der Vergangenheit nicht entsprochen. Die für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft und Leitungsorgane der konsolidierten Mehrheits-Tochterunternehmen abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (D&O-Versicherung) deckt keine vorsätzlichen, sondern nur fahrlässig begangene Pflichtverletzungen ab. Ein Selbstbehalt für Fälle fahrlässig begangener Pflichtverletzungen ist aktuell nicht vorgesehen. Dieser Selbstbehalt wird jedoch 2010 entsprechend gesetzlicher Bestimmungen angepasst.
Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Der Aufsichtsrat bildet regelmäßig keine Ausschüsse, sondern eventuell nach den Erfordernissen der Sachverhalte.
Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, [...]. Der Aufsichtsrat bildet aufgrund der geringen Anzahl der Mitglieder keinen gesonderten Prüfungsausschuss. Der aktuelle Aufsichtsrat der CENIT verfügt über mindestens ein unabhängiges Mitglied, das den geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung mitbringt. Damit ist das Gremium in der Lage im Einzelnen und in eingehenden Erörterungen mit dem Abschlussprüfer und dem Vorstand sowohl den vorgelegten Jahresabschluss und Konzernabschluss als auch den zusammengefassten Konzernlagebericht zu erörtern.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütungerhalten. Die CENIT AG Systemhaus hat dieser Empfehlung in der Vergangenheit insoweit entsprochen, als die erste Satzung der Gesellschaft in § 14 Abs. 1 neben einer festen auch eine erfolgsabhängige Vergütung vorgesehen hat. Die Hauptversammlung der CENIT AG Systemhaus am 31.05.2000 hat § 14 Abs. 1 der Satzung geändert, die seitdem nur noch eine feste Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats vorsieht. Eine Änderung dieser Satzungsregelung ist nicht vorgesehen. Aufsichtsrat und Vorstand der CENIT AG Systemhaus
Stuttgart, im August 2009 Andreas Schmidt, Vorsitzender des Aufsichtsrats Hubert Leypoldt, Mitglied des Aufsichtsrats Andreas Karrer, Mitglied des Aufsichtsrats Christian Pusch, Sprecher des Vorstands Kurt Bengel, Mitglied des Vorstands CENIT AG SYSTEMHAUS INDUSTRIESTRASSE 52-54 D-70565 STUTTGART PHONE: +49.711.78 25-30 FAX: +49.711.78 25-4000 NET: WWW.CENIT.DE INVESTOR RELATIONS: PHONE: +49.7 |
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