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Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 26.05.2015: Es handelt sich hier um den „Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013“. |
![]() CENIT AGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Gründung: 1988 CENIT Kennzahlen 2009-2013scroll
Vorwort des VorstandsEffretikon Gründung 2000: CENIT Schweiz Yverdon-Ies-Bains Sehr geehrte Damen und Herren,geleitet von Zielen des Strategieprogramms CENIT 2018 setzte die CENIT im Geschäftsjahr 2013 auf die nachhaltige Fortführung ihres bisherigen Wachstumskurses. Im Gesamtergebnis blickt der Konzern auf ein erfolgreiches Jahr 2013 zurück -ein Jahr in dem in mehreren Bereichen Weichen für zukünftige Ergebnissteigerungen gestellt wurden. Mit einem Gesamtumsatz von 118.921 TEUR erwirtschaftete die CENIT ein solides Ergebnis. Das operative Ergebnis (EBIT) lag in 2013 bei 8.331 TEUR und stellt eine Steigerung zum Vorjahr dar. Besonders erfreulich ist die Umsatzentwicklung im Bereich eigener Software, die um rund 4% auf 12.791 TEUR erhöht werden konnte. Auch in den Folgejahren wird der Ausbau eigener Software zu den wichtigsten Zielen des Unternehmens zählen. Ein weiteres Plus konnte CENIT auch bei den Umsätzen mit Fremdsoftware verzeichnen: Hier stieg der Umsatz um rund 2% im Vergleich zum Vorjahr an. Bei einem Blick auf die zwei strategischen Pfeiler des Unternehmens -die Bereiche Enterprise Information Management (EIM) und Product Lifecycle Management (PLM) zeigt sich ein Umsatzplus im Bereich PLM und ein leichter Umsatzrückgang im EIM-Geschäft. Dies ist im Wesentlichen auf eine strategische Neuausrichtung des EIM-Bereichs zurückzuführen: In der zweiten Jahreshälfte wurde dieser umstrukturiert, um die zukünftige Profitabilität zu erhöhen. Zukunftsgerichtet waren in 2013 auch unsere Aktivitäten im Bereich Innovation und Fortschritt: Durch zielgerichtete Investitionen in den Ausbau eigener Software möchte CENIT in den kommenden Jahren ihre Technologiestärke am Markt beweisen, ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und damit auch gleichzeitig die Positionierung gegenüber den Mitbewerbern ausbauen. Geleitet werden diese Aktivitäten vom klaren Anspruch der CENIT, durch individuelle und maßgeschneiderte Lösungen zum Erfolg ihrer Kunden beizutragen. Auch im Geschäftsjahr 2014 sind daher leicht steigende Innovationsaufwendungen geplant. Diese werden maßgeblich die Softwareentwicklung in den Bereichen Digital Factory Solutions (DFS), SAP und System Monitoring Solutions der CENIT unterstützen und dazu beitragen, in 2014 leistungsfähige, innovative Softwarelösungen auf den Markt zu bringen. Leistungsfähigkeit zeichnet auch das Handeln der internationalen Tochtergesellschaften des CENIT Konzerns aus: Mit rund 18% des Gesamtumsatzes bilden sie bereits heute eine wichtige Säule im Ertragsmodell des Unternehmens. Besonders erwähnenswert ist die Entwicklung der jüngsten CENIT Gesellschaft -der 2011 gegründeten CENIT Japan K. K.: Sie steigerte ihren Umsatz signifikant von 529 TEUR in 2012 auf 913 TEUR in 2013. Die stabile und durchgehend planmäßige Entwicklung der CENIT Töchter -sowohl im europäischen Ausland als auch in den USA und Japan -bestätigt den eingeschlagenen Kurs der internationalen Ausrichtung des Unternehmens. Im Hinblick auf die Zielsetzung CENIT 2018 soll dieser Weg weiter ausgebaut und die internationale Präsenz gestärkt werden. Weit über fachliche Aspekte hinaus ist uns eine hohe Attraktivität der CENIT als Arbeitgeber wichtig. Dies unterstützen wir aktiv durch ein gezieltes Personalmanagement, eine Palette an Sozialleistungen sowie weitere Angebote für Mitarbeiter, wie z.B. Gesundheitstage. Um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, investieren wir gezielt in die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter. In 2013 wurde das Angebot des CENIT Campus, einem Fortbildungsprogramm für CENIT Mitarbeiter, weiter ausgebaut. Damit sind wir in der Lage, die Qualifikation unserer Mitarbeiter um Leistungen zu ergänzen, die ihren professionellen und außerfachlichen Wünschen gerecht werden. Der Vorstand sowie die Führungskräfte der CENIT betrachten es als ihre Aufgabe, das Unternehmen erfolgreich und verantwortungsvoll weiterzuentwickeln. Daher gehört die Ausbildungsförderung junger Menschen bereits seit Jahren zu unserer Unternehmenspolitik. Im Jahr 2013 bildete die CENIT AG in Deutschland zum Jahresende insgesamt 50 junge Menschen in Ausbildungsberufen sowie Studenten verschiedener Fachrichtungen aus -die bislang höchste Zahl in der Geschichte des Unternehmens. Die Übernahme von Verantwortung -unternehmensintern und in dem Handeln nach außen -ist seit jeher ein wichtiger Bestandteil der CENIT Unternehmenskultur. Daher ist soziale und gesellschaftliche Verantwortung für den Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter der CENIT ein wichtiges Anliegen. Um das im Unternehmen bereits seit Jahren bestehende soziale Engagement nachhaltig auszubauen, startete CENIT im November 2013 die Initiative "CENIT Cares". Im Rahmen der Initiative unterstützt CENIT soziale Projekte finanziell bzw. mit konkretem Einsatz vor Ort. Wir sind stolz - als Unternehmen und als Team -mit unserem Beitrag Hilfe dort zu leisten, wo sie gebraucht wird. Für die nächsten Jahre haben wir uns anspruchsvolle Ziele gesetzt. Wirtschaftlicher Erfolg gehört hier ebenso dazu wie organisches Wachstum, die Stärkung unserer Partnerschaften und auch der Marktpräsenz. Mit dem Ausbau eigener Software und unserer fachlichen Expertise wollen wir in 2014 weitere Meilensteine setzen und planen, unseren Umsatz um 5% zu steigern. Das alles wird uns gelingen, wenn wir weiterhin als ein starkes, partnerschaftliches Team auftreten. Die bisher gute Entwicklung konnten wir nur dank der Mitarbeit unserer motivierten und kompetenten Kollegen realisieren. Wir schätzen dieses Engagement und danken unseren Mitarbeitern herzlich. Unseren Kunden und Partnern danken wir für ihre Loyalität und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Aufrichtiger Dank gilt nicht zuletzt unseren Aktionären für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Wir freuen uns, gemeinsam den erfolgreichen Weg der CENIT fortzusetzen und schauen mit Zuversicht und Stärke in die Zukunft!
Mit freundlichen Grüßen Vorstand der CENIT AG Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Bericht des AufsichtsratsAuburn Hills Gründung 2001: CENIT Nord Amerika Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,der vorliegende Bericht informiert gemäß § 171 Abs. 2 AktG über die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013. Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2013 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Wir überwachten die Geschäftsführung der Gesellschaft und berieten den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind und der Mitwirkung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden wir eingebunden. Im Rahmen unserer Überwachungs- und Beratungstätigkeit ließen wir uns vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend berichten, sowohl schriftlich als auch mündlich. Der Vorstand informierte uns über den Gang der Geschäfte sowie über die wirtschaftliche und die finanzielle Entwicklung der CENIT. Weitere Hauptpunkte der Berichterstattung waren die Risikosituation, das Risikomanagement, Compliance-Themen sowie grundsätzliche Fragen der Unternehmensstrategie. Außerdem befassten wir uns mit der Planung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 und der mittelfristigen Ausrichtung sowie mit den Abweichungen des tatsächlichen Geschäftsverlaufes von den Planungen. Außerhalb der Sitzungen unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat darüber hinaus durch monatliche Berichte über die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und legte zustimmungspflichtige Angelegenheiten dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Die Vorstandsberichte zur Geschäftslage und Referate zu besonderen Themen waren von schriftlichen Präsentationen und Unterlagen begleitet, die jeweils vor der Sitzung zur Vorbereitung an jedes Aufsichtsratsmitglied verschickt wurden. Der Aufsichtsrat hat sich im vergangenen Jahr in fünf ordentlichen Sitzungen eingehend mit der wirtschaftlichen Lage, der strategischen Weiterentwicklung und der langfristigen Positionierung des CENIT-Konzerns auseinandergesetzt. An sämtlichen Terminen haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Der Aufsichtsrat verfügt nach seiner Einschätzung über eine angemessene Anzahl von Mitgliedern, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu Mitgliedern des Vorstands stehen, die einen Interessenkonflikt begründen könnte. Mit Herrn Hubert Leypoldt haben wir einen unabhängigen Finanzexperten im Aufsichtsrat. Wie im vergangenen Jahr hielt der Aufsichtsrat die Bildung von Ausschüssen, aufgrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder, nicht für notwendig. Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder traten im Berichtszeitraum nicht auf. Themenspektrum in den AufsichtsratssitzungenIn allen Aufsichtsratssitzungen des Berichtsjahres 2013 erläuterte uns der Vorstand, wie sich Umsatz und Ergebnis im Konzern entwickelten. Ferner ging er auf den Geschäftsverlauf in den einzelnen Geschäftssegmenten näher ein und berichtete über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besonderes Augenmerk richteten wir dabei auf die möglichen Konsequenzen für die Risikosituation und die Liquiditätsausstattung. Finanzberichte/PrüfungenIn der Bilanzsitzung am 02. April 2013 befasste sich der Aufsichtsrat in Anwesenheit des Abschlussprüfers bzw. des Konzernabschlussprüfers mit den Jahresabschlüssen der CENIT. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der CENIT Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 sind unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie des Konzernlageberichts von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, die in der ordentlichen Hauptversammlung am 06. Juni 2012 zum Abschlussprüfer gewählt wurde, geprüft worden. Der Aufsichtsrat prüfte im Einzelnen und in eingehenden Erörterungen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer den vorgelegten Jahresabschluss und den Konzernabschluss als auch den AG- und Konzernlagebericht und erörterte dabei die zugrunde gelegte Bilanzpolitik. Ferner würdigte der Aufsichtsrat anhand der Prüfungsberichte und in Einzeldiskussionen die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung. Die Prüfung und die Prüfungsberichte entsprachen nach Überzeugung des Aufsichtsrats den Anforderungen nach §§ 317, 321 HGB. Die vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehenen Abschlüsse für 2012 wurden in der Bilanzsitzung abschließend beraten. Der Jahresabschluss 2012 der CENIT AG wurde am 02. April 2013 durch den Aufsichtsrat festgestellt und der Konzernabschluss 2012 billigend zur Kenntnis genommen. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schloss sich der Aufsichtsrat nach Prüfung an. Unsere besondere Aufmerksamkeit lag in der Sitzung am 02. April 2013 zudem auf der Geschäftssituation im ersten Quartal 2013 sowie auf der mittelfristigen Strategie und Planung des CENIT-Konzerns. Auf der Grundlage eines ausführlichen Referates des Vorstands befassten wir uns mit der strategischen Ausrichtung der CENIT sowie der verschiedenen Geschäftsbereiche. Teil dieser Sitzung war ebenfalls die Vorbereitung der Hauptversammlung am 31. Mai 2013. Weitere Themen in den SitzungenIm Jahresverlauf ließ sich der Aufsichtsrat kontinuierlich über die periodischen Finanzergebnisse informieren und erörterte mit dem Vorstand ausführlich den Halbjahresabschluss 2013 sowie die Zwischenberichte der einzelnen Quartale. Dabei stand die ausführliche Betrachtung der Ergebnis- und Umsatzentwicklung 2013 sowie die 5-Jahresplanung "CENIT 2018" nachhaltig im Mittelpunkt der Unterredungen. Im zeitlichen Anschluss an die Hauptversammlung am 31. Mai 2013 konstituierte sich der Aufsichtsrat neu und wählte Andreas Schmidt zum Vorsitzenden des Gremiums und Hubert Leypoldt zum Stellvertreter. Inhaltliche Themen dieser ordentlichen Aufsichtsratssitzung waren der Gang der Geschäfte der CENIT AG sowie die Prognose zum ersten Halbjahr 2013. Zudem stellte der Vorstand die Methodik zur Erstellung der 5-Jahresplanung vor. In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 11. September 2013 erörterte der Vorstand die aktuelle Geschäftslage im dritten Quartal. Im Fokus der Sitzung stand die Präsentation der 5-Jahresplanung durch den Vorstand. In der Sitzung am 15. November 2013 stand die Geschäftsentwicklung des vierten Quartals im Mittelpunkt der Betrachtungen. Ein besonderes Augenmerk lag auf dem aktuellen Status der Personalarbeit. Hierzu wurden das Führungskräfteentwicklungsprogramm, das erarbeitete Leitbild und das Ergebnis der Mitarbeiterbefragung vorgestellt. Ebenfalls Thema der Sitzung war die Vergütung des Aufsichtsrats. Als Grundlage der Erörterungen diente die aktuelle Kienbaum-Studie zur Aufsichtsratsvergütung in Deutschland. In der letzten ordentlichen Sitzung des Jahres am 13. Dezember 2013 stand die Planung der CENIT für das Geschäftsjahr 2014 im Mittelpunkt. Es wurde intensiv über die wirtschaftlichen Perspektiven der nächsten Jahre diskutiert. Im Zuge der Neuausrichtung des EIM-Bereichs wurde eine überarbeitete Organisationsstruktur vorgestellt. Zudem wurden verschiedene M&A-Optionen diskutiert. RisikomanagementEin wichtiges Thema mehrerer Sitzungen war das Risikomanagement des Konzerns. Der Vorstand berichtete über die wesentlichen Risiken und das Risikoüberwachungssystem des Unternehmens. Im Rahmen vielfacher Erörterungen mit dem Vorstand und mehrerer Unterredungen mit dem Abschlussprüfer überzeugte sich der Aufsichtsrat, von der Wirksamkeit der Risikoüberwachungssysteme. Corporate GovernanceLaufend diskutierten wir im Einzelnen die Corporate Governance im Konzern und setzten uns namentlich mit den von der Regierungskommission beschlossenen Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinander. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage für Erfolg, Reputation und Selbstverständnis des Unternehmens darstellt. Deswegen hat der Aufsichtsrat die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards sowie deren Umsetzung im Unternehmen fortlaufend beobachtet und berücksichtigt. Dazu zählte unter anderem auch die regelmäßige Überprüfung der Effizienz der eigenen Tätigkeit. In zahlreichen Diskussionen -auch mit dem Abschlussprüfer -wurden die kontinuierliche Rechtmäßigkeit der Unternehmensführung und die Effizienz der Unternehmensorganisation erörtert. Das Bewusstsein für ein stets verantwortungsvolles und gesetzmäßiges Handeln und dessen existenzielle Bedeutung für die CENIT sind im Unternehmen und in seinen Gremien gut verankert. Über Corporate Governance bei der CENIT berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Corporate-Governance-Bericht. Seine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 gab der Aufsichtsrat laut Anforderungen des § 161 AktG am 16. Februar 2013 ab und hat diese den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Bilanzsitzung 2014 für den Jahres- und Konzernabschluss 2013Die Buchführung, der Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 sowie der Konzernabschluss mit Erläuterungen und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013 sind von der durch die Hauptversammlung vom 31. Mai 2013 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählten BDO AG Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Stuttgart, geprüft worden. Entsprechend den Aufgaben des Aufsichtsrats wurde die Qualifikation, Unabhängigkeit und Effizienz des Abschlussprüfers kontrolliert. Der Prüfer hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss der CENIT einschließlich Lagebericht und Konzernlagebericht 2013 mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Der Abschluss der CENIT Aktiengesellschaft wurde nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt. Der Konzernabschluss folgt den International Financial Reporting Standards (IFRS). Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats lagen die Abschlussunterlagen und Prüfungsberichte vollständig vor. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Abschlussprüfers intensiv mit Vorstand und Abschlussprüfer erörtert, um sich von der Ordnungsmäßigkeit zu überzeugen. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats entsprachen die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Jahr 2013 den gesetzlichen Anforderungen. Vor den Sitzungen wurden zudem umfassende Berichte des Vorstands, Auszüge aus Schriften der Gesellschaft, insbesondere Unterlagen aus dem Rechnungswesen, versandt. Auf Basis dieser sowie weiterer vom Aufsichtsrat in und außerhalb der Sitzungen angeforderter Informationen konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungsaufgabe ordnungsgemäß und zeitnah nachkommen. In der Bilanzsitzung vom 27. März 2014 berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen des Einzelabschlusses der CENIT Aktiengesellschaft und stand für ergänzende Auskünfte sowie die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Dabei konnten sich alle Aufsichtsratsmitglieder davon überzeugen, dass die Prüfung den gesetzlichen Anforderungen entsprach und in adäquater Weise durchgeführt wurde. Als abschließendes Ergebnis seiner eigenen Prüfungen nach § 171 Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand für die CENIT Aktiengesellschaft aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 in seiner Sitzung vom 27. März 2014 gebilligt und damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 hat der Aufsichtsrat ebenfalls am 27. März 2014 billigend zur Kenntnis genommen. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat nach erfolgter Prüfung an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der CENIT für die im Jahre 2013 geleistete Arbeit. Der zu lobende Einsatz Aller hat den guten Abschluss für das Geschäftsjahr ermöglicht.
Stuttgart, März 2014 Für den Aufsichtsrat Dipl.-Ing. Andreas Schmidt, Vorsitzender des Aufsichtsrats LageberichtIasi Gründung 2006: CENIT Rumänien Bukarest Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013Der CENIT Konzern wird vom Mutterunternehmen CENIT AG als operative Gesellschaft weltweit geführt. Die wirtschaftliche Lage des Konzerns ist geprägt durch die wirtschaftliche Lage der AG. Aus diesem Grund fasst der Vorstand der CENIT AG den Bericht über die Lage des Konzerns und der AG in einem Bericht zusammen. Grundlagen des KonzernsGeschäftsmodell der CENITDie CENIT hat zwei Geschäftsbereiche - Product Lifecycle Management (PLM) und Enterprise Information Management (EIM). Die CENIT ist die Spezialistin für die Kernprozesse ihrer Kunden und konzentriert sich auf die Fertigungsindustrie und die Finanzdienstleistungsbranche. Das Beratungs-, Service- und Softwareangebot des CENIT Konzerns beruht auf Standardprodukten seiner Softwarepartner sowie darauf basierenden CENIT-eigenen Lösungen. Führende Softwareanbieter, wie Dassault Systemes, IBM und SAP, sind Partner des Unternehmens. Die Mitarbeiter/innen im CENIT Konzern verfügen über ein hohes Prozess- und Technologieverständnis der Zielbranchen und unterstützen die Kunden dadurch branchengerecht bei der Planung, Implementierung und Optimierung ihrer Geschäfts- und IT-Prozesse. Damit die Kunden sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, übernimmt der CENIT Konzern zudem das Management der Applikationen und der damit verbundenen IT-Infrastrukturen. Die CENIT Strategie ist auf nachhaltiges profitables Wachstum ausgelegt. Deshalb stehen die Mitarbeiter, Technologiepartnerschaften mit den Partnern genauso im Fokus, wie das Bestreben den Kunden durch CENIT-Lösungen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Beteiligungen/TochterunternehmenDie CENIT hat ihren Stammsitz in Deutschland (Stuttgart) und ist dort in den wichtigsten Ballungszentren vertreten. Darüber hinaus wird der amerikanische Markt durch eine Tochtergesellschaft in der Nähe von Detroit betreut. Weitere Standorte der CENIT befinden sich in der Schweiz, Rumänien und Japan. Die in Toulouse ansässige, französische Tochtergesellschaft der CENIT betreut das führende Luft- und Raumfahrtunternehmen Airbus Group direkt vor Ort. Die in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den CENIT Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konsolidiert. Bei den Unternehmen werden dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wie in der deutschen AG. Die Tochterunternehmen sind auf Dienstleistungen in den Bereichen Services und Software spezialisiert. Darüber hinaus ist die CENIT AG zu einem Drittel an dem Joint Venture, CenProCS AIRliance GmbH, beteiligt. Das Joint Venture erbringt Service- und Beratungsleistungen für den gemeinsamen Großkunden Airbus Group. SteuerungssystemDer Vorstand der CENIT AG zeichnet für die Gesamtplanung und die Realisierung der langfristigen Konzernziele verantwortlich. Oberstes Ziel der Unternehmensentwicklung ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch profitables Wachstum. Die zur Steuerung der operativen Einheiten erforderliche Planung sowie die daraus resultierenden Maßnahmen leiten sich unter Einbeziehung der Entwicklungen des Wettbewerbs- und Marktumfelds aus der langfristigen Unternehmensplanung ab. Als relevante Steuerungsgrößen für die wirtschaftlichen Ziele gelten Umsatz, Bruttomarge, Kosten sowie das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBIT). Über eine individuelle Erfolgsbeteiligung werden die Mitarbeiter motiviert, die vereinbarten Ziele engagiert zu verfolgen. Jährlich definiert der Vorstand Maßnahmen und messbare Zwischenschritte, über die CENIT das Erreichen seiner langfristigen Ziele anstrebt. Die kurzfristige Steuerung erfolgt durch die Abweichungsanalyse mit der jährlichen Planung. Im Rahmen dieser Planung treffen die Verantwortlichen eine erste Einschätzung zur Entwicklung wesentlicher GuV-Posten wie Umsatz, Deckungsbeitrag, Vertriebs- und Verwaltungskosten, EBIT sowie zur Beschäftigungssituation. Das Geschäftsjahr wird über einen getrennten Bottom-up und Top-Down Planungsprozess von den Geschäftsfeldern und Vorstand geplant. In gemeinsamen Planungsrunden werden diese Einschätzungen plausibilisiert, untermauert und final vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt. In Rahmen dieses Planungsprozesses wird auch die laufende 5-Jahres-Planung überprüft und fortgeschrieben. Zur regelmäßigen Bewertung des Geschäftsverlaufs - Plan-Ist-Vergleich -stellt der Konzern den operativen Einheiten detaillierte Berichte zur Verfügung, um eine optimale Geschäftssteuerung zu ermöglichen. Der Vorstand analysiert monatlich Plan-Ist-Vergleiche gemeinsam mit jeder operativen Einheit, um erforderliche Korrekturmaßnahmen zeitnah einzuleiten. Viele erfolgskritische Kenngrößen sind jedoch nicht oder nur indirekt quantifizierbar. Dazu zählen Faktoren wie die Reputation der Marke, Kundenzufriedenheit, Qualifikation, Erfahrung und Motivation der Mitarbeiter sowie deren Führungsqualitäten, aber auch die Unternehmenskultur, die allenfalls qualitativ beschrieben werden können. Die CENIT nutzt hierzu unter anderem Kundenumfragen und die jährliche Mitarbeiterbefragung, um Fehlentwicklungen entgegen zu wirken. Forschung und EntwicklungEin weiteres Ziel ist es, die Innovationskraft weiter zu stärken. Daher hat CENIT im Geschäftsjahr 2013 seine Aufwendungen auf 6.780 TEUR für Forschung und Entwicklung (FuE) erhöht. Die Geschäftsfelder der CENIT konzentrieren sich mit ihren FuE-Anstrengungen auf die nächste Generation ihrer Produkte und Lösungen und bereiten deren erfolgreiche Markteinführung vor. Durch die enge Zusammenarbeit mit den produkt- und kundennahen Bereichen gelingt es der CENIT, kundenorientierte Lösungen anzubieten. Neben dem Vertrieb von Standardsoftware entwickelt der CENIT Konzern eigene Programme zur Ergänzung und Erweiterung dieser Lösungen. Die Softwarelösungen des Konzerns basieren auf Produkten von Dassault Systemes, wie der PLM Software CATIA, ENOVIA oder DELMIA oder auf IT-Lösungen von IBM und SAP. Die Software-Expertise und jahrzehntelange Branchenerfahrung ermöglicht es der CENIT, die Produktivität und Datenqualität ihrer Kunden durch eigene CENIT-Lösungen zu optimieren. Insgesamt bietet der CENIT Konzern in seinen Geschäftsbereichen über 20 eigene Softwarelösungen an. Innovation ist Fortschritt. Daher sind Forschung und Entwicklung für die weitere Erreichung der gesetzten Unternehmensziele von zentraler Bedeutung. Die Aktivitäten der CENIT auf diesem Gebiet werden kontinuierlich ausgebaut. Damit verstärkt CENIT gleichzeitig die Positionierung gegenüber den Mitbewerbern. Auch im Geschäftsjahr 2014 sind leicht steigende Innovationsaufwendungen geplant. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDeutschlandWie schon 2011 und 2012 hat die europäische Schuldenkrise auch zu Beginn des Jahres 2013 die gesamtwirtschaftliche Produktion in Deutschland spürbar belastet. Vor allem die Binnennachfrage, gute Einkommensperspektiven, günstige Finanzierungsbedingungen sowie die Erwartung neuer Impulse aus dem Ausland trugen im Sommerhalbjahr jedoch zu einer Verbesserung der konjunkturellen Lage bei. Der Konsum und die Ausrüstungsinvestitionen konnten nach fast zweijähriger Durststrecke wieder zulegen. Wichtigster Wachstumsmotor waren vor allem die Verbraucher, die 0,9% mehr Geld ausgaben. Auch die Unternehmen sorgten mit 0,5% mehr Ausgaben für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge für Wachstum. Nach einem Anstieg im Jahr 2012 um 0,7% konnte das Bruttoinlandsprodukt 2013 laut Statistischem Bundesamt allerdings um nur 0,4% zulegen. Trotz der nur verhaltenen Konjunkturerholung hat es im letzten Jahr wieder einen Beschäftigungsrekord gegeben. Wie das statistische Bundesamt mitteilte, hatten 2013 durchschnittlich etwa 41,8 Millionen Menschen in Deutschland einen Job, so viele wie nie zuvor. Auch die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit erhöhte sich dank eines Abbaus von Kurzarbeit und zahlreicher Überstunden. Der Jobaufbau hingegen verlangsamte sich etwas, es entstanden 232.000 neue Arbeitsplätze, was ein Plus von 0,6% darstellt. In den beiden Jahren zuvor stieg die Zahl der Erwerbstätigen dagegen jeweils um mehr als ein Prozent. Die Arbeitslosenquote stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht von 6,8% auf 6,9% an. Für 2014 rechnen die Wirtschaftsexperten mit einem Wachstum von 1,7%-2,0% gegenüber 2013. Optimistisch stimmt unter anderem der zuletzt gestiegene ifo Geschäftsklimaindex. Die Impulse für den Anstieg des Bruttoinlandsprodukts sieht das ifo Institut weniger beim Außenhandel als bei der starken Binnennachfrage und den durch niedrige Zinsen deutlich gestiegenen Bauinvestitionen, die 2013 bereits um 2,4% zulegen konnten. Rekordbeschäftigung, steigende Löhne und niedrige Inflation sollten den Konsum weiter ankurbeln. Allerdings gilt es hier, Risikofaktoren zu beachten. Kritisch bewertet die Deutsche Bundesbank einige Maßnahmen, die von der Koalitionsvereinbarung in Aussicht gestellt wurden, wie z. B. den Mindestlohn, der die Leistungsfähigkeit der Arbeits- und Gütermärkte beschädigen könnte. Das außenwirtschaftliche Umfeld ist eine weitere Herausforderung. Die Auswirkungen der Schuldenkrise im Euro-Raum seien zwar eingedämmt und wichtige Reformen eingeleitet worden, doch die hohe Verschuldung und die weiter bestehenden Strukturprobleme tragen zur Krisenanfälligkeit sowohl der europäischen als auch der globalen Wirtschaft bei. EuropaDie Wirtschaft in der Währungsunion ist nach wie vor in einer äußerst schlechten Verfassung. Auch wenn sich der Euroraum, im Wesentlichen durch eine Lockerung der restriktiven Finanzpolitik, im Sommerhalbjahr von der mehr als einem Jahr anhaltenden Rezession lösen konnte, bleibt die Lage fragil und für krisenhafte Verwerfungen anfällig. Das BIP ging 2013 im Euro-Raum um 0,4% zurück. Für 2014 erwarten die Experten wieder einen Anstieg, der sich zwischen 0,7% und 1,0% bewegen sollte. Voraussetzung für das Eintreffen der Prognosen sei, dass es zu keiner neuerlichen Eskalation der Eurokrise kommt. Eine weitere Hürde für das Eintreten dieser Prognose besteht in der fehlenden Wettbewerbsfähigkeit der Krisenländer. Solange diese nicht wiederhergestellt ist, wird es einigen Ländern schwer gelingen, die teilweise enormen Auslandsschulden zu tragen. USADie jüngsten konjunkturellen Entwicklungen in den USA stimmen hoffnungsvoll für das Jahr 2014. So konnte das BIP 2013 um 1,8% gesteigert werden. Für 2014 hat die Ratingagentur Standard & Poor's ihren Ausblick von 2,6% auf 2,8% Wachstum nach oben korrigiert. Mit der Einigung im Haushaltsstreit und der Ankündigung des scheidenden Notenbankchefs, Bernanke, den Kauf von Staatsanleihen und Hypothekenpapieren von bislang monatlich 85 Milliarden Dollar ab Januar auf 75 Milliarden Dollar zu reduzieren, konnte die größte Volkswirtschaft der Welt vor allem im letzten Quartal 2013 mit steigenden Einzelhandelsumsätzen und einer auf 7,4% gesunkenen Arbeitslosenquote im Vergleich zu 7,8% in 2012, glänzen. JapanAuch Japan dürfte 2014, neben den USA, zu den globalen "Konjunkturlokomotiven" zählen. Nachdem das BIP 2013 um 1,8% gestiegen ist, erwarten die Experten auch für 2014 ein ähnliches bzw. leicht ansteigendes Konjunkturwachstum. So versucht die dortige Regierung mit einem Bündel an Maßnahmen die Konjunktur noch stärker in Schwung zu bringen. Unter anderem überschwemmt die Notenbank des Landes seit April 2013 die Wirtschaft mit zinslosem Geld, um Japan aus der langen Deflationsphase zu führen. Die Strategie ist Teil der Wirtschaftspolitik von Regierungschef Shinzo Abe, für die sich die Bezeichnung «Abenomics» eingebürgert hat. Mit weiteren Konjunkturpaketen soll dem negativen Konsumeffekt, der nach der Mehrwertsteuererhöhung um drei Punkte auf 8% im April 2014 erwartet wird, entgegengewirkt werden. Branchenwirtschaftliche RahmenbedingungenEntgegen der Prognosen, die zu Beginn des vergangenen Jahres noch ein Wachstum von 1,6% vorausgesehen haben, ist der Umsatz mit Produkten und Dienstleistungen der Informationstechnologie, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik in diesem Jahr in Deutschland, laut Branchenverband BITKOM, mit 152 Milliarden Euro, gleich geblieben. Für 2014 erwartet der Verband in Deutschland ein mit der deutschen Wirtschaft einhergehendes Wachstum von 1,6% auf 154,4 Milliarden Euro. Deutlich zulegen konnte in 2013 insbesondere das Geschäft mit Software (+4,9%) und Dienstleistungen (+2,4%), was auch in 2014 laut Aussage des Branchenverbands der wesentliche Treiber im IT-Sektor sein wird. Schwächer hat sich der Markt für IT-Hardware entwickelt (-1,1%). Während das Geschäft mit Desktop PCs und Laptops deutlich rückläufig ist, verstärkt sich der Verkaufsboom bei Tablet Computern, mit denen im letzten Jahr ein Umsatzplus von 48% erzielt werden konnte. Laut BITKOM ist der ITK Markt 2013 weltweit um 3,8% auf den Rekordwert von 2,84 Billionen Euro gestiegen, was ein stärkeres Wachstum als die Gesamtwirtschaft bedeutet. Wie auch in Deutschland konnte dabei das Geschäft mit Software (+5,5%) und IT-Dienstleistungen (+3,4%) am stärksten zulegen. "Besonders in den Schwellenländern ist die Digitalisierung ein bedeutender Wachstums- und Jobmotor." bestätigt Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer BITKOM. Im internationalen Vergleich sieht das European Information Technology Observatory (EITO) bei den BRIC-Staaten das schnellste Wachstum. So soll in Indien der ITK-Markt um 11% gewachsen sein, Brasilien kommt auf 9,1% knapp vor China mit 8,7%. Russland (+4,6%) und die USA (+4,8%) können ein ähnliches Wachstum vorweisen. Die Trendthemen bleiben auch in 2014 Big Data, Mobility, Collaboration, Data Center Transformation sowie Cloud Computing. Unter den zehn wichtigsten Technologie-Trends findet sich neben der Modernisierung der Infrastruktur auch der Einsatz mobiler Geräte wie Smartphones und Tablet Computer. Für 55% der Unternehmen hat die Integration mobiler Lösungen in die Arbeitsabläufe hohe oder sehr hohe Priorität. Die größte Herausforderung in der Branche ist nach wie vor der Mangel an Fachkräften. Der Bedarf von derzeit 43.000 IT-Spezialisten in Deutschland entwickelt sich zu einem dauerhaften Wachstumshemmnis. Die Industrie sowie die Verbände sind gefordert, die richtigen Maßnahmen zu treffen, um den IT-Standort Deutschland zu erhalten. Zusammenfassender Geschäftsverlauf2013 war ein gutes Jahr für die CENIT, auch wenn der Umsatz nicht um die angepeilten 3% gesteigert werden konnte. Im EIM Bereich war der Umsatz in 2013 mit -3% rückläufig aufgrund der Fokussierung auf Erhöhung der Profitabilität wurden nicht alle Möglichkeiten am Markt genutzt, um das angestrebte Umsatzziel zu erreichen. Jedoch konnte aufgrund dieser Maßnahmen der EBIT um 607 TEUR (+149% vs. VJ) auf 1.014 TEUR gesteigert werden. Mit CENIT-eigener Software konnte der Umsatz in 2013 um 4% gesteigert werden und dazu beitragen das Ergebnis pro Aktie, um 7,7% auf 0,70 EUR pro Aktie, zu verbessern. Die 2011 gegründete CENIT Japan hat im vergangenen Geschäftsjahr die Gewinnzone erreicht und liegt somit genau im Rahmen der Planungen. Ertragslage CENIT Konzern (nach IFRS)Aufgliederung der Umsätze nach Produkt-/Erlösartenscroll
Aufgliederung der Umsätze nach Geschäftssegmentenscroll
In Deutschland wurden 82,2% (Vj. 81,6%) der Umsätze, im EU-Ausland 9,0% (Vj. 10,5%) und in den übrigen Ländern 8,8% (Vj. 7,9%) erzielt. Der CENIT Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2013 Umsatzerlöse in Höhe von 118.921 TEUR (Vj. 118.854 TEUR) und legte damit um 0,1% zu. Die Umsatzerlöse im Bereich CENIT Beratung und Services verringerten sich um -1,9%. Die Umsätze mit Fremdsoftware stiegen dagegen um rund 2,1% an. Der Umsatz mit CENIT-eigener Software konnte von 12.311 TEUR auf 12.791 TEUR gesteigert werden (3,9%). Hierbei wurden vor allem die Softwareprodukte FASTSUITE und CENITCONNECT im Bereich PLM und IBM ECM System Monitor sowie ECLISO im EIM-Bereich erfolgreich an den Endkunden vertrieben. Kennzahlen zur Ergebnisentwicklungscroll
Der Rohertrag (Betriebsleistung abzüglich Materialaufwand) betrug 73.242 TEUR (Vj. 73.579 TEUR) und fiel damit leicht um -0,5%. Auch die Rohertragsmarge ist von 61,5% auf 61,0% leicht zurückgegangen. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr sind gegenüber dem Vorjahr um 272 TEUR bzw. 0,6% geringfügig angestiegen. Die erfolgsabhängigen Vergütungen sind auf 3.256 TEUR (Vj. 3.649 TEUR) gesunken. Die CENIT erreichte ein EBITDA in Höhe von 10.635 TEUR (Vj. 11.044 TEUR/-3,7%) und ein EBIT von 8.331 TEUR (Vj. 8.017 TEUR/3,9%). Bezogen auf die Betriebsleistung hat sich die EBITDA-Marge von 9,2% auf 8,9% verringert. scroll
Das Ergebnis je Aktie (EPS) konnte im Vergleich zum Vorjahr um 7,7% von 0,65 EUR/Aktie auf 0,70 EUR/Aktie gesteigert werden. CENIT (Schweiz) AG, Effretikon/SchweizDas Tochterunternehmen konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 10.145 TEUR (Vj. 10.620 TEUR) erwirtschaften, bei einem EBIT von 857 TEUR (Vj. 984 TEUR). Die Geschäftstätigkeiten in der Schweiz liegen schwerpunktmäßig auf PLM Lösungen von Dassault Systemes und EIM Lösungen von IBM. Die insgesamt 18 Mitarbeiter aus den Niederlassungen in Effretikon und Yverdon-les-Bains betreuen vorrangig Kunden der Fertigungsindustrie und der Finanzdienstleistungsbranche. Die CENIT (Schweiz) ist eine 100%ige Tochter der CENIT AG. CENIT North America Inc., Auburn Hills/USADie CENIT North America Inc. konnte bei einem Umsatz in Höhe von 9.053 TEUR (Vj. 9.203 TEUR) ein EBIT in Höhe von 685 TEUR (Vj. 938 TEUR) erwirtschaften. In den USA liegen die Schwerpunkte auf der Vermarktung der CENIT-Softwareprodukte im PLM Bereich. Hierbei stehen vorrangig Kunden der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie der Fertigungsindustrie im Fokus. 35 Mitarbeiter sind in Service- und Vertriebseinheiten aufgeteilt. CENIT SRL, Iasi/RumänienDie CENIT SRL konnte bei einem Umsatz in Höhe von 1.780 TEUR (Vj. 1.401 TEUR) ein EBIT in Höhe von 296 TEUR (Vj. 106 TEUR) erwirtschaften. Mit 35 Mitarbeitern werden vorrangig Servicedienstleistungen erbracht und Softwareentwicklungen vorangetrieben. Daneben steht die Vermarktung von Software des strategischen Partners Dassault Systemes im PLM-Umfeld im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit der CENIT SRL. CENIT France SARL, Toulouse/FrankreichDie CENIT France SARL hat bei einem Umsatz in Höhe von 1.082 TEUR (Vj. 907 TEUR) ein EBIT von 53 TEUR (Vj. 133 TEUR) erwirtschaftet. Die 13 Mitarbeiter betreuen vorrangig den Kunden Airbus Group in Toulouse bei Projektberatungen und Ausschreibungen. CENIT Japan K. K., Tokyo/JapanDie 2011 gegründete CENIT Japan K. K. erwirtschaftete bei einem Umsatz in Höhe von 913 TEUR (Vj. 529 TEUR) ein EBIT von 31 TEUR (Vj. -108 TEUR). Über lokale Partner in Japan vertreibt CENIT bereits seit einigen Jahren erfolgreich eigene Software- und Beratungsprodukte. Ein eigener CENIT Standort -mit aktuell 4 Mitarbeitern vor Ort -soll die Wichtigkeit des Marktes für die Zukunft unterstreichen. Schwerpunktmäßig ist die CENIT Japan K.K. im Bereich der Digitalen Fabriklösungen tätig. CenProCS AIRliance GmbH, Stuttgart/DeutschlandDas Joint Venture von CS Communication & Systemes, CENIT AG und PROSTEP AG wurde 2007 gegründet und ermöglicht dem Großkunden Airbus Group über einen einzigen Vertragspartner auf ausgewiesenes Know-how und Expertenwissen zuzugreifen. Die CENIT AG ist mit einem Drittel an dem Joint Venture beteiligt. Der Ausweis erfolgt im Konzernabschluss at Equity. Die CenProCS AIRliance GmbH veröffentlicht einen eigenständigen Jahresabschluss. AuftragsentwicklungDer Auftragseingang im CENIT Konzern lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 bei 111.824 TEUR (Vj. 116.510 TEUR). Der Auftragsbestand per 31. Dezember 2013 belief sich auf 36.868 TEUR (Vj. 43.593 TEUR). Ertragslage CENIT Einzelabschluss (nach HGB)Aufgliederung der Umsätze nach Produkt-/Erlösartenscroll
Aufgliederung der Umsätze nach Geschäftssegmentenscroll
Die CENIT AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2013 Umsatzerlöse in Höhe von 101.854 TEUR (Vj. 104.693 TEUR). Der umsatzstärkste Bereich Beratung und Service ging um -7,9% gegenüber dem Vorjahr zurück. Der Anteil an Umsätzen mit Fremdsoftware betrug 41.346 TEUR (Vj. 39.929 TEUR), der Umsatz mit CENIT-eigener Software konnte auf 11.172 TEUR (Vj. 10.822 TEUR) gesteigert werden. Kennzahlen zur Ergebnisentwicklung CENIT AGscroll
Der Rohertrag der Gesellschaft betrug 63.876 TEUR (Vj. 65.174 TEUR). Die Rohertragsmarge betrug 61,2% (Vj. 62,2%). Die CENIT AG erreichte einen EBITDA in Höhe von 8.401 TEUR nach 9.408 TEUR im Jahr 2012 (-10,7%). Die EBITDA-Marge hat sich damit von 8,9% des Vorjahres auf 8,2% leicht verringert. Das EBIT betrug 7.036 TEUR nach 7.980 TEUR im Vorjahr (-11,8%). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen verringerten sich um 63 TEUR auf 1.365 TEUR. Der Personalaufwand reduzierte sich im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr um -209 TEUR (-0,5%). Der durchschnittliche Personalbestand ist nahezu unverändert. Das Finanzergebnis beinhaltet Ausschüttungen des Tochterunternehmens in Rumänien in Höhe von insgesamt 76 TEUR (Vj. 100 TEUR). Daneben hat die CENIT NA im Vorjahr 775 TEUR an die CENIT AG ausgeschüttet. AuftragsentwicklungBei der CENIT AG lag der Auftragseingang im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 bei 94.772 TEUR (Vj. 99.581 TEUR). Per 31. Dezember 2013 belief sich der Auftragsbestand der CENIT AG auf 31.980 TEUR (Vj. 39.021 TEUR). Finanzlage CENIT Konzern (IFRS)Gegenüber Kreditinstituten bestehen keinerlei Verbindlichkeiten -weder kurzfristiger noch langfristiger Natur. Eingeräumte Kreditlinien in Höhe von 2.493 TEUR werden derzeit nicht in Anspruch genommen. Die zur Finanzierung des operativen Geschäftes zwischenzeitlich nicht benötigten liquiden Mittel werden im kurzfristigen und mitunter im mittelfristigen Bereich mit einem angemessenen Rendite-/Risikoverhältnis angelegt. Die Investitionen in das Anlagevermögen wurden im Berichtsjahr vollständig eigenfinanziert. Die gute Finanzsituation lässt eine nachhaltige Innenfinanzierung zu. Kennzahlen zur Cashflow Rechnung im Konzernscroll
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operativer Cashflow abzüglich Capex Der operative Cashflow hat sich gegenüber dem Vorjahr verringert. Die für Investitionen eingesetzten Nettozahlungsmittel haben sich von 2.272 TEUR auf 1.219 TEUR verringert. Der Zahlungsmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres beträgt somit 26.632 TEUR und hat sich insgesamt um 2.853 TEUR erhöht. LiquiditätssicherungNeben der Finanzplanung verfügt CENIT über eine monatliche Liquiditätsplanung. Liquiditätsüberschüsse werden gezielt für die Finanzierung von Projekten, Softwareentwicklungen, Investitionen und den Ausbau der Ländergesellschaften genutzt. Sowohl die CENIT AG als auch ihre Konzerngesellschaften waren im Geschäftsjahr 2013 jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Finanzlage der CENIT AG (nach HGB)Die stichtagsbezogene Liquidität ist von 19.802 TEUR des Vorjahres auf 20.360 TEUR des abgelaufenen Geschäftsjahres gestiegen. Die Erhöhung der Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus dem erhöhten Jahresergebnis sowie dem Abbau sonstiger Aktiva. Die auf der letztjährigen Hauptversammlung beschlossene Dividende von 0,30 EUR je Aktie und die Sonderdividende von 0,25 EUR je Aktie hat zu einem Zahlungsmittelabfluss von 4.602 TEUR geführt. Vorgeschlagene DividendeDer Vorstand und der Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 16. Mai 2014 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 0,35 EUR je Aktie aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 2.962 TEUR auszuschütten. Das Unternehmen geht weiterhin von einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung in den nächsten Monaten aus. Es hat sich gezeigt, dass eine langfristige Sicherung der Liquidität und das Bewahren der finanziellen Unabhängigkeit in Krisenzeiten sinnvoll sind. Letztendlich ist diese gute finanzielle Situation der CENIT auch bei Auftragsvergaben ein entscheidender Wettbewerbsvorteil, der den Investitionsvorhaben der Kunden, unter anderem mit Blick auf die Dienstleistungen und Softwareprodukte des CENIT Konzerns, die notwendige Sicherheit verleiht. Die übrigen bestehenden, liquiden Mittel sollen CENIT die Möglichkeit eröffnen, im Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre, soweit dies zweckmäßig erscheint, auch zukünftig am Wachstum der adressierten Märkte teilzunehmen. Hierzu zählt zum Beispiel der Ausbau der Service- und Softwareaktivitäten. Interessante Akquisitionen werden daher fortlaufend gesichtet und geprüft. Aber auch der weitere Technologieausbau hinsichtlich neuer Themen und der Softwareentwicklung benötigt Kapital. Vor diesem Hintergrund ist die Finanzstrategie weiterhin auf die Beibehaltung einer guten und langfristigen Bonität ausgerichtet, die jedoch auch die Interessen der Aktionäre an einer Dividende berücksichtigt. Vermögenslage CENIT Konzern (nach IFRS)scroll
Die langfristigen Vermögenswerte haben sich insgesamt nur unwesentlich verändert. Die Veränderung ist auf die planmäßigen Abschreibungen zurückzuführen. Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital 35.930 TEUR (Vj. 34.648 TEUR). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 59,5% (Vj. 58,7%). Der Bestand an Bankguthaben und liquiden Mitteln beträgt zum Bilanzstichtag 26.632 TEUR (Vj. 23.779 TEUR). Neben den liquiden Mitteln stehen weiterhin ausreichend Kontokorrentlinien in Höhe von 2.493 TEUR zur Verfügung. Sowohl die kurzfristigen Vermögenswerte als auch die kurzfristigen Schulden entsprechen dem Geschäftsverlauf. Der operative Cashflow erreichte 8.854 TEUR (Vj. 10.444 TEUR). 2013 wurde der Cashflow durch die Auszahlung der Dividende an die Aktionäre in Höhe von insgesamt 4.602 TEUR und investitionsbedingt in Höhe von 1.219 TEUR beeinflusst. Vermögenslage CENIT Einzelabschluss (nach HGB)scroll
Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital 28.677 TEUR (Vj. 28.466 TEUR). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 60,5% (Vj. 59,2%). Der Bestand an Bankguthaben und liquiden Mitteln beträgt zum Bilanzstichtag 20.360 TEUR (Vj. 19.802 TEUR). Neben den liquiden Mitteln stehen weiterhin ausreichend Kontokorrentlinien in Höhe von 2.493 TEUR zur Verfügung. Sowohl die Forderungen mit 13.686 TEUR (Vj. 16.975 TEUR) als auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 2.919 TEUR (Vj. 3.650 TEUR) entsprechen dem Geschäftsverlauf. Diese finanzielle Unabhängigkeit stellt zukünftig für die CENIT AG einen Wettbewerbsvorteil dar und garantiert den Kunden die notwendige Investitionssicherheit. Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenInvestitionenInvestitionen in Sachanlagen spielen bei der CENIT in der Regel eine untergeordnete Rolle. Dies sind im Wesentlichen Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Vertriebsniederlassungen sowie der Verwaltungszentrale. Davon wurde der größte Teil der Investitionen als Ersatzinvestition in die technische Infrastruktur getätigt. Im CENIT Konzern (IFRS)Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens lagen 2013 bei 1.226 TEUR (Vj. 2.278 TEUR). Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte lagen bei 2.303 TEUR (Vj. 3.027 TEUR). Die Investitionen teilen sich folgendermaßen nach Segmenten auf: Investitionen nach Geschäftssegmenten im Konzernscroll
In der CENIT AG, Deutschland (HGB)Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens lagen 2013 bei 1.189 TEUR (Vj. 2.130 TEUR). Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte lagen bei 1.365 TEUR (Vj. 1.428 TEUR). Die Investitionen (immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) teilen sich folgendermaßen nach Segmenten auf: scroll
Die Investitionen wurden in voller Höhe aus dem operativen Cashflow finanziert. DevisenmanagementDie hohe Volatilität an den Devisenmärkten und die daraus resultierende Ungewissheit über die Wechselkursentwicklung haben nur einen minimalen Einfluss auf die CENIT. Die Geschäftstätigkeit des CENIT Konzerns generiert unter anderem auch Zahlungsmittel in US-Dollar (USD), Schweizer Franken (CHF) und Japanischen Yen (JPY). Damit ist CENIT einem gewissen Währungsrisiko ausgesetzt, auch wenn nur relativ geringe Anteile der Erlöse und Umsätze des Konzerns in diesen Fremdwährungen anfallen. Das Risikomanagement beobachtet und beurteilt die jeweiligen Devisenschwankungen und gewährleistet bei Bedarf eine zeitnahe Absicherung. Im Wesentlichen wird jedoch in Euro (EUR) fakturiert. Beschaffungs- und EinkaufspolitikDie CENIT setzt Vertrauen in ihre Partner sowie Lieferanten und erwartet eine faire und langfristige Zusammenarbeit. Leistungen, Gegenleistungen und Risiken stehen dabei in einem ausgewogenen Verhältnis. Von den Partnern und Lieferanten wird erwartet, dass gemeinsam erkannt wird, wo Potenziale für Kostensenkungen vorhanden sind. Daher verfolgt CENIT eine exakt auf den konkreten Bedarf eines Projektes zugeschnittene Einkaufspolitik. Die Einkäufer/innen bei CENIT verfügen über eine umfassende Erfahrung in der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen für alle Kundenprojekte. Das Unternehmen arbeitet in der Beschaffung mit namhaften Partnern zusammen, die Markt- beziehungsweise Branchenführer in ihrer Produktsparte sind. Währungsrisiken aus der Beschaffung entstehen kaum, da überwiegend in der Eurozone eingekauft wird. Der Aufwand für Waren und bezogene Leistungen betrug im Jahr 2013 46.901 TEUR im CENIT Konzern (Vj. 46.044 TEUR) und 40.438 TEUR (Vj. 39.583 TEUR) bei der CENIT AG, Deutschland. Der Lagerwert und damit die Kapitalbindung wird aufgrund der projektbezogenen Beschaffung mit einem Wert zum Geschäftsjahresende von 4 TEUR im CENIT Konzern (Vj. 88 TEUR) auf niedrigem Niveau gehalten. QualitätssicherungDer Erfolg der CENIT hängt in erster Linie davon ab, ob die Anforderungen der Kunden erfüllt werden. Im Bereich der Geschäftsprozessberatung wollen wir mit qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Lösungen überzeugen. Durch die Übernahme von Betriebstätigkeiten für den Kunden oder beim Kunden vor Ort wollen wir die Effizienz des übernommenen Betriebes steigern. Die Zielsetzung des Kunden zu übertreffen, ist der Ansporn eines jeden Mitarbeiters. Um dies zu erreichen, hat die CENIT ihre eigenen Prozesse so gestaltet, dass sie diesen Anforderungen gerecht werden. Dazu hat CENIT wichtige, und für den Konzern in der Gesamtheit geltende, Prozessbeschreibungen erarbeitet und in Kraft gesetzt. Alle Mitarbeiter/innen sind aufgefordert, diese Prozesse umzusetzen und durch methodisch festgelegtes Vorgehen ständig zu verbessern. Die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung ist somit ein wichtiger Baustein des Qualitätsmanagementsystems. Durch diesen fortwährenden Prozess werden Verbesserungspotenziale aufgezeigt, bewertet und umgesetzt. Die Leitung des Qualitätsmanagements wird durch ein Mitglied des Vorstands gestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Vorstand direkt Einfluss und Kontrolle auf das Qualitätsmanagementsystem des Konzerns hat und bei Fehlleitung dies sofort erkannt und abgestellt werden kann. In einem Managementhandbuch hat CENIT Regelungen für das Qualitätsmanagement aufgestellt. Es berücksichtigt die Norm ISO 9001:2008. Der Vorstand legt die Konzernpolitik, -strategie und -ziele fest und sorgt dafür, dass sie auf allen Ebenen des Konzerns bekannt und umgesetzt werden. Weiterhin definiert der Vorstand die Organisation und die Verantwortungsbereiche und stellt die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung. Jährlich werden im Führungskreis detaillierte Ziele für das nächste Jahr - und als Orientierung für die nächsten fünf Jahre -erarbeitet. Die Jahresziele werden dann auf die Ebene der einzelnen Mitarbeiter/innen überführt. Ziele, die der Überwachung und der ständigen Verbesserung von Prozessen dienen, werden in den jeweiligen Prozessbeschreibungen definiert. Der Vorstand überprüft regelmäßig, mindestens jedoch jährlich, ob die vereinbarten Ziele, die Prozessbeschreibungen, Gesetze und Normen eingehalten beziehungsweise über- oder unterschritten werden. Die Einhaltung der Anforderungen der ISO 9001:2008 wird jährlich, sowohl durch interne Audits als auch durch einen externen unabhängigen Zertifizierer, überprüft. Die Überprüfung im Jahr 2013 durch die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS) ergab keine Abweichungen von den Anforderungen der Norm. Das Zertifikat wird aufrechterhalten und behält seine Gültigkeit. InformationssicherheitUm die Einhaltung von gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Anforderungen, sowie den Schutz der eigenen und der Kundeninformationen sicherzustellen, wurde auf Basis ISO/IEC 27001:2005 ein Informationssicherheits-Managementsystem installiert. Die ISO 27001 ist ein international anerkannter Standard und versteht sich als ein systematischer prozessorientierter Ansatz, ein Informationssicherheits-Managementsystem umzusetzen, das sowohl die Technik als auch die Mitarbeiter berücksichtigt und gleichzeitig einen kontinuierlichen Überwachungs- und Optimierungsprozess etabliert. Das Informationssicherheits-Managementsystem stellt damit eine Kombination dar, bestehend aus Managementsystem und konkreten Maßnahmen, wie etwa die physikalische und personelle Sicherheit, die Sicherheit des IT-Betriebs sowie den Zutritts- und Zugangsschutz. Die Mitarbeiter/innen werden in vierteljährlichen Informationsveranstaltungen über aktuelle Entwicklungen des Unternehmens informiert. In diesen Veranstaltungen finden auch notwendige bereichsübergreifende Schulungen zum Informationssicherheits-Managementsystem statt. Für das Tagesgeschäft notwendige Informationen werden entweder in turnusmäßigen Regelmeetings oder in Einzelbesprechungen kommuniziert. Es wird auf eine offene, dialogorientierte Kommunikation Wert gelegt. Die Einhaltung der Anforderungen der ISO/IEC 27001:2005 wird jährlich sowohl durch interne Audits als auch durch einen externen unabhängigen Zertifizierer überprüft. Die Überprüfung im Jahr 2013 durch die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS) ergab keine Abweichungen von den Anforderungen der Norm. Das Zertifikat wird aufrechterhalten und behält seine Gültigkeit. Mitarbeiter/innenAufgliederung der Mitarbeiter nach Ländergesellschaftenscroll
Einer der Schwerpunkte der Personalarbeit lag 2013 im Ausbau des CENIT Campus, dem Fortbildungsprogramm für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sowohl Fachschulungen als auch soft skill Schulungsangebote wurden rege genutzt. Nachdem in 2012 die Erweiterung der Sozialleistungen bei CENIT im Fokus stand, konnten in 2013 die Ausbildungsrichtungen an der Dualen Hochschule erweitert werden. So haben wir hier z. B. den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit aufgenommen. Neben den Sozialleistungen wurde auch das Gesundheitsmanagement ausgebaut: Im Berichtsjahr fanden dazu beispielsweise zwei Gesundheitstage statt, an denen kostenloses Bio-Obst und Gemüse, Vorträge und Beratungen zu Themen wie "Ernährung und Entspannung" oder "Gesundheit für mich und andere", für die Mitarbeiter/innen angeboten wurden. Es gab hier u. a. die Möglichkeit sich für die DKMS (Deutsche Knochenmarkspenderdatei) registrieren zu lassen, was die Mitarbeiter zahlreich nutzten. Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Beschaffung hochqualifizierter Mitarbeiter für die CENIT AG in Deutschland und weltweit. Am 31. Dezember 2013 betrug die Anzahl der Mitarbeiter/innen im Konzern 671 (Vj. 675). Die CENIT AG, Deutschland beschäftigte per 31. Dezember 2013 566 Mitarbeiter/innen (Vj. 580). Der überwiegende Teil von ihnen verfügt über einen qualifizierten Hochschulabschluss. Die Fluktuation lag bei rund 5% (Vj. 10%). Das Unternehmen verzeichnet weiterhin einen sehr niedrigen Krankenstand. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit lag bei 7,8 Jahren bei einem Durchschnittsalter von 41,5 Jahren. Der Personalaufwand beläuft sich im Berichtszeitraum auf 47.728 TEUR im CENIT Konzern (Vj. 47.456 TEUR) und 40.826 TEUR in der CENIT AG (Vj. 41.035 TEUR). Seit Jahren bildet CENIT erfolgreich aus. Das Unternehmen sieht dies als Teil seiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und engagiert sich aktiv darin, jungen Menschen den Start ins Berufsleben durch eine qualifizierte Ausbildung zu erleichtern. Im Jahr 2013 bildete CENIT AG in Deutschland zum Jahresende insgesamt 50 junge Menschen in verschiedenen Berufen aus und will das in den kommenden Jahren weiterhin ausbauen. Unter den Auszubildenden befinden sich Studentinnen und Studenten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) im Bereich Informatik und Wirtschaft sowie Auszubildende im Bereich der Informationstechnik. Darüber hinaus stellt das Unternehmen kontinuierlich Hochschulabsolventinnen/-absolventen, sowie Studentinnen/Studenten, die ihre Diplom-, Master- oder Bachelor-Arbeit schreiben, sowie Praktikantinnen und Praktikanten ein. WeiterbildungUm die Qualifikation ihrer Mitarbeiter/innen zu erweitern und ihnen den Zugang zu aktuellem Wissen und Know-how zu ermöglichen, bietet CENIT ein umfassendes Weiterbildungsprogramm an. Im Berichtsjahr nutzten zahlreiche Mitarbeiter/innen unterschiedliche Weiterbildungsveranstaltungen und besuchten Kurse und Seminare, um sich beruflich weiter zu qualifizieren. Schwerpunkte bildeten die Themen Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Zertifizierungen für die Produkte der strategischen Softwarepartner und Führungskräfteschulungen. Soziale VerantwortungSoziale und gesellschaftliche Verantwortung ist für Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter von CENIT ein wichtiges Anliegen und wird aktiv unterstützt. Um das im Unternehmen bereits seit Jahren bestehende soziale Engagement nachhaltig auszubauen, und es als festen Teil der CENIT Kultur im Unternehmen zu verankern, startete das Unternehmen im November 2013 die Initiative "CENIT Cares". Im Rahmen der Initiative wird CENIT fortan soziale Projekte finanziell bzw. mit konkretem Einsatz vor Ort unterstützen. Hierfür stellt das Unternehmen jährlich ein definiertes Budget sowie zeitliche Ressourcen (Sonderurlaubstag) zur Verfügung. Alle CENIT Mitarbeiter/innen erhalten die Möglichkeit, förderungswürdige Projekte und die Art der Unterstützung (finanziell bzw. durch eigenen Einsatz vor Ort) vorzuschlagen. Ein von CENIT Mitarbeitern und Führungskräften besetztes Gremium entscheidet über die Bewilligung der Projektanträge. Seit Start der Initiative im November 2013 wurden bereits vier Projekte durch Spenden unterstützt. Vergütungssystem/Beteiligung am UnternehmenserfolgNeben leistungsorientierten Aufstiegschancen und frühzeitiger Übernahme von Verantwortung bietet CENIT ihren Mitarbeitern eine attraktive Vergütungspolitik. Außer dem festen Gehalt, das durch den individuellen Arbeitsvertrag geregelt ist, gibt es Vergütungsbausteine, deren Höhe sich am Betriebsergebnis und weiteren quantitativen und qualitativen Zielen bemisst. Das Vergütungssystem des Vorstands der CENIT AG setzt sich aus einem erfolgsunabhängigen und einem erfolgsabhängigen Teil zusammen. Der erfolgsabhängige Teil orientiert sich am operativen Konzernjahresergebnis. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist laut Satzung eine fixe Vergütung. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 15.000,00 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache des Betrags. Nachtragsbericht und besondere Ereignisse nach dem BilanzstichtagZum Zeitpunkt der Aufstellung des Berichts lagen keine besonderen Ereignisse vor, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns hätten haben können. Prognosebericht 2014Für 2014 wird für die deutsche Wirtschaft ein Wachstum von ca. 1,6% erwartet. Die ITK-Branche selbst ist laut BITKOM zuversichtlich für 2014 und rechnet in der Informationstechnologie mit einem Wachstum von 2,8%. Auf Basis dieser Erwartungen ergibt sich für CENIT folgendes Bild: Erwartete ErtragslageDie CENIT steht auf einer soliden Basis mit einer Eigenkapitalquote von weit über 50%. Dies ermöglicht der CENIT als starker und verlässlicher Partner gegenüber ihren Kunden aufzutreten. Der positive Ausblick unterstützt das Ziel, stärker als der Markt zu wachsen. Für das laufende Jahr plant der CENIT Konzern ein Umsatzwachstum von 5%. Die einzelnen Segmente werden sich proportional zur Gesamtentwicklung verhalten. Insgesamt erwartet die CENIT auch beim Ergebnis (EBIT) einen Anstieg um leicht über 5%, welcher von beiden Geschäftsbereichen getragen wird. Für die CENIT AG wird für das Jahr 2014 eine Umsatz- und Ergebnisentwicklung auf der Höhe des Berichtsjahres erwartet, wobei in 2013 ein Umsatz in Höhe von TEUR 101.854 und ein EBIT in Höhe von TEUR 7.036 erwirtschaftet wurde. Mit eigenen Produkten und Lösungen deckt das Unternehmen einen aktuell wichtigen Markt ab. Entwicklungen müssen immer schneller umgesetzt, bestehende Prozesse sollen fortlaufend optimiert werden. Genau dabei unterstützt die CENIT AG ihre Kunden. Die Produkte der CENIT AG sind wettbewerbsfähig und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die CENIT AG Mitarbeiter/innen sind kompetent, verfügen über ein hohes technisches Verständnis sowie über ausgeprägte Branchenkenntnis. Mit ihrem Know-how und dem kundenorientierten Handeln sind sie essenziell für den Erfolg des Unternehmens. Folgende Faktoren sollen zu den Umsatz- und Ergebniszielen beitragen: Neben der Neukundengewinnung steht vor allem das Wachstum, in den für die CENIT relevanten Marktsegmenten, im Vordergrund. Wie schon in 2013 wird auch in 2014 ein spezieller Fokus auf die weitere Ausrichtung in der Softwareentwicklung gelegt. Um hier am Markt dauerhaft wettbewerbsfähig zu sein, ist innovatives Handeln sowie die Einbindung neuer Technologien in die Entwicklung unerlässlich. Dadurch möchte das Unternehmen langfristig den Anteil an eigener Software im Ergebnis erhöhen. Die Zusammenarbeit mit den Partnern Dassault Systemes, IBM und SAP wird nachhaltig fortgeführt, um das Unternehmen dort dauerhaft als strategischen Partner zu positionieren. Zusätzlich wurden weitere Partnerschaften speziell in den Bereichen der digitalen Fabrik und ECM geschlossen. All diese Partnerschaften ermöglichen der CENIT die Position auf dem PLM-Markt weiter auszubauen. Im Bereich EIM ergeben sich durch die Partnerschaften Chancen im wachsenden öffentlichen Bereich und der Verwaltung, aber auch bei Finanzdienstleistern. Mitarbeiter/innenDie Aufwände im Bereich Personal werden entsprechend dem Wachstum angepasst. In 2014 sucht das Unternehmen weiterhin verstärkt Fachkräfte für unterschiedliche Bereiche. CENIT bildet seit Jahren erfolgreich aus und die Ausbildung von Jugendlichen ist für das Unternehmen nach wie vor sehr wichtig. Eine Entwicklung daraus ist, dass das Unternehmen seit dem letzten Jahr im Bereich Duales Studium den zusätzlichen Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen anbietet. In 2013 bildete die CENT 22 DH Studenten und 28 Auszubildende in verschiedenen Fachrichtungen aus und konnte somit die Anzahl der Ausbildungsstellen wieder einmal deutlich erhöhen. Ausbildung ist ein Baustein der langfristigen Personalpolitik und der sozialen Verantwortung gegenüber den jungen Menschen in unserem Land. Etwas Sorge bereitet dem Unternehmen grundsätzlich die Arbeitsmarktsituation in Deutschland, insbesondere bei Informatikern und Ingenieuren. Die Rekrutierung sehr gut ausgebildeter Menschen gestaltet sich weiterhin schwierig. Erwartete Finanz- und LiquiditätslageDie Liquiditätslage der CENIT ist sowohl im Einzelabschluss als auch auf Konzernebene sehr gut. Bei Ausschreibungen und Auftragsvorhaben stellt die finanzielle Situation des Konzerns einen Wettbewerbsvorteil dar. Sie verleiht den Kunden der CENIT die notwendige Sicherheit in ihre Investitionsentscheidungen. Auf einer gesicherten Basis steht die Finanzierung des CENIT Konzerns. Die seit Jahren konservativ ausgerichtete Finanzpolitik drückt sich in der Beibehaltung einer guten und langfristigen Bonität sowie der kurz- und mittelfristigen Bereitstellung ausreichender Liquidität für eine positive Unternehmensentwicklung aus. Die Investitionen im Jahr 2014 werden sich im Vergleich zu 2013 (TEUR 1.226) auf einem ähnlichen Niveau bewegen. Diese werden aus dem operativen Cashflow finanziert. Die durch die Dividendenzahlung abfließende Liquidität kann aus dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand bzw. aus dem erwarteten operativen Cashflow 2014 finanziert werden. Risiko-/ChancenberichtRisiko-/ ChancenmanagementMit einem konzernweiten Chancen- und Risikomanagementsystem identifiziert das Unternehmen frühzeitig mögliche Risiken, um diese richtig zu bewerten und so weit wie möglich zu begrenzen. Indem die CENIT die Risiken kontinuierlich betrachtet, kann der mutmaßliche Gesamtstatus stets systematisch und zeitnah eingeschätzt sowie die Wirksamkeit entsprechender Gegenmaßnahmen besser beurteilt werden. Dabei bezieht der Konzern sowohl operative als auch finanzwirtschaftliche, konjunkturelle und marktbedingte Risiken mit ein. Chancen ergeben sich aus der komplementären Sicht der operativen und funktionalen Risikostruktur in allen Risikofeldern. Für erkennbare und bilanzierbare Risiken bildet die CENIT frühzeitig eine geeignete Risikovorsorge. Währungs- und Ausfallrisiken werden systematisch auf Basis von Richtlinien überwacht, in denen die grundsätzliche Strategie, die Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Kompetenzregelung festgelegt sind. Der Vorstand der CENIT hat ein systematisches Risikomanagementsystem installiert. Das operative Risikomanagement beinhaltet die Früherkennung, die Kommunikation und die Nachhaltigkeit der Steuerung von Risiken. Zur Risikoberichterstattung gehört, dass die Geschäftsfeldverantwortlichen den Vorstand kontinuierlich über die aktuelle Risikolage informieren. Darüber hinaus werden kurzfristig auftretende Risiken und Risiken mit Ausstrahlung auf den Gesamtkonzern bei Eilbedürftigkeit unabhängig von den normalen Berichtswegen direkt an die zuständigen Risikomanager der CENIT kommuniziert. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wird dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der CENIT die Risikosituation der Unternehmensbereiche ausführlich dargestellt. Diese Berichte werden durch aktuelle Meldungen ergänzt, sobald Risiken sich verändern oder entfallen beziehungsweise neue hinzukommen. Damit ist die kontinuierliche Information des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährleistet. Die Einhaltung des Risikomanagementsystems durch die Konzerngesellschaften und deren Risikosteuerung werden durch interne Qualitätsprüfungen geprüft. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse dienen zur weiteren Verbesserung der Früherkennung und Steuerung von Risiken. CENIT ist in seinen Zielmärkten gut positioniert. Im Product Lifecycle Management (PLM) und im Enterprise Information Management (EIM) verfügt CENIT bei mittleren und größeren Kunden über eine starke Marktstellung. Die Risikopolitik bemisst sich daran, die vorhandenen Chancen bestmöglich zu nutzen und die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur dann einzugehen, wenn die Chancen zur Schaffung eines entsprechenden Mehrwertes überwiegen. Das Unternehmen trägt diesen Maximen Rechnung, indem es innerhalb der Unternehmensgruppe regelmäßig und kontinuierlich Risiken bei allen wesentlichen Geschäftsvorgängen und -prozessen identifiziert, bewertet und überwacht. Das Risikomanagement ist Bestandteil der Unternehmensführung und berichtet direkt an den Vorstand. In regelmäßigen Abständen wird die Funktionsfähigkeit des Systems überprüft. Zudem wird regelmäßig eine Risikoinventur durchgeführt. Die halbjährliche oder jährliche Risikoberichterstattung dokumentiert und bewertet die aufgetretenen Risiken. Ein Risiko-Adhoc-Bericht steht zur schnellen und unbürokratischen Reaktion ebenfalls zur Verfügung. Ein Detailbericht über den Status der wesentlichen und zu überwachenden Risiken erfasst die Bewertung, die bestehenden und geplanten Maßnahmen sowie die verantwortlichen Personen. Der Vorstand kontrolliert mit den Bereichsleitern und Geschäftsfeldverantwortlichen die klassifizierten Risiken. Auch der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Risikolage informiert. Der Forderungsbestand kann Risiken hinsichtlich der Realisierbarkeit der Forderungen in sich bergen (Ausfallrisiko). Diesem Sachverhalt begegnet CENIT durch ein straffes Forderungsmanagement, Bonitätsprüfungen, der Anforderung von Anzahlungen und eine frühzeitige Risikokategorisierung. Das Unternehmen ist von der Finanzierung durch Geschäftsbanken unabhängig. Daher besteht aus Sicht des Vorstands auch kein Liquiditätsrisiko. Für die Tochtergesellschaften in den USA, der Schweiz, Frankreich, Rumänien und Japan bestanden keine Kreditlinien und wurden auch keine benötigt. Durch die exzellente Kapitalausstattung und vorhandene Liquidität ist ein Fokus auf Akquisitionen von neuen Technologien zur Erweiterung und Ergänzung des eigenen Softwareportfolios. Auch durch Ausbau der Marktabdeckung ergeben sich erhebliche Potenziale via Partnern die Produkte der CENIT noch internationaler zu vertreiben. Zur Sicherung und Stärkung der Kompetenzen und des Engagements der Führungskräfte wird sich CENIT auch weiterhin als attraktiver Arbeitgeber positionieren und eine langfristige Bindung der Führungskräfte an das Unternehmen anstreben. Elemente der konsequenten Managemententwicklung sind insbesondere die Eröffnung von Perspektiven, eine zielgruppenorientierte Betreuung und Beratung, frühzeitige Identifikation und Förderung von Potenzialträgern sowie attraktive Anreizsysteme für Führungskräfte. CENIT beschäftigt in allen Geschäftsfeldern Spezialisten mit mehrjähriger Berufserfahrung. RisikomonitoringDas Risikomonitoring ist Aufgabe des dezentralen und des zentralen Risikomanagements. Dazu werden für die kritischen Erfolgsfaktoren Frühwarnindikatoren vom dezentralen Risikomanager definiert. Aufgabe des zentralen Risikomanagements ist die Überwachung der definierten Frühwarnindikatoren. Sobald die definierten Schwellenwerte erreicht werden, wird ein Risikoreporting vom dezentralen Risikomanager erstellt, d.h. eine Prognose der zu erwartenden Auswirkungen des Risikoeintritts für CENIT. Diese Prognosen werden idealerweise durch Szenarioanalysen ergänzt, die unterschiedliche Datenkonstellationen berücksichtigen. Anhand dieser Informationen und der Maßnahmenvorschläge der dezentralen Risikomanager sowie des zentralen Risikomanagements entscheidet der Vorstand, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Risikobewältigung zu ergreifen sind oder ob sogar eine Anpassung der Unternehmensziele erforderlich ist. Sowohl die Verfolgung der Frühwarnindikatoren, die Überwachung der zugehörigen Schwellenwerte als auch die Durchführung der Szenarioanalysen obliegen dem dezentralen Risikomanagement. Abschließend gilt festzuhalten: Zur Messung, Überwachung und Steuerung von Risiken nutzt die Gesellschaft eine Vielzahl von Steuerungs- und Kontrollsystemen, die laufend weiterentwickelt werden. Dazu gehört unter anderem auch ein unternehmenseinheitlicher Strategie-, Planungs- und Budgetierungsprozess, der sich im Wesentlichen mit den operativen Chancen und Risiken befasst. Die identifizierten Risiken sowie die innerhalb des Strategie-, Planungs- und Budgetierungsprozesses festgelegten Maßnahmen zur Risikokontrolle werden überwacht. Die Verfolgung und Bewältigung von Risiken zeigt Erfolge, wie beispielsweise im Change-Request-Prozess für Sicherheit bei Terminen und technischen Risiken. Insbesondere bei Großprojekten wird die Vertragssicherheit geprüft. Das weitere Wachstum und damit der langfristige wirtschaftliche Erfolg hängen neben den konjunkturellen Risiken in den weltweiten Märkten wesentlich von der erfolgreichen Vermarktung des CENIT Lösungs- und Beratungsangebotes und der IT-Dienstleistungen ab. Dies soll unter anderem durch den Ausbau des eigenen Vertriebs- und Beratungs-Know-hows sowie durch strategische Partnerschaften erfolgen. Zwei Drittel der Kunden kommen aus der Fertigungsindustrie. Konjunkturelle Schwankungen in der Fertigungsindustrie könnten sich unter Umständen auf die Geschäftslage auswirken. Für mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken hat die Gesellschaft Versicherungen abgeschlossen, die sicherstellen, dass sich finanzielle Folgen von möglicherweise eintretenden Risiken in Grenzen halten. Deren Umfang wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Auch hinsichtlich der notwendigen IT-Sicherheit verfügt CENIT über eine umfassende Risikovorsorge und entwickelt diese permanent weiter. Risiken der künftigen EntwicklungDie Überprüfung der gegenwärtigen Risikosituation hat ergeben, dass im Berichtszeitraum keine existenzgefährdenden Risiken bestanden haben und auch für die Zukunft keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken erkennbar sind. Für alle erkannten Risiken wurden Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus sind zum Bilanzstichtag keine weiteren Risiken bekannt, die voraussichtlich einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Das Risikomanagement und Frühwarnsystem erlaubt eine transparente Unternehmenssteuerung und Risikofrüherkennung. Aufgrund größtenteils auf Euro-Basis abgewickelter Einkaufs- und Verkaufskontrakte sowie der bestehenden Finanzierungsstruktur sind derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken zurzeit nicht im Einsatz. Die Gesamtbetrachtung der Risiken ergibt, dass CENIT im Wesentlichen von Marktrisiken betroffen ist. Diese umfassen insbesondere konjunkturelle Preis- und Mengenentwicklungen sowie die Abhängigkeit von der Entwicklung bei wichtigen Kunden beziehungsweise in wichtigen Branchen. Auch ist das Unternehmen von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage abhängig, deren Entwicklung aktuell sehr vom Geschehen auf dem Finanz- und Bankensektor geprägt wird. Zudem besteht ein Risiko in der Spezialisierung auf Technologiepartner und der damit verbundenen Abhängigkeit von deren Geschäftsentwicklung. Dem Risiko einer am Markt zu beobachtenden Preiserosion wird durch qualitativ hochwertigen Service begegnet. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB (CENIT AG: § 289 Abs. 5 HGB)Die wesentlichen Merkmale des bei CENIT bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagements in Bezug auf den Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden: Es gibt bei der Gesellschaft und in den übrigen Konzerngesellschaften eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Rechnungswesen und Steuern, Konsolidierung und Controlling sowie Investor Relations sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet. Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugten Zugriff geschützt. Es wird im Finanzbereich, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt. Über ein adäquates Richtlinienwesen wird die einheitliche Behandlung im Unternehmen/Konzern sichergestellt und laufend aktualisiert. Die an dem Rechnungslegungs-/Konzernrechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen und Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet. Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z. B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet. Im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sind entsprechende Überwachungsgremien (Aufsichtsrat) implementiert. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess, dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben wurden, stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell stets richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung bzw. Konzernrechnungslegung übernommen werden. Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software und klare gesetzliche sowie unternehmensinterne Vorgaben stellen die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess dar. Die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überwachungsmechanismen, stellen eine konkrete und verantwortungsbewusste Rechnungslegung sicher. Im Einzelnen wird so erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Vermögensgegenstände und Schulden im Jahres- und Konzernabschluss zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen vollständig und zeitnah bereitgestellt werden. Angaben gemäss dem Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz Zu § 315 Abs. 4 Nr. 1 HGB (CENIT AG: § 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB)Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006 8.367.758,00 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber, und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien. Die Rechte und Pflichten, die mit dem Besitz von Stammaktien verbunden sind, ergeben sich aus dem Aktiengesetz. Zu § 315 Abs. 4 Nr. 6 HGB (CENIT AG: § 289 Abs. 4 Nr. 6 HGB)Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern ist in § 84 AktG geregelt. Darüber hinaus bestimmt § 7 Ziffer 1 und 2 der Satzung, dass der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder bestellt und ihre Zahl bestimmt. Nach § 7 Ziffer 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Vorschriften zur Änderung der Satzung sind in den §§ 133, 179 AktG geregelt. Ergänzend hierzu ist in § 21 Ziffer 1 der Satzung geregelt, dass Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit nicht eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben. Zu Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, ist der Aufsichtsrat nach § 16 der Satzung ermächtigt. Zu § 315 Abs. 4 Nr. 7 HGB (CENIT AG: § 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB) Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sowie zur Weiterveräußerung eigener AktienDer Vorstand wurde unter Aufhebung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 29. Mai 2009 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Mai 2015 einmalig oder mehrfach eigene Stückaktien (Stammaktien) der Gesellschaft zum Zwecke der Einziehung für die Gesellschaft zu erwerben. Die Einziehung bedarf keines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Mai 2015 einmalig oder mehrfach eigene Stückaktien (Stammaktien) der Gesellschaft zum Zwecke der Weiterveräußerung für die Gesellschaft zu erwerben. Bei der Weiterveräußerung, welche der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf, ist der Vorstand zu folgenden Maßnahmen ermächtigt:
Der Stückpreis (ohne Veräußerungsnebenkosten), zu dem die eigenen Aktien veräußert werden, darf den durchschnittlichen Börsenpreis für die Stammaktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Vertragsschluss über den Erwerb eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise der Stammaktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem), nicht wesentlich unterschreiten. Aufgrund der vorgenannten Ermächtigung dürfen zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, insgesamt höchstens eigene Stückaktien im rechnerischen Betrag von 10% des Grundkapitals von der Gesellschaft erworben werden. Der Gegenwert für eine Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10% übersteigen oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche Börsenkurs für die Stammaktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise der Stammaktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems). Im Falle einer Einziehung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern. Genehmigtes KapitalDer Vorstand wurde unter Aufhebung der Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals vom 13. Juni 2006 ermächtigt, bis zum Ablauf des 25. Mai 2016 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 4.183.879,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den nachfolgend aufgeführten Fällen auszuschließen: a) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Sacheinlage zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und/oder Beteiligungen an Unternehmen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt. c) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die aufgrund dieser Ermächtigung beschlossenen Kapitalerhöhungen insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder, falls dieser Betrag geringer ist, des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen und wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die Summe der nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen ausgegebenen Aktien darf einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1.673.551 (20 Prozent des derzeitigen Grundkapitals) nicht übersteigen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung nach teilweiser oder vollständiger Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen. § 289a HGB - Erklärung zur UnternehmensführungVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2013 die nach § 289a HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben und diese auf der Homepage im Internet unter folgendem Link dauerhaft zugänglich gemacht: http://www.cenit.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html.
Stuttgart, am 28.02.2014 CENIT Aktiengesellschaft Der Vorstand Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Jahresabschluss KonzernGründung 2007: CENIT Frankreich Toulouse KONZERNBILANZ (nach IFRS) für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013scroll
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KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (nach IFRS) für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013scroll
GESAMTERGEBNISRECHNUNG (nach IFRS)scroll
EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG (nach IFRS) zum 31. Dezember 2013scroll
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KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG (nach IFRS) für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013scroll
Konzernanhang für 2013A. Handelsregister und Gegenstand des UnternehmensDie Konzernmuttergesellschaft, die CENIT Aktiengesellschaft, hat ihren Sitz in der Industriestraße 52 - 54, 70565 Stuttgart, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 19117 eingetragen. Die Aktien der CENIT werden öffentlich gehandelt. Der Gegenstand der Tätigkeit der Konzerngesellschaften ist jedwede Art von Dienstleistungen im Bereich der Einführung und des Betriebs von Informationstechnologien sowie der Vertrieb und Handel von Software und Anlagen der Informationstechnologie. Mit einem Schwerpunkt auf Product Lifecycle- und Dokumenten-Management-Lösungen sowie IT-Outsourcing bietet CENIT in ihren zwei Business Units, PLM (Product Lifecycle Management) und EIM (Enterprise Information Management), maßgeschneiderte Beratungsleistungen aus einer Hand an. Die Hauptschwerpunkte der CENIT liegen auf Geschäftsprozessoptimierung sowie computerunterstützten Konstruktions- und Entwicklungstechnologien. B. RechnungslegungsgrundsätzeDer Konzernabschluss der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart, wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Normen aufgestellt und veröffentlicht und wird vom Vorstand zur Billigung an den Aufsichtsrat weitergegeben. Damit wird der Konzernabschluss zur Veröffentlichung freigegeben. Dies erfolgt am 27. März 2014. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die Darstellung, soweit nichts anderes angegeben ist, in Tausend Euro (TEUR). Bilanzstichtag ist der 31. Dezember eines Jahres. Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Anhang teilweise detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgte unter Heranziehung der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Anschaffungskostenprinzip), mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und der finanziellen Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte eingestuft wurden und daher zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Stichtag des Abschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt. Geänderte oder neue von der EU herausgegebene IFRS und sich hieraus ergebende Ausweis-, Ansatz- oder BewertungsänderungenGegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 waren folgende Standards und Interpretationen erstmalig verpflichtend anzuwenden:
Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 waren folgende Standards und Interpretationen erstmalig verpflichtend anzuwenden, hatten für den CENIT Konzern aus heutiger Sicht jedoch keine materielle Relevanz:
Ausblick auf IFRS-Änderungen in 2013Folgende in EU-Recht übernommene IFRS wurden bis zum Bilanzstichtag herausgegeben, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden. Der CENIT Konzern hat sich bei den erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen dazu entschlossen, von einem möglichen Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung keinen Gebrauch zu machen. scroll
Änderungen in der Darstellung des KonzernabschlussesFür die Aufstellung des Konzernabschlusses sind unverändert die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres maßgebend. C. Konsolidierungsgrundsätze1. Konsolidierungsgrundsätze und -kreisDer Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihm kontrollierten Unternehmen (seine Tochterunternehmen). Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Anteile des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden eliminiert. In den Konzernabschluss der CENIT sind gemäß IAS 27 bzw. IAS 28 die folgenden Unternehmen einbezogen: scroll
2. Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder FirmenwertUnternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich gemäß den zum Tauschzeitpunkt beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte, emittierten Eigenkapitalinstrumenten und eingegangenen oder übernommenen Schulden zuzüglich der dem Unternehmenserwerb direkt zurechenbaren Kosten. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei dem Erwerb eines Tochterunternehmens oder eines Unternehmens unter gemeinschaftlicher Führung entsteht, wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens bemessen. In den Folgeperioden wird der Geschäfts- oder Firmenwert mit seinen Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Übersteigt der Anteil des Erwerbers an der Summe der beizulegenden Zeitwerte der angesetzten identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs, so wird der verbleibende Überschuss nach einer erneuten Beurteilung (sog. reassessment) sofort erfolgswirksam erfasst. Es bestehen im Konzernabschluss keine Geschäfts- oder Firmenwerte. 3. Anteile an einem assoziierten UnternehmenDie CENIT ist seit 16. November 2007 an einem assoziierten Unternehmen, der CenProCS AIRliance GmbH (CenProCS) mit 33,33 % der Anteile beteiligt. Danach besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern, der CENIT AG Stuttgart, der PROSTEP AG Darmstadt und der CS SI LePlessis Robinson, Frankreich, zur zusammenfassenden Zurverfügungstellung von Dienstleistungen der Gesellschafter im Bereich der Informationstechnologie sowie der Koordination und Vermarktung dieser Dienstleistungen der Gesellschafter. Der CENIT-Konzern bilanziert seinen Anteil an der CenProCS unter Anwendung der Equity-Methode. Nach der Equity-Methode wird der Anteil an der CenProCS in der Bilanz zu Anschaffungskosten, zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des CENIT-Konzerns am Reinvermögen der CenProCS, erfasst. Die CENIT AG hat im Rahmen der Gründung Zahlungsmittel in Höhe von 50 TEUR eingelegt. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des CENIT-Konzerns am Erfolg der CenProCS. Unmittelbar im Eigenkapital ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und, sofern zutreffend, in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil an der CenProCS eliminiert. Der Abschluss der CenProCS wird zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen. Für den Anteil des CENIT-Konzerns an der CenProCS ermittelt das Mutterunternehmen nach der Anwendung der Equity-Methode, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für diesen Anteil zu erfassen. Der Konzern ermittelt dabei an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an dem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Anteils an der CenProCS und den Anschaffungskosten für diesen Anteil als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst. 4. FremdwährungsumrechnungDie Darstellungswährung entspricht der funktionalen Währung des Mutterunternehmens. Bei der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften wird das Konzept der funktionalen Währung angewendet. Die funktionale Währung der Konzernunternehmen entspricht dabei der jeweiligen lokalen Währung. Die Umrechnung von Abschlüssen in funktionaler Währung in die Darstellungswährung des Konzerns erfolgt unter Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode. Danach werden Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs, das Eigenkapital zu historischen Kursen und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Der sich aus der Umrechnung der einzelnen Abschlüsse ergebende Unterschiedsbetrag wird ergebnisneutral im Eigenkapital verrechnet. Bei Veräußerung von Tochterunternehmen werden die aus diesen Gesellschaften im Eigenkapital erfassten Währungsdifferenzen erfolgswirksam aufgelöst. Transaktionen in Fremdwährung werden grundsätzlich zum aktuellen Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Am Ende des Geschäftsjahres werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung zum Jahresstichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, und nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig war. Die sich aus der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Differenzen werden erfolgswirksam erfasst. Für die Fremdwährungsumrechnung kamen folgende Umrechnungskurse zur Anwendung: scroll
D. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeErworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten inklusive Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Sie werden um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert, die in der Regel drei Jahre beträgt. Bei entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerten im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss entsprechen die Anschaffungskosten dieses immateriellen Vermögenswertes seinem beizulegenden Zeitwert. Sie werden um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert. Die Nutzungsdauer beträgt bei identifiziertem Kundenstamm sieben bzw. zehn Jahre und für den identifizierten Auftragsbestand ein Jahr sowie für weitere immaterielle Vermögenswerte in der Regel drei Jahre. In der Bilanz waren zu beiden Abschlussstichtagen keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer vorhanden. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aufgrund der Nichterfüllung der kumulativen Kriterien von IAS 38.57 nicht aktiviert. Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten wurden im Aufwand erfasst. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger linearer Abschreibungen und/oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Instandhaltungs- und Wartungskosten werden direkt als Aufwand erfasst. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt bei technischen Anlagen und Maschinen drei bis fünf Jahre sowie bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung fünf bis zehn Jahre. Die Bauten auf eigenem Grund und Boden werden über 33 Jahre, Außenanlagen über 8-15 Jahre abgeschrieben. Die Bauten auf fremden Grundstücken (Mietereinbauten) werden über die Dauer der Mietverträge abgeschrieben. Wesentliche Restwerte waren bei der Bemessung der Abschreibungshöhe nicht zu berücksichtigen. Restwerte, Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden jährlich überprüft und bei entsprechenden Änderungen angepasst. Die erforderlichen Änderungen werden grundsätzlich als Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Positionen sonstiger betrieblicher Ertrag oder sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Bei allen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen wird die Werthaltigkeit des Buchwerts am Ende jeden Geschäftsjahres überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielbar sein könnte. Immer wenn der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt worden sind, ein Wertminderungsaufwand als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine Aufhebung eines in früheren Jahren für einen Vermögenswert erfassten Wertminderungsaufwands wird als Wertaufholung erfasst, wenn ein Anhaltspunkt vorliegt, dass der Wertminderungsaufwand nicht länger besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Betrag der Wertaufholung darf nicht den Betrag übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. LeasingverhältnisseDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger betrieblicher Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Berichtszeitraum waren keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse gegeben. Der Konzern tritt zudem nicht als Leasinggeber in Erscheinung. FinanzinstrumenteEin Finanzinstrument gemäß IAS 39 ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt angesetzt, sobald die CENIT Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Finanzinvestitionen und sonstige finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, d. h. zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist ("trade date accounting"). Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle VermögenswerteDie Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte eingestuft werden. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivative Finanzinstrumente werden auch als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, es handelt sich hierbei um Derivate, die als Sicherheitsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Der erfasste Nettogewinn oder -verlust schließt etwaige Dividenden und Zinsen des finanziellen Vermögenswerts mit ein. Bis zur Endfälligkeit gehaltene FinanzinvestitionenNicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder zumindest ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festem Fälligkeitstermin werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte eingestuft, wenn der Konzern beabsichtigt und in der Lage ist, diese Vermögenswerte bis zur Fälligkeit zu halten. Finanzinvestitionen, die für einen nicht definierten Zeitraum gehalten werden sollen, sind in dieser Klassifizierung nicht enthalten. Kredite und ForderungenKredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind, sowie im Rahmen von Amortisationen. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteZur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind jene nicht derivative die in eine der drei vorstehend genannten Kategorien eingestuft sind. Nach dem erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Gewinne oder Verluste in einer separaten Position des Eigenkapitals erfasst werden. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Finanzinvestition ausgebucht wird oder an dem eine Wertminderung für die Finanzinvestition festgestellt wird, wird der zuvor im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Vom Konzern werden keine zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte gehalten. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller SchuldenDie finanziellen Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder es den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Wenn der Konzern weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt noch behält und weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, erfasst der Konzern seinen verbleibenden Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge. Für den Fall, dass der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, hat der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert sowie ein besichertes Darlehen für die erhaltene Gegenleistung zu erfassen. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglich genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Wertminderung von finanziellen VermögenswertenDer Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Etwaige Wertminderungen, welche sich durch einen im Vergleich zum Buchwert geringeren beizulegenden Zeitwert ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Vermögenswerte, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werdenGibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlustes als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts (d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Zinssatz). Der Buchwert des Vermögenswerts ist entweder direkt oder unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos zu reduzieren. Der Verlustbetrag wird ergebniswirksam erfasst. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Eine anschließende Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der Buchwert des Vermögenswerts zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht die fortgeführten Anschaffungskosten übersteigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in der Regel eine Laufzeit von 3090 Tagen haben, werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag abzüglich einer Wertberichtigung für uneinbringliche Forderungen angesetzt. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substantieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Forderungen einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind. Ausfallrisiken bei Forderungen werden durch Einzelwertberichtigungen in ausreichender Höhe berücksichtigt. Vermögenswerte, die mit ihren Anschaffungskosten angesetzt werdenBestehen objektive Hinweise darauf, dass eine Wertminderung bei einem nicht notierten Eigenkapitalinstrument, das nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt wird, weil sein beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, oder bei einem derivativen Vermögenswert, der mit diesem nicht notierten Eigenkapitalinstrument verknüpft ist und nur durch Andienung erfüllt werden kann, aufgetreten ist, ergibt sich der Betrag der Wertberichtigung als Differenz zwischen dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die mit der aktuellen Marktrendite eines vergleichbaren finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteIst ein zur Veräußerung verfügbarer Vermögenswert in seinem Wert gemindert, wird ein im Eigenkapital erfasster Betrag in Höhe der Differenz zwischen den Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen) und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger, bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen dieses finanziellen Vermögenswerts in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft sind, werden nicht im Periodenergebnis erfasst. Wertaufholungen bei Schuldinstrumenten werden ergebniswirksam erfasst, wenn sich der Anstieg des beizulegenden Zeitwerts des Instruments objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der ergebniswirksamen Erfassung der Wertminderung aufgetreten ist. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zur Renditesteigerung und zu Sicherungszwecken eingesetzt. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der entsprechende Vertrag abgeschlossen wird, zunächst mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt und nachfolgend mit ihren beizulegenden Zeitwerten neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Wenn derivative Finanzinstrumente nicht die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, werden Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sofort erfolgswirksam erfasst. Die ausgewiesenen Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bilanziert. Die Herstellungskosten werden auf Basis produktionsbezogener Vollkosten ermittelt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Veräußerungserlös abzüglich noch anfallender geschätzter Aufwendungen, die für die Fertigstellung und Veräußerung notwendig sind. Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern. Die im Rahmen von beitragsorientierten Plänen zu zahlenden Beträge werden aufwandswirksam erfasst, wenn die Verpflichtung zur Zahlung der Beträge entsteht, und als Bestandteil des Personalaufwands ausgewiesen. Vorauszahlungen auf Beiträge werden aktiviert, sofern diese Vorauszahlungen zu einer Rückerstattung oder einer Verringerung künftiger Zahlungen führen werden. Die in der Schweiz bestehenden BVG-Vorsorgewerke gelten wegen der gesetzlichen Mindestzins- und Umwandlungssatzgarantien nach IAS 19 als leistungsorientierte Pläne. Die Höhe der aus diesen Vorsorgewerken resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Methode) ermittelt. Der Konzern erfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, in voller Höhe im sonstigen Ergebnis. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden dabei sofort in die Gewinnrücklagen eingestellt und auch in den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umgegliedert. Das zur Deckung der Pensionsverpflichtungen vorliegende Planvermögen wird entsprechend den Vorgaben des IAS 19 mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten werden entweder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kategorisiert. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Rückstellungen sind in Höhe der bestmöglichen Schätzung des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrags ausgewiesen und werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen gebildet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führt und eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Rückstellungen werden abgezinst, sofern der Effekt aus der Abzinsung wesentlich ist. Als Zinssatz wird ein Zinssatz vor Steuern gewählt, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung der Rückstellung wird im Zinsaufwand erfasst. Als Eventualschulden werden im Anhang Verbindlichkeiten ausgewiesen, die aus einer möglichen Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen. Wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen für die Gesellschaft unwahrscheinlich ist, wird keine Eventualschuld offengelegt. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 "Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand" nur erfasst, sofern mit angemessener Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Unter anderem werden Personalkostenzuschüsse in der Periode aufwandsmindernd erfasst, in der sie ausgezahlt werden. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und SteuerschuldenDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode entsprechend IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen den Ansätzen in der Steuerbilanz und den Ansätzen im Konzernabschluss angesetzt. Latente Steuerschulden werden grundsätzlich für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden grundsätzlich für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Die latenten Steuern auf temporäre Differenzen werden mit einem konzerneinheitlichen Steuersatz ermittelt, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind aufgrund der zum Bilanzstichtag gültigen Gesetze und Verordnungen berechnet. Zukünftige Steuergesetzänderungen werden berücksichtigt, sofern am Bilanzstichtag materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind. Ein Aktivposten für steuerliche Verlustvorträge wird nur in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung zur Verfügung stehen wird. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird zu jedem Abschlussstichtag auf Wertminderung überprüft und um den Betrag gemindert, für den es nicht länger wahrscheinlich ist, dass ausreichende steuerliche Gewinne zum Verbrauch zur Verfügung stehen werden. Ertragsteuerliche Konsequenzen, die im Zusammenhang mit Positionen stehen, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. UmsatzsteuerUmsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet wird oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Schulden in der Bilanz erfasst. ErtragserfassungErträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Erträge sind zum beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung zu bemessen. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein: Verkauf von Waren und Erzeugnissen sowie Erbringung von DienstleistungenDie Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und nach Abzug von gewährten Rabatten und Skonti ausgewiesen. Verkäufe werden zum Zeitpunkt der Lieferung beim Kunden als Erlöse verbucht. Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen werden entsprechend den Vorschriften des IAS 11 Fertigungsaufträge erfasst. FertigungsaufträgeIst das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich zu schätzen, so sind die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag jeweils als Teil der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Auftragskosten zu erfassen. Veränderungen in der vertraglichen Arbeit, den Ansprüchen und den Leistungsprämien sind in dem Ausmaß enthalten, in dem sie mit dem Kunden vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringbar sind. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie entstehen, als Aufwand erfasst. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst. Ein erwarteter Verlust aus einem Fertigungsauftrag ist als Aufwand zu erfassen, sobald dieser Verlust wahrscheinlich ist. LizenzerträgeErträge werden periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrages erfasst. Nutzungsentgelte auf zeitlicher Basis werden linear über den Zeitraum der Vereinbarung erfasst. Dividenden und ZinserträgeDividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruches des Konzerns auf Zahlung erfasst. Erträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode, d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden). Gezahlte oder erhaltene Zinsen werden als Zinserträge und Zinsaufwendungen ausgewiesen. Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenDie folgenden Ermessensentscheidungen hatten nach Ansicht des Vorstands den wesentlichsten Einfluss auf die im Konzernabschluss erfassten Beträge.
Auf Schätzungen beruhende Entscheidungen bestehen hauptsächlich bei den Rückstellungen, für die jeweils die bestmögliche Schätzung des zu erwartenden Betrags zur Erfüllung der Verpflichtung passiviert wird und bei der Wertberichtigung auf wertgeminderte Forderungen. Erläuterungen hierzu finden sich in Abschnitt F. 6. bzw. F. 13. Aktienbasierte VergütungenEinem eingeschränkten Mitarbeiterkreis wurden im Geschäftsjahr 2010 virtuelle Aktienoptionen gewährt, d. h. sog. Wertsteigerungsrechte, die nur in bar ausgeglichen werden können (Transaktionen mit Barausgleich). Diese virtuellen Aktienoptionen stellen eine besondere, nicht an das Jahresergebnis, sondern an die Kursentwicklung geknüpfte Form der erfolgsabhängigen Vergütung dar. Die Kosten, die aufgrund von Transaktionen mit Barausgleich entstehen, wurden unter Anwendung eines Bewertungsmodells mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Der beizulegende Zeitwert wird über den Zeitraum bis zum Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit erfolgswirksam unter Erfassung einer korrespondierenden Schuld verteilt. Die Schuld wird zu jedem Berichtsstichtag am Erfüllungstag neu bemessen. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst. Die entsprechende Schuld wird unter den abgegrenzten Schulden ausgewiesen. E. Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Aufteilung der Umsatzerlöse erfolgt nach Unternehmensbereichen und Regionen und ist in der in Erläuterung H dargestellten Segmentberichterstattung wiedergegeben. Die ermittelten Umsatzerlöse resultieren aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die Umsatzerlöse setzen sich aus den wesentlichen Ertragsposten wie folgt zusammen: scroll
In den Umsatzerlösen sind Umsätze aus Fertigungsaufträgen (PoC) in Höhe von 2.551 TEUR (Vj. 1.066 TEUR) enthalten. Auf diese Erlöse entfallen Auftragskosten in Höhe von 1.569 TEUR (Vj. 581 TEUR). Es ergibt sich somit ein Gewinn aus Fertigungsaufträgen von 982 TEUR (Vj. 485 TEUR). 2. Forschungs- und EntwicklungskostenGemäß IAS 38 sind nicht auftragsbezogene Entwicklungskosten, sofern sie nicht für Grundlagenforschung oder nicht auftragsbezogen anfallen, aktivierungspflichtig, wenn die Voraussetzungen des IAS 38.57 erfüllt sind. Im Jahr 2013 wurde ausschließlich nicht auftragsbezogene Produktentwicklung betrieben. Die angefallenen Entwicklungskosten der Projekte in Höhe von 6.780 TEUR (Vj. 6.394 TEUR) sind als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst worden. 3. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Erträge aus Währungsdifferenzen ergaben sich insbesondere aus der Umrechnung von US-Dollar, Schweizer Franken und japanischen Yen. 4. MaterialaufwandEs handelt sich um Aufwand für bezogene Fremdsoftware 38.045 TEUR (Vj. 36.191 TEUR) sowie um Aufwand für Fremdleistungen 8.856 TEUR (Vj. 9.853 TEUR). 5. PersonalaufwandDer Ausweis betrifft im Wesentlichen Gehälter, freiwillige soziale Leistungen, Zuführungen zur Urlaubsrückstellung, Erfolgsbeteiligungen und Vorstandstantiemen sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung. scroll
Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen im Wesentlichen den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland als beitragsorientierter Plan ausgestaltet. Weiterhin bietet die CENIT ihren Mitarbeitern die Möglichkeit Beiträge an eine Pensionskasse bzw. Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung zu entrichten. Bei diesen beitragsorientierten Versorgungsplänen geht der Arbeitgeber keine Verpflichtungen ein. Die Höhe der zukünftigen Pensionsleistungen richtet sich ausschließlich nach der Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an den externen Versorgungsträger gezahlt hat, einschließlich der Erträge aus der Anlage dieser Beiträge. Die schweizerischen BVG-Vorsorgewerke sind nach IAS 19 als leistungsorientierte Pläne ausgestaltet. Wir verweisen auf die Ausführungen zu F 15. Im Jahresdurchschnitt (auf Quartalsbasis) waren 674 (Vj. 665) Mitarbeiter beschäftigt, zuzüglich 50 (Vj. 41) Auszubildende. Am Bilanzstichtag belief sich die Beschäftigtenzahl auf 671 Personen (Vj. 675). Davon waren 566 Mitarbeiter in Deutschland tätig, 48 in sonstigen Mitgliedsländern der Europäischen Union sowie 57 in anderen Nationen. Im Personalaufwand werden Aufwendungen aus dem Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von 282 TEUR (Vj. 664 TEUR) ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag werden 347 TEUR (Vj. 622 TEUR) unter den Verbindlichkeiten und 2 TEUR (Vj. 55 TEUR) unter den Rückstellungen dargestellt, da diese noch nicht zahlungswirksam geworden sind. Die Verbindlichkeiten beinhalten Abfindungszahlungen in Höhe von 67 TEUR aus dem Geschäftsjahr 2012. 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und SachanlagenDie Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens, das in der Erläuterung F. 1. und F. 2. dargestellt ist. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
8. ZinsergebnisDie Gesamtzinserträge und Gesamtzinsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die sowohl zu fortgeführten Anschaffungskosten als auch erfolgswirksam mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet wurden, stellen sich wie folgt dar: scroll
9. Ergebnis aus Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurdenIm Geschäftsjahr ergaben sich keine Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert zu bewerteten Wertpapieren (Vj. 24 TEUR). Im Vorjahr entsprachen die Nettogewinne dem Zinsergebnis (Vj. 24 TEUR). 10. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Ertragsteuern umfassen die inländische Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags sowie die Gewerbesteuer. Vergleichbare Steuern der ausländischen Tochtergesellschaften sind ebenfalls unter dieser Position ausgewiesen. Der Aufwand aus Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Im laufenden Steueraufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 236 TEUR enthalten (Vj. Aufw. 10 TEUR). Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen. Diese stellen sich wie folgt dar: scroll
Bezüglich der Veränderung der latenten Steuern wird auf die Erläuterungen F. 4. verwiesen. Die erwartete Steuerbelastung auf das steuerliche Ergebnis beträgt zum Abschlussstichtag 30% (Vj. 30%) und errechnet sich wie folgt: scroll
Der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand und dem rechnerischen Steueraufwand, der sich bei einem Steuersatz für die CENIT AG von 30% (Vj. 30%) ergeben würde, setzt sich wie folgt zusammen: scroll
11. Ergebnis pro AktieDie Ermittlung des Ergebnisses je Aktie erfolgt nach den Vorgaben des IAS 33 ("Earnings per Share") mittels Division des Konzernergebnisses durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der während des Geschäftsjahres ausgegebenen Aktien. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie berücksichtigt keine Optionen und ergibt sich, indem das auf die Aktien entfallende Nettoergebnis nach Anteilen Dritter durch die durchschnittliche Zahl der Aktien dividiert wird. Ein verwässertes Ergebnis je Aktie liegt dann vor, wenn aus dem Stammkapital neben Stammaktien auch Eigenkapitalinstrumente ausgegeben werden, die zukünftig zu einer Erhöhung der Aktienzahl führen könnten. Optionen oder Optionsscheine werden dabei nur berücksichtigt, wenn der durchschnittliche Börsenkurs der Stammaktien während der Berichtsperiode den Ausübungspreis der Optionen oder Optionsscheine übersteigt. Dieser Effekt wird entsprechend ermittelt und angegeben. Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zugrunde gelegten Beträge: scroll
Zum Bilanzstichtag wurden keine eigenen Aktien gehalten. In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden. Nach IAS 33 par. 49 ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von 0,70 EUR (Vj. 0,65 EUR) verwässert und unverwässert. 12. Gezahlte und vorgeschlagene DividendenWährend des Geschäftsjahres beschlossene und ausgeschüttete Dividende: scroll
Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 16. Mai 2014 vorschlagen eine Dividende von 0,35 EUR je Aktie aus dem Bilanzgewinn auszuschütten. scroll
Aus der Ausschüttung von Dividenden durch die CENIT AG an die Anteilseigner ergeben sich für die CENIT AG keine ertragsteuerlichen Konsequenzen. F. Bilanz1. Immaterielle VermögenswerteIm Jahr 2013 entwickelte sich der Bestand der immateriellen Vermögenswerte wie folgt: scroll
Die Abschreibung wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen erfasst. Der Kundenstamm aus der Erstkonsolidierung der cad scheffler GmbH hat zum Bilanzstichtag noch einen Amortisationszeitraum von einem Jahr. Der Restbuchwert am Bilanzstichtag beläuft sich auf 199 TEUR. Der Kundenstamm aus der Erstkonsolidierung der conunit GmbH hat zum Bilanzstichtag noch einen Amortisationszeitraum von 6,5 Jahren. Der Restbuchwert am Bilanzstichtag beläuft sich auf 1.534 TEUR. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbene Software aktiviert, die zum Bilanzstichtag einen Restbuchwert von 138 TEUR hat. Der verbleibende Amortisationszeitraum beträgt ebenfalls 6,5 Jahre. Der Kundenstamm aus der Erstkonsolidierung der Transcat PLM AG hat zum Bilanzstichtag noch einen Amortisationszeitraum von zwei Jahren und fünf Monaten. Zum Bilanzstichtag weist dieser Kundenstamm einen Restbuchwert von 876 TEUR auf. WertminderungsaufwandIm aktuellen Geschäftsjahr 2013 gab es keine Anzeichen auf Wertminderungsbedarf. 2. SachanlagenIm Jahr 2013 entwickelte sich der Bestand der Sachanlagen wie folgt: scroll
3. Anteile an einem assoziierten UnternehmenDie CENIT AG besitzt einen Anteil von 33,3% an der CenProCS AIRliance GmbH, einem in Stuttgart ansässigen Unternehmen. Die Gesellschaft ist auf die zusammenfassende Zurverfügungstellung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie sowie die Koordination und Vermarktung dieser Dienstleistungen spezialisiert. Der dem Konzern zuzurechnende Anteil an den Vermögenswerten, Schulden, Erträgen sowie am Ergebnis des assoziierten Unternehmens stellt sich zum 31. Dezember 2013 wie folgt dar: scroll
Zum 31. Dezember 2013 weist die CenProCS AIRliance GmbH einen Gewinn von 0 TEUR (Vj. 0 TEUR) aus. 4. Latente SteuernDie ermittelten Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen den Ergebnissen der Steuer- und Handelsbilanzen sowie den Anpassungen der Handelsbilanzen an IFRS der einbezogenen Unternehmen führten in folgenden Positionen zu latenten Steuern in folgender Höhe: scroll
Die Veränderung der latenten Steuern auf erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen in Höhe von -48 TEUR (Vj. 108 TEUR) wurde erfolgsneutral erfasst. Die weiteren Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern waren im Berichtsjahr sowie im Vorjahr erfolgswirksam. Zum 31. Dezember 2013 waren keine latenten Ertragsteuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte Gewinne erfasst (sog. outside basis differences). Diese belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 62 TEUR (Vj. 56 TEUR). Zum Bilanzstichtag existieren im Konzern steuerliche Verlustvorträge von 191 TEUR, (Vj. 274 TEUR) für die aktive latente Steuern in Höhe von 75 TEUR (Vj. 68 TEUR) angesetzt wurden. Diese entfallen auf CENIT Japan. Durch eine profitable Ausweitung des Geschäftsvolumens wird damit gerechnet, diesen latenten Steueranspruch in den künftigen Perioden realisieren zu können. 5. Vorrätescroll
Im Geschäftsjahr 2013 und im Vorjahr wurden Wertminderungen in Höhe von 73 TEUR (Vj. 0 TEUR) auf den Nettoveräußerungswert vorgenommen. 6. ForderungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von 14.811 TEUR (Vj. 16.398 TEUR) gegen Dritte sowie in Höhe von 3.455 TEUR (Vj. 3.502 TEUR) gegen assoziierte Unternehmen. In den Forderungen sind Forderungen aus Fertigungsaufträgen (PoC) in Höhe von 2.551 TEUR (Vj. 1.066 TEUR) enthalten. Auf diese Forderungen sind Auftragskosten in Höhe von 1.569 TEUR (Vj. 581 TEUR) angefallen. Es ergibt sich somit ein Gewinn aus Fertigungsaufträgen von 982 TEUR (Vj. 485 TEUR). Auf die Forderungen aus Fertigungsaufträgen entfallen erhaltene Anzahlungen in Höhe von 3.950 TEUR (Vj. 2.119 TEUR). Da es sich um Anzahlungen und keine leistungsfortschrittsbezogenen Teilabrechnungen handelt, werden diese in der Bilanz als übrige Schulden ausgewiesen. Kunden wird üblicherweise ein Zahlungsziel von 30 Tagen gewährt. Es wurden keine Zinsen berechnet. Es werden fristenunabhängig Einzelwertberichtigungen vorgenommen, sofern ein konkretes Ausfallrisiko bekannt wird (Vergleich, Insolvenz). Es wurden Forderungen aus Lieferungen am Bilanzstichtag in Höhe von 6 TEUR (Vj. 2 TEUR) einzelwertberichtigt. Zum Ende des Geschäftsjahres ergibt sich folgende Aufstellung über die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegen assoziierte Unternehmen: scroll
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Die zehn größten Debitoren haben einen Forderungssaldo zum Bilanzstichtag von 4.317 TEUR. Dies entspricht einem Anteil von 29,1%. Die Kreditqualität der Forderungen zum Bilanzstichtag, die weder überfällig noch wertberichtigt sind, ist als angemessen zu beurteilen. Es existieren keinerlei Anhaltspunkte, die auf eine Wertminderung hindeuten könnten. Die Bonität der Zahlungsschuldner wird laufend überwacht. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6 TEUR (Vj. 2 TEUR) wertgemindert. Das Wertberichtigungskonto hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität seit Einräumung des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen. Es besteht keine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos, da der Kundenbestand breit ist und keine Korrelationen bestehen. Es bestehen keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit größer ein Jahr, die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen werden. Die Struktur der Forderungen nach Ländern ergibt sich wie folgt: scroll
7. Übrige ForderungenDie übrigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen Forderungen sind kurzfristiger Natur, sind nicht überfällig und wurden nicht wertberichtigt. Unter den langfristigen Vermögenswerten werden Schadensersatzforderungen in Höhe von 157 TEUR ausgewiesen, die eine Fälligkeit größer 1 Jahr aufweisen. 8. Sonstige finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werdenUnter den langfristigen Aktiva werden Schuldverschreibungen mit einem Betrag von 2.000 TEUR ausgewiesen. Diese wurden bei Zugang als zum beizulegenden Zeitwert bewertet kategorisiert. Der beizulegende Zeitwert stellt einen am Markt beobachtbaren Preis dar. Dieses Finanzinstrument wurde in die Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft. Die Gewinne bzw. Verluste wurden erfolgswirksam erfasst. Zum Bilanzstichtag waren keine wesentlichen Ausfallrisiken ersichtlich. Das maximal mögliche Ausfallrisiko besteht in Höhe des ausgewiesenen Buchwertes. 9. ErtragsteueransprücheBei den langfristigen Ertragsteuerforderungen handelt es sich um das aktivierte Körperschaftsteuerguthaben. Dieses wird mit seinem Barwert angesetzt. Bei der Ermittlung des Barwertes wurde ein Diskontierungszinssatz von 4,0 % zugrundegelegt. Bei den kurzfristigen laufenden Ertragsteueransprüchen in Höhe von insgesamt 745 TEUR (Vj. 454 TEUR) handelt es sich im Wesentlichen um Ansprüche aus Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer von insgesamt 648 TEUR (Vj. 358 TEUR) und Ertragsteueransprüche aus Doppelbesteuerungsabkommen von 3 TEUR (Vj. 2 TEUR) sowie um den kurzfristigen Anteil am aktivierten Körperschaftsteuerguthaben von 94 TEUR (Vj. 94 TEUR). 10. ZahlungsmittelDie Zahlungsmittel setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Guthaben bei Kreditinstituten werden variabel verzinst bei Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel beträgt 26.632 TEUR (Vj. 23.779 TEUR). Zum Bilanzstichtag verfügt der Konzern über Kreditlinien in Höhe von 2.800 TEUR (Vj. 2.800 TEUR). Davon besteht unverändert eine Linie in Höhe von 1.300 TEUR, die sowohl als Kredit- als auch als Avallinie in Anspruch genommen werden kann. Diese Linie wurde zum Bilanzstichtag als Avallinie in Höhe von 703 TEUR in Anspruch genommen. Daneben besteht eine weitere Avallinie in Höhe von 358 TEUR, die mit 122 TEUR in Anspruch genommen wurde. Die Zahlungsmittel sind Bestandteil des Finanzmittelfonds gemäß IAS 7. Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds ist in Abschnitt G dargestellt. 11. RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Bei den abgegrenzten Wartungsgebühren handelt es sich um Vorauszahlungen des CENIT Konzerns für den Leistungszeitraum 2014, die im Folgejahr aufwandswirksam werden. 12. EigenkapitalGrundkapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit der am 13. Juni 2006 beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006, 8.367.758,00 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR (Vj. 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR). Die Aktien lauten auf den Inhaber und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien. Die Gesellschaft hält unverändert keine eigenen Anteile. Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist ermächtigt, bis zum Ablauf des 25. Mai 2016 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 4.183.879,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den nachfolgend aufgeführten Fällen auszuschließen: a. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. b. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Sacheinlage zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und/oder Beteiligungen an Unternehmen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt. c. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die aufgrund dieser Ermächtigung beschlossenen Kapitalerhöhungen insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder, falls dieser Betrag geringer ist, des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen und wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die Summe der nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen ausgegebenen Aktien darf einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1.673.551 EUR (20% des derzeitigen Grundkapitals) nicht übersteigen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung nach teilweiser oder vollständiger Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen. Erläuterung der Bestandteile des EigenkapitalsDie Kapitalrücklage enthält den bei der Ausgabe von Aktien der Muttergesellschaft über den Nennbetrag hinausgehenden erzielten Betrag. Übersteigen die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1-3 HGB zusammen nicht den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals, so dürfen diese gemäß § 150 AktG nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr verwendet werden, sofern diese nicht durch einen Jahresüberschuss bzw. Gewinnvortrag gedeckt ist und nicht durch Auflösung anderer Gewinnrücklagen ausgeglichen werden kann. Im Geschäftsjahr 2007 wurde die Kapitalrücklage letztmalig in Höhe von 195 TEUR durch die zeitanteilige Verbuchung der gewährten Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2002/2006 erhöht. Die anderen Gewinnrücklagen sowie die gesetzliche Rücklage gemäß § 150 AktG enthalten in die Rücklagen eingestellte Gewinne. Die in den anderen Gewinnrücklagen enthaltenen unrealisierten Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen haben sich im Geschäftsjahr 2013 wie folgt entwickelt: scroll
Die Währungsumrechnungsrücklage enthält die erfolgsneutral verrechneten Unterschiedsbeträge aus der Umrechnung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften in die funktionale Währung des Konzerns. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Anteile von Dritten am Eigenkapital. 13. Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten und übrige Rückstellungenscroll
In den Übrigen Rückstellungen sind die Aufwendungen zur Hauptversammlung in Höhe von 75 TEUR (Vj. 90 TEUR), Zahlungsverpflichtungen aus der Rückgabe von Leasingfahrzeugen in Höhe von 36 TEUR (Vj. 21 TEUR) und Rückstellungen aus Personalmaßnahmen in Höhe von 2 TEUR (Vj. 55 TEUR) abgegrenzt. Die Bewertung der Rückstellungen beruht auf einer bestmöglichen Schätzung des zur Erfüllung notwendigen Betrages. Schätzungsunsicherheiten bestehen hinsichtlich der Höhe des Zahlungsmittelabflusses. Die laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die Übrigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten entsprechend IAS 37 ab. Sie haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgt überwiegend in der folgenden Berichtsperiode. Die langfristigen Rückstellungen werden aufgrund der Größenordnung unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. 14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und gegenüber assoziierten UnternehmenFür die Verbindlichkeiten bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. scroll
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind 4.065 TEUR (Vj. 4.176 TEUR) innerhalb eines Jahres fällig. Diese sind nicht verzinslich. 15. Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die künftigen Zahlungsverpflichtungen aus virtuellen Aktienoptionen resultieren aus der Ausgabe von virtuellen Bezugsrechten von je 10.000 Aktien (insgesamt 10.000; Vj. 20.000) der CENIT AG zu einem Bezugspreis von je 5,50 EUR an den begünstigten Personenkreis. Die Ausübung der Optionen unterliegt einer Sperrfrist von drei Jahren, die Gesamtlaufzeit der Optionen beträgt fünf Jahre bei einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 1,5 Jahren. Des Weiteren ist die Ausübung der Optionen nur bei Überschreiten einer Kursschwelle von 8,00 EUR möglich. Der beizulegende Zeitwert wurde anhand eines vereinfachten Black-Merton-Scholes-Modells ermittelt. Hierbei können erwartete künftige Dividenden wie auch zusätzliche Ausübungsbedingungen nicht modelliert werden. Aufgrund der Größenordnung des beizulegenden Zeitwerts wird dies jedoch als angemessen angesehen. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wurde eine erwartete Volatilität von rd. 44% (Vj. rd. 40%) zugrundegelegt. Diese deckt sich mit der historischen Volatilität. Als risikoloser Zins wurde ein fristenkongruenter Zinssatz von rd. 0,1% (Vj. rd. 1,0%) verwendet. Im abgelaufenen Jahr wurden 10.000 virtuelle Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Preis von 9,36 EUR ausgeübt. Der beizulegende Zeitwert der virtuellen Bezugsrechte beläuft sich insgesamt auf rd. 48 TEUR (Vj. TEUR 50). Dieser Betrag wird zeitanteilig über die Sperrfirst angesammelt und als Personalaufwand erfasst, was sich mit TEUR 22 aufwandswirksam auswirkte. Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Jubiläumszuwendungen belaufen sich auf insgesamt 366 TEUR. Davon werden 312 TEUR unter den langfristigen und 54 TEUR unter den kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für die Jubiläumszuwendungen bestehen keine schriftlichen Zusagen an die Mitarbeiter. Aufgrund des Zahlungsverhaltens und der sich daraus abzeichnenden betrieblichen Übung wurden diese passiviert. 16. AltersversorgungspläneBeitragsorientierte PläneDer Konzern bietet allen Mitarbeitern in Deutschland mit einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis die Möglichkeit zu einer arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge. Die CENIT zahlt freiwillig mit Widerrufsrecht einen monatlich fest definierten Betrag in eine beitragsorientierte Rentenversicherung einer Versicherungsgesellschaft. Die CENIT hatte im Geschäftsjahr Aufwendungen hieraus von 171 TEUR (Vj. 38 TEUR). Daneben besteht für alle Mitarbeiter in Deutschland ein betragsorientierter Plan im Rahmen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, in die der Arbeitgeber in Höhe eines derzeit gültigen Beitragssatzes von 9,45% (Arbeitgeberanteil) der rentenpflichtigen Vergütung einzuzahlen hat. Leistungsorientierte PläneDie Altersvorsorge über die BVG in der Schweiz ist grundsätzlich nach IAS 19 als ein leistungsorientierter Pensionsplan ausgestaltet und demnach in der Bilanz abzubilden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden nach der gewählten Methode erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Bilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt. Die in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtung aus den leistungsorientierten Altersvorsorgeverpflichtungen beläuft sich auf insgesamt: scroll
Die Nettoschuld hat sich damit wie folgt entwickelt: scroll
Die Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellt sich wie folgt dar: scroll
Das Planvermögen besteht in voller Höhe aus anderen Anlagen. Die erwarteten Gesamterträge aus Planvermögen werden auf der Grundlage der Erfahrungen in der Vergangenheit bestimmt. Diese spiegeln sich in den Grundannahmen wider (siehe unten). Die tatsächlichen Erträge aus Planvermögen belaufen sich auf insgesamt 277 TEUR (Vj. ./. 37 TEUR). scroll
Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2014 mit Beiträgen zu leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von insgesamt 157 TEUR. Im sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste stellen sich wie folgt dar: scroll
Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtung dargestellt: scroll
Beträge der laufenden und der vorangegangenen Berichtsperiode stellt sich wie folgt dar: scroll
Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt werden, sind der Diskontierungszinssatz und die Lohnsteigerungsrate. Die nachfolgend dargestellten Sensitivitätsanalysen wurden auf Basis der nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der jeweiligen Annahmen zum Bilanzstichtag durchgeführt, wobei die übrigen Annahmen jeweils unverändert geblieben sind. Bei einer Veränderung des Diskontierungszinssatzes von +0,5% bzw. -0,5% würde sich die Verpflichtung um 4,5% verringern bzw. um 5% erhöhen. Verändert sich die Lohnsteigerungsrate um +0,5% bzw. -0,5%, würde sich die Verpflichtung um +0,5% bzw. -0,5% verändern. 17. Zielsetzungen und Methoden des FinanzrisikomanagementsDie Zielsetzung der gemäß IFRS 7 geforderten Anhangangaben sind die Vermittlung von entscheidungsrelevanten Informationen über die Höhe, den Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von künftigen Cashflows, die aus Finanzinstrumenten resultieren, sowie eine Abschätzung der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen neben den liquiden Mitteln vor allem unverbriefte Forderungen, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen und Darlehensforderungen, sowie verbriefte Forderungen, wie Schecks, Wechsel oder Schuldverschreibungen. Ebenso können unter dem Begriff finanzielle Vermögenswerte auch bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und zu Handelszwecken gehaltene Derivate verstanden werden. Finanzielle Verbindlichkeiten hingegen begründen in der Regel eine vertragliche Verpflichtung zur Rückgabe liquider Mittel oder anderer finanzieller Vermögenswerte. Dazu zählen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anleihen, Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel sowie geschriebene Optionen und derivative Finanzinstrumente mit negativem Fair Value. Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente -mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente -umfassen Kontokorrentkredite und Schulden aus Lieferungen und Leistungen. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Wertpapierbesitz sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Für die Forderungen und Verbindlichkeiten ergeben sich aufgrund ihrer kurzen Laufzeit keine signifikanten Unterschiede zwischen Buch- und beizulegenden Zeitwerten. Im Rahmen der operativen Tätigkeit ist der Konzern Bonitäts-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Zins- und Währungsschwankungen ausgesetzt. Die generellen Regelungen für konzernweite Risikopolitik sind in konzerninternen Richtlinien festgelegt. Die konzernweite Risikopolitik sieht dabei auch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten vor. Die entsprechenden Finanztransaktionen werden nur mit bonitätsmäßig erstklassigen Kontrahenten abgeschlossen. MarktrisikoMarktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen die drei folgenden Risikotypen: Wechselkursrisiko, Zinsrisiko und sonstige Preisrisiken, wie beispielsweise das Aktienkursrisiko. Ein wesentliches Marktpreisrisiko wird von der Gesellschaft nicht gesehen. Zu den übrigen o. g. Marktrisiken verweisen wir auf folgende Ausführungen. Bonitäts- oder AusfallrisikoDas Bonitäts- oder Ausfallrisiko ergibt sich aus der Gefahr, dass Geschäftspartner bei einem Geschäft über ein Finanzinstrument ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, und dadurch Vermögensverluste verursacht werden. Vor Aufnahme eines neuen Kunden nutzt der Konzern eine externe Kreditwürdigkeitsprüfung, um die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden zu beurteilen und deren Kreditlimits festzulegen. Bonitätsanalysen werden bei wesentlichen Neukunden über die Creditreform e.V. getätigt. Bei Neu- und auch Bestandskunden wird das Ausfallrisiko u. a. auch durch die Stellung von Anzahlungsrechnungen reduziert. Bei Bestandskunden wird das Zahlungsverhalten laufend analysiert. Die Kreditrisiken werden darüber hinaus über Limits je Vertragspartei gesteuert, die jährlich überprüft werden. Für die von Vertragspartnern vermittelten Kundenaufträge wird auf eine Bonitätsanalyse verzichtet, da diese bereits auf Ebene der Vertragspartner vorgenommen wird. Darüber hinaus werden die Forderungsbestände von uns laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Da wir mit unseren Kunden keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen treffen, stellt die Gesamtheit der bei den Aktiva ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar. Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist nicht erkennbar. Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente. Neben üblichen Eigentumsvorbehalten verfügt der Konzern nicht über Sicherheiten oder sonstige Kreditverbesserungsmaßnahmen, welche dieses Ausfallrisiko vermindern würden. WährungsrisikoWährungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen bzw. bei planmäßigem Geschäftsverlauf entstehen werden. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen, aus denen Währungsrisiken resultieren könnten, sind im Konzern von untergeordneter Bedeutung. Des Weiteren bestehen Währungsrisiken aus inländischen Bankguthaben in USD. Die daraus resultierenden Risiken entsprechen bei einem Bestand von 19 TUSD (Vj. 16 TUSD) sowie einer Veränderung von +/- 10% 2 TEUR (Vj. 1 TEUR). Das Risiko aus Kassenbeständen insgesamt ist als von untergeordneter Bedeutung einzuschätzen. Das Währungsrisiko aus sonstigen Bankguthaben resultiert im Wesentlichen aus 3.929 TCHF (Vj. 2.375 TCHF) und 3.195 TUSD (Vj. 2.012 TUSD) und beträgt bei einer Veränderung von +/- 10% 551 TEUR (Vj. 349 TEUR). Andere Risiken aus Währungen bestehen nicht. ZinsrisikoEin Risiko aufgrund schwankender Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, ergibt sich grundsätzlich nicht, da keine langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz in Anspruch genommen werden. Ein Zinsrisiko wird aus Konzernsicht nur bei der Anlage von flüssigen Mitteln gesehen. Dieses Risiko wird grundsätzlich als nicht materiell eingeschätzt. Bei einem durchschnittlichen Zahlungsmittelbestand von 30.880 TEUR ergäbe sich bei einer Schwankung des erzielbaren Zinses von +/- 1% eine Gewinnauswirkung von +/- 309 TEUR. Die Steuerung des Zinsertrags des CENIT-Konzerns erfolgt durch eine Kombination von festverzinslichen und variabel verzinslichen Anlagen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung schließt der Konzern, wenn notwendig, Finanzinstrumente ab. Zu beiden Bilanzstichtagen ergibt sich kein Bestand an derivativen Finanzinstrumenten zur Zinssteuerung. LiquiditätsrisikoDer Konzern benötigt ausreichende liquide Mittel zur Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen. Liquiditätsrisiken entstehen durch die Möglichkeit, dass Kunden nicht in der Lage sind, etwaige Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen im Rahmen der normalen Handelsbedingungen zu erfüllen. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Kreditlinien bei Banken sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Kreditwürdigkeit der Gruppe erlaubt die Beschaffung von liquiden Mitteln in ausreichendem Maße. Darüber hinaus sind noch nicht in Anspruch genommene Kreditlinien vorhanden. Wegen des hohen Bestands an liquiden Mitteln und börsentäglich veräußerbaren Wertpapieren bestehen auf Konzernebene derzeit keine Liquiditäts- oder Refinanzierungsrisiken. Die finanziellen Verbindlichkeiten weisen alle eine Restlaufzeit von maximal einem Jahr auf. KapitalsteuerungVorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es, sicherzustellen, dass es zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine maximale Eigenkapitalquote aufrechterhält. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor, unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. Zum 31. Dezember 2013 bzw. 31. Dezember 2012 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen. Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe des Verhältnisses zur Bilanzsumme. Das Eigenkapital umfasst das auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Eigenkapital. Die Bilanzsumme umfasst die sich in der Konzernbilanz (nach IFRS) ergebende Bilanzsumme. scroll
18. FinanzinstrumenteDie nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente: scroll
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten entspricht dem Buchwert zu fortgeführten Anschaffungskosten, weil es sich hierbei ausschließlich um kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten handelt. Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, ergibt sich aus am Markt gebildeten bzw. beobachtbaren Preisen. G. KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Finanzmittelfonds des CENIT-Konzerns im Berichtsjahr und Vorjahr durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert hat. Dabei wurden Zahlungsströme entsprechend IAS 7 nach dem Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die von den ausländischen Gesellschaften ausgewiesenen Beträge werden grundsätzlich zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Hiervon abweichend wird die Liquidität, wie in der Bilanz, zum Stichtagskurs angesetzt. Der Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel wird bei Wesentlichkeit gesondert gezeigt. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber ausgehend vom Konzernjahresergebnis indirekt abgeleitet. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit um Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen bereinigt. Dabei entstehen Unterschiede im Vergleich zu den Veränderungen der betreffenden Bilanzpositionen in der Konzernbilanz. Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Finanzanlagen sind im Mittelabfluss aus investiver Tätigkeit enthalten. Von den Gesamtinvestitionen waren 91 TEUR nicht zahlungswirksam. In den Finanzmittelfonds werden ausschließlich Vermögenswerte einbezogen, die jederzeit ohne wesentliche Wertabschläge in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Schwankungen unterliegen. Der Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, soweit sie eine ursprüngliche Fälligkeit von weniger als drei Monaten haben. Zum Bilanzstichtag setzt sich der Finanzmittelfonds wie folgt zusammen: scroll
Die aktiven latenten Steuern haben sich von 54 TEUR im Vorjahr auf aktuell 89 TEUR erhöht. Die passiven latenten Steuern haben sich um 97 TEUR von 939 TEUR auf 842 TEUR verringert. H. SegmentberichterstattungGemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung von Konzernbereichen abzugrenzen, die regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesem Segment und der Bewertung seiner Ertragskraft überprüft wird. Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäftseinheiten organisiert und verfügt über folgende zwei berichtspflichtige Geschäftssegmente:
Die Darstellung orientiert sich an der internen Berichterstattung. Das Segment Product Lifecycle Management (PLM) konzentriert sich auf Industriekunden und entsprechende Technologien. Ihre Branchenschwerpunkte liegen bei Automotive, Aerospace, Maschinenbau und Schiffbau. Im Vordergrund stehen Produkte und Dienstleistungen im Product Lifecycle Management, wie z. B. CATIA von Dassault oder SAP, und eigenerstellte Software, wie z. B. cenitCONNECT und FASTsuite. Das Segment Enterprise Information Management (EIM) konzentriert sich auf das Kundensegment Handel, Banken, Versicherungen und Versorger. Im Vordergrund stehen hier Produkte des strategischen Softwarepartners IBM und eigenerstellte Software und Beratungsleistungen im Bereich Dokumentenmanagement und Business Intelligence. Bei der Segmentierung nach Geschäftsbereichen und nach Regionen werden in der Spalte "nicht zugeordnet" im Segmentvermögen Finanzbestände und Steuererstattungsansprüche sowie in den Segmentverbindlichkeiten, laufende und latente Ertragsteuerverbindlichkeiten sowie sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen, die nicht den jeweiligen Geschäftsbereichen zugeordnet werden konnten. Die Segmentierung nach Regionen wird nach dem Standort der Vermögenswerte des Konzerns bestimmt. Verkäufe an die externen Kunden, die in den geografischen Segmenten angegeben werden, werden entsprechend dem geografischen Standort des Kunden den einzelnen Segmenten zugewiesen. Im Geschäftsjahr 2013 wurden 12 % des Umsatzes mit einem einzigen Kunden getätigt (Vj. 12 %). Diese Umsätze sind vorwiegend dem Geschäftssegment PLM zuzuordnen. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG NACH BUSINESS UNITS (nach IFRS) für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013scroll
EIM = Enterprise Information Management; PLM = Product Lifecycle Management Die Segmentierung nach Regionen stellt sich wie folgt dar: SEGMENTBERICHTERSTATTUNG NACH LÄNDERN (nach IFRS) für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013scroll
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Die Überleitung des Segmentvermögens setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Überleitung der Segmentschulden setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Im Berichtsjahr und im Vorjahr waren außer Abschreibungen und Rückstellungszuführungen keine wesentlichen, nicht zahlungswirksamen Aufwendungen gegeben. I. Sonstige Angaben1. Eventualschulden und sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu vermerkenden oder im Anhang anzugebenden Eventualschulden. Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingverträgen. Die sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen sind in der nachfolgenden Darstellung berücksichtigt: scroll
Im Wesentlichen setzen sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus den eingegangenen Mietverhältnissen für die angemieteten Bürogebäude in Deutschland in Höhe von 9.376 TEUR (Vj. 10.783 TEUR) und Kfz-Leasingverträgen von 1.605 TEUR (Vj. 1.864 TEUR) zusammen. Es bestehen geschäftsübliche Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln. Die Firmenfahrzeuge und Kommunikationsanlagen wurden ebenfalls über Mietleasingverträge angemietet, um den aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten und eine Bindung von Liquidität zu vermeiden. Aus diesen Verträgen resultieren in den zukünftigen Perioden Zahlungsabflüsse, die in der oberen Aufstellung enthalten sind. In den künftigen Perioden fallen voraussichtlich keine wesentlichen Erträge aus Untermietverhältnissen an. 2. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenNahe stehende Personen und Unternehmen des CENIT-Konzerns im Sinne von IAS 24 stellen ausschließlich Vorstände und Aufsichtsräte, deren Angehörige sowie assoziierte Unternehmen dar. Transaktionen mit nahe stehenden Personen wurden von der CENIT mit einem Mitglied des Aufsichtsrats getätigt. Hieraus entstanden im Geschäftsjahr 2013 Beratungsaufwendungen in Höhe von 44 TEUR (Vj. 32 TEUR) gegenüber der CENIT und 1 TEUR (Vj. 1 TEUR) Beratungsaufwendungen gegenüber einem assoziierten Unternehmen. Die Geschäftsbeziehungen werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt. Darüber hinaus hat die CENIT Umsätze mit assoziierten Unternehmen in Höhe von 14.926 TEUR (Vj. 14.562 TEUR) getätigt. Zum Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen in Höhe von 51 TEUR (Vj. 24 TEUR). Die Forderungen gegenüber einem assoziierten Unternehmen werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Dem Vorstand der Gesellschaft gehörten folgende Herren an:
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten folgende Herren an:
Im Berichtsjahr betrugen die Bezüge der Vorstände: scroll
Für den im Geschäftsjahr ausgeschiedenen Vorstand wurde ein Betrag von 22 TEUR aufwandswirksam. Die variable Vorstandsvergütung ist in einen kurzfristigen und einen langfristigen Bestandteil aufgeteilt, wobei der kurzfristige Anteil im Folgejahr zur Auszahlung gelangt. Der langfristige Bestandteil wird nach drei Jahren ausgezahlt, sofern weitere Kriterien erfüllt worden sind. Weiterhin sind die jährlichen Gesamtbezüge auf jeweils 500.000,00 EUR gedeckelt. In den Anstellungsverträgen von Herrn Schmidt und Herrn Bengel sind Entschädigungszahlungen nach § 74 HGB für die Dauer eines einjährigen Wettbewerbsverbots sowie Entgeltfortzahlung für sechs Monate zugunsten von Hinterbliebenen der Vorstände im Todesfall vereinbart. Weitere Versorgungszusagen und Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden keine zugesagt. Für den Fall, dass die Gesellschaft den Vertrag vor Ablauf ohne wichtigen Grund kündigt, erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung von maximal zwei Jahresvergütungen der im Vertrag vereinbarten Festvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. In jedem Fall wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet. Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2013 nach § 14 der Satzung: scroll
Für die Mitglieder des Vorstands, Aufsichtsrats sowie für weitere leitende Angestellte bestand weiterhin im Jahr 2013 eine D&O-Versicherung. Die Beiträge in Höhe von 23 TEUR (Vj. 23 TEUR) wurden von der Gesellschaft übernommen. Zum Bilanzstichtag hielt der Vorstand 7.670 Aktien (0,09% des Grundkapitals). Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten 194.392 Aktien und damit 2,32% des Grundkapitals der Gesellschaft. 3. Veränderungen auf AnteilseignerebeneAm 25. Februar 2013 ging eine Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG von der Axxion S.A. ein: Die Axxion S.A., Munsbach, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25. Februar 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 19. Februar 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 2,93% (das entspricht 245949 Stimmrechten) betragen hat. Mit Schreiben vom 01. Oktober 2013 teilte die Invesco Gruppe mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT die Schwelle von 3% überschritten hat. Die Invesco Limited, Hamilton, Bermuda, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland am 19. Februar 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,541% (das entspricht 296353 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,541% der Stimmrechte (das entspricht 296353 Stimmrechten) der Invesco Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die Invesco Holding Company Limited, London, United Kingdom, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 19. September 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,541% (das entspricht 296353 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,541% der Stimmrechte (das entspricht 296353 Stimmrechten) der Invesco Holding Company Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die IVZ Incorporated, Atlanta, Georgia, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 19. September 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,541% (das entspricht 296353 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,541% der Stimmrechte (das entspricht 296353 Stimmrechten) der IVZ Incorporated gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die Invesco Group Services Inc., Atlanta, Georgia, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 19. September 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,541% (das entspricht 296353 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,541% der Stimmrechte (das entspricht 296353 Stimmrechten) der Invesco Group Services Inc. gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die IVZ UK Limited, London, United Kingdom, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 19. September 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,541% (das entspricht 296353 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,541% der Stimmrechte (das entspricht 296353 Stimmrechten) der IVZ UK Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die Invesco Management Group Inc., Atlanta, Georgia, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 19. September 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,541% (das entspricht 296353 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,541% der Stimmrechte (das entspricht 296353 Stimmrechten) der Invesco Management Group Inc. gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die Invesco North American Holdings Inc., Atlanta, Georgia, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 19. September 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,541% (das entspricht 296353 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,541% der Stimmrechte (das entspricht 296353 Stimmrechten) der Invesco North American Holdings Inc. gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die Invesco Advisers Incorporated, Atlanta, Georgia, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 19. September 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,541% (das entspricht 296353 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,541% der Stimmrechte (das entspricht 296353 Stimmrechten) der Invesco Advisers Incorporated gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Am 08. November 2013 ging eine Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG von der Universal-Investment-Gesellschaft mbH ein: Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs 1 WpHG am 08. November 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 05. November 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 2,99% (das entspricht 249.824 Stimmrechten) betragen hat. 2,13% der Stimmrechte (das entspricht 177.857 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 4. Prüfungs- und Beratungsgebühren des Abschlussprüfersscroll
5. Ereignisse nach dem StichtagNach dem Bilanzstichtag haben sich keine Sachverhalte ereignet, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnten. 6. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2013 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft (www.cenit.com) zugänglich gemacht.
Stuttgart, 1. März 2014 CENIT Aktiengesellschaft Der Vorstand Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Rechnungslegungsinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung sowie den IFRS insgesamt und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Stuttgart, 5. März 2014 BDO AG gez. Andreas Müller, Wirtschaftsprüfer gez. ppa. Martin Helmich, Wirtschaftsprüfer Corporate Governance BerichtGute Corporate Governance ist bei der CENIT AG ein zentraler Bestandteil der Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat der CENIT AG begrüßen die Vorlage des Deutschen Corporate Governance Kodex und haben beschlossen, das Regelwerk des Kodex im CENIT-Konzern weitgehend umzusetzen und einzuhalten. Damit dokumentiert die CENIT AG, dass verantwortungsvolle, wertorientierte Unternehmensführung und ihre Kontrolle im CENIT-Konzern oberste Priorität haben. Als börsennotierte Aktiengesellschaft ist die CENIT AG sich bewusst, dass die Aktionäre das erforderliche Wachstumskapital zur Verfügung stellen und damit auch unternehmerisches Risiko mittragen. Weitgehende Transparenz, eine offene und zeitnahe Kommunikation mit den Anlegern, ein effizientes Risikomanagement, die Einhaltung der Börsenregeln und eine Unternehmensführung, die sich auf die Schaffung von Wertzuwachs fokussiert, sind deshalb bereits heute wesentliche Bestandteile der Unternehmensphilosophie. Die CENIT AG erfüllt bereits heute über die Börsenzulassung im Prime Standard des geregelten Marktes hohe Anforderungen bei der Berichterstattung. Damit wird die CENIT AG bereits zahlreichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gerecht. Entsprechenserklärung gemäß §161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der CENIT AG haben die nach §161 AktG vorgeschriebene Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich gemacht (www.cenit.com) Erklärung zur UnternehmensführungVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2013 die nach §289a HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben und diese auf der Homepage im Internet unter folgendem Link dauerhaft zugänglich gemacht: www.cenit.de/corporate/investor-relations/corporate-governance.html. Die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB) beinhaltet die Entsprechenserklärung, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratDer Aufsichtsrat und der Vorstand arbeiten zum Wohle der Gesellschaft eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte, die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der CENIT sowie über die Risikosituation, das Risikomanagement, Compliance-Themen und grundsätzliche Fragen zur Unternehmensstrategie. Wesentliche Entscheidungen erfordern die Zustimmung des Aufsichtsrats. Hauptaufgabe des Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstands. Arbeitnehmerinteressen werden angemessen durch den Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat repräsentiert. Es werden regelmäßig Aufsichtsratssitzungen abgehalten, bei zusätzlichem Bedarf auch Telefonkonferenzen. Aufgrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wurden keine Ausschüsse gebildet. Bei der Besetzung von Führungsfunktionen bzw. Entscheidungen in Personalfragen lassen sich Aufsichtsrat und Vorstand ausschließlich von der Befähigung und Qualifikation der zur Verfügung stehenden Kandidatinnen und Kandidaten leiten und messen dabei dem Geschlecht keine gesonderte oder hervorgehobene Bedeutung bei. Gleiches gilt für die Auswahl der Organ-Mitglieder. Diese erfolgt vorrangig nach Eignung und Qualifikation. Nach Auffassung der CENIT AG würde die vom Kodex vorgegebene besondere Gewichtung weiterer Kriterien die Auswahl möglicher Kandidatinnen oder Kandidaten für den Vorstand/Aufsichtsrat einschränken. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Vorstand derzeit nur aus zwei und der Aufsichtsrat lediglich aus drei Mitgliedern besteht. Aufsichtsrat und Vorstand begrüßen ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechtlichen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt (Diversity) angemessen fördern. AufsichtsratDer Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. Der Aufsichtsrat der CENIT AG besteht aus drei Mitgliedern. Zwei der Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt, ein Mitglied wird durch die Arbeitnehmer des Unternehmens gewählt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird aus der Mitte des Aufsichtsratsgremiums gewählt. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Gesellschaft. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Vergütung des Aufsichtsrats erfolgt erfolgsunabhängig. Im Berichtsjahr gab es keine personellen Veränderungen im Aufsichtsrat. Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2013 nach § 14 der Satzung: scroll
VorstandDer Vorstand ist das Leitungsorgan der Gesellschaft. Er führt die Geschäfte des Unternehmens im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften unter eigener Verantwortung. Er ist den Interessen der Gesellschaft verpflichtet und an die geschäftspolitischen Grundsätze gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, der Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsabhängigen und fixen Bestandteilen zusammen. Im Berichtsjahr gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand. Im Berichtsjahr betrugen die Bezüge der Vorstände: scroll
Für den im Geschäftsjahr ausgeschiedenen Vorstand wurde ein Betrag von 22 TEUR aufwandswirksam. Die variable Vorstandsvergütung ist in einen kurzfristigen und einen langfristigen Bestandteil aufgeteilt, wobei der kurzfristige Anteil im Folgejahr zur Auszahlung gelangt. Der langfristige Bestandteil wird nach drei Jahren ausgezahlt, sofern weitere Kriterien erfüllt worden sind. Weiterhin sind die jährlichen Gesamtbezüge auf jeweils 500.000,00 EUR gedeckelt. In den Anstellungsverträgen von Herrn Schmidt und Herrn Bengel sind Entschädigungszahlungen nach § 74 HGB für die Dauer eines einjährigen Wettbewerbsverbots sowie Entgeltfortzahlung für sechs Monate zugunsten von Hinterbliebenen der Vorstände im Todesfall vereinbart. Weitere Versorgungszusagen und Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden keine zugesagt. Für den Fall, dass die Gesellschaft den Vertrag vor Ablauf ohne wichtigen Grund kündigt, erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung von maximal zwei Jahresvergütungen der im Vertrag vereinbarten Festvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. In jedem Fall wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet. Anteilsbesitz von Vorstand und AufsichtsratAktienbestand zum 31.12.2013 scroll
AktienoptionsprogrammVirtuelle Aktienoptionen: Einem eingeschränkten Mitarbeiterkreis wurden "virtuelle Aktienoptionen" gewährt. Diese stellen eine besondere, nicht an das Jahresergebnis, sondern an die Kursentwicklung geknüpfte Form der erfolgsabhängigen Vergütung dar. Dem begünstigten Personenkreis wurde ein virtuelles Optionsrecht von je 10.000 Aktien (insgesamt 10.000; Vj. 20.000) der CENIT AG zu einem Bezugspreis von je 5,50 EUR gewährt. Die Ausübung der Option unterliegt einer Sperrfrist von drei Jahren ab Zuteilung, die Gesamtlaufzeit der Optionen beträgt fünf Jahre bei einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 1,5 Jahren. Des Weiteren ist die Ausübung der Optionen nur bei Überschreitung einer Kursschwelle von 8,00 EUR möglich. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre der CENIT AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Die jährliche Hauptversammlung findet in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (u. a. Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen). Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung stehen den Aktionären frühzeitig auf der Internetseite der CENIT AG zur Verfügung. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDer Konzernabschluss der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Normen vom Vorstand aufgestellt. Der Konzernabschluss wird vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Konzernabschluss wird, wie vom Gesetzgeber vorgegeben, innerhalb von 120 Tagen öffentlich zugänglich gemacht. Abschlussprüfer ist die BDO Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befreiungsgründe bzw. über Unrichtigkeiten der Entsprechenserklärung, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird. Der Abschlussprüfer berichtet über alle, für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich an den Aufsichtsratsvorsitzenden. Transparente UnternehmensführungDie Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der CENIT AG erfolgt umfassend und zeitnah im Geschäftsbericht, in den Quartalsberichten und im Halbjahresfinanzbericht. Die entsprechenden Termine werden zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres im Finanzkalender der CENIT AG veröffentlicht. Des Weiteren werden Satzung, Präsentationen, Pressemitteilungen und Ad-hoc-Meldungen bereit gestellt. Alle Meldungen und Berichte sind im Internet unter www.cenit.com/de_DE/investor-relations.html einsehbar. Die CENIT AG hat das vorgeschriebene Insiderverzeichnis angelegt. Die betreffenden Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert. Entwicklung der CENIT Aktie im FinanzmarktumfeldGraphik: Aktienkursentwicklung 2013 ![]() Quelle: Wallstreet online CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart Die CENIT Aktie startete ins Börsenjahr 2013 mit einem Kurs von 7,08 EUR und schloss das Jahr mit 10,34 EUR. Das durchschnittliche Handelsvolumen (XETRA) betrug in den 52 Wochen des Jahres 18.551 Aktien (Vj. 21.688 Aktien) pro Tag. Der Jahresdurchschnittskurs lag 2013 bei 9,02 EUR. Das Jahreshoch erreichte die CENIT AG Aktie mit 10,34 EUR, das Jahrestief mit 6,82 EUR. Insgesamt wurden mehr als 4,6 Mio. Aktien gehandelt. Daten zur Aktionärsstruktur können aufgrund des hohen Freefloats nur annäherungsweise ermittelt werden, so dass sich folgender Überblick über die Größe und Zusammensetzung des Aktionärskreises ergibt. Verteilung der Aktien auf den Aktionärskreis zum 31. Dezember 2013Folgende Investoren halten einen meldepflichtigen Aktienanteil: scroll
Quelle: CENIT AG, Stuttgart Momentan erscheinen aus vier Banken- und Analystenhäusern Researchberichte zu CENIT. Es handelt sich hierbei um Empfehlungen von Hauck & Aufhäuser, Hamburg, equinet Bank AG, Frankfurt, GBC AG, Augsburg und Mirabaud Securities, London. Die CENIT Aktie ist im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet und erfüllt die gültigen internationalen Transparenzanforderungen. Bilanzeid im Jahresfinanzbericht (Konzernabschluss)Hinsichtlich des Bilanzeids gem. § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 3 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB einigte sich der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) in seiner 114. Sitzung unter Berücksichtigung eingegangener Anmerkungen auf die folgende Formulierung für den Konzernabschluss: "Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind." Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresfinanzberichts gem. § 37v Abs. 1 und 2 WpHG zusätzlich die Vorgaben der §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Einzelabschluss) zu beachten sind.
Der Vorstand Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Jahresabschluss AGTokyo Gründung 2011: CENIT Japan BILANZ zum 31. Dezember 2013AKTIVA scroll
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013scroll
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 2013scroll
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Anhang für 2013A. Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Standards des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees e.V., Berlin, (DRSC) wurden beachtet, soweit sie für den Jahresabschluss der Gesellschaft einschlägig sind. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. RechnungslegungsgrundsätzeFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung auf Zugänge erfolgt zeitanteilig. Hierbei erfolgt eine Orientierung an den vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten AfA-Tabellen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Hierbei erfolgt eine Orientierung an den vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten AfA-Tabellen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 150 EUR wurden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst. Vermögensgegenstände bis zu einem Netto-Einzelwert von 410 EUR sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als 150 EUR bis 1.000 EUR, die nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. Januar 2010 angeschafft wurden, wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Unfertige Leistungen sind zu Herstellungskosten bzw., sofern es sich um Fremdleistungen handelt, zu Anschaffungskosten bewertet. Die eigenen Leistungen umfassen neben Personaleinzelkosten angemessene anteilige Gemeinkosten für Administration, Abschreibungen und Mieten. Waren werden zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Marktpreisen zum Bilanzstichtag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1% (Vj. 1%) gebildet. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Erwartete künftige Kostensteigerungen fließen in die Rückstellungsbewertung ein. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellung für allgemeine Gewährleistungen wird im Berichtsjahr mit 0,5% des Umsatzes (Vj. 0,5%) berechnet. Für Einzelgewährleistungsfälle wurde im Geschäftsjahr eine Rückstellung in Höhe von 89 TEUR (Vj. 131 TEUR) gebildet. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasipermanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) beachtet. Umsatzerlöse sind im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit anfallende Erlöse. Die Umsatzerlöse werden netto, d. h. ohne Umsatzsteuer und abzüglich Erlösschmälerungen ausgewiesen. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn bei einer Lieferung der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist oder bei Leistungen die vertraglich geschuldete Leistung erbracht worden ist. Die Realisierung von Umsatzerlösen aus Lizenzgeschäften ist abhängig davon, ob ein zeitlich befristetes oder unbefristetes Nutzungsrecht gewährt wird. Werden Lizenzgeschäfte getätigt, die dem Lizenznehmer ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht einräumen, werden die Umsatzerlöse über den Leistungszeitraum linear vereinnahmt. Räumen die Lizenzen ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ein, wird die regelmäßig zu entrichtende einmalige Lizenzgebühr (PLC) im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht und die jährliche Lizenzgebühr (ALC) zeitanteilig als Umsatzerlös ausgewiesen. C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz1. AnlagevermögenDie gesondert dargestellte Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel (Seite 4f.). 2. FinanzanlagenDie Angaben zum Anteilsbesitz stellen sich wie folgt dar: scroll
3. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 302 TEUR (Vj. 228 TEUR) sowie die Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von 3.421 TEUR (Vj. 3.466 TEUR) resultieren aus Lieferungen und Leistungen und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen mit 927 TEUR (Vj. 461 TEUR) aus Steuererstattungsansprüchen. Darin enthalten sind mit 583 TEUR (Vj. 40 TEUR) Steuererstattungsansprüche aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer sowie das Guthaben aus dem Steuermoratorium in Höhe von 344 TEUR (Vj. 421 TEUR). Das Guthaben aus dem Moratorium ist in Höhe von 250 TEUR (Vj. 328 TEUR) langfristig mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Das Guthaben aus dem Moratorium ist zum 31. Dezember 2006 entstanden, ist unverzinslich und daher mit 4% auf den Barwert abgezinst. Die Auszahlung erfolgt seit 2008 bis 2017 in zehn gleichen Jahresbeträgen. Außerdem enthalten die sonstigen Vermögensgegenstände Schadensersatzforderungen in Höhe von 207 TEUR. Hiervon sind 157 TEUR langfristig, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 4. Rechnungsabgrenzungspostenscroll
Es handelt sich im Wesentlichen um Abgrenzungen von Lizenzentgelten, sowie für Nutzungsrechte und Versicherungen. 5. Latente SteuernLatente Steuern resultieren im Wesentlichen aus Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden zwischen der Handels- und der Steuerbilanz. Diese Unterschiede betreffen vor allem die sonstigen Rückstellungen. Insgesamt ergibt sich ein Aktivüberhang der latenten Steuern, dessen Aktivierung, in Ausübung des bestehenden Wahlrechtes, unterbleibt. Für die Berechnung der latenten Steuern ist ein Steuersatz von 30% (Vj. 30%) zugrunde zu legen. 6. EigenkapitalGrundkapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006 8.367.758,00 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien. Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist ermächtigt, bis zum Ablauf des 25. Mai 2016 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 4.183.879,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den nachfolgend aufgeführten Fällen auszuschließen: a) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Sacheinlage zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und/oder Beteiligungen an Unternehmen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt. c) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die aufgrund dieser Ermächtigung beschlossenen Kapitalerhöhungen insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder, falls dieser Betrag geringer ist, des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen und wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die Summe der nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen ausgegebenen Aktien darf einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1.673.551 EUR (20 Prozent des derzeitigen Grundkapitals) nicht übersteigen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung nach teilweiser oder vollständiger Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen. 7. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt im Geschäftsjahr unverändert 1.058 TEUR. 8. Gesetzliche RücklageDie gesetzlichen Rücklagen sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert mit 418 TEUR dotiert. 9. Andere GewinnrücklagenDie anderen Gewinnrücklagen haben sich gegenüber dem Vorjahr von 13.971 TEUR um 1.900 TEUR auf 15.871 TEUR erhöht. 10. BilanzgewinnDer Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt: scroll
11. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalaufwendungen in Höhe von 3.452 TEUR (Vj. 3.803 TEUR), Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 599 TEUR (Vj. 654 TEUR), Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von 1.103 TEUR (Vj. 673 TEUR) und Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen in Höhe von 365 TEUR (Vj. 318 TEUR). 12. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 82 TEUR (Vj. 190 TEUR). Zudem enthalten diese, erhaltene Anzahlungen in Höhe von 65 TEUR (Vj. 69 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben analog dem Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 38 TEUR (Vj. 0 TEUR). Zusätzlich bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 0 TEUR (Vj. 20 TEUR). Die entsprechenden Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind antizipative Posten von 239 TEUR (Vj. 277 TEUR) enthalten. Diese Beträge betreffen in voller Höhe die abgegrenzte Miete (Vj. 277 TEUR). Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 1.541 TEUR (Vj. 1.862 TEUR) und eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von 73 TEUR (Vj. 101 TEUR). Der langfristige Anteil resultiert aus der Mietabgrenzung. II. Gewinn- und Verlustrechnung1. Umsatzerlösescroll
90% (Vj. 90%) der Umsätze wurden im Inland, 4% (Vj. 4%) im EU-Ausland und 6% (Vj. 6%) in den übrigen Ländern erzielt. 2. Sonstige betriebliche ErträgeBei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich u. a. um Erträge aus weiterberechneten Gehalts- und Verwaltungskosten von 594 TEUR (Vj. 530 TEUR), Versicherungserstattungen von 11 TEUR (Vj. 7 TEUR), Mieteinnahmen aus der Untervermietung von 32 TEUR (Vj. 17 TEUR), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von 411 TEUR (Vj. 259 TEUR), Marketing- und Vertriebszuschüsse von Partnerunternehmen von 83 TEUR (Vj. 77 TEUR) und Währungsgewinne in Höhe von 36 TEUR (Vj. 88 TEUR). 3. Personalaufwandscroll
Die in den sozialen Abgaben enthaltenen Aufwendungen für Altersversorgung belaufen sich auf 171 TEUR (Vj. 37 TEUR). 4. Sonstige betriebliche AufwendungenDie gesamten sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit 14.649 TEUR leicht unter dem Vorjahresniveau (Vj. 14.731 TEUR). Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Raumkosten in Höhe von 2.533 TEUR (Vj. 2.561 TEUR), Kfz-Kosten von 2.562 TEUR (Vj. 2.662 TEUR), Reisekosten von 1.926 TEUR (Vj. 1.933 TEUR), Marketingkosten in Höhe von 981 TEUR (Vj. 1.282 TEUR) und Währungsverluste von 115 TEUR (Vj. 98 TEUR). 5. Finanz- und ZinsergebnisDas Finanz- und Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
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6. Periodenfremde Erträge/AufwendungenPeriodenfremde Erträge betreffen u.a. die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 411 TEUR (Vj. 259 TEUR) und der Aktivierung von Rückgriffsansprüchen 254 TEUR. Periodenfremde Aufwendungen resultieren mit 26 TEUR aus dem Personalbereich (Vj. 100 TEUR) und auch der Nachzahlung für Betriebskosten im sonstigen betrieblichen Aufwand 28 TEUR. 7. Außerordentliche AufwendungenIm Geschäftsjahr 2013 entstanden keine außerordentlichen Aufwendungen. 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertragscroll
Die Steuern beinhalten im Wesentlichen die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag von 1.013 TEUR (Vj. 1.292 TEUR) und Gewerbesteuer von 1.038 TEUR (Vj. 1.340 TEUR) auf den steuerpflichtigen Gewinn des Geschäftsjahres 2013. 9. GewinnverwendungsvorschlagDer Hauptversammlung wird vorgeschlagen den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: scroll
10. Prüfungs- und Beratungsgebühren des AbschlussprüfersDie Angaben zum Abschlussprüferhonorar gem. § 285 Nr. 17 HGB werden im Konzernabschluss der CENIT AG vorgenommen. D. Sonstige Angaben1. PersonalWährend des Geschäftsjahres wurden durchschnittlich 571 (Vj. 578) Angestellte beschäftigt, zuzüglich 50 (Vj. 41) Auszubildenden. 2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingverträgen. Die sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen sind in der nachfolgenden Darstellung berücksichtigt: scroll
Im Wesentlichen setzen sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus den eingegangenen Mietverhältnissen für angemietete Bürogebäude 9.375 TEUR (Vj. 10.783 TEUR) und KFZ-Leasingverträgen von 1.605 TEUR (Vj. 1.864 TEUR) zusammen. Es bestehen geschäftsübliche Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln. Die Firmenfahrzeuge und Kommunikationsanlagen wurden über Mietleasingverträge angemietet um den aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten und eine Bindung von Liquidität zu vermeiden. Durch die Anmietung der Büroflächen wird eine Bindung liquider Mittel ebenfalls vermieden. Aus diesen Verträgen resultieren in den zukünftigen Perioden Zahlungsabflüsse, die in der oberen Aufstellung enthalten sind. 3. Organe der GesellschaftZu Vorständen waren im Geschäftsjahr bestellt: Dipl.-Ing. Kurt Bengel, Waiblingen, Sprecher des Vorstands der CENIT AG, Aufgabenbereich: Operatives Geschäft, Investor Relations und Marketing. Dipl.-Wirt.-Ing. Christian Pusch, Waldachtal, Mitglied des Vorstands der CENIT AG bis 31.01.2013, Aufgabenbereich: Finanzen, Organisation, Personal und Marketing. Dipl.-Wirt.-Inf. Matthias Schmidt, Bad Liebenzell, Mitglied des Vorstands seit 01.02.2013, Aufgabenbereich: Finanzen, Organisation und Personal. Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Die Aufsichtsräte haben keine weiteren Aufsichtsratspositionen. Im Berichtsjahr betrugen die Bezüge der Vorstände: scroll
Für den im Geschäftsjahr ausgeschiedenen Vorstand wurde ein Betrag von 22 TEUR aufwandswirksam. In den Anstellungsverträgen von Herrn Schmidt und Herrn Bengel sind Entschädigungszahlungen nach § 74 HGB für die Dauer eines einjährigen Wettbewerbsverbots sowie Entgeltfortzahlung für sechs Monate zugunsten von Hinterbliebenen der Vorstände im Todesfall vereinbart. Weitere Versorgungszusagen und Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden keine zugesagt. Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2013 nach § 14 der Satzung: scroll
Für die Mitglieder des Vorstands, Aufsichtsrats, sowie für weitere leitende Angestellte bestand weiterhin im Jahr 2013 eine D&O Versicherung. Die Beiträge in Höhe von 23 TEUR (Vj. 23 TEUR) wurden von der Gesellschaft übernommen. Zum Bilanzstichtag hielt der Vorstand 7.670 Aktien (0,09%). Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten 194.392 Aktien und damit 2,32% des Grundkapitals der Gesellschaft. 4. Veränderung auf AnteilseignerebeneAm 25. Februar 2013 ging eine Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG von der Axxion S. A. ein: Die Axxion S.A., Munsbach, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25. Februar 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 19. Februar 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 2,93% (das entspricht 245949 Stimmrechten) betragen hat. Mit Schreiben vom 01. Oktober 2013 teilte die Invesco Gruppe mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT die Schwelle von 3% überschritten hat. Die Invesco Limited, Hamilton, Bermuda, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 19. September 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,541% (das entspricht 296.353 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,541% der Stimmrechte (das entspricht 296.353 Stimmrechten) der Invesco Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die Invesco Holding Company Limited, London, United Kingdom, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 19. September 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,541% (das entspricht 296.353 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,541% der Stimmrechte (das entspricht 296.353 Stimmrechten) der Invesco Holding Company Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die IVZ Incorporated, Atlanta, Georgia, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 19. September 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,541% (das entspricht 296.353 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,541% der Stimmrechte (das entspricht 296.353 Stimmrechten) der IVZ Incorporated gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die Invesco Group Services Inc., Atlanta, Georgia, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 19. September 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,541% (das entspricht 296.353 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,541% der Stimmrechte (das entspricht 296.353 Stimmrechten) der Invesco Group Services Inc. gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die IVZ UK Limited, London, United Kingdom, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 19. September 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,541% (das entspricht 296.353 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,541% der Stimmrechte (das entspricht 296.353 Stimmrechten) der IVZ UK Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die Invesco Management Group Inc., Atlanta, Georgia, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 19. September 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,541% (das entspricht 296.353 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,541% der Stimmrechte (das entspricht 296.353 Stimmrechten) der Invesco Management Group Inc. gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die Invesco North American Holdings Inc., Atlanta, Georgia, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 19. September 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,541% (das entspricht 296.353 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,541% der Stimmrechte (das entspricht 296.353 Stimmrechten) der Invesco North American Holdings Inc. gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die Invesco Advisers Incorporated, Atlanta, Georgia, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 19. September 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,541% (das entspricht 296.353 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,541% der Stimmrechte (das entspricht 296.353 Stimmrechten) der Invesco Advisers Incorporated gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Am 08. November 2013 ging eine Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG von der Universal-Investment-Gesellschaft mbH ein: Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08. November 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 05. November 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 2,99% (das entspricht 249.824 Stimmrechten) betragen hat. 2,13% der Stimmrechte (das entspricht 177.857 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. E. KonzernverhältnisseDie Gesellschaft erstellt gemäß § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS). F. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2013 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft (www.cenit.com) zugänglich gemacht.
Stuttgart, 28. Februar 2014 CENIT Aktiengesellschaft Der Vorstand Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und dem Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Stuttgart, 5. März 2014 BDO AG gez. Andreas Müller, Wirtschaftsprüfer gez. ppa. Martin Helmich, Wirtschaftsprüfer Bilanzeid im Jahresfinanzbericht (Aktiengesellschaft)Hinsichtlich des Bilanzeids gem. § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 3 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB einigte sich der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) in seiner 114. Sitzung unter Berücksichtigung eingegangener Anmerkungen auf die folgende Formulierung für den AG Jahresabschluss: "Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der AG Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im AG Jahresbericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind." Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresfinanzberichts gem. § 37v Abs. 1 und 2 WpHG zusätzlich die Vorgaben der §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Einzelabschluss) zu beachten sind.
Der Vorstand Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Glossarscroll
CENIT AGIndustriestraße 52-54 D-70565 Stuttgart Tel.: +49 711 7825-30 Fax: +49 711 7825-4000 E-Mail: info@cenit.de www.cenit.com |
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