![]() CENIT AktiengesellschaftStuttgartGeschäftsbericht 2015CENIT Kennzahlen 2011-2015scroll
Vorwort des VorstandsSehr geehrte Damen und Herren,CENIT hat im zurückliegenden Geschäftsjahr erneut wichtige Meilensteine in der Strategie 2018 erreicht. Mit einem erfolgreichen Jahresabschluss bleiben wir auf dem vorgesehenen Wachstumspfad. Aber nicht nur die aktuellen Geschäftszahlen weisen in die richtige Richtung. Wir haben in 2015 auch neue Akzente gesetzt, die für die Zukunftssicherung der CENIT einen wichtigen Beitrag leisten. Das Konzernergebnis konnte um fast 14 Prozent deutlich gesteigert werden (EBIT 10.601 TEUR, Vj. 9.328 TEUR/13,6%). Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist es gelungen, unsere eigenen Software-Applikationen erfolgreich am Markt zu platzieren. Die gemeinsamen Anstrengungen bewirkten eine Umsatzsteigerung bei eigener Software um 25 Prozent auf 15.949 TEUR. Die Umsatzerlöse der CENIT erreichten mit 121.479 TEUR nahezu Vorjahresniveau. (Vj. 123.394 TEUR/-1,6%). Das vergangene Jahr war damit eines der erfolgreichsten für die CENIT, auch wenn der Umsatz im Konzern nicht um die angepeilten 3 Prozent gesteigert werden konnte. In den beiden Geschäftsbereichen PLM (Product Lifecycle Management) und EIM (Enterprise Information Management) hat die CENIT im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Fokus auf die Steigerung der Profitabilität gelegt, mit entsprechend positiven Effekten für das EBIT. Die Umsatzentwicklung im PLM-Bereich lag auf Vorjahresniveau, während sich im EIM-Bereich der Umsatzerlös um 20 Prozent reduzierte. Partner der digitalen TransformationInsgesamt hat sich die CENIT in einem anspruchsvollen Marktumfeld sehr gut behauptet. Damit standen wir im Einklang mit der Entwicklung der deutschen Wirtschaft insgesamt, die trotz des ungleichmäßigen und enttäuschenden Wachstums der Weltwirtschaft nachhaltige Erfolge verzeichnet. Was alle Akteure des Wirtschaftslebens grundlegend bewegt, sind die Herausforderungen der rasant zunehmenden Digitalisierung vieler Leistungsbereiche. In diesem Umfeld zeichnen wir uns als Partner aus, der sowohl eine umfassende IT-Beratungskompetenz bietet als auch über Ressourcen verfügt, um die erarbeiteten Lösungen umzusetzen. Die Stärken der CENIT sind auch im internationalen Umfeld gefragt. Im zurückliegenden Geschäftsjahr haben sich die internationalen Tochtergesellschaften erneut sehr gut entwickelt. Unsere Umsatzerlöse sowohl in Europa als auch in den USA und Japan sind gestiegen. Im Jahr 2015 haben die internationalen Tochtergesellschaften einen Anteil von 25 Prozent vom Gesamtumsatz der CENIT erwirtschaftet und damit einen wichtigen Beitrag zum Gesamtergebnis geleistet. Interessante Impulse gingen dabei von Kundenprojekten aus, die wir in länderübergreifenden Teams mit Mitarbeitern verschiedener Geschäftsbereiche betreut haben. Den stabilen und nachhaltigen Ausbau der internationalen Gesellschaften führen wir fort. Als bewährter Wegweiser für unsere weitere Entwicklung dient dabei unsere Strategie CENIT 2018. In dieser Strategie haben wir unsere Vision formuliert: Wir stärken den Erfolg führender Unternehmen. Mit diesem Ziel im Blick haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr verschiedene Eckpunkte gesetzt. Diese Maßnahmen stärken unsere Mission, die wir in dem Leitsatz zusammenfassen: Wir machen unsere Kunden wettbewerbsfähiger. Neue Akzente in 2015Im Frühjahr erweiterten wir unser PLM-Portfolio um das Kompetenzfeld "Strategische Beratung". Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um eine Kernkompetenz für die Begleitung von Unternehmen, die sich der digitalen Transformation stellen. Im Herbst trat die CENIT mit zwei weiteren Meldungen an die Öffentlichkeit. Eine Neuigkeit betraf die Mehrheitsbeteiligung an der Coristo GmbH (Mannheim), die zum 1. Januar 2016 wirksam geworden ist. Coristo ist ein führendes Beratungsunternehmen im Bereich SAP Produktstruktur Management. CENIT baut damit die Kompetenz und das Lösungsportfolio für ganzheitliche SAP ERP/PLM Lösungen aus und stärkt seine Position als Partner der Fertigungsindustrie für die digitale Transformation. Die zweite Nachricht war die Gründung einer eigenen Forschungsabteilung, die neue Wege hin zur umfassenden Digitalisierung industrieller Fertigungsprozesse erschließt. Für Fragestellungen im Umfeld von "Industrie 4.0" bringt CENIT über das informationstechnische Knowhow hinaus auch spezifisches Branchenwissen und genaue Kenntnisse wichtiger Fertigungstechnologien mit. Die Forschungsergebnisse werden nicht zuletzt auch in die Entwicklung der eigenen Software einfließen. Die eigene Software zählt für CENIT zum zentralen Baustein für die Erschließung neuer Wachstumschancen. CENIT hat in der zweiten Jahreshälfte eine Markenevaluierung angestoßen. Das Ergebnis ist ein Rebranding, das die Stärken der CENIT für den Markt noch sichtbarer macht. Wir werden erfahrbar als Partner der erfolgreichen digitalen Transformation. Unser Wirken für Mitarbeiter und GesellschaftDie neue Darstellung unseres Unternehmens wurde aus den Kerneigenschaften entwickelt, die CENIT ausmachen, und diese Qualitäten haben wir durch unsere Mitarbeiter. Sie bringen die herausragenden Leistungen, die wir in unserem neuen Markenauftritt kommunizieren werden. Um unsere Mitarbeiter dabei zu unterstützen, haben wir auch im zurückliegenden Geschäftsjahr unser aktives Personalmanagement fortgesetzt. Dazu haben wir zum Beispiel das Fortbildungsprogramm "CENIT Campus" ausgebaut und die Förderung von Top-Mitarbeitern und Führungskräften intensiviert. CENIT ermöglicht jungen Menschen seit vielen Jahren ihren Start ins Berufsleben. Im Jahr 2015 durften wir über 40 Auszubildende in verschiedenen Berufen und Studienrichtungen begleiten. Diese Form der Nachwuchsförderung werden wir in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Wir sehen dies als Teil unserer unternehmerischen Verantwortung. Auch unser soziales Engagement setzen wir fort. Seit 2013 haben wir dafür ein eigenes Programm: die Initiative "CENIT Cares". In 2015 durften wir in diesem Rahmen wieder zahlreiche Hilfsprojekte unserer Mitarbeiter unterstützen. Zu den sozialen Aktionsfeldern, die Mitarbeiter im vergangenen Jahr eingebracht haben, zählten zum Beispiel die Entwicklungszusammenarbeit, die onkologische Nachsorge, Familienhilfe für erkrankte Kinder, aktivierende Förderung älterer Menschen und die Integrationsarbeit. Ausblick: Richtiges Geschäftsmodell als Basis für weitere ErfolgeDie Umbrüche der Digitalisierung umgeben uns geschäftlich wie privat. In unserer persönlichen Lebensgestaltung gehen wir immer selbstverständlicher davon aus, dass uns Produkte und Services unmittelbar, in bester Qualität und zugeschnitten auf unsere individuellen Bedürfnisse angeboten werden. Fertigungsunternehmen und Dienstleister müssen sich auf diese Konsumentenerwartung ausrichten. Sie müssen Entwicklungen schnell umsetzten und ihre Prozesse fortlaufend optimieren. Genau dabei unterstützt sie CENIT. Da unsere Leistungen diese zentrale Aufgabe unseres Wirtschafslebens abdecken, gehen wir von einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung aus und einem Wachstum über dem Durchschnitt der ITK-Branche. Der strategische Ausbau unseres eigenen Softwareangebots bleibt eine zentrale Aufgabe. Ebenso führen wir die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Partnern Dassault Systèmes, IBM und SAP fort. Im neuen Jahr sorgen wir für eine verstärkte Sichtbarkeit unserer Gesamtkompetenz. Und schließlich stoßen wir intern Prozesse an, die unsere Fähigkeit zur Veränderung weiter stärkt, um auch selbst für die Anforderungen der digitalen Transformation gerüstet zu sein. Der Vorstand dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des CENIT Konzerns sowie den Mitgliedern des Aufsichtsrats für den persönlichen Einsatz und die erfolgreiche Arbeit in 2015. Dieser Dank gilt auch allen Aktionären, Kunden und Geschäftspartnern, die der CENIT im abgelaufenen Geschäftsjahr ihr Vertrauen geschenkt haben. Begleiten Sie uns auch im neuen Geschäftsjahr mit derselben Tatkraft, Ihrem Engagement und Zukunftsfreude.
Mit freundlichen Grüßen Vorstand der CENIT AG Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,im zurückliegenden Geschäftsjahr hat die CENIT ihre erfolgreiche Entwicklung fortgesetzt. Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Geschäftsjahr sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten, seine Geschäftsführung sorgfältig und kontinuierlich überwacht und uns dabei von deren Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit überzeugt. Der Vorstand hat uns in sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Er hat uns in den Aufsichtsratssitzungen zeitnah und umfassend über alle relevanten Aspekte der Geschäftsstrategie, der Unternehmensplanung, einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, der Geschäftsentwicklung, der Finanzlage und der Rentabilität des Konzerns schriftlich und mündlich informiert. Seine Berichte gingen auch auf Fragen der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance ein. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den tatsächlichen Planungen wurden uns vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat sich mit der Planung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 befasst und ebenfalls die mittelfristige Ausrichtung betrachtet. Außerhalb der Sitzungen unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat durch monatliche Berichte über die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und legte unserem Gremium zustimmungspflichtige Angelegenheiten rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Die Vorstandsberichte zur Geschäftslage und Referate zu besonderen Themen waren von schriftlichen Präsentationen und Unterlagen begleitet, die jeweils vor der Sitzung zur Vorbereitung an jedes Aufsichtsratsmitglied verschickt wurden. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist von enger, vertrauensvoller Kooperation und einem offenen, konstruktiven Dialog geprägt. Der Aufsichtsrat hat sich im vergangenen Jahr in fünf ordentlichen Sitzungen und zwei außerordentlichen Telefonkonferenzen eingehend mit der wirtschaftlichen Lage, der strategischen Weiterentwicklung und der langfristigen Positionierung des CENIT-Konzerns beschäftigt. An sämtlichen Terminen haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Der Aufsichtsrat verfügt nach seiner Einschätzung über eine angemessene Anzahl von Mitgliedern, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu Mitgliedern des Vorstands stehen, die einen Interessenkonflikt begründen könnten. Mit Herrn Hubert Leypoldt haben wir einen unabhängigen Finanzexperten in unseren Reihen. Wie in den vergangenen Jahren hielt der Aufsichtsrat die Bildung von Ausschüssen, aufgrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder, nicht für notwendig. Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder traten im Berichtszeitraum nicht auf. Themenspektrum in den AufsichtsratssitzungenIn allen Aufsichtsratssitzungen des Berichtsjahres 2015 berichtete der Vorstand, wie sich Umsatz und Ergebnis im Konzern entwickelt haben. Außerdem ging der Vorstand auf den Geschäftsverlauf in den einzelnen Geschäftssegmenten ein und stellte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vor. Das besondere Augenmerk des Aufsichtsrats galt dabei den möglichen Konsequenzen für die Risikosituation und die Liquiditätsausstattung. Finanzberichte/PrüfungenIn der Bilanzsitzung am 20. März 2015 befasste sich der Aufsichtsrat in Anwesenheit des Abschlussprüfers bzw. des Konzernabschlussprüfers mit den Jahresabschlüssen der CENIT. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der CENIT Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 sind unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie des Konzernlageberichts von der BDO Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, die in der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2014 zum Abschlussprüfer gewählt wurde, geprüft worden. Der Aufsichtsrat prüfte im Einzelnen und in eingehenden Erörterungen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer den vorgelegten Jahresabschluss und den Konzernabschluss als auch den AG- und Konzernlagebericht und erörterte dabei die zugrunde gelegte Bilanzpolitik. Ferner würdigte der Aufsichtsrat anhand der Prüfungsberichte und in Einzeldiskussionen die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung. Die Prüfung und die Prüfungsberichte entsprachen nach Überzeugung des Aufsichtsrats den Anforderungen nach §§ 317, 321 HGB. Die vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehenen Abschlüsse für 2014 wurden in der Bilanzsitzung abschließend beraten. Der Jahresabschluss 2014 der CENIT Aktiengesellschaft wurde am 20. März 2015 durch den Aufsichtsrat festgestellt und der Konzernabschluss 2014 billigend zur Kenntnis genommen. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schloss sich der Aufsichtsrat nach erfolgter Prüfung an. In der Sitzung am 20. März 2015 wurde zudem die Geschäftssituation im ersten Quartal 2015 diskutiert. Die Planung und Vorbereitung der Hauptversammlung am 13. Mai 2015 war ein weiterer Schwerpunkt dieser Sitzung. Im Rahmen einer Präsentation stellte der Geschäftsbereich Digital Factory Solutions (DFS) die weiterentwickelte Softwarelösung FASTSUITE Edition 2 vor. Weitere Themen in den SitzungenIm Jahresverlauf ließ sich der Aufsichtsrat kontinuierlich über die periodischen Finanzergebnisse informieren und erörterte mit dem Vorstand ausführlich den Halbjahresabschluss 2015 sowie die Zwischenberichte der einzelnen Quartale. Dabei standen die ausführliche Betrachtung der Ergebnis- und Umsatzentwicklung 2015 sowie die aktualisierte 5-Jahresplanung "CENIT 2020" nachhaltig im Mittelpunkt der Beratungen. Am 15. Januar 2015 berieten sich Vorstand und Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Telefonkonferenz eingehend über den Nutzen und die möglichen Rahmenbedingungen einer konkreten Mergers & Acquisitions (M&A) Situation. Im Anschluss an die Hauptversammlung am 13. Mai 2015 fand die zweite ordentliche Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres statt. Inhaltliche Themen waren der Gang der Geschäfte der CENIT Aktiengesellschaft sowie die Prognose zum ersten Halbjahr 2015. Im Fokus der Beratungen standen der aktuelle Status der M&A-Aktivitäten sowie Geschäfte von erheblicher Bedeutung für Rentabilität und Liquidität. In der außerordentlichen Telefonkonferenz am 1. September 2015 wurden die Beschlussvorschläge zum Anteilserwerb der Coristo GmbH vorgestellt und diskutiert. In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 18. September 2015 erörterte der Vorstand unter anderem die aktuelle Geschäftslage im dritten Quartal. Im Fokus der Sitzung stand außerdem die Terminplanung für das Jahr 2016. Im Rahmen einer Präsentation stellte der Geschäftsbereichsleiter EIM sein Geschäftssegment vor. Darüber hinaus wurden verschiedene Akquisitionsmöglichkeiten diskutiert. In der Sitzung am 6. November 2015 stand die Geschäftsentwicklung des vierten Quartals im Mittelpunkt der Betrachtungen. Dem Aufsichtsrat wurde ferner der Bericht zum Risikomanagement sowie Informationen zu möglichen M&A Projekten vorgelegt. Weiterhin berichtete der Vorstand über die Lage des Geschäftsbereichs ECM sowie über den Status der CENIT Softwareprodukte. In der letzten ordentlichen Sitzung des Jahres am 11. Dezember 2015 stand die Planung der CENIT für das Geschäftsjahr 2016 sowie die Aktualisierung der 5-Jahresplanung "CENIT 2018" und die strategische Fortführung der Planung mit "CENIT 2020" im Mittelpunkt. Des Weiteren wurde die Geschäftssituation im ECM Bereich ausführlich erörtert. Zudem wurden verschiedene M&A Optionen diskutiert. RisikomanagementEin wichtiges Thema in mehreren Sitzungen war das Risikomanagement des Konzerns. Der Vorstand berichtete über die wesentlichen Risiken und das Risikoüberwachungssystem des Unternehmens. Im Rahmen vielfacher Erörterungen mit dem Vorstand und mehrerer Unterredungen mit dem Abschlussprüfer überzeugte sich der Aufsichtsrat von der Wirksamkeit der Risikoüberwachungssysteme. Corporate GovernanceIm Laufe des Geschäftsjahres diskutierten wir wiederholt die Corporate Governance im Konzern und setzten uns namentlich mit den von der Regierungskommission beschlossenen Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinander. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage für Erfolg, Reputation und Selbstverständnis des Unternehmens darstellt. Deswegen hat der Aufsichtsrat die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards sowie deren Umsetzung im Unternehmen fortlaufend beobachtet und berücksichtigt. Dazu zählte unter anderem auch die regelmäßige Überprüfung der Effizienz der eigenen Tätigkeit. In zahlreichen Diskussionen - auch mit dem Abschlussprüfer - wurden die kontinuierliche Rechtmäßigkeit der Unternehmensführung und die Effizienz der Unternehmensorganisation erörtert. Das Bewusstsein für ein stets verantwortungsvolles und gesetzmäßiges Handeln und dessen existenzielle Bedeutung für die CENIT sind im Unternehmen und in seinen Gremien gut verankert. Über Corporate Governance bei der CENIT berichteten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Corporate Governance Bericht. Seine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 gab der Aufsichtsrat laut Anforderungen des § 161 AktG am 13. Februar 2015 ab und machte diese den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich. Bilanzsitzung 2016 für den Jahres- und Konzernabschluss 2015Die Buchführung, der Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015, der Konzernabschluss mit Erläuterungen sowie der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 sind von der BDO Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft worden. Die BDO Aktiengesellschaft wurde zuvor durch die Hauptversammlung vom 13. Mai 2015 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Entsprechend den Aufgaben des Aufsichtsrats wurde die Qualifikation, Unabhängigkeit und Effizienz des Abschlussprüfers kontrolliert. Der Prüfer hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss der CENIT einschließlich Lagebericht und Konzernlagebericht 2015 mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Der Abschluss der CENIT Aktiengesellschaft wurde nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt. Der Konzernabschluss folgt den International Financial Reporting Standards (IFRS). Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats lagen die Abschlussunterlagen und Prüfungsberichte vollständig vor. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Abschlussprüfers intensiv mit dem Vorstand und Abschlussprüfer erörtert, um sich von der Ordnungsmäßigkeit zu überzeugen. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats entsprachen die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Jahr 2015 den gesetzlichen Anforderungen. Vor den Sitzungen wurden stets umfassende schriftliche Berichte des Vorstands, Auszüge aus Schriften der Gesellschaft, insbesondere Unterlagen aus dem Rechnungswesen, allen Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser sowie weiterer vom Aufsichtsrat in und außerhalb der Sitzungen angeforderter Informationen konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungsaufgabe ordnungsgemäß und zeitnah nachkommen. In der Bilanzsitzung vom 18. März 2016 berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen des Einzelabschlusses der CENIT Aktiengesellschaft und stand für ergänzende Auskünfte sowie für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Dabei konnten sich alle Aufsichtsratsmitglieder davon überzeugen, dass die Prüfung den gesetzlichen Anforderungen entsprach und in adäquater Weise durchgeführt wurde. Als abschließendes Ergebnis seiner eigenen Prüfungen nach § 171 Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand für die CENIT Aktiengesellschaft aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 in seiner Sitzung vom 18. März 2016 gebilligt und damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 hat der Aufsichtsrat ebenfalls am 18. März 2016 billigend zur Kenntnis genommen. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat nach erfolgter Prüfung an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen weltweit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der CENIT für den persönlichen Einsatz, ihre Leistungen und ihr Engagement, die damit entscheidend zum erfolgreichen Abschluss des vergangen Geschäftsjahres beigetragen haben.
Stuttgart, März 2016 Für den Aufsichtsrat Dipl.-Ing. Andreas Schmidt, Vorsitzender des Aufsichtsrats LageberichtBericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015Der CENIT Konzern wird vom Mutterunternehmen CENIT AG als operative Gesellschaft weltweit geführt. Die wirtschaftliche Lage des Konzerns ist geprägt durch die wirtschaftliche Lage der AG. Aus diesem Grund fasst der Vorstand der CENIT AG den Bericht über die Lage des Konzerns und der AG in einem Bericht zusammen. Grundlagen des KonzernsGeschäftsmodell der CENITDie CENIT hat zwei Geschäftsbereiche - Product Lifecycle Management (PLM) und Enterprise Information Management (EIM). CENIT ist der Spezialist für die Kernprozesse ihrer Kunden und konzentriert sich auf die Fertigungsindustrie und die Finanzdienstleistungsbranche. Das Beratungs-, Service- und Softwareangebot des CENIT Konzerns beruht auf Standardprodukten seiner Softwarepartner sowie darauf basierenden CENIT-eigenen Lösungen. Führende Softwareanbieter, wie Dassault Systèmes, IBM und SAP, sind Partner des Unternehmens. Die Mitarbeiter/innen im CENIT Konzern verfügen über ein hohes Prozess- und Technologieverständnis der Zielbranchen und unterstützen die Kunden dadurch branchenorientiert bei der Planung, Implementierung und Optimierung ihrer Geschäfts- und IT-Prozesse. Damit die Kunden sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, übernimmt der CENIT Konzern zudem das Management der Applikationen und der damit verbundenen IT-Infrastrukturen. Die CENIT Strategie ist auf nachhaltiges profitables Wachstum ausgelegt. Deshalb stehen sowohl die Mitarbeiter als auch Technologiekooperationen mit den Partnern genauso im Fokus, wie das Bestreben, den Kunden durch CENIT-Lösungen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Beteiligungen/TochterunternehmenDie CENIT hat ihren Stammsitz in Deutschland (Stuttgart) und ist dort in den wichtigsten Ballungszentren vertreten. Darüber hinaus wird der amerikanische Markt durch eine Tochtergesellschaft in der Nähe von Detroit betreut. Weitere Standorte der CENIT befinden sich in der Schweiz, Rumänien, Japan und Frankreich. Die in Toulouse ansässige, französische Tochtergesellschaft der CENIT betreut das führende Luft- und Raumfahrtunternehmen Airbus Group direkt vor Ort. Die in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den CENIT Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konsolidiert. Bei den Unternehmen werden dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wie in der deutschen AG. Die Tochterunternehmen sind auf Dienstleistungen in den Bereichen Services und Software spezialisiert. Darüber hinaus ist die CENIT AG zu einem Drittel an dem Joint Venture, CenProCS AIRliance GmbH, beteiligt. Das Joint Venture erbringt Service- und Beratungsleistungen für den gemeinsamen Großkunden Airbus Group. SteuerungssystemDer Vorstand der CENIT AG ist für die Gesamtplanung und die Realisierung der langfristigen Konzernziele verantwortlich. Oberstes Ziel der Unternehmensentwicklung ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch profitables Wachstum. Die zur Steuerung der operativen Einheiten erforderliche Planung sowie die daraus resultierenden Maßnahmen leiten sich unter Einbeziehung der Entwicklungen des Wettbewerbs- und Marktumfelds aus der langfristigen Unternehmensplanung ab. Als relevante Steuerungsgrößen für die wirtschaftlichen Ziele gelten Umsatz, Bruttomarge, Kosten sowie das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBIT). Über eine individuelle Erfolgsbeteiligung werden die Mitarbeiter motiviert, die vereinbarten Ziele engagiert zu verfolgen. Jährlich definiert der Vorstand Maßnahmen und messbare Zwischenschritte, über die CENIT das Erreichen ihrer langfristigen Ziele anstrebt. Die kurzfristige Steuerung erfolgt durch die Abweichungsanalyse mit der jährlichen Planung. Im Rahmen dieser Planung treffen die Verantwortlichen eine erste Einschätzung zur Entwicklung wesentlicher GuV-Posten wie Umsatz, Deckungsbeitrag, Vertriebs- und Verwaltungskosten, EBIT sowie zur Beschäftigungssituation. Das Geschäftsjahr wird über einen getrennten Bottom-up und Top-Down Planungsprozess von den Geschäftsfeldern und vom Vorstand geplant. In gemeinsamen Planungsrunden werden diese Einschätzungen plausibilisiert, untermauert und final vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt. Im Rahmen dieses Planungsprozesses wird auch die aktuelle 5-Jahres-Planung überprüft und alle zwei Jahre fortgeschrieben. Zur regelmäßigen Bewertung des Geschäftsverlaufs - Plan-Ist-Vergleich - werden den operativen Einheiten detaillierte Berichte zur Verfügung gestellt, um eine optimale Geschäftssteuerung zu ermöglichen. Der Vorstand analysiert monatlich Plan-Ist-Vergleiche gemeinsam mit jeder operativen Einheit, um erforderliche Korrekturmaßnahmen zeitnah einzuleiten. Viele erfolgskritische Kenngrößen sind jedoch nicht oder nur indirekt quantifizierbar. Dazu zählen Faktoren wie die Reputation der Marke, Kundenzufriedenheit, Qualifikation, Erfahrung und Motivation der Mitarbeiter sowie deren Führungsqualitäten, aber auch die Unternehmenskultur, die allenfalls qualitativ beschrieben werden können. Die CENIT nutzt hierzu unter anderem Kundenumfragen und die jährliche Mitarbeiterbefragung, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Forschung und EntwicklungEin weiteres Ziel ist es, die Innovationskraft weiter zu stärken. Daher hat CENIT im Geschäftsjahr 2015 seine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) auf 8.049 TEUR erhöht. Die Geschäftsfelder der CENIT konzentrieren sich mit ihren FuE-Anstrengungen auf die nächste Generation ihrer Produkte und Lösungen und bereiten deren erfolgreiche Markteinführung vor. Durch die enge Zusammenarbeit mit den produkt- und kundennahen Bereichen gelingt es der CENIT, kundenorientierte Lösungen anzubieten. Neben dem Vertrieb von Standardsoftware entwickelt der CENIT Konzern eigene Programme zur Ergänzung und Erweiterung dieser Lösungen. Die Softwarelösungen des Konzerns basieren auf Produkten von Dassault Systèmes, wie der PLM-Software CATIA, ENOVIA oder DELMIA oder auf IT-Lösungen von IBM und SAP. Die Software-Expertise und jahrzehntelange Branchenerfahrung ermöglicht es der CENIT, die Produktivität und Datenqualität ihrer Kunden durch eigene CENIT-Lösungen zu optimieren. Insgesamt bietet der CENIT Konzern in seinen Geschäftsbereichen über 20 eigene Softwarelösungen an. Innovation ist Fortschritt. Daher sind Forschung und Entwicklung für die weitere Erreichung der gesetzten Unternehmensziele von zentraler Bedeutung. Die Aktivitäten der CENIT auf diesem Gebiet werden kontinuierlich ausgebaut. Damit verstärkt CENIT gleichzeitig die Positionierung gegenüber den Mitbewerbern. Auch im Geschäftsjahr 2016 sind leicht steigende Innovationsaufwendungen geplant. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenAuch wenn sich die Expansion der Weltwirtschaft im Jahr 2015 weniger dynamisch entwickelt hat, ist es dennoch nicht zum erwarteten Einbruch der Konjunktur gekommen. Nachdem der Internationale Währungsfonds (IWF) 2014 noch ein Wachstum von 3,5% für 2015 prognostiziert hatte, wuchs die Weltwirtschaft lediglich um 3,1%. Die meisten Wirtschaftsweisen sind sich in ihren Prognosen für die kommenden zwei Jahre einig. So wird z. B. für das laufende Jahr ein Wachstum von 3,1%-3,4% und für 2017 ein Anstieg um 3,6%-3,8% erwartet. Ursachen für das ungleichmäßige und enttäuschende Wachstum der Weltwirtschaft sind, laut IWF-Chefin Christine Lagarde, vor allem der Konjunkturabschwung in China sowie die Aussicht auf steigende Zinsen in den USA. Die US-Zinswende könne insbesondere Schwellen- und Entwicklungsländer vor Probleme stellen, die ihre Konjunkturprogramme mit Dollar-Krediten finanziert hätten. Auch die Flüchtlingskrise sowie die Spannungen in Nahost und in Nordafrika, die mit den Pariser Anschlägen bis nach Europa ausstrahlten, trügen zu den Unsicherheiten bei, so Lagarde. DeutschlandDeutschland befindet sich, trotz des schwierigen internationalen Umfelds, weiter auf einem soliden Wachstumskurs. So ist laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im vergangenen Jahr um 1,7% gestiegen. Die Arbeitslosigkeit ist mit 6,4% auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung zurückgegangen und auch die Zahl der Erwerbstätigen ist mit 43 Millionen Menschen weiter auf Rekordniveau. Deutschland hat damit mit 78%, nach Schweden mit 80%, die zweithöchste Erwerbstätigenquote in Europa. Die realen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer verzeichneten im vergangenen Jahr mit über 2,5 % -auch aufgrund des Mindestlohns - den höchsten Zuwachs seit mehr als zwei Jahrzehnten. Auch der Außenhandel erlebte 2015 ein weiteres Rekordjahr. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, erhöhten sich die Exporte im Vergleich zum Vorjahr um 6,4% und die Importe um 4,2%. Ein Großteil der ausgeführten Waren im Gesamtwert von etwa 1,2 Billionen Euro ging dabei an andere EU-Mitgliedsstaaten (+7%). Die Exporte in Drittländer nahmen um 5,6% zu. Die privaten Konsumausgaben waren auch im vergangenen Jahr der Tragpfeiler der Konjunktur und expandierten mit 1,9% stärker als erwartet. Gründe hierfür sind unter anderem der niedrige Ölpreis und der vergleichsweise schwache Eurokurs sowie die geringe Teuerungsrate von 0,3%. Für das Jahr 2016 rechnen die Wirtschaftsexperten mit einem BIP-Wachstum von 1,7%-2,2% gegenüber 2015. Man geht von einer anhaltenden wirtschaftlichen Dynamik aus, die vor allem von der Binnenwirtschaft, insbesondere von den Konsumausgaben, aber auch von den Investitionen getragen wird. Die steigende Kaufkraft der abhängig Beschäftigten basiert auf der strukturell günstigen Lage am Arbeitsmarkt. Durch die kräftigen Einkommenssteigerungen und den anhaltenden Beschäftigungszuwachs gewinnt der private Konsum weiter an Kraft. Dämpfend könnte sich hingegen der Wachstumsrückgang in vielen Schwellenländern auswirken. Auch die Bewältigung der Flüchtlingskrise stellt die Finanz- und Wirtschaftspolitik vor neue, gewaltige Herausforderungen. So geht die Bundesregierung von ca. einer Million Asylsuchender im vergangenen Jahr aus und rechnet für 2016 mit einer Flüchtlingszuwanderung von weiteren 800.000 Menschen. Finanzminister Wolfgang Schäuble teilte mit, dass der Bund im vergangenen Jahr einen Haushaltsüberschuss in Höhe von 12,1 Milliarden Euro erwirtschaftet hat, mit dem nun Rücklagen gefüllt werden sollen, um die zusätzlichen Leistungen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zu finanzieren. Die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sollte sich jedoch, trotz kräftiger Zuwanderung, weiter fortsetzen, so dass für das laufende Jahr eine in etwa gleichbleibende Arbeitslosenquote von 6,4% erwartet wird. Europa2015 hat die Wirtschaft im Euroraum, trotz zahlreicher Krisen, Fahrt aufgenommen. Entgegen den schlechter lautenden Prognosen konnte eine BIT-Steigerung von 1,5% erreicht werden. Auch für das laufende Jahr sehen führende Forschungsinstitute die konjunkturellen Aussichten für Europa verhalten optimistisch. Nach langer Flaute konnte die Industrie in der Euro-Zone erstmals positiv ins neue Jahr starten. Da auch die griechische Industrie zuletzt wieder wuchs, trugen damit alle erfassten Länder zum Aufschwung bei. Für 2016 erwarten die Experten einen Anstieg des BIP um bis zu 1,8% und eine weiter sinkende Arbeitslosigkeit bis auf 9,5% in 2017. Ursachen dafür seien die nach wie vor stark stimulierende Geldpolitik, ein schwacher Euro, das Fehlen von fiskalischen Einschränkungen zur Haushaltskonsolidierung und der anhaltend niedrige Ölpreis. Der lediglich moderate Anstieg der Zuwachsraten sei vor allem der fehlenden Dynamik der Weltwirtschaft geschuldet. Die hohe Zahl an Flüchtlingen, die aktuell nach Europa kommt, bringt erhebliche zusätzliche Staatsausgaben mit sich. Dennoch könnte die Zuwanderung für die meisten betroffenen Länder einen kurzfristig spürbaren konjunkturellen Aufschwung bedeuten und in Ländern wie Deutschland oder Finnland die Zuwachsraten des BIP erhöhen. Sollten sich die Europäischen Länder aber nicht auf eine gemeinsame Strategie zur Lösung der Flüchtlingskrise einigen und sollten noch mehr Schengen-Grenzen geschlossen werden, könnten Sorgen über die Zukunft der EU an Bedeutung gewinnen und die Unterstützung in der Bevölkerung schwinden, was wiederum negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stimmung und den Konsum haben könnte. USA2015 wuchs die US-Wirtschaft wie schon im Vorjahr um 2,4%. Getrieben wurde dieses Wachstum hauptsächlich durch den privaten Konsum, der den stärksten Anstieg in den vergangenen zehn Jahren verzeichnete. Die Arbeitslosenquote sank erheblich auf 5,3%. Die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) hat im Dezember die Zinswende gewagt: Mit der ersten Anhebung seit fast zehn Jahren läutete sie das Ende der Ära des billigen Geldes ein. Auch wenn die Währungshüter die geldpolitischen Zügel nur sanft angezogen haben, hat das an den internationalen Finanzmärkten große Effekte. So verlangsamte sich im vierten Quartal 2015 das Wachstumstempo der größten Volkswirtschaft der Welt. Vor allem die Industrie zeigte sich zuletzt sehr schwach. Auch der starke Dollar, die Schwäche in den Schwellenländern aber auch die Probleme der Öl-förderunternehmen bremsten die Wirtschaft aus. Wirtschaftsexperten sehen trotzdem für die kommenden Quartale eine Erholung und erwarten für 2016 einen Anstieg des BIP um 2,5%-2,8% und weiterhin sinkende Arbeitslosenzahlen. Dies hänge aber auch vom weiteren Vorgehen der Fed ab, die nach der Zinswende weitere Erhöhungen ins Auge gefasst hatte, was zum Abkühlen der Konjunktur führen könne. JapanNach zuletzt sinkenden Wachstumswerten sehen wir in Japan eine leichte Belebung der Wirtschaft. Das BIP ist 2015 um 0,6% gestiegen und auch der Arbeitsmarkt zeigt sich trotz der konjunkturellen Schwäche sehr robust. So ist die Beschäftigung im Verlauf des Jahres gestiegen und die Arbeitslosenquote bewegt sich mit 3,4% auf sehr niedrigem Niveau. Die Finanzpolitik wird vor dem Hintergrund der hohen öffentlichen Verschuldung voraussichtlich weiterhin restriktiv ausgerichtet bleiben. Zwar ist eine mehrstufige Senkung der Unternehmenssteuern vorgesehen, demgegenüber stehen aber kräftige Einsparungen bei den staatlichen Ausgaben. Für 2016 erwarten die Wirtschaftsexperten ein abermaliges BIP-Wachstum von 0,6% sowie eine Teuerungsrate von etwa 0,9%. Steigende Realeinkommen der Haushalte dürften den privaten Verbrauch antreiben und damit für eine moderate Wirtschaftsbelebung sorgen. Branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen2015 ist der weltweite Umsatz mit Produkten und Diensten der Informationstechnologie und Telekommunikation stärker als erwartet um 3,8% auf 2,81 Billionen Euro gewachsen, wobei der globale IT-Markt um 3,1% auf 1,19 Billionen Euro zulegen konnte. Dabei sind die Umsätze mit Software um 6,8% auf 331 Milliarden Euro gestiegen, während die Umsätze mit IT-Hardware bei 339 Milliarden Euro stagnierten. IT-Dienstleistungen konnten ein Umsatzplus von 2,8% auf 515 Milliarden Euro verzeichnen. Zu den wachstumsstärksten Märkten gehören im internationalen Vergleich der indische und der chinesische Markt. So stiegen in Indien die ITK-Ausgaben um 9,8% auf 52,4 Milliarden Euro. Damit liegt Indien vor China, wo der Umsatz mit ITK-Produkten und Dienstleistungen um 8,1% auf 328 Milliarden Euro gesteigert werden konnte. In Deutschland ist laut dem Branchenverband BITKOM der Umsatz mit ITK-Produkten und -Diensten 2015 um 1,9% auf 156 Milliarden Euro gewachsen. Bislang war BITKOM von einem Umsatzplus von lediglich 1,5% ausgegangen. Diese erfreuliche Entwicklung hat, wie sich Hauptgeschäftsführer der BITKOM, Dr. Bernhard Rohleder, äußerte, vor allem drei Gründe: ein deutlich besseres Geschäft mit IT-Hardware wie Servern und Halbleitern, ein kräftiges Umsatzplus bei Smartphones und eine positive Entwicklung bei den Internetzugängen. An der Spitze mit Wachstumsraten über 5% liegen dabei die Umsätze mit Endgeräten und Smartphones (+5,5%) sowie Software (+5,4%), während die Umsätze mit Telekommunikationsdiensten (-0,3%) und Unterhaltungselektronik (-3,8%) rückläufig sind. Wachstumstreiber der Branche bleibt wie in den Jahren zuvor die Informationstechnologie. Laut BITKOM sind die Umsätze 2015 um 3,5% auf 80,4 Milliarden Euro gestiegen. Der Softwarebereich wuchs um 5,4% auf 20,1 Milliarden Euro am stärksten. Auch das Geschäft mit IT-Dienstleistungen, wie IT-Beratung und Projektgeschäft hat über die letzten Jahre kontinuierlich zugelegt und verzeichnete eine Umsatzsteigerung von 3,0% auf 37,3 Milliarden Euro. "Im Zuge der digitalen Transformation profitieren Anbieter davon, dass Unternehmen aller Branchen ihr Geschäft auf die Digitalisierung ausrichten", so Rohleder. Überraschend positiv entwickelte sich der Umsatz mit IT-Hardware, der um 2,8% auf 23 Milliarden Euro gewachsen ist. Dies ist, dem BITKOM zufolge, neben einer steigenden Nachfrage nach Servern, vor allem einem starken Umsatzplus bei Halbleitern geschuldet. In der industriellen Fertigung erleben wir eine verstärkte Vernetzung und einen regelrechten Digital-Boom im Automobilsektor. Industrie 4.0 und intelligente Mobilität verstärken die Nachfrage nach Halbleitern. Heute sind Autos bereits Hochleistungscomputer - künftig werden sie sich zu vernetzten Rechenzentren entwickeln. Für 2016 erwartet der Branchenverband für den Gesamtmarkt der ITK ein Wachstum von 1,5% auf 158,4 Milliarden Euro. Das Geschäft mit PCs wird voraussichtlich schwächer ausfallen und man rechnet mit einem Sättigungseffekt bei Endgeräten der Telekommunikation. Zusammenfassender Geschäftsverlauf2015 war eines der erfolgreichsten Jahre für die CENIT, auch wenn der Umsatz im Konzern nicht um die angepeilten 3% gesteigert werden konnte. Im EIM Bereich war der Umsatz in 2015 um -9% rückläufig. Aufgrund der Fokussierung auf die Erhöhung der Profitabilität wurden unprofitable Möglichkeiten, welche der Markt bietet, nicht genutzt um das angestrebte Umsatzziel zu erreichen. Der PLM Bereich konnte den Umsatz um lediglich 0,4% steigern. Die Fokussierung auf Profitabilität hat im abgelaufenen Geschäftsjahr dazu geführt, dass der EIM Bereich das EBIT um 54% auf 1.475 TEUR (Vj. 956 TEUR) und der PLM-Bereich um 9% auf 9.125 TEUR (Vj. 8.372 TEUR) steigern konnten. Das Ergebnis pro Aktie wurde um 14,5% auf 0,87 EUR pro Aktie gesteigert. Hierzu hat insbesondere der Verkauf eigener Software beigetragen welcher um über 25%, auf 15.949 TEUR, gesteigert werden konnte. Der veränderte Produktmix trug maßgeblich dazu bei, dass das EBIT um 13% auf 10.601 TEUR gesteigert werden konnte. Der Geschäftsverlauf der CENIT AG war analog zum CENIT Konzern. Das geplante Umsatzziel von 103.868 TEUR konnte nicht erreicht werden. Im Vergleich zum Vorjahr war der Umsatz um 5% rückläufig. Im EIM Bereich war der Umsatz in 2015 um 3%, im PLM Bereich um 5% rückläufig. Aufgrund der Fokussierung auf die Erhöhung der Profitabilität wurden nicht alle Möglichkeiten am Markt genutzt, um das angestrebte Umsatzziel zu erreichen. Die Fokussierung auf Profitabilität hat im abgelaufenen Geschäftsjahr dazu geführt, dass das EBIT um 3% auf 7.363 TEUR gesteigert werden konnte. Ertragslage CENIT Konzern (nach IFRS)Aufgliederung der Umsätze nach Produkt-/Erlösartenscroll
Aufgliederung der Umsätze nach Geschäftssegmentenscroll
In Deutschland wurden 75,9% (Vj. 80,1%) der Umsätze, im sonstigen Europa 10,7% (Vj. 10,7%) und in den übrigen Ländern 13,4% (Vj. 9,2%) erzielt. Der CENIT Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2015 nahezu gleichbleibende Umsatzerlöse in Höhe von 121.479 TEUR (Vj. 123.394 TEUR/-1,6%). Die Umsatzerlöse im Bereich CENIT Beratung und Services verringerten sich um -5,7%. Die Umsätze mit Fremdsoftware verringerten sich ebenso um rund -3,3%. Der Umsatz mit CENIT-eigener Software konnte mit 15.949 TEUR im Vergleich zu 12.728 TEUR im Vorjahr erheblich gesteigert werden (25,3%). Hierbei wurden vor allem die Softwareprodukte FASTSUITE und CENITCONNECT im Bereich PLM und IBM ECM System Monitor sowie ECLISO im EIM-Bereich erfolgreich an den Endkunden vermarktet. Kennzahlen zur Ergebnisentwicklungscroll
Der Rohertrag (Betriebsleistung abzüglich Materialaufwand) betrug 76.379 TEUR (Vj. 75.200 TEUR) und stieg damit um 1,6%. Auch die Rohertragsmarge ist, bezogen auf die Betriebsleistung, von 60,6% auf 62,0% leicht gestiegen. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr sind gegenüber dem Vorjahr um -575 TEUR bzw. -1,2% gesunken. Die erfolgsabhängigen Vergütungen sind leicht auf 4.009 TEUR (Vj. 4.064 TEUR) zurückgegangen. Die CENIT erreichte ein EBITDA in Höhe von 12.696 TEUR (Vj. 11.662 TEUR/8,9%) und ein EBIT von 10.601 TEUR (Vj. 9.328 TEUR/13,6%). Bezogen auf die Betriebsleistung hat sich die EBITDA-Marge von 9,4% auf 10,3% erhöht. scroll
Das Ergebnis je Aktie (EPS) konnte im Vergleich zum Vorjahr von 0,76 EUR/Aktie auf 0,87 EUR/Aktie gesteigert werden. CENIT (Schweiz) AG, Effretikon/SchweizDas Tochterunternehmen konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 11.877 TEUR (Vj. 11.368 TEUR) erwirtschaften, bei einem EBIT von 715 TEUR (Vj. 767 TEUR). Die Geschäftstätigkeiten in der Schweiz liegen schwerpunktmäßig auf PLM Lösungen von Dassault Systèmes und EIM-Lösungen von IBM. Die insgesamt 17 Mitarbeiter aus den Niederlassungen in Effretikon und Yverdon-les-Bains betreuen vorrangig Kunden der Fertigungsindustrie und der Finanzdienstleistungsbranche. CENIT North America Inc., Auburn Hills/USADie CENIT North America Inc. konnte bei einem Umsatz in Höhe von 14.860 TEUR (Vj. 11.486 TEUR) ein EBIT in Höhe von 2.780 TEUR (Vj. 2.272 TEUR) erwirtschaften. In den USA liegen die Schwerpunkte auf der Vermarktung der CENIT-Softwareprodukte im PLM-Bereich. Hierbei stehen vorrangig Kunden der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie der Fertigungsindustrie im Fokus. 37 Mitarbeiter sind in Service- und Vertriebseinheiten aufgeteilt. CENIT SRL, Iasi/RumänienDie CENIT SRL konnte bei einem Umsatz in Höhe von 2.401 TEUR (Vj. 1.868 TEUR) ein EBIT in Höhe von 385 TEUR (Vj. 249 TEUR) erwirtschaften. Mit 35 Mitarbeitern werden vorrangig Servicedienstleistungen erbracht und Softwareentwicklungen vorangetrieben. Daneben steht die Vermarktung von Software des strategischen Partners Dassault Systèmes im PLM-Umfeld im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit der CENIT SRL. CENIT France SARL, Toulouse/FrankreichMit Wirkung zum 1. Januar 2015 wurde die in 2014 erworbene SPI Numérique SARL auf die CENIT France SARL verschmolzen. Die CENIT France SARL hat bei einem Umsatz in Höhe von 2.279 TEUR (Vj. 1.110 TEUR) ein EBIT von -29 TEUR (Vj. 74 TEUR) erwirtschaftet. CENIT Japan K. K., Tokyo/JapanDie CENIT Japan K. K. erwirtschaftete bei einem Umsatz in Höhe von 1.026 TEUR (Vj. 639 TEUR) ein EBIT von -30 TEUR (Vj. -129 TEUR). Über lokale Partner in Japan vertreibt CENIT bereits seit einigen Jahren eigene Software- und Beratungsprodukte. Der eigene CENIT Standort soll die Wichtigkeit des Marktes für die Zukunft unterstreichen. Schwerpunktmäßig ist die CENIT Japan K.K. im Bereich der Digitalen Fabriklösungen tätig. CenProCS AIRliance GmbH, Stuttgart/DeutschlandDas Joint Venture von CS Communication & Systèmes, CENIT AG und PROSTEP AG wurde 2007 gegründet und ermöglicht dem Großkunden Airbus Group über einen einzigen Vertragspartner auf ausgewiesenes Know-how und Expertenwissen zuzugreifen. Die CENIT AG ist mit einem Drittel an dem Joint Venture beteiligt. Der Ausweis erfolgt im Konzernabschluss at Equity. Die CenProCS AIRliance GmbH veröffentlicht einen eigenständigen Jahresabschluss. AuftragsentwicklungDer Auftragseingang im CENIT Konzern lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 bei 124.901 TEUR (Vj. 122.552 TEUR). Der Auftragsbestand per 31. Dezember 2015 belief sich auf 37.914 TEUR (Vj. 34.578 TEUR). Ertragslage CENIT Einzelabschluss (nach HGB)Aufgliederung der Umsätze nach Produkt-/Erlösartenscroll
Aufgliederung der Umsätze nach Geschäftssegmentenscroll
Die CENIT AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2015 Umsatzerlöse in Höhe von 98.814 TEUR (Vj. 103.868 TEUR). Der Bereich Beratung und Service ging um -10,0% gegenüber dem Vorjahr zurück. Der Anteil an Umsätzen mit Fremdsoftware betrug 42.957 TEUR (Vj. 46.025 TEUR), der Umsatz mit CENIT-eigener Software konnte auf 13.742 TEUR (Vj. 10.887 TEUR) um 26,2% gesteigert werden. Kennzahlen zur Ergebnisentwicklung CENIT AGscroll
Der Rohertrag der Gesellschaft betrug 60.320 TEUR (Vj. 63.750 TEUR). Die Rohertragsmarge betrug, bezogen auf die Gesamtleistung, 59,9% (Vj. 60,6%). Die CENIT AG erreichte einen EBITDA in Höhe von 8.612 TEUR nach 8.418 TEUR im Jahr 2014 (2,3%). Die EBITDA-Marge liegt bei 8,7%. Das EBIT betrug 7.363 TEUR nach 7.158 TEUR im Vorjahr (2,9%). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen verringerten sich um 13 TEUR auf 1.248 TEUR. Der Personalaufwand reduzierte sich im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr um -2.583 TEUR (-6,3%). Der durchschnittliche Personalbestand reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr von 558 auf 519. Das Finanzergebnis beinhaltet Ausschüttungen der Tochterunternehmen in Rumänien in Höhe von 224 TEUR (Vj. 162 TEUR) und den USA in Höhe von 3.186 TEUR (Vj. Schweiz 1.939 TEUR). AuftragsentwicklungBei der CENIT AG lag der Auftragseingang im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 bei 100.475 TEUR (Vj. 101.617 TEUR). Per 31. Dezember 2015 belief sich der Auftragsbestand der CENIT AG auf 28.601 TEUR (Vj. 28.491 TEUR). Finanzlage CENIT Konzern (IFRS)Gegenüber Kreditinstituten bestehen keinerlei Verbindlichkeiten - weder kurzfristiger noch langfristiger Natur. Eingeräumte Kreditlinien in Höhe von 1.092 TEUR werden derzeit nicht in Anspruch genommen. Die zur Finanzierung des operativen Geschäfts zwischenzeitlich nicht benötigten liquiden Mittel werden im kurzfristigen und mitunter im mittelfristigen Bereich mit einem angemessenen Rendite-/Risikoverhältnis angelegt. Die Investitionen in das Anlagevermögen wurden im Berichtsjahr vollständig eigenfinanziert. Die gute Finanzsituation lässt eine nachhaltige Innenfinanzierung zu. Kennzahlen zur Cashflow Rechnung im Konzernscroll
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operativer Cashflow abzüglich Capex Der operative Cashflow hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Die für Investitionen eingesetzten Nettozahlungsmittel haben sich von 303 TEUR auf 1.643 TEUR erhöht. Der Vorjahreswert wurde durch die Rückzahlung von sonstigen finanziellen Vermögenswerten mit 2.000 TEUR positiv beeinflusst. Der Zahlungsmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres beträgt somit 33.941 TEUR und hat sich insgesamt um 691 TEUR erhöht. LiquiditätssicherungNeben der Finanzplanung verfügt CENIT über eine monatliche Liquiditätsplanung. Liquiditätsüberschüsse werden gezielt für die Finanzierung von Projekten, Softwareentwicklungen, Investitionen und den Ausbau der Ländergesellschaften genutzt. Sowohl die CENIT AG als auch ihre Konzerngesellschaften waren im Geschäftsjahr 2015 jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Finanzlage der CENIT AG (nach HGB)Die stichtagsbezogene Liquidität ist von 27.126 TEUR des Vorjahres auf 26.727 TEUR des abgelaufenen Geschäftsjahres zurückgegangen. Die Erhöhung der Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus dem erhöhten Jahresergebnis sowie dem Abbau sonstiger Aktiva. Die auf der letztjährigen Hauptversammlung beschlossene Dividende von 0,90 EUR je Aktie hat zu einem Zahlungsmittelabfluss von 7.531 TEUR geführt. Vorgeschlagene DividendeDer Vorstand und der Aufsichtsrat werden auf der Hauptversammlung am 6. Mai 2016 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 0,50 EUR je Aktie sowie die im Vorjahr angekündigte Sockeldividende von 0,50 EUR je Aktie aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 8.437 TEUR auszuschütten. Der Dividendenvorschlag für 2015 beläuft sich somit auf 1,00 EUR je Aktie. Das Unternehmen geht weiterhin von einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung in den nächsten Monaten aus. Es hat sich gezeigt, dass eine langfristige Sicherung der Liquidität und das Bewahren der finanziellen Unabhängigkeit in Krisenzeiten sinnvoll sind. Letztendlich ist diese gute finanzielle Situation der CENIT auch bei Auftragsvergaben ein entscheidender Wettbewerbsvorteil, der den Investitionsvorhaben der Kunden, unter anderem mit Blick auf die Dienstleistungen und Softwareprodukte des CENIT Konzerns, die notwendige Sicherheit verleiht. Die übrigen bestehenden, liquiden Mittel sollen CENIT die Möglichkeit eröffnen, im Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre, soweit dies zweckmäßig erscheint, auch zukünftig am Wachstum der adressierten Märkte teilzunehmen. Hierzu zählt zum Beispiel der Ausbau der Service- und Softwareaktivitäten. Interessante Akquisitionen werden daher fortlaufend gesichtet und geprüft. Aber auch der weitere Technologieausbau hinsichtlich neuer Themen und der Softwareentwicklung benötigt Kapital. Vor diesem Hintergrund ist die Finanzstrategie weiterhin auf die Beibehaltung einer guten und langfristigen Bonität ausgerichtet, die jedoch auch die Interessen der Aktionäre an einer Dividende berücksichtigt. Vermögenslage CENIT Konzern (nach IFRS)scroll
Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital 39.843 TEUR (Vj. 39.352 TEUR). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 59,6% (Vj. 58,8%). Der Bestand an Bankguthaben und liquiden Mitteln beträgt zum Bilanzstichtag 33.941 TEUR (Vj. 33.250 TEUR). Neben den liquiden Mitteln stehen weiterhin ausreichend Kontokorrentlinien in Höhe von 1.092 TEUR zur Verfügung. Sowohl die kurzfristigen Vermögenswerte als auch die kurzfristigen Schulden entsprechen dem Geschäftsverlauf. Der operative Cashflow erreichte 9.465 TEUR (Vj. 9.401 TEUR). 2015 wurde der Cashflow durch die Auszahlung der Dividende an die Aktionäre in Höhe von insgesamt 7.531 TEUR und investitionsbedingt in Höhe von 1.643 TEUR beeinflusst. Vermögenslage CENIT Einzelabschluss (nach HGB)scroll
Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital 33.652 TEUR (Vj. 32.777 TEUR). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 63,2% (Vj. 60,8%). Der Bestand an Bankguthaben und liquiden Mitteln beträgt zum Bilanzstichtag 26.727 TEUR (Vj. 27.126 TEUR). Neben den liquiden Mitteln stehen weiterhin ausreichend Kontokorrentlinien in Höhe von 1.092 TEUR zur Verfügung. Sowohl die Forderungen mit 15.436 TEUR (Vj. 15.137 TEUR) als auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 2.260 TEUR (Vj. 3.416 TEUR) entsprechen dem Geschäftsverlauf. Diese finanzielle Unabhängigkeit stellt zukünftig für die CENIT AG einen Wettbewerbsvorteil dar und garantiert den Kunden die notwendige Investitionssicherheit. Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenInvestitionenInvestitionen in Sachanlagen spielen bei der CENIT in der Regel eine untergeordnete Rolle. Dies sind im Wesentlichen Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Vertriebsniederlassungen sowie der Verwaltungszentrale. Davon wurde der größte Teil der Investitionen als Ersatzinvestition in die technische Infrastruktur getätigt. Im CENIT Konzern (IFRS)Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens lagen 2015 bei 1.667 TEUR (Vj. 2.519 TEUR). Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte lagen bei 2.096 TEUR (Vj. 2.334 TEUR). Die Investitionen teilen sich folgendermaßen nach Segmenten auf: Investitionen nach Geschäftssegmenten im Konzernscroll
In der CENIT AG, Deutschland (HGB)Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens lagen 2015 bei 1.403 TEUR (Vj. 2.300 TEUR). Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte lagen bei 1.248 TEUR (Vj. 1.261 TEUR). Die Investitionen (immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) teilen sich folgendermaßen nach Segmenten auf: scroll
Die Investitionen wurden in voller Höhe aus dem operativen Cashflow finanziert. DevisenmanagementDie hohe Volatilität an den Devisenmärkten und die daraus resultierende Ungewissheit über die Wechselkursentwicklung haben auch Einfluss auf die CENIT. Die Geschäftstätigkeit des CENIT Konzerns generiert unter anderem auch Zahlungsmittel in US-Dollar (USD), Schweizer Franken (CHF), Rumänischen Leu (RON) und Japanischen Yen (JPY). Damit ist CENIT einem gewissen Währungsrisiko ausgesetzt. Das Risikomanagement beobachtet und beurteilt die jeweiligen Devisenschwankungen und gewährleistet bei Bedarf eine zeitnahe Absicherung. Beschaffungs- und EinkaufspolitikDie CENIT setzt Vertrauen in ihre Partner sowie Lieferanten und erwartet eine faire und langfristige Zusammenarbeit. Leistungen, Gegenleistungen und Risiken stehen dabei in einem ausgewogenen Verhältnis. Von den Partnern und Lieferanten wird erwartet, dass gemeinsam erkannt wird, wo Potenziale für Kostensenkungen vorhanden sind. Daher verfolgt CENIT eine exakt auf den konkreten Bedarf eines Projekts zugeschnittene Einkaufspolitik. Die Einkäufer/innen bei CENIT verfügen über eine umfassende Erfahrung in der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen für alle Kundenprojekte. Das Unternehmen arbeitet in der Beschaffung mit namhaften Partnern zusammen, die Markt- beziehungsweise Branchenführer in ihrer Produktsparte sind. Währungsrisiken aus der Beschaffung im CENIT Konzern entstehen dann, wenn die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen nicht in der funktionalen Währung der jeweiligen Gesellschaft erfolgt. Unsere Einkäufer/innen versuchen dies durch ihre Einkaufspolitik zu vermeiden. Währungsrisiken aus der Beschaffung bei der CENIT AG, Deutschland entstehen kaum, da überwiegend in der Eurozone eingekauft wird. Der Aufwand für Waren und bezogene Leistungen betrug im Jahr 2015 46.886 TEUR im CENIT Konzern (Vj. 48.829 TEUR) und 40.397 TEUR (Vj. 41.516 TEUR) bei der CENIT AG, Deutschland. Der Lagerwert und damit die Kapitalbindung wird aufgrund der projektbezogenen Beschaffung mit einem Wert zum Geschäftsjahresende von 76 TEUR im CENIT Konzern (Vj. 7 TEUR) auf niedrigem Niveau gehalten. QualitätssicherungDer Erfolg der CENIT hängt in erster Linie davon ab, ob die Anforderungen der Kunden erfüllt werden. Im Bereich der Geschäftsprozessberatung wollen wir mit qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Lösungen überzeugen. Durch die Übernahme von Betriebstätigkeiten für den Kunden oder beim Kunden vor Ort wollen wir die Effizienz des übernommenen Betriebs steigern. Die Zielsetzung des Kunden zu übertreffen, ist der Ansporn eines jeden Mitarbeiters. Um dies zu erreichen, hat die CENIT ihre eigenen Prozesse so gestaltet, dass sie diesen Anforderungen gerecht werden. Dazu hat CENIT wichtige, und für den Konzern in der Gesamtheit geltende, Prozessbeschreibungen erarbeitet und in Kraft gesetzt. Alle Mitarbeiter/innen sind aufgefordert, diese Prozesse umzusetzen und durch methodisch festgelegtes Vorgehen ständig zu verbessern. Die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung ist somit ein wichtiger Baustein des Qualitätsmanagementsystems. Durch diesen fortwährenden Prozess werden Verbesserungspotenziale aufgezeigt, bewertet und umgesetzt. Die Leitung des Qualitätsmanagements wird durch ein Mitglied des Vorstands gestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Vorstand direkt Einfluss und Kontrolle auf das Qualitätsmanagementsystem des Konzerns hat und bei Fehlleitung dies sofort erkannt und abgestellt werden kann. In einem Managementhandbuch hat CENIT Regelungen für das Qualitätsmanagement aufgestellt. Es berücksichtigt die Norm ISO 9001:2008. Der Vorstand legt die Konzernpolitik, -strategie und -ziele fest und sorgt dafür, dass sie auf allen Ebenen des Konzerns bekannt und umgesetzt werden. Weiterhin definiert der Vorstand die Organisation und die Verantwortungsbereiche und stellt die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung. Jährlich werden im Führungskreis detaillierte Ziele für das nächste Jahr - und als Orientierung für die nächsten fünf Jahre - erarbeitet. Die Jahresziele werden dann auf die Ebene der einzelnen Mitarbeiter/innen überführt. Der Vorstand überprüft regelmäßig, mindestens jedoch jährlich, ob die vereinbarten Ziele, die Prozessbeschreibungen, Gesetze und Normen eingehalten beziehungsweise über- oder unterschritten werden. Die Einhaltung der Anforderungen der ISO 9001:2008 wird jährlich, sowohl durch interne Audits als auch durch einen externen unabhängigen Zertifizierer, überprüft. InformationssicherheitUm die Einhaltung von gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Anforderungen, sowie den Schutz der eigenen und der Kundeninformationen sicherzustellen, wurde auf Basis ISO/IEC 27001:2013 ein Informationssicherheits-Managementsystem installiert. Die ISO 27001 ist ein international anerkannter Standard und versteht sich als ein systematischer prozessorientierter Ansatz, ein Informationssicherheits-Managementsystem umzusetzen, das sowohl die Technik als auch die Mitarbeiter berücksichtigt und gleichzeitig einen kontinuierlichen Überwachungs- und Optimierungsprozess etabliert. Das Informationssicherheits-Managementsystem stellt damit eine Kombination dar, bestehend aus Managementsystem und konkreten Maßnahmen, wie etwa die physikalische und personelle Sicherheit, die Sicherheit des IT-Betriebs sowie den Zutritts- und Zugangsschutz. Die Mitarbeiter/innen werden in vierteljährlichen Informationsveranstaltungen über aktuelle Entwicklungen des Unternehmens informiert. Für das Tagesgeschäft notwendige Informationen werden entweder in turnusmäßigen Regelmeetings oder in Einzelbesprechungen kommuniziert. Es wird auf eine offene, dialogorientierte Kommunikation Wert gelegt. Die Einhaltung der Anforderungen der ISO/IEC 27001:2013 wird jährlich, sowohl durch interne Audits als auch durch einen externen unabhängigen Zertifizierer, überprüft. Mitarbeiter/innenAufgliederung der Mitarbeiter nach Ländergesellschaftenscroll
Einer der Schwerpunkte der Personalarbeit lag 2015 im Ausbau des CENIT Campus, dem Fortbildungsprogramm für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sowohl Fachschulungen als auch Softskill Schulungsangebote wurden rege genutzt. Zudem wurde, basierend auf dem Leadership-Modell der CENIT, das 3-Jahresprogramm für alle Führungskräfte fortgeführt. Abgeleitet aus dem Programm für Führungskräfte wurde ein Entwicklungsprogramm für top Mitarbeiter eingeführt. Ausgebaut wurde das Gesundheitsmanagement im Unternehmen. Neben Gesundheitstagen für die Mitarbeiter wurde die erste Inhouse-Gesundheitsschulung für Mitarbeiter durchgeführt. Auch wurden die Mitarbeiter motiviert an Laufveranstaltungen teilzunehmen. Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Beschaffung hochqualifizierter Mitarbeiter für die CENIT AG in Deutschland und weltweit. Am 31. Dezember 2015 betrug die Anzahl der Mitarbeiter/innen im Konzern 628 (Vj. 659). Die CENIT AG, Deutschland, beschäftigte per 31. Dezember 2015 515 Mitarbeiter/innen (Vj. 556). Der überwiegende Teil von ihnen verfügt über einen qualifizierten Hochschulabschluss. Die Fluktuation lag bei rund 10% (Vj. 6%). Das Unternehmen verzeichnet weiterhin einen sehr niedrigen Krankenstand. Die durchschnitt liche Betriebszugehörigkeit lag bei 9 Jahren bei einem Durchschnitt salter von 42 Jahren. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Jahr 2015 dafür ausgesprochen, dass die Qualifikation das entscheidende Kriterium für die Verpflichtung eines Aufsichtsrates, die Anstellung eines Vorstands oder die Einstellung bzw. Ernennung von Führungskräften ist. Daher hat der Aufsichtsrat einen Frauenanteil von 0% für die Verpflichtung zum Aufsichtsrat und Anstellung eines Vorstands und einen Frauenanteil von 6% für die Besetzung von Führungspositionen als Ziel definiert. Diese Ziele hat die CENIT bereits erreicht. Der Personalaufwand beläuft sich im Berichtszeitraum auf 48.554 TEUR im CENIT Konzern (Vj. 49.129 TEUR) und 38.465 TEUR in der CENIT AG (Vj. 41.048 TEUR). Seit Jahren bildet CENIT erfolgreich aus. Das Unternehmen sieht dies als Teil seiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und engagiert sich aktiv darin, jungen Menschen den Start ins Berufsleben durch eine qualifizierte Ausbildung zu erleichtern. Im Jahr 2015 bildete die CENIT AG in Deutschland zum Jahresende insgesamt 43 junge Menschen in verschiedenen Berufen aus und will das in den kommenden Jahren weiterhin ausbauen. Unter den Auszubildenden befinden sich Studentinnen und Studenten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) im Bereich Informatik und Wirtschaft sowie Auszubildende im Bereich der Informationstechnik. Darüber hinaus stellt das Unternehmen kontinuierlich Hochschul-absolventinnen/-absolventen sowie Studentinnen/Studenten, die ihre Diplom-, Master- oder Bachelor-Arbeit schreiben, sowie Praktikantinnen und Praktikanten, ein. WeiterbildungUm die Qualifikation ihrer Mitarbeiter/innen zu erweitern und ihnen den Zugang zu aktuellem Wissen und Know-how zu ermöglichen, bietet CENIT ein umfassendes Weiterbildungsprogramm an. Im Berichtsjahr nutzten zahlreiche Mitarbeiter/innen unterschiedliche Weiterbildungsveranstaltungen und besuchten Kurse und Seminare, um sich beruflich weiter zu qualifizieren. Schwerpunkte bildeten die Themen Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Zertifizierungen für Produkte der strategischen Softwarepartner und Führungskräfteschulungen. Soziale VerantwortungSoziale und gesellschaftliche Verantwortung ist für Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter der CENIT ein wichtiges Anliegen und wird aktiv unterstützt. Um das im Unternehmen bereits seit Jahren bestehende soziale Engagement nachhaltig auszubauen, und es als festen Teil der CENIT Kultur im Unternehmen zu verankern, startete das Unternehmen im November 2013 die Initiative "CENIT Cares". Im Rahmen der Initiative unterstützen die CENIT und ihre Mitarbeiter fortan soziale Projekte finanziell bzw. mit konkretem Einsatz vor Ort. Hierfür stellt das Unternehmen jährlich ein definiertes Budget sowie zeitliche Ressourcen (Sonderurlaubstag) zur Verfügung. Alle CENIT Mitarbeiter/innen erhalten die Möglichkeit, förderungswürdige Projekte und die Art der Unterstützung (finanziell bzw. durch eigenen Einsatz vor Ort) vorzuschlagen. Ein von CENIT Mitarbeitern und Führungskräften besetztes Gremium entscheidet über die Bewilligung der Projektanträge. Eines der wichtigsten Kriterien ist der persönliche Bezug eines Mitarbeiters zum vorgeschlagenen Projekt. Mittlerweile blickt CENIT Cares auf 20 durch Spenden und/oder tatkräftige Unterstützung realisierte Projekte. Neben zahlreichen Aktionen deutschlandweit wurden auch Projekte in Afrika, Chile, Serbien und auch Moldawien unterstützt. Vergütungssystem/Beteiligung am UnternehmenserfolgNeben leistungsorientierten Aufstiegschancen und frühzeitiger Übernahme von Verantwortung bietet CENIT ihren Mitarbeitern eine attraktive Vergütungspolitik. Außer dem festen Gehalt, das durch den individuellen Arbeitsvertrag geregelt ist, gibt es Vergütungsbausteine, deren Höhe sich am Betriebsergebnis und weiteren quantitativen und qualitativen Zielen bemisst. Das Vergütungssystem des Vorstands der CENIT AG setzt sich aus einem erfolgsunabhängigen und einem erfolgsabhängigen Teil zusammen. Der erfolgsabhängige Teil orientiert sich am operativen Konzernjahresergebnis. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist laut Satzung eine fixe Vergütung. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 15.000 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache des Betrags. Nachtragsbericht und besondere Ereignisse nach dem BilanzstichtagZum 1. Januar 2016 hat CENIT die Mehrheit an der in Mannheim ansässigen Coristo GmbH erworben. Coristo GmbH ist ein führendes Beratungsunternehmen im Bereich SAP Produktstruktur Management. CENIT baut damit die Kompetenz und das Lösungsportfolio für ganzheitliche SAP ERP/PLM Lösungen aus und stärkt seine Position als Partner der Fertigungsindustrie für die digitale Transformation im Kontext Industrie 4.0. Prognosebericht 2016Für 2016 wird für die deutsche Wirtschaft ein Wachstum von ca. 1,7% erwartet. Die ITK-Branche selbst ist laut BITKOM zuversichtlich für 2016 und rechnet in der Informationstechnologie mit einem Wachstum von etwa 1,5%. Auf Basis dieser Erwartungen ergibt sich für CENIT folgendes Bild: Erwartete ErtragslageDie CENIT steht auf einer soliden Basis mit einer Eigenkapitalquote von weit über 50%. Dies ermöglicht der CENIT als starker und verlässlicher Partner gegenüber ihren Kunden aufzutreten. Der positive Ausblick unterstützt das Ziel, stärker als der Markt zu wachsen. Für das laufende Jahr plant der CENIT Konzern ein leichtes Umsatzwachstum von bis zu 5%, das Wachstum wird größtenteils im PLM-Bereich erwartet. Insgesamt erwartet die CENIT auch beim Ergebnis (EBIT) einen Anstieg im hohen einstelligen Bereich, welcher vom PLM Geschäftsbereich getragen wird. Für die CENIT AG wird für das Jahr 2016 eine Umsatzentwicklung in Höhe des Berichtsjahres erwartet, wobei in 2015 ein Umsatz in Höhe von 98.814 TEUR erwirtschaftet wurde. Bezogen auf das EBIT erwartet die CENIT AG ein Wachstum analog der Konzernprognose. Mit eigenen Produkten und Lösungen deckt das Unternehmen einen aktuell wichtigen Markt ab. Entwicklungen müssen immer schneller umgesetzt, bestehende Prozesse sollen fortlaufend optimiert werden. Genau dabei unterstützt die CENIT AG ihre Kunden. Die Produkte der CENIT AG sind wettbewerbsfähig und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die Mitarbeiter/innen der CENIT AG sind kompetent, verfügen über ein hohes technisches Verständnis sowie über ausgeprägte Branchenkenntnis. Mit ihrem Know-how und dem kundenorientierten Handeln sind sie essenziell für den Erfolg des Unternehmens. Wie schon in 2015 wird auch in 2016 ein spezieller Fokus auf die weitere Ausrichtung in der Softwareentwicklung gelegt. Um hier am Markt dauerhaft wettbewerbsfähig zu sein, ist innovatives Handeln sowie die Einbindung neuer Technologien in die Entwicklung unerlässlich. Dadurch möchte das Unternehmen langfristig den Anteil an eigener Software im Ergebnis erhöhen. Die Zusammenarbeit mit den Partnern Dassault Systèmes, IBM und SAP wird nachhaltig fortgeführt, um das Unternehmen dort dauerhaft als strategischen Partner zu positionieren. Mitarbeiter/innenDie Aufwände im Bereich Personal werden entsprechend dem Wachstum angepasst. In 2016 sucht das Unternehmen weiterhin verstärkt Fachkräfte für unterschiedliche Bereiche. CENIT bildet seit Jahren erfolgreich aus und die Ausbildung von Jugendlichen ist für das Unternehmen nach wie vor sehr wichtig. Ausbildung ist ein Baustein der langfristigen Personalpolitik und der sozialen Verantwortung gegenüber den jungen Menschen in unserem Land. Erwartete Finanz- und LiquiditätslageDie Liquiditätslage der CENIT ist sowohl im Einzelabschluss- als auch auf Konzernebene sehr gut. Bei Ausschreibungen und Auftragsvergaben stellt die finanzielle Situation des Konzerns einen Wettbewerbsvorteil dar. Sie verleiht den Kunden der CENIT die notwendige Sicherheit in ihren Investitionsentscheidungen. Auf einer gesicherten Basis steht die Finanzierung des CENIT Konzerns. Die seit Jahren konservativ ausgerichtete Finanzpolitik drückt sich in der Beibehaltung einer guten und langfristigen Bonität sowie der kurz- und mittelfristigen Bereitstellung ausreichender Liquidität für eine positive Unternehmensentwicklung aus. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Jahr 2016 werden sich im Vergleich zu 2015 auf einem ähnlichen Niveau bewegen. Diese werden aus dem operativen Cashflow finanziert. Die durch die Dividendenzahlung abfließende Liquidität kann aus dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand bzw. aus dem erwarteten operativen Cashflow 2016 finanziert werden. Risiko-/ChancenberichtRisiko-/ ChancenmanagementMit einem konzernweiten Chancen- und Risikomanagementsystem identifiziert das Unternehmen frühzeitig mögliche Risiken, um diese richtig zu bewerten und so weit wie möglich zu begrenzen. Indem die CENIT die Risiken kontinuierlich betrachtet, kann der mutmaßliche Gesamtstatus stets systematisch und zeitnah eingeschätzt sowie die Wirksamkeit entsprechender Gegenmaßnahmen besser beurteilt werden. Dabei bezieht der Konzern sowohl operative als auch finanzwirtschaftliche, konjunkturelle und marktbedingte Risiken mit ein. Chancen ergeben sich aus der komplementären Sicht der operativen und funktionalen Risikostruktur in allen Risikofeldern. Für erkennbare und bilanzierbare Risiken bildet die CENIT frühzeitig eine geeignete Risikovorsorge. Währungs- und Ausfallrisiken werden systematisch auf Basis von Richtlinien überwacht, in denen die grundsätzliche Strategie, die Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Kompetenzregelung festgelegt sind. Der Vorstand der CENIT hat ein systematisches Risikomanagementsystem installiert. Das operative Risikomanagement beinhaltet die Früherkennung, die Kommunikation und die Nachhaltigkeit der Steuerung von Risiken. Zur Risikoberichterstattung gehört, dass die Geschäftsfeldverantwortlichen den Vorstand kontinuierlich über die aktuelle Risikolage informieren. Darüber hinaus werden kurzfristig auftretende Risiken und Risiken mit Ausstrahlung auf den Gesamtkonzern bei Eilbedürftigkeit unabhängig von den normalen Berichtswegen direkt an die zuständigen Risikomanager der CENIT kommuniziert. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wird dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der CENIT die Risikosituation der Unternehmensbereiche ausführlich dargestellt. Diese Berichte werden durch aktuelle Meldungen ergänzt, sobald Risiken sich verändern oder entfallen beziehungsweise neue hinzukommen. Damit ist die kontinuierliche Information des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährleistet. Die Einhaltung des Risikomanagementsystems durch die Konzerngesellschaften und deren Risikosteuerung werden durch interne Qualitätsprüfungen geprüft. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse dienen zur weiteren Verbesserung der Früherkennung und Steuerung von Risiken. CENIT ist in seinen Zielmärkten gut positioniert. Im Product Lifecycle Management (PLM) und im Enterprise Information Management (EIM) verfügt CENIT bei mittleren und größeren Kunden über eine starke Marktstellung. Die Risikopolitik bemisst sich daran, die vorhandenen Chancen bestmöglich zu nutzen und die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur dann einzugehen, wenn die Chancen zur Schaffung eines entsprechenden Mehrwertes überwiegen. Das Unternehmen trägt diesen Maximen Rechnung, indem es innerhalb der Unternehmensgruppe regelmäßig und kontinuierlich Risiken bei allen wesentlichen Geschäftsvorgängen und -prozessen identifiziert, bewertet und überwacht. Das Risikomanagement ist Bestandteil der Unternehmensführung und berichtet direkt an den Vorstand. In regelmäßigen Abständen wird die Funktionsfähigkeit des Systems überprüft. Zudem wird regelmäßig eine Risikoinventur durchgeführt. Die halbjährliche oder jährliche Risikoberichterstattung dokumentiert und bewertet die aufgetretenen Risiken. Ein Risiko-Adhoc-Bericht steht zur schnellen und unbürokratischen Reaktion ebenfalls zur Verfügung. Ein Detailbericht über den Status der wesentlichen und zu überwachenden Risiken erfasst die Bewertung, die bestehenden und geplanten Maßnahmen sowie die verantwortlichen Personen. Der Vorstand kontrolliert mit den Bereichsleitern und Geschäftsfeldverantwortlichen die klassifizierten Risiken. Auch der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Risikolage informiert. Der Forderungsbestand kann Risiken hinsichtlich der Realisierbarkeit der Forderungen in sich bergen (Ausfallrisiko). Diesem Sachverhalt begegnet CENIT durch ein straffes Forderungsmanagement, Bonitätsprüfungen, die Anforderung von Anzahlungen und eine frühzeitige Risikokategorisierung. Das Unternehmen ist von der Finanzierung durch Geschäftsbanken unabhängig. Daher besteht aus Sicht des Vorstands auch kein Liquiditätsrisiko. Für die Tochtergesellschaften in den USA, der Schweiz, Frankreich, Rumänien und Japan bestanden keine Kreditlinien und wurden auch keine benötigt. Durch die exzellente Kapitalausstattung und vorhandene Liquidität liegt der Fokus auf Akquisitionen von neuen Technologien zur Erweiterung und Ergänzung des eigenen Softwareportfolios. Auch durch den Ausbau der Marktabdeckung ergeben sich erhebliche Potenziale die Produkte der CENIT, durch Partner, noch internationaler zu vertreiben. Zur Sicherung und Stärkung der Kompetenzen und des Engagements der Führungskräfte wird sich CENIT auch weiterhin als attraktiver Arbeitgeber positionieren und eine langfristige Bindung der Führungskräfte an das Unternehmen anstreben. Elemente der konsequenten Managemententwicklung sind insbesondere die Eröffnung von Perspektiven, eine zielgruppenorientierte Betreuung und Beratung, frühzeitige Identifikation und Förderung von Potenzialträgern sowie attraktive Anreizsysteme für Führungskräfte. CENIT beschäftigt in allen Geschäftsfeldern Spezialisten mit mehrjähriger Berufserfahrung. RisikomonitoringDas Risikomonitoring ist Aufgabe des dezentralen und des zentralen Risikomanagements. Dazu werden für die kritischen Erfolgsfaktoren Frühwarnindikatoren vom dezentralen Risikomanager definiert. Aufgabe des zentralen Risikomanagements ist die Überwachung der definierten Frühwarnindikatoren. Sobald die definierten Schwellenwerte erreicht werden, wird ein Risikoreporting vom dezentralen Risikomanager erstellt, d.h. eine Prognose der zu erwartenden Auswirkungen des Risikoeintritts für CENIT. Diese Prognosen werden idealerweise durch Szenarioanalysen ergänzt, die unterschiedliche Datenkonstellationen berücksichtigen. Anhand dieser Informationen und der Maßnahmenvorschläge der dezentralen Risikomanager sowie des zentralen Risikomanagements entscheidet der Vorstand, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Risikobewältigung zu ergreifen sind oder ob sogar eine Anpassung der Unternehmensziele erforderlich ist. Sowohl die Verfolgung der Frühwarnindikatoren, die Überwachung der zugehörigen Schwellenwerte als auch die Durchführung der Szenarioanalysen obliegen dem dezentralen Risikomanagement. Abschließend gilt festzuhalten: Zur Messung, Überwachung und Steuerung von Risiken nutzt die Gesellschaft eine Vielzahl von Steuerungs- und Kontrollsystemen, die laufend weiterentwickelt werden. Dazu gehört unter anderem auch ein unternehmenseinheitlicher Strategie-, Planungs- und Budgetierungsprozess, der sich im Wesentlichen mit den operativen Chancen und Risiken befasst. Die identifizierten Risiken sowie die innerhalb des Strategie-, Planungs- und Budgetierungsprozesses festgelegten Maßnahmen zur Risikokontrolle werden überwacht. Die Verfolgung und Bewältigung von Risiken zeigt Erfolge, wie beispielsweise im Change-Request-Prozess für Sicherheit bei Terminen und technischen Risiken. Insbesondere bei Großprojekten wird die Vertragssicherheit geprüft. Das weitere Wachstum und damit der langfristige wirtschaftliche Erfolg hängen neben den konjunkturellen Risiken in den weltweiten Märkten wesentlich von der erfolgreichen Vermarktung des CENIT Lösungs- und Beratungsangebotes und der IT-Dienstleistungen ab. Dies soll unter anderem durch den Ausbau des eigenen Vertriebs- und Beratungs-Know-hows sowie durch strategische Partnerschaften erfolgen. Zwei Drittel der Kunden kommen aus der Fertigungsindustrie. Konjunkturelle Schwankungen in der Fertigungsindustrie könnten sich unter Umständen auf die Geschäftslage auswirken. Für mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken hat die Gesellschaft Versicherungen abgeschlossen, die sicherstellen, dass sich finanzielle Folgen von möglicherweise eintretenden Risiken in Grenzen halten. Deren Umfang wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Auch hinsichtlich der notwendigen IT-Sicherheit verfügt CENIT über eine umfassende Risikovorsorge und entwickelt diese permanent weiter. Risiken der künftigen EntwicklungDie Überprüfung der gegenwärtigen Risikosituation hat ergeben, dass im Berichtszeitraum keine existenzgefährdenden Risiken bestanden haben und auch für die Zukunft keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken erkennbar sind. Für alle erkannten Risiken wurden Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus sind zum Bilanzstichtag keine weiteren Risiken bekannt, die voraussichtlich einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Das Risikomanagement und Frühwarnsystem erlaubt eine transparente Unternehmenssteuerung und Risikofrüherkennung. Aufgrund größtenteils auf Euro-Basis abgewickelter Einkaufs- und Verkaufskontrakte sowie der bestehenden Finanzierungsstruktur sind derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken zurzeit nicht im Einsatz. Die Gesamtbetrachtung der Risiken ergibt, dass CENIT im Wesentlichen von Marktrisiken betroffen ist. Diese umfassen insbesondere konjunkturelle Preis- und Mengenentwicklungen sowie die Abhängigkeit von der Entwicklung bei wichtigen Kunden beziehungsweise in wichtigen Branchen. Auch ist das Unternehmen von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage abhängig, deren Entwicklung aktuell sehr vom Geschehen auf dem Finanz- und Bankensektor geprägt wird. Zudem besteht ein Risiko in der Spezialisierung auf Technologiepartner und der damit verbundenen Abhängigkeit von deren Geschäftsentwicklung. Dem Risiko einer am Markt zu beobachtenden Preiserosion wird durch qualitativ hochwertigen Service begegnet. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB (CENIT AG: § 289 Abs. 5 HGB)Die wesentlichen Merkmale des bei CENIT bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagements in Bezug auf den Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden: Es gibt bei der Gesellschaft und in den übrigen Konzerngesellschaften eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Rechnungswesen und Steuern, Konsolidierung und Controlling sowie Investor Relations sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet. Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugten Zugriff geschützt. Es wird im Finanzbereich, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt. Über ein adäquates Richtlinienwesen wird die einheitliche Behandlung im Unternehmen/Konzern sichergestellt und laufend aktualisiert. Die an dem Rechnungslegungs-/Konzernrechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen und Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet. Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z. B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden automatische Plausibilitätsprüfungen statt. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet. Im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sind entsprechende Überwachungsgremien (Aufsichtsrat) implementiert. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess, dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben wurden, stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell stets richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung bzw. Konzernrechnungslegung übernommen werden. Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software und klare gesetzliche sowie unternehmensinterne Vorgaben stellen die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess dar. Die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überwachungsmechanismen, stellen eine konkrete und verantwortungsbewusste Rechnungslegung sicher. Im Einzelnen wird so erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Vermögensgegenstände und Schulden im Jahres- und Konzernabschluss zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen vollständig und zeitnah bereitgestellt werden. Angaben gemäß dem Übernahmerichtlinie-UmsetzungsgesetzZu § 315 Abs. 4 Nr. 1 HGB (CENIT AG: §289 Abs. 4 Nr. 1 HGB)Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006 8.367.758,00 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber, und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien. Die Rechte und Pflichten, die mit dem Besitz von Stammaktien verbunden sind, ergeben sich aus dem Aktiengesetz. Zu § 315 Abs. 4 Nr. 6 HGB (CENIT AG: §289 Abs. 4 Nr. 6 HGB)Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern ist in § 84 AktG geregelt. Darüber hinaus bestimmt § 7 Ziffer 1 und 2 der Satzung, dass der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder bestellt und ihre Zahl bestimmt. Nach § 7 Ziffer 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Vorschriften zur Änderung der Satzung sind in den §§ 133, 179 AktG geregelt. Ergänzend hierzu ist in § 21 Ziffer 1 der Satzung geregelt, dass Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit nicht eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben. Zu Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, ist der Aufsichtsrat nach § 16 der Satzung ermächtigt. Genehmigtes KapitalDer Vorstand wurde unter Aufhebung der Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals vom 13. Juni 2006 ermächtigt, bis zum Ablauf des 25. Mai 2016 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 4.183.879,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den nachfolgend aufgeführten Fällen auszuschließen: a) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Sacheinlage zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und/oder Beteiligungen an Unternehmen oder im Rahmen von Unternehmens-zusammenschlüssen erfolgt. c) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die aufgrund dieser Ermächtigung beschlossenen Kapitalerhöhungen insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder, falls dieser Betrag geringer ist, des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen und wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die Summe der nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen ausgegebenen Aktien darf einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1.673.551 (20 Prozent des derzeitigen Grundkapitals) nicht übersteigen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung nach teilweiser oder vollständiger Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen. § 289a HGB - Erklärung zur UnternehmensführungVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2015 die nach § 289a HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben und diese auf der Homepage im Internet unter folgendem Link dauerhaft zugänglich gemacht: http://www.cenit.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html.
Stuttgart, am 27.02.2016 CENIT Aktiengesellschaft Der Vorstand Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Jahresabschluss KONZERNKonzernbilanz (nach IFRS)AKTIVA scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (nach IFRS)scroll
KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG (nach IFRS)scroll
KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG (nach IFRS)scroll
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG (nach IFRS)scroll
Konzernanhang für 2015A Handelsregister und Gegenstand des UnternehmensDie Konzernmuttergesellschaft, die CENIT Aktiengesellschaft, hat ihren Sitz in der Industriestraße 52 - 54, 70565 Stuttgart, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 19117 eingetragen. Die Aktien der CENIT werden öffentlich gehandelt. Der Gegenstand der Tätigkeit der Konzerngesellschaften ist jedwede Art von Dienstleistungen im Bereich der Einführung und des Betriebs von Informationstechnologien sowie der Vertrieb und Handel von Software und Anlagen der Informationstechnologie. Mit einem Schwerpunkt auf Product Lifecycle- und Dokumenten-Management-Lösungen sowie IT-Outsourcing bietet CENIT in ihren zwei Business Units, PLM (Product Lifecycle Management) und EIM (Enterprise Information Management), maßgeschneiderte Beratungsleistungen aus einer Hand an. Die Hauptschwerpunkte der CENIT liegen auf Geschäftsprozessoptimierung sowie computerunterstützten Konstruktions- und Entwicklungstechnologien. B RechnungslegungsgrundsätzeDer Konzernabschluss der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart, wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Normen aufgestellt und veröffentlicht und wird vom Vorstand zur Billigung an den Aufsichtsrat weitergegeben. Der Konzernabschluss wird damit zur Veröffentlichung freigegeben. Dies erfolgt am 18. März 2016. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die Darstellung, soweit nichts anderes angegeben ist, in Tausend Euro (TEUR). Bilanzstichtag ist der 31. Dezember eines Jahres. Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Anhang teilweise detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgte unter Heranziehung der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Anschaffungskostenprinzip), mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und der finanziellen Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte eingestuft wurden und daher zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Stichtag des Abschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt. Geänderte oder neue von der EU herausgegebene IFRS und sich hieraus ergebende Ausweis-, Ansatz- oder BewertungsänderungenGegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 waren folgende Standards und Interpretationen erstmalig verpflichtend anzuwenden, hatten jedoch keine materiellen Auswirkungen:
Ausblick auf kommende IFRS-ÄnderungenFolgende in EU-Recht übernommene IFRS wurden bis zum Bilanzstichtag herausgegeben, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden. Der CENIT Konzern hat sich bei den erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen dazu entschlossen, von einem möglichen Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung keinen Gebrauch zu machen. scroll
Das IASB veröffentlichte im Mai 2014 IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden. IFRS 15 ersetzt IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Im Juli 2015 beschloss das IASB eine Verschiebung des Erstanwendungszeitpunktes des Standards auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Das Unternehmen prüft derzeit, welche Auswirkungen eine Anwendung von IFRS 15 auf den Konzernabschluss der Gesellschaft hat, und wird den Zeitpunkt der Erstanwendung sowie die Übergangsmethode festlegen. Änderungen in der Darstellung des KonzernabschlussesFür die Aufstellung des Konzernabschlusses sind unverändert die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres maßgebend. C Konsolidierungsgrundsätze1. Konsolidierungsgrundsätze und -kreisDer Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihm kontrollierten Unternehmen (seine Tochterunternehmen). Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die in 2014 erworbene SPI Numérique SARL wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2015 auf die CENIT France SARL verschmolzen. Die Anteile des Konzerns an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden eliminiert. In den Konzernabschluss der CENIT sind gemäß IFRS 10 bzw. IFRS11/IAS 28 die folgenden Unternehmen einbezogen: scroll
2. Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder FirmenwertUnternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich gemäß den zum Tauschzeitpunkt beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte, emittierten Eigenkapitalinstrumenten und eingegangenen oder übernommenen Schulden zuzüglich der dem Unternehmenserwerb direkt zurechenbaren Kosten. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei dem Erwerb eines Tochterunternehmens oder eines Unternehmens unter gemeinschaftlicher Führung entsteht, wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens bemessen. In den Folgeperioden wird der Geschäfts- oder Firmen-wert mit seinen Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Übersteigt der Anteil des Erwerbers an der Summe der beizulegenden Zeitwerte der angesetzten identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs, so wird der verbleibende Überschuss nach einer erneuten Beurteilung (sog. reassessment) sofort erfolgswirksam erfasst. Es bestehen im Konzernabschluss keine Geschäfts- oder Firmenwerte. 3. Anteile an einem GemeinschaftsunternehmenDie CENIT ist seit 16. November 2007 an einem Gemeinschaftsunternehmen, der CenProCS AIRliance GmbH (CenProCS) mit 33,33% der Anteile beteiligt. Danach besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern, der CENIT AG Stuttgart, der PROSTEP AG Darmstadt und der CS SI LePlessis Robinson, Frankreich, zur zusammenfassenden Zurverfügungstellung von Dienstleistungen der Gesellschafter im Bereich der Informationstechnologie sowie der Koordination und Vermarktung dieser Dienstleistungen der Gesellschafter. Der CENIT Konzern bilanziert seinen Anteil an der CenProCS unter Anwendung der Equity-Methode. Nach der Equity-Methode wird der Anteil an der CenProCS in der Bilanz zu Anschaffungskosten, zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des CENIT-Konzerns am Reinvermögen der CenProCS, erfasst. Die CENIT AG hat im Rahmen der Gründung Zahlungsmittel in Höhe von 50 TEUR eingelegt. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des CENIT Konzerns am Erfolg der CenProCS. Unmittelbar im Eigenkapital ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und, sofern zutreffend, in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil an der CenProCS eliminiert. Der Abschluss der CenProCS wird zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen. Für den Anteil des CENIT Konzerns an der CenProCS ermittelt das Mutterunternehmen nach der Anwendung der Equity-Methode, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für diesen Anteil zu erfassen. Der Konzern ermittelt dabei an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an dem Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Anteils an der CenProCS und den Anschaffungskosten für diesen Anteil als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst. 4. FremdwährungsumrechnungDie Darstellungswährung entspricht der funktionalen Währung des Mutterunternehmens. Bei der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften wird das Konzept der funktionalen Währung angewendet. Die funktionale Währung der Konzernunternehmen entspricht dabei der jeweiligen lokalen Währung. Die Umrechnung von Abschlüssen in funktionaler Währung in die Darstellungswährung des Konzerns erfolgt unter Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode. Danach werden Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs, das Eigenkapital zu historischen Kursen und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Der sich aus der Umrechnung der einzelnen Abschlüsse ergebende Unterschiedsbetrag wird ergebnisneutral im Eigenkapital verrechnet. Bei Veräußerung von Tochterunternehmen werden die aus diesen Gesellschaften im Eigenkapital erfassten Währungsdifferenzen erfolgswirksam aufgelöst. Transaktionen in Fremdwährung werden grundsätzlich zum aktuellen Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Am Ende des Geschäftsjahres werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung zum Jahresstichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, und nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig war. Die sich aus der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Differenzen werden erfolgswirksam erfasst. Für die Fremdwährungsumrechnung kamen folgende Umrechnungskurse zur Anwendung: scroll
D Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeErworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten inklusive Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Sie werden um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert, die in der Regel drei Jahre beträgt. Bei entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerten im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss entsprechen die Anschaffungskosten dieses immateriellen Vermögenswertes seinem beizulegenden Zeitwert. Sie werden um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert. Die Nutzungsdauer beträgt bei identifiziertem Kundenstamm sieben bzw. zehn Jahre, bei Software zehn Jahre und für den identifizierten Auftragsbestand ein Jahr sowie für weitere immaterielle Vermögenswerte in der Regel drei Jahre. In der Bilanz waren zu beiden Abschlussstichtagen keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer vorhanden. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aufgrund der Nichterfüllung der kumulativen Kriterien von IAS 38.57 nicht aktiviert. Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten wurden im Aufwand erfasst. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger linearer Abschreibungen und/oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Instandhaltungs- und Wartungskosten werden direkt als Aufwand erfasst. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt bei technischen Anlagen und Maschinen drei bis fünf Jahre sowie bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung fünf bis zehn Jahre. Die Bauten auf eigenem Grund und Boden werden über 33 Jahre, Außenanlagen über 8-15 Jahre abgeschrieben. Die Bauten auf fremden Grundstücken (Mietereinbauten) werden über die Dauer der Mietverträge abgeschrieben. Wesentliche Restwerte waren bei der Bemessung der Abschreibungshöhe nicht zu berücksichtigen. Restwerte, Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden jährlich überprüft und bei entsprechenden Änderungen angepasst. Die erforderlichen Änderungen werden grundsätzlich als Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Positionen sonstiger betrieblicher Ertrag oder sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Bei allen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen wird die Werthaltigkeit des Buchwerts am Ende jeden Geschäftsjahres überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielbar sein könnte. Immer wenn der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt worden sind, ein Wertminderungsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine Aufhebung eines in früheren Jahren für einen Vermögenswert erfassten Wertminderungsaufwands wird als Wertaufholung erfasst, wenn ein Anhaltspunkt vorliegt, dass der Wertminderungsaufwand nicht länger besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Betrag der Wertaufholung darf nicht den Betrag übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. LeasingverhältnisseDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger betrieblicher Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Berichtszeitraum waren keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse gegeben. Der Konzern tritt zudem nicht als Leasinggeber in Erscheinung. FinanzinstrumenteEin Finanzinstrument gemäß IAS 39 ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt angesetzt, sobald die CENIT Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Finanzinvestitionen und sonstige finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, d. h. zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist ("trade date accounting"). Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle VermögenswerteDie Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte eingestuft werden. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivative Finanzinstrumente werden auch als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, es handelt sich hierbei um Derivate, die als Sicherheitsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Der erfasste Nettogewinn oder -verlust schließt etwaige Dividenden und Zinsen des finanziellen Vermögenswerts mit ein. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden vom Konzern nicht gehalten. Bis zur Endfälligkeit gehaltene FinanzinvestitionenNicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder zumindest ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festem Fälligkeitstermin werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte eingestuft, wenn der Konzern beabsichtigt und in der Lage ist, diese Vermögenswerte bis zur Fälligkeit zu halten. Finanzinvestitionen, die für einen nicht definierten Zeitraum gehalten werden sollen, sind in dieser Klassifizierung nicht enthalten. Kredite und ForderungenKredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind, sowie im Rahmen von Amortisationen. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteZur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind jene nicht derivative die in keine der drei vorstehend genannten Kategorien eingestuft sind. Nach dem erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Gewinne oder Verluste in einer separaten Position des Eigenkapitals erfasst werden. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Finanzinvestition ausgebucht wird oder an dem eine Wertminderung für die Finanzinvestition festgestellt wird, wird der zuvor im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Vom Konzern werden keine zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte gehalten. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller SchuldenDie finanziellen Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder es den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Wenn der Konzern weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt noch behält und weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, erfasst der Konzern seinen verbleibenden Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge. Für den Fall, dass der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, hat der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert sowie ein besichertes Darlehen für die erhaltene Gegenleistung zu erfassen. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglich genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Wertminderung von finanziellen VermögenswertenDer Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Etwaige Wertminderungen, welche sich durch einen im Vergleich zum Buchwert geringeren beizulegenden Zeitwert ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Vermögenswerte, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werdenGibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlustes als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts (d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Zinssatz). Der Buchwert des Vermögenswerts ist entweder direkt oder unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos zu reduzieren. Der Verlustbetrag wird ergebniswirksam erfasst. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Eine anschließende Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der Buchwert des Vermögenswerts zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht die fortgeführten Anschaffungskosten übersteigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in der Regel eine Laufzeit von 30-90 Tagen haben, werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag abzüglich einer Wertberichtigung für uneinbringliche Forderungen angesetzt. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substantieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Forderungen einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind. Ausfallrisiken bei Forderungen werden durch Einzelwertberichtigungen in ausreichender Höhe berücksichtigt. Vermögenswerte, die mit ihren Anschaffungskosten angesetzt werdenBestehen objektive Hinweise darauf, dass eine Wertminderung bei einem nicht notierten Eigenkapitalinstrument, das nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt wird, weil sein beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, oder bei einem derivativen Vermögenswert, der mit diesem nicht notierten Eigenkapitalinstrument verknüpft ist und nur durch Andienung erfüllt werden kann, aufgetreten ist, ergibt sich der Betrag der Wertberichtigung als Differenz zwischen dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die mit der aktuellen Marktrendite eines vergleichbaren finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteIst ein zur Veräußerung verfügbarer Vermögenswert in seinem Wert gemindert, wird ein im Eigenkapital erfasster Betrag in Höhe der Differenz zwischen den Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen) und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger, bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen dieses finanziellen Vermögenswerts, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft sind, werden nicht im Periodenergebnis erfasst. Wertaufholungen bei Schuldinstrumenten werden ergebniswirksam erfasst, wenn sich der Anstieg des beizulegenden Zeitwerts des Instruments objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der ergebniswirksamen Erfassung der Wertminderung aufgetreten ist. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zur Renditesteigerung und zu Sicherungszwecken eingesetzt. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der entsprechende Vertrag abgeschlossen wird, zunächst mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt und nachfolgend mit ihren beizulegenden Zeitwerten neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Wenn derivative Finanzinstrumente nicht die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, werden Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sofort erfolgswirksam erfasst. Die ausgewiesenen Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bilanziert. Die Herstellungskosten werden auf Basis produktionsbezogener Vollkosten ermittelt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Veräußerungserlös abzüglich noch anfallender geschätzter Aufwendungen, die für die Fertigstellung und Veräußerung notwendig sind. Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern. Die im Rahmen von beitragsorientierten Plänen zu zahlenden Beträge werden aufwandswirksam erfasst, wenn die Verpflichtung zur Zahlung der Beträge entsteht, und als Bestandteil des Personalaufwands ausgewiesen. Vorauszahlungen auf Beiträge werden aktiviert, sofern diese Vorauszahlungen zu einer Rückerstattung oder einer Verringerung künftiger Zahlungen führen werden. Die in der Schweiz bestehenden BVG-Vorsorgewerke gelten wegen der gesetzlichen Mindestzins- und Umwandlungssatzgarantien nach IAS 19 als leistungsorientierte Pläne. Die Höhe der aus diesen Vorsorgewerken resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Methode) ermittelt. Der Konzern erfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, in voller Höhe im sonstigen Ergebnis. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden dabei sofort in die Gewinnrücklagen eingestellt und auch in den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umgegliedert. Das zur Deckung der Pensionsverpflichtungen vorliegende Planvermögen wird entsprechend den Vorgaben des IAS 19 mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten werden entweder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kategorisiert. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Rückstellungen sind in Höhe der bestmöglichen Schätzung des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrags ausgewiesen und werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen gebildet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führt und eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Rückstellungen werden abgezinst, sofern der Effekt aus der Abzinsung wesentlich ist. Als Zinssatz wird ein Zinssatz vor Steuern gewählt, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung der Rückstellung wird im Zinsaufwand erfasst. Als Eventualschulden werden im Anhang Verbindlichkeiten ausgewiesen, die aus einer möglichen Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen. Wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen für die Gesellschaft unwahrscheinlich ist, wird keine Eventualschuld offengelegt. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und SteuerschuldenDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode entsprechend IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen den Ansätzen in der Steuerbilanz und den Ansätzen im Konzernabschluss angesetzt. Latente Steuerschulden werden grundsätzlich für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden grundsätzlich für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Die latenten Steuern auf temporäre Differenzen werden mit dem Steuersatz ermittelt, dessen Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind aufgrund der zum Bilanzstichtag gültigen Gesetze und Verordnungen berechnet. Zukünftige Steuergesetzänderungen werden berücksichtigt, sofern am Bilanzstichtag materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind. Ertragsteuerliche Konsequenzen, die im Zusammenhang mit Positionen stehen, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. UmsatzsteuerUmsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet wird oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Schulden in der Bilanz erfasst. ErtragserfassungErträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Erträge sind zum beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung zu bemessen. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein: Verkauf von Waren und Erzeugnissen sowie Erbringung von DienstleistungenDie Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und nach Abzug von gewährten Rabatten und Skonti ausgewiesen. Verkäufe werden zum Zeitpunkt der Lieferung beim Kunden als Erlöse verbucht. Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen werden entsprechend den Vorschriften des IAS 11 Fertigungsaufträge erfasst. FertigungsaufträgeIst das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich zu schätzen, so sind die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag jeweils als Teil der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Auftragskosten zu erfassen. Veränderungen in der vertraglichen Arbeit, den Ansprüchen und den Leistungsprämien sind in dem Ausmaß enthalten, in dem sie mit dem Kunden vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringbar sind. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie entstehen, als Aufwand erfasst. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst. Ein erwarteter Verlust aus einem Fertigungsauftrag ist als Aufwand zu erfassen, sobald dieser Verlust wahrscheinlich ist. LizenzerträgeErträge werden periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrags erfasst. Nutzungsentgelte auf zeitlicher Basis werden linear über den Zeitraum der Vereinbarung erfasst. Dividenden und ZinserträgeDividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfasst. Erträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode, d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden). Gezahlte oder erhaltene Zinsen werden als Zinserträge und Zinsaufwendungen ausgewiesen. Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenDie folgenden Ermessensentscheidungen hatten nach Ansicht des Vorstands den wesentlichsten Einfluss auf die im Konzernabschluss erfassten Beträge.
Auf Schätzungen beruhende Entscheidungen bestehen hauptsächlich bei den Rückstellungen, für die jeweils die bestmögliche Schätzung des zu erwartenden Betrags zur Erfüllung der Verpflichtung passiviert wird und bei der Wertberichtigung auf Forderungen. Erläuterungen hierzu finden sich in Abschnitt F6. bzw. F13. E Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Aufteilung der Umsatzerlöse erfolgt nach Unternehmensbereichen und Regionen und ist in der in Erläuterung H dargestellten Segmentberichterstattung wiedergegeben. Die ermittelten Umsatzerlöse resultieren aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die Umsatzerlöse setzen sich aus den wesentlichen Ertragsposten wie folgt zusammen: scroll
In den Umsatzerlösen sind Umsätze aus Fertigungsaufträgen (PoC) in Höhe von 3.828 TEUR (Vj. 2.975 TEUR) enthalten. Auf diese Erlöse entfallen Auftragskosten in Höhe von 2.224 TEUR (Vj. 1.794 TEUR). Es ergibt sich somit ein Gewinn aus Fertigungsaufträgen von 1.604 TEUR (Vj. 1.181 TEUR). 2. Forschungs- und EntwicklungskostenGemäß IAS 38 sind nicht auftragsbezogene Entwicklungskosten aktivierungspflichtig, wenn die Voraussetzungen des IAS 38.57 erfüllt sind. Im Jahr 2015 wurde ausschließlich nicht auftragsbezogene Produktentwicklung betrieben, welche die Ansatzkriterien nach IAS 38.57 jedoch nicht erfüllen. Die angefallenen Entwicklungskosten der Projekte in Höhe von 8.049 TEUR (Vj. 7.694 TEUR) sind als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst worden. 3. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Erträge aus Währungsdifferenzen ergaben sich insbesondere aus der Umrechnung von US-Dollar und Schweizer Franken. 4. MaterialaufwandEs handelt sich um Aufwand für bezogene Fremdsoftware 40.696 TEUR (Vj. 41.947 TEUR) sowie um Aufwand für Fremdleistungen 6.190 TEUR (Vj. 6.882 TEUR). 5. PersonalaufwandDer Ausweis betrifft im Wesentlichen Gehälter, freiwillige soziale Leistungen, Zuführungen zur Urlaubsrückstellung, Erfolgsbeteiligungen und Vorstandstantiemen sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung. scroll
Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen im Wesentlichen den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland als beitragsorientierter Plan ausgestaltet. Weiterhin bietet die CENIT ihren Mitarbeitern die Möglichkeit Beiträge an eine Pensionskasse bzw. Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung zu entrichten. Bei diesen beitragsorientierten Versorgungsplänen geht der Arbeitgeber keine Verpflichtungen ein. Die Höhe der zukünftigen Pensionsleistungen richtet sich ausschließlich nach der Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an den externen Versorgungsträger gezahlt hat, einschließlich der Erträge aus der Anlage dieser Beiträge. Die schweizerischen BVG-Vorsorgewerke sind nach IAS 19 als leistungsorientierte Pläne ausgestaltet. Wir verweisen auf die Ausführungen zu F16. Im Jahresdurchschnitt (auf Quartalsbasis) waren 632 (Vj. 665) Mitarbeiter beschäftigt, zuzüglich 43 (Vj. 52) Auszubildende. Am Bilanzstichtag belief sich die Beschäftigtenzahl auf 628 Personen (Vj. 659). Davon waren 515 Mitarbeiter in Deutschland tätig, 55 in sonstigen Mitgliedsländern der Europäischen Union sowie 58 in anderen Nationen. Im Personalaufwand werden Aufwendungen aus dem Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von 718 TEUR (Vj. 761 TEUR) ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag werden 352 TEUR (Vj. 58 TEUR) unter den Verbindlichkeiten und 243 TEUR (Vj. 703 TEUR) unter den Rückstellungen dargestellt, da diese noch nicht zahlungswirksam geworden sind. Im Geschäftsjahr bestehen Verbindlichkeiten aus Abfindungszahlungen aus dem Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 98 TEUR. 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und SachanlagenDie Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens, das in der Erläuterung F1 und F2 dargestellt ist. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
8. ZinsergebnisDie Gesamtzinserträge und Gesamtzinsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die sowohl zu fortgeführten Anschaffungskosten als auch erfolgswirksam mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet wurden, stellen sich wie folgt dar: scroll
9. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Ertragsteuern umfassen die inländische Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags sowie die Gewerbesteuer. Vergleichbare Steuern der ausländischen Tochtergesellschaften sind ebenfalls unter dieser Position ausgewiesen. Der Aufwand aus Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Im laufenden Steueraufwand sind periodenfremde Erträge in Höhe von 275 TEUR enthalten (Vj. Ertrag 23 TEUR). Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen. Diese stellen sich wie folgt dar: scroll
Bezüglich der Veränderung der latenten Steuern wird auf die Erläuterungen F4 verwiesen. Die erwartete Steuerbelastung auf das steuerliche Ergebnis beträgt zum Abschlussstichtag 30% (Vj. 30%) und errechnet sich wie folgt: scroll
Der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand und dem rechnerischen Steueraufwand, der sich bei einem Steuersatz für die CENIT AG von 30% (Vj. 30%) ergeben würde, setzt sich wie folgt zusammen: scroll
10. Ergebnis pro AktieDie Ermittlung des Ergebnisses je Aktie erfolgt nach den Vorgaben des IAS 33 ("Earnings per Share") mittels Division des Konzernergebnisses durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der während des Geschäftsjahres ausgegebenen Aktien. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie berücksichtigt keine Optionen und ergibt sich, indem das auf die Aktien entfallende Nettoergebnis nach Anteilen Dritter durch die durchschnittliche Zahl der Aktien dividiert wird. Ein verwässertes Ergebnis je Aktie liegt dann vor, wenn aus dem Stammkapital neben Stammaktien auch Eigenkapitalinstrumente ausgegeben werden, die zukünftig zu einer Erhöhung der Aktienzahl führen könnten. Optionen oder Optionsscheine werden dabei nur berücksichtigt, wenn der durchschnittliche Börsenkurs der Stammaktien während der Berichtsperiode den Ausübungspreis der Optionen oder Optionsscheine übersteigt. Dieser Effekt wird entsprechend ermittelt und angegeben. Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zugrunde gelegten Beträge: scroll
Zum Bilanzstichtag wurden keine eigenen Aktien gehalten. In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden. Nach IAS 33 par. 49 ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von 0,87 EUR (Vj. 0,76 EUR) verwässert und unverwässert. 11. Gezahlte und vorgeschlagene DividendenWährend des Geschäftsjahres beschlossene und ausgeschüttete Dividende auf Stammaktien: scroll
Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden auf der Hauptversammlung am 6. Mai 2016 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 0,50 EUR je Aktie sowie die im Vorjahr angekündigte Sockeldividende von 0,50 EUR je Aktie aus dem Bilanzgewinn auszuschütten. Der Dividendenvorschlag für 2015 beläuft sich somit auf 1,00 EUR je Aktie. scroll
Aus der Ausschüttung von Dividenden durch die CENIT AG an die Anteilseigner ergeben sich für die CENIT AG keine ertragsteuerlichen Konsequenzen. F Bilanz1. Immaterielle VermögenswerteIm Jahr 2015 entwickelte sich der Bestand der immateriellen Vermögenswerte wie folgt: scroll
Die Abschreibung wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen erfasst. Der Kundenstamm aus der Erstkonsolidierung der conunit GmbH hat zum Bilanzstichtag noch einen Amortisationszeitraum von 4 Jahren und 6 Monaten. Der Restbuchwert am Bilanzstichtag beläuft sich auf 1.062 TEUR. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbene Software aktiviert, die zum Bilanzstichtag einen Restbuchwert von 96 TEUR hat. Der verbleibende Amortisationszeitraum beträgt ebenfalls 4 Jahre und 6 Monate. Der Kundenstamm aus der Erstkonsolidierung der Transcat PLM AG hat zum Bilanzstichtag noch einen Amortisationszeitraum von fünf Monaten. Zum Bilanzstichtag weist dieser Kundenstamm einen Restbuchwert von 171 TEUR auf. Im Zuge des Erwerbs der SPI Numérique SARL wurde Software mit einem Betrag von 708 TEUR identifiziert und angesetzt. Die Software aus der Erstkonsolidierung der SPI Numérique SARL hat zum Bilanzstichtag einen Restbuchwert von 578 TEUR auf. Der zum Bilanzstichtag verbleibende Amortisationszeitraum beträgt 8 Jahre und 3 Monate. WertminderungsaufwandIm aktuellen Geschäftsjahr 2015 gab es keine Anzeichen auf Wertminderungsbedarf. 2. SachanlagenIm Jahr 2015 entwickelte sich der Bestand der Sachanlagen wie folgt: scroll
3. Anteile an GemeinschaftsunternehmenDie CENIT AG besitzt einen Anteil von 33,3% an der CenProCS AIRliance GmbH, einem in Stuttgart ansässigen Unternehmen. Die Gesellschaft ist auf die zusammenfassende Zurverfügungstellung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie sowie die Koordination und Vermarktung dieser Dienstleistungen spezialisiert. Der dem Konzern zuzurechnende Anteil an den Vermögenswerten, Schulden, Erträgen sowie am Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens stellt sich zum 31. Dezember 2015 wie folgt dar: scroll
Zum 31. Dezember 2015 weist die CenProCS AIRliance GmbH einen Gewinn von 0 TEUR (Vj. 0 TEUR) aus. 4. Latente SteuernDie ermittelten Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen den Ergebnissen der Steuer- und Handelsbilanzen und den Anpassungen der Handelsbilanzen an IFRS der einbezogenen Unternehmen, führten in folgenden Positionen zu latenten Steuern in folgender Höhe: scroll
Die Veränderung der latenten Steuern auf erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen in Höhe von 45 TEUR (Vj. 129 TEUR) wurde erfolgsneutral erfasst. Die weiteren Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern waren im Berichtsjahr sowie im Vorjahr erfolgswirksam. Zum 31. Dezember 2015 waren keine latenten Ertragsteuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte Gewinne erfasst (sog. outside basis differences). Diese belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 52 TEUR (Vj. 63 TEUR). Zum Bilanzstichtag existieren im Konzern steuerliche Verlustvorträge von 380 TEUR, (Vj. 319 TEUR) für die aktive latente Steuern in Höhe von 150 TEUR (Vj. 124 TEUR) angesetzt wurden. Diese entfallen auf CENIT Japan. Durch eine profitable Ausweitung des Geschäftsvolumens wird damit gerechnet, diesen latenten Steueranspruch in den künftigen Perioden realisieren zu können. 5. Vorrätescroll
Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert vorgenommen (Vj. 0 TEUR). 6. ForderungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von 17.947 TEUR (Vj. 17.377 TEUR) gegen Dritte sowie in Höhe von 3.112 TEUR (Vj. 3.265 TEUR) gegen Gemeinschaftsunternehmen. In den Forderungen sind Forderungen aus Fertigungsaufträgen (PoC) in Höhe von 3.828 TEUR (Vj. 2.975 TEUR) enthalten. Auf diese Forderungen sind Auftragskosten in Höhe von 2.224 TEUR (Vj. 1.794 TEUR) angefallen. Es ergibt sich somit ein Gewinn aus Fertigungsaufträgen von 1.604 TEUR (Vj. 1.181 TEUR). Auf die Forderungen aus Fertigungsaufträgen entfallen erhaltene Anzahlungen in Höhe von 4.960 TEUR (Vj. 3.664 TEUR). Da es sich um Anzahlungen und keine leistungsfortschrittsbezogenen Teilabrechnungen handelt, werden diese in der Bilanz als übrige Schulden ausgewiesen. Es werden fristenunabhängig Einzelwertberichtigungen vorgenommen, sofern ein konkretes Ausfallrisiko bekannt wird (Vergleich, Insolvenz). Es wurden Forderungen aus Lieferungen am Bilanzstichtag in Höhe von 18 TEUR (Vj. 26 TEUR) einzelwertberichtigt. Zum Ende des Geschäftsjahres ergibt sich folgende Aufstellung über die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen: scroll
Die zehn größten Debitoren haben zum Bilanzstichtag einen Forderungssaldo von 7.900 TEUR. Dies entspricht einem Anteil von 44%. Die Kreditqualität der Forderungen zum Bilanzstichtag, die weder überfällig noch wertberichtigt sind, ist als angemessen zu beurteilen. Es existieren keinerlei Anhaltspunkte, die auf eine Wertminderung hindeuten könnten. Die Bonität der Zahlungsschuldner wird laufend überwacht. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 18 TEUR (Vj. 26 TEUR) wertgemindert. Das Wertberichtigungskonto hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität seit Einräumung des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen. Es besteht keine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos, da der Kundenbestand breit ist und keine Korrelationen bestehen. Es bestehen keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit größer 1 Jahr die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen werden. Die Struktur der Forderungen nach Ländern ergibt sich wie folgt: scroll
7. Übrige ForderungenDie übrigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen Forderungen sind kurzfristiger Natur, sind nicht überfällig und wurden nicht wertberichtigt. Im Geschäftsjahr bestehen keine langfristigen Vermögenswerte aus Schadensersatzforderungen (Vj. 83 TEUR). 8. Sonstige finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werdenZum Bilanzstichtag bestehen keine finanziellen Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Vj. 0 TEUR). 9. SteueransprücheBei den langfristigen Ertragsteuerforderungen handelt es sich um das aktivierte Körperschaftsteuerguthaben. Dieses wird mit seinem Barwert angesetzt. Bei der Ermittlung des Barwertes wurde ein Diskontierungszinssatz von 4,0% zugrunde gelegt. Bei den kurzfristigen laufenden Steueransprüchen in Höhe von insgesamt 611 TEUR (Vj. 978 TEUR) handelt es sich im Wesentlichen um Ansprüche aus Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer von insgesamt 354 TEUR (Vj. 884 TEUR), um den kurzfristigen Anteil am aktivierten Körperschaftsteuerguthaben von 94 TEUR (Vj. 94 TEUR) sowie um Forderungen aus der Umsatzsteuervorauszahlung 163 TEUR (Vj. 0 TEUR). 10. ZahlungsmittelDie Zahlungsmittel setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Guthaben bei Kreditinstituten werden variabel verzinst, bei Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel beträgt 33.941 TEUR (Vj. 33.250 TEUR). Zum Bilanzstichtag verfügt der Konzern über Kreditlinien in Höhe von 2.500 TEUR (Vj. 3.197 TEUR). Davon besteht eine Linie in Höhe von 1.500 TEUR, die sowohl als Kredit- als auch als Avallinie in Anspruch genommen werden kann. Diese Linie wurde zum Bilanzstichtag als Avallinie in Höhe von 1.408 TEUR in Anspruch genommen. Die Zahlungsmittel sind Bestandteil des Finanzmittelfonds gemäß IAS 7. Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds ist in Abschnitt G dargestellt. 11. RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Bei den abgegrenzten Wartungsgebühren handelt es sich um Vorauszahlungen des CENIT Konzerns für den Leistungszeitraum 2016, die im Folgejahr aufwandswirksam werden. 12. EigenkapitalGrundkapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit der am 13. Juni 2006 beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006, 8.367.758,00 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR (Vj. 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR). Die Aktien lauten auf den Inhaber und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien. Die Gesellschaft hält unverändert keine eigenen Anteile. Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist ermächtigt, bis zum Ablauf des 25. Mai 2016 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 4.183.879,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den nachfolgend aufgeführten Fällen auszuschließen: a. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. b. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Sacheinlage zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und/oder Beteiligungen an Unternehmen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt. c. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die aufgrund dieser Ermächtigung beschlossenen Kapitalerhöhungen insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder, falls dieser Betrag geringer ist, des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen und wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die Summe der nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen ausgegebenen Aktien darf einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1.673.551 EUR (20% des derzeitigen Grundkapitals) nicht übersteigen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung nach teilweiser oder vollständiger Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen. Erläuterung der Bestandteile des EigenkapitalsDie Kapitalrücklage enthält den bei der Ausgabe von Aktien der Muttergesellschaft über den Nennbetrag hinausgehenden erzielten Betrag. Übersteigen die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1-3 HGB zusammen nicht den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals, so dürfen diese gemäß § 150 AktG nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr verwendet werden, sofern diese nicht durch einen Jahresüberschuss bzw. Gewinnvortrag gedeckt ist und nicht durch Auflösung anderer Gewinnrücklagen ausgeglichen werden kann. Im Geschäftsjahr 2007 wurde die Kapitalrücklage letztmalig in Höhe von 195 TEUR durch die zeitanteilige Verbuchung der gewährten Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2002/2006 erhöht. Die anderen Gewinnrücklagen sowie die gesetzliche Rücklage gemäß § 150 AktG enthalten in die Rücklagen eingestellte Gewinne. Die in den anderen Gewinnrücklagen enthaltenen unrealisierten Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen haben sich im Geschäftsjahr 2015 wie folgt entwickelt: scroll
Die Währungsumrechnungsrücklage enthält die erfolgsneutral verrechneten Unterschiedsbeträge aus der Umrechnung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften in die funktionale Währung des Konzerns. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Anteile von Dritten am Eigenkapital. 13. Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten und übrige Rückstellungenscroll
In den übrigen Rückstellungen sind die Aufwendungen zur Hauptversammlung in Höhe von 80 TEUR (Vj. 80 TEUR), Zahlungsverpflichtungen aus der Rückgabe von Leasingfahrzeugen in Höhe von 37 TEUR (Vj. 37 TEUR) und Rückstellungen aus Personalmaßnahmen in Höhe von 243 TEUR (Vj. 703 TEUR) abgegrenzt. Die Bewertung der Rückstellungen beruht auf einer bestmöglichen Schätzung des zur Erfüllung notwendigen Betrages. Schätzungsunsicherheiten bestehen hinsichtlich der Höhe des Zahlungsmittelabflusses. Die laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die übrigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten entsprechend IAS 37 ab. Sie haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgt überwiegend in der folgenden Berichtsperiode. Die langfristigen Rückstellungen werden aufgrund der Größenordnung unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. 14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und gegenüber GemeinschaftsunternehmenFür die Verbindlichkeiten bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. scroll
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind 2.825 TEUR (Vj. 4.219 TEUR) innerhalb eines Jahres fällig. Diese sind nicht verzinslich. 15. Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Jubiläumszuwendungen belaufen sich auf insgesamt 390 TEUR. Davon werden 333 TEUR unter den langfristigen und 57 TEUR unter den kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für die Jubiläumszuwendungen bestehen keine schriftlichen Zusagen an die Mitarbeiter. Aufgrund des Zahlungsverhaltens und der sich daraus abzeichnenden betrieblichen Übung wurden diese passiviert. 16. AltersversorgungspläneBeitragsorientierte PläneDer Konzern bietet allen Mitarbeitern in Deutschland mit einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis die Möglichkeit zu einer arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge. Die CENIT zahlt freiwillig mit Widerrufsrecht einen monatlich fest definierten Betrag in eine beitragsorientierte Rentenversicherung einer Versicherungsgesellschaft. Die CENIT hatte im Geschäftsjahr Aufwendungen hieraus von 202 TEUR (Vj. 203 TEUR). Daneben besteht für alle Mitarbeiter in Deutschland ein beitragsorientierter Plan im Rahmen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, in die der Arbeitgeber in Höhe eines derzeit gültigen Beitragssatzes von 9,35% (Arbeitgeberanteil) der rentenpflichtigen Vergütung einzuzahlen hat. Leistungsorientierte PläneDie Altersvorsorge über die BVG in der Schweiz ist grundsätzlich nach IAS 19 als ein leistungsorientierter Pensionsplan ausgestaltet und demnach in der Bilanz abzubilden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden nach der gewählten Methode erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Bilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt. Die in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtung aus den leistungsorientierten Altersvorsorgeverpflichtungen beläuft sich auf insgesamt: scroll
Die Nettoschuld hat sich damit wie folgt entwickelt: scroll
Die Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellt sich wie folgt dar: scroll
Das Planvermögen besteht in voller Höhe aus anderen Anlagen. Die erwarteten Gesamterträge aus Planvermögen werden auf der Grundlage der Erfahrungen in der Vergangenheit bestimmt. Diese spiegeln sich in den Grundannahmen wider (siehe unten). Die tatsächlichen Erträge aus Planvermögen belaufen sich auf insgesamt 137 TEUR (Vj. -363 TEUR). scroll
Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2016 mit Beiträgen zu leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von insgesamt 188 TEUR. Im sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste stellen sich wie folgt dar: scroll
Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtung dargestellt: scroll
Beträge der laufenden und der vorangegangenen Berichtsperioden stellen sich wie folgt dar: scroll
Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt werden, sind der Diskontierungszinssatz und die Lohnsteigerungsrate. Die nachfolgend dargestellten Sensitivitätsanalysen wurden auf Basis der nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der jeweiligen Annahmen zum Bilanzstichtag durchgeführt, wobei die übrigen Annahmen jeweils unverändert geblieben sind. Bei einer Veränderung des Diskontierungszinssatzes von +0,5% bzw. -0,5% würde sich die Verpflichtung um 5,0% verringern bzw. um 5,6% erhöhen. Verändert sich die Lohnsteigerungsrate um +0,5% bzw. -0,5%, würde sich die Verpflichtung um +0,4% bzw. -0,4% verändern. 17. Zielsetzungen und Methoden des FinanzrisikomanagementsDie Zielsetzung der gemäß IFRS 7 geforderten Anhangsangaben sind die Vermittlung von entscheidungsrelevanten Informationen über die Höhe, den Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von künftigen Cashflows, die aus Finanzinstrumenten resultieren, sowie eine Abschätzung der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen neben den liquiden Mitteln vor allem unverbriefte Forderungen, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen und Darlehensforderungen, sowie verbriefte Forderungen, wie Schecks, Wechsel oder Schuldverschreibungen. Ebenso können unter dem Begriff finanzielle Vermögenswerte auch bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und zu Handelszwecken gehaltene Derivate verstanden werden. Finanzielle Verbindlichkeiten hingegen begründen in der Regel eine vertragliche Verpflichtung zur Rückgabe liquider Mittel oder anderer finanzieller Vermögenswerte. Dazu zählen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anleihen, Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel sowie geschriebene Optionen und derivative Finanzinstrumente mit negativem Fair Value. Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente - mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente - umfassen Kontokorrentkredite und Schulden aus Lieferungen und Leistungen. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Wertpapierbesitz sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Für die Forderungen und Verbindlichkeiten ergeben sich aufgrund ihrer kurzen Laufzeit keine signifikanten Unterschiede zwischen Buch- und beizulegenden Zeitwerten. Im Rahmen der operativen Tätigkeit ist der Konzern Bonitäts-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Zins- und Währungsschwankungen ausgesetzt. Die generellen Regelungen für konzernweite Risikopolitik sind in konzerninternen Richtlinien festgelegt. Die konzernweite Risikopolitik sieht dabei auch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten vor. Die entsprechenden Finanztransaktionen werden nur mit bonitätsmäßig erstklassigen Kontrahenten abgeschlossen. MarktrisikoMarktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen die drei folgenden Risikotypen: Wechselkursrisiko, Zinsrisiko und sonstige Preisrisiken, wie beispielsweise das Aktienkursrisiko. Ein wesentliches Marktpreisrisiko wird von der Gesellschaft nicht gesehen. Zu den übrigen o. g. Marktrisiken verweisen wir auf folgende Ausführungen. Bonitäts- oder AusfallrisikoDas Bonitäts- oder Ausfallrisiko ergibt sich aus der Gefahr, dass Geschäftspartner bei einem Geschäft über ein Finanzinstrument ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, und dadurch Vermögensverluste verursacht werden. Vor Aufnahme eines neuen Kunden nutzt der Konzern eine externe Kreditwürdigkeitsprüfung, um die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden zu beurteilen und deren Kreditlimits festzulegen. Bonitätsanalysen werden bei wesentlichen Neukunden über die Creditreform e.V. getätigt. Bei Neu- und auch Bestandskunden wird das Ausfallrisiko u. a. auch durch die Stellung von Anzahlungsrechnungen reduziert. Bei Bestandskunden wird das Zahlungsverhalten laufend analysiert. Die Kreditrisiken werden darüber hinaus über Limits je Vertragspartei gesteuert, die jährlich überprüft werden. Für die von Vertragspartnern vermittelten Kundenaufträge wird auf eine Bonitätsanalyse verzichtet, da diese bereits auf Ebene der Vertragspartner vorgenommen wird. Darüber hinaus werden die Forderungsbestände von uns laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Da wir mit unseren Kunden keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen treffen, stellt die Gesamtheit der bei den Aktiva ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar. Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist nicht erkennbar. Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente. Neben üblichen Eigentumsvorbehalten verfügt der Konzern nicht über Sicherheiten oder sonstige Kreditverbesserungsmaßnahmen, welche dieses Ausfallrisiko vermindern würden. WährungsrisikoWährungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen bzw. bei planmäßigem Geschäftsverlauf entstehen werden. Des Weiteren bestehen Währungsrisiken aus inländischen Bankguthaben in USD. Die daraus resultierenden Risiken entsprechen bei einem Bestand von 1.800 TUSD (Vj. 10 TUSD) sowie einer Veränderung von +/- 10% 165 TEUR (Vj. 1 TEUR). Das Risiko aus Kassenbeständen insgesamt ist als von untergeordneter Bedeutung einzuschätzen. Das Währungsrisiko aus sonstigen Bankguthaben resultiert im Wesentlichen aus 2.863 TCHF (Vj. 277 TCHF) und 3.770 TUSD (Vj. 4.986 TUSD) und beträgt bei einer Veränderung von +/- 10% 611 TEUR (Vj. 434 TEUR). Andere Risiken aus Währungen bestehen nicht. ZinsrisikoEin Risiko aufgrund schwankender Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, ergibt sich grundsätzlich nicht, da keine langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz in Anspruch genommen werden. Ein Zinsrisiko wird aus Konzernsicht nur bei der Anlage von flüssigen Mitteln gesehen. Dieses Risiko wird grundsätzlich als nicht materiell eingeschätzt. Bei einem durchschnittlichen Zahlungsmittelbestand von 37.578 TEUR ergäbe sich bei einer Schwankung des erzielbaren Zinses von +/- 1% eine Gewinnauswirkung von +/- 376 TEUR. Die Steuerung des Zinsertrags des CENIT Konzerns erfolgt durch eine Kombination von festverzinslichen und variabel verzinslichen Anlagen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung schließt der Konzern, wenn notwendig, Finanzinstrumente ab. Zu beiden Bilanzstichtagen ergibt sich kein Bestand an derivativen Finanzinstrumenten zur Zinssteuerung. LiquiditätsrisikoDer Konzern benötigt ausreichende liquide Mittel zur Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen. Liquiditätsrisiken entstehen durch die Möglichkeit, dass Kunden nicht in der Lage sind, etwaige Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen im Rahmen der normalen Handelsbedingungen zu erfüllen. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Kreditlinien bei Banken sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Kreditwürdigkeit der Gruppe erlaubt die Beschaffung von liquiden Mitteln in ausreichendem Maße. Darüber hinaus sind noch nicht in Anspruch genommene Kreditlinien vorhanden. Wegen des hohen Bestands an liquiden Mitteln und börsentäglich veräußerbaren Wertpapieren bestehen auf Konzernebene derzeit keine Liquiditäts- oder Refinanzierungsrisiken. Die finanziellen Verbindlichkeiten weisen alle eine Restlaufzeit von maximal einem Jahr auf. KapitalsteuerungVorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es sicherzustellen, dass es zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine maximale Eigenkapitalquote aufrechterhält. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor, unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. Zum 31. Dezember 2015 bzw. 31. Dezember 2014 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen. Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe des Verhältnisses zur Bilanzsumme. Das Eigenkapital umfasst das auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Eigenkapital. Die Bilanzsumme umfasst die sich in der Konzernbilanz (nach IFRS) ergebende Bilanzsumme. scroll
18. FinanzinstrumenteDie nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente: scroll
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten entspricht dem Buchwert zu fortgeführten Anschaffungskosten, weil es sich hierbei ausschließlich um kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten handelt. Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden ergibt sich aus am Markt gebildeten bzw. beobachtbaren Preisen. G KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Finanzmittelfonds des CENIT Konzerns im Berichtsjahr und Vorjahr durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert hat. Dabei wurden Zahlungsströme entsprechend IAS 7 nach dem Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die von den ausländischen Gesellschaften ausgewiesenen Beträge werden grundsätzlich zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Hiervon abweichend wird die Liquidität, wie in der Bilanz, zum Stichtagskurs angesetzt. Der Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel wird bei Wesentlichkeit gesondert gezeigt. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber ausgehend vom Konzernjahresergebnis indirekt abgeleitet. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit um Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen bereinigt. Dabei entstehen Unterschiede im Vergleich zu den Veränderungen der betreffenden Bilanzpositionen in der Konzernbilanz. Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Finanzanlagen sind im Mittelabfluss aus investiver Tätigkeit enthalten. In den Finanzmittelfonds werden ausschließlich Vermögenswerte einbezogen, die jederzeit ohne wesentliche Wertabschläge in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Schwankungen unterliegen. Der Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, soweit sie eine ursprüngliche Fälligkeit von weniger als drei Monaten haben. Zum Bilanzstichtag setzt sich der Finanzmittelfonds wie folgt zusammen: scroll
H SegmentberichterstattungGemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung von Konzernbereichen abzugrenzen, die regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesem Segment und der Bewertung seiner Ertragskraft überprüft wird. Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäftseinheiten organisiert und verfügt über folgende zwei berichtspflichtige Geschäftssegmente:
Die Darstellung orientiert sich an der internen Berichterstattung. Das Segment Product Lifecycle Management (PLM) konzentriert sich auf Industriekunden und entsprechende Technologien. Ihre Branchenschwerpunkte liegen bei Automotive, Aerospace, Maschinenbau und Schiffbau. Im Vordergrund stehen Produkte und Dienstleistungen im Product Lifecycle Management wie z. B. CATIA von Dassault Systèmes oder SAP und eigenerstellte Software wie z. B. cenitCONNECT und FASTSUITE. Das Segment Enterprise Information Management (EIM) konzentriert sich auf das Kundensegment Handel, Banken, Versicherungen und Versorger. Im Vordergrund stehen hier Produkte des strategischen Softwarepartners IBM und eigenerstellte Software und Beratungsleistungen im Bereich Dokumentenmanagement und Business Intelligence. Bei der Segmentierung nach Geschäftsbereichen und nach Regionen werden in der Spalte "nicht zugeordnet" im Segmentvermögen Finanzbestände und Steuererstattungsansprüche sowie in den Segmentverbindlichkeiten, laufende und latente Ertragsteuerverbindlichkeiten sowie sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen, die nicht den jeweiligen Geschäftsbereichen zugeordnet werden konnten. Die Segmentierung nach Regionen wird nach dem Standort der Vermögenswerte des Konzerns bestimmt. Verkäufe an die externen Kunden, die in den geografischen Segmenten angegeben werden, werden entsprechend dem geografischen Standort des Kunden den einzelnen Segmenten zugewiesen. Im Geschäftsjahr 2015 wurden 8,5% des Umsatzes mit einem einzigen Kunden getätigt (Vj. 11%). Diese Umsätze sind vorwiegend dem Geschäftssegment PLM zuzuordnen. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG NACH BUSINESS UNITS (nach IFRS)scroll
EIM = Enterprise Information Management; PLM = Product Lifecycle Management Die Segmentierung nach Regionen stellt sich wie folgt dar: SEGMENTBERICHTERSTATTUNG NACH LÄNDERN (nach IFRS)scroll
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Die Überleitung des Segmentvermögens setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Überleitung der Segmentschulden setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Im Berichtsjahr und im Vorjahr waren außer Abschreibungen und Rückstellungszuführungen keine wesentlichen, nicht zahlungswirksamen Aufwendungen gegeben. I Sonstige Angaben1. Eventualschulden und sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu vermerkenden oder im Anhang anzugebenden Eventualschulden. Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingverträgen. Die sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen sind in der nachfolgenden Darstellung berücksichtigt: scroll
Im Wesentlichen setzen sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus den eingegangenen Mietverhältnissen für die angemieteten Bürogebäude in Deutschland in Höhe von 6.972 TEUR (Vj. 7.982 TEUR) und Kfz-Leasingverträgen von 1.702 TEUR (Vj. 1.646 TEUR) zusammen. Es bestehen geschäftsübliche Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln. Die Firmenfahrzeuge und Kommunikationsanlagen wurden ebenfalls über Mietleasingverträge angemietet, um den aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten und eine Bindung von Liquidität zu vermeiden. Aus diesen Verträgen resultieren in den zukünftigen Perioden Zahlungsabflüsse, die in der oberen Aufstellung enthalten sind. In den künftigen Perioden fallen voraussichtlich keine wesentlichen Erträge aus Untermietverhältnissen an. 2. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenNahe stehende Personen und Unternehmen des CENIT Konzerns im Sinne von IAS 24 stellen ausschließlich Vorstände und Aufsichtsräte, deren Angehörige sowie Gemeinschaftsunternehmen dar. Transaktionen mit nahe stehenden Personen wurden von der CENIT mit einem Mitglied des Aufsichtsrats getätigt. Hieraus entstanden im Geschäftsjahr 2015 Beratungsaufwendungen in Höhe von 18 TEUR (Vj. 19 TEUR) gegenüber der CENIT und 2 TEUR (Vj. 1 TEUR) Beratungsaufwendungen gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen. Die Geschäftsbeziehungen werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt. Darüber hinaus hat die CENIT Umsätze mit Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 10.379 TEUR (Vj. 13.042 TEUR) getätigt. Zum Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen in Höhe von 2 TEUR (Vj. 55 TEUR). Die Forderungen gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Dem Vorstand der Gesellschaft gehörten folgende Herren an:
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten folgende Herren an:
Im Berichtsjahr betrugen die Bezüge der Vorstände: scroll
Die variable Vorstandsvergütung ist in einen kurzfristigen und einen langfristigen Bestandteil aufgeteilt, wobei der kurzfristige Anteil im Folgejahr zur Auszahlung gelangt. Der langfristige Bestandteil wird nach drei Jahren ausgezahlt, sofern weitere Kriterien erfüllt worden sind. Die jährlichen Gesamtbezüge sind auf jeweils 750.000,00 EUR gedeckelt. In den Anstellungsverträgen von Herrn Bengel und Herrn Schmidt sind Entschädigungszahlungen nach § 74 HGB für die Dauer eines einjährigen Wettbewerbsverbots sowie Entgeltfortzahlung für sechs Monate zugunsten von Hinterbliebenen der Vorstände im Todesfall vereinbart. Weitere Versorgungszusagen und Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden nicht zugesagt. Für den Fall, dass die Gesellschaft den Vertrag vor Ablauf ohne wichtigen Grund kündigt, erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung von maximal zwei Jahresvergütungen der im Vertrag vereinbarten Festvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. In jedem Fall wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet. Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2015 nach § 14 der Satzung: scroll
Für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie für weitere leitende Angestellte bestand weiterhin im Jahr 2015 eine D&O-Versicherung. Die Beiträge in Höhe von 32 TEUR (Vj. 23 TEUR) wurden von der Gesellschaft übernommen. Zum Bilanzstichtag hielt der Vorstand 7.670 Aktien (0,09% des Grundkapitals). Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten 111.392 Aktien und damit 1,33% des Grundkapitals der Gesellschaft. 3. Veränderungen auf AnteilseignerebeneAm 10. April 2015 ging eine Mitteilung nach §21 Abs. 1 WpHG von der MainFirst SICAV, Senningerberg, Luxemburg, ein: Die MainFirst SICAV, Senningerberg, Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10. April 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 9. April 2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,17% (das entspricht 265.356 Stimmrechten) betragen hat. Mit Schreiben vom 16. April 2015 teilte die Wallberg Invest S.A., Luxemburg, Luxemburg, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, die Schwelle von 3% unterschritten hat. Die Wallberg Invest S.A., Luxemburg, Luxemburg, hat uns am 16. April 2015 gemäß §21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 14. April 2015 die Schwelle von 3% unterschritten hat und an diesem Tag 2,73% (228.800 Stimmrechte) betragen hat. Die FAS S.A., Luxemburg, Luxemburg hat uns am 16. April 2015 gemäß §21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 14. April 2015 die Schwelle von 3% unterschritten hat und an diesem Tag 2,73% (228.800 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind 2,73% (das entspricht 228.800 Stimmrechten) der FAS S.A. gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Herr Marcel Ernzer, Luxemburg, Luxemburg hat uns am 16. April 2015 gemäß §21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 14. April 2015 die Schwelle von 3% unterschritten hat und an diesem Tag 2,73% (228.800 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind 2,73% (das entspricht 228.800 Stimmrechten) Herrn Marcel Ernzer gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Mit Schreiben vom 29. April 2015 teilte die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, die Schwelle von 3% unterschritten hat: Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg hat uns gemäß §21 Abs. 1 WpHG am 29. April 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 29. April 2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,99% (das entspricht 250.618 Stimmrechten) betragen hat. Mit Schreiben vom 29. Oktober 2015 teilte uns die MainFirst SICAV, Senningerberg, Luxemburg, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, die Schwelle von 5% überschritten hat: Die MainFirst SICAV, Senningerberg, Luxemburg hat uns gemäß §21 Abs. 1 WpHG am 29. Oktober 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 28. Oktober 2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,05% (das entspricht 422.792 Stimmrechten) betragen hat. 4. Prüfungs- und Beratungsgebühren des Abschlussprüfersscroll
5. Ereignisse nach dem StichtagZum 1. Januar 2016 hat CENIT 51% an der in Mannheim ansässigen Coristo GmbH erworben. Coristo GmbH ist ein führendes Beratungsunternehmen im Bereich SAP Produktstruktur Management. Der Kaufpreis setzt sich aus einer fixen Zahlung und einem variablen Anteil, der sich an der zukünftigen Unternehmensentwicklung orientiert, zusammen. Die weiteren nach IFRS 3.B66 i.V.m. IFRS 3.B64 geforderten Angaben können erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da die für die Erstkonsolidierung relevanten Daten derzeit noch nicht final vorliegen. Mit der Akquisition der Coristo GmbH baut CENIT die Kompetenz und das Lösungsportfolio für ganzheitliche SAP ERP/PLM Lösungen aus und stärkt seine Position als Partner der Fertigungsindustrie für die digitale Transformation im Kontext Industrie 4.0. 6. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2015 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft (http://www.cenit.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html) zugänglich gemacht.
Stuttgart, 2. März 2016 CENIT Aktiengesellschaft Der Vorstand Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Rechnungslegungsinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Stuttgart, 9. März 2016 BDO AG gez. Andreas Müller, Wirtschaftsprüfer gez. Stefan Anderer, Wirtschaftsprüfer Corporate Governance BerichtGute Corporate Governance ist bei der CENIT AG ein zentraler Bestandteil der Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat der CENIT AG begrüßen die Vorlage des Deutschen Corporate Governance Kodex und haben beschlossen, das Regelwerk des Kodex im CENIT-Konzern weitgehend umzusetzen und einzuhalten. Damit dokumentiert die CENIT AG, dass verantwortungsvolle, wertorientierte Unternehmensführung und ihre Kontrolle im CENIT-Konzern oberste Priorität haben. Als börsennotierte Aktiengesellschaft ist die CENIT AG sich bewusst, dass die Aktionäre das erforderliche Wachstumskapital zur Verfügung stellen und damit auch unternehmerisches Risiko mittragen. Weitgehende Transparenz, eine offene und zeitnahe Kommunikation mit den Anlegern, ein effizientes Risikomanagement, die Einhaltung der Börsenregeln und eine Unternehmensführung, die sich auf die Schaffung von Wertzuwachs fokussiert, sind deshalb bereits heute wesentliche Bestandteile der Unternehmensphilosophie. Die CENIT AG erfüllt bereits heute über die Börsenzulassung im Prime Standard des geregelten Marktes hohe Anforderungen bei der Berichterstattung. Damit wird die CENIT AG bereits zahlreichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gerecht. Entsprechenserklärung gemäß §161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der CENIT AG haben die nach §161 AktG vorgeschriebene Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich gemacht (www.cenit.com). Erklärung zur UnternehmensführungVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2015 die nach §289a HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben und diese auf der Homepage im Internet unter folgendem Link dauerhaft zugänglich gemacht: http://www.cenit.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html. Die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB) beinhaltet die Entsprechenserklärung, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratDer Aufsichtsrat und der Vorstand arbeiten zum Wohle der Gesellschaft eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte, die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der CENIT sowie über die Risikosituation, das Risikomanagement, Compliance-Themen und grundsätzliche Fragen zur Unternehmensstrategie. Wesentliche Entscheidungen erfordern die Zustimmung des Aufsichtsrats. Hauptaufgabe des Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstands. Arbeitnehmerinteressen werden angemessen durch den Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat repräsentiert. Es werden regelmäßig Aufsichtsratssitzungen abgehalten, bei zusätzlichem Bedarf auch Telefonkonferenzen. Aufgrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wurden keine Ausschüsse gebildet. Bei der Besetzung von Führungsfunktionen bzw. Entscheidungen in Personalfragen lassen sich Aufsichtsrat und Vorstand ausschließlich von der Befähigung und Qualifikation der zur Verfügung stehenden Kandidatinnen und Kandidaten leiten und messen dabei dem Geschlecht eine nachrangige Bedeutung bei. Gleiches gilt für die Auswahl der Organ-Mitglieder. Diese erfolgt vorrangig nach Eignung und Qualifikation. Nach Auffassung der CENIT AG würde die vom Kodex vorgegebene besondere Gewichtung weiterer Kriterien die Auswahl möglicher Kandidatinnen oder Kandidaten für den Vorstand/Aufsichtsrat einschränken. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Vorstand derzeit nur aus zwei und der Aufsichtsrat lediglich aus drei Mitgliedern besteht. Aufsichtsrat und Vorstand begrüßen ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechtlichen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt (Diversity) angemessen fördern. AufsichtsratDer Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. Der Aufsichtsrat der CENIT AG besteht aus drei Mitgliedern. Zwei der Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt, ein Mitglied wird durch die Arbeitnehmer des Unternehmens gewählt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird aus der Mitte des Aufsichtsratsgremiums gewählt. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Gesellschaft. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Vergütung des Aufsichtsrats erfolgt erfolgsunabhängig. Im Berichtsjahr gab es keine personellen Veränderungen im Aufsichtsrat. Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2015 nach § 14 der Satzung: scroll
VorstandDer Vorstand ist das Leitungsorgan der Gesellschaft. Er führt die Geschäfte des Unternehmens im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften unter eigener Verantwortung. Er ist den Interessen der Gesellschaft verpflichtet und an die geschäftspolitischen Grundsätze gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, der Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsabhängigen und fixen Bestandteilen zusammen. Im Berichtsjahr gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand. Im Berichtsjahr betrugen die Bezüge der Vorstände: scroll
Die variable Vorstandsvergütung ist in einen kurzfristigen und einen langfristigen Bestandteil aufgeteilt, wobei der kurzfristige Anteil im Folgejahr zur Auszahlung gelangt. Der langfristige Bestandteil wird nach drei Jahren ausgezahlt, sofern weitere Kriterien erfüllt worden sind. Die jährlichen Gesamtbezüge sind auf jeweils 750.000,00 EUR gedeckelt. In den Anstellungsverträgen von Herrn Bengel und Herrn Schmidt sind Entschädigungszahlungen nach § 74 HGB für die Dauer eines einjährigen Wettbewerbsverbots sowie Entgeltfortzahlung für sechs Monate zugunsten von Hinterbliebenen der Vorstände im Todesfall vereinbart. Weitere Versorgungszusagen und Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden keine zugesagt. Für den Fall, dass die Gesellschaft den Vertrag vor Ablauf ohne wichtigen Grund kündigt, erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung von maximal zwei Jahresvergütungen der im Vertrag vereinbarten Festvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. In jedem Fall wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet. Anteilsbesitz von Vorstand und AufsichtsratAktienbestand zum 31.12.2015 scroll
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Aktionäre und HauptversammlungUnsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Die jährliche Hauptversammlung findet in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (u. a. Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen). Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung stehen den Aktionären frühzeitig auf unserer Internetseite zur Verfügung. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDer Konzernabschluss der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Normen vom Vorstand aufgestellt. Der Konzernabschluss wird vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Konzernabschluss wird innerhalb von 90 Tagen öffentlich zugänglich gemacht. Abschlussprüfer ist die BDO Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befreiungsgründe bzw. über Unrichtigkeiten der Entsprechenserklärung, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird. Der Abschlussprüfer berichtet über alle, für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich an den Aufsichtsratsvorsitzenden. Transparente UnternehmensführungDie Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der CENIT AG erfolgt umfassend und zeitnah im Geschäftsbericht, in den Quartalsberichten und im Halbjahresfinanzbericht. Die entsprechenden Termine werden zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres in unserem Finanzkalender veröffentlicht. Des Weiteren werden Satzung, Präsentationen, Pressemitteilungen und Ad-hoc-Meldungen bereitgestellt. Alle Meldungen und Berichte sind im Internet unter www.cenit.com/de_DE/investor-relations.html einsehbar. Die CENIT AG hat das vorgeschriebene Insiderverzeichnis angelegt. Die betreffenden Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert. Entwicklung der CENIT Aktie im FinanzmarktumfeldDie CENIT Aktie startete ins Börsenjahr 2015 mit einem Kurs von 11,77 EUR und schloss das Jahr mit 20,46. Das durchschnittliche Handelsvolumen an sämtlichen deutschen Börsenplätzen betrug in den 52 Wochen des Jahres 19.669 Aktien (Vj. 14.255 Aktien) pro Tag. Der Jahresdurchschnittskurs lag 2015 bei 16,40 EUR. Das Jahreshoch erreichte die CENIT AG Aktie mit 23,50 EUR, das Jahrestief mit 11,05 EUR. Insgesamt wurden rund 5 Mio. Aktien gehandelt. Daten zur Aktionärsstruktur können aufgrund des hohen Freefloats nur annäherungsweise ermittelt werden, so dass sich folgender Überblick über die Größe und Zusammensetzung des Aktionärskreises ergibt: Verteilung der Aktien auf den Aktionärskreis zum 31. Dezember 2015Folgende Investoren halten einen meldepflichtigen Aktienanteil: scroll
Quelle: CENIT AG, Stuttgart Momentan erscheinen aus fünf Banken- und Analystenhäusern Researchberichte zu CENIT. Es handelt sich hierbei um Empfehlungen von Hauck & Aufhäuser, Hamburg, equinet Bank AG, Frankfurt, GBC AG, Augsburg, Edison Investment Research, London und Mirabaud Securities, London. Die CENIT Aktie ist im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet und erfüllt die gültigen internationalen Transparenzanforderungen. BilanzEID IM JAHRESFINANZBERICHT(KONZERNABSCHLUSS)Hinsichtlich des Bilanzeids gem. § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 3 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB einigte sich der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) in seiner 114. Sitzung unter Berücksichtigung eingegangener Anmerkungen auf die folgende Formulierung für den Konzernabschluss: "Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind." Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresfinanzberichts gem. § 37v Abs. 1 und 2 WpHG zusätzlich die Vorgaben der §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Einzelabschluss) zu beachten sind.
Der Vorstand Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Jahresabschluss AGBilanzAKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENSscroll
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Anhang für 2015A Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Standards des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees e.V., Berlin, (DRSC) wurden beachtet, soweit sie für den Jahresabschluss der Gesellschaft einschlägig sind. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B RechnungslegungsgrundsätzeFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung auf Zugänge erfolgt zeitanteilig. Hierbei erfolgt eine Orientierung an den vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten AFA-Tabellen Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Hierbei erfolgt eine Orientierung an den vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten AFA-Tabellen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 150 EUR wurden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst. Vermögensgegenstände bis zu einem Netto-Einzelwert von 410 EUR sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Unfertige Leistungen sind zu Herstellungskosten bzw., sofern es sich um Fremdleistungen handelt, zu Anschaffungskosten bewertet. Die eigenen Leistungen umfassen neben Personaleinzelkosten angemessene anteilige Gemeinkosten für Personal, Abschreibungen und Mieten, sowie die allgemeinen Verwaltungskosten. Waren werden zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Marktpreisen zum Bilanzstichtag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1% (Vj. 1%) gebildet. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Erwartete künftige Kostensteigerungen fließen in die Rückstellungsbewertung ein. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellung für allgemeine Gewährleistungen wird im Berichtsjahr mit 0,5% des Umsatzes (Vj. 0,5%) berechnet. Für Einzelgewährleistungsfälle wurde im Geschäftsjahr eine Rückstellung in Höhe von 114 TEUR (Vj. 172 TEUR) gebildet. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Umsatzerlöse sind im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit anfallende Erlöse. Die Umsatzerlöse werden netto, d. h. ohne Umsatzsteuer und abzüglich Erlösschmälerungen ausgewiesen. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn bei einer Lieferung der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist oder bei Leistungen die vertraglich geschuldete Leistung erbracht worden ist. Die Realisierung von Umsatzerlösen aus Lizenzgeschäften ist abhängig davon, ob ein zeitlich befristetes oder unbefristetes Nutzungsrecht gewährt wird. Werden Lizenzgeschäfte getätigt, die dem Lizenznehmer ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht einräumen, werden die Umsatzerlöse über den Leistungszeitraum linear vereinnahmt. Räumen die Lizenzen ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ein, wird die zu entrichtende einmalige Lizenzgebühr (PLC) im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht und die jährliche Lizenzgebühr (ALC) zeitanteilig als Umsatzerlös ausgewiesen. C Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz1. AnlagevermögenDie gesondert dargestellte Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel (Seite 109 f.). 2. FinanzanlagenDie Angaben zum Anteilsbesitz stellen sich wie folgt dar: scroll
3. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen in Höhe von 750 TEUR aus der Gewährung eines Darlehens gegenüber der CENIT France SARL (Vj. 750 TEUR). Die restlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 600 TEUR (Vj. 809 TEUR) sowie die Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von 3.090 TEUR (Vj. 3.237 TEUR) resultieren aus Lieferungen und Leistungen und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen mit 614 TEUR (Vj. 1.097 TEUR) aus Steuererstattungsansprüchen. Darin enthalten sind mit 272 TEUR (Vj. 834 TEUR) Steuererstattungsansprüche aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, Forderungen aus Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von 164 TEUR (Vj. 0 TEUR), sowie das Guthaben aus dem Steuermoratorium in Höhe von 179 TEUR (Vj. 263 TEUR). Das Guthaben aus dem Moratorium ist in Höhe von 85 TEUR (Vj. 169 TEUR) langfristig, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Das Guthaben aus dem Moratorium ist zum 31. Dezember 2006 entstanden, ist unverzinslich und daher mit 4% auf den Barwert abgezinst. Die Auszahlung erfolgt seit 2008 bis 2017 in zehn gleichen Jahresbeträgen. Außerdem enthalten die sonstigen Vermögensgegenstände Schadensersatzforderungen in Höhe von 5 TEUR (Vj. 134 TEUR). Hiervon sind 0 TEUR (Vj. 84 TEUR) langfristig, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 4. Rechnungsabgrenzungspostenscroll
Es handelt sich im Wesentlichen um Abgrenzungen von Lizenzentgelten, sowie für Nutzungsrechte und Versicherungen. 5. Latente SteuernLatente Steuern resultieren im Wesentlichen aus Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden zwischen der Handels- und der Steuerbilanz. Diese Unterschiede betreffen vor allem die sonstigen Rückstellungen. Insgesamt ergibt sich ein Aktivüberhang der latenten Steuern, dessen Aktivierung, in Ausübung des bestehenden Wahlrechts, unterbleibt. Für die Berechnung der latenten Steuern ist ein Steuersatz von 30% (Vj. 30%) zugrunde zu legen. 6. EigenkapitalGrundkapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006 8.367.758,00 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien. Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist ermächtigt, bis zum Ablauf des 25. Mai 2016 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 4.183.879,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den nachfolgend aufgeführten Fällen auszuschließen: a) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Sacheinlage zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und/oder Beteiligungen an Unternehmen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt. c) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die aufgrund dieser Ermächtigung beschlossenen Kapitalerhöhungen insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder, falls dieser Betrag geringer ist, des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen und wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die Summe der nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen ausgegebenen Aktien darf einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1.673.551 EUR (20 Prozent des derzeitigen Grundkapitals) nicht übersteigen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung nach teilweiser oder vollständiger Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen. 7. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt im Geschäftsjahr unverändert 1.058 TEUR. 8. Gesetzliche RücklageDie gesetzliche Rücklage ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert mit 418 TEUR dotiert. 9. Andere GewinnrücklagenDie anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 15.371 TEUR haben sich zum Vorjahr nicht verändert. 10. BilanzgewinnDer Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt: scroll
11. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalaufwendungen in Höhe von 4.133 TEUR (Vj. 4.576 TEUR), Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 619 TEUR (Vj. 646 TEUR), Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von 875 TEUR (Vj. 941 TEUR) und Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen in Höhe von 358 TEUR (Vj. 364 TEUR). 12. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben analog dem Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 141 TEUR (Vj. 106 TEUR). Zudem enthalten diese erhaltene Anzahlungen in Höhe von 28 TEUR (Vj. 36 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben analog dem Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 37 TEUR (Vj. 51 TEUR). Die entsprechenden Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind antizipative Posten von 175 TEUR (Vj. 200 TEUR) enthalten. Wie im Vorjahr betreffen diese Beträge in voller Höhe die abgegrenzte Miete. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 834 TEUR (Vj. 1.869 TEUR) und eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von 23 TEUR (Vj. 48 TEUR). Der langfristige Anteil resultiert aus der Mietabgrenzung. II. Gewinn- und Verlustrechnung1. Umsatzerlösescroll
85% (Vj. 88%) der Umsätze wurden im Inland, 6% (Vj. 6%) im EU-Ausland und 9% (Vj. 6%) in den übrigen Ländern erzielt. 2. Sonstige betriebliche ErträgeBei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich u. a. um Erträge aus weiterberechneten Gehalts- und Verwaltungskosten von 443 TEUR (Vj. 510 TEUR), Versicherungserstattungen von 4 TEUR (Vj. 7 TEUR), Mieteinnahmen aus der Untervermietung von 17 TEUR (Vj. 15 TEUR), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von 635 TEUR (Vj. 259 TEUR), Marketing- und Vertriebszuschüsse von Partnerunternehmen von 92 TEUR (Vj. 71 TEUR) und Währungsgewinne in Höhe von 259 TEUR (Vj. 44 TEUR). 3. Personalaufwandscroll
Die in den sozialen Abgaben enthaltenen Aufwendungen für Altersversorgung belaufen sich auf 202 TEUR (Vj. 203 TEUR). 4. Sonstige betriebliche AufwendungenDie gesamten sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit 13.243 TEUR leicht unter dem Vorjahresniveau (Vj. 14.283 TEUR). Im Geschäftsjahr wurden die Aufwendungen für externe Beratungskosten in Höhe von 1.377 TEUR (Vj. 1.110 TEUR) unter dem Materialaufwand ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Raumkosten in Höhe von 2.417 TEUR (Vj. 2.464 TEUR), Kfz-Kosten von 2.410 TEUR (Vj. 2.449 TEUR), Reisekosten von 1.958 TEUR (Vj. 1.921 TEUR), Marketingkosten in Höhe von 1.061 TEUR (Vj. 986 TEUR) und Währungsverluste von 134 TEUR (Vj. 58 TEUR). 5. Finanz- und ZinsergebnisDas Finanz- und Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
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6. Periodenfremde Erträge/AufwendungenPeriodenfremde Erträge betreffen u. a. die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 635 TEUR (Vj. 259 TEUR). Periodenfremde Aufwendungen resultieren mit 0 TEUR (Vj. 3 TEUR) aus dem sonstigen betrieblichen Aufwand. Im Personalbereich ergaben sich im Geschäftsjahr periodenfremden Aufwendungen in Höhe von 23 TEUR (Vj. 0 TEUR). 7. Außerordentliche AufwendungenIm Geschäftsjahr 2015 entstanden keine außerordentlichen Aufwendungen. 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertragscroll
Die Steuern beinhalten im Wesentlichen die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag von 1.159 TEUR (Vj. 1.169 TEUR) und Gewerbesteuer von 1.172 TEUR (Vj. 1.154 TEUR) auf den steuerpflichtigen Gewinn des Geschäftsjahres 2015. 9. GewinnverwendungsvorschlagDer Hauptversammlung wird vorgeschlagen den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: scroll
10. Prüfungs- und Beratungsgebühren des AbschlussprüfersDie Angaben zum Abschlussprüferhonorar gem. § 285 Nr. 17 HGB werden im Konzernabschluss der CENIT AG vorgenommen. D Sonstige Angaben1. PersonalWährend des Geschäftsjahres wurden durchschnittlich 519 (Vj. 558) Angestellte beschäftigt, zuzüglich 43 (Vj. 52) Auszubildende. 2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingverträgen. Die sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen sind in der nachfolgenden Darstellung berücksichtigt: scroll
Im Wesentlichen setzen sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus den eingegangenen Mietverhältnissen für angemietete Bürogebäude 6.972 TEUR (Vj. 7.982 TEUR) und Kfz-Leasingverträgen von 1.702 TEUR (Vj. 1.646 TEUR) zusammen. Es bestehen geschäftsübliche Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln. Die Firmenfahrzeuge und Kommunikationsanlagen wurden über Mietleasingverträge angemietet, um den aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten und eine Bindung von Liquidität zu vermeiden. Durch die Anmietung der Büroflächen wird eine Bindung liquider Mittel ebenfalls vermieden. Aus diesen Verträgen resultieren in den zukünftigen Perioden Zahlungsabflüsse, die in der oberen Aufstellung enthalten sind. 3. Organe der GesellschaftZu Vorständen waren im Geschäftsjahr bestellt: Dipl.-Ing. Kurt Bengel, Waiblingen, Sprecher des Vorstands der CENIT AG, Aufgabenbereich: Operatives Geschäft, Investor Relations und Marketing. Dipl.-Wirt.-Inf. Matthias Schmidt, Bad Liebenzell, Mitglied des Vorstands der CENIT AG, Aufgabenbereich: Finanzen, Organisation und Personal. Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Die Aufsichtsräte haben keine weiteren Aufsichtsratspositionen. Für das Berichtsjahr betrugen die Bezüge der Vorstände: scroll
In den Anstellungsverträgen von Herrn Schmidt und Herrn Bengel sind Entschädigungszahlungen nach § 74 HGB für die Dauer eines einjährigen Wettbewerbsverbots sowie Entgeltfortzahlung für sechs Monate zugunsten von Hinterbliebenen der Vorstände im Todesfall vereinbart. Weitere Versorgungszusagen und Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden nicht zugesagt. Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2015 nach § 14 der Satzung: scroll
Für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie für weitere leitende Angestellte bestand weiterhin im Jahr 2015 eine D&O Versicherung. Die Beiträge in Höhe von 32 TEUR (Vj. 23 TEUR) wurden von der Gesellschaft übernommen. Zum Bilanzstichtag hielt der Vorstand 7.670 Aktien (0,09%). Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten 111.392 Aktien und damit 1,33% des Grundkapitals der Gesellschaft. 4. Veränderungen auf AnteilseignerebeneAm 10. April 2015 ging eine Mitteilung nach §21 Abs. 1 WpHG von der MainFirst SICAV, Senningerberg, Luxemburg, ein: Die MainFirst SICAV, Senningerberg, Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10. April 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland am 9. April 2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,17% (das entspricht 265.356 Stimmrechten) betragen hat. Mit Schreiben vom 16. April 2015 teilte die Wallberg Invest S.A., Luxemburg, Luxemburg, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, die Schwelle von 3% unterschritten hat. Die Wallberg Invest S.A., Luxemburg, Luxemburg hat uns am 16. April 2015 gemäß §21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 14. April 2015 die Schwelle von 3% unterschritten hat und an diesem Tag 2,73% (228.800 Stimmrechte) betragen hat. Die FAS S.A., Luxemburg, Luxemburg hat uns am 16. April 2015 gemäß §21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 14. April 2015 die Schwelle von 3% unterschritten hat und an diesem Tag 2,73% (228.800 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind 2,73% (das entspricht 228.800 Stimmrechten) der FAS S.A. gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Herr Marcel Ernzer, Luxemburg, Luxemburg hat uns am 16. April 2015 gemäß §21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 14. April 2015 die Schwelle von 3% unterschritten hat und an diesem Tag 2,73% (228.800 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind 2,73% (das entspricht 228.800 Stimmrechten) Herrn Marcel Ernzer gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Mit Schreiben vom 29. April 2015 teilte die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, die Schwelle von 3% unterschritten hat: Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg hat uns gemäß §21 Abs. 1 WpHG am 29. April 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 29. April 2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,99% (das entspricht 250.618 Stimmrechten) betragen hat. Mit Schreiben vom 29. Oktober 2015 teilte uns die MainFirst SICAV, Senningerberg, Luxemburg, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, die Schwelle von 5% überschritten hat: Die MainFirst SICAV, Senningerberg, Luxemburg hat uns gemäß §21 Abs. 1 WpHG am 29. Oktober 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 28. Oktober 2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,05% (das entspricht 422.792 Stimmrechten) betragen hat. E KonzernverhältnisseDie Gesellschaft erstellt gemäß § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS). F Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2015 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft (http://www.cenit.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html) zugänglich gemacht.
Stuttgart, 27. Februar 2016 CENIT Aktiengesellschaft Der Vorstand Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und dem Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Stuttgart, 09. März 2016 BDO AG gez. Andreas Müller, Wirtschaftsprüfer gez. Stefan Anderer, Wirtschaftsprüfer Bilanzeid im Jahresfinanzbericht(Aktiengesellschaft)Hinsichtlich des Bilanzeids gem. § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 3 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB einigte sich der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) in seiner 114. Sitzung unter Berücksichtigung eingegangener Anmerkungen auf die folgende Formulierung für den AG Jahresabschluss: "Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der AG Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im AG Jahresbericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind." Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresfinanzberichts gem. § 37v Abs. 1 und 2 WpHG zusätzlich die Vorgaben der §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Einzelabschluss) zu beachten sind.
Der Vorstand Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Glossarscroll
CENIT AG Industriestraße 52-54 D-70565 Stuttgart T. +49 711 7825-30 F. +49 711 7825-4000 E. info@cenit.de www.cenit.com |
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