![]() CENIT AktiengesellschaftStuttgartJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017CENIT Kennzahlen 2013-2017scroll
VORWORT DES VORSTANDSVorwort des VorstandsSehr geehrte Damen und Herren, ein starkes, bewegendes und erfreuliches Jahr 2017 liegt hinter uns. Es war ein Jahr, das der Erwartung standhalten musste, den Erfolg und auch den Anspruch des Rekordjahres 2016 fortzuschreiben - und mit neuen, markanten Meilensteinen zu besetzen. Selbstbewusst stellen wir fest, dass es der CENIT Mannschaft gelungen ist, diese Selbstverpflichtung zu erfüllen. Unsere gestärkte Stellung im Markt, die stetige Weiterentwicklung unserer Expertise und unsere wirtschaftlichen Kennziffern belegen diese Aussage. Das beeindruckende Ergebnis des Jahres 2016 konnten wir in 2017 weiter ausbauen. Es war somit erneut das erfolgreichste Jahr für die CENIT AG. Dabei steigerten wir den Konzern-Umsatz um 23% auf 152 Millionen EUR. Einen wichtigen Beitrag hierzu lieferte das am 1. Juli 2017 akquirierte Softwarehaus KEONYS. Der EBIT wurde erneut um 8,3% auf 12.836 TEUR gesteigert. Ohne Berücksichtigung des Ergebnisbeitrags der KEONYS Gruppe lag der EBIT auf Vorjahresniveau und somit im Rahmen der Erwartungen. CENIT profitierte hier erneut von einem exzellenten Produkt- und Serviceportfolio und konnte nach dem Rekordjahr 2016 auch in 2017 glänzen. Der positive Geschäftsverlauf in 2017 wird nicht zuletzt durch den erfolgreichen Beitrag der CENIT Ländergesellschaften gestärkt, die erstmalig knapp 39% zu den Umsatzerlösen beitrugen. In Deutschland wurden demnach 61,2% (Vj. 71,4%) der Umsätze erzielt, im sonstigen Europa -begründet mit der Akquisition von KEONYS - 28,4% (Vj. 13,4%) und in den übrigen Ländern 10,4% (Vj. 15,2%). Der CENIT Konzern setze in 2017 eine neue Bestmarke bei Umsatz und Ergebnis. Diese auch in den kommenden Jahren zu halten und auszubauen wird ein wichtiges, ehrgeiziges Unterfangen sein. Es ist jedoch nicht die Jagd nach der bloßen Steigerung unserer Finanzzahlen, die uns antreibt. Die Stärke der CENIT - die unseren Erfolg seit 30 Jahren begründet - ist eine viel wesentlichere, und daher nachhaltigere: Es ist unser Streben, unsere Produkte, Leistungen und unser Können kontinuierlich zu verbessern. Wir wollen nicht nur Dienstleister, sondern Partner unserer Kunden sein. Ein Partner, der ihnen auf Augenhöhe begegnet und sie sicher zum Erfolg führt - vor allem in Zeiten, die vom digitalen Wandel, Industrie 4.0 und dem weltweiten technologischen Aufbruch geprägt sind. Wir wollen darüber hinaus exzellente Software-Lösungen und Services anbieten - und zwar solche, die ein klares Statement in dem dynamischen und herausfordernden IT-Markt setzen. Und wir wollen ein verlässlicher Arbeitgeber für unser starkes Team sein. Einer mit dem wir gemeinsam immer besser werden wollen. Insofern sind dies die wahren Bestmarken, an denen wir uns in den kommenden Monaten und Jahren orientieren werden. CENIT auf WachstumskursEs ist Vieles in Bewegung bei CENIT. Veränderungen, die wir wagen - und mutig angehen. In dem bislang erfolgreichsten Jahr der Firmengeschichte haben wir ein höchst ambitioniertes Projekt abgeschlossen: die Akquisition des französischen Softwarehauses KEONYS am 1. Juli 2017. KEONYS agiert seit knapp zehn Jahren erfolgreich als Anbieter für Lösungen in den Bereichen PLM und 3D-Design und zählt zu den größten europäischen Integratoren und Resellern der PLM-Lösungen von Dassault Systemes. Durch die Übernahme avanciert die CENIT zum weltweit größten Value Added Reseller von Dassault Systemes Lösungen. Gemeinsam mit KEONYS verfügen wir über die Power der Nr. 1. Und dies nicht nur im Hinblick auf unsere Marktstärke. Gemeinsam potenzieren wir unsere Branchen- und Lösungskompetenz - die unser Motor für die Zukunftsfähigkeit und weiteren Erfolg darstellt. Mit der Akquisition gewannen wir zudem rund 150 neue Mitarbeiter, die ein Zugewinn für die Internationalität, Expertise und Vielfalt unseres CENIT Teams sind. Einen weiteren Zugewinn in puncto Fachexpertise bedeutet für uns die Mehrheitsbeteiligung an der SynOpt GmbH, die ebenfalls im Juli 2017 erfolgte. Als hochspezialisiertes, kleines Unternehmen hat sich SynOpt mit seiner Beratungskompetenz zu einem führenden Simulationsexperten im Bereich Strukturanalyse, Metallumformung und Zerspanung in Deutschland entwickelt. Gemeinsam mit SynOpt komplettieren wir unsere Kompetenz und das Lösungsportfolio im Bereich Simulationslösungen. Unser Weg ins Jahr 2020Die Zusammenschlüsse mit KEONYS und SynOpt sind für uns weit mehr als Meilensteine in der Firmengeschichte. Es sind klare Beweise unserer konsequenten Schritte im Sinne der "Zukunftsstrategie CENIT 2020", mit der wir die Agilität und Innovationskraft der CENIT gewährleisten und die kontinuierliche Verbesserung unserer Wettbewerbsstärke nachhaltig sicherstellen wollen - heute, in Zukunft und weltweit. Um all dies erfolgreich voranzutreiben, gehören drei wesentliche Kernelemente zu unserem Handlungsauftrag: Die Wahrnehmung der Chancen und Potenziale, die sich durch organisches und anorganisches Wachstum bieten, die Profilierung und der Ausbau unserer Kompetenz durch die zukunfts- und marktgerichtete Weiterentwicklung unserer Geschäftsmodelle und des CENIT Lösungsportfolios sowie die Realisierung von Synergien aus Kooperationen und strategischen Partnerschaften. Strategisches und wohlüberlegtes Planen und ein klarer Blick auf die Zukunft sind der Imperativ einer erfolgreichen Unternehmensführung. Als ein im Herzen schwäbisches, bodenständiges Unternehmen messen wir den Erfolg unseres Handelns jedoch vor allem daran, ob wir am Ende des Tages - bzw. des Jahres - tatsächlich das schaffen, was wir uns vorgenommen haben. Im Hinblick auf die drei Kernelemente unseres Handlungsauftrags der "Zukunftsstrategie CENIT 2020" können wir heute behaupten: "Das passt." Die bereits erwähnten Akquisitionen und Beteiligungen sind der erste Beleg. Der Zweite sind unsere internen Initiativen, die die Kundenorientierung und Innovationsstärke unserer Lösungen im Blick haben. Hier fassen wir die Aspekte "Menschen", "Strategie", "Prozesse", "Portfolio" und "Vermarktung" zu einem integrierten Gedankenset zusammen, das unser Handeln neu prägt. Die Ergebnisse sind geschäftsfeldübergreifende Expertenteams, die ihre Kompetenzen stärker bündeln und damit kundenspezifischere Lösungen entwickeln können. Dazu gehören zudem neue Lösungsansätze wie "smartPLM" und "Ready-to-grow", die Kunden in Zeiten von Industrie 4.0 und Digitaler Transformation zu mehr Effizienz und Wettbewerbsstärke verhelfen. Dazu gehört aber auch die gemeinsame Präsenz unserer interdisziplinären Teams auf kundenrelevanten Veranstaltungen, Messen und Symposien, mit der wir die Stärke und Tiefe unserer Expertise verdeutlichen - und Kunden zugänglich machen wollen. Nicht zuletzt sollen verstärkte Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsstärke unserer Lösungen sichern und ausbauen. Daher hat CENIT im Geschäftsjahr 2017 seine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung auf 9.206 TEUR erhöht. Der dritte Beleg unserer Aktivitäten im Sinne von CENIT 2020 sind unsere Bestrebungen zur Etablierung starker Partnerschaften - mit dem Ziel des weiteren Ausbaus unserer Markt-, Branchen- und Fachexpertise. Wir sind stolz darauf, das chinesische Unternehmen Risong als neuen Partner gewonnen zu haben und freuen uns über den Vertrauensbeweis unseres langjährigen Kunden MAHLE, mit dem uns nicht nur eine Kundenbeziehung, sondern nun auch eine strategische Partnerschaft verbindet. Zur Zielsetzung gehört hier unter anderem das gemeinsame Vorantreiben praxisnaher CENIT Lösungen im jeweiligen Branchen- und Fach-Umfeld der Kunden. Auf unseren Erfolgen ruhen wir uns jedoch nicht aus. Nach einem erfolgreichen Jahr folgt ein neues, in dem man sich neu beweisen muss. Daher werden wir die Ziele der CENIT 2020 Strategie auch in 2018 konsequent angehen. Unser Unternehmen und unsere Mitarbeiter wollen viel bewegenUm etwas zu bewegen, braucht es die nötige Stärke. Unseren Mitarbeitern die nötige Unterstützung zu bieten, gehört zu den wichtigsten Zielen des Vorstands und des gesamten Führungsteams der CENIT. Um dies voranzutreiben, lagen die Schwerpunkte der Personalarbeit in 2017 im Ausbau der schon bestehenden Sozialleistungen und Gesundheitsangebote, der Gewinnung neuer, hochqualifizierter Mitarbeiter sowie der Fortführung der Führungskräfteentwicklung. Im Alltag getragen wird die CENIT Kultur durch den Ansatz der Kollegialität und Offenheit. Als Grundlage hierfür gelten die Werte "partnerschaftlich", "unternehmerisch", "zukunftsgestaltend", "dynamisch", die seit der Gründung der CENIT unverändert Bestand haben. Gelebte Beispiele hierfür sind unser gemeinsames Streben nach kurzen Entscheidungswegen und die Unterstützung persönlicher und fachlicher Initiativen sowie flexible Arbeitszeitmodelle, die Mitarbeitern mehr Raum für ihre persönlichen Belange eröffnen. Einen festen Bestand der CENIT Kultur, der uns seit nun vier Jahren mit Stolz erfüllt, möchten wir besonders erwähnen: CENIT Cares, CENITs Initiative zum sozialen Engagement. Stolz empfinden wir deswegen, weil der Motor der Initiative unsere Mitarbeiter sind. Es sind ihre Vorschläge zu sozialen Projekten und Hilfsmaßnahmen, die CENIT Cares mit Leben füllen. Der Erfolg der Initiative - knapp 60 von den Mitarbeitern initiierte und realisierte Aktionen in zehn Ländern, darunter Costa Rica, Rumänien, Tansania, USA - bestätigte CENIT darin, einen nächsten wichtigen Schritt zu gehen: Bislang erstreckte sich der Geltungsbereich von CENIT Cares auf Initiativen von CENIT Mitarbeitern aus Deutschland. Der Vorstand der CENIT entschied, das unternehmerische, gesellschaftliche Engagement weiter auszubauen und auf den gesamten Konzern auszuweiten. Ab dem 1. Januar 2018 sollen Mitarbeiter der gesamten CENIT Gruppe die Möglichkeit erhalten, Hilfsprojekte im Rahmen der CENIT Cares Initiative vorzuschlagen. Damit wird CENIT das gesellschaftliche Engagement aller CENIT Mitarbeiter weltweit unterstützen. Wir blicken sicher nach vorn.Unsere Welt befindet sich in vielerlei Hinsicht im Umbruch: Die Expansion der Weltwirtschaft hat sich im Jahr 2017 spürbar beschleunigt. Für zahlreiche große Volkswirtschaften wird auch in 2018 konjunktureller Aufschwung vorhergesagt. Das Tempo in Wirtschaft und Gesellschaft zieht an -nicht zuletzt durch wegweisende Einflüsse der neuen Impulsgeber Industrie 4.0, Internet of Things, Künstliche Intelligenz und der digitalen Transformation. In diesem Spannungsfeld gilt es für zahlreiche Unternehmen, ihre Position und Zukunftsfähigkeit zu überprüfen, zu justieren und zu festigen. Die CENIT ist hierbei in zweifacher Weise gefordert: Wir wollen als Unternehmen stark in die Zukunft schreiten - und wollen unsere Kunden jederzeit befähigen, ihre Wettbewerbsstärke zu sichern und auszubauen. Mit unseren strategischen Initiativen, dem steten Ausbau unserer Expertise sowie unserem Agieren im Sinne des Erfolgs der CENIT und unserer Kunden festigen wir tagtäglich das Fundament für zukünftiges Wachstum und Stärke. Wir blicken sicher und zuversichtlich nach vorn. In 2018 begibt sich die CENIT in ein besonderes Jahr - das Jahr unseres 30-jährigen Unternehmensbestehens. Wir sind stolz und dankbar, seit nun 30 Jahren an der Seite unserer Kunden zu stehen und dabei auf ein exzellentes Mitarbeiter-Team und starke Partner zu vertrauen. Wir danken unseren Kunden, unseren Partnern und der CENIT Mannschaft für die Loyalität und den Einsatz im Sinne des gemeinsamen Erfolgs. Unser Dank gilt auch unseren Aktionären für die uns entgegengebrachte Wertschätzung und ihr Vertrauen in den letzten 20 Jahren, denn auch der Börsengang der CENIT jährt sich im Mai dieses Jahres zum 20. Mal. Die CENIT ist gut gewappnet für den weiteren Weg. Schreiten wir voran.
Mit freundlichen Grüßen Vorstand der CENIT AG Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands BERICHT DES AUFSICHTSRATSBericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 2017 war nach dem Rekordjahr 2016 das erfolgreichste Jahr in der Firmengeschichte der CENIT. Auch durch die Akquisitionen der Unternehmen KEONYS SAS und SynOpt GmbH konnte der Umsatz im CENIT Konzern um 23 Prozent gesteigert werden und die positive Entwicklung des Unternehmens weiter ausgebaut werden. Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Geschäftsjahr sämtliche, ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden, Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten, seine Geschäftsführung pflichtgetreu und fortlaufend überwacht und uns dabei von deren Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit überzeugt. Der Vorstand hat uns in sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Er hat uns in den Aufsichtsratssitzungen zeitnah und umfassend über alle relevanten Aspekte der Geschäftsstrategie, der Unternehmensplanung, einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung, der Geschäftsentwicklung, der Finanzlage und der Rentabilität des Konzerns schriftlich und mündlich informiert. Die Vorstandsberichte gingen auch auf Fragen der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance ein. Über Abweichungen im tatsächlichen Geschäftsverlauf gegenüber den Planungen wurden wir zeitig informiert. Vor den Sitzungen wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern jeweils umfassende schriftliche Berichte des Vorstands, Auszüge aus Schriften der Gesellschaft und insbesondere Unterlagen aus dem Rechnungswesen zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser, sowie weiterer vom Aufsichtsrat in und außerhalb der Sitzungen angeforderter Informationen, konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungsaufgabe ordnungsgemäß und zeitnah nachkommen. Außerhalb der Sitzungen unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat ständig durch monatliche Berichte über die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und legte unserem Gremium zustimmungspflichtige Angelegenheiten rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Die Vorstandsberichte zur Geschäftslage und Referate zu besonderen Themen waren von schriftlichen Präsentationen und Unterlagen begleitet, die jeweils vor der Sitzung zur Vorbereitung jedem Aufsichtsratsmitglied zur Verfügung gestellt wurden. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist geprägt von enger, vertrauensvoller Kooperation und einem offenen, konstruktiven Dialog. Der Aufsichtsrat hat sich im vergangenen Jahr in fünf ordentlichen Sitzungen und fünf außerordentlichen Sitzungen eingehend mit der wirtschaftlichen Lage, der strategischen Weiterentwicklung und der langfristigen Positionierung des CENIT-Konzerns beschäftigt. An sämtlichen Terminen haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Der Aufsichtsrat verfügt nach seiner Einschätzung über eine angemessene Anzahl von Mitgliedern, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu Mitgliedern des Vorstands stehen, die einen Interessenkonflikt begründen könnten. Mit Herrn Hubert Leypoldt haben wir einen unabhängigen Finanzexperten in unseren Reihen. Wie in den vergangenen Jahren hielt der Aufsichtsrat die Bildung von Ausschüssen, aufgrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder, nicht für notwendig. Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder traten im Berichtszeitraum nicht auf. Themenspektrum in den AufsichtsratssitzungenIn allen Aufsichtsratssitzungen des Berichtsjahres 2017 berichtete der Vorstand, wie sich Umsatz und Ergebnis im Konzern entwickelt haben. Außerdem ging der Vorstand auf den Geschäftsverlauf in den einzelnen Geschäftssegmenten ein und stellte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vor. Das besondere Augenmerk des Aufsichtsrats galt dabei den möglichen Konsequenzen für die Risikosituation und die Liquiditätsausstattung. Finanzberichte/PrüfungenIn der Bilanzsitzung am 24. März 2017 befasste sich der Aufsichtsrat in Anwesenheit des Abschlussprüfers bzw. des Konzernabschlussprüfers mit den Jahresabschlüssen der CENIT. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der CENIT Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 sind unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie des Konzernlageberichts von der BDO Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, die in der ordentlichen Hauptversammlung am 06. Mai 2016 zum Abschlussprüfer gewählt wurde, geprüft worden. Der Aufsichtsrat prüfte im Einzelnen - und in eingehenden Erörterungen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer - den vorgelegten Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie auch den AG- und Konzernlagebericht und erörterte dabei die zugrunde gelegte Bilanzpolitik. Ferner würdigte der Aufsichtsrat - anhand der Prüfungsberichte und in Einzeldiskussionen - die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung. Die Prüfung und die Prüfungsberichte entsprachen nach Überzeugung des Aufsichtsrats den Anforderungen nach §§ 317, 321 HGB. Die vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehenen Abschlüsse für 2016 wurden in der Bilanzsitzung abschließend beraten. Der Jahresabschluss 2016 der CENIT Aktiengesellschaft wurde am 24. März 2017 durch den Aufsichtsrat festgestellt und der Konzernabschluss 2016 billigend zur Kenntnis genommen. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schloss sich der Aufsichtsrat nach erfolgter Prüfung an. In der Sitzung am 24. März 2017 wurde zudem die Geschäftssituation im ersten Quartal 2017 diskutiert. Die Planung und Vorbereitung der Hauptversammlung am 12. Mai 2017 war ein weiterer Schwerpunkt dieser Sitzung. In einer Präsentation der KEONYS Gruppe wurde die Geschäftsplanung, die zukünftige Organisationsstruktur sowie der Post Merger Integrationsplan vorgestellt. Weitere Themen in den SitzungenIm Jahresverlauf ließ sich der Aufsichtsrat kontinuierlich über die periodischen Finanzergebnisse informieren und erörterte mit dem Vorstand ausführlich den Halbjahresabschluss 2017 sowie die Zwischenberichte der einzelnen Quartale. Dabei standen die ausführliche Betrachtung der Ergebnis- und Umsatzentwicklung 2017 nachhaltig im Mittelpunkt der Beratungen. Im Anschluss an die Hauptversammlung am 12. Mai 2017 fand die zweite ordentliche Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres statt. Der Vorstand berichtete ausführlich über den aktuellen Gang der Geschäfte sowie den Ausblick für das zweite Quartal 2017. Weitere wichtige Themen der Sitzung waren darüber hinaus der Status des Geschäftsbereichs EIM sowie aktuelle M&A-Aktivitäten. In einer außerordentlichen Telefonkonferenz am 20. Juni 2017 unterrichtete uns der Vorstand über den Status zur Akquisition der SynOpt GmbH, die Ergebnisse der Verhandlungen und der Due Diligence. In einer weiteren außerordentlichen Telefonkonferenz am 10. August 2017 wurde eine neue M&A-Aktivität erörtert. Die dritte ordentliche Aufsichtsratssitzung fand am 15. September 2017 statt. Inhaltliche Themen waren der Gang der Geschäfte der CENIT Aktiengesellschaft sowie die Prognose zum dritten Quartal 2017. Im Fokus der Beratungen standen zudem die Terminplanung 2018 sowie der aktuelle Status der M&A-Aktivitäten. Der Vorstand berichtete zudem über den aktuellen Status der KEONYS Integration und die neue EU-Datenschutz Grundverordnung. In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 17. November 2017 erörterte der Vorstand unter anderem die aktuelle Geschäftslage im dritten Quartal sowie die Geschäftsentwicklung im vierten Quartal. Im Fokus der Sitzung standen außerdem das Risiko- und Compliance Management der CENIT sowie aktuelle Entwicklungen bei der Integration von KEONYS und der SynOpt GmbH. In den drei außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen vom 07., 13. und 22. Dezember 2017 wurden neue Geschäftsmöglichkeiten im Umfeld von "Industrie 4.0" und dem "Digitalen Zwilling" erörtert. In der letzten ordentlichen Sitzung des Jahres, am 15. Dezember 2017, stand die Planung der CENIT für das Geschäftsjahr 2018 sowie die Aktualisierung und Fortführung der Strategiepläne bis 2022 im Mittelpunkt. Dabei hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Planung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 und mit der mittelfristigen Ausrichtung des Konzerns befasst. Über den aktuellen Status der M&A-Projekte wurde der Aufsichtsrat informiert. Außerdem war die aktuelle Mietvertragssituation der Büroräume am Sitz der Gesellschaft in Stuttgart ein wichtiges Thema der Sitzung. RisikomanagementEin wichtiges Thema in mehreren Sitzungen war das Risikomanagement des Konzerns. Der Vorstand berichtete über die wesentlichen Risiken und das Risikoüberwachungssystem des Unternehmens. Im Rahmen vielfacher Erörterungen mit dem Vorstand und mehrerer Unterredungen mit dem Abschlussprüfer überzeugte sich der Aufsichtsrat von der Wirksamkeit der Risiko-überwachungssysteme. Corporate GovernanceIm Laufe des Geschäftsjahres diskutierten wir wiederholt die Corporate Governance im Konzern und setzten uns namentlich mit den von der Regierungskommission beschlossenen Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinander. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage für Erfolg, Reputation und Selbstverständnis des Unternehmens darstellt. Deswegen hat der Aufsichtsrat die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards sowie deren Umsetzung im Unternehmen fortlaufend beobachtet und berücksichtigt. Dazu zählte unter anderem auch die regelmäßige Überprüfung der Effizienz der eigenen Tätigkeit. In zahlreichen Diskussionen - auch mit dem Abschlussprüfer - wurden die kontinuierliche Rechtmäßigkeit der Unternehmensführung und die Effizienz der Unternehmensorganisation erörtert. Das Bewusstsein für ein stets verantwortungsvolles und gesetzmäßiges Handeln und dessen existenzielle Bedeutung für die CENIT sind im Unternehmen und in seinen Gremien gut verankert. Über Corporate Governance bei der CENIT berichteten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Corporate Governance Bericht. Seine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 05. Mai 2015 gab der Aufsichtsrat laut Anforderungen des § 161 AktG am 13. Februar 2017 ab und machte diese den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich. Bilanzsitzung 2018 für den Jahres- und Konzernabschluss 2017Die Buchführung, der Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017, der Konzernabschluss mit Erläuterungen sowie der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sind von der BDO Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft worden. Die BDO Aktiengesellschaft wurde zuvor durch die Hauptversammlung vom 12. Mai 2017 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Entsprechend den Aufgaben des Aufsichtsrats wurde die Qualifikation, Unabhängigkeit und Effizienz des Abschlussprüfers kontrolliert. Der Prüfer hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss der CENIT einschließlich Lagebericht und Konzernlagebericht 2017 mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Der Abschluss der CENIT Aktiengesellschaft wurde nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt. Der Konzernabschluss folgt den International Financial Reporting Standards (IFRS). Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats lagen die Abschlussunterlagen und Prüfungsberichte vollständig vor. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Abschlussprüfers intensiv mit dem Vorstand und Abschlussprüfer erörtert, um sich von der Ordnungsmäßigkeit zu überzeugen. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats entsprachen die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Jahr 2017 den gesetzlichen Anforderungen. In der Bilanzsitzung vom 29. März 2018 berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen des Einzelabschlusses der CENIT Aktiengesellschaft und stand für ergänzende Auskünfte sowie für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Dabei konnten sich alle Aufsichtsratsmitglieder davon überzeugen, dass die Prüfung den gesetzlichen Anforderungen entsprach und in adäquater Weise durchgeführt wurde. Als abschließendes Ergebnis seiner eigenen Prüfungen nach § 171 Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand für die CENIT Aktiengesellschaft aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 in seiner Sitzung vom 29. März 2018 gebilligt und damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat ebenfalls am 29. März 2018 billigend zur Kenntnis genommen. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat nach erfolgter Prüfung an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen weltweit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der CENIT für ihren persönlichen Einsatz, ihre Leistungen und ihr Engagement, die damit entscheidend zum äußerst erfolgreichen Abschluss des vergangen Geschäftsjahres beigetragen haben.
Stuttgart, März 2018 Für den Aufsichtsrat Dipl.-Ing. Andreas Schmidt, Vorsitzender des Aufsichtsrats LageberichtZusammengefasster Lagebericht des CENIT Konzerns und der CENIT AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017Der CENIT Konzern wird vom Mutterunternehmen CENIT AG als operative Gesellschaft weltweit geführt. Die wirtschaftliche Lage des Konzerns ist geprägt durch die wirtschaftliche Lage der AG. Aus diesem Grund fasst der Vorstand der CENIT AG den Bericht über die Lage des Konzerns und der AG in einem Bericht zusammen. Grundlagen des KonzernsGeschäftsmodell der CENITDie CENIT hat zwei Geschäftsbereiche - Product Lifecycle Management (PLM) und Enterprise Information Management (EIM). CENIT ist der Spezialist für die Kernprozesse ihrer Kunden und konzentriert sich auf die Fertigungsindustrie und die Finanzdienstleistungsbranche. Das Beratungs-, Service- und Softwareangebot des CENIT Konzerns beruht auf Standardprodukten seiner Softwarepartner sowie darauf basierenden CENIT-eigenen Lösungen. Führende Softwareanbieter, wie Dassault Systemes, IBM und SAP, sind Partner des Unternehmens. Die Mitarbeiter/innen im CENIT Konzern verfügen über ein hohes Prozess- und Technologieverständnis der Zielbranchen und unterstützen die Kunden dadurch branchenorientiert bei der Planung, Implementierung und Optimierung ihrer Geschäfts- und IT-Prozesse. Damit die Kunden sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, übernimmt der CENIT Konzern zudem das Management der Applikationen und der damit verbundenen IT-Infrastrukturen. Die CENIT Strategie ist auf nachhaltiges profitables Wachstum ausgelegt. Deshalb stehen sowohl die Mitarbeiter als auch Technologiekooperationen mit den Partnern genauso im Fokus, wie das Bestreben, den Kunden durch CENIT-Lösungen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Beteiligungen/TochterunternehmenDie CENIT hat ihren Stammsitz in Deutschland (Stuttgart) und ist dort in den wichtigsten Ballungszentren vertreten. Im aktuellen Geschäftsjahr hat die CENIT ihre Präsenz in Europa durch den Erwerb der in Paris ansässigen KEONYS SAS weiter ausgebaut. Durch KEONYS ist CENIT auch in den Niederlanden und Belgien mit eigenen Ländergesellschaften vertreten. Weitere Standorte unterhält CENIT in den USA, der Schweiz, Rumänien, Japan und Frankreich. Die in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den CENIT Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konsolidiert. Bei den Unternehmen werden dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wie in der deutschen AG. Die Tochterunternehmen sind auf Dienstleistungen in den Bereichen Services und Software spezialisiert. Darüber hinaus ist die CENIT AG zu einem Drittel an dem Joint Venture, CenProCS AIRliance GmbH, beteiligt. Das Joint Venture erbringt Service- und Beratungsleistungen für den gemeinsamen Großkunden Airbus Group. SteuerungssystemDer Vorstand der CENIT AG ist für die Gesamtplanung und die Realisierung der langfristigen Konzernziele verantwortlich. Oberstes Ziel der Unternehmensentwicklung ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch profitables Wachstum. Die zur Steuerung der operativen Einheiten erforderliche Planung sowie die daraus resultierenden Maßnahmen leiten sich unter Einbeziehung der Entwicklungen des Wettbewerbs- und Marktumfelds aus der langfristigen Unternehmensplanung ab. Als wesentliche Steuerungsgrößen für die wirtschaftlichen Ziele gelten Umsatz, sowie das operative Betriebsergebnis (im Folgenden: EBIT). Über eine individuelle Erfolgsbeteiligung werden die Mitarbeiter motiviert, die vereinbarten Ziele engagiert zu verfolgen. Jährlich definiert der Vorstand Maßnahmen und messbare Zwischenschritte, über die CENIT das Erreichen ihrer langfristigen Ziele anstrebt. Die kurzfristige Steuerung erfolgt durch die Abweichungsanalyse mit der jährlichen Planung. Im Rahmen dieser Planung treffen die Verantwortlichen eine erste Einschätzung zur Entwicklung wesentlicher Größen wie Umsatz, Deckungsbeitrag, Vertriebs- und Verwaltungskosten, EBIT sowie zur Beschäftigungssituation. Das Geschäftsjahr wird über einen getrennten Bottom-Up und Top-Down Planungsprozess von den Geschäftsfeldern und vom Vorstand geplant. In gemeinsamen Planungsrunden werden diese Einschätzungen plausibilisiert, untermauert und final vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt. Im Rahmen dieses Planungsprozesses wird auch die aktuelle 5-Jahres-Planung überprüft und alle zwei Jahre fortgeschrieben. Zur regelmäßigen Bewertung des Geschäftsverlaufs - Plan-Ist-Vergleich - werden den operativen Einheiten detaillierte Berichte zur Verfügung gestellt, um eine optimale Geschäftssteuerung zu ermöglichen. Der Vorstand analysiert monatlich Plan-Ist-Vergleiche gemeinsam mit jeder operativen Einheit, um erforderliche Korrekturmaßnahmen zeitnah einzuleiten. Viele erfolgskritische Kenngrößen sind jedoch nicht oder nur indirekt quantifizierbar. Dazu zählen Faktoren wie die Reputation der Marke, Kundenzufriedenheit, Qualifikation, Erfahrung und Motivation der Mitarbeiter sowie deren Führungsqualitäten, aber auch die Unternehmenskultur, die allenfalls qualitativ beschrieben werden können. Die CENIT nutzt hierzu unter anderem Kundenumfragen und die Mitarbeiterbefragung, die alle zwei Jahre stattfindet, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Forschung und EntwicklungEin weiteres Ziel ist es, die Innovationskraft weiter zu stärken. Daher hat CENIT im Geschäftsjahr 2017 seine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) auf 9.206 TEUR erhöht. Die Geschäftsfelder der CENIT konzentrieren sich mit ihren FuE-Anstrengungen auf die nächste Generation ihrer Produkte und Lösungen und bereiten deren erfolgreiche Markteinführung vor. Durch die enge Zusammenarbeit mit den produkt- und kundennahen Bereichen gelingt es der CENIT, kundenorientierte Lösungen anzubieten. Neben dem Vertrieb von Standardsoftware entwickelt der CENIT Konzern eigene Programme zur Ergänzung und Erweiterung dieser Lösungen. Die Software-Expertise und jahrzehntelange Branchenerfahrung ermöglicht es der CENIT, die Produktivität und Datenqualität ihrer Kunden durch eigene CENIT-Lösungen zu optimieren. Insgesamt bietet der CENIT Konzern in seinen Geschäftsbereichen über 20 eigene Softwarelösungen an. Innovation ist Fortschritt. Daher sind Forschung und Entwicklung für die weitere Erreichung der gesetzten Unternehmensziele von zentraler Bedeutung. Die Aktivitäten der CENIT auf diesem Gebiet werden kontinuierlich ausgebaut. Damit verstärkt CENIT gleichzeitig die Positionierung gegenüber den Mitbewerbern. Auch im Geschäftsjahr 2018 sind steigende Innovationsaufwendungen geplant. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDie Expansion der Weltwirtschaft hat sich im Jahr 2017 spürbar beschleunigt. In nahezu allen großen Volkswirtschaften ist die Konjunktur gleichzeitig aufwärts gerichtet. Für das Jahr 2017 konnte ein Anstieg der Weltproduktion von 3,8% erreicht werden, sodass das prognostizierte Wachstum sogar noch um 0,1% übertroffen werden konnte. Für die kommenden zwei Jahre erwarten die meisten Wirtschaftsweisen einen Anstieg des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,9% in 2018 und 3,6% in 2019. Gründe für das kräftige Wachstum der Weltwirtschaft sehen die Wirtschaftsexperten in einem expandierenden Welthandel, insbesondere dem Außenhandel im asiatischen Raum (v.a. in China) und der verbesserten Lage in den Schwellenländern. So prognostiziert der internationale Währungsfonds (IWF) für die US-Wirtschaft ein Wachstum von 2,2% in 2017 und für die am schnellsten wachsende Volkswirtschaft China sogar einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 6,9%. Auch die stärkere Ausweitung der Investitionen trug wesentlich zum Aufschwung im Welthandel bei. Die zu Beginn des Jahres 2017 gehegte Befürchtung, die neue US-Regierung könne durch einen Schwenk zum Protektionismus die weltwirtschaftliche Entwicklung spürbar beeinträchtigen, ist bislang nicht eingetroffen, allerdings besteht weiterhin die Skepsis der US-Regierung gegenüber multilateralen Vereinbarungen und supranationalen Organisationen. Die Unabhängigkeitsbestrebungen in Katalonien im Herbst haben allerdings deutlich gemacht, dass die Fliehkräfte in Europa nach wie vor groß sind, und die politischen Kräfteverhältnisse nach der italienischen Parlamentswahl im Frühjahr 2018 sind angesichts des dortigen stark fragmentierten Parteiensystems weiter ungewiss. Auch ergeben sich Risiken aus dem finanziellen Umfeld. Die Normalisierung der Geldpolitik könnte Änderungen in den internationalen Kapitalströmen bewirken, die die wirtschaftliche Entwicklung in einzelnen Ländern empfindlich beeinträchtigen. DeutschlandDie deutsche Wirtschaft befindet sich in einem kräftigen konjunkturellen Aufschwung. Mit einem Zuwachs von 2,2% wurde im vergangenen Jahr das höchste Wirtschaftswachstum seit 2011 verzeichnet. Mit dem erneut deutlichen Aufschwung in diesem Jahr nimmt das Bruttoinlandsprodukt bereits das neunte Jahr in Folge zu. Ausschlaggebend für die positive Entwicklung der deutschen Wirtschaft war das wieder freundlichere weltwirtschaftliche Umfeld, welches zur Belebung des Außenhandels und der Investitionen beigetragen hat. Der Außenbeitrag stieg gegen Ende des Jahres 2017 stark an, die Exporte nahmen um 4,7% zu, damit fiel das Plus fast doppelt so stark aus wie von Wirtschaftsexperten erwartet. Weitere positive Impulse waren die bereits robuste binnenwirtschaftliche Entwicklung, die Nachfrage nach Arbeitskräften und die niedrigen Zinsen. Dies spiegelte sich auch im Konsum der privaten Haushalte wider, welcher 2017 um 1,9% gestiegen ist und damit 53,2% der gesamten Wirtschaftsleistung ausmachte. Die gute gesamtwirtschaftliche Lage zeigt sich insbesondere am Arbeitsmarkt. Die Zahl der Erwerbstätigen im Inland erhöhte sich im Jahresdurchschnitt 2017 um 1,5% bzw. um etwa 640 Tausend Personen und erreichte mit 44,3 Millionen Personen ein weiteres Allzeithoch. Der Anstieg ist insbesondere auf die höhere Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse zurückzuführen, auch die Nettolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer sind erneut gestiegen. Für das Jahr 2018 rechnen die meisten Wirtschaftsexperten mit einem sich fortsetzenden wirtschaftlichen Aufschwung und prognostizieren eine weitere Zunahme des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 2,4%. Dabei ist der leichte Wachstumsrückgang nicht Ausdruck einer sich eintrübenden wirtschaftlichen Perspektive, sondern lässt sich größtenteils auf das knapper werdende Arbeitskräfteangebot zurückführen, das wiederum den Ausbau der Produktion erschweren könnte. Der Staatskonsum wird im Jahr 2018 stärker ansteigen als im Vorjahr, was auf den stärkeren Zuwachs der sozialen Sachleistungen zurückzuführen ist. Auch angesichts der hohen Nachfrage aus dem Ausland werden die Exporte, trotz der Aufwertung des Euro, nominal und preisbereinigt noch stärker zunehmen als im Vorjahr. EuropaDer konjunkturelle Aufschwung im Euroraum setzt sich auch in diesem Jahr fort und zeigt sich dabei immer stabiler. 2017 ist die Wirtschaft im Euroraum um 1,9% gewachsen und für das laufende Jahr wird ein ähnliches Wachstum angenommen. Es herrscht insgesamt eine positive Stimmung sowohl bei den Konsumenten als auch bei den Unternehmen. Der private Konsum wird Wachstumsstütze bleiben, auch dank des fortsetzenden Beschäftigungsaufbaus und trotz gestiegener Inflationsraten. Auch vom Export dürften trotz stärkeren Euros Wachstumsimpulse ausgehen und die dynamische Entwicklung der Weltkonjunktur könnte zu einem weiteren Anstieg der Ausfuhrchancen führen. Die relativ glimpflich ausgegangenen Wahlen in den Niederlanden und in Frankreich haben zu einem deutlichen Rückgang der politischen Unsicherheit geführt. Dennoch kann sich das weiterhin schwierige globale politische Umfeld dämpfend auf die konjunkturelle Dynamik auswirken. So fehlt der britischen Regierung auch weiterhin ein klarer Kurs. Ungewissheit herrscht auch bezüglich möglicher Neuwahlen in Italien. USANach einem vergleichsweise schwachen Vorjahreswachstum hat die US-Wirtschaft im Jahr 2017 wieder an Fahrt gewonnen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet für das Gesamtjahr mit einem realen Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) um 2,2%und mit einem ähnlichen Plus für 2018. Verbraucher wie Unternehmen blicken zuversichtlich auf die künftige wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Das schlägt sich in einem verhältnismäßig robusten privaten Konsum nieder, der mit einem Anteil von knapp 70% vom BIP den Motor der US-Wirtschaft ausmacht. Gestützt wird der Konsum durch - wenn auch verlangsamte -Beschäftigungszugewinne am Arbeitsmarkt. Bei einer Arbeitslosenquote von 4,1% gilt die Vollbeschäftigung in den USA als nahezu erreicht. Zudem steigen Vermögen, Löhne und Einkommen weiterhin. Dies zeichnet sich auch in der Zunahme der Unternehmensinvestitionen ab. Dabei trug insbesondere die Erholung in der Öl- und Gasbrache zur Wachstumsbeschleunigung bei - trotz kurzer Förderunterbrechung infolge der Wirbelstürme, die den Süden des Landes im dritten Quartal heimsuchten. Auch zeigt sich die Wirtschaft bisher unbeeindruckt von der etwas strafferen Geldpolitik der Zentralbank. Die angekündigten wirtschaftspolitischen Projekte des neuen Präsidenten sind indes größtenteils noch nicht umgesetzt. Die erhöhten Staatsausgaben im Rahmen von Trumps angekündigtem Infrastrukturprogramm sollen zusätzliche Impulse bringen, ebenso die umfassende Steuerreform. Die stärkere Weltkonjunktur und der seit Jahresbeginn verbilligte Dollar verbessern darüber hinaus die Aussichten für exportorientierte US-Unternehmen. Die steuerlichen Entlastungen der Konsumenten und Unternehmen im kommenden Jahr werden die Nachfrage weiterhin anheizen, was bei niedriger Arbeitslosigkeit zu höheren Lohn- und Preissteigerungen führen wird und dadurch die Inflation vorantreibt. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor stellt das wachsende Handelsdefizit der USA dar. Zwar sind die Exporte nominal gestiegen, doch wuchsen die Importe noch kräftiger. Mehrere Länder sind wegen ihres hohen Überschusses im bilateralen Warenhandel mit den USA in die Kritik geraten, darunter auch Deutschland, das 2017 erneut fünftwichtigster Handelspartner sein dürfte. Auch die Neuverhandlung des nordamerikanischen Freihandelsabkommens Nafta mit den Partnern Kanada und Mexiko kommen nicht wie gewünscht voran und werden voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2018 beendet sein. Ein Nafta-Austritt der USA könnte den Wachstumskurs der US-Wirtschaft gefährden und etablierte Lieferketten der Industrie empfindlich stören. JapanDie japanische Wirtschaft wächst und wächst - mittlerweile seit sieben Quartalen in Folge. Inflationsbereinigt wuchs das BIP in Japan 2017 um 1,5%. Größte Wachstumstreiber im Jahr 2017 sind der höhere private Konsum der Japaner, der für zwei Drittel des Bruttoinlandsprodukts verantwortlich ist, und der Anstieg der Investitionen. Das wieder stabile Exportgeschäft soll sein solides Wachstum zunächst beibehalten. Die Arbeitslosenquote fiel knapp unter die Marke von 3% und blieb damit auf sehr niedrigem Niveau. Für das Fiskaljahr 2018 fallen die Prognosen ein wenig vorsichtiger aus, bewegen sich jedoch noch im Umfeld der Marke von 1%. Nach den Neuwahlen setzt sich Japans moderate Konjunkturentwicklung mit Premierminister Shinzō Abe fort. Allgemein werden der Mangel an Arbeitskräften, die Notwendigkeit zur Automatisierung, die Expansion in neue Geschäftsfelder sowie direkt oder indirekt mit den Olympischen Spielen 2020 in Tokio zusammenhängende Vorhaben, als Gründe für Planerweiterungen angeführt. Allgemeine Unsicherheiten herrschen in der Rohstoffabhängigkeit sowie der anhaltenden Produktionsverlagerung ins Ausland. Weitere Sorgen bereiten Japan der mit dem neuen Konjunkturprogramm wachsende Schuldenberg und der Bevölkerungsrückgang, der auf die demografischen Probleme des Landes zurückzuführen ist. Branchenwirtschaftliche RahmenbedingungenLaut EITO-Prognose (European Information Technology Observatory) ist der weltweite Umsatz mit Produkten und Diensten der Informationstechnologie und Telekommunikation 2017 um 3,3% auf 3,2 Billionen Euro gestiegen. Dabei fiel der Anstieg bei der Informationstechnologie mit 3,4% auf 1,4 Billionen Euro etwas stärker aus als im Telekommunikationsbereich, der um 3,3% auf 1,8 Billionen Euro gewachsen sei. Im internationalen Vergleich entwickeln sich die ITK-Märkte in Indien mit einem Plus von 9,0% und China (+8,5%) besonders schnell. Die USA bleibt der mit Abstand weltweit größte ITK-Markt mit einer Umsatzsteigerung von 3,0% auf 979 Milliarden Euro. Auch in den EU-Staaten nimmt das Geschäft mit Produkten und Diensten der Informationstechnik und Telekommunikation wieder an Fahrt auf. Die Umsätze in Europa sind 2017 um 1,8% auf 683 Milliarden Euro gestiegen im Vergleich zum vergangenen Jahr (+1,3%). Hier verzeichnet innerhalb der europäischen Union Ungarn mit einem erwarteten Plus von 5,2% das kräftigste Wachstum. In der Spitzengruppe findet sich unbeeindruckt von der Brexit-Entscheidung auch das Vereinigte Königreich mit einem Plus von 3,5%auf 140 Milliarden Euro. Am schwächsten entwickelt sich der ohnehin krisengeschüttelte griechische Markt mit einem Rückgang um 1,0%. In Deutschland ist laut dem Branchenverband BITKOM der Umsatz mit ITK-Produkten und Diensten 2017 um 1,9% auf 160,8 Milliarden Euro gestiegen. Für 2018 erwartet der Branchenverband für den ITK-Gesamtmarkt einen Anstieg von 1,3% auf 162,9 Milliarden Euro. Wachstumstreiber ist dabei weiterhin die Informationstechnologie, die um 3,4% auf 85,8 Milliarden Euro zulegen konnte. Vor allem die Geschäfte der Softwareanbieter sind mit einem Plus von 6,3% auf 23 Milliarden Euro überdurchschnittlich gewachsen. Auch die Umsätze mit IT-Services, in denen sich Aufträge aus der Digitalisierung der Unternehmen stark widerspiegeln, verzeichnen einen Anstieg um 2,3% auf ein Marktvolumen von 39 Milliarden Euro. IT-Hardware konnte ebenfalls um 2,6% auf 23,9 Milliarden Euro zulegen. Die Telekommunikation stabilisiert sich im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich mit einem leichten Rückgang um 0,1%bei 65,5 Milliarden Euro. Das Umsatzwachstum der ITK-Branche wirkt sich auch auf dem Arbeitsmarkt aus - 2017 wurden in Deutschland deutlich mehr neue Arbeitsplätze geschaffen als zunächst erwartet. Mit 30.000 neuen Arbeitsplätzen und insgesamt 1,1 Millionen Beschäftigten steigt die ITK-Branche zum größten industriellen Arbeitgeber auf, vor Leitindustrien wie dem Maschinen- oder dem Automobilbau. Von den positiven Nachrichten abgesehen mahnte BITKOM-Präsident Berg mit Blick auf die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen zu mehr Tempo bei der digitalen Transformation. "Im internationalen Vergleich ist die deutsche Wirtschaft bei Investitionen in digitale Technologien noch eher zurückhaltend. Der Aufbruch in eine datengetriebene digitale Plattformökonomie ist eine Schicksalsfrage für Deutschland, die sich innerhalb weniger Jahre entscheidet. Neben der Politik ist hier vor allem das Management gefordert." Zusammenfassender Geschäftsverlauf2017 war erneut das erfolgreichste Jahr für die CENIT AG. Der Erwerb der KEONYS Gruppe hat dazu beigetragen, den Umsatz um 23% auf 152 Millionen Euro zu steigern. Das geplante Wachstum (ohne KEONYS) von 2% konnte hingegen nicht erreicht werden, da der Fokus auf der Steigerung der Profitabilität lag. Das EBIT wurde erneut um 8,3% auf 12.836 TEUR gesteigert, ohne Berücksichtigung des Ergebnisbeitrags der KEONYS Gruppe lag das EBIT auf Vorjahresniveau und somit im Rahmen der Erwartungen. CENIT profitierte hier erneut von einem exzellenten Produkt- und Serviceportfolio und konnte nach dem Rekordjahr 2016 auch in 2017 glänzen. Die EBIT-Marge verringerte sich von 9,5% in 2016 auf 8,5% im zurückliegenden Berichtsjahr. Der Rückgang ist auf den unterdurchschnittlichen Ergebnisbeitrag der KEONYS Gruppe zurückzuführen. KEONYS ist im Dassault Systemes Reseller Business aktiv. CENIT hat durch die Akquisition ihren Markt in diesem Bereich nahezu verdoppelt. Der PLM Bereich verzeichnete im abgelaufenen Jahr getrieben durch die KEONYS Akquisition ein Umsatzwachstum von 29,0%, ohne KEONYS lag das Umsatzwachstum mit 0,7% knapp unter Vorjahresniveau. Das EBIT konnte im PLM Bereich um knapp 8% gesteigert werden. Der EIM Bereich hat im abgelaufenen Geschäftsjahr erhebliche Fortschritte in der Neuausrichtung hin zu Software erzielt, dies reflektiert sich in der signifikanten Verbesserung der Profitabilität. Die EBIT-Marge stieg in 2017 auf 13,2% (VJ. 10,9%). Der Umsatz ging aufgrund der Fokussierung zu höherwertigen Dienstleistungen zurück. Das EBIT stieg um 10,5% gegenüber dem Vorjahr. Das Ergebnis pro Aktie wurde um 10,3% auf 1,07 EUR pro Aktie gesteigert. Der Geschäftsverlauf der CENIT AG war im Umsatz leicht rückläufig. Umsatzrückgänge in der Beratung konnten nicht durch den Verkauf von Software ausgeglichen werden. Der Jahresüberschuss konnte durch Dividenden der Tochtergesellschaften in USA, Rumänien und in der Schweiz erheblich gesteigert werden. Ertragslage CENIT Konzern (nach IFRS)Aufgliederung der Umsätze nach Produkt-/Erlösartenscroll
Aufgliederung der Umsätze nach Geschäftssegmentenscroll
In Deutschland wurden 61,2% (Vj. 71,4%) der Umsätze, im sonstigen Europa 28,4% (Vj. 13,4%) und in den übrigen Ländern 10,4% (Vj. 15,2%) erzielt. Der CENIT Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe von 151.701 TEUR (Vj. 123.774 TEUR/22,6%). Die Umsatzerlöse im Bereich CENIT Beratung und Service konnten geringfügig gesteigert werden. Die Umsätze mit Fremdsoftware stiegen, insbesondere durch die Akquisition der KEONYS Gruppe, um 43,0%. Der Umsatz mit CENIT-eigener Software blieb mit 17.559 TEUR im Vergleich zu 17.572 TEUR im Vorjahr nahezu unverändert (-0,1%). Hierbei wurden vor allem die Softwareprodukte FASTSUITE und CENITCONNECT im Bereich PLM und IBM ECM System Monitor sowie ECLISO im EIM-Bereich erfolgreich an den Endkunden vermarktet. Im Segment PLM wurde der Umsatz erheblich um 30% gesteigert. Die Steigerung ist auf die zum 30. Juni 2017 vollzogene Akquisition der KEONYS Gruppe in Frankreich zurückzuführen. Die KEONYS Gruppe erzielte im zweiten Halbjahr Umsatzerlöse in Höhe von 28.884 TEUR. Insbesondere die Umsätze mit Fremdsoftware konnten durch den Zukauf ausgebaut werden. Das EIM Segment hat in 2017 erneut unter Beweis gestellt, dass die Fokussierung auf Profitabilität nachhaltig umgesetzt wird. Das EBIT konnte hier überdurchschnittlich um 10,6% gesteigert werden gegenüber dem Vorjahr. Der Umsatz ging in diesem Zeitraum um 8,7% zurück. Kennzahlen zur Ergebnisentwicklungscroll
Der Rohertrag (Betriebsleistung abzüglich Materialaufwand) betrug 83.839 TEUR (Vj. 77.038 TEUR) und stieg damit um 8,8%. Ohne die Akquisition hätte der Rohertrag 73.420 TEUR betragen. Die Rohertragsmarge ist, bezogen auf die Betriebsleistung, aufgrund des größeren Anteils von Fremdsoftware, von 61,7% auf 54,7% gesunken. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr sind durch den Mitarbeiterzuwachs aufgrund der KEONYS Transaktion gegenüber dem Vorjahr um 4.180 TEUR bzw. 8,6% gestiegen. Die erfolgsabhängigen Vergütungen sind auf 4.076 TEUR (Vj. 4.808 TEUR) gesunken. Die CENIT erreichte ein EBITDA in Höhe von 15.269 TEUR (Vj. 14.064 TEUR/8,6%) und ein EBIT von 12.836 TEUR (Vj. 11.849 TEUR/8,3%). Zur EBIT Steigerung trug die Akquisition der KEONYS Gruppe mit einem EBIT Beitrag im zweiten Halbjahr von 1.336 TEUR, durch ein starkes viertes Quartal, bei. Bezogen auf die Betriebsleistung hat sich die EBITDA-Marge von 11,3% auf 10,0% verringert. scroll
Das Ergebnis je Aktie (EPS) konnte im Vergleich zum Vorjahr von 0,97 EUR/Aktie auf 1,07 EUR/Aktie gesteigert werden. AuftragsentwicklungDer Auftragseingang im CENIT Konzern lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 bei 161.955 TEUR (Vj. 124.815 TEUR). Der Auftragsbestand per 31. Dezember 2017 belief sich auf 45.477 TEUR (Vj. 35.223 TEUR). Hiervon entfallen 6.212 TEUR auf die KEONYS Gruppe. Ertragslage CENIT Einzelabschluss (nach HGB)Aufgliederung der Umsätze nach Produkt-/Erlösartenscroll
Aufgliederung der Umsätze nach Geschäftssegmentenscroll
Die CENIT AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe von 97.727 TEUR (Vj. 99.177 TEUR). Der Bereich Beratung und Service ging bedingt durch Fokussierung auf höherwertige Dienstleistungen um -4,8% gegenüber dem Vorjahr zurück. Der Anteil an Umsätzen mit Fremdsoftware betrug 43.933 TEUR (Vj. 43.835 TEUR), der Umsatz mit CENIT-eigener Software konnte um 1,9% auf 15.357 TEUR (Vj. 15.078 TEUR) gesteigert werden. Kennzahlen zur Ergebnisentwicklung CENIT AGscroll
Der Rohertrag der Gesellschaft betrug 56.950 TEUR (Vj. 59.152 TEUR). Die Rohertragsmarge betrug, bezogen auf die Gesamtleistung, 57,8% (Vj. 59,8%). Die CENIT AG erreichte ein EBITDA in Höhe von 7.794 TEUR nach 8.907 TEUR im Jahr 2016 (-12,5%). Die EBITDA-Marge liegt bei 8,4%. Das EBIT betrug 6.464 TEUR nach 7.656 TEUR im Vorjahr (15,6%). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen erhöhten sich geringfügig um 79 TEUR auf 1.330 TEUR. Der Personalaufwand reduzierte sich im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr um -1.037 TEUR (-2,8%). Der durchschnittliche Personalbestand reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr von 496 auf 485. Das Finanzergebnis beinhaltet Ausschüttungen der Tochterunternehmen in USA von 4.912 TEUR (Vj. 0 TEUR), der Schweiz in Höhe von 1.185 TEUR (Vj. 1.400 TEUR), Rumänien in Höhe von 340 TEUR (Vj. 270 TEUR) und der Coristo in Höhe von 153 TEUR (Vj. 0 TEUR). AuftragsentwicklungBei der CENIT AG lag der Auftragseingang im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 bei 103.883 TEUR (Vj. 95.695 TEUR). Per 31. Dezember 2017 belief sich der Auftragsbestand der CENIT AG auf 33.025 TEUR (Vj. 26.869 TEUR). Finanzlage CENIT Konzern (IFRS)Der Konzern verfügt weiterhin über einen komfortablen Bestand an liquiden Mitteln. Die eingeräumten Kreditlinien in Höhe von 4.806 TEUR werden derzeit in Höhe 3.152 TEUR in Form eines kurzfristigen Kontokorrentkredits in Anspruch genommen. Die zur Finanzierung des operativen Geschäfts zwischenzeitlich nicht benötigten liquiden Mittel werden im kurzfristigen und mitunter im mittelfristigen Bereich mit einem angemessenen Rendite-/Risikoverhältnis angelegt. Die Investitionen in das Anlagevermögen wurden im Berichtsjahr vollständig eigenfinanziert. Die gute Finanzsituation lässt eine nachhaltige Innenfinanzierung zu. Der Erwerb der KEONYS Gruppe in Höhe von rund sechs Millionen Euro wurde vollständig aus eigenen Mitteln finanziert. Kennzahlen zur Cashflow Rechnung im Konzernscroll
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operativer Cashflow abzüglich Capex Der operative Cashflow hat sich gegenüber dem Vorjahr verringert. Ursächlich für den Rückgang des operativen Cashflows war maßgeblich der Abbau von Verbindlichkeiten der KEONYS Gruppe im 2. Halbjahr bei zeitgleichem Aufbau der Forderungen der KEONYS Gruppe, bedingt durch das Jahresendgeschäft. Beide Effekte führen zur Bindung von Kapital und schlagen sich im verringerten operativen Cashflow nieder. Die für Investitionen eingesetzten Finanzmittelfonds haben sich von 1.221 TEUR auf 7.744 TEUR erhöht, davon entfiel ein Nettoabfluss von 6.197 TEUR auf Erwerbe von Anteilen an voll konsolidierten Unternehmen. Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres beträgt somit 20.540 TEUR und hat sich insgesamt um 13.066 TEUR verringert. LiquiditätssicherungLiquiditätsüberschüsse werden gezielt für die Finanzierung von Projekten, Softwareentwicklungen, Investitionen und den Ausbau der Ländergesellschaften genutzt. Sowohl die CENIT AG als auch ihre Konzerngesellschaften waren im Geschäftsjahr 2017 jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Finanzlage der CENIT AG (nach HGB)Die stichtagsbezogene Liquidität ist von 21.542 TEUR des Vorjahres auf 15.072 TEUR des abgelaufenen Geschäftsjahres zurückgegangen. Die Verringerung des Zahlungsmittelbestands resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb der KEONYS SAS. Die auf der letztjährigen Hauptversammlung beschlossene Dividende von 1,00 EUR je Aktie hat zu einem Zahlungsmittelabfluss von 8.368 TEUR geführt. Vorgeschlagene DividendeDer Vorstand und der Aufsichtsrat werden auf der Hauptversammlung am 18. Mai 2018 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 1,00 EUR je Aktie aus dem Bilanzgewinn der CENIT AG in Höhe von 10.741 TEUR auszuschütten. Das Unternehmen geht weiterhin von einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung in den nächsten Monaten aus. Es hat sich gezeigt, dass eine langfristige Sicherung der Liquidität und das Bewahren der finanziellen Unabhängigkeit in Krisenzeiten sinnvoll sind. Letztendlich ist diese gute finanzielle Situation der CENIT auch bei Auftragsvergaben ein entscheidender Wettbewerbsvorteil, der den Investitionsvorhaben der Kunden, unter anderem mit Blick auf die Dienstleistungen und Softwareprodukte des CENIT Konzerns, die notwendige Sicherheit verleiht. Die übrigen bestehenden, Kassenbestände sollen CENIT die Möglichkeit eröffnen, im Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre, soweit dies zweckmäßig erscheint, auch zukünftig am Wachstum der adressierten Märkte teilzunehmen. Hierzu zählt zum Beispiel der Ausbau der Service- und Softwareaktivitäten. Interessante Akquisitionen werden daher fortlaufend gesichtet und geprüft. Aber auch der weitere Technologieausbau hinsichtlich neuer Themen und der Softwareentwicklung benötigt Kapital. Vor diesem Hintergrund ist die Finanzstrategie weiterhin auf die Beibehaltung einer guten und langfristigen Bonität ausgerichtet, die jedoch auch die Interessen der Aktionäre an einer Dividende berücksichtigt. Vermögenslage CENIT Konzern (nach IFRS)scroll
Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital 40.855 TEUR (Vj. 40.578 TEUR). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 46,8% (Vj. 56,2%). Der Bestand an Bankguthaben und Kassenbeständen beträgt zum Bilanzstichtag 23.692 TEUR (Vj. 33.606 TEUR), zusätzlich existieren Kontokorrentkredite in Höhe von 3.152 TEUR. Es stehen weiterhin ausreichend Kontokorrentlinien in Höhe von 4.806 TEUR zur Verfügung. Der Anstieg der Vermögenswerte und Schulden ist im Wesentlichen auf die Akquisition der KEONYS zurückzuführen. Aus dem Unternehmenszusammenschluss resultieren Zugänge in die langfristigen Vermögenswerte von 10.503 TEUR, von 17.942 TEUR in die kurzfristigen Vermögenswerte und Zugänge zu den kurzfristigen Schulden in Höhe von 17.960 TEUR. Vermögenslage CENIT Einzelabschluss (nach HGB)scroll
Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital 34.457 TEUR (Vj. 32.108 TEUR). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 62,4% (Vj. 61,7%). Der Bestand an flüssigen Mitteln beträgt zum Bilanzstichtag 15.072 TEUR (Vj. 21.542 TEUR). Neben den liquiden Mitteln stehen weiterhin ausreichend Kontokorrentlinien in Höhe von 1.833 TEUR zur Verfügung. Die Forderungen mit 22.189 TEUR (Vj. 17.914 TEUR) sind aufgrund eines Darlehens an die KEONYS SAS von 4.000 TEUR überproportional angestiegen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 3.195 TEUR (Vj. 2.610 TEUR) entsprechen ebenso wie der Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten dem Geschäftsverlauf. Die Erhöhung des Anlagevermögens ist vor allem auf den Erwerb der Geschäftsanteile an der KEONYS SAS in Frankreich zurückzuführen. Diese finanzielle Unabhängigkeit stellt zukünftig für die CENIT AG einen Wettbewerbsvorteil dar und garantiert den Kunden die notwendige Investitionssicherheit. Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenInvestitionenInvestitionen in Sachanlagen spielen bei der CENIT in der Regel eine untergeordnete Rolle. Dies sind im Wesentlichen Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Vertriebsniederlassungen sowie der Verwaltungszentrale. Davon wurde der größte Teil der Investitionen als Ersatzinvestition in die technische Infrastruktur getätigt. Im CENIT Konzern (IFRS)Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens lagen 2017 bei 12.594 TEUR (Vj. 3.611 TEUR). Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte lagen bei 2.433 TEUR (Vj. 2.215 TEUR). Die Investitionen teilen sich folgendermaßen nach Segmenten auf: Investitionen nach Geschäftssegmenten im Konzernscroll
In der CENIT AG, Deutschland (HGB)Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens lagen 2017 bei 1.219 TEUR (Vj. 756 TEUR). Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände lagen bei 1.330 TEUR (Vj. 1.251 TEUR). Die Investitionen (immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen) teilen sich folgendermaßen nach Segmenten auf: scroll
Die Investitionen wurden in voller Höhe aus dem operativen Cashflow finanziert. Die Finanzanlagen erhöhten sich aufgrund der Akquisition der KEONYS SAS um 5.947 TEUR. DevisenmanagementDie hohe Volatilität an den Devisenmärkten und die daraus resultierende Ungewissheit über die Wechselkursentwicklung haben auch Einfluss auf die CENIT. Die Geschäftstätigkeit des CENIT Konzerns generiert unter anderem auch Zahlungsmittel in US-Dollar (USD), Schweizer Franken (CHF), Rumänischen Leu (RON) und Japanischen Yen (JPY). Damit ist CENIT einem gewissen Währungsrisiko ausgesetzt. Das Risikomanagement beobachtet und beurteilt die jeweiligen Devisenschwankungen und gewährleistet bei Bedarf eine zeitnahe Absicherung. Beschaffungs- und EinkaufspolitikDie CENIT setzt Vertrauen in ihre Partner sowie Lieferanten und erwartet eine faire und langfristige Zusammenarbeit. Leistungen, Gegenleistungen und Risiken stehen dabei in einem ausgewogenen Verhältnis. Von den Partnern und Lieferanten wird erwartet, dass gemeinsam erkannt wird, wo Potenziale für Kostensenkungen vorhanden sind. Daher verfolgt CENIT eine exakt auf den konkreten Bedarf eines Projekts zugeschnittene Einkaufspolitik. Die Einkäufer/innen bei CENIT verfügen über eine umfassende Erfahrung in der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen für alle Kundenprojekte. Das Unternehmen arbeitet in der Beschaffung mit namhaften Partnern zusammen, die Markt- beziehungsweise Branchenführer in ihrer Produktsparte sind. Währungsrisiken aus der Beschaffung im CENIT Konzern entstehen dann, wenn die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen nicht in der funktionalen Währung der jeweiligen Gesellschaft erfolgt. Die Minimierung dieses Risikos erreichen wir, indem wir hier korrespondierende Einkaufs- und Verkaufsverträge in gleicher Währung abschließen. Unsere Einkäufer/innen versuchen dies durch ihre Einkaufspolitik zu vermeiden. Währungsrisiken aus der Beschaffung bei der CENIT AG, Deutschland, entstehen kaum, da überwiegend in der Eurozone eingekauft wird. Der Aufwand für Waren und bezogene Leistungen betrug im Jahr 2017 69.325 TEUR im CENIT Konzern (Vj. 47.808 TEUR) und 41.556 TEUR (Vj. 39.694 TEUR) bei der CENIT AG, Deutschland. Der Lagerwert und damit die Kapitalbindung wird aufgrund der projektbezogenen Beschaffung mit einem Wert zum Geschäftsjahresende von 87 TEUR im CENIT Konzern (Vj. 396 TEUR) auf niedrigem Niveau gehalten. QualitätssicherungDer Erfolg der CENIT hängt in erster Linie davon ab, ob die Anforderungen der Kunden erfüllt werden. Im Bereich der Geschäftsprozessberatung wollen wir mit qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Lösungen überzeugen. Durch die Übernahme von Betriebstätigkeiten für den Kunden oder beim Kunden vor Ort wollen wir die Effizienz des übernommenen Betriebs steigern. Die Zielsetzung des Kunden zu übertreffen, ist der Ansporn eines jeden Mitarbeiters. Um dies zu erreichen, hat die CENIT ihre eigenen Prozesse so gestaltet, dass sie diesen Anforderungen gerecht werden. Dazu hat CENIT wichtige, und für den Konzern in der Gesamtheit geltende, Prozessbeschreibungen erarbeitet und in Kraft gesetzt. Alle Mitarbeiter/innen sind aufgefordert, diese Prozesse umzusetzen und durch methodisch festgelegtes Vorgehen ständig zu verbessern. Die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung ist somit ein wichtiger Baustein des Qualitätsmanagementsystems. Durch diesen fortwährenden Prozess werden Verbesserungspotenziale aufgezeigt, bewertet und umgesetzt. Die Leitung des Qualitätsmanagements wird durch ein Mitglied des Vorstands gestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Vorstand direkt Einfluss und Kontrolle auf das Qualitätsmanagementsystem des Konzerns hat und bei Fehlleitung dies sofort erkannt und abgestellt werden kann. In einem Managementhandbuch hat CENIT Regelungen für das Qualitätsmanagement aufgestellt. Es berücksichtigt die Norm ISO 9001:2015. Der Vorstand legt die Konzernpolitik, -strategie und -ziele fest und sorgt dafür, dass sie auf allen Ebenen des Konzerns bekannt und umgesetzt werden. Weiterhin definiert der Vorstand die Organisation und die Verantwortungsbereiche und stellt die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung. Jährlich werden im Führungskreis detaillierte Ziele für das nächste Jahr - und als Orientierung für die nächsten fünf Jahre - erarbeitet. Die Jahresziele werden dann auf die Ebene der einzelnen Mitarbeiter/innen überführt. Der Vorstand überprüft regelmäßig, mindestens jedoch jährlich, ob die vereinbarten Ziele, die Prozessbeschreibungen, Gesetze und Normen eingehalten beziehungsweise über- oder unterschritten werden. Die Einhaltung der Anforderungen der ISO 9001:2015 wird jährlich, sowohl durch interne Audits als auch durch einen externen unabhängigen Zertifizierer, überprüft. InformationssicherheitUm die Einhaltung von gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Anforderungen, sowie den Schutz der eigenen und der Kundeninformationen sicherzustellen, wurde auf Basis ISO/IEC 27001:2013 ein Informationssicherheits-Managementsystem installiert. Die ISO 27001 ist ein international anerkannter Standard und versteht sich als ein systematischer prozessorientierter Ansatz, ein Informationssicherheits-Managementsystem umzusetzen, das sowohl die Technik als auch die Mitarbeiter berücksichtigt und gleichzeitig einen kontinuierlichen Überwachungs- und Optimierungsprozess etabliert. Das Informationssicherheits-Managementsystem stellt damit eine Kombination dar, bestehend aus Managementsystem und konkreten Maßnahmen, wie etwa die physikalische und personelle Sicherheit, die Sicherheit des IT-Betriebs sowie den Zutritts- und Zugangsschutz. Die Mitarbeiter/innen werden in turnusmäßigen Informationsveranstaltungen über aktuelle Entwicklungen des Unternehmens informiert. Für das Tagesgeschäft notwendige Informationen werden entweder in turnusmäßigen Regelmeetings oder in Einzelbesprechungen kommuniziert. Es wird auf eine offene, dialogorientierte Kommunikation Wert gelegt. Die Einhaltung der Anforderungen der ISO/IEC 27001:2013 wird jährlich sowohl durch interne Audits als auch durch einen externen unabhängigen Zertifizierer, überprüft. Mitarbeiter/innenAufgliederung der Mitarbeiter nach Ländergesellschaftenscroll
MitarbeiterEiner der Schwerpunkte der Personalarbeit lag 2017 darin neue Mitarbeiter zu gewinnen sowie die Fluktuation zu reduzieren. Auch lag der Fokus im Ausbau der schon bestehenden Sozialleistungen. So haben wir beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit arbeitgeberfinanzierter Risikolebensversicherung neu in unser Angebot mit aufgenommen. Weitere Maßnahmen waren ein Krankengeldzuschuss bei Langzeitkrankheit sowie das Angebot des Dienstfahrrad-Leasings. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Personalarbeit war die Fortführung der Führungskräfteentwicklung. Abgeleitet aus dem Programm für Führungskräfte wurde ein Entwicklungsprogramm für Top Mitarbeiter (Talente-Programm) eingeführt, welches in 2017 zehn Mitarbeiter begonnen haben. Weiter ausgebaut wurde das Gesundheitsmanagement im Unternehmen. Neben den inzwischen regelmäßig zwei Mal im Jahr stattfindenden Gesundheitstagen für die Mitarbeiter, bei denen u.a. ausführliche Gesundheitschecks angeboten wurden und für alle Mitarbeiter die Möglichkeit bestand, sich kostenfrei bei der DKMS registrieren zu lassen, wurden auch erste Inhouse-Gesundheitsschulungen für Mitarbeiter durchgeführt. Weiterhin wurden die Mitarbeiter motiviert an Laufveranstaltungen teilzunehmen. Die Beschaffung hochqualifizierter Mitarbeiter für die CENIT AG in Deutschland und weltweit war in 2017 auch ein zentraler Punkt. Dabei wurden neben den Standardtools auch neue Wege ausprobiert, um Mitarbeiter für die CENIT zu gewinnen. So haben wir z.B. an mehreren professionellen Recruitment-Events teilgenommen und auch zwei eigene Inhouse-Veranstaltungen für Studenten organisiert. Im Zuge des Employer Branding Projekts wurden unsere Interview-Räume ansprechender gestaltet und die Karriere-Webseiten überarbeitet. Um die CENIT weiterhin als "best place to work" zu etablieren, wurde auch die CENIT-Lounge neu eingerichtet, um den Mitarbeitern einen Raum mit gemütlicher Atmosphäre zum Arbeiten und gemeinsamen Austausch zu schaffen. Außerdem führten wir Ende 2017 zum vierten Mal, die inzwischen alle zwei Jahre stattfindende Mitarbeiterbefragung "Your Feedback" durch, um so frühzeitig Verbesserungspotenzial und Anknüpfungspunkte als CENIT Konzern, aber auch in den einzelnen Teams, zu erkennen und die Mitarbeiterzufriedenheit damit zu erhöhen. Am 31. Dezember 2017 betrug die Anzahl der Mitarbeiter /innen im Konzern 764 (Vj. 615). Die CENIT AG, Deutschland, beschäftigte per 31. Dezember 2017 484 Mitarbeiter/innen (Vj. 488). Der überwiegende Teil von ihnen verfügt über einen qualifizierten Hochschulabschluss. Die Fluktuation lag bei rund 8% (Vj. 9%). Das Unternehmen verzeichnet weiterhin einen sehr niedrigen Krankenstand. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit lag bei zehn Jahren bei einem Durchschnitt salter von 44 Jahren. Der Personalaufwand beläuft sich im Berichtszeitraum auf 53.060 TEUR im CENIT Konzern (Vj. 48.880 TEUR) und 36.449 TEUR in der CENIT AG (Vj. 37.486 TEUR). Die Berufsausbildung gehört seit Jahren zu einem der strategischen Investitionsbereiche der CENIT AG. Das Unternehmen sieht dies als Teil seiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und engagiert sich aktiv darin, jungen Menschen den Start ins Berufsleben durch eine qualifizierte Ausbildung zu erleichtern. Im Jahr 2017 bildete die CENIT AG in Deutschland zum Jahresende insgesamt 42 junge Menschen in verschiedenen Berufen aus und möchte das in den kommenden Jahren weiterhin ausbauen. Das Ziel ist in 2018 die Anzahl der Auszubildenden und Studenten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) um 100% zu erhöhen. Dabei legen wir den Fokus vermehrt auf die technischen Studiengänge, wie Informatik, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftsingenieurwesen. Darüber hinaus stellt das Unternehmen kontinuierlich Werkstudenten sowie Praktikanten ein. WeiterbildungUm die Qualifikation ihrer Mitarbeiter/innen zu erweitern und ihnen den Zugang zu aktuellem Wissen und Know-how zu ermöglichen, bietet CENIT ein umfassendes Weiterbildungsprogramm an. Im Berichtsjahr nutzten zahlreiche Mitarbeiter/innen unterschiedliche Weiterbildungsveranstaltungen und besuchten Kurse und Seminare, um sich beruflich weiter zu qualifizieren. Schwerpunkte bildeten die Themen Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Zertifizierungen für Produkte der strategischen Softwarepartner und Führungskräfteschulungen. Soziale VerantwortungSoziale und gesellschaftliche Verantwortung ist für Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter der CENIT ein wichtiges Anliegen und wird aktiv unterstützt. Um das im Unternehmen bereits seit Jahren bestehende soziale Engagement nachhaltig auszubauen, und es als festen Teil der CENIT Kultur im Unternehmen zu verankern, startete das Unternehmen im November 2013 die Initiative "CENIT Cares". Im Rahmen der Initiative unterstützen die CENIT und ihre Mitarbeiter seither soziale Projekte finanziell bzw. mit konkretem Einsatz vor Ort. Hierfür stellt das Unternehmen jährlich ein definiertes Budget sowie zeitliche Ressourcen (Sonderurlaubstag) zur Verfügung. Alle CENIT Mitarbeiter/innen erhalten die Möglichkeit, förderungswürdige Projekte und die Art der Unterstützung (finanziell bzw. durch eigenen Einsatz vor Ort) vorzuschlagen. Ein von CENIT Mitarbeitern und Führungskräften besetztes Gremium entscheidet über die Bewilligung der Projektanträge. Eines der wichtigsten Kriterien ist der persönliche Bezug eines Mitarbeiters zum vorgeschlagenen Projekt. Bislang erstreckte sich der Geltungsbereich von CENIT Cares auf Initiativen von CENIT Mitarbeitern aus Deutschland. Der Erfolg der Initiative - knapp 60 von den Mitarbeitern initiierte und realisierte Aktionen in zehn Ländern, darunter Costa Rica, Rumänien, Tansania, USA - bestätigte CENIT darin, einen nächsten wichtigen Schritt zu gehen: Der Vorstand der CENIT entschied, das unternehmerische, gesellschaftliche Engagement weiter auszubauen und auf den gesamten Konzern auszuweiten. Ab dem 1. Januar 2018 sollen Mitarbeiter der gesamten CENIT Gruppe die Möglichkeit erhalten, Hilfsprojekte im Rahmen der CENIT Cares Initiative vorzuschlagen. Damit wird CENIT das gesellschaftliche Engagement aller CENIT Mitarbeiter weltweit unterstützen. Die Initiative CENIT Cares wird international. Das bislang bewährte Vorgehen bzgl. Abstimmung und Entscheidung über die Projekte, deren Umsetzung und Finanzierung soll dabei fortgeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Erfolg der Initiative weiter fortbesteht und ausgebaut wird. Vergütungssystem/Beteiligung am UnternehmenserfolgNeben leistungsorientierten Aufstiegschancen und frühzeitiger Übernahme von Verantwortung bietet CENIT ihren Mitarbeitern eine attraktive Vergütungspolitik. Außer dem festen Gehalt, das durch den individuellen Arbeitsvertrag geregelt ist, gibt es Vergütungsbausteine, deren Höhe sich am EBIT und weiteren quantitativen und qualitativen Zielen bemisst. Das Vergütungssystem des Vorstands der CENIT AG setzt sich aus einem erfolgsunabhängigen und einem erfolgsabhängigen Teil zusammen. Der erfolgsabhängige Teil orientiert sich am operativen Konzernjahresergebnis. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist laut Satzung eine fixe Vergütung. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 15.000 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache des Betrags. Prognosebericht 2018Für 2018 wird für die deutsche Wirtschaft ein Wachstum von ca. 2,4% erwartet. Die ITK-Branche selbst ist laut BITKOM etwas verhaltener und rechnet in der Informationstechnologie mit einem Wachstum von etwa 1,3% in 2018. Auf Basis dieser Erwartungen ergibt sich für CENIT folgendes Bild: Erwartete ErtragslageDie CENIT steht auf einer soliden Basis mit einer Eigenkapitalquote von knapp 50%. Dies ermöglicht der CENIT als starker und verlässlicher Partner gegenüber ihren Kunden aufzutreten. Die Planung für das Geschäftsjahr 2018 geht im CENIT Konzern von einem Umsatzwachstum von 25% bei einem gleichbleibenden EBIT aus. Für die CENIT AG wird für das Jahr 2018 eine Umsatzsteigerung von 4% erwartet. Das EBIT wird auf dem Niveau von 2017 erwartet. Der Umfang der Geschäfte in Großbritannien ist geringfügig, daher werden die Brexit Verhandlungen das Geschäft der CENIT nicht beeinflussen. Mit eigenen Produkten und Lösungen deckt das Unternehmen einen aktuell wichtigen Markt ab. Entwicklungen müssen immer schneller umgesetzt, bestehende Prozesse sollen fortlaufend optimiert werden. Genau dabei unterstützt die CENIT AG ihre Kunden. Die Produkte der CENIT sind wettbewerbsfähig und werden kontinuierlich weiterentwickelt. CENIT wird auch in 2018 die Investitionen in die Softwareentwicklung verstärken. Die Mitarbeiter/innen der CENIT sind kompetent, verfügen über ein hohes technisches Verständnis sowie über ausgeprägte Branchenkenntnis. Mit ihrem Know-how und dem kundenorientierten Handeln sind sie essenziell für den Erfolg des Unternehmens. Wie schon in 2017 wird auch in 2018 ein spezieller Fokus auf die weitere Ausrichtung in der Softwareentwicklung gelegt. Um hier am Markt dauerhaft wettbewerbsfähig zu sein, ist innovatives Handeln sowie die Einbindung neuer Technologien in die Entwicklung unerlässlich. Dadurch möchte das Unternehmen langfristig den Anteil an eigener Software im Ergebnis erhöhen. Die Zusammenarbeit mit den Partnern Dassault Systemes, IBM und SAP wird nachhaltig fortgeführt, um das Unternehmen dort dauerhaft als strategischen Partner zu positionieren. Mitarbeiter/innenDie Aufwände im Bereich Personal werden entsprechend dem Wachstum angepasst. In 2018 sucht das Unternehmen weiterhin verstärkt Fachkräfte für unterschiedliche Bereiche. CENIT bildet seit Jahren erfolgreich aus und die Ausbildung von Jugendlichen ist für das Unternehmen nach wie vor sehr wichtig. Ausbildung ist ein Baustein der langfristigen Personalpolitik und der sozialen Verantwortung gegenüber den jungen Menschen in unserem Land. Erwartete Finanz- und LiquiditätslageDie Liquiditätslage der CENIT ist sowohl im Einzelabschluss als auch auf Konzernebene unseres Erachtens sehr gut. Bei Ausschreibungen und Auftragsvergaben stellt die finanzielle Situation des Konzerns einen Wettbewerbsvorteil dar. Sie verleiht den Kunden der CENIT die notwendige Sicherheit in ihren Investitionsentscheidungen. Auf einer gesicherten Basis steht die Finanzierung des CENIT Konzerns. Die seit Jahren konservativ ausgerichtete Finanzpolitik drückt sich in der Beibehaltung einer guten und langfristigen Bonität sowie der kurz- und mittelfristigen Bereitstellung ausreichender Liquidität für eine positive Unternehmensentwicklung aus. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens im Jahr 2018 werden sich im Vergleich zu 2017 auf einem ähnlichen Niveau bewegen. Diese werden aus dem operativen Cashflow finanziert. Die durch die Dividendenzahlung abfließende Liquidität kann aus dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand bzw. aus dem erwarteten operativen Cashflow 2018 finanziert werden. Risiko-/ChancenberichtRisiko-/ ChancenmanagementMit einem konzernweiten Chancen- und Risikomanagementsystem identifiziert das Unternehmen frühzeitig mögliche Chancen und Risiken, um diese richtig zu bewerten und so weit wie möglich zu begrenzen beziehungsweise zu nutzen. Indem die CENIT die Risiken kontinuierlich betrachtet, kann der mutmaßliche Gesamtstatus stets systematisch und zeitnah eingeschätzt sowie die Wirksamkeit entsprechender Gegenmaßnahmen besser beurteilt werden. Dabei bezieht der Konzern sowohl operative als auch finanzwirtschaftliche, konjunkturelle und marktbedingte Risiken mit ein. Chancen ergeben sich aus der komplementären Sicht der operativen und funktionalen Risikostruktur in allen Risikofeldern. Für erkennbare und bilanzierbare Risiken bildet die CENIT frühzeitig eine geeignete Risikovorsorge. Währungs- und Ausfallrisiken werden systematisch auf Basis von Richtlinien überwacht, in denen die grundsätzliche Strategie, die Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Kompetenzregelung festgelegt sind. Der Vorstand der CENIT AG hat ein systematisches Risikomanagementsystem installiert. Das operative Risikomanagement beinhaltet die Früherkennung, die Kommunikation und die Nachhaltigkeit der Steuerung von Risiken. Zur Risikoberichterstattung gehört, dass die Geschäftsfeldverantwortlichen den Vorstand kontinuierlich über die aktuelle Risikolage informieren. Darüber hinaus werden kurzfristig auftretende Risiken und Risiken mit Ausstrahlung auf den Gesamtkonzern bei Eilbedürftigkeit unabhängig von den normalen Berichtswegen direkt an die zuständigen Risikomanager der CENIT kommuniziert. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wird dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der CENIT AG die Risikosituation der Unternehmensbereiche ausführlich dargestellt. Diese Berichte werden durch aktuelle Meldungen ergänzt, sobald Risiken sich verändern oder entfallen beziehungsweise neue hinzukommen. Damit ist die kontinuierliche Information des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährleistet. Die Einhaltung des Risikomanagementsystems durch die Konzerngesellschaften und deren Risikosteuerung werden durch interne Qualitätsprüfungen geprüft. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse dienen zur weiteren Verbesserung der Früherkennung und Steuerung von Risiken. CENIT ist in seinen Zielmärkten unseres Erachtens gut positioniert. Im Product Lifecycle Management (PLM) und im Enterprise Information Management (EIM) verfügt CENIT bei mittleren und größeren Kunden über eine starke Marktstellung. Diese Chancen nutzt CENIT konsequent um seine Marktstellung zu festigen, hier tragen insbesondere die eigene Software bei, da diese CENIT gegenüber Wettbewerbern ein Alleinstellungsmerkmal geben und die Kundenbindung erhöhen. Die vorhandenen Chancen werden bestmöglich genutzt, wenn die Chancen zur Schaffung eines entsprechenden Mehrwertes überwiegen. Das Unternehmen trägt diesen Maximen Rechnung, indem es innerhalb der Unternehmensgruppe regelmäßig und kontinuierlich Chancen und Risiken bei allen wesentlichen Geschäftsvorgängen und -prozessen identifiziert, bewertet und überwacht. In regelmäßigen Abständen wird die Funktionsfähigkeit des Systems überprüft. Zudem wird regelmäßig eine Risikoinventur durchgeführt. Die jährliche Risikoberichterstattung dokumentiert und bewertet die aufgetretenen Risiken. Ein Risiko-Adhoc-Bericht steht zur schnellen und unbürokratischen Reaktion ebenfalls zur Verfügung. Ein Detailbericht über den Status der wesentlichen und zu überwachenden Risiken erfasst die Bewertung, die bestehenden und geplanten Maßnahmen sowie die verantwortlichen Personen. Der Vorstand kontrolliert mit den Bereichsleitern und Geschäftsfeldverantwortlichen die klassifizierten Risiken. Auch der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Risikolage informiert. Durch die exzellente Kapitalausstattung und vorhandene Liquidität liegt der Fokus auf Akquisitionen von neuen Technologien zur Erweiterung und Ergänzung des eigenen Softwareportfolios. CENIT überprüft regelmäßig die sich am Markt bietenden Chancen, um hier adäquat agieren zu können. Durch einen weiteren Ausbau der internationalen Marktabdeckung, z.B. durch lokale Vertriebspartner, ergeben sich zusätzliche Potenziale um den CENIT Softwareanteil weiter zu steigern. Zur Stärkung der Kompetenzen und des Engagements der Führungskräfte wird sich CENIT auch weiterhin als attraktiver Arbeitgeber positionieren und eine langfristige Bindung der Führungskräfte an das Unternehmen anstreben. Elemente der konsequenten Managemententwicklung sind insbesondere die Eröffnung von Perspektiven, eine zielgruppenorientierte Betreuung und Beratung, frühzeitige Identifikation und Förderung von Potenzialträgern sowie attraktive Anreizsysteme für Führungskräfte. CENIT beschäftigt in allen Geschäftsfeldern Spezialisten mit mehrjähriger Berufserfahrung. RisikomonitoringDas Risikomonitoring ist Aufgabe des dezentralen und des zentralen Risikomanagements. Dazu werden für die kritischen Erfolgsfaktoren Frühwarnindikatoren vom dezentralen Risikomanager definiert. Aufgabe des zentralen Risikomanagements ist die Überwachung der definierten Frühwarnindikatoren. Sobald die definierten Schwellenwerte erreicht werden, wird ein Risikoreporting vom dezentralen Risikomanager erstellt, d.h. eine Prognose der zu erwartenden Auswirkungen des Risikoeintritts für CENIT. Diese Prognosen werden idealerweise durch Szenarioanalysen ergänzt, die unterschiedlichen Datenkonstellationen berücksichtigen. Anhand dieser Informationen und der Maßnahmenvorschläge der dezentralen Risikomanager sowie des zentralen Risikomanagements entscheidet der Vorstand, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Risikobewältigung zu ergreifen sind oder ob sogar eine Anpassung der Unternehmensziele erforderlich ist. Sowohl die Verfolgung der Frühwarnindikatoren, die Überwachung der zugehörigen Schwellenwerte als auch die Durchführung der Szenarioanalysen obliegen dem dezentralen Risikomanagement. Abschließend gilt festzuhalten: Zur Messung, Überwachung und Steuerung von Risiken nutzt die Gesellschaft eine Vielzahl von Steuerungs- und Kontrollsystemen, die laufend weiterentwickelt werden. Dazu gehört unter anderem auch ein unternehmenseinheitlicher Strategie-, Planungs- und Budgetierungsprozess, der sich im Wesentlichen mit den operativen Chancen und Risiken befasst. Die identifizierten Risiken sowie die innerhalb des Strategie-, Planungs- und Budgetierungsprozesses festgelegten Maßnahmen zur Risikokontrolle werden überwacht. Die Verfolgung und Bewältigung von Risiken zeigt Erfolge, wie beispielsweise im Change-Request-Prozess für Sicherheit bei Terminen und technischen Risiken. Insbesondere bei Großprojekten wird die Vertragssicherheit geprüft. Das weitere Wachstum und damit der langfristige wirtschaftliche Erfolg hängen neben den konjunkturellen Risiken in den weltweiten Märkten wesentlich von der erfolgreichen Vermarktung des CENIT Lösungs- und Beratungsangebots und der IT-Dienstleistungen ab. Dies soll unter anderem durch den Ausbau des eigenen Vertriebs- und Beratungs-Know-hows sowie durch strategische Partnerschaften erfolgen. Zwei Drittel der Kunden kommen aus der Fertigungsindustrie. Konjunkturelle Schwankungen in der Fertigungsindustrie könnten sich unter Umständen auf die Geschäftslage auswirken. Für mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken hat die Gesellschaft Versicherungen abgeschlossen, die sicherstellen, dass sich finanzielle Folgen von möglicherweise eintretenden Risiken in Grenzen halten. Deren Umfang wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Auch hinsichtlich der notwendigen IT-Sicherheit verfügt CENIT über eine umfassende Risikovorsorge und entwickelt diese permanent weiter. Chancen/Risiken der künftigen EntwicklungDie Überprüfung der gegenwärtigen Risikosituation hat ergeben, dass im Berichtszeitraum keine existenzgefährdenden Risiken bestanden haben und auch für die Zukunft keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken erkennbar sind. Alle erkannten Risiken wurden im Abschluss angemessen berücksichtigt und gegebenenfalls Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus sind zum Bilanzstichtag keine weiteren Risiken bekannt, die voraussichtlich einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Das Risikomanagement und Frühwarnsystem erlaubt eine transparente Unternehmenssteuerung und Risikofrüherkennung. Aufgrund größtenteils auf Euro-Basis abgewickelter Einkaufs- und Verkaufskontrakte sowie der bestehenden Finanzierungsstruktur sind derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken zurzeit nicht im Einsatz. Die Gesamtbetrachtung der Risiken ergibt, dass CENIT im Wesentlichen von Marktrisiken betroffen ist. Diese umfassen insbesondere konjunkturelle Preis- und Mengenentwicklungen, die Abhängigkeit von der Entwicklung bei wichtigen Kunden beziehungsweise in wichtigen Branchen und die Abhängigkeit von strategischen Lieferanten. Zudem besteht ein Risiko in der Spezialisierung auf Technologiepartner und der damit verbundenen Abhängigkeit von deren Geschäftsentwicklung. Durch qualitativ hochwertigen Service bietet sich die Chance die erzielbaren Tagessätze zu optimieren. Dies ist nur aufgrund der nachhaltigen guten Ausbildung unserer Mitarbeiter umsetzbar. CENIT nutzt durch erhöhtes und zeitgemäßes Engagement am Arbeitsmarkt die sich bietenden Chancen um qualitativ hochwertige Fachkräfte zu rekrutieren. Durch die nachhaltige Fokussierung auf eigene Software und den damit verbundenen Service bieten sich CENIT am Markt erhebliche Chancen, aufgrund der Alleinstellungsmerkmale.Neben den beschriebenen Risiken eröffnen die immer kürzer werdenden Innovationszyklen die Möglichkeit, die Digitalisierung unserer Gesellschaft voranzutreiben und unseren Geschäftskunden mit unseren eigenen Softwareprodukten Lösungen anzubieten welche sie wettbewerbsfähiger machen. Daher sind unsere Aktivitäten rund um Innovation und Produktentwicklung entscheidend, wenn es darum geht, Chancen zu erkennen, zu nutzen und sie im zunehmenden Wettbewerb zu etablieren. Um dies sicherzustellen und der wachsenden Konvergenz von Netzwerk und IT Rechnung zu tragen, haben wir in unserem neuen Bereich Technologie und Innovation die Funktionen Technologie, Innovation und IT zusammengeführt. Die Markterweiterung durch die Akquisition der KEONYS wird genutzt, um im französischen Markt die sich bietenden Chancen zu nutzen. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess § 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB (CENIT AG: § 289 Abs. 4 HGB)Die wesentlichen Merkmale des bei CENIT bestehenden internen Kontroll- und des Risikomanagementssystem in Bezug auf den Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden: Es gibt bei der CENIT AG und in den übrigen Konzerngesellschaften eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Rechnungswesen und Steuern, Konsolidierung und Controlling sowie Investor Relations sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet. Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugten Zugriff geschützt. Es wird im Finanzbereich, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt. Über ein adäquates Richtlinienwesen wird die einheitliche Behandlung im Unternehmen/Konzern sichergestellt und laufend aktualisiert. Die an dem Rechnungslegungs-/Konzernrechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen und Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet. Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z. B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden automatische Plausibilitätsprüfungen statt. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet. Im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sind entsprechende Überwachungsgremien (Aufsichtsrat) implementiert. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess, dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben wurden, stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte stets richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung bzw. Konzernrechnungslegung übernommen werden. Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software und klare gesetzliche sowie unternehmensinterne Vorgaben stellen die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess dar. Die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überwachungsmechanismen, stellen eine konkrete und verantwortungsbewusste Rechnungslegung sicher. Im Einzelnen wird so erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Vermögensgegenstände und Schulden im Jahres- und Konzernabschluss zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen vollständig und zeitnah bereitgestellt werden. Angaben gemäß dem Übernahmerichtlinie-UmsetzungsgesetzZu § 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB (CENIT AG: § 289a Abs. 1 Nr. 1 HGB)Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006 8.367.758,00 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber, und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien. Die Rechte und Pflichten, die mit dem Besitz von Stammaktien verbunden sind, ergeben sich aus dem Aktiengesetz. Zu § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB (CENIT AG: § 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB)Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern ist in § 84 AktG geregelt. Darüber hinaus bestimmt § 7 Ziffer 1 und 2 der Satzung, dass der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder bestellt und ihre Zahl bestimmt. Nach § 7 Ziffer 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Vorschriften zur Änderung der Satzung sind in den §§ 133, 179 AktG geregelt. Ergänzend hierzu ist in § 21 Ziffer 1 der Satzung geregelt, dass Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit nicht eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben. Zu Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, ist der Aufsichtsrat nach § 16 der Satzung ermächtigt. Sonstige Angaben§§ 289f, 315d HGB - Erklärung zur UnternehmensführungVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2017 die nach § 289f HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben und diese auf der Homepage im Internet unter folgendem Link dauerhaft zugänglich gemacht: http://www.CENIT.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html. §315c HGB - Nichtfinanzielle KonzernerklärungDer Vorstand wird die nach § 315b HGB vorgeschriebene nichtfinanzielle Konzernerklärung erstellen und diese bis zum 30. April 2018 auf der Homepage im Internet unter folgendem Link dauerhaft zugänglich machen: http://www.CENIT.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html.
Stuttgart, am 9. März 2018 CENIT Aktiengesellschaft Der Vorstand Kurt Bengel Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt Mitglied des Vorstands Jahresabschluss KONZERNKonzernbilanz (nach IFRS)AKTIVA scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (nach IFRS)scroll
KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG (nach IFRS)scroll
KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG (nach IFRS)scroll
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KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG (nach IFRS)scroll
Erläuterungen siehe Abschnitt G. im Konzernanhang. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2017der CENIT AKTIENGESELLSCHAFTA Handelsregister und Gegenstand des UnternehmensDie Konzernmuttergesellschaft, die CENIT Aktiengesellschaft (nachfolgend "Gesellschaft" oder "CENIT"), hat ihren Sitz in der Industriestraße 52 - 54, 70565 Stuttgart, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 19117 eingetragen. Die Aktien der CENIT werden öffentlich gehandelt. Der Gegenstand der Tätigkeit der Konzerngesellschaften ist jedwede Art von Dienstleistungen im Bereich der Einführung und des Betriebs von Informationstechnologien sowie der Vertrieb und Handel von Software und Anlagen der Informationstechnologie. Mit einem Schwerpunkt auf Product Lifecycle- und Dokumenten-Management-Lösungen sowie IT-Outsourcing bietet CENIT und ihre Tochtergesellschaften (nachfolgend "CENIT-Gruppe") in ihren zwei Business Units, PLM (Product Lifecycle Management) und EIM (Enterprise Information Management), maßgeschneiderte Beratungsleistungen aus einer Hand an. Die Hauptschwerpunkte der CENIT-Gruppe liegen auf Geschäftsprozessoptimierung sowie computerunterstützten Konstruktions- und Entwicklungstechnologien. B RechnungslegungsgrundsätzeDer Konzernabschluss der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart, wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und veröffentlicht und wird vom Vorstand zur Billigung an den Aufsichtsrat weitergegeben. Der Konzernabschluss wird damit zur Veröffentlichung freigegeben. Dies erfolgt am 29. März 2018. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die Darstellung, soweit nichts anderes angegeben ist, in Tausend Euro (TEUR). Bilanzstichtag ist der 31. Dezember eines Jahres. Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Anhang teilweise detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte unter Heranziehung der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Anschaffungskostenprinzip), mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und der finanziellen Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte eingestuft wurden und daher zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Stichtag des Abschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt. Geänderte oder neue von der EU herausgegebene IFRS und sich hieraus ergebende Ausweis-, Ansatz- oder BewertungsänderungenGegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 waren folgende Standards und Interpretationen erstmalig verpflichtend anzuwenden, hatten jedoch keine materiellen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Ausblick auf kommende IFRS-ÄnderungenFolgende in EU-Recht übernommene IFRS wurden bis zum Bilanzstichtag herausgegeben, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden. Der CENIT Konzern hat sich bei den erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen dazu entschlossen, von einem möglichen Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung keinen Gebrauch zu machen. scroll
Das IASB veröffentlichte im Mai 2014 IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden. IFRS 15 ersetzt IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Im Juli 2015 beschloss das IASB eine Verschiebung des Erstanwendungszeitpunktes des Standards auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Das Kernprinzip von IFRS 15 ist, dass ein Unternehmen Erlöse in der Höhe erfassen soll, in der für die übernommenen Leistungsverpflichtungen, also die Übertragung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen, Gegenleistungen erwartet werden. Dieses Kernprinzip wird mit einem fünfstufigen Rahmenmodell umgesetzt. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder Leistungsverpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Darüber hinaus nehmen die Anhangangaben bedeutend zu. Neben qualitativen Beschreibungen zu signifikanten Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten fordert der Standard Aufgliederungen der Gesamtumsatzerlöse, die Eröffnungs- und Schlusssalden der vertraglichen Nettovermögenswerte und -verbindlichkeiten sowie spezifische Angaben zu den Leistungsverpflichtungen. Dies soll den Adressaten des Konzernabschlusses in die Lage versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. Eventuelle aus der Erstanwendung resultierende Umstellungseffekte werden zu Beginn der Vergleichsperiode am 1. Januar 2018 kumuliert direkt in den Gewinnrücklagen erfasst. Vergleichszahlen der Vorjahresperioden werden nicht angepasst. In diesem Fall muss das Unternehmen ab dem Erstanwendungszeitpunkt nur solche Verträge nach den neuen Regelungen bilanzieren, die vor dem Erstanwendungszeitpunkt gemäß den derzeitigen Rechnungslegungsgrundsätzen noch nicht beendet wurden. CENIT hat die Auswirkungen, welche die Anwendung von IFRS 15 auf den Konzernabschluss der Gesellschaft hat, überprüft. Nach der konzernspezifischen Analyse der theoretischen Grundlagen und Anforderungen erfolgt eine Auswertung sämtlicher Vertragsarten. Insbesondere betreffen die Neuregelungen die folgenden Sachverhalte: Als Ergebnis dieser Auswirkungsanalyse wurde festgestellt, dass IFRS 15 keine Identifizierung von Performance Obligations erfordert, die nach geltenden Regelungen nicht bereits Leistungsverpflichtungen sind, denen im Rahmen eines Mehrkomponentengeschäfts Umsatzerlöse zugeordnet werden. Zugleich wurden keine Leistungsverpflichtungen nach geltenden Regelungen identifiziert, die nicht auch nach IFRS 15 Performance Obligations darstellen. Die Lizensierung der Software enthält keine Verpflichtungen der CENIT in Bezug auf Erweiterungen der Software mit verbesserten Funktionalitäten, vor diesem Hintergrund erfolgt die Erlösrealisierung für diese Erlöse unverändert zum Zeitpunkt der Lieferung der Software. Die CENIT verfolgt derzeit die internationalen Überlegungen zur Umsetzung von IFRS 15 und hierbei vor allem die Diskussionen zur Erlösrealisierung in der Softwareindustrie im Hinblick auf die Frage, wann und unter welchen Bedingungen Application-Management-Leistungen sowie Integrations- und Installationsleistungen als eigenständige Leistungsverpflichtungen identifiziert werden können. Bei der Messung des Leistungsfortschritts wird CENIT in der Regel die outputorientierten Verfahren anwenden. Sofern in Kundenverträgen der CENIT ein Anspruch auf Gegenleistung von Kunden geregelt ist, die direkt dem Wert der vom Unternehmen erbrachten Dienstleistung entspricht, werden die Umsätze in Höhe des Betrags erfasst, den das Unternehmen in Rechnung stellen darf. In Bezug auf die Überlassung der Fremdsoftware geht CENIT davon aus unverändert als Prinzipal zu agieren, da der CENIT regelmäßig das Recht zusteht, den Softwarehersteller anzuweisen, die Software dem Kunden zu überlassen. In einigen wenigen Fällen erhält CENIT umsatzabhänge Lizenzentgelte. Den Erlös wird CENIT in dem Zeitpunkt realisieren wenn der nachfolgende Verkauf getätigt ist und die Leistungsverpflichtung erfüllt ist. Darüber hinaus gibt es im Unternehmen regelmäßig keine variablen Kaufpreisbestandteile. Finanzierungskomponenten als Teil des Transaktionspreises und Vertragskosten erwartet CENIT nur in seltenen Einzelfällen mit geringer zahlenmäßiger Auswirkung. Basierend auf der aktuellen Einschätzung des Managements erwartet die CENIT aus der Umstellung in den Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2018 keinen wesentlichen Effekt. Im Juli 2014 veröffentlichte das IASB die finale Version des IFRS 9, Finanzinstrumente, die alle bisherigen Versionen ersetzt und damit das Projekt zur Ersetzung von IAS 39, Finanzinstrumente, abschließt. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Zudem führt er ein neues Wertminderungsmodell ein, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. Ferner enthält der IFRS 9 neue Regelungen zum Hedge Accounting. Der Standard sieht für den Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 ein Bilanzierungswahlrecht vor, nach dem Sicherungsbeziehungen entweder nach den Regelungen des IFRS 9 oder weiterhin nach IAS 39 zu bilanzieren sind. Der neue Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Wertminderungen bei den Finanzinstrumenten und Hedge Accounting sind für die CENIT von untergeordneter Bedeutung, daher ergeben sich für die CENIT voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen. IFRS 16 wurde im Januar 2016 vom IASB veröffentlicht und ersetzt IAS 17 und IFRIC 4. IFRS 16 schafft für Leasingnehmer die bisherige Klassifizierung von Leasingverträgen in Operating und Finance Leases ab. Stattdessen führt IFRS 16 ein einheitliches Bewertungsmodell ein, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten Vermögenswerte für das Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Dies führt dazu, dass bisher nicht bilanzierte Leasingverhältnisse künftig - weitgehend vergleichbar mit der heutigen Bilanzierung von Finance Leases - bilanziell zu erfassen sind. Für den Leasinggeber werden sich durch IFRS 16 bei der Bilanzierung im Wesentlichen keine Änderungen gegenüber dem aktuell gültigen IAS 17 ergeben. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, darf aber erst erfolgen, wenn das Unternehmen auch IFRS 15 anwendet. Auf Grund der Erfassung des Leasingvermögens und der entsprechenden Verbindlichkeiten wird sich die Bilanzsumme moderat erhöhen. Insgesamt rechnet der CENIT Konzern mit keinen materiellen Auswirkungen aus der Umstellung auf IFRS 16. Im Übrigen verweisen wir auf die Angaben zu Miet- und Leasingverpflichtungen unter E7 und I1. Die übrigen veröffentlichten, von der EU noch nicht übernommenen Standards werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben. Änderungen in der Darstellung des KonzernabschlussesFür die Aufstellung des Konzernabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen des Vorjahres maßgebend. C Konsolidierungsgrundsätze1. Konsolidierungsgrundsätze und -kreisDer Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihr beherrschten Unternehmen (ihre Tochterunternehmen). Die CENIT erlangt die Beherrschung, wenn sie Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, schwankende Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann. Wenn die CENIT keine Stimmrechtsmehrheit besitzt, so beherrscht sie das Beteiligungsunternehmen dennoch, wenn sie durch ihre Stimmrechte über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgebliche Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Zum 1. Juli 2017 hat CENIT 97,76% an der in Paris ansässigen KEONYS SAS erworben. Die KEONYS SAS ist einer der führenden europäischen Referenzpartner für die Software-Integration in den Bereichen Product Lifecycle Management (PLM) sowie 3D-Design auf Basis der Softwareprodukte von Dassault Systemes. Mit der erfolgreichen Integration wird die CENIT zum wichtigsten internationalen Partner von Dassault Systemes und der europäische Marktführer im Bereich Product Lifecycle Management. Der Kaufpreis betrug 5.956 TEUR. Der Zahlungsmittelabfluss aufgrund dieses Unternehmenserwerbs belief sich bisher auf 6.349 TEUR und resultierte aus dem Abfluss durch die Zahlung der fixen Kaufpreisrate und den übernommenen Bankverbindlichkeiten in Höhe von 1.857 TEUR, sowie aus dem Zufluss der erworbenen Zahlungsmittel der KEONYS Gruppe in Höhe von 1.464 TEUR. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb angefallenen Nebenkosten (164 TEUR) wurden im sonstigen Aufwand erfasst. Die KEONYS Gruppe hat im Geschäftsjahr 2017 55.734 TEUR Umsatzerlöse erzielt, wovon 28.884 TEUR auf den Zeitraum der Konzernzugehörigkeit entfallen. Seit ihrer Konzernzugehörigkeit hat sie einen Gewinn in Höhe von 866 TEUR erwirtschaftet. Die theoretische Darstellung der Gewinne bzw. Verluste der KEONYS Gruppe während des Geschäftsjahres als ob der Unternehmenszusammenschluss am Anfang des laufenden Geschäftsjahres gewesen wäre ist undurchführbar, da im Wesentlichen keine Neubewertung der Vermögenswerte und Schulden zum 01.01.2017 stattgefunden hat. Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierten Vermögenswerte und Schulden der KEONYS Gruppe zum Erwerbszeitpunkt und die entsprechenden Buchwerte unmittelbar vor dem Erwerbszeitpunkt stellten sich wie folgt dar: scroll
Der nicht beherrschende Anteil wurde zum Erwerbszeitpunkt mit 14 TEUR angesetzt und entspricht damit 2,24% des Reinvermögens. Aus dem Erwerb der KEONYS Gruppe ist aufgrund des Reinvermögens übersteigendem Kaufpreis ein Goodwill entstanden. Die gezahlte Gegenleistung beinhaltet außerdem Beträge, welche die Vorteile aus erwarteten Synergien, Umsatzwachstum, künftige Marktentwicklung und die bestehenden Arbeitskräfte der KEONYS Gruppe berücksichtigen. Diese Vorteile werden nicht getrennt vom Goodwill angesetzt, da sie den Ansatzvorschriften immaterieller Vermögenswerte nicht genügen. Der aufgrund des Unternehmenszusammenschlusses neu entstandene Goodwill wird nach deutschem Steuerrecht nicht angesetzt und ist somit steuerlich nicht abzugsfähig. Latente Steuern auf den Goodwill sind im Rahmen der Kaufpreisallokation nicht entstanden und werden auch in Zukunft nicht entstehen. Zum 1. Juli 2017 hat CENIT außerdem 55% an der in Leinfelden/Echterdingen ansässigen SynOpt GmbH erworben. Als hochspezialisiertes, kleines Unternehmen hat sich SynOpt mit seiner Beratungskompetenz zu einem führenden Simulationsexperten im Bereich Strukturanalyse, Metallumformung und Zerspanung in Deutschland entwickelt. Technisch basiert die Expertise der SynOpt auf SIMULA-Lösungen von Dassault Systemes sowie auf DEFORMTM-Lösungen der Scientific Forming Technologies Corporation. Damit stärkt CENIT ihre Position als Partner der Fertigungsindustrie bei der Optimierung ihrer digitalen Produktentstehungsprozesse (PEP) im Kontext der Industrie 4.0. Nach der Übernahme der französischen KEONYS SAS, dem französischen Marktführer auf Basis der Dassault Systemes SIMULIA Lösungen, baut die CENIT mit der Beteiligung an der SynOpt GmbH ihre Position im Wachstumsmarkt Simulation konsequent weiter aus Der Kaufpreis betrug 140 TEUR. Aufgrund des Zahlungsmittelbestands der SynOpt GmbH zum Übernahmestichtag von 292 TEUR ergab sich aus dieser Transaktion ein Zahlungsmittelzufluss von 152 TEUR. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb angefallenen Nebenkosten wurden im sonstigen Aufwand erfasst. Die SynOpt GmbH hat seit ihrer Konzernzugehörigkeit Umsatzerlöse in Höhe von 866 TEUR und einen Gewinn in Höhe von 57 TEUR erwirtschaftet. Im gesamten Geschäftsjahr 2017 hat die SynOpt GmbH Umsatzerlöse in Höhe von 1.761 TEUR erzielt. Die theoretische Darstellung der Gewinne bzw. Verluste der SynOpt GmbH während des Geschäftsjahres als ob der Unternehmenszusammenschluss am Anfang des laufenden Geschäftsjahres gewesen wäre ist undurchführbar, da im Wesentlichen keine Neubewertung der Vermögenswerte und Schulden zum 1. Januar 2017 stattgefunden hat. Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierten Vermögenswerte und Schulden der SynOpt GmbH zum Erwerbszeitpunkt und die entsprechenden Buchwerte unmittelbar vor dem Erwerbszeitpunkt stellten sich wie folgt dar: scroll
Der nicht beherrschende Anteil wurde zum Erwerbszeitpunkt mit 115 TEUR angesetzt und entspricht damit 45% des Reinvermögens. Die Anteile des Konzerns an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Vermögenswerte und Schulden sowie Eigenkapital zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert. In den Konzernabschluss der CENIT sind gemäß IFRS 10 bzw. IFRS11/IAS 28 die folgenden Unternehmen einbezogen (Anteilsbesitz nach § 313 Abs. 2 HGB): scroll
2. Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder FirmenwertUnternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich gemäß den zum Tauschzeitpunkt beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte, emittierten Eigenkapitalinstrumenten und eingegangenen oder übernommenen Schulden. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei dem Erwerb eines Tochterunternehmens oder eines Unternehmens unter gemeinschaftlicher Führung entsteht, wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens bemessen. Übersteigt der Anteil des Erwerbers an der Summe der beizulegenden Zeitwerte der angesetzten identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs, so wird der verbleibende Überschuss nach einer erneuten Beurteilung (sog. reassessment) sofort erfolgswirksam erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss den Erwartungen zufolge profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwerts wird direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht mehr aufgeholt werden. 3. Anteile an einem GemeinschaftsunternehmenDie CENIT ist seit 16. November 2007 an einem Gemeinschaftsunternehmen, der CenProCS AIRliance GmbH (CenProCS) mit 33,33% der Anteile beteiligt. Danach besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern, der CENIT AG Stuttgart, der PROSTEP AG Darmstadt und der CS SI LePlessis Robinson, Frankreich, zur zusammenfassenden Zurverfügungstellung von Dienstleistungen der Gesellschafter im Bereich der Informationstechnologie sowie der Koordination und Vermarktung dieser Dienstleistungen der Gesellschafter. Der CENIT Konzern bilanziert seinen Anteil an der CenProCS unter Anwendung der Equity-Methode. Nach der Equity-Methode wird der Anteil an der CenProCS in der Bilanz zu Anschaffungskosten, zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des CENIT-Konzerns am Reinvermögen der CenProCS, erfasst. Die CENIT AG hat im Rahmen der Gründung Zahlungsmittel in Höhe von 50 TEUR eingelegt. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des CENIT Konzerns am Erfolg der CenProCS. Unmittelbar im Eigenkapital ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und, sofern zutreffend, in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil an der CenProCS eliminiert. Der Abschluss der CenProCS wird zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen. Für den Anteil des CENIT Konzerns an der CenProCS ermittelt das Mutterunternehmen nach der Anwendung der Equity-Methode, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für diesen Anteil zu erfassen. Der Konzern ermittelt dabei an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an dem Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Anteils an der CenProCS und den Anschaffungskosten für diesen Anteil als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst. 4. FremdwährungsumrechnungDie Darstellungswährung entspricht der funktionalen Währung des Mutterunternehmens. Bei der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften wird das Konzept der funktionalen Währung angewendet. Die funktionale Währung der Konzernunternehmen entspricht dabei der jeweiligen lokalen Währung. Die Umrechnung von Abschlüssen in funktionaler Währung in die Darstellungswährung des Konzerns erfolgt unter Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode. Danach werden Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs, das Eigenkapital zu historischen Kursen und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Der sich aus der Umrechnung der einzelnen Abschlüsse ergebende Unterschiedsbetrag wird ergebnisneutral im Eigenkapital verrechnet. Bei Veräußerung von Tochterunternehmen werden die aus diesen Gesellschaften im Eigenkapital erfassten Währungsdifferenzen erfolgswirksam aufgelöst. Transaktionen in Fremdwährung werden grundsätzlich zum aktuellen Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Am Ende des Geschäftsjahres werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung zum Jahresstichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, und nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig war. Die sich aus der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Differenzen werden erfolgswirksam erfasst. Für die Fremdwährungsumrechnung kamen folgende Umrechnungskurse zur Anwendung: scroll
D Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeErworbene immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Die Abschreibungen, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden planmäßig nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vorgenommen, die in der Regel drei Jahre beträgt. Bei entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerten im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss entsprechen die Anschaffungskosten dieses immateriellen Vermögenswertes seinem beizulegenden Zeitwert. Sie werden um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert. Die Nutzungsdauer beträgt bei identifiziertem Kundenstamm je nach Ausprägung fünf bis zwölf Jahre, bei Software zehn Jahre und für einen identifizierten Auftragsbestand ein Jahr sowie für weitere immaterielle Vermögenswerte in der Regel drei Jahre. Erworbene immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen erfasst. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahin gehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte bestehen am Abschlussstichtag, wie im Vorjahr, keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aufgrund der Nichterfüllung der kumulativen Kriterien von IAS 38.57 nicht aktiviert. Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden ebenfalls wie die Kosten für Forschungsaktivitäten in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger linearer Abschreibungen und/oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Instandhaltungs- und Wartungskosten werden direkt als Aufwand erfasst. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt bei technischen Anlagen und Maschinen drei bis fünf Jahre sowie bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung fünf bis zehn Jahre. Die Bauten auf eigenem Grund und Boden werden über 33 Jahre, Außenanlagen über acht bis 15 Jahre abgeschrieben. Die Bauten auf fremden Grundstücken (Mietereinbauten) werden über die Dauer der Mietverträge abgeschrieben. Wesentliche Restwerte waren bei der Bemessung der Abschreibungshöhe nicht zu berücksichtigen. Restwerte, Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden jährlich überprüft und bei entsprechenden Änderungen angepasst. Die erforderlichen Änderungen werden grundsätzlich als Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Positionen sonstiger Ertrag oder sonstiger Aufwand erfasst. Bei allen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen wird die Werthaltigkeit des Buchwerts am Ende jeden Geschäftsjahres überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielbar sein könnte. Immer wenn der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt worden sind, ein Wertminderungsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine Aufhebung eines in früheren Jahren erfassten Wertminderungsaufwands wird für die Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, als Wertaufholung erfasst, wenn ein Anhaltspunkt vorliegt, dass der Wertminderungsaufwand nicht länger besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Betrag der Wertaufholung darf nicht den Betrag übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. LeasingverhältnisseDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt. Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger betrieblicher Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Berichtszeitraum waren keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse gegeben. Der Konzern tritt zudem nicht als Leasinggeber in Erscheinung. FinanzinstrumenteEin Finanzinstrument gemäß IAS 39 ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt angesetzt, sobald die CENIT Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Finanzinvestitionen und sonstige finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, d. h. zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist ("trade date accounting"). Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle VermögenswerteDie Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte eingestuft werden. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivative Finanzinstrumente werden auch als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, es handelt sich hierbei um Derivate, die als Sicherheitsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Der erfasste Nettogewinn oder -verlust schließt etwaige Dividenden und Zinsen des finanziellen Vermögenswerts mit ein. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden vom Konzern nicht gehalten. Bis zur Endfälligkeit gehaltene FinanzinvestitionenNicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder zumindest ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festem Fälligkeitstermin werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte eingestuft, wenn der Konzern beabsichtigt und in der Lage ist, diese Vermögenswerte bis zur Fälligkeit zu halten. Finanzinvestitionen, die für einen nicht definierten Zeitraum gehalten werden sollen, sind in dieser Klassifizierung nicht enthalten. Kredite und ForderungenKredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines Schuldtitels und der Zuordnung von Zinserträgen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen über die erwartete Laufzeit des Schuldtitels, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus erstmaliger Erfassung abgezinst werden. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteZur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind jene nicht derivative, die in keine der drei vorstehend genannten Kategorien eingestuft sind. Nach dem erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Gewinne oder Verluste in einer separaten Position des Eigenkapitals erfasst werden. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Finanzinvestition ausgebucht wird oder an dem eine Wertminderung für die Finanzinvestition festgestellt wird, wird der zuvor im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Vom Konzern werden keine zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte gehalten. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller VerbindlichkeitenDie finanziellen Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder es den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Wenn der Konzern weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt noch behält und weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, erfasst der Konzern seinen verbleibenden Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge. Für den Fall, dass der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, hat der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert sowie ein besichertes Darlehen für die erhaltene Gegenleistung zu erfassen. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglich genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Wertminderung von finanziellen VermögenswertenDer Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Etwaige Wertminderungen, welche sich durch einen im Vergleich zum Buchwert geringeren beizulegenden Zeitwert ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Vermögenswerte, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werdenGibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlustes als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts (d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Zinssatz). Der Buchwert des Vermögenswerts ist entweder direkt oder unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos zu reduzieren. Der Verlustbetrag wird ergebniswirksam erfasst. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Eine anschließende Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der Buchwert des Vermögenswerts zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht die fortgeführten Anschaffungskosten übersteigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in der Regel eine Laufzeit von 30-90 Tagen haben, werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag abzüglich einer Wertberichtigung für uneinbringliche Forderungen angesetzt. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Forderungen einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind. Ausfallrisiken bei Forderungen werden durch Einzelwertberichtigungen in ausreichender Höhe berücksichtigt. Vermögenswerte, die mit ihren Anschaffungskosten angesetzt werdenBestehen objektive Hinweise darauf, dass eine Wertminderung bei einem nicht notierten Eigenkapitalinstrument, das nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt wird, weil sein beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, oder bei einem derivativen Vermögenswert, der mit diesem nicht notierten Eigenkapitalinstrument verknüpft ist und nur durch Andienung erfüllt werden kann, aufgetreten ist, ergibt sich der Betrag der Wertberichtigung als Differenz zwischen dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die mit der aktuellen Marktrendite eines vergleichbaren finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteIst ein zur Veräußerung verfügbarer Vermögenswert in seinem Wert gemindert, wird ein im Eigenkapital erfasster Betrag in Höhe der Differenz zwischen den Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen) und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger, bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertminderungen dieses finanziellen Vermögenswerts, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft sind, werden nicht im Periodenergebnis erfasst. Wertaufholungen bei Schuldinstrumenten werden ergebniswirksam erfasst, wenn sich der Anstieg des beizulegenden Zeitwerts des Instruments objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der ergebniswirksamen Erfassung der Wertminderung aufgetreten ist. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zur Renditesteigerung und zu Sicherungszwecken eingesetzt. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der entsprechende Vertrag abgeschlossen wird, zunächst mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt und nachfolgend mit ihren beizulegenden Zeitwerten neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Wenn derivative Finanzinstrumente nicht die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, werden Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sofort erfolgswirksam erfasst. Zum Abschlussstichtag bestehen, wie im Vorjahr, keine derivativen Finanzinstrumente. Die ausgewiesenen Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bilanziert. Die Herstellungskosten werden auf Basis produktionsbezogener Vollkosten ermittelt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Veräußerungserlös abzüglich noch anfallender geschätzter Aufwendungen, die für die Fertigstellung und Veräußerung notwendig sind. Zahlungsmittel werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern. Die im Rahmen von beitragsorientierten Plänen zu zahlenden Beträge werden aufwandswirksam erfasst, wenn die Verpflichtung zur Zahlung der Beträge entsteht, und als Bestandteil des Personalaufwands ausgewiesen. Vorauszahlungen auf Beiträge werden aktiviert, sofern diese Vorauszahlungen zu einer Rückerstattung oder einer Verringerung künftiger Zahlungen führen werden. Die in der Schweiz bestehenden BVG-Vorsorgewerke gelten wegen der gesetzlichen Mindestzins- und Umwandlungssatzgarantien nach IAS 19 als leistungsorientierte Pläne. Ebenso ist die Ruhestandszahlung welche ein Arbeitgeber in Frankreich bei Renteneintritt eines Mitarbeiters zu bezahlen hat als leistungsorientierter Plan gemäß IAS 19 zu bilanzieren. Die Höhe der aus diesen Vorsorgewerken resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Methode) ermittelt. Der Konzern erfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, in voller Höhe im sonstigen Ergebnis. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden dabei sofort in die Gewinnrücklagen eingestellt und auch in den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umgegliedert. Das zur Deckung der Pensionsverpflichtungen vorliegende Planvermögen wird entsprechend den Vorgaben des IAS 19 mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten werden entweder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kategorisiert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Transaktionskosten werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Rückstellungen sind in Höhe der bestmöglichen Schätzung des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrags ausgewiesen und werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen gebildet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führt und eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Rückstellungen werden abgezinst, sofern der Effekt aus der Abzinsung wesentlich ist. Als Zinssatz wird ein Zinssatz vor Steuern gewählt, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung der Rückstellung wird im Zinsaufwand erfasst. Als Eventualschulden werden im Anhang Verbindlichkeiten ausgewiesen, die aus einer möglichen Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen. Wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen für die Gesellschaft unwahrscheinlich ist, wird keine Eventualschuld offengelegt. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und SteuerschuldenDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode entsprechend IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen den Ansätzen in der Steuerbilanz und den Ansätzen im Konzernabschluss angesetzt. Latente Steuerschulden werden grundsätzlich für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden grundsätzlich für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Bei Gesellschaften mit einer Verlusthistorie werden nur Gewinne angesetzt, die innerhalb von drei Jahren mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit realisiert werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Die latenten Steuern auf temporäre Differenzen werden mit dem Steuersatz ermittelt, dessen Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind aufgrund der zum Bilanzstichtag gültigen Gesetze und Verordnungen berechnet. Zukünftige Steuergesetzänderungen werden berücksichtigt, sofern am Bilanzstichtag materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind. Ertragsteuerliche Konsequenzen, die im Zusammenhang mit Positionen stehen, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. UmsatzsteuerUmsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet wird oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Schulden in der Bilanz erfasst. ErtragsrealisierungErträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Erträge sind zum beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung zu bemessen. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein: Verkauf von Waren und Erzeugnissen sowie Erbringung von DienstleistungenDie Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung ohne Umsatzsteuer und nach Abzug von gewährten Rabatten und Skonti ausgewiesen. Verkäufe von Gütern werden erfasst, wenn die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum der Güter auf den Käufer übertragen werden, weder Verfügungsrechte noch eine wirksame Verfügungsmacht zurückbehalten werden, die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden können und mit dem im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten verlässlich bestimmt werden können. Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads erfasst, sofern das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäfts verlässlich geschätzt werden kann. FertigungsaufträgeIst das Ergebnis eines Dienstleistungsvertrags verlässlich zu schätzen, so sind die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Dienstleistungsvertrag entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag jeweils als Teil der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Auftragskosten zu erfassen. Veränderungen in der vertraglichen Arbeit, den Ansprüchen und den Leistungsprämien sind in dem Ausmaß enthalten, in dem sie mit dem Kunden vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Dienstleistungsvertrags nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringbar sind. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie entstehen, als Aufwand erfasst. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst. Ein erwarteter Verlust aus einem Dienstleistungsvertrag ist als Aufwand zu erfassen, sobald dieser Verlust wahrscheinlich ist. LizenzerträgeErträge werden periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrags erfasst. Lizenzerlöse aus der Einräumung zeitlich begrenzter und zeitlich unbegrenzter Lizenzen werden dann erfasst, wenn die Software entsprechend dem Vertrag zur Verfügung gestellt wurde. Lizenzerlöse für Softwarepflege und Support werden ratierlich über die Laufzeit der Leistungserbringung realisiert. Nutzungsentgelte auf zeitlicher Basis werden linear über den Zeitraum der Vereinbarung erfasst. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden dann erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit besteht, dass die Gesellschaft die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und dass die Gesellschaft die Zuwendungen sachlich erhält. Die Erträge werden analog zu der Erfassung der mit den Zuschüssen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen realisiert. Dividenden und ZinserträgeDividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfasst. Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode, d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden). Gezahlte oder erhaltene Zinsen werden als Zinserträge und Zinsaufwendungen ausgewiesen. Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenDie folgenden Ermessensentscheidungen hatten nach Ansicht des Vorstands den wesentlichsten Einfluss auf die im Konzernabschluss erfassten Beträge.
E Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Aufteilung der Umsatzerlöse erfolgt nach Unternehmensbereichen und Regionen und ist in der in Erläuterung H dargestellten Segmentberichterstattung wiedergegeben. Die ermittelten Umsatzerlöse resultieren aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die Umsatzerlöse setzen sich aus den wesentlichen Ertragsposten wie folgt zusammen: In den Umsatzerlösen sind Umsätze aus Fertigungsaufträgen (PoC) in Höhe von 4.655 TEUR (Vj. 5.260) enthalten. Zum Bilanzstichtag sind insgesamt Umsätze aus laufenden Projekten in Höhe von 1.386 TEUR (Vj. 1.123 TEUR) enthalten. Auf diese Erlöse entfallen Auftragskosten in Höhe von 606 TEUR (Vj. 689 TEUR). Es ergibt sich somit ein Gewinn aus laufenden Fertigungsaufträgen von 780 TEUR (Vj. 434 TEUR) 2. Forschungs- und EntwicklungskostenGemäß IAS 38 sind nicht auftragsbezogene Entwicklungskosten aktivierungspflichtig, wenn die Voraussetzungen des IAS 38.57 erfüllt sind. Im Jahr 2017 wurde ausschließlich nicht auftragsbezogene Produktentwicklung betrieben, welche die Ansatzkriterien nach IAS 38.57 jedoch nicht erfüllen. Die angefallenen Entwicklungskosten der Projekte in Höhe von 9.206 TEUR (Vj. 8.436 TEUR) sind als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst worden. 3. Sonstige ErträgeDie sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Erträge aus Währungskursdifferenzen ergaben sich insbesondere aus der Umrechnung von US-Dollar und Schweizer Franken. In Frankreich werden den Unternehmen zwei Arten von Zuwendungen der öffentlichen Hand gewährt. Die sogenannte Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung (CIR) und die Steuergutschrift zur Förderung der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit (CICE). Die Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung beträgt 30% der qualifizierten Aufwendungen. Hierunter fallen Ausgaben für Grundlagenforschung, angewandte Forschung und Entwicklungskosten. Die Berücksichtigung der Steuergutschrift erfolgt durch Anrechnung auf die Körperschaftssteuerschuld, oder soweit eine vollständige Anrechnung nicht möglich ist, durch Auszahlung der Forderung. Die KEONYS SAS hat in 2017 Erträge aus dieser Steuergutschrift in Höhe von 676 TEUR, wovon 326 TEUR auf den Zugehörigkeitszeitraum zum CENIT Konzern entfallen, in den sonstigen Erträgen erfasst. Die Steuergutschrift zur Förderung der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit wird im Personalaufwand erfasst. 4. MaterialaufwandEs handelt sich um Aufwand für bezogene Fremdsoftware 62.943 TEUR (Vj. 41.971 TEUR) sowie um Aufwand für Fremdleistungen 6.382 TEUR (Vj. 5.837 TEUR). 5. PersonalaufwandDer Ausweis betrifft im Wesentlichen Gehälter, freiwillige soziale Leistungen, Zuführungen zur Urlaubsrückstellung, Erfolgsbeteiligungen und Vorstandstantiemen sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung. scroll
Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen im Wesentlichen den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzlichen Rentenversicherungen sind, mit Ausnahme der Schweiz, als beitragsorientierter Plan ausgestaltet. Weiterhin bietet die CENIT ihren Mitarbeitern in Deutschland die Möglichkeit Beiträge an eine Pensionskasse bzw. Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung zu entrichten. Bei diesen beitragsorientierten Versorgungsplänen geht der Arbeitgeber keine Verpflichtungen ein. Die Höhe der zukünftigen Pensionsleistungen richtet sich ausschließlich nach der Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an den externen Versorgungsträger gezahlt hat, einschließlich der Erträge aus der Anlage dieser Beiträge. Die schweizerischen BVG-Vorsorgewerke sowie die Ruhestandsgelder in Frankreich sind nach IAS 19 als leistungsorientierte Pläne ausgestaltet. Wir verweisen auf die Ausführungen zu F17. Im Jahresdurchschnitt (auf Quartalsbasis) waren 682 (Vj. 620) Mitarbeiter beschäftigt, zuzüglich 42 (Vj. 40) Auszubildende. Am Bilanzstichtag belief sich die Beschäftigtenzahl auf 764 Personen (Vj. 615). Davon waren 493 Mitarbeiter in Deutschland tätig, 208 in sonstigen Mitgliedsländern der Europäischen Union sowie 63 in anderen Nationen. Im Personalaufwand werden Aufwendungen aus dem Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von 259 TEUR (Vj. 99 TEUR) ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag werden 200 TEUR (Vj. 17 TEUR) unter den Verbindlichkeiten und 0 TEUR (Vj. 82 TEUR) unter den Rückstellungen dargestellt, da diese noch nicht zahlungswirksam geworden sind. Im Geschäftsjahr bestehen Verbindlichkeiten aus Abfindungszahlungen aus früheren Geschäftsjahren in Höhe von 0 TEUR (Vj. 4 TEUR). In Frankreich werden den Unternehmen zwei Arten von Zuwendungen der öffentlichen Hand gewährt. Die sogenannte Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung (CIR) und die Steuergutschrift zur Förderung der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit (CICE). Die Steuergutschrift zur Förderung der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit beläuft sich auf einen Prozentsatz der ab 1. Januar 2013 ausgezahlten Bruttovergütungen. Die Berücksichtigung der Steuergutschrift erfolgt durch Anrechnung auf die Körperschaftssteuerschuld, oder soweit eine vollständige Anrechnung nicht möglich ist, durch Auszahlung der Forderung. Da es sich um Erträge, basierend auf den Bruttovergütungen handelt, wurde dieser Ertrag vom Personalaufwand abgesetzt. Die KEONYS SAS hat in 2017 Erträge aus dieser Steuergutschrift in Höhe von 114 TEUR, wovon 53 TEUR auf den Zugehörigkeitszeitraum zum CENIT Konzern entfallen und die CENIT FR Erträge in Höhe von 37 TEUR (Vj. 38 TEUR) erfasst. Die Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung (CIR) ist im sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesen. 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und SachanlagenDie Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens, die in der Erläuterung F1 und F2 dargestellt ist. 7. Sonstige Aufwendungenscroll
8. ZinsergebnisDie Gesamtzinserträge und Gesamtzinsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die sowohl zu fortgeführten Anschaffungskosten als auch erfolgswirksam mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet wurden, stellen sich wie folgt dar: scroll
9. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Ertragsteuern umfassen die inländische Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags sowie die Gewerbesteuer. Vergleichbare Steuern der ausländischen Tochtergesellschaften sind ebenfalls unter dieser Position ausgewiesen. Der Aufwand aus Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Im laufenden Steueraufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 17 TEUR enthalten (Vj. Ertrag 157 TEUR). Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen. Diese stellen sich wie folgt dar: scroll
Der Kongress der USA hat das Steuerreformpaket "H.R. 1 - Tax Cuts and Jobs Act" beschlossen und Präsident Trump hat am 22. Dezember 2017 das Gesetz unterzeichnet, wodurch es rechtskräftig wurde. Hierdurch wurde der ab 1. Januar 2018 der Körperschaftsteuersatz von 35% auf 21% gesenkt. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen State Tax ergibt sich für die CENIT NA ab 1. Januar 2018 ein lokaler Steuersatz von 24%. Die erwartete Steuerbelastung auf das steuerliche Ergebnis beträgt zum Abschlussstichtag 31% (Vj. 31%) und errechnet sich wie folgt: scroll
Der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand und dem rechnerischen Steueraufwand, der sich bei einem Steuersatz für die CENIT AG von 31% (Vj. 31%) ergeben würde, setzt sich wie folgt zusammen: scroll
10. Ergebnis pro AktieDie Ermittlung des Ergebnisses je Aktie erfolgt nach den Vorgaben des IAS 33 ("Earnings per Share") mittels Division des Konzernergebnisses durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der während des Geschäftsjahres ausgegebenen Aktien. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie berücksichtigt keine Optionen und ergibt sich, indem das auf die Aktien entfallende Nettoergebnis nach Anteilen Dritter durch die durchschnittliche Zahl der Aktien dividiert wird. Ein verwässertes Ergebnis je Aktie liegt dann vor, wenn aus dem Stammkapital neben Stammaktien auch Eigenkapitalinstrumente ausgegeben werden, die zukünftig zu einer Erhöhung der Aktienzahl führen könnten. Optionen oder Optionsscheine werden dabei nur berücksichtigt, wenn der durchschnittliche Börsenkurs der Stammaktien während der Berichtsperiode den Ausübungspreis der Optionen oder Optionsscheine übersteigt. Dieser Effekt wird entsprechend ermittelt und angegeben. Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zugrunde gelegten Beträge: scroll
Zum Bilanzstichtag wurden keine eigenen Aktien gehalten. In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden. Nach IAS 33 par. 49 ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von 1,07 EUR (Vj. 0,97 EUR) verwässert und unverwässert. 11. Gezahlte und vorgeschlagene DividendenWährend des Geschäftsjahres beschlossene und ausgeschüttete Dividende auf Stammaktien: scroll
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der CENIT AG werden auf der Hauptversammlung am 18. Mai 2018 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 1,00 EUR je Aktie aus dem Bilanzgewinn der CENIT AG auszuschütten. scroll
Aus der Ausschüttung von Dividenden durch die CENIT AG an die Anteilseigner ergeben sich für die CENIT AG keine ertragsteuerlichen Konsequenzen. F Bilanz1. Immaterielle VermögenswerteIm Jahr 2017 entwickelte sich der Bestand der immateriellen Vermögenswerte wie folgt: scroll
Die Abschreibung wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen erfasst. Der Kundenstamm aus der Erstkonsolidierung der Conunit GmbH hat zum Bilanzstichtag noch einen Amortisationszeitraum von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Restbuchwert am Bilanzstichtag beläuft sich auf 590 TEUR. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbene Software aktiviert, die zum Bilanzstichtag einen Restbuchwert von 53 TEUR hat. Der verbleibende Amortisationszeitraum beträgt ebenfalls zwei Jahre und sechs Monate. Die Software aus der Erstkonsolidierung der SPI Numerique SARL hat zum Bilanzstichtag einen Restbuchwert von 437 TEUR. Der zum Bilanzstichtag verbleibende Amortisationszeitraum beträgt sechs Jahre und drei Monate. Der Kundenstamm aus der Erstkonsolidierung der Coristo GmbH hat zum Bilanzstichtag einen Amortisationszeitraum von drei Jahren. Der Buchwert beträgt zum 31. Dezember 2017 819 TEUR. Der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert der Coristo GmbH in Höhe von 437 TEUR wurde zur Überprüfung der Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "PLM-SAP" zugeordnet, die auch ein berichtspflichtiges Geschäftssegment darstellt. Im Zuge der Erstkonsolidierung der KEONYS Gruppe wurde ein Kundenstamm der KEONYS SAS identifiziert, dieser hat zum Bilanzstichtag einen Amortisationszeitraum von elf Jahren und sechs Monaten. Der Buchwert beträgt zum Bilanzstichtag 4.525 TEUR. Der im Rahmen des Erwerbs erworbene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 5.355 TEUR wurde zur Überprüfung der Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "KEONYS FR" zugeordnet. Im Zuge der Erstkonsolidierung der SynOpt GmbH wurde ein Kundenstamm identifiziert, dieser hat zum Bilanzstichtag einen Amortisationszeitraum von sieben Jahren und sechs Monaten. Der Buchwert beträgt zum Bilanzstichtag 248 TEUR WertminderungsaufwandDer Konzern hat eine Überprüfung auf Wertminderung für den Geschäfts- oder Firmenwert durchgeführt. Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "PLM-SAP" und "KEONYS FR" werden auf der Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, der auf vom Management genehmigten 5-Jahres Finanzplänen basiert. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 6%. Cashflows nach dem Zeitraum von fünf Jahren werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1% extrapoliert. Diese Wachstumsrate entspricht der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate des Marktumfeldes. Die Überprüfung zeigte, dass der beizulegende Zeitwert höher als der Nutzungswert ist. Daher gab es hieraus seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung keine Anzeichen auf Wertminderungsbedarf, der Geschäfts- oder Firmenwert besteht unverändert fort. Das Management ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Betrag wesentlich übersteigt. Hinsichtlich der immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer gab es im aktuellen Geschäftsjahr 2017 keine Anzeichen auf Wertminderungsbedarf. 2. SachanlagenIm Jahr 2017 entwickelte sich der Bestand der Sachanlagen wie folgt: scroll
3. Anteile an GemeinschaftsunternehmenDie CENIT AG besitzt einen Anteil von 33,3% an der CenProCS AIRliance GmbH, einem in Stuttgart ansässigen Unternehmen. Die Gesellschaft ist auf die zusammenfassende Zurverfügungstellung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie sowie die Koordination und Vermarktung dieser Dienstleistungen spezialisiert. Das oben aufgeführte Gemeinschaftsunternehmen ist in diesem Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert. Die Vermögenswerte, Schulden und Erträge der CenProCS AIRliance GmbH stellen sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt dar: scroll
4. Latente SteuernDie ermittelten Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen den Ergebnissen der Steuer- und Handelsbilanzen und den Anpassungen der Handelsbilanzen an IFRS der einbezogenen Unternehmen, führten in folgenden Positionen zu latenten Steuern in folgender Höhe: scroll
Die Veränderung der latenten Steuern auf erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen in Höhe von 45 TEUR (Vj. 63 TEUR) wurde erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Im Rahmen von Erstkonsolidierungen wurden latente Steuern von 347 TEUR (VJ. 108 TEUR) erfasst. Die weiteren Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern waren im Berichtsjahr sowie im Vorjahr erfolgswirksam. Zum 31. Dezember 2017 waren keine latenten Ertragsteuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte Gewinne erfasst (sog. outside basis differences). Diese belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 41 TEUR (Vj. 83 TEUR). Zum Bilanzstichtag existieren im Konzern steuerliche Verlustvorträge von 7.820 TEUR, (Vj. 141 TEUR) für die aktive latente Steuern in Höhe von 1.530 TEUR (Vj. 56 TEUR) angesetzt wurden. Diese entfallen auf KEONYS FR und CENIT FR. Die KEONYS FR hat einen steuerlichen Verlustvortrag von in Höhe von 7.535 TEUR. Da das Unternehmen in der Vergangenheit Verluste erwirtschaftet hat erfolgte der Ansatz in der Höhe, in der das Unternehmen über zu versteuernde temporäre Differenzen verfügt (3.460 TEUR) und für die geplante zukünftige Verlustnutzung in Höhe von 1.950 TEUR. Der darüber hinausgehende Betrag von 2.410 TEUR wurde nicht angesetzt. Der Ansatz erfolgte nur insoweit als überzeugende substanzielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Bei Gesellschaften mit einer Verlusthistorie werden nur Gewinne angesetzt, die innerhalb von drei Jahren mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit realisiert werden können. 5. Vorrätescroll
Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert vorgenommen (Vj. 0 TEUR). 6. ForderungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von 28.551 TEUR (Vj. 19.631 TEUR) gegen Dritte sowie in Höhe von 2.975 TEUR (Vj. 3.292 TEUR) gegen Gemeinschaftsunternehmen. In den Forderungen sind Forderungen aus Fertigungsaufträgen für laufende Projekten in Höhe von 1.386 TEUR (Vj. 1.123 TEUR) enthalten. Auf diese Projekte entfallen erhaltene Anzahlungen in Höhe von 2.151 TEUR (Vj. 1.786 TEUR). Da es sich um Anzahlungen und keine leistungsfortschrittsbezogenen Teilabrechnungen handelt, werden diese in der Bilanz als übrige Schulden ausgewiesen. Es werden fristenunabhängig Einzelwertberichtigungen vorgenommen, sofern ein konkretes Ausfallrisiko bekannt wird (Vergleich, Insolvenz). Es wurden Forderungen aus Lieferungen am Bilanzstichtag in Höhe von 45 TEUR (Vj. 7 TEUR) einzelwertberichtigt. Zum Ende des Geschäftsjahres ergibt sich folgende Aufstellung über die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen: scroll
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Die zehn größten Debitoren haben zum Bilanzstichtag einen Forderungssaldo von 9.376 TEUR. Dies entspricht einem Anteil von 30%. Die Kreditqualität der Forderungen zum Bilanzstichtag, die weder überfällig noch wertberichtigt sind, ist als angemessen zu beurteilen. Es existieren keinerlei Anhaltspunkte, die auf eine Wertminderung hindeuten könnten. Die Bonität der Zahlungsschuldner wird laufend überwacht. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 45 TEUR (Vj. 7 TEUR) wertgemindert. Das Wertberichtigungskonto hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität seit Einräumung des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen. Es besteht keine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos, da der Kundenbestand breit ist und keine Korrelationen bestehen. Es bestehen keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit größer ein Jahr, die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen werden. Die Struktur der Forderungen nach Ländern ergibt sich wie folgt: scroll
7. Übrige ForderungenDie übrigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die übrigen Forderungen sind alle kurzfristiger Natur, sind nicht überfällig und wurden nicht wertberichtigt. Im Geschäftsjahr bestehen wie im Vorjahr keine langfristigen Forderungen (Vj. 0 TEUR). 8. Sonstige finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werdenZum Bilanzstichtag bestehen wie im Vorjahr keine finanziellen Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Vj. 0 TEUR). 9. SteueransprücheWeder im aktuellen Berichtsjahr noch im Vorjahr bestanden langfristige Ertragsteuerforderungen. Bei den kurzfristigen laufenden Ertragsteueransprüchen in Höhe von insgesamt 1.729 TEUR (Vj. 442 TEUR) handelt es sich um Ansprüche aus Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von insgesamt 138 TEUR (Vj. 350 TEUR), Forderungen aus der Umsatzsteuervorauszahlung 691 TEUR (Vj. 1 TEUR) sowie um die Aktivierung einer Steuergutschrift für Forschungsprojekte in Frankreich in Höhe von 902 TEUR. Der letztjährig ausgewiesene kurzfristige Anteil am aktivierten Körperschaftsteuerguthaben in Höhe von 91 TEUR wurde im Geschäftsjahr ausgeglichen. 10. Zahlungsmittel/FinanzmittelfondsDie Zahlungsmittel bzw. Finanzmittelfonds setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Guthaben bei Kreditinstituten werden variabel verzinst, bei Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel beträgt 23.692 TEUR (Vj. 33.606 TEUR). Die Kontokorrentkredite haben sich in Höhe von 1.857 TEUR durch die Veränderung des Konsolidierungskreises ergeben. Im weiteren Geschäftsverlauf wurden diese um weitere 1.295 TEUR erhöht. Zum Bilanzstichtag verfügt der Konzern über Kreditlinien in Höhe von 4.806 TEUR (Vj. 1.654 TEUR). Neben den oben ausgewiesenen Kontokorrentkrediten besteht eine Linie in Höhe von 1.500 TEUR, die sowohl als Kredit- als auch als Avallinie in Anspruch genommen werden kann. Diese Linie wurde zum Bilanzstichtag als Avallinie in Höhe von 667 TEUR in Anspruch genommen. 11. Aktiver AbgrenzungspostenDer aktive Abgrenzungsposten setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Bei den abgegrenzten Wartungsgebühren handelt es sich um Vorauszahlungen des CENIT Konzerns für den Leistungszeitraum 2018, die im Folgejahr aufwandswirksam werden. 12. EigenkapitalGrundkapitalDas Grundkapital (gezeichnetes Kapital) der CENIT AG beträgt seit der am 13. Juni 2006 beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006, 8.367.758,00 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR (Vj. 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR). Die Aktien lauten auf den Inhaber und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien. Die CENIT AG hält unverändert keine eigenen Anteile. Erläuterung der Bestandteile des EigenkapitalsDie Kapitalrücklage enthält den bei der Ausgabe von Aktien der Muttergesellschaft über den Nennbetrag hinausgehenden erzielten Betrag. Übersteigen die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1-3 HGB zusammen nicht den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals, so dürfen diese gemäß § 150 AktG nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr verwendet werden, sofern diese nicht durch einen Jahresüberschuss bzw. Gewinnvortrag gedeckt ist und nicht durch Auflösung anderer Gewinnrücklagen ausgeglichen werden kann. Im Geschäftsjahr 2007 wurde die Kapitalrücklage letztmalig in Höhe von 195 TEUR durch die zeitanteilige Verbuchung der gewährten Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2002/2006 erhöht. Die anderen Gewinnrücklagen sowie die gesetzliche Rücklage gemäß § 150 AktG enthalten in die Rücklagen eingestellte Gewinne. Die in den anderen Gewinnrücklagen enthaltenen unrealisierten versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen haben sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt entwickelt: scroll
Die Währungsumrechnungsrücklage enthält die erfolgsneutral verrechneten Unterschiedsbeträge aus der Umrechnung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften in die funktionale Währung des Konzerns. Zum Bilanzstichtag sind vom Eigenkapital in Höhe von 40.855 TEUR insgesamt 1.239 TEUR Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zuzuordnen 13. Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten und übrige Rückstellungenscroll
Die laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die übrigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten entsprechend IAS 37 ab. Sie haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgt überwiegend in der folgenden Berichtsperiode. Die langfristigen Rückstellungen werden aufgrund der Größenordnung unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. 14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und gegenüber GemeinschaftsunternehmenFür die Verbindlichkeiten bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. scroll
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind 7.957 TEUR (Vj. 3.718 TEUR) innerhalb eines Jahres fällig. Diese sind nicht verzinslich. 15. Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Jubiläumszuwendungen belaufen sich auf insgesamt 434 TEUR. Davon werden 359 TEUR unter den langfristigen und 75 TEUR unter den kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für die Jubiläumszuwendungen bestehen keine schriftlichen Zusagen an die Mitarbeiter. Aufgrund des Zahlungsverhaltens und der sich daraus abzeichnenden betrieblichen Übung wurden diese passiviert. 16. Passiver AbgrenzungspostenDer passive Abgrenzungsposten setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Bei den abgegrenzten Wartungsgebühren handelt es sich um Vorauszahlungen seitens Kunden für den Leistungszeitraum 2018, welche erst in späteren Perioden ertragswirksam werden. 17. AltersversorgungspläneBeitragsorientierte PläneDer Konzern bietet allen Mitarbeitern in Deutschland mit einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis die Möglichkeit zu einer arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge. Die CENIT zahlt freiwillig mit Widerrufsrecht einen monatlich fest definierten Betrag in eine beitragsorientierte Rentenversicherung einer Versicherungsgesellschaft. Die CENIT hatte im Geschäftsjahr Aufwendungen hieraus von 201 TEUR (Vj. 200 TEUR). Daneben besteht für alle Mitarbeiter, mit Ausnahme der CENIT CH, ein beitragsorientierter Plan im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherungen, in die der Arbeitgeber in Höhe des jeweils gültigen Beitragssatzes (Arbeitgeberanteil) der rentenpflichtigen Vergütung einzuzahlen hat. Leistungsorientierte PläneDie Altersvorsorge über die BVG in der Schweiz ist grundsätzlich nach IAS 19 als ein leistungsorientierter Pensionsplan ausgestaltet und demnach in der Bilanz abzubilden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. In Frankreich wird die gesetzliche Basisrente durch obligatorische Zusatzrenten ergänzt, welche wie die Basisrente nach dem Umlageverfahren finanziert wird. Durch das Rentenreformgesetz von 2010 wurde das gesetzliche Mindestrentenalter erhöht. Soweit sich ein Arbeitnehmer entscheidet in Rente zu gehen, erhält er eine Ruhestandszahlung vom Arbeitgeber. Der Betrag ist variabel, orientiert sich aber an der Betriebszugehörigkeit und beträgt so zwischen ein bis sechs Monatsgehältern. In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Bilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt. Die in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtung aus den leistungsorientierten Altersvorsorgeverpflichtungen beläuft sich auf insgesamt: scroll
Die Nettoschuld hat sich damit wie folgt entwickelt: scroll
Die Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellt sich wie folgt dar: scroll
Das Planvermögen besteht in voller Höhe aus anderen Anlagen. Die erwarteten Gesamterträge aus Planvermögen werden auf der Grundlage der Erfahrungen in der Vergangenheit bestimmt. Diese spiegeln sich in den Grundannahmen wider (siehe unten). Die tatsächlichen Erträge aus Planvermögen belaufen sich auf insgesamt 6 TEUR (Vj. Verlust 139 TEUR) scroll
Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2018 mit Beiträgen zu leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von insgesamt 170 TEUR. Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtung der CENIT CH dargestellt: scroll
Für die Pensionsverpflichtung der KEONYS FR wurden folgende Grundannahmen getroffen. scroll
Beträge der laufenden und der vorangegangenen Berichtsperioden stellen sich wie folgt dar: scroll
Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt werden, sind der Diskontierungszinssatz und die Lohnsteigerungsrate. Die nachfolgend dargestellten Sensitivitätsanalysen wurden auf Basis der nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der jeweiligen Annahmen zum Bilanzstichtag durchgeführt, wobei die übrigen Annahmen jeweils unverändert geblieben sind. Bei den Verpflichtungen der CENIT CH in Höhe von 5.845 TEUR würde eine Veränderung des Diskontierungszinssatzes von +0,5% bzw. -0,5% die Verpflichtung um 5,3% verringern bzw. um 6,0% erhöhen. Verändert sich die Lohnsteigerungsrate um +0,5% bzw. -0,5%, würde sich die Verpflichtung um +0,4% bzw. -0,4% verändern. Bei den Verpflichtungen der KEONYS FR in Höhe von 938 TEUR würde eine Veränderung des Diskontierungszinssatzes von +0,5% bzw. -0,5% die Verpflichtung um 5,8% verringern bzw. um 6,3% erhöhen. Verändert sich die Lohnsteigerungsrate um +0,5% bzw. -0,5%, würde sich die Verpflichtung um 6,5% bzw. 6,0% verändern. 18. Zielsetzungen und Methoden des FinanzrisikomanagementsDie Zielsetzung der gemäß IFRS 7 geforderten Anhangangaben sind die Vermittlung von entscheidungsrelevanten Informationen über die Höhe, den Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von künftigen Cashflows, die aus Finanzinstrumenten resultieren, sowie eine Abschätzung der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen neben den liquiden Mitteln vor allem unverbriefte Forderungen, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen und Darlehensforderungen, sowie verbriefte Forderungen, wie Schecks, Wechsel oder Schuldverschreibungen. Ebenso können unter dem Begriff finanzielle Vermögenswerte auch bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und zu Handelszwecken gehaltene Derivate verstanden werden. Finanzielle Verbindlichkeiten hingegen begründen in der Regel eine vertragliche Verpflichtung zur Rückgabe liquider Mittel oder anderer finanzieller Vermögenswerte. Dazu zählen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anleihen, Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel sowie geschriebene Optionen und derivative Finanzinstrumente mit negativem Fair Value. Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente - mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente - umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegen Gemeinschaftsunternehmen sowie Zahlungsmittel, Kontokorrentkredite sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Für die Forderungen und Verbindlichkeiten ergeben sich aufgrund ihrer kurzen Laufzeit keine signifikanten Unterschiede zwischen Buch- und beizulegenden Zeitwerten. Im Rahmen der operativen Tätigkeit ist der Konzern Bonitäts-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Zins- und Währungsschwankungen ausgesetzt. Die generellen Regelungen für die konzernweite Risikopolitik sind in konzerninternen Richtlinien festgelegt. Die konzernweite Risikopolitik sieht dabei auch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten vor. Die entsprechenden Finanztransaktionen werden nur mit bonitätsmäßig erstklassigen Kontrahenten abgeschlossen. MarktrisikoMarktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen die drei folgenden Risikotypen: Wechselkursrisiko, Zinsrisiko und sonstige Preisrisiken, wie beispielsweise das Aktienkursrisiko. Ein wesentliches Marktpreisrisiko wird von der Gesellschaft nicht gesehen. Zu den übrigen o. g. Marktrisiken verweisen wir auf folgende Ausführungen. Bonitäts- oder AusfallrisikoDas Bonitäts- oder Ausfallrisiko ergibt sich aus der Gefahr, dass Geschäftspartner bei einem Geschäft über ein Finanzinstrument ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, und dadurch Vermögensverluste verursacht werden. Vor Aufnahme eines neuen Kunden nutzt der Konzern eine externe Kreditwürdigkeitsprüfung, um die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden zu beurteilen und deren Kreditlimits festzulegen. Bonitätsanalysen werden bei wesentlichen Neukunden über die Creditreform e.V. getätigt. Bei Neu- und auch Bestandskunden wird das Ausfallrisiko u. a. auch durch die Stellung von Anzahlungsrechnungen reduziert. Bei Bestandskunden wird das Zahlungsverhalten laufend analysiert. Die Kreditrisiken werden darüber hinaus über Limits je Vertragspartei gesteuert, die jährlich überprüft werden. Für die von Vertragspartnern vermittelten Kundenaufträge wird auf eine Bonitätsanalyse verzichtet, da diese bereits auf Ebene der Vertragspartner vorgenommen wird. Darüber hinaus werden die Forderungsbestände von uns laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Da wir mit unseren Kunden keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen treffen, stellt die Gesamtheit der bei den Aktiva ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar. Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist nicht erkennbar. Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente. Neben üblichen Eigentumsvorbehalten verfügt der Konzern nicht über Sicherheiten oder sonstige Kreditverbesserungsmaßnahmen, welche dieses Ausfallrisiko vermindern würden. WährungsrisikoWährungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen bzw. bei planmäßigem Geschäftsverlauf entstehen werden. Des Weiteren bestehen Währungsrisiken aus inländischen Bankguthaben in USD. Die daraus resultierenden Risiken entsprechen bei einem Bestand von 3.914 TUSD (Vj. 1.665 TUSD) sowie einer Veränderung von +/- 10% 326 TEUR (Vj. 158 TEUR). Das Risiko aus Kassenbeständen insgesamt ist als von untergeordneter Bedeutung einzuschätzen. Das Währungsrisiko aus Bankguthaben der Tochterunternehmen in der jeweiligen Landeswährung resultiert im Wesentlichen aus 453 TCHF (Vj. 2.999 TCHF) und 3.139 TUSD (Vj. 7.090 TUSD) und beträgt bei einer Veränderung von +/- 10% 300 TEUR (Vj. 952 TEUR). Andere Risiken aus Währungen bestehen nicht. ZinsrisikoEin Risiko aufgrund schwankender Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, ergibt sich grundsätzlich nicht, da keine langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz in Anspruch genommen werden. Da die Gesellschaft keine langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in Anspruch nimmt, wird ein Zinsrisiko aus Konzernsicht nur bei der Anlage von flüssigen Mitteln gesehen. Dieses Risiko wird grundsätzlich als nicht materiell eingeschätzt. Die Steuerung des Zinsertrags des CENIT Konzerns erfolgt durch eine Kombination von festverzinslichen und variabel verzinslichen Anlagen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung schließt der Konzern, wenn notwendig, Finanzinstrumente ab. Zu beiden Bilanzstichtagen ergibt sich kein Bestand an derivativen Finanzinstrumenten zur Zinssteuerung. LiquiditätsrisikoDer Konzern benötigt ausreichende liquide Mittel zur Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen. Liquiditätsrisiken entstehen durch die Möglichkeit, dass Kunden nicht in der Lage sind, etwaige Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen im Rahmen der normalen Handelsbedingungen zu erfüllen. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Kreditlinien bei Banken sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Kreditwürdigkeit der Gruppe erlaubt die Beschaffung von liquiden Mitteln in ausreichendem Maße. Darüber hinaus sind noch nicht in Anspruch genommene Kreditlinien vorhanden. Wegen des hohen Bestands an liquiden Mitteln bestehen auf Konzernebene derzeit keine Liquiditäts- oder Refinanzierungsrisiken. Die finanziellen Verbindlichkeiten weisen alle eine Restlaufzeit von maximal einem Jahr auf. KapitalsteuerungVorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es sicherzustellen, dass es zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine maximale Eigenkapitalquote aufrechterhält. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor, unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. Zum 31. Dezember 2017 bzw. 31. Dezember 2016 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen. Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe des Verhältnisses zur Bilanzsumme. scroll
19. FinanzinstrumenteDie nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente: scroll
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten entspricht dem Buchwert zu fortgeführten Anschaffungskosten, weil es sich hierbei ausschließlich um kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten handelt. Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden ergibt sich aus am Markt gebildeten bzw. beobachtbaren Preisen. G KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Finanzmittelfonds des CENIT Konzerns im Berichtsjahr und Vorjahr durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert hat. Dabei wurden Zahlungsströme entsprechend IAS 7 nach den Cashflows aus betrieblicher Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die von den ausländischen Gesellschaften ausgewiesenen Beträge werden grundsätzlich zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Hiervon abweichend wird die Liquidität, wie in der Bilanz, zum Stichtagskurs angesetzt. Der Einfluss von wechselkursbedingten Veränderungen der Zahlungsmittel wird soweit wesentlich gesondert gezeigt. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen direkt ermittelt. Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit wird demgegenüber ausgehend vom operativen Konzernjahresergebnis indirekt abgeleitet. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der betrieblichen Geschäftstätigkeit um Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen bereinigt. Dabei entstehen Unterschiede im Vergleich zu den Veränderungen der betreffenden Bilanzpositionen in der Konzernbilanz. Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Finanzanlagen sind im Mittelabfluss aus investiver Tätigkeit enthalten. In den Finanzmittelfonds werden ausschließlich Vermögenswerte einbezogen, die jederzeit ohne wesentliche Wertabschläge in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Schwankungen unterliegen. Der Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz (F10) ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, soweit sie eine ursprüngliche Fälligkeit von weniger als drei Monaten haben und jederzeit fällige Kontokorrentkredite. H SegmentberichterstattungGemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung von Konzernbereichen abzugrenzen, die regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesem Segment und der Bewertung seiner Ertragskraft überprüft wird. Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäftseinheiten organisiert und verfügt über folgende zwei berichtspflichtige Geschäftssegmente:
Die Darstellung orientiert sich an der internen Berichterstattung. Das Segment Product Lifecycle Management (PLM) konzentriert sich auf Industriekunden und entsprechende Technologien. Ihre Branchenschwerpunkte liegen bei Automotive, Aerospace, Maschinenbau und Schiffbau. Im Vordergrund stehen Produkte und Dienstleistungen im Product Lifecycle Management wie z. B. CATIA von Dassault Systemes oder SAP und eigenerstellte Software wie z. B. cenitCONNECT und FASTSUITE. Das Segment Enterprise Information Management (EIM) konzentriert sich auf das Kundensegment Handel, Banken, Versicherungen und Versorger. Im Vordergrund stehen hier Produkte des strategischen Softwarepartners IBM und eigenerstellte Software und Beratungsleistungen im Bereich Dokumentenmanagement und Business Intelligence. Bei der Segmentierung nach Geschäftsbereichen und nach Regionen werden in der Spalte "nicht zugeordnet" im Segmentvermögen Finanzbestände und Steuererstattungsansprüche sowie in den Segmentverbindlichkeiten, laufende und latente Ertragsteuerverbindlichkeiten sowie sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen, die nicht den jeweiligen Geschäftsbereichen zugeordnet werden konnten. Die Segmentierung nach Regionen wird nach dem Standort der Vermögenswerte des Konzerns bestimmt. Verkäufe an die externen Kunden, die in den geografischen Segmenten angegeben werden, werden entsprechend dem geografischen Standort des Kunden den einzelnen Segmenten zugewiesen. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG NACH BUSINESS UNITS (nach IFRS)scroll
EIM = Enterprise Information Management; PLM = Product Lifecycle Management Die Segmentierung nach Regionen stellt sich wie folgt dar: scroll
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Die Überleitung des Segmentvermögens setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Überleitung der Segmentschulden setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Überleitung des langfristigen Segmentvermögens setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Im Berichtsjahr und im Vorjahr waren außer Abschreibungen und Rückstellungszuführungen keine wesentlichen, nicht zahlungswirksamen Aufwendungen gegeben. I Sonstige Angaben1. Eventualschulden und sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu vermerkenden oder im Anhang anzugebenden Eventualschulden. Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingverträgen. Die sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen sind in der nachfolgenden Darstellung berücksichtigt: scroll
Im Wesentlichen setzen sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus den eingegangenen Mietverhältnissen für die angemieteten Bürogebäude in Deutschland in Höhe von 5.978 TEUR (Vj. 5.873 TEUR) und Kfz-Leasingverträgen von 1.507 TEUR (Vj. 1.439 TEUR) zusammen. Es bestehen geschäftsübliche Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln. Die Firmenfahrzeuge und Kommunikationsanlagen wurden ebenfalls über Mietleasingverträge angemietet, um den aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten und eine Bindung von Liquidität zu vermeiden. Aus diesen Verträgen resultieren in den zukünftigen Perioden Zahlungsabflüsse, die in der oberen Aufstellung enthalten sind. In den künftigen Perioden fallen voraussichtlich keine wesentlichen Erträge aus Untermietverhältnissen an. 2. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenSalden und Geschäftsvorfälle zwischen der CENIT und ihren Tochterunternehmen, die nahestehende Unternehmen und Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden im Anhang nicht erläutert. Nahestehende Personen und Unternehmen des CENIT Konzerns im Sinne von IAS 24 stellen somit ausschließlich Vorstände und Aufsichtsräte, deren Angehörige sowie Gemeinschaftsunternehmen dar. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen wurden von der CENIT mit einem Mitglied des Aufsichtsrats getätigt. Hieraus entstanden im Geschäftsjahr 2017 Beratungsaufwendungen in Höhe von 18 TEUR (Vj. 17 TEUR) gegenüber der CENIT und 2 TEUR (Vj. 1 TEUR) Beratungsaufwendungen gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen. Die Geschäfts beziehungen werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt. Darüber hinaus hat die CENIT Umsätze mit Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 9.691 TEUR (Vj. 10.067 TEUR) getätigt. Zum Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von 23 TEUR (Vj. 2 TEUR). Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen ein Gemeinschaftsunternehmen werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Dem Vorstand der Gesellschaft gehörten folgende Herren an:
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten folgende Herren an:
Für das Berichtsjahr betrugen die Bezüge der Vorstände: scroll
Die variable Vorstandsvergütung ist in einen kurzfristigen und einen langfristigen Bestandteil aufgeteilt, wobei der kurzfristige Anteil im Folgejahr zur Auszahlung gelangt. Der langfristige Bestandteil wird nach drei Jahren ausgezahlt, sofern weitere Kriterien erfüllt worden sind. Die jährlichen Gesamtbezüge sind auf jeweils 750.000,00 EUR gedeckelt. Für die erfolgsabhängigen Bezüge und die Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung wurde keine Minimalvergütung vereinbart. Die Nebenleistungen betreffen die Fahrzeuggestellung und Zuschüsse zur Rentenversicherung. Im Berichtsjahr wurden folgende Bezüge an die Vorstände ausgezahlt: scroll
In den Anstellungsverträgen von Herrn Bengel und Herrn Schmidt sind Entschädigungszahlungen nach § 74 HGB für die Dauer eines einjährigen Wettbewerbsverbots sowie Entgeltfortzahlung für sechs Monate zugunsten von Hinterbliebenen der Vorstände im Todesfall vereinbart. Weitere Versorgungszusagen und Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden nicht zugesagt. Für den Fall, dass die Gesellschaft den Vertrag vor Ablauf ohne wichtigen Grund kündigt, erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung von maximal zwei Jahresvergütungen der im Vertrag vereinbarten Festvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. In jedem Fall wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet. Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2017 nach § 14 der Satzung: scroll
Für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie für weitere leitende Angestellte bestand weiterhin im Jahr 2017 eine D&O-Versicherung. Die Beiträge in Höhe von 51 TEUR (Vj. 32 TEUR) wurden von der Gesellschaft übernommen. Zum Bilanzstichtag hielt der Vorstand 7.670 Aktien (0,09%). Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten 91.392 Aktien und damit 1,09% des Grundkapitals der Gesellschaft. 3. Mitteilungen nach den §§ 21,22, 25 WpHGLOYS Investment S.A., Munsbach, Luxemburg hat uns in einer freiwilligen Bestandsmitteilung im Rahmen der Abgabe einer Unabhängigkeitserklärung des Mutterunternehmens (LOYS AG) nach §22a WpHG am 2. Juni 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 13. April 2017 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,94% (das entspricht 329.684 Stimmrechten) betragen hat. Die Aktien sind im Bestand der folgenden durch die LOYS Investment S.A. verwalteten Fonds enthalten: LOYS FCP -LOYS GLOBAL L/S, LOYS EUROPA SYSTEM, LOYS Sicav - LOYS Global System. Herr Jos B. Peeters, Geburtsdatum 11. Januar 1948, hat uns am 15. Dezember2017 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 30. November 2017 die Schwelle von 3% überschritten hat und an diesem Tag 3,13% (261.680 Stimmrechte) betragen hat. 4. Honorar des Konzernabschlussprüfersscroll
Die sonstigen Leistungen betreffen die vorgezogene Prüfung ausgewählter Sachverhalte der Kaufpreisallokation der KEONYS SAS, sowie die Erstellung der Gutachten für die Bewertung der Jubiläumsrückstellung. Die Jubiläumsrückstellung hat nur eine unwesentliche Auswirkung auf den Abschluss. 5. Ereignisse nach dem AbschlussstichtagEs liegen keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Abschlussstichtag vor. 6. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2017 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft http://www.cenit.com/de_DE/ investor-relations/corporate-governance.html) zugänglich gemacht.
Stuttgart, 9. März 2018 CENIT Aktiengesellschaft Der Vorstand Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die CENIT Aktiengesellschaft, StuttgartVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht des CENIT Konzerns und der CENIT AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts des CENIT Konzerns und der CENIT AG" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert: 1. Umsatzrealisierung 2. Bilanzielle Abbildung des Erwerbs der Anteile an der KEONYS SAS 1. UmsatzrealisierungSachverhaltDer CENIT-Konzern erzielt Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hardware, der Lizensierung von Software sowie aus der Erbringung von Beratungsleistungen für die Planung, Implementierung und Optimierung von Geschäfts- und IT-Prozessen. Die aus dem Umsatzprozess und der Umsatzabgrenzung resultierenden Vermögenswerte bilden neben den Zahlungsmitteln die wesentlichen Bilanzposten auf der Aktivseite. Aufgrund der Bedeutung des Sachverhalts für das Verständnis der Adressaten von dem Abschluss als Ganzem, bedurfte die Prüfung der Erlösrealisierung und Umsatzabgrenzung daher unserer besonderen Aufmerksamkeit und stellte deshalb einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt im Rahmen unserer Prüfung dar. Die Angaben zur Umsatzrealisierung sind in den Abschnitten D. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Konzernanhangs enthalten. Prüferische ReaktionWir haben die Übereinstimmung der von der CENIT Aktiengesellschaft (im Folgenden auch "CENIT") angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Realisierung von Umsatzerlösen mit dem IAS 18 gewürdigt. Wir haben das interne Kontrollsystem in Bezug auf die Umsatzrealisierung aufgenommen. Bei den wesentlichen Kontrollen für die Realisierung der Umsatzerlöse haben wir deren Ausgestaltung und deren Wirksamkeit beurteilt. Für eine Auswahl aus den realisierten Umsätzen haben wir auch durch die Überprüfung der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen und anderer damit in Zusammenhang stehender Dokumente sowie durch Erläuterungen von Mitarbeitern der CENIT Aktiengesellschaft aus den Bereichen Rechnungslegung oder Vertrieb ein Verständnis über die Transaktion erlangt, Transaktionsbestätigungen von ausgewählten Kunden eingeholt, Cut Off Prüfungen für ausgewählte Umsatzerlöse durchgeführt und beurteilt, ob die jeweiligen Richtlinien zur Realisierung der Umsatzerlöse angemessen angewendet wurden, um eine periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse sicherzustellen. 2. Bilanzielle Abbildung des Erwerbs von Anteilen an der KEONYS SASSachverhaltDie Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 97,76% der Anteile an der KEONYS SAS, Paris, erworben. Insgesamt betrug der Kaufpreis für den Unternehmenserwerb EUR 6 Mio. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden mit Ausnahme der Pensionsverpflichtungen und latenten Steuern zum Fair Value am Tag des Erwerbs angesetzt. Aufgrund der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen des Unternehmenserwerbs auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des CENIT-Konzerns und der erforderlichen Ermessensentscheidungen bei der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden im Rahmen der Kaufpreisallokation war die Erstkonsolidierung des erworbenen Unternehmens ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Die Angaben der CENIT Aktiengesellschaft zu dem Unternehmenserwerb sind im Abschnitt "C.1. Konsolidierungsgrundsätze und -kreis" des Konzernanhangs enthalten. Prüferische ReaktionIm Rahmen der Prüfung haben wir zunächst die vertraglichen Vereinbarungen des Unternehmenserwerbs eingesehen, nachvollzogen und den gezahlten Kaufpreis als Gegenleistung für die erhaltenen Anteile mit den uns vorgelegten Nachweisen abgestimmt. Wir haben überprüft, ob die Akquisition richtig und vollständig im Abschluss abgebildet worden ist. Für die im Rahmen der Kaufpreisallokation identifizierten Vermögenswerte und Schulden haben wir dann die jeweilige Ermittlung des Fair Values nachvollzogen. Dazu haben wir uns von der Angemessenheit der Bewertungsmethoden überzeugt und erforderliche Annahmen plausibilisiert. Darüber hinaus wurde durch die Verwendung von Checklisten die Vollständigkeit der nach IFRS 3 geforderten Anhangangaben nachvollzogen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht des CENIT Konzerns und der CENIT AG.Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts des CENIT Konzerns und der CENIT AG, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts des CENIT Konzerns und der CENIT AGUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasster Lagebericht des CENIT Konzerns und der CENIT AG insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäss Artikel 10-APrVÜWir wurden von der Hauptversammlung am 12. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Dezember 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Abschlussprüfer der CENIT Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungs-vermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Ein-klang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Boris Weber.
Stuttgart, 23. März 2018 BDO AG gez. Steffen Walter, Wirtschaftsprüfer gez. Boris Weber, Wirtschaftsprüfer Corporate Governance BerichtGute Corporate Governance ist bei der CENIT AG ein zentraler Bestandteil der Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat der CENIT AG begrüßen die Vorlage des Deutschen Corporate Governance Kodex und haben beschlossen, das Regelwerk des Kodex im CENIT-Konzern weitgehend umzusetzen und einzuhalten. Damit dokumentiert die CENIT AG, dass verantwortungsvolle, wertorientierte Unternehmensführung und ihre Kontrolle im CENIT-Konzern oberste Priorität haben. Als börsennotierte Aktiengesellschaft ist die CENIT AG sich bewusst, dass die Aktionäre das erforderliche Wachstumskapital zur Verfügung stellen und damit auch unternehmerisches Risiko mittragen. Weitgehende Transparenz, eine offene und zeitnahe Kommunikation mit den Anlegern, ein effizientes Risikomanagement, die Einhaltung der Börsenregeln und eine Unternehmensführung, die sich auf die Schaffung von Wertzuwachs fokussiert, sind deshalb bereits heute wesentliche Bestandteile der Unternehmensphilosophie. Die CENIT AG erfüllt bereits heute über die Börsenzulassung im Prime Standard des geregelten Marktes hohe Anforderungen bei der Berichterstattung. Damit wird die CENIT AG bereits zahlreichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gerecht. Entsprechenserklärung gemäß §161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der CENIT AG haben die nach §161 AktG vorgeschriebene Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich gemacht (www.cenit.com) Erklärung zur UnternehmensführungVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2017 die nach §289f HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben und diese auf der Homepage im Internet unter folgendem Link dauerhaft zugänglich gemacht: http://www.cenit.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html. Die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB) beinhaltet die Entsprechenserklärung, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratDer Aufsichtsrat und der Vorstand arbeiten zum Wohle der Gesellschaft eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte, die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der CENIT sowie über die Risikosituation, das Risikomanagement, Compliance-Themen und grundsätzliche Fragen zur Unternehmensstrategie. Wesentliche Entscheidungen erfordern die Zustimmung des Aufsichtsrats. Hauptaufgabe des Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstands. Arbeitnehmerinteressen werden angemessen durch den Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat repräsentiert. Es werden regelmäßig Aufsichtsratssitzungen abgehalten, bei zusätzlichem Bedarf auch Telefonkonferenzen. Aufgrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wurden keine Ausschüsse gebildet. Bei der Besetzung von Führungsfunktionen bzw. Entscheidungen in Personalfragen lassen sich Aufsichtsrat und Vorstand ausschließlich von der Befähigung und Qualifikation der zur Verfügung stehenden Kandidatinnen und Kandidaten leiten und messen dabei dem Geschlecht eine nachrangige Bedeutung bei. Gleiches gilt für die Auswahl der Organ-Mitglieder. Diese erfolgt vorrangig nach Eignung und Qualifikation. Nach Auffassung der CENIT AG würde die vom Kodex vorgegebene besondere Gewichtung weiterer Kriterien die Auswahl möglicher Kandidatinnen oder Kandidaten für den Vorstand/Aufsichtsrat einschränken. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Vorstand derzeit nur aus zwei und der Aufsichtsrat lediglich aus drei Mitgliedern besteht. Aufsichtsrat und Vorstand begrüßen ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechtlichen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt (Diversity) angemessen fördern. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Jahr 2017 weiterhin dafür ausgesprochen, dass die Qualifikation das entscheidende Kriterium für die Verpflichtung eines Aufsichtsrates, die Anstellung eines Vorstands oder die Einstellung bzw. Ernennung von Führungskräften ist. Der Aufsichtsrat hat einen Frauenanteil von mindestens 0% für die Verpflichtung zum Aufsichtsrat und Anstellung eines Vorstands und einen Frauenanteil von mindestens 6% für die Besetzung von Führungspositionen als Ziel definiert. Diese Ziele hat die CENIT im Geschäftsjahr erreicht. AufsichtsratDer Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. Der Aufsichtsrat der CENIT AG besteht aus drei Mitgliedern. Zwei der Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt, ein Mitglied wird durch die Arbeitnehmer des Unternehmens gewählt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird aus der Mitte des Aufsichtsratsgremiums gewählt. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Gesellschaft. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Vergütung des Aufsichtsrats erfolgt erfolgsunabhängig. Im Berichtsjahr gab es keine personellen Veränderungen im Aufsichtsrat. Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2017 nach § 14 der Satzung: scroll
VorstandDer Vorstand ist das Leitungsorgan der Gesellschaft. Er führt die Geschäfte des Unternehmens im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften unter eigener Verantwortung. Er ist den Interessen der Gesellschaft verpflichtet und an die geschäftspolitischen Grundsätze gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, der Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsabhängigen und fixen Bestandteilen zusammen. Im Berichtsjahr gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand. Im Berichtsjahr betrugen die Bezüge der Vorstände: scroll
Die variable Vorstandsvergütung ist in einen kurzfristigen und einen langfristigen Bestandteil aufgeteilt, wobei der kurzfristige Anteil im Folgejahr zur Auszahlung gelangt. Der langfristige Bestandteil wird nach drei Jahren ausgezahlt, sofern weitere Kriterien erfüllt worden sind. Die jährlichen Gesamtbezüge sind auf jeweils 750.000,00 EUR gedeckelt. Für die erfolgsabhängigen Bezüge und die Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung wurde keine Minimalvergütung vereinbart. Die Nebenleistungen betreffen die Fahrzeuggestellung und Zuschüsse zur Rentenversicherung. Im Berichtsjahr wurden folgende Bezüge an die Vorstände ausgezahlt: scroll
In den Anstellungsverträgen von Herrn Bengel und Herrn Schmidt sind Entschädigungszahlungen nach § 74 HGB für die Dauer eines einjährigen Wettbewerbsverbots sowie Entgeltfortzahlung für sechs Monate zugunsten von Hinterbliebenen der Vorstände im Todesfall vereinbart. Weitere Versorgungszusagen und Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden nicht zugesagt. Für den Fall, dass die Gesellschaft den Vertrag vor Ablauf ohne wichtigen Grund kündigt, erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung von maximal zwei Jahresvergütungen der im Vertrag vereinbarten Festvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. In jedem Fall wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet. Anteilsbesitz von Vorstand und AufsichtsratAktienbestand zum 31.12.2017 Gesamtzahl der Aktien: 8.367.758 scroll
Aktionäre und HauptversammlungUnsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Die jährliche Hauptversammlung findet in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (u. a. Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen). Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung stehen den Aktionären frühzeitig auf unserer Internetseite zur Verfügung. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDer Konzernabschluss der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Normen vom Vorstand aufgestellt. Der Konzernabschluss wird vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Konzernabschluss wird innerhalb von 90 Tagen öffentlich zugänglich gemacht. Abschlussprüfer ist die BDO Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befreiungsgründe bzw. über Unrichtigkeiten der Entsprechenserklärung, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird. Der Abschlussprüfer berichtet über alle, für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich an den Aufsichtsratsvorsitzenden. Transparente UnternehmensführungDie Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der CENIT AG erfolgt umfassend und zeitnah im Geschäftsbericht, in den Quartalsberichten und im Halbjahresfinanzbericht. Die entsprechenden Termine werden zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres in unserem Finanzkalender veröffentlicht. Des Weiteren werden Satzung, Präsentationen, Pressemitteilungen und Ad-hoc-Meldungen bereitgestellt. Alle Meldungen und Berichte sind im Internet unter www.cenit.com/de_DE/investor-relations.html einsehbar. Die CENIT AG hat das vorgeschriebene Insiderverzeichnis angelegt. Die betreffenden Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert. Entwicklung der CENIT Aktie im FinanzmarktumfeldDie CENIT Aktie startete ins Börsenjahr 2017 mit einem Kurs von 20,14 EUR und schloss das Jahr mit 21,37. Das durchschnittliche Handelsvolumen an sämtlichen deutschen Börsenplätzen betrug in den 52 Wochen des Jahres 17.024 Aktien (Vj. 15.273 Aktien) pro Tag. Der Jahresdurchschnittskurs lag 2017 bei 21,21 EUR. Das Jahreshoch erreichte die CENIT AG Aktie mit 23,99 EUR, das Jahrestief mit 19,19 EUR. Insgesamt wurden rund 3 Mio. Aktien gehandelt. Daten zur Aktionärsstruktur können aufgrund des hohen Freefloats nur annäherungsweise ermittelt werden, so dass sich folgender Überblick über die Größe und Zusammensetzung des Aktionärskreises ergibt: Verteilung der Aktien auf den Aktionärskreis zum 31. Dezember 2017Folgende Investoren halten einen meldepflichtigen Aktienanteil: scroll
Quelle: CENIT AG, Stuttgart Momentan erscheinen aus drei Banken- und Analystenhäusern Researchberichte zu CENIT. Es handelt sich hierbei um Empfehlungen von Oddo Seydler, Frankfurt, Hauck & Aufhäuser, Hamburg und GBC AG, Augsburg, Die CENIT Aktie ist im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet und erfüllt die gültigen internationalen Transparenzanforderungen. Bilanzeid im Jahresfinanzbericht(KONZERNABSCHLUSS)Hinsichtlich des Bilanzeids gem. § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 3 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB einigte sich der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) in seiner 114. Sitzung unter Berücksichtigung eingegangener Anmerkungen auf die folgende Formulierung für den Konzernabschluss: "Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind." Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresfinanzberichts gem. § 37v Abs. 1 und 2 WpHG zusätzlich die Vorgaben der §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Einzelabschluss) zu beachten sind.
Der Vorstand Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Jahresabschluss AGBilanzAKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Anhang für 2017A Allgemeine HinweiseDie CENIT AG hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (HRB 19117). Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB, in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und den ergänzenden Bestimmungen in der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Standards des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees e.V., Berlin, (DRSC) wurden beachtet, soweit sie für den Jahresabschluss der Gesellschaft einschlägig sind. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B RechnungslegungsgrundsätzeFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung auf Zugänge erfolgt zeitanteilig. Hierbei erfolgt eine Orientierung an den vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten AfA-Tabellen. Es handelt sich hierbei um Höchstsätze. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Hierbei erfolgt eine Orientierung an den vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten AfA-Tabellen. Es handelt sich hierbei um Höchstsätze. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 150 EUR wurden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst. Anlagegegenstände bis zu einem Netto-Einzelwert von 410 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Unfertige Leistungen sind zu Herstellungskosten bzw., sofern es sich um Fremdleistungen handelt, zu Anschaffungskosten bewertet. Die eigenen Leistungen umfassen neben Personaleinzelkosten angemessene anteilige Gemeinkosten für Personal, Abschreibungen und Mieten sowie die allgemeinen Verwaltungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1% (Vj. 1%) gebildet. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Erwartete künftige Preis- und Kostensteigerungen fließen in die Rückstellungsbewertung ein. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellung für allgemeine Gewährleistungen wird im Berichtsjahr pauschal mit 0,5% des Umsatzes (Vj. 0,5%) berechnet. Für Einzelgewährleistungsfälle wurde im Geschäftsjahr eine Rückstellung in Höhe von 122 TEUR (Vj. 118 TEUR) gebildet. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Umsatzerlöse werden aus dem Verkauf von Soft- und Hardware sowie der Erbringung von Dienstleistungen erzielt. Die Umsatzerlöse werden netto, d. h. ohne Umsatzsteuer und abzüglich Erlösschmälerungen ausgewiesen. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn bei einer Lieferung der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist oder bei Leistungen die vertraglich geschuldete Leistung erbracht worden ist. Die Realisierung von Umsatzerlösen aus Lizenzgeschäften ist abhängig davon, ob ein zeitlich befristetes oder unbefristetes Nutzungsrecht gewährt wird. Werden Lizenzgeschäfte getätigt, die dem Lizenznehmer ein zeitlich befristetes kurzfristiges Nutzungsrecht einräumen, werden die Umsatzerlöse über den Leistungszeitraum linear vereinnahmt. Räumen die Lizenzen ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ein, wird die zu entrichtende einmalige Lizenzgebühr (PLC) für die Softwareüberlassung im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht und die jährliche Lizenzgebühr (ALC) für Softwarepflege und Support zeitanteilig als Umsatzerlös ausgewiesen. C Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz1. AnlagevermögenDie gesondert dargestellte Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel (siehe Seiten 137 und 138). 2. FinanzanlagenDie Angaben zum Anteilsbesitz stellen sich wie folgt dar: scroll
3. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus der Gewährung eines Darlehens mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gegenüber der CENIT France SARL 750 TEUR (Vj. 750 TEUR) und der KEONYS SAS 4.000 TEUR (Vj. 0 TEUR). Die restlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 738 TEUR (Vj. 620 TEUR) sowie die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 2.951 TEUR (Vj. 3.264 TEUR) resultieren aus Lieferungen und Leistungen und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Steuererstattungsansprüchen aus Gewerbesteuer 2017 in Höhe von 31 TEUR (Vj. Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in Höhe von 254 TEUR), aus Kautionsforderungen in Höhe von 33 TEUR (Vj. 18 TEUR) und Forderungen auf eine Versicherungsentschädigung in Höhe von 20 TEUR (Vj. 0 TEUR). 4. Rechnungsabgrenzungspostenscroll
Es handelt sich im Wesentlichen um Abgrenzungen von Lizenzentgelten sowie für Nutzungsrechte und Versicherungen. 5. Latente SteuernLatente Steuern resultieren im Wesentlichen aus Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden zwischen der Handels- und der Steuerbilanz. Diese Unterschiede betreffen vor allem die sonstigen Rückstellungen. Insgesamt ergibt sich ein Aktivüberhang der latenten Steuern, dessen Aktivierung, in Ausübung des bestehenden Wahlrechts, unterbleibt. Für die Berechnung der latenten Steuern ist ein Steuersatz von 31% (Vj. 31%) zugrunde zu legen. 6. EigenkapitalGrundkapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006 8.367.758,00 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien. 7. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt im Geschäftsjahr unverändert 1.058 TEUR. 8. Gesetzliche RücklageDie gesetzliche Rücklage ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert mit 418 TEUR dotiert. 9. Andere GewinnrücklagenDie anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 13.871 TEUR haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. 10. BilanzgewinnDer Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt: scroll
11. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalaufwendungen in Höhe von 3.898 TEUR (Vj. 3.993 TEUR) und Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von 1.384 TEUR (Vj. 1.585 TEUR). 12. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben analog dem Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen vollumfänglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 309 TEUR (Vj. 183 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben analog dem Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 35 TEUR (Vj. 39 TEUR). Die entsprechenden Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind antizipative Posten von 124 TEUR (Vj. 157 TEUR) enthalten. Wie im Vorjahr betreffen diese Beträge in voller Höhe die abgegrenzte Miete. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 1.620 TEUR (Vj. 688 TEUR) und eine Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 90 TEUR (Vj. 232 TEUR). Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr beinhalten, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren. II. Gewinn- und Verlustrechnung1. Umsatzerlösescroll
85% (Vj. 85%) der Umsätze wurden im Inland, 6% (Vj. 5%) im EU-Ausland und 9% (Vj. 10%) in den übrigen Ländern erzielt. 2. Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 450 TEUR (Vj. 179 TEUR) enthalten. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich außerdem um Erträge aus weiterberechneten Gehalts- und sonstigen Kosten von 172 TEUR (Vj. 203 TEUR), Versicherungserstattungen von 24 TEUR (Vj. 0 TEUR), Mieteinnahmen aus der Untervermietung von 13 TEUR (Vj. 17 TEUR), Marketing- und Vertriebszuschüsse von Partnerunternehmen von 48 TEUR (Vj. 95 TEUR) und Währungsgewinne in Höhe von 92 TEUR (Vj. 194 TEUR). 3. Personalaufwandscroll
Die in den sozialen Abgaben enthaltenen Aufwendungen für Altersversorgung belaufen sich auf 201 TEUR (Vj. 200 TEUR). 4. Sonstige betriebliche AufwendungenDie gesamten sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit 12.707 TEUR leicht unter dem Vorjahresniveau (Vj. 12.759 TEUR). Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Raumkosten in Höhe von 2.076 TEUR (Vj. 2.336 TEUR), Kfz-Kosten von 2.055 TEUR (Vj. 2.132 TEUR), Reisekosten von 1.536 TEUR (Vj. 1.570 TEUR), Marketingkosten in Höhe von 1.266 TEUR (Vj. 1.336 TEUR) und Währungsverluste von 214 TEUR (Vj. 187 TEUR). Darüber hinaus ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ein außergewöhnlicher Aufwand aus der Verschmelzung der KEONYS Deutschland GmbH auf die CENIT AG in Höhe von 411 TEUR ausgewiesen. 5. Finanz- und ZinsergebnisDas Finanz- und Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
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6. Steuern vom Einkommen und vom Ertragscroll
Die Steuern beinhalten im Wesentlichen die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag von 1.142 TEUR (Vj. 1.168 TEUR) und Gewerbesteuer von 1.128 TEUR (Vj. 1.200 TEUR) auf den steuerpflichtigen Gewinn des Geschäftsjahres 2017. 7. GewinnverwendungsvorschlagDer Hauptversammlung wird vorgeschlagen den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: scroll
8. Honorar des AbschlussprüfersDie Angaben zum Abschlussprüferhonorar gem. § 285 Nr. 17 HGB werden im Konzernabschluss der CENIT AG vorgenommen. D Sonstige Angaben1. PersonalWährend des Geschäftsjahres wurden durchschnittlich 485 (Vj. 496) Angestellte beschäftigt, zuzüglich 42 (Vj. 40) Auszubildende. 2. Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingverträgen. Die sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen sind in der nachfolgenden Darstellung berücksichtigt: scroll
Im Wesentlichen setzen sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus den eingegangenen Mietverhältnissen für angemietete Bürogebäude 5.978 TEUR (Vj. 5.873 TEUR) und Kfz-Leasingverträge von 1.507 TEUR (Vj. 1.438 TEUR) zusammen. Es bestehen geschäftsübliche Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln. Die Firmenfahrzeuge und Kommunikationsanlagen wurden über Mietleasingverträge angemietet, um den aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten und eine Bindung von Liquidität zu vermeiden. Durch die Anmietung der Büroflächen wird eine Bindung liquider Mittel ebenfalls vermieden. Aus diesen Verträgen resultieren in den zukünftigen Perioden Zahlungsabflüsse, die in der oberen Aufstellung enthalten sind. 3. Organe der GesellschaftZu Vorständen waren im Geschäftsjahr bestellt: Dipl.-Ing. Kurt Bengel, Waiblingen, Sprecher des Vorstands der CENIT AG, Aufgabenbereich: Operatives Geschäft, Investor Relations und Marketing. Dipl.-Wirt.-Inf. Matthias Schmidt, Bad Liebenzell, Mitglied des Vorstands der CENIT AG, Aufgabenbereich: Finanzen, Organisation und Personal. Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Die Aufsichtsräte hatten während des Berichtsjahres keine weiteren Aufsichtsratspositionen oder waren in keinen anderen Kontrollgremien tätig. Für das Berichtsjahr betrugen die Bezüge der Vorstände: scroll
Die variable Vorstandsvergütung ist in einen kurzfristigen und einen langfristigen Bestandteil aufgeteilt, wobei der kurzfristige Anteil im Folgejahr zur Auszahlung gelangt. Der langfristige Bestandteil wird nach drei Jahren ausgezahlt, sofern weitere Kriterien erfüllt worden sind. Die jährlichen Gesamtbezüge sind auf jeweils 750.000,00 EUR gedeckelt. Für die erfolgsabhängigen Bezüge und die Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung wurde keine Minimalvergütung vereinbart. Die Nebenleistungen betreffen die Fahrzeuggestellung und Zuschüsse zur Rentenversicherung. Im Berichtsjahr wurden folgende Bezüge an die Vorstände ausgezahlt: scroll
In den Anstellungsverträgen von Herrn Bengel und Herrn Schmidt sind Entschädigungszahlungen nach § 74 HGB für die Dauer eines einjährigen Wettbewerbsverbots sowie Entgeltfortzahlung für sechs Monate zugunsten von Hinterbliebenen der Vorstände im Todesfall vereinbart. Weitere Versorgungszusagen und Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden nicht zugesagt. Für den Fall, dass die Gesellschaft den Vertrag vor Ablauf ohne wichtigen Grund kündigt, erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung von maximal zwei Jahresvergütungen der im Vertrag vereinbarten Festvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. In jedem Fall wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet. Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2017 nach § 14 der Satzung: scroll
Für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie für weitere leitende Angestellte bestand weiterhin im Jahr 2017 eine D&O Versicherung. Die Beiträge in Höhe von 51 TEUR (Vj. 32 TEUR) wurden von der Gesellschaft übernommen. Zum Bilanzstichtag hielt der Vorstand 7.670 Aktien (0,09%). Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten 91.392 Aktien und damit 1,09% des Grundkapitals der Gesellschaft. 4. Veränderungen auf AnteilseignerebeneLOYS Investment S.A., Munsbach, Luxemburg hat uns in einer freiwilligen Bestandsmitteilung im Rahmen der Abgabe einer Unabhängigkeitserklärung des Mutterunternehmens (LOYS AG) nach §22a WpHG am 2. Juni 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 13. April 2017 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,94% (das entspricht 329.684 Stimmrechten) betragen hat. Die Aktien sind im Bestand der folgenden durch die LOYS Investment S.A. verwalteten Fonds enthalten: LOYS FCP -LOYS GLOBAL L/S, LOYS EUROPA SYSTEM, LOYS Sicav - LOYS Global System. Herr Jos B. Peeters, Geburtsdatum 11. Januar 1948, hat uns am 15. Dezember 2017 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 30. November 2017 die Schwelle von 3% überschritten hat und an diesem Tag 3,13% (261.680 Stimmrechte) betragen hat. E KonzernverhältnisseDie Gesellschaft erstellt gemäß § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen nach International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Konzernabschluss der CENIT AG wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. F Nachtragsbericht Es ergaben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Abschlussstichtag. G Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2017 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft (http://www.cenit.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html) zugänglich gemacht.
Stuttgart, 9. März 2018 CENIT Aktiengesellschaft Der Vorstand Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die CENIT Aktiengesellschaft, StuttgartVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und desPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht des CENIT Konzerns und der CENIT AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert: UmsatzrealisierungSachverhaltDie Gesellschaft erzielt Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hardware, der Lizensierung von Software sowie aus der Erbringung von Beratungsleistungen für die Planung, Implementierung und Optimierung von Geschäfts- und IT-Prozessen. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn bei einer Lieferung der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist oder bei Leistungen die vertraglich geschuldete Leistung erbracht worden ist. Die Realisierung von Umsatzerlösen aus Lizenzgeschäften ist abhängig davon, ob ein zeitlich befristetes oder unbefristetes Nutzungsrecht gewährt wird. Werden Lizenzgeschäfte getätigt, die dem Lizenznehmer ein zeitlich befristetes kurzfristiges Nutzungsrecht einräumen, werden die Umsatzerlöse über den Leistungszeitraum linear vereinnahmt. Räumen die Lizenzen ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ein, werden die zu entrichtende einmalige Lizenzgebühr (PLC) für die Softwareüberlassung im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht und die jährliche Lizenzgebühr (ALC) für Softwarepflege und Support zeitanteilig als Umsatzerlös ausgewiesen. Die aus dem Umsatzprozess und der Umsatzabgrenzung resultierenden Vermögensgegenstände bilden neben den liquiden Mitteln die wesentlichen Bilanzposten auf der Aktivseite. Die Prüfung der Erlösrealisierung und Umsatzabgrenzung bedurfte daher unserer besonderen Aufmerksamkeit und stellte deshalb einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt im Rahmen unserer Prüfung dar. Die Angaben zur Umsatzrealisierung sind im Abschnitt B auf der Seite 2 des Anhangs enthalten. Prüferische ReaktionWir haben die Übereinstimmung der von der CENIT Aktiengesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Realisierung von Umsatzerlösen mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften gewürdigt. Wir haben das interne Kontrollsystem in Bezug auf die Umsatzrealisierung aufgenommen. Bei den wesentlichen Kontrollen für die Realisierung der Umsatzerlöse haben wir deren Ausgestaltung und deren Wirksamkeit beurteilt. Für eine Auswahl aus den realisierten Umsätzen haben wir auch durch die Überprüfung der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen und anderer damit in Zusammenhang stehender Dokumente sowie durch Erläuterungen von Mitarbeitern der Gesellschaft aus den Bereichen Rechnungslegung oder Vertrieb ein Verständnis über die Transaktion erlangt, und die sachgerechte Abbildung im Jahresabschluss beurteilt. Darüber hinaus haben wir Transaktionsbestätigungen von ausgewählten Kunden eingeholt, Cut Off Prüfungen für ausgewählte Umsatzerlöse durchgeführt und beurteilt, ob die jeweiligen Richtlinien zur Realisierung der Umsatzerlöse angemessen angewendet wurden, um eine periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse sicherzustellen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht des CENIT Konzerns und der CENIT AGDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts des CENIT Konzerns und der CENIT AGUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließend die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäss Artikel 10 APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 12. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Dezember 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Abschlussprüfer der CENIT Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Boris Weber.
Stuttgart, 23. März 2018 BDO AG gez. Steffen Walter, Wirtschaftsprüfer gez. Boris Weber, Wirtschaftsprüfer ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENSscroll
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Bilanzeid im Jahresfinanzbericht(Aktiengesellschaft)Hinsichtlich des Bilanzeids gem. § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 3 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB einigte sich der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) in seiner 114. Sitzung unter Berücksichtigung eingegangener Anmerkungen auf die folgende Formulierung für den AG Jahresabschluss: "Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der AG Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im AG Jahresbericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind." Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresfinanzberichts gem. § 37v Abs. 1 und 2 WpHG zusätzlich die Vorgaben der §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Einzelabschluss) zu beachten sind.
Der Vorstand Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Glossarscroll
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