![]() CENIT AktiengesellschaftStuttgartJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018CENIT Kennzahlen 2014-2018scroll
VORWORT DES VORSTANDSSehr geehrte Damen und Herren, mehr noch als in den vergangenen Jahren ist es uns heute ein Bedürfnis "Danke" zu sagen. Für eine - wie wir mit einer guten Portion Stolz sagen dürfen - 30-jährige außerordentlich erfolgreiche Firmengeschichte unseres Unternehmens, der CENIT AG. Gegründet als Start-Up im Jahr 1988, börsennotiert seit 1998, hat sich die CENIT kontinuierlich zu einem im besten Sinne klassischen, bodenständig-schwäbischen Mittelstandsunternehmen entwickelt, das wie seine Kunden global fühlt, denkt und handelt. Dazu haben wir uns eine Präsenz an allen wichtigen Weltmärkten erarbeitet und freuen uns, dass "Diversity" im Kreis unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelebte Wirklichkeit ist. Umsichtig geführt konnte die CENIT - bei allen unvermeidlichen Höhen und Tiefen jeder Unternehmensgeschichte - profitabel und zukunftsorientiert wachsen. CENIT bietet heute vielen hundert loyalen und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz mit Perspektive. Für seine Kunden und Partner ist CENIT ein verlässlicher Partner in anspruchsvollen Märkten. Und, wir arbeiten stetig an der Entwicklung unserer Marke "CENIT", die dank einer zunehmenden Zahl eigener Software-Lösungen Alleinstellungsmerkmale im Markt genießt. Wir haben dabei den Paradigmenwechsel im Auge, der uns derzeit allgegenwärtig begleitet: die digitale Transformation der Gesellschaft und nahezu aller ihrer Wertschöpfungsbereiche. Akronyme wie IoT (Internet of Things), Industrie 4.0 und KI (Künstliche Intelligenz) sind mehr als moderne Buzzwords für uns. Wie unsere Kunden, sehen auch wir darin einen konkret stattfindenden technologischen Umbruch, dem sich niemand entziehen kann und der wichtiger Impulsgeber für den Aufbruch in eine smartere Welt ist. Die CENIT hat in diese Zukunftsthemen kräftig aber auf solide Weise investiert. Wir stemmen unsere Investitionen aus zuvor verdientem Geld und verzichten darauf, unsere Entwicklungsaufwendungen in der Bilanz als Vermögenswerte zu aktivieren, sondern buchen sie als Aufwand in unserer Gewinn- und Verlustrechnung. Im Ergebnis sehen wir uns exzellent aufgestellt, um den digitalen Wandel zum Vorteil unseres Unternehmens und seiner Eigentümer mitzugestalten. Gemeinsam mit unseren Partnern wollen wir in den kommenden Jahren unseren Kunden eine wertvolle Hilfe bei der Umsetzung herausfordernder Projekte sein. Gegenwärtig bläst der konjunkturelle Wind etwas rauer durch die Weltwirtschaft. Alle namhaften nationalen und internationalen Forschungsinstitute mussten mehrfach ihre Wachstumsprognosen, sowohl für das letzte Jahr als auch für das laufende Jahr und darüber hinaus senken. Entscheidungsträger, insbesondere in den industriell geprägten Branchen, sind zuletzt vorsichtiger geworden und fahren ihre Investitionsbudgets zurück. Nach einer gewissen Gewöhnung an Jahre stürmischen Wachstums reagieren die wirtschaftlich Handelnden derzeit verständlicherweise empfindlich auf Abkühlungsanzeichen. Auch wir müssen davon ausgehen, dass sich das Wachstum im Umfeld der CENIT etwas verhaltener entwickeln wird. Ob die Stimmung möglicherweise stärker eingetrübt ist als die tatsächliche Lage, lässt sich gegenwärtig nicht abschließend beurteilen. Sollte dies der Fall sein, könnte man davon ausgehen dass angesichts der zahlreichen strukturellen Investitionserfordernisse, die derzeitige Schwäche rasch überwunden wäre. Operativ konnte die CENIT an den zurückliegenden Boomjahren überproportional partizipieren. Nach den Rekordjahren 2016 und 2017 steht das aktuelle Berichtsjahr im Zeichen einer gewissen Konsolidierung auf dem erreichten Niveau. Unser Umsatz wuchs - vorwiegend akquisitionsbedingt - um 12,1% auf 170,0 Mio. EUR. Das operative Ergebnis - gemessen am EBIT - ging hingegen um 29,7% auf 9 Mio. EUR zurück. Ursächlich dafür waren im Wesentlichen Entwicklungsverzögerungen im Bereich unserer eigenen Software. Dadurch konnte diese für unsere Gesamtprofitabilität maßgebliche Erlösquelle nicht in dem ursprünglich erwarteten Ausmaß zum Umsatz und Ertrag beitragen. Entsprechend hatten wir im Juli des vergangenen Jahres dem Kapitalmarkt gegenüber unseren Ausblick für den Umsatz und das EBIT nach unten angepasst - verbunden mit der Erwartung einer für die Informationstechnologie typischen Geschäftsbelebung im Schlussquartal des Berichtsjahres. Trotz eines vorbildlichen Jahresendspurts, dank des Einsatzes aller unserer Ressourcen, wirkte sich die saisonale Komponente aber letztlich zu ungünstig aus, um unsere Erwartungen zum Jahresende hin voll zu erfüllen. Betrachten wir hingegen längerfristige Zeiträume, z.B. von 2010 bis 2018, dann - davon sind wir überzeugt - können sich die Ergebnisse unserer Geschäftstätigkeit durchaus sehen lassen. Das Umsatz- und EBIT-CAGR (Compound Annual Growth Rate) als jahresdurchschnittliche Wachstumsrate betrug für diesen Zeitraum 7,8% bzw. 10,8%. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich die Zahl unserer Mitarbeiter lediglich um durchschnittlich 2,2% p.a. An die langfristig unserem Unternehmen treu verbundenen Aktionäre hat die CENIT seit 2010 in Summe 5,25 EUR an Bruttodividenden ausgeschüttet. Gleichzeitig konnte bei einer unveränderten Anzahl ausstehender Aktien die Marktkapitalisierung unseres Unternehmens von 47,9 Mio. EUR auf 112,1 Mio. EUR gesteigert werden. Analysten, die unser Unternehmen verfolgen, bewerten unsere Aktie unverändert mit einem Kauf-Rating. Am 14. Januar 2019 hat CENIT berichtet, dass der Aufsichtsrat beschlossen hat die Vorstandsverträge der Gesellschaft vorzeitig zu verlängern. Wir haben das als Zeichen des Vertrauens in unsere bisherige Arbeit und als Vertrauensvorschuss auf unser künftiges Wirken gewertet. Der Vorstand wird alles tun, um diesen Vertrauensvorschuss zu rechtfertigen. Wir sind mehr als bereit, weiterhin Verantwortung zu übernehmen und unser Unternehmen voranzubringen. Dazu gehören das Denken in mehrjährigen Entwicklungsabschnitten, das Erreichte zu erhalten, das klare Bekenntnis zu Wachstum und Ertragsstärke, die Formulierung realisierbarer und motivierender Ziele und ein selbstkritischer kontinuierlicher Soll-Ist-Abgleich. Mit unserer aktuell gültigen Mehrjahresplanung "CENIT 2025" wollen wir der Partner für die erfolgreiche Digitale Transformation sein und für unsere Kunden mit unseren digitalen Prozessen, Wettbewerbsvorteile in der vernetzten Zukunft, schaffen. Damit haben wir uns sowohl quantitative als auch qualitative Ziele gesetzt: Wir streben einen Umsatz von 300 Mio. EUR an und haben dazu ein Bündel von Subzielen festgelegt: Stärkung der Marktstellung in Bezug auf unsere drei Erlösquellen VAR-Geschäft/Technologieberatung/eigene Software, Ausbau von Kompetenzfeldern, und Kundenreferenzen sowie der geographische Ausbau. In dieser Hinsicht wurden bereits einige Schritte mit Milestone-Charakter unternommen. Die KEONYS-Akquisition in Frankreich hat die CENIT auf Platz 1 der weltweiten Dassault-VAR-Partner katapultiert. CENIT wird zum führenden PLM-Partner für die Software-Suite 3DExperience und für SAP-PLM in Europa. Die Kooperation mit der DELTA Management erschließt uns wertvolles Know-how im Bereich "Digitaler Zwilling". Mit der Mehrheitsbeteiligung an der SynOpt erhält CENIT Zugang zu wichtigen Kenntnissen im Bereich "Simulation". Damit kann sich CENIT als Anbieter für Predictive Maintenance-Lösungen positionieren. Hierin sieht der ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie) einen von drei Kerntrends im Umfeld von Industrie 4.0. In Bezug auf die geographische Expansion hat CENIT neben der Präsenz in Japan nun auch erfolgreich Schritte, den chinesischen Markt betreffend, unternommen. Wir wollen mit CENIT-eigener Software einen Umsatzanteil von über 10% erreichen. Dazu werden wir das hohe Niveau unserer Investitionstätigkeit beibehalten. Die positive Aufmerksamkeit, die unser Industrie 4.0 Flagship-Produkt "FASTSUITE Edition 2" auf einschlägigen Messe-Events wie der "Automatica" in München erhält, bestärkt uns in diesem Vorsatz. Hinzu kommt, dass uns auch hier die KEONYS-Akquisition ein großes Stück weiterbringen kann, denn CENIT erhält hierdurch einen zusätzlichen Vertriebsarm für die eigenen Softwareprodukte. Unser Profitabilitätsziel lautet eine EBIT-Marge von 8-10% zu erzielen. Wesentlich wird dabei die Erreichung unseres Umsatzziels für die eigene Software sein. Zusätzlich werden wir konsequent einen möglichen Umsatz immer auch auf seine Ertragsstärke prüfen, interne Synergie-Potentiale heben und unser Kompetenz-Portfolio stetig optimieren. Gestatten Sie uns nun - wie im Vorjahr - an dieser Stelle wieder einen Hinweis, der uns persönlich viel bedeutet. Der Hinweis auf ein Herzensprojekt aller in unserem Unternehmen, ein Projekt das in seiner Bedeutung für unser Wir-Gefühl nicht hoch genug eingeschätzt werden kann: "CENIT Cares". Diese beiden Worte stehen für soziales Engagement aus der Mitte unserer Belegschaft. Getragen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, umgesetzt von wechselnden Teams. Wir zeigen damit, dass Projekte dieser besonderen Art nicht Teil eines gesteuerten Aktionsplans "von oben" sind, sondern aus einem Bedürfnis aller erwachsen. Wir sind stolz darauf, dass wir auch als kleines Unternehmen mit schlanken Strukturen in der Lage sind, auf diesem Terrain Akzente zu setzen und etwas zu erreichen. Aber nicht nur mit Projekten wie "CENIT Cares" wollen wir zeigen, dass wir den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Wir möchten dies auch mit einer attraktiven täglichen Personalarbeit unter Beweis stellen, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind letztlich unser wertvollstes Gut. Ein mittelständisches Unternehmen hat es zwar nicht gerade leicht mit den Vergütungsstrukturen großer Player am selben Ort mitzuhalten aber das Credo, CENIT als "Best Place To Work" zu verankern, kann auch mit anderen Mitteln angestrebt werden: Sozialleistungen, die nicht von der Stange kommen, flexible Arbeitszeitmodelle, kontinuierliche Aus- und Weiterbildung, Personalentwicklung durch Mind Set Building, also Kreativitätsentfaltung in interdisziplinären Teams zur Erarbeitung neuer Lösungen, schneller Aufstieg/mehr Verantwortung, partnerschaftliche Kollegialität, Offenheit und die Möglichkeiten, unternehmerisch zu agieren mit kurzen Entscheidungswegen und flachen Hierarchien. Hiermit haben wir gute Erfahrungen gemacht; die Fluktuationsrate ist bei der CENIT vergleichsweise gering. Uns alle verbindet ein sehr positiver Kitt - denn gemeinsam sind wir stark. An dieser Stelle danken wir allen Mitarbeitern des CENIT Konzerns recht herzlich für ihren Einsatz und ihre Loyalität im vergangenen Jahr. Dank gilt auch allen Aktionären, Kunden und Geschäftspartnern, die der CENIT im vergangenen Geschäftsjahr ihr Vertrauen geschenkt haben. Begleiten Sie uns auch weiterhin auf unserem Weg der Digitalen Transformation.
Mit freundlichen Grüßen Vorstand der CENIT AG Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 2018 war nach den Rekordjahren 2016 und 2017 ein nicht ganz so erfolgreiches Jahr für den CENIT Konzern. In der gegenwärtig weltweit sich eintrübenden konjunkturellen Lage, konnte das Unternehmen die gesteckten Ziele nicht erreichen. Zwar stieg der Umsatz im CENIT Konzern um zwölf Prozent allerdings war das EBIT, hauptsächlich dem schwachen Geschäft mit CENIT-eigener Software geschuldet, um rund 30 Prozent rückläufig. Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Geschäftsjahr sämtliche, ihm nach Gesetz und Satzung, obliegenden Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten, seine Geschäftsführung pflichtgetreu und fortlaufend überwacht und uns dabei von deren Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit überzeugt. Der Vorstand hat uns in sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Er hat uns in den Aufsichtsratssitzungen zeitnah und umfassend über alle relevanten Aspekte der Geschäftsstrategie, der Unternehmensplanung, einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung, der Geschäftsentwicklung, der Finanzlage und der Rentabilität des Konzerns schriftlich und mündlich informiert. Die Vorstandsberichte gingen auch auf Fragen der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance ein. Über Abweichungen im tatsächlichen Geschäftsverlauf gegenüber den Planungen wurden wir immer rechtzeitig informiert. Auf der Hauptversammlung am 18. Mai 2018 wurde der Aufsichtsrat neu gewählt und zusammengestellt. Auf diese Veränderung wird im Laufe dieses Berichts noch ausführlicher eingegangen. Vor den Sitzungen wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern jeweils umfassende schriftliche Berichte des Vorstands, Auszüge aus Schriften der Gesellschaft und insbesondere Unterlagen aus dem Rechnungswesen zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser, sowie weiterer vom Aufsichtsrat in und außerhalb der Sitzungen angeforderter Informationen, konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungsaufgabe ordnungsgemäß und zeitnah nachkommen. Außerhalb der Sitzungen unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat ständig durch monatliche Berichte über die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und legte unserem Gremium zustimmungspflichtige Angelegenheiten rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Die Vorstandsberichte zur Geschäftslage und Referate zu besonderen Themen waren von schriftlichen Präsentationen und Unterlagen begleitet, die jeweils vor der Sitzung zur Vorbereitung jedem Aufsichtsratsmitglied zur Verfügung gestellt wurden. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist geprägt von respekt- und vertrauensvoller Kooperation und einem offenen, konstruktiven Dialog. Der Aufsichtsrat hat sich im vergangenen Jahr in acht ordentlichen Sitzungen und einer Telefonkonferenz eingehend mit der wirtschaftlichen Lage, der strategischen Weiterentwicklung und der langfristigen Positionierung des CENIT-Konzerns beschäftigt. An sämtlichen Terminen -außer der Telefonkonferenz - haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Der Aufsichtsrat verfügt nach seiner Einschätzung über eine angemessene Anzahl von Mitgliedern, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu Mitgliedern des Vorstands stehen, die einen Interessenkonflikt begründen könnten. Wie in den vergangenen Jahren hielt der Aufsichtsrat die Bildung von Ausschüssen, aufgrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder, nicht für notwendig. Themenspektrum in den AufsichtsratssitzungenIn allen Aufsichtsratssitzungen des Berichtsjahres 2018 berichtete der Vorstand, wie sich Umsatz und Ergebnis im Konzern entwickelt haben. Außerdem ging der Vorstand auf den Geschäftsverlauf in den einzelnen Geschäftssegmenten ein und stellte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vor. Das besondere Augenmerk des Aufsichtsrats galt dabei den möglichen Konsequenzen für die Risikosituation und die Liquiditätsausstattung. Finanzberichte/PrüfungenIn der Bilanzsitzung am 29. März 2018 befasste sich der Aufsichtsrat in Anwesenheit des Abschlussprüfers bzw. des Konzernabschlussprüfers mit den Jahresabschlüssen des Unternehmens. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der CENIT Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 sind unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie des Konzernlageberichts von der BDO Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, die in der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2017 zum Abschlussprüfer gewählt wurde, geprüft worden. Der Aufsichtsrat prüfte im Einzelnen - und in eingehenden Erörterungen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer - den vorgelegten Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie auch den AG- und Konzernlagebericht und erörterte dabei die zugrunde gelegte Bilanzpolitik. Ferner würdigte der Aufsichtsrat - anhand der Prüfungsberichte und in Einzeldiskussionen - die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung. Die Prüfung und die Prüfungsberichte entsprachen nach Überzeugung des Aufsichtsrats den Anforderungen nach §§317, 321 HGB. Die vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehenen Abschlüsse für 2017 wurden in der Bilanzsitzung abschließend beraten. Der Jahresabschluss 2017 der CENIT Aktiengesellschaft wurde am 29. März 2018 durch den Aufsichtsrat festgestellt und der Konzernabschluss 2017 billigend zur Kenntnis genommen. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schloss sich der Aufsichtsrat nach erfolgter Prüfung an. In der Sitzung am 29. März 2018 wurden zudem die Geschäftssituation und der Ausblick im ersten Quartal 2018 diskutiert. Außerdem stand der Status aktueller M&A Aktivitäten, insbesondere der Stand der Verhandlungen mit der DELTA Management Beratung GmbH, auf der Tagesordnung. Weitere Themen in den SitzungenIm Jahresverlauf ließ sich der Aufsichtsrat kontinuierlich über die periodischen Finanzergebnisse informieren und erörterte mit dem Vorstand ausführlich den Halbjahresabschluss 2018 sowie die Zwischenberichte der einzelnen Quartale. Dabei standen die ausführliche Betrachtung der Ergebnis- und Umsatzentwicklung 2018 nachhaltig im Mittelpunkt der Beratungen. Im Anschluss an die Hauptversammlung am 18. Mai 2018 fanden die konstituierende Sitzung des neuen Aufsichtsrats und die Wahl des Vorsitzenden des Aufsichtsrats statt. Ferner wurden die Sitzungstermine für das Jahr 2018 festgelegt sowie der Status aktueller M&A Aktivitäten erörtert. In der Sitzung vom 20. Juni 2018 berichtete uns der Vorstand über den Gang der Geschäfte im ersten Halbjahr sowie den Status der aktuellen Integration von KEONYS und der Kooperation mit der DELTA Management Beratung GmbH. Ein weiteres Thema der Sitzung war die Mietvertragssituation der Niederlassungen in Toulouse. Am 27. Juli 2018 besprachen wir uns mit dem Vorstand in einer außerordentlichen Telefonkonferenz über die Anpassung der Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2018 sowie den Maßnahmenplan für den Geschäftsbereich Digital Factory Solutions. Der Bereich stellte sich uns daraufhin am 10. August 2018 in einer außerordentlichen Sitzung im Rahmen einer Präsentation des Bereichsverantwortlichen vor. In der Sitzung vom 12. September 2018 hat uns der Vorstand den ersten Entwurf der Mehrjahresplanung CENIT Strategie 2025 vorgestellt. Außerdem wurden, neben dem Bericht über die aktuelle Geschäftssituation, die Termine für die Aufsichtsratssitzungen im Jahr 2019 festgelegt. Am 8. November 2018 waren unter anderem das Risiko- und Compliance Management bei der CENIT sowie der Ausblick des Geschäftsbereichs SAP wichtige Themen der Sitzung. In der letzten Sitzung des Jahres am 14. Dezember 2018 ging es hauptsächlich um die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2019 sowie die weitere Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO. RisikomanagementEin wichtiges Thema in mehreren Sitzungen war das Risikomanagement des Konzerns. Der Vorstand berichtete über die wesentlichen Risiken und das Risikoüberwachungssystem des Unternehmens. Im Rahmen vielfacher Erörterungen mit dem Vorstand und mehrerer Unterredungen mit dem Abschlussprüfer überzeugte sich der Aufsichtsrat von der Wirksamkeit der Risikoüberwachungssysteme. Personelle VeränderungenAuf der Hauptversammlung am 18. Mai 2018 wurde ein neuer Aufsichtsrat gewählt. In der anschließenden ersten konstituierenden Sitzung wurde Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Oliver Riedel zum Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmt. Stellvertretender Vorsitzender ist Herr Dipl.-Kfm. Stephan Gier. Als Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat wurde im vergangenen Jahr Herr Dipl.-Ing. Ricardo Malta, Service-Manager, von den Mitarbeitern der CENIT AG gewählt. Corporate GovernanceIm Laufe des Geschäftsjahres diskutierten wir wiederholt die Corporate Governance im Konzern und setzten uns namentlich mit den von der Regierungskommission geplanten Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinander. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage für Erfolg, Reputation und Selbstverständnis des Unternehmens darstellt. Deswegen hat der Aufsichtsrat die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards sowie deren Umsetzung im Unternehmen fortlaufend beobachtet und berücksichtigt. Dazu zählte unter anderem auch die regelmäßige Überprüfung der Effizienz der eigenen Tätigkeit. In zahlreichen Diskussionen - auch mit dem Abschlussprüfer - wurden die kontinuierliche Rechtmäßigkeit der Unternehmensführung und die Effizienz der Unternehmensorganisation erörtert. Das Bewusstsein für ein stets verantwortungsvolles und gesetzmäßiges Handeln und dessen existenzielle Bedeutung für die CENIT sind im Unternehmen und in seinen Gremien gut verankert. Über Corporate Governance bei der CENIT berichteten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Corporate Governance Bericht. Seine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017 gab der Aufsichtsrat laut Anforderungen des § 161 AktG am 13. Februar 2018 ab und machte diese den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich. Bilanzsitzung 2019 für den Jahres- und Konzernabschluss 2018Die Buchführung, der Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018, der Konzernabschluss mit Erläuterungen sowie der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind von der BDO Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft worden. Die BDO Aktiengesellschaft wurde zuvor durch die Hauptversammlung vom 18. Mai 2018 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Entsprechend den Aufgaben des Aufsichtsrats wurde die Qualifikation, Unabhängigkeit und Effizienz des Abschlussprüfers kontrolliert. Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss der CENIT einschließlich Lagebericht und Konzernlagebericht 2018 mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Der Abschluss der CENIT Aktiengesellschaft wurde nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt. Der Konzernabschluss folgt den International Financial Reporting Standards (IFRS). Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats lagen die Abschlussunterlagen und Prüfungsberichte vollständig und rechtzeitig vor. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Abschlussprüfers intensiv mit dem Vorstand und Abschlussprüfer erörtert, um sich von der Ordnungsmäßigkeit zu überzeugen. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats entsprachen die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Jahr 2018 den gesetzlichen Anforderungen. In der Bilanzsitzung vom 21. März 2019 berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen des Einzelabschlusses der CENIT Aktiengesellschaft und stand für ergänzende Auskünfte sowie für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Dabei konnten sich alle Aufsichtsratsmitglieder davon überzeugen, dass die Prüfung den gesetzlichen Anforderungen entsprach und in adäquater Weise durchgeführt wurde. Als abschließendes Ergebnis seiner eigenen Prüfungen nach §171 Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand für die CENIT Aktiengesellschaft aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 in seiner Sitzung vom 21. März 2019 gebilligt und damit nach §172 Aktiengesetz festgestellt. Den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat ebenfalls am 21. März 2019 billigend zur Kenntnis genommen. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat nach erfolgter Prüfung an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen weltweit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der CENIT für ihren persönlichen Einsatz, ihre Leistungen und ihr Engagement im vergangen Geschäftsjahr
Stuttgart, März 2019 Für den Aufsichtsrat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Oliver Riedel, Vorsitzender des Aufsichtsrats Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018des CENIT Konzerns und der CENIT AGDer CENIT Konzern wird vom Mutterunternehmen CENIT AG als operative Gesellschaft weltweit geführt. Die wirtschaftliche Lage des Konzerns ist geprägt durch die wirtschaftliche Lage der AG. Aus diesem Grund fasst der Vorstand der CENIT AG den Bericht über die Lage des Konzerns und der AG in einem Bericht zusammen. Grundlagen des KonzernsGeschäftsmodell der CENITDie CENIT hat zwei Geschäftsbereiche - Product Lifecycle Management (PLM) und Enterprise Information Management (EIM). CENIT ist der Spezialist für die Kernprozesse ihrer Kunden und konzentriert sich auf die Fertigungsindustrie und die Finanzdienstleistungsbranche. Das Beratungs-, Service- und Softwareangebot des CENIT Konzerns beruht auf Standardprodukten seiner Softwarepartner sowie darauf basierenden CENIT-eigenen Lösungen. Führende Softwareanbieter, wie Dassault Systemes, IBM und SAP, sind Partner des Unternehmens. Die Mitarbeiter/innen im CENIT Konzern verfügen über ein hohes Prozess- und Technologieverständnis der Zielbranchen und unterstützen die Kunden dadurch branchenorientiert bei der Planung, Implementierung und Optimierung ihrer Geschäfts- und IT-Prozesse. Damit die Kunden sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, übernimmt der CENIT Konzern zudem das Management der Applikationen und der damit verbundenen IT-Infrastrukturen. Die CENIT Strategie ist auf nachhaltiges profitables Wachstum ausgelegt. Deshalb stehen sowohl die Mitarbeiter als auch Technologiekooperationen mit den Partnern genauso im Fokus, wie das Bestreben, den Kunden durch CENIT-Lösungen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Beteiligungen/TochterunternehmenDie CENIT hat ihren Stammsitz in Deutschland (Stuttgart) und ist dort in den wichtigsten Ballungszentren vertreten. Durch die KEONYS Gruppe hat die CENIT ihre Präsenz in Europa ausgebaut. Durch KEONYS ist CENIT auch in den Niederlanden und Belgien mit eigenen Ländergesellschaften vertreten. Weitere Standorte unterhält CENIT in den USA, der Schweiz, Rumänien, Japan und Frankreich. Die in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den CENIT Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konsolidiert. Bei den Unternehmen werden dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wie in der deutschen AG. Die Tochterunternehmen sind auf Dienstleistungen in den Bereichen Services und Software spezialisiert. Darüber hinaus ist die CENIT AG zu einem Drittel an dem Joint Venture, CenProCS AIRliance GmbH, beteiligt. Das Joint Venture erbringt Service- und Beratungsleistungen für den gemeinsamen Großkunden Airbus Group. SteuerungssystemDer Vorstand der CENIT AG ist für die Gesamtplanung und die Realisierung der langfristigen Konzernziele verantwortlich. Oberstes Ziel der Unternehmensentwicklung ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch profitables Wachstum. Die zur Steuerung der operativen Einheiten erforderliche Planung sowie die daraus resultierenden Maßnahmen leiten sich unter Einbeziehung der Entwicklungen des Wettbewerbs- und Marktumfelds aus der langfristigen Unternehmensplanung ab. Als wesentliche Steuerungsgrößen für die wirtschaftlichen Ziele gelten Umsatz, Deckungsbeitrag sowie das operative Betriebsergebnis (im Folgenden: EBIT). Über eine individuelle Erfolgsbeteiligung werden die Mitarbeiter motiviert, die vereinbarten Ziele engagiert zu verfolgen. Jährlich definiert der Vorstand Maßnahmen und messbare Zwischenschritte, über die CENIT das Erreichen ihrer langfristigen Ziele anstrebt. Die kurzfristige Steuerung erfolgt durch die Abweichungsanalyse mit der jährlichen Planung. Im Rahmen dieser Planung treffen die Verantwortlichen eine erste Einschätzung zur Entwicklung wesentlicher Größen wie Umsatz, Deckungsbeitrag, Vertriebs- und Verwaltungskosten, EBIT sowie zur Beschäftigungssituation. Das Geschäftsjahr wird über einen getrennten Bottom-Up und Top-Down Planungsprozess von den Geschäftsfeldern und vom Vorstand geplant. In gemeinsamen Planungsrunden werden diese Einschätzungen plausibilisiert, untermauert und final vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt. Im Rahmen dieses Planungsprozesses wird auch die aktuelle 5-Jahres-Planung überprüft und alle zwei Jahre fortgeschrieben. Zur regelmäßigen Bewertung des Geschäftsverlaufs - Plan-Ist-Vergleich - werden den operativen Einheiten detaillierte Berichte zur Verfügung gestellt, um eine optimale Geschäftssteuerung zu ermöglichen. Der Vorstand analysiert monatlich Plan-Ist-Vergleiche gemeinsam mit jeder operativen Einheit, um erforderliche Korrekturmaßnahmen zeitnah einzuleiten. Viele erfolgskritische Kenngrößen sind jedoch nicht oder nur indirekt quantifizierbar. Dazu zählen Faktoren wie die Reputation der Marke, Kundenzufriedenheit, Qualifikation, Erfahrung und Motivation der Mitarbeiter sowie deren Führungsqualitäten, aber auch die Unternehmenskultur, die allenfalls qualitativ beschrieben werden können. Die CENIT nutzt hierzu unter anderem Kundenumfragen und die Mitarbeiterbefragung, die alle zwei Jahre stattfindet, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Forschung und EntwicklungEin weiteres Ziel ist es, die Innovationskraft weiter zu stärken. Daher hat CENIT im Geschäftsjahr 2018 seine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) auf 10.123 TEUR erhöht. Die Geschäftsfelder der CENIT konzentrieren sich mit ihren FuE-Anstrengungen auf die nächste Generation ihrer Produkte und Lösungen und bereiten deren erfolgreiche Markteinführung vor. Durch die enge Zusammenarbeit mit den produkt- und kundennahen Bereichen gelingt es der CENIT, kundenorientierte Lösungen anzubieten. Neben dem Vertrieb von Standardsoftware entwickelt der CENIT Konzern eigene Programme zur Ergänzung und Erweiterung dieser Lösungen. Die Software-Expertise und jahrzehntelange Branchenerfahrung ermöglicht es der CENIT, die Produktivität und Datenqualität ihrer Kunden durch eigene CENIT-Lösungen zu optimieren. Insgesamt bietet der CENIT Konzern in seinen Geschäftsbereichen über 20 eigene Softwarelösungen an. Innovation ist Fortschritt. Daher sind Forschung und Entwicklung für die weitere Erreichung der gesetzten Unternehmensziele von zentraler Bedeutung. Die Aktivitäten der CENIT auf diesem Gebiet werden kontinuierlich ausgebaut. Damit verstärkt CENIT gleichzeitig die Positionierung gegenüber den Mitbewerbern. Auch im Geschäftsjahr 2019 sind steigende Innovationsaufwendungen geplant. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDie Weltkonjunktur hat im Verlauf des Jahres 2018 an Fahrt verloren und die wirtschaftliche Stimmung hat sich nahezu überall deutlich eingetrübt. Für das Jahr 2018 wurde ein Zuwachs der Weltproduktion von 3,7% erreicht - 0,2% niedriger, als prognostiziert. Angesichts einer Reihe von Indikatoren und der Ballung globaler Risiken haben die meisten Wirtschaftsexperten ihre Wachstumsprognose für die kommenden beiden Jahre nach unten korrigiert und gehen demnach von einer weniger dynamischen, aber weiterhin aufwärtsgerichteten Entwicklung der Weltwirtschaft, mit einem Anstieg des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von jeweils rund 3,4% aus. Die Gründe für die verlangsamte Expansion liegen hauptsächlich in den Schwankungen an den Finanzmärkten in den Industriestaaten sowie in den zunehmenden handelspolitischen Konflikten - wie etwa zwischen den USA und China. Während der Außenhandel der entwickelten Volkswirtschaften ins Stocken geriet, konnte die Handelsintensität der Schwellenländer ihren Aufwärtstrend fortsetzen. Auch der IWF (Internationaler Währungsfonds) hat seine Wachstumsprognosen gesenkt. Bei der Vorstellung der Prognose in Davos mahnte IWF-Chefin Christine Lagarde die Staatschefs der Welt, ihre Handelsstreitigkeiten und die daraus resultierende politische Unsicherheit gemeinsam und schnell zu lösen, anstatt schädliche Barrieren hochzuziehen und damit, eine sich bereits abschwächende Weltwirtschaft weiter zu destabilisieren. Weitere Risikoquellen für den Ausblick sind laut IWF ein ungeregeltes Ausscheiden Großbritanniens aus der EU sowie eine über die Erwartungen hinausgehende Wirtschaftsabschwächung in China. DeutschlandDie deutsche Wirtschaft befindet sich 2018 das zehnte Jahr in Folge auf Wachstumskurs. Wobei das Wachstum mit 1,5%, nach jeweils 2,2% in den Boom-Jahren 2016 und 2017, vergleichsweise gering ausfiel. Die Gründe für das langsamere Wachstum lagen vor allem in einer global abgeschwächten Konjunktur, im Niedrigwasser durch die anhaltende Dürreperiode und in den Absatzproblemen der Automobilindustrie. Positivere Impulse kamen lediglich von der Binnenwirtschaft. Durch den schwächeren Welthandel wurden auch die deutschen Exporte negativ beeinflusst. Besonders schwach fiel dabei der Export von Kraftfahrzeugen, welche noch nicht über die neue Zertifizierung nach WLTP (Worldwide harmonized light vehicles test procedure) verfügten, aus. Damit nahmen die Exporte mit 2,4% deutlich schwächer als erwartet zu. Angesichts der guten Beschäftigungsentwicklung und der deutlichen Zuwächse des verfügbaren Einkommens stiegen die Konsumausgaben der privaten Haushalte 2018 um 1,0%. Absolut unbeeindruckt vom schwächelnden Wirtschaftswachstum zeigt sich der Arbeitsmarkt. Er präsentiert sich in der besten Verfassung seit der Wiedervereinigung. So ist im Jahr 2018 die Erwerbstätigkeit in Deutschland erneut deutlich gestiegen. Mit durchschnittlich rund 44,8 Millionen Menschen waren rund 562.000 mehr Menschen erwerbstätig als im Vorjahr. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Arbeitslosigkeit um rund 193.000 Personen und die Arbeitslosenquote lag 2018 im Jahresdurchschnitt bei 5,2%. Globaler Wettbewerb, ein spürbarer demografischer Wandel und die rapide voranschreitende Digitalisierung führen allerdings zu tiefgreifenden Veränderungen des Arbeitsmarktes, sodass ein erhöhtes Risiko der Arbeitskräfteknappheit verstärkt wird und die Diskrepanz zwischen den Anforderungsprofilen der Betriebe und den Qualifikationen der Arbeitssuchenden weiter zunimmt. Für das Jahr 2019 haben die meisten Wirtschaftsexperten und Forschungsinstitute ihre Prognosen heruntergeschraubt. Zwar wird weiterhin ein Wachstum erwartet, dieses soll aber mit 1,0 bis 1,3% erheblich niedriger ausfallen als ursprünglich prognostiziert. Ökonomen sprechen einheitlich von einer sich abkühlenden Wirtschaft in Deutschland. Voraussetzungen für das Erreichen der Prognose seien dabei ein geordneter Ausstieg Großbritanniens aus der EU sowie dass die Produktions- und Absatzeinbußen in der deutschen Autoindustrie, durch die Umstellung auf den neuen Abgas-Prüfstand WLTP, in der ersten Jahreshälfte 2019 aufgeholt werden. Unsicherheitsfaktoren seien vor allem auch die internationalen Handelsstreitigkeiten, die Entwicklung der Zinsen, eine Wachstumsverlangsamung in China, welche unsere Exportindustrie treffen würde, die Haushaltsschieflage in Italien sowie ein möglicher Brexit ohne Abkommen, die die Konjunktur in Europa gefährden könnten. EuropaIm Euroraum verlangsamte sich das Wachstum im letzten Jahr. Alle größeren Staaten verzeichneten ein geringeres Expansionstempo als im Jahr zuvor. So wuchs die Wirtschaft 2018 um 1,8%. Für das Jahr 2019 erwartet die EU-Kommission lediglich noch ein Wachstum von 1,3% anstatt der im vergangenen Herbst geschätzten 1,9%. Gründe hierfür seien vor allem die getrübten Ausblicke in den größten europäischen Volkswirtschaften Deutschland, Italien und auch Frankreich. Auch von der Binnennachfrage gingen weniger Konjunkturimpulse aus als ursprünglich erwartet. Die Prognose sei zudem wegen internationaler Spannungen und einem drohenden chaotischen Brexit mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Positiv zu erwähnen sei der Beschäftigungsaufbau, so ist die Arbeitslosigkeit in der Euro-Zone 2018 nochmals zurückgegangen und liegt auf dem niedrigsten Stand seit der Finanzkrise. Auch die Kapazitätsauslastung in der Industrie hat das Vorkrisenniveau fast erreicht. Die Lohnzuwächse hielten sich hingegen in Grenzen und der Anstieg der Inflation sorgte für eine sinkende Kaufkraft. USAIm vergangenen Jahr hat sich die Konjunktur in den Vereinigten Staaten, auch aufgrund stimulierender Effekte durch eine expansive Fiskalpolitik, spürbar beschleunigt. So wuchs die US-Wirtschaft im Jahr 2018 um 2,9%. Für das Jahr 2019 erwarten die Wirtschaftsexperten jedoch lediglich ein Wachstum zwischen 1,7% und 2,5%. In diese Richtung deutet auch die amerikanische Zinsstrukturkurve, welche Ausdruck weniger zuversichtlicher Wachstumserwartungen der Marktteilnehmer ist. Der private Konsum wies in den letzten Jahren stabile Wachstumsraten auf und wird gestützt durch eine weiterhin sehr solide Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Hinzu kommen die trotz vier Zinserhöhungen im Jahr 2018 weiterhin niedrigen Leitzinsen. Der Druck auf die Preise nimmt langsam zu, was sich in einer erhöhten Inflationsrate widerspiegelte. Trotz jüngster Anzeichen für eine konjunkturelle Abkühlung in den USA boomt der Arbeitsmarkt so kräftig wie seit fast einem Jahr nicht mehr. Die Regierung in Washington meldete für Dezember 2018 312.000 neue Stellen. Das ist das größte Plus seit Februar 2018. Zu den Gefahren für die amerikanische Konjunktur zählt der IWF (Internationaler Währungsfonds) - neben dem Handelsstreit mit China - den über fünf Wochen dauernden Haushaltsstreit. Weil sich Republikaner und Demokraten nicht auf einen Etat einigen konnten, erhielten 800.000 Staatsbedienstete kein Gehalt. Dieser Shutdown galt bereits seit dem 22. Dezember 2018 - und ist mit fünf Wochen Dauer - der bislang längste in der US-Geschichte. Der Streit bedroht insbesondere den privaten Konsum, der 70% zur US-Wirtschaftsleistung beiträgt. JapanIn Asien scheint die Lage generell düsterer zu sein als man denkt. So sind die japanischen Exporte Richtung Festland-China um 7% gefallen, nach Hong Kong um 17,3% und nach Südkorea um 11,6%. Dass der Handelskrieg zwischen China und den USA eine möglicherweise bevorstehende Rezession befeuern sollte, kann man an diesen Exportdaten ablesen. Trotz nach wie vor glänzender Wachstumszahlen aus China mit einem Wirtschaftswachstum von über 6% scheinen Daten wie diese aus Japan darauf hinzudeuten, dass die Lage in Asien nicht mehr so rosig aussieht. Die japanische Zentralbank (BoJ) hält angesichts der weiter niedrigen Inflation an ihrer extrem lockeren Geldpolitik fest. Zugleich senkte sie die Inflationsprognose für die Fiskaljahre bis März 2021. Damit bleibt das Inflationsziel der Notenbanker von 2% in weiter Ferne. Geschäftsbanken können sich weiter so gut wie kostenlos Geld bei der Notenbank leihen, Kredite für Investitionen der Wirtschaft und für Verbraucher sollen billig bleiben. Die BoJ nannte als Risiken für Japans Wirtschaft unter anderem die Wirtschaftspolitik der USA, die im Handelsstreit mit China liegen, sowie eine geplante Anhebung der Verbrauchssteuer. Für das bis zum 31. März laufende Geschäftsjahr senkten die Währungshüter der nach den USA und China drittgrößten Volkswirtschaft ihre Wachstumsprognose von 1,4% auf 0,9%. Für die beiden kommenden Fiskaljahre rechnet die Zentralbank mit einem Wachstum im kommenden Jahr von 0,9% sowie 1,0% Wachstum im darauf folgenden Jahr. Für das laufende Geschäftsjahr 2019 rechnet die BoJ mit einer Inflationsrate von nur noch 0,8% statt bisher geschätzter 0,9%. Hintergrund ist der Rückgang der Ölpreise. Im kommenden Geschäftsjahr 2020 dürfte die Inflation lediglich bei 0,9% statt erhoffter 1,4% liegen. Branchenwirtschaftliche RahmenbedingungenUnbeeindruckt von den weltweiten Handelsstreitigkeiten, dem Brexit und Rezessionssorgen zeigt sich der ITK-Markt in Deutschland. So ist der Umsatz mit Produkten und Diensten der Informationstechnologie und Telekommunikation laut dem Branchenverband BITKOM 2018 um 2,0% auf 166,0 Milliarden Euro gestiegen. 2019 soll der Umsatz mit ITK weltweit um 3,2% auf 3,36 Billionen Euro steigen. Das größte Plus sollten dabei Indien (+6,4%) und China (+5,0%) erreichen. Die USA bleiben der mit Abstand weltweit größte ITK-Markt mit einer erwarteten Umsatzsteigerung von 3,7% und einem Anteil von 31,3% am gesamten Weltmarkt. Deutschlands Anteil am Weltmarkt fällt laut BITKOM erstmals mit 3,9% unter die 4%-Marke. Für 2019 erwartet der Branchenverband für den ITK-Gesamtmarkt in Deutschland einen Anstieg von 1,5% auf 168,5 Milliarden Euro. Dabei zeigt sich die Informationstechnik mit einem voraussichtlichen Umsatz von 92,2 Milliarden Euro und einem Wachstum von 2,5% nach wie vor als Wachstumstreiber der ITK-Branche. Auch die IT-Services sollten mit einem Plus von 2,3% ein ordentliches Wachstum auf ein Marktvolumen von 40,8 Milliarden Euro erreichen. Die IT-Hardware gehe leicht auf 25,4 Milliarden Euro (-0,7%) zurück. Leichtes Wachstum sollte die Telekommunikation mit voraussichtlich einem Plus von 1,1% bei 67,3 Milliarden Euro erreichen. Während der Markt für Telekommunikationsinfrastruktur um 1,6% auf 7,1 Milliarden Euro wachsen sollte, wird eine Stabilisierung des Marktes für Telekommunikationsdienste nach einem Abwärtstrend der vergangenen Jahre bei einem leichten Wachstum von 0,8% auf 49,2 Milliarden Euro erwartet. In der Unterhaltungselektronik gehen die Umsätze in diesem Jahr voraussichtlich weiter zurück und sinken um 5,0% auf 9,0 Milliarden Euro. Zum Jahresende werden in der Branche voraussichtlich 1.174.000 Menschen beschäftigt sein. Das entspricht einem Plus von 40.000 Jobs und einem Anstieg um 3,5% im Vergleich zu 2018, wo nach BITKOM Berechnungen 36.000 zusätzliche Stellen geschaffen wurden. "Die Digitalisierung treibt den Markt und ist ein Garant für mehr Arbeitsplätze", sagt BITKOM-Präsident Achim Berg. "Die Geschäfte von Software-Häusern und IT-Dienstleistern laufen besonders gut. In diesen Bereichen entstehen mit Abstand die meisten Jobs", so Berg. In den letzten fünf Jahren sind so mehr als 150.000 Jobs entstanden. Diese Bilanz könnte laut Berg noch besser aussehen, gäbe es ausreichend Fachkräfte. Nach einer aktuellen BITKOM-Studie blieben Ende vergangenen Jahres 82.000 Stellen für IT-Experten unbesetzt. 2017 waren es noch 55.000 - ein Anstieg um 49% innerhalb eines Jahres. Zusammenfassender Geschäftsverlauf2018 war kein zufriedenstellendes Jahr für die CENIT AG. Die avisierten Ziele bei Umsatz und EBIT konnten nicht erreicht werden. Im CENIT Konzern wurde das geplante Ziel von 185.000 TEUR beim Umsatz um 15.010 TEUR verfehlt (-8% vs. Plan). Beim EBIT wurde entgegen der Planung von rund 12.000 TEUR lediglich ein EBIT von 9.028 TEUR erreicht, somit knapp -25% gegenüber Plan. Das EBIT lag bei 9.028 TEUR und damit knapp 30% unter dem Vorjahr. Der Rückgang ist insbesondere auf den Rückgang beim Verkauf der eigenen Software zurückzuführen, welche unter Vorjahresniveau gefallen sind. Der Hauptgrund liegt in der Verzögerung der Fertigstellung neuer Softwarefunktionen, insbesondere im Bereich der Softwarelösungen für die digitale Fabrik. Die EBIT-Marge verringerte sich von 8,5% in 2017 auf 5,3% im zurückliegenden Berichtsjahr. Der PLM Bereich verzeichnete im abgelaufenen Jahr, getrieben durch die letztjährige KEONYS Akquisition, ein Umsatzwachstum von 16,2%, ohne KEONYS wäre der Umsatz um 2,2% rückläufig. Das EBIT ging im PLM Bereich um 37% zurück. Der EIM Bereich hat im abgelaufenen Geschäftsjahr weitere Fortschritte in der Neuausrichtung, hin zu Software, erzielt. Die EBIT-Marge stieg in 2018 auf 16,1% (VJ. 13,2%). Der Umsatz ging aufgrund der Fokussierung zu höherwertigen Dienstleistungen zurück. Das Ergebnis pro Aktie reduzierte sich um 32% auf 0,73 EUR pro Aktie. Auch die CENIT AG konnte die geplante Umsatzsteigerung von 4% und das gleichbleibende EBIT nicht realisieren. Der Umsatz der CENIT AG ist gegenüber dem Vorjahr auf 93.808 TEUR und damit um 4% zurückgegangen, das EBIT beträgt 4.605 TEUR und liegt damit knapp 29% unter dem Vorjahr bzw. der Planung. Der Umsatz- und EBIT-Rückgang ist im Wesentlichen auf den Rückgang beim Verkauf eigener Software zurückzuführen. Ertragslage CENIT Konzern (nach IFRS)Aufgliederung der Umsätze nach Produkt-/Erlösartenscroll
Aufgliederung der Umsätze nach Geschäftssegmentenscroll
In Deutschland wurden 53,7% (Vj. 61,1%) der Umsätze, im sonstigen Europa 38,6% (Vj. 28,0%) und in den übrigen Ländern 7,7% (Vj. 10,9%) erzielt. Der CENIT Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von 169.990 TEUR (Vj. 151.701 TEUR/12,1%). Die Umsatzerlöse im Bereich CENIT Beratung und Service waren rückläufig. Die Umsätze mit Fremdsoftware stiegen um 26,6%. Der Umsatz mit CENIT-eigener Software ging auf 15.449 TEUR zurück, im Vergleich zu 17.559 TEUR im Vorjahr (-12,0%). Hierbei wurden vor allem die Softwareprodukte FASTSUITE und CENITCONNECT im Bereich PLM und IBM ECM System Monitor sowie ECLISO im EIM-Bereich an den Endkunden vermarktet. Im Segment PLM wurde der Umsatz erheblich um 16% gesteigert. Die Steigerung ist auf die zum 30. Juni 2017 vollzogene Akquisition der KEONYS Gruppe in Frankreich zurückzuführen, die in 2018 erstmals volle zwölf Monate zu den Umsatzerlösen beiträgt. Insbesondere die Umsätze mit Fremdsoftware konnten durch den Zukauf ausgebaut werden. Das EIM Segment hat in 2018 erneut unter Beweis gestellt, dass die Fokussierung auf Profitabilität nachhaltig umgesetzt wird. Das EBIT konnte um 1,2% gesteigert werden gegenüber dem Vorjahr. Der Umsatz ging in diesem Zeitraum um 16,8% zurück. Kennzahlen zur ErgebnisentwicklungDer Rohertrag (Betriebsleistung abzüglich Materialaufwand) betrug 87.632 TEUR (Vj. 83.839 TEUR) und stieg damit um 4,5%. Die Rohertragsmarge ist, bezogen auf die Betriebsleistung, aufgrund des größeren Anteils von Fremdsoftware, von 54,7% auf 51,0% gesunken. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2018 sind durch den Mitarbeiterzuwachs aufgrund der KEONYS Transaktion gegenüber dem Vorjahr um 5.511 TEUR bzw. 10,4% gestiegen. Die erfolgsabhängigen Vergütungen sind auf 4.132 TEUR (Vj. 4.076 TEUR) leicht angestiegen. Die CENIT erreichte ein EBITDA in Höhe von 11.947 TEUR (Vj. 15.269 TEUR/-21,8%) und ein EBIT von 9.028 TEUR (Vj. 12.836 TEUR/-29,7%). Bezogen auf die Betriebsleistung hat sich die EBITDA-Marge von 10,0% auf 7,0% verringert. scroll
Das Ergebnis je Aktie (EPS) sank im Vergleich zum Vorjahr von 1,07 EUR/Aktie auf 0,73 EUR/Aktie. AuftragsentwicklungDer Auftragseingang im CENIT Konzern lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 bei 177.902 TEUR (Vj. 161.955 TEUR). Der Auftragsbestand per 31. Dezember 2018 belief sich auf 53.389 TEUR (Vj. 45.477 TEUR). Ertragslage CENIT Einzelabschluss (nach HGB)Aufgliederung der Umsätze nach Produkt-/Erlösartenscroll
Die CENIT AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von 93.808 TEUR (Vj. 97.727 TEUR). Der Bereich Beratung und Service ging bedingt durch Fokussierung auf höherwertige Dienstleistungen um -6,6% gegenüber dem Vorjahr zurück. Der Anteil an Umsätzen mit Fremdsoftware betrug 44.052 TEUR (Vj. 43.933 TEUR), der Umsatz mit CENIT-eigener Software ging um -11,2% auf 13.643 TEUR (Vj. 15.357 TEUR) zurück. Aufgliederung der Umsätze nach Geschäftssegmentenscroll
Kennzahlen zur Ergebnisentwicklung CENIT AGscroll
Der Rohertrag der Gesellschaft betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 54.292 TEUR (Vj. 56.950 TEUR). Die Rohertragsmarge betrug, bezogen auf die Gesamtleistung, 57,5% (Vj. 57,8%). Die CENIT AG erreichte ein EBITDA in Höhe von 6.036 TEUR nach 7.794 TEUR im Jahr 2017 (-22,6%). Die EBITDA-Marge lag im Berichtsjahr bei 6,7%. Das EBIT betrug 4.605 TEUR nach 6.464 TEUR im Vorjahr (-28,8%). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen erhöhten sich geringfügig um 101 TEUR auf 1.431 TEUR. Der Personalaufwand reduzierte sich im Geschäftsjahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um -235 TEUR(-0,6%). Der durchschnittliche Personalbestand reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr minimalst von 485 auf 484. Das Finanzergebnis beinhaltet Ausschüttungen der Tochterunternehmen in USA von 1.786 TEUR (Vj. 4.912 TEUR), in Rumänien in Höhe von 421 TEUR (Vj. 340 TEUR) und der Coristo in Höhe von 153 TEUR (Vj. 153 TEUR). Die Tochtergesellschaft in der Schweiz hat im Geschäftsjahr 2018 keine Dividende ausgeschüttet (Vj. 1.185 TEUR). AuftragsentwicklungBei der CENIT AG lag der Auftragseingang im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 bei 98.671 TEUR (Vj. 103.883 TEUR). Per 31. Dezember 2018 belief sich der Auftragsbestand der CENIT AG auf 38.340 TEUR (Vj. 33.025 TEUR). Finanzlage CENIT Konzern (IFRS)Der Konzern verfügt weiterhin über einen komfortablen Bestand an liquiden Mitteln. Die eingeräumten Kreditlinien in Höhe von 2.382 TEUR werden zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen. Die zur Finanzierung des operativen Geschäfts zwischenzeitlich nicht benötigten liquiden Mittel werden im kurzfristigen und mitunter im mittelfristigen Bereich mit einem angemessenen Rendite-/Risikoverhältnis angelegt. Die Investitionen in das Anlagevermögen wurden im Berichtsjahr vollständig eigenfinanziert. Die gute Finanzsituation lässt eine nachhaltige Innenfinanzierung zu. Kennzahlen zur Cashflow Rechnung im Konzernscroll
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operativer Cashflow abzüglich Capex Der operative Cashflow hat sich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Ursächlich hierfür war maßgeblich der Abbau von Forderungen. Der für Investitionen eingesetzte Finanzmittelfonds hat sich von 7.744 TEUR auf 3.826 TEUR verringert. Der Vorjahreswert war durch die Erwerbe von Anteilen an voll konsolidierten Unternehmen negativ belastet. Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres betrug somit 18.038 TEUR und hat sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 2.502 TEUR verringert. LiquiditätssicherungLiquiditätsüberschüsse werden gezielt für die Finanzierung von Projekten, Softwareentwicklungen, Investitionen und den Ausbau der Ländergesellschaften genutzt. Sowohl die CENIT AG als auch ihre Konzerngesellschaften waren im Geschäftsjahr 2018 jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Finanzlage der CENIT AG (nach HGB)Die stichtagsbezogene Liquidität ist von 15.072 TEUR des Vorjahres auf 8.071 TEUR des abgelaufenen Geschäftsjahres zurückgegangen. Die Verringerung des Zahlungsmittelbestands resultiert einerseits mit 2.000 TEUR aus dem Zahlungsmittelabfluss aus dem Erwerb von Anteilen an der DELTA Management Beratung GmbH und darüber hinaus im Wesentlichen aus der auf der letztjährigen Hauptversammlung beschlossenen Dividende von 1,00 EUR je Aktie. Diese hat zu einem Zahlungsmittelabfluss von 8.368 TEUR geführt. Vorgeschlagene DividendeDer Vorstand und der Aufsichtsrat werden auf der Hauptversammlung am 24. Mai 2019 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 0,60 EUR je Aktie aus dem Bilanzgewinn der CENIT AG in Höhe von 7.823 TEUR auszuschütten. Das Unternehmen geht weiterhin von einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung in den nächsten Monaten aus. Es hat sich gezeigt, dass eine langfristige Sicherung der Liquidität und das Bewahren der finanziellen Unabhängigkeit in Krisenzeiten sinnvoll sind. Letztendlich ist diese gute finanzielle Situation der CENIT auch bei Auftragsvergaben ein entscheidender Wettbewerbsvorteil, der den Investitionsvorhaben der Kunden, unter anderem mit Blick auf die Dienstleistungen und Softwareprodukte des CENIT Konzerns, die notwendige Sicherheit verleiht. Die übrigen bestehenden Kassenbestände sollen CENIT die Möglichkeit eröffnen, im Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre, soweit dies zweckmäßig erscheint, auch zukünftig am Wachstum der adressierten Märkte teilzunehmen. Hierzu zählt zum Beispiel der Ausbau der Service- und Softwareaktivitäten. Interessante Akquisitionen werden daher fortlaufend gesichtet und geprüft. Aber auch der weitere Technologieausbau hinsichtlich neuer Themen und der Softwareentwicklung benötigt Kapital. Vor diesem Hintergrund ist die Finanzstrategie weiterhin auf die Beibehaltung einer guten und langfristigen Bonität ausgerichtet, die jedoch auch die Interessen der Aktionäre an einer Dividende berücksichtigt. Vermögenslage CENIT Konzern (nach IFRS)scroll
Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital 39.102 TEUR (Vj. 40.855 TEUR). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 49,4% (Vj. 46,8%). Der Bestand an Bankguthaben und Kassenbeständen beträgt zum Bilanzstichtag 18.041 TEUR (Vj. 23.692 TEUR), zusätzlich existieren Kontokorrentkredite in Höhe von 3 TEUR (Vj. 3.152 TEUR). Es stehen weiterhin ausreichend Kontokorrentlinien in Höhe von 2.382 TEUR zur Verfügung. Vermögenslage CENIT Einzelabschluss (nach HGB)scroll
Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital 31.538 TEUR (Vj. 34.457 TEUR). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 63,7% (Vj. 62,4%). Der Bestand an flüssigen Mitteln beträgt zum Bilanzstichtag 8.071 TEUR (Vj. 15.072 TEUR). Neben den liquiden Mitteln stehen weiterhin ausreichend Kontokorrentlinien in Höhe von 1.932 TEUR zur Verfügung. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 2.303 TEUR (Vj. 3.195 TEUR) entsprechen ebenso wie der Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten dem Geschäftsverlauf. Die Erhöhung des Anlagevermögens ist vor allem auf den Erwerb der Beteiligung an der DELTA Management Beratung GmbH zurückzuführen. Diese finanzielle Unabhängigkeit stellt zukünftig für die CENIT AG einen Wettbewerbsvorteil dar und garantiert den Kunden die notwendige Investitionssicherheit. Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenFinanzielle LeistungsindikatorenWie im Abschnitt Steuerungssystem bereits dargestellt, werden als finanzielle Leistungsindikatoren Umsatz, Deckungsbeitrag sowie das operative Betriebsergebnis (im Folgenden: EBIT) betrachtet. InvestitionenInvestitionen in Sachanlagen spielen bei der CENIT in der Regel eine untergeordnete Rolle. Dies sind im Wesentlichen Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Vertriebsniederlassungen sowie der Verwaltungszentrale. Davon wurde der größte Teil der Investitionen als Ersatzinvestition in die technische Infrastruktur getätigt. Im CENIT Konzern (IFRS)Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens lagen 2018 bei 1.626 TEUR (Vj. 12.594 TEUR). Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte lagen bei 2.919 TEUR (Vj. 2.433 TEUR). Die Investitionen teilen sich folgendermaßen nach Segmenten auf: Investitionen nach Geschäftssegmenten im Konzernscroll
In der CENIT AG, Deutschland (HGB)Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens lagen 2018 bei 914 TEUR (Vj. 1.219 TEUR). Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände lagen bei 1.431 TEUR (Vj. 1.330 TEUR). Die Investitionen (immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen) teilen sich folgendermaßen nach Segmenten auf: scroll
Die Investitionen wurden in voller Höhe aus dem operativen Cashflow finanziert. Die Finanzanlagen erhöhten sich aufgrund der Beteiligung an der DELTA Management Beratung GmbH um 2.500 TEUR. Auf die Finanzanlagen mindernd haben sich die Kaufpreisanpassungen der KEONYS SAS in Höhe von 103 TEUR und der Coristo GmbH in Höhe von 306 TEUR ausgewirkt. DevisenmanagementDie hohe Volatilität an den Devisenmärkten und die daraus resultierende Ungewissheit über die Wechselkursentwicklung haben auch Einfluss auf die CENIT. Die Geschäftstätigkeit des CENIT Konzerns generiert unter anderem auch Zahlungsmittel in US-Dollar (USD), Schweizer Franken (CHF), Rumänischen Leu (RON) und Japanischen Yen (JPY). Damit ist CENIT einem gewissen Währungsrisiko ausgesetzt. Das Risikomanagement beobachtet und beurteilt die jeweiligen Devisenschwankungen und gewährleistet bei Bedarf eine zeitnahe Absicherung. Beschaffungs- und EinkaufspolitikDie CENIT setzt Vertrauen in ihre Partner sowie Lieferanten und erwartet eine faire und langfristige Zusammenarbeit. Leistungen, Gegenleistungen und Risiken stehen dabei in einem ausgewogenen Verhältnis. Von den Partnern und Lieferanten wird erwartet, dass gemeinsam erkannt wird, wo Potenziale für Kostensenkungen vorhanden sind. Daher verfolgt CENIT eine exakt auf den konkreten Bedarf eines Projekts zugeschnittene Einkaufspolitik. Die Einkäufer/innen bei CENIT verfügen über eine umfassende Erfahrung in der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen für alle Kundenprojekte. Das Unternehmen arbeitet in der Beschaffung mit namhaften Partnern zusammen, die Markt- beziehungsweise Branchenführer in ihrer Produktsparte sind. Währungsrisiken aus der Beschaffung im CENIT Konzern entstehen dann, wenn die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen nicht in der funktionalen Währung der jeweiligen Gesellschaft erfolgt. Die Minimierung dieses Risikos erreichen wir, indem wir hier korrespondierende Einkaufs- und Verkaufsverträge in gleicher Währung abschließen. Unsere Einkäufer/innen versuchen dies durch ihre Einkaufspolitik zu vermeiden. Währungsrisiken aus der Beschaffung bei der CENIT AG, Deutschland, entstehen kaum, da überwiegend in der Eurozone eingekauft wird. Der Aufwand für Waren und bezogene Leistungen betrug im Jahr 2018 84.238 TEUR im CENIT Konzern (Vj. 69.325 TEUR) und 40.053 TEUR (Vj. 41.556 TEUR) bei der CENIT AG, Deutschland. Der Lagerwert und damit die Kapitalbindung wird aufgrund der projektbezogenen Beschaffung mit einem Wert zum Geschäftsjahresende von 30 TEUR im CENIT Konzern (Vj. 87 TEUR) auf niedrigem Niveau gehalten. QualitätssicherungDer Erfolg der CENIT hängt in erster Linie davon ab, ob die Anforderungen der Kunden erfüllt werden. Im Bereich der Geschäftsprozessberatung wollen wir mit qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Lösungen überzeugen. Durch die Übernahme von Betriebstätigkeiten für den Kunden oder beim Kunden vor Ort wollen wir die Effizienz des übernommenen Betriebs steigern. Die Zielsetzung des Kunden zu übertreffen, ist der Ansporn eines jeden Mitarbeiters. Um dies zu erreichen, hat die CENIT ihre eigenen Prozesse so gestaltet, dass sie diesen Anforderungen gerecht werden. Dazu hat CENIT wichtige, und für den Konzern in der Gesamtheit geltende Prozessbeschreibungen erarbeitet und in Kraft gesetzt. Alle Mitarbeiter/innen sind aufgefordert, diese Prozesse umzusetzen und durch methodisch festgelegtes Vorgehen ständig zu verbessern. Die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung ist somit ein wichtiger Baustein des Qualitätsmanagementsystems. Durch diesen fortwährenden Prozess werden Verbesserungspotenziale aufgezeigt, bewertet und umgesetzt. Die Leitung des Qualitätsmanagements wird durch ein Mitglied des Vorstands gestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Vorstand direkt Einfluss und Kontrolle auf das Qualitätsmanagementsystem des Konzerns hat und bei Fehlleitung dies sofort erkannt und abgestellt werden kann. In einem Managementhandbuch hat CENIT Regelungen für das Qualitätsmanagement aufgestellt. Es berücksichtigt die Norm ISO 9001:2015. Der Vorstand legt die Konzernpolitik, -strategie und -ziele fest und sorgt dafür, dass sie auf allen Ebenen des Konzerns bekannt und umgesetzt werden. Weiterhin definiert der Vorstand die Organisation und die Verantwortungsbereiche und stellt die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung. Jährlich werden im Führungskreis detaillierte Ziele für das nächste Jahr - und als Orientierung für die nächsten fünf Jahre - erarbeitet. Die Jahresziele werden dann auf die Ebene der einzelnen Mitarbeiter/innen überführt. Der Vorstand überprüft regelmäßig, mindestens jedoch jährlich, ob die vereinbarten Ziele, die Prozessbeschreibungen, Gesetze und Normen eingehalten beziehungsweise über- oder unterschritten werden. Die Einhaltung der Anforderungen der ISO 9001:2015 wird jährlich, sowohl durch interne Audits als auch durch einen externen unabhängigen Zertifizierer, überprüft. InformationssicherheitUm die Einhaltung von gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Anforderungen, sowie den Schutz der eigenen und der Kundeninformationen sicherzustellen, wurde auf Basis ISO/IEC 27001:2013 ein Informationssicherheits-Managementsystem installiert. Die ISO 27001 ist ein international anerkannter Standard und versteht sich als ein systematischer prozessorientierter Ansatz, ein Informationssicherheits-Managementsystem umzusetzen, das sowohl die Technik als auch die Mitarbeiter berücksichtigt und gleichzeitig einen kontinuierlichen Überwachungs- und Optimierungsprozess etabliert. Das Informationssicherheits-Managementsystem stellt damit eine Kombination dar, bestehend aus Managementsystem und konkreten Maßnahmen, wie etwa die physikalische und personelle Sicherheit, die Sicherheit des IT-Betriebs sowie den Zutritts- und Zugangsschutz. Die Mitarbeiter/innen werden in turnusmäßigen Informationsveranstaltungen über aktuelle Entwicklungen des Unternehmens informiert. Für das Tagesgeschäft notwendige Informationen werden entweder in turnusmäßigen Regelmeetings oder in Einzelbesprechungen kommuniziert. Es wird auf eine offene, dialogorientierte Kommunikation Wert gelegt. Die Einhaltung der Anforderungen der ISO/IEC 27001:2013 wird jährlich sowohl durch interne Audits als auch durch einen externen unabhängigen Zertifizierer, überprüft. Mitarbeiter/innenAufgliederung der Mitarbeiter nach Ländergesellschaftenscroll
MitarbeiterAm 31. Dezember 2018 betrug die Anzahl der Mitarbeiter/innen im Konzern 757 (Vj. 764). Die CENIT AG, Deutschland, beschäftigte per 31. Dezember 2018 489 Mitarbeiter/innen (Vj. 484). Der überwiegende Teil von ihnen verfügt über einen qualifizierten Hochschulabschluss. Die Fluktuation lag bei rund 9% (Vj. 8%). Das Unternehmen verzeichnet weiterhin einen sehr niedrigen Krankenstand. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit lag bei zehn Jahren bei einem Durchschnittsalter von 43,5 Jahren. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Jahr 2018 weiterhin dafür ausgesprochen, dass die Qualifikation das entscheidende Kriterium für die Verpflichtung eines Aufsichtsrats, die Anstellung eines Vorstands oder die Einstellung bzw. Ernennung von Führungskräften ist. Der Aufsichtsrat hat einen Frauenanteil von mindestens 0% für die Verpflichtung zum Aufsichtsrat und Anstellung eines Vorstands festgelegt. Bei der Besetzung von Führungspositionen konnte ein Frauenanteil von 10% (Vj. 8%) erreicht werden. Der Personalaufwand beläuft sich im Berichtszeitraum auf 58.571 TEUR im CENIT Konzern (Vj. 53.060 TEUR) und 36.214 TEUR in der CENIT AG (Vj. 36.449 TEUR). Einer der Schwerpunkte der Personalarbeit lag 2018 in der Beschaffung hochqualifizierter Mitarbeiter für die CENIT in Deutschland und weltweit sowie die Fluktuation zu reduzieren. Dabei wurden neben den Standardtools auch neue Wege ausprobiert, um Mitarbeiter für die CENIT zu gewinnen. So wird das Mitarbeiter werben Mitarbeiter Programm ein immer wichtigerer Bestandteil im Recruiting, um im War for Talents bestehen zu können. Ebenso haben wir auch in 2018 an mehreren Recruitment-Events teilgenommen und auch eigene Inhouse Veranstaltungen für Studenten organisiert. Das Employer Branding Projekt wurde in 2018 weiter fortgeführt, um die Marke CENIT am Markt bekannter zu machen. Die Berufsausbildung gehört seit Jahren zu einem der strategischen Investitionsbereiche der CENIT AG. Das Unternehmen sieht dies als Teil seiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und engagiert sich aktiv darin, jungen Menschen den Start ins Berufsleben durch eine qualifizierte Ausbildung zu erleichtern. Im Jahr 2018 bildete die CENIT AG in Deutschland zum Jahresende insgesamt 52 (Vj. 42) junge Menschen in verschiedenen Berufen aus. In 2019 sollen 25 Auszubildende und Studenten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) für die CENIT AG gefunden werden. Der Fokus liegt auf den technischen Studiengängen, wie Informatik, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftsingenieurwesen. Darüber hinaus stellt das Unternehmen kontinuierlich Werkstudenten, Praktikanten sowie Bacheloranden und Masteranden ein. Um die CENIT weiterhin als "best place to work" zu etablieren wurden die bestehenden Mitarbeiterprogramme der CENIT auch in 2018 weiter ausgebaut. So haben wir für unsere Mitarbeiter u.a. den Fahrtkostenzuschuss fürs Firmenticket eingeführt. Hiermit möchten wir die Fahrt ins Büro mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterstützen und einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz liefern. Neben den Mitarbeiterprogrammen ist ein weiteres strategisches Feld im Bereich der Personalarbeit die Weiterentwicklung der Mitarbeiter. Ende 2018 wurde auf einem bereits breiten Fundament von Maßnahmen zur Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter, wie beispielsweise unseren Mitarbeitergesprächen als zentrales Führungsinstrument, dem CENIT Campus als Weiterbildungskatalog sowie die Fortführung der Talente@CENIT und Leaders@CENIT Programme ein weiteres zentrales Element eingeführt, das Skill and Organizational Development. Neben des Ausbaus von Methodenkompetenzen ist hier die technische Ausbildung der Mitarbeiter ein Hauptfokus. Das Weiterbildungsangebot nutzten im Berichtjahr bereits zahlreiche Mitarbeiter. Sie besuchten Kurse sowie Seminare, um sich beruflich weiter zu qualifizieren. WeiterbildungUm die Qualifikation ihrer Mitarbeiter/innen zu erweitern und ihnen den Zugang zu aktuellem Wissen und Know-how zu ermöglichen, bietet CENIT ein umfassendes Weiterbildungsprogramm an. Im Berichtsjahr nutzten zahlreiche Mitarbeiter/innen unterschiedliche Weiterbildungsveranstaltungen und besuchten Kurse und Seminare, um sich beruflich weiter zu qualifizieren. Schwerpunkte bildeten die Themen Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Zertifizierungen für Produkte der strategischen Softwarepartner und Führungskräfteschulungen. Soziale VerantwortungSoziale und gesellschaftliche Verantwortung ist für Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter der CENIT ein wichtiges Anliegen und wird aktiv unterstützt. Um das im Unternehmen bereits seit Jahren bestehende soziale Engagement nachhaltig auszubauen, und es als festen Teil der CENIT Kultur im Unternehmen zu verankern, startete das Unternehmen im November 2013 die Initiative "CENIT Cares". Im Rahmen der Initiative unterstützen die CENIT und ihre Mitarbeiter seither soziale Projekte finanziell bzw. mit konkretem Einsatz vor Ort. Vergütungssystem/Beteiligung am UnternehmenserfolgNeben leistungsorientierten Aufstiegschancen und frühzeitiger Übernahme von Verantwortung bietet CENIT ihren Mitarbeitern eine attraktive Vergütungspolitik. Außer dem festen Gehalt, das durch den individuellen Arbeitsvertrag geregelt ist, gibt es Vergütungsbausteine, deren Höhe sich am EBIT und weiteren quantitativen und qualitativen Zielen bemisst. Das Vergütungssystem des Vorstands der CENIT AG setzt sich aus einem erfolgsunabhängigen und einem erfolgsabhängigen Teil zusammen. Der erfolgsabhängige Teil orientiert sich am operativen Konzernjahresergebnis. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist laut Satzung eine fixe Vergütung. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 15.000 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache des Betrags. Prognosebericht 2019Für 2019 wird für die deutsche Wirtschaft ein Wachstum von rund 1,0% erwartet. Die ITK-Branche selbst ist laut BITKOM etwas optimistischer und rechnet in der Informationstechnologie mit einem Wachstum von etwa 1,5% in 2019. Auf Basis dieser Erwartungen ergibt sich für CENIT folgendes Bild: Erwartete ErtragslageDie CENIT steht auf einer soliden Basis mit einer Eigenkapitalquote von knapp 50% im Konzern. Dies ermöglicht der CENIT als starker und verlässlicher Partner gegenüber ihren Kunden aufzutreten. Die Planung für das Geschäftsjahr 2019 geht für den CENIT Konzern von einem Umsatz auf Vorjahreshöhe von rund 170.000 TEUR aus. Bedingt durch die Änderung im Produktmix wird ein EBIT in Höhe von 10.000 TEUR erwartet (+16%). Für die CENIT AG wird für das Jahr 2019 eine leichte Umsatzsteigerung von 1% erwartet. Das EBIT soll analog zum Konzern auf rund 5.500 TEUR steigen. Mit eigenen Produkten und Lösungen deckt das Unternehmen einen aktuell wichtigen Markt ab. Entwicklungen müssen immer schneller umgesetzt, bestehende Prozesse sollen fortlaufend optimiert werden. Genau dabei unterstützt die CENIT AG ihre Kunden. Die Produkte der CENIT sind wettbewerbsfähig und werden kontinuierlich weiterentwickelt. CENIT wird auch in 2019 die Investitionen in die Softwareentwicklung verstärken. Die Mitarbeiter/innen der CENIT sind kompetent, verfügen über ein hohes technisches Verständnis sowie über ausgeprägte Branchenkenntnis. Mit ihrem Know-how und dem kundenorientierten Handeln sind sie essenziell für den Erfolg des Unternehmens. Wie schon in 2018 wird auch in 2019 ein spezieller Fokus auf die weitere Ausrichtung in der Softwareentwicklung gelegt. Um hier am Markt dauerhaft wettbewerbsfähig zu sein, ist innovatives Handeln sowie die Einbindung neuer Technologien in die Entwicklung unerlässlich. Dadurch möchte das Unternehmen langfristig den Anteil an eigener Software im Ergebnis erhöhen. Die Zusammenarbeit mit den Partnern Dassault Systemes, IBM und SAP wird nachhaltig fortgeführt, um das Unternehmen dort dauerhaft als strategischen Partner zu positionieren. Mitarbeiter/innenDie Aufwände im Bereich Personal werden entsprechend dem Wachstum angepasst. In 2019 sucht das Unternehmen weiterhin verstärkt Fachkräfte für unterschiedliche Bereiche. CENIT bildet seit Jahren erfolgreich aus und die Ausbildung von Jugendlichen ist für das Unternehmen nach wie vor sehr wichtig. Ausbildung ist ein Baustein der langfristigen Personalpolitik und der sozialen Verantwortung gegenüber den jungen Menschen in unserem Land. Erwartete Finanz- und LiquiditätslageDie Liquiditätslage der CENIT ist sowohl im Einzelabschluss als auch auf Konzernebene unseres Erachtens sehr gut. Bei Ausschreibungen und Auftragsvergaben stellt die finanzielle Situation des Konzerns einen Wettbewerbsvorteil dar. Sie verleiht den Kunden der CENIT die notwendige Sicherheit in ihren Investitionsentscheidungen. Auf einer gesicherten Basis steht die Finanzierung des CENIT Konzerns. Die seit Jahren konservativ ausgerichtete Finanzpolitik drückt sich in der Beibehaltung einer guten und langfristigen Bonität sowie der kurz- und mittelfristigen Bereitstellung ausreichender Liquidität für eine positive Unternehmensentwicklung aus. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens im Jahr 2019 werden sich im Vergleich zu 2018 auf einem ähnlichen Niveau bewegen. Diese werden aus dem operativen Cashflow finanziert. Die durch die Dividendenzahlung abfließende Liquidität kann aus dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand bzw. aus dem erwarteten operativen Cashflow 2019 finanziert werden. Risiko-/ChancenberichtRisiko-/ChancenmanagementMit einem konzernweiten Chancen- und Risikomanagementsystem identifiziert das Unternehmen frühzeitig mögliche Chancen und Risiken, um diese richtig zu bewerten und so weit wie möglich zu begrenzen beziehungsweise zu nutzen. Indem die CENIT die Risiken kontinuierlich betrachtet, kann der mutmaßliche Gesamtstatus stets systematisch und zeitnah eingeschätzt sowie die Wirksamkeit entsprechender Gegenmaßnahmen besser beurteilt werden. Dabei bezieht der Konzern sowohl operative als auch finanzwirtschaftliche, konjunkturelle und marktbedingte Risiken mit ein. Chancen ergeben sich aus der komplementären Sicht der operativen und funktionalen Risikostruktur in allen Risikofeldern. Für erkennbare und bilanzierbare Risiken bildet die CENIT frühzeitig eine geeignete Risikovorsorge. Währungs- und Ausfallrisiken werden systematisch auf Basis von Richtlinien überwacht, in denen die grundsätzliche Strategie, die Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Kompetenzregelung festgelegt sind. Der Vorstand der CENIT AG hat ein systematisches Risikomanagementsystem installiert. Das operative Risikomanagement beinhaltet die Früherkennung, die Kommunikation und die Nachhaltigkeit der Steuerung von Risiken. Zur Risikoberichterstattung gehört, dass die Geschäftsfeldverantwortlichen den Vorstand kontinuierlich über die aktuelle Risikolage informieren. Darüber hinaus werden kurzfristig auftretende Risiken und Risiken mit Ausstrahlung auf den Gesamtkonzern bei Eilbedürftigkeit unabhängig von den normalen Berichtswegen direkt an die zuständigen Risikomanager der CENIT kommuniziert. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wird dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der CENIT AG die Risikosituation der Unternehmensbereiche ausführlich dargestellt. Diese Berichte werden durch aktuelle Meldungen ergänzt, sobald Risiken sich verändern oder entfallen beziehungsweise neue hinzukommen. Damit ist die kontinuierliche Information des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährleistet. Die Einhaltung des Risikomanagementsystems durch die Konzerngesellschaften und deren Risikosteuerung werden durch interne Qualitätsprüfungen fortlaufend überwacht. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse dienen zur weiteren Verbesserung der Früherkennung und Steuerung von Risiken. CENIT ist in seinen Zielmärkten unseres Erachtens gut positioniert. Im Product Lifecycle Management (PLM) und im Enterprise Information Management (EIM) verfügt CENIT bei mittleren und größeren Kunden über eine starke Marktstellung. Diese Chancen nutzt CENIT konsequent um seine Marktstellung zu festigen, hier tragen insbesondere die eigene Software bei, da diese CENIT gegenüber Wettbewerbern ein Alleinstellungsmerkmal geben und die Kundenbindung erhöhen. Die vorhandenen Chancen werden bestmöglich genutzt, wenn die Chancen zur Schaffung eines entsprechenden Mehrwertes überwiegen. Das Unternehmen trägt diesen Maximen Rechnung, indem es innerhalb der Unternehmensgruppe regelmäßig und kontinuierlich Chancen und Risiken bei allen wesentlichen Geschäftsvorgängen und -prozessen identifiziert, bewertet und überwacht. In regelmäßigen Abständen wird die Funktionsfähigkeit des Systems überprüft. Zudem wird regelmäßig eine Risikoinventur durchgeführt. Die jährliche Risikoberichterstattung dokumentiert und bewertet die aufgetretenen Risiken. Ein Risiko-Adhoc-Bericht steht zur schnellen und unbürokratischen Reaktion ebenfalls zur Verfügung. Ein Detailbericht über den Status der wesentlichen und zu überwachenden Risiken erfasst die Bewertung, die bestehenden und geplanten Maßnahmen sowie die verantwortlichen Personen. Der Vorstand kontrolliert mit den Bereichsleitern und Geschäftsfeldverantwortlichen die klassifizierten Risiken. Auch der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Risikolage informiert. Durch die exzellente Kapitalausstattung und vorhandene Liquidität liegt der Fokus auf Akquisitionen von neuen Technologien zur Erweiterung und Ergänzung des eigenen Softwareportfolios. CENIT überprüft regelmäßig die sich am Markt bietenden Chancen, um hier adäquat agieren zu können. Durch einen weiteren Ausbau der internationalen Marktabdeckung, z.B. durch lokale Vertriebspartner, ergeben sich zusätzliche Potenziale, um den CENIT Softwareanteil weiter zu steigern. Zur Stärkung der Kompetenzen und des Engagements der Führungskräfte wird sich CENIT auch weiterhin als attraktiver Arbeitgeber positionieren und eine langfristige Bindung der Führungskräfte an das Unternehmen anstreben. Elemente der konsequenten Managemententwicklung sind insbesondere die Eröffnung von Perspektiven, eine zielgruppenorientierte Betreuung und Beratung, frühzeitige Identifikation und Förderung von Potenzialträgern sowie attraktive Anreizsysteme für Führungskräfte. CENIT beschäftigt in allen Geschäftsfeldern Spezialisten mit mehrjähriger Berufserfahrung. RisikomonitoringDas Risikomonitoring ist Aufgabe des dezentralen und des zentralen Risikomanagements. Dazu werden für die kritischen Erfolgsfaktoren Frühwarnindikatoren vom dezentralen Risikomanager definiert. Aufgabe des zentralen Risikomanagements ist die Überwachung der definierten Frühwarnindikatoren. Sobald die definierten Schwellenwerte erreicht werden, wird ein Risikoreporting vom dezentralen Risikomanager erstellt, d.h. eine Prognose der zu erwartenden Auswirkungen des Risikoeintritts für CENIT. Diese Prognosen werden idealerweise durch Szenarioanalysen ergänzt, die unterschiedliche Datenkonstellationen berücksichtigen. Anhand dieser Informationen und der Maßnahmenvorschläge der dezentralen Risikomanager sowie des zentralen Risikomanagements entscheidet der Vorstand, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Risikobewältigung zu ergreifen sind oder ob sogar eine Anpassung der Unternehmensziele erforderlich ist. Sowohl die Verfolgung der Frühwarnindikatoren, die Überwachung der zugehörigen Schwellenwerte als auch die Durchführung der Szenarioanalysen obliegen dem dezentralen Risikomanagement. Abschließend gilt festzuhalten: Zur Messung, Überwachung und Steuerung von Risiken nutzt die Gesellschaft und der Konzern eine Vielzahl von Steuerungs- und Kontrollsystemen, die laufend weiterentwickelt werden. Dazu gehört unter anderem auch ein unternehmenseinheitlicher Strategie-, Planungs- und Budgetierungsprozess, der sich im Wesentlichen mit den operativen Chancen und Risiken befasst. Die identifizierten Risiken sowie die innerhalb des Strategie-, Planungs- und Budgetierungsprozesses festgelegten Maßnahmen zur Risikokontrolle werden überwacht. Die Verfolgung und Bewältigung von Risiken zeigt Erfolge, wie beispielsweise im Change-Request-Prozess für Sicherheit bei Terminen und technischen Risiken. Insbesondere bei Großprojekten wird die Vertragssicherheit geprüft. Das weitere Wachstum und damit der langfristige wirtschaftliche Erfolg hängen neben den konjunkturellen Risiken in den weltweiten Märkten wesentlich von der erfolgreichen Vermarktung des CENIT Lösungs- und Beratungsangebots und der IT-Dienstleistungen ab. Dies soll unter anderem durch den Ausbau des eigenen Vertriebs- und Beratungs-Know-hows sowie durch strategische Partnerschaften erfolgen. Zwei Drittel der Kunden kommen aus der Fertigungsindustrie. Konjunkturelle Schwankungen in der Fertigungsindustrie könnten sich unter Umständen auf die Geschäftslage auswirken. Für mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken hat die Gesellschaft Versicherungen abgeschlossen, die sicherstellen, dass sich finanzielle Folgen von möglicherweise eintretenden Risiken in Grenzen halten. Deren Umfang wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Auch hinsichtlich der notwendigen IT-Sicherheit verfügt CENIT über eine umfassende Risikovorsorge und entwickelt diese permanent weiter. Chancen/Risiken der künftigen EntwicklungDie Überprüfung der gegenwärtigen Risikosituation hat ergeben, dass im Berichtszeitraum keine existenzgefährdenden Risiken bestanden haben und auch für die Zukunft keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken erkennbar sind. Alle erkannten Risiken wurden im Jahresabschluss sowie Konzernabschluss angemessen berücksichtigt und gegebenenfalls Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus sind zum Bilanzstichtag keine weiteren Risiken bekannt, die voraussichtlich einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Das Risikomanagement und Frühwarnsystem erlaubt eine transparente Unternehmenssteuerung und Risikofrüherkennung. Aufgrund größtenteils auf Euro-Basis abgewickelter Einkaufs- und Verkaufskontrakte sowie der bestehenden Finanzierungsstruktur sind derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken zurzeit nicht im Einsatz. Die Gesamtbetrachtung der Risiken ergibt, dass CENIT im Wesentlichen von Marktrisiken betroffen ist. Diese umfassen insbesondere konjunkturelle Preis- und Mengenentwicklungen, die Abhängigkeit von der Entwicklung bei wichtigen Kunden beziehungsweise in wichtigen Branchen und die Abhängigkeit von strategischen Lieferanten. Zudem besteht ein Risiko in der Spezialisierung auf Technologiepartner und der damit verbundenen Abhängigkeit von deren Geschäftsentwicklung. Durch qualitativ hochwertigen Service bietet sich die Chance, die erzielbaren Tagessätze zu optimieren. Dies ist nur aufgrund der nachhaltigen, guten Ausbildung unserer Mitarbeiter umsetzbar. CENIT nutzt durch erhöhtes und zeitgemäßes Engagement am Arbeitsmarkt die sich bietenden Chancen, um qualitativ hochwertige Fachkräfte zu rekrutieren. Durch die nachhaltige Fokussierung auf eigene Software und den damit verbundenen Service bieten sich CENIT am Markt erhebliche Chancen, aufgrund der Alleinstellungsmerkmale. Neben den beschriebenen Risiken eröffnen die immer kürzer werdenden Innovationszyklen die Möglichkeit, die Digitalisierung unserer Gesellschaft voranzutreiben und unseren Geschäftskunden mit unseren eigenen Softwareprodukten Lösungen anzubieten, welche sie wettbewerbsfähiger machen. Daher sind unsere Aktivitäten rund um Innovation und Produktentwicklung entscheidend, wenn es darum geht, Chancen zu erkennen, zu nutzen und sie im zunehmenden Wettbewerb zu etablieren. Um dies sicherzustellen und der wachsenden Konvergenz von Netzwerk und IT Rechnung zu tragen, haben wir in unserem neuen Bereich Technologie und Innovation die Funktionen Technologie, Innovation und IT zusammengeführt. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess § 315 Abs. 4 HGB (CENIT AG: § 289 Abs. 4 HGB)Die wesentlichen Merkmale des bei CENIT bestehenden internen Kontroll- und des Risikomanagementssystem in Bezug auf den Rechnungslegungs- bzw. Konzernrechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden: Es gibt bei der CENIT AG und in den übrigen Konzerngesellschaften eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungs- bzw. Konzernrechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Rechnungswesen und Steuern, Konsolidierung und Controlling sowie Investor Relations sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet. Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugten Zugriff geschützt. Es wird im Finanzbereich, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt. Über ein adäquates Richtlinienwesen wird die einheitliche Behandlung im Unternehmen/Konzern sichergestellt und laufend aktualisiert. Die an dem Rechnungslegungs- bzw. Konzernrechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen und Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet. Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z. B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden automatische Plausibilitätsprüfungen statt. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet. Im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sind entsprechende Überwachungsgremien (Aufsichtsrat) implementiert. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungs- bzw. Konzernrechnungslegungsprozess, dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben wurden, stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte stets richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung bzw. Konzernrechnungslegung übernommen werden. Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software und klare gesetzliche sowie unternehmensinterne Vorgaben stellen die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungs- bzw. Konzernrechnungslegungsprozess dar. Die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überwachungsmechanismen, stellen eine konkrete und verantwortungsbewusste Rechnungslegung sicher. Im Einzelnen wird so erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Vermögenswerte und Schulden im Jahres- und Konzernabschluss zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen vollständig und zeitnah bereitgestellt werden. Angaben gemäß dem Übernahmerichtlinie-UmsetzungsgesetzZu § 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB (CENIT AG: § 289a Abs. 1 Nr. 1 HGB)Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006 8.367.758,00 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber, und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien. Die Rechte und Pflichten, die mit dem Besitz von Stammaktien verbunden sind, ergeben sich aus dem Aktiengesetz. Zu § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB (CENIT AG: § 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB)Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern ist in § 84 AktG geregelt. Darüber hinaus bestimmt § 7 Ziffer 1 und 2 der Satzung, dass der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder bestellt und ihre Zahl bestimmt. Nach § 7 Ziffer 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Vorschriften zur Änderung der Satzung sind in den §§ 133, 179 AktG geregelt. Ergänzend hierzu ist in § 21 Ziffer 1 der Satzung geregelt, dass Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit nicht eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben. Zu Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, ist der Aufsichtsrat nach § 16 der Satzung ermächtigt. Sonstige Angaben§§ 289f, 315d HGB - Erklärung zur UnternehmensführungVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2018 die nach § 289f bzw. § 315d HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben und diese auf der Homepage im Internet unter folgendem Link dauerhaft zugänglich gemacht: http://www.CENIT.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html. §315c HGB - Nichtfinanzielle KonzernerklärungDer Vorstand wird die nach § 315b HGB vorgeschriebene nichtfinanzielle Konzernerklärung erstellen und wird diese bis zum 30. April 2019 auf der Homepage im Internet unter folgendem Link dauerhaft zugänglich machen: http://www.CENIT.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html.
Stuttgart, am 15. März 2019 CENIT Aktiengesellschaft Der Vorstand Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands JAHRESABSCHLUSS KONZERNKonzernbilanz (nach IFRS)AKTIVA scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (nach IFRS)scroll
KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG (nach IFRS)scroll
KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG (nach IFRS)scroll
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KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG (nach IFRS)scroll
Erläuterungen siehe Abschnitt G. im Konzernanhang. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2018der CENIT AKTIENGESELLSCHAFTA Handelsregister und Gegenstand des UnternehmensDie Konzernmuttergesellschaft, die CENIT Aktiengesellschaft (nachfolgend "Gesellschaft" oder "CENIT"), hat ihren Sitz in der Industriestraße 52 - 54, 70565 Stuttgart, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 19117 eingetragen. Die Aktien der CENIT werden öffentlich gehandelt. Der Gegenstand der Tätigkeit der Konzerngesellschaften ist jedwede Art von Dienstleistungen im Bereich der Einführung und des Betriebs von Informationstechnologien sowie der Vertrieb und Handel von Software und Anlagen der Informationstechnologie. Mit einem Schwerpunkt auf Product Lifecycle- und Dokumenten-Management-Lösungen sowie IT-Outsourcing bietet CENIT und ihre Tochtergesellschaften (nachfolgend "CENIT-Gruppe") in ihren zwei Business Units, PLM (Product Lifecycle Management) und EIM (Enterprise Information Management), maßgeschneiderte Beratungsleistungen aus einer Hand an. Die Hauptschwerpunkte der CENIT-Gruppe liegen auf Geschäftsprozessoptimierung sowie computerunterstützten Konstruktions- und Entwicklungstechnologien. B RechnungslegungsgrundsätzeDer Konzernabschluss der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart, wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und veröffentlicht und wird vom Vorstand zur Billigung an den Aufsichtsrat weitergegeben. Der Konzernabschluss wird damit zur Veröffentlichung freigegeben. Dies erfolgt am 21. März 2019. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die Darstellung, soweit nichts anderes angegeben ist, in Tausend Euro (TEUR). Bilanzstichtag ist der 31. Dezember eines Jahres. Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Anhang teilweise detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte unter Heranziehung der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Anschaffungskostenprinzip), mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und der finanziellen Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte eingestuft wurden und daher zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Stichtag des Abschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt. Geänderte oder neue von der EU herausgegebene IFRS und sich hieraus ergebende Ausweis-, Ansatz- oder BewertungsänderungenGegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 waren folgende Standards und Interpretationen erstmalig verpflichtend anzuwenden, welche materiellen Einfluss auf den Konzernabschluss hatten. IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden. IFRS 15 ersetzt IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist erstmalig für die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnenden Geschäftsjahre anzuwenden. Die Zielsetzung des Standards ist insbesondere, die bisherigen Regelungen in den IFRS einerseits und die sehr detaillierten und zum Teil industriespezifischen Regelungen unter US-GAAP andererseits zu vereinheitlichen und somit die Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzinformationen zu verbessern. Nach IFRS 15 sind Umsatzerlöse dann zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus diesen ziehen kann. Entscheidend ist nicht mehr die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken, wie noch nach den alten Regelungen des IAS 18, Umsatzerlöse. Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 hat CENIT den Standard vollständig für die laufende Berichtsperiode anzuwenden. Dazu gehört auch die rückwirkende Anwendung auf alle Verträge, die zu Beginn der Berichtsperiode noch nicht erfüllt waren. Im Hinblick auf frühere Berichtsperioden werden in den Übergangsvorschriften zwei Optionen gewährt: 1. vollständige Anwendung von IFRS 15 auf frühere Berichtsperioden (mit bestimmten begrenzten praktischen Vereinfachungen); oder 2. Beibehaltung der früheren Beträge, die nach den zuvor geltenden Standards berichtet wurden, und Erfassung der kumulierten Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 15 als Anpassung des Anfangssaldos des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der Erstanwendung (Beginn der laufenden Berichtsperiode). CENIT hat die 2. Option gewählt. Der aus der Erstanwendung resultierende Umstellungseffekt wird zu Beginn der Vergleichsperiode am 1. Januar 2018 kumuliert direkt in den Gewinnrücklagen erfasst. Vergleichszahlen der Vorjahresperioden werden nicht angepasst. Die CENIT hat seit dem Erstanwendungszeitpunkt nur solche Verträge nach den neuen Regelungen bilanziert, die vor dem Erstanwendungszeitpunkt gemäß damaligen Rechnungslegungsgrundsätzen noch nicht beendet wurden. Die CENIT hat eine konzernspezifischen Analyse der theoretischen Grundlagen und Anforderungen durchgeführt und eine Auswertung sämtlicher Vertragsarten erstellt. Als Ergebnis dieser Auswirkungsanalyse wurde festgestellt, dass IFRS 15 keine Identifizierung von Performance Obligations erfordert, die nach geltenden Regelungen nicht bereits Leistungsverpflichtungen sind, denen im Rahmen eines Mehrkomponentengeschäfts Umsatzerlöse zugeordnet werden. Zugleich wurden keine Leistungsverpflichtungen nach geltenden Regelungen identifiziert, die nicht auch nach IFRS 15 Performance Obligations darstellen. Die Lizensierung der Software enthält keine Verpflichtungen der CENIT in Bezug auf Erweiterungen der Software mit verbesserten Funktionalitäten, vor diesem Hintergrund erfolgt die Erlösrealisierung für diese Erlöse unverändert zum Zeitpunkt der Lieferung der Software. Bei der Messung des Leistungsfortschritts wendet CENIT in der Regel die inputorientierten Verfahren an. Sofern in Kundenverträgen der CENIT ein Anspruch auf Gegenleistung von Kunden geregelt ist, der direkt dem Wert der vom Unternehmen erbrachten Dienstleistung entspricht, werden die Umsätze in Höhe des Betrags erfasst, den das Unternehmen in Rechnung stellen darf. In Bezug auf die Überlassung der Fremdsoftware agiert die CENIT unverändert als Prinzipal, da CENIT für die Bereitstellung der Fremdsoftware verantwortlich ist. CENIT tritt gegenüber dem Kunden als direkter Ansprechpartner auf und CENIT ist zudem für die korrekte Implementierung im Unternehmen zuständig. In einigen wenigen Fällen erhält CENIT umsatzabhänge Lizenzentgelte. Den Erlös realisiert CENIT zu dem Zeitpunkt, wenn der nachfolgende Verkauf getätigt ist und die Leistungsverpflichtung erfüllt ist. Darüber hinaus gibt es im Unternehmen regelmäßig keine variablen Kaufpreisbestandteile. Finanzierungskomponenten als Teil des Transaktionspreises und Vertragskosten erwartet CENIT nicht. Basierend auf dieser Analyse hat CENIT zum 1. Januar 2018 keinen Effekt aus der Umstellung auf IFRS 15, welcher in den Gewinnrücklagen auszuweisen wäre. Aus der Umstellung auf IFRS 15 ergab sich zum 01.01.2018 eine Ausweisänderung auf folgende Bilanzpositionen: AKTIVA scroll
IFRS 9 FinanzinstrumenteIm Juli 2014 veröffentlichte das IASB die finale Version des IFRS 9, Finanzinstrumente, die alle bisherigen Versionen ersetzt und damit das Projekt zur Ersetzung von IAS 39, Finanzinstrumente, abschließt. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Zudem führt er ein neues Wertminderungsmodell ein, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. Ferner enthält der IFRS 9 neue Regelungen zum Hedge Accounting. Der Standard sieht für den Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 ein Bilanzierungswahlrecht vor, nach dem Sicherungsbeziehungen entweder nach den Regelungen des IFRS 9 oder weiterhin nach IAS 39 zu bilanzieren sind. Zum 1. Januar 2018 wurde IFRS 9 (Financial Intruments) erstmals angewendet. Die Ergebniseffekte aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 sind von untergeordneter Bedeutung. Dieser geringe Ergebniseffekt begründet sich auf den historisch niedrigen Ausfallraten der Forderungen aus Lieferung und Leistung. Zudem beinhalten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Forderungen kein wesentlicher Finanzierungsbestandteil. Zum 1. Januar 2018 ergaben sich aus der Umklassifizierung folgende Auswirklungen: Überleitung der finanziellen Vermögenswerte nach IAS 39 auf IFRS 9in TEURscroll
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Für die finanziellen Verbindlichkeiten haben sich keine Auswirkungen ergeben. Daneben waren gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 folgende Standards und Interpretationen erstmalig verpflichtend anzuwenden, hatten jedoch keine materiellen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Ausblick auf kommende IFRS-ÄnderungenFolgende in EU-Recht übernommene IFRS wurden bis zum Bilanzstichtag herausgegeben, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden. Der CENIT Konzern hat sich bei den erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen dazu entschlossen, von einem möglichen Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung keinen Gebrauch zu machen. scroll
IFRS 16 wurde im Januar 2016 vom IASB veröffentlicht und ersetzt IAS 17 und IFRIC 4. IFRS 16 schafft für Leasingnehmer die bisherige Klassifizierung von Leasingverträgen in Operating und Finance Leases ab. Stattdessen führt IFRS 16 ein einheitliches Bewertungsmodell ein, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten Vermögenswerte für das Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Dies führt dazu, dass bisher nicht bilanzierte Leasingverhältnisse künftig - weitgehend vergleichbar mit der heutigen Bilanzierung von Finance Leases - bilanziell zu erfassen sind. Bei allen Leasingverträgen wird der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung zur Zahlung künftiger Leasingzahlungen erfassen. Gleichzeitig wird der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am Basiswert aktivieren, das dem Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Aufwendungen entspricht. Ähnlich wie bei den Leitlinien zu Finanzierungsleasing in IAS 17 wird die Leasingverbindlichkeit bei jeder Neubewertung über die Laufzeit des Leasingverhältnisses angepasst, während der Nutzungsrechtsanspruch abgeschrieben wird, was im Gegensatz zu den laufenden Leasingaufwendungen zu höheren Aufwendungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses führt. Im Rahmen einer Vertragsanalyse wurde der Gesamtumfang der nach IFRS 16 zu bewertenden Verträge identifiziert, nach der Vertragsart geclustert und entsprechend der Vertragslaufzeit aufgeteilt. Es wurden folgende Vertragsarten identifiziert und bewertet:
Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht. Im Jahr 2018 muss CENIT eine detaillierte Folgenabschätzung zu IFRS 16 durchführen. Da die modifizierte retrospektive Methode angewendet wird, ergeben sich keine Auswirkungen auf das Eigenkapital. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 wie folgt darstellen werden: scroll
• Aus der Umstellung ergibt sich in den ersten drei Jahren ein positiver Effekt auf das Konzernergebnis der etwa bei 186 TEUR liegen wird. • Durch die Anwendung von IFRS 16 ist in der Kapitalflussrechnung der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit zu erfassen, während die Zinszahlungen im Cash-Flow der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen werden. Der Cash-Flow der laufenden Geschäftstätigkeit verbessert sich in den nächsten drei Jahren um 8.069 TEUR. • Auf Grund der Erfassung des Leasingvermögens und der entsprechenden Verbindlichkeiten wird sich die Bilanzsumme moderat erhöhen. Insgesamt rechnet der CENIT Konzern mit keinen materiellen Auswirkungen aus der Umstellung auf IFRS 16. scroll
Mit IFRIC 23 werden die Anforderungen an den Ansatz und die Bewertung von unsicheren Ertragsteuerpositionen klargestellt. Bei Annahmen und Schätzungen hat ein Unternehmen zu beurteilen, ob es wahrscheinlich ist, dass die Steuerberichtsbarkeit die ertragsteuerliche Behandlung akzeptieren wird. CENIT prüft derzeit welche Auswirkungen die Anwendung der Interpretation auf den Konzernabschluss hat, erwartet jedoch nur geringe Auswirkungen, da sich der Konzern bisher schon an der Interpretation gem. IFRIC 23 orientiert hat. Die übrigen veröffentlichten, von der EU noch nicht übernommenen, Standards werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben. Änderungen in der Darstellung des KonzernabschlussesFür die Aufstellung des Konzernabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen des Vorjahres maßgebend. C Konsolidierungsgrundsätze1. Konsolidierungsgrundsätze und -kreisDer Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihr beherrschten Unternehmen (ihre Tochterunternehmen). Die CENIT erlangt die Beherrschung, wenn sie Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, schwankende Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann. Wenn die CENIT keine Stimmrechtsmehrheit besitzt, so beherrscht sie das Beteiligungsunternehmen dennoch, wenn sie durch ihre Stimmrechte über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgebliche Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Anteile des Konzerns an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Vermögenswerte und Schulden sowie Eigenkapital zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert. In den Konzernabschluss der CENIT sind gemäß IFRS 10 bzw. IFRS11/IAS 28 die folgenden Unternehmen einbezogen (Anteilsbesitz nach § 313 Abs. 2 HGB): scroll
2. Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder FirmenwertUnternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich gemäß den zum Tauschzeitpunkt beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte, emittierten Eigenkapitalinstrumenten und eingegangenen oder übernommenen Schulden. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei dem Erwerb eines Tochterunternehmens oder eines Unternehmens unter gemeinschaftlicher Führung entsteht, wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens bemessen. Übersteigt der Anteil des Erwerbers an der Summe der beizulegenden Zeitwerte der angesetzten identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs, so wird der verbleibende Überschuss nach einer erneuten Beurteilung (sog. reassessment) sofort erfolgswirksam erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss den Erwartungen zufolge profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwerts wird direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht mehr aufgeholt werden. 3. Anteile an einem GemeinschaftsunternehmenDie CENIT ist seit 16. November 2007 an einem Gemeinschaftsunternehmen, der CenProCS AIRliance GmbH (CenProCS) mit 33,33% der Anteile beteiligt. Danach besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern, der CENIT AG Stuttgart, der PROSTEP AG Darmstadt und der CS SI LePlessis Robinson, Frankreich, zur zusammenfassenden Zurverfügungstellung von Dienstleistungen der Gesellschafter im Bereich der Informationstechnologie sowie der Koordination und Vermarktung dieser Dienstleistungen der Gesellschafter. Der CENIT Konzern bilanziert seinen Anteil an der CenProCS unter Anwendung der Equity-Methode. Nach der Equity-Methode wird der Anteil an der CenProCS in der Bilanz zu Anschaffungskosten, zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des CENIT-Konzerns am Reinvermögen der CenProCS, erfasst. Die CENIT AG hat im Rahmen der Gründung Zahlungsmittel in Höhe von 50 TEUR eingelegt. Die Gesamtergebnisrechnung enthält den Anteil des CENIT Konzerns am Erfolg der CenProCS. Unmittelbar im Eigenkapital ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und, sofern zutreffend, in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil an der CenProCS eliminiert. Der Abschluss der CenProCS wird zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen. Für den Anteil des CENIT Konzerns an der CenProCS ermittelt das Mutterunternehmen nach der Anwendung der Equity-Methode, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für diesen Anteil zu erfassen. Der Konzern ermittelt dabei an jedem Bilanzstichtag sowie anlassbezogen, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an dem Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Ein objektiver Anhaltspunkt liegt beispielsweise bei Zahlungsschwierigkeiten. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Anteils an der CenProCS und den Anschaffungskosten für diesen Anteil als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst. 4. FremdwährungsumrechnungDie Darstellungswährung entspricht der funktionalen Währung des Mutterunternehmens. Bei der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften wird das Konzept der funktionalen Währung angewendet. Die funktionale Währung der Konzernunternehmen entspricht dabei der jeweiligen lokalen Währung. Die Umrechnung von Abschlüssen in funktionaler Währung in die Darstellungswährung des Konzerns erfolgt unter Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode. Danach werden Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs, das Eigenkapital zu historischen Kursen und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Der sich aus der Umrechnung der einzelnen Abschlüsse ergebende Unterschiedsbetrag wird ergebnisneutral im Eigenkapital verrechnet. Bei Veräußerung von Tochterunternehmen werden die aus diesen Gesellschaften im Eigenkapital erfassten Währungsdifferenzen erfolgswirksam aufgelöst. Transaktionen in Fremdwährung werden grundsätzlich zum aktuellen Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Am Ende des Geschäftsjahres werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung zum Jahresstichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, und nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig war. Die sich aus der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Differenzen werden erfolgswirksam erfasst. Für die Fremdwährungsumrechnung kamen folgende Umrechnungskurse zur Anwendung: scroll
D Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Die Abschreibungen, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden planmäßig nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vorgenommen, die in der Regel drei Jahre beträgt. Bei entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerten im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss entsprechen die Anschaffungskosten dieser immateriellen Vermögenswerte ihrem beizulegenden Zeitwert. Sie werden um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert. Die Nutzungsdauer beträgt bei identifiziertem Kundenstamm je nach Ausprägung fünf bis zwölf Jahre. Bei der Bestimmung der Nutzungsdauer orientiert sich die CENIT dabei am voraussichtlichen Zeitraum in dem Zahlungsrückflüsse aus dem jeweiligen Kundenstamm erzielt werden können. Die Nutzungsdauer bei Software zehn Jahre und für einen identifizierten Auftragsbestand ein Jahr sowie für weitere immaterielle Vermögenswerte in der Regel drei Jahre. Erworbene immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen erfasst. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahin gehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte bestehen am Abschlussstichtag, wie im Vorjahr, keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aufgrund der Nichterfüllung der kumulativen Kriterien von IAS 38.57 nicht aktiviert. Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden ebenfalls wie die Kosten für Forschungsaktivitäten in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger linearer Abschreibungen und/oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen Aufwendungen, die direkt dem Erwerb der Gegenstände zuzuordnen sind. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann in den Buchwert des Vermögenswerts einbezogen oder als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern ein mit der Sachanlage verbundener zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten der Sachanlage verlässlich bestimmt werden können. Instandhaltungs- und Wartungskosten werden direkt als Aufwand erfasst. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt bei technischen Anlagen und Maschinen drei bis fünf Jahre sowie bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung fünf bis zehn Jahre. Die Bauten auf eigenem Grund und Boden werden über 33 Jahre, Außenanlagen über acht bis 15 Jahre abgeschrieben. Die Bauten auf fremden Grundstücken (Mietereinbauten) werden über die Dauer der Mietverträge abgeschrieben. Wesentliche Restwerte waren bei der Bemessung der Abschreibungshöhe nicht zu berücksichtigen. Restwerte, Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden jährlich überprüft und bei entsprechenden Änderungen angepasst. Es erfolgt somit gemäß IAS 36.59 eine Abschreibung auf den erzielbaren Betrag soweit der Buchwert größer ist. Die erforderlichen Änderungen werden grundsätzlich als Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Positionen sonstiger Ertrag oder sonstiger Aufwand erfasst. Bei allen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen wird die Werthaltigkeit des Buchwerts am Ende jeden Geschäftsjahres überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielbar sein könnte. Immer wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt worden sind, ein Wertminderungsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine Aufhebung eines in früheren Jahren erfassten Wertminderungsaufwands wird für die Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, als Wertaufholung erfasst, wenn ein Anhaltspunkt vorliegt, dass der Wertminderungsaufwand nicht länger besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Betrag der Wertaufholung darf nicht den Betrag übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. LeasingverhältnisseDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt. Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger betrieblicher Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Berichtszeitraum waren keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse gegeben. Der Konzern tritt zudem nicht als Leasinggeber in Erscheinung. FinanzinstrumenteEin Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt angesetzt, sobald die CENIT Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Finanzinvestitionen und sonstige finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von finanziellen Vermögenswerten, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, d. h. zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist ("trade date accounting"). Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die Bewertung des zu erwarteten Kreditverlustes erfolgt gemäß der Vereinfachungsmethode nach IFRS 9 B5.5.35 mittels Wertberichtigungstabelle. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen und die sonstigen finanziellen Vermögenswerte. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)Der Konzern bewertet Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente)Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument. Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller VerbindlichkeitenDie finanziellen Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder es den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Wenn der Konzern weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt noch behält und weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, erfasst der Konzern seinen verbleibenden Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge. Für den Fall, dass der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, hat der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert sowie ein besichertes Darlehen für die erhaltene Gegenleistung zu erfassen. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglich genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Wertminderung von finanziellen VermögenswertenDer Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Etwaige Wertminderungen, welche sich durch einen im Vergleich zum Buchwert geringeren beizulegenden Zeitwert ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten und derivative Finanzinstrumente. FolgebewertungDie Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Transaktionskosten werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Darlehen werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden Darlehen gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten. AusbuchungEine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zur Renditesteigerung und zu Sicherungszwecken eingesetzt. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der entsprechende Vertrag abgeschlossen wird, zunächst mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt und nachfolgend mit ihren beizulegenden Zeitwerten neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Wenn derivative Finanzinstrumente nicht die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, werden Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sofort erfolgswirksam erfasst. Zum Abschlussstichtag bestehen, wie im Vorjahr, keine derivativen Finanzinstrumente. Die ausgewiesenen Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bilanziert. Die Herstellungskosten werden auf Basis produktionsbezogener Vollkosten ermittelt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Veräußerungserlös abzüglich noch anfallender geschätzter Aufwendungen, die für die Fertigstellung und Veräußerung notwendig sind. Zahlungsmittel werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern. Die im Rahmen von beitragsorientierten Plänen zu zahlenden Beträge werden aufwandswirksam erfasst, wenn die Verpflichtung zur Zahlung der Beträge entsteht, und als Bestandteil des Personalaufwands ausgewiesen. Vorauszahlungen auf Beiträge werden aktiviert, sofern diese Vorauszahlungen zu einer Rückerstattung oder einer Verringerung künftiger Zahlungen führen werden. Die in der Schweiz bestehenden BVG-Vorsorgewerke gelten wegen der gesetzlichen Mindestzins- und Umwandlungssatzgarantien nach IAS 19 als leistungsorientierte Pläne. Ebenso ist die Ruhestandszahlung, welche ein Arbeitgeber in Frankreich bei Renteneintritt eines Mitarbeiters zu bezahlen hat, als leistungsorientierter Plan gemäß IAS 19 zu bilanzieren. Die Höhe der aus diesen Vorsorgewerken resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Methode) ermittelt. Der Konzern erfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, in voller Höhe im sonstigen Ergebnis. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden dabei sofort in die Gewinnrücklagen eingestellt und auch in den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umgegliedert. Das zur Deckung der Pensionsverpflichtungen vorliegende Planvermögen wird entsprechend den Vorgaben des IAS 19 mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Rückstellungen sind in Höhe der bestmöglichen Schätzung des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrags ausgewiesen und werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen gebildet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führt und eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Rückstellungen werden abgezinst, sofern die Restlaufzeit größer ein Jahr ist. Als Zinssatz wird ein Zinssatz vor Steuern gewählt, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung der Rückstellung wird im Zinsaufwand erfasst. Als Eventualschulden werden im Anhang Verbindlichkeiten ausgewiesen, die aus einer möglichen Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen. Wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen für die Gesellschaft unwahrscheinlich ist, wird keine Eventualschuld offengelegt. Steuererstattungsansprüche und SteuerschuldenDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Periodenergebnis vor Ertragsteuern (EBT) aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Bei der Berechnung des laufenden Steueraufwands werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode entsprechend IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen den Ansätzen in der Steuerbilanz und den Ansätzen im Konzernabschluss angesetzt. Latente Steuerschulden werden grundsätzlich für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden grundsätzlich für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Bei Gesellschaften mit einer Verlusthistorie werden nur Gewinne angesetzt, die innerhalb von drei Jahren mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit realisiert werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Die latenten Steuern auf temporäre Differenzen werden mit dem Steuersatz ermittelt, dessen Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind aufgrund der zum Bilanzstichtag gültigen Gesetze und Verordnungen berechnet. Zukünftige Steuergesetzänderungen werden berücksichtigt, sofern am Bilanzstichtag materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind. Ertragsteuerliche Konsequenzen, die im Zusammenhang mit Positionen stehen, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. UmsatzsteuerUmsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet wird oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Schulden in der Bilanz erfasst. ErtragsrealisierungErträge werden in der Höhe erfasst, in der für die übernommenen Leistungsverpflichtungen, also die Übertragung von Waren beziehungsweise die Erbringung von Dienstleistungen, Gegenleistungen erwartet werden. Dieses Kernprinzip wird mit einem fünfstufigen Rahmenmodell umgesetzt: 1. Identifizierung des Vertrags mit einem Kunden, 2. Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtungen in dem Vertrag, 3. Bestimmung des Transaktionspreises, 4. Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen, 5. Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen. 1. Identifizierung des Vertrags mit einem KundenEin Vertrag liegt zu dem Zeitpunkt vor, zu dem eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien durchsetzbare Rechte und Pflichten begründet. 2. Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtung in dem VertragSobald CENIT den Vertrag mit einem Kunden bestimmt hat, werden die Vertragsbedingungen und die üblichen Geschäftspraktiken geprüft, um alle versprochenen Waren oder Dienstleistungen im Vertrag zu identifizieren und zu bestimmen, welche der versprochenen Waren oder Dienstleistungen als eigenständige Leistungsverpflichtung behandelt werden. Eine Ware oder eine Dienstleistung ist eigenständig abgrenzbar, wenn a) dem Kunden aus den zugesagten Waren oder Dienstleistungen direkt oder im Zusammenspiel mit anderen, aus dem ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen ein Nutzen entsteht und b) die zugesagten Waren und Dienstleistungen von anderen zugesagten Waren oder Dienstleistungen des gleichen Vertrags trennbar sind. 3. Bestimmung des TransaktionspreisesDer gesamte Transaktionspreis für einen Vertrag wird zuerst festgestellt und dann auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Der Transaktionspreis ist der Betrag, auf den CENIT im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen erwartungsgemäß einen Anspruch hat. Bei dem Betrag der Gegenleistung sind die Auswirkungen variabler Vergütungen, bedeutender Finanzierungskomponenten, von nicht zahlungswirksamen Gegenleistungen und von an den Kunden zu zahlenden Gegenleistungen zu berücksichtigen. Die CENIT hat jedoch keine wesentlichen variablen Vergütungen identifiziert. 4. Verteilung des Transaktionspreises auf die LeistungsverpflichtungenDer Transaktionspreis wird jeder Leistungsverpflichtung in der Höhe zugeordnet, die den Betrag der Gegenleistung darstellen, auf die CENIT voraussichtlich Anspruch hat. Die Regelungen zur Aufteilung des Transaktionspreises sind nicht anzuwenden, wenn der Vertrag nur eine einzige Leistungsverpflichtung umfasst. Der Transaktionspreis wird jeder Leistungsverpflichtung auf einer relativen Einzelveräußerungsbasis zugeordnet. 5. Erlöserfassung bei Erfüllung der LeistungsverpflichtungenDer Erlös wird erfasst, wenn durch Übertragung eines zugesagten Guts oder einer zugesagten Dienstleistung auf einen Kunden die Leistungsverpflichtung erfüllt wurde. Als übertragen gilt ein Vermögenswert dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung wird über einen bestimmten Zeitraum übertragen, erfüllt somit eine Leistungsverpflichtung und erfasst den Erlös über einen bestimmten Zeitraum, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: a) dem Kunden fließt der Nutzen aus der Leistung des Unternehmens zu und er nutzt gleichzeitig die Leistung, während diese erbracht wird; b) durch die Leistung wird ein Vermögenswert erstellt oder verbessert und der Kunde erlangt die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert, während dieser erstellt oder verbessert wird; oder c) durch die Leistung des Unternehmens wird ein Vermögenswert erstellt, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten für das Unternehmen aufweist und die CENIT hat einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen. Wird die Leistungsverpflichtung demnach nicht über einen bestimmten Zeitraum erfüllt, so wird die Leistungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt, an dem der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Verkauf von Waren und ErzeugnissenDie Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung ohne Umsatzsteuer und nach Abzug von gewährten Rabatten und Skonti ausgewiesen. Verkäufe von Gütern werden erfasst, wenn die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum der Güter auf den Käufer übertragen werden, weder Verfügungsrechte noch eine wirksame Verfügungsmacht zurückbehalten werden, die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden können und mit dem im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten verlässlich bestimmt werden können. Das durchschnittliche Zahlungsziel der Kunden beträgt zwischen fünf und 30 Tagen nach Übergang der Verfügungsmacht. DienstleistungsvertragErträge aus der Erbringung von Dienstleistungen werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads erfasst, sofern das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäfts verlässlich geschätzt werden kann. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsvertrags verlässlich zu schätzen, so sind die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Dienstleistungsvertrag entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag jeweils als Teil der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Auftragskosten zu erfassen. Veränderungen in der vertraglichen Arbeit, den Ansprüchen und den Leistungsprämien sind in dem Ausmaß enthalten, in dem sie mit dem Kunden vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Dienstleistungsvertrags nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringbar sind. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie entstehen, als Aufwand erfasst. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst. Ein erwarteter Verlust aus einem Dienstleistungsvertrag ist als Aufwand zu erfassen, sobald dieser Verlust wahrscheinlich ist. Das durchschnittliche Zahlungsziel der Kunden beträgt zwischen fünf und 30 Tagen nach erbrachter Tätigkeit oder dem Erreichen eines Meilensteins. LizenzerträgeErträge werden periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrags erfasst. Lizenzerlöse aus der Einräumung zeitlich begrenzter und zeitlich unbegrenzter Lizenzen werden dann erfasst, wenn die Software entsprechend dem Vertrag zur Verfügung gestellt wurde. Lizenzerlöse aus der Einräumung zeitlich begrenzter und zeitlich unbegrenzter Lizenzen werden nach Übergang der Verfügungsmacht abgerechnet, das durchschnittliche Zahlungsziel der Kunden beträgt zwischen fünf und 30 Tage. Lizenzerlöse für Softwarepflege und Support werden ratierlich über die Laufzeit der Leistungserbringung realisiert. Nutzungsentgelte auf zeitlicher Basis werden linear über den Zeitraum der Vereinbarung erfasst. Lizenzerlöse für Softwarepflege und Support werden jährlich oder quartalsweise im Voraus abgerechnet. Das durchschnittliche Zahlungsziel der Kunden beträgt zwischen fünf und 30 Tage. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden dann erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit besteht, dass die CENIT damit verbundene Bedingungen erfüllen wird und dass die CENIT die Zuwendungen sachlich erhält. Die Erträge werden analog zu der Erfassung der mit den Zuschüssen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen realisiert. Dividenden und ZinserträgeDividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfasst. Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode, d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden). Gezahlte oder erhaltene Zinsen werden als Zinserträge und Zinsaufwendungen in der Gewinn- oder Verlustrechnung ausgewiesen. Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenDie folgenden Ermessensentscheidungen hatten nach Ansicht des Vorstands der CENIT AG den wesentlichsten Einfluss auf die im Konzernabschluss erfassten Beträge.
E Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Aufteilung der Umsatzerlöse nach Unternehmensbereichen und Regionen ist in der Erläuterung H dargestellten Segmentberichterstattung wiedergegeben. Darüber hinaus erfolgt die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach folgenden Kategorien: Aufgliederung der Umsätze nach Produkt-/Erlösartenscroll
Aufgliederung der Umsätze nach Vertragstypenscroll
Die ermittelten Umsatzerlöse resultieren aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Zum Bilanzstichtag bestehen Vertragsvermögenswerte in Höhe von 3.364 TEUR (Vj. 4.700 TEUR) und Vertragsschulden in Höhe von 16.313 TEUR (Vj. 17.739 TEUR). Im Geschäftsjahr ergaben sich keine signifikanten Änderungen bei Salden von Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten. In den Erlösen sind die zu Beginn des Jahres erfassten Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 17.739 TEUR vollständig enthalten. AuftragsentwicklungDer Auftragseingang im CENIT Konzern lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 bei 177.902 TEUR (Vj. 161.955 TEUR). Der Auftragsbestand per 31. Dezember 2018 belief sich auf 53.389 TEUR (Vj. 45.477 TEUR). Vom Auftragsbestand werden 53.389 TEUR (Vj. 45.477 TEUR) innerhalb eines Jahres verumsatzt werden. Von den Vereinfachungsmöglichkeiten bei der Berechnung des zugeordneten Transaktionspreises auf die verbleibenden Leistungsverpflichtungen wurde kein Gebrauch gemacht. 2. Forschungs- und EntwicklungskostenGemäß IAS 38 sind nicht auftragsbezogene Entwicklungskosten aktivierungspflichtig, wenn die Voraussetzungen des IAS 38.57 erfüllt sind. Im Jahr 2018 wurde ausschließlich nicht auftragsbezogene Produktentwicklung betrieben, welche die Ansatzkriterien nach IAS 38.57 jedoch nicht erfüllen. Die angefallenen Entwicklungskosten der Projekte in Höhe von 10.123 TEUR (Vj. 9.206 TEUR) sind als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst worden. 3. Sonstige ErträgeDie sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Erträge aus Währungskursdifferenzen ergaben sich insbesondere aus der Umrechnung von US-Dollar und Schweizer Franken. In Frankreich werden den Unternehmen zwei Arten von Zuwendungen der öffentlichen Hand gewährt. Die sogenannte Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung (CIR) und die Steuergutschrift zur Förderung der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit (CICE). Die Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung beträgt 30% der qualifizierten Aufwendungen. Hierunter fallen Ausgaben für Grundlagenforschung, angewandte Forschung und Entwicklungskosten. Die Berücksichtigung der Steuergutschrift erfolgt durch Anrechnung auf die Körperschaftssteuerschuld, oder soweit eine vollständige Anrechnung nicht möglich ist, durch Auszahlung der Forderung. Die KEONYS SAS hat in 2018 Erträge aus dieser Steuergutschrift in Höhe von 563 TEUR (Vj. 676 TEUR, wovon 326 TEUR auf den Zugehörigkeitszeitraum zum CENIT Konzern entfallen sind), in den sonstigen Erträgen erfasst. Die Steuergutschrift zur Förderung der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit wird im Personalaufwand aufwandsmindernd erfasst. 4. MaterialaufwandEs handelt sich um Aufwand für bezogene Fremdsoftware 78.705 TEUR (Vj. 62.942 TEUR) sowie um Aufwand für Fremddienstleistungen 5.533 TEUR (Vj. 6.383 TEUR). 5. PersonalaufwandDer Ausweis betrifft im Wesentlichen Gehälter, freiwillige soziale Leistungen, Zuführungen zur Urlaubsrückstellung, Erfolgsbeteiligungen und Vorstandstantiemen sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung. scroll
Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen im Wesentlichen den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzlichen Rentenversicherungen sind, mit Ausnahme der Schweiz, als beitragsorientierter Plan ausgestaltet. Weiterhin bietet die CENIT ihren Mitarbeitern in Deutschland die Möglichkeit, Beiträge an eine Pensionskasse bzw. Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung zu entrichten. Bei diesen beitragsorientierten Versorgungsplänen geht der Arbeitgeber keine Verpflichtungen ein. Die Höhe der zukünftigen Pensionsleistungen richtet sich ausschließlich nach der Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an den externen Versorgungsträger gezahlt hat, einschließlich der Erträge aus der Anlage dieser Beiträge. Die schweizerischen BVG-Vorsorgewerke sowie die Ruhestandsgelder in Frankreich sind nach IAS 19 als leistungsorientierte Pläne ausgestaltet. Wir verweisen auf die Ausführungen zu F17. Im Jahresdurchschnitt (auf Quartalsbasis) waren 751 (Vj. 682) Mitarbeiter beschäftigt, zuzüglich 52 (Vj. 42) Auszubildende. Am Bilanzstichtag belief sich die Beschäftigtenzahl auf 757 Personen (Vj. 764). Davon waren 500 Mitarbeiter in Deutschland tätig, 193 in sonstigen Mitgliedsländern der Europäischen Union sowie 64 in anderen Nationen. Im Personalaufwand werden Aufwendungen aus dem Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von 201 TEUR (Vj. 259 TEUR) ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag werden 72 TEUR (Vj. 200 TEUR) unter den Verbindlichkeiten dargestellt, da diese noch nicht zahlungswirksam geworden sind. Im Geschäftsjahr bestehen Verbindlichkeiten aus Abfindungszahlungen aus früheren Geschäftsjahren in Höhe von 356 TEUR (Vj. 0 TEUR). In Frankreich werden den Unternehmen zwei Arten von Zuwendungen der öffentlichen Hand gewährt. Die sogenannte Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung (CIR) und die Steuergutschrift zur Förderung der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit (CICE). Die Steuergutschrift zur Förderung der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit beläuft sich auf einen Prozentsatz der ab 1. Januar 2013 ausgezahlten Bruttovergütungen. Die Berücksichtigung der Steuergutschrift erfolgt durch Anrechnung auf die Körperschaftssteuerschuld, oder soweit eine vollständige Anrechnung nicht möglich ist, durch Auszahlung der Forderung. Da es sich um Erträge, basierend auf den Bruttovergütungen handelt, wurde dieser Ertrag vom Personalaufwand abgesetzt. Die KEONYS SAS hat in 2018 Erträge aus dieser Steuergutschrift in Höhe von 66 TEUR (Vj. 114 TEUR, wovon 53 TEUR auf den Zugehörigkeitszeitraum zum CENIT Konzern entfallen sind) und die CENIT FR Erträge in Höhe von 35 TEUR (Vj. 37 TEUR) erfasst. Die Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung (CIR) ist im sonstigen Ertrag ausgewiesen. 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und SachanlagenDie Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens, die in der Erläuterung F1 und F2 dargestellt ist. 7. Sonstige Aufwendungenscroll
8. ZinsergebnisDie Gesamtzinserträge und Gesamtzinsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die sowohl zu fortgeführten Anschaffungskosten als auch erfolgswirksam mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet wurden, stellen sich wie folgt dar: scroll
9. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Ertragsteuern umfassen die inländische Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags sowie die Gewerbesteuer. Vergleichbare Steuern der ausländischen Tochtergesellschaften sind ebenfalls unter dieser Position ausgewiesen. Der Aufwand aus Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Im laufenden Steueraufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 374 TEUR enthalten (Vj. 17 TEUR). Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen. Diese stellen sich wie folgt dar: scroll
Die erwartete Steuerbelastung beträgt zum Abschlussstichtag 31% (Vj. 31%) und errechnet sich wie folgt: scroll
Der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand und dem rechnerischen Steueraufwand, der sich bei einem Steuersatz für die CENIT AG von 31% (Vj. 31%) ergeben würde, setzt sich wie folgt zusammen: scroll
10. Ergebnis pro AktieDie Ermittlung des Ergebnisses je Aktie erfolgt nach den Vorgaben des IAS 33 ("Earnings per Share") mittels Division des Konzernergebnisses durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der während des Geschäftsjahres ausgegebenen Aktien. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie berücksichtigt keine Optionen und ergibt sich, indem das auf die Aktien entfallende Nettoergebnis nach Anteilen Dritter durch die durchschnittliche Zahl der Aktien dividiert wird. Ein verwässertes Ergebnis je Aktie liegt dann vor, wenn aus dem Stammkapital neben Stammaktien auch Eigenkapitalinstrumente ausgegeben werden, die zukünftig zu einer Erhöhung der Aktienzahl führen könnten. Optionen oder Optionsscheine werden dabei nur berücksichtigt, wenn der durchschnittliche Börsenkurs der Stammaktien während der Berichtsperiode den Ausübungspreis der Optionen oder Optionsscheine übersteigt. Dieser Effekt wird entsprechend ermittelt und angegeben. Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zugrunde gelegten Beträge: scroll
Zum Bilanzstichtag wurden keine eigenen Aktien gehalten. In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden. Nach IAS 33 par. 49 ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von 0,73 EUR (Vj. 1,07 EUR) verwässert und unverwässert. 11. Gezahlte und vorgeschlagene DividendenWährend des Geschäftsjahres beschlossene und ausgeschüttete Dividende auf Stammaktien: scroll
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der CENIT AG werden auf der Hauptversammlung am 24. Mai 2019 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 0,60 EUR je Aktie aus dem Bilanzgewinn der CENIT AG auszuschütten. scroll
Aus der Ausschüttung von Dividenden durch die CENIT AG an die Anteilseigner ergeben sich für die CENIT AG keine ertragsteuerlichen Konsequenzen. F Bilanz1. Immaterielle VermögenswerteIm Jahr 2018 entwickelte sich der Bestand der immateriellen Vermögenswerte wie folgt: scroll
Die Abschreibung wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen erfasst. Der Kundenstamm aus der Erstkonsolidierung der Conunit GmbH hat zum Bilanzstichtag noch einen Amortisationszeitraum von einem Jahr und sechs Monaten. Der Restbuchwert am Bilanzstichtag beläuft sich auf 354 TEUR (Vj. 590 TEUR). Darüber hinaus wurde im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbene Software aktiviert, die zum Bilanzstichtag einen Restbuchwert von 32 TEUR (Vj. 53 TEUR) hat. Der hierauf verbleibende Amortisationszeitraum beträgt ebenfalls ein Jahr und sechs Monate. Die Software aus der Erstkonsolidierung der SPI Numérique SARL hat zum Bilanzstichtag einen Restbuchwert von 366 TEUR (Vj. 437 TEUR). Der zum Bilanzstichtag verbleibende Amortisationszeitraum beträgt fünf Jahre und drei Monate. Der Kundenstamm aus der Erstkonsolidierung der Coristo GmbH hat zum Bilanzstichtag einen Amortisationszeitraum von zwei Jahren. Der Buchwert beträgt zum 31. Dezember 2018 546 TEUR (Vj. 819 TEUR). Der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert der Coristo GmbH mit Buchwert in Höhe von 1.272 TEUR (Vj. 1.272 TEUR) wurde zur Überprüfung der Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "PLM-SAP" zugeordnet, die auch ein berichtspflichtiges Geschäftssegment darstellt. Der im Zuge der Erstkonsolidierung der KEONYS Gruppe identifizierte Kundenstamm der KEONYS SAS hat zum Bilanzstichtag einen Amortisationszeitraum von zehn Jahren und sechs Monaten. Der Buchwert beträgt zum Bilanzstichtag 4.132 TEUR (Vj. 4.525 TEUR). Der im Rahmen des Erwerbs erworbene Geschäfts- oder Firmenwert mit Buchwert in Höhe von 5.355 TEUR (Vj. 5.355 TEUR) wurde zur Überprüfung der Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "KEONYS FR" zugeordnet. Der Kundenstamm aus der Erstkonsolidierung der SynOpt GmbH hat zum Bilanzstichtag einen Amortisationszeitraum von sechs Jahren und sechs Monaten. Der Buchwert beträgt zum Bilanzstichtag 215 TEUR (Vj. 248 TEUR). WertminderungsaufwandDer Konzern hat eine Überprüfung auf Wertminderung für die Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt. Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "PLM-SAP" und "KEONYS FR" werden auf der Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, der auf vom Management genehmigten 5-Jahres Finanzplänen basiert. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 6,91%. Cashflows nach dem Zeitraum von fünf Jahren werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1% extrapoliert. Diese Wachstumsrate entspricht der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate des Marktumfeldes. Die Überprüfung zeigte, dass der beizulegende Zeitwert höher als der Nutzungswert ist. Daher gab es hieraus seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung keine Anzeichen auf Wertminderungsbedarf, die Geschäfts- oder Firmenwerte bestehen unverändert fort. Das Management ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Betrag wesentlich übersteigt. Hinsichtlich der immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer gab es im aktuellen Geschäftsjahr 2018 keine Anzeichen auf Wertminderungsbedarf. 2. SachanlagenIm Jahr 2018 entwickelte sich der Bestand der Sachanlagen wie folgt: scroll
3. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und langfristige sonstige finanzielle VermögenswerteDie CENIT AG besitzt einen Anteil von 33,3% an der CenProCS AIRliance GmbH, einem in Stuttgart ansässigen Unternehmen. Die Gesellschaft ist auf die zusammenfassende Zurverfügungstellung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie sowie die Koordination und Vermarktung dieser Dienstleistungen spezialisiert. Das oben aufgeführte Gemeinschaftsunternehmen ist in diesem Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert. Die Vermögenswerte, Schulden und Erträge der CenProCS AIRliance GmbH stellen sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt dar: scroll
Die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten die Kapitalbeteiligung an der DELTA Management Beratung GmbH. Im Geschäftsjahr hat die CENIT 5% der Kapitalanteile zum Kaufpreis von 2.500 TEUR erworben. Hiervon waren 2.000 TEUR bereits zur Zahlung fällig. Die in 2019 fälligen 500 TEUR sind noch unter den sonstigen Verbindlichkeiten passiviert. Durch die Verzahnung der Lösungsexpertise von DELTA Management GmbH und CENIT wollen beide Unternehmen, als PLM-Experten einen deutlichen Vorsprung rund um die Themen Digitaler Zwilling sowie Echtzeit-Datenintegration aufbauen und damit die digitale Transformation von Unternehmen im Bereich Fertigung und Industrie 4.0 vorantreiben. 4. Latente SteuernDie ermittelten Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen den Ergebnissen der Steuer- und Handelsbilanzen und den Anpassungen der Handelsbilanzen an IFRS der einbezogenen Unternehmen, führten in folgenden Positionen zu latenten Steuern in folgender Höhe: scroll
Die Veränderung der latenten Steuern auf erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen in Höhe von 136 TEUR (Vj. 45 TEUR) wurde erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Zum 31. Dezember 2018 waren keine latenten Ertragsteuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte Gewinne erfasst (sog. outside basis differences). Diese belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 44 TEUR (Vj. 41 TEUR). Zum Bilanzstichtag existieren im Konzern steuerliche Verlustvorträge von 7.611 TEUR (Vj. 7.820 TEUR) für die aktive latente Steuern in Höhe von 1.432 TEUR (Vj. 1.530 TEUR) angesetzt wurden. Diese entfallen auf KEONYS FR, KEONYS NL und CENIT JP. Die KEONYS FR hat einen steuerlichen Verlustvortrag in Höhe von 7.178 TEUR. Da das Unternehmen in der Vergangenheit Verluste erwirtschaftet hat, erfolgte der Ansatz in der Höhe, in der das Unternehmen über zu versteuernde temporäre Differenzen verfügt (2.954 TEUR) und für die geplante zukünftige Verlustnutzung in Höhe von 1.950 TEUR. Der darüber hinausgehende Betrag von 2.274 TEUR wurde nicht angesetzt. Der Ansatz erfolgte nur insoweit als überzeugende substanzielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Bei Gesellschaften mit einer Verlusthistorie werden nur Gewinne angesetzt, die innerhalb von drei Jahren mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit realisiert werden können. 5. Vorrätescroll
Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert vorgenommen (Vj. 0 TEUR). 6. ForderungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von 24.989 TEUR (Vj. 28.551 TEUR) gegen Dritte sowie in Höhe von 5.026 TEUR (Vj. 2.975 TEUR) gegen Gemeinschaftsunternehmen. In den Forderungen sind Vertragsvermögenswerte aus laufenden Projekten in Höhe von 3.364 TEUR (Vj. 4.700 TEUR) enthalten. Vor Änderung der Rechnungslegung auf IFRS 15 wären hier stattdessen Forderungen aus laufenden Projekten in Höhe von 4.657 TEUR auszuweisen gewesen. Eine Saldierung mit den erhaltenen Anzahlungen wäre unterblieben, da diese keine leistungsfortschrittsbezogenen Teilabrechnungen darstellen und als solche in der Bilanz als sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen worden wären. Es werden fristenunabhängig Einzelwertberichtigungen vorgenommen, sofern ein konkretes Ausfallrisiko bekannt wird (Vergleich, Insolvenz). Es wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen am Bilanzstichtag in Höhe von 22 TEUR (Vj. 45 TEUR) wertberichtigt. Zum Ende des Geschäftsjahres ergibt sich folgende Aufstellung über die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen: scroll
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Die zehn größten Debitoren haben zum Bilanzstichtag einen Forderungssaldo von 14.671 TEUR. Dies entspricht einem Anteil von 49%. Die Kreditqualität der Forderungen zum Bilanzstichtag, die weder überfällig noch wertberichtigt sind, ist als angemessen zu beurteilen. Es existieren keinerlei Anhaltspunkte, die auf eine Wertminderung hindeuten könnten. Die Bonität der Zahlungsschuldner wird laufend überwacht. Die künftig zu erwartende Forderungsausfälle sind durch die gebildeten Wertberichtigungen gedeckt. Forderungsausfälle werden erfasst, wenn der Kunde das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet hat und daher mit einer Zahlung nicht mehr zu rechnen ist. Im Geschäftsjahr wurden Netto Forderungsausfälle in Höhe von 208 TEUR (Vj. 101 TEUR) aufwandswirksam erfasst. Zum Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 22 TEUR (Vj. 45 TEUR) wertgemindert. Das Wertberichtigungskonto hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität seit Einräumung des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen. Es besteht keine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos, da der Kundenbestand breit ist und keine Korrelationen bestehen. Es bestehen keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit größer ein Jahr, die unter den langfristigen Vermögenswerten auszuweisen wären. Die Struktur der Forderungen nach regionalen Gesichtspunkten ergibt sich wie folgt: scroll
7. Übrige ForderungenDie übrigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die übrigen Forderungen sind alle kurzfristiger Natur, sind nicht überfällig und wurden nicht wertberichtigt. Im Geschäftsjahr bestehen wie im Vorjahr keine langfristigen Forderungen. 8. Sonstige finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werdenZum Bilanzstichtag bestehen wie im Vorjahr keine finanziellen Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Vj. 0 TEUR). 9. Laufende SteueransprücheWeder im aktuellen Berichtsjahr noch im Vorjahr bestanden langfristige Ertragsteuerforderungen. Bei den kurzfristigen laufenden Ertragsteueransprüchen in Höhe von insgesamt 2.315 TEUR (Vj. 1.729 TEUR) handelt es sich um Ansprüche aus Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von insgesamt 1.034 TEUR (Vj. 138 TEUR), Forderungen aus der Umsatzsteuervorauszahlung 647 TEUR (Vj. 691 TEUR) sowie um die Aktivierung einer Steuergutschrift für Forschungsprojekte in Frankreich in Höhe von 634 TEUR (Vj. 902 TEUR). 10. Zahlungsmittel/FinanzmittelfondsDie Zahlungsmittel bzw. Finanzmittelfonds setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Guthaben bei Kreditinstituten werden variabel verzinst, bei Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel beträgt 18.041 TEUR (Vj. 23.692 TEUR). Zum Bilanzstichtag verfügt der Konzern über Kreditlinien in Höhe von 2.382 TEUR (Vj. 4.806 TEUR). Neben den oben ausgewiesenen Kontokorrentkrediten besteht eine Linie in Höhe von 1.500 TEUR, die sowohl als Kredit- als auch als Avallinie in Anspruch genommen werden kann. Diese Linie wurde zum Bilanzstichtag als Avallinie in Höhe von 568 TEUR (VJ. 667 TEUR) in Anspruch genommen. 11. Aktiver AbgrenzungspostenDer aktive Abgrenzungsposten setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Bei den abgegrenzten Wartungsgebühren handelt es sich um Vorauszahlungen des CENIT Konzerns für den Leistungszeitraum 2019, die im Folgejahr aufwandswirksam werden. 12. EigenkapitalGrundkapitalDas Grundkapital (gezeichnetes Kapital) der CENIT AG beträgt seit der am 13. Juni 2006 beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006, 8.367.758,00 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR (Vj. 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR). Die Aktien lauten auf den Inhaber und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien. Die CENIT AG hält unverändert keine eigenen Anteile. Erläuterung der Bestandteile des EigenkapitalsDie Kapitalrücklage enthält den bei der Ausgabe von Aktien der Muttergesellschaft über den Nennbetrag hinausgehenden erzielten Betrag. Übersteigen die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1-3 HGB zusammen nicht den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals, so dürfen diese gemäß § 150 AktG nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr verwendet werden, sofern dieser nicht durch einen Jahresüberschuss bzw. Gewinnvortrag gedeckt ist und nicht durch Auflösung anderer Gewinnrücklagen ausgeglichen werden kann. Im Geschäftsjahr 2007 wurde die Kapitalrücklage letztmalig in Höhe von 195 TEUR durch die zeitanteilige Verbuchung der gewährten Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2002/2006 erhöht. Die anderen Gewinnrücklagen sowie die gesetzliche Rücklage gemäß § 150 AktG enthalten in die Rücklagen eingestellte Gewinne. Die in den anderen Gewinnrücklagen enthaltenen unrealisierten versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen haben sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt entwickelt: scroll
Die Währungsumrechnungsrücklage enthält die erfolgsneutral verrechneten Unterschiedsbeträge aus der Umrechnung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften in die funktionale Währung des Konzerns. Zum Bilanzstichtag sind vom Eigenkapital in Höhe von 39.102 TEUR insgesamt 1.277 TEUR Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zuzuordnen 13. Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten und übrige Rückstellungenscroll
Die laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die übrigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten entsprechend IAS 37 ab. Sie haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgt überwiegend in der folgenden Berichtsperiode. Die langfristigen Rückstellungen werden aufgrund der Größenordnung unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. 14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und gegenüber GemeinschaftsunternehmenFür die Verbindlichkeiten bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. scroll
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind 7.966 TEUR (Vj. 7.957 TEUR) innerhalb eines Jahres fällig. Diese sind nicht verzinslich. 15. Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Vor Änderung der Rechnungslegung auf IFRS 15 wären hier stattdessen erhaltene Anzahlungen
in Höhe von 3.813 TEUR ausgewiesen. Eine Saldierung mit den Forderungen aus Fertigungsaufträgen
wäre unterblieben, da die Anzahlungen keine leistungsfortschrittsbezogenen Teilabrechnungen
darstellen. Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Jubiläumszuwendungen belaufen sich auf insgesamt 404 TEUR. Davon werden 349 TEUR unter den langfristigen und 55 TEUR unter den kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für die Jubiläumszuwendungen bestehen keine schriftlichen Zusagen an die Mitarbeiter. Aufgrund des Zahlungsverhaltens und der sich daraus abzeichnenden betrieblichen Übung wurden diese passiviert. 16. Passiver AbgrenzungspostenDer passive Abgrenzungsposten setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Bei den abgegrenzten Wartungsgebühren handelt es sich um Vorauszahlungen seitens Kunden für den Leistungszeitraum 2018, welche erst in späteren Perioden ertragswirksam werden. 17. AltersversorgungspläneBeitragsorientierte PläneDer Konzern bietet allen Mitarbeitern in Deutschland mit einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis die Möglichkeit zu einer arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge. Die CENIT zahlt freiwillig mit Widerrufsrecht einen monatlich fest definierten Betrag in eine beitragsorientierte Rentenversicherung einer Versicherungsgesellschaft. Die CENIT hatte im Geschäftsjahr Aufwendungen hieraus von 203 TEUR (Vj. 201 TEUR). Daneben besteht für alle Mitarbeiter, mit Ausnahme der CENIT CH, ein beitragsorientierter Plan im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherungen, in die der Arbeitgeber in Höhe des jeweils gültigen Beitragssatzes (Arbeitgeberanteil) der rentenpflichtigen Vergütung einzuzahlen hat. Leistungsorientierte PläneUnternehmen in der Schweiz müssen ihren Mitarbeitenden Mindestleistungen für die Altersvorsorge gewähren, wobei die Leistungen der Vorsorgepläne die gesetzlichen Mindestleistungen häufig übersteigen. Auch wenn die künftigen Vorsorgeleistungen grundsätzlich von den angesparten Beiträgen inklusive der Verzinsung der Altersguthaben abhängen, ergibt sich aus den im Vorsorgerecht enthaltenen Garantien ein Restrisiko für ein Unternehmen, dass es in der Zukunft für bereits vom Arbeitnehmer geleistete Dienstzeiten weitere Beiträge in den Vorsorgeplan einbezahlen muss. Diese Garantien betreffen unter anderem die Mindestverzinsung der Altersguthaben im obligatorischen Bereich, den Bestand der Altersguthaben und den (Mindest-) Umwandlungssatz. Zusammen mit der Sanierungspflicht im Fall einer (drohenden) Unterdeckung der Vorsorgeeinrichtung bewirken diese Garantien die Klassifizierung der Altersvorsorge über die BVG in der Schweiz als ein leistungsorientierter Plan nach IAS 19 und demnach die Abbildung in der Bilanz. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. In Frankreich wird die gesetzliche Basisrente durch obligatorische Zusatzrenten ergänzt, welche wie die Basisrente nach dem Umlageverfahren finanziert wird. Durch das Rentenreformgesetz von 2010 wurde das gesetzliche Mindestrentenalter erhöht. Soweit sich ein Arbeitnehmer entscheidet in Rente zu gehen, erhält er eine Ruhestandszahlung vom Arbeitgeber. Der Betrag ist variabel, orientiert sich aber an der Betriebszugehörigkeit und beträgt zwischen ein und sechs Monatsgehältern. In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Bilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt. Die in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtung aus den leistungsorientierten Altersvorsorgeverpflichtungen beläuft sich auf insgesamt: scroll
Die Nettoschuld hat sich damit wie folgt entwickelt: scroll
Die Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar: scroll
Die gewichtete durchschnittliche Duration der Verpflichtungen beträgt 8,82 Jahre. Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellt sich wie folgt dar: scroll
Das Planvermögen besteht in voller Höhe aus Versicherungsverträgen. Besondere Risiken aus Planvermögen bestehen daher nicht. Die erwarteten Gesamterträge aus Planvermögen werden auf der Grundlage der Erfahrungen in der Vergangenheit bestimmt. Diese spiegeln sich in den Grundannahmen wider (siehe unten). Die tatsächlichen Erträge aus Planvermögen belaufen sich auf insgesamt 6 TEUR (Vj 6 TEUR). scroll
Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2019 mit Beiträgen zu leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von insgesamt 201 TEUR. Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtung der CENIT CH dargestellt: scroll
Per Ende 2017 wurde der Vorsorgeplan Geschäftsleitung aufgelöst. Die vorhandenen Altersguthaben aus diesem Vertrag wurden in den Basisplan übertragen. Durch diese Änderung fiel nachzuverrechnender Ertrag von 164 TEUR an. Diese Aufwandsreduktion wurde sofort ergebniswirksam im Jahr 2017 erfasst. Ab 2018 wird die Kapitalbezugsmöglichkeit sowie eine vorzeitige Pensionierung eingeführt, welcher zu nachzuverrechnendem Ertrag von 657 TEUR führt. Für die Pensionsverpflichtung der KEONYS FR wurden folgende Grundannahmen getroffen. scroll
Beträge der laufenden und der vorangegangenen Berichtsperioden stellen sich wie folgt dar: scroll
Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt werden, sind der Diskontierungszinssatz und die Lohnsteigerungsrate. Die nachfolgend dargestellten Sensitivitätsanalysen wurden auf Basis der nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der jeweiligen Annahmen zum Bilanzstichtag durchgeführt, wobei die übrigen Annahmen jeweils unverändert geblieben sind. Bei den Verpflichtungen der CENIT CH in Höhe von 5.526 TEUR würde eine Veränderung des Diskontierungszinssatzes von +0,5% bzw. -0,5% die Verpflichtung um 4,3% verringern bzw. um 4,8% erhöhen. Verändert sich die Lohnsteigerungsrate um +0,5% bzw. -0,5%, würde sich die Verpflichtung um +0,3% bzw. -0,3% verändern. Bei den Verpflichtungen der KEONYS FR in Höhe von 797 TEUR würde eine Veränderung des Diskontierungszinssatzes von +0,5% bzw. -0,5% die Verpflichtung um 5,54% verringern bzw. um 5,97% erhöhen. Verändert sich die Lohnsteigerungsrate um +0,5% bzw. -0,5%, würde sich die Verpflichtung um +6,2% bzw. -5,8% verändern. 18. Zielsetzungen und Methoden des FinanzrisikomanagementsDie Zielsetzung der gemäß IFRS 7 geforderten Anhangangaben sind die Vermittlung von entscheidungsrelevanten Informationen über die Höhe, den Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von künftigen Cashflows, die aus Finanzinstrumenten resultieren, sowie eine Abschätzung der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen neben den liquiden Mitteln vor allem unverbriefte Forderungen, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen und Darlehensforderungen, sowie verbriefte Forderungen, wie Schecks, Wechsel oder Schuldverschreibungen. Ebenso können unter dem Begriff finanzielle Vermögenswerte auch bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und zu Handelszwecken gehaltene Derivate verstanden werden. Finanzielle Verbindlichkeiten hingegen begründen in der Regel eine vertragliche Verpflichtung zur Rückgabe liquider Mittel oder anderer finanzieller Vermögenswerte. Dazu zählen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anleihen, Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel sowie geschriebene Optionen und derivative Finanzinstrumente mit negativem Fair Value. Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegen Gemeinschaftsunternehmen sowie Zahlungsmittel, Kontokorrentkredite sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Für die Forderungen und Verbindlichkeiten ergeben sich aufgrund ihrer kurzen Laufzeit keine signifikanten Unterschiede zwischen Buch- und beizulegenden Zeitwerten. Im Rahmen der operativen Tätigkeit ist der Konzern Bonitäts-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Zins- und Währungsschwankungen ausgesetzt. Die generellen Regelungen für die konzernweite Risikopolitik sind in konzerninternen Richtlinien festgelegt. Die konzernweite Risikopolitik sieht dabei auch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten vor. Die entsprechenden Finanztransaktionen werden nur mit bonitätsmäßig erstklassigen Kontrahenten abgeschlossen. MarktrisikoMarktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen die drei folgenden Risikotypen: Wechselkursrisiko, Zinsrisiko und sonstige Preisrisiken, wie beispielsweise das Aktienkursrisiko. Ein wesentliches Marktpreisrisiko wird von der Gesellschaft nicht gesehen. Zu den übrigen o. g. Marktrisiken verweisen wir auf folgende Ausführungen. Bonitäts- oder AusfallrisikoDas Bonitäts- oder Ausfallrisiko ergibt sich aus der Gefahr, dass Geschäftspartner bei einem Geschäft über ein Finanzinstrument ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, und dadurch Vermögensverluste verursacht werden. Vor Aufnahme eines neuen Kunden nutzt der Konzern eine externe Kreditwürdigkeitsprüfung, um die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden zu beurteilen und deren Kreditlimits festzulegen. Bonitätsanalysen werden bei wesentlichen Neukunden über die Creditreform e.V. getätigt. Bei Neu- und auch Bestandskunden wird das Ausfallrisiko u. a. auch durch die Stellung von Anzahlungsrechnungen reduziert. Bei Bestandskunden wird das Zahlungsverhalten laufend analysiert. Die Kreditrisiken werden darüber hinaus über Limits je Vertragspartei gesteuert, die jährlich überprüft werden. Für die von Vertragspartnern vermittelten Kundenaufträge wird auf eine Bonitätsanalyse verzichtet, da diese bereits auf Ebene der Vertragspartner vorgenommen wird. Darüber hinaus werden die Forderungsbestände von uns laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Da wir mit unseren Kunden keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen treffen, stellt die Gesamtheit der bei den Aktiva ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar. Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist nicht erkennbar. Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente. Neben üblichen Eigentumsvorbehalten verfügt der Konzern nicht über Sicherheiten oder sonstige Kreditverbesserungsmaßnahmen, welche dieses Ausfallrisiko vermindern würden. WährungsrisikoWährungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen bzw. bei planmäßigem Geschäftsverlauf entstehen werden. Des Weiteren bestehen Währungsrisiken aus inländischen Bankguthaben in USD. Die daraus resultierenden Risiken entsprechen bei einem Bestand von 1.066 TUSD (Vj. 3.914 TUSD) sowie einer Veränderung von +/- 10% 93 TEUR (Vj. 326 TEUR). Das Risiko aus Kassenbeständen insgesamt ist als von untergeordneter Bedeutung einzuschätzen. Das Währungsrisiko aus Bankguthaben der Tochterunternehmen in der jeweiligen Landeswährung resultiert im Wesentlichen aus 2.193 TCHF (Vj. 453 TCHF) und 2.577 TUSD (Vj. 3.139 TUSD) und beträgt bei einer Veränderung von +/- 10% 420 TEUR (Vj. 300 TEUR). Andere Risiken aus Währungen bestehen nicht. ZinsrisikoEin Risiko aufgrund schwankender Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, ergibt sich grundsätzlich nicht, da keine langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz in Anspruch genommen werden. Da die Gesellschaft keine langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in Anspruch nimmt, wird ein Zinsrisiko aus Konzernsicht nur bei der Anlage von flüssigen Mitteln gesehen. Dieses Risiko wird grundsätzlich als nicht materiell eingeschätzt. Die Steuerung des Zinsertrags des CENIT Konzerns erfolgt durch eine Kombination von festverzinslichen und variabel verzinslichen Anlagen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung schließt der Konzern, wenn notwendig, Finanzinstrumente ab. Zu beiden Bilanzstichtagen ergibt sich kein Bestand an derivativen Finanzinstrumenten zur Zinssteuerung. LiquiditätsrisikoDer Konzern benötigt ausreichende liquide Mittel zur Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen. Liquiditätsrisiken entstehen durch die Möglichkeit, dass Kunden nicht in der Lage sind, etwaige Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen im Rahmen der normalen Handelsbedingungen zu erfüllen. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Kreditlinien bei Banken sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Kreditwürdigkeit der Gruppe erlaubt die Beschaffung von liquiden Mitteln in ausreichendem Maße. Darüber hinaus sind noch nicht in Anspruch genommene Kreditlinien vorhanden. Wegen des hohen Bestands an liquiden Mitteln bestehen auf Konzernebene derzeit keine Liquiditäts- oder Refinanzierungsrisiken. Die finanziellen Verbindlichkeiten weisen alle eine Restlaufzeit von maximal einem Jahr auf. KapitalsteuerungVorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es sicherzustellen, dass es zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine maximale Eigenkapitalquote aufrechterhält. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor, unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. Zum 31. Dezember 2018 bzw. 31. Dezember 2017 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen. Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe des Verhältnisses zur Bilanzsumme. scroll
19. FinanzinstrumenteDie nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente: scroll
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten entspricht dem Buchwert zu fortgeführten Anschaffungskosten, weil es sich hierbei um eine unter Marktbedingungen erworbene strategische Beteiligung (langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte) und im Übrigen ausschließlich um kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten handelt. Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden ergibt sich aus am Markt gebildeten bzw. beobachtbaren Preisen. G KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Finanzmittelfonds des CENIT Konzerns im Berichtsjahr und Vorjahr durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert hat. Dabei wurden Zahlungsströme entsprechend IAS 7 nach den Cashflows aus betrieblicher Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die von den ausländischen Gesellschaften ausgewiesenen Beträge werden grundsätzlich zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Hiervon abweichend wird die Liquidität, wie in der Bilanz, zum Stichtagskurs angesetzt. Der Einfluss von wechselkursbedingten Veränderungen der Zahlungsmittel wird soweit wesentlich gesondert gezeigt. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen direkt ermittelt. Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit wird demgegenüber ausgehend vom operativen Konzernjahresergebnis indirekt abgeleitet. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der betrieblichen Geschäftstätigkeit um Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen bereinigt. Dabei entstehen Unterschiede im Vergleich zu den Veränderungen der betreffenden Bilanzpositionen in der Konzernbilanz. Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und sonstige finanzielle Vermögenswerte sind im Mittelabfluss aus investiver Tätigkeit enthalten. In den Finanzmittelfonds werden ausschließlich Vermögenswerte einbezogen, die jederzeit ohne wesentliche Wertabschläge in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Schwankungen unterliegen. Der Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz (F10) ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, soweit sie eine ursprüngliche Fälligkeit von weniger als drei Monaten haben und jederzeit fällige Kontokorrentkredite. H SegmentberichterstattungGemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung von Konzernbereichen abzugrenzen, die regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesem Segment und der Bewertung seiner Ertragskraft überprüft wird. Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäftseinheiten organisiert und verfügt über folgende zwei berichtspflichtige Geschäftssegmente:
Die Darstellung orientiert sich an der internen Berichterstattung. Das Segment Product Lifecycle Management (PLM) konzentriert sich auf Industriekunden und entsprechende Technologien. Ihre Branchenschwerpunkte liegen bei Automotive, Aerospace, Maschinenbau und Schiffbau. Im Vordergrund stehen Produkte und Dienstleistungen im Product Lifecycle Management wie z. B. CATIA von Dassault Systemes oder SAP und eigenerstellte Software wie z. B. cenitCONNECT und FASTSUITE. Das Segment Enterprise Information Management (EIM) konzentriert sich auf das Kundensegment Handel, Banken, Versicherungen und Versorger. Im Vordergrund stehen hier Produkte des strategischen Softwarepartners IBM und eigenerstellte Software und Beratungsleistungen im Bereich Dokumentenmanagement und Business Intelligence. Bei der Segmentierung nach Geschäftsbereichen und nach Regionen werden in der Spalte "nicht zugeordnet" im Segmentvermögen Finanzbestände und Steuererstattungsansprüche sowie in den Segmentverbindlichkeiten, laufende und latente Ertragsteuerverbindlichkeiten sowie sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen, die nicht den jeweiligen Geschäftsbereichen zugeordnet werden konnten. Die Segmentierung nach Regionen wird nach dem Standort der Vermögenswerte des Konzerns bestimmt. Verkäufe an die externen Kunden, die in den geografischen Segmenten angegeben werden, werden entsprechend dem geografischen Standort der jeweiligen Konzerngesellschaft den einzelnen Segmenten zugewiesen. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG NACH BUSINESS UNITS (nach IFRS)scroll
EIM
= Enterprise Information Management; Die Segmentierung nach Regionen stellt sich wie folgt dar: scroll
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Die Überleitung des Segmentvermögens setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Überleitung der Segmentschulden setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Überleitung des langfristigen Segmentvermögens setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Im Berichtsjahr und im Vorjahr waren außer Abschreibungen und Rückstellungszuführungen keine wesentlichen, nicht zahlungswirksamen Aufwendungen gegeben. I Sonstige Angaben1. Eventualschulden und sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu vermerkenden oder im Anhang anzugebenden Eventualschulden. Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingverträgen. Die sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen sind in der nachfolgenden Darstellung berücksichtigt: scroll
Im Wesentlichen setzen sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus den eingegangenen Mietverhältnissen für die angemieteten Bürogebäude in Deutschland in Höhe von 7.461 TEUR (Vj. 5.978 TEUR) und Frankreich 3.330 TEUR (Vj. 727 TEUR) sowie Kfz-Leasingverträgen von 1.420 TEUR (Vj. 1.507TEUR) zusammen. Es bestehen geschäftsübliche Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln. Die Firmenfahrzeuge und Kommunikationsanlagen wurden ebenfalls über Mietleasingverträge angemietet, um den aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten und eine Bindung von Liquidität zu vermeiden. Aus diesen Verträgen resultieren in den zukünftigen Perioden Zahlungsabflüsse, die in der oberen Aufstellung enthalten sind. In den künftigen Perioden fallen voraussichtlich keine wesentlichen Erträge aus Untermietverhältnissen an. 2. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenSalden und Geschäftsvorfälle zwischen der CENIT und ihren Tochterunternehmen, die nahestehende Unternehmen und Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden im Anhang nicht erläutert. Nahestehende Personen und Unternehmen des CENIT Konzerns im Sinne von IAS 24 stellen somit ausschließlich Vorstände und Aufsichtsräte, deren Angehörige sowie Gemeinschaftsunternehmen dar. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen wurden von der CENIT mit einem im Geschäftsjahr ausgeschiedenen Mitglied des Aufsichtsrats getätigt. Hieraus entstanden im Geschäftsjahr 2018 Beratungsaufwendungen in Höhe von 17 TEUR (Vj. 18 TEUR) gegenüber der CENIT und 1 TEUR (Vj. 2 TEUR) Beratungsaufwendungen gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen. Die Geschäftsbeziehungen werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt. Darüber hinaus hat die CENIT Umsätze mit Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 9.343 TEUR (Vj. 9.691 TEUR) getätigt. Zum Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von 2 TEUR (Vj. 23 TEUR). Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen ein Gemeinschaftsunternehmen werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Dem Vorstand der Gesellschaft gehörten folgende Herren an:
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten folgende Herren an:
Für das Berichtsjahr betrugen die Bezüge der Vorstände: scroll
Die variable Vorstandsvergütung ist in einen kurzfristigen und einen Bestandteil mit langfristiger Anreizwirkung aufgeteilt, der sich am Konzern EBIT bemisst, wobei der kurzfristige Anteil im Folgejahr zur Auszahlung gelangt. Der langfristige Bestandteil wird nach drei Jahren ausgezahlt, sofern weitere Kriterien erfüllt worden sind. Die jährlichen Gesamtbezüge sind auf jeweils 750.000,00 EUR gedeckelt. Für die erfolgsabhängigen Bezüge und die Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung wurde keine Minimalvergütung vereinbart. Die Nebenleistungen betreffen die Fahrzeuggestellung und Zuschüsse zur Rentenversicherung. Im Berichtsjahr wurden folgende Bezüge an die Vorstände ausgezahlt: scroll
In den Anstellungsverträgen von Herrn Bengel und Herrn Schmidt sind Entschädigungszahlungen nach § 74 HGB für die Dauer eines einjährigen Wettbewerbsverbots sowie Entgeltfortzahlung für sechs Monate zugunsten von Hinterbliebenen der Vorstände im Todesfall vereinbart. Weitere Versorgungszusagen und Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden nicht zugesagt. Für den Fall, dass die Gesellschaft den Vertrag vor Ablauf ohne wichtigen Grund kündigt, erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung von maximal zwei Jahresvergütungen der im Vertrag vereinbarten Festvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. In jedem Fall wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet. Der Anstellungsvertrag von Herrn Bengel wurde vorzeitig mit Wirkung ab dem 01.01.2019 um weitere drei Jahre verlängert. Der Anstellungsvertrag von Herrn Schmidt wurde ebenfalls vorzeitig mit Wirkung zum 01.01.2019 um weitere zwei Jahre verlängert. Dabei wurde im Vertrag von Herrn Bengel die Deckelung der Gesamtbezüge auf 900.000,00 EUR, im Vertrag von Herrn Schmidt auf 800.000,00 EUR angehoben. Die kurzfristige variable Vorstandsvergütung ist abhängig vom Konzern EBIT und ab dem Geschäftsjahr 2019 auf 230.000 EUR gedeckelt. Ab dem Jahr 2020 erhöht sich der Maximalbetrag jeweils um 5%. Die langfristige variable Vergütung ist ebenfalls abhängig vom Konzern EBIT und ist auf 350.000 EUR gedeckelt. Der Maximalbetrag erhöht sich ab dem Jahr 2020 jeweils um 5%. Die langfristige variable Vergütung kommt nach drei Jahren nur zur Auszahlung, soweit das durchschnittliche Konzern EBIT der letzten drei Jahre mindestens 9.000.000 EUR beträgt. Dieses Limit erhöht sich ebenfalls um 5% jährlich. Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2017 nach § 14 der Satzung: scroll
Für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie für weitere leitende Angestellte bestand weiterhin im Jahr 2018 eine D&O-Versicherung. Die Beiträge in Höhe von 40 TEUR (Vj. 51 TEUR) wurden von der Gesellschaft übernommen. Zum Bilanzstichtag hielt der Vorstand 7.670 Aktien (0,09%). Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten 80 Aktien. 3. Mitteilungen nach den §§ 21,22, 25 WpHGLOYS Investment S.A., Munsbach, Luxemburg hat uns nach §40 WpHG am 6. Februar 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 6. Februar 2018 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,19% (das entspricht 434.239 Stimmrechten) betragen hat. Die Aktien sind im Bestand der folgenden durch die LOYS Investment S.A. verwalteten Fonds enthalten: LOYS FCP - LOYS GLOBAL L/S, LOYS EUROPA SYSTEM, LOYS Sicav - LOYS Global System. Herr Jos B. Peeters, Geburtsdatum 11. Januar 1948, hat uns am 01. August 2018 gemäß § 40 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 30. Juli 2018 die Schwelle von 3% unterschritten hat und an diesem Tag 2,80% (234.180 Stimmrechte) betragen hat. 4. Honorar des Konzernabschlussprüfersscroll
Die sonstigen Leistungen betreffen die Erstellung der Gutachten für die Bewertung der Jubiläumsrückstellung (Vorjahr zusätzlich die vorgezogene Prüfung ausgewählter Sachverhalte der Kaufpreisallokation der KEONYS SAS). Die Jubiläumsrückstellung hat nur eine unwesentliche Auswirkung auf den Abschluss. 5. Ereignisse nach dem AbschlussstichtagEs liegen keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Abschlussstichtag vor. 6. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2018 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft (http://www.cenit.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html) zugänglich gemacht.
Stuttgart, 15. März 2019 CENIT Aktiengesellschaft Der Vorstand Kurt Bengel Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt Mitglied des Vorstands Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts des CENIT Konzerns und der CENIT AGPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht des CENIT Konzerns und der CENIT AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die unter "Sonstige Angaben" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts des CENIT Konzerns und der CENIT AG" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert: UmsatzrealisierungSachverhaltDer CENIT Konzern erzielt Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hardware, der Lizensierung von Software sowie aus der Erbringung von Beratungsleistungen für die Planung, Implementierung und Optimierung von Geschäfts- und IT-Prozessen. Die aus dem Umsatzprozess und der Umsatzabgrenzung resultierenden Vermögenswerte bilden neben den Zahlungsmitteln die wesentlichen Bilanzposten auf der Aktivseite. Aufgrund der Bedeutung des Sachverhalts für das Verständnis der Adressaten von dem Abschluss als Ganzem, bedurfte die Prüfung der Erlösrealisierung und Umsatzabgrenzung daher unserer besonderen Aufmerksamkeit und stellte deshalb einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt im Rahmen unserer Prüfung dar. Die Angaben zur Ertragsrealisierung sind in den Abschnitten D. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Konzernanhangs enthalten. Prüferische Reaktion und ErkenntnisseWir haben die Übereinstimmung der von der CENIT AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Realisierung von Umsatzerlösen mit dem IFRS 15 gewürdigt. Wir haben das interne Kontrollsystem in Bezug auf die Umsatzrealisierung aufgenommen. Bei den wesentlichen Kontrollen für die Realisierung der Umsatzerlöse haben wir deren Ausgestaltung und deren Wirksamkeit beurteilt. Für eine Auswahl aus den realisierten Umsätzen haben wir auch durch die Überprüfung der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen und anderer damit in Zusammenhang stehender Dokumente sowie durch Erläuterungen von Mitarbeitern der CENIT AG aus den Bereichen Rechnungslegung oder Vertrieb ein Verständnis über die Transaktion erlangt, Transaktionsbestätigungen von ausgewählten Kunden eingeholt, Cut Off Prüfungen für ausgewählte Umsatzerlöse durchgeführt und beurteilt, ob die jeweiligen Richtlinien zur Realisierung der Umsatzerlöse angemessen angewendet wurden, um eine periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse sicherzustellen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht des CENIT Konzerns und der CENIT AGDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts des CENIT Konzerns und der CENIT AG, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts des CENIT Konzerns und der CENIT AGUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht des CENIT Konzerns und der CENIT AG insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 18. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. August 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Abschlussprüfer der CENIT Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Christof-Martin Preis.
Stuttgart, 15. März 2019 BDO AG gez. Steffen Walter, Wirtschaftsprüfer gez. Christof-Martin Preis, Wirtschaftsprüfer Corporate Governance BerichtGute Corporate Governance ist bei der CENIT AG ein zentraler Bestandteil der Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat der CENIT AG begrüßen die Vorlage des Deutschen Corporate Governance Kodex und haben beschlossen, das Regelwerk des Kodex im CENIT-Konzern weitgehend umzusetzen und einzuhalten. Damit dokumentiert die CENIT AG, dass verantwortungsvolle, wertorientierte Unternehmensführung und ihre Kontrolle im CENIT-Konzern oberste Priorität haben. Als börsennotierte Aktiengesellschaft ist die CENIT AG sich bewusst, dass die Aktionäre das erforderliche Wachstumskapital zur Verfügung stellen und damit auch unternehmerisches Risiko mittragen. Weitgehende Transparenz, eine offene und zeitnahe Kommunikation mit den Anlegern, ein effizientes Risikomanagement, die Einhaltung der Börsenregeln und eine Unternehmensführung, die sich auf die Schaffung von Wertzuwachs fokussiert, sind deshalb bereits heute wesentliche Bestandteile der Unternehmensphilosophie. Die CENIT AG erfüllt bereits über die Börsenzulassung im Prime Standard des geregelten Marktes hohe Anforderungen bei der Berichterstattung. Damit wird die CENIT AG bereits zahlreichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gerecht. Entsprechenserklärung gemäß §161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der CENIT AG haben die nach §161 AktG vorgeschriebene Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich gemacht (www.cenit.com) Erklärung zur UnternehmensführungVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2018 die nach §289f HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben und diese auf der Homepage im Internet unter folgendem Link dauerhaft zugänglich gemacht: http://www.cenit.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html. Die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB) beinhaltet die Entsprechenserklärung, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratDer Aufsichtsrat und der Vorstand arbeiten zum Wohle der Gesellschaft eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte, die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der CENIT sowie über die Risikosituation, das Risikomanagement, Compliance-Themen und grundsätzliche Fragen zur Unternehmensstrategie. Wesentliche Entscheidungen erfordern die Zustimmung des Aufsichtsrats. Hauptaufgabe des Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstands. Arbeitnehmerinteressen werden angemessen durch den Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat repräsentiert. Es werden regelmäßig Aufsichtsratssitzungen abgehalten, bei zusätzlichem Bedarf auch Telefonkonferenzen. Aufgrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wurden keine Ausschüsse gebildet. Bei der Besetzung von Führungsfunktionen bzw. Entscheidungen in Personalfragen lassen sich Aufsichtsrat und Vorstand ausschließlich von der Befähigung und Qualifikation der zur Verfügung stehenden Kandidatinnen und Kandidaten leiten und messen dabei dem Geschlecht eine nachrangige Bedeutung bei. Gleiches gilt für die Auswahl der Organ-Mitglieder. Diese erfolgt vorrangig nach Eignung und Qualifikation. Nach Auffassung der CENIT AG würde die vom Kodex vorgegebene besondere Gewichtung weiterer Kriterien die Auswahl möglicher Kandidatinnen oder Kandidaten für den Vorstand/Aufsichtsrat einschränken. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Vorstand derzeit nur aus zwei und der Aufsichtsrat lediglich aus drei Mitgliedern besteht. Aufsichtsrat und Vorstand begrüßen ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechtlichen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt (Diversity) angemessen fördern. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Jahr 2018 weiterhin dafür ausgesprochen, dass die Qualifikation das entscheidende Kriterium für die Verpflichtung eines Aufsichtsrates, die Anstellung eines Vorstands oder die Einstellung bzw. Ernennung von Führungskräften ist. Der Aufsichtsrat hat einen Frauenanteil von mindestens 0% für die Verpflichtung zum Aufsichtsrat und Anstellung eines Vorstands und einen Frauenanteil von mindestens 8% für die Besetzung von Führungspositionen als Ziel definiert. Diese Ziele hat die CENIT im Geschäftsjahr mit 10% übertroffen. AufsichtsratDer Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. Der Aufsichtsrat der CENIT AG besteht aus drei Mitgliedern. Zwei der Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt, ein Mitglied wird durch die Arbeitnehmer des Unternehmens gewählt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird aus der Mitte des Aufsichtsratsgremiums gewählt. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Gesellschaft. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Vergütung des Aufsichtsrats erfolgt erfolgsunabhängig. Auf der Hauptversammlung am 18. Mai 2018 wurde ein neuer Aufsichtsrat gewählt. In der anschließenden ersten konstituierenden Sitzung wurde Herr Prof. Dr. Oliver Riedel zum Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmt. Stellvertretender Vorsitzender ist Herr Dipl.-Kfm. Stephan Gier. Als Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat wurde im vergangenen Jahr Herr Dipl.-Ing. Ricardo Malta, Service-Manager, von den Mitarbeitern der CENIT AG gewählt. Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2018 nach § 14 der Satzung: scroll
VorstandDer Vorstand ist das Leitungsorgan der Gesellschaft. Er führt die Geschäfte des Unternehmens im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften unter eigener Verantwortung. Er ist den Interessen der Gesellschaft verpflichtet und an die geschäftspolitischen Grundsätze gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, der Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsabhängigen und fixen Bestandteilen zusammen. Im Berichtsjahr gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand. Im Berichtsjahr betrugen die Bezüge der Vorstände: scroll
Die variable Vorstandsvergütung ist in einen kurzfristigen und einen langfristigen Bestandteil aufgeteilt, der sich am Konzern EBIT bemisst, wobei der kurzfristige Anteil im Folgejahr zur Auszahlung gelangt. Der langfristige Bestandteil wird nach drei Jahren ausgezahlt, sofern weitere Kriterien erfüllt worden sind. Die jährlichen Gesamtbezüge sind auf jeweils 750.000,00 EUR gedeckelt. Für die erfolgsabhängigen Bezüge und die Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung wurde keine Minimalvergütung vereinbart. Die Nebenleistungen betreffen die Fahrzeuggestellung und Zuschüsse zur Rentenversicherung. Im Berichtsjahr wurden folgende Bezüge an die Vorstände ausgezahlt: scroll
In den Anstellungsverträgen von Herrn Bengel und Herrn Schmidt sind Entschädigungszahlungen nach § 74 HGB für die Dauer eines einjährigen Wettbewerbsverbots sowie Entgeltfortzahlung für sechs Monate zugunsten von Hinterbliebenen der Vorstände im Todesfall vereinbart. Weitere Versorgungszusagen und Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden nicht zugesagt. Für den Fall, dass die Gesellschaft den Vertrag vor Ablauf ohne wichtigen Grund kündigt, erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung von maximal zwei Jahresvergütungen der im Vertrag vereinbarten Festvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. In jedem Fall wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet. Der Anstellungsvertrag von Herrn Bengel wurde vorzeitig mit Wirkung ab dem 01.01.2019 um weitere drei Jahre verlängert. Der Anstellungsvertrag von Herrn Schmidt wurde ebenfalls vorzeitig mit Wirkung zum 01.01.2019 um weitere zwei Jahre verlängert. Dabei wurde im Vertrag von Herrn Bengel die Deckelung der Gesamtbezüge auf 900.000,00 EUR, im Vertrag von Herrn Schmidt auf 800.000,00 EUR angehoben. Die kurzfristige variable Vorstandsvergütung ist abhängig vom Konzern EBIT und ab dem Geschäftsjahr 2019 auf 230.000 EUR gedeckelt. Ab dem Jahr 2020 erhöht sich der Maximalbetrag jeweils um 5%. Die langfristige variable Vergütung ist ebenfalls abhängig vom Konzern EBIT und ist auf 350.000 EUR gedeckelt. Der Maximalbetrag erhöht sich ab dem Jahr 2020 jeweils um 5%. Die langfristige variable Vergütung kommt nach drei Jahren nur zur Auszahlung soweit das durchschnittliche Konzern EBIT der letzten drei Jahr mindestens 9.000.000 EUR beträgt. Dieses Limit erhöht sich ebenfalls um 5% jährlich. Anteilsbesitz von Vorstand und AufsichtsratAktienbestand zum 31.12.2018scroll
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Aktionäre und HauptversammlungUnsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Die jährliche Hauptversammlung findet in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (u. a. Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen). Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung stehen den Aktionären frühzeitig auf unserer Internetseite zur Verfügung. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDer Konzernabschluss der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Normen vom Vorstand aufgestellt. Der Konzernabschluss wird vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Konzernabschluss wird innerhalb von 90 Tagen öffentlich zugänglich gemacht. Abschlussprüfer ist die BDO Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befreiungsgründe bzw. über Unrichtigkeiten der Entsprechenserklärung, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird. Der Abschlussprüfer berichtet über alle, für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich an den Aufsichtsratsvorsitzenden. Transparente UnternehmensführungDie Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der CENIT AG erfolgt umfassend und zeitnah im Geschäftsbericht, in den Quartalsberichten und im Halbjahresfinanzbericht. Die entsprechenden Termine werden zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres in unserem Finanzkalender veröffentlicht. Des Weiteren werden Satzung, Präsentationen, Pressemitteilungen und Ad-hoc-Meldungen bereitgestellt. Alle Meldungen und Berichte sind im Internet unter www.cenit.com/de_DE/investor-relations.html einsehbar. Die CENIT AG hat das vorgeschriebene Insiderverzeichnis angelegt. Die betreffenden Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert. Entwicklung der CENIT Aktie im FinanzmarktumfeldDie CENIT Aktie startete ins Börsenjahr 2018 mit einem Kurs von 21,40 EUR und schloss das Jahr mit 13,30. Das durchschnittliche Handelsvolumen an sämtlichen deutschen Börsenplätzen betrug in den 52 Wochen des Jahres 8.764 Aktien (Vj. 17.024 Aktien) pro Tag. Der Jahresdurchschnittskurs lag 2018 bei 18,32 EUR. Das Jahreshoch erreichte die CENIT AG Aktie mit 23,20 EUR, das Jahrestief mit 12,45 EUR. Insgesamt wurden rund 2,2 Mio. Aktien gehandelt. Daten zur Aktionärsstruktur können aufgrund des hohen Freefloats nur annäherungsweise ermittelt werden, so dass sich folgender Überblick über die Größe und Zusammensetzung des Aktionärskreises ergibt: Verteilung der Aktien auf den Aktionärskreis zum 31. Dezember 2018Folgende Investoren halten einen meldepflichtigen Aktienanteil: scroll
Quelle: CENIT AG, Stuttgart Momentan erscheinen aus drei Banken- und Analystenhäusern Researchberichte zu CENIT. Es handelt sich hierbei um Empfehlungen von ODDO SEYDLER BANK AG, Frankfurt, M.M. Warburg, Hamburg und GBC AG, Augsburg, Die CENIT Aktie ist im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet und erfüllt die gültigen internationalen Transparenzanforderungen. Bilanzeid im Jahresfinanzbericht(KONZERNABSCHLUSS)Hinsichtlich des Bilanzeids gem. § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 3 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB einigte sich der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) in seiner 114. Sitzung unter Berücksichtigung eingegangener Anmerkungen auf die folgende Formulierung für den Konzernabschluss: "Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind." Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresfinanzberichts gem. § 37v Abs. 1 und 2 WpHG zusätzlich die Vorgaben der §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Einzelabschluss) zu beachten sind.
Der Vorstand Kurt Bengel Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt Mitglied des Vorstands JAHRESABSCHLUSS AGBilanzAKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Anhang für 2018A Allgemeine HinweiseDie CENIT AG hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (HRB 19117). Es handelt sich um eine große börsennotierte Kapitalgesellschaft im Sinne des §267b Abs. 3 HGB in Verbindung mit §264 d. HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§242 ff. und 264 ff. HGB, in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und den ergänzenden Bestimmungen in der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur besseren Darstellung werden die in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung anzugebende Davon-Vermerke teilweise in den Anhang aufgenommen. B RechnungslegungsgrundsätzeFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung auf Zugänge erfolgt zeitanteilig. Hierbei erfolgt eine Orientierung an den vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten AfA-Tabellen. Es handelt sich hierbei um Höchstsätze. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge erfolgt zeitanteilig. Hierbei erfolgt eine Orientierung an den vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten AfA-Tabellen. Es handelt sich hierbei um Höchstsätze. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 150 EUR wurden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst. Anlagegegenstände bis zu einem Netto-Einzelwert von 410 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Unfertige Leistungen sind zu Herstellungskosten bzw., sofern es sich um Fremdleistungen handelt, zu Anschaffungskosten bewertet. Die eigenen Leistungen umfassen neben Personaleinzelkosten angemessene anteilige Gemeinkosten für Personal, Abschreibungen und Mieten sowie die allgemeinen Verwaltungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1% (Vj. 1%) gebildet. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Erwartete künftige Preis- und Kostensteigerungen fließen in die Rückstellungsbewertung ein. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der Ausweis des Abzinsungsaufwandes erfolgt im Finanzergebnis, dagegen werden Effekte aus der Änderung des Zinssatzes oder aus der Veränderung der Laufzeit im operativen Ergebnis dargestellt. Die Rückstellung für allgemeine Gewährleistungen wird im Berichtsjahr pauschal mit 0,5% des Umsatzes (Vj. 0,5%) berechnet. Für Einzelgewährleistungsfälle wurde im Geschäftsjahr eine Rückstellung in Höhe von 21 TEUR (Vj. 122 TEUR) gebildet. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Umsatzerlöse werden aus dem Verkauf von Soft- und Hardware sowie der Erbringung von Dienstleistungen erzielt. Die Umsatzerlöse werden netto, d. h. ohne Umsatzsteuer und abzüglich Erlösschmälerungen ausgewiesen. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn bei einer Lieferung der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist oder bei Leistungen die vertraglich geschuldete Leistung erbracht worden ist. Die Realisierung von Umsatzerlösen aus Lizenzgeschäften ist abhängig davon, ob ein zeitlich befristetes oder unbefristetes Nutzungsrecht gewährt wird. Werden Lizenzgeschäfte getätigt, die dem Lizenznehmer ein zeitlich befristetes kurzfristiges Nutzungsrecht einräumen, werden die Umsatzerlöse über den Leistungszeitraum linear vereinnahmt. Räumen die Lizenzen ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ein, wird die zu entrichtende einmalige Lizenzgebühr (PLC) für die Softwareüberlassung im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht und die jährliche Lizenzgebühr (ALC) für Softwarepflege und Support zeitanteilig als Umsatzerlös ausgewiesen. C Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz1. AnlagevermögenDie gesondert dargestellte Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel (siehe Seite 141 und 142). 2. FinanzanlagenDie Angaben zum Anteilsbesitz stellen sich wie folgt dar: scroll
3. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus der Gewährung eines Darlehens mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gegenüber der CENIT France SARL 750 TEUR (Vj. 750 TEUR), der KEONYS SAS 5.000 TEUR (Vj. 4.000 TEUR) und der KEONYS B.V. 330 TEUR (Vj. 0 TEUR). Die restlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 519 TEUR (Vj. 738 TEUR) sowie die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 4.984 TEUR (Vj. 2.951 TEUR) resultieren aus Lieferungen und Leistungen und haben analog dem Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Steuererstattungsansprüchen aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in Höhe von 787 TEUR (Vj. Gewerbesteuer in Höhe von 31 TEUR), aus Kautionsforderungen in Höhe von 28 TEUR (Vj. 33 TEUR) und Rückzahlungsansprüche in Höhe von 103 TEUR (Vj. 0 TEUR). Die im Vorjahr ausgewiesene Forderung auf Versicherungsentschädigung in Höhe von 20 TEUR wurde im Geschäftsjahr erstattet. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben analog dem Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Rechnungsabgrenzungspostenscroll
Es handelt sich im Wesentlichen um Abgrenzungen von Lizenzentgelten sowie für Nutzungsrechte und Versicherungen. 5. Latente SteuernLatente Steuern resultieren im Wesentlichen aus Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden zwischen der Handels- und der Steuerbilanz. Diese Unterschiede betreffen vor allem die sonstigen Rückstellungen. Insgesamt ergibt sich ein Aktivüberhang der latenten Steuern, dessen Aktivierung, in Ausübung des bestehenden Wahlrechts, unterbleibt. Für die Berechnung der latenten Steuern ist ein Steuersatz von 31% (Vj. 31%) zugrunde zu legen. 6. EigenkapitalGrundkapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006 8.367.758,00 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien. 7. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt im Geschäftsjahr unverändert 1.058 TEUR. 8. Gesetzliche RücklageDie gesetzliche Rücklage ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert mit 418 TEUR dotiert. 9. Andere GewinnrücklagenDie anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 13.871 TEUR haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. 10. BilanzgewinnDer Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt: scroll
11. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalaufwendungen in Höhe von 2.891 TEUR (Vj. 3.898 TEUR) und Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von 448 TEUR (Vj. 1.384 TEUR). 12. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben analog dem Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen vollumfänglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 212 TEUR (Vj. 309 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben analog dem Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 44 TEUR (Vj. 35 TEUR). Die entsprechenden Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind antizipative Posten von 90 TEUR (Vj. 124 TEUR) enthalten. Wie im Vorjahr betreffen diese Beträge in voller Höhe die abgegrenzte Miete. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 3.003 TEUR (Vj. 1.620 TEUR) und eine Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 57 TEUR (Vj. 90 TEUR). Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr beinhalten, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Beträge (Vj. 0 TEUR) durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. II. Gewinn- und Verlustrechnung1. Umsatzerlösescroll
87% (Vj. 85%) der Umsätze wurden im Inland, 6% (Vj. 6%) im EU-Ausland und 7% (Vj. 9%) in den übrigen Ländern erzielt. 2. Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 56 TEUR (Vj. 450 TEUR) enthalten. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich außerdem um Erträge aus weiterberechneten Gehalts- und sonstigen Kosten von 197 TEUR (Vj. 172 TEUR), Versicherungserstattungen von 41 TEUR (Vj. 24 TEUR), Mieteinnahmen aus der Untervermietung von 9 TEUR (Vj. 13 TEUR), Marketing- und Vertriebszuschüsse von Partnerunternehmen von 35 TEUR (Vj. 48 TEUR) und Währungsgewinne in Höhe von 251 TEUR (Vj. 92 TEUR). 3. Personalaufwandscroll
Die in den sozialen Abgaben enthaltenen Aufwendungen für Altersversorgung belaufen sich auf 208 TEUR (Vj. 201 TEUR). 4. Sonstige betriebliche AufwendungenDie gesamten sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit 12.042 TEUR unter dem Vorjahresniveau (Vj. 12.707 TEUR). Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Raumkosten in Höhe von 1.896 TEUR (Vj. 2.076 TEUR), Kfz-Kosten von 1.997 TEUR (Vj. 2.055 TEUR), Reisekosten von 1.445 TEUR (Vj. 1.536 TEUR), Marketingkosten in Höhe von 1.139 TEUR (Vj. 1.266 TEUR) und Währungsverluste von 212 TEUR (Vj. 214 TEUR). Darüber hinaus ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ein sonstiger Aufwand aus der rückwirkenden Kaufpreisanpassung der Coristo GmbH in Höhe von 306 TEUR enthalten. 5. Finanz- und ZinsergebnisDas Finanz- und Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
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6. Steuern vom Einkommen und vom Ertragscroll
Die Steuern beinhalten im Wesentlichen die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag von 805 TEUR (Vj. 1.142 TEUR) und Gewerbesteuer von 802 TEUR (Vj. 1.128 TEUR) auf den steuerpflichtigen Gewinn des Geschäftsjahres 2018. Aufgrund der in 2018 abgeschlossenen Betriebsprüfung und ihrer Folgewirkung ergab sich ein nachträglicher Steuerertrag von 25 TEUR. 7. GewinnverwendungsvorschlagDer Hauptversammlung wird vorgeschlagen den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: scroll
8. Honorar des AbschlussprüfersDie Angaben zum Abschlussprüferhonorar gem. § 285 Nr. 17 HGB werden im Konzernabschluss der CENIT AG vorgenommen. D Sonstige Angaben1. PersonalWährend des Geschäftsjahres wurden durchschnittlich 484 (Vj. 485) Angestellte beschäftigt, zuzüglich 52 (Vj. 42) Auszubildende. 2. Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingverträgen. Die sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen sind in der nachfolgenden Darstellung berücksichtigt: scroll
Im Wesentlichen setzen sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus den eingegangenen Mietverhältnissen für angemietete Bürogebäude 7.461 TEUR (Vj. 5.978 TEUR) und Kfz-Leasingverträge von 1.420 TEUR (Vj. 1.507 TEUR) zusammen. Es bestehen geschäftsübliche Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln. Die Firmenfahrzeuge und Kommunikationsanlagen wurden über Mietleasingverträge angemietet, um den aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten und eine Bindung von Liquidität zu vermeiden. Durch die Anmietung der Büroflächen wird eine Bindung liquider Mittel ebenfalls vermieden. Aus diesen Verträgen resultieren in den zukünftigen Perioden Zahlungsabflüsse, die in der oberen Aufstellung enthalten sind. 3. Organe der GesellschaftZu Vorständen waren im Geschäftsjahr bestellt: Dipl.-Ing. Kurt Bengel, Waiblingen, Sprecher des Vorstands der CENIT AG, Aufgabenbereich: Operatives Geschäft, Investor Relations und Marketing. Dipl.-Wirt.-Inf. Matthias Schmidt, Bad Liebenzell, Mitglied des Vorstands der CENIT AG, Aufgabenbereich: Finanzen, Organisation und Personal. Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Prof. Dr. Oliver Riedel ist ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats der PROSTEP AG Darmstadt. Alle weiteren Aufsichtsräte hatten während des Berichtsjahres keine weiteren Aufsichtsratspositionen oder waren in keinen anderen Kontrollgremien tätig. Für das Berichtsjahr betrugen die Bezüge der Vorstände: scroll
Die variable Vorstandsvergütung ist in einen kurzfristigen und einen langfristigen Bestandteil aufgeteilt, der sich am Konzern EBIT bemisst, wobei der kurzfristige Anteil im Folgejahr zur Auszahlung gelangt. Der langfristige Bestandteil wird nach drei Jahren ausgezahlt, sofern weitere Kriterien erfüllt worden sind. Die jährlichen Gesamtbezüge sind auf jeweils 750.000,00 EUR gedeckelt. Für die erfolgsabhängigen Bezüge und die Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung wurde keine Minimalvergütung vereinbart. Die Nebenleistungen betreffen die Fahrzeuggestellung und Zuschüsse zur Rentenversicherung. Im Berichtsjahr wurden folgende Bezüge an die Vorstände ausgezahlt: scroll
In den Anstellungsverträgen von Herrn Bengel und Herrn Schmidt sind Entschädigungszahlungen nach § 74 HGB für die Dauer eines einjährigen Wettbewerbsverbots sowie Entgeltfortzahlung für sechs Monate zugunsten von Hinterbliebenen der Vorstände im Todesfall vereinbart. Weitere Versorgungszusagen und Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden nicht zugesagt. Für den Fall, dass die Gesellschaft den Vertrag vor Ablauf ohne wichtigen Grund kündigt, erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung von maximal zwei Jahresvergütungen der im Vertrag vereinbarten Festvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. In jedem Fall wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet. Der Anstellungsvertrag von Herrn Bengel wurde vorzeitig mit Wirkung ab dem 01.01.2019 um weitere drei Jahre verlängert. Der Anstellungsvertrag von Herrn Schmidt wurde ebenfalls vorzeitig mit Wirkung zum 01.01.2019 um weitere zwei Jahre verlängert. Dabei wurde im Vertrag von Herrn Bengel die Deckelung der Gesamtbezüge auf 900.000,00 EUR, im Vertrag von Herrn Schmidt auf 800.000,00 EUR angehoben. Die kurzfristige variable Vorstandsvergütung ist abhängig vom Konzern EBIT und ab dem Geschäftsjahr 2019 auf 230.000 EUR gedeckelt. Ab dem Jahr 2020 erhöht sich der Maximalbetrag jeweils um 5%. Die langfristige variable Vergütung ist ebenfalls abhängig vom Konzern EBIT und ist auf 350.000 EUR gedeckelt. Der Maximalbetrag erhöht sich ab dem Jahr 2020 jeweils um 5%. Die langfristige variable Vergütung kommt nach drei Jahren nur zur Auszahlung soweit das durchschnittliche Konzern EBIT der letzten drei Jahr mindestens 9.000.000 EUR beträgt. Dieses Limit erhöht sich ebenfalls um 5% jährlich. Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2018 nach § 14 der Satzung: scroll
Für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie für weitere leitende Angestellte bestand weiterhin im Jahr 2018 eine D&O Versicherung. Die Beiträge in Höhe von 40 TEUR (Vj. 51 TEUR) wurden von der Gesellschaft übernommen. Zum Bilanzstichtag hielt der Vorstand 7.670 Aktien (0,09%). Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten 80 Aktien. 4. Veränderungen auf AnteilseignerebeneLOYS Investment S.A., Munsbach, Luxemburg hat uns nach §40 WpHG am 6. Februar 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 6. Februar 2018 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,19% (das entspricht 434.239 Stimmrechten) betragen hat. Die Aktien sind im Bestand der folgenden durch die LOYS Investment S.A. verwalteten Fonds enthalten: LOYS FCP - LOYS GLOBAL L/S, LOYS EUROPA SYSTEM, LOYS Sicav - LOYS Global System. Herr Jos B. Peeters, Geburtsdatum 11. Januar 1948, hat uns am 01. August 2018 gemäß § 40 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 30. Juli 2018 die Schwelle von 3% unterschritten hat und an diesem Tag 2,80% (234.180 Stimmrechte) betragen hat. E KonzernverhältnisseDie Gesellschaft erstellt gemäß § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen nach International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Konzernabschluss der CENIT AG wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. F NachtragsberichtEs ergaben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Abschlussstichtag. G Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2018 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft (http://www.cenit.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html) zugänglich gemacht.
Stuttgart, 15. März 2019 CENIT Aktiengesellschaft Der Vorstand Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts des CENIT Konzerns und der CENIT AGPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht des CENIT Konzerns und der CENIT AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die unter "Sonstige Angaben" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben den folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert: UmsatzrealisierungSachverhaltDie Gesellschaft erzielt Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hardware, der Lizensierung von Software sowie aus der Erbringung von Beratungsleistungen für die Planung, Implementierung und Optimierung von Geschäfts- und IT-Prozessen. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn bei einer Lieferung der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist oder bei Leistungen die vertraglich geschuldete Leistung erbracht worden ist. Die Realisierung von Umsatzerlösen aus Lizenzgeschäften ist abhängig davon, ob ein zeitlich befristetes oder unbefristetes Nutzungsrecht gewährt wird. Werden Lizenzgeschäfte getätigt, die dem Lizenznehmer ein zeitlich befristetes kurzfristiges Nutzungsrecht einräumen, werden die Umsatzerlöse über den Leistungszeitraum linear vereinnahmt. Räumen die Lizenzen ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ein, werden die zu entrichtende einmalige Lizenzgebühr (PLC) für die Softwareüberlassung im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht und die jährliche Lizenzgebühr (ALC) für Softwarepflege und Support zeitanteilig als Umsatzerlös ausgewiesen. Die aus dem Umsatzprozess und der Umsatzabgrenzung resultierenden Vermögensgegenstände bilden neben den liquiden Mitteln die wesentlichen Bilanzposten auf der Aktivseite. Die Prüfung der Erlösrealisierung und Umsatzabgrenzung bedurfte daher unserer besonderen Aufmerksamkeit und stellte deshalb einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt im Rahmen unserer Prüfung dar. Die Angaben zur Umsatzrealisierung sind im Abschnitt B auf der Seite 2 des Anhangs enthalten. Prüferische Reaktion und ErkenntnisseWir haben die Übereinstimmung der von der CENIT Aktiengesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Realisierung von Umsatzerlösen mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften gewürdigt. Wir haben das interne Kontrollsystem in Bezug auf die Umsatzrealisierung aufgenommen. Bei den wesentlichen Kontrollen für die Realisierung der Umsatzerlöse haben wir deren Ausgestaltung und deren Wirksamkeit beurteilt. Für eine Auswahl aus den realisierten Umsätzen haben wir auch durch die Überprüfung der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen und anderer damit in Zusammenhang stehender Dokumente sowie durch Erläuterungen von Mitarbeitern der Gesellschaft aus den Bereichen Rechnungslegung oder Vertrieb ein Verständnis über die Transaktion erlangt, und die sachgerechte Abbildung im Jahresabschluss beurteilt. Darüber hinaus haben wir Transaktionsbestätigungen von ausgewählten Kunden eingeholt, Cut-Off Prüfungen für ausgewählte Umsatzerlöse durchgeführt und beurteilt, ob die jeweiligen Richtlinien zur Realisierung der Umsatzerlöse angemessen angewendet wurden, um eine periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse sicherzustellen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Angaben
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließend die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäss Artikel 10 APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 18. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. August 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Abschlussprüfer der CENIT Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Christof-Martin Preis.
Stuttgart, 15. März 2019 BDO AG gez. Steffen Walter, Wirtschaftsprüfer gez. Christof-Martin Preis, Wirtschaftsprüfer ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENSscroll
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Bilanzeid im Jahresfinanzbericht(Aktiengesellschaft)Hinsichtlich des Bilanzeids gem. § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 3 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB einigte sich der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) in seiner 114. Sitzung unter Berücksichtigung eingegangener Anmerkungen auf die folgende Formulierung für den AG Jahresabschluss: "Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der AG Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im AG Jahresbericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind." Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresfinanzberichts gem. § 37v Abs. 1 und 2 WpHG zusätzlich die Vorgaben der §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Einzelabschluss) zu beachten sind.
Der Vorstand Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands GlossarBIAbkürzung für Business Intelligence Business Intelligence bezeichnet Verfahren und Prozesse zur systematischen Analyse (Sammlung, Auswertung und Darstellung) von Daten in elektronischer Form. CATIAPLM-Lösung von Dassault Systèmes Mit Hilfe von CATIA können Nutzer die gesamte Palette industrieller Designprozesse, angefangen vom Marketing und dem ursprünglichen Konzept über Produktdesign, Analyse und Zusammenbau bis hin zur Wartung verwalten. Digital Factory (Digitale Fabrik)Dreidimensionale grafische Simulation einer Fabrik durch digitale integrierte Systeme (bspw. DELMIA) Digital Manufacturing (Digitale Fertigung)Planung und Simulation von Fertigungsprozessen durch Vernetzung mit digitalen integrierten Systemen (bspw. DELMIA). konzipiert zur Optimierung von Produktionskosten, Ergonomie, Anordnung am Montageband, Produktivität und Terminplanung. ECMAbkürzung für Enterprise Content Management Enterprise Content Management (ECM) ermöglicht einem Unternehmen, alle relevanten Informationen nicht nur aufzubewahren, sondern diese außerdem zu verwalten und wieder zu verwenden. Dadurch können einerseits Ausfallzeiten reduziert und zum anderen die Qualität der angebotenen Produkte und Dienstleistungen erhöht werden. EIMAbkürzung für Enterprise Information Management EIM umfasst alle Lösungen und Beratungsdienstleistungen, die strukturierte und unstrukturierte Daten unternehmensintern und auch extern zur Verfügung stellen. EIM gewährleistet die Hochverfügbarkeit und Sicherheit von Daten und optimiert ihren Austausch zwischen Anwendern. EIM ist ein ganzheitliches Konzept zur Datenverwaltung, das für eine durchgängige, transparente und verlässliche Informationsstruktur sorgt. Dazu gehören alle bisherigen Lösungen und Beratungsdienstleistungen für Enterprise Content Management, Groupware, Infrastrukturmanagement und Application Management Outsourcing, Systems Management, Hotline-Service oder Fernwartung der Hard- und Software. ERPAbkürzung für Enterprise Resource Planning (unternehmensweite Ressourcenplanung) Geschäftsstrategie, die Unternehmen bei der Verwaltung ihrer Hauptgeschäftsfelder unterstützt: Einkauf, Lagerbestand, Zulieferer, Kundendienst und Auftragsverfolgung. ERP lässt sich außerdem für Finanzen und Personalverwaltung einsetzen. Ein ERP-System basiert in der Regel auf einer Reihe von Softwaremodulen, die mit einer relationalen Datenbank verknüpft sind. PLCAbkürzung für Primary License Charge PLMAbkürzung für Product Lifecycle Management Geschäftsstrategie, die Unternehmen dabei unterstützt, Produktdaten auszutauschen, einheitliche Verfahren anzuwenden und den Wissensstand des Unternehmens in der Produktentwicklung, von der Konzeption bis zur Aussonderung, im gesamten erweiterten Unternehmen zu nutzen. Durch die Einbindung aller Beteiligten (Unternehmensabteilungen, Geschäftspartner, Zulieferer, OEMs und Kunden) bietet PLM diesem ganzen Netzwerk die Möglichkeit, als Einheit zu operieren und gemeinsam Produkte zu konzipieren, entwickeln, bauen und warten. VARAbkürzung für Value Added Reseller CENIT AG Industriestraße 52-54 D-70565 Stuttgart T. +49 711 7825-30 F. +49 711 7825-4000 E. info@cenit.de www.cenit.com |
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