STRABAG AG
Köln
(Amtsgericht Köln, HRB 93308)
Bekanntmachung gemäß §§ 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 264 Abs. 3 HGB Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Unsere Alleinaktionärin, die STRABAG SE, Villach/Österreich, hat für das Geschäftsjahr
2017 der Inanspruchnahme der Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB im Hinblick auf die
Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses und im Hinblick auf die Pflicht zur
Aufstellung eines Lageberichts zugestimmt.
Zur Erfüllung der Voraussetzung für die Befreiung der STRABAG AG, Köln, von der Pflicht
zur Offenlegung (§ 264 Abs. 3 HGB) des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 hat sich die Alleinaktionärin, die STRABAG SE, Villach/Österreich, zur freiwilligen
Verlustübernahme im Sinne des § 302 AktG für das Geschäftsjahr 2018 verpflichtet.
Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der STRABAG SE, Villach/Österreich, zum
31.12.2017 einbezogen, welcher beim Bundesanzeiger offengelegt wird.
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