STRABAG AG

Köln

(Amtsgericht Köln, HRB 93308)

Bekanntmachung gemäß §§ 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 264 Abs. 3 HGB
Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Unsere Alleinaktionärin, die STRABAG SE, Villach/Österreich, hat für das Geschäftsjahr 2018 der Inanspruchnahme der Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB im Hinblick auf die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses und im Hinblick auf die Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts zugestimmt.

Zur Erfüllung der Voraussetzung für die Befreiung der STRABAG AG, Köln, von der Pflicht zur Offenlegung (§ 264 Abs. 3 HGB) des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 hat sich die Alleinaktionärin, die STRABAG SE, Villach/Österreich, zur freiwilligen Verlustübernahme im Sinne des § 302 AktG für das Geschäftsjahr 2019 verpflichtet.

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der STRABAG SE, Villach/Österreich, zum 31.12.2018 einbezogen, welcher beim Bundesanzeiger offengelegt wird.

 

STRABAG AG

Der Vorstand