STRABAG AGKöln(Amtsgericht Köln, HRB 93308)Bekanntmachung gemäß §§ 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 264 Abs. 3 HGB Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Unsere Alleinaktionärin, die STRABAG SE, Villach/Österreich, hat für das Geschäftsjahr 2022 der Inanspruchnahme der Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB im Hinblick auf die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses und im Hinblick auf die Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts und Anhangs zugestimmt. Zur Erfüllung der Voraussetzung für die Befreiung der STRABAG AG, Köln, von der Pflicht zur Offenlegung (§ 264 Abs. 3 HGB) des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 hat sich die Alleinaktionärin, die STRABAG SE, Villach/Österreich, zur freiwilligen Verlustübernahme im Sinne des § 302 AktG für das Geschäftsjahr 2023 verpflichtet. Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der STRABAG SE, Villach/Österreich, zum 31.12.2022 einbezogen, welcher beim Bundesanzeiger/Unternehmensregister offengelegt wird.
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