STRABAG AG

Köln

Bekanntmachung der Erklärung nach § 341s Abs. 2 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Amtsgericht Köln

HRB 93308

Bekanntmachung der Erklärung nach § 341s Abs. 2 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Die STRABAG AG, Köln nimmt für das Geschäftsjahr 2022 Befreiungsmöglichkeiten gem. §§ 291, 264 Abs. 3 HGB in Anspruch. Aus diesem Grund teilen wir hiermit in Bezug auf § 341s Absatz 2 HGB mit, dass die STRABAG AG, Köln für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 in den von der STRABAG SE, Villach/ Österreich im Sinne von § 341s Abs. 2 HGB erstellten Konzernzahlungsbericht einbezogen ist und daher kein eigener Zahlungsbericht erstellt wird.

Der Konzernzahlungsbericht der STRABAG SE, Villach/Österreich ist auf deren Internetseite unter www.strabag.com [http://www.strabag.com/] als sogenannter „Konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen“ in der Kategorie Hauptversammlung unter Downloads zugänglich.

 

Köln, im Juli 2023

Der Vorstand