Ad-hoc | 23 June 1999 09:43
Ad hoc-Service: Bundesländer-Vers. AG
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Die Versicherungsanstalt der österreichischen Bundesländer,
Versicherungsaktiengesellschaft (“Bundesländer”) gibt folgendes
bekannt:
Die BARC Versicherungs-Holding AG (“BARC”), als
Hauptaktionärin der “Bundesländer” sowie der AUSTRIA
COLLEGIALITÄT Österreichische Versicherung
Aktiengesellschaft (“AUSTRIA-COLLEGIALITÄT”) hat durch ihren
Aufsichtsrat 22.6.1999 den Abschluß der für die geplante
Neustrukturierung des Konzerns erforderlichen Umgründungs-
verträge durch die Vorstände der beteiligten Gesellschaften
genehmigt. Konforme Beschlüsse wurden auch von den
jeweiligen Aufsichtsräten der beteiligten Gesellschaften gefaßt.
Im Vordergrund steht dabei der Verschmelzungsvertrag zwischen
“BARC” und “Bundesländer”, welcher die Fusion der “BARC” auf die
“Bundesländer” als übernehmende Gesellschaft zum Inhalt hat.
Grundlage für die Ermittlung der Wertverhältnisse sind
Unternehmensbewertungen von “BARC”, “Bundesländer” und “AUSTRIA-
COLLEGIALITÄT”, welche sich wie folgt darstellen: “BARC” – rund S
16.500 Mio., “Bundesländer” – rund S 15.100 Mio., “AUSTRIA-
COLLEGIALITÄT” – rund S 13.400 Mio. Durch die Aktionäre soll die
Verschmelzung von “BARC” auf die “Bundesländer” im September 1999
beschlossen werden.
Aus den Bewertungen ergibt sich eine Wertrelation zwischen den
Unternehmen von ca. 1,09 (“BARC”) zu 1 (“Bundesländer”). Unter
Berücksichtigung der von der “BARC” bereits an der
“Bundesländer” gehaltenen Aktien werden im Zuge der
Verschmelzung die Aktionäre der “BARC” anteilsmäßig mit
“Bundesländer”-Aktien abgefunden und findet eine
Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft in Höhe von S
554,3 Mio. statt, welche ebenfalls ausschließlich die Aktionäre der
“BARC” erhalten. Diesen kommt nach der Verschmelzung eine
Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft zu.
Das Grundkapital der fusionierten Gesellschaft stellt sich nach
erfolgter Verschmelzung mit rund S 1.456,9 Mio. dar. Unter
Berücksichtigung des in der gestrigen Hauptversammlung
beschlossenen bedingten Kapitals in Höhe von S 41.978.200 zum
Zweck des Umtausches von Partizipationsscheinen in Stammaktien
kann sich im Falle des Umtausches ein Grundkapital von
höchstens rund S 1.498,8 Mio. ergeben.
Der Aufsichtsrat der “BARC” hat in seiner gestrigen Sitzung weiters
Beschluß gefaßt, den Aktionären in der Hauptversammlung
im September 1999 vorzuschlagen, den Firmenwortlaut der
“Bundesländer” als künftiger Konzernholding in UNIQA
Versicherungen AG abzuändern.
Mit Aussendung vom 17.05.1999 haben wir mitgeteilt, daß unter
Einbeziehung der “AUSTRIA-COLLEGIALITÄT Versicherungen” unter der
börsennotierten Holding je eine operative Sachversicherungs-
sowie Personenversicherungsgesellschaft geschaffen werden sollen,
wobei in diesen Gesellschaften die jeweiligen
Versicherungsbestände der “Bundesländer” und der “AUSTRIA
COLLEGIALITÄT Versicherungen” zusammengefaßt werden. In diesem
Zusammenhang hat der Aufsichtsrat der “BARC” weiters beschlossen,
im Sinne der Verwendung der Marke UNIQA als Konzernmarke, die
als operative Personenversicherungsgesellschaft fungierende
“AUSTRIA-COLLEGIALIÄT” in UNIQA Personenversicherung AG
umzubenennen. Die operative Sachversicherungsgesellschaft soll
den Firmenwortlaut UNIQA Sachversicherung AG erhalten.
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