Ad-hoc | 29 May 2000 14:21
Ad hoc-Service: UNIQA Versicherung AG
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Aufsichtsratssitzung der UNIQA Versicherungen AG vom 29. Mai 2000
weitere Beschlüsse
Der Aufsichtsrat der UNIQA Versicherungen AG hat in der heutigen
Sitzung die Zustimmung zur Vorlage der nachstehenden Maßnahmen zur
Beschlußfassung an die 1. ordentliche Hauptversammlung der
Gesellschaft vom 20. Juni 2000 erteilt.
Umrechnung des Grundkapitals in EURO
Das Grundkapital der Gesellschaft soll von derzeit ATS
1.497,222.600,– auf EUR 119,777.808,– umgerechnet werden. Es
wird unterteilt sein in 119,777.808 nennwertlose Stückaktien. Für
ein derzeitiges auf den Inhaber lautendes Aktienstück im
Nennbetrag von ATS 100,– werden nach Kapitalberichtigung 8 auf
den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zugeteilt werden.
Genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 50,000.000,–
Der Vorstand soll ermächtigt werden, bis 30. Juni 2005 das
Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates um
höchstens EUR 50,000.000,– zu erhöhen. Damit soll die Möglichkeit
für Kapitalmaßnahmen geschaffen werden, wobei auch ein Ausschluß
des Bezugsrechtes vorgesehen sein kann.
Einziehung des restlichen Partizipationskapitals im Nominale ATS
1,626.400,–
Nach zwei Umtauschangeboten vom Oktober 1999 und Mai 2000 haben
von den ursprünglichen Inhabern von Nominale ATS 41,978.200,–
insgesamt Inhaber von Nominale ATS 40,351.800,– ihre Wertpapiere
in Inhaberstammaktien der UNIQA getauscht. Die beiden
Umtauschangebote sahen dabei jeweils keine Aufzahlung für den
Umtausch vor. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen werden, das
verbleibende Restvolumen von Nominale ATS 1,626.400,–
Partizipationsscheinen gegen Barabfindung einzuziehen. Maßgeblich
für den Abfindungspreis ist dabei der durchschnittliche Börsekurs
der Partizipationsscheine vor der Beschlußfassung über die
Einziehung. Der Gewinnanteil in Höhe von 16% wird noch
ausgeschüttet.
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Die Gesellschaft soll die Ermächtigung erhalten, bis höchstens
11,977.780 Stückaktien der UNIQA Versicherungen AG mit Zustimmung
des Aufsichtsrates bis 20. Dezember 2001 erwerben zu können. Es
ist üblich geworden, daß börsenotierte Gesellschaften diese seit
dem Vorjahr durch das Aktienrückerwerbsgesetz gegebene Möglichkeit
als strategische Option zur allfälligen Verbesserung der
Kapitalstruktur vorsehen. Das Kursband für den Aktienrückerwerb
soll zwischen EUR 5 und EUR 15 vorgesehen sein (EUR 40 bzw. EUR
120 vor EURO-Umstellung). Der Aktienrückerwerb unterliegt
detaillierten Publizitätsvorschriften. Die Aktien sollen
grundsätzlich wieder über die Börse bzw. über ein öffentliches
Angebot veräußert werden. Daneben soll auch die Möglichkeit
gegeben sein, die Aktien auf andere Art zu veräußern.
Wien, am 29. Mai 2000
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