Ad-hoc | 20 June 2000 13:08
Ad hoc-Service: UNIQA Versicherung AG
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UNIQA Versicherungen AG – Einzug und Barabfindung des
Partizipationskapitals
In der ersten ordentlichen Hauptversammlung der UNIQA
Versicherungen AG vom 20. Juni 2000 wurde der Beschluß
gefasst, das gesamte nach dem letzten Umtauschangebot noch
verbleibende Partizipationskapital der UNIQA Versicherungen AG
einzuziehen.
Der Einzug des Partizipationskapitals im Nominale von ATS
1,626.400,– erfolgt durch Barabfindung der Inhaber von
Partizipationsscheinen.
Die Höhe der Barabfindung wurde aus dem durchschnittlichen
Börsekurs an den der Beschlußfassung über die Einziehung
vorausgehenden zwanzig Börsetagen – an denen eine Börsehandel
stattgefunden hat – errechnet und beträgt EUR 56,60 je
Partizipationsschein a Nominale ATS 100,–.
Die Auszahlung der Barabfindung wird voraussichtlich am
Mittwoch, den 5. Juli 2000 durch die Raiffeisen Zentralbank
Österreich Aktiengesellschaft als Zahl- und Einreichstelle im
Wege der depotführenden Banken erfolgen. Für diesen Tag ist
auch die Bekanntmachung des Hauptversammlungsbeschlusses im
Amtsblatt der Wiener Zeitung vorgesehen. Damit ist das
Partizipationskapital eingezogen und die UNIQA Versicherungen
AG notiert an der Wiener Börse nur mehr mit der einheitlichen
und international anerkannten Wertpapierkategorie Stammaktie.
Rückfragen: UNIQA Versicherungen AG / Medienstelle
Tel.: (+43 1) 211 75 – 3300
e-mail: kommunikation@uniqa.at
http://www.uniqa.at
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