Ad-hoc | 28 May 2001 13:56
UNIQA Versicherungen AG
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Aktienrückkaufprogramm
Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufsermächtigung Gebrauch zu
machen, und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms
Die 1. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Versicherungen AG mit dem Sitz in
Wien (“UNIQA” oder “die Gesellschaft”) vom 20.6.2000 hat den Vorstand
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 9
und Abs 1a AktG (idF vor Inkrafttreten des AOG) zu erwerben, wobei die
Gesellschaft – zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft
bereits erworben hat und noch besitzt – höchstens 11,977.780 auf Inhaber
lautende Stückaktien der Gesellschaft erwerben darf, die Ermächtigung bis
einschließlich 20.12.2001 gilt und eigene Aktien gemäß der Ermächtigung zu einem
Gegenwert von mindestens EUR 5,– und höchstens EUR 15,– je Stückaktie
erworben werden dürfen und das jeweilige Rückkaufprogramm (einschließlich von
dessen Dauer) zu veröffentlichen ist.
Dieser Beschluss der 1. ordentlichen Hauptversammlung von UNIQA vom 20.6.2000
wurde gemäß § 65 Abs 1a AktG (idF vor Inkrafttreten des AOG) im Amtsblatt zur
Wiener Zeitung vom 5.7.2000 veröffentlicht.
Der Vorstand von UNIQA hat am 25.5.2001 beschlossen, von der Ermächtigung der 1.
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20.6.2000 zum Aktienrückkauf
im Umfang von bis zu höchstens 2,395.556 auf Inhaber lautenden Stückaktien der
Gesellschaft – das entspricht 2 % des Grundkapitals der Gesellschaft – Gebrauch
zu machen. Der Aufsichtsrat von UNIQA hat dem erwähnten Beschluss des Vorstands
am 28.5.2001 zugestimmt.
Dieser mit Zustimmung des Aufsichtsrats von UNIQA gefasste Beschluss des
Vorstands von UNIQA wird hiemit gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm § 1 Abs 2 und Abs 3
VeröffentlichungsV (BGBl II 2000/5) veröffentlicht.
Weiters wird das Rückkaufprogramm gemäß § 65 Abs 1a AktG und gemäß § 82 Abs 9
BörseG iVm § 2 VeröffentlichungsV (BGBl II 2000/5) veröffentlicht.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c) DGAP 28.05.2001
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Z 9
AktG (idF vor Inkrafttreten des AOG): 20.6.2000.
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 65
Abs 1a AktG (idF vor Inkrafttreten des AOG): Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom
5.7.2000.
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückkaufprogramms: 5.6.2001 bis
voraussichtlich 30.9.2001.
4. Aktiengattung, auf die sich das Rückkaufprogramm bezieht: auf Inhaber
lautende Stückaktien von UNIQA (einheitliche Aktiengattung).
5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere
auch Anteil der rückzukaufenden eigenen Aktien am Grundkapital: bis zu höchstens
2,395.556 auf Inhaber lautende Stückaktien von UNIQA, das heißt bis zu
höchstens 2 % des Grundkapitals von UNIQA.
6. Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie: Der Gegenwert je
Aktie darf den gewichteten Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten
amtlichen Schlusskurse für UNIQA Aktien an den dem Erwerb jeweils unmittelbar
vorangehenden drei Börsetage nicht um mehr als 20 % über- oder unterschreiten,
in absoluter Höhe nicht weniger als EUR 5,– und nicht mehr als EUR 7,50
betragen.
7. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob der Rückkauf über
die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob es beim Rückkauf ein
Übernahmeangebot geben wird, ob die Aktien eingezogen oder allenfalls
wiederverkauft werden sollen oder ob sie für Zwecke eines
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden sollen: Der Rückkauf der UNIQA
Aktien auf Grund dieses Rückkaufprogramms findet über die Wiener Börse statt.
Ein Übernahmeangebot wird anlässlich des Rückkaufs nicht unterbreitet. Zweck des
Rückkaufs ist die Angebots- und Nachfrageverbesserung für die UNIQA Aktie an
der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck
ausgeschlossen ist. Aus Anlass dieses Rückkaufprogramms findet keine Einziehung
von Aktien statt. Die erworbenen eigenen Aktien sollen wiederverkauft werden,
wobei sich UNIQA vorbehält, die erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls auch
zur Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung zu verwenden.
8. Allfällige Auswirkung des Rückkaufprogramms auf die Börsezulassung der Aktien
der Emittentin: keine.
9. Ausmaß der gegenwärtig eingeräumten oder geplanten Aktienoptionen im Rahmen
von Stock Option Plänen an leitende Angestellte oder Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin: Gegenwärtig sind Aktienoptionen im
Rahmen von Stock Option Plänen an leitende Angestellte oder Vorstands- oder
Aufsichtsratsmitglieder nicht eingeräumt oder konkret geplant. Die Emittentin
behält sich vor, erworbene eigene Aktien gegebenenfalls auch für Zwecke eines
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu verwenden und dabei Aktienoptionen
gegebenenfalls auch an Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte
auszugeben; in diesem Fall wird die Emittentin das Ausmaß der Aktienoptionen
gemäß § 3 Abs 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekanntgeben.
Änderungen des Rückkaufprogramms (siehe § 3 VeröffentlichungsV) sowie die
Veröffentlichung der im Rahmen des Rückkaufprogramms durchgeführten
Transaktionen (siehe § 4 VeröffentlichungsV) werden im Internet auf der Homepage
von UNIQA http://www.uniqa.at unter “Aktienrückkaufprogramm” bekanntgemacht
werden.
Die vorliegende Veröffentlichung ist kein Angebot zum Erwerb von UNIQA Aktien
und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von
UNIQA Aktien anzunehmen.
Der Vorstand beabsichtigt, der 2. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
vom 25. Juni 2001 einen Antrag auf Verlängerung der im Vorjahr erteilten
Aktienrückkaufermächtigung um weitere 18 Monate zur Beschlussfassung vorzulegen.
Rückfragehinweis:
UNIQA Versicherungen AG / Medienstelle
Tel.: (+43 1) 211 75 – 3300 / Fax: (+43 1) 211 75 – 3619
E-Mail: kommunikation@uniqa.at
http://www.uniqa.at
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WKN: 082110; Index:
Notiert: Amtlicher Handel in Wien
281356 Mai 01