Ad-hoc | 14 September 2000 17:45
Ad hoc-Service: Wolford AG
Presseaussendung
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Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG
Rückkaufskonzept
Fassung eines Vorstandsbeschlusses
In der 13. Ordentlichen Hauptversammlung der WOLFORD AG vom
4.9.2000 wurde der Vorstand der WOLFORD AG ermächtigt, bis zu
500.000 Stück eigene Aktien der Gesellschaft (abzüglich bereits
gehaltener eigener Aktien) während einer Geltungsdauer von 18
Monaten ab dem Tag der Beschlußfassung zu einem Gegenwert
zwischen Euro 15,- und Euro 50,- zu erwerben, wobei gemäß § 65
Abs 2 AktG das Ausmaß aller gemäß § 65 Abs1 Z1, 4, 5, 8 und 9
AktG gehaltenen eigenen Aktien der Gesellschaft einen Anteil
von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf.
Der Vorstand der WOLFORD AG hat beschlossen, das noch bis
30.09.2000 laufende Rückkaufprogramm aufgrund der Ermächtigung
der 12. Ordentlichen Hauptversammlung zu widerrufen und von
dieser Ermächtigung der 13. Ordentlichen Hauptversammlung
Gebrauch zu machen.
Angaben zum Aktienrückkaufsprogramm:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses gemäß § 65 Abs 1 Z 9 AktG
ist der 4.9.2000.
2. Tag der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses
gemäß § 65 Abs 1a AktG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung ist der
8. September 2000.
3. Das Rückkaufprogramm beginnt am 20.09.2000 und endet
voraussichtlich am 31.12.2000.
4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf Stammaktien der
WOLFORD AG
5. Es wird beabsichtigt bis zu 100.000 Stück Stammaktien der
WOLFORD AG , das sind bis zu 2 % vom Grundkapital der WOLFORD
AG rückzukaufen.
6. Der Ankaufspreis für den Rückerwerb eigenes Aktien darf
den Kurs von EUR 15.- je Aktie nicht unter- und den Kurs von
EUR 50.- je Aktie nicht überschreiten.
7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Der Rückkauf erfolgt
zur Förderung des shareholder value. Die im Rahmen dieses
Aktienrückkaufprogrammes erworbenen Aktien sollen nicht für
Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden.
8. Die WOLFORD AG hat einen Stock Option Plan beschlossen. An
leitende Angestellte oder Vorstandsmitglieder der WOLFORD AG
wurden bereits insgesamt 50.000 Optionen eingeräumt. Während
der 18-Monate-Frist gemäß § 65 Abs 1 Z 9 AktG können bis zu
weitere 100.000 Optionen an leitende Angestellte oder
Vorstandsmitglieder der WOLFORD AG eingeräumt werden.
Die WOLFORD AG beabsichtigt, die Veröffentlichungsverpflichtung
gemäß §§ 3 und 4 der Veröffentlichungsverordnung durch die
Veröffentlichung von Angaben über die öffentlich zugängliche
Internetadresse der WOLFORD AG (www.wolford.com) zu erfüllen.
Der Vorstand
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