Jahresfinanzbericht
2020/21
Burgenland Holding Aktiengesellschaft
2020/21 2019/20 2018 /19
Bilanzsumme Mio.EUR 80,7 80,7 80,1
Eigenkapital Mio.EUR 80,7 80,7 80,1
Beteiligungserträge Mio.EUR 10,6 10,5 10,0
Jahresüberschuss Mio.EUR 10,4 10,3 9,8
Energie Burgenland Gruppe
2020/21
Prognose
2019/20
Stromverkauf GWh 1.118 1.205
Gasverkauf GWh 1.174 1.053
Umsatzerlöse Mio. EUR 336,3 336,7
Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 27,6 56,4
Bilanzsumme Mio. EUR 957,1 917,7
Eigenkapital Mio. EUR 346,9 347,4
Kennzahlen
Mit Energie fürs Burgenland
Die Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am
Grundkapital der EnergieBurgenlandAG. Die restlichen 51 %
der Anteile werden von der LandesholdingBurgenlandGmbH
gehalten. Das Grundkapital der EnergieBurgenlandAG beträgt
34,9Mio.Euro.
Die Aktien der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (Grund-
kapital: 21,8 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der
Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkenn-
nummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär
der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist die EVNAG, die
unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält.
Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und
zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIEGmbH gehal-
ten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter der
meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 %.
2
Kennzahlen
2
Unternehmensprofil
2
Vorwort des Vorstands
5
Corporate Governance Bericht
6
Bekenntnis zum Österreichischen
Corporate Governance Kodex 6
Organe der Gesellschaft 7
Energie Burgenland Gruppe
Geschäftsentwicklung 2020/21 (Prognose) 13
Lagebericht
15
Energiepolitisches Umfeld 15
Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld 16
Wirtschaftliche Entwicklung 18
Risikobericht 20
Ausblick 20
Jahresabschluss 2020/21
22
Bilanz 22
Gewinn- und Verlustrechnung 23
Anhang 24
Entwicklung des Anlagevermögens 25
Bestätigungsvermerk
28
Aktie
32
Beteiligungen
33
Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht
Umschlag
Jahresfinanzbericht 2020/21
Inhalt
3
4
W
I
N
D
K
R
A
F
T
C
M
Y
CM
MY
CY
CMY
K
211031_Windkraftanlage_Halbtonraster_sw_icons_weiss.pdf 1 31.10.2021 18:12:28
5
Vorwort des Vorstands
Vorwort des Vorstands
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.; Dr. Alois Ecker
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Aktionärinnen und Aktionäre!
Das Geschäftsjahr 2020/21 war erneut von Herausforderungen
im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie geprägt. Hinzu
kommt, dass die gesellschatlich geforderte Transformation
des Energiesystems zu großen Veränderungen der energie-
wirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen
führt. In Österreich wurde hierzu im Juli 2021 vom Nationalrat
das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz beschlossen. Der Geschäfts-
erfolg der Energie Burgenland AG und somit auch der Burgen-
land Holding Aktiengesellschaft wird wesentlich von diesen
Rahmenbedingungen beeinflusst.
Trotz dieser turbulenten Zeiten in der Energiewirtschaft blickt
die Burgenland Holding Aktiengesellschaft erneut auf ein
erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Das Jahresergebnis zum
30.September 2021 lag mit 10,4 Mio. Euro leicht über dem
Niveau des Vergleichszeitraums. Im Wesentlichen wird das
Jahresergebnis der Burgenland Holding Aktiengesellschaft
durch die Dividendenausschüttungen ihrer Beteiligungen ge-
prägt, allen voran jener der Energie Burgenland AG, deren Divi-
dende aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2019/20 sich mit
10,3Mio.Euro stabil auf dem Niveau des Vorjahres bewegte.
Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft verzeich-
nete in der Berichtsperiode erneut eine sehr positive Entwick-
lung. Zum Bilanzstichtag 30. September 2021 konnte zum Ver-
gleichswert des Vorjahres ein Zuwachs des Aktienkurses von
26,9 % erzielt werden.
Diese positive Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr er-
möglicht es dem Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesell-
schaft, der Hauptversammlung aus dem Ergebnis des Geschäfts-
jahres 2020/21 eine Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie
vorzuschlagen.
Für die Energie Burgenland AG wird für das Geschäftsjahr2020/21
ein übliches Ergebnis, bereinigt um die positiven Einmaleffekte
des Vorjahres, erwartet. Die Burgenland Holding Aktiengesell-
schaft geht davon aus, dass die Beteiligungserträge im Ge-
schäftsjahr 2021/22 in etwa auf dem Niveau des Berichtsjahres
liegen werden.
Eisenstadt, am 16. November 2021
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
6
Corporate Governance Bericht
Corporate Governance Bericht
1)
Bekenntnis zum Österreichischen
Corporate Governance Kodex
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist eine österrei-
chische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse.
Die Corporate Governance ergibt sich neben den gesetzlichen
Grundlagen, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht,
aus der Satzung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft,
dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)
siehe www.corporate-governance.at – sowie aus den Geschäfts-
ordnungen der sozietären Organe.
Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktien-
gesellschaft sind den Grundsätzen guter Corporate Gover-
nance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen
nationaler und internationaler Investoren hinsichtlich einer
verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientier-
ten Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum
23.März2021 hat sich die Burgenland Holding Aktiengesell-
schaft dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2021 vollinhalt-
lich unterworfen.
Die Standards des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen. Die
erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht
auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichi-
schen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwen-
den. Sie wird auch von der Burgenland Holding Aktiengesell-
schaft lückenlos eingehalten. Das Nichtbefolgen von C-Regeln
(Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begrün-
den. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft stellt derartige
Erläuterungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer
Homepage dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich
reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen hin-
gegen nicht zu begründen.
Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses
besteht, sind die internationalen Rechnungslegungsstandards
nicht anzuwenden. Die Berichterstattung erfolgt nach den gülti-
gen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln
65, 66, 69 und 70 des ÖCGK kommen nicht zur Anwendung.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding
Aktiengesellschaft erklären, vorbehaltlich der nachfolgend an-
geführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige
Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK; auch bei
R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate
Governance Bericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft
ist unter www.buho.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar.
Abweichungen von C-Regeln
Aufgrund der besonderen Ausprägung des Unternehmens
weicht die Burgenland Holding Aktiengesellschaft von folgen-
den C-Regeln des ÖCGK ab:
Regel 16: Kein Mitglied des Vorstands wurde zum Vorsit-
zenden gewählt. Die Gesellschaft ist eine Holding mit einem
geringen Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Die Bestel-
lung eines Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem zweigliedri-
gen Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der Aufsichts-
rat hat daher von einer entsprechenden Bestellung keinen
Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht,
eine Änderung ist jederzeit möglich. Der Vorstand agiert als
Kollegialorgan und hat seine Beschlüsse stets einvernehmlich
gefasst. Aus den genannten Gründen enthält auch die Ge-
schäftsordnung des Vorstands, die im Detail die Zusammenar-
beit des Vorstands regelt, keine Geschäftsverteilung.
Regel 18: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist ver-
traglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem so-
wie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden, auf
das jederzeit zugegriffen werden kann. Ein eigener Revisions-
plan wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe
der Gesellschaft und dem Anspruch größtmöglicher Effizienz
bei der Administration als nicht notwendig angesehen und
die bestehenden Kontrollen vom Vorstand als angemessen
beurteilt. Bei der Energie Burgenland AG ist im Übrigen ein
eigenes Revisionssystem eingerichtet.
Regel 27: Die Vergütung des Vorstands enthält keine variab-
len Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte
Gestaltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die
Nebenberuflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfach-
tes Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer
entsprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine
zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit
einvernehmlich möglich.
Regeln 27a bis 29a: Da der Vorstand nur eine fixe Vergütung
bekommt und es keine leitenden Angestellten in der Burgen-
land Holding Aktiengesellschaft gibt, sind die Regeln 27a bis
29a nur eingeschränkt anwendbar.
Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem
Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit gerin-
gem Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichts-
rat hat daher von einer Bestellung eines Vorstandsvorsitzen-
den derzeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu
Regel 16). Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Ände-
rung ist jederzeit möglich. Die Abstimmung der Strategie, der
Geschäftsentwicklung sowie des Risikomanagements mit dem
Gesamtvorstand funktioniert angesichts der überschaubaren
Anzahl an Geschäftsfällen reibungslos.
1) gem. § 243c UGB
7
Corporate Governance Bericht
Organe der Gesellschaft
Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Geboren 1972, Jurist, leitet das Generalsekretariat und Beteili-
gungsmanagement der EVNAG, Mandate im Management in-
und ausländischer Konzerngesellschaften der EVN Gruppe, seit
2011 im Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft.
Erstbestellung: 5. September 2011
Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2026
Drei Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß
Regel 16 ÖCGK.
1)
Dr. Alois Ecker
Geboren 1960, Jurist, Beteiligungsmanager sowie diverse wei-
tere Managementfunktionen und Projektverantwortungen im
EVN-Konzern.
Erstbestellung: 1. Februar 2021
Ende laufende Funktionsperiode: 31.Jänner 2026
Vier Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß
Regel 16 ÖCGK.
2)
Mitglieder des Aufsichtsrats
Name (Geburtsjahr) Bestellung Andere Funktionen Unabhängigkeit Regel 53
3)
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964)
Vorsitzender
seit 11.03.2011 Sprecher des Vorstands der EVNAG,
Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG und Österreichische Post AG
ja
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (1958)
Stellvertretender Vorsitzender
seit 16.03.2018 Mitglied des Vorstands der EVNAG ja
Ing. Mag. Michael Amerer (1963) seit 31.03.2005 Geschäftsführer der VERBUND Hydro PowerGmbH ja
Mag. Rita Heiss (1969) seit 16.03.2018 Bereichsleiterin Finanz- und Rechnungswesen Flughafen Wien AG ja
Mag. Johannes Lang (1973) seit 20.03.2015 Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen EVNAG ja
Mag. Nikolaus Sauer (1969) seit 12.03.2021 leitender Bediensteter Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland nein
Mag. Jörg Sollfelner (1974) seit 18.03.2016 Geschäftsführer ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ja
MMag. Ute Teufelberger (1977) seit 21.03.2014 Geschäftsführerin der E-VO eMobility GmbH ja
Dr. Norbert Wechtl (1972) seit 15.03.2019 Leiter Recht und Public Affairs EVNAG ja
Dipl.-Ing. Peter Weinelt (1966) seit 16.03.2018 Geschäftsführer WIENER STADTWERKE GmbH,
Aufsichtsratsmitglied EVN AG und VERBUND AG
ja
3) Der Streubesitz der Burgenland HoldingAktiengesellschaft betgt unter 10 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung.
Die Funktionsperiode sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Haupt-
versammlung, die über das Geschäftsjahr 2022/23 beschließt.
1) EVN Macedonia AD, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Home DOO
2) „Wohnungseigentümer“ Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft m.b.H, EWU Wohnbau Unternehmensbeteiligungs-GmbH,
GEBAU-NIOBAU Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.H, Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft „Austria“ Aktiengesellschaft
Regel 39: Ein eigener Ausschuss des Aufsichtsrats zur Ent-
scheidung in dringenden Fällen besteht nicht. Das Erfordernis
dringender Entscheidungen des Aufsichtsrats wird über Um-
laufbeschlüsse abgedeckt und erscheint angesichts des gerin-
gen Geschäftsumfangs der Gesellschaft als ausreichend. Der
Aufsichtsrat kann jederzeit weitere Ausschüsse einrichten.
Regel 83: Der Abschlussprüfer hat auf Grundlage der vorge-
legten Dokumente und der zur Verfügung gestellten Unterla-
gen die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements zu beur-
teilen und dem Vorstand zu berichten. Wie oben erläutert ist
die Burgenland Holding Aktiengesellschaft vertraglich in das
Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne
Kontrollsystem der EVN AG eingebunden. Die Prüfung des Ab-
schlussprüfers hat sich daher auch auf die Funktionsfähigkeit
des Revisions- und Risikomanagements der EVN AG erstreckt.
8
Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand
Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft be-
steht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener
Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegen-
stand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung
der Interessen der Aktionäre sowie das öffentliche Interesse es
erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere aktien-, börse-, und unterneh-
mensrechtliche Vorschriften, sowie die Satzung und die vom
Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand.
Wichtige Verhaltensregeln finden sich auch im ÖCGK.
Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz
oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat
der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die
Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog
derartiger Angelegenheiten.
Berichtspflichten des Vorstands
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisations-
rechtlichen Bestimmungen zu berichten, Gleiches gilt auch ge-
genüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht
des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die
Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichti
-
gen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.
Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt
im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse
sowie anlassbezogen in geeigneter Form. Darüber hinaus findet
eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem
Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenhei
-
ten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hier-
unter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.
Klare Trennung von Unternehmensführung und -kontrolle
Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungs-
system gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle
Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan
(Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden
Organen ist nicht zulässig.
Corporate Governance Bericht
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft
gehörten per 30. September 2021 insgesamt zehn von der
Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat
wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet,
die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen wählt.
Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach
Regel 53 des ÖCGK ist aus der Aufstellung auf Seite 6 ersicht-
lich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Be-
stimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere
Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für
den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK.
Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der
Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht
über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann.
Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zu-
stimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über
Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den
jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Auf-
sichtsrat.
Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn
es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der
Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen
materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet
ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher
Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem ÖCGK mehr-
jährige Übergangsfristen vorgesehen.
Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder
des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied
1. in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur
Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder deren Vorstand
steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet
und daher geeignet ist, das Verhalten des Aufsichtsratsmit-
glieds zu beeinflussen;
9
2. in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vor-
stands oder leitender Angestellter der Burgenland Holding
Aktiengesellschaft gewesen ist;
3. zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft kein Geschäfts-
verhältnis in einem für sie bedeutenden Umfang unterhält
oder im letzten Jahr unterhalten hat. Dies gilt auch für
Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein er-
hebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für
die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die
Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat
gemäß L-Regel 48 ÖCGK führt nicht automatisch zur Quali-
fikation als nicht unabhängig.
4. in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Burgen-
land Holding Aktiengesellschaft oder Beteiligter oder Ange-
stellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen ist;
5. nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft ist, in
der ein Vorstandsmitglied der Burgenland Holding Aktien-
gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist;
6. nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehört. Dies
gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit
einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interes-
sen eines solchen Anteilseigners vertreten.
7. kein enger Familienangehöriger (direkter Nachkomme,
Ehegatte, Lebensgefährte, Elternteil, Onkel, Tante, Bruder,
Schwester, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder
von Personen ist, die sich in einer in den vorstehenden
Punkten beschriebenen Position befinden.
Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsit-
zungen sowie drei Beschlussfassungen im Umlaufweg die
ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und
Befugnisse wahrgenommen. Unter den wesentlichen Ent-
scheidungen des Aufsichtsrats ist – neben der Feststellung
des Jahres abschlusses 2019/20 und der Genehmigung des
Budgets 2021/22 – die Veranlagung der Dividende und vor al-
lem die Festlegung des Stimmverhaltens der Gesellschaftsver-
treter in den Hauptversammlungen der Energie Burgenland
AG hervor zuheben. Ein Vorstandsmandat wurde verlängert
und das andere neu besetzt.
Der ÖCGK in der revidierten Fassung Jänner 2021 wurde für
die Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit Wirkung zum
23. März 2021 in Kraft gesetzt.
Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner
Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeits-
weise. Diese Selbstevaluierung wird anhand eines schrift-
lichen Fragebogens und anschließender mündlicher Erörterung
durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur aktuellen Umsetzung der
Marktmissbrauchsverordnung sowie den Bericht über Vorkeh-
rungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen ge-
mäß Regel 18a ÖCGK zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus
hat sich der Aufsichtsrat erneut mit möglichen Interessenkollisi-
onen auseinandergesetzt und dabei keine Konflikte festgestellt.
Aufgrund des Ablaufs der Funktionsperiode aller Mitglieder
wurden von der Hauptversammlung neun Aufsichtsratsmitglie-
der neu bestellt. Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die
Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt
87,2 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr
2020/21 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats
nicht persönlich teilgenommen.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Sowohl der Prüfungsausschuss als auch der Personalausschuss
bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
(Vorsitzender und Vergütungsexperte),
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Stellvertreter des Vorsitzenden),
Mag. Johannes Lang (Finanzexperte) und
Dr. Norbert Wechtl.
Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktienge-
sellschaft zwei Ausschüsse eingerichtet: der Prüfungsausschuss
und der Personalausschuss.
Die Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach,
soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Auf-
sichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Be-
schlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse über-
wachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene
Angelegenheiten entscheiden.
Corporate Governance Bericht
10
Corporate Governance Bericht
Der Prüfungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:
die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie
die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Ge-
währleistung seiner Zuverlässigkeit;
die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsys-
tems, gegebenenfalls des internen Revisionssystems, und
des Risikomanagementsystems der Gesellschaft;
die Überwachung der Abschlussprüfung unter Einbezie-
hung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berich-
ten der Abschlussprüferaufsichtsbehörde;
die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Ab-
schlussprüfers, insbesondere im Hinblick auf die für die ge-
prüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen; zu-
sätzlich ist Art. 5 Abs. 5 der Abschlussprüfungsverordnung
(VO (EU) 537/2014) zu beachten;
die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschluss-
prüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die
Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichter-
stattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungsaus-
schusses dabei;
die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung
seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Ge-
winnverteilung, des Lageberichts und gegebenenfalls des
Corporate Governance Berichts sowie die Erstattung des
Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Ab-
schlussprüfers unter Bedachtnahme auf die Angemes-
senheit des Honorars sowie die Empfehlung für seine
Bestellung an den Aufsichtsrat; es gilt hierzu Art. 16 der
Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014).
Der Prüfungsausschuss verfügt über den von Gesetz und
Regel 40 ÖCGK geforderten Finanzexperten. Die Mitglieder
des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sek-
tor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut. Der Prüfungs-
ausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2020/21
zweimal getagt. Behandelt wurden dabei der Jahresabschluss
zum 30.September 2020 samt Anhang und Lagebericht und
der Corporate Governance Bericht, der Bericht des Abschluss-
prüfers über die Jahresabschlussprüfung sowie der Prozess der
Abschlussprüfung.
Der Prüfungsausschuss nahm den Bericht zur Bewertung von
im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu marktüblichen
Bedingungen geschlossenen Geschäften (§ 95a Abs. 6 AktG)
zur Kenntnis. Weiters genehmigte der Prüfungsausschuss im
Umlaufweg bestimmte „Non-Audit Services“ durch den Ab-
schlussprüfer.
Der
Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nomi-
nierungs- und Vergütungsausschusses wahr und befasst sich
mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder in-
klusive der Nachfolgeplanung. Dem Personalausschuss oblie-
gen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der
Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit
nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats ge-
geben ist. Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss
des Aufsichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse
und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (Re-
gel43ÖCGK). Der Personalausschuss des Aufsichtsrats hat im
Geschäftsjahr 2020/21 vier Umlaufbeschlüsse gefasst. Diese
betrafen neben der Besetzung der beiden in der Berichtspe-
riode frei gewordenen Vorstandsmandate auch den Abschluss
von Vorstandsverträgen sowie die Genehmigung von Auf-
sichtsratsmandaten von Dr. Ecker.
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmit-
gliedern (Regel 48): Aus den Vorjahren bestand mit der
EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebli-
ches wirtschaftliches Interesse haben, folgender Vertrag mit
einem nicht bloß geringfügigen Entgelt:
Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, wird
die Verwaltung der Gesellschaft über einen Dienstleistungsver-
trag abgewickelt, der beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen,
rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management
sowie Beteiligungsmanagement umfasst; das Gesamtentgelt im
Geschäftsjahr 2020/21 betrug netto 110.721,00 Euro.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die
Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der
Beteiligungsgemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding
GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENERSTADT-
WERKEGmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträ-
ger (bis 2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖLandes-Betei-
ligungsholding als Gruppenträger). Eine Änderung des seit 2014
bestehenden Steuerumlagevertrags mit der EVNAG war nicht
erforderlich. Auf Basis dieses Gruppen- und Steuerausgleichs-
vertrags mit der EVN AG wurde im Geschäftsjahr 2020/21 eine
Steuerumlage in Höhe von 66.844,74Euro zugunsten der
Burgenland Holding Aktiengesellschaft verbucht.
11
Maßnahmen zur Förderung von Frauen, Diversitätskonzept
Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeiter noch leitende
Angestellte beschäftigt, sind in diesem Bereich keine spezifi-
schen Förderungsmaßnahmen geplant. Der Grundsatz der
Chancengleichheit gilt auch für die Leitungs- und Aufsichts-
organe des Unternehmens. Entsprechende Veränderungen
können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden. Im ab-
gelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Aufsichtsratsmandat neu
besetzt, wobei das Gleichstellungsgebot nach § 86 Abs7AktG
nicht anzuwenden ist. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sind
weiblich. Für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird
neben der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Kom-
petenz insbesondere auf eine fachlich und persönlich ausge-
wogene Zusammensetzung des Gremiums Bedacht genom-
men. Im Vorstand sind derzeit keine Frauen vertreten. In der
Berichtsperiode wurde ein Vorstandsmandat verlängert und
eines neu besetzt. Beide Vorstandsmandate wurden entspre-
chend dem Stellenbesetzungsgesetz öffentlich ausgeschrieben.
Es gab keine Bewerberinnen.
Veränderungen nach dem Abschlussstichtag
Zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Corporate Governance Berichts haben sich keine Veränderun-
gen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben.
Eisenstadt, am 16. November 2021
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Corporate Governance Bericht
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Energie Burgenland Gruppe
Energie Burgenland Gruppe
Geschäftsentwicklung 2020/21 (Prognose)
1)
1. Oktober 2020 30. September 2021
Highlights
Übernahme HW Piringsdorf
Zuschlag für Wärmeversorgung des Krankenhauses
Oberpullendorf ermöglicht Errichtung eines neuen
Biomasse-Heizwerkes vor Ort. Die Inbetriebnahme ist
für das kommende Geschäftsjahr vorgesehen.
UW Zurndorf: Durch die Inbetriebnahme des vierten
Übergabetransformators im Netzknoten Zurndorf wird der
Standort zu einem der leistungsstärksten Netz knoten in
Österreich (installierte Übergabeleistung von 1.200MW,
Abschluss des Öko-Einspeisekonzeptes „Öko 4C“).
Smart-Meter-Massenrollout im April 2021 abgeschlossen
Neuer Vorstand ab 1. Jänner 2021, Erarbeitung der
Strategie „Change“
Präsentation der Plattform „weiterdenker.at“
(Gemeinschaftsprojekt mit dem Land Burgenland)
Innovative Produktlösungen („SonnenAbo“,
„SonnenMax“ oder „SonnenMarie“)
Erstellung eines Green Finance Frameworks in
Über einstimmung mit internationalen Standards
Energiepartnerschaft ÖBB
Bürgerbeteiligung Andau
Ein Schwerpunkt der Energie Burgenland Gruppe liegt weiter in
der ökologischen Energieerzeugung. So wurden im Geschäfts-
jahr2020/21 mit 184 Windenergieanlagen
2)
und einer Leistung
von 454 MW
3)
rund 935 GWh Ökostrom produziert.
Energieabsatz und -aufbringung
Im Geschäftsjahr 2020/21 sank der Stromverkauf durch die
Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG zum Vergleichs-
zeitraum des Vorjahres um 7,2 % auf 1.118 GWh. Die Netzab-
gabemenge lag mit 1.866 GWh um 5,7 % über jener im Ge-
schäftsjahr 2019/20.
Der Gasverkauf wird mit 1.174 GWh rund 11,4 % über dem
Vorjahresniveau liegen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die
Netzabgabemenge ebenfalls um 14,8 % auf 2.596 GWh.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der Energie Burgenland Gruppe werden mit
336,3 Mio. Euro erwartet und verzeichnen einen leichten Rück-
gang um 0,1 % zur Vorjahresperiode. Das Ergebnis vor Steuern
wird voraussichtlich 27,6 Mio. Euro betragen und liegt somit
um rund 51,1 % unter dem Vorjahresniveau.
Finanzlage
Der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird
58,6 Mio. Euro betragen, wobei sich der operative Cashflow
voraussichtlich auf 83,1 Mio. Euro beläuft.
Vermögens- und Kapitalstruktur
Die Bilanzsumme zum 30. September 2021 steht voraussicht-
lich bei 957,1 Mio. Euro, wobei der Anteil des Anlagevermö-
gens (767,3 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 80,2 % betragen
wird. Das Eigenkapital beträgt 346,9 Mio. Euro und die sich da-
raus ergebende Eigenkapitalquote 36,2 %. Unter Berücksichti-
gung der Baukosten- und Investitionszuschüsse ergibt sich eine
Eigenkapitalquote in Höhe von 50,6 %.
Ausblick
Im Windkraftbereich wird das Repowering der Phase 1 voraus-
sichtlich bis zum 1. Quartal 2022/23 abgeschlossen. Durch das
Repowering werden alte Windkraftanlagen durch effizientere
und leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Ein weiterer Schwer-
punkt liegt im Photovoltaikausbau, wofür im Geschäftsjahr
2021/22 140,4 Mio. Euro (inkl. SPV) investiert werden.
Für das Geschäftsjahr 2021/22 sind in der Energie Burgenland
Vertrieb GmbH & Co KG Preismaßnahmen im Strom- und Erdgas-
bereich geplant.
Im Bereich der Biomasse wurde die strategische Neuausrich-
tung umgesetzt. Die Stromproduktion wurde planmäßig nach
dem 1. Quartal 2020/21 eingestellt. Der Fokus liegt somit aus-
schließlich auf Fernwärme. Im Geschäftsjahr 2021/22 sollen in
diesem Bereich rund 7,7 Mio. Euro investiert werden.
Für das Geschäftsjahr 2021/22 sind Investitionen in das Strom-
netz von rund 53,9 Mio. Euro, in das Erdgasnetz von rund
14,1Mio. Euro und im Windkraftbereich in der Höhe von rund
106,6 Mio. Euro geplant.
Energie Burgenland Gruppe
2020/21
Vorschau
Stromverkauf GWh 1.118
Netzabgabemenge (Strom) GWh 1.866
Gasverkauf GWh 1.174
Netzabgabemenge (Gas) GWh 2.596
Umsatzerlöse Mio. EUR 336,3
Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 27,6
Bilanzsumme Mio. EUR 957,1
Eigenkapital Mio. EUR 346,9
Operativer Cashflow Mio. EUR 83,1
1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der Energie BurgenlandAG per 30. September 2021 noch nicht vor.
Die Daten basieren daher auf einer Prognose und bauen auf dem Quartalsabschluss zum 30. Juni 2021 auf.
2) Berechnung der Anlagenanzahl anhand der Beteiligungsanteile (Stand 30. September 2021)
3) Berechnung der Leistung anhand der konsolidierten Beteiligungsanteile (Stand 30. September 2021)
14
B
I
O
M
A
S
S
E
C
M
Y
CM
MY
CY
CMY
K
211031_Biomasse_Filter_Halbtonraster_sw_icons.pdf 1 31.10.2021 17:57:48
15
Lagebericht
Lagebericht
Europäische Energie- und Klimapolitik
Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission unter dem Titel
„Fit for 55“ ein umfassendes Legislativpaket für den Energiebe-
reich vorgelegt, ein weiterer Teil für die Dekarbonisierung im
Gasbereich wurde für Dezember 2021 angekündigt. Das Paket
enthält als Etappenziel auf dem Weg zum Pariser Klimaziel bis
2030 eine Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in der
Europäischen Union um mindestens 55 % gegenüber dem
Stand von 1990. Die Kommission sieht dies als entscheidenden
Schritt, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Konti-
nent zu transformieren.
Die Vorschläge der Europäischen Kommission müssen nun die
vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Aufgrund
der zu erwartenden schwierigen Verhandlungen zwischen
EU-Parlament, Rat und Kommission ist ein Abschluss nicht vor
2023 zu erwarten. Die für die Geschäftstätigkeit der Energie
Burgenland AG relevantesten Inhalte sind:
Richtlinie über erneuerbare Energien, die u. a. eine Erhö-
hung der Zielvorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien
in der Europäischen Union auf 40 % bis 2030 vorsieht
Emissionshandels-Richtlinie: enthält u. a. den Vorschlag,
Emissionen durch eine weitere Verknappung der
CO
2
-Emissionszertifikate zu reduzieren
Lastenteilungsverordnung, die ein neues Emissionshandels-
system für den Straßenverkehr und den Gebäudesektor
vorsieht
Energieeffizienz-Richtlinie, die u. a. ambitioniertere
jährliche Einsparverpflichtungen bezogen auf den Energie-
verbrauch festlegen soll
Überarbeitete Energiebesteuerungs-Richtlinie: Brennstoffe
sollen künftig nach Energiegehalt und Umweltleistung
besteuert werden
Die Europäische Union überarbeitet aktuell auch ihr Regelwerk
zur Finanzierung von Energieinfrastrukturvorhaben. Hier wer-
den künftig zusätzliche Gelder für Wasserstoffinfrastruktur so-
wie für CO
2
-Abscheidung und -Speicherung erwartet.
Energiepreisentwicklung
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2021 eine „Tool-
box“ für Maßnahmen präsentiert, mit denen die Mitgliedstaaten
Verbraucher und Unternehmen angesichts der stark gestiege-
nen Energiepreise potenziell entlasten können. Die genannten
kurzfristigen Instrumente umfassen z. B. eine Notfall-Einkom-
mensunterstützung für Haushalte, Beihilfen für Unternehmen
sowie temporäre Senkungen von Steuern und Abgaben. Auf
Vorschlag einzelner Mitgliedstaaten sollen auch längerfristige
Maßnahmen zur Preisstabilisierung evaluiert werden, so z. B. die
Erweiterung der Energiespeicherkapazitäten oder die gemein-
schaftliche Beschaffung von Gasreserven.
Österreichische Energie- und Klimaziele
In Österreich hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die
Stromversorgung bereits bis 2030 zu 100 % (national bilanziell)
aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und Österreich bis
spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu
erreichen, soll der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapa-
zitäten in den nächsten zehn Jahren mit bis zu 1 Mrd. Euro pro
Jahr staatlich unterstützt werden.
Am 7. Juli 2021 beschloss der österreichische Nationalrat das
neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das die erforderli-
chen Rahmenbedingungen für die Erreichung der österreichi-
schen Energie- und Klimaziele festlegt. Das EAG enthält auch
konkrete Ausbauziele: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren
Quellen soll bis 2030 um insgesamt 27 TWh gesteigert werden.
Davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft,
5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen.
Zu den für die Aktivitäten der Energie Burgenland AG besonders
relevanten Inhalten des EAG zählen die Fördermechanismen für
die Errichtung neuer Photovoltaik-, Windkraft-, Wasser kraft- und
Biomasseanlagen sowie Investitionszuschüsse für Elektrolyse-
anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder syn-
thetisches Gas. Darüber hinaus sollen die Investitionssicherheit
für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von er-
neuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national pro-
duziertem erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis
2030 auf 5 TWh erhöht werden. Weitere relevante Inhalte sind
die Rahmenbedingungen für Bürger-Energiegemeinschaften
und Erneuerbare-Energiegemeinschaften.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Energie Burgenland AG.
Aus diesem Grund wird bei den Erläuterungen zum energiewirtschaftlichen und -politischen Umfeld im Lagebericht der
Burgenland Holding Aktiengesellschaft vorwiegend auf die Energie Burgenland Gruppe (Energie Burgenland) eingegangen.
Energiepolitisches Umfeld
16
Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld
Wirtschaftliches Umfeld
Die Covid-19-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung beschlos-
senen Maßnahmen verursachten im vergangenen Jahr in einzel-
nen Monaten einen dramatischen Einbruch der Weltwirtschaft,
und auch die aktuelle Wirtschaftslage sowie der wirtschaftliche
Ausblick sind weiterhin von der Pandemie geprägt. Die Welt-
konjunktur schrumpfte in der ersten Hälfte 2020 deutlich, legte
seither jedoch wieder kräftig zu. Vor allem in den Industrie-
ländern führten die Lockerungen der Coronamaßnahmen zu
einer kräftigen Erholung. Unterstützt wurde diese Entwicklung
nicht zuletzt durch die expansive Geldpolitik vieler Notenban-
ken. Die globale Wirtschaftsleistung liegt dadurch schon über
dem Niveau vor Ausbruch der Pandemie. Dies gilt gleicherma-
ßen für die Entwicklung in der Eurozone: Nach einem Einbruch
der Wirtschaft um rund 6,3 % im Jahr 2020 dürfte das reale
BIP 2021 um rund 4,8 % und im Folgejahr 2022 um bis zu
4,5 % wachsen.
Die österreichische Wirtschaft nahm nach dem coronabedingten
Einbruch um rund 6,7 % im Jahr 2020 seit dem 2. Quartal 2021
wieder kräftig an Fahrt auf und erreichte bereits zur Jahresmitte
wieder das Vorkrisenniveau. Getragen war diese Entwicklung
insbesondere von den signifikanten Lockerungen der Eindäm-
mungsmaßnahmen und von der internationalen Konjunkturer-
holung. Vor allem der durch die Rücknahme der Coronamaß-
nahmen angekurbelte Privatkonsum könnte zu einem weiteren
Treiber des Wachstums werden. Dämpfend wirken hingegen die
aktuellen Lieferengpässe und die damit verbundenen deutlichen
Preissteigerungen sowie die weiterhin bestehende Unsicher-
heit über den weiteren Verlauf der Pandemie. Per Saldo dürfte
die Wirtschaftsleistung im laufenden Jahr zwischen 3,8 % und
4,5 % zulegen. Für das Jahr 2022 wird mit einem Wachstum
zwischen 4,5 % und 4,8 % gerechnet.
1)
Auswirkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie
Die Herausforderungen, hervorgerufen durch die allgemeine
COVID-19-Situation und deren Maßnahmen zur Eindämmung
der Pandemie ab dem Frühjahr 2020, wurden von der Energie
Burgenland AG generell sehr gut gemeistert, ohne nennens-
werte finanzielle Auswirkungen auf Umsatzerlöse oder das Jah-
resergebnis zu verzeichnen. Entsprechend gab es auch keine
wesentlichen Forderungsausfälle.
Da die Energie Burgenland AG schon frühzeitig begonnen
hatte, einen entsprechenden Krisenstab einzurichten und Vor-
kehrungen zu treffen, konnte das Weiterführen des Betriebes
zu jeder Zeit gewährleistet werden. Die daraus gewonnenen
Erkenntnisse können nun für zusätzliche Optimierungen her-
angezogen werden, um auch künftig für weitere Krisenfälle
gewappnet zu sein.
Energiewirtschaftliches Umfeld
Das Energiegeschäft der Energie Burgenland AG ist wesent-
lich durch externe Einflussfaktoren geprägt: Während bei den
Haushaltskunden vor allem die Witterungsbedingungen für die
Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme ausschlaggebend
sind, wird die Nachfrage der Industriekunden insbesondere
durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt.
Lagebericht
Als Folge daraus sind deutlich mehr Anschlüsse von dezent-
ralen erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen zu erwarten. In
Kombination mit dem steigenden Leistungsbedarf durch den
All-Electricity-Ansatz (E-Mobilität, Wärmepumpen etc.) wird
dies zu einer höheren Belastung der Stromnetze durch den
Transport steigender und volatiler Einspeisemengen führen. Die
Energie Burgenland AG antwortet darauf mit umfangreichen
Investitionen in ihre Netzinfrastruktur.
Nach der Verabschiedung des EAG durch den Nationalrat war-
tet die österreichische Elektrizitätswirtschaft nun auf Verord-
nungen zu rund 30 Themenbereichen, die von unterschied-
lichen Ministerien ausgearbeitet werden müssen und die für
die konkrete Anwendung des EAG essenziell sind. Ebenfalls
ausständig ist derzeit die beihilfenrechtliche Notifizierung des
EAG durch die Europäische Kommission, die in einigen Punk-
ten jedoch bereits Änderungsbedarf angemerkt hat. Um die im
EAG enthaltenen Fördermechanismen beihilfenrechtskonform
zu gestalten, bedarf es voraussichtlich eines neuerlichen Be-
schlusses im Nationalrat.
1) Quellen: „European Economic Forecast, Autumn 2021“, EU-Kommission, November 2021
„Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2021 –2022, IHS, Oktober 2021
„Prognose für 2021 und 2022: Vierte COVID-19-Welle bremst kräftigen Aufschwung“, WIFO, Oktober 2021
World Economic Outlook, International Monetary Fund, Oktober 2021
17
Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen
2020/21 2019/20
Heizungsbedingter Energiebedarf
1)
% 110,1 95,5
Kühlungsbedingter Energiebedarf
1)
% 72,7 58,9
Primärenergiepreise und CO
2
-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent EUR/Barrel 50,4 41,6
Erdgas – NCG
2)
EUR/MWh 26,2 9,1
Steinkohle – API#2
3)
EUR/t 76,9 44,6
CO
2
-Emissionszertifikate
EUR/t 40,7 24,0
Strom – EPEX Spotmarkt
4)
Grundlaststrom EUR/MWh 64,9 32,5
Spitzenlaststrom EUR/MWh 75,2 38,7
1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der Messwerte
2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
4) EPEX Spot – European Power Exchange
Das Geschäftsjahr 2020/21 war von deutlich niedrigeren Tem-
peraturen geprägt als das Vorjahr. Die Heizgradsumme definiert
den temperaturbedingten Energiebedarf und lag in Österreich
um 14,7 Prozentpunkte über dem Vorjahresniveau und um
10,1 Prozentpunkte über dem langjährigen Durchschnitt. Die
Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst,
stieg 2020/21 mit einem Plus von 13,8 % markant an.
Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas verdreifachte
sich nahezu in der Berichtsperiode von zuvor 9,1 Euro pro MWh
auf 26,2 Euro pro MWh. Zurückzuführen war dies in erster Line
auf die generell höhere Nachfrage nach Erdgas sowie auf nied-
rige Gasspeicherstände in Europa und das erneute Anspringen
der Konjunktur nach den Covid-19-bedingten Nachfragerück-
gängen im Vorjahr, vor allem im asiatischen Raum. Hauptsäch-
lich die starke Nachfrage aus Asien und Lieferengpässe führten
auch bei Steinkohle im Jahresvergleich zu einem Preisanstieg
um 72,5 % auf durchschnittlich 76,9 Euro pro Tonne. Eine
ähnliche Entwicklung zeigte der durchschnittliche Preis für
CO
2
-Emissionszertifikate. Dieser lag mit 40,7 Euro pro Tonne im
Geschäftsjahr 2020/21 um fast 70 % über dem Vorjahreswert.
Die Entwicklung der Preise für Primärenergie und CO
2
-Zertifi-
kate wirkte sich auch auf die Marktpreise für Strom aus: Die
Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen wegen
des markanten Anstiegs der Primärenergiepreise, aber auch
aufgrund des ungünstigen Winddargebots, mit durchschnitt-
lich 64,9 Euro pro MWh bzw. 74,2 Euro pro MWh auf fast
doppelt so hohem Niveau wie im Vergleichszeitraum. Noch
deutlicher zeigt sich diese Entwicklung auf dem Terminmarkt:
Die durchschnittlichen Preise für Grund- und Spitzenlaststrom
lagen hier mit Stichtag 30. September 2021 mit 150,0 Euro pro
MWh bzw. 180,5 Euro pro MWh um das Dreieinhalbfache über
dem Vergleichswert des Vorjahres.
Lagebericht
18
Beteiligungserträge leicht über Vorjahresniveau
Steigerung des Jahresergebnisses auf 10,4Mio.Euro
Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie
Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Wirtschaftliche Entwicklung
Analyse des Geschäftsjahres 2020/21
Ertragslage
Der Erfolg der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird we-
sentlich von der Dividende des Beteiligungsunternehmens Energie
Burgenland AG bestimmt. Insgesamt sind der Burgen land Holding
Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr
2020/21
Beteiligungserträge
in Höhe von 10,6 Mio. Euro (
2019/20
: 10,5Mio.Euro) zugeflos-
sen. Neben der Dividende der Energie Burgenland AG für das
Geschäftsjahr
2020/21
in Höhe von 10,3Mio.Euro (Vorjahr:
10,3Mio.Euro) wurde eine Dividende der Wiener Börse AG für
das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von0,3Mio. Euro (Vorjahr:
0,2Mio. Euro) vereinnahmt.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft beschäftigt kein
Personal.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanz-
gewinn des Geschäftsjahres 2020/21 eine Dividende in Höhe
von 3,45 Euro je Aktie (Vorjahr: 3,45 Euro je Aktie) an die
Aktio näre auszuschütten. Das entspricht einer Dividendenzah-
lung in Höhe von 10,4 Mio. Euro.
Stabile Vermögens- und Kapitalstruktur
Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding Aktiengesell-
schaft blieb im Geschäftsjahr 2020/21 gegenüber dem Vor-
jahr im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit
80,7Mio.Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Die Eigenkapi-
talquote zum Stichtag 30. September 2021 betrug 99,99 %.
Burgenland Holding Aktie (Angaben nach § 243a Abs. 1UGB)
1. Per 30. September 2021 betrug das Grundkapital der Bur-
genland Holding Aktiengesellschaft 21,81 Mio. Euro und war
unterteilt in 3.000.000 Stück auf Inhaber lautende nenn-
wertlose Stückaktien. Die Burgenland Holding Aktiengesell-
Lagebericht
Burgenland HoldingAktiengesellschaft – Kennzahlen
Mio. EUR
2020/21 2019/20
Veränderung
in %
Ergebnis vor Steuern 10,3 10,3
Beteiligungserträge 10,6 10,5 0,1
Jahresüberschuss 10,4 10,3 0,1
Bilanzsumme 80,7 80,7
Anlagevermögen 71,3 71,3
Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung 9,4 9,4
Eigenkapital 80,7 80,7
Fremdkapital 0,0 0,0
schaft notiert im Segment „Standard Market Auction“ der
Wiener Börse. Form und Inhalt der Aktien urkunden setzt
der Vorstand fest. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der
Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur eine Aktiengat-
tung. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten.
2. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes
hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw.
Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit
von Aktien.
3. Mehrheitseigentümer der Burgenland Holding Aktiengesell-
schaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von
73,63 % hält. Die VERBUND AG ist mit über 10 % und die
WIEN ENERGIE GmbH mit 5 % bis 10 % beteiligt. Die Anteile
der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter der meldepflich-
tigen Stimmrechtsschwelle von 4 % bzw. befinden sich im
Streubesitz.
4. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten
ausgegeben.
5. Eine Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer existiert nicht, da
die Gesellschaft keine Mitarbeiter beschäftigt.
6. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Auf-
sichtsrat bestellt und abberufen werden. Dabei ist neben
den aktienrechtlichen Vorschriften aufgrund der Eigentums
-
verhältnisse insbesondere auch das Stellenbesetzungsgesetz
einzuhalten, das eine öffentliche Ausschreibung vorsieht.
7. Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands gemäß
§ 243aAbs. 1 Z 7 UGB.
19
Lagebericht
Kennzahlen Geschäftsjahr 2020/21
Kennzahlen zur Ertragslage
TEUR
2020/21 2019/20
Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Ergebnis vor Zinsen
und Steuern
Ergebnis vor Steuern +
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
gemäß § 231 (2) Z 15 UGB
10.317 10.255 62 0,6
Die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht im Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Burgen-
land Holding Aktiengesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2020/21 keine Umsatzerlöse.
2020/21 2019/20
Veränderung
in %-Punkten
Kapitalrentabilität
Eigenkapitalrentabilität Ergebnis vor Steuern/
durchschnittliches Eigenkapital
12,8 % 12,7 % 0,1
Gesamtkapitalrentabilität Ergebnis vor Zinsen und Steuern/
durchschnittliches Gesamtkapital
12,8 % 12,7 % 0,1
Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage
TEUR
2020/21 2019/20
Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Nettoumlaufvermögen Umlaufvermögen
– langfristiges Umlaufvermögen
= kurzfristiges Umlaufvermögen
– kurzfristiges Fremdkapital
= Nettoumlaufvermögen
9.365 9.330 35 0,4
Eigenkapitalquote Eigenkapital/Gesamtkapital 99,99 % 99,98 % 0,01
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft weist sowohl zum Stichtag 30. September 2021 als auch zum Vergleichsstichtag kei-
nerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr
gestiegenen Jahresergebnisses über dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt wie
im Vorjahr 0,0 %.
8. Zwischen der Burgenland Holding Aktiengesellschaft und
der Landesholding Burgenland GmbH besteht ein Syndikats-
vertrag in Bezug auf die Energie Burgenland AG. Ein Kont-
rollwechsel bei einem der beiden Anteilsinhaber der Energie
Burgenland AG hätte ein Aufgriffsrecht der Anteile an der
Energie Burgenland AG durch den anderen Vertragspartner
zur Folge.
9.
Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder
Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeange
-
bots gemäß § 243a Abs. 1 Z 9 UGB bestehen nicht.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der
Gesellschaft unter www.buho.at.
Geldflussrechnung
TEUR
2020/21 2019/20
Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit 10.426 9.702 724 7,5
Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit 0 0
Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit –10.350 –9.750 –600 6,2
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 76 –48 –124 258,3
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands: Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzmittelbestand Konzern-Cash-Pooling
Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 10,4 Mio. Euro (Vorjahr: 10,3 Mio. Euro) konnte ein operativer Cashflow von
10,4Mio. Euro (Vorjahr: 9,7 Mio. Euro) erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren vor allem die Ausschüt-
tungen der Beteiligungsunternehmen.
20
Lagebericht
Umweltschutz
Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesell-
schaft selbst nicht statt; sie spielen aber in der Beteiligungsge-
sellschaft Energie Burgenland AG eine große Rolle. Die Energie
Burgenland AG leistet als Österreichs größter Windstromprodu
-
zent einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist im Übrigen in
das Umweltmanagementsystem der EVN Gruppe integriert, das
etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen
Managemententscheidungen berücksichtigen zu können.
Zweigniederlassungen
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verfügt über keine
Zweigniederlassungen.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Die am Rechnungslegungsprozess über einen Dienstleistungs-
vertrag mit der EVN AG beteiligten Personen sind entsprechend
qualifiziert und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungs-
wesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-SoftwaresystemSAP,
Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zu-
griffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie
manuelle Kontrollschritte geschützt.
Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriftenre-
gelung wird die risikominimierende Beauftragung Dritter und die
korrekte Erfassung und Bezahlung externer Belege gewährleistet.
Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG be-
stehenden Dienstleistungsvertrags in ein internes Kontrollsystem
sowie in ein Revisionssystem eingebunden.
Das Kreditrisiko wird vom Unternehmen laufend überwacht.
Aufgrund der Veranlagung der liquiden Mittel im Konzern wird
das Kreditausfallsrisiko als nicht wesentlich eingestuft.
Der von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft festgelegte
Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstel-
lungen gelten für alle für die Burgenland Holding Aktiengesell-
schaft tätigen Personen. Ein Compliance-Management-System
wurde eingerichtet.
Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht
über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft,
der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung
sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden
auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft richtet auch weiter-
hin großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungs-
risikos. Dieses wird aufgrund des stabilen Umfelds derzeit als
gering eingestuft.
Finanzinstrumente, Risiken und Ungewissheiten
Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in derBilanz
unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteili gungen.
Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwäh-
rungsrisiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko
im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Aus-
maß. Aufgrund der Veranlagung in der EVN Gruppe ist das
Kreditausfallsrisiko als gering einzustufen.
Forschung und Entwicklung
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im
Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft
Energie Burgenland AG statt.
Ausblick
Für die Energie Burgenland AG wird für das Geschäftsjahr
2020/21
ein übliches Ergebnis, bereinigt um die positiven Ein-
maleffekte des Vorjahres, erwartet. Die Burgenland Holding
Aktiengesellschaft geht davon aus, dass die Beteiligungserträge
im Geschäftsjahr
2021/22
in etwa auf dem Niveau des Berichts-
jahres liegen werden.
Eisenstadt, am 16. November 2021
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
21
P
H
O
T
O
V
O
L
T
A
I
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C
M
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CMY
K
211031_Photovoltaik_Halbtonraster_sw_icons.pdf 1 15.11.2021 09:23:27
22
Jahresabschluss 2020/21
Bilanz zum 30. September 2021
(Vorjahresvergleich zum 30. September 2020)
Jahresabschluss 2020/21
Aktiva
30.09.2021
EUR
30.09.2020
TEUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
71.325.280,80 71.325
71.325.280,80 71.325
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
9.251.719,42 9.336
2. Sonstige Forderungen
9.875,50 2
9.261.594,92 9.338
II. Guthaben bei Kreditinstituten 109.720,55 12
9.371.315,47 9.349
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Sonstige
3.651,74 6
Summe Aktiva
80.700.248,01 80.680
Passiva
30.09.2021
EUR
30.09.2020
TEUR
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes, gezeichnetes und einbezahltes Grundkapital 21.810.000,00 21.810
II. Kapitalrücklagen
gebundene 43.676.373,33 43.676
III. Gewinnrücklagen
andere Rücklagen (freie Rücklagen) 4.852.000,00 4.822
IV. Bilanzgewinn
10.356.075,14 10.352
davon Gewinnvortrag
2.381,11 2
80.694.448,47 80.661
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 5.799,54 19
Summe Passiva
80.700.248,01 80.680
23
Jahresabschluss 2020/21
Gewinn- und Verlustrechnung
1. Oktober 2020 30. September 2021
(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2019 30. September 2020)
2020/21
EUR
2019/20
TEUR
1. Sonstige betriebliche Erträge
a) übrige 232,94 0
232,94 0
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 9 fallen –363,00 0
b) übrige –279.473,03 –242
279.836,03 –242
3. Zwischensumme aus Z 1 bis 2 (Betriebsergebnis)
279.603,09 –242
4.
Erträge aus Beteiligungen 10.596.653,25 10.489
5.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 422,23 8
davon aus verbundenen Unternehmen 418,87 8
6.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen –623,10 0
davon aus verbundenen Unternehmen –316,36 0
7. Zwischensumme aus Z 4 bis 6 (Finanzergebnis)
10.596.452,38 10.496
8. Ergebnis vor Steuern
10.316.849,29 10.254
9. Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage 66.844,74 56
davon Erträge aus Steuergutschriften 66.844,74 56
10. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
10.383.694,03 10.310
11. Auflösung von Gewinnrücklagen 0,00 40
12. Zuweisung zu Gewinnrücklagen –30.000,00 0
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.381,11 2
14. Bilanzgewinn
10.356.075,14 10.352
24
Anhang
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. September 2021 der
Burgenland Holding Aktiengesellschaft wurde vom Vorstand
der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmens-
gesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß
§ 221UGB.
Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis des
EVNKonzerns an. Das Mutterunternehmen, das den Konzern-
abschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unterneh-
men aufgestellt hat, ist die EVN AG, Maria Enzersdorf. Dieser
Konzern abschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt
hinterlegt.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Ge-
sellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteili-
gungsgemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH
als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADTWERKE
GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträger
(bis 2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteili-
gungsholding als Gruppenträger). Der im September 2014 ab-
geschlossene Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der
EVN AG bleibt bestehen. Danach wird dem Gruppenmitglied im
Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage
in Höhe des jeweils geltenden Körperschaftsteuersatzes (derzeit
25 %) nach der Belastungsmethode („stand-alone“-Methode)
von der EVN AG belastet bzw. im Falle eines negativen steuer-
lichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgruppenergeb-
nisses eine Steuerumlage gutgeschrieben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 231 Abs. 1 in
Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren
erstellt.
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und
entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein mög-
lichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Unternehmens zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz
der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wird gemäß § 237 Abs. 1 Z 1 UGB von der Fortführung des Un-
ternehmens ausgegangen.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der
Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur
die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis
gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Ver-
luste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksich-
tigt wurden.
Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden
beibehalten.
Anlagevermögen
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls
ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt,
wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagever-
mögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außer -
planmäßige Abschreibung weggefallen sind.
Umlaufvermögen
Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für er-
kennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für
die Abschreibung weggefallen sind.
Latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach
dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis
des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet.
Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkenn-
baren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewis-
sen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
25
Anhang
Erläuterungen zur Bilanz
Aktiva
Anlagevermögen
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt.
Beteiligungen
Name und Sitz
Höhe der
Beteiligung gesamt
Eigenkapital
(gem. § 224 (3) UGB)
Jahres -
überschuss
Stichtag
in % TEUR TEUR
Energie BurgenlandAG (Sitz: Eisenstadt) 49,00 363.503,0 43.737,5 30.09.2020
Wiener Börse AG (Sitz: Wien) 0,99 166.278,3 41.396,3 31.12.2020
Umlaufvermögen
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe
von 9.251.719,42 Euro (Vorjahr: 9.336 Tsd. Euro) bestehen so-
wohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder bei der EVNAG
in Höhe von 9.108.211,37 Euro (Vorjahr: 9.230Tsd.Euro) als
auch aus der Forderung aus Kapitalertragsteuer und Steuerum-
lage gegenüber der EVN AG im Rahmen der Steuergruppe in
Höhe von 143.508,05 Euro (Vorjahr: 105Tsd. Euro).
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände be-
stehen ausschließlich aus Umsatzsteuerguthaben gegenüber
dem Finanzamt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 3.651,74Euro
(Vorjahr: 6 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Auf-
wandsabgrenzungen.
Aktive latente Steuern
Für die Vorgruppenverlustvorträge der Gesellschaft in Höhe
von 2.608 Tsd. Euro wurden keine latenten Steuern angesetzt,
da diese auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung in-
nerhalb der nächsten Jahre nicht verwertet werden können.
Laufende steuerliche Verluste der Gesellschaft werden im Rah-
men der Gruppenbesteuerung verwertet.
Entwicklung des Anlagevermögens
Anlagenspiegel
Anschaffungs- und Herstellungskosten
EUR Stand
01.10.2020
Zugänge Abgänge Um buchungen Stand
30.09.2021
I. Finanzanlagen
Beteiligungen
Energie BurgenlandAG 70.217.803,48 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48
Wiener Börse AG
1.107.477,32
0,00 0,00 0,00 1.107.477,32
Gesamtsumme Anlagevermögen 71.325.280,80 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80
26
Kumulierte Abschreibungen Buchwert
Stand
01.10.2020
Zugänge davon
außerplan-
mäßig
Abgänge Zuschrei-
bungen
Umbu
-
chungen
Stand
30.09.2021
30.09.2021 01.10.2020
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48 70.217.803,48
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.107.477,32 1.107.477,32
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80 71.325.280,80
Anhang
Passiva
Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und
ist in 3 Mio. auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 5.799,54 Euro (Vor-
jahr: 19 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen die Vorsorgen
für Aufsichtsratsvergütungen sowie die Prüfung des Jahres-
abschlusses.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamt-
kostenverfahren erstellt.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen haupt-
sächlich aus Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft, Mit-
gliedsbeiträgen und Veröffentlichungen der Gesellschaft. Da
die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, wird die
Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen
abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen,
rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management
sowie Beteiligungsmanagement umfassen. Das Gesamtent-
gelt in der Berichtsperiode betrug 110.721,00 Euro (Vorjahr:
109Tsd. Euro).
Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwen-
dungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB
unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss
der EVN AG enthalten ist.
Erträge aus Beteiligungen
In den Erträgen aus Beteiligungen wird die Dividendenausschüt-
tung der Energie Burgenland AG für das Geschäftsjahr 2019/20
in Höhe von 10.290.000,00 Euro (Vorjahr: 10.290Tsd. Euro)
sowie der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe
von 306.653,25 Euro (Vorjahr: 199 Tsd. Euro) ausgewiesen.
Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage
Unter der Position Steuern vom Einkommen aus Steuer-
umlage wird der Ertrag aus der Steuerumlage in Höhe von
66.844,74Euro (Vorjahr: 56 Tsd. Euro) ausgewiesen.
27
Anhang
Ergänzende Angaben
Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr 2020/21 waren folgende Personen als Vor-
stand tätig:
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Mag. Nikolaus Sauer (bis 31. Jänner 2021)
Dr. Alois Ecker (ab 1. Februar 2021)
Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen
im Berichtszeitraum insgesamt 8.800,00 Euro(Vorjahr Vorstand
gesamt: 9 Tsd. Euro).
In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichts-
ratsmitglieder tätig:
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender)
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Vorsitzender-Stellvertreter)
Ing. Mag. Michael Amerer
Mag. Rita Heiss
Mag. Johannes Lang
Mag. Nikolaus Sauer (ab 12. März 2021)
Mag. Jörg Sollfelner
MMag. Ute Teufelberger
Dr. Norbert Wechtl
Dipl.-Ing. Peter Weinelt
An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe
von 39,0 Tsd. Euro (Vorjahr: 23,1 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in
der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesell-
schaft keine Arbeitnehmer.
Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden
im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite
gewährt und es wurden keine Haftungen übernommen.
Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und
Personen fanden zu marktüblichen Bedingungen statt.
Sonstige Erläuterungen
Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des EVN Konzerns
teil. Für die Regelung der Modalitäten wurde ein Vertrag ab-
geschlossen.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse
eingetreten.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von
10.356.075,14 Euro einen Betrag in Höhe von 10.350.000,00Euro,
das entspricht einer Dividende von 3,45Euro je Aktie, auszu-
schütten und den Restbetrag in Höhe von 6.075,14 Euro auf
neue Rechnung vorzutragen.
Eisenstadt, am 16. November 2021
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
28
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Burgenland Holding Aktiengesellschaft,
Eisenstadt,
bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2021, der
Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag
e nd en de Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahres-
abschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein
möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum
30. September 2021 sowie der Ertragslage der Gesellschaft
für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Überein-
stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit
der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und
mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Ab-
schlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die
Anwendung der International Standards on Auditing (ISA).
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und
Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von
der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den ös-
terreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflich-
ten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil
zu diesem Datum zu dienen.
Sonstiger Sachverhalt
Der Jahresabschluss zum 30. September 2020 wurde von einem
anderen Abschlussprüfer geprüft und am 16. November 2020
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sach-
verhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am be-
deutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusam-
menhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes
und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksich-
tigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen
Sachverhalten ab.
Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prü-
fungssachverhalte gibt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle In-
formationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahres-
abschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht
auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine
Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses
haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen
zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unse-
ren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen
oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Da-
tum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten
sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss
ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sons-
tigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese
Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang
nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und
des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstel-
lung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Überein-
stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kon-
trollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung
eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentli-
chen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzli-
chen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesell-
schaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurtei-
len, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der
Bestätigungsvermerk
29
Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, so-
wie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die ge-
setzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft
zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen,
oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung
des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen fal-
schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der
unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein
hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine
in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die An-
wendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung
eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,
stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen
von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA er-
fordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
– Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher
falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen
als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlan-
gen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende we-
sentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
Bestätigungsvermerk
ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, be-
absichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschluss-
prüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungs-
handlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur-
teil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesell-
schaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzli-
chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung
und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit
der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzli-
chen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prü-
fungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zu-
sammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht,
die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentli-
che Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im
Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu mo-
difizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver-
merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesell-
schaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur
Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau undden
Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt,
dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem
über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Eintei-
lung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs-
feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschluss-
prüfung erkennen, aus.
30
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab,
dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen
zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit
ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus,
von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass
sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig –
damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit
dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sach-
verhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresab-
schlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders
wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Ge-
setze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst
seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestäti-
gungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise
erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mittei-
lung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen
würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unterneh-
mensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den gelten-
den rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstel-
lung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichi-
schen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufs-
grundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den gelten-
den rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die
nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewon-
nenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über
die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehler-
hafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. März 2021als
Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. Juni 2021vom
Aufsichtsrat beauftragt. Wir wurden für das Geschäfts-
jahr2020/21 erstmals mit der Abschlussprüfung betraut.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht
zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prü-
fungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistun-
gen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir
bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhän-
gigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirt-
schaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, am 16. November 2021
BDO Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz
Wirtschaftsprüfer
Mag. Peter Bartos
Wirtschaftsprüfer
Bestätigungsvermerk
31
W
I
N
D
K
R
A
F
T
C
M
Y
CM
MY
CY
CMY
K
211031_Windkraftanlage_Halbtonraster_sw_icons_weiss.pdf 2 31.10.2021 18:12:34
32
Die Aktie der Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Die Aktie der Burgenland HoldingAktiengesellschaft
In dem unverändert von der Krise rund um Covid-19 gepräg-
ten Berichtszeitraum Oktober 2020 bis September 2021 ent-
wickelten sich die europäischen Aktienmärkte erstaunlich po-
sitiv. Während der deutsche Leitindex DAX um 19,6 % zulegte
und damit historische Höchstwerte erreichte, holte auch der
Wiener Leitindex ATX deutlich auf und gewann sogar 73,5 %
an Wert. Der für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft
maßgebliche Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities entwickelte
sich im Vergleich dazu mit einer Wertsteigerung von nur 1,4 %
spürbar schwächer.
Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft folgte
dieser deutlich positiven Entwicklung und konnte – mit einem
Schlusskurs von 99,00 Euro – im Vergleich zum Vorjahr um
26,9 % an Wert gewinnen. Der durchschnittliche Tagesumsatz
lag in der Berichtsperiode bei 20Stück. Daraus ergibt sich ein
Umsatzvolumen an der Wiener Börse von 0,45 Mio. Euro. Am
30. September 2021 lag die Gewichtung der Aktie im Wiener
Börse Index (WBI) bei 0,22 %und die Marktkapitalisierung be-
trug zum Stichtag 297Mio.Euro.
Für das Geschäftsjahr 2020/21 wird der Vorstand der Haupt-
versammlung am 11. März 2022 eine Dividende in Höhe von
3,45 Euro je Aktie vorschlagen.
Informationen für Anleger
Aktienperformance
2020/21 2019/20 2018 /19
Durchschnittlicher Tagesumsatz Stück 20 31 13
Aktienumsatz gesamt Mio. EUR 0,45 0,64 0,37
Höchstkurs EUR 101,00 90,00 85,00
Tiefstkurs EUR 76,00 74,00 62,00
Kurs per Ultimo September EUR 99,00 78,00 76,00
Marktkapitalisierung per Ultimo September Mio. EUR 297 234 228
Gewichtung im WBI per Ultimo September % 0,22 0,28 0,20
Dividende pro Aktie EUR 3,45
1)
3,45 3,25
1) Vorschlag an die Hauptversammlung
Basis September 2020
Kursentwicklung der Burgenland Holding Aktie im relativen Vergleich mit dem Wiener Börse Index (%)
160,00
150,00
140,00
130,00
120,00
110,00
100,00
90,00
BUHO Wiener Börse Index (WBI)
Okt 20 Nov 20 Dez 20 Jan 21 Feb 21 Mär 21 Apr 21 Mai 21 Jun 21 Jul 21 Aug 21 Sep 21
33
100 % Netz BurgenlandGmbH
100 % Energie Burgenland VertriebGmbH & Co KG
100 % Energie Green Energy GmbH
57,6 % EPZ Energieprojekt ZurndorfGmbH&CoKG
57,6 % EP ZurndorfGmbH
50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH
50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG
40 % MMW PotzneusiedlGmbH
50 % Energie Burgenland – Haider Windpark GmbH
100 % Windpark Nick AlphaGmbH
100 % Windpark BaumgartenGmbH
100 % Energie Burgenland BürgerbeteiligungGmbH
20 % Windpark Deutsch HaslauGmbH
25 % Windpark Nikitsch GmbH
100 % WIBE – Windpark BeteiligungsGmbH (Eisenstadt, Österreich)
51 % Renerwind Energetikai Kft. (Budapest, Ungarn)
100 % Energie Burgenland FernwärmeGmbH
100 % Energie Burgenland Green Technology GmbH
100 % Energie Burgenland Dienstleistung und Technik GmbH
100 % Energie Burgenland KonzernclearingGmbH
100 % Energie Burgenland Wärme und Service GmbH
33,33 % EBRZ Erstes Burgenländisches RechenzentrumGmbH
10 % ENERGIEALLIANZ AustriaGmbH
2,52 % APCS Power Clearing and SettlementAG
0,44 % AGCS Gas Clearing and Settlement AG
1,48 % CISMO Clearing Integrated Services and Market OperationsGmbH
1 % Biomasse Kraftwerk GüssingGmbH u. Co KG
Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Beteiligungen
0,99 % Wiener BörseAG
49 % Energie BurgenlandAG
Beteiligungen der Energie BurgenlandAG per 30. September 2021
Beteiligungen
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Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht
gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018
Der Vorstand der Burgenland HoldingAktiengesellschaft bestä-
tigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungs-
legungsstandards aufgestellte Jahresabschluss nach bestem
Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lage-
bericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die
Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass
die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.
Eisenstadt, am 16. November 2021
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Erklärung des Vorstands
35
Burgenland Holding Aktiengesellschaft
Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Unternehmenskalender 2021/22
1)
Nachweisstichtag Hauptversammlung 01.03.2022
Hauptversammlung 11.03.2022
Ex-Dividendentag 17.03.2022
Record-Date Dividende 18.03.2022
Dividendenzahltag 24.03.2022
Ergebnis 1. Halbjahr 2021/22 (Halbjahresfinanzbericht) 25.05.2022
Jahresergebnis 2021/22 (Jahresfinanzbericht) 15.12.2022
1) Änderungen vorbehalten
Basisinformationen
1)
Grundkapital 21,81Mio.Euro
Stückelung 3 Mio. Stückaktien
Mehrheitsaktionär EVNAG
ISIN Wertpapierkennnummer AT0000640552
Ticker Symbole
BHAV.VI (Reuters); BURG AV
(Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones)
Börsenotierung Wien
1) Per 30. September 2021
Impressum
Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Technologiezentrum
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Österreich
Investor Relations
Mag. Karin Krammer
Telefon: +43 2236 200-12867
Fax: +43 2236 200-2030
investor.relations@buho.at
www.buho.at
Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Geschäftsbericht darauf verzichtet, geschlechtsspezifische
Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher
Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise.
Dieser Geschäftsbericht ist auch in englischer Sprache verfügbar. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen
die deutschsprachige Version.
Redaktionsschluss: 17. November 2021
Veröffentlichung: 16. Dezember 2021
Satz und Reinzeichnung: gugler* MarkenSinn, 3100 St. Pölten
Produktion: gugler* DruckSinn, 3390 Melk
Gestaltung und Konzept: Selma Peschek, 1060 Wien
Fotos: Raimo Rudi Rumpler (Vorstandsfoto), shutterstock (Bildseiten)