Jahresfinanzbericht 2021/ 22
Burgenland Holding Aktiengesellschaft
2021/22 2020/ 21 2019/20
Bilanzsumme Mio.EUR 80,7 80,7 80,7
Eigenkapital Mio.EUR 80,7 80,7 80,7
Beteiligungserträge Mio.EUR 10,6 10,6 10,5
Jahresüberschuss Mio.EUR 10,3 10,4 10,3
Burgenland Energie Gruppe
2021/22
Prognose
2020/ 21
Stromverkauf GWh 1.089 1.112
Gasverkauf GWh 1.107 1.181
Umsatzerlöse Mio. EUR 544,3 335,9
Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 31,9 25,2
Bilanzsumme Mio. EUR 1.111,2 929,7
Eigenkapital Mio. EUR 347,3 346,2
Kennzahlen
Mit Energie fürs Burgenland
Die Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am
Grundkapital der Burgenland Energie AG (vormals Energie
Burgenland AG). Die restlichen 51 % der Anteile werden von
der Landesholding Burgenland GmbH gehalten. Das Grund-
kapital der BurgenlandEnergie AG beträgt 34,9Mio.Euro.
Die Aktien der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (Grund-
kapital: 21,8 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der
Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkenn-
nummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär
der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist die EVNAG, die
unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält.
Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und
zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIEGmbH gehal-
ten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter der
meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 %.
Kennzahlen
2
Unternehmensprofil
2
Vorwort des Vorstands
3
Corporate Governance Bericht
4
Bekenntnis zum Österreichischen
Corporate Governance Kodex 4
Organe der Gesellschaft 5
Burgenland Energie Gruppe
Geschäftsentwicklung 2021/22 (Prognose) 10
Lagebericht
12
Energiepolitisches Umfeld 12
Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld 14
Wirtschaftliche Entwicklung 16
Risikobericht 19
Ausblick 19
Jahresabschluss 2021/22
20
Bilanz 20
Gewinn- und Verlustrechnung 21
Anhang 22
Entwicklung des Anlagevermögens 23
Bestätigungsvermerk
26
Aktie
30
Beteiligungen
31
Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht
32
Jahresfinanzbericht 2021/22
Inhalt
2
3
Vorwort des Vorstands
Vorwort des Vorstands
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.; Dr. Alois Ecker
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Aktionärinnen und Aktionäre!
Das Geschäftsjahr 2021/22 war geprägt von massiven Verwer-
fungen historischer Dimension auf den internationalen Ener-
giemärkten. Bereits im Sommer 2021 führte der einsetzende
Wirtschaftsaufschwung nach der Covid-19-Pandemie zu einer
Steigerung des Energiebedarfs und in Folge auch zu einer Erhö-
hung der Energiepreise. Im Februar 2022 folgte der Kriegsbe-
ginn in der Ukraine, und die damit einhergehende Unsicherheit
hinsichtlich Gaslieferungen führte zu einer starken Volatilität
und Höchstständen bei Energiepreisen. Ein niederschlagsarmer
Sommer, eine geringe Wasserführung der Flüsse in Europa
sowie revisionsbedingte geringere Erzeugungskapazitäten aus
denfranzösischen Atomkraftwerken trugen ebenfalls zum mar-
kanten Anstieg der Energiepreise bei. Der Geschäftserfolg der
Burgenland Energie AG und somit auch der Burgenland Holding
Aktiengesellschaft wird wesentlich von diesen Entwicklungen
auf den Energiemärkten beeinflusst.
Trotz dieser geopolitisch und energiewirtschaftlich unsicheren
Zeiten blickt die Burgenland Holding Aktiengesellschaft erneut
auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Das Jahresergebnis
zum 30. September 2022 lag mit 10,3 Mio. Euro geringfügig
unter dem Niveau des Vergleichszeitraums. Im Wesentlichen
wird das Jahresergebnis der Burgenland Holding Aktiengesell-
schaft durch die Dividendenausschüttungen ihrer Beteiligungen
geprägt, allen voran jener der Burgenland Energie AG, deren
Dividende aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2020/21 mit
10,3 Mio. Euro stabil auf dem Niveau des Vorjahres lag.
Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft verzeich-
nete in der Berichtsperiode eine verhältnismäßig stabile Ent-
wicklung. In einem insgesamt negativen Umfeld auf den inter-
nationalen Aktienmärkten, bedingt vor allem durch den Krieg in
der Ukraine und die stark steigende Inflation, verzeichnete der
Aktienkurs zum Bilanzstichtag 30. September 2022 nur einen
leichten Rückgang von 1,0 % zum Vergleichswert des Vorjahres.
Diese positive Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr er-
möglicht es dem Vorstand der Burgenland Holding Aktien gesell-
schaft, der Hauptversammlung aus dem Ergebnis des Geschäfts-
jahres 2021/22 eine Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie
vorzuschlagen.
Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäftsjahr2021/22
ein übliches Ergebnis erwartet. Die Burgenland Holding Aktien-
gesellschaft geht davon aus, dass die Beteiligungserträge im
Geschäftsjahr 2022/23 in etwa auf dem Niveau des Berichts-
jahres liegen werden.
Eisenstadt, am 17. November 2022
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
4
Corporate Governance Bericht
Corporate Governance Bericht
1)
Bekenntnis zum Österreichischen
Corporate Governance Kodex
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist eine österreichi-
sche Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die
Corporate Governance ergibt sich neben den gesetzlichen
Grundlagen, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht,
aus der Satzung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft,
dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)
siehe www.corporate-governance.at – sowie aus den Geschäfts-
ordnungen der sozietären Organe.
Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktien-
gesellschaft sind den Grundsätzen guter Corporate Governance
verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationa-
ler und internationaler Investor*innen hinsichtlich einer verant-
wortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unter-
nehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum 23.März2021
hat sich die Burgenland Holding Aktiengesellschaft dem ÖCGK
in seiner Fassung vom Jänner 2021 vollinhaltlich unterworfen.
Die Standards des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen. Die
erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht
auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichi-
schen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden.
Sie wird auch von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft
lückenlos eingehalten. Das Nichtbefolgen von C-Regeln (Comply
or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begründen. Die
Burgenland Holding Aktiengesellschaft stellt derartige Erläute-
rungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer Web-
seite dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich reinen
Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen hingegen
nicht zu begründen.
Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses
besteht, sind die internationalen Rechnungslegungsstandards
nicht anzuwenden. Die Berichterstattung erfolgt nach den gülti-
gen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln
65, 66, 69 und 70 des ÖCGK kommen nicht zur Anwendung.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding
Aktiengesellschaft erklären, vorbehaltlich der nachfolgend an-
geführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige
Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK; auch bei
R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate
Governance Bericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft
ist unter www.buho.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar.
Abweichungen von C-Regeln
Aufgrund der besonderen Ausprägung des Unternehmens
weicht die Burgenland Holding Aktiengesellschaft von folgen-
den C-Regeln des ÖCGK ab:
Regel 16: Kein Mitglied des Vorstands wurde zum Vorsitzen-
den gewählt. Die Gesellschaft ist eine Holding mit einem gerin-
gen Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Die Bestellung
einer*s Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem zweigliedrigen
Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der Aufsichtsrat hat
daher von einer entsprechenden Bestellung keinen Gebrauch
gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung
ist jederzeit möglich. Der Vorstand agiert als Kollegialorgan
und hat seine Beschlüsse stets einvernehmlich gefasst. Aus den
genannten Gründen enthält auch die Geschäftsordnung des
Vorstands, die im Detail die Zusammen arbeit des Vorstands
regelt, keine Geschäftsverteilung.
Regel 18: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist ver-
traglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem so-
wie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden, auf
das jederzeit zugegriffen werden kann. Ein eigener Revisions-
plan wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe
der Gesellschaft und dem Anspruch größtmöglicher Effizienz
bei der Administration als nicht notwendig angesehen und die
bestehenden Kontrollen vom Vorstand als angemessen beurteilt.
Bei der Burgenland Energie AG (vormals Energie BurgenlandAG)
ist im Übrigen ein eigenes Revisionssystem eingerichtet.
Regel 27: Die Vergütung des Vorstands enthält keine variab-
len Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte
Ge staltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die
Neben beruflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfachtes
Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer ent-
sprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeit-
liche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit ein-
vernehmlich möglich.
Regeln 27a bis 29a: Da der Vorstand nur eine fixe Vergütung
bekommt und es keine leitenden Angestellten in der Burgen-
land Holding Aktiengesellschaft gibt, sind die Regeln 27a bis
29a nur eingeschränkt anwendbar.
Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem
Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit geringem
Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichtsrat hat
daher von einer Bestellung einer*s Vorstandsvorsitzenden der-
zeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu Regel 16).
Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jeder-
zeit möglich. Die Abstimmung der Strategie, der Geschäftsent-
wicklung sowie des Risikomanagements mit dem Gesamtvor-
stand funktioniert angesichts der überschaubaren Anzahl an
Geschäftsfällen reibungslos.
1) gem. § 243c UGB
5
Corporate Governance Bericht
Organe der Gesellschaft
Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Geboren 1972, Jurist, leitet das Generalsekretariat und Beteili-
gungsmanagement der EVN AG, Mandate im Management
in-und ausländischer Gesellschaften im EVN-Konzern, seit2011
im Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft.
Erstbestellung: 5. September 2011
Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2026
Drei Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß
Regel 16 ÖCGK.
1)
Dr. Alois Ecker
Geboren 1960, Jurist, Beteiligungsmanager sowie diverse wei-
tere Managementfunktionen und Projektverantwortungen im
EVN-Konzern.
Erstbestellung: 1. Februar 2021
Ende laufende Funktionsperiode: 31.Jänner 2026
Vier Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß
Regel 16 ÖCGK.
2)
Mitglieder des Aufsichtsrats
Name (Geburtsjahr) Bestellung Andere Funktionen Unabhängigkeit Regel 53
3)
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964)
Vorsitzender
seit 11.03.2011 Sprecher des Vorstands der EVNAG,
Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG und Österreichische Post AG
ja
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (1958)
Stellvertretender Vorsitzender
seit 16.03.2018 Mitglied des Vorstands der EVNAG ja
Ing. Mag. Michael Amerer (1963) seit 31.03.2005 Geschäftsführer der VERBUND Hydro PowerGmbH ja
Mag. Rita Heiss (1969) seit 16.03.2018 Bereichsleiterin Finanz- und Rechnungswesen Flughafen Wien AG ja
Mag. Johannes Lang (1973) seit 20.03.2015 Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen EVNAG ja
Mag. Nikolaus Sauer (1969) seit 12.03.2021 Leitender Bediensteter Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland nein
Mag. Jörg Sollfelner (1974) seit 18.03.2016 Geschäftsführer ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ja
MMag. Ute Teufelberger (1977) seit 21.03.2014 Geschäftsführerin der E-VO eMobility GmbH ja
Dr. Norbert Wechtl (1972) seit 15.03.2019 Leiter Recht und Public Affairs EVNAG ja
Dipl.-Ing. Peter Weinelt (1966) seit 16.03.2018 Geschäftsführer WIENER STADTWERKE GmbH,
Aufsichtsratsmitglied EVN AG und VERBUND AG
ja
3) Der Streubesitz der Burgenland HoldingAktiengesellschaft beträgt unter 10 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung.
Die Funktionsperiode sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Haupt-
versammlung, die über das Geschäftsjahr 2022/23 beschließt.
1) EVN Macedonia AD, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Home DOO
2) „Wohnungseigentümer“ Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, EWU Wohnbau Unternehmensbeteiligungs-GmbH,
GEBAU-NIOBAU Gemeinnützige Baugesellschaft, Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft „Austria“ Aktiengesellschaft
Regel 39: Ein eigener Ausschuss des Aufsichtsrats zur Ent-
scheidung in dringenden Fällen besteht nicht. Das Erfordernis
dringender Entscheidungen des Aufsichtsrats wird über Um-
laufbeschlüsse abgedeckt und erscheint angesichts des gerin-
gen Geschäftsumfangs der Gesellschaft als ausreichend. Der
Aufsichtsrat kann jederzeit weitere Ausschüsse einrichten.
Regel 68: Die Gesellschaft veröffentlicht Jahresfinanzberichte,
Halbjahresfinanzberichte und alle anderen Zwischenberichte in
deutscher Sprache und macht diese auf der Webseite der Ge-
sellschaft verfügbar. Eine Veröffentlichung in englischer Sprache
wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe der
Gesellschaft und der Aktionär*innenstruktur sowie dem An-
spruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht
notwendig angesehen. Um unverhältnismäßigen Aufwand zu ver-
meiden, hat der Vorstand beschlossen, keinen englischsprachi-
gen Jahres- und Halbjahresfinanzbericht aufzustellen. Eine zeitli-
che Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich.
Regel 83: Die Abschlussprüfenden haben auf Grundlage der
vorgelegten Dokumente und der zur Verfügung gestellten
Unter lagen die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements zu
beurteilen und dem Vorstand zu berichten. Wie oben erläutert
ist die Burgenland Holding Aktiengesellschaft vertraglich in das
Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne
Kontrollsystem der EVN AG eingebunden. Die Prüfung der Ab-
schlussprüfenden hat sich daher auch auf die Funktionsfähigkeit
des Revisions- und Risikomanagements der EVNAG erstreckt.
6
Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand
Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft be-
steht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Ver-
antwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand
und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der
Interessen der Aktionär*innen sowie das öffentliche Interesse
es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere aktien-, börse- und unterneh-
mensrechtliche Vorschriften, sowie die Satzung und die vom
Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand.
Wichtige Verhaltensregeln finden sich auch im ÖCGK.
Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz
oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat
der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die
Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog
derartiger Angelegenheiten.
Berichtspflichten des Vorstands
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisations-
rechtlichen Bestimmungen zu berichten, Gleiches gilt auch ge-
genüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht
des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die
Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichtigen
Belangen der Beteiligungsgesellschaften.
Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt
im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse
sowie anlassbezogen in geeigneter Form. Darüber hinaus findet
eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem
Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegen-
heiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen.
Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.
Klare Trennung von Unternehmensführung und -kontrolle
Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungs-
system gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle
Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan
(Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden
Organen ist nicht zulässig.
Corporate Governance Bericht
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft
gehörten per 30. September 2022 insgesamt zehn von der
Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat
wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet,
die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen wählt.
Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach
Regel 53 des ÖCGK ist aus der Aufstellung auf Seite 5 ersicht-
lich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Be-
stimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere
Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für
den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK.
Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der
Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Berichtüber
die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den
Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustim-
mungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über
Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den je-
weiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den
Aufsichtsrat.
Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn
es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der
Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen
materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet
ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher
Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem ÖCGK
mehr jährige Übergangsfristen vorgesehen.
Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder
des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied
1. in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur
Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder deren Vorstand
steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet
und daher geeignet ist, das Verhalten des Aufsichtsratsmit-
glieds zu beeinflussen;
7
Corporate Governance Bericht
2. in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vor-
stands oder leitende*r Angestellte*r der Burgenland Holding
Aktiengesellschaft gewesen ist;
3. zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft kein Geschäfts-
verhältnis in einem für sie bedeutenden Umfang unterhält
oder im letzten Jahr unterhalten hat. Dies gilt auch für
Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein er-
hebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die
Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Ge-
nehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat ge-
mäß L-Regel 48 ÖCGK führt nicht automatisch zur Qualifi-
kation als nicht unabhängig.
4. in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer*in der Bur-
genland Holding Aktiengesellschaft oder Beteiligte*r oder An-
gestellte*r der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesenist;
5. nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft ist, in
der ein Vorstandsmitglied der Burgenland Holding Aktien-
gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist;
6. nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehört. Dies
gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner*in mit
einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interes-
sen einer*s solchen Anteilseigner*in vertreten.
7. kein*e enge*r Familienangehörige*r (direkte Nachkomm*in,
Ehegatt*in, Lebensgefährt*in, Elternteil, Onkel, Tante, Bruder,
Schwester, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder von
Personen ist, die sich in einer in den vorstehenden Punkten
beschriebenen Position befinden.
Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzun-
gen sowie zwei Beschlussfassungen im Umlaufweg die ihm nach
Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse
wahrgenommen. Unter den wesentlichen Entscheidungen des
Aufsichtsrats ist – neben der Feststellung des Jahresabschlus-
ses2020/21 und der Genehmigung des Budgets 2022/23
dieVeranlagung der Dividende und vor allem die Festlegung des
Stimmverhaltens der Gesellschaftsvertreter*innen in den Haupt-
versammlungen der Burgenland EnergieAGhervor zuheben.
Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner
Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeits-
weise. Diese Selbstevaluierung wird anhand eines schrift lichen
Fragebogens und anschließender mündlicher Erörterung durch-
geführt.
Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur aktuellen Umsetzung der
Marktmissbrauchsverordnung sowie den Bericht über Vorkeh-
rungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen ge-
mäß Regel 18a ÖCGK zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus
hat sich der Aufsichtsrat erneut mit möglichen Interessenkollisi-
onen auseinandergesetzt und dabei keine Konflikte festgestellt.
Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheitsrate
aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 87,5 %. Ein Mit-
glied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2021/22 an mehr
als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich
teilgenommen.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktienge-
sellschaft zwei Ausschüsse eingerichtet: der Prüfungsausschuss
und der Personalausschuss.
Sowohl der Prüfungsausschuss als auch der Personalausschuss
bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
(Vorsitzender und Vergütungsexperte),
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Stellvertreter des Vorsitzenden),
Mag. Johannes Lang (Finanzexperte) und
Dr. Norbert Wechtl.
Die Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach,
soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Auf-
sichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und
Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse über-
wachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene
Angelegenheiten entscheiden.
8
Corporate Governance Bericht
Der Prüfungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:
die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie
die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Ge-
währleistung seiner Zuverlässigkeit;
die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll-
systems, gegebenenfalls des internen Revisionssystems,
und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft;
die Überwachung der Abschlussprüfung unter Einbezie-
hung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berich-
ten der Abschlussprüferaufsichtsbehörde;
die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit der
Abschlussprüfenden, insbesondere im Hinblick auf die für
die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistun-
gen; zusätzlich ist Art. 5 Abs. 5 der Abschlussprüfungsver-
ordnung (VO (EU) 537/2014) zu beachten;
die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschluss-
prüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die
Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzbericht-
erstattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungs-
ausschusses dabei;
die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung
seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die
Gewinnverteilung, des Lageberichts und gegebenenfalls
des Corporate Governance Berichts sowie die Erstattung
des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl der Ab-
schlussprüfenden unter Bedachtnahme auf die Angemes-
senheit des Honorars sowie die Empfehlung für seine Bestel-
lung an den Aufsichtsrat; es gilt hierzu Art. 16 der
Abschluss prüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014).
Der Prüfungsausschuss verfügt über ein von Gesetz und
Regel 40 ÖCGK gefordertes Mitglied mit Finanzexpertise. Die
Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit
mitdem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut.
Der Prüfungs ausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäfts-
jahr 2021/22 zweimal getagt. Behandelt wurden dabei der
Jahresabschluss zum 30.September 2021 samt Anhang und
Lagebericht sowie der Corporate Governance Bericht, weiters
der Bericht der Abschlussprüfenden über die Jahresabschluss-
prüfung sowie der Prozess der Abschlussprüfung.
Der Prüfungsausschuss nahm den Bericht zur Bewertung von im
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu marktüblichen Bedingun-
gen geschlossenen Geschäften (§ 95a Abs. 6 AktG) zur Kenntnis.
Der
Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nominie-
rungs- und Vergütungsausschusses wahr und befasst sich mit
den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklusive
der Nachfolgeplanung. Dem Personalausschuss obliegen alle
Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesell-
schaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht
zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben
ist. Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss des Auf-
sichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfah-
rung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (Regel43ÖCGK).
Der Personalausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäfts-
jahr 2021/22 weder Sitzungen abgehalten noch Umlaufbe-
schlüsse gefasst.
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmit-
gliedern (Regel 48): Im Geschäftsjahr 2021/22 wurde mit
der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erheb-
liches wirtschaftliches Interesse haben, folgender Vertrag mit
einem nicht bloß geringfügigen Entgelt abgeschlossen:
Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden ab Mitte des Ge-
schäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungs-
vertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG
angelegt. Der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2021/22 betrug
16.969,33 Euro.
Aus den Vorjahren bestehen mit der EVN AG, an der mehrere
Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Inter-
esse haben, folgende Verträge mit einem nicht bloß geringfü-
gigen Entgelt:
Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt,
wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbezie-
hungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswe-
sen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management
sowie Beteiligungsmanagement umfassen; das Gesamtentgelt
im Geschäftsjahr 2021/22 betrug netto 103.450,00 Euro.
9
Seit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesell schaft
gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteiligungs-
gemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH
als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADT-
WERKEGmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppen-
träger (bis Geschäftsjahr 2019/20 Unternehmensgruppe mit
der NÖ Landes- Beteiligungsholding als Gruppenträger). Eine
Änderung des seit 2014 bestehenden Steuerumlagevertrags
mit der EVNAG war nicht erforderlich. Auf Basis dieses Grup-
pen- und Steuerausgleichsvertrags mit der EVN AG wurde im
Geschäftsjahr 2021/22 eine Steuerumlage in Höhe von
78.360,50 Euro zugunsten der Burgenland Holding Aktienge-
sellschaft verbucht.
Maßnahmen zur Förderung von Frauen, Diversitätskonzept
Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeitende noch leitende
Angestellte beschäftigt, sind in diesem Bereich keine spezifi-
schen Förderungsmaßnahmen geplant. Der Grundsatz der
Chancengleichheit gilt auch für die Leitungs- und Aufsichts-
organe des Unternehmens. Entsprechende Veränderungen
können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden. Im
abgelaufenen Geschäftsjahr wurden weder Vorstands- noch
Aufsichtsratsmandate neu besetzt.
Der Aufsichtsrat verfügt sowohl in seiner Gesamtheit als auch
in seinen Ausschüssen über die für das Unternehmen wichti-
gen Fachkenntnisse, insbesondere im kaufmännischen, juristi-
schen und energiewirtschaftlichen Bereich.
Externe Evaluierung
Nach C-Regel 62 ist die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK min-
destens alle drei Jahre durch ein externes Institut evaluieren zu
lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance Bericht
zu berichten.
Weiters hat der Aufsichtsrat gemäß § 96 AktG der Hauptver-
sammlung mitzuteilen, ob – und wenn ja, durch welche Stelle
eine Prüfung des Corporate Governance Berichts erfolgt ist und
ob eine solche Prüfung nach ihrem abschließenden Ergebnis zu
wesentlichen Beanstandungen Anlass gegeben hat. Im Vorfeld
hat der Prüfungsausschuss gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4 lit.f AktG
den Corporate Governance Bericht zu prüfen und einen Bericht
über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat zu erstatten.
Um diesen Anforderungen bestmöglich zu entsprechen, hat die
Burgenland Holding Aktiengesellschaft die Müller Partner Rechts-
anwälteGmbH mit der Evaluierung des Corporate Gover nance
Berichts 2021/22 einschließlich der Einhaltung der C-Regeln des
ÖCGK beauftragt.
Die Müller Partner Rechtsanwälte GmbH hat diesen Corporate
Governance Bericht 2021/22 der Burgenland Holding Aktienge-
sellschaft im Einklang mit C-Regel 62 und § 96 AktG evaluiert
und hierüber einen Bericht erstellt, der dem Vorstand, dem Prü-
fungsausschuss und dem Aufsichtsrat vorgelegt wird. Diesen
Bericht über die Beachtung des ÖCGK ist unter www.buho.at/
Corporate-Goverance-Bericht zu finden. Darin wird bestätigt,
dass die Burgenland Holding Aktiengesellschaft die C-Regeln des
ÖCGK im Geschäftsjahr 2021/22 mit wenigen begründeten und
in diesem Bericht dargestellten Ausnahmen eingehalten hat.
Veränderungen nach dem Abschlussstichtag
Zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Corporate Governance Berichts haben sich keine Veränderun-
gen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben.
Eisenstadt, am 17. November 2022
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Corporate Governance Bericht
10
Burgenland Energie Gruppe
Burgenland Energie Gruppe
Geschäftsentwicklung 2021/22 (Prognose)
1)
1. Oktober 202130. September 2022
Highlights
Die Umfirmierung durch die neue Marke „Burgenland
Energie“ ist für sechs Firmen abgeschlossen.
Relaunch der neuen und optimierten Webseite der
Burgenland Energie
• Start Bürgerbeteiligung Windpark Andau
Spatenstich in Nickelsdorf für den ersten
100-MW-PV-Park Österreichs
Seit Juni liefern 9.500 Freiflächen-PV-Paneele im Süd-
burgenland Sonnenstrom für rund 1.200 Haushalte.
• Pilotprojekt „SonnenWein“: Kooperation mit TU Wien
und Bundesamt für Weinbau zur doppelten Nutzbarkeit
der Fläche und Auswirkungen auf die Agrarwirtschaft
bei Einsatz von hochaufgeständerten PV-Anlagen im
Weingarten des Weinguts Liegenfeld
Regulierungsbehörde E-Control bestätigt Top-Werte für
Burgenlands Stromversorgung: Die störungsbedingte
Ausfallzeit lag 2020 bei nur 17 Minuten.
Modernisierung des Sitzungssaals im ZVG Eisenstadt
abgeschlossen
• Eröffnung des GreenTech BioCampus im März 2022:
Wissensvermittlung über neuesten Technologien in
erneuerbarer Energie in Kombination mit landwirtschaft-
licher Nutzung
• Für das umfassende Aus- und Weiterbildungsprogramm
„GreenTech Empowerment“ wurden die ersten beiden
Zyklen des Zertifizierungsprogramms erfolgreich abge-
schlossen.
Ein Schwerpunkt der Burgenland Energie Gruppe liegt weiter in
der ökologischen Energieerzeugung. So wurden im Geschäfts-
jahr2021/22 mit 198 Windenergieanlagen
2)
und einer Leistung
von rund 540 MW
3)
rund 1.052 GWh Ökostrom produziert.
Energieabsatz und -aufbringung
Im Geschäftsjahr 2021/22 sank der Stromverkauf durch die
Burgenland Energie Vertrieb GmbH & Co KG zum Vergleichs-
zeitraum des Vorjahres um 3,0 % auf 1.089 GWh. Die Netzab-
gabemenge lag mit 1.858 GWh in etwa auf dem Niveau des
Geschäftsjahrs 2020/21.
Der Gasverkauf wird mit 1.107 GWh rund 6,2 % unter dem Vor-
jahresniveau liegen. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Netzab-
gabemenge ebenfalls um 7,9 % auf 2.422 GWh.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der Burgenland Energie Gruppe werden mit
544,3 Mio. Euro erwartet und verzeichnen einen deutlichen
Anstieg zur Vorjahresperiode. Das Ergebnis vor Steuern wird
voraussichtlich 31,9 Mio. Euro betragen und liegt somit um
rund 26,3 % über dem Vorjahresniveau.
Finanzlage
Der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird
19,9 Mio. Euro betragen, wobei sich der operative Cashflow
voraussichtlich auf 89,4 Mio. Euro beläuft.
Vermögens- und Kapitalstruktur
Die Bilanzsumme zum 30. September 2022 steht voraussichtlich
bei 1.111,2 Mio. Euro, wobei der Anteil des Anlagevermögens
(839,9 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 75,6 % betragen wird.
Das Eigenkapital beträgt 347,3 Mio. Euro und die sich daraus
ergebende Eigenkapitalquote 36,2 %. Unter Berücksichtigung
der Baukosten- und Investitionszuschüsse ergibt sich eine Eigen-
kapitalquote in Höhe von 46,3 %.
Ausblick
In Nickelsdorf soll der bislang größte Elektrolyseur Europas ent-
stehen. Überschüssiger Strom aus Wind- und Sonnenenergie
wird hier in Grünen Wasserstoff umgewandelt. Die Anlage, die
Burgenland Energie und VERBUND gemeinsam im Burgenland
errichten, wird in mehreren Stufen gebaut und soll ab 2026 in
Betrieb gehen.
Für das Geschäftsjahr 2022/23 sind in der Burgenland Energie
Vertrieb GmbH & Co KG Preismaßnahmen im Strom- und Erdgas-
bereich geplant.
Der Ausbau einer flächendeckenden burgenländischen E-Mobi-
li tätsinfrastruktur ist in Planung.
Für das Geschäftsjahr 2022/23 sind Investitionen in das Strom-
netz von rund 74,6 Mio. Euro, in das Erdgasnetz von rund
8,8Mio. Euro und im Windkraftbereich in der Höhe von rund
72,4 Mio. Euro geplant.
Burgenland Energie Gruppe
2021/22
Vorschau
Stromverkauf GWh 1.089
Netzabgabemenge (Strom) GWh 1.858
Gasverkauf GWh 1.107
Netzabgabemenge (Gas) GWh 2.422
Umsatzerlöse Mio. EUR 544,3
Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 31,9
Bilanzsumme Mio. EUR 1.111,2
Eigenkapital Mio. EUR 347,3
Operativer Cashflow Mio. EUR 89,4
1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der BurgenlandEnergie AG per 30. September 2022 noch nicht vor.
Sofern daher noch keine IST-Daten vorhanden sind, basieren die Werte auf den aktuellsten Prognose-Daten der Burgenland Energie AG.
2) Berechnung der Anlagenanzahl anhand der Beteiligungsanteile (Stand 30. September 2022)
3) Berechnung der Leistung anhand der konsolidierten Beteiligungsanteile (Stand 30. September 2022)
11Fußzeile Fußzeile Fußzeile
12
Lagebericht
Lagebericht
Europäische Energiepolitik im Zeichen der Krise
Als Reaktion auf die durch den Ukrainekrieg entstandenen mas-
siven Verwerfungen im Energiesektor wurden auf EU-Ebene
einige zeitlich befristete Gesetze beschlossen. So sieht die Gas-
speicher-Verordnung vor, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Spei-
cheranlagen bis 1. November 2022 zu mindestens 80 % und
in den Folgejahren – ebenfalls jeweils zum 1. November – zu
90 % ihrer Kapazität befüllen müssen. Insgesamt verfolgt die EU
das Ziel, im Jahr 2022 einen gemeinsamen Füllstand von 85 %
ihrer gesamten Gasspeicherkapazität zu erreichen.
Die Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die
hohen Strompreise sieht zudem folgende zeitlich befristete
Sondermaßnahmen vor:
Verbindliche und freiwillige Ziele, um den Stromverbrauch
zwischen 1. Dezember 2022 und 31. März 2023 zu senken
Abschöpfung von Markterlösen aus der Stromerzeugung
über 180 Euro pro MWh
Einhebung einer Solidaritätsabgabe auf Grundlage der
steuerpflichtigen Gewinne von Unternehmen im Erdöl-,
Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich, wenn die Gewinne
über 20 % des Vergleichszeitraums liegen
Die Mitgliedstaaten werden die Einnahmen aus den Zu-
fallsgewinnen in der Stromerzeugung und der Solidaritäts-
abgabe aus dem Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffinerie-
bereich einsetzen, um Endkund*innen wie Haushalte sowie
kleinere und mittlere Unternehmen angesichts der hohen
Energiepreise finanziell zu entlasten.
Die Mitgliedstaaten müssen die Verordnung über die Notfall-
maßnahmen bis zum 1. Dezember 2022 national umsetzen,
genießen dabei aber in der Ausgestaltung der Ziele und Maß-
nahmen auf nationaler Ebene Gestaltungsspielraum. Für das
Frühjahr 2023 hat die EU auch eine Reform des Strommarkt-
designs angekündigt. An den Details wird aktuell auf Expert*in-
nenebene gearbeitet. Ebenso sind Maßnahmen bei Erdgas in
Planung. Der Rat hat beschlossen, dass diese die Einrichtung
einer Einkaufsplattform, eine Limitierung von Preisschwankun-
gen an Gasbörsen und die Schaffung neuer Preisindizes umfas-
sen sollen.
Österreichische Krisengesetze
In Österreich wurden ebenfalls diverse Gesetze zur Bewältigung
der Energiekrise beschlossen. So regelt eine Novelle des Gas-
wirtschaftsgesetzes die Beschaffung strategischer Gasreserven
für Österreich. Das neu beschlossene Gasdiversifizierungsgesetz
wiederum hat die Reduktion der Abhängigkeit von russischem
Erdgas zum Ziel, indem Fördermittel für die Beschaffung von
Erdgas aus nicht-russischen Quellen sowie für die Umrüstung
von Anlagen auf alternative Energieträger zur Verfügung ge-
stellt werden.
Weiters wurden Änderungen des Energielenkungsgesetzes be-
schlossen, um einen zusätzlichen Anreiz für Einspeicherung und
Bevorratung durch die Unternehmen zu schaffen. Ebenso be-
steht in Österreich ein dreistufiger Gasnotfallplan, der im Krisen-
fall die Versorgung geschützter Kund*innengruppen auf Basis
des Energielenkungsgesetzes regelt.
Zudem hat die österreichische Bundesregierung im Jahr 2022
mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht, die der Teue-
rung infolge der stark gestiegenen Energiekosten entgegenwir-
ken sollen. Zum Teil war der Anspruch auf diese monetären
Hilfen an keine Voraussetzungen gebunden, zum Teil setzt er
soziale Bedürftigkeit voraus.
Die Details zur gesetzlichen Ausgestaltung einer Abschöpfung
von Zufallsgewinnen aus der Stromerzeugung sowie einer Soli-
daritätsabgabe in Österreich waren im November 2022 noch
nicht bekannt.
Energie- und Klimapolitik
Europäische Union
Die EU arbeitet weiterhin an der Umsetzung diverser Rechts-
vorschriften, die im Rahmen des Legislativpakets „Fit for 55“ in
Kraft treten sollen. Das Paket enthält als Etappenziel auf dem
Weg zum Pariser Klimaziel bis 2030 eine Senkung der Netto-
Treibhausgasemissionen in der EU um mindestens 55 % gegen-
über dem Stand von 1990. Die Kommission sieht dies als
entscheidenden Schritt, um Europa bis 2050 zum ersten klima-
neutralen Kontinent zu machen. Die für die Burgenland Energie
relevantesten Inhalte von „Fit for 55“ sind:
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Burgenland Energie AG (vormals Energie Burgenland AG).
Aus diesem Grund wird bei den Erläuterungen zum energiewirtschaftlichen und -politischen Umfeld im Lagebericht der
Burgenland Holding Aktiengesellschaft vorwiegend auf die Burgenland Energie Gruppe (Burgenland Energie) eingegangen.
Energiepolitisches Umfeld
13Fußzeile Fußzeile Fußzeile
14
Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld
Wirtschaftliches Umfeld
Die österreichische Wirtschaft verzeichnete im ersten Halbjahr
2022 eine durchaus positive Entwicklung. Die Exportwirtschaft
profitierte nach der Coronakrise – und unterstützt vom schwa-
chen Eurokurs – von gesteigerter internationaler Nachfrage nach
Produkten des verarbeitenden Gewerbes. Durch die Aufhebung
coronabedingter Einschränkungen legte auch der private Kon-
sum im Jahresvergleich kräftig zu. Im Einklang mit der Konjunk-
turabschwächung im Euroraum und der hohen Inflation trübten
sich die Rahmenbedingungen in den letzten Monaten jedoch
deutlich ein. Mit dem Krieg in der Ukraine stiegen die bereits seit
Ende 2021 höheren Energiepreise Anfang 2022 abermals kräftig
an. Nach dem Wachstum des BIP um 4,6 % im vergangenen Jahr
wird für 2022 ein Wirtschaftswachstum in ähnlicher Höhe – kon-
kret zwischen 3,9 % und 4,8 % – erwartet. Für 2023 rechnen
Expert*innen hingegen nur noch mit 0,2 % bis 1,0 % Wachstum.
1)
Lagebericht
Richtlinie über erneuerbare Energien, die u. a. eine
Erhöhung der Zielvorgabe für den Anteil erneuerbarer
Energien in der EU auf 40 % bis 2030 vorsieht
– Emissionshandels-Richtlinie: enthält u. a. den Vorschlag,
Emissionen durch eine weitere Verknappung der
CO
2
-Emissionszertifikate zu reduzieren
Lastenteilungsverordnung, die ein neues Emissions-
handelssystem für den Straßenverkehr und den Gebäude-
sektor vorsieht
Energieeffizienz-Richtlinie, die u. a. ambitioniertere
jährliche Einsparverpflichtungen bezogen auf den
Energieverbrauch festlegen soll
Überarbeitete Energiebesteuerungs-Richtlinie:
Brennstoffe sollen künftig nach Energiegehalt und
Umweltleistung besteuert werden
Die EU überarbeitet aktuell auch ihr Regelwerk zur Finanzie-
rung von Energieinfrastrukturvorhaben. Damit werden künftig
zusätzliche Mittel für Wasserstoffinfrastruktur sowie für CO
2
-
Abscheidung und -Speicherung erwartet.
Österreich
In Österreich hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die
Stromversorgung bereits bis 2030 zu 100 % (national bilanziell)
aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und Österreich bis
spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel errei-
chen zu können, soll der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungs-
kapazitäten in den nächsten zehn Jahren in Abhängigkeit vom
Strompreisniveau mit bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr staatlich unter-
stützt werden.
Bereits im Juli 2021 beschloss der österreichische Nationalrat
das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das die erforder-
lichen Rahmenbedingungen für die Erreichung der österreichi-
schen Energie- und Klimaziele festlegt. Das EAG enthält auch
konkrete Ausbauziele: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren
Quellen soll bis 2030 um insgesamt 27 TWh gesteigert werden.
Davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft,
5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen.
Zu den für die Burgenland Energie besonders relevanten Inhal-
ten des EAG zählen die Fördermechanismen für die Errichtung
neuer Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft- und Biomassean-
lagen sowie Investitionszuschüsse für Elektrolyseanlagen zur
Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas.
Darüber hinaus sollen die Investitionssicherheit für bestehende
und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas
gewährleistet und der Anteil von national produziertem erneu-
erbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5TWh
erhöht werden. Weitere relevante Inhalte sind die Rahmen-
bedingungen für Bürger*innen-Energiegemeinschaften und
Erneuerbare-Energiegemeinschaften.
Die österreichische Energiewirtschaft wartet weiterhin auf
Verordnungen der zuständigen Ministerien zu unterschied-
lichen Themenbereichen, die für die konkrete Anwendung des
EAG essenziell sind. Ebenfalls ausständig ist ein neues Bundes-
Energieeffizienzgesetz. In Begutachtung sind aktuell der Ent-
wurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes sowie eine Novelle des
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, von der sich die
Branche effizientere und raschere Genehmigungsverfahren für
Projekte im Bereich erneuerbare Energie erhofft. Im Elektri-
zitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) wiede-
rum bedarf es noch einer Novelle, die Änderungen für Netz-
betreiber*innen bringen soll und das EU-Clean-Energy-Paket
natio nal umsetzt.
1) Quellen: „European Economic Forecast, Autumn 2021“, EU-Kommission, November 2021
„Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2021 2022“, IHS, Oktober 2021
„Prognose für 2021 und 2022: Vierte COVID-19-Welle bremst kräftigen Aufschwung“, WIFO, Oktober 2021
„World Economic Outlook“, International Monetary Fund, Oktober 2021
15
Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen
2021/22 2020/21
Heizungsbedingter Energiebedarf
1)
% 105,8 110,1
Kühlungsbedingter Energiebedarf
1)
% 86,4 72,7
Primärenergiepreise und CO
2
-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent EUR/Barrel 89,5 50,4
Erdgas – NCG
2)
EUR/MWh 123,1 26,2
Steinkohle – API#2
3)
EUR/t 258,8 76,9
CO
2
-Emissionszertifikate EUR/t 78,0 40,7
Strom – EPEX Spotmarkt
4)
Grundlaststrom EUR/MWh 258,7 64,9
Spitzenlaststrom EUR/MWh 296,3 75,2
1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der Messwerte
2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
4) EPEX Spot – European Power Exchange
Energiewirtschaftliches Umfeld
Das Energiegeschäft der Burgenland Energie AG ist wesentlich
durch externe Einflussfaktoren geprägt. Auf der Vertriebsseite
beeinflusst bei den Haushaltskund*innen vor allem die Witte-
rung die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme, während
die Nachfrage von Seiten der Industrie insbesondere durch die
wirtschaftliche Entwicklung bestimmt wird. Für die Erzeugung
bzw. Beschaffung spielt zusätzlich zu den Wetterbedingungen
auch das geopolitische Umfeld eine zentrale Rolle.
Im Geschäftsjahr 2021/22 präsentierte sich die Witterung unter-
schiedlich. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperatur-
bedingten Energiebedarf – lag in Österreich zwar um 5,8Pro-
zentpunkte über dem langjährigen Durchschnitt, jedoch um
4,3Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau.
Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst,
stieg 2021/22 in Österreich mit einem Plus von 13,7 Prozentpunk -
te deutlich an, blieb jedoch unter dem langjährigen Durchschnitt.
Die wirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen der ver-
gangenen eineinhalb Jahre führten zu massiven Verwerfungen
auf den Energiemärkten. Die konjunkturellen Aufholeffekte
nach Covid-19, der Krieg in der Ukraine sowie revisionsbedingt
geringere Erzeugungskapazitäten in französischen Atomkraft-
werken führten kombiniert mit der geringen Wasserführung
der Flüsse in Europa zu einem markanten Anstieg der Energie-
preise. Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas unterlag
gravierenden Schwankungen und vervielfachte sich in der Be-
richtsperiode von zuvor 26,2 Euro pro MWh auf 123,1 Euro pro
MWh. Aufgrund der Unsicherheiten im Zusammenhang mit
den laufenden Gaslieferungen zeigte sich die Entwicklung
dabei ausgesprochen volatil. Etwas stabiler entwickelte sich der
durchschnittliche Preis für CO
2
-Emissionszertifikate, lag mit
78,0 Euro pro Tonne im Geschäftsjahr 2021/22 jedoch eben-
falls um 91,5 % über dem Vorjahreswert.
Die Entwicklung der Preise für Primärenergie und CO
2
-Zertifikate
wirkte sich in Folge auch auf die Marktpreise für Strom aus: Die
Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen wegen
des markanten Anstiegs der Primärenergiepreise, aber auch auf-
grund einer Verknappung des Erzeugungsangebots bei durch-
schnittlich 258,7 Euro pro MWh bzw. 296,3Euro pro MWh (Vor-
jahr: 64,9 Euro pro MWh bzw. 75,2Euro pro MWh).
Lagebericht
16
Beteiligungserträge stabil auf Vorjahresniveau
Jahresergebnis geringfügig unter Vorjahresnivau
Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende in Höhe von 3,45 Euro je Aktie
Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Wirtschaftliche Entwicklung
Analyse des Geschäftsjahres 2021/22
Ertragslage
Der Erfolg der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird we-
sentlich von der Dividende des Beteiligungsunternehmens
Burgenland Energie AG bestimmt. Insgesamt sind der Burgen-
land Holding Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2021/22
Beteiligungserträge in Höhe von 10,6 Mio. Euro (2020/21:
10,6Mio.Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der Burgen-
land Energie AG für das Geschäftsjahr 2021/22 in Höhe von
10,3Mio.Euro (Vorjahr: 10,3Mio.Euro) wurde eine Dividende
der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von
0,3Mio.Euro (Vorjahr: 0,3Mio. Euro) vereinnahmt.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft beschäftigt kein
Personal.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanz-
gewinn des Geschäftsjahres 2021/22 eine Dividende in Höhe
von 3,45 Euro je Aktie (Vorjahr: 3,45 Euro je Aktie) an die
Aktio när*innen auszuschütten. Das entspricht einer Dividen-
denzahlung in Höhe von 10,4 Mio. Euro.
Stabile Vermögens- und Kapitalstruktur
Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding Aktien gesell-
schaft blieb im Geschäftsjahr 2021/22 gegenüber dem Vor -
jahr im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit
80,7Mio.Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Die Eigenkapital-
quote zum Stichtag 30. September 2022 betrug 99,91 %.
Burgenland Holding Aktie (Angaben nach § 243a Abs. 1UGB)
1. Per 30. September 2022 betrug das Grundkapital der Bur-
genland Holding Aktiengesellschaft 21,81 Mio. Euro und war
unterteilt in 3.000.000 Stück auf Inhaber*innen lautende
nennwertlose Stückaktien. Die Burgenland Holding Aktien-
Lagebericht
Burgenland HoldingAktiengesellschaft – Kennzahlen
Mio. EUR
2021/22 2020/21
Veränderung
in %
Ergebnis vor Steuern 10,2 10,3 –0,1
Beteiligungserträge 10,6 10,6
Jahresüberschuss 10,3 10,4 –0,1
Bilanzsumme 80,7 80,7
Anlagevermögen 71,3 71,3
Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung 9,4 9,4
Eigenkapital 80,6 80,7
Fremdkapital 0,1 0,0
gesellschaft notiert im Segment „Standard Market Auction
der Wiener Börse. Form und Inhalt der Aktien urkunden setzt
der Vorstand fest. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der
Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur eine Aktien-
gattung. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten.
2. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes
hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw.
Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit
von Aktien.
3. Mehrheitseigentümer der Burgenland Holding Aktiengesell-
schaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von
73,63 % hält. Die VERBUND AG ist mit über 10 % und die
WIEN ENERGIE GmbH mit 5 % bis 10 % beteiligt. Die Anteile
der übrigen Aktionär*innen liegen jeweils unter der melde-
pflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 % bzw. befinden
sich im Streubesitz.
4. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten
ausgegeben.
5. Eine Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmenden existiert
nicht, da die Gesellschaft keine Mitarbeitenden beschäftigt.
6. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Auf-
sichtsrat bestellt und abberufen werden. Dabei ist neben den
aktienrechtlichen Vorschriften aufgrund der Eigentumsver
-
hältnisse insbesondere auch das Stellenbesetzungsgesetz
einzuhalten, das eine öffentliche Ausschreibung vorsieht.
7. Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands gemäß
§ 243aAbs. 1 Z 7 UGB.
17
Lagebericht
Kennzahlen Geschäftsjahr 2021/22
Kennzahlen zur Ertragslage
TEUR
2021/22 2020/21
Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Ergebnis vor Zinsen
und Steuern
Ergebnis vor Steuern +
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
gemäß § 231 (2) Z 15 UGB
10.233 10.317 –94 –0,9
Die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht im Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Burgen-
land Holding Aktiengesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2021/22 keine Umsatzerlöse.
2021/22 2020/21
Veränderung
in %-Punkten
Kapitalrentabilität
Eigenkapitalrentabilität Ergebnis vor Steuern/
durchschnittliches Eigenkapital
12,7 % 12,8 % 0,1
Gesamtkapitalrentabilität Ergebnis vor Zinsen und Steuern/
durchschnittliches Gesamtkapital
12,7 % 12,8 % 0,1
Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage
TEUR
2021/22 2020/21
Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Nettoumlaufvermögen Umlaufvermögen
– langfristiges Umlaufvermögen
= kurzfristiges Umlaufvermögen
– kurzfristiges Fremdkapital
= Nettoumlaufvermögen
9.318 9.365 –47 –0,5
Eigenkapitalquote Eigenkapital/Gesamtkapital 99,91 % 99,99 % –0,1
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft weist sowohl zum Stichtag 30. September 2022 als auch zum Vergleichsstichtag kei-
nerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr
leicht gesunkenen Jahresergebnisses unter dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital)
beträgt wie im Vorjahr 0,0 %.
8. Zwischen der Burgenland Holding Aktiengesellschaft und
der Landesholding Burgenland GmbH besteht ein Syndikats-
vertrag in Bezug auf die Burgenland Energie AG. Ein Kont-
rollwechsel bei einem der beiden Anteilsinhabenden der
Burgenland Energie AG hätte ein Aufgriffsrecht der Anteile
an der Burgenland Energie AG durch die andere Vertrags-
partner*in zur Folge.
9.
Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder
Mitarbeitenden für den Fall eines öffentlichen Übernahmean
-
gebots gemäß § 243a Abs. 1 Z 9 UGB bestehen nicht.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der
Gesellschaft unter www.buho.at.
Geldflussrechnung
TEUR
2021/22 2020/21
Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit 10.360 10.426 –66 –0,6
Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit 0 0
Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit –10.350 –10.350
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 10 76 –66 –86,6
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands: Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzmittelbestand Konzern-Cash-Pooling
Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 10,3 Mio. Euro (Vorjahr: 10,4 Mio. Euro) konnte ein operativer Cashflow in Höhe von
von 10,4Mio. Euro (Vorjahr: 10,4 Mio. Euro) erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren vor allem die
Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen.
18
19
Lagebericht
Umweltschutz
Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesell-
schaft selbst nicht statt; sie spielen aber in der Beteiligungs-
gesellschaft Burgenland Energie AG eine große Rolle. Die
Burgenland Energie AG leistet als Österreichs größter Wind-
stromproduzent einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist im Übrigen in das
Umweltmanagementsystem der EVN Gruppe integriert, das
etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen
Managemententscheidungen berücksichtigen zu können.
Zweigniederlassungen
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verfügt über keine
Zweigniederlassungen.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Die am Rechnungslegungsprozess über einen Dienstleistungs-
vertrag mit der EVN AG beteiligten Personen sind entsprechend
qualifiziert und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungs-
wesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP,
Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zu-
griffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie
manuelle Kontrollschritte geschützt.
Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriftenre-
gelung wird die risikominimierende Beauftragung Dritter und die
korrekte Erfassung und Bezahlung externer Belege gewährleistet.
Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG beste-
henden Dienstleistungsvertrags in ein internes Kontrollsystem
sowie in ein Revisionssystem eingebunden.
Das Kreditrisiko wird vom Unternehmen laufend überwacht.
Aufgrund der Veranlagung der liquiden Mittel im EVN-Konzern
wird das Kreditausfallsrisiko als nicht wesentlich eingestuft.
Der von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft festgelegte
Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstel-
lungen gelten für alle für die Burgenland Holding Aktiengesell-
schaft tätigen Personen. Ein Compliance-Management-System
wurde eingerichtet.
Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht
über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft,
der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung
sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden
auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft richtet insbesondere
auch vor dem Hintergrund des aktuell instabilen Umfelds weiter-
hin großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungs risikos.
Finanzinstrumente, Risiken und Ungewissheiten
Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in derBilanz
unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteili gungen.
Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwäh-
rungsrisiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko
im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Aus-
maß. Aufgrund der Veranlagung in der EVN Gruppe ist das
Kreditausfallsrisiko als gering einzustufen.
Forschung und Entwicklung
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im
Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft
Burgenland Energie AG statt.
Ausblick
Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäfts-
jahr2021/22 ein übliches Ergebnis erwartet. Die Burgenland
Hold ing Aktiengesellschaft geht davon aus, dass die Beteili-
gungserträge im Geschäftsjahr 2022/23 in etwa auf dem Niveau
des Berichtsjahres liegen werden.
Eisenstadt, am 17. November 2022
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
20
Jahresabschluss 2021/22
Bilanz zum 30. September 2022
(Vorjahresvergleich zum 30. September 2021)
Jahresabschluss 2021/22
Aktiva
30.09.2022
EUR
30.09.2021
TEUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
71.325.280,80 71.325
71.325.280,80 71.325
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
9.367.568,36 9.252
2. Sonstige Forderungen
628,58 10
9.368.196,94 9.262
II. Guthaben bei Kreditinstituten 20.524,83 110
9.388.721,77 9.371
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Sonstige
3.667,49 4
Summe Aktiva
80.717.670,06 80.700
Passiva
30.09.2022
EUR
30.09.2021
TEUR
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes, gezeichnetes und einbezahltes Grundkapital 21.810.000,00 21.810
II. Kapitalrücklagen
gebundene 43.676.373,33 43.676
III. Gewinnrücklagen
andere Rücklagen (freie Rücklagen) 4.802.000,00 4.852
IV. Bilanzgewinn
10.357,797,74 10.356
davon Gewinnvortrag
6.075,14 2
80.646.171,07 80.694
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 64.108,13 0
2. Sonstige Rückstellungen 6.085,43 6
70.193,56 6
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
977,00 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
977,00 0
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
315,04 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
315,04 0
3. Sonstige Verbindlichkeiten
13,39 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
13,39 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
13,39 0
1.305,43 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
1.305,43 0
Summe Passiva
80.717.670,06 80.700
21
Jahresabschluss 2021/22
Gewinn- und Verlustrechnung
1. Oktober 2021 30. September 2022
(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2020 30. September 2021)
2021/22
EUR
2020/21
TEUR
1. Sonstige betriebliche Erträge
a) übrige 230,12 0
230,12 0
2.
Personalaufwand
a) Gehälter –8.485,82 0
b) Soziale Aufwendungen –171,13 0
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitendenvorsorgekassen –120,24 0
davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge –50,89 0
-8.656,95 0
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 10 fallen –67.223,23 0
b) übrige –268.811,75 –280
–336.034,98 –280
4. Zwischensumme aus Z 1 bis 3 (Betriebsergebnis)
–344,461,81 –280
5.
Erträge aus Beteiligungen 10.550.954,10 10.597
6.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 17.184,90 0
davon aus verbundenen Unternehmen 17.184,42 0
7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen –315,09 –1
davon aus verbundenen Unternehmen –315,09 0
8. Zwischensumme aus Z 5 bis 7 (Finanzergebnis)
10.567.823,91 10.596
9. Ergebnis vor Steuern
10.223.362,10 10.317
10. Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage 78.360,50 67
davon Erträge aus Steuergutschriften 78.360,50 67
11. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
10.301.722,60 10.384
12. Auflösung von Gewinnrücklagen 50.000,00 0
13. Zuweisung zu Gewinnrücklagen 0,00 –30
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 6.075,14 2
15. Bilanzgewinn
10.357.797,74
10.356
22
Anhang
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. September 2022 der
Burgenland Holding Aktiengesellschaft wurde vom Vorstand
der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmens-
gesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß
§ 221UGB.
Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis des
EVNKonzerns an. Das Mutterunternehmen, das den Konzern-
abschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unterneh-
men aufgestellt hat, ist die EVN AG, Maria Enzersdorf. Dieser
Konzern abschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt
hinterlegt.
Seit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesellschaft
gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteiligungs-
gemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als
hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADTWERKE
GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträger
(bis2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteili-
gungsholding als Gruppenträger). Der im September 2014 ab-
geschlossene Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der
EVN AG blieb bestehen. Danach wird dem Gruppenmitglied im
Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage
in Höhe des jeweils geltenden Körperschaftsteuersatzes (derzeit
25 %) nach der Belastungsmethode („stand-alone“-Methode)
von der EVN AG belastet bzw. im Falle eines negativen steuer-
lichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgruppenergeb-
nisses eine Steuerumlage gutgeschrieben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 231 Abs. 1 in
Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren
erstellt.
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und
entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein mög-
lichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Unternehmens zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz
der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wird gemäß § 237 Abs. 1 Z 1 UGB von der Fortführung des Un-
ternehmens ausgegangen.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der
Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur
die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis
gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Ver-
luste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksich-
tigt wurden.
Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden
beibehalten.
Anlagevermögen
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls
ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt,
wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagever-
mögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außer-
planmäßige Abschreibung weggefallen sind.
Umlaufvermögen
Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für er-
kennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für
die Abschreibung weggefallen sind.
Latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach
dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis
des Steuersatzes, der im Zeitpunkt der Umkehr der befristeten
Unterschiede gelten wird, gebildet. Die im Geschäftsjahr 2021/22
beschlossene ökosoziale Steuerreform, den Körperschaftsteu-
ersatz ab dem Jahr 2023 etappenweise auf 24 % und ab dem
Jahr 2024 auf 23 % zu senken, wird dementsprechend bei der
Bewertung der latenten Steuern berücksichtigt.
Rückstellungen
In den Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsicht-
sprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren
Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
23
Anhang
Erläuterungen zur Bilanz
Aktiva
Anlagevermögen
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt.
Beteiligungen
Name und Sitz
Höhe der
Beteiligung gesamt
Eigenkapital
(gem. § 224 (3) UGB)
Jahres -
überschuss
Stichtag
in % TEUR TEUR
BurgenlandEnergie AG (Sitz: Eisenstadt) 49,00 363.766,2 21.263,2 30.09.2021
Wiener Börse AG (Sitz: Wien) 0,99 170.454,4 35.226,1 31.12.2021
Umlaufvermögen
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in
Höhe von 9.367.568,36 Euro (Vorjahr: rund 9.252 Tsd. Euro) be-
stehen sowohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder bei der
EVN AG in Höhe von 9.223.969,33 Euro (Vorjahr: 9.108Tsd.Euro)
als auch aus der Forderung aus Kapitalertragsteuer und Steuer-
umlage gegenüber der EVN AG im Rahmen der Steuergruppe in
Höhe von 143.599,03 Euro (Vorjahr: 144Tsd.Euro).
Aktive Rechnungsabgrenzungen
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 3.667,49Euro
(Vorjahr: 4 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Auf-
wandsabgrenzungen.
Aktive latente Steuern
Für die Vorgruppenverlustvorträge der Gesellschaft in Höhe
von 2.608 Tsd. Euro wurden keine latenten Steuern angesetzt,
da diese auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung in-
nerhalb der nächsten Jahre nicht verwertet werden können.
Laufende steuerliche Verluste der Gesellschaft werden im Rah-
men der Gruppenbesteuerung verwertet
Entwicklung des Anlagevermögens
Anlagenspiegel
Anschaffungs- und Herstellungskosten
EUR Stand
01.10.2021
Zugänge Abgänge Um buchungen Stand
30.09.2022
I. Finanzanlagen
Beteiligungen
BurgenlandEnergie AG 70.217.803,48 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48
Wiener Börse AG
1.107.477,32
0,00 0,00 0,00 1.107.477,32
Gesamtsumme Anlagevermögen 71.325.280,80 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80
24
Kumulierte Abschreibungen Buchwert
Stand
01.10.20
21
Zugänge davon
außer plan-
mäßig
Abgänge Zuschrei-
bungen
Umbu
-
chungen
Stand
30.09.20
22
30.09.20
22
01.10.20
21
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48 70.217.803,48
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.107.477,32 1.107.477,32
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80 71.325.280,80
Anhang
Passiva
Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und
ist in 3 Mio. auf Inhaber*in lautende Stückaktien zerlegt.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen in Höhe von 64.108,13 Euro (Vorjahr:
0 Tsd. Euro) stehen im Zusammenhang mit der Versagung des
teilweisen Vorsteuerabzuges der Gesellschaft durch die aktu-
elle Außenprüfung.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 6.085,43 Euro (Vor-
jahr: 6 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für
ausstehende Eingangsrechnungen sowie die Prüfung des Jah-
resabschlusses.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamt-
kostenverfahren erstellt.
Personalaufwand
Der ausgewiesene Personalaufwand in Höhe von 8.656,95Euro
(Vorjahr: 0 Tsd. Euro) umfasst die Vergütung der beiden Vor-
standsmitglieder sowie die damit im Zusammenhang stehenden
lohnabhängigen Abgaben und Sozialabgaben. Diese Vergütung
wurde in den Vorjahren über den mit der EVN AG bestehenden
Dienstleistungsvertrag abgewickelt.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen haupt-
sächlich aus Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft, Mit-
gliedsbeiträgen und Veröffentlichungen der Gesellschaft. Da
die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt,
wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbe-
ziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rech-
nungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash
Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen. Das
Gesamtentgelt in der Berichtsperiode betrug 103.450,00 Euro
(Vorjahr: 111 Tsd. Euro).
Weiters wurde aufgrund der Versagung des teilweisen Vor-
steuerabzuges der Gesellschaft durch die aktuelle Außenprü-
fung eine Steuerrückstellung in Höhe des im Prüfungszeitraum
vorgenommenen Vorsteuerabzugs (von Oktober 2016 bis
Juni2022) gebildet.
Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendun-
gen für die Abschlussprüfenden gemäß § 238 Abs. 1 Z 18UGB
unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss
der EVN AG enthalten ist.
Erträge aus Beteiligungen
In den Erträgen aus Beteiligungen wird die Dividendenausschüt-
tung der Burgenland Energie AG für das Geschäftsjahr 2020/21
in Höhe von 10.290.000,00 Euro (Vorjahr: 10.290 Tsd. Euro)
sowie der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe
von 260.954,10 Euro (Vorjahr: 307 Tsd. Euro) ausgewiesen.
25
Anhang
Ergänzende Angaben
Organe und Arbeitnehmende der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr 2021/22 waren folgende Personen als Vor-
stand tätig:
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Dr. Alois Ecker
Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im
Berichtszeitraum insgesamt 8.656,95 Euro(Vorjahr: 9Tsd.Euro).
In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichts-
ratsmitglieder tätig:
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender)
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Vorsitzender-Stellvertreter)
Ing. Mag. Michael Amerer
Mag. Rita Heiss
Mag. Johannes Lang
Mag. Nikolaus Sauer
Mag. Jörg Sollfelner
MMag. Ute Teufelberger
Dr. Norbert Wechtl
Dipl.-Ing. Peter Weinelt
An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe
von 27,5 Tsd. Euro (Vorjahr: 39 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in
der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesell-
schaft keine Arbeitnehmer*innen.
Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden
im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite
gewährt und es wurden keine Haftungen übernommen.
Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und
Personen fanden zu marktüblichen Bedingungen statt.
Sonstige Erläuterungen
Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des EVN Konzerns teil.
Für die Regelung der Modalitäten wurde ein Vertrag abge-
schlossen.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse
eingetreten.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von
10.357.797,74 Euro einen Betrag in Höhe von 10.350.000,00
Euro, das entspricht einer Dividende von 3,45 Euro je Aktie,
auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von 7.797,74 Euro
auf neue Rechnung vorzutragen.
Eisenstadt, am 17. November 2022
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
In den Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von
17.184,90 Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) sind Zinserträge aus der
Veranlagung liquider Mittel bei der EVN AG in Höhe von
17.184,42Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) enthalten.
Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage
Unter der Position Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage
wird der Ertrag aus der Steuerumlage in Höhe von 78.360,50Euro
(Vorjahr: 67 Tsd. Euro) ausgewiesen.
26
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Burgenland Holding Aktiengesellschaft,
Eisenstadt,
bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2022, der Gewinn-
und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag e nd en de Ge-
schäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresab-
schluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein mög-
lichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30.Sep-
tember 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit
den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit
der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und
mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Ab-
schlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die
Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Un-
sere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Stan-
dards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschluss-
prüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von
der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den öster-
reichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflich-
ten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil
zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachver-
halte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am be-
deutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusam-
menhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Gan-
zes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück-
sichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu
diesen Sachverhalten ab.
Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prü-
fungssachverhalte gibt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle In-
formationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahres-
abschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht
auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine
Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses
haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informatio-
nen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informa-
tionen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder
unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen auf-
weisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbei-
ten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstel-
lung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflich-
tet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem
Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und
des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung
des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstim-
mung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vor-
schriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrol-
len, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines
Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen
Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen,
Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie
dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetz-
lichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu
liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder
haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung
des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Bestätigungsvermerk
27
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen fal-
schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der
unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein
hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine
in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die An-
wendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung
eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesent-
lich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt ver-
nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaft-
lichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfor-
dern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
– Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher
falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen
als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlan-
gen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende we-
sentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, be-
absichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellun-
gen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhal-
ten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschluss-
prüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungs-
handlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs-
urteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Ge-
sellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie
die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
Bestätigungsvermerk
stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und
damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der
Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Ver-
treter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnach-
weise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang
mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die
Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsver-
merk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unange-
messen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir zie-
hen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü-
fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten
können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den
Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie
ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäfts-
vorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein
möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem
über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Eintei-
lung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs-
feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschluss-
prüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab,
dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen
zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit
ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus,
von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass
sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig –
damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit
dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sach-
verhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresab-
schlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders
wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Ge-
setze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst
28
29
seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestäti-
gungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise
erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mittei-
lung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen
würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unterneh-
mensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstel-
lung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichi-
schen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufs-
grundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den gelten-
den rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die
nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewon-
nenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über
die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehler-
hafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. März 2022als
Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Mai 2022vom
Aufsichtsrat beauftragt.
Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020/2021
Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum
Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prü-
fungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistun-
gen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir
bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhän-
gigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirt-
schaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, am 17. November 2022
BDO Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz
Wirtschaftsprüfer
Mag. Peter Bartos
Wirtschaftsprüfer
Bestätigungsvermerk
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Die Aktie der Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Die Aktie der Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Zahlreiche Krisen – bedingt durch die Covid-19-Pandemie, den
Krieg in der Ukraine und die stark steigenden Inflationsraten –
belasteten die internationalen Aktienmärkte im Berichtszeit-
raum Oktober 2021 bis September 2022. Der deutsche Leit-
index DAX sank in diesem Zeitraum um 20,6 %, und auch der
Wiener Leitindex ATX gab um 26,4 % nach. Die Abschwächung
des für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft maßgeb-
lichen Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities fiel im Vergleich
dazu mit 10,9 % etwas moderater aus.
Trotz dieses insgesamt negativen Umfelds entwickelte sich die
Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft verhältnis-
mäßig stabil. Mit einem Kursrückgang von 1,0 % im Vergleich
zum Vorjahr lag der Schlusskurs bei 98,00 Euro. Der durch-
schnittliche Tagesumsatz lag in der Berichtsperiode bei 17Stück.
Daraus ergibt sich ein Umsatzvolumen an der WienerBörse von
0,43 Mio. Euro. Am 30. September 2022 lag die Gewichtung
der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) bei 0,28 % und die
Marktkapitalisierung betrug zum Stichtag 294Mio.Euro.
Für das Geschäftsjahr 2021/22 wird der Vorstand der Haupt-
versammlung am 17. März 2023 eine Dividende in Höhe von
3,45 Euro je Aktie vorschlagen.
Informationen für Anleger*innen
Aktienperformance
2021/22 2020/21 2019/20
Durchschnittlicher Tagesumsatz Stück 17 20 31
Aktienumsatz gesamt Mio. EUR 0,43 0,45 0,64
Höchstkurs EUR 100,00 101,00 90,00
Tiefstkurs EUR 92,50 76,00 74,00
Kurs per Ultimo September EUR 98,00 99,00 78,00
Marktkapitalisierung per Ultimo September Mio. EUR 294 297 234
Gewichtung im WBI per Ultimo September % 0,28 0,22 0,28
Dividende pro Aktie EUR 3,45
1
3,45 3,45
1) Vorschlag an die Hauptversammlung
Basis September 2021
Kursentwicklung der Burgenland Holding Aktie im relativen Vergleich mit dem Wiener Börse Index (%)
115,0 0
110,00
105,00
100,00
95,00
90,00
85,00
80,00
75,00
70,00
BUHO Wiener Börse Index (WBI)
Okt 21 Nov 21 Dez 21 Jan 22 Feb 22 Mär 22 Apr 22 Mai 22 Jun 22 Jul 22 Aug 22 Sep 22
31
100 % Netz BurgenlandGmbH
100 % BE VertriebGmbH & Co KG
100 % Energie Burgenland Green Energy GmbH
57,6 % EPZ Energieprojekt ZurndorfGmbH&CoKG
57,6 % EP ZurndorfGmbH
50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH
50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG
40 % MMW PotzneusiedlGmbH
50 % Energie Burgenland – Haider Windpark GmbH
100 % Windpark Nick AlphaGmbH
100 % Windpark BaumgartenGmbH
100 % Energie Burgenland BürgerbeteiligungGmbH
20 % Windpark Deutsch HaslauGmbH
25 % Windpark Nikitsch GmbH
100 % WIBE – Windpark BeteiligungsGmbH
80 % SonnenBau GmbH
75 % Windpark und PV GmbH
51 % Renerwind Energetikai Kft. (Budapest, Ungarn)
100 % Energie Burgenland FernwärmeGmbH
100 % BE Technology GmbH
100 % BE Service GmbH
100 % BE FinanceGmbH
100 % BE Solution GmbH
50 % Krone Sonne GmbH
33,33 % EBRZ Erstes Burgenländisches RechenzentrumGmbH
10 % ENERGIEALLIANZ AustriaGmbH
2,52 % APCS Power Clearing and SettlementAG
0,44 % AGCS Gas Clearing and Settlement AG
1,48 % CISMO Clearing Integrated Services and Market OperationsGmbH
1 % Biomasse Kraftwerk GüssingGmbH u. Co KG
Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Beteiligungen
0,99 % Wiener BörseAG
49 % BurgenlandEnergie AG
Beteiligungen der BurgenlandEnergie AG per 30. September 2022
Beteiligungen
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Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht
gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018
Der Vorstand der Burgenland HoldingAktiengesellschaft bestä-
tigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungs-
legungsstandards aufgestellte Jahresabschluss nach bestem
Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lage-
bericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die
Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass
die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.
Eisenstadt, am 17. November 2022
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Erklärung des Vorstands
33
Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Unternehmenskalender 2022/23
1)
Nachweisstichtag Hauptversammlung 07.03.2023
Hauptversammlung 17.03.2023
Ex-Dividendentag 23.03.2023
Record-Date Dividende 24.03.2023
Dividendenzahltag 30.03.2023
Ergebnis 1. Halbjahr 2022/23 (Halbjahresfinanzbericht) 25.05.2023
Jahresergebnis 2022/23 (Jahresfinanzbericht) 14.12.2023
1) Änderungen vorbehalten
Basisinformationen
1)
Grundkapital 21,81Mio.Euro
Stückelung 3 Mio. Stückaktien
Mehrheitsaktionär EVNAG
ISIN Wertpapierkennnummer AT0000640552
Ticker Symbole
BHAV.VI (Reuters); BURG AV
(Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones)
Börsenotierung Wien
1) Per 30. September 2022
Impressum
Burgenland HoldingAktiengesellschaft
Technologiezentrum
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Österreich
Investor Relations
Mag. Karin Krammer
Telefon: +43 2236 200-12867
Fax: +43 2236 200-2030
investor.relations@buho.at
www.buho.at
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist in allen ihren internen und externen Schriftstücken
um sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter bemüht, so auch in diesem Geschäftsbericht.
Aus diesem Grund verwenden wir durchgehend geschlechtergerechte Sprache unter Nutzung des
Gendersterns. Dadurch können sich Abweichungen zu Formulierungen und Begriffen in Gesetzes-
texten, Regelwerken bzw. Normen ergeben, die ihrerseits nicht gegendert sind.
Redaktionsschluss: 17. November 2022
Veröffentlichung: 15. Dezember 2022
Satz und Reinzeichnung: gugler* MarkenSinn, 3100 St. Pölten
Gestaltung und Konzept: Selma Peschek, 1060 Wien
Fotos: Raimo Rudi Rumpler (Vorstandsfoto), shutterstock (Bildseiten)